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1268/2024

Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023

Mitteilung Ausschuss 16.04.2024

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1, Jahresbericht Auszugsmanagement 2023

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Ansehen

Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift des Integrationsrates vom 16.04.2024

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Mitteilung Ausschuss

1690 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 16.04.2024 
 1268/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.04.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.04.2024 
 
Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsma-
nagement“, welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Woh-
nungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Kölner 
Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt.  
Mit dem Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe mit insgesamt drei Vollzeitstellen verstetigt worden. Vier weitere Vollzeitstel-
len sind befristet bis zum 31.12.2023. Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 eine 
Verlängerung der Finanzierung der vier weiteren befristeten Stellen im Rahmen des 
Auszugsmanagements vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 beschlossen. 
 
Zum 01.01.2024 hat sich der Caritasverband für die Stadt Köln e. V. aus dem Projekt 
zurückgezogen. 
Insgesamt wird das Projekt „Auszugsmanagement“ aber weiterhin mit sieben Vollzeit-
stellen – verteilt auf nunmehr zwei Träger – von der Stadt Köln bezuschusst. Ziel ist 
es, zwei der vier befristeten Stellen ab 2024 mit Immobilienkaufleuten zu besetzen, 
angesiedelt beim Deutschen Roten Kreuz. 
 
Der Jahresbericht des Auszugsmanagements für das Jahr 2023 wird zur Kenntnis ge-
geben.  
Unter Berücksichtigung der angespannten Lage am Wohnungsmarkt in Köln ist das 
Auszugsmanagement nach wie vor ein wichtiges Element, Geflüchtete in die Stadtge-
sellschaft zu integrieren.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1, Jahresbericht Auszugsmanagement 2023

33927 Zeichen

Jahresbericht 
Auszugsmanagement 
2023

Inhaltsverzeichnis 
1. Einleitung ......................................................................................................................... 1 
2. Ausgangslage .................................................................................................................. 1 
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ........................................................................... 1 
2.2 Situation Geflüchteter in Köln ......................................................................................... 1 
2.3 Ressourcenmanagement ................................................................................................ 1 
3. Projektbeschreibung ...................................................................................................... 3 
3.1 Zielsetzungen der Förderung .......................................................................................... 3 
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung ......................................................................... 3 
3.3 Wirtschaftlichkeit ............................................................................................................. 4 
3.4 Qualitätsmanagement ..................................................................................................... 4 
4. Handlungsfelder des Auszugsmanagements .............................................................. 5 
4.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen ................................................................................... 5 
4.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/ Clearing .......................................... 5 
4.1.2 Umzugsbegleitung .................................................................................................................. 6 
4.1.3 Nachbetreuung ....................................................................................................................... 6 
4.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................... 6 
4.3 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten ................................... 7 
5. Analyse und Auswertung ............................................................................................... 8 
5.1 Controlling ....................................................................................................................... 8 
5.2 Wirkungen des Auszugsmanagements ........................................................................ 11 
5.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesellschaft .................................. 11 
5.2.2 Empowermenthaltung in der Arbeit des Auszugsmanagements ......................................... 12 
5.2.3 Antidiskriminierung .............................................................................................................. 12 
5.2.4 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung ........................................................................... 13 
6. Fazit / Ausblick .............................................................................................................. 13 
Literaturverzeichnis ............................................................................................................. 15

1 
 
1. Einleitung 
Der vorliegende Jahresbericht des Auszugsmanagements ist ein gemeinsamer Bericht der 
drei Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der städ-
tischen Koordinationsstelle des Amtes für Wohnungswesen. Er bezieht sich auf den Zeit-
raum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. 
 
2. Ausgangslage 
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Mit mehr als einer Million Einwohner*innen zählt Köln nach Berlin, Hamburg und München zu 
den größten Städten Deutschlands und ist aufgrund seiner Bedeutung für Wirtschaft, For-
schung, Bildung und Kultur zugleich begehrter Wohnort. Immer mehr Menschen möchten in 
Köln wohnen.  
Doch es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Mehr als 5 0 % der Kölner Bürger*innen sind 
aufgrund ihrer Einkommenssituation berechtigt einen Wohnberechtigungsschein zu beantra-
gen und daher auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. 
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln stellt die Versorgung von Personengruppen mit 
besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehören auch die Bereitstellung und Verwaltung von Un-
terkünften für Geflüchtete und für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen. 
 
2.2 Situation Geflüchteter in Köln 
Ziel der Unterbringungsstrategie der Verwaltung ist es, die Geflüchteten aus der ordnungsbe-
hördlichen Unterbringung in den freien Wohnungsmarkt zu vermitteln. Aufgrund der ange-
spannten Wohnungsmarktlage in Köln ist die Konkurrenz um öffentlich geförderten Wohnraum 
groß. Besonders für Familien mit zwei  und mehr K indern, die größere Wohnungen mit eher 
kleinteiliger Raumaufteilung benötigen, ist das Angebot nicht ausreichend. Zu den benachtei-
ligten Personengruppen zählen auch Geflüchtete.  
Zum 31.12.2023 waren 10.427 Geflüchtete in Kölner Flüchtlingsunterkünften untergebracht, 
davon 2.802 Ukrainer*innen.  
Die Unterbringung so vieler Menschen war auch 2023 eine enorm große Herausforderung für 
alle Beteiligten. 
 
