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V/0639/2021

Freiraumentwicklungskonzept für das Kinderbachtal

Vorlagen 20.08.2021

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 - V_0180_2020

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Ansehen

Anlage 3 - V_0417_2020

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Ansehen

Anlage 4 - Projektgebiet

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Ansehen

Anlage 5 - Zeitplanung

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Ansehen

Anlage 1 - Ratsantrag Nr. A-R_0065_2019 SPD-Fraktion

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Ansehen

Beschlussvorlage

14642 Zeichen

V/0639/2021 
V/0639/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzeptes für das Kinderbachtal im Kontext mit den 
Quartiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der Steinfurter Straße sowie der 
Einbindung in die städtische Grünordnung Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.11.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt des Freiraums und der Münsterländischen 
Parklandschaft. Besonderen Schutz genießen die Flächen der Grünordnung Münster. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster bekräftigt, dass die konzeptionellen Grundlagen der Grünordnung 
Münster mit ihren Bausteinen  
  - Grünsystem / Freiraumkonzept 
  - Zielkonzept Naturraum 
  - Zielkonzept Freizeit und Erholung 
in der zuletzt an den fortgeschriebenen Flächennutzungsplan 2010 angepassten Fassung als 
informelle Planung bei allen räumlichen Planungen zu berücksichtigen sind. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünordnung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 
Planungswerkstatt 2030 sowie rechtskräftiger Bebauungspläne redaktionell anzupassen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünordnung teilräumlich auf der Grundlage von vertieften 
Freiraumentwicklungskonzepten in städtebaulichen Schwerpunktgebieten sukzessive fortzu-
schreiben. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Anforderungen der Klimawandelan-
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
08.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kuttenkeuler 
Telefon: 492-6744 
Kuttenkeuler@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0639/2021 
passung (Entwicklung „grünblauer Infrastruktur“) zu legen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
die Fortschreibung in weiteren Schwerpunktgebieten in folgenden Jahren unter dem Vorbehalt 
der Verfügbarkeit personeller und finanzieller Ressourcen steht. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich des Kinderbachtals im Kontext mit den Quar-
tiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der Steinfurter Straße ein integriertes, 
nachhaltiges Freiraumentwicklungskonzept zu erarbeiten. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die freiraumplanerischen Leistungen auszuschreiben. 
 
7. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0065/2019 wird modifiziert aufgegriffen und 
ist mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt: 
a. Grünflächen und unbebaute Flächen, deren Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, 
Frischluftschneise, Kaltluftentstehungsgebiet sehr hoch ist oder deren Bedeutung im 
Rahmen der Klimafunktion und –anpassung wächst, werden identifiziert. 
b. Neben der Identifikation solcher Flächen werden diese in Erweiterung zu den Grünord-
nungsplanungen der 90er Jahre in vertieften Freiraumentwicklungskonzepten in einer 
schärferen Detaillierung konkretisiert. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Ergebnissen der 
Planungswerkstatt 2030 und dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030. 
c. Im Rahmen der Planungen werden mögliche Widersprüche thematisiert und Vorschläge 
zur Lösung unterbreitet. Flächen mit herausragender Bedeutung für den Freiflächen-
schutz im Sinne der Grünordnung (1. und 2. Grünring / Grünkorridore) sind im Grundsatz 
von Bebauung freizuhalten. Festlegungen zur Bebaubarkeit einzelner Flächen müssen im 
Einzelfall auf der Grundlage der bauleitplanerischen Abstimmung durch den Rat der Stadt 
getroffen werden.  
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die Erstellung des Freiraumentwicklungskon-
zeptes von Kosten in Höhe von etwa 90.000 Euro ausgeht. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erho-
lung, Wasserschutz 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2021 
2022 
75.000 
15.000 
 
 
Die in diesem Jahr zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 
bei der o.g. Produktgruppe zur Verfügung. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind darüber hinaus im Haushaltsplan-Entwurf 
für das Jahr 2022 veranschlagt.

- 3 - 
V/0639/2021 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Die Grünordnung Münster ist ein grünpolitisches Instrument mit langer Tradition. Seit seiner Aufstel-
lung im Jahr 1966 dient das gesamtstädtische Grünsystem als Grundlage des Verwaltungshandelns 
in der Freiraumentwicklung und -nutzung. Mit der kontinuierlichen Weiterententwicklung des Plan-
werks liegt ein planerischer Fachbeitrag zum Umgang mit den Freiräumen im Stadtgebiet vor. Dieser 
Weiterentwicklung ist es zu verdanken, dass die Münsteranerinnen und Münsteraner heute von ei-
nem Grünsystem profitieren, das ihre Stadt mit frischer Luft versorgt und ihnen naheliegende Erho-
lungsanlagen und Naturräume darbietet, die über ein umfassendes Netz aus Rad- und Wanderwegen 
miteinander verbunden sind. Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie hat sich der Stellenwert von 
diesen Grün - und Freiflächen in der Stadt erhöht.   
Vor dem Hintergrund der steigenden Einwohnerzahlen, einer damit verbundenen Wohnflächen- und 
Gewerbeflächenentwicklung sowie dem damit verbundenen Ausbau der Infrastruktur sind die Frei-
räume der Stadt besonders zu sichern, zu stärken und zu entwickeln. 
 
Zu Beschlusspunkt 1) + 2)  
Die Münsterländer Parklandschaft beschreibt eine kleinteilige Landschaft aus offenen Wiesen und 
Äckern, mit elementaren Elementen wie Wäldern und Wallhecken, durchzogen von e inem feinma-
schigen Netz aus Wirtschaftswegen und Pättkes. Diese Landschaft gilt es zu wahren, insbesondere 
im Hinblick auf die wachsende Metropole Münster.  
Denn stetig steigende Bevölkerungszahlen und der damit verbundene Flächenbedarf für Wohn- und 
Arbeitsstätten, verkehrliche Infrastruktur und Freizeit- und Naherholung bewirken einen hohen Druck 
auf die bestehenden Freiräume der Stadt und damit auch auf Bestandteile der Grünordnung. Daher 
ist die kontinuierliche Rückkopplung mit den konzeptionellen Grundsätzen der Grünordnung im Pla-
nungsprozess von großer  Bedeutung. Einzig auf diese Weise ist das gesamtstädtisches  Ziel, die 
städtebauliche Nachverdichtung in verträglichen Räumen und eine Verflechtung der Innenstadtgebie-
te mit dem grünen Rand erreichbar.  
 
Zu Beschlusspunkt 3)  
Für einen transparenten und nachvollziehbaren Planungsprozess ist die redaktionelle Anpassung der 
Grünordnung an den aktuellen Planungsstand Voraussetzung. Diese erfolgt in unregelmäßigen Ab-
ständen bei entsprechendem Anpassungsbedarf.

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V/0639/2021 
Zu Beschlusspunkt 4)  
Das Gesamtkonzept der Grü nordnung mit den vorgenannten Bausteinen bleibt bestehen. Redaktio-
nelle Anpassungen erfolgen auf Grundlage entsprechender Änderungen formeller Planwerke respek-
tive politischer Beschlüsse. 
Gleichwohl wird das gesamtstädtische Konzept im Rahmen einzelner Sektoren des Stadtgebietes auf 
geeigneter Maßstabsebene mittels teilräumlicher Konzepte und Planungen verfeinert. Der jeweilige 
Betrachtungsradius ergibt sich einerseits aus dem Umfeld städtebaulicher Entwicklungsräume und 
andererseits aus freiraumplanerischen Erfordernissen wie die übergeordnete Erholungsvorsorge oder 
den Biotop- und Klimaschutz. In den Freiraumkonzepten können aufgrund des größeren Maßstabs 
freiraumrelevante Themen, wie beispielsweise Maßnahmen der Klimaanpassung mit einer deutlich 
größeren Detailschärfe herausgearbeitet werden. Defizite und Potentiale der Freiräume werden er-
sichtlich.  
Neben dem Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal sind im Hinblick auf künftige Planungsauf-
gaben weitere Konzepte wie Haus Lütkenbeck und Hiltrup Ost zu nennen. Die Bearbeitung bzw. Be-
treuung der genannten Konzepte steht in den folgenden Jahren unter dem Vorbehalt der Verfügbar-
keit personeller und finanzieller Ressourcen. Für den Haushalt 2022 stehen im Ergebnisplan aktuell 
weitere Planungsmittel zur Verfügung. 
 
Zu Beschlusspunkt 5) + 6) 
Der Planungsraum erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 580 ha und umfasst den zentralen Grünzug 
des Kinderbachtals sowie die im funktionalen Zusammenhang liegenden  geplanten urbanen Stadt-
quartiere Steinfurter Straße (50 ha) und Busso-Peus-Straße (15 ha) (siehe Anlage 2 Beschlussvorla-
ge V/0180/2020 und Anlage 3 V/0417/2020). Aufgrund der strategisch bedeutsamen Lage im Nord-
westen des Stadtgebietes ist die Planung von stadtbezirksübergreifender Bedeutung. 
Stadt- und naturräumlich ist das Gebiet besonders, da es einerseits von urbanen Strukturen, anderer-
seits von traditionell landwirtschaftlich geprägten Flächen durchzogen ist. Die Appelbreistiege als alte 
historische Handelsroute aber auch wichtige Fuß - und Radwegeverbindung zwischen dem Stadtteil 
Gievenbeck und der Innenstadt Münsters  ist zudem als eines von mehreren wesentlichen Land-
schaftselementen dieses Stadtgebietes zu nennen. Der Kinderbach erfüllt zudem als Gewässer wich-
tige naturräumliche Funktionen. 
Das Kinderbachtal, als raumbildendes Element des Nordwestens, tritt als bedeutsame s Naherho-
lungsgebiet auf.  
 
Für diesen Planungsraum (Anlage 4) ist ein nachhaltiges integriertes Freiraumentwicklungskonzept 
mit den Handlungsfeldern: 
 Sicherung und Entwicklung der vorhandenen naturräumlichen Qualitäten

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V/0639/2021 
 Qualifizierung der Flächen mit Erholungsfunktion 
 Etablierung von Wegebeziehungen 
 Stärkung der Anbindung an den Siedlungsraum, insbesondere mit Blick auf die geplanten 
urbanen Quartiere Busso-Peus-Straße (Quartier 1) und Steinfurter Straße (Quartier 2) 
zu erarbeiten. 
 
Im Hinblick auf die Multifunktionalität der Grünstrukturen soll der Fokus auf die ökologischen und 
grünstrukturellen Qualitäten gerichtet und Aspekte wie Biotopverbundsysteme, Landschaft als Erho-
lungsraum sowie Landwirtschaft als Bestandteil der gewachsenen Münsterländer Parklandschaft be-
handelt werden. 
 
