1268/2024
Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 16.04.2024 1268/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.04.2024 Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023 Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsma- nagement“, welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Woh- nungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt. Mit dem Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe mit insgesamt drei Vollzeitstellen verstetigt worden. Vier weitere Vollzeitstel- len sind befristet bis zum 31.12.2023. Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 eine Verlängerung der Finanzierung der vier weiteren befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 beschlossen. Zum 01.01.2024 hat sich der Caritasverband für die Stadt Köln e. V. aus dem Projekt zurückgezogen. Insgesamt wird das Projekt „Auszugsmanagement“ aber weiterhin mit sieben Vollzeit- stellen – verteilt auf nunmehr zwei Träger – von der Stadt Köln bezuschusst. Ziel ist es, zwei der vier befristeten Stellen ab 2024 mit Immobilienkaufleuten zu besetzen, angesiedelt beim Deutschen Roten Kreuz. Der Jahresbericht des Auszugsmanagements für das Jahr 2023 wird zur Kenntnis ge- geben. Unter Berücksichtigung der angespannten Lage am Wohnungsmarkt in Köln ist das Auszugsmanagement nach wie vor ein wichtiges Element, Geflüchtete in die Stadtge- sellschaft zu integrieren. Gez. Dr. Rau
Anlage 1, Jahresbericht Auszugsmanagement 2023
33927 Zeichen
Jahresbericht
Auszugsmanagement
2023
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ......................................................................................................................... 1
2. Ausgangslage .................................................................................................................. 1
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ........................................................................... 1
2.2 Situation Geflüchteter in Köln ......................................................................................... 1
2.3 Ressourcenmanagement ................................................................................................ 1
3. Projektbeschreibung ...................................................................................................... 3
3.1 Zielsetzungen der Förderung .......................................................................................... 3
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung ......................................................................... 3
3.3 Wirtschaftlichkeit ............................................................................................................. 4
3.4 Qualitätsmanagement ..................................................................................................... 4
4. Handlungsfelder des Auszugsmanagements .............................................................. 5
4.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen ................................................................................... 5
4.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/ Clearing .......................................... 5
4.1.2 Umzugsbegleitung .................................................................................................................. 6
4.1.3 Nachbetreuung ....................................................................................................................... 6
4.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................... 6
4.3 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten ................................... 7
5. Analyse und Auswertung ............................................................................................... 8
5.1 Controlling ....................................................................................................................... 8
5.2 Wirkungen des Auszugsmanagements ........................................................................ 11
5.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesellschaft .................................. 11
5.2.2 Empowermenthaltung in der Arbeit des Auszugsmanagements ......................................... 12
5.2.3 Antidiskriminierung .............................................................................................................. 12
5.2.4 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung ........................................................................... 13
6. Fazit / Ausblick .............................................................................................................. 13
Literaturverzeichnis ............................................................................................................. 15
1
1. Einleitung
Der vorliegende Jahresbericht des Auszugsmanagements ist ein gemeinsamer Bericht der
drei Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der städ-
tischen Koordinationsstelle des Amtes für Wohnungswesen. Er bezieht sich auf den Zeit-
raum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
2. Ausgangslage
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt
Mit mehr als einer Million Einwohner*innen zählt Köln nach Berlin, Hamburg und München zu
den größten Städten Deutschlands und ist aufgrund seiner Bedeutung für Wirtschaft, For-
schung, Bildung und Kultur zugleich begehrter Wohnort. Immer mehr Menschen möchten in
Köln wohnen.
Doch es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Mehr als 5 0 % der Kölner Bürger*innen sind
aufgrund ihrer Einkommenssituation berechtigt einen Wohnberechtigungsschein zu beantra-
gen und daher auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen.
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln stellt die Versorgung von Personengruppen mit
besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehören auch die Bereitstellung und Verwaltung von Un-
terkünften für Geflüchtete und für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen.
2.2 Situation Geflüchteter in Köln
Ziel der Unterbringungsstrategie der Verwaltung ist es, die Geflüchteten aus der ordnungsbe-
hördlichen Unterbringung in den freien Wohnungsmarkt zu vermitteln. Aufgrund der ange-
spannten Wohnungsmarktlage in Köln ist die Konkurrenz um öffentlich geförderten Wohnraum
groß. Besonders für Familien mit zwei und mehr K indern, die größere Wohnungen mit eher
kleinteiliger Raumaufteilung benötigen, ist das Angebot nicht ausreichend. Zu den benachtei-
ligten Personengruppen zählen auch Geflüchtete.
Zum 31.12.2023 waren 10.427 Geflüchtete in Kölner Flüchtlingsunterkünften untergebracht,
davon 2.802 Ukrainer*innen.
Die Unterbringung so vieler Menschen war auch 2023 eine enorm große Herausforderung für
alle Beteiligten.
2.3 Ressourcenmanagement
Das Ressourcenmanagement im Amt für Wohnungswesen wurde entwickelt, um deutlich e
Schwankungen in der Anzahl geflüchteter Menschen bei der Unterbringung berücksichtigen
2
zu können , sowie die Qualität der Unterkünfte – gerade hinsichtlich der notwendigen Pri-
vatsphäre – für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern.
Zielsetzung ist die Etablierung eines sogenannten „atmenden Systems“. Dies bedeutet, dass
die Unterbringungsressourcen stets dem aktuellen und absehbaren Bedarf an Unterbringungs-
plätzen durch Erhöhung oder Abbau angepasst werden, wobei gleichzeitig immer die Qualität
der Unterbringung für Geflüchtete im Auge behalten wird.
