V/0639/2021
Freiraumentwicklungskonzept für das Kinderbachtal
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Beschlussvorlage
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V/0639/2021 V/0639/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzeptes für das Kinderbachtal im Kontext mit den Quartiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der Steinfurter Straße sowie der Einbindung in die städtische Grünordnung Münster Beratungsfolge 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt des Freiraums und der Münsterländischen Parklandschaft. Besonderen Schutz genießen die Flächen der Grünordnung Münster. 2. Der Rat der Stadt Münster bekräftigt, dass die konzeptionellen Grundlagen der Grünordnung Münster mit ihren Bausteinen - Grünsystem / Freiraumkonzept - Zielkonzept Naturraum - Zielkonzept Freizeit und Erholung in der zuletzt an den fortgeschriebenen Flächennutzungsplan 2010 angepassten Fassung als informelle Planung bei allen räumlichen Planungen zu berücksichtigen sind. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünordnung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Planungswerkstatt 2030 sowie rechtskräftiger Bebauungspläne redaktionell anzupassen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünordnung teilräumlich auf der Grundlage von vertieften Freiraumentwicklungskonzepten in städtebaulichen Schwerpunktgebieten sukzessive fortzu- schreiben. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Anforderungen der Klimawandelan- Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 08.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kuttenkeuler Telefon: 492-6744 Kuttenkeuler@stadt- muenster.de - 2 - V/0639/2021 passung (Entwicklung „grünblauer Infrastruktur“) zu legen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Fortschreibung in weiteren Schwerpunktgebieten in folgenden Jahren unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit personeller und finanzieller Ressourcen steht. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich des Kinderbachtals im Kontext mit den Quar- tiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der Steinfurter Straße ein integriertes, nachhaltiges Freiraumentwicklungskonzept zu erarbeiten. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die freiraumplanerischen Leistungen auszuschreiben. 7. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0065/2019 wird modifiziert aufgegriffen und ist mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt: a. Grünflächen und unbebaute Flächen, deren Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, Frischluftschneise, Kaltluftentstehungsgebiet sehr hoch ist oder deren Bedeutung im Rahmen der Klimafunktion und –anpassung wächst, werden identifiziert. b. Neben der Identifikation solcher Flächen werden diese in Erweiterung zu den Grünord- nungsplanungen der 90er Jahre in vertieften Freiraumentwicklungskonzepten in einer schärferen Detaillierung konkretisiert. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030. c. Im Rahmen der Planungen werden mögliche Widersprüche thematisiert und Vorschläge zur Lösung unterbreitet. Flächen mit herausragender Bedeutung für den Freiflächen- schutz im Sinne der Grünordnung (1. und 2. Grünring / Grünkorridore) sind im Grundsatz von Bebauung freizuhalten. Festlegungen zur Bebaubarkeit einzelner Flächen müssen im Einzelfall auf der Grundlage der bauleitplanerischen Abstimmung durch den Rat der Stadt getroffen werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die Erstellung des Freiraumentwicklungskon- zeptes von Kosten in Höhe von etwa 90.000 Euro ausgeht. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erho- lung, Wasserschutz Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 2022 75.000 15.000 Die in diesem Jahr zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der o.g. Produktgruppe zur Verfügung. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind darüber hinaus im Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2022 veranschlagt. - 3 - V/0639/2021 Begründung: Ausgangslage Die Grünordnung Münster ist ein grünpolitisches Instrument mit langer Tradition. Seit seiner Aufstel- lung im Jahr 1966 dient das gesamtstädtische Grünsystem als Grundlage des Verwaltungshandelns in der Freiraumentwicklung und -nutzung. Mit der kontinuierlichen Weiterententwicklung des Plan- werks liegt ein planerischer Fachbeitrag zum Umgang mit den Freiräumen im Stadtgebiet vor. Dieser Weiterentwicklung ist es zu verdanken, dass die Münsteranerinnen und Münsteraner heute von ei- nem Grünsystem profitieren, das ihre Stadt mit frischer Luft versorgt und ihnen naheliegende Erho- lungsanlagen und Naturräume darbietet, die über ein umfassendes Netz aus Rad- und Wanderwegen miteinander verbunden sind. Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie hat sich der Stellenwert von diesen Grün - und Freiflächen in der Stadt erhöht. Vor dem Hintergrund der steigenden Einwohnerzahlen, einer damit verbundenen Wohnflächen- und Gewerbeflächenentwicklung sowie dem damit verbundenen Ausbau der Infrastruktur sind die Frei- räume der Stadt besonders zu sichern, zu stärken und zu entwickeln. Zu Beschlusspunkt 1) + 2) Die Münsterländer Parklandschaft beschreibt eine kleinteilige Landschaft aus offenen Wiesen und Äckern, mit elementaren Elementen wie Wäldern und Wallhecken, durchzogen von e inem feinma- schigen Netz aus Wirtschaftswegen und Pättkes. Diese Landschaft gilt es zu wahren, insbesondere im Hinblick auf die wachsende Metropole Münster. Denn stetig steigende Bevölkerungszahlen und der damit verbundene Flächenbedarf für Wohn- und Arbeitsstätten, verkehrliche Infrastruktur und Freizeit- und Naherholung bewirken einen hohen Druck auf die bestehenden Freiräume der Stadt und damit auch auf Bestandteile der Grünordnung. Daher ist die kontinuierliche Rückkopplung mit den konzeptionellen Grundsätzen der Grünordnung im Pla- nungsprozess von großer Bedeutung. Einzig auf diese Weise ist das gesamtstädtisches Ziel, die städtebauliche Nachverdichtung in verträglichen Räumen und eine Verflechtung der Innenstadtgebie- te mit dem grünen Rand erreichbar. Zu Beschlusspunkt 3) Für einen transparenten und nachvollziehbaren Planungsprozess ist die redaktionelle Anpassung der Grünordnung an den aktuellen Planungsstand Voraussetzung. Diese erfolgt in unregelmäßigen Ab- ständen bei entsprechendem Anpassungsbedarf. - 4 - V/0639/2021 Zu Beschlusspunkt 4) Das Gesamtkonzept der Grü nordnung mit den vorgenannten Bausteinen bleibt bestehen. Redaktio- nelle Anpassungen erfolgen auf Grundlage entsprechender Änderungen formeller Planwerke respek- tive politischer Beschlüsse. Gleichwohl wird das gesamtstädtische Konzept im Rahmen einzelner Sektoren des Stadtgebietes auf geeigneter Maßstabsebene mittels teilräumlicher Konzepte und Planungen verfeinert. Der jeweilige Betrachtungsradius ergibt sich einerseits aus dem Umfeld städtebaulicher Entwicklungsräume und andererseits aus freiraumplanerischen Erfordernissen wie die übergeordnete Erholungsvorsorge oder den Biotop- und Klimaschutz. In den Freiraumkonzepten können aufgrund des größeren Maßstabs freiraumrelevante Themen, wie beispielsweise Maßnahmen der Klimaanpassung mit einer deutlich größeren Detailschärfe herausgearbeitet werden. Defizite und Potentiale der Freiräume werden er- sichtlich. Neben dem Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal sind im Hinblick auf künftige Planungsauf- gaben weitere Konzepte wie Haus Lütkenbeck und Hiltrup Ost zu nennen. Die Bearbeitung bzw. Be- treuung der genannten Konzepte steht in den folgenden Jahren unter dem Vorbehalt der Verfügbar- keit personeller und finanzieller Ressourcen. Für den Haushalt 2022 stehen im Ergebnisplan aktuell weitere Planungsmittel zur Verfügung. Zu Beschlusspunkt 5) + 6) Der Planungsraum erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 580 ha und umfasst den zentralen Grünzug des Kinderbachtals sowie die im funktionalen Zusammenhang liegenden geplanten urbanen Stadt- quartiere Steinfurter Straße (50 ha) und Busso-Peus-Straße (15 ha) (siehe Anlage 2 Beschlussvorla- ge V/0180/2020 und Anlage 3 V/0417/2020). Aufgrund der strategisch bedeutsamen Lage im Nord- westen des Stadtgebietes ist die Planung von stadtbezirksübergreifender Bedeutung. Stadt- und naturräumlich ist das Gebiet besonders, da es einerseits von urbanen Strukturen, anderer- seits von traditionell landwirtschaftlich geprägten Flächen durchzogen ist. Die Appelbreistiege als alte historische Handelsroute aber auch wichtige Fuß - und Radwegeverbindung zwischen dem Stadtteil Gievenbeck und der Innenstadt Münsters ist zudem als eines von mehreren wesentlichen Land- schaftselementen dieses Stadtgebietes zu nennen. Der Kinderbach erfüllt zudem als Gewässer wich- tige naturräumliche Funktionen. Das Kinderbachtal, als raumbildendes Element des Nordwestens, tritt als bedeutsame s Naherho- lungsgebiet auf. Für diesen Planungsraum (Anlage 4) ist ein nachhaltiges integriertes Freiraumentwicklungskonzept mit den Handlungsfeldern: Sicherung und Entwicklung der vorhandenen naturräumlichen Qualitäten - 5 - V/0639/2021 Qualifizierung der Flächen mit Erholungsfunktion Etablierung von Wegebeziehungen Stärkung der Anbindung an den Siedlungsraum, insbesondere mit Blick auf die geplanten urbanen Quartiere Busso-Peus-Straße (Quartier 1) und Steinfurter Straße (Quartier 2) zu erarbeiten. Im Hinblick auf die Multifunktionalität der Grünstrukturen soll der Fokus auf die ökologischen und grünstrukturellen Qualitäten gerichtet und Aspekte wie Biotopverbundsysteme, Landschaft als Erho- lungsraum sowie Landwirtschaft als Bestandteil der gewachsenen Münsterländer Parklandschaft be- handelt werden. Folgende Themenfelder sollen abgeleitet aus den Handlungsfeldern detaillierter betrachtet werden: Förderung der grünblauen Infrastruktur im nordwestlichen Stadtraum (z. B. Biotopverbund / Gewässer (Kinderbach) Sicherung der klimatischen Funktionen für den Siedlungsraum unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Klimawandelanpassung Vernetzung der Naherholungsräume, auch mit Blick auf die Einbindung der geplanten urbanen Quartiere sowie die Stärkung und den Ausbau des Grünzuges als Brückenschlag zwischen Münster Zentrum, den urbanen Wissensquartieren und den Stadtteilen Gievenbeck, Nienberge und Kinderhaus Behutsame und nachhaltige Aufwertung des Freiraumes, auch im Hinblick auf mögliche