2016/0246
Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Vertrag zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat und Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Kreisausschuss Zur Änderung des „Vertrages über die Fortsetzung der Drogenhilfe nach Auflösung des Zweckverbandes Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg“ vom 21. März 2007. 1. § 2 des Vertrages erhält folgende Fassung: „§ 2 Leistungen des Kreises (1) Der Kreis verpflichtet sich zum anteiligen Ausgleich der ungedeckten Kosten für den Kontaktladen und für die psychosoziale Betreuung für Substituierte entsprechend der Nutzung durch Landkreisbewohner. Im Jahr 2015 betragen die ungedeckten Kosten für den Kontaktladen 471.692 Euro und für die psychosoziale Betreuung für Substituierte 111.274 Euro. (2) Der Landkreis ist verpflichtet, 20 % der Kosten des Kontaktladens und 21 % der Kosten für die psychosoziale Betreuung zu tragen, da diese Quoten der festgestellten Nutzung der entsprechenden Leistungen der Einrichtung durch Bewohner des Landkreises entsprechen. (3) Der sich ergebende Jahresbetrag ist in vier gleichen Raten im Voraus jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. zu leisten. (4) Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird eine regelhafte jährliche Erhöhung der in Absatz 1 genannten Beträge entsprechend den jeweiligen Erhöhungssätzen der Hessischen Jugendhilfekommission SGB VIII (Personal- und Sachkosten) erfolgen. (5) Der Zahlbetrag wird, beginnend ab 2016, jährlich an Hand der aktuellen Kostendaten sowie dem Anteil der Nutzung durch Bewohner des Landkreises neu festgelegt. Dazu weist die Stadt dem Landkreis die Kosten und das Maß der Nutzung der Einrichtung durch Bewohner des Landkreises nach.“ 2. Dieser Änderungsvertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Darmstadt, den Unterschriften Unterschriften Stadt Landkreis
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Kooperationsvereinbarung
zur Zusammenarbeit im Rahmen des Sucht- und Drogenkonzeptes
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zwischen dem
Diakonischen Werk Darmstadt Dieburg
vertreten durch die Leiterin Frau Edda Haack
und dem
Caritasverband Darmstadt e. V.
vertreten durch den Vorstand Herrn Ansgar Funcke
Die Kooperationspartner vereinbaren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt an dem Sucht-
und Drogenkonzept partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Menschen, die Suchtmittel
missbräuchlich oder abhängig konsumieren und Suchtverhalten durch andere Formen zei-
gen, benötigen eine abgestimmte und unter den Trägern der Suchthilfe vereinbarte koope-
rative Haltung. Sie verlassen sich darauf, dass die unterschiedlichen Anbieter von Hilfeleis-
tungen voneinander wissen und ihre fachlichen Hilfen in den problematischen Lebenslagen
zusammenführen. Für die Diakonie und die Caritas ist diese Vereinbarung neben der fachli-
chen Notwendigkeit in ihrem gemeinsamen christlichen Leitbild fest verankert.
Die Kooperation umfasst vor allem:
- den regelmäßigen Austausch der Trägervertreter über die Form der Kooperation,
— die Sicherstellung einer modernen Suchthilfe z. B. durch regelmäßige Teilnahme der
Dienststellenleitungen an fachlichen Foren der regionalen und überregionalen Ver-
bände (DHS, HLS, GVS, CaSu),
— die Mitarbeit an Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Beratung der
kommunalen Dienststellen und der kommunalen Politik in Fragen der Suchthilfe,
— den regelmäßigen Austausch der Dienststellenleitungen in Fragen der Kooperation,
den regelmäßigen Austausch der Fachteams in Fragen der Zusammenarbeit, insbe-
sondere im Case-Management,
— die Zusammenarbeit an den Naht- und Schnittstellen
Darüber hinaus vereinbaren die Träger, die weiteren Dienste innerhalb ihrer Trägerschaft für
die Bürger_innen der Stadt Darmstadt durch gute Kooperation an den Naht- und Schnittstel-
len nutzbar zu machen. Dazu sind insbesondere die Wohnungslosenhilfe und die Angebote
der Suchtrehabilitation zu nennen (siehe Übersicht auf Seite 2). Die Träger stellen ihre Ange-
bote in zeitgemäßer Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig dar.
Kooperationsvereinbarung Zusammenarbeit Sucht- und Drogenkonzept
Stand: 24.07.2014
Die Träger sind sich darüber einig, dass durch kontinuierliche Verbesserung und internes
Qualitätsmanagement die Dienste der Suchthilfe stetig den Bedürfnissen und Bedarfen der
Hilfesuchenden angepasst werden.
Grafische Übersicht der Beratungsangebote:
Caritasverband Darmstadt Diakonisches Werk Darmstadt
Drogen (Central) *
Legale Suchtberatung
Überlebenshilfe Kon-
Drogenberatung PSB |
Arbeitprojekt
Glücksspielberatung
(Spielhallenschulung)
Streetwork
Sozial-
om Teestube
räumliche
Suchthilfe
HaLt-Projekt
Clearingstelle
AR Sucht (4 Gruppen)
Betreutes Wohnen Notbetten, Wohnheim
u.a (0,5 VZ) u. andere
Träger WOoHi(0,5 VZ)
Tagesrehabilitation Da
PSB Substitutionsambulanz (mit Vitos)
Fachklinik Falkenhof Suchtberatung ( 0,25 VZ u. Ehrenamt)
Adaption Haus Burgwald
| BEER
Waldmühle
Multiflex
Die beteiligten Handlungspartner_innen der Suchthilfe vereinbaren eine gemeinsame stra-
tegischen Planung, um Veränderungen von Suchtverhalten und Konsummustern in Bezug auf
bestehende Beratungsangebote zu analysieren und durch Weiter- bzw. Neuentwicklungen
adäquat auf diese Bedarfe zu reagieren. Derzeit sind insbesondere Bedarfe durch die miss-
bräuchliche Nutzung des Internet, die Ausbreitung von Substitution, das Thema der Alitags-
drogen zur Leistungsverbesserung {Amphetamine), Missbrauch von Medikamenten und
neuen Suchtmitteln als Themen erkennbar. Die Zielgruppen erstrecken sich auf Menschen in
unterschiedlichen Lebenszusammenhängen und unterschiedlichen Altersstrukturen (z. B.
Weiterentwicklung
Kooperationsvereinbarung Zusammenarbeit Sucht- und Drogenkonzept
Stand: 24.07.2014
Ältere Menschen, berufstätige, Arbeitslose, Wohnungslose, junge Menschen und Jugendli-
che). Die innovativen Methoden erstrecken sich auch auf die Zugangswege und einfache
Formen der Erreichbarkeit. Dazu zählen offene Sprechstunden ebenso wie sozialräumliche
Arbeit und die enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und
Betrieben. Bei diesen Weiterentwicklungen sind Partner_innen in der Entwicklung von Kon-
zepten und bei der Finanzierung der Hilfen besonders gefragt (z. B. Kommune, Sozialleis-
tungsträger, Kostenpflichtige Leistungen, Spendengeber).