Zur Erhaltung der Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, kos-
tenintensive Standorte, Standorte mit maroder Bausubstanz und solche mit geringen Quali-
tätsstandards schrittweise zu schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte im Fokus, die über
Gemeinschaftsküchen bzw. -sanitäreinrichtungen verfügen.
Aufgrund der hohen Auslastung des städtischen Unterbringungssystems mit über 10.400 un-
tergebrachten Geflüchteten (Stand 31.12.2023), was dem Niveau der Jahre 2015, 2017 und
2018 entsprach, stand 2023 die Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung
der Kommune für Geflüchtete im Vordergrund, so dass eine Qualitätssteigerung nur im Rah-
men der zur Verfügung stehenden eingeschränkten Angebote an neuen Standorten erfolgen
konnte. Über Monate hinweg wurden weiterhin zahlreiche Geflüchtete aus der Ukraine unter-
gebracht, so dass ad hoc Beherbergungsbetriebe und zunehmend auch Objekte ohne abge-
schlossene Wohneinheiten hinzugemietet werden mussten, ohne dass der angestrebte Stan-
dard gehalten oder erhöht werden konnte. In 2023 kam zudem ein Anstieg in den Zugangs-
zahlen unerlaubt eingereister Geflüchteter hinzu, der im Gegensatz zu den Vorjahren nicht
nachließ. Durch Belegung vieler Unterbringungseinrichtungen mit größtenteils nicht abge-
schlossenen Wohneinheiten und Gemeinschaftssanitärräumen hat sich die Quote der in ab-
geschlossenen Wohneinheiten untergebrachten Geflüchteten wieder verringert.
Zum 31.12.2023 waren daher nur noch 70,35 % der in städtischen Ressourcen (ohne die
Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in
Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über
eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen.
Trotz der notwendigen Inbetriebnahme vieler Unterkünfte mit Gemeinschaftssanitäranlagen
oder Gemeinschaftsküchen konnte die absolute Zahl der in abgeschlossenen Wohneinheiten
untergebrachten Geflüchtete insgesamt stabil gehalten werden mit 5.319 Personen zum
31.12.2022 und 5.102 Personen zum 31.12.2023.
3
3. Projektbeschreibung
3.1 Zielsetzungen der Förderung
Das Auszugsmanagement besteht seit 2011 und zielt darauf ab, Geflüchtete, die in einer
städtischen Einrichtung ordnungsbehördlich untergebracht und beraten werden, zu einer ei-
genverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung zu motivieren und in den regulären
Wohnungsmarkt zu vermitteln. Die Vermittlungsarbeit unterstützt die Umsetzung des Res-
sourcenmanagements der Stadt Köln und leistet einen Beitrag dazu, kostenintensive Stand-
orte und Einrichtungen mit niedrigem Qualitätsstandard abzubauen.
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 wurde das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe
mit insgesamt drei Vollzeitstellen (je Träger eine Vollzeitstelle) eingerichtet. Vier weitere Voll-
zeitstellen wurden jeweils für zwei weitere Jahre befristet bewilligt.
Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 eine Verlängerung der Finanzierung der vier weite-
ren befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements v om 01.01.2024 bis zum
31.12.2025 beschlossen.
Zum 01.01.2024 hat sich der Caritasver band für die Stadt Köln e.V. aus dem Projekt zurück-
gezogen.
Insgesamt wird das Projekt „Auszugsmanagement“ aber weiterhin mit sieben Vollzeitstellen –
verteilt auf nunmehr zwei Träger – von der Stadt Köln bezuschusst. Ziel ist es, zwei der vier
befristeten Stellen ab 2024 mit Immobilienkaufleuten zu besetzen, angesiedelt beim D eut-
schen Roten Kreuz.
Das Gesamtvolumen für alle sieben Vollzeitstellen beläuft sich p.a. auf 561.500 €. Die Kosten
je Vollzeitstelle und Jahr belaufen sich bei den Stellen Soziale A rbeit auf 80.300 €, bei den
Immobilienkaufleuten auf 80.000 € für Personal- und Sachkosten.
Am 05.05.2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stärkung des Auszugsmanagements zur Un-
terstützung der geflüchteten Ukrainer *innen mit der Finanzierung einer weiteren auf ein Jahr
befristeten Vollzeitstelle für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023 sowie der Be-
reitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Sprachmittlung und Ausstattung der neuen Stelle
bei den mit dem Auszugsmanagement beauftragten Trägerorganisationen bewilligt.
Die Kosten dieser zusätzlichen Stelle belaufen sich auf 60.000 € für den bewilligten Zeitraum
von einem Jahr, zuzüglich der Aufwendungen für Sprachmittlung in Höhe von 3.000 € und
Sachkosten in Höhe von 3.000 €. Mit dem 31.05.2023 lief diese Maßnahme aus.
4
3.3 Wirtschaftlichkeit
Durch die Vermittlung der Geflüchteten in den regulären Wohnraum können Unterbringungs-
kosten in Wohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingespart werden. Demgegenüber ste-
hen die durch die Vermittlung in privaten Wohnraum anfallenden Mietkosten sowie die zu-
schussfähigen Personalkosten des Projektes.
In 2023 konnten insgesamt 335 Personen in 135 Wohnungen vermittelt werden, davon 187
Ukrainer*innen in 86 Wohnungen.
Abzüglich der Aufwendungen für die angemieteten Wohnungen konnten 323.462,24 € an kom-
munalen Kosten für die Unterbringung in Wohnheimen und gewerblichen Unterkünften einge-
spart werden.
Den kommunalen Einsparungen sind die Fördermittel für das Auszugsmanagement in Höhe
von insgesamt 538.500 € (511.000 € Fördermittel Auszugsmanagement zzgl. 27.500 € För-
dermittel Ukraine- Stelle 01/23-05/23) gegenüberzustellen. Der Zuschussbedarf belief sich auf
215.037,76 €.