Folgende Themenfelder sollen abgeleitet aus den Handlungsfeldern detaillierter betrachtet werden: 
 Förderung der grünblauen Infrastruktur im  nordwestlichen Stadtraum (z. B. Biotopverbund / 
Gewässer (Kinderbach) 
 Sicherung der klimatischen Funktionen für den Siedlungsraum unter Berücksichtigung der 
Erfordernisse der Klimawandelanpassung 
 Vernetzung der Naherholungsräume, auch mit Blick auf die Einbindung der geplanten urbanen 
Quartiere sowie die Stärkung und den Ausbau des Grünzuges als Brückenschlag zwischen 
Münster Zentrum, den urbanen Wissensquartieren und den Stadtteilen Gievenbeck, 
Nienberge und Kinderhaus 
 Behutsame und nachhaltige Aufwertung  des Freiraumes, auch im Hinblick auf mögliche 
quartiersbezogene Grünflächen  
 Förderung der Biodiversität auf städtischen und privaten Flächen 
 Gestaltung Stadtrand / Ortseingangssituation 
 Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten für Sport und Freizeit 
 Besucherlenkung über Wegestrukturen (Rad- und Fußwege) 
 Schaffung von Räumen für universitäre und schulische Umweltbildung 
 Berücksichtigung der Barrierefreiheit 
 Biotopverbund / Gewässer (Kinderbach) 
 „stadtnahe“ Formen der Landwirtschaft/Nahrungsmittelproduktion 
 
Die Maßnahmen müssen sich der komplexen Herausforderung stellen, den unterschiedlichen Anfor-
derungen an den Freiraum an der Schnittstelle von städtischem Raum zur freien Landschaft dienlich 
zu sein. 
 
Zielsetzung ist, den vielschichtigen Nutzungsansprüchen an den Raum gerecht zu werden und dafür 
ein tragfähiges Landschaftsgerüst als räumliche und gestalterische Basis zu bilden.

- 6 - 
V/0639/2021 
 
Die Betrachtungsebenen 
Es gibt zwei Betrachtungsebenen: Zum einen der nordwestliche Landschaftsraum, der begrenzt wird 
von der Gasselstiege und der B54 im Norden und Osten, von der Mendelstraße sowie dem Gieven-
becker Ortsrand im Süden und der BAB 1 im Westen. Zum anderen soll als Kerngebiet das westliche 
Kinderbachtal vertieft betrachtet werden. Es erstreckt sich von der Corrensstraße  in nordwestliche 
Richtung und bildet auf ca. 75 ha einen länglichen Grünzug zwischen dem Horstmarer Landweg im 
Norden und der Mendelstraße bzw. dem Gievenbecker Weg im Süden.  
 
Leistungsbild 
Das Leistungsbild des Freiraumentwicklungskonzepts beinhaltet, begonnen bei der Grundlagen- und 
Bestandsermittlung einschließlich Analyse der Defizite bzw. Potentiale, die Erstellung freiraumplane-
rischer Rahmenpläne für die beiden Betrachtungsebenen, wobei der Kernbereich vertiefend auszuar-
beiten ist. Darauf aufbauend sind Handlungskonzepte zu entwickeln, in denen Prioritäten, Zeithori-
zonte, und mögliche Umsetzungsstrategien zu benennen sind. Die Entwicklung hat in intensiver Ab-
stimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachämtern zu erfolgen. Darüber hinaus ist ein 
Programm für ein zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten, mittels dessen die Bürger-
schaft in den Planungsprozess eingebunden werden kann. Die unter Beteiligung der Öffentlichkeit 
erarbeiteten Entwürfe werden dem AUKB zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Auf der Grundlage des o.g. Leistungsbildes beabsichtigt d ie Verwaltung, die freiraumplanerischen 
Leistungen im 4. Quartal auszuschreiben (siehe Anlage 5). Entsprechende Haushaltsmittel stehen im 
Ergebnisplan für das Jahr 2021 zur Verfügung. Weitere Haushaltsmittel sind für das Jahr 2022 ange-
meldet worden. 
 
Zu Beschlusspunkt 7): 
Der Antrag der SPD -Fraktion an den Rat Nr. A-R/0065/2019 wird modifiziert aufgegriffen. Eine ge-
wünschte größere Detailschärfe wird auf mehrere Freiraumkonzepte verlagert.  Das Konzept der 
Grünordnung ist maßstäblich auf der Ebene des Flächennutzungsplans angesiedelt und kann daher 
nicht parzellenscharf sein. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung von Baugebieten ist die Grünord-
nung Münster in Ihrem Grundkonzept nach wie v or aussagekräftig. Konkrete Festlegungen können 
mit dem informellen Instrument der Grünordnung nicht getroffen werden. Der Antrag ist mit der Be-
schlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. 
 
 
i.V 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat

- 7 - 
V/0639/2021 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1:  Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0065/2019 
 
Anlage 2: V/0180/2020 - Entwicklung eines Modellquartiers für neues urbanes Wohnen, Arbeiten 
und Technologie westlich der Steinfurter Straße  
 
Anlage 3: V/0417/2020 – Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers für Wissenschaft und 
Wohnen westlich der Busso-Peus-Straße (Zukunft der Wissenschaftsstadt Münster) 
 
Anlage 4: Abgrenzung des Planungsraumes 
 
Anlage 5 Zeitplanung

Anlage A

2039 Zeichen

Anlage A zur V/0639/2021 
Kurzüberblick 
Im Zusammenhang mit den Quartiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der Stein-
furter Straße soll ein Freiraumentwicklungskonzept für das Kinderbachtal erarbeitet werden. Das 
Konzept ist eingebunden in die Grünordnung Münster, die mit dem Konzept teilräumlich vertieft 
wird.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Ziele aus dem Haushaltsplan  
PG 1301 
1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtun-
gen) soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen 
Umfang gewährleistet bleiben. 
 
Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Beauftragung im Jahr 
2021 und eine Fertigstellung im Jahr 2022 vorgesehen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Für die Erstellung des Freiraumentwicklungskonzeptes Kinderbachtal sind Kosten in Höhe von ca. 
90.000 Euro veranschlagt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden die Grundlagen der Grünordnung bestätigt. Dies wirkt sich positiv auf den 
Klimaschutz und die Klimawandelanpassung aus.

Anlage 2 - V_0180_2020

39213 Zeichen

V/0180/2020 
V/0180/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklung eines Modellquartiers für neues urbanes Wohnen, Arbeiten und Technologie westlich 
der Steinfurter Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Vor dem Hintergrund einer in der Stadt Münster anhaltend hohen Wohnraumnachfrage und einer 
darüber hinaus bestehenden ebenfalls hohen Nachfrage nach neuen Standorten für dienstlei s-
tungs- und technologieorientierte Unternehmen sowie den nicht ausreichend vorhandenen Ba u-
flächen, beauftragt der Rat die Verwaltung, das ca. 50 ha große Areal südwestlich der Steinfurter 
Straße, nordwestlich der Austermannstraße, östlich des Wasserweges (Anlage 1) im Sinne eines 
neuen urbanen Modellquartiers für Wohnen, Arbeiten und Technologie zügig zu entwickeln und 
auf der Grundlage des Antrags „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ der Ratsfrakti onen von CDU 
und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 (Anlage 2) die weiteren, 
notwendigen planerischen und liegenschaftlichen Entwicklungsschritte durchzuführen.  
 
2. Der Rat nimmt die angestrebte Prozessarchitektur (Anlage 3) für die städtebauliche Planung des 
neuen urbanen Modellquartiers südwestlich der Steinfurter Straße im Zusammenhang mit der 
Entwicklung des geplanten neuen Stadtquartiers für Wissenschaft und Wohnen westlich der Bus-
so-Peus-Straße (sh. Vorlage V/0417/2020), das in räumlicher und inhaltlicher Nähe zum gepla n-
Stadtplanungsamt 
 
08.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpart-
ner/in: 
 
Herr Franke 
Telefon: 492-6110 
FrankeGerd@stadt-
muenster.de 
 
Herr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0180/2020 
ten neuen urbanen Modellquartier an der Steinfurter Straße entwickelt werden soll, zur Kenntnis. 
Daher ist für beide Quartiersentwicklungen ein gemeinsames mehrstufiges Werkstattverfahren 
vorgesehen, um die jeweiligen städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Zielsetzungen zu ko n-
kretisieren, auf denen aufbauend zwei auf die jeweiligen räumlichen und inhaltlichen Spezifika 
zugeschnittene, separate städtebauliche Wettbewerbsverfahren ausgelobt werden sollen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten planerischen Schritt eine europaweite Au s-
schreibung für die Konzeptionierung, fachliche Begleitung und Durchführung eines gemeinsamen 
mehrstufigen Werkstattverfahrens und zweier separater, städtebauliche r Wettbewerbsverfahren 
für beide Quartiersentwicklungen (Steinfurter Straße und Busso -Peus-Straße) vorzubereiten und 
durchzuführen.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Baulandmobilisierung des Areals südwestlich der Stei n-
furter Straße, nordwestli ch der Austermannstraße, östlich des Wasserweges vor dem Hinte r-
grund der unter Ziffer 1. aufgezeigten Zielrichtung grundsätzlich zwei Optionen möglich sind: 
 
4.1. Vorrangig soll für das Areal eine kooperative Baulandentwicklung in Form einer freiwilligen 
Einigung mit den unterschiedlichen privaten Grundstückseigentümern angestrebt werden 
(Option 1). Diese kooperative Baulandentwicklung unterliegt - soweit diese der Schaffung 
dringend benötigten Wohnraums dient - den Regularien der Sozialgerechten Bodennutzu ng 
Münster (SoBoMü). 
 
4.2. Da das Projektgebiet eine komplexe liegenschaftliche Struktur aufweist und zugleich der Flä-
che aufgrund ihrer siedlungsstrukturellen Lage und Größe für die weitere städtebauliche 
Entwicklung und Ordnung der Stadt Münster eine her ausragende Bedeutung zukommt, e r-
klärt der Rat aus besonderem öffentlichen Interesse seine Absicht, die Möglichkeit der 
Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 - 171 BauGB 
prüfen zu wollen (Option 2). Vorrangige Zielsetzung i st dabei die einheitliche Vorbereitung 
und stringente Durchführung der Realisierung eines neuen urbanen Gebietes unter besonde-
rer Berücksichtigung des in der Stadt Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohnraum 
und Arbeitsstätten. 
 
4.3. Vor diesem Hinter grund beauftragt der Rat die Verwaltung, vorbereitende Untersuchungen 
gem. § 165 (4) BauGB durchzuführen, um die Anwendungsvoraussetzungen für eine Stä d-
tebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 (3) BauGB für den Planungsraum südwest-
lich der Steinfurter Straße, nordwestlich der Austermannstraße, östlich des Wasserweges mit 
der Zielrichtung einer urbanen Baugebietsentwicklung zu klären sowie alle erforderlichen 
Schritte einzuleiten, um erforderlichenfalls die stringente Überplanung, Erschließung und 
Bebauung des in Anlage 1 gekennzeichneten Bereichs im Rahmen einer förmlich einzule i-
tenden Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu ermöglichen. 
 