quartiersbezogene Grünflächen Förderung der Biodiversität auf städtischen und privaten Flächen Gestaltung Stadtrand / Ortseingangssituation Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten für Sport und Freizeit Besucherlenkung über Wegestrukturen (Rad- und Fußwege) Schaffung von Räumen für universitäre und schulische Umweltbildung Berücksichtigung der Barrierefreiheit Biotopverbund / Gewässer (Kinderbach) „stadtnahe“ Formen der Landwirtschaft/Nahrungsmittelproduktion Die Maßnahmen müssen sich der komplexen Herausforderung stellen, den unterschiedlichen Anfor- derungen an den Freiraum an der Schnittstelle von städtischem Raum zur freien Landschaft dienlich zu sein. Zielsetzung ist, den vielschichtigen Nutzungsansprüchen an den Raum gerecht zu werden und dafür ein tragfähiges Landschaftsgerüst als räumliche und gestalterische Basis zu bilden. - 6 - V/0639/2021 Die Betrachtungsebenen Es gibt zwei Betrachtungsebenen: Zum einen der nordwestliche Landschaftsraum, der begrenzt wird von der Gasselstiege und der B54 im Norden und Osten, von der Mendelstraße sowie dem Gieven- becker Ortsrand im Süden und der BAB 1 im Westen. Zum anderen soll als Kerngebiet das westliche Kinderbachtal vertieft betrachtet werden. Es erstreckt sich von der Corrensstraße in nordwestliche Richtung und bildet auf ca. 75 ha einen länglichen Grünzug zwischen dem Horstmarer Landweg im Norden und der Mendelstraße bzw. dem Gievenbecker Weg im Süden. Leistungsbild Das Leistungsbild des Freiraumentwicklungskonzepts beinhaltet, begonnen bei der Grundlagen- und Bestandsermittlung einschließlich Analyse der Defizite bzw. Potentiale, die Erstellung freiraumplane- rischer Rahmenpläne für die beiden Betrachtungsebenen, wobei der Kernbereich vertiefend auszuar- beiten ist. Darauf aufbauend sind Handlungskonzepte zu entwickeln, in denen Prioritäten, Zeithori- zonte, und mögliche Umsetzungsstrategien zu benennen sind. Die Entwicklung hat in intensiver Ab- stimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachämtern zu erfolgen. Darüber hinaus ist ein Programm für ein zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten, mittels dessen die Bürger- schaft in den Planungsprozess eingebunden werden kann. Die unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiteten Entwürfe werden dem AUKB zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf der Grundlage des o.g. Leistungsbildes beabsichtigt d ie Verwaltung, die freiraumplanerischen Leistungen im 4. Quartal auszuschreiben (siehe Anlage 5). Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan für das Jahr 2021 zur Verfügung. Weitere Haushaltsmittel sind für das Jahr 2022 ange- meldet worden. Zu Beschlusspunkt 7): Der Antrag der SPD -Fraktion an den Rat Nr. A-R/0065/2019 wird modifiziert aufgegriffen. Eine ge- wünschte größere Detailschärfe wird auf mehrere Freiraumkonzepte verlagert. Das Konzept der Grünordnung ist maßstäblich auf der Ebene des Flächennutzungsplans angesiedelt und kann daher nicht parzellenscharf sein. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung von Baugebieten ist die Grünord- nung Münster in Ihrem Grundkonzept nach wie v or aussagekräftig. Konkrete Festlegungen können mit dem informellen Instrument der Grünordnung nicht getroffen werden. Der Antrag ist mit der Be- schlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. i.V gez. Peck Stadtrat - 7 - V/0639/2021 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0065/2019 Anlage 2: V/0180/2020 - Entwicklung eines Modellquartiers für neues urbanes Wohnen, Arbeiten und Technologie westlich der Steinfurter Straße Anlage 3: V/0417/2020 – Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers für Wissenschaft und Wohnen westlich der Busso-Peus-Straße (Zukunft der Wissenschaftsstadt Münster) Anlage 4: Abgrenzung des Planungsraumes Anlage 5 Zeitplanung
Anlage A
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Anlage A zur V/0639/2021 Kurzüberblick Im Zusammenhang mit den Quartiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der Stein- furter Straße soll ein Freiraumentwicklungskonzept für das Kinderbachtal erarbeitet werden. Das Konzept ist eingebunden in die Grünordnung Münster, die mit dem Konzept teilräumlich vertieft wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Ziele aus dem Haushaltsplan PG 1301 1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtun- gen) soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Beauftragung im Jahr 2021 und eine Fertigstellung im Jahr 2022 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Für die Erstellung des Freiraumentwicklungskonzeptes Kinderbachtal sind Kosten in Höhe von ca. 90.000 Euro veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Grundlagen der Grünordnung bestätigt. Dies wirkt sich positiv auf den Klimaschutz und die Klimawandelanpassung aus.
Anlage 2 - V_0180_2020
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V/0180/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entwicklung eines Modellquartiers für neues urbanes Wohnen, Arbeiten und Technologie westlich
der Steinfurter Straße
Beratungsfolge
17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.06.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vor dem Hintergrund einer in der Stadt Münster anhaltend hohen Wohnraumnachfrage und einer
darüber hinaus bestehenden ebenfalls hohen Nachfrage nach neuen Standorten für dienstlei s-
tungs- und technologieorientierte Unternehmen sowie den nicht ausreichend vorhandenen Ba u-
flächen, beauftragt der Rat die Verwaltung, das ca. 50 ha große Areal südwestlich der Steinfurter
Straße, nordwestlich der Austermannstraße, östlich des Wasserweges (Anlage 1) im Sinne eines
neuen urbanen Modellquartiers für Wohnen, Arbeiten und Technologie zügig zu entwickeln und
auf der Grundlage des Antrags „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ der Ratsfrakti onen von CDU
und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 (Anlage 2) die weiteren,
notwendigen planerischen und liegenschaftlichen Entwicklungsschritte durchzuführen.
2. Der Rat nimmt die angestrebte Prozessarchitektur (Anlage 3) für die städtebauliche Planung des
neuen urbanen Modellquartiers südwestlich der Steinfurter Straße im Zusammenhang mit der
Entwicklung des geplanten neuen Stadtquartiers für Wissenschaft und Wohnen westlich der Bus-
so-Peus-Straße (sh. Vorlage V/0417/2020), das in räumlicher und inhaltlicher Nähe zum gepla n-
Stadtplanungsamt
08.06.2020
Ihr/e Ansprechpart-
ner/in:
Herr Franke
Telefon: 492-6110
FrankeGerd@stadt-
muenster.de
Herr Bartmann
Telefon: 492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de
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ten neuen urbanen Modellquartier an der Steinfurter Straße entwickelt werden soll, zur Kenntnis.
Daher ist für beide Quartiersentwicklungen ein gemeinsames mehrstufiges Werkstattverfahren
vorgesehen, um die jeweiligen städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Zielsetzungen zu ko n-
kretisieren, auf denen aufbauend zwei auf die jeweiligen räumlichen und inhaltlichen Spezifika
zugeschnittene, separate städtebauliche Wettbewerbsverfahren ausgelobt werden sollen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten planerischen Schritt eine europaweite Au s-
schreibung für die Konzeptionierung, fachliche Begleitung und Durchführung eines gemeinsamen
mehrstufigen Werkstattverfahrens und zweier separater, städtebauliche r Wettbewerbsverfahren
für beide Quartiersentwicklungen (Steinfurter Straße und Busso -Peus-Straße) vorzubereiten und
durchzuführen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Baulandmobilisierung des Areals südwestlich der Stei n-
furter Straße, nordwestli ch der Austermannstraße, östlich des Wasserweges vor dem Hinte r-
grund der unter Ziffer 1. aufgezeigten Zielrichtung grundsätzlich zwei Optionen möglich sind:
4.1. Vorrangig soll für das Areal eine kooperative Baulandentwicklung in Form einer freiwilligen
Einigung mit den unterschiedlichen privaten Grundstückseigentümern angestrebt werden
(Option 1). Diese kooperative Baulandentwicklung unterliegt - soweit diese der Schaffung
dringend benötigten Wohnraums dient - den Regularien der Sozialgerechten Bodennutzu ng
Münster (SoBoMü).
4.2. Da das Projektgebiet eine komplexe liegenschaftliche Struktur aufweist und zugleich der Flä-
che aufgrund ihrer siedlungsstrukturellen Lage und Größe für die weitere städtebauliche
Entwicklung und Ordnung der Stadt Münster eine her ausragende Bedeutung zukommt, e r-
klärt der Rat aus besonderem öffentlichen Interesse seine Absicht, die Möglichkeit der
Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 - 171 BauGB
prüfen zu wollen (Option 2). Vorrangige Zielsetzung i st dabei die einheitliche Vorbereitung
und stringente Durchführung der Realisierung eines neuen urbanen Gebietes unter besonde-
rer Berücksichtigung des in der Stadt Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohnraum
und Arbeitsstätten.
4.3. Vor diesem Hinter grund beauftragt der Rat die Verwaltung, vorbereitende Untersuchungen
gem. § 165 (4) BauGB durchzuführen, um die Anwendungsvoraussetzungen für eine Stä d-
tebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 (3) BauGB für den Planungsraum südwest-
lich der Steinfurter Straße, nordwestlich der Austermannstraße, östlich des Wasserweges mit
der Zielrichtung einer urbanen Baugebietsentwicklung zu klären sowie alle erforderlichen
Schritte einzuleiten, um erforderlichenfalls die stringente Überplanung, Erschließung und
Bebauung des in Anlage 1 gekennzeichneten Bereichs im Rahmen einer förmlich einzule i-
tenden Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu ermöglichen.
4.4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen gem. Be-
schlusspunkt 4.3. die Grundstü cksverhandlungen mit den Eigentümern im Projektgebiet an
der Steinfurter Straße (Anlage 1) zunächst gem. der Option 1 zu Beschlusspunkt 4.1. geführt
werden und im Falle ihres Scheiterns die Gebietsentwicklung entsprechend der Option 2
gem. Beschlusspunkt 4.2. erfolgen soll.
4.5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über die tatsächliche Durchführung einer Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme in Abhängigkeit von den Ergebnissen der vorbereitenden Unters u-
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chungen noch zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage ein er gesonderten Vorlage zu
entscheiden sein wird.