Neben der Betrachtung der monetären Wirtschaftlichkeit des Projektes sind vor allem die er-
zielten Erfolge durch die soziale Integration der Geflüchteten sowie die freiwerdenden Res-
sourcen in den städtischen Unterbringungseinrichtungen in den Vordergrund zu stellen. Für
geflüchtete Menschen ist der Umzug in eine Privatwohnung ein großer Schritt auf dem Weg in
ein herkömmliches Leben. Das Auszugsmanagement ist zu einem nachhaltig wirkenden Fak-
tor für die Normalisierung des Alltags, für die positive Gestaltung der Lebenswelten und die
effektive Integration der geflüchteten Menschen geworden.
3.4 Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement des Auszugsmanagements erfolgte im Berichtszeitraum haupt-
sächlich basierend auf der statistischen und inhaltlich-pädagogischen Evaluation.
Das Controlling und die Einzelfallstatistik stellen die Arbeit des Auszugsmanagements in Zah-
len dar. Die Austauschtreffen zwischen Trägern und der Koordinationsstelle des Amtes für
Wohnungswesen sorgen für die Steuerung und die Umsetzung von einheitlichen Arbeitsab-
läufen.
Im Jahresbericht wird der Inhalt der Arbeit beschrieben, evaluiert und der Öffentlichkeit vorge-
stellt.
5
4. Handlungsfelder des Auszugsmanagements
4.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen
Die Klient*innen werden im Auszugsmanagement, geleitet vom Empowerment-Ansatz, in
drei wesentlichen Phasen begleitet und unterstützt. Zunächst erfolgen eine Erstberatung in-
klusive Clearing mit anschließender Unterstützung bei der Wohnungssuche. Im dritten Schritt
folgt die Begleitung des Umzugsprozesses. Nach dem Einzug stehen die Träger den Kli-
ent*innen und Vermieter*innen im Rahmen einer Nachbetreuung für Fragen zur Verfügung.
Während der gesamten Zusammenarbeit werden die Klient*innen gemäß dem Ansatz der
Sozialen Arbeit der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zum eigenständigen Lösen ihrer Probleme angelei-
tet, um die Erfahrung der Selbstwirksamkeit machen zu können und künftige Herausforde-
rungen allein zu meistern.
4.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/ Clearing
In der Erstberatung werden zunächst alle relevanten Informationen über die entsprechenden
Personen abgefragt, hierunter fällt beispielsweise die aufenthaltsrechtliche, finanzielle und
gesundheitliche Lebenssituation der jeweiligen Klient*innen.
Ferner werden die Flexibilität und Mobilität hinsichtlich der Wohnungssuche sowie mögliche
Vermittlungshemmnisse erörtert. Weitere Themen sind die Beantragung eines Wohnberech-
tigungsscheines und einer Schufa-Auskunft.
Die Klient*innen werden zudem über den Kölner Immobilienmarkt und über den konkreten
Ablauf einer Wohnungsvermittlung informiert.
Im Jahr 2023 konnten die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen in der
Beratungsarbeit Schritt für Schritt wieder abgebaut werden. Die Beratungen und Begleitun-
gen zu Wohnungsbesichtigungen konnten wieder persönlich stattfinden.
Behörden konnten teilweise wieder persönlich von Klient*innen aufgesucht werden, jedoch
war der Zugang nach wie vor nicht so niedrigschwellig wie vor der Pandemie. Daher fanden
auch weiterhin Kontakte und Kommunikation digital oder postalisch statt, wobei viele Kli-
ent*innen hierfür die Unterstützung des Auszugsmanagements benötigten.
Neben den einzelfallbezogenen Beratungen konnte das Auszugsmanagement im Jahr 2023
erneut vermehrt Workshops und Informationsveranstaltungen zur Wohnungssuche in Prä-
senz anbieten und somit mehr Klient*innen erreichen.
Wie schon im Jahr 2022 wurden auch im Jahr 2023 besonders viele Erstberatungen für Ge-
flüchtete aus der Ukraine durchgeführt. Durch die Erstellung eines digitalen Tutorials werden
Klient*innen zusätzlich bei der eigenständigen Wohnungssuche gefördert.1
1 abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=PdOpV-K8ADQ
6
4.1.2 Umzugsbegleitung
In der zweiten Phase, der Umzugsbegleitung, werden die Klient*innen bei der Erledigung der
formellen Aufgaben (Kautionsantrag, Beantragung der Mietkosten, Erläuterung des Mietver-
trages, Wohnungsübergabe, Beantragung der Erstausstattung, Stromanmeldung etc.) unter-
stützt und je nach Bedarf begleitet.
Einen wesentlichen Teil der Arbeit mit den Klient*innen stellen Antragstellung und Bearbei-
tung von Formularen dar, angefangen mit dem Einreichen des Mietangebotes beim jeweils
zuständigen Sozialleistungsträger bis hin zur Antragstellung auf Kaution oder Erstausstat-
tung. Dies stellt für viele Klient*innen eine Herausforderung dar und bedarf oft der Unterstüt-
zung seitens des Auszugsmanagements.
Ebenso sind die Beratung und die Begleitung während der Mietvertragsunterzeichnung von
großer Bedeutung. Es werden Rechte und Pflichten von Mieter*innen und Vermieter*innen,
die Hausordnung und der Umgang mit dem Mietobjekt, wie zum Beispiel das richtige Heizen,
Lüften und Energiesparen, besprochen. Ebenso werden Nebenkostenvorauszahlungen und
mögliche Nachzahlungen aufgeschlüsselt und erklärt. Anträge in Verbindung mit dem Leis-
tungsbezug wie z.B. Kinder- und Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss werden, wenn diese
für die Vermittlung und Finanzierung der Wohnung relevant sind, ebenfalls bearbeitet. Um
einen möglichst reibungslosen Informationsfluss zu garantieren, können an dieser Stelle
Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.
