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0818/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern (Az.: 02-1600-266/19)

Beschlussvorlage Ausschuss 24.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 23.06.2020, TOP 1.13

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

4051 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0818/2020 
Freigabedatum  24.03.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-
Tretrollern (Az.: 02-1600-266/19) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe 
und beauftragt die Verwaltung, die Planungen zur Einrichtung erster Bereiche für Abstellmöglichkei-
ten von E-Scootern und Lastenfahrrädern weiter voranzutreiben. 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt definierte Vorgaben, nach denen die Parkflächen für Lastenräder und E-
Tretroller gestaltet und Kfz-Stellplätze umgewandelt werden können (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit der Einführung der Elektro-Tretroller steht die Verwaltung vor der Herausforderung, ein neues 
Verkehrsmittel in die gewachsene Stadtinfrastruktur zu integrieren. Die zuständigen Ämter der Ver-
waltung arbeiten hier seit dem ersten Tag intensiv zusammen und so konnten gemeinsam mit den 
Anbietern sowie der Polizei seit Einführung einige Optimierungen und damit Verbesserungen erreicht 
werden. 
 
Im Gegensatz zur gültigen StVO wird vermutlich die neue StVO, die voraussichtlich noch im Laufe 
des Jahres 2020 in Kraft treten wird, die Möglichkeit eröffnen, Stellplätze für diese Verkehrsmittel 
auszuweisen. Im Kolumbaviertel in der Innenstadt soll in diesem Jahr ein solches Modell erprobt wer-
den: Hierbei werden PKW-Stellplätze für E-Scooter und Leihräder, durch entsprechende Markierun-
gen und Beschilderung, ausgewiesen. Damit soll zum einen die Aufenthaltsqualität erhöht und zum 
anderen ein Anreiz für umweltfreundliche Fortbewegung geschaffen werden. 
 
Mit den Anbietern steht die Verwaltung in ständigem und intensivem Kontakt. Hierdurch soll sicherge-

3 
stellt werden, dass diese neuen gesonderten Abstellmöglichkeiten auch im jeweiligen Verleihsystem 
kenntlich gemacht werden. Da die E-Scooter als Freefloater betrieben werden, also eine Abstellung 
prinzipiell überall möglich ist, wo es keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindert, müssen sys-
temseitig weitere Anreize zur Abstellung in den Abstellflächen geschaffen werden. Das kann z. B. 
bedeuten, dass es finanziell vorteilhaft ist den Leihvorgang auf den gekennzeichneten Flächen zu 
beenden. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
  
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies 
leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür-
gerbeteiligung ab. 
 
Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Nahmobilität (lokal emis-
sionsfrei) und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich 
zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaus-
stoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zu 
m Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage- Eingabe

642 Zeichen

Eingang per Mail: 12.11.2019 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Thelen, 
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
in Berlin gibt es seit Anfang November 2019 definierte Vorgaben, nach denen die 
Parkflächen für Lastenräder und E-Tretroller gestaltet und Kfz-Stellplätze umgewandelt 
werden können: 
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.863628.php. 
Solche Regelpläne sind mir in Köln bis dato nicht bekannt. 
Daher möchte ich an dieser Stelle anregen, dass das o.g. "Berliner Modell" auch möglichst 
zeitnah in Köln angewandt/umgesetzt wird. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

23.06.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0818/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.03.2020
Erstellt
09.03.2020 10:12