2.3 Ressourcenmanagement  
Das Ressourcenmanagement im Amt für Wohnungswesen wurde entwickelt, um deutlich e 
Schwankungen in der Anzahl geflüchteter Menschen bei der Unterbringung berücksichtigen

2 
 
zu können , sowie die Qualität der Unterkünfte – gerade hinsichtlich der notwendigen Pri-
vatsphäre – für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern.  
Zielsetzung ist die Etablierung eines sogenannten „atmenden Systems“. Dies bedeutet, dass 
die Unterbringungsressourcen stets dem aktuellen und absehbaren Bedarf an Unterbringungs-
plätzen durch Erhöhung oder Abbau angepasst werden, wobei gleichzeitig immer die Qualität 
der Unterbringung für Geflüchtete im Auge behalten wird. 
Zur Erhaltung der Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, kos-
tenintensive Standorte, Standorte mit maroder Bausubstanz und solche mit geringen Quali-
tätsstandards schrittweise zu schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte im Fokus, die über 
Gemeinschaftsküchen bzw. -sanitäreinrichtungen verfügen. 
Aufgrund der hohen Auslastung des städtischen Unterbringungssystems mit über 10.400 un-
tergebrachten Geflüchteten (Stand 31.12.2023), was dem Niveau der Jahre 2015, 2017 und 
2018 entsprach, stand 2023 die Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung 
der Kommune für Geflüchtete im Vordergrund, so dass eine Qualitätssteigerung nur im Rah-
men der zur Verfügung stehenden eingeschränkten Angebote an neuen Standorten erfolgen 
konnte. Über Monate hinweg wurden weiterhin zahlreiche Geflüchtete aus der Ukraine unter-
gebracht, so dass ad hoc Beherbergungsbetriebe und zunehmend auch Objekte ohne abge-
schlossene Wohneinheiten hinzugemietet werden mussten, ohne dass der angestrebte Stan-
dard gehalten oder erhöht werden konnte. In 2023 kam zudem ein Anstieg in den Zugangs-
zahlen unerlaubt eingereister Geflüchteter hinzu, der im Gegensatz zu den Vorjahren nicht 
nachließ. Durch Belegung vieler Unterbringungseinrichtungen mit größtenteils nicht abge-
schlossenen Wohneinheiten und Gemeinschaftssanitärräumen hat sich die Quote der in ab-
geschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten wieder verringert.  
Zum 31.12.2023 waren daher nur noch 70,35 % der in städtischen Ressourcen (ohne die 
Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in 
Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über 
eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen.  
Trotz der notwendigen Inbetriebnahme vieler Unterkünfte mit Gemeinschaftssanitäranlagen 
oder Gemeinschaftsküchen konnte die absolute Zahl der in abgeschlossenen Wohneinheiten 
untergebrachten Geflüchtete insgesamt stabil gehalten werden mit 5.319 Personen zum 
31.12.2022 und 5.102 Personen zum 31.12.2023.

3 
 
3. Projektbeschreibung 
3.1 Zielsetzungen der Förderung 
Das Auszugsmanagement besteht seit 2011 und zielt darauf ab, Geflüchtete, die in einer 
städtischen Einrichtung ordnungsbehördlich untergebracht und beraten werden, zu einer ei-
genverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung zu motivieren und in den regulären 
Wohnungsmarkt zu vermitteln. Die Vermittlungsarbeit unterstützt die Umsetzung des Res-
sourcenmanagements der Stadt Köln und leistet einen Beitrag dazu, kostenintensive Stand-
orte und Einrichtungen mit niedrigem Qualitätsstandard abzubauen. 
 
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung  
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 wurde das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe 
mit insgesamt drei Vollzeitstellen (je Träger eine Vollzeitstelle) eingerichtet. Vier weitere Voll-
zeitstellen wurden jeweils für zwei weitere Jahre befristet bewilligt.  
Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 eine Verlängerung der Finanzierung der vier weite-
ren befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements v om 01.01.2024 bis zum 
31.12.2025 beschlossen.  
Zum 01.01.2024 hat sich der Caritasver band für die Stadt Köln e.V. aus dem Projekt zurück-
gezogen. 
Insgesamt wird das Projekt „Auszugsmanagement“ aber weiterhin mit sieben Vollzeitstellen – 
verteilt auf nunmehr zwei Träger – von der Stadt Köln bezuschusst. Ziel ist es, zwei der vier 
befristeten Stellen ab 2024 mit Immobilienkaufleuten zu besetzen, angesiedelt beim D eut-
schen Roten Kreuz.  
Das Gesamtvolumen für alle sieben Vollzeitstellen beläuft sich p.a. auf 561.500 €. Die Kosten 
je Vollzeitstelle und Jahr belaufen sich bei den Stellen Soziale A rbeit auf 80.300 €, bei den 
Immobilienkaufleuten auf 80.000 € für Personal- und Sachkosten.  
Am 05.05.2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stärkung des Auszugsmanagements zur Un-
terstützung der geflüchteten Ukrainer *innen mit der Finanzierung einer weiteren auf ein Jahr 
befristeten Vollzeitstelle für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023 sowie der Be-
reitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Sprachmittlung und Ausstattung der neuen Stelle 
bei den mit dem Auszugsmanagement beauftragten Trägerorganisationen bewilligt.  
Die Kosten dieser zusätzlichen Stelle belaufen sich auf 60.000 € für den bewilligten Zeitraum 
von einem Jahr, zuzüglich der Aufwendungen für Sprachmittlung in Höhe von 3.000 € und 
Sachkosten in Höhe von 3.000 €. Mit dem 31.05.2023 lief diese Maßnahme aus.

4 
 
3.3 Wirtschaftlichkeit  
Durch die Vermittlung der Geflüchteten in den regulären Wohnraum können Unterbringungs-
kosten in Wohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingespart werden. Demgegenüber ste-
hen die durch die Vermittlung in privaten Wohnraum anfallenden Mietkosten sowie die zu-
schussfähigen Personalkosten des Projektes. 
In 2023 konnten insgesamt 335 Personen in 135 Wohnungen vermittelt werden, davon 187 
Ukrainer*innen in 86 Wohnungen. 
Abzüglich der Aufwendungen für die angemieteten Wohnungen konnten 323.462,24 € an kom-
munalen Kosten für die Unterbringung in Wohnheimen und gewerblichen Unterkünften einge-
spart werden.  
Den kommunalen Einsparungen sind die Fördermittel für das Auszugsmanagement in Höhe 
von insgesamt 538.500 € (511.000 € Fördermittel Auszugsmanagement zzgl. 27.500 € För-
dermittel Ukraine- Stelle 01/23-05/23) gegenüberzustellen. Der Zuschussbedarf belief sich auf 
215.037,76 €. 
Neben der Betrachtung der monetären Wirtschaftlichkeit des Projektes sind vor allem die er-
zielten Erfolge durch die soziale Integration der Geflüchteten sowie die freiwerdenden Res-
sourcen in den städtischen Unterbringungseinrichtungen in den Vordergrund zu stellen. Für 
geflüchtete Menschen ist der Umzug in eine Privatwohnung ein großer Schritt auf dem Weg in 
ein herkömmliches Leben. Das Auszugsmanagement ist zu einem nachhaltig wirkenden Fak-
tor für die Normalisierung des Alltags, für die positive Gestaltung der Lebenswelten und die 
effektive Integration der geflüchteten Menschen geworden.  
 
