2015/0279
EDW - Einrichtung einer weiteren Beamtenstelle für den EDW
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2015/0279
1693 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei absc hl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0279
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: EDW - Einrichtung einer weiteren Beamtenstelle für den EDW
Vorlage vom: 13.07.2015
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 22. Juli 2015,
bezüglich der Vorlage vom 22. Juli 2015 (EDW Vorlage 07/2015), zur Kenntnis und leitet die
Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter .
Anlagen: EDW - Vorlage 07-2015 Einrichtung einer weiteren Beamtenstelle für den EDW
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/2079 vom 13.07.2015
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 22. Juli 2015,
bezüglich der Vorlage vom 22. Juli 2015 (EDW Vorlage 07/2015), zur Kenntnis und leitet die
Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Darmstadt, 22. Juli 2015
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 1
3263 Zeichen
Eigenbetrieb Darmstadt, 22. Juli 2015 Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen VORLAGE An die Betriebskommission des Eigenbetriebes „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ Vorlage 07 / 2015 Betreff: Einrichtung einer weiteren Beamtenstelle für den EDW Vorlage vom 22. Juli 2015 zu beschließen: 1. 2; Die derzeit vakante Reservestelle-Nr. 927 GVPI. (EG S5, vb, 1,0 VZÄ, angesiedelt im Be- reich 519.1) wird aus der Stellenübersicht des Eigenbetriebes gestrichen. Die Kernverwaltung richtet im Stellenplan eine Vollzeitstelle nach A 11 HBesG für den Ei- genbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen ein. Die Stelle wird gleich- falls in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes geführt und die einhergehenden Perso- nalaufwendungen werden vollumfänglich vom Eigenbetrieb getragen. Insofern ist diese Maßnahme für die Kernverwaltung kostenneutral. Sobald im Bereich (519.4) Finanzwesen und Zentrale Verwaltung des Eigenbetriebes eine Stelle aufgrund Fluktuation frei wird, wird diese wieder als Reservestelle in den Bereich (519.1) Werkstatt für Menschen mit Behinderung zurückverlagert. Die Betriebskommission beschließt, auf Ihrer Sitzung am 22. Juli 2015, die Vorlage einstimmig. Wolfram Cuntz Betriebsleitung Begründungsseite zur Vorlage 07 / 2015 vom 22. Juli 2015 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, im Zuge des Projekts „Neuordnung des Finanzwesens im EDW“ (Projektauftrag vom 16. November 2014) hat sich gezeigt, dass der EDW umgehend fachkundige personelle Unterstützung für die weitere Durchführung des Projekts und für die verlässliche und dauerhafte Umsetzung aller weite- ren strukturellen und inhaltlichen Änderungen im Bereich Finanzwesen, auch nach Projektab- schluss, benötigt. Hierfür konnte durch das Amt für Interne Dienste, Personalabteilung, eine fachlich kompetente Kraft aus dem städtischen Stellen- und Personalpool vermittelt werden, welche ihren Dienst mit Zustimmung des Personalrates zum 1. Juli 2015 im Bereich Finanzwesen und Zentrale Verwaltung des EDW aufnehmen wird. Da es sich um eine beamtete Fachkraft des gehobenen Dienstes handelt, für den EDW jedoch au- ßer den bereits bestehenden, keine weiteren Beamtenstellen eingerichtet sind, ist es erforderlich, für den EDW eine weitere Beamtenstelle einzurichten. Hierfür soll die vakante und derzeit nicht benötigte Reservestelle-Nr. 927 GVPI. Verwendung fin- den, die im Bereich 519.1., Werkstatt für Menschen mit Behinderung, angesiedelt ist. Zur Umsetzung unseres Vorhabens ist diese aus der Stellenübersicht zu streichen, während die Kernverwaltung im städtischen Stellenplan eine Vollzeitstelle nach A 11 HBesG einrichten wird, welche wiederum gleichfalls in der Stellenübersicht des EDW, im Bereich 519.4. (Finanzwesen und Zentrale Verwaltung), geführt wird. Da die hiermit einhergehenden Personalaufwendungen vollumfänglich vom Eigenbetrieb getragen werden, ist diese Maßnahme für die Kernverwaltung kostenneutral. Sobald im Bereich Finanzwesen und Zentrale Verwaltung (519.4.) eine Stelle aufgrund Fluktuation frei weird, soll diese wieder als Reservestelle in den Bereich Werkstatt für Menschen mit Behinde- rung (519.1.) zurückverlagert werden. Darmstadt, den 22. Juli 2015 519/cu-wü 1.V. h Wolfram Cuntz Betriebsleitung
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0279
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00