4.4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen gem. Be-
schlusspunkt 4.3. die Grundstü cksverhandlungen mit den Eigentümern im Projektgebiet an 
der Steinfurter Straße (Anlage 1) zunächst gem. der Option 1 zu Beschlusspunkt 4.1. geführt 
werden und im Falle ihres Scheiterns die Gebietsentwicklung entsprechend der Option 2 
gem. Beschlusspunkt 4.2. erfolgen soll. 
 
4.5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über die tatsächliche Durchführung einer Städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme in Abhängigkeit von den Ergebnissen der vorbereitenden Unters u-

- 3 - 
V/0180/2020 
chungen noch zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage ein er gesonderten Vorlage zu 
entscheiden sein wird. 
 
4.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell die Option der Einbindung eines externen Partners 
geprüft wird, sollte dadurch die Vorbereitung, Durchführung und qualifizierte Begleitung der 
Baulandentwicklung - sowohl im Rahmen einer kooperativen Baulandentwicklung als auch 
ggf. im Rahmen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - verbessert werden können. 
Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage 
beschließen. 
 
5. Der Antrag „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90 
/ Die Grünen / GAL vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 (Anlage 2) ist mit dem Beschluss zu 
1. erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung, 
fachlichen Betreuung und Umsetzung des mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie zur fachlichen 
Betreuung der beiden Wettbewerbsverfahren für die geplanten Quartiersen twicklungen südwestlich 
der Steinfurter Straße und westlich der Busso-Peus-Straße (vgl. V/0417/2020) gem. Beschlusspunkt 
3. voraussichtlich Kosten in Höhe von zusammen geschätzt ca. 250.000 € verbunden sind: 
- Werkstattverfahren (Steinfurter Str. + Busso-Peus-Str.)    ca. 90.000 € 
- Wettbewerb Steinfurter Str.        ca. 90.000 € 
- Wettbewerb Busso-Peus-Str.        ca. 70.000 € (sh. Vorl. V/0417/2020) 
Die Ausschreibung dieser Aufgaben soll noch in 2020 erfolgen. 
 
Die ab dem Jahr 2022 anfallenden Kosten für die Durchführung der beiden Wettbewerbsverfahren 
für die geplanten Quartiersentwicklungen südwestlich der Steinfurter Straße und westlich der Busso-
Peus-Straße in Höhe von ca. 700.000 € sind in den o.a. Kostenaufstellungen noch nicht enthalten 
und im Haushaltsplan noch nicht veranschlagt. 
 
Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Quartiersentwicklungen südwestlich 
der Steinfurter Straße und westlich der Busso -Peus-Straße entstehen werden, sind zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.  
 
Haushaltsmittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung der o.a. anfallenden Kosten für das Projektgebiet Steinfurter Straße in Höhe von 
ca. 180.000 € (90.000 € Werkstattverfahren + 90.000 € Wettbewerb) stehen im Budget der Produk t-
gruppe 0901 wie folgt zur Verfügung:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020 180.000

- 4 - 
V/0180/2020 
Die Kosten für den Wettbewerb Busso-Peus-Straße in Höhe von ca. 70.000 € sollen über die Vorla-
ge V/0417/2020 bereitgestellt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Entwicklung eines Modellquartiers an der Steinfurter Straße für neues urbanes Wohnen, A r-
beiten und Technologie 
 
Eine hohe Lebensqualität sowie die Attraktivität  als Wohn - und Arbeitsstandort kennzeichnen die 
Stadt Münster genauso wie ihre Wissenschaftseinrichtungen, das rege Studentenleben und ihre ku l-
turell vielfältigen Angebote. Gerade deswegen bleibt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in 
innenstadtnaher Lage anhaltend hoch und auch freie Standorte für technologieorientierte Gewerbe - 
und Dienstleistungsunternehmen werden weiterhin dringend gesucht und benötigt.  
 
Um dieser Nachfrage mangels geeigneter Baulandflächen in ausreichender Anzahl und Lage gerecht 
werden zu können, wird die Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers an der Steinfurter Str a-
ße angestrebt (Beschlusspunkt 1.), das als Modellquartier des 21. Jahrhunderts die Schwerpunkte 
urbanes Wohnen, Arbeiten und Technologie  umfassen soll, denen a ls wichtige Handlungsfelder für 
die konkrete Zukunftsgestaltung der Stadt Münster in den nächsten Jahren eine besondere Bede u-
tung zukommt. 
 
Die geplante Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße entspricht der im Rahmen der Diskussio-
nen der Planungswerkstatt 2030 erörterten und vom Rat festgelegten Strategie, dass die Wohnba u-
landbedarfe der wachsenden Stadt Münster am besten durch eine Kombination aus kleinteiligeren 
(„Zwiebelschalen-Modell“) und großflächigen Stadtteilerweiterungen (in Abgre nzung zu einem gän z-
lich neuen Stadtteil) zu decken sind.1  
 
Zudem haben d ie Bürgerumfragen 2016 („Ziele der Stadtentwicklung“) und 2018 („Standortbesti m-
mung MünsterZukünfte 20|30|50“) deutlich gemacht, dass ein ausreichendes Angebot an leistbarem 
Wohnraum ein prioritäres Ziel für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung in Mün s-
ter ist, welche in einem hohen Maße den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger dieser  Stadt ent-
spricht. Im Zusammenhang mit der Zuzugsumfrage 2013 und weiteren Umfragen bleibt festzuhalten, 
dass insbesondere die Innenstadt und die Innenstadtrandlagen gesucht und präferiert werden. 
 
Der Stadtraum südwestlich der Steinfurter Straße, nordwest lich der Austermannstraße, östlich des 
Wasserweges bietet ein herausragendes Potenzial für ein neues urbanes Stadtquartier in Innenstad t-
randlage (Entfernung zum Domplatz ca. 2,5 km Luftlinie). Eine planerisch aktivierbare, nahezu nicht 
bebaute Fläche vergleichbarer Lage und Größe gibt es aktuell kein zweites Mal in Münster. 
 
Die mit der Entwicklung eines Modellquartiers an der Steinfurter Straße verbundenen übergeordneten 
Ziele der Nutzungsmischung, einem breiten Mix insbesondere auch preiswerter Wohnangebote sowie 
zukunftsweisenden Konzepten für Mobilität, Klimaschutz, Stadtentwässerung sowie Ökologie und 
Freiraumqualität (sh. hierzu auch die Broschüre in Anlage 5) erfordern eine umfassende planerische 
Programmierung sowie ein koordiniertes Vorgehen der angestrebten Quartiersentwicklung unter brei-
ter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie eines 
darauf aufbauenden, separaten städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens (vgl. Beschlusspunkt 2.). 
                                                
1 Vgl. dazu auch die Vorlagen zum Zwischenbericht zur „Planungswerkstatt 2030“ (V/0945/2016) sowie zum 
abschließenden Beschluss zum „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030“ (V/0200/2018)

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V/0180/2020 
Zur Realisierung der geplanten Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße wird vorrangig eine 
kooperative Baulandentwicklung mit den betroffenen Grundstückseigentümern angestrebt. Vor dem 
Hintergrund der komplexen liegenschaftlichen Struktur im Projektgebiet westlich der Stein furter Stra-
ße (trotz bereits rund 44 % des Gesamtareals in städtischem Eigentum) und der zugleich herausr a-
genden Bedeutung, die diese Fläche aufgrund ihrer siedlungsstrukturellen Lage und Größe für die 
weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Sta dt Münster aufweist, wird für die geplante 
Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße auch die Anwendung des Instruments einer Städt e-
baulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§ 165 - 171 BauGB konkret in Betracht gezogen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1.: 
 
Im Rahmen der Prüfung unterschiedlicher möglicher Flächen für eine weitere (Wohn -) Siedlungsflä-
chenentwicklung wurde u.a. auch das Areal westlich der Steinfurter Straße geprüft. 2 Die Fläche ist in 
weiten Teilen im Regionalplan Münsterland bereits als „Allgemeiner Si edlungsbereich“ dargestellt. 
Damit ist sie grundsätzlich für eine weitere Siedlungsentwicklung geeignet, da der Regionalplan auch 
die Funktion eines Landschaftsrahmenplans übernimmt. Teile der Fläche sind zudem im seit 2004 
wirksamen, fortgeschriebenen Flä chennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster als Sondergebiet 
Technologiepark dargestellt.  Vor diesem Hintergrund weist auch das Baulandprogramm der Stadt 
Münster (Stufe 2 - Flächensicherung) in diesem Bereich eine potenzielle weitere Wohnsiedlungsen t-
wicklung aus.3  
 
Vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen, planerisch gesicherten Wohnbauflächenpotenziale 
bis 2030 voraussichtlich nicht ausreichend sein würden, wurde im Jahr 2016 ein aufwändiger Suc h-
prozess gestartet, um weitere Flächenpotenziale für eine Wohnbaulandentwicklung zu identifizieren, 
die über die Darstellungen des Regionalplans hinausgehen. In diesem Rahmen wurde der Bereich 
zwischen Steinfurter Straße, Austermannstraße und Wasserweg erneut insbesondere hinsichtlich 
einer möglichen Erweiterung und der genauen Abgrenzung eines neuen Stadtquartieres untersucht. 
Auf der Grundlage des gemeinsam zwischen Verwaltung, Öffentlichkeit und Politik erarbeiteten Krit e-
rienkatalogs, welcher neben siedlungsräumlichen und infrastrukturellen Aspekten insbesonder e auch 
die Grünordnung Münster mit den  darin enthaltenen Hauptgrünzügen und Grünringen sowie natu r-
schutzrechtliche Aspekte umfasste, wurde die Fläche fachübergreifend als gut geeignet für eine we i-
tere Siedlungsflächenentwicklung eingestuft und empfohlen. D ieser Einschätzung ist der Rat mit B e-
schluss des Wohnsiedlungsflächenkonzepts am 16.05.2018 gefolgt.   
 
Um auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in der Stadt Münster angemessen re a-
gieren zu können, gehört das Areal somit zu den Flächen, die a b 2025 entwickelt und baureif g e-
macht werden sollen. Der benachbarte Technologiepark I ist inzwischen vollständig vermarktet. Seit 
dem Jahr 2004 stellt der FNP für Teilflächen des Projektgebiets eine Erweiterung des Sondergebiets 
Technologiepark westlich der Steinfurter Straße, nördlich der Austermannstraße dar. 
 
Darüber hinaus forderte der von den Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL 
vorgelegte Antrag „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 die Ve r-
waltung auf, das Gebiet innerhalb des Areals Steinfurter Straße, Austermannstraße und Wasserweg 
                                                
2 Vgl. dazu auch den Ratsantrag A-R/0019/2017 „Ratsantrag zur Planungswerkstatt 2030“ der Ratsfraktionen 
von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 26.04.2017 
3 Vgl. dazu die Vorlage V/0224/2019 „Intensivierung der Baulandentwicklung und Fortschreibung des Baulan d-
programms 2019 - 2025 / 2030“ sowie Vorlage V/0104/2020 „Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 – 
2030“

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V/0180/2020 
zu entwickeln, um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu beschleunigen (sh. Anlage 
2). Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und erste Finanzmittel wurden in  den Haushalt 2019 
eingestellt.  
 