3.4 Qualitätsmanagement 
Das Qualitätsmanagement des Auszugsmanagements erfolgte im Berichtszeitraum haupt-
sächlich basierend auf der statistischen und inhaltlich-pädagogischen Evaluation.  
Das Controlling und die Einzelfallstatistik stellen die Arbeit des Auszugsmanagements in Zah-
len dar. Die Austauschtreffen zwischen Trägern und der Koordinationsstelle des Amtes für 
Wohnungswesen sorgen für die Steuerung und die Umsetzung von einheitlichen Arbeitsab-
läufen.  
Im Jahresbericht wird der Inhalt der Arbeit beschrieben, evaluiert und der Öffentlichkeit vorge-
stellt.

5 
 
4. Handlungsfelder des Auszugsmanagements  
4.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen 
Die Klient*innen werden im Auszugsmanagement, geleitet vom Empowerment-Ansatz, in 
drei wesentlichen Phasen begleitet und unterstützt. Zunächst erfolgen eine Erstberatung in-
klusive Clearing mit anschließender Unterstützung bei der Wohnungssuche. Im dritten Schritt 
folgt die Begleitung des Umzugsprozesses. Nach dem Einzug stehen die Träger den Kli-
ent*innen und Vermieter*innen im Rahmen einer Nachbetreuung für Fragen zur Verfügung. 
Während der gesamten Zusammenarbeit werden die Klient*innen gemäß dem Ansatz der 
Sozialen Arbeit der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum eigenständigen Lösen ihrer Probleme angelei-
tet, um die Erfahrung der Selbstwirksamkeit machen zu können und künftige Herausforde-
rungen allein zu meistern.  
 
4.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/ Clearing 
In der Erstberatung werden zunächst alle relevanten Informationen über die entsprechenden 
Personen abgefragt, hierunter fällt beispielsweise die aufenthaltsrechtliche, finanzielle und 
gesundheitliche Lebenssituation der jeweiligen Klient*innen. 
Ferner werden die Flexibilität und Mobilität hinsichtlich der Wohnungssuche sowie mögliche 
Vermittlungshemmnisse erörtert. Weitere Themen sind die Beantragung eines Wohnberech-
tigungsscheines und einer Schufa-Auskunft.  
Die Klient*innen werden zudem über den Kölner Immobilienmarkt und über den konkreten 
Ablauf einer Wohnungsvermittlung informiert.  
Im Jahr 2023 konnten die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen in der 
Beratungsarbeit Schritt für Schritt wieder abgebaut werden. Die Beratungen und Begleitun-
gen zu Wohnungsbesichtigungen konnten wieder persönlich stattfinden. 
Behörden konnten teilweise wieder persönlich von Klient*innen aufgesucht werden, jedoch 
war der Zugang nach wie vor nicht so niedrigschwellig wie vor der Pandemie. Daher fanden 
auch weiterhin Kontakte und Kommunikation digital oder postalisch statt, wobei viele Kli-
ent*innen hierfür die Unterstützung des Auszugsmanagements benötigten.  
Neben den einzelfallbezogenen Beratungen konnte das Auszugsmanagement im Jahr 2023 
erneut vermehrt Workshops und Informationsveranstaltungen zur Wohnungssuche in Prä-
senz anbieten und somit mehr Klient*innen erreichen. 
Wie schon im Jahr 2022 wurden auch im Jahr 2023 besonders viele Erstberatungen für Ge-
flüchtete aus der Ukraine durchgeführt. Durch die Erstellung eines digitalen Tutorials werden 
Klient*innen zusätzlich bei der eigenständigen Wohnungssuche gefördert.1 
 
                                                 
1 abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=PdOpV-K8ADQ

6 
 
4.1.2 Umzugsbegleitung 
In der zweiten Phase, der Umzugsbegleitung, werden die Klient*innen bei der Erledigung der 
formellen Aufgaben (Kautionsantrag, Beantragung der Mietkosten, Erläuterung des Mietver-
trages, Wohnungsübergabe, Beantragung der Erstausstattung, Stromanmeldung etc.) unter-
stützt und je nach Bedarf begleitet.  
Einen wesentlichen Teil der Arbeit mit den Klient*innen stellen Antragstellung und Bearbei-
tung von Formularen dar, angefangen mit dem Einreichen des Mietangebotes beim jeweils 
zuständigen Sozialleistungsträger bis hin zur Antragstellung auf Kaution oder Erstausstat-
tung. Dies stellt für viele Klient*innen eine Herausforderung dar und bedarf oft der Unterstüt-
zung seitens des Auszugsmanagements. 
Ebenso sind die Beratung und die Begleitung während der Mietvertragsunterzeichnung von 
großer Bedeutung. Es werden Rechte und Pflichten von Mieter*innen und Vermieter*innen, 
die Hausordnung und der Umgang mit dem Mietobjekt, wie zum Beispiel das richtige Heizen, 
Lüften und Energiesparen, besprochen. Ebenso werden Nebenkostenvorauszahlungen und 
mögliche Nachzahlungen aufgeschlüsselt und erklärt. Anträge in Verbindung mit dem Leis-
tungsbezug wie z.B. Kinder- und Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss werden, wenn diese 
für die Vermittlung und Finanzierung der Wohnung relevant sind, ebenfalls bearbeitet. Um 
einen möglichst reibungslosen Informationsfluss zu garantieren, können an dieser Stelle 
Sprachmittler*innen hinzugezogen werden. 
Eine besondere und zeitintensive Herausforderung stellt die Vermittlung von Menschen mit 
Behinderungen in geeigneten Wohnraum dar. Der Kölner Wohnungsmarkt bietet derzeit nur 
wenig Angebote an bezahlbaren barrierefreien oder behindertengerechten Wohnungen.  
 