Eine besondere und zeitintensive Herausforderung stellt die Vermittlung von Menschen mit
Behinderungen in geeigneten Wohnraum dar. Der Kölner Wohnungsmarkt bietet derzeit nur
wenig Angebote an bezahlbaren barrierefreien oder behindertengerechten Wohnungen.
4.1.3 Nachbetreuung
In der Phase der Nachbetreuung stehen die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements
noch weitere drei Monate nach dem Umzug zur Verfügung, um eine Orientierung und In-
tegration im neuen Stadtteil zu erleichtern.
Die Klient*innen werden zu den Themen Ummeldung und Privathaftpflichtversicherung, der
Stromanmeldung und dem Antrag auf die Rundfunkgebührenbefreiung beraten und unter-
stützt. Darüber hinaus werden sie über Beratungsangebote im Stadtteil informiert.
Die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements verfügen über ein breites Netzwerk an Be-
ratungsangeboten und vermitteln bei spezifischen Problemen auch unmittelbar an entspre-
chende Fachberatungsstellen.
4.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit
Das 2022 angesetzte Ziel, Akquise und Öffentlichkeitsarbeit auszubauen, wurde 2023 auf
7
operativer Ebene aufgegriffen. Die Arbeit der AG Akquise, die 2022 gegründet worden war,
wurde im Jahr 2023 erfolgreich fortgesetzt.
Durch den Ausbau der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit konnten insbesondere private Ver-
mieter*innen dazu bewegt werden, mehr freien Wohnraum für geflüchtete Menschen zur
Verfügung zu stellen. So konnte der Anteil der vermittelten Wohnungen über private Vermie-
ter*innen von 55% im Jahr 2022 auf 64% im Jahr 2023 gesteigert werden.
Eine Evaluation der Wirksamkeit der Akquise zeigte Ende des Jahres 2023, dass die Arbeits-
zeit der Auszugsmanager*innen im Rahmen ihres Auftrags zielführender in der sozialarbeite-
rischen Vermittlung zu verorten ist. Hierzu zählt u.a. das Empowerment der Klient*innen, um
eigenständig Wohnraum zu finden.
Um die Akquise insgesamt noch weiter auszubauen, wird das Konzept des Auszugsmanage-
ments ab Januar 2024 verändert. In Zukunft sollen zwei der vier befristeten Vollzeitstellen mit
Immobilienkaufleuten besetzt werden, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation in den Be-
reichen Akquise und Öffentlichkeitsarbeit mehr Wohnraum für die Vermittlungstätigkeit des
Auszugsmanagements gewinnen sollen.
In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wurden 2023 folgende Aktivitäten umgesetzt:
- Publizierung von drei Artikeln über die Arbeit des Auszugsmanagements in der Mit-
gliederzeitschrift „Haus und Grund“ des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins
- Präsentation des Auszugsmanagements in der DRK-Infopost und dem DRK Mitglie-
derbrief
- Veröffentlichung eines Interviews mit einer Auszugsmanagerin des Caritasverbands
Köln im Kölner Stadt Anzeiger (Februar 2023)
- Erstellung eines Tutorials zum Thema Wohnungssuche durch den Caritasverband
Köln (abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=PdOpV-K8ADQ)
- Plakataktionen des Kölner Flüchtlingsrats an öffentlichen Stellen, um Vermieter*innen
zu gewinnen
4.3 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten
Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten ist ein wichtiger Faktor
der Arbeit des Auszugsmanagements.
Im zurückliegenden Zeitraum fanden regelmäßige Treffen mit dem Arbeitskreis Politik, dem
Arbeitskreis Wohnen und Umzug und anderen Akteur*innen der Flüchtlingsarbeit statt. Im
Verlauf des Jahres wurden verschiedene Themenschwerpunkte behandelt, darunter die
Handhabe der Nutzungsgebühren und Mietrückstände, hohe Nachzahlungen der Betriebs-
8
kosten, Bearbeitungszeiten der Wohnberechtigungsscheine, Mietrichtwerte sowie die be-
schleunigte Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen im Prozess der Wohnungs-
vermittlung.
Am 28.06.2023 fand eine Infoveranstaltung des Auszugsmanagements mit dem „Forum für
Willkommenskultur“ für ehrenamtlich Engagierte im Flüchtlingszentrum „Fliehkraft“ statt. Bei
den Infoveranstaltungen werden sowohl Arbeitswissen und Adressen von potentiellen Woh-
nungsgeber*innen als auch Fachwissen über wegweisende Abläufe für Geflüchtete geteilt.
In Einzelfällen wurden Klient*innen und Ehrenamtliche gemeinsam als Tandem über das
mittlerweile verstetigte „Pilotprojekt Ehrenamt“ seitens der Träger beraten.
5. Analyse und Auswertung
5.1 Controlling
Im Jahr 2018 hat die städtische Koordinationsstelle ein Controlling implementiert. Ziel des
Controllings ist, für das Auszugsmanagement sinnvolle und aussagefähige Kennzahlen zu
entwickeln, um langfristig Aussagen über die Wirkungsweise des Auszugsmanagements tä-
tigen zu können.
Vierteljährlich erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Trägern und der städtischen Koordi-
nationsstelle, um die Datenqualität zu sichern und Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Aus-
wertung ist inzwischen etabliert und wird laufend fortgeschrieben.
