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1988/2021

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß §25 KomHVO über eine Kostensteigerung bei der Sanierung des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.08.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

9997 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 1988/2021 
Freigabedatum 
 02.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß §25 KomHVO über eine Kostensteigerung 
bei der Sanierung des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplanmäßigen 
Auszahlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat wird darüber unterrichtet, dass sich die investiven Gesamtauszahlungen der Maßnahme 
„Sanierung und Revitalisierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark“ von 3,8 Mio. Euro auf 5,75 
Mio. Euro erhöhen. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1,95 Mio. Euro für die Fortfüh-
rung der Sanierung des Rheinparkcafés im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ im Teilfi-
nanzplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus -, Finanzstelle 8040-1501-1-5001 „Win-Win für Köln, 
Sanierung Rheinparkcafé“ im Haushaltsjahr 2021. 
Die Deckung erfolgt als Teilbetrag in Höhe von 867.000 Euro aus dem Teilfinanzplan 0507 - Be-
trieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. –zentren, Finanzstelle 5030-0507-1-0007, 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache. Der übrige Teilbetrag in Höhe von 1.083.000 Euro wird aus dem 
Teilfinanzplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft -, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungs-
bauprogramm gedeckt. 
 
Alternative: 
Die Sanierung des Parkcafés im Rheinpark wird nicht mehr als kombinierte Qualifizierungs- und Be-
schäftigungsmaßnahme durch die Arbeitsmarktförderung fortgeführt. Das Parkcafé verbleibt im der-
zeitigen Baustellen-Zustand und wird nicht wieder nutzbar gemacht. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Wirtschaftsausschuss 26.08.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1,95 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss zur Sanierung und 
Revitalisierung des Parkcafés im Rahmen des Programmes „Win-Win für Köln“ gefasst (Vorlage-Nr. 
2843/2013). Voraussetzung für die Sanierung des Parkcafés war jedoch, dass der Stadt Köln durch 
den späteren Betrieb als Café und Restaurant im Ganzjahresbetrieb keine Folgekosten entstehen 
und daher vorab ein geeigneter künftiger Betreiber ausgewählt werden musste. Im Anschluss an den 
Beschluss wurde durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren in Form eines Interessenbekun-
dungsverfahrens der künftige Betreiber, die heutige Parkcafé GmbH & Co. KG, ausgewählt. Diese hat 
ein fundiertes Finanzierungs-, Gastronomie- und Betriebskonzept für einen ganzjährigen Betrieb vor-
gelegt. Das Konzept sieht auch die Beschäftigung und Qualifizierung junger Arbeitsloser, Langzeitar-
beitsloser und/oder Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen vor. Die mit der Stadt Köln 
vereinbarte Miete wird die Folgekosten, wie Abschreibungen, decken. 
 
Bauzeit: 
Im Juli 2015 konnte mit den ersten Entkernungsarbeiten am Gebäude begonnen werden. Auf Grund 
von Veränderungswünschen des Urheberrechtsinhabers an den abgestimmten Plänen musste die 
Sanierungsplanung in wichtigen Teilen überarbeitet und neu abgestimmt werden. Durch den Abstim-
mungsprozess mit dem Urheberrechtsinhaber und der dann notwendigen Änderung der Planung und 
daraus folgenden denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen ist es zu einer ersten Bauverzögerung

3 
gekommen. Darüber hinaus hat seit 2017 die stetig gute bzw. weiter wachsende Wirtschaftslage zu 
erheblichen Verzögerungen von Vergabeverfahren in Baugewerken geführt. So gingen teilweise 
überhaupt keine Angebote ein oder lagen weit über der Kostenschätzung, was Mehrfachausschrei-
bungen zur Folge hatte. 
 
Darstellung Baufortschritt (Stand 12.07.2021) 
 
Zuletzt fertig gestellte Arbeiten: 
 Rohinstallation Lüftung 
 Rohinstallation Heizung und Sanitär 
 Rohinstallation Elektro 
 Fliesenarbeiten 
 Trockenbauarbeiten 
 Schlosserarbeiten Innengeländer Treppe 
 Einbau Innentüren 
 Rohmontage Aufzug 
 Trockenbauarbeiten Decken 
 Schalung/Eisenverlegung Außenrampe 
 Metallbauarbeiten Wellblechfassade 2. OG 
 Einbau Küchenabzugshauben 
 
In Kürze erfolgende Arbeiten: 
 Montage Heizkörper 
 Anstricharbeiten Außentreppen/Stützen 
 Erdarbeiten für Versorgungs- und Entsorgungsleitungen 
 Neuanschluss Gas-/Wasserversorgung 
 Bodenbelagsarbeiten Bistro 
 Verlegung Belag Treppenhaus 
 
Aktuell gibt es keine weiteren Verzögerungen in der Bauphase. Einige Nachträge befinden sich noch 
im laufenden Verfahren bzw. wenige Vergaben müssen noch ausgeschrieben werden. Insgesamt 
verläuft die Sanierung derzeit planmäßig. Mit der baulichen Fertigstellung der Sanierungs- und Revi-
talisierungsmaßnahme wird Ende 2021 gerechnet. 
 