4.1.3 Nachbetreuung 
In der Phase der Nachbetreuung stehen die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements 
noch weitere drei Monate nach dem Umzug zur Verfügung, um eine Orientierung und In-
tegration im neuen Stadtteil zu erleichtern. 
Die Klient*innen werden zu den Themen Ummeldung und Privathaftpflichtversicherung, der 
Stromanmeldung und dem Antrag auf die Rundfunkgebührenbefreiung beraten und unter-
stützt. Darüber hinaus werden sie über Beratungsangebote im Stadtteil informiert. 
Die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements verfügen über ein breites Netzwerk an Be-
ratungsangeboten und vermitteln bei spezifischen Problemen auch unmittelbar an entspre-
chende Fachberatungsstellen. 
 
4.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit  
Das 2022 angesetzte Ziel, Akquise und Öffentlichkeitsarbeit auszubauen, wurde 2023 auf

7 
 
operativer Ebene aufgegriffen. Die Arbeit der AG Akquise, die 2022 gegründet worden war, 
wurde im Jahr 2023 erfolgreich fortgesetzt. 
Durch den Ausbau der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit konnten insbesondere private Ver-
mieter*innen dazu bewegt werden, mehr freien Wohnraum für geflüchtete Menschen zur 
Verfügung zu stellen. So konnte der Anteil der vermittelten Wohnungen über private Vermie-
ter*innen von 55% im Jahr 2022 auf 64% im Jahr 2023 gesteigert werden. 
 
Eine Evaluation der Wirksamkeit der Akquise zeigte Ende des Jahres 2023, dass die Arbeits-
zeit der Auszugsmanager*innen im Rahmen ihres Auftrags zielführender in der sozialarbeite-
rischen Vermittlung zu verorten ist. Hierzu zählt u.a. das Empowerment der Klient*innen, um 
eigenständig Wohnraum zu finden. 
Um die Akquise insgesamt noch weiter auszubauen, wird das Konzept des Auszugsmanage-
ments ab Januar 2024 verändert. In Zukunft sollen zwei der vier befristeten Vollzeitstellen mit 
Immobilienkaufleuten besetzt werden, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation in den Be-
reichen Akquise und Öffentlichkeitsarbeit mehr Wohnraum für die Vermittlungstätigkeit des 
Auszugsmanagements gewinnen sollen.  
In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wurden 2023 folgende Aktivitäten umgesetzt: 
- Publizierung von drei Artikeln über die Arbeit des Auszugsmanagements in der Mit-
gliederzeitschrift „Haus und Grund“ des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins  
- Präsentation des Auszugsmanagements in der DRK-Infopost und dem DRK Mitglie-
derbrief 
- Veröffentlichung eines Interviews mit einer Auszugsmanagerin des Caritasverbands 
Köln im Kölner Stadt Anzeiger (Februar 2023) 
- Erstellung eines Tutorials zum Thema Wohnungssuche durch den Caritasverband 
Köln (abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=PdOpV-K8ADQ) 
- Plakataktionen des Kölner Flüchtlingsrats an öffentlichen Stellen, um Vermieter*innen 
zu gewinnen 
 
4.3 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten  
Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten ist ein wichtiger Faktor 
der Arbeit des Auszugsmanagements.  
Im zurückliegenden Zeitraum fanden regelmäßige Treffen mit dem Arbeitskreis Politik, dem 
Arbeitskreis Wohnen und Umzug und anderen Akteur*innen der Flüchtlingsarbeit statt. Im 
Verlauf des Jahres wurden verschiedene Themenschwerpunkte behandelt, darunter die 
Handhabe der Nutzungsgebühren und Mietrückstände, hohe Nachzahlungen der Betriebs-

8 
 
kosten, Bearbeitungszeiten der Wohnberechtigungsscheine, Mietrichtwerte sowie die be-
schleunigte Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen im Prozess der Wohnungs-
vermittlung.  
 
Am 28.06.2023 fand eine Infoveranstaltung des Auszugsmanagements mit dem „Forum für 
Willkommenskultur“ für ehrenamtlich Engagierte im Flüchtlingszentrum „Fliehkraft“ statt. Bei 
den Infoveranstaltungen werden sowohl Arbeitswissen und Adressen von potentiellen Woh-
nungsgeber*innen als auch Fachwissen über wegweisende Abläufe für Geflüchtete geteilt.  
In Einzelfällen wurden Klient*innen und Ehrenamtliche gemeinsam als Tandem über das 
mittlerweile verstetigte „Pilotprojekt Ehrenamt“ seitens der Träger beraten.   
 
5. Analyse und Auswertung 
5.1 Controlling 
Im Jahr 2018 hat die städtische Koordinationsstelle ein Controlling implementiert. Ziel des 
Controllings ist, für das Auszugsmanagement sinnvolle und aussagefähige Kennzahlen zu 
entwickeln, um langfristig Aussagen über die Wirkungsweise des Auszugsmanagements tä-
tigen zu können.  
Vierteljährlich erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Trägern und der städtischen Koordi-
nationsstelle, um die Datenqualität zu sichern und Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Aus-
wertung ist inzwischen etabliert und wird laufend fortgeschrieben.  
 
