V/0958/2019
Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0958/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Vergabe von 2 Zuschüssen zu privaten denkmalpflegeri- schen Maßnahmen. Die Gelder sind im Städtischen Haushalt mit Komplementärmittel aus der Landesförderung für private denkmalpflegerische Maßnahmen vorhanden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit den Pauschalmitteln zu privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll der Mehraufwand, der durch denkmalpflegerische Auflagen/ Maßnahmen entsteht, für den Denkmaleigentümer finanziell re- duziert werden. Die Bürger und Denkmaleigentümer sind Hüter eines historischen Stadtbildes mit Identifikations- charakter. Ziel ist der Erhalt des für Münster unverwechselbaren Stadtbildes mit seinen Denkmä- lern. Finanzierung Produktgruppe: Nr.10.02 Bezeichnung der PG: Denkmalschutz und Denkmalpfle- ge Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig . Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
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V/0958/2019 V/0958/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen Beratungsfolge 05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zu den nachfolgend aufgeführten privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen werden folgende Zu- schüsse vergeben: 1. Melchersstraße 5 10.000,00 € 2. Heerdestraße 7 5.500,00 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 10.02 Denkmalschutz und Denkmal- pflege 2019 15.500,00 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2019 Begründung: Das Land NRW hat seine Fördermittel für private denkmalpflegerische Maßnahmen – Pauschalmittel Denkmalpflege - erheblich aufgestockt. In diesem Jahr hat die Stadt Münster auch wieder die ent- sprechenden Komplementärmittel zur Verfügung gestellt, so dass die Städtische Denkmalbehörde mit dieser Förderung wieder den privaten Denkmaleigentümer bei kleineren Pflegemaßnahmen an Denkmälern unterstützen kann. Bei der Städtischen Denkmalbehörde stehen insgesamt Fördermittel Stadtplanungsamt __.__.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Mennebröcker Telefon: 492 61 45 Mennebroecker@stadt- muenster.de - 2 - V/0958/2019 in Höhe von 100.000 € für diese Maßnahmen von Privateigentümern zur Verfügung. Gefördert wird der Mehraufwand, der durch denkmalpflegerische Auflagen/ Maßnahmen entsteht. Die Mittel sind objekt- und maßnahmenbezogen, d. h. die denkmalpflegerische Notwendigkeit steht im Vordergrund Bei einer Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands von bis zu 5000 € kann entsprechend den Förderrichtlinien die Städtische Denkmalbehörde entscheiden, bei einer Fördersumme von über 5000 € bis max. 10.000 € muss die zuständige Bezirksvertretung entscheiden. Neben den vorgeschlagenen zwei Objekten sind im gesamten Stadtgebiet bisher 39 Objekte zur För- derung vorgesehen bzw. bewilligt worden. Zu Punkt 1: Melchersstraße 5 Das zweigeschossige Wohnhaus wurde 1907 errichtet und ist Teil einer noch bauzeitlich überlieferten Gebäudezeile. Die asymmetrisch gestaltete Fassade besticht durch eine aufwendige Gestaltung in der Formensprache der Neogotik, die sich insbesondere auch in dem mit Kielbogen ausgebildeten Fensteröffnungen zeigt. Schon mit Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste 1986 waren die Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzt. Ohne Profilierung und teilweise nur mit aufgeklebten Tei- lungen beeinträchtigen sie das Gestaltbild des Denkmals. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass wieder Holzfenster mit Profilierung und echter Teilung eingesetzt werden. Da an der Rückfassade im Keller noch ein bauzeitliches Fenster erhalten ist, bildet dieses die Grundlage für die Profilierung der neuen Holzfenster. Die Gesamtkosten für neue Holzfenster an der Straßenfassade unter Berücksichtigung der denkmal- pflegerischen Vorgaben beträgt 34.860,00 €. Der 10.000 € -Förderungshöchstsatz deckt nicht den denkmalpflegerischen Mehraufwand von ca. 30% ab. Auch in vielen weiteren Details erfolgt eine sorgfältige Restaurierung des Denkmals. So wird auch wieder eine Einfriedigung mit schmiedeeiserenen Gitter erstellt, die für das Nordviertel, aber insbe- sondere auch für die Gebäudezeile an der Melchersstraße charakteristisch ist. - 3 - V/0958/2019 Zu Punkt 2: Heerdestraße 7 Das Wohnhaus mit Jugendstildekor ist um 1903 gebaut worden. Über einem hohen Souterrainsockel erhebt sich die zweigeschossige Fassade mit vielen für den Jugendstil typischen Elementen, die in Münster in der Vollständigkeit seltener erhalten sind. So stehen nicht nur die geschwungenen Formen an Fenster und Balkon, sondern vor allem der Blütenschmuck auf den Pilastern und die Mädchenköp- fe am Giebel für diesen Architekturstil. Auffällig sind die ungewöhnlichen Konsolen in Blütenform, die die Balkonplatte tragen. Bei dem Balkon sind erhebliche Schäden vorhanden, da Feuchtigkeit durch die defekte Abdichtung der Balkonplatte dringt. Rostschäden haben zu Abplatzungen am Stuck geführt. Hier ist eine sorgfäl- tige Restaurierung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Auflagen erforderlich, da nicht nur der Stuck wieder ergänzt und angearbeitet werden muss. Ebenso ist bei der handwerklichen Detail- arbeit viel Geschick und Sensibilität erforderlich, da die Leichtigkeit der Balkonkonstruktion mit den Dachrinnen und der Anbringung der Gitter, die nicht nach heutigen Standard möglich sind, ausgeführt werden müssen. Nur für die dringend erforderlichen Instandsetzungsarbeiten am Balkon liegen Kostenvoranschläge in Höhe von 18.500 € vor. Der denkmalpflegerische Mehraufwand zum Erhalt dieser feingliedrigen Kon- struktion ist mit 30 % angesetzt worden, so dass sich ein Zuschuss von 5.500,00 € ergibt. i.V. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Melchersstraße 5
- Heerdestraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0958/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37