0818/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern (Az.: 02-1600-266/19)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 0818/2020 Freigabedatum 24.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E- Tretrollern (Az.: 02-1600-266/19) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die Planungen zur Einrichtung erster Bereiche für Abstellmöglichkei- ten von E-Scootern und Lastenfahrrädern weiter voranzutreiben. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt definierte Vorgaben, nach denen die Parkflächen für Lastenräder und E- Tretroller gestaltet und Kfz-Stellplätze umgewandelt werden können (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Einführung der Elektro-Tretroller steht die Verwaltung vor der Herausforderung, ein neues Verkehrsmittel in die gewachsene Stadtinfrastruktur zu integrieren. Die zuständigen Ämter der Ver- waltung arbeiten hier seit dem ersten Tag intensiv zusammen und so konnten gemeinsam mit den Anbietern sowie der Polizei seit Einführung einige Optimierungen und damit Verbesserungen erreicht werden. Im Gegensatz zur gültigen StVO wird vermutlich die neue StVO, die voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten wird, die Möglichkeit eröffnen, Stellplätze für diese Verkehrsmittel auszuweisen. Im Kolumbaviertel in der Innenstadt soll in diesem Jahr ein solches Modell erprobt wer- den: Hierbei werden PKW-Stellplätze für E-Scooter und Leihräder, durch entsprechende Markierun- gen und Beschilderung, ausgewiesen. Damit soll zum einen die Aufenthaltsqualität erhöht und zum anderen ein Anreiz für umweltfreundliche Fortbewegung geschaffen werden. Mit den Anbietern steht die Verwaltung in ständigem und intensivem Kontakt. Hierdurch soll sicherge- 3 stellt werden, dass diese neuen gesonderten Abstellmöglichkeiten auch im jeweiligen Verleihsystem kenntlich gemacht werden. Da die E-Scooter als Freefloater betrieben werden, also eine Abstellung prinzipiell überall möglich ist, wo es keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindert, müssen sys- temseitig weitere Anreize zur Abstellung in den Abstellflächen geschaffen werden. Das kann z. B. bedeuten, dass es finanziell vorteilhaft ist den Leihvorgang auf den gekennzeichneten Flächen zu beenden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür- gerbeteiligung ab. Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Nahmobilität (lokal emis- sionsfrei) und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaus- stoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zu m Klimaschutz bewertet werden. Anlage Eingabe
Anlage- Eingabe
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Eingang per Mail: 12.11.2019 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Thelen, sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, in Berlin gibt es seit Anfang November 2019 definierte Vorgaben, nach denen die Parkflächen für Lastenräder und E-Tretroller gestaltet und Kfz-Stellplätze umgewandelt werden können: https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.863628.php. Solche Regelpläne sind mir in Köln bis dato nicht bekannt. Daher möchte ich an dieser Stelle anregen, dass das o.g. "Berliner Modell" auch möglichst zeitnah in Köln angewandt/umgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0818/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.03.2020
- Erstellt
- 09.03.2020 10:12