5.1.1 Vermittlungszahlen
Im Folgenden wird die Entwicklung der Vermittlungszahlen seit der Einführung des Control-
lings im Jahr 2018 aufgezeigt sowie ein Ausblick auf das Jahr 2024 gegeben.
Entwicklung der Vermittlungszahlen 2018 bis 2023
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen
2018 426 144
2019 371 132
2020 407 130
2021 334 110
2022 284 (davon 111 Ukrainer*in-
nen)
103 (davon 43 Ukrainer*in-
nen)
9
2023 335 (davon 187 Ukrainer*in-
nen)
135 (davon 86 Ukrainer*in-
nen)
Vermittlungszahlen 2023
Im Jahr 2023 wurden 335 Personen erfolgreich in 135 Wohnungen vermittelt.
Folgende Haushaltsgrößen wurden vermittelt:
24%
64%
12%
0
10
20
30
40
50
60
70
GAG Privat Andere
Herkunft vermittelte Wohnungen Herkunft vermit-
telte Wohnungen
2022 2023
GAG 29
(28%)
33
(24%)
Privat 57
(55%)
86
(64%)
Andere
(z.B. Wohnungsbau-
gesellschaften, Kir-
che, Ehrenamt)
17
(17%)
16
(12%)
Haushaltsgröße Anzahl %
1 Person 49 36,3%
2 Personen 35 25,9%
3 Personen 21 15,5%
4 Personen 12 8,9%
5 Personen 9 6,7 %
6 Personen 6 4,5 %
7 Personen 1 0,7%
>8 Personen 2 1,5%
36,3%
25,9%
15,5%
8,9% 6,7% 4,5%
0,7% 1,5%
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Haushaltsgrößen
10
Die vermittelten Wohnungen teilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke auf:
Die Anzahl der vermittelten Wohnungen ist im Jahr 2023 erstmals seit 2018 wieder gestiegen
(von 103 Wohnungen im Jahr 2022 auf 135 Wohnungen im Jahr 2023).
Dies ist als besonderer Erfolg des Auszugsmanagements im Zuge einer verstärkten Akquise-
und Öffentlichkeitsarbeit zu sehen. Die Bedingungen auf dem nach wie vor sehr angespannten
Kölner Wohnungsmarkt haben sich in 2023 nicht verändert.
Auffällig ist, dass d er Anteil der privaten Angebote auch 2023 deutlich auf jetzt 64% der ge-
samten Wohnungsvermittlungen (gegenüber 55% in 2022) gestiegen ist.
4,8% 5,2%
14,8%
7,4%
12,6%
5,9%
22,2%
8,1%
14,8%
4,8%
0
5
10
15
20
25
Verteilung der vermittelten Wohnungen auf die Kölner
Stadtteile
Stadtteile Anzahl %
Außerhalb Kölns 6 4,8%
Chorweiler 7 5,2%
Ehrenfeld 20 14,8%
Innenstadt 10 7,4%
Kalk 17 12,6%
Lindenthal 8 5,9%
Mülheim 30 22,2%
Nippes 11 8,1%
Porz 20 14,8%
Rodenkirchen 6 4,8%
11
Bereits 2022, nach Ausbruch des Krieges in der Uk raine, wandten sich viele private Vermie-
ter*innen an das Auszugsmanagement und unterstützten somit zahlreiche Familien beim Um-
zug in eine eigene Wohnung. Diese Entwicklung hat sich 2023 fortgesetzt.
Da viele private Vermieter*innen ausschließlic h an Geflüchtete aus der Ukraine vermieten
wollten, war der Anteil der vermittelten Wohnungen an diese Gruppe im Vergleich zu Geflüch-
teten aus anderen Herkunftsländern hoch. So wurden von 86 privaten Wohnungsvermittlungen
60 Wohnungen an Ukrainer*innen vermittelt.
Bei der GAG hingegen reduzierten sich die Wohnungsangebote leicht um 4 %. Dennoch ist
die GAG mit einem Anteil von 24% an den vermittelten Wohnungen weiterhin eine sehr wich-
tige und verlässliche Kooperationspartnerin des Auszugsmanagements.
Bei der Größe der vermittelten Haushalte hatten – wie in den Vorjahren - insbesondere Sin-
glehaushalte und kleinere Familien (bis zu drei Personen) Chancen auf eine Vermittlung. Für
größere Haushalte (ab vier Personen) war es weitaus schwieriger, geeigneten Wohnraum auf
dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Dennoch wurden dem Auszugsmanagement auch im
Jahr 2023 wieder vereinzelt Einfamilienhäuser für große Familien angeboten, so dass auch
einige Großfamilien ein neues Zuhause gefunden haben.
Angesichts des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln ist das Auszugsmanagement
nach wie vor ein erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eig ene Wohnung als wesentli-
chen Schritt zur Integration zu verschaffen.
5.2 Wirkungen des Auszugsmanagements
Die eigene Wohnung ist ein Ort des Wohlfühlens, der Privatsphäre und des Rückzugs, der
eine zurückgewonnene „Normalität“ schafft und damit die Grundlage für eine stabile Lebens-
führung bildet. Geflüchtete Menschen können ihren Tagesablauf wieder selbstständig regeln
und ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten.
5.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesell-
schaft
Das Kennenlernen der neuen Nachbarschaft und die Anbindung an die lokalen sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen fördern die soziale Integration und erleichtern
ein „Ankommen“ der Geflüchteten im neuen Stadtteil. Die Unterbringung der Geflüchteten in
den unterschiedlichen Stadtteilen wirkt zudem einer sozialräumlichen Segregation entgegen.
