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2025/0124

Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020

Magistratsvorlage 16.04.2025

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2025/0124

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anlage 5

378 Zeichen

Punkt 13: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt 
geändert durch Satzung vom 06.11.2020 
 (V-Nr. 2025/0124) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD

anlage 4

410 Zeichen

Punkt 8: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt 
geändert durch Satzung vom 06.11.2020 
 (V-Nr. 2025/0124) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt einstimmig, der Vorlage  
zuzustimmen.

anlage 3

4590 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
VI 37 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0124 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
192 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 127010 
Kostenstelle:  037-210-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1270-11 Sachkonto: 5110300 
 
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes  
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt  
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert 
durch Satzung vom 06.11.2020  
 
Vorlage vom: 16.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten 
(Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 
06.11.2020, zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

- 3 - 
 
Anlagen:  Anlage 1 Aktuelle Rettungsdienstgebührensatzung mit Änderungssatzung  
Anlage 2 Entwurf Änderungssatzung Rettungsdienstgebühren zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2025  
 
Die Satzung vom 09.06.1994 über die Erhebung von Gebühren für die der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten 
(Rettungsdienstgebührensatzung) wurde zuletzt durch Satzung vom 06.11.2020, in Kraft 
getreten am 12.11.2020, geändert. 
 
Danach waren die Gebühren für die Notfallrettung auf 121,65 € und für den Krankentransport 
auf 29,39 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt worden. Im Vergleich mit den anderen 
hessischen Großstädten liegt die Stadt Darmstadt bei der Gebühr für Rettungsdiensteinsätze 
damit sehr hoch.  
 
Jedoch konnte die aufgrund von strukturellen Umständen (stagnierende Einsatzzahlen im 
Rettungsdienstbereich Darmstadt) ins Minus gerutschte Gebührenausgleichsrücklage mit der 
Erhöhung der Gebühren im November 2020 nicht ausgeglichen werden und die Refinanzierung 
der rettungsdienstlichen Trägeraufgaben mit der bisherigen Höhe der Rettungsdienstgebühren 
ist weiterhin unterfinanziert. 
 
Als ein Grund für die gleichbleibende Unterdeckung durch die Rettungsdienstgebühren können 
die hohen Aufwendungen für die Mietbelastung der Leitstelle erklärt werden. Diese wurden ab 
dem Jahr 2021 durch die Umstellung von einer IST-Berechnung auf eine Soll-Berechnung um 
das Vierfache erhöht.  
 
Durch die im Vergleich bereits sehr hoch liegende Rettungsdienstgebühr (Tabelle) der 
Wissenschaftsstadt D armstadt schlagen wir die Angleichung der Gebühr für den 
Krankentransport an die Gebühr für Rettungsdiensteinsätze vor. Dies wurde in anderen 
Rettungsdienstbereichen ebenfalls bereits so umgesetzt.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher eine Gebührenanpassung der 
Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Inkrafttreten der 
Änderungssatzung nach Bekanntmachung) auf 144,37 € für Notfallrettung und 
Krankentransport.  
 
Bei gleichbleibenden Einsatzzahlen gehen wir dann für 2026 davon  aus, dass die 
Kostenstelle Leitstelle/Rettungsdienst mit der Erhöhung der Gebühr nach 
Rechnungsergebnis ausgeglichen ist und das bestehende Defizit verringert wird.  
 
Die Leistungsträger sowie die Leistungserbringer werden durch den Rettungsdienstträger 
über die Anpassung der Gebühren informiert.  
 
 
Dezernat IV  Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg  Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer  Stadtrat

anlage 6

357 Zeichen

Punkt 3: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert 
durch Satzung vom 06.11.2020 
 (V-Nr. 2025/0124) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: 2 Stimmen aus AfD  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus AfD

anlage 1

2590 Zeichen

Rettungsdienstgebührensatzung 1994 390 
 1 
 
 
Satzung 
über die Erhebung von Gebühren für die der Stadt Darmstadt bei 
der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 
entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) 
Vom 09. Juni 19941  
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i n der Fassung vom 1. April 1993 
(GVBl. I S. 533), des § 11 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) vom 18. Dezember 
1990 (GVBl. I S. 725), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 108) und 
der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I 
S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 1991 (GVBl. I S. 333), wird gemäß 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Juni 1994 folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1 Entstehung der Gebührenpflicht 
 
(1) Für die Inanspruchnahme der Leitfunkstelle Hessen-Süd und der ihr darüber hinaus aus der 
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten erhebt die Stadt 
Darmstadt Benutzungsgebühren. 
 
(2) Die Gebührenpflicht entsteht durch die Beauftragung eines Leistungserbringers für den 
Einsatz eines bodengebundenen Rettungsmittels durch die Leitfunkstelle Hessen -Süd. Die    
Gebührenpflicht entsteht nicht, wenn der Einsatz - oder Fahrauftrag nicht ausgeführt wird (sog. 
Fehlfahrt). 
 
§ 2 Gebührenpflichtige 
 
Gebührenpflichtig ist der Leistungserbringer, dem im Falle der Inanspruchnahme der 
Leitfunkstelle Hessen-Süd ein Einsatz- oder Fahrauftrag erteilt wurde. 
 
§ 3 Gebührenfestsetzung 
 
(1) An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz  / Fahrauftrag in der Notfallrettung 121,65 
Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 29,39 Euro erhoben. 
 