 
Grundlagenarbeiten in 2019 
 
Das Jahr 2019 wurde vor allem für die Grundlagenarbeit als Voraussetzung zur Vorbereitung und 
Realisierung des neuen urbanen Stadtquartiers mit den Schwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Tec h-
nologie genutzt.  
 
Das Projekt ist eingebettet in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) im Rahmen der 
Münster Zukünfte 20|30|50 und ist räumlicher und inhaltlicher Bestandteil des Leitthemas „Urbane 
Wissensquartiere“. In diesem Rahmen wurde eine Internationale Ideenwerkstatt ausgelobt, bei der 
vier renommierte Büros ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung eines Sektors, der sich vom Do m-
platz über Schlossplatz/Schlossgarten und das Coesfelder Kreuz bis zum Technologiepark an der 
Steinfurter Straße und den Wissenschaftspark an der Mendelstraße / Busso -Peus-Straße erstreckt, 
am 15. Januar d.J. einem interessierten Fachpublikum präsentierten. Als ein sogenannter Schwe r-
punktraum wurde das Gebiet zwischen Steinfurter Straße, Austermannstraße und W asserweg von 
einem der Planungsbüros (COBE Architects - Kopenhagen und Berlin) intensiver betrachtet. Die E r-
gebnisse fließen als Ideen in den weiteren Planungsprozess für dieses neue Stadtquartier mit ein.  
 
Neben der grundsätzlichen Abstimmung über die Ra hmenbedingungen zur Entwicklung des Areals 
an der Steinfurter Straße mit den unterschiedlichen betroffenen Fachämtern wurden darüber hinaus 
der weitere Planungsprozess sowie die Überlegungen zur Anwendung einer Städtebaulichen En t-
wicklungsmaßnahme und zu d en liegenschaftlichen Prozessen u.a. mit dem Planungsbüro sche u-
vens + wachten plus, welches die o.a. Internationale Ideenwerkstatt koordiniert hat, sowie mit 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung (KE) GmbH als Spezialist für eine kooperative Baulanden t-
wicklung und den Einsatz des Instruments einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§ 
165 ff. BauGB erarbeitet und abgestimmt. 
 
In diesem Zusammenhang wurden bereits zwei Gutachten beauftragt. Zum einen wurde ein Sachve r-
ständigenbüro mit der Ermittlung der entwicklungsunbeeinflussten Bodenwerte beauftragt. Zum ande-
ren wurde zur Abschätzung von Geruchsimmissionen, die ggf. auf das Plangebiet einwirken können, 
ein Geruchsgutachten zur Bewertung umliegender landwirtschaftlicher Betriebe in Auftrag gegeben.  
 
 
Grundlegende Ziele 
 
Das allem übergeordnete Ziel für die Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße ist die Schaffung 
eines adäquaten Angebots zur Deckung des in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohn - 
und Arbeitsstätten.  
 
Die daraus abgeleiteten Ziele für die angestrebte Entwicklung eines Modellquartiers im Bereich sü d-
westlich der Steinfurter Straße, nordwestlich der Austermannstraße, östlich des Wasserwegs können 
wie folgt zusammengefasst werden: 
 
 Eine angeme ssen hohe städtebauliche Dichte bei gleichzeitiger Schonung des umgebenden 
Freiraums,

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V/0180/2020 
 eine urbane Nutzungsmischung mit horizontal und vertikal gemischten städtebaulichen Strukt u-
ren für Wohnen, Arbeiten und Technologie, 
 ein breiter Wohnungsmix auf der Grund lage der Regularien der sozialgerechten Bodennutzung 
Münster (SoBoMü) mit Vorrang für preiswerte Mietwohnungen und mit Angeboten für Wohngru p-
pen, Wohngemeinschaften, Haus - und Pflegewohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen 
sowie studentisches Wohnen und einer Förderung von lebendigen Nachbarschaften, 
 Angebote für technologieorientierte, wissensbasierte sowie dienstleistungsbezogene Unterne h-
men, 
 eine gute Lebensmittelversorgung für das neue Stadtquartier und die angrenzende Bestandsb e-
bauung sowie eine breite Palette an kleinteiligen Versorgungsangeboten, 
 ein vielfältiges Angebot an sozialer, kultureller und freizeitorientierter Infrastruktur, 
 ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit bestmöglicher Erschließung für Fußgänger (Barri e-
refreiheit), für Radverkehr und öffentlichen Verkehr, 
 ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales Quartier mit einer Energieversorgung mit möglichst 
hohem Anteil von erneuerbaren Energien sowie einer energiesparenden Bauweise, 
 eine hohe ökologische Qualität durch die Rücksichtnahm e auf Belange des Landschafts -, Natur- 
und Artenschutzes und den vollen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, 
 eine überzeugende Qualifizierung von privaten und öffentlichen Freiflächen als Grundlage für 
Begegnungen, Spielmöglichkeiten, Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Erholung im Quartier. 
 
Bei dem dafür notwendigen aufwändigen Planungsprozess, der mit Beschluss dieser Vorlage formal 
gestartet werden soll, sind eine fach - und ressortübergreifende Planung sowie die Stärkung von B e-
teiligungsformen zu berücksichtigen.4 
   
Diese grundsätzlichen Zielvorstellungen für das geplante Modellquartier für neues urbanes Wohnen, 
Arbeiten und Technologie wurden ausgehend von den Ergebnissen der Internationalen Ideenwer k-
statt und weiteren modellh aften Praxisbeispielen, die in ihren jeweiligen Leitzielen vorbildhaft für die 
hier angestrebte Quartiersentwicklung sein können, im Rahmen der dieser Vorlage beigefügten Br o-
schüre visualisiert (sh. Anlage 5). Darin wird insbesondere abgestellt auf die Inn ovationsgehalte der 
aufgeführten Praxisbeispiele, an denen sich die Entwicklung des geplanten Modellquartiers an der 
Steinfurter Straße orientieren kann. 
 
 
Städtebauliche Kenndaten 
 
Um eine erste Orientierung zu erhalten, wie viele Wohnungen und wie viel g ewerbliche Fläche en t-
stehen könnten, wurden die nachfolgenden strukturellen Annahmen getroffen. Eine genaue Klärung 
muss noch unter Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft erfolgen. Dabei wird davon 
ausgegangen, dass der Anteil der Wohnnutzung vo raussichtlich ca. 50 % betragen wird und die ve r-
bleibende Hälfte der Nettobaufläche für technologieorientierte Unternehmen, Büros, Dienstleistungen, 
Einzelhandel, öffentliche Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kitas etc.) zur Verfügung stehen wird. 
 
Fläche des Gesamtareals:       ca. 50 ha  (100 %) 
abzgl. Park- u. Grünflächen, Platz- u. Erschließungsflächen: ca. 20 ha  (  40 %) 
Verbleibende Nettobaufläche:     ca. 30 ha  (  60 %) 
 
                                                
4 Zu den Zielen vgl. o.a. Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / 
GAL vom 28.11.2018 (Anlage 2)

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V/0180/2020 
Anteil Wohnungen an Bruttogeschossfläche: 50 % 
 
Anzahl Wohnungen:     ca. 2.000 WE (50 % der Flächen) 
 
Fläche für Technologie / Büro / Einzelhandel / 
öffentliche Infrastruktureinrichtungen / Kultur / 
Gastronomie etc.:     ca. 200.000 m² BGF (50 % der Flächen) 
 
Konkretere Angaben zu den einzelnen Nutzungsarten und -anteilen können dann auf der Grundlage 
des zunächst anstehenden Werkstattverfahrens (sh. Beschlusspunkte 2. und 3.) getroffen werden. 
 
 
Zu Beschlusspunkten 2. und 3.: 
 
Einige der Zielvorstellungen, die mit der Entwicklung des geplanten neuen Stadtquartiers an der 
Steinfurter Straße verbunden sind, sind bereits selbstverständlich für eine Quartiersentwicklung in 
Münster geworden, andere Aspekte hingegen wurden in der Form noch nicht geplant und realisiert. 
Insbesondere ein urbanes Modellquartier mit einer derartigen  Flächengröße und zentralen Lage im 
Übergang zwischen kompakter Innenstadt und dem angrenzenden Freiraum, wie es an der Steinfu r-
ter Straße entstehen soll, ist einzigartig. Aber auch eine Kombination aus urbanem Wohnen, Arbeiten 
und Technologie ist ein Novum für die Stadt Münster.  
 
Da die beiden neuen an der Steinfurter Straße und an der Busso -Peus-Straße (vgl. dazu Vorlage 
V/0417/2020) geplanten Stadtquartiere im Rahmen der Internationalen Ideenwerkstatt „Urbane Wi s-
sensquartiere“ von den teilgenommenen Büros näher betrachtet wurden und dabei auch in einen e n-
gen räumlichen und funktionalen Kontext zueinander gesetzt worden sind, bietet sich ein gemeins a-
mes mehrstufiges Werkstattverfahren für die weitere planerische Programmierung dieser Flächen an, 
insbesondere, weil auch dadurch Synergieeffekte untereinander zu erwarten sind. Das geplante 
Werkstattverfahren verfolgt eine innovative und zugleich belastbare Programmierung der städtebaul i-
chen und nutzungsbezogenen Strukturen für einen anschließenden interdiszip linären Wettbewerb 
unter Arbeitsgemeinschaften aus namhaften Städtebau -, Architektur- und Freiraumplaner-Büros so-
wie weiterer Fachdisziplinen (Mobilität, Stadtentwässerung etc.).  
 
Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen mit Hilfe externer Fachleute unter schiedlicher, relevanter 
Disziplinen sowie durch eine Rückkopplung mit der interessierten Öffentlichkeit jeweils ein Eckpun k-
tepapier und Leitbild erarbeitet werden. Diese bilden die Grundlage für die Auslobung von zwei (j e-
weils für die Bereiche Steinfurter  Straße und Busso-Peus-Straße) interdisziplinär auszugestaltenden 
städtebaulichen Wettbewerben. Erst nach dieser intensiven städtebaulichen Planungsphase und e i-
nem fixierten Einvernehmen zu den Regularien der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (Fl ä-
chenabgabe an die Stadt, Kostenbeteiligung etc.) bzw. nach Beschluss zur Durchführung einer stä d-
tebaulichen Entwicklungsmaßnahme können die Arbeiten zur Entwicklung von Bebauungsplänen für 
die beiden Quartiere beginnen. 
 