Kosten: 
Die Kosten wurden seinerzeit auf 2,72 Mio. Euro geschätzt. Durch die beschriebenen Planungsände-
rungen, die Bauzeitverlängerung u.a. auf Grund der mehrfachen Ausschreibungsverfahren, sowie den 
Umplanungskosten für eine bereits genehmigte Ausführungsplanung wurde der Rat bereits über eine 
Kostensteigerung auf 3,8 Mio. Euro unterrichtet (Vorlage-Nr. 2720/2019). 
 
Während der bisherigen Bauphase sind bis Ende Mai 2021 insgesamt 71 Nachträge in Höhe von 
857.869,01 Euro entstanden. Die Nachtragsforderungen bei Beauftragungen aus 2018 und früher 
sind überwiegend auf Materialpreiserhöhungen und Lohnkostenerhöhungen zurückzuführen. Außer-
dem resultiert ein Teil der Nachtragsforderungen aus einem geänderten Bauablauf einzelner Gewer-
ke. Die Änderungen mussten vorgenommen werden, um einen Baustillstand zu vermeiden und einer 
weiteren Bauzeitverlängerung entgegenzuwirken. Weitere Kostensteigerungen ergeben sich aus 
Vergaben, bei denen die Angebote aufgrund der sehr guten Wirtschaftslage höher ausfallen als in der 
Vergangenheit üblich und somit weit über der früheren Kostenschätzung liegen.  
Seit März 2020 führen die eingetretenen Pandemie- Bedingungen, die zurzeit, sowie in nicht abseh-
barer Zukunft weiter bestehen werden, zu einer zusätzlichen Kostensteigerung. Auf der Baustelle sind 
Covid 19-bedingt zusätzliche Hygienemaßnahmen erforderlich, die ein paralleles Arbeiten von ver-
schiedenen Gewerken nicht uneingeschränkt zulassen. 
Auch der Einsatz mit geringerer Personalstärke der ausführenden Firmen wirkt sich auf Kosten und 
Bauzeit aus. Hier ist es aufgrund der zu begrenzenden Anzahl der Personen auf der Baustelle erfor-
derlich, dass Firmen nicht parallel mit anderen Gewerken und somit häufiger als es für die Leistungs-
erbringung notwendig wäre, auf die Baustelle kommen müssen. Dies produziert nicht nur höhere Kos-

4 
ten, sondern erfordert auch einen hohen Planungs- und Terminierungsaufwand. Durch erforderliche 
Bauablaufänderungen entstanden zusätzliche Kosten, die unvermeidbar waren, um weitere Termine 
nicht zu gefährden. 
 
Darüber hinaus sind noch mindestens drei wesentliche Vergaben durchzuführen (z.B. für die Außen-
anlagen in Höhe von rund 340.000 Euro) und es werden unter Umständen noch weitere Nachträge 
erwartet, die in der Gesamtsumme bereits einkalkuliert sind. 
 
Unter Berücksichtigung aller beschriebenen Umstände ist aktuell für die Sanierung des Parkcafés mit 
Kosten in Höhe von 5,75 Mio. Euro zu rechnen. Es wird dadurch eine Kostensteigerung in Höhe 
von insgesamt 1,95 Mio. Euro erwartet. 
 
Zeitpunkt siehe Vorlage Nr. Investive Auszahlungen 
Baubeschluss  2843/2013 2.720.000 Euro 
ggf. bisherige Anpassungen  2142/2015 
0420/2017 
2720/2019 
Keine 
 
1.080.000 Euro 
bisheriger Stand  3.800.000 Euro 
aktuelle Änderung / Erhöhung  1988/2021 1.950.000 Euro 
neues Gesamtvolumen  5.750.000 Euro 
 
Finanzierung:  
Im Haushaltsjahr 2021 sind zusätzliche investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1,95 Mio. 
Euro im Teilfinanzplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus, Finanzstelle 8040-1501-1-5001 „Win-Win für 
Köln, Sanierung Rheinparkcafé“ bereitzustellen. 
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. 867.000 € werden aus 
dem Teilfinanzplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. –zentren, Fi-
nanzstelle 5030-0507-1-0007 „Bürgerzentrum Alte Feuerwache“ bereitgestellt. Die hier angestrebten 
baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen verschieben sich in das Haushaltsjahr 2022 ff. Der übrige Teil-
betrag in Höhe von 1.083.000 € wird aus dem Teilfinanzplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft-, 
Finanzstelle 5600-1601-0-1000 „Wohnungsbauprogramm“, gedeckt. Bisher sind hier weniger Mittel in 
Anspruch genommen worden, als eingeplant war. 
 
 
Erläuterung der Alternative 
Die Sanierung des Parkcafés im Rheinpark kann nicht mehr als kombinierte Qualifizierungs- und Be-
schäftigungsmaßnahme durch die Arbeitsmarktförderung fortgeführt werden. Das Parkcafé verbleibt 
im derzeitigen Baustellen-Zustand und wird nicht wieder nutzbar gemacht. Bisherige Investitionskos-
ten sind verloren. Ein Abbruch der Sanierung würde erwartbar zur Folge haben, dass wegen der 
schon erbrachten Vorleistungen eine schadensersatzpflichtige Auflösung des Vertrages mit der 
Parkcafé GmbH notwendig wird. Zudem sind schadensersatzpflichtige Forderungen aus den Haupt-
aufträgen der Firmen und Fachplaner zu erwarten.

Beratungsverlauf (4)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1988/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.08.2021
Erstellt
25.05.2021 15:10