5.1.1 Vermittlungszahlen 
Im Folgenden wird die Entwicklung der Vermittlungszahlen seit der Einführung des Control-
lings im Jahr 2018 aufgezeigt sowie ein Ausblick auf das Jahr 2024 gegeben. 
 
Entwicklung der Vermittlungszahlen 2018 bis 2023 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
 
2018 426 144 
2019 371 132 
2020 407 130 
2021 334 110 
2022 284 (davon 111 Ukrainer*in-
nen) 
103 (davon 43 Ukrainer*in-
nen)

9 
 
2023 335 (davon 187 Ukrainer*in-
nen) 
135 (davon 86 Ukrainer*in-
nen) 
 
Vermittlungszahlen 2023 
Im Jahr 2023 wurden 335 Personen erfolgreich in 135 Wohnungen vermittelt.  
 
 
Folgende Haushaltsgrößen wurden vermittelt:  
 
  
24%
64%
12%
0
10
20
30
40
50
60
70
GAG Privat Andere
Herkunft vermittelte Wohnungen Herkunft vermit-
telte Wohnungen  
2022 2023 
GAG 29  
(28%) 
33 
(24%) 
Privat 57  
(55%) 
86 
(64%) 
Andere  
(z.B. Wohnungsbau-
gesellschaften, Kir-
che, Ehrenamt) 
17  
(17%) 
16 
(12%) 
Haushaltsgröße Anzahl % 
1 Person 49 36,3% 
2 Personen 35 25,9% 
3 Personen 21 15,5% 
4 Personen 12 8,9% 
5 Personen 9 6,7 % 
6 Personen 6 4,5 % 
7 Personen 1 0,7% 
>8 Personen 2 1,5% 
 
 
36,3%
25,9%
15,5%
8,9% 6,7% 4,5%
0,7% 1,5%
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Haushaltsgrößen

10 
 
Die vermittelten Wohnungen teilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke auf: 
 
 
 
Die Anzahl der vermittelten Wohnungen ist im Jahr 2023 erstmals seit 2018 wieder gestiegen 
(von 103 Wohnungen im Jahr 2022 auf 135 Wohnungen im Jahr 2023).  
Dies ist als besonderer Erfolg des Auszugsmanagements im Zuge einer verstärkten Akquise- 
und Öffentlichkeitsarbeit zu sehen. Die Bedingungen auf dem nach wie vor sehr angespannten 
Kölner Wohnungsmarkt haben sich in 2023 nicht verändert. 
Auffällig ist, dass d er Anteil der privaten Angebote auch 2023 deutlich auf jetzt 64% der ge-
samten Wohnungsvermittlungen (gegenüber 55% in 2022) gestiegen ist.  
4,8% 5,2%
14,8%
7,4%
12,6%
5,9%
22,2%
8,1%
14,8%
4,8%
0
5
10
15
20
25
Verteilung der vermittelten Wohnungen auf die Kölner 
Stadtteile 
Stadtteile Anzahl % 
Außerhalb Kölns 6 4,8% 
Chorweiler 7 5,2% 
Ehrenfeld 20 14,8% 
Innenstadt 10 7,4% 
Kalk 17 12,6% 
Lindenthal 8 5,9% 
Mülheim 30 22,2% 
Nippes 11 8,1% 
Porz 20 14,8% 
Rodenkirchen 6 4,8%

11 
 
Bereits 2022, nach Ausbruch des Krieges in der Uk raine, wandten sich viele private Vermie-
ter*innen an das Auszugsmanagement und unterstützten somit zahlreiche Familien beim Um-
zug in eine eigene Wohnung. Diese Entwicklung hat sich 2023 fortgesetzt. 
Da viele private Vermieter*innen ausschließlic h an Geflüchtete aus der Ukraine  vermieten 
wollten, war der Anteil der vermittelten Wohnungen an diese Gruppe im Vergleich zu Geflüch-
teten aus anderen Herkunftsländern hoch. So wurden von 86 privaten Wohnungsvermittlungen 
60 Wohnungen an Ukrainer*innen vermittelt. 
Bei der GAG hingegen reduzierten sich die Wohnungsangebote  leicht um 4 %. Dennoch ist 
die GAG mit einem Anteil von 24% an den vermittelten Wohnungen weiterhin eine sehr wich-
tige und verlässliche Kooperationspartnerin des Auszugsmanagements.  
Bei der Größe der vermittelten Haushalte hatten – wie in den Vorjahren - insbesondere Sin-
glehaushalte und kleinere Familien (bis zu drei Personen) Chancen auf eine Vermittlung. Für 
größere Haushalte (ab vier Personen) war es weitaus schwieriger, geeigneten Wohnraum auf 
dem freien Wohnungsmarkt zu finden.  Dennoch wurden dem Auszugsmanagement auch im 
Jahr 2023 wieder vereinzelt Einfamilienhäuser für große Familien angeboten, so dass auch 
einige Großfamilien ein neues Zuhause gefunden haben.  
Angesichts des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln ist das Auszugsmanagement 
nach wie vor ein erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eig ene Wohnung als wesentli-
chen Schritt zur Integration zu verschaffen. 
 
5.2 Wirkungen des Auszugsmanagements 
Die eigene Wohnung ist ein Ort des Wohlfühlens, der Privatsphäre und des Rückzugs, der 
eine zurückgewonnene „Normalität“ schafft und damit die Grundlage für eine stabile Lebens-
führung bildet. Geflüchtete Menschen können ihren Tagesablauf wieder selbstständig regeln 
und ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten.  
 
5.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesell-
schaft 
Das Kennenlernen der neuen Nachbarschaft und die Anbindung an die lokalen sozialen, 
wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen fördern die soziale Integration und erleichtern 
ein „Ankommen“ der Geflüchteten im neuen Stadtteil. Die Unterbringung der Geflüchteten in 
den unterschiedlichen Stadtteilen wirkt zudem einer sozialräumlichen Segregation entgegen.  
Durch Austausch und Kommunikation mit den Stadtteilbewohner*innen können Vorbehalte 
und Berührungsängste auf beiden Seiten abgebaut werden. Die Geflüchteten können sich 
eigenständig in der neuen Umgebung zurechtfinden und eigene Netzwerke aufbauen. Die 
verbesserte Wohnsituation ermöglicht es den Menschen, sich ein eigenständiges Leben in

12 
 
Deutschland aufzubauen. In der eigenen Wohnung finden sie die nötige Ruhe, sich auf 
Sprachkurse, Schule, Ausbildung, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit zu konzentrieren. 
 
