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V/0958/2019

Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen

Vorlagen 30.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.11.2019, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1457 Zeichen

Anlage A zur V/0958/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Vergabe von 2 Zuschüssen zu privaten denkmalpflegeri-
schen Maßnahmen. Die Gelder sind im Städtischen Haushalt mit Komplementärmittel aus der 
Landesförderung für private denkmalpflegerische Maßnahmen vorhanden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit den Pauschalmitteln zu privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll der Mehraufwand, der durch 
denkmalpflegerische Auflagen/ Maßnahmen entsteht, für den Denkmaleigentümer  finanziell re-
duziert werden. 
Die Bürger und Denkmaleigentümer sind Hüter eines historischen Stadtbildes mit Identifikations-
charakter. Ziel ist der Erhalt des für Münster unverwechselbaren Stadtbildes mit seinen Denkmä-
lern.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr.10.02 Bezeichnung der PG: Denkmalschutz und Denkmalpfle-
ge 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beschlussvorlage

4956 Zeichen

V/0958/2019 
V/0958/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zu den nachfolgend aufgeführten privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen werden folgende Zu-
schüsse vergeben: 
 
1. Melchersstraße 5     10.000,00 € 
2. Heerdestraße 7    5.500,00 € 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 10.02 Denkmalschutz und Denkmal-
pflege 
2019 15.500,00  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2019   
 
 
Begründung: 
 
Das Land NRW hat seine Fördermittel für private denkmalpflegerische Maßnahmen – Pauschalmittel 
Denkmalpflege - erheblich aufgestockt. In diesem Jahr hat die Stadt Münster auch wieder die ent-
sprechenden Komplementärmittel zur Verfügung gestellt, so dass die Städtische Denkmalbehörde mit 
dieser Förderung wieder den privaten Denkmaleigentümer bei kleineren Pflegemaßnahmen an 
Denkmälern unterstützen kann. Bei der Städtischen Denkmalbehörde stehen insgesamt Fördermittel 
Stadtplanungsamt 
 
__.__.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Mennebröcker 
Telefon: 492 61 45 
Mennebroecker@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0958/2019 
in Höhe von 100.000 € für diese Maßnahmen von Privateigentümern zur Verfügung. 
 
Gefördert wird der Mehraufwand, der durch denkmalpflegerische Auflagen/ Maßnahmen entsteht. Die 
Mittel sind objekt- und maßnahmenbezogen, d. h. die denkmalpflegerische Notwendigkeit steht im 
Vordergrund 
 
Bei einer Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands von bis zu 5000 € kann entsprechend 
den Förderrichtlinien die Städtische Denkmalbehörde entscheiden, bei einer Fördersumme von über 
5000 € bis max. 10.000 € muss die zuständige Bezirksvertretung entscheiden. 
 
Neben den vorgeschlagenen zwei Objekten sind im gesamten Stadtgebiet bisher 39 Objekte zur För-
derung vorgesehen bzw. bewilligt worden. 
 
Zu Punkt 1: Melchersstraße 5 
 
   
  
 
Das zweigeschossige Wohnhaus wurde 1907 errichtet und ist Teil einer noch bauzeitlich überlieferten 
Gebäudezeile. Die asymmetrisch gestaltete Fassade besticht durch eine aufwendige Gestaltung in 
der Formensprache der Neogotik, die sich insbesondere auch in dem mit Kielbogen ausgebildeten 
Fensteröffnungen zeigt. Schon mit Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste 1986 waren die 
Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzt. Ohne Profilierung und teilweise nur mit aufgeklebten Tei-
lungen beeinträchtigen sie das Gestaltbild des Denkmals. 
 
Daher ist es sehr zu begrüßen, dass wieder Holzfenster mit Profilierung und echter Teilung eingesetzt 
werden. Da an der Rückfassade im Keller noch ein bauzeitliches Fenster erhalten ist, bildet dieses 
die Grundlage für die Profilierung der neuen Holzfenster. 
 
Die Gesamtkosten für neue Holzfenster an der Straßenfassade unter Berücksichtigung der denkmal-
pflegerischen Vorgaben beträgt 34.860,00 €. Der 10.000 € -Förderungshöchstsatz deckt nicht den 
denkmalpflegerischen Mehraufwand von ca. 30% ab. 
 
Auch in vielen weiteren Details erfolgt eine sorgfältige Restaurierung des Denkmals. So wird auch 
wieder eine Einfriedigung mit schmiedeeiserenen Gitter erstellt, die für das Nordviertel, aber insbe-
sondere auch für die Gebäudezeile an der Melchersstraße charakteristisch ist.

- 3 - 
V/0958/2019 
 
Zu Punkt 2: Heerdestraße 7 
 
   
  
 
Das Wohnhaus mit Jugendstildekor ist um 1903 gebaut worden. Über einem hohen Souterrainsockel 
erhebt sich die zweigeschossige Fassade mit vielen für den Jugendstil typischen Elementen, die in 
Münster in der Vollständigkeit seltener erhalten sind. So stehen nicht nur die geschwungenen Formen 
an Fenster und Balkon, sondern vor allem der Blütenschmuck auf den Pilastern und die Mädchenköp-
fe am Giebel für diesen Architekturstil. Auffällig sind die ungewöhnlichen Konsolen in Blütenform, die 
die Balkonplatte tragen. 
 
Bei dem Balkon sind erhebliche Schäden vorhanden, da Feuchtigkeit durch die defekte Abdichtung 
der Balkonplatte dringt. Rostschäden haben zu Abplatzungen am Stuck geführt. Hier ist eine sorgfäl-
tige Restaurierung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Auflagen erforderlich, da nicht nur 
der Stuck wieder ergänzt und angearbeitet werden muss. Ebenso ist bei der handwerklichen Detail-
arbeit viel Geschick und Sensibilität erforderlich, da die Leichtigkeit der Balkonkonstruktion mit den 
Dachrinnen und der Anbringung der Gitter, die nicht nach heutigen Standard möglich sind, ausgeführt 
werden müssen. 
 
Nur für die dringend erforderlichen Instandsetzungsarbeiten am Balkon liegen Kostenvoranschläge in 
Höhe von 18.500 € vor. Der denkmalpflegerische Mehraufwand zum Erhalt dieser feingliedrigen Kon-
struktion ist mit 30 % angesetzt worden, so dass sich ein Zuschuss von 5.500,00 € ergibt.  
 
 
 
i.V. 
 
 
Denstorff 
 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Melchersstraße 5
  • Heerdestraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0958/2019
Typ
Vorlagen
Datum
30.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37