Darmstadt, den 24.07.2014
Edda Haack Ansgar Funcke
Leiterin Diakonisches Werk Vorstand Caritasverband
Kooperationsvereinbarung Zusammenarbeit Sucht- und Drogenkonzept
Stand: 24.07.2014
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Sucht- und Drogenberatung bis 2014 Mitarbeitende [VZ-anteilig|Vergütung [Personalkosten Psychologie Sozialarbeit Verwaltung Gesamt 2,5TVöD 155.900,00 € | Sachkosten IMiete/Nebenkosten/Energie/Regie | 31.500,00 € Suchtberatung (Bereich Alkohol) Zuschuss Kosten Wissenschaftsstadt Darmstadt 19.600,00 € 207.000,00 € Suchthilfezentrum Darmstadt 2015 Suchtberatung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Alle Bereiche als "Flatrate" Mitarbeitende Vzansin Vergütung Personalkosten Sozialarbeit/Sozialpädagogik 25 _ _TVÖD, $ 12, Stufe 4 1 140.000 € Fortbildun 3.500,00 € BG, Sonstige Fran 1.400,00 € Weitere Mitarbeitende | Leitung 0,1 TVÖD, $ 15 7.825,50 € Verwaltung 0,4 AVR6&b 19.875,50 € |Summe Mitarbeitende 3,00 172.601,00 € Sachkosten Miete/Nebenkosten/Energie \ 18.734,00 € Verbrauchsmaterial, Öffentlichkeit 2 3.233,00 € Regiekosten 4.932,00 € | Summe Sachkosten 26.899,00 € Zuschuss Wissenschaftsstadt Darmstadt 199.500,00 € Weitere Leistungen der Suchthilfe (Dritt- und Eigenmittel) Bu Drittmittel VZ-anteiliglKostenträger _ __|Erlöse Glückspielsuchtfachberatung 15 Land Hessen (HSM) 55.000 € Der Weg dorthin... 0,25 |Wissenschaftsstadt Darmstadt 10.000 € |Ambulante Rehabilitation 1,33 __ [Deutsche Rentenversicherung | 90.000 € Summe Drittmittel 155.000 € Elgenmittel Suchberatung Da-Di 06 u Projekte und Veranstaltungen Eu _ — Leitung/Verwaltung I 0,51 Sach- und Regiekosten En EEE IB Summe Eigenmittel 146.892 € Summe I 419 301.892 €
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1 Vertrag zum Betrieb des Suchthilfezentrums Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, -nachstehend Auftraggeberin genannt- und dem Caritasverband Darmstadt e.V., vertreten durch Herrn Direktor Dr. Veith, - nachstehend Träger genannt- 2 Vorbemerkung Die Auftraggeberin hat im Jahr 2005 die Sucht- und Drogenberatung auf den Träger vertraglich übertragen. Grundlage der Tätigkeit des Trägers ist das fachpolitische Konzept zur Sucht- und Drogenpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dieses basiert auf den vier Säulen: Prävention, um den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern. Behandlung, um rechtzeitig qualifizierte Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke anzubieten. Überlebenshilfen, um Überleben zu sichern und Hilfsangeboten zuzuführen. Repressive Maßnahmen, um das Angebot zu reduzieren und kriminellen Drogenhandel konsequent zu bekämpfen. § 1 Zuständigkeiten und Aufgaben (1) Der Träger betreibt für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Suchthilfezentrum nach Maßgabe der Konzeption, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrages ist. (2) Der Träger führt mit den jeweiligen Zuschussgebern und Leistungsträger n die entsprechenden Finanzverhandlungen und stellt die erforderlichen Anträge. (3) Der Träger hat folgendes zu gewährleisten: 1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt geförderten Arbeitsfelder der Suchthilfe sind auf der Grundlage des fachpolitischen Konzepts zur Sucht- und Drogenhilfe zu organisieren. 2. Die Umsetzung und die Entwicklung der Suchthilfe ist mit der Koordinationsstelle für Sucht - und Drogenhilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen und künftig am Bedarf orientiert zu konzipieren. 3. Die Aufgaben der Suchthilfe im Rahmen der Sozialgesetzgebung, insbesondere dem SGB II und dem SGB XII (“Hilfe aus einer Hand”) sind in enger Kooperation mit den zuständigen Diensten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erfüllen. Hilfesuchenden aus dem Gebiet der Stadt Darmstadt ist Vorrang zu gewähren. 4. Die Arbeit im Suchthilfezentrum wird entsprechend den gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen fortentwickelt. (4) Die Aufgaben Sucht- und Drogenberatung werden näher bestimmt durch ein gemeinsam zwischen der Stadt Darmstadt und dem Träger zu erstellende Konzeption und Leistungsvereinbarung, die Bestandteil dieses Vertrages wird. 3 § 2 Koordination, Kooperation (1) Der Träger sagt zu, den Dialog mit weiteren Sucht-/Drogenberatungsstellen in der Region Starkenburg, den Ordnungsbehörden und dem Polizeipräsidium Südhessen, insbesondere der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe im Rahmen des Kommunalen Präventionsrates mit zu führen. (2) Zur Qualitätssicherung hat der Träger eine am Hessischen Kerndatensatz orientierte einheitliche regionale Datenerfassung vorzunehmen und diese der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten stimmt der Träger mit der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe bei der Stadt Darmstadt ab. § 3 Personal Der Träger stellt zur Erfüllung der Aufgaben des Suchthilfezentrums fachlich geeignetes Personal im Umfang von 2 Vollzeitkräften im Sozial- und Erziehungsdienst. Außerdem werden Tätigkeiten im Verwaltungsbereich im Umfang einer Stelle mit 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. § 4 Finanzierung Die Auftraggeberin gewährt dem Träger für die Erfüllung der in § 1 beschriebenen Aufgaben einen jährlichen Zuschuss, der im Jahr 2015 199.500 Euro beträgt. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird eine regelhafte jährliche Erhöhung der Festbeträge entsprechend der jeweiligen Erhöhungssätze der Hessischen Jugendhilfekommission SGB VIII (Personal- und Sachkosten) erfolgen. § 5 Verwendungsnachweise, Rechnungsprüfung Der Träger stellt der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf der Grundlage der vereinbarten Konzeption jährlich einen umfassenden Jahresbericht zur Verfügung und dokumentiert die Qualitätsentwicklung und·Planung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe Darmstadt. Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Zuschussempfängers vornehmen. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI I S. 708, zuletzt geändert am 19.12.2000, GVBl I S.542) insbesondere § 5 Abs. 2 bis 4 zu. Der Auftraggeber behält sich vor, die Förderung ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn: der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe (z.B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben gegenüber der Planung) nicht alsbald nach seiner Erbringung oder nicht mehr für den oben genannten Verwendungszweck verwendet wird. § 6 Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag beginnt am 01.07.2005, und wird zunächst bis zum 31.12.2010 geschlossen. Die 4 Laufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf fristlose Kündigung bleibt unberührt. § 7 Änderungen des Vertrages Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. § 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag hiervon im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzen, die ihr im Ergebnis möglichst gleich kommt. Darmstadt, den 21.06.2005