5.2.2 Empowermenthaltung in der Arbeit des Auszugsmanagements 
Die Beratung im Auszugsmanagement findet, wie oben bereits erwähnt, mit einer empowern-
den Grundhaltung statt. Dabei geht es um die (Re-)Aktivierung von Ressourcen in Situationen, 
in denen sich die Menschen zunächst noch orientieren müssen. Sie werden sich durch die 
Beratung ihrer eigenen Fäh igkeiten wieder bewusst, finden zu ihren Kräften und Stärken zu-
rück und können dadurch die Situation wieder selbst steuern. Es handelt sich dabei um Pro-
zesse der „Wiederherstellung von Selbstbestimmung über die Umstände des eigene n Le-
bens“2. Dieser Rückgriff auf das eigene positive Kapital macht den Klient*innen Mut und führt 
zu positiven Selbstwirksamkeitserfahrungen. Die Reaktivierung der Ressourcen, oftmals nach 
einer Zeit vieler Herausforderungen, ist wichtig für die psychische und physische Gesundheit. 
Dabei wird mit den Menschen entsprechend der individuellen Erfahrung und Lebenssituation 
gearbeitet. Die Aktivierung der persönlichen Potenziale kann auf verschiedenen Ebenen wir-
ken, z.B. zur Erhaltung der Lebens - und Funktionsfähigkeit (operating), zur Problembewälti-
gung (coping), zur Gestaltung der eigenen Lebenssituation (creating) oder zur Entwicklung der 
Persönlichkeit (developing).3 Es wird dabei zwischen zwei Arten von Ressourcen unterschie-
den: den personellen Ressourcen, als biografisch entstandene und persönlichkeitsgebundene 
Überzeugungen, Wertehaltungen, Bewältigungsstile und Handlungskompetenzen und den  
Umweltressourcen, in Form von Beziehungen/Netzwerken , sowie strukturellen Ressourcen, 
wie Teilhabe, Arbeitsmarktintegration und Wohnen. In der Praxis erfolgt die Aktivierung z.B. in 
Einzelgesprächen und in Workshops.  
 
5.2.3 Antidiskriminierung 
„Der Wohnungsmarkt ist einer der Lebensbereiche, in dem Menschen mit (familiärer) Einwan-
derungsgeschichte am häufigsten aufgrund ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft oder 
Religionszugehörigkeit diskriminiert werden“ 4. Wie der aktuelle Bericht der Bundesregierung 
konstatiert, lässt sich rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt an verschiedenen 
Stellen beobachten. Durch den Auftrag des Auszugsmanagements wirken die Träger hierbei 
bereits strukturell in ihrem Rahmen als eine Art Korrektiv. Dies geschieht dadurch, dass die 
Auszugsmanager*innen durch Prüfung der Wohnobjekte sowie die Begleitung des Vermitt-
                                                 
2 Herriger, Norbert, Empowerment in der Sozialen Arbeit, S. 20 nach Lawrence 2016; McLaughlin 
2016 
3 Herriger, Norbert, Empowerment in der Sozialen Arbeit, S.93; nach Petzold 1997 
4 13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2023

13 
 
lungsprozesses diskriminierende Parameter (z.B. zu hohe Miete für zu schlechte Wohnquali-
tät, Vorbeuge vor Ausbeutung durch Vermieter*innen) ausschließen. Darüber hinaus werden 
in der operativen Arbeit Vermieter*innen bei der Kontaktaufnahme durch die Auszugsmana-
ger*innen dahingehend sensibilisiert, keine Einschränkung hinsichtlich der ethnischen Her-
kunft potenzieller neuer Mieter*innen vorzunehmen. Auch im Jahr 2023 hatte die Mehrheit der 
Privatvermieter*innen eine konkrete Vorstellung hinsichtlich der ethnischen Herkunft und viele 
wollten ausschließlich an Ukrain er*innen vermieten. Hier wurde sowohl durch die städtische 
Koordinationsstelle als auch durch die Auszugs manager*innen versucht die Vermieter*innen 
zu sensibilisieren und die Vorgaben hinsichtlich der ethnischen Herkunft zu überdenken. 
Das Auszugsmanagement wirkt somit antirassistisch in die Stadtgesellschaft hinein.  
Im November 2023 fand erneut ein Workshop zum Thema „Antidiskriminierung auf dem 
Wohnungsmarkt“ beim Caritasverband Köln für das Auszugsmanagement statt. Als Schwer-
punkt wurde behandelt, wie rassistische Äußerungen erkannt werden können und mit wel-
chen Strategien und Argumenten sie entkräftet werden können.  
 
5.2.4 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung 
Ziel der Arbeit im Auszugsmanagement ist es, die Nachhaltigkeit einer Wohnungsvermittlung 
sicherzustellen. Dies wird erreicht, indem die Geflüchteten grundsätzlich in unbefristete Miet-
verträge vermittelt werden und die Auszugsmanager*innen nach Einzug noch für weitere drei 
Monate bei Fragen zur Verfügung stehen.  Auf diese Weise kann Konflikten entgegengewirkt 
und Missverständnissen vorgebeugt werden. 
Private Vermieter*innen und kooperierende Wohnungsgeber*innen (z.B. GAG, Die Ehrenfel-
der, Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft) profitieren von der Arbeit des Auszugs-
managements. Sie haben feste und verlässliche Ansprechpartner*innen und keinen Aufwand 
bei der Suche nach Mieter*innen. 
 