Durch Austausch und Kommunikation mit den Stadtteilbewohner*innen können Vorbehalte
und Berührungsängste auf beiden Seiten abgebaut werden. Die Geflüchteten können sich
eigenständig in der neuen Umgebung zurechtfinden und eigene Netzwerke aufbauen. Die
verbesserte Wohnsituation ermöglicht es den Menschen, sich ein eigenständiges Leben in
12
Deutschland aufzubauen. In der eigenen Wohnung finden sie die nötige Ruhe, sich auf
Sprachkurse, Schule, Ausbildung, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit zu konzentrieren.
5.2.2 Empowermenthaltung in der Arbeit des Auszugsmanagements
Die Beratung im Auszugsmanagement findet, wie oben bereits erwähnt, mit einer empowern-
den Grundhaltung statt. Dabei geht es um die (Re-)Aktivierung von Ressourcen in Situationen,
in denen sich die Menschen zunächst noch orientieren müssen. Sie werden sich durch die
Beratung ihrer eigenen Fäh igkeiten wieder bewusst, finden zu ihren Kräften und Stärken zu-
rück und können dadurch die Situation wieder selbst steuern. Es handelt sich dabei um Pro-
zesse der „Wiederherstellung von Selbstbestimmung über die Umstände des eigene n Le-
bens“2. Dieser Rückgriff auf das eigene positive Kapital macht den Klient*innen Mut und führt
zu positiven Selbstwirksamkeitserfahrungen. Die Reaktivierung der Ressourcen, oftmals nach
einer Zeit vieler Herausforderungen, ist wichtig für die psychische und physische Gesundheit.
Dabei wird mit den Menschen entsprechend der individuellen Erfahrung und Lebenssituation
gearbeitet. Die Aktivierung der persönlichen Potenziale kann auf verschiedenen Ebenen wir-
ken, z.B. zur Erhaltung der Lebens - und Funktionsfähigkeit (operating), zur Problembewälti-
gung (coping), zur Gestaltung der eigenen Lebenssituation (creating) oder zur Entwicklung der
Persönlichkeit (developing).3 Es wird dabei zwischen zwei Arten von Ressourcen unterschie-
den: den personellen Ressourcen, als biografisch entstandene und persönlichkeitsgebundene
Überzeugungen, Wertehaltungen, Bewältigungsstile und Handlungskompetenzen und den
Umweltressourcen, in Form von Beziehungen/Netzwerken , sowie strukturellen Ressourcen,
wie Teilhabe, Arbeitsmarktintegration und Wohnen. In der Praxis erfolgt die Aktivierung z.B. in
Einzelgesprächen und in Workshops.
5.2.3 Antidiskriminierung
„Der Wohnungsmarkt ist einer der Lebensbereiche, in dem Menschen mit (familiärer) Einwan-
derungsgeschichte am häufigsten aufgrund ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft oder
Religionszugehörigkeit diskriminiert werden“ 4. Wie der aktuelle Bericht der Bundesregierung
konstatiert, lässt sich rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt an verschiedenen
Stellen beobachten. Durch den Auftrag des Auszugsmanagements wirken die Träger hierbei
bereits strukturell in ihrem Rahmen als eine Art Korrektiv. Dies geschieht dadurch, dass die
Auszugsmanager*innen durch Prüfung der Wohnobjekte sowie die Begleitung des Vermitt-
2 Herriger, Norbert, Empowerment in der Sozialen Arbeit, S. 20 nach Lawrence 2016; McLaughlin
2016
3 Herriger, Norbert, Empowerment in der Sozialen Arbeit, S.93; nach Petzold 1997
4 13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2023
13
lungsprozesses diskriminierende Parameter (z.B. zu hohe Miete für zu schlechte Wohnquali-
tät, Vorbeuge vor Ausbeutung durch Vermieter*innen) ausschließen. Darüber hinaus werden
in der operativen Arbeit Vermieter*innen bei der Kontaktaufnahme durch die Auszugsmana-
ger*innen dahingehend sensibilisiert, keine Einschränkung hinsichtlich der ethnischen Her-
kunft potenzieller neuer Mieter*innen vorzunehmen. Auch im Jahr 2023 hatte die Mehrheit der
Privatvermieter*innen eine konkrete Vorstellung hinsichtlich der ethnischen Herkunft und viele
wollten ausschließlich an Ukrain er*innen vermieten. Hier wurde sowohl durch die städtische
Koordinationsstelle als auch durch die Auszugs manager*innen versucht die Vermieter*innen
zu sensibilisieren und die Vorgaben hinsichtlich der ethnischen Herkunft zu überdenken.
Das Auszugsmanagement wirkt somit antirassistisch in die Stadtgesellschaft hinein.
Im November 2023 fand erneut ein Workshop zum Thema „Antidiskriminierung auf dem
Wohnungsmarkt“ beim Caritasverband Köln für das Auszugsmanagement statt. Als Schwer-
punkt wurde behandelt, wie rassistische Äußerungen erkannt werden können und mit wel-
chen Strategien und Argumenten sie entkräftet werden können.
5.2.4 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung
Ziel der Arbeit im Auszugsmanagement ist es, die Nachhaltigkeit einer Wohnungsvermittlung
sicherzustellen. Dies wird erreicht, indem die Geflüchteten grundsätzlich in unbefristete Miet-
verträge vermittelt werden und die Auszugsmanager*innen nach Einzug noch für weitere drei
Monate bei Fragen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann Konflikten entgegengewirkt
und Missverständnissen vorgebeugt werden.
Private Vermieter*innen und kooperierende Wohnungsgeber*innen (z.B. GAG, Die Ehrenfel-
der, Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft) profitieren von der Arbeit des Auszugs-
managements. Sie haben feste und verlässliche Ansprechpartner*innen und keinen Aufwand
bei der Suche nach Mieter*innen.