Die Vorbereitungen für eine EU -weite Auss chreibung für die Konzeptionierung, Durchführung und 
Moderation dieses mehrstufigen Werkstattverfahrens, zur Überführung dessen Ergebnisse jeweils in 
ein Eckpunktepapier und Leitbild für die beiden Flächen sowie anschließend zum Management der 
städtebaulichen Realisierungswettbewerbe erfolgen auf Basis des hier dargelegten Grundsatzb e-
schlusses. Für das Werkstattverfahren ist ein Zeitraum ab 2021 vorgesehen, die Durchführung der 
städtebaulichen Wettbewerbe ist in 2022 geplant. Dazu bedarf es nach Abschluss d es Werkstattver-

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V/0180/2020 
fahrens eines weiteren Ratsbeschlusses. Das Ergebnis der städtebaulichen Wettbewerbe wird dann 
der anschließenden Bauleitplanung als Grundlage dienen (sh. Anlage 3). 
 
Ergänzend zu den unter Finanzieller Auswirkungen benannten Kosten für das Werkstattverfahren und 
die Wettbewerbsbegleitung werden für die beiden anschließenden städtebaulichen Wettbewerbe Kos-
ten i.H.v. zusammen 700.000 € (Wettbewerb Steinfurter Str. ca. 455.000 €; Wettbewerb Busso -Peus-
Str. ca. 245.000 € - sh. Vorl. V/0417/2020) geschätzt. Die Mittel sind bisher nicht veranschlagt.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.: 
  
Zu Beschlusspunkt 4.1.: 
 
Die kooperative Baulandentwicklung mit einem freihändigen Grundstücksankauf durch die Stadt 
Münster, ggf. in Kombination mit einem (freiwilligen) Uml egungsverfahren und einem städtebaulichen 
Vertrag, der sowohl die bodenordnerischen Maßnahmen als auch die Anforderungen an die Sozialge-
rechte Bodennutzung Münster (SoBoMü) umsetzt, werden als prioritäre Entwicklungsansätze verfolgt. 
Bei einvernehmlichen V erhandlungen kann eine Rahmenvereinbarung (Letter of Intent -„LoI“) zw i-
schen den Grundstückseigentümern und der Stadt Münster vereinbart werden, auf deren Basis ein 
freihändiger Grundstücksankauf wesentlicher Bereiche des zukünftigen Quartiers in die Wege geleitet 
werden könnte. Anschließend wird das Bauleitplanverfahren auf Grundlage der Ergebnisse aus den 
vorgeschalteten Werkstatt- und Wettbewerbsverfahren eingeleitet.   
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.2.: 
 
Vor dem Hintergrund der komplexen liegenschaftlichen Ausgangsstruktur (trotz bereits rund 44 % des 
Gesamtareals in städtischem Eigentum) sowie des o.a. umfassenden Zielkatalogs ist für das Areal an 
der Steinfurter Straße eine einheitliche, koordinierte und zügige Umsetzung unerlässlich. Sofern es 
daher nicht geli ngt, die unter Beschlusspunkt 4.1. dargelegte kooperative Baulandentwicklung ve r-
traglich zu vereinbaren, bietet das Besondere Städtebaurecht eine Option, die die Realisierung dieses 
urbanen Quartiers bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen dennoch ermöglicht.  
 
Da eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 ff. BauGB die Gemeinde in die 
Lage versetzt, den Grunderwerb der betreffenden Flächen durchzusetzen, notfalls auch zwangswe i-
se, wurde die Verwaltung bereits mit dem o.a. Haushaltsbegleit antrag von CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL vom 28.11.2018 damit beauftragt, die mögliche Anwendung dieses Instruments des B e-
sonderen Städtebaurechts zu prüfen.  
 
Eine erste Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen hat ergeben, dass eine Städtebauliche Entwick-
lungsmaßname nach den §§ 165 ff. BauGB grundsätzlich durchführbar wäre, die tatsächliche Durc h-
führbarkeit jedoch abschließend erst nach Vorliegen der Ergebnisse der vorbereitenden U ntersu-
chungen gem. Beschlusspunkt 4.3. bewertet werden kann: 
 
 Der Bereich zwischen Steinfurter Straße, Austermannstraße und Wasserweg besitzt aufgrund 
seines großen Entwicklungspotenzials in unmittelbarer Nähe zum Innenstadtbereich eine allei n-
stellende, besondere städtebauliche Lage, die es - ohne im grundsätzlichen Widerspruch zum 
Zielsystem der Grünordnung und Landschaftsplanung in Münster zu stehen - im weiteren Stadt-
gebiet bei gleicher Größe und Lage als bisher nahezu unbebaute Fläche nicht ein zweites Mal

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V/0180/2020 
gibt. Dies unterstreicht die besondere Bedeutung, die dies er Bereich für die weitere städtebaul i-
che Entwicklung von Münster hat. 
 
 Ein erhöhter Bedarf an Wohnungen ist auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnungen und des 
derzeitigen Wohnungsnachfragedrucks belegbar vorhanden. In der Folge einer somit weiterhin 
wachsenden Stadt gilt dies auch für die weitere Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsstätten in 
Münster. Dieser Bedarf kann aber nicht alleine durch das bisher baurechtlich gesicherte Ba u-
landpotential in der Stadt Münster gedeckt werden. 
 
 Um auf diese grundl egenden Bedarfsanforderungen von Seiten der Stadt Münster angemessen 
reagieren zu können, wird eine stringente Entwicklung und Realisierung des Modellquartiers an 
der Steinfurter Straße innerhalb eines absehbaren Zeitraums angestrebt und muss daher auch 
bzgl. der anfallenden Entwicklungs- und Realisierungskosten  
a) entweder in den Haushaltsplänen der Stadt in den nächsten Jahren entsprechend berüc k-
sichtigt werden,  
b) oder bei Einschaltung eines externen Partners als treuhänderischer Entwicklungsträger - 
wie z.B. der NRW.URBAN KE GmbH - kann die Finanzierung über Darlehen, die dieser zur 
Finanzierung aller Einzelmaßnahmen im städtebaulichen Entwicklungsbereich aufnimmt, 
erfolgen. Liquiditätsmäßig muss die Stadt bei dieser Variante dann keine Haushaltsmittel  
während der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme zur Verfügung stellen - auch nicht 
für den treuhänderischen Entwicklungsträger. 
 
Aufgrund seiner siedlungsstrukturellen Lage hat der Bereich an der Steinfurter Straße für die weitere 
städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt Münster eine besondere Bedeutung, so dass an 
dieser besonderen städtebaulichen Entwicklungsaufgabe ein besonderes öffentliches Interesse der 
Stadt Münster besteht. 
 
Die Anlage 4 dieser Vorlage enthält weitergehende Erläuterungen und ein grundsätzliches Ablau f-
schema zum Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.3.: 
 
Um die inhaltlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Städtebaulichen En t-
wicklungsmaßnahme zu klären, bedarf es e ingehender vorbereitender Untersuchungen gem. § 165 
Abs. 4 BauGB. Dabei gilt es, die o.a. erste Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen zu überprüfen 
und zu verifizieren.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.4.: 
 
Für die Gespräche mit den Grundstückseigentümern ist es aus  strategischer Sicht sinnvoll sowohl 
den entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) gem. § 154 Abs. 2 BauGB als auch einen res i-
dual ermittelten Wert, den die Stadt Münster im Rahmen eines freihändigen Erwerbs zahlen könnte, 
zu kennen. Ein Gutachten zur  Anfangswertermittlung wurde von der Verwaltung im Januar 2020 an 
ein Sachverständigen Büro für Immobilien - und Bodenwertermittlungen vergeben. Die Residualwert -
ermittlung wurde vom Amt für Immobilienmanagement intern durchgeführt. Beide Wertermittlungen 
dienen als Grundlage für die mit dem Beschluss dieser Vorlage nunmehr zu führenden Verhan d-
lungsgespräche mit den Grundstückseigentümern.

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Mit dem Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB 
ist bei der Ermittlung d er entwicklungsunbeeinflussten Verkehrswerte (Anfangswerte) der zu erwe r-
benden Grundstücke davon auszugehen, dass insbesondere deren Entwicklungszustand (z.B. 
„Landwirtschaftliche Flächen“, „Begünstigtes Agrarland“ oder „Bauerwartungsland“) eingefroren wird. 
Wesentliche Voraussetzung für eine einheitliche und stringente Durchführung von derartigen Entwick-
lungsmaßnahmen ist dabei die frühzeitige Festlegung einer Gesamtkonzeption, die neben deren 
städtebaulichen auch deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit sicher stellt. Unter diesen Gesichtspunkten 
ist insbesondere frühzeitig festzulegen, unter welchen Bedingungen ein möglicher gemeindlicher Zwi-
schenerwerb der benötigten Grundstücksflächen erfolgen soll.  
 
Der Beschluss gem. Beschlusspunkt 4.3. vorbereitende Unter suchungen gem. § 165 (4) BauGB 
durchzuführen, erfolgt insofern vorsorglich, als dass damit für die Stadt Münster keine Optionen zur 
Anwendung des besonderen städtebaulichen Instruments einer Städtebaulichen Entwicklungsma ß-
nahme vergeben werden. Die tatsäch liche Anwendung und Durchführung einer Städtebaulichen En t-
wicklungsmaßnahme wird voraussichtlich nur dann erfolgen, wenn eine materielle freihändige Ein i-
gung hinsichtlich des Erwerbs der benötigten Liegenschaften durch die Stadt Münster zu einem a n-
gemessenen Preis nicht gelingt. Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ermöglicht dann unter 
Einhaltung strengster Vorgaben und als letztes Mittel einen zwangsweisen Erwerb der für die En t-
wicklung erforderlichen Grundstücke. 
 
Gem. den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt die Bewertung 
der Grundstücke im Regelfall in drei Schritten: 
 
1. Festlegung des Stichtages, zu dem die Verkehrswerte bestimmt werden sollen (Wertermittlung s-
stichtag). 
 
2. Bestimmung der Qualitäten (u.a. En twicklungszustände) der betroffenen Grundstücke zum fes t-
gestellten Stichtag (Qualitätsstichtag). 
 
3. Marktgerechte Bemessung der Verkehrswerte zum festgelegten Stichtag unter Berücksichtigung 
der bestimmten Grundstücksqualitäten (Anfangswerte).   
 
Soweit vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in 
Betracht kommen und eingeleitet werden sollen, empfiehlt eine Arbeitshilfe der Fachkommission 
Städtebau der Bauministerkonferenz zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Beschlus s über den B e-
ginn der vorbereitenden Untersuchungen zu fassen, um Wertsteigerungen im Hinblick auf den en t-
wicklungsunbeeinflussten Grundstückswert auszuschließen.5    
 
Damit bietet das besondere städtebauliche Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaß nahme 
der Gemeinde die Möglichkeit, die Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich zu einem 
Preis zu erwerben, der Wertsteigerungen ausschließt, die sich allein aus der Aussicht auf die Übe r-
planung und Neuordnung des Bereiches ergeben.   
 