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1 Änderungsvertrag bezüglich der Aufgabengebiete des „Scentral“ Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, nachstehend „Auftraggeberin“ genannt und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e. V., vertreten durch den Vorstand, vertreten durch Frau Edda Haack, Leiterin des Regionalen Diakonischen Werkes Darmstadt-Dieburg nachstehend „Träger“ genannt 2 I. Der Rahmenvertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ Darmstadt in der Fassung des Änderungsvertrages vom 21.12. 2012 wird wie folgt geändert: 1. Das Wort „Rahmenvertrag“ wird durch das Wort „Vertrag“ ersetzt. 2. Im Vertragsrubrum wird die Parteibezeichnung „dem Zweckverband Jugend-,Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Vbandsvorstand“ ersetzt durch die Parteibezeichnung „der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat“. Das Wort „Auftraggeber“ wird durch das Wort „Auftraggeberin“ ersetzt. 3. Die Vorbemerkung erhält folgenden Wortlaut. „Die Auftraggeberin hat im Jahr 2007 die Aufgabengebiete der Drogenhilfeeinrichtung „Scentral“ auf den Träger übertragen. Dieser Vertrag regelt die Pflichten des Trägers über die Wahrnehmung dieser Aufgaben einerseits sowie die Kostenerstattung der Auftraggeberin andererseits. Grundlage der Tätigkeit des Trägers ist das fachpolitische Konzept zur Sucht- und Drogenpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dieses basiert auf den vier Säulen: Prävention, um den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern. Behandlung, um rechtzeitig qualifizierte Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke anzubieten. Überlebenshilfen, um Überleben zu sichern und Hilfsangeboten zuzuführen. Repressive Maßnahmen, um das Angebot zu reduzieren und kriminellen Drogenhandel konsequent zu bekämpfen. “ 4. In § 1 Abs. 1 entfällt der bisherige Satz 2. Satz 3 wird zu Satz 2 und erhält folgenden Wortlaut: „Das Scentral gliedert sich in folgende Arbeitsbereiche: 1. Cafébetrieb Kontaktladen 2. Streetwork 3. Clearingstelle 4. Psychosoziale Beratung.“ Es wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Die Erfüllung der Aufgaben in den einzelnen Arbeitsfeldern und der entsprechende Personaleinsatz ist in der Gesamtkonzeption (Stand 02/2015) näher bestimmt, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.“ 3 Satz 5 und Satz 6 werden gestrichen. In § 1 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „neuen“ gestrichen. Die Worte „des Auftraggebers“ werden durch die Worte „der Auftraggeberin“ ersetzt. In § 1 Abs. 3 Ziff. 2 werden die Worte „der Sozialverwaltung“ gestrichen und das Wort „künftig“ durch das Wort „stetig“ ersetzt. § 1 Abs. 4 entfällt. § 1 Abs. 5 wird zu Abs. 4. Das Wort „Notschlafen“ wird durch das Wort „Clearingstelle“ ersetzt. 5. § 3 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut: „(1) Die Erfüllung der Aufgaben wird durch geeignetes Personal (hauptamtlich und geringfügig Beschäftigte) des Trägers und durch gestellte Beschäftigte (§ 4 Abs. 3 TVöD) der Auftraggeberin geleistet. Für die von der Auftraggeberin gestellten Beschäftigten überträgt diese das Direktionsrecht hinsichtlich Art und zeitlicher Lage der Tätigkeit auf den Träger. Soweit durch die Ausübung des Direktionsrechts Personalvertretungsregelungen bzw. Rechte der Frauenbeauftragten berüh rt werden, verpflichtet sich die Auftraggeberin im jeweiligen Fall, die notwendigen Abstimmungen mit dem Personalrat bzw. der Frauenbeauftragten zu treffen und erforderliche Zustimmungen einzuholen.“ In § 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „beim Auftraggeber“ durch die Worte „bei der Auftraggeberin“ und in Absatz 3 Satz 2 das Wort „Auftraggeber“ durch das Wort „Auftraggeberin“ ersetzt. In § 3 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort „Auftraggeber“ durch das Wort „Auftraggeberin“ ersetzt. 6. In § 5 Abs. 1 und Abs. 2 erhalten folgende Fassung: (1) Die Auftraggeberin gewährt dem Träger für Sach- und Betreuungskosten gemäß der als Anlage beigefügten „Aufgaben- und Finanzübersicht“ (Stand 04.12.2014) jährlich 144.887 EUR. (2) Für das vom Träger für die Aufgaben eingesetzte Personal gewährt die Auftraggeberin gemäß der als Anlage beigefügten „Aufgaben- und Finanzübersicht“ (Stand 04.12.2014) im Jahr 2015 eine Erstattung von 495.867 EUR. Kann die Auftraggeberin dem Träger Arbeitsleistungen von gemäß § 3 Abs. 2 hauptamtlich Beschäftigten nicht zur Verfügung stellen (z.B. wegen Ausscheidens der oder des Beschäftigten) gewährt sie dem Träger mit Rücksicht auf das Besserstellungsverbot für jede vom Träger eingestellte Ersatzkraft einen Ausgleich für die Personalkosten von bis zu 50.000,00 Euro pro Jahr. Für vom Träger eingestellte Personen als Ersatz für das Ausscheiden von einer der 11 geringfügig Beschäftigten (§ 3 Abs. 3) erstattet die Auftraggeberin die dem Träger jährlich einen Betrag von bis zu 5.882,00 Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird eine regelhafte jährliche Erhöhung der vorstehenden Leistungen entsprechend der jeweiligen Erhöhungssätze der Hessischen Jugendhilfekommission SGB VIII (Personal- und Sachkosten) erfolgen. 4 In § 5 Abs. 3 werden die Worte „Der Auftraggeber“ durch die Worte „Die Auftraggeberin“ und in Absatz 5 die Worte „dem Auftraggeber“ durch die Worte „der Auftraggeberin“ ersetzt. 