(2) Mehrere gleichzeitig erteilte Aufträge an denselben Auftragnehmer werden als getrennte 
Aufträge berechnet. 
 
§ 4 Fälligkeit der Gebühr 
 
(1) Die Gebühren werden einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. 
 
(2) Die Gebühren werden monatlich bei dem Gebührenpflichtigen angefordert. 
 
 
 
 
                         
1 In Kraft getreten rückwirkend zum 01.01.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020, veröffentlicht im 
Darmstädter Echo am 11.11.2020, in Kraft getreten am 12.11.2020.

2 
§ 5 Aufhebung der Leitstellengebührensatzung 
 
Die Leitstellengebührensatzung der Stadt Darmstadt vom 11. Februar 1 993 wird mit Wirkung 
vom 01. Januar 1994 aufgehoben. 
 
 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt rückwirkend am 01. Januar 1994 in Kraft. 
 
Darmstadt, den 09. Juni 1994 
 
Der Magistrat der Stadt Darmstadt 
    Swyter, Stadtrat

anlage 2

1439 Zeichen

An
lage 
2
 
 
Satzung
 
vom 
 
_______
 
 
 
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der 
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten 
(Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 
06.11.2020 (ve
röffentlicht im Darmstädter Echo am 11.11.2020)
 
 
 
Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), 
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 
01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
, des § 9 des 
Hessischen Rettungsdiens
tgesetz (HRDG) vom 16.12.2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert 
durch 
Art. 10 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl. S. 764, 766)
 
und der §§ 2, 3 und 10 des 
Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), 
zuletzt geändert d
urch Art. 
6
 
des Gesetzes vom 
01.04.2025 
(GVBl. 2025 Nr. 24)
 
wird gemäß 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 
_______
2025 folgende Satzung erlassen:
 
 
 
Artikel I
 
 
§ 3 Abs. 1 
der Rettungsdienstgebührensatzung 
erhält folgende Fassung:
 
 
„An Gebühren wer
den für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung und im 
Krankentransport 144,37 Euro erhoben
.
“
 
 
Artikel II
 
 
Die Satzung tritt 
am Tage nach ihrer Bekanntmachung
 
in Kraft.
 
 
 
 
Darmstadt, den 
 
______
 
 
 
Der Magistrat
 
der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
 
 
Paul Georg Wandrey 
 
Stadtrat

2025/0124

4521 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0124 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 127010 
Kostenstelle:  037-210-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1270-11 Sachkonto: 5110300 
 
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes  
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt  
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geä ndert 
durch Satzung vom 06.11.2020  
 
Vorlage vom: 16.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten 
(Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 
06.11.2020, zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:  Anlage 1 Aktuelle Rettungsdienstgebührensatzung mit Änderungssatzung  
Anlage 2 Entwurf Änderungssatzung Rettungsdienstgebühren zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2025 
 
Die Satzung vom 09.06.1994 über die Erhebung von Gebühren für die der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten 
(Rettungsdienstgebührensatzung) wurde zuletzt durch Satzung vom 06.11.2020, in Kraft 
getreten am 12.11.2020, geändert. 
 
Danach waren die Gebühren für die Notfallrettung auf 121,65 € und für den Krankentransport 
auf 29,39 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt worden. Im Vergleich mit den anderen 
hessischen Großstädten liegt die Stadt Darmstadt bei der Gebühr für Rettungsdiensteinsätze 
damit sehr hoch.  
 
Jedoch konnte die aufgrund von strukturellen Umständen (stagnierende Einsatzzahlen im 
Rettungsdienstbereich Darmstadt) ins Minus gerutschte Gebührenausgleichsrücklage mit der 
Erhöhung der Gebühren im November 2020 nicht ausgeglichen werden und die Refinanzierung 
der rettungsdienstlichen Trägeraufgaben mit der bisherigen Höhe der Rettungsdienstgebühren 
ist weiterhin unterfinanziert. 
 
Als ein Grund für die gleichbleibende Unterdeckung durch die Rettungsdienstgebühren können 
die hohen Aufwendungen für die Mietbelastung der Leitstelle erklärt werden. Diese wurden ab 
dem Jahr 2021 durch die Umstellung von einer IST-Berechnung auf eine Soll-Berechnung um 
das Vierfache erhöht.  
 
Durch die im Vergleich bereits sehr hoch liegende Rettungsdienstgebühr (Tabelle) der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt schlagen wir die Angleichung der Gebühr für den 
Krankentransport an die Gebühr für Rettungsdiensteinsätze vor. Dies wurde in anderen 
Rettungsdienstbereichen ebenfalls bereits so umgesetzt.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher eine Gebührenanpassung der 
Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Inkrafttreten der 
Änderungssatzung nach Bekanntmachung) auf 144,37 € für Notfallrettung und 
Krankentransport.  
 
Bei gleichbleibe nden Einsatzzahlen gehen wir dann für 2026 davon aus, dass die 
Kostenstelle Leitstelle/Rettungsdienst mit der Erhöhung der Gebühr nach 
Rechnungsergebnis ausgeglichen ist und das bestehende Defizit verringert wird.  
 
Die Leistungsträger sowie die Leistungser bringer werden durch den Rettungsdienstträger 
über die Anpassung der Gebühren informiert.  
 
 
Dezernat IV  Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg  Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer  Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0124
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.04.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00