Der Tag d er öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung und Durchführung von 
vorbereitenden Untersuchungen kann als spätester Stichtag für die Ermittlung des entwicklungsunbe-
                                                
5 Siehe Arbeitshilfe der ARGEBAU vom 24.01.1994 zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten 
der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften, Seite 18

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V/0180/2020 
einflussten Grundstückswertes herangezogen werden, der für beide Beteiligten  (Eigentümer und 
Stadt) verbindlich ist. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.5.: 
Vorrangig soll das Areal gem. Anlage 1 kooperativ durch den freihändigen Ankauf der Liegenschaften 
entwickelt werden. Das Besondere Städtebaurecht kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Eigen-
tümerverhandlungen aussichtslos sind und zugleich die entsprechenden Voraussetzungen für die 
Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bei Abwägung aller Belange gegeben 
sind. Über eine entsprechende Satzung zur Städtebaulichen Entwicklungs maßnahme muss der Rat 
zum gegebenen Zeitpunkt auf Basis der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und eines 
Maßnahmen- und Finanzierungsplans beschließen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.6.: 
 
Für die erforderli chen Entwicklungsschritte soll  insbesondere auch vor dem Hintergrund der best e-
henden Verwaltungskapazitäten bzw. -ressourcen und den übrigen in der Stadt Münster anstehenden 
Baugebietsentwicklungen gem. Fortschreibung des städtischen  Baulandprogramms 2020 - 2030 (s. 
aktuelle Vorlage V/ 0104/2020) geprüft werden, ob die Unterstützung Dritter in Anspruch genommen 
wird. Die Verwaltung prüft aktuell diese Option. Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem 
Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beschließen. Als externer Partner für eine Baulandentwick-
lung im Plangebiet (Anlage 1) kann z.B. die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung (KE) GmbH in 
Betracht kommen, die bereits allgemeine Beratungsleistungen für die Stadt Münster in diesem Z u-
sammenhang erbringt. 
 
Der externe Partner kann der Stadt Mü nster als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite stehen 
und damit treuhänderisch aktiv werden. Der Zeitpunkt der Beauftragung des Unternehmens als Tre u-
händer für die Stadt Münster zu agieren, hängt grundsätzlich vom Prozessverlauf und der Verhan d-
lungsbereitschaft der Grundstückseigentümer ab. Wenn seitens der Stadt einvernehmlich mit den 
Grundstückseigentümern ein Ankauf der Flächen erfolgen kann, so kann der externe Partner als 
Treuhänder der Stadt Münster für die weitere Projektplanung, die Aufbere itung, Herrichtung und E r-
schließung der Grundstücke, aber auch für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren fungieren.  
 
Sollte die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf Grundlage seitens der 
Stadt erkennbarer negativer Verhandlungsergebnisse und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in 
Erwägung gezogen werden müssen, könnte der externe Partner bereits dann im Rahmen der vorb e-
reitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB beauftragt werden, um auf Basis deren Fac h-
kenntnisse und Erfahrungen im Besonderen Städtebaurecht die erforderlichen nachfolgenden Verfah-
rensschritte gemeinsam vorbereiten zu können. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Robin Denstorff  
Stadtbaurat

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V/0180/2020 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1: Lageplan des Projektgebietes Steinfurter Straße, Austermannstraße, Wasserweg 
 
Anlage 2:  Antrag „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ der Ratsfraktionen von CDU und  
Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 
 
Anlage 3:  Prozessarchitektur Quartiersentwicklung Steinfurter Straße und Busso-Peus-Straße 
 
Anlage 4: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen | Erläuterungen und grundsätzliches  
Ablaufschema 
 
Anlage 5:  Broschüre „Neues Stadtquartier an der Steinfurter Straße: Ein urbanes Modell für  
das 21. Jahrhundert“

Anlage 3 - V_0417_2020

22513 Zeichen

V/0417/2020 
V/0417/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers für Wissenschaft und Wohnen westlich der 
Busso-Peus-Straße (Zukunft der Wissenschaftsstadt Münster) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Vor dem Hintergrund einer in der Stadt Münster anhaltend hohen Nachfrage nach neuen Stan d-
orten für wissenschaftliche Einrichtungen im Kontext der hiesigen Hochschulen und außerunive r-
sitären Forschungseinrichtungen sowie für neue Wohn ungen, beauftragt der Rat die Verwaltung, 
das ca. 15 ha große Areal westlich de r Busso-Peus-Straße, nördlich der Appelbreistiege (Anlage 
1) gem. dem übergeordneten Leitziel der Entwic klung eines neuen urbanen Stadt quartiers für 
Wissenschaft und Wohnen zu entwickeln und die weiteren, notwendigen planerischen und li e-
genschaftlichen Entwicklungsschritte durchzuführen.  
 
2. Der Rat nimmt die angestrebte Prozessarchitektur (Anlage 2) für die städtebauliche Planung des 
neuen Stadtquartiers westlich der Busso -Peus-Straße im Zusammenhang mit der Entwicklung 
Stadtplanungsamt 
 
08.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpart-
ner/in: 
 
Herr Franke 
Telefon: 492-6110 
FrankeGerd@stadt-
muenster.de 
 
Harr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de 
 
Herr Prof. Dr. Hauff 
Telefon: 492-6135 
HauffTho@stadt-
muenster.de

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des geplanten neuen Modellquartiers an der Steinfurter Straße (sh. Vorlage V/0180/2020), das in 
räumlicher und inhaltlicher Nähe zum geplanten neuen urbanen St adtquartier an der Busso -
Peus-Straße entwickelt werden soll, zur Kenntnis. Daher ist für beide Quartiersentwicklungen ein 
gemeinsames mehrstufiges Werkstattverfahren vorgesehen, um die jeweiligen städtebaulichen 
und nutzungsstrukturellen Zielsetzungen zu konkretisieren, auf denen aufbauend zwei auf die j e-
weiligen räumlichen und inhaltlichen Spezifika zugeschnittene, separate städtebauliche Wettb e-
werbsverfahren ausgelobt werden sollen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten planerischen Schritt ein e europaweite Aus -
schreibung für die Konzeptionierung, fachliche Begleitung und Durchführung eines gemeinsamen 
mehrstufigen Werkstattverfahrens und zweier separater, städtebaulicher Wettbewerbsverfahren 
für beide Quartiersentwicklungen (Busso-Peus-Straße und Steinfurter Straße) vorzubereiten und 
durchzuführen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Voraussetzung für eine Baulandmobilisierung des Areals west-
lich der Busso-Peus-Straße, nördlich der Appelbreistiege ist, dass die Umsetzung der o.a. grund-
sätzlichen Zielrichtung im Rahmen einer kooperativen Baulandentwicklung mit dem betreffenden 
Eigentümer (Land NRW) auf Basis der Regularien der Sozialgerechten Bodennutzung Münster 
(SoBoMü) für künftige, flächenanteilige Wohnnutzungen zu erfolgen hat. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem betreffenden Grundstückseigentümer 
der Fläche westlich der Busso -Peus-Straße, nördlich der Appelbreistiege (Land NRW) zur Ba u-
landmobilisierung im Sinne der angestrebten kooperativen Baulandentwicklung aufzunehmen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell die Option der Einbindung eines externen Partners g e-
prüft wird, sollte dadurch die Vorbereitung, Durchführung und qualifizierte Begleitung der Ba u-
landentwicklung verbessert werden können. Über die Beauftragung wird  der Rat zu gegebenem 
Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beschließen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung, 
fachlichen Betreuung und Umsetzung des mehrstufigen Werkst attverfahrens sowie zur fachlichen 
Betreuung der beiden Wettbewerbsverfahren für die geplanten Quartiersentwicklungen westlich der 
Busso-Peus-Straße und südwestlich der Steinfurter Straße (vgl. V/0180/2020) gem. Beschlusspunkt 
3. voraussichtlich Kosten in Höhe von zusammen geschätzt ca. 250.000 € verbunden sind: 
- Werkstattverfahren (Steinfurter Str. + Busso-Peus-Str.)  ca. 90.000 € (sh. Vorl. V/0180/2020) 
- Wettbewerb Busso-Peus-Str.      ca. 70.000 € 
- Wettbewerb Steinfurter Str.      ca. 90.000 € (sh. Vorl. V/0180/2020) 
Die Ausschreibung dieser Aufgaben soll noch in 2020 erfolgen. 
 
Die ab dem Jahr 2022 anfallenden Kosten für die Durchführung der beiden Wettbewerbsverfahren 
für die geplanten Quartiersentwicklungen westlich der Busso -Peus-Straße und südwestlich der 
Steinfurter Straße in Höhe von ca. 700.000 € sind in den o.a. Kostenaufstellungen noch nicht enthal-
ten und im Haushaltsplan noch nicht veranschlagt.  
 
Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Quartiersentwicklungen westlich der 
Busso-Peus-Straße und südwestlich der Steinfurter Straße  entstehen werden, sind zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.

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Haushaltsmittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung der o.a. anfallenden Kosten für das Projektgebiet Busso-Peus-Straße in Höhe von 
ca. 70.000 € (Wettbewerb) stehen im Budget der Produktgruppe 0901 wie folgt zur Verfügung:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020 70.000  
 
Die Kosten für das vorlaufende gemeinsame Werkstattverfahren sowie den Wettbewerb Steinfurter 
Straße in Höhe von zusammen ca. 180.000 € sollen über die Vorlage V/0 180/2020 bereitgestellt 
werden. 
 
 
Begründung: 
 
Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers für Wissenschaft und Wohnen westlich der 
Busso-Peus-Straße (Zukunft der Wissenschaftsstadt Münster) 
 
Die Wissenschaft ist einer der wesentlichen Treiber für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung von 
Münster. Als ein räumlicher Schwerpunkt mit herausragenden Forschungsinstituten, hochinnovativen 
Unternehmen sowie einem intensiven Wissens- und Technologietransfer hat sich in den letzten Jah r-
zehnten der Wissenschaftspark südlich der Mendelstraße, westlich der Corrensstraße und östlich der 
Busso-Peus-Straße entwickelt. Hier sind u.a. der Technologiehof Münster, das Zentrum für Nan o-
technologie (CeNTech), das Max -Planck-Institut für molekulare Biomedizin (MPI), das Nano -
Bioanalytik-Zentrum (NBZ) sowie das Center f or Soft Nanoscience (SoN)  entstanden. Das im Bau 
befindliche Multiscale Imaging Centre (MIC) wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 eröffnen.  
Die genannten Einrichtungen (einschließlich des MIC) bieten bereits ca. 1.200 Arbeitsplätze. 
 
Im Technologiehof, im CeNTech und auch im Nano-Bioanalytik-Zentrum sind die überwiegenden 
Nutzer forschungsaffine Unternehmen - im wesentlichen Technologieunternehmen mit intensiven 
Kooperationen mit der Wissenschaft. Damit bildet der heutige Wissenschaftspark bereits einen zent-
ralen Ort der Wissenschaftsstadt Münster, wo Austauschprozesse zwischen Wissenschaft und Wir t-
schaft ideale Rahmenbedingungen vorfinden und auch zukünftig weiter haben sollen. 
 