6. Fazit / Ausblick
Die Ankunft tausender geflüchteter Ukrainer*innen aufgrund des Ausbruchs des Krieges am
24. Februar 2022 löste bei der Kölner Bevölkerung eine große Welle der Hilfsbereitschaft
aus, die auch noch im Jahr 2023 anhielt. Viele Vermieter*innen wandten sich an das Aus-
zugsmanagement, um Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen
oder Beratung bezüglich der Aufnahme Geflüchteter in privaten Wohnraum in Anspruch zu
nehmen. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Auszugsmanagement im Juni 2022 auf
ein Jahr befristet, speziell zur Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine, ermöglichte die
Vermittlung zahlreicher Ukrainer*innen in privaten Wohnraum.
14
Die Anzahl der vermittelten Wohnungen ist – trotz sehr angespannter Wohnungsmarktlage -
im Jahr 2023 erstmals seit Einführung des Controllings 2018 wieder gestiegen (von 103 Woh-
nungen im Jahr 2022 auf 135 Wohnungen im Jahr 2023). Dies ist als besonderer Erfolg des
Auszugsmanagements im Zuge einer verstärkten Akquise- und Öffentlichkeitsarbeit zu sehen.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das Auszugsmanagement auch im Jahr 2023 als
integrationsförderndes Mittel der Stadt Köln in der Arbeit mit Geflüchteten bewährt hat. Das
Auszugsmanagement ist als Beratungsstelle ein best-practice Beispiel für die gelungene Un-
terstützung von geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in den regulären Wohnungs-
markt. Es leistet einen nachhaltigen Beitrag, die Lebens- und Wohnsituation der Geflüchte-
ten zu verbessern, sozialem Ungleichgewicht entgegenzuwirken und die Integration schutz-
bedürftiger Menschen zu fördern.
Durch die Einstellung von zwei Immobilienkaufleuten in 2024 erhofft sich das Auszugsma-
nagement eine weitere Steigerung der Wohnraumakquise sowie den Ausbau von Kooperati-
onen mit Wohnungsbaugesellschaften.
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Literaturverzeichnis
Lawrence, J: A working definition of empowerment. National Empowerment Center Massa-
chusetts. Boston 2016.
McLaughlin, K.: Empowerment. A critique. London/New York 2016.
Petzold, H.: Das Ressourcenkonzept in der sozial-interventiven Praxelogie und Systembera-
tung. In: Integrative Therapie 4/1997. S 435-471.
13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migrati on, Flüchtlinge und In-
tegration: Rassismus in Deutschland : Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen*.
(2023). In https://www.bundestag.de/ (Drucksache 20/5670). Deutscher Bundestag. Abgeru-
fen am 9. März 2023, von https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005670.pdf
Anlage 2, Auszug aus der Niederschrift des Integrationsrates vom 16.04.2024
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Leyla Bachtiosin Telefon: (0221)22129725 E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de Datum: 18.04.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 16.04.2024 öffentlich 5.12 Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023 1268/2024 IRM Carine Weber dankt für den detaillierten Bericht und stellt folgende Fragen bzw. Anmerkungen: 1. Zum Abschnitt 4.1.1. möchte sie wissen, wie viele Erstberatungsgespräche bzw. wie viele Begleitungen bei Wohnungsbesichtigungen im Jahr 2023 stattgefunden haben. 2. Zu den Vermittlungszahlen im Abschnitt 5.1.1. sei unklar, von wie vielen zu ver- mittelnden Personen gesprochen werde. Hier heiße es auf Seite 10: „Die Anzahl der vermittelten Wohnungen ist im Jahr 2023 erstmals seit 2018 wieder gestie- gen, von 103 Wohnungen im Jahr 2022 auf 135 Wohnungen im Jahr 2023. Dies ist als besonderer Erfolg des Auszugsmanagements im Zuge von [...] zu sehen.“ etc. Sie merkt an, dass diese Zahlen zwar richtig seien, aber, wenn man sich die Zahlen genau anschaue, stelle sie fest, dass nur bei den Geflüchteten aus der Ukraine diese Zahlen sozusagen gestiegen bzw. als positiv zu bezeichne seien. Wenn sie sich die Zahlen für Menschen aus an deren Herkunftsländern an- schaue, sei es eher erschreckend, wie stark diese Zahlen zurückgegangen seien. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern dieses Projekt als besonders er folgreich bezeichnet werden könne , insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Vermittlung in Privatwohnungen gerade bei Personen aus an- deren Herkunftsländern im Jahr 23 eher rückläufig gewesen sei . 3. Im Abschnitt 5.2.3 zur Antidiskriminierung stehe, dass die privaten Vermittler*in- nen konkrete Vorstellungen bezüglich der eth nischen Herkunft hätten, nämlich, dass viele nur an Ukrainer*innen vermitteln wollten. Sie sei enttäuscht darüber, dass die städtischen Koordinierungsstellen daran beteiligt gewesen seien, wohl- wissend, dass es i n diesem Zusammenhang ein klarer Verstoß gege n Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes vorliege. Sie habe dafür kein Verständnis und wün- sche sich, dass dies in Zukunft nicht mehr so gehandhabt werde, wenn einmal klar kommuniziert worden sei, dass eine eindeutige Diskriminierung aufgrund der Herkunft vorliege. 