4.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell die Option der Einbindung eines externen Partners
geprüft wird, sollte dadurch die Vorbereitung, Durchführung und qualifizierte Begleitung der
Baulandentwicklung - sowohl im Rahmen einer kooperativen Baulandentwicklung als auch
ggf. im Rahmen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - verbessert werden können.
Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage
beschließen.
5. Der Antrag „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90
/ Die Grünen / GAL vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 (Anlage 2) ist mit dem Beschluss zu
1. erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung,
fachlichen Betreuung und Umsetzung des mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie zur fachlichen
Betreuung der beiden Wettbewerbsverfahren für die geplanten Quartiersen twicklungen südwestlich
der Steinfurter Straße und westlich der Busso-Peus-Straße (vgl. V/0417/2020) gem. Beschlusspunkt
3. voraussichtlich Kosten in Höhe von zusammen geschätzt ca. 250.000 € verbunden sind:
- Werkstattverfahren (Steinfurter Str. + Busso-Peus-Str.) ca. 90.000 €
- Wettbewerb Steinfurter Str. ca. 90.000 €
- Wettbewerb Busso-Peus-Str. ca. 70.000 € (sh. Vorl. V/0417/2020)
Die Ausschreibung dieser Aufgaben soll noch in 2020 erfolgen.
Die ab dem Jahr 2022 anfallenden Kosten für die Durchführung der beiden Wettbewerbsverfahren
für die geplanten Quartiersentwicklungen südwestlich der Steinfurter Straße und westlich der Busso-
Peus-Straße in Höhe von ca. 700.000 € sind in den o.a. Kostenaufstellungen noch nicht enthalten
und im Haushaltsplan noch nicht veranschlagt.
Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Quartiersentwicklungen südwestlich
der Steinfurter Straße und westlich der Busso -Peus-Straße entstehen werden, sind zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.
Haushaltsmittelbereitstellung
Die Finanzierung der o.a. anfallenden Kosten für das Projektgebiet Steinfurter Straße in Höhe von
ca. 180.000 € (90.000 € Werkstattverfahren + 90.000 € Wettbewerb) stehen im Budget der Produk t-
gruppe 0901 wie folgt zur Verfügung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2020 180.000
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V/0180/2020
Die Kosten für den Wettbewerb Busso-Peus-Straße in Höhe von ca. 70.000 € sollen über die Vorla-
ge V/0417/2020 bereitgestellt werden.
Begründung:
Entwicklung eines Modellquartiers an der Steinfurter Straße für neues urbanes Wohnen, A r-
beiten und Technologie
Eine hohe Lebensqualität sowie die Attraktivität als Wohn - und Arbeitsstandort kennzeichnen die
Stadt Münster genauso wie ihre Wissenschaftseinrichtungen, das rege Studentenleben und ihre ku l-
turell vielfältigen Angebote. Gerade deswegen bleibt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in
innenstadtnaher Lage anhaltend hoch und auch freie Standorte für technologieorientierte Gewerbe -
und Dienstleistungsunternehmen werden weiterhin dringend gesucht und benötigt.
Um dieser Nachfrage mangels geeigneter Baulandflächen in ausreichender Anzahl und Lage gerecht
werden zu können, wird die Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers an der Steinfurter Str a-
ße angestrebt (Beschlusspunkt 1.), das als Modellquartier des 21. Jahrhunderts die Schwerpunkte
urbanes Wohnen, Arbeiten und Technologie umfassen soll, denen a ls wichtige Handlungsfelder für
die konkrete Zukunftsgestaltung der Stadt Münster in den nächsten Jahren eine besondere Bede u-
tung zukommt.
Die geplante Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße entspricht der im Rahmen der Diskussio-
nen der Planungswerkstatt 2030 erörterten und vom Rat festgelegten Strategie, dass die Wohnba u-
landbedarfe der wachsenden Stadt Münster am besten durch eine Kombination aus kleinteiligeren
(„Zwiebelschalen-Modell“) und großflächigen Stadtteilerweiterungen (in Abgre nzung zu einem gän z-
lich neuen Stadtteil) zu decken sind.1
Zudem haben d ie Bürgerumfragen 2016 („Ziele der Stadtentwicklung“) und 2018 („Standortbesti m-
mung MünsterZukünfte 20|30|50“) deutlich gemacht, dass ein ausreichendes Angebot an leistbarem
Wohnraum ein prioritäres Ziel für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung in Mün s-
ter ist, welche in einem hohen Maße den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ent-
spricht. Im Zusammenhang mit der Zuzugsumfrage 2013 und weiteren Umfragen bleibt festzuhalten,
dass insbesondere die Innenstadt und die Innenstadtrandlagen gesucht und präferiert werden.
Der Stadtraum südwestlich der Steinfurter Straße, nordwest lich der Austermannstraße, östlich des
Wasserweges bietet ein herausragendes Potenzial für ein neues urbanes Stadtquartier in Innenstad t-
randlage (Entfernung zum Domplatz ca. 2,5 km Luftlinie). Eine planerisch aktivierbare, nahezu nicht
bebaute Fläche vergleichbarer Lage und Größe gibt es aktuell kein zweites Mal in Münster.
Die mit der Entwicklung eines Modellquartiers an der Steinfurter Straße verbundenen übergeordneten
Ziele der Nutzungsmischung, einem breiten Mix insbesondere auch preiswerter Wohnangebote sowie
zukunftsweisenden Konzepten für Mobilität, Klimaschutz, Stadtentwässerung sowie Ökologie und
Freiraumqualität (sh. hierzu auch die Broschüre in Anlage 5) erfordern eine umfassende planerische
Programmierung sowie ein koordiniertes Vorgehen der angestrebten Quartiersentwicklung unter brei-
ter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie eines
darauf aufbauenden, separaten städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens (vgl. Beschlusspunkt 2.).
1 Vgl. dazu auch die Vorlagen zum Zwischenbericht zur „Planungswerkstatt 2030“ (V/0945/2016) sowie zum
abschließenden Beschluss zum „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030“ (V/0200/2018)
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V/0180/2020
Zur Realisierung der geplanten Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße wird vorrangig eine
kooperative Baulandentwicklung mit den betroffenen Grundstückseigentümern angestrebt. Vor dem
Hintergrund der komplexen liegenschaftlichen Struktur im Projektgebiet westlich der Stein furter Stra-
ße (trotz bereits rund 44 % des Gesamtareals in städtischem Eigentum) und der zugleich herausr a-
genden Bedeutung, die diese Fläche aufgrund ihrer siedlungsstrukturellen Lage und Größe für die
weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Sta dt Münster aufweist, wird für die geplante
Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße auch die Anwendung des Instruments einer Städt e-
baulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§ 165 - 171 BauGB konkret in Betracht gezogen.
Zu Beschlusspunkt 1.:
Im Rahmen der Prüfung unterschiedlicher möglicher Flächen für eine weitere (Wohn -) Siedlungsflä-
chenentwicklung wurde u.a. auch das Areal westlich der Steinfurter Straße geprüft. 2 Die Fläche ist in
weiten Teilen im Regionalplan Münsterland bereits als „Allgemeiner Si edlungsbereich“ dargestellt.
Damit ist sie grundsätzlich für eine weitere Siedlungsentwicklung geeignet, da der Regionalplan auch
die Funktion eines Landschaftsrahmenplans übernimmt. Teile der Fläche sind zudem im seit 2004
wirksamen, fortgeschriebenen Flä chennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster als Sondergebiet
Technologiepark dargestellt. Vor diesem Hintergrund weist auch das Baulandprogramm der Stadt
Münster (Stufe 2 - Flächensicherung) in diesem Bereich eine potenzielle weitere Wohnsiedlungsen t-
wicklung aus.3
Vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen, planerisch gesicherten Wohnbauflächenpotenziale
bis 2030 voraussichtlich nicht ausreichend sein würden, wurde im Jahr 2016 ein aufwändiger Suc h-
prozess gestartet, um weitere Flächenpotenziale für eine Wohnbaulandentwicklung zu identifizieren,
die über die Darstellungen des Regionalplans hinausgehen. In diesem Rahmen wurde der Bereich
zwischen Steinfurter Straße, Austermannstraße und Wasserweg erneut insbesondere hinsichtlich
einer möglichen Erweiterung und der genauen Abgrenzung eines neuen Stadtquartieres untersucht.
Auf der Grundlage des gemeinsam zwischen Verwaltung, Öffentlichkeit und Politik erarbeiteten Krit e-
rienkatalogs, welcher neben siedlungsräumlichen und infrastrukturellen Aspekten insbesonder e auch
die Grünordnung Münster mit den darin enthaltenen Hauptgrünzügen und Grünringen sowie natu r-
schutzrechtliche Aspekte umfasste, wurde die Fläche fachübergreifend als gut geeignet für eine we i-
tere Siedlungsflächenentwicklung eingestuft und empfohlen. D ieser Einschätzung ist der Rat mit B e-
schluss des Wohnsiedlungsflächenkonzepts am 16.05.2018 gefolgt.
Um auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in der Stadt Münster angemessen re a-
gieren zu können, gehört das Areal somit zu den Flächen, die a b 2025 entwickelt und baureif g e-
macht werden sollen. Der benachbarte Technologiepark I ist inzwischen vollständig vermarktet. Seit
dem Jahr 2004 stellt der FNP für Teilflächen des Projektgebiets eine Erweiterung des Sondergebiets
Technologiepark westlich der Steinfurter Straße, nördlich der Austermannstraße dar.
Darüber hinaus forderte der von den Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
vorgelegte Antrag „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019 die Ve r-
waltung auf, das Gebiet innerhalb des Areals Steinfurter Straße, Austermannstraße und Wasserweg
2 Vgl. dazu auch den Ratsantrag A-R/0019/2017 „Ratsantrag zur Planungswerkstatt 2030“ der Ratsfraktionen
von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 26.04.2017
3 Vgl. dazu die Vorlage V/0224/2019 „Intensivierung der Baulandentwicklung und Fortschreibung des Baulan d-
programms 2019 - 2025 / 2030“ sowie Vorlage V/0104/2020 „Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 –
2030“
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V/0180/2020
zu entwickeln, um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu beschleunigen (sh. Anlage
2). Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und erste Finanzmittel wurden in den Haushalt 2019
eingestellt.