Im Sinne einer Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks werden aktuell zudem  mehrere Erweite-
rungsvorhaben diskutiert, die im Rahmen der Nachverdichtung auf PKW -Stellflächen bzw. institut s-
angrenzenden Erweiterungsflächen erfolgen sollen. Auch kommt dem Thema „Förderung des studen-
tischen Wohnens“ im Wissenschaftspark eine wichtige R olle zu. So hat das Studierendenwerk durch 
Nutzung seines Parkplatzes die Wohnanlage an der Busso-Peus-Straße in diesem Jahr erweitert. Ein 
Projektvorschlag des ASTAs der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) zur Förderung temporä-
ren studentischen Wohnens auf einer bereits gebundenen Erweiterungsfläche im Wissenschaftspark 
wird aktuell geprüft.

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V/0417/2020 
Der Wissenschaftspark erfährt seine besondere Lagegunst durch die räumliche Nähe zum Naturwi s-
senschaftlichen Zentrum der WWU, zum Fachhochschulzentrum und zu Ein richtungen des Universi-
tätsklinikums. Für bereits etablierte und wachsende Technologieunternehmen bot zudem bisher der 
nahe gelegene Technologiepark südwestlich der Steinfurter Straße, südöstlich der Austermann -
Straße Ansiedlungsflächen. Auch hier ist aktuell eine Erweiterung des Technologieparks im Zuge der 
Entwicklung des neuen urbanen Modellquartiers für Wohnen, Arbeiten und Technologie beabsichtigt 
(vgl. V/0180/2020). 
  
Im Rahmen der MünsterZukünfte 20|30|50 und hier der Initiative „Gutes Morgen Münster “ fand Mitte 
2018 ein Zukunftsspaziergang mit den Spitzen der Stadtverwaltung und wissenschaftsnaher Akteure 
im Wissenschaftspark statt, der von einem breiten Wissenschaftsbündnis ausgerichtet wurde (Gesell-
schaft für Bioanalytik e.V., Technologieförderung Münster GmbH, CeNTech GmbH, Bau- und Liegen-
schaftsbetrieb/BLB und Universitätsklinikum/UKM). Einhelliges Ergebnis war, dass Erweiterungsmög-
lichkeiten für Wissenschaftseinrichtungen, einschließlich des Universitätsklinikums, für wissensaffine 
Unternehmen und für studentisches Wohnen benötigt werden. Konkret wurde aufgezeigt, dass der 
Wissenschaftspark dringend erweitert werden muss, um Standortvorsorge für neue Forschungsinst i-
tute in Verbindung mit urbanen Wohnformen für Studierende, in der Wissenschaft und am UKM Täti-
ge sowie als Brückenschlag zum Stadtteil Gievenbeck zu schaffen. Auf dem erprobten Fundament 
der Allianz für die Wissenschaft wird daher nun eine gemeinsame Allianz für die Wissenschaft in der 
Fläche entwickelt. 
 
Hierzu haben die Universität Mün ster, die Fachhochschule Münster, das Universitätsklinikum, das 
Studierendenwerk, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) und die Stadt Münster den Letter of I n-
tent (LoI) „Wissenschaftsstadt der Zukunft“ abgeschlossen. Ziel dieses Bündnisses ist eine gemei n-
same Strategieentwicklung und ein gemeinsames städtebauliches Entwicklungskonzept für die Wi s-
sensquartiere. Leitorientierung des Bündnisses ist die Schaffung urbaner Wissensquartiere mit einer 
funktionalen Durchmischung der wissenschaftlich geprägten Stru kturen. Dies soll für noch bessere 
Rahmenbedingungen von Forschung und Lehre in den verschiedenen Wissensquartieren im gesa m-
ten westlichen Bereich der Innenstadt sorgen.  
 
Mit der nun geplanten Erweiterung des Wissenschaftsparks in den Bereich westlich der Busso-Peus-
Straße, nördlich der Appelbreistiege, für die das Areal a ufgrund seiner räumlichen Nähe zu den b e-
reits östlich gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen geradezu prädestiniert ist, soll zugleich auch 
eine langfristig orientierte Flächenvorsorge zur Ansiedlung von weiteren Forschungseinrichtungen der 
Wissenschaft und wissenschaftsaffinen Unternehmen vorgesehen werden. Denn diese Lagequalität 
ist nur hier gegeben und soll daher perspektivisch sorgsam in Wert gesetzt werden. 
 
Der Bereich westlich der Busso -Peus-Straße wurde auf Basis des o.a. „LoI“-Prozesses im Rahmen 
des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030) und der Münster Zukünfte 20|30|50 sowie 
als Teil des Leitthemas „Urbane Wissensquartiere“ - ebenso wie die Fläche an der Steinfurter Straße 
- als ein Schwerpunktraum in der  im letzten Jahr durchgeführten  Internationalen Ideenwerkstatt von 
einem renommierten Planungsbüro (LAND Germany - Düsseldorf, Lugano, Mailand - in Zusammen-
arbeit mit ASTOC Architects and Planners - Köln) betrachtet und in den räumlichen Gesamtzusa m-
menhang gesetzt. Bei der öffentlichen Abschlusspräsentation am 15.01.2020 wurde aufgezeigt, dass 
mit der Erweiterung des Wissenschaftsparks westlich der Busso -Peus-Straße als einem gemischten 
urbanen Wissensquartier auch der Brückenschlag zum benachbarten Stadtteil Gievenbeck gelingen 
kann. Die Ergebnisse der Internationalen Ideenwerkstatt werden in den weiteren Planungsprozess für 
den Bereich westlich der Busso-Peus-Straße mit einfließen.

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Das nun zu aktivierende ca. 15 ha große Areal westlich der Busso -Peus-Straße ist bereits als „Allg e-
meiner Siedlungsbereich“ im Regionalplan Münsterland dargestellt  und seit mehreren Jahren B e-
standteil des städtischen Wohnbaulandprogramms / Stufe 2 (vgl. Vorlage V/0104/2020) sowie der 
Wohnsiedlungskonzepte 2025 und 2030 der Stadt Münster (vgl. Vorlagen V/0230/2013 und 
V/0200/2018). Die gemeinsame Arbeit der Bündnispartner am Thema MünsterZukünfte 20|30|50 und 
hier insbesondere an der „Wissenschaftsstadt der Zukunf t“ hat allerdings verdeutlich, dass eine E r-
weiterung des Wissenschaftsparks dringend erforderlich ist und daher die Zielvorstellung „Wohnen“ 
für die in Rede stehende Fläche in Richtung gemischter urbaner Wissensquartiere mit integrierten, 
ggf. spezifischen Wohnnutzungen weiterzuentwickeln ist. 
 
Die mit der Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks verbundenen übergeordneten Ziele und die im 
Zuge der Gebietsentwicklung vorgesehene Umsetzung von integralen zukunftsweisenden Konzepten 
für Mobilität, Klimaschutz , Stadtentwässerung sowie Ökologie und Freiraumqualität erfordern eine 
umfassende planerische Programmierung sowie ein koordiniertes Vorgehen der beiden angestrebten 
räumlich und funktional in Bezug stehenden Quartiersentwicklungen westlich der Busso -Peus-Straße 
und südwestlich der Steinfurter Straße unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines 
mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie eines darauf aufbauenden, separaten städtebaulichen Wet t-
bewerbsverfahrens (vgl. Beschlusspunkt 2.). 
 
Zur Realisierung der geplanten Quartiersentwicklung westlich der Busso -Peus-Straße als Weiterent-
wicklung des östlich bereits angrenzenden Wissenschaftsparks für neue Wissenschaftseinrichtungen 
wird eine kooperative Baulandentwicklung mit dem einzig betroffenen Grun dstückseigentümer (Land 
NRW) angestrebt, wobei in Hinblick auf eine Realisierung von neuen flächenanteiligen Wohnnutzun-
gen diese unter den Regularien der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster“ (SoBoMü) zu entw i-
ckeln sind. Hierüber wird noch zu gegebenem Zeitpunkt auf der Grundlage einer gesonderten Vorlage 
zu entscheiden sein.  
 
 
Grundlegende Ziele 
 
Das aus den o.a. Hintergründen, Rahmenbedingungen und Erfordernissen übergeordnete Ziel für die 
angestrebte Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers im Be reich westlich der Busso -Peus-
Straße, nördlich der Appelbreistiege ist die Erweiterung des Wissenschaftsparks sowie die Schaffung 
eines Angebotes zur Deckung des in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohnungen. 
 
Die daraus abgeleiteten Ziele für die a ngestrebte Quartiersentwicklung können wie folgt zusamme n-
gefasst werden: 
• Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte bei gleichzeitiger Schonung des angrenzenden 
Freiraums, 
• eine urbane Nutzungsmischung mit gemischten städtebaulichen Strukturen für wisse nschaftliche 
Einrichtungen, wissenschaftsaffine Unternehmen und integriertem Wohnen, 
• ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage der Regularien der sozialgerechten Bodennutzung 
Münster (SoBoMü) mit Vorrang für preiswerte Mietwohnungen, für hochschulaffines  und studen-
tisches Wohnen sowie einer Förderung von lebendigen Nachbarschaften, 
• Angebote für wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, 
• ein quartierbezogenes Angebot an sozialer, kultureller und freizeitorientierter Infrastruktur, 
• ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit bestmöglicher Erschließung für Fußgänger (Barri e-
refreiheit), für Radverkehr und öffentlichen Verkehr, 
• ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales Quartier mit einer Energieversorgung mit möglichst

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hohem Anteil von erneuerbaren Energien sowie einer energiesparenden Bauweise, 
• eine hohe ökologische Qualität durch die Rücksichtnahme auf Belange des Landschafts -, Natur- 
und Artenschutzes und den vollen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, 
• eine überzeugende Qualifiz ierung von privaten und öffentlichen Freiflächen als Grundlage für 
Begegnungen, Spielmöglichkeiten, Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Erholung im Quartier. 
 
 
Städtebauliche Kenndaten 
 
Um eine erste Orientierung zu erhalten, wie viele Wohnungen und wie viel Fläche für wissenschaftl i-
che Institute und Einrichtungen entstehen könnten, wurden die nachfolgenden strukturellen Anna h-
men getroffen. Eine genaue Klärung muss noch unter Einbeziehung der Belange von Natur und 
Landschaft erfolgen. Dabei wird davon aus gegangen, dass der Anteil der Wohnnutzung voraussich t-
lich ca. 50 % betragen wird und die verbleibende Hälfte der Nettobaufläche für eine Erweiterung des 
Wissenschaftsparks zur Verfügung steht. 
 