7. In § 6 Abs. 1 Satz 9 werden die Worte „Der Auftrageber“ durch die Worte „Die Auftraggeberin“ ersetzt. 8. In § 7 wird das Wort „Auftraggebers“ ersetz durch die Worte „Zweckverbandes Jugend- und Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis-Darmstadt-Dieburg“. 8. § 9 Satz 1 erhält folgende Fassung: „ Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Rechten und Pflichten des Zweckverbandes Jugend- und Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis-Darmstadt-Dieburg aus diesem Vertrag nach Auflösung des Zweckverbandes auf die Auftraggeberin übergehen.“ II. Die zwischen den Parteien bestehenden Verträge Cafébetrieb Kontaktladen vom 21.03.2007 Arbeitsbereich „Streetwork“ vom 21.03.2007 Arbeitsbereich „Clearingstelle“ vom ....2010 werden aufgehoben. III. Der Nutzungsvertrag über die Gebäude Bismarckstraße 3, Gemarkung Darmstadt Flur 3 Nr. 66/1 vom 21.03.2007 wird wie folgt geändert: 1. In Ziffer 1 Satz 1 wird das Wort „Rahmenvertrages“ durch das Wort „Vertrag“ ersetzt. 2. In Ziffer 2 wird der Betrag „11.600 Euro“ durch den Betrag „18.840 Euro“ ersetzt. 3. In Ziffer 3 wird Satz 1 gestrichen. Satz 2 wird zu Satz 1 und es entfallen die Worte „Im Übrigen“. IV. Der Änderungsvertrag tritt am 01.01.2016 in Kraft. Darmstadt, den Jochen Partsch Oberbürgermeister Barbara Akdeniz Edda Haack Stadträtin Leiterin Diakonisches Werk
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Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Konzeption Suchthilfezentrum Darmstadt Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Inhalt 1. Suchthilfezentrum Darmstadt..........enenenennennennenennnenennnennenanannnnnnnnensannsesnesenenennnnanrnnn 1.1. Beschreibung der Einrichtung............s..2sus2040000002s0nnnnnsnennnnenennnensnennnenensnennennennennennnn 1.2. Zielgruppen .....nunsnesesuessenessunnennunnennannannennnnnnnnnnnnnensnnsnesasessennsssnsnessenssssnssetnnsansnannen 1.3. Personelle Besetzung ................urseennesnnnnssnnnnnennnsssnennnssnennnenaensnnnnsnnnnsnensannenennnnn 1.4. Lage und räumliche Ausstattung...........unerssesssssssesseesesneenensesnesnsennennennnnnnnnenannnannnen 2. Finanzierung der Einrichtung.........uursueseessnesnnesnnenuennnnnnnessnnsnnnsssnnsssennnnsnenensonsnensnennennnne 3. Bedarf- und Beratungsleistungen im Suchthilfezentrum Darmstadt... 4. Arbeitsbereiche des Suchthilfezentrums.......uusssessnesessnesssssssansesennenannennennenennennennenennennen 5. Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung ......uuesesessessessenneeeneneseeeneneeneenennn 6. Ausblick und Weiterentwicklung ..........u..emssenennenennennennennesnnsnennsnnsnesnenensenesnennnnenanen 7. Beschreibung der einzelnen Arbeitsbereiche.........seesenesernennenennnennennnenenennnare N A MS caritas Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Verantwortlich für das Konzept: Andrea Wiechert Diplom Sozialarbeiterin Suchttherapeutin VDR Dienststellenleiterin Karl-Heinz Schön M.A. Bereichsleitung ambulante Suchthilfe 07.02.2014 Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - 1. Suchthilfezentrum Darmstadt Das Suchthilfezentrum Darmstadt ist eine Einrichtung des Caritasverbandes Darmstadt e.V. und wird in enger Kooperation mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt geführt. Der Ca- ritasverband Darmstadt e.V. bietet dabei ein Verbundsystem von ambulanten, ganztags ambulanten und stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und ist Mitglied im Cari- tasverband der Diözese Mainz. Unsere Einrichtung ist Mitglied im Suchthilfeverbund der Caritasverbände in Hessen und im Fachverband Caritas Suchthilfe CaSu e.V. Die Einrich- tung ist Teil des Sucht- und Drogenhilfekonzeptes der Kommune und Mitglied im Kommu- nalen Präventionsrat der Stadt Darmstadt (KPRD). Für das Suchthilfezentrum Darmstadt gilt das Rahmenkonzept für ambulante Suchthilfe des Caritasverbandes Darmstadt e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Konzeption des Suchthilfezentrums Darmstadt beschreibt die Struktur und die Arbeitsbereiche der Ein- richtung und orientiert sich an der regionalen Struktur, den personellen und räumlichen Bedingungen und der individuellen Schwerpunktsetzung unserer Einrichtung. Mit dem Konzept verwirklichen wir gemeinsam mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine „Suchtberatung hinter einer Tür“. Menschen die Bedarf an Suchtberatung unabhängig von der Art des Suchtmittels haben, finden hier Unterstützung. Wir beachten dabei die Präva- lenzdaten der Suchthilfeforschung und setzen die Ressourcen entsprechend des Sucht- verhaltens der Bevölkerung ein. In diesem Konzept werden die finanziellen Rahmenbedingungen und die Leistungen, die sich daraus für Auftraggeber ergeben nicht beschrieben. Dies wird in gesonderten Verträ- gen geordnet und durch Qualitätsberichte und Verwendungsnachweise anhand der hes- senweit einheitlichen Combassdaten dokumentiert. 1.1.Beschreibung der Einrichtung Das Suchthilfezentrum (SHZ) Darmstadt ist Informations-, Beratungs- und Behandlungs- stelle für Bürgerinnen und Bürger mit Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das SHZ fördert durch geeignete Struktur, Organisation und Konzeption die Entwicklung und Erhaltung von Kompetenzen und Lebensmöglichkeiten von Menschen mit Abhängig- keitserkrankungen oder -gefährdungen. Es mildert die negativen Auswirkungen der Ab- hängigkeitsproblematik und unterstützt durch geeignete Interaktionsformen und Maßnah- men einen Genesungsprozess. Dazu pflegt das SHZ Schnittstellen zu anderen Hilfestruk- turen und arbeitet aktiv in entsprechenden Netzwerken mit. Die Suchtberatung in der Trägerschaft des Caritasverbandes Darmstadt wurde 1970 ge- gründet. Durch die Möglichkeiten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation wurde sie später zu einer Fachambulanz weiterentwickelt. Im Jahr 2005 wurden die Aufgaben der Drogenberatung auf die Einrichtung übertragen. Seitdem trägt sie den Namen „Suchthilfe- ! Rahmenkonzept Caritas Suchthilfe für Südhessen 10/2011 Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - zentrum Darmstadt‘. Das SHZ arbeitet eng mit der Fachklinik „Am Birkenweg“ in Darm- stadt zusammen. In der Kooperation mit anderen Hilfen (Wohnungslosenhilfe, Jugendhilfe, Bewährungshilfe, akutmedizinisches Hilfesystem, Arbeitsverwaltung etc.) gestaltet das Team neben der Komm- auch eine Gehstruktur. Dies gilt insbesondere für die aufsuchenden Beratungs- dienste in den psychiatrischen Kliniken und in Allgemeinkrankenhäusern der Region. Es werden offene Sprechstunden dienstags im Zentrum und mittwochs in der Fachklinik „Am Birkenweg“ angeboten. 