Grundlagenarbeiten in 2019
Das Jahr 2019 wurde vor allem für die Grundlagenarbeit als Voraussetzung zur Vorbereitung und
Realisierung des neuen urbanen Stadtquartiers mit den Schwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Tec h-
nologie genutzt.
Das Projekt ist eingebettet in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) im Rahmen der
Münster Zukünfte 20|30|50 und ist räumlicher und inhaltlicher Bestandteil des Leitthemas „Urbane
Wissensquartiere“. In diesem Rahmen wurde eine Internationale Ideenwerkstatt ausgelobt, bei der
vier renommierte Büros ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung eines Sektors, der sich vom Do m-
platz über Schlossplatz/Schlossgarten und das Coesfelder Kreuz bis zum Technologiepark an der
Steinfurter Straße und den Wissenschaftspark an der Mendelstraße / Busso -Peus-Straße erstreckt,
am 15. Januar d.J. einem interessierten Fachpublikum präsentierten. Als ein sogenannter Schwe r-
punktraum wurde das Gebiet zwischen Steinfurter Straße, Austermannstraße und W asserweg von
einem der Planungsbüros (COBE Architects - Kopenhagen und Berlin) intensiver betrachtet. Die E r-
gebnisse fließen als Ideen in den weiteren Planungsprozess für dieses neue Stadtquartier mit ein.
Neben der grundsätzlichen Abstimmung über die Ra hmenbedingungen zur Entwicklung des Areals
an der Steinfurter Straße mit den unterschiedlichen betroffenen Fachämtern wurden darüber hinaus
der weitere Planungsprozess sowie die Überlegungen zur Anwendung einer Städtebaulichen En t-
wicklungsmaßnahme und zu d en liegenschaftlichen Prozessen u.a. mit dem Planungsbüro sche u-
vens + wachten plus, welches die o.a. Internationale Ideenwerkstatt koordiniert hat, sowie mit
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung (KE) GmbH als Spezialist für eine kooperative Baulanden t-
wicklung und den Einsatz des Instruments einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§
165 ff. BauGB erarbeitet und abgestimmt.
In diesem Zusammenhang wurden bereits zwei Gutachten beauftragt. Zum einen wurde ein Sachve r-
ständigenbüro mit der Ermittlung der entwicklungsunbeeinflussten Bodenwerte beauftragt. Zum ande-
ren wurde zur Abschätzung von Geruchsimmissionen, die ggf. auf das Plangebiet einwirken können,
ein Geruchsgutachten zur Bewertung umliegender landwirtschaftlicher Betriebe in Auftrag gegeben.
Grundlegende Ziele
Das allem übergeordnete Ziel für die Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße ist die Schaffung
eines adäquaten Angebots zur Deckung des in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohn -
und Arbeitsstätten.
Die daraus abgeleiteten Ziele für die angestrebte Entwicklung eines Modellquartiers im Bereich sü d-
westlich der Steinfurter Straße, nordwestlich der Austermannstraße, östlich des Wasserwegs können
wie folgt zusammengefasst werden:
Eine angeme ssen hohe städtebauliche Dichte bei gleichzeitiger Schonung des umgebenden
Freiraums,
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V/0180/2020
eine urbane Nutzungsmischung mit horizontal und vertikal gemischten städtebaulichen Strukt u-
ren für Wohnen, Arbeiten und Technologie,
ein breiter Wohnungsmix auf der Grund lage der Regularien der sozialgerechten Bodennutzung
Münster (SoBoMü) mit Vorrang für preiswerte Mietwohnungen und mit Angeboten für Wohngru p-
pen, Wohngemeinschaften, Haus - und Pflegewohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen
sowie studentisches Wohnen und einer Förderung von lebendigen Nachbarschaften,
Angebote für technologieorientierte, wissensbasierte sowie dienstleistungsbezogene Unterne h-
men,
eine gute Lebensmittelversorgung für das neue Stadtquartier und die angrenzende Bestandsb e-
bauung sowie eine breite Palette an kleinteiligen Versorgungsangeboten,
ein vielfältiges Angebot an sozialer, kultureller und freizeitorientierter Infrastruktur,
ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit bestmöglicher Erschließung für Fußgänger (Barri e-
refreiheit), für Radverkehr und öffentlichen Verkehr,
ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales Quartier mit einer Energieversorgung mit möglichst
hohem Anteil von erneuerbaren Energien sowie einer energiesparenden Bauweise,
eine hohe ökologische Qualität durch die Rücksichtnahm e auf Belange des Landschafts -, Natur-
und Artenschutzes und den vollen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft,
eine überzeugende Qualifizierung von privaten und öffentlichen Freiflächen als Grundlage für
Begegnungen, Spielmöglichkeiten, Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Erholung im Quartier.
Bei dem dafür notwendigen aufwändigen Planungsprozess, der mit Beschluss dieser Vorlage formal
gestartet werden soll, sind eine fach - und ressortübergreifende Planung sowie die Stärkung von B e-
teiligungsformen zu berücksichtigen.4
Diese grundsätzlichen Zielvorstellungen für das geplante Modellquartier für neues urbanes Wohnen,
Arbeiten und Technologie wurden ausgehend von den Ergebnissen der Internationalen Ideenwer k-
statt und weiteren modellh aften Praxisbeispielen, die in ihren jeweiligen Leitzielen vorbildhaft für die
hier angestrebte Quartiersentwicklung sein können, im Rahmen der dieser Vorlage beigefügten Br o-
schüre visualisiert (sh. Anlage 5). Darin wird insbesondere abgestellt auf die Inn ovationsgehalte der
aufgeführten Praxisbeispiele, an denen sich die Entwicklung des geplanten Modellquartiers an der
Steinfurter Straße orientieren kann.
Städtebauliche Kenndaten
Um eine erste Orientierung zu erhalten, wie viele Wohnungen und wie viel g ewerbliche Fläche en t-
stehen könnten, wurden die nachfolgenden strukturellen Annahmen getroffen. Eine genaue Klärung
muss noch unter Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft erfolgen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der Anteil der Wohnnutzung vo raussichtlich ca. 50 % betragen wird und die ve r-
bleibende Hälfte der Nettobaufläche für technologieorientierte Unternehmen, Büros, Dienstleistungen,
Einzelhandel, öffentliche Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kitas etc.) zur Verfügung stehen wird.
Fläche des Gesamtareals: ca. 50 ha (100 %)
abzgl. Park- u. Grünflächen, Platz- u. Erschließungsflächen: ca. 20 ha ( 40 %)
Verbleibende Nettobaufläche: ca. 30 ha ( 60 %)
4 Zu den Zielen vgl. o.a. Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen /
GAL vom 28.11.2018 (Anlage 2)
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Anteil Wohnungen an Bruttogeschossfläche: 50 %
Anzahl Wohnungen: ca. 2.000 WE (50 % der Flächen)
Fläche für Technologie / Büro / Einzelhandel /
öffentliche Infrastruktureinrichtungen / Kultur /
Gastronomie etc.: ca. 200.000 m² BGF (50 % der Flächen)
Konkretere Angaben zu den einzelnen Nutzungsarten und -anteilen können dann auf der Grundlage
des zunächst anstehenden Werkstattverfahrens (sh. Beschlusspunkte 2. und 3.) getroffen werden.
Zu Beschlusspunkten 2. und 3.:
Einige der Zielvorstellungen, die mit der Entwicklung des geplanten neuen Stadtquartiers an der
Steinfurter Straße verbunden sind, sind bereits selbstverständlich für eine Quartiersentwicklung in
Münster geworden, andere Aspekte hingegen wurden in der Form noch nicht geplant und realisiert.
Insbesondere ein urbanes Modellquartier mit einer derartigen Flächengröße und zentralen Lage im
Übergang zwischen kompakter Innenstadt und dem angrenzenden Freiraum, wie es an der Steinfu r-
ter Straße entstehen soll, ist einzigartig. Aber auch eine Kombination aus urbanem Wohnen, Arbeiten
und Technologie ist ein Novum für die Stadt Münster.
Da die beiden neuen an der Steinfurter Straße und an der Busso -Peus-Straße (vgl. dazu Vorlage
V/0417/2020) geplanten Stadtquartiere im Rahmen der Internationalen Ideenwerkstatt „Urbane Wi s-
sensquartiere“ von den teilgenommenen Büros näher betrachtet wurden und dabei auch in einen e n-
gen räumlichen und funktionalen Kontext zueinander gesetzt worden sind, bietet sich ein gemeins a-
mes mehrstufiges Werkstattverfahren für die weitere planerische Programmierung dieser Flächen an,
insbesondere, weil auch dadurch Synergieeffekte untereinander zu erwarten sind. Das geplante
Werkstattverfahren verfolgt eine innovative und zugleich belastbare Programmierung der städtebaul i-
chen und nutzungsbezogenen Strukturen für einen anschließenden interdiszip linären Wettbewerb
unter Arbeitsgemeinschaften aus namhaften Städtebau -, Architektur- und Freiraumplaner-Büros so-
wie weiterer Fachdisziplinen (Mobilität, Stadtentwässerung etc.).
Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen mit Hilfe externer Fachleute unter schiedlicher, relevanter
Disziplinen sowie durch eine Rückkopplung mit der interessierten Öffentlichkeit jeweils ein Eckpun k-
tepapier und Leitbild erarbeitet werden. Diese bilden die Grundlage für die Auslobung von zwei (j e-
weils für die Bereiche Steinfurter Straße und Busso-Peus-Straße) interdisziplinär auszugestaltenden
städtebaulichen Wettbewerben. Erst nach dieser intensiven städtebaulichen Planungsphase und e i-
nem fixierten Einvernehmen zu den Regularien der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (Fl ä-
chenabgabe an die Stadt, Kostenbeteiligung etc.) bzw. nach Beschluss zur Durchführung einer stä d-
tebaulichen Entwicklungsmaßnahme können die Arbeiten zur Entwicklung von Bebauungsplänen für
die beiden Quartiere beginnen.
Die Vorbereitungen für eine EU -weite Auss chreibung für die Konzeptionierung, Durchführung und
Moderation dieses mehrstufigen Werkstattverfahrens, zur Überführung dessen Ergebnisse jeweils in
ein Eckpunktepapier und Leitbild für die beiden Flächen sowie anschließend zum Management der
städtebaulichen Realisierungswettbewerbe erfolgen auf Basis des hier dargelegten Grundsatzb e-
schlusses. Für das Werkstattverfahren ist ein Zeitraum ab 2021 vorgesehen, die Durchführung der
städtebaulichen Wettbewerbe ist in 2022 geplant. Dazu bedarf es nach Abschluss d es Werkstattver-
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fahrens eines weiteren Ratsbeschlusses. Das Ergebnis der städtebaulichen Wettbewerbe wird dann
der anschließenden Bauleitplanung als Grundlage dienen (sh. Anlage 3).