6. Fazit / Ausblick  
Die Ankunft tausender geflüchteter Ukrainer*innen aufgrund des Ausbruchs des Krieges am 
24. Februar 2022 löste bei der Kölner Bevölkerung eine große Welle der Hilfsbereitschaft 
aus, die auch noch im Jahr 2023 anhielt. Viele Vermieter*innen wandten sich an das Aus-
zugsmanagement, um Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen 
oder Beratung bezüglich der Aufnahme Geflüchteter in privaten Wohnraum in Anspruch zu 
nehmen. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Auszugsmanagement im Juni 2022 auf 
ein Jahr befristet, speziell zur Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine, ermöglichte die 
Vermittlung zahlreicher Ukrainer*innen in privaten Wohnraum.

14 
 
Die Anzahl der vermittelten Wohnungen ist – trotz sehr angespannter Wohnungsmarktlage - 
im Jahr 2023 erstmals seit Einführung des Controllings 2018 wieder gestiegen (von 103 Woh-
nungen im Jahr 2022 auf 135 Wohnungen im Jahr 2023). Dies ist als besonderer Erfolg des 
Auszugsmanagements im Zuge einer verstärkten Akquise- und Öffentlichkeitsarbeit zu sehen.  
 
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das Auszugsmanagement auch im Jahr 2023 als 
integrationsförderndes Mittel der Stadt Köln in der Arbeit mit Geflüchteten bewährt hat. Das 
Auszugsmanagement ist als Beratungsstelle ein best-practice Beispiel für die gelungene Un-
terstützung von geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in den regulären Wohnungs-
markt. Es leistet einen nachhaltigen Beitrag, die Lebens- und Wohnsituation der Geflüchte-
ten zu verbessern, sozialem Ungleichgewicht entgegenzuwirken und die Integration schutz-
bedürftiger Menschen zu fördern.  
 
Durch die Einstellung von zwei Immobilienkaufleuten in 2024 erhofft sich das Auszugsma-
nagement eine weitere Steigerung der Wohnraumakquise sowie den Ausbau von Kooperati-
onen mit Wohnungsbaugesellschaften.

15 
 
Literaturverzeichnis 
Lawrence, J: A working definition of empowerment. National Empowerment Center Massa-
chusetts. Boston 2016. 
 
McLaughlin, K.: Empowerment. A critique. London/New York 2016. 
 
Petzold, H.: Das Ressourcenkonzept in der sozial-interventiven Praxelogie und Systembera-
tung. In: Integrative Therapie 4/1997. S 435-471. 
 
13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migrati on, Flüchtlinge und In-
tegration: Rassismus in Deutschland : Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen*. 
(2023). In https://www.bundestag.de/ (Drucksache 20/5670). Deutscher Bundestag. Abgeru-
fen am 9. März 2023, von https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005670.pdf

Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift des Integrationsrates vom 16.04.2024

7514 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Leyla Bachtiosin 
Telefon: (0221)22129725 
E-Mail:  leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de 
Datum: 18.04.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates 
vom 16.04.2024  
öffentlich 
5.12 Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023 
1268/2024 
 
IRM Carine Weber  dankt für den detaillierten Bericht und stellt folgende Fragen bzw. 
Anmerkungen: 
1. Zum Abschnitt 4.1.1. möchte sie wissen, wie viele Erstberatungsgespräche bzw. 
wie viele Begleitungen bei Wohnungsbesichtigungen im Jahr 2023 stattgefunden 
haben. 
2. Zu den Vermittlungszahlen im Abschnitt 5.1.1. sei unklar, von wie vielen zu ver-
mittelnden Personen gesprochen werde. Hier heiße es auf Seite 10: „Die Anzahl 
der vermittelten Wohnungen ist im Jahr 2023 erstmals seit 2018 wieder gestie-
gen, von 103 Wohnungen im Jahr 2022 auf 135 Wohnungen im Jahr 2023. Dies 
ist als besonderer Erfolg des Auszugsmanagements im Zuge von [...] zu sehen.“ 
etc. Sie merkt an, dass diese Zahlen zwar richtig seien, aber, wenn man sich die 
Zahlen genau anschaue, stelle sie fest, dass nur bei den Geflüchteten aus der 
Ukraine diese Zahlen sozusagen gestiegen bzw. als positiv zu bezeichne seien. 
Wenn sie sich die Zahlen für Menschen aus an deren Herkunftsländern an-
schaue, sei es eher erschreckend, wie stark diese Zahlen zurückgegangen 
seien. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern dieses Projekt 
als besonders er folgreich bezeichnet werden könne , insbesondere, wenn man 
bedenkt, dass die Vermittlung in Privatwohnungen gerade bei Personen aus an-
deren Herkunftsländern im Jahr 23 eher rückläufig gewesen sei . 
3. Im Abschnitt 5.2.3 zur Antidiskriminierung stehe, dass die privaten Vermittler*in-
nen konkrete Vorstellungen bezüglich der eth nischen Herkunft hätten, nämlich, 
dass viele nur an Ukrainer*innen vermitteln wollten. Sie sei enttäuscht darüber, 
dass die städtischen Koordinierungsstellen daran beteiligt gewesen seien, wohl-
wissend, dass es i n diesem Zusammenhang ein klarer Verstoß gege n Artikel 3 
Absatz 3 des Grundgesetzes vorliege. Sie habe dafür kein Verständnis und wün-
sche sich, dass dies in Zukunft nicht mehr so gehandhabt werde, wenn einmal 
klar kommuniziert worden sei, dass eine eindeutige Diskriminierung aufgrund der 
Herkunft vorliege.