Fläche des Gesamtareals:       ca. 15 ha  (100 %) 
abzgl. Park- u. Grünflächen, Platz- u. Erschließungsflächen: ca.   6 ha  (  40 %) 
Verbleibende Nettobaufläche:     ca.   9 ha  (  60 %) 
 
Anteil Wohnungen an Bruttogeschossfläche: 50 % 
 
Anzahl Wohnungen:     ca. 600 WE (50 % der Flächen) 
 
Fläche für Wissenschaftliche Institute / Dienst- 
leistungen / öffentliche Einrichtungen,   
Gastronomie etc.:     ca. 60.000 m² BGF (50 % der Flächen) 
 
Konkretere Angaben zu den einzelnen Nutzungsarten und -anteilen können dann auf der Grundlage 
des zunächst anstehenden Werkstattverfahrens (sh. Beschlusspunkte 2. und 3.)  getroffen werden. 
 
 
Weitere Entwicklungsschritte 
 
Eine großflächige Kombination aus Wissenschaft und Wohnen in einem urbanen Stadtquartier ist ein 
Novum für die Stadt Münster und entspricht der o.a. Zielrichtung der „Lo I“-Partner, die Multifunktiona-
lität der Wissensquartiere durch weitere Nutzungen - insbesondere auch für Wohnen - zu stärken.  
 
Beide Flächenentwicklungen - sowohl die der Fläche westlich der Busso -Peus-Straße, als auch die 
der Fläche südwestlich der Stein furter Straße - sind im Rahmen der Internationalen Ideenwerkstatt 
„Urbane Wissensquartiere“ von den teilgenommenen Planungsbüros näher betrachtet worden und 
dabei auch in einen engen räumlichen und funktionalen Kontext zueinander gesetzt worden. Vor di e-
sem inhaltlichen Hintergrund bietet sich ein gemeinsames mehrstufiges Werkstattverfahren für die 
weitere planerische Programmierung dieser Flächen an, insbesondere, weil auch dadurch Synergi e-
effekte untereinander zu erwarten sind. Das geplante Werkstattverfah ren verfolgt eine innovative und 
zugleich belastbare Programmierung der städtebaulichen und nutzungsbezogenen Strukturen für 
einen anschließenden interdisziplinären Wettbewerb unter Arbeitsgemeinschaften aus namhaften 
Städtebau-, Architektur- und Freiraump laner-Büros sowie weiterer Fachdisziplinen (Mobilität, Stad t-
entwässerung etc.).

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V/0417/2020 
Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen mit Hilfe externer Fachleute unterschiedlicher, relevanter 
Disziplinen sowie durch eine Rückkopplung mit der interessierten Öffentlich keit jeweils ein Eckpun k-
tepapier und Leitbild erarbeitet werden. Diese bilden die Grundlage für die Auslobung von zwei (j e-
weils für die Bereiche westlich der Busso -Peus-Straße und südwestlich der  Steinfurter Straße) inter-
disziplinär auszugestaltenden, städtebaulichen Wettbewerben. Erst nach dieser intensiven städtebau-
lichen Planungsphase und einem fixierten Einvernehmen zu den Regularien der Sozialgerechten B o-
dennutzung Münster (Flächenabgabe an die Stadt, Kostenbeteiligung etc.) können die Arbeiten zur 
Entwicklung von Bebauungsplänen für die beiden Quartiere beginnen. 
 
Die Vorbereitungen für eine EU -weite Ausschreibung für die Konzeptionierung, Durchführung und 
Moderation dieses mehrstufigen Werkstattverfahrens, zur Überführung dessen Ergebnisse jeweils in 
ein Eckpunktepapier und Leitbild für die beiden Flächen sowie anschließend zum Management der 
städtebaulichen Realisierungswettbewerbe erfolgen auf Basis des hier dargelegten Grundsatzb e-
schlusses. Für das Werkstattverfahren ist ein Zeitraum ab 2021 vorgese hen, die Durchführung der 
städtebaulichen Wettbewerbe ist in 2022 geplant. Dazu bedarf es nach Abschluss des Werkstattve r-
fahrens eines weiteren Ratsbeschlusses. Das Ergebnis der städtebaulichen Wettbewerbe wird dann 
der anschließenden Bauleitplanung als Grundlage dienen (sh. Anlage 2).  
 
Ergänzend zu den unter Finanzieller Auswirkungen benannten Kosten für das Werkstattverfahren und 
die Wettbewerbsbegleitung werden für die beiden anschließenden städtebaulichen Wettbewerbe Kos-
ten i.H.v. zusammen 700.000 € (Wettbewerb Busso -Peus-Str. ca. 245.000 €; Wettbewerb Steinfurter 
Str. ca. 455.000 € - sh. Vorl. V/0180/2020) geschätzt. Die Mittel sind bisher nicht veranschlagt. 
 
 
Angestrebte kooperative Baulandentwicklung 
 
Das Grundstück westlich der Busso-Peus-Straße befindet sich im Eigentum nur eines Eigentümers, 
dem Land NRW. Da sich alle „LoI“ -Partner zur Wissenschaftsstadt der Zukunft  im Konsens auf die 
Weiterentwicklung der Fläche an der Busso -Peus-Straße verständigt haben, ist davon aus zugehen, 
dass eine kooperative Baulandentwicklung zur Anwendung kommen kann. Voraussetzung dazu sind 
einvernehmliche Verhandlungsgespräche mit dem Land NRW nach den Regularien der Sozialgerech-
ten Bodennutzung Münster. Mit dieser Vorlage sollen daher das Pr ojekt angestoßen und weitere Pla-
nungsschritte sowie erforderliche liegenschaftliche Verhandlungen eingeleitet werden. 
 
Für die erforderlichen Entwicklungsschritte soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der best e-
henden Verwaltungskapazitäten bzw. -ressourcen und den übrigen in der Stadt Münster anstehenden 
Baugebietsentwicklungen gem. Fortschreibung des städtischen Baulandprogramms 2020 - 2030 (s. 
aktuelle Vorlage V/0104/2020) geprüft werden, ob die Unterstützung Dritter in Anspruch genommen 
wird. Die Ve rwaltung prüft aktuell diese Option. Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem 
Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beschließen. Als externer Partner für eine Baulandentwic k-
lung im Plangebiet (Anlage 1) kann z.B. die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung  (KE) GmbH in 
Betracht kommen, die bereits allgemeine Beratungsleistungen für die Stadt Münster in diesem Z u-
sammenhang erbringt. 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Robin Denstorff 
Stadtbaurat

- 8 - 
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Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1: Lageplan des Projektgebiets westlich Busso-Peus-Straße, nördlich Appelbreistiege 
 
Anlage 2: Prozessarchitektur Quartiersentwicklung Steinfurter Straße und Busso-Peus-Straße

Anlage 4 - Projektgebiet

645 Zeichen

2
1
Nienberge
Gievenbeck
Neutor
Kinderhaus
KG Rüschhaus
KG A. v. Droste Hülshoff
KG Am Kinderbach
KG Germania
Sentrup
Uppenberg
Kinderbach
Kinderbach
Plan Nr.:Anlage: Druck:
Abteilungsleitung:
Amtsleiter:
Bruns
Schumann
Bearbeitet:
Gezeichnet:
Index*HlQGHUWDatum InhaltBearbeiter
Kuttenkeuler
11
Niesing
Stand:07.05.2021
0D‰VWDE1: 5.000 (im Original)
11.05.2021
Freiraumkonzept KinderbachtalPlanungsraum
Übersichtsplan, Maßstab 1 : 50.000
Legende
UntersuchungsbereichKernbereichurbane Stadtquartiere1 Busso Peus / 2 Steinfurter Straße
KleingartenanlageKinderbachAnbindung an bestehendes GrünsystemSiedlungsflächen innerhalb des Projektbereichs

Anlage 5 - Zeitplanung

454 Zeichen

Erstellung Leistungsbeschrei-bungAusschreibung undVergabe PlanungsleistungGrundlagendatenBestandsbewertungAnalyse und DefiziteFreiraumplanerischer RahmenplanFreiraumplanerische Vertiefung Kernbereich (Grünzug)Abschlussbericht Freiraumkonzept Kinderbachtal –ZeitplanungStartgespräch -Einbindung AkteureEinbindung AkteureStart 3.Quartal 2021Vergabe 4. Quartal 2021Startgespräch 1. Quartal 2022Vorentwurf 3. Quartal 2022Endfassung1. Quartal 2023 
67.20-schu

Anlage 1 - Ratsantrag Nr. A-R_0065_2019 SPD-Fraktion

2418 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2019

Grünflächen sichern und für den Klimaschutz SPD-Fraktion

. im Rat der Stadt Münster
entwickeln B Bahnhofstraße 9
Ratsantrag 48143 Münster

Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de

01.10.2019

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Grünflächen und unbebaute Flächen, deren Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet,
Frischluftschneise, Kaltluftentstehungsgebiet sehr hoch ist oder deren Bedeutung im Rahmen
der Klimafunktionen und -anpassung wächst, werden neu identifiziert.

2. Neben der Identifikation solcher Flächen werden diese im Gegensatz zu den Grünordnungs-
planungen der 90er Jahre parzellenscharf bzw. flurstücksbezogen konkretisiert und in Ab-
stimmung mit den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und Handlungskonzept Klima-
anpassung 2030 überprüft.

3. Im Rahmen einer übergeordneten Planung werden mögliche Widersprüche thematisiert und
gelöst. Dabei sind verbindliche Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen von jeglicher Be-
bauung freizuhalten und/oder im Rahmen der Klimaschutzfunktionen weiter zu entwickeln
sind.

Begründung:

Münster ist eine dynamische und wachsende Stadt. Die Bedarfe der Schaffung von Wohnraum und
der Entwicklung von Baugebieten treten in Konkurrenz zu den Funktionen von Grünflächen und un-
bebauten Flächen für das Stadtklima und Klimafunktionen. Ebenso finden derzeit mit der Planungs-
werkstatt 2030 und dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 stadtweite Planungsprozesse und
Zielvereinbarungen statt, die zumindest teilweise im Widerspruch stehen. Zur Lösung dieses Wider-
spruchs ist es erforderlich, die Planungsprozesse zu harmonisieren und die aus den 90er Jahren
stammende Planung der Grünzüge und Grünringe zu aktualisieren. Im Rahmen eines übergeordne-
ten Planungsprozesses sind konkrete (flurstücksbezogene) und verbindliche Festlegungen für die
Grünflächen im Stadtgebiet zu entwickeln. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in den Rand-
bereichen großes Konfliktpotential herrscht.

„ Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster

Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig ö Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wintzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson

Maria Winkel

Beratungsverlauf (6)

05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Steinfurter Straße
  • Austermannstraße
  • Busso-Peus-Straße
  • Mendelstraße
  • Corrensstraße
  • Bahnhofstraße 9
  • Schlossplatz
  • Wasserweg 2
  • Horstmarer Landweg
  • Gievenbecker Weg
  • Schlossgarten
  • Appelbreistiege
  • Gasselstiege
  • Domplatz
  • Kinderhaus
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0639/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2021
Erstellt
18.08.2021 16:35