2025/0124
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020
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Punkt 13: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020 (V-Nr. 2025/0124) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD
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Punkt 8: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020 (V-Nr. 2025/0124) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
VI 37
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0124
Magistratsbeschluss -Nr.
192
Internetfähig
Produkt-Nr.: 127010
Kostenstelle: 037-210-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1270-11 Sachkonto: 5110300
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert
durch Satzung vom 06.11.2020
Vorlage vom: 16.04.2025
Beschlussvorschlag :
Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten
(Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom
06.11.2020, zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Aktuelle Rettungsdienstgebührensatzung mit Änderungssatzung
Anlage 2 Entwurf Änderungssatzung Rettungsdienstgebühren zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2025
Die Satzung vom 09.06.1994 über die Erhebung von Gebühren für die der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten
(Rettungsdienstgebührensatzung) wurde zuletzt durch Satzung vom 06.11.2020, in Kraft
getreten am 12.11.2020, geändert.
Danach waren die Gebühren für die Notfallrettung auf 121,65 € und für den Krankentransport
auf 29,39 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt worden. Im Vergleich mit den anderen
hessischen Großstädten liegt die Stadt Darmstadt bei der Gebühr für Rettungsdiensteinsätze
damit sehr hoch.
Jedoch konnte die aufgrund von strukturellen Umständen (stagnierende Einsatzzahlen im
Rettungsdienstbereich Darmstadt) ins Minus gerutschte Gebührenausgleichsrücklage mit der
Erhöhung der Gebühren im November 2020 nicht ausgeglichen werden und die Refinanzierung
der rettungsdienstlichen Trägeraufgaben mit der bisherigen Höhe der Rettungsdienstgebühren
ist weiterhin unterfinanziert.
Als ein Grund für die gleichbleibende Unterdeckung durch die Rettungsdienstgebühren können
die hohen Aufwendungen für die Mietbelastung der Leitstelle erklärt werden. Diese wurden ab
dem Jahr 2021 durch die Umstellung von einer IST-Berechnung auf eine Soll-Berechnung um
das Vierfache erhöht.
Durch die im Vergleich bereits sehr hoch liegende Rettungsdienstgebühr (Tabelle) der
Wissenschaftsstadt D armstadt schlagen wir die Angleichung der Gebühr für den
Krankentransport an die Gebühr für Rettungsdiensteinsätze vor. Dies wurde in anderen
Rettungsdienstbereichen ebenfalls bereits so umgesetzt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher eine Gebührenanpassung der
Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Inkrafttreten der
Änderungssatzung nach Bekanntmachung) auf 144,37 € für Notfallrettung und
Krankentransport.
Bei gleichbleibenden Einsatzzahlen gehen wir dann für 2026 davon aus, dass die
Kostenstelle Leitstelle/Rettungsdienst mit der Erhöhung der Gebühr nach
Rechnungsergebnis ausgeglichen ist und das bestehende Defizit verringert wird.
Die Leistungsträger sowie die Leistungserbringer werden durch den Rettungsdienstträger
über die Anpassung der Gebühren informiert.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
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Punkt 3: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020 (V-Nr. 2025/0124) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 2 Stimmen aus AfD Stimmenthaltung: 1 Stimme aus AfD
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Rettungsdienstgebührensatzung 1994 390
1
Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die der Stadt Darmstadt bei
der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung)
Vom 09. Juni 19941
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i n der Fassung vom 1. April 1993
(GVBl. I S. 533), des § 11 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) vom 18. Dezember
1990 (GVBl. I S. 725), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 108) und
der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I
S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 1991 (GVBl. I S. 333), wird gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Juni 1994 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Entstehung der Gebührenpflicht
(1) Für die Inanspruchnahme der Leitfunkstelle Hessen-Süd und der ihr darüber hinaus aus der
Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten erhebt die Stadt
Darmstadt Benutzungsgebühren.
(2) Die Gebührenpflicht entsteht durch die Beauftragung eines Leistungserbringers für den
Einsatz eines bodengebundenen Rettungsmittels durch die Leitfunkstelle Hessen -Süd. Die
Gebührenpflicht entsteht nicht, wenn der Einsatz - oder Fahrauftrag nicht ausgeführt wird (sog.
Fehlfahrt).
§ 2 Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtig ist der Leistungserbringer, dem im Falle der Inanspruchnahme der
Leitfunkstelle Hessen-Süd ein Einsatz- oder Fahrauftrag erteilt wurde.
§ 3 Gebührenfestsetzung
(1) An Gebühren werden für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung 121,65
Euro und für jeden Fahrauftrag im Krankentransport 29,39 Euro erhoben.
(2) Mehrere gleichzeitig erteilte Aufträge an denselben Auftragnehmer werden als getrennte
Aufträge berechnet.
§ 4 Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühren werden einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.
(2) Die Gebühren werden monatlich bei dem Gebührenpflichtigen angefordert.
1 In Kraft getreten rückwirkend zum 01.01.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020, veröffentlicht im
Darmstädter Echo am 11.11.2020, in Kraft getreten am 12.11.2020.
2
§ 5 Aufhebung der Leitstellengebührensatzung
Die Leitstellengebührensatzung der Stadt Darmstadt vom 11. Februar 1 993 wird mit Wirkung
vom 01. Januar 1994 aufgehoben.
§ 6 Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend am 01. Januar 1994 in Kraft.
Darmstadt, den 09. Juni 1994
Der Magistrat der Stadt Darmstadt
Swyter, Stadtrat
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An lage 2 Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadt Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten (Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.11.2020 (ve röffentlicht im Darmstädter Echo am 11.11.2020) Aufgrund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) , des § 9 des Hessischen Rettungsdiens tgesetz (HRDG) vom 16.12.2010 (GVBl. I S. 646), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl. S. 764, 766) und der §§ 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert d urch Art. 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom _______ 2025 folgende Satzung erlassen: Artikel I § 3 Abs. 1 der Rettungsdienstgebührensatzung erhält folgende Fassung: „An Gebühren wer den für jeden erteilten Einsatz / Fahrauftrag in der Notfallrettung und im Krankentransport 144,37 Euro erhoben . “ Artikel II Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den ______ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Paul Georg Wandrey Stadtrat
2025/0124
4521 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0124
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 127010
Kostenstelle: 037-210-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1270-11 Sachkonto: 5110300
Betreff: Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
Erhöhung der Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung vom 09.06.1994, zuletzt geä ndert
durch Satzung vom 06.11.2020
Vorlage vom: 16.04.2025
Beschlussvorschlag :
Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten
(Rettungsdienstgebührensatzung) vom 09.06.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom
06.11.2020, zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1 Aktuelle Rettungsdienstgebührensatzung mit Änderungssatzung
Anlage 2 Entwurf Änderungssatzung Rettungsdienstgebühren zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2025
Die Satzung vom 09.06.1994 über die Erhebung von Gebühren für die der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes entstehenden Kosten
(Rettungsdienstgebührensatzung) wurde zuletzt durch Satzung vom 06.11.2020, in Kraft
getreten am 12.11.2020, geändert.
Danach waren die Gebühren für die Notfallrettung auf 121,65 € und für den Krankentransport
auf 29,39 € pro Einsatz/Fahrauftrag festgelegt worden. Im Vergleich mit den anderen
hessischen Großstädten liegt die Stadt Darmstadt bei der Gebühr für Rettungsdiensteinsätze
damit sehr hoch.
Jedoch konnte die aufgrund von strukturellen Umständen (stagnierende Einsatzzahlen im
Rettungsdienstbereich Darmstadt) ins Minus gerutschte Gebührenausgleichsrücklage mit der
Erhöhung der Gebühren im November 2020 nicht ausgeglichen werden und die Refinanzierung
der rettungsdienstlichen Trägeraufgaben mit der bisherigen Höhe der Rettungsdienstgebühren
ist weiterhin unterfinanziert.
Als ein Grund für die gleichbleibende Unterdeckung durch die Rettungsdienstgebühren können
die hohen Aufwendungen für die Mietbelastung der Leitstelle erklärt werden. Diese wurden ab
dem Jahr 2021 durch die Umstellung von einer IST-Berechnung auf eine Soll-Berechnung um
das Vierfache erhöht.
Durch die im Vergleich bereits sehr hoch liegende Rettungsdienstgebühr (Tabelle) der
Wissenschaftsstadt Darmstadt schlagen wir die Angleichung der Gebühr für den
Krankentransport an die Gebühr für Rettungsdiensteinsätze vor. Dies wurde in anderen
Rettungsdienstbereichen ebenfalls bereits so umgesetzt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt daher eine Gebührenanpassung der
Rettungsdienstgebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Inkrafttreten der
Änderungssatzung nach Bekanntmachung) auf 144,37 € für Notfallrettung und
Krankentransport.
Bei gleichbleibe nden Einsatzzahlen gehen wir dann für 2026 davon aus, dass die
Kostenstelle Leitstelle/Rettungsdienst mit der Erhöhung der Gebühr nach
Rechnungsergebnis ausgeglichen ist und das bestehende Defizit verringert wird.
Die Leistungsträger sowie die Leistungser bringer werden durch den Rettungsdienstträger
über die Anpassung der Gebühren informiert.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0124
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00