4. Unter 5.2.4 "Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung" stehe, dass Geflüchtete grundsätzlich in unbefristete Mietverhältnisse vermittelt würden. In diesem Zu- sammenhang möchte sie wissen, ob tatsächlich aus dem Jahr 2023 von diesen insgesamt 135 Vermittelten, darunter 49 Vermittelten aus anderen Herkunftslän- dern, in unbefristete Wohnungen vermittelt wurden. Der Vorsitzende Tayfun Keltek bedankt sich für die umfangreichen Ausführungen und schlägt vor, die Fragen der Verwaltung schriftlich zur Beantwortung zu übermitteln. Die Verwaltung, Stefan Müller, sagt eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu. Frau Oberbürgermeisterin Reker dankt für die gründliche Ausarbeitung. Beratendes Mitglied Claus-Ulrich Prölß erläutert, dass das Auszugsmanagement ein Kooperationsprojekt mit der Stadt Köln, insbesondere dem Amt für Wohnungswesen, sei. Im Jahr 2023 seien darüber hinaus drei Träger beteiligt gewesen, nämlich das Rote Kreuz, der Caritasverband und der Flüchtlingsrat. Die Geschichte mit den ukrainischen Staatsangehörigen sei in der Tat ein großes Problem gewesen, aber es betreffe auch viele andere. Der Runde Tisch für Integration habe im letzten Jahr eine Studie zu Ras- sismus auf dem Wohnungsmarkt in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Diese zeige sehr deutlich, was auf dem Wohnungsmarkt passiere. Gleichzeitig seien die Menschen, die vermittelt worden seien, Menschen gewesen, die in den städtischen Unterkünften gewohnt hätten, deren Vermittlung auch zu einer Entlastung der städtischen Unter- künfte geführt habe. Er regt an, die Antwort des Wohnungsamtes mit den Stellungnah- men der Träger zu ergänzen, um gemeinsam eine Antwort zu finden. Das beratende Mitglied, Eli Abeke, bedankt sich für die ausführliche Ausarbeitung der Fragen und betont die Wichtigkeit dieses Themas, nämlich, wenn Menschen aus ande- ren Herkunftsländern, die nicht weiße Ukrainer*innen, a ber auch vor Krieg geflohen seien, hier in Köln und in vielen anderen Bundesländern in Deutschland benachteiligt werden. Wenn man genau hinschaue, könne man klar sagen , dass der Anspruch des Integrationsrates, Menschen aus allen Kulturen zu vertreten, hier nicht erfüllt werde. Hier spiele Rassismus eine Rolle, nicht nur einfache Diskriminierung. Er wisse, wie viele Menschen aus den Ländern südlich der Sahara seit Beginn des Krieges hier in Köln ihr Glück versuchen. Aber sie würden an der Tür abgewiesen oder wieder weggeschickt, weil man vielleicht doch lieber auf die richtige Hautfarbe schaue. Das sei kein Vorwurf an Einzelne, sondern e in System, das hier existiere. Darunter leiden viele Menschen, die demnach nicht zu Europa gehören. Deshalb sei es besonders wichtig, dass dieser Punkt in der Antwort der Verwaltung berücksichtigt werde. Beratendes Mitglied Dr. Wolfgang Uellenberg van Dawen führt zur Studie des Run- den Tisches für Integration aus, dass u.a. mit Unterstützung der Bethes-Stiftung Work- shops durchgeführt wurden. Von Seiten der Verwaltung habe es ebenfalls eine inten- sive Beteiligung gegeben. Das Kommunale Integrationszentrum sowie Bettina Baum, Amt für Integration und Vielfalt, seien beteiligt gewesen. Der Integrationsrat habe dann im September einen Beschluss gefasst, dessen Kern die Bitte an den Rat gewesen sei, eine Öffentlichkeitsarbeit bzw. eine Art Kampagne zum Abbau von diskriminierenden Vorbehalten zu machen. Darin seien auch Personalfragen angesprochen worden bzw. es solle geprüft werden, ob z.B. eine Stelle eingerichtet werden könne, die dies koordi- niere. Er betont, dass bei einer entsprechenden Koordinierungsstelle eine Beteiligung des Kommunalen Integrationszentrums sinnvoll wäre. Gleichzeitig sei es angesichts des Wohnungsmangels in Köln nicht realistisch, an dieser Stelle müsse man aktiv wer- den, um zu sensibilisieren und Vorurteile abzubauen. Um die Zukunft der Stadt zu si- chern, müsse Wohnraum geschaffe n und auch vermietet werden. Mittlerweile wisse man, dass rund 60 Prozent der unter 18-Jährigen eine Migrationsgeschichte haben und 75 Prozent die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn aber Menschen aufgrund ihres Namens, ihres Aussehens oder je nachd em, wie sie gelesen werden, auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden, dann verliere die Stadt ein Stück ihrer Zukunft, wenn dann auch gut ausgebildete Fachkräfte woanders hingehen. Das sei eine ökono- mische Frage und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Anschließend richtet Dr. van Dawen eine herzliche Bitte an die Mitglieder, dass der Rat der Stadt Köln diesen Beschluss des Integrationsrates behandeln und beschließen solle, um eine solche Kampagne auf den Weg zu bringen. Alle sehen die Dringlichkeit, auch bei Häuservermietenden und anderen Beteiligten für mehr Akzeptanz und Tole- ranz zu sorgen. Das Auszugsmanagement habe es gerade bei den genannten Themen nicht leicht. Der Vorsitzende Tayfun Keltek betont die Sens ibilität aller Mitglieder für diese s Thema. Der Integrationsrat solle in seiner weiteren Arbeit auf die Entwicklungen in die- sem Bereich hinwirken und darauf achten, dass es so nicht weiterlaufe. Die Mitglieder des Integrationsrates nehmen die Mitteilung der Verwaltung zur Kennt- nis.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1268/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.04.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 11:28