Ergänzend zu den unter Finanzieller Auswirkungen benannten Kosten für das Werkstattverfahren und
die Wettbewerbsbegleitung werden für die beiden anschließenden städtebaulichen Wettbewerbe Kos-
ten i.H.v. zusammen 700.000 € (Wettbewerb Steinfurter Str. ca. 455.000 €; Wettbewerb Busso -Peus-
Str. ca. 245.000 € - sh. Vorl. V/0417/2020) geschätzt. Die Mittel sind bisher nicht veranschlagt.
Zu Beschlusspunkt 4.:
Zu Beschlusspunkt 4.1.:
Die kooperative Baulandentwicklung mit einem freihändigen Grundstücksankauf durch die Stadt
Münster, ggf. in Kombination mit einem (freiwilligen) Uml egungsverfahren und einem städtebaulichen
Vertrag, der sowohl die bodenordnerischen Maßnahmen als auch die Anforderungen an die Sozialge-
rechte Bodennutzung Münster (SoBoMü) umsetzt, werden als prioritäre Entwicklungsansätze verfolgt.
Bei einvernehmlichen V erhandlungen kann eine Rahmenvereinbarung (Letter of Intent -„LoI“) zw i-
schen den Grundstückseigentümern und der Stadt Münster vereinbart werden, auf deren Basis ein
freihändiger Grundstücksankauf wesentlicher Bereiche des zukünftigen Quartiers in die Wege geleitet
werden könnte. Anschließend wird das Bauleitplanverfahren auf Grundlage der Ergebnisse aus den
vorgeschalteten Werkstatt- und Wettbewerbsverfahren eingeleitet.
Zu Beschlusspunkt 4.2.:
Vor dem Hintergrund der komplexen liegenschaftlichen Ausgangsstruktur (trotz bereits rund 44 % des
Gesamtareals in städtischem Eigentum) sowie des o.a. umfassenden Zielkatalogs ist für das Areal an
der Steinfurter Straße eine einheitliche, koordinierte und zügige Umsetzung unerlässlich. Sofern es
daher nicht geli ngt, die unter Beschlusspunkt 4.1. dargelegte kooperative Baulandentwicklung ve r-
traglich zu vereinbaren, bietet das Besondere Städtebaurecht eine Option, die die Realisierung dieses
urbanen Quartiers bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen dennoch ermöglicht.
Da eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 ff. BauGB die Gemeinde in die
Lage versetzt, den Grunderwerb der betreffenden Flächen durchzusetzen, notfalls auch zwangswe i-
se, wurde die Verwaltung bereits mit dem o.a. Haushaltsbegleit antrag von CDU und Bündnis 90/Die
Grünen/GAL vom 28.11.2018 damit beauftragt, die mögliche Anwendung dieses Instruments des B e-
sonderen Städtebaurechts zu prüfen.
Eine erste Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen hat ergeben, dass eine Städtebauliche Entwick-
lungsmaßname nach den §§ 165 ff. BauGB grundsätzlich durchführbar wäre, die tatsächliche Durc h-
führbarkeit jedoch abschließend erst nach Vorliegen der Ergebnisse der vorbereitenden U ntersu-
chungen gem. Beschlusspunkt 4.3. bewertet werden kann:
Der Bereich zwischen Steinfurter Straße, Austermannstraße und Wasserweg besitzt aufgrund
seines großen Entwicklungspotenzials in unmittelbarer Nähe zum Innenstadtbereich eine allei n-
stellende, besondere städtebauliche Lage, die es - ohne im grundsätzlichen Widerspruch zum
Zielsystem der Grünordnung und Landschaftsplanung in Münster zu stehen - im weiteren Stadt-
gebiet bei gleicher Größe und Lage als bisher nahezu unbebaute Fläche nicht ein zweites Mal
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gibt. Dies unterstreicht die besondere Bedeutung, die dies er Bereich für die weitere städtebaul i-
che Entwicklung von Münster hat.
Ein erhöhter Bedarf an Wohnungen ist auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnungen und des
derzeitigen Wohnungsnachfragedrucks belegbar vorhanden. In der Folge einer somit weiterhin
wachsenden Stadt gilt dies auch für die weitere Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsstätten in
Münster. Dieser Bedarf kann aber nicht alleine durch das bisher baurechtlich gesicherte Ba u-
landpotential in der Stadt Münster gedeckt werden.
Um auf diese grundl egenden Bedarfsanforderungen von Seiten der Stadt Münster angemessen
reagieren zu können, wird eine stringente Entwicklung und Realisierung des Modellquartiers an
der Steinfurter Straße innerhalb eines absehbaren Zeitraums angestrebt und muss daher auch
bzgl. der anfallenden Entwicklungs- und Realisierungskosten
a) entweder in den Haushaltsplänen der Stadt in den nächsten Jahren entsprechend berüc k-
sichtigt werden,
b) oder bei Einschaltung eines externen Partners als treuhänderischer Entwicklungsträger -
wie z.B. der NRW.URBAN KE GmbH - kann die Finanzierung über Darlehen, die dieser zur
Finanzierung aller Einzelmaßnahmen im städtebaulichen Entwicklungsbereich aufnimmt,
erfolgen. Liquiditätsmäßig muss die Stadt bei dieser Variante dann keine Haushaltsmittel
während der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme zur Verfügung stellen - auch nicht
für den treuhänderischen Entwicklungsträger.
Aufgrund seiner siedlungsstrukturellen Lage hat der Bereich an der Steinfurter Straße für die weitere
städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt Münster eine besondere Bedeutung, so dass an
dieser besonderen städtebaulichen Entwicklungsaufgabe ein besonderes öffentliches Interesse der
Stadt Münster besteht.
Die Anlage 4 dieser Vorlage enthält weitergehende Erläuterungen und ein grundsätzliches Ablau f-
schema zum Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.
Zu Beschlusspunkt 4.3.:
Um die inhaltlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Städtebaulichen En t-
wicklungsmaßnahme zu klären, bedarf es e ingehender vorbereitender Untersuchungen gem. § 165
Abs. 4 BauGB. Dabei gilt es, die o.a. erste Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen zu überprüfen
und zu verifizieren.
Zu Beschlusspunkt 4.4.:
Für die Gespräche mit den Grundstückseigentümern ist es aus strategischer Sicht sinnvoll sowohl
den entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) gem. § 154 Abs. 2 BauGB als auch einen res i-
dual ermittelten Wert, den die Stadt Münster im Rahmen eines freihändigen Erwerbs zahlen könnte,
zu kennen. Ein Gutachten zur Anfangswertermittlung wurde von der Verwaltung im Januar 2020 an
ein Sachverständigen Büro für Immobilien - und Bodenwertermittlungen vergeben. Die Residualwert -
ermittlung wurde vom Amt für Immobilienmanagement intern durchgeführt. Beide Wertermittlungen
dienen als Grundlage für die mit dem Beschluss dieser Vorlage nunmehr zu führenden Verhan d-
lungsgespräche mit den Grundstückseigentümern.
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Mit dem Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB
ist bei der Ermittlung d er entwicklungsunbeeinflussten Verkehrswerte (Anfangswerte) der zu erwe r-
benden Grundstücke davon auszugehen, dass insbesondere deren Entwicklungszustand (z.B.
„Landwirtschaftliche Flächen“, „Begünstigtes Agrarland“ oder „Bauerwartungsland“) eingefroren wird.
Wesentliche Voraussetzung für eine einheitliche und stringente Durchführung von derartigen Entwick-
lungsmaßnahmen ist dabei die frühzeitige Festlegung einer Gesamtkonzeption, die neben deren
städtebaulichen auch deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit sicher stellt. Unter diesen Gesichtspunkten
ist insbesondere frühzeitig festzulegen, unter welchen Bedingungen ein möglicher gemeindlicher Zwi-
schenerwerb der benötigten Grundstücksflächen erfolgen soll.
Der Beschluss gem. Beschlusspunkt 4.3. vorbereitende Unter suchungen gem. § 165 (4) BauGB
durchzuführen, erfolgt insofern vorsorglich, als dass damit für die Stadt Münster keine Optionen zur
Anwendung des besonderen städtebaulichen Instruments einer Städtebaulichen Entwicklungsma ß-
nahme vergeben werden. Die tatsäch liche Anwendung und Durchführung einer Städtebaulichen En t-
wicklungsmaßnahme wird voraussichtlich nur dann erfolgen, wenn eine materielle freihändige Ein i-
gung hinsichtlich des Erwerbs der benötigten Liegenschaften durch die Stadt Münster zu einem a n-
gemessenen Preis nicht gelingt. Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ermöglicht dann unter
Einhaltung strengster Vorgaben und als letztes Mittel einen zwangsweisen Erwerb der für die En t-
wicklung erforderlichen Grundstücke.
Gem. den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt die Bewertung
der Grundstücke im Regelfall in drei Schritten:
1. Festlegung des Stichtages, zu dem die Verkehrswerte bestimmt werden sollen (Wertermittlung s-
stichtag).
2. Bestimmung der Qualitäten (u.a. En twicklungszustände) der betroffenen Grundstücke zum fes t-
gestellten Stichtag (Qualitätsstichtag).
3. Marktgerechte Bemessung der Verkehrswerte zum festgelegten Stichtag unter Berücksichtigung
der bestimmten Grundstücksqualitäten (Anfangswerte).
Soweit vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in
Betracht kommen und eingeleitet werden sollen, empfiehlt eine Arbeitshilfe der Fachkommission
Städtebau der Bauministerkonferenz zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Beschlus s über den B e-
ginn der vorbereitenden Untersuchungen zu fassen, um Wertsteigerungen im Hinblick auf den en t-
wicklungsunbeeinflussten Grundstückswert auszuschließen.5
Damit bietet das besondere städtebauliche Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaß nahme
der Gemeinde die Möglichkeit, die Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich zu einem
Preis zu erwerben, der Wertsteigerungen ausschließt, die sich allein aus der Aussicht auf die Übe r-
planung und Neuordnung des Bereiches ergeben.
Der Tag d er öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung und Durchführung von
vorbereitenden Untersuchungen kann als spätester Stichtag für die Ermittlung des entwicklungsunbe-
5 Siehe Arbeitshilfe der ARGEBAU vom 24.01.1994 zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten
der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften, Seite 18
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V/0180/2020
einflussten Grundstückswertes herangezogen werden, der für beide Beteiligten (Eigentümer und
Stadt) verbindlich ist.
Zu Beschlusspunkt 4.5.:
Vorrangig soll das Areal gem. Anlage 1 kooperativ durch den freihändigen Ankauf der Liegenschaften
entwickelt werden. Das Besondere Städtebaurecht kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Eigen-
tümerverhandlungen aussichtslos sind und zugleich die entsprechenden Voraussetzungen für die
Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bei Abwägung aller Belange gegeben
sind. Über eine entsprechende Satzung zur Städtebaulichen Entwicklungs maßnahme muss der Rat
zum gegebenen Zeitpunkt auf Basis der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und eines
Maßnahmen- und Finanzierungsplans beschließen.
Zu Beschlusspunkt 4.6.:
Für die erforderli chen Entwicklungsschritte soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der best e-
henden Verwaltungskapazitäten bzw. -ressourcen und den übrigen in der Stadt Münster anstehenden
Baugebietsentwicklungen gem. Fortschreibung des städtischen Baulandprogramms 2020 - 2030 (s.
aktuelle Vorlage V/ 0104/2020) geprüft werden, ob die Unterstützung Dritter in Anspruch genommen
wird. Die Verwaltung prüft aktuell diese Option. Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem
Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beschließen. Als externer Partner für eine Baulandentwick-
lung im Plangebiet (Anlage 1) kann z.B. die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung (KE) GmbH in
Betracht kommen, die bereits allgemeine Beratungsleistungen für die Stadt Münster in diesem Z u-
sammenhang erbringt.
Der externe Partner kann der Stadt Mü nster als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite stehen
und damit treuhänderisch aktiv werden. Der Zeitpunkt der Beauftragung des Unternehmens als Tre u-
händer für die Stadt Münster zu agieren, hängt grundsätzlich vom Prozessverlauf und der Verhan d-
lungsbereitschaft der Grundstückseigentümer ab. Wenn seitens der Stadt einvernehmlich mit den
Grundstückseigentümern ein Ankauf der Flächen erfolgen kann, so kann der externe Partner als
Treuhänder der Stadt Münster für die weitere Projektplanung, die Aufbere itung, Herrichtung und E r-
schließung der Grundstücke, aber auch für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren fungieren.
Sollte die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf Grundlage seitens der
Stadt erkennbarer negativer Verhandlungsergebnisse und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in
Erwägung gezogen werden müssen, könnte der externe Partner bereits dann im Rahmen der vorb e-
reitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB beauftragt werden, um auf Basis deren Fac h-
kenntnisse und Erfahrungen im Besonderen Städtebaurecht die erforderlichen nachfolgenden Verfah-
rensschritte gemeinsam vorbereiten zu können.
In Vertretung
gez. Robin Denstorff
Stadtbaurat
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V/0180/2020
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan des Projektgebietes Steinfurter Straße, Austermannstraße, Wasserweg
Anlage 2: Antrag „Modellquartier Arbeiten + Wohnen“ der Ratsfraktionen von CDU und
Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 28.11.2018 zum Haushalt 2019
Anlage 3: Prozessarchitektur Quartiersentwicklung Steinfurter Straße und Busso-Peus-Straße
Anlage 4: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen | Erläuterungen und grundsätzliches
Ablaufschema
Anlage 5: Broschüre „Neues Stadtquartier an der Steinfurter Straße: Ein urbanes Modell für
das 21. Jahrhundert“
Anlage 3 - V_0417_2020
22513 Zeichen
V/0417/2020 V/0417/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers für Wissenschaft und Wohnen westlich der Busso-Peus-Straße (Zukunft der Wissenschaftsstadt Münster) Beratungsfolge 17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Vor dem Hintergrund einer in der Stadt Münster anhaltend hohen Nachfrage nach neuen Stan d- orten für wissenschaftliche Einrichtungen im Kontext der hiesigen Hochschulen und außerunive r- sitären Forschungseinrichtungen sowie für neue Wohn ungen, beauftragt der Rat die Verwaltung, das ca. 15 ha große Areal westlich de r Busso-Peus-Straße, nördlich der Appelbreistiege (Anlage 1) gem. dem übergeordneten Leitziel der Entwic klung eines neuen urbanen Stadt quartiers für Wissenschaft und Wohnen zu entwickeln und die weiteren, notwendigen planerischen und li e- genschaftlichen Entwicklungsschritte durchzuführen. 2. Der Rat nimmt die angestrebte Prozessarchitektur (Anlage 2) für die städtebauliche Planung des neuen Stadtquartiers westlich der Busso -Peus-Straße im Zusammenhang mit der Entwicklung Stadtplanungsamt 08.06.2020 Ihr/e Ansprechpart- ner/in: Herr Franke Telefon: 492-6110 FrankeGerd@stadt- muenster.de Harr Bartmann Telefon: 492-6115 Bartmann@stadt- muenster.de Herr Prof. Dr. Hauff Telefon: 492-6135 HauffTho@stadt- muenster.de - 2 - V/0417/2020 des geplanten neuen Modellquartiers an der Steinfurter Straße (sh. Vorlage V/0180/2020), das in räumlicher und inhaltlicher Nähe zum geplanten neuen urbanen St adtquartier an der Busso - Peus-Straße entwickelt werden soll, zur Kenntnis. Daher ist für beide Quartiersentwicklungen ein gemeinsames mehrstufiges Werkstattverfahren vorgesehen, um die jeweiligen städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Zielsetzungen zu konkretisieren, auf denen aufbauend zwei auf die j e- weiligen räumlichen und inhaltlichen Spezifika zugeschnittene, separate städtebauliche Wettb e- werbsverfahren ausgelobt werden sollen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten planerischen Schritt ein e europaweite Aus - schreibung für die Konzeptionierung, fachliche Begleitung und Durchführung eines gemeinsamen mehrstufigen Werkstattverfahrens und zweier separater, städtebaulicher Wettbewerbsverfahren für beide Quartiersentwicklungen (Busso-Peus-Straße und Steinfurter Straße) vorzubereiten und durchzuführen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Voraussetzung für eine Baulandmobilisierung des Areals west- lich der Busso-Peus-Straße, nördlich der Appelbreistiege ist, dass die Umsetzung der o.a. grund- sätzlichen Zielrichtung im Rahmen einer kooperativen Baulandentwicklung mit dem betreffenden Eigentümer (Land NRW) auf Basis der Regularien der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) für künftige, flächenanteilige Wohnnutzungen zu erfolgen hat. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem betreffenden Grundstückseigentümer der Fläche westlich der Busso -Peus-Straße, nördlich der Appelbreistiege (Land NRW) zur Ba u- landmobilisierung im Sinne der angestrebten kooperativen Baulandentwicklung aufzunehmen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell die Option der Einbindung eines externen Partners g e- prüft wird, sollte dadurch die Vorbereitung, Durchführung und qualifizierte Begleitung der Ba u- landentwicklung verbessert werden können. Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beschließen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung, fachlichen Betreuung und Umsetzung des mehrstufigen Werkst attverfahrens sowie zur fachlichen Betreuung der beiden Wettbewerbsverfahren für die geplanten Quartiersentwicklungen westlich der Busso-Peus-Straße und südwestlich der Steinfurter Straße (vgl. V/0180/2020) gem. Beschlusspunkt 3. voraussichtlich Kosten in Höhe von zusammen geschätzt ca. 250.000 € verbunden sind: - Werkstattverfahren (Steinfurter Str. + Busso-Peus-Str.) ca. 90.000 € (sh. Vorl. V/0180/2020) - Wettbewerb Busso-Peus-Str. ca. 70.000 € - Wettbewerb Steinfurter Str. ca. 90.000 € (sh. Vorl. V/0180/2020) Die Ausschreibung dieser Aufgaben soll noch in 2020 erfolgen. Die ab dem Jahr 2022 anfallenden Kosten für die Durchführung der beiden Wettbewerbsverfahren für die geplanten Quartiersentwicklungen westlich der Busso -Peus-Straße und südwestlich der Steinfurter Straße in Höhe von ca. 700.000 € sind in den o.a. Kostenaufstellungen noch nicht enthal- ten und im Haushaltsplan noch nicht veranschlagt. Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der Quartiersentwicklungen westlich der Busso-Peus-Straße und südwestlich der Steinfurter Straße entstehen werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. - 3 - V/0417/2020 Haushaltsmittelbereitstellung Die Finanzierung der o.a. anfallenden Kosten für das Projektgebiet Busso-Peus-Straße in Höhe von ca. 70.000 € (Wettbewerb) stehen im Budget der Produktgruppe 0901 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick- lung, Stadtplanung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2020 70.000 Die Kosten für das vorlaufende gemeinsame Werkstattverfahren sowie den Wettbewerb Steinfurter Straße in Höhe von zusammen ca. 180.000 € sollen über die Vorlage V/0 180/2020 bereitgestellt werden. Begründung: Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers für Wissenschaft und Wohnen westlich der Busso-Peus-Straße (Zukunft der Wissenschaftsstadt Münster) Die Wissenschaft ist einer der wesentlichen Treiber für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung von Münster. Als ein räumlicher Schwerpunkt mit herausragenden Forschungsinstituten, hochinnovativen Unternehmen sowie einem intensiven Wissens- und Technologietransfer hat sich in den letzten Jah r- zehnten der Wissenschaftspark südlich der Mendelstraße, westlich der Corrensstraße und östlich der Busso-Peus-Straße entwickelt. Hier sind u.a. der Technologiehof Münster, das Zentrum für Nan o- technologie (CeNTech), das Max -Planck-Institut für molekulare Biomedizin (MPI), das Nano - Bioanalytik-Zentrum (NBZ) sowie das Center f or Soft Nanoscience (SoN) entstanden. Das im Bau befindliche Multiscale Imaging Centre (MIC) wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 eröffnen. Die genannten Einrichtungen (einschließlich des MIC) bieten bereits ca. 1.200 Arbeitsplätze. Im Technologiehof, im CeNTech und auch im Nano-Bioanalytik-Zentrum sind die überwiegenden Nutzer forschungsaffine Unternehmen - im wesentlichen Technologieunternehmen mit intensiven Kooperationen mit der Wissenschaft. Damit bildet der heutige Wissenschaftspark bereits einen zent- ralen Ort der Wissenschaftsstadt Münster, wo Austauschprozesse zwischen Wissenschaft und Wir t- schaft ideale Rahmenbedingungen vorfinden und auch zukünftig weiter haben sollen. Im Sinne einer Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks werden aktuell zudem mehrere Erweite- rungsvorhaben diskutiert, die im Rahmen der Nachverdichtung auf PKW -Stellflächen bzw. institut s- angrenzenden Erweiterungsflächen erfolgen sollen. Auch kommt dem Thema „Förderung des studen- tischen Wohnens“ im Wissenschaftspark eine wichtige R olle zu. So hat das Studierendenwerk durch Nutzung seines Parkplatzes die Wohnanlage an der Busso-Peus-Straße in diesem Jahr erweitert. Ein Projektvorschlag des ASTAs der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) zur Förderung temporä- ren studentischen Wohnens auf einer bereits gebundenen Erweiterungsfläche im Wissenschaftspark wird aktuell geprüft. - 4 - V/0417/2020 Der Wissenschaftspark erfährt seine besondere Lagegunst durch die räumliche Nähe zum Naturwi s- senschaftlichen Zentrum der WWU, zum Fachhochschulzentrum und zu Ein richtungen des Universi- tätsklinikums. Für bereits etablierte und wachsende Technologieunternehmen bot zudem bisher der nahe gelegene Technologiepark südwestlich der Steinfurter Straße, südöstlich der Austermann - Straße Ansiedlungsflächen. Auch hier ist aktuell eine Erweiterung des Technologieparks im Zuge der Entwicklung des neuen urbanen Modellquartiers für Wohnen, Arbeiten und Technologie beabsichtigt (vgl. V/0180/2020). Im Rahmen der MünsterZukünfte 20|30|50 und hier der Initiative „Gutes Morgen Münster “ fand Mitte 2018 ein Zukunftsspaziergang mit den Spitzen der Stadtverwaltung und wissenschaftsnaher Akteure im Wissenschaftspark statt, der von einem breiten Wissenschaftsbündnis ausgerichtet wurde (Gesell- schaft für Bioanalytik e.V., Technologieförderung Münster GmbH, CeNTech GmbH, Bau- und Liegen- schaftsbetrieb/BLB und Universitätsklinikum/UKM). Einhelliges Ergebnis war, dass Erweiterungsmög- lichkeiten für Wissenschaftseinrichtungen, einschließlich des Universitätsklinikums, für wissensaffine Unternehmen und für studentisches Wohnen benötigt werden. Konkret wurde aufgezeigt, dass der Wissenschaftspark dringend erweitert werden muss, um Standortvorsorge für neue Forschungsinst i- tute in Verbindung mit urbanen Wohnformen für Studierende, in der Wissenschaft und am UKM Täti- ge sowie als Brückenschlag zum Stadtteil Gievenbeck zu schaffen. Auf dem erprobten Fundament der Allianz für die Wissenschaft wird daher nun eine gemeinsame Allianz für die Wissenschaft in der Fläche entwickelt. Hierzu haben die Universität Mün ster, die Fachhochschule Münster, das Universitätsklinikum, das Studierendenwerk, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) und die Stadt Münster den Letter of I n- tent (LoI) „Wissenschaftsstadt der Zukunft“ abgeschlossen. Ziel dieses Bündnisses ist eine gemei n- same Strategieentwicklung und ein gemeinsames städtebauliches Entwicklungskonzept für die Wi s- sensquartiere. Leitorientierung des Bündnisses ist die Schaffung urbaner Wissensquartiere mit einer funktionalen Durchmischung der wissenschaftlich geprägten Stru kturen. Dies soll für noch bessere Rahmenbedingungen von Forschung und Lehre in den verschiedenen Wissensquartieren im gesa m- ten westlichen Bereich der Innenstadt sorgen. Mit der nun geplanten Erweiterung des Wissenschaftsparks in den Bereich westlich der Busso-Peus- Straße, nördlich der Appelbreistiege, für die das Areal a ufgrund seiner räumlichen Nähe zu den b e- reits östlich gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen geradezu prädestiniert ist, soll zugleich auch eine langfristig orientierte Flächenvorsorge zur Ansiedlung von weiteren Forschungseinrichtungen der Wissenschaft und wissenschaftsaffinen Unternehmen vorgesehen werden. Denn diese Lagequalität ist nur hier gegeben und soll daher perspektivisch sorgsam in Wert gesetzt werden. Der Bereich westlich der Busso -Peus-Straße wurde auf Basis des o.a. „LoI“-Prozesses im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030) und der Münster Zukünfte 20|30|50 sowie als Teil des Leitthemas „Urbane Wissensquartiere“ - ebenso wie die Fläche an der Steinfurter Straße - als ein Schwerpunktraum in der im letzten Jahr durchgeführten Internationalen Ideenwerkstatt von einem renommierten Planungsbüro (LAND Germany - Düsseldorf, Lugano, Mailand - in Zusammen- arbeit mit ASTOC Architects and Planners - Köln) betrachtet und in den räumlichen Gesamtzusa m- menhang gesetzt. Bei der öffentlichen Abschlusspräsentation am 15.01.2020 wurde aufgezeigt, dass mit der Erweiterung des Wissenschaftsparks westlich der Busso -Peus-Straße als einem gemischten urbanen Wissensquartier auch der Brückenschlag zum benachbarten Stadtteil Gievenbeck gelingen kann. Die Ergebnisse der Internationalen Ideenwerkstatt werden in den weiteren Planungsprozess für den Bereich westlich der Busso-Peus-Straße mit einfließen. - 5 - V/0417/2020 Das nun zu aktivierende ca. 15 ha große Areal westlich der Busso -Peus-Straße ist bereits als „Allg e- meiner Siedlungsbereich“ im Regionalplan Münsterland dargestellt und seit mehreren Jahren B e- standteil des städtischen Wohnbaulandprogramms / Stufe 2 (vgl. Vorlage V/0104/2020) sowie der Wohnsiedlungskonzepte 2025 und 2030 der Stadt Münster (vgl. Vorlagen V/0230/2013 und V/0200/2018). Die gemeinsame Arbeit der Bündnispartner am Thema MünsterZukünfte 20|30|50 und hier insbesondere an der „Wissenschaftsstadt der Zukunf t“ hat allerdings verdeutlich, dass eine E r- weiterung des Wissenschaftsparks dringend erforderlich ist und daher die Zielvorstellung „Wohnen“ für die in Rede stehende Fläche in Richtung gemischter urbaner Wissensquartiere mit integrierten, ggf. spezifischen Wohnnutzungen weiterzuentwickeln ist. Die mit der Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks verbundenen übergeordneten Ziele und die im Zuge der Gebietsentwicklung vorgesehene Umsetzung von integralen zukunftsweisenden Konzepten für Mobilität, Klimaschutz , Stadtentwässerung sowie Ökologie und Freiraumqualität erfordern eine umfassende planerische Programmierung sowie ein koordiniertes Vorgehen der beiden angestrebten räumlich und funktional in Bezug stehenden Quartiersentwicklungen westlich der Busso -Peus-Straße und südwestlich der Steinfurter Straße unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie eines darauf aufbauenden, separaten städtebaulichen Wet t- bewerbsverfahrens (vgl. Beschlusspunkt 2.). Zur Realisierung der geplanten Quartiersentwicklung westlich der Busso -Peus-Straße als Weiterent- wicklung des östlich bereits angrenzenden Wissenschaftsparks für neue Wissenschaftseinrichtungen wird eine kooperative Baulandentwicklung mit dem einzig betroffenen Grun dstückseigentümer (Land NRW) angestrebt, wobei in Hinblick auf eine Realisierung von neuen flächenanteiligen Wohnnutzun- gen diese unter den Regularien der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster“ (SoBoMü) zu entw i- ckeln sind. Hierüber wird noch zu gegebenem Zeitpunkt auf der Grundlage einer gesonderten Vorlage zu entscheiden sein. Grundlegende Ziele Das aus den o.a. Hintergründen, Rahmenbedingungen und Erfordernissen übergeordnete Ziel für die angestrebte Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers im Be reich westlich der Busso -Peus- Straße, nördlich der Appelbreistiege ist die Erweiterung des Wissenschaftsparks sowie die Schaffung eines Angebotes zur Deckung des in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohnungen. Die daraus abgeleiteten Ziele für die a ngestrebte Quartiersentwicklung können wie folgt zusamme n- gefasst werden: • Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte bei gleichzeitiger Schonung des angrenzenden Freiraums, • eine urbane Nutzungsmischung mit gemischten städtebaulichen Strukturen für wisse nschaftliche Einrichtungen, wissenschaftsaffine Unternehmen und integriertem Wohnen, • ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage der Regularien der sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) mit Vorrang für preiswerte Mietwohnungen, für hochschulaffines und studen- tisches Wohnen sowie einer Förderung von lebendigen Nachbarschaften, • Angebote für wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, • ein quartierbezogenes Angebot an sozialer, kultureller und freizeitorientierter Infrastruktur, • ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit bestmöglicher Erschließung für Fußgänger (Barri e- refreiheit), für Radverkehr und öffentlichen Verkehr, • ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales Quartier mit einer Energieversorgung mit möglichst - 6 - V/0417/2020 hohem Anteil von erneuerbaren Energien sowie einer energiesparenden Bauweise, • eine hohe ökologische Qualität durch die Rücksichtnahme auf Belange des Landschafts -, Natur- und Artenschutzes und den vollen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, • eine überzeugende Qualifiz ierung von privaten und öffentlichen Freiflächen als Grundlage für Begegnungen, Spielmöglichkeiten, Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Erholung im Quartier. Städtebauliche Kenndaten Um eine erste Orientierung zu erhalten, wie viele Wohnungen und wie viel Fläche für wissenschaftl i- che Institute und Einrichtungen entstehen könnten, wurden die nachfolgenden strukturellen Anna h- men getroffen. Eine genaue Klärung muss noch unter Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft erfolgen. Dabei wird davon aus gegangen, dass der Anteil der Wohnnutzung voraussich t- lich ca. 50 % betragen wird und die verbleibende Hälfte der Nettobaufläche für eine Erweiterung des Wissenschaftsparks zur Verfügung steht. Fläche des Gesamtareals: ca. 15 ha (100 %) abzgl. Park- u. Grünflächen, Platz- u. Erschließungsflächen: ca. 6 ha ( 40 %) Verbleibende Nettobaufläche: ca. 9 ha ( 60 %) Anteil Wohnungen an Bruttogeschossfläche: 50 % Anzahl Wohnungen: ca. 600 WE (50 % der Flächen) Fläche für Wissenschaftliche Institute / Dienst- leistungen / öffentliche Einrichtungen, Gastronomie etc.: ca. 60.000 m² BGF (50 % der Flächen) Konkretere Angaben zu den einzelnen Nutzungsarten und -anteilen können dann auf der Grundlage des zunächst anstehenden Werkstattverfahrens (sh. Beschlusspunkte 2. und 3.) getroffen werden. Weitere Entwicklungsschritte Eine großflächige Kombination aus Wissenschaft und Wohnen in einem urbanen Stadtquartier ist ein Novum für die Stadt Münster und entspricht der o.a. Zielrichtung der „Lo I“-Partner, die Multifunktiona- lität der Wissensquartiere durch weitere Nutzungen - insbesondere auch für Wohnen - zu stärken. Beide Flächenentwicklungen - sowohl die der Fläche westlich der Busso -Peus-Straße, als auch die der Fläche südwestlich der Stein furter Straße - sind im Rahmen der Internationalen Ideenwerkstatt „Urbane Wissensquartiere“ von den teilgenommenen Planungsbüros näher betrachtet worden und dabei auch in einen engen räumlichen und funktionalen Kontext zueinander gesetzt worden. Vor di e- sem inhaltlichen Hintergrund bietet sich ein gemeinsames mehrstufiges Werkstattverfahren für die weitere planerische Programmierung dieser Flächen an, insbesondere, weil auch dadurch Synergi e- effekte untereinander zu erwarten sind. Das geplante Werkstattverfah ren verfolgt eine innovative und zugleich belastbare Programmierung der städtebaulichen und nutzungsbezogenen Strukturen für einen anschließenden interdisziplinären Wettbewerb unter Arbeitsgemeinschaften aus namhaften Städtebau-, Architektur- und Freiraump laner-Büros sowie weiterer Fachdisziplinen (Mobilität, Stad t- entwässerung etc.). - 7 - V/0417/2020 Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen mit Hilfe externer Fachleute unterschiedlicher, relevanter Disziplinen sowie durch eine Rückkopplung mit der interessierten Öffentlich keit jeweils ein Eckpun k- tepapier und Leitbild erarbeitet werden. Diese bilden die Grundlage für die Auslobung von zwei (j e- weils für die Bereiche westlich der Busso -Peus-Straße und südwestlich der Steinfurter Straße) inter- disziplinär auszugestaltenden, städtebaulichen Wettbewerben. Erst nach dieser intensiven städtebau- lichen Planungsphase und einem fixierten Einvernehmen zu den Regularien der Sozialgerechten B o- dennutzung Münster (Flächenabgabe an die Stadt, Kostenbeteiligung etc.) können die Arbeiten zur Entwicklung von Bebauungsplänen für die beiden Quartiere beginnen. Die Vorbereitungen für eine EU -weite Ausschreibung für die Konzeptionierung, Durchführung und Moderation dieses mehrstufigen Werkstattverfahrens, zur Überführung dessen Ergebnisse jeweils in ein Eckpunktepapier und Leitbild für die beiden Flächen sowie anschließend zum Management der städtebaulichen Realisierungswettbewerbe erfolgen auf Basis des hier dargelegten Grundsatzb e- schlusses. Für das Werkstattverfahren ist ein Zeitraum ab 2021 vorgese hen, die Durchführung der städtebaulichen Wettbewerbe ist in 2022 geplant. Dazu bedarf es nach Abschluss des Werkstattve r- fahrens eines weiteren Ratsbeschlusses. Das Ergebnis der städtebaulichen Wettbewerbe wird dann der anschließenden Bauleitplanung als Grundlage dienen (sh. Anlage 2). Ergänzend zu den unter Finanzieller Auswirkungen benannten Kosten für das Werkstattverfahren und die Wettbewerbsbegleitung werden für die beiden anschließenden städtebaulichen Wettbewerbe Kos- ten i.H.v. zusammen 700.000 € (Wettbewerb Busso -Peus-Str. ca. 245.000 €; Wettbewerb Steinfurter Str. ca. 455.000 € - sh. Vorl. V/0180/2020) geschätzt. Die Mittel sind bisher nicht veranschlagt. Angestrebte kooperative Baulandentwicklung Das Grundstück westlich der Busso-Peus-Straße befindet sich im Eigentum nur eines Eigentümers, dem Land NRW. Da sich alle „LoI“ -Partner zur Wissenschaftsstadt der Zukunft im Konsens auf die Weiterentwicklung der Fläche an der Busso -Peus-Straße verständigt haben, ist davon aus zugehen, dass eine kooperative Baulandentwicklung zur Anwendung kommen kann. Voraussetzung dazu sind einvernehmliche Verhandlungsgespräche mit dem Land NRW nach den Regularien der Sozialgerech- ten Bodennutzung Münster. Mit dieser Vorlage sollen daher das Pr ojekt angestoßen und weitere Pla- nungsschritte sowie erforderliche liegenschaftliche Verhandlungen eingeleitet werden. Für die erforderlichen Entwicklungsschritte soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der best e- henden Verwaltungskapazitäten bzw. -ressourcen und den übrigen in der Stadt Münster anstehenden Baugebietsentwicklungen gem. Fortschreibung des städtischen Baulandprogramms 2020 - 2030 (s. aktuelle Vorlage V/0104/2020) geprüft werden, ob die Unterstützung Dritter in Anspruch genommen wird. Die Ve rwaltung prüft aktuell diese Option. Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlage beschließen. Als externer Partner für eine Baulandentwic k- lung im Plangebiet (Anlage 1) kann z.B. die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung (KE) GmbH in Betracht kommen, die bereits allgemeine Beratungsleistungen für die Stadt Münster in diesem Z u- sammenhang erbringt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat - 8 - V/0417/2020 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan des Projektgebiets westlich Busso-Peus-Straße, nördlich Appelbreistiege Anlage 2: Prozessarchitektur Quartiersentwicklung Steinfurter Straße und Busso-Peus-Straße
Anlage 4 - Projektgebiet
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2 1 Nienberge Gievenbeck Neutor Kinderhaus KG Rüschhaus KG A. v. Droste Hülshoff KG Am Kinderbach KG Germania Sentrup Uppenberg Kinderbach Kinderbach Plan Nr.:Anlage: Druck: Abteilungsleitung: Amtsleiter: Bruns Schumann Bearbeitet: Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatum InhaltBearbeiter Kuttenkeuler 11 Niesing Stand:07.05.2021 0DVWDE1: 5.000 (im Original) 11.05.2021 Freiraumkonzept KinderbachtalPlanungsraum Übersichtsplan, Maßstab 1 : 50.000 Legende UntersuchungsbereichKernbereichurbane Stadtquartiere1 Busso Peus / 2 Steinfurter Straße KleingartenanlageKinderbachAnbindung an bestehendes GrünsystemSiedlungsflächen innerhalb des Projektbereichs
Anlage 5 - Zeitplanung
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Erstellung Leistungsbeschrei-bungAusschreibung undVergabe PlanungsleistungGrundlagendatenBestandsbewertungAnalyse und DefiziteFreiraumplanerischer RahmenplanFreiraumplanerische Vertiefung Kernbereich (Grünzug)Abschlussbericht Freiraumkonzept Kinderbachtal –ZeitplanungStartgespräch -Einbindung AkteureEinbindung AkteureStart 3.Quartal 2021Vergabe 4. Quartal 2021Startgespräch 1. Quartal 2022Vorentwurf 3. Quartal 2022Endfassung1. Quartal 2023 67.20-schu
Anlage 1 - Ratsantrag Nr. A-R_0065_2019 SPD-Fraktion
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2019 Grünflächen sichern und für den Klimaschutz SPD-Fraktion . im Rat der Stadt Münster entwickeln B Bahnhofstraße 9 Ratsantrag 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de 01.10.2019 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Grünflächen und unbebaute Flächen, deren Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, Frischluftschneise, Kaltluftentstehungsgebiet sehr hoch ist oder deren Bedeutung im Rahmen der Klimafunktionen und -anpassung wächst, werden neu identifiziert. 2. Neben der Identifikation solcher Flächen werden diese im Gegensatz zu den Grünordnungs- planungen der 90er Jahre parzellenscharf bzw. flurstücksbezogen konkretisiert und in Ab- stimmung mit den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und Handlungskonzept Klima- anpassung 2030 überprüft. 3. Im Rahmen einer übergeordneten Planung werden mögliche Widersprüche thematisiert und gelöst. Dabei sind verbindliche Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen von jeglicher Be- bauung freizuhalten und/oder im Rahmen der Klimaschutzfunktionen weiter zu entwickeln sind. Begründung: Münster ist eine dynamische und wachsende Stadt. Die Bedarfe der Schaffung von Wohnraum und der Entwicklung von Baugebieten treten in Konkurrenz zu den Funktionen von Grünflächen und un- bebauten Flächen für das Stadtklima und Klimafunktionen. Ebenso finden derzeit mit der Planungs- werkstatt 2030 und dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 stadtweite Planungsprozesse und Zielvereinbarungen statt, die zumindest teilweise im Widerspruch stehen. Zur Lösung dieses Wider- spruchs ist es erforderlich, die Planungsprozesse zu harmonisieren und die aus den 90er Jahren stammende Planung der Grünzüge und Grünringe zu aktualisieren. Im Rahmen eines übergeordne- ten Planungsprozesses sind konkrete (flurstücksbezogene) und verbindliche Festlegungen für die Grünflächen im Stadtgebiet zu entwickeln. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in den Rand- bereichen großes Konfliktpotential herrscht. „ Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig ö Dr. Cornelia Jäger Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Maria Winkel
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Steinfurter Straße
- Austermannstraße
- Busso-Peus-Straße
- Mendelstraße
- Corrensstraße
- Bahnhofstraße 9
- Schlossplatz
- Wasserweg 2
- Horstmarer Landweg
- Gievenbecker Weg
- Schlossgarten
- Appelbreistiege
- Gasselstiege
- Domplatz
- Kinderhaus
- Neutor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0639/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2021
- Erstellt
- 18.08.2021 16:35