V/0563/2007
11. Änderung des Bebauungsplanes STM 8: Sprakel
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Beschlussvorlage
3068 Zeichen
V/0563/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 11. Änderung des Bebauungsplanes STM 8: Sprakel Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 29.08.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan STM 8: Sprakel ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch in den Teilberei- chen nördlich und südlich der Marienkirche zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes STM 8 wird im beschleunigten Verfahren nach den Regelun- gen des § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbe- richt nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Er- klärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Bebauungs- planänderung keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan STM 8 setzt den Bereich der Marienkirche im Stadtteil Sprakel als Fläche für den Gemeinbedarf fest. Im Oktober 2004 stellte die Kirchengemeinde St. Marien in Sprakel erstmals den Antrag, den für ihr Kirchengrundstück geltenden Bebauungsplan zu ändern. Diesem Antrag stimmte der Pla- nungsausschuss am 17.02.2005 zu. Das im Zusammenhang mit dem Wechsel des Projektentwick- lers geänderte Konzept fand die Zustimmung des Planungsausschusses am 22.03.2007. Mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes STM 8 – Sprakel sollen nun in den Bereichen nördlich und südlich der Marienkirche die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, diese Flächen einer Wohnbebauung für (junge) Familien zuzuführen. Sie ergänzen die bereits vorhan- denen neuen Wohnbauflächen in der Ortsmitte von Sprakel, dem Neubaugebiet „Nördlich Land- Vorlagen-Nr.: V/0563/2007 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Hülk Ruf: 492 6141 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 26.07.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0563/2007 wehr“ sowie die durch die 10. Änderung STM 8 – Sprakel geschaffenen rückwärtigen Bebauungs- flächen im Bereich „In der Au / Im Hagen / Heimatfrieden“. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es handelt sich um eine Bebauungsplanänderung die der Innenentwicklung dient. Es wird eine zulässige überbaubare Grundfläche von insgesamt ca. 1.400 qm und damit weniger als 20.000 qm (Grenzwert) festgesetzt. Somit sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB gegeben. Die Erstellung u.a. eines Umweltberichts ist gemäß erfolgter Vorprüfung nicht erforderlich. Nähere Einzelheiten zur Planung können der Vorlage Nr. 564/2007 (Kenntnisnahme des Entwur- fes der Bebauungsplanänderung) entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Anlage - Plan
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Anlage zur Vorlage Nr. 563/2007 Bebauungsplan Nr. STM 8 - 11. Änderung Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER 11. Änderung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Heimatfrieden
- In der Au
- Im Hagen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0563/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37