4. Unter 5.2.4 "Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung" stehe, dass Geflüchtete 
grundsätzlich in unbefristete Mietverhältnisse vermittelt würden. In diesem Zu-
sammenhang möchte sie wissen, ob tatsächlich aus dem Jahr 2023 von diesen 
insgesamt 135 Vermittelten, darunter 49 Vermittelten aus anderen Herkunftslän-
dern, in unbefristete Wohnungen vermittelt wurden. 
Der Vorsitzende Tayfun Keltek bedankt sich für die umfangreichen Ausführungen und 
schlägt vor, die Fragen der Verwaltung schriftlich zur Beantwortung zu übermitteln. 
Die Verwaltung, Stefan Müller, sagt eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu.  
Frau Oberbürgermeisterin Reker dankt für die gründliche Ausarbeitung. 
Beratendes Mitglied Claus-Ulrich Prölß erläutert, dass das Auszugsmanagement ein 
Kooperationsprojekt mit der Stadt Köln, insbesondere dem Amt für Wohnungswesen, 
sei. Im Jahr 2023 seien darüber hinaus drei Träger beteiligt gewesen, nämlich das Rote 
Kreuz, der Caritasverband und der Flüchtlingsrat. Die Geschichte mit den ukrainischen 
Staatsangehörigen sei in der Tat ein großes Problem gewesen, aber es betreffe auch 
viele andere. Der Runde Tisch für Integration habe im letzten Jahr eine Studie zu Ras-
sismus auf dem Wohnungsmarkt in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Diese zeige 
sehr deutlich, was auf dem Wohnungsmarkt passiere.  Gleichzeitig seien die Menschen, 
die vermittelt worden seien, Menschen gewesen, die in den städtischen Unterkünften 
gewohnt hätten, deren Vermittlung auch zu einer Entlastung der städtischen Unter-
künfte geführt habe. Er regt an, die Antwort des Wohnungsamtes mit den Stellungnah-
men der Träger zu ergänzen, um gemeinsam eine Antwort zu finden. 
Das beratende Mitglied, Eli Abeke, bedankt sich für die ausführliche Ausarbeitung der 
Fragen und betont die Wichtigkeit dieses Themas, nämlich, wenn Menschen aus ande-
ren Herkunftsländern, die  nicht weiße Ukrainer*innen, a ber auch vor Krieg geflohen 
seien, hier in Köln und in vielen anderen Bundesländern in Deutschland benachteiligt 
werden. Wenn man genau hinschaue, könne man klar sagen , dass der Anspruch des 
Integrationsrates, Menschen aus allen Kulturen zu vertreten, hier nicht erfüllt werde. 
Hier spiele Rassismus eine Rolle, nicht nur einfache Diskriminierung. Er wisse, wie viele 
Menschen aus den Ländern südlich der Sahara seit Beginn des Krieges hier in Köln ihr 
Glück versuchen. Aber sie würden an der Tür abgewiesen oder wieder weggeschickt, 
weil man vielleicht doch lieber auf die richtige Hautfarbe schaue. Das sei kein Vorwurf 
an Einzelne, sondern e in System, das hier existiere. Darunter leiden viele Menschen, 
die demnach nicht zu Europa gehören. Deshalb sei es besonders wichtig, dass dieser 
Punkt in der Antwort der Verwaltung berücksichtigt werde. 
Beratendes Mitglied Dr. Wolfgang Uellenberg van Dawen führt zur Studie des Run-
den Tisches für Integration aus, dass u.a. mit Unterstützung der Bethes-Stiftung Work-
shops durchgeführt wurden. Von Seiten der Verwaltung habe es ebenfalls eine inten-
sive Beteiligung gegeben. Das Kommunale Integrationszentrum sowie Bettina Baum, 
Amt für Integration und Vielfalt, seien beteiligt gewesen. Der Integrationsrat habe dann 
im September einen Beschluss gefasst, dessen Kern die Bitte an den Rat gewesen sei, 
eine Öffentlichkeitsarbeit bzw. eine Art Kampagne zum Abbau von diskriminierenden 
Vorbehalten zu machen. Darin seien auch Personalfragen angesprochen worden bzw. 
es solle geprüft werden, ob z.B. eine Stelle eingerichtet werden könne, die dies koordi-
niere. Er betont, dass bei einer entsprechenden Koordinierungsstelle eine Beteiligung 
des Kommunalen Integrationszentrums sinnvoll wäre. Gleichzeitig sei es angesichts 
des Wohnungsmangels in Köln nicht realistisch, an dieser Stelle müsse man aktiv wer-
den, um zu sensibilisieren und Vorurteile abzubauen. Um die Zukunft der Stadt zu si-
chern, müsse Wohnraum geschaffe n und auch vermietet werden. Mittlerweile wisse 
man, dass rund 60 Prozent der unter 18-Jährigen eine Migrationsgeschichte haben und 
75 Prozent die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn aber Menschen aufgrund 
ihres Namens, ihres Aussehens oder je nachd em, wie sie gelesen werden, auf dem 
Wohnungsmarkt benachteiligt werden, dann verliere die Stadt ein Stück ihrer Zukunft,

wenn dann auch gut ausgebildete Fachkräfte woanders hingehen. Das sei eine ökono-
mische Frage und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. 
Anschließend richtet Dr. van Dawen eine herzliche Bitte an die Mitglieder, dass der Rat 
der Stadt Köln diesen Beschluss des Integrationsrates behandeln und beschließen 
solle, um eine solche Kampagne auf den Weg zu bringen.  Alle sehen die Dringlichkeit, 
auch bei Häuservermietenden und anderen Beteiligten für mehr Akzeptanz und Tole-
ranz zu sorgen. Das Auszugsmanagement habe es gerade bei den genannten Themen 
nicht leicht.  
Der Vorsitzende Tayfun Keltek  betont die Sens ibilität aller Mitglieder für diese s 
Thema. Der Integrationsrat solle in seiner weiteren Arbeit auf die Entwicklungen in die-
sem Bereich hinwirken und darauf achten, dass es so nicht weiterlaufe. 
 
Die Mitglieder des Integrationsrates nehmen die Mitteilung der Verwaltung zur Kennt-
nis.

Beratungsverlauf (3)

16.04.2024 Integrationsrat
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1268/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.04.2024
Erstellt
12.04.2024 11:28