1.2. Zielgruppen Die Angebote richten sich an Menschen die Fragen im Umgang mit Suchtmitteln sowie im Bereich der Verhaltenssucht haben, an suchtgefährdete und abhängige Menschen sowie deren Angehörige. Zudem richten sie sich an das weitere soziale Umfeld, wie z.B. Kollegen(innen), Vorgesetzte, Betriebe, Ärzte(innen), Schulen, Vereine und öffentliche Institutionen Suchtmittel: «e Alkohol e Medikamente ° Illegale Drogen « Neue Suchtmittel Pathologisches Verhalten: « Glücksspiel e Internet-/Mediengebrauch Das Angebot ist nicht an eine Konfessionszugehörigkeit gebunden und offen für Menschen jeglicher sozialer Herkunft. 1.3.Personelle Besetzung Entsprechend eines multifaktoriellen Krankheitsbildes und unseres fachlichen Verständ- nisses von Abhängigkeitserkrankungen arbeiten im Suchthilfezentrum Darmstadt ver- schiedene Berufsgruppen als multiprofessionelles Team zusammen. Hierzu gehören Dip- lom-Sozialarbeiter(innen), Diplom-Sozialpädagogen(innen), Diplom-Psychologen(innen), und ein Facharzt, die auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe qualifiziert und erfahren sind. Die Organisation wird durch zwei erfahrene Fachkräfte für Büromanagement ergänzt. Im Suchthilfezentrum arbeiten 11 Mitarbeiter(innen) auf 6,22 Personalstellen in den Berei- chen Ambulante Rehabilitation, Glücksspielsuchtfachberatung und Suchtberatung bei Missbrauch oder Abhängigkeit von legalen und illegalen Suchtmitteln. Sie gliedern sich wie folgt: Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Diplom Sozialarbeiter(innen) 3,80 Vollkräfte Diplom Psychologen(innen) 1,50 Vollkräfte Arzt 0,12 Vollkräfte Verwaltung 0,80 Volikräfte Davon stehen für die Suchberatung der Bürgerinnen und Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der bisherigen kommunalen Förderung zwei Vollkräfte zur Verfü- gung. Die Mehrzahl der Berater und Beraterinnen sind in Community Reinforcement Approach (CRA) fortgebildet. Es handelt sich hierbei um ein evidenzbasiertes, umfassendes, verhal- tenstherapeutisches Konzept zur Behandlung von substanzbezogenen Störungen und Problemen und basiert auf der Grundannahme, dass Verstärker aus dem sozialen Umfeld erheblichen Einfluss darauf nehmen, ob eine Person mit Substanzabhängigkeit den Kon- sum von Suchtmitteln fortsetzt oder nicht. Weitere integrative, systemische, familienthera- peutische und andere ergänzende Fort- und Weiterbildungen befähigen zum Umgang mit suchtkranken Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Die Mitarbeiter(innen) in der Beratung- und Rehabilitation verfügen darüber hinaus über suchttherapeutische oder psychotherapeutische Weiterbildungen, die zur Durchführung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen befähigen. 1.4.Lage und räumliche Ausstattung Die Lage am Darmstädter Hauptbahnhof bietet einen zentralen Verkehrsknoten für Darm- städter Bürgerinnen und Bürger. Straßenbahntinien kommen aus Kranichstein, Eberstadt, Böllenfalltor und Bessungen. Busse aus der Heimstättensiedlung und der Waldkolonie ergänzen die Situation. Dieser einfache, barrierefreie Zugang ist gleichzeitig ein Aspekt von Niedrigschwelligkeit bei hoher Anonymität. Hinzu kommen offenen Sprechstunden und hohe Telefonpräsenz. Das Suchthilfezentrum ist mit entsprechenden Beratungs- und Behandlungsräumen aus- gestattet. Ein großzügiger Flur sichert eine angenehme Atmosphäre und Wartebereiche. Das Suchthilfezentrum ist für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und verfügt über einen Aufzug. 8 Beratungszimmer 1 Gruppenraum 1 Sekretariat 1 Sozialraum 2. Finanzierung der Einrichtung Die Finanzierung setzt sich aus kommunalen Mitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Eigenmitteln des Trägers, Landesmitteln und Erlösen aus gesetzlichen Leistungen des SGB Il, SGB VI und SGB XII zusammen. Hinzu kommen einzelne Erlöse aus Kursen und Eigenbeteiligungen von Ratsuchenden. Die Mittel stehen für folgende Leistungen zur Verfügung: NY .- Caritasverband Darmstadt e.V. SI Bereich Suchthilfe - caritas Kommunale Mittel: Information, Beratung, Vermittlung, psychosoziale Substitutionsbegleitung Eigenmittel: Information, Beratung, Vermittlung SGB Il: Information, Beratung, Vermittlung von Kunden der Jobcenter SGB VI: Ambulante Rehabilitation SGB XII: Betreutes Wohnen Landesmnittel: Glücksspielsuchtfachberatung Kommunale Mittel werden derzeit nur von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfü- gung gestellt. Das Suchthilfezentrum stellt durch Dokumentation sicher, dass Darmstädter Bürger(innen) entsprechende Hilfeleistungen erhalten. 3. Bedarf- und Beratungsleistungen im Suchthilfezentrum Darmstadt In Darmstadt leben 150.000 Menschen. Eine repräsentative Erhebung der Menschen mit Beratungsbedarf besteht für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht. Als Hintergrund kön- nen allenfalls Zahlen aus der Untersuchung des Landes Hessen über die Verteilung von Suchtmittelkonsum und Abhängigkeit aus dem Jahr 2007 abgeleitet werden. Daraus geht hervor, dass bei bis zu 8% der Bevölkerung Beratungsbedarf besteht. Im Suchthilfezentrum Darmstadt erheben wir mit dem Dokumentationssystem „Horizont“ eine Vielzahl von regionalen Daten, die in die hessische Suchthilfestatistik und in die Bun- dessuchthilfestatistik einfließen. Im Jahr 2012 haben wir insgesamt 745 (2011: 701) Klienten (Einmalkontakte, Angehörige, Betreuungen) beraten. 296 (2011: 336) Ratsuchende waren wegen Fragen zu legalen Suchtmitteln im Suchthilfezentrum. Bei 169 (2011: 157) Klienten stand das Glückspiel im Vordergrund. 280 (2011: 208) Darmstädter Bürgerinnen und Bürger haben wegen Miss- brauch oder Abhängigkeit von illegalen Suchtmitteln bei uns Rat gesucht. 4. Arbeitsbereiche des Suchthilfezentrums Das Suchthilfezentrum in Darmstadt bietet im sozialen Hilfesystem ein vielfältiges Angebot für suchtgefährdete und abhängige Menschen und deren Angehörige an. ® Information und Beratung für Ratsuchende im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Glücksspiel ° Arbeit mit Bezugsgruppen im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Glücksspiel « Information und Beratung für Ratsuchende im Fachbereich Pathologischer Internet- gebrauch ° Arbeit mit Bezugspersonen im Fachbereich Pathologischer Internetgebrauch e Frühintervention für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Alkoholkon- sum ® Kooperation mit Job-Center Darmstadt und Kreisagentur Landkreis Darmstadt- Dieburg im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Glücksspiel « Onlineberatung Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Motivationsbehandlung Vermittlung in Entgiftung und in Übergangseinrichtungen Vorbereitung und Vermittlung in ganztagsambulante und stationäre Rehabilitation Vorbereitung und Vermittlung in Kombinationsbehandlung Medizinische Begleitung durch den Beratungsstellenarzt Vorbereitung und Durchführung in ambulante Rehabilitation im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen und Glücksspielsucht Themenzentrierte Gruppen Krisenintervention Psychosoziale Substitutionsbegleitung Muiltiplikatorenarbeit Unterstützung von Schulen, Vereinen und öffentlichen Institutionen Frühintervention Begleitung von Selbsthilfegruppen Angebot für suchtmittelauffällige Verkehrsteilnehmer/-innen Klientenbezogene Kooperation Institutionelle Kooperation Öffentlichkeitsarbeit 5. Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung Das Suchthilfezentrum arbeitet mit dem Dokumentationssystem Horizont. Darüber hinaus erfolgt eine Dokumentation der Aktivitäten über den jeweiligen Qualitätsbericht der Einrich- tung sowie eine klientenbezogene Verlaufs- und Ergebnisdokumentation. Das Suchthilfezentrum befindet sich als Teil des Suchthilfeverbundes der Caritasverbände Hessen in einem Qualitätsmanagementprozess der die Zertifizierung nach anerkannten Verfahren zum Ziel hat. 6. Ausblick und Weiterentwicklung Das Suchthilfezentrum wurde 2005 durch die Übertragung der Aufgaben der Drogenbera- tung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert und in seiner Struktur grundlegend verändert. Die Leistungen für die Versorgung von Menschen mit Gebrauch von illegalen Substanzen wurden strikt von den Leistungen bei legalen Suchtmitteln getrennt. Ein integ- riertes Zentrum konnte so nicht entstehen. Der Bedarf der unterschiedlichen Zielgruppen konnte nicht angemessen gedeckt werden. Während Bürgerinnen und Bürger, die Fragen im Zusammenhang mit illegalen Suchtmit- teln hatten, unmittelbar Termine bekamen, mussten andere bis zu 3 Wochen warten um eine Beratung zu erhalten. Das jetzt vorgelegte Konzept hat zum Ziel, diese Bedarfe bes- ser und zielgerichteter zu decken ohne für das bisherige Leistungsspektrum zusätzliche Mittel zu beanspruchen. Das Konzept wird den Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Grundlage für eine vertragliche Neuordnung vorgelegt. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - 7. Beschreibung der einzelnen Arbeitsbereiche Arbeitsbereich 1 \ Stand Januar 2014 Information und Beratung für Ratsuchende im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Glücksspiel 1. Kurzbeschreibung: Informationen zu Fragestellungen: Was ist eine Suchterkrankung? Entstehung und Ursa- chen der Sucht? Suchtverlauf? Unterschiedliche Suchtformen; körperliche und seelische Folgen einer Abhängigkeit; Häufigkeitsverteilung (Statistiken); Lebensumfeld; Hilfemög- lichkeiten; Verbund der Suchtkrankenhilfe. 2. Zielgruppe: Mi Alle Ratsuchenden (z. B. Betroffene, Angehörige, Kollegen, Vorgesetzte, Lehrer, Ärzte, usw.) 3. Ziele: ® Sensibilität gegenüber dem Thema Sucht e Sachinformationen über Suchtfragen e Sachinformationen über das Hilfesystem 4. Methoden: Vortrag, persönliches Gespräch, Infomaterial zum Thema Sucht und über weitere Hilfean- gebote, Angebot von Informationsgruppen 5. Standards: Minimalstandard: Qualifizierte Antwort auf eine gezielte Frage. Maximalstandard: Umfassende Information gekoppelt mit dem Angebot weitergehender Maßnahmen. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 2: Stand Januar 2014 Arbeit mit Bezugspersonen im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Glücksspiel 1. Kurzbeschreibung: Die Arbeit mit Bezugspersonen bietet Unterstützung bei der Bewältigung der Probleme, die im Zusammenhang mit der Suchterkrankung eines Angehörigen entstehen oder ver- stärkt werden. Sie ist darauf ausgerichtet, den Behandlungserfolg zu sichern, indem sie Sicherheit im Umgang mit dem Suchtkranken vermittelt und die Bereitschaft der Angehöri- gen an einer Veränderung mitzuwirken, verstärkt. 2. Zielgruppe: Bezugspersonen der Abhängigen aus den Lebensbereichen e Familie, « soziales Umfeld, * berufliches Umfeld. . Ziele: Bearbeitung und ggf. Entlastung von Schuldgedanken und -gefühlen, kritische Reflexion der Verhaltens- und Beziehungsmuster, Erkennen der suchtbegünstigenden bzw. suchtaufrechthaltenden Faktoren, Entwicklung alternativer Verhaltensweisen und Problemlösemöglichkeiten auch ohne professionelle Unterstützung (für Klient/-in und Umfeld). oo. 0.W 4. Methoden: Einzel- Paar- und Gruppengespräche, Vermittlung in Angehörigen-Selbsthilfegruppen; Einbeziehen in Behandlungsabläufe. 6. Standards: Fachkräfte des Suchthilfezentrums beraten und betreuen die Bezugspersonen und stellen ggf. die Indikation für eine weiterführende Behandlung. Es bestehen Kontakte zu niederge- lassenen Therapeuten/-innen, psychosomatischen Kliniken, Selbsthilfegruppen. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 3: Stand Januar 2014 Kooperation mit Jobcentern im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Glücksspiel 1. Kurzbeschreibung: Suchtmittelabhängigkeit und Arbeitslosigkeit stehen in einem engen Zusammenhang. So gilt der Suchtmittelmissbrauch als eines der wesentlichen Vermittlungshemmnisse in den Arbeitsmarkt. Eine frühzeitige und nachhaltige Behandlung einer Suchterkrankung ist Vor- aussetzung für eine erfolgreiche Arbeitmarktintegration. Aus diesem Grund soll suchtmittelgefährdeten und suchtmittelabhängigen ALG II Empfän- gerInnen aus der Stadt Darmstadt und dem Westkreis Darmstadt-Dieburg eine entspre- chende Beratung und Rehabilitation angeboten werden, wie dies als Fördermaßnahme nach $ 16 Abs.2 SGB Il vorgesehen ist. 2. Zielgruppe: suchtmittelgefährdeten und suchtmittelabhängigen ALG II EmpfängerInnen aus der Stadt Darmstadt und dem Westkreis Darmstadt-Dieburg 3. Ziele: Beseitigung des Vermittlungshemmnisses Suchterkrankung oder problematischer Konsum von Suchtmitteln. Der Chronifizierung von Suchterkrankungen Einhalt zu gebieten, um eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen. 4. Methoden: Modul 1: Erstgespräch mit Klärung der psychosozialen Situation und des aktuellen Stan- des der Suchtmittelproblematik. Information über mögliche Hilfen und Klärung der Grund- regeln für die Zusammenarbeit zwischen Klientin, FallmanagerIn und Fachambulanz. Modul 2: 2 Einzelgespräche/Diagnose Diagnostische Abklärung der möglichen Abhängigkeitserkrankung unter Einbeziehung von fremdanamnestischer Daten. Soziale Anamnese, Klärung von Krankeneinsicht und Ver- änderungsmotivation, Zielvereinbarung, Besprechung der weiteren Behandlungsschritte, Krisenintervention. Modul 3: 6 Gruppengespräche ä 1,5 Stunden / Einzelgespräche Information hinsichtlich suchtrelevanter Themen, Ursachen von Suchtmittelabhängigkeit und Behandlungsmöglichkeiten. Einschätzung eigener Konsumgewohnheiten und Aus- tausch mit anderen. Modul 4: Vorbereitung und Vermittlung von stationären, teilstationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen. Antragstellung, Sozialbericht. 5. Standards: Das Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter der Stadt Darmstadt und der Kreisagentur des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Die Durchführung erfolgt über die Fachkräfte des Suchthilfezentrums. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 4: Stand Januar 2014 Onlineberatung 1. Kurzbeschreibung: Informationen zu Fragestellungen: Was ist eine Suchterkrankung? Entstehung und Ursa- chen der Sucht? Suchtverlauf? Unterschiedliche Suchtformen; körperliche und seelische Folgen einer Abhängigkeit; Häufigkeitsverteilung (Statistiken); Co-Abhängigkeit und Le- bensumfeld; Verbund der Suchtkrankenhilfe. 2. Zielgruppe: n Alle Ratsuchenden ( z. B. Betroffene, Angehörige, Kollegen, Vorgesetzte, Lehrer, Ärzte, USW.) 3. Ziele: e Sensibilität gegenüber dem Thema Sucht e Sachinformationen über Suchtfragen e Sachinformation über das Hilfesystem 4. Methoden: Regelmäßiges Bedienen des Online-Beratungsportals sowie das Angebot eines terminier- ten Chatrooms 5. Standards: Minimalstandard: Qualifizierte Antwort auf eine gezielte Frage. Maximalstandard: Umfassende Information gekoppelt mit dem Angebot weitergehender Maßnahmen. j Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 5: Stand Januar 2014 Motivationsarbeit 1. Kurzbeschreibung: Motivationsarbeit umfasst alle Maßnahmen, die die Fähigkeit des/der Klienten/-in fördern, sich Aufgaben und Ziele zu setzen und auf sie hinzuarbeiten. 2. Zielgruppe: e Betroffene, oe... 0. 0 4. Angehörige. . Ziele: Anstoß, Reflexion, Förderung von Einsicht und Sinnerleben Krankheitseinsicht bei Abhängigen, Vorbereitung auf den weiteren Hilfeprozess, Erarbeitung von positiven Zukunftsperspektiven Sicherung, Steigerung oder Wiederherstellung der psychosozialen Gesundheit. Methoden: Einzel-, Partner-, Familiengespräche, Gruppen innerhalb und außerhalb, sozial- und psy- chotherapeutische Methoden, Motivierende Gesprächsführung. 5. Standards: Im Konzept der Beratungsarbeit sind die Stufen von der Information über die Motivation hin zur Therapie klar abgegrenzt. Für besondere Zielgruppen wurden/werden entspre- chende Projekte entwickelt und durchgeführt. Ausgerichtet am Konzept des CRA Ansatz arbeiten Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 6: R Stand Januar 2014 Vermittlung in Entgiftung und Übergangseinrichtungen 1. Kurzbeschreibung: i Vermittlung in Entgiftung und Übergangseinrichtungen umfasst alle Tätigkeiten, die für die Durchführung als auch für die Stabilisierung der Motivation für die entsprechende Vermitt- lung erforderlich sind. 2. Zielgruppe: e Suchtkranke mit Indikation und Bereitschaft für eine Entgiftung oder Unterbringung in einer Übergangseinrichtung. 3. Ziele: « Indikationsgerechte Vermittlung in Krankenhäuser und Einrichtungen. 4. Methoden: Psychosoziale Anamnese und Diagnostik, Einzel-, Paar-, Familiengespräche. 5. Standards: Die Mitarbeiter/-innen sind auf dem jeweils aktuellen Stand über die Behandlungsangebo- te verschiedener Krankenhäuser und Einrichtungen. Es besteht regelmäßiger Kontakt zwi- schen dem SHZ und den Krankenhäusern ebenso wie zwischen dem SHZ und den Kos- tenträgern. Das SHZ schlägt auf Grundlage eines individuellen Behandlungsplanes in Ab- sprache mit den Klienten/-innen ein Krankenhaus vor, die im Hinblick auf die gestellte In- dikation, ein geeignetes Angebot vorhält. Das SHZ orientiert sich soweit als möglich und sinnvoll, am Prinzip gemeindenaher Versorgung und am Prinzip des Therapieverbundes. NV -- Caritasverband Darmstadt e.V. US Bereich Suchthilfe - carılas Arbeitsbereich 7: Stand Januar 2014 Vermittlung in ganztagsambulante und stationäre Entwöhnungsbehandlung 1. Kurzbeschreibung: Vermittlung in stationäre Entwöhnungsbehandlung umfasst alle Tätigkeiten, die für die Durchführung des Antragsverfahrens als auch für die Stabilisierung der Motivation für eine stationäre Behandlung erforderlich sind. 2. Zielgruppe: e Suchtkranke mit Indikation und Bereitschaft für eine stationäre Entwöhnungsbehand- lung. 3. Ziele: e Indikationsgerechte Vermittlung in Fachkliniken. 4. Methoden: Psychosoziale Anamnese und Diagnostik, psychosoziales Gutachten, Einzel-, Paar-, Fa- miliengespräche. 5. Standards: Die Mitarbeiter/-innen sind auf dem jeweils aktuellen Stand über die Behandlungsangebo- te verschiedener Fachkliniken. Es besteht regelmäßiger Kontakt zwischen dem SHZ und den Fachkliniken ebenso wie zwischen dem SHZ und den Kostenträgern. Das SHZ schlägt auf Grundlage eines individuellen Behandlungsplanes in Absprache mit den Klien- ten/-innen eine Fachklinik vor, deren die im Hinblick auf die gestellte Indikation ein geeig- netes Angebot vorhält. Das SHZ orientiert sich soweit als möglich und sinnvoll am Prinzip gemeindenaher Versorgung und am Prinzip des Therapieverbundes. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 8: Stand Januar 2014 Vorbereitung und Vermittlung in Kombinationstherapie 1. Kurzbeschreibung: Die Kombinationstherapie verbindet ambulante und stationäre Behandlungselemente. Diese verknüpft sie zu einem eigenen Angebot, für das durch die Leistungsträger auch ein Bewilligungsbescheid erstellt wird. Der stationäre Teil dauert 6 bis 8 Wochen, der ambu- lante Teil 6 bis 12 Monate. Der stationäre Aufenthalt soll wohnortnah stattfinden, damit die Familie von Beginn an eng miteinbezogen werden kann. D . Zielgruppe: Suchtkranke mit Indikation und Bereitschaft für eine Kombinationstherapie . Ziele: Wiedererlangung der psychischen und physischen Gesundheit, Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben, Allgemeine Lebenszufriedenheit und erfülltes Leben ohne Suchtmittel. . oo w 4. Methoden: Psychosoziale Anamnese und Diagnostik, psychosoziales Gutachten, starke Vernetzung und enger Austausch der beiden Bereiche, insbesondere an den Übergaben, Methoden der Sozialarbeit, Sozial- und Erlebnispädagogik sowie der Sozial- und Psychotherapie. Einzel- Paar-, Familien- und Gruppentherapie 5. Standards: Das Suchthilfezentrum vernetzt sich mit den entsprechenden Kliniken, führt regelmäßige Kooperationsgespräche über den Klientenkontakt hinaus, gewährleistet den Austausch vor allem an den Übergabeschnittstellen und weist - analog zum Arbeitsbereich 6 - verschie- dene sozial- und psychotherapeutische Methoden nach. Sie handelt nach ihrem wissen- schaftlichen Therapiekonzept und evaluiert ihr Handeln. Ss7 Caritasverband Darmstadt e.V. YVN . Bereich Suchthilfe - caritas Arbeitsbereich 9: Stand Januar 2014 Medizinische Begleitung durch den Beratungsstellenarzt 1. Kurzbeschreibung: Diagnostik, Indikationsstellung und Beratung in Bezug auf Behandlungsmöglichkeiten, Erstellen von Fachärztlichen Stellungnahmen, Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen, Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, Steuerung und Dokumentation im Rahmen der Ambulanten Rehabilitation 2. Zielgruppe: ® Betroffene 3. Ziele: « medizinische Diagnostik, e Psychodiagnostik « Indikationsstellung für Behandlung aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht e Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Rahmen der ambulanten Rehabilitation ® Einleitung weiterführender technischer und/oder labormedizinischer Diagnostik « vernetzter Dialog mit Hausärzten, Fachärzten, Entzugs- und Entwöhnungskliniken ® fachärztliche Stellungnahme für Kostenträger, Behörden und Gerichte « Therapiesteuerung der ambulanten Rehabilitation e Dokumentation der ambulanten Rehabilitation + fallbezogene Intervision im Team 4. Methoden: ®e medizinische Untersuchung, psychodiagnostisches Interview, persönliches Ge- spräch, medizinische Beratung, sozialmedizinische Leistungsbeurteilung nach den Richtlinien der DRV 5. Standards: e Das Suchthilfezentrum hält das Angebot eines Arztes für Psychosomatische Medi- zin und Psychotherapie von 4 Y2 Stunden / Woche bereit. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 10: Stand Januar 2014 Ambulante Rehabilitation im Fachbereich Alkohol, Medikamente, illegale Drogen und Glücksspiel 1. Kurzbeschreibung: Ambulante Rehabilitation/Ambulante Behandlung ist eine Entwöhnungsbehandlung, die im ambulanten Setting stattfindet. Sie beinhaltet im Vorfeld die Motivationsklärung, die Dia- gnostik und Indikationsstellung, eine individuums- und prozessorientierte Zielfindung und die Erarbeitung eines individuellen Therapieplans anhand anamnestischer Daten. Unter ambulanter Reha /ambulanter Behandlung versteht man ein planvolles und zielge- richtetes therapeutisches Vorgehen: Erlebnisverarbeitung/ Verhaltensänderung/ Bewälti- gungsstrategien/ Aufarbeitung der Lebensgeschichte und des Suchtverlaufs/ Stärkung der Selbstregulation und der Selbsthilfefertigkeiten/Reflexion der Therapiefortschritte und de- ren Anwendung im Alltag. 2. Zielgruppe: e Klienten/-innen, bei denen die Indikation für ambulante Rehabilitation festgestellt wurde (gemäß Vereinbarung ambulante Rehabilitation Sucht). . Ziele: Wiedererlangung der psychischen und physischen Gesundheit, Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben, Allgemeine Lebenszufriedenheit und erfülltes Leben ohne Suchtmittel. .eo0@ 4. Methoden: ®e Methoden der Sozialarbeit sowie der Integrativen Sozial- und Psychotherapie. e In Einzel-, Paar-, Familien-, Bezugsgruppen- und Gruppentherapieeinheiten. 5. Standards: Nachweis verschiedener sozial- und psychotherapeutischer Methoden und indikativer Einzel- und Gruppenaktivitäten; Therapievertrag; wissenschaftlich begründetes Thera- piekonzept. " Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 11: Stand Januar 2014 Themenzentrierte Gruppenangebote 1. Kurzbeschreibung: Ablehnungstraining „Wer bin Ich?“ Soziales Kompetenztraining Rückfallprophylaxe Körperwahrnehmung Stressbewältigung . Zielgruppe: Betroffene Patienten Betreute im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens. ..eo»m . Ziele: Bewusstseinsarbeit, Sinnfindung, Einsicht Erlebnisaktivierung, Persönlichkeitsentfaltung Solidaritätserfahrungen alltagspraktische Hilfen . . oo 4. Methode: e Gruppenangebot mit psychoedukativen Anteilen, Rollenspiel, lösungsorientierter Gesprächsführung und Förderung durch Lernmöglichkeiten und Lernprozesse 5. Standards: e Durchführung von Fachkräften SH/ = Caritasverband Darmstadt e.V. SI Bereich Suchthilfe - carıtas Arbeitsbereich 12: Stand Januar 2014 Krisenintervention 1. Kurzbeschreibung: Krisenintervention umfasst alle kurzfristig eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zur Linderung, Bewältigung oder Strukturierung einer krisenhaft zugespitzten Situation im psychischen, physischen oder sozialen Bereich. . Zielgruppe: Suchtgefährdete in Krisensituationen, Suchtkranke in Krisensituationen, Angehörige in Krisensituationen. eo oeