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0357/2021

Mündliche Anfrage des SB Herrn Dr. Albach vom 27.08.2020 (top 9.5) betreffend Lärmminderungsmaßnahmen Im Winkel, Köln Mülheim (an der ICE-Strecke Köln-Düsseldorf)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.03.2021, TOP 8.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5588 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  08.02.2021 
 0357/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 
 
Mündliche Anfrage des SB Herrn Dr. Albach vom 27.08.2020 (Top 9.5) betreffend 
Lärmminderungsmaßnahmen Im Winkel, Köln Mülheim (an der ICE-Strecke Köln-Düsseldorf) 
Anfrage: 
 
Die Straße im Winkel liegt direkt an der ICE-Strecke Köln-Düsseldorf. Diese Strecke wird derzeit 
umgebaut, um einen reibungslosen Verkehr von S-Bahn, Güterverkehr, RRX, ICE und anderen Zü-
gen zu ermöglichen.  
Inwieweit schätzt die Stadtverwaltung die Rechtslage ein, dass durch den Umbau, in Verbindung mit 
der erheblichen Veränderungen der Nutzungsintensität, der Bestandsschutz bezüglich Lärmminde-
rungsverpflichtungen aufgehoben wird?  
Welche Planungen der Bahn sind der Verwaltung bzgl. Lärmschutz zwischen Bahnhof Köln-Mülheim 
und S-Bahn Chempark Leverkusen bekannt und, soweit bekannt, in welchem Planungsstadium be-
finden sich diese? 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Anfrage von Herrn Dr. Albach steht im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Rhein-Ruhr-Express“ 
(RRX) der DB Netz AG. Verkehrliche Zielsetzung dieses Vorhabens ist die Beseitigung von Kapazi-
tätsengpässen für den schienengebundenen Personenverkehr auf der Kernstrecke Köln bis Hamm. 
Konkret handelt es sich hierbei um den Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1, Köln Mülheim – Köln 
Stammheim auf Kölner Stadtgebiet. 
 
Die nachgefragte Rechtslage ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststel-
lungsabschnitt PFA 1.1 vom 21.08.2014 des Eisenbahn-Bundesamtes. Bei dem vorgesehenen Um-
bau der entsprechenden Gleisanlagen handelt es sich um einen wesentliche bauliche Änderung des 
bestehenden Verkehrswegs. Diese wesentliche Änderung des Schienenweges begründet unter be-
stimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zum Lärmschutz nach der 16. BImSchV – Verkehrs-
lärmschutzverordnung (Lärmvorsorge). 
 
Die an der Schienenstrecke Köln bis Hamm planfestgestellten lärmmindernden Maßnahmen sowie 
deren Planungsstadium können den nachfolgenden Rückmeldungen der DB Netz AG vom 28.10. und 
10.11.2020 entnommen werden. 
 
 
Antwort der DB Netz AG: 
 
Im Planfeststellungsabschnitt 1.1 kommen aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz, 
die teilweise über die gesetzlichen Vorgaben zur Lärmvorsorge hinausgehen. 
Als aktive Schallschutzmaßnahme wird im Planfeststellungsabschnitt 1.1 zwischen Köln-Mülheim und

2 
 
Leverkusen Chempark auf einer Länge von 725 Metern das sogenannte Besonders überwachte Gleis 
(BüG) eingesetzt. Das bedeutet, dass durch regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls gezieltes 
Schleifen der Schienen eine anerkannte und dokumentierte Lärmminderung von 3 dB(A) erreicht 
wird. Es ist sichergestellt, dass das BüG zum Einsatz kommt, bevor der Bahnverkehr durch das RRX-
Projekt zunimmt. Das BüG wird viergleisig - bezogen auf die Strecke 2650 von km 6,750 bis km 7,095 
- und dreigleisig, bezogen auf die Strecke 2670 von km 7,125 bis km 7,505, eingerichtet. (Anmerkung 
der Verwaltung: der vorgenannte Abschnitt der Strecke 2650 (Ferngleise, RRX-Strecke) entspricht 
ungefähr den Schienenwegen zwischen Schanzenstraße und Anfang Jüdischer Friedhof. Der Ab-
schnitt auf der Strecke 2670 (S-Bahn-Strecke) entspricht etwa dem Schienenstreckenabschnitt Höhe 
Neurather Ring und Anfang Sportplatz an der Steinkaulerstraße). 
 
Für die 40 Wohnungen entlang der Strecke, die durch die aktiven Maßnahmen nicht ausreichend ge-
schützt werden können, bestand dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Schallschutz. Zwi-
schen dem 14.06.2016 und dem 21.11.2016 wurden die 29 anspruchsberechtigten Eigentümer ange-
schrieben. 19 Teilnahmeanträge wurden zurückgesendet, und es fanden 15 Vor-Ort Begehungen 
durch den Schallgutachter statt. Bei 4 Eigentümern wurde drei Mal erfolglos versucht einen Besichti-
gungstermin zu vereinbaren. Letztendlich wurden in fünf Wohneinheiten 14 Lüfter eingebaut. Neue 
Schallschutzfenster wurden nicht eingebaut, weil sie keinen verbesserten Schutz als die bereits vor-
handenen Fenster bieten würden. Die passiven Schallschutzmaßnahmen sind somit abgeschlossen. 
 
In den Bereichen, in denen keine Baumaßnahmen geplant sind (sogenannte Baulücken) (Anmerkung 
der Verwaltung: gemeint sind Lücken baulicher Ergänzungsmaßnahmen an den Schienen) besteht 
kein Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV. Für diesen Bereich wurde dennoch detailliert 
geprüft, ob die Grenzwerte der Lärmsanierung (Anmerkung der Verwaltung: Freiwilliges Programm 
des Bundes zur Sanierung des Lärms am bestehenden Schienenwegen des Bundes) überschritten 
werden und ob durch den Betrieb des RRX im endgültigen Betriebszustand zusätzliche Überschrei-
tungen zu erwarten sind. Hier wurde an vier Wohneinheiten der Anspruch auf passive Schutzmaß-
nahmen geprüft. Die bauliche Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen wurde auch im Be-
reich der Baulücke im Jahr 2018 abgeschlossen. 
 
 
Weitere Informationen können dem angegebenem Planfeststellungsbeschluss unter 
 
https://www.eba.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Planfeststellungssuche/Planfeststellungssuche_F
ormu-
lar.html?input_=1525010&gtp=1549844_list%253D5&submit=Suchen&resourceId=1525072&docume
ntType_=Publication&templateQueryString=RRX&cl2Categories_Rechtsformat=Planaenderung+Plan
ergaen-
zung+Planfeststellung+Plangenehmigung+Planverzicht&sortOrder=dateOfIssue_dt+desc&cl2Categor
ies_Suchpfad=1558510&pageLocale=de  
 
entnommen werden. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0357/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.02.2021
Erstellt
01.02.2021 14:46