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Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem Baugrundstück Annagraben 70, 53111 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Beschlussvorlage 254062 vom 25.03.2026

Stand: Am 21.04.2026 in der Bezirksvertretung Bonn ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2026

    Bezirksvertretung Bonn

    TOP 6.23, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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