A-R/0002/2021
Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken - Schulentwicklungspla-nung vorantreiben
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a-r-0002-2021-CDU-Bildung ernst nehmen
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Antrag an den Rat A-R/0002/2021 RATSANTRAG Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken - Schulentwicklungspla- nung vorantreiben Münster, 13. Januar 2021 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Fortschreibung der partizipativen, qualitati- ven und systematischen Schulentwicklungsplanung „Münster 2030“ vorzulegen. Dabei sind folgende Grundparameter zu berücksichtigen: 1. Partizipativ: a) Die bisherige Umsetzung von Maßnahmen wird hinsichtlich der Akzeptanz in Form einer Elternbefragung evaluiert. Die Kenntnisse de r Eltern über das bestehende städtische Schulangebot und Schulwahlpräferenzen im Sinne des Elternwahlrechts sind zu eruieren. Verfahren, Inhalt und Finanzieru ng der Elternumfrage werden mit einer gesonderten Vorlage beschlossen. b) Zur Begleitung wird eine politische Arbeitsgruppe eingerichtet. Die im Rat vertrete nen Fraktionen und die Ratsgruppe benennen jeweils ein Ratsmitglied oder ein Mit glied des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sowie eine persönliche Stellvertretung. 2. Qualitativ: a) Es ist ein inhaltliches Rahmenkonzept zu erstellen, das u.a. die Themen - 3. städtische Gesamtschule - Weiterführendes Schulangebot für Gremmendorf - Raumstandards im Offenen Ganztag - Angebot für Schulverweigerer - Schulentwicklungsplanung Berufskollegs - Digitalisierung der Schulen - Zukunft der Hauptschulen - Zukunft des Förderschulwesens, Erfordernisse eines inklusiven Schulangebots - Weiterführende Schulangebote in Stadtbezirken/-tei len aufgreift. b) Die Pluralität des Schulformenangebots bleibt erhalten, um Wahlfreiheit zu gewährleisten. Seite 2 von 2 3. Systematisch: a) Es ist ein Bildungsbericht als Grundlage für Handlungsentscheidungen vorzulegen, der u.a. - das pädagogische Angebot an den Münsteraner Schule n - das Übergangsmanagement Schule/Beruf - die Kooperation mit dem tertiären Sektor (Fachhoch schulen, Universität), - die Kooperation mit außerschulischen Partnern und kommunalen Bildungseinrichtungen - die Schulpsychologische Beratung aufzeigt. b) Kleinräumige Bevölkerungsprognose: Für die quantitativen Aspekte der Schul- entwicklungsplanung bis 2030 sind die Bestandszahl en zum Stichtag 31.12.2020 zu Grunde zu legen. Die Schülerzahlprognose (Ende Jun i 2021) soll Aufschluss über die Entwicklung der Schülerzahlen insgesamt wie auch ü ber die Verteilung auf die jeweiligen Schulformen und Schulen geben. c) Es erfolgt eine Portfolioanalyse des aktuellen Gebäudebestandes sowie bereits beschlossener Schulraumentwicklungen. Begründung: Die letzte grundlegende Schulentwicklungsplanung beauftragte der Rat im Ja hre 2010 (V/0678/2010/1). Diese erfuhr eine Fortschreibung im Jahre 2014 (V/0588/2 014). Münsters Bildungsland schaft ist seither im steten Wandel. Die Digitalis ierung als pädagogische Herausfor- derung braucht technische Voraussetzungen und eine Anpassung der qualitativen Schulentwicklungsplanung für alle Schulen Münsters . Als wachsende Stadt hat Münster als Oberzentrum den Anspruch, ein plurales Bildungsangebot vorzuhalten, das dem Elternwillen einerseits und der individuel len Förderung des Kindes ander- seits Rechnung trägt: Die Auswirkungen der Umstell ung von G8 auf G9 mit zusätzlichem Raumbedarf für Gymnasien, die weiter hohe Nachfrage nach Gesamt- schulangeboten, die Bevölkerungsentwicklung der wachsenden Stadt, aber auch die Notwendigkeit einer Prioritätensetzung aufgrund beschränkter finanzieller Ressour- cen sind beachtliche Herausforderungen. Zu Beginn des neuen Jahrzehnts greift der Rat mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung „Münster 2030“ ein syste- misches Entwicklungs- und Handlungsinstrument auf, welcher der Bedeutung Müns- ters als bedeutender Standort von Bildung und Wissenschaft gerecht wird. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0002/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 15.01.2021
- Erstellt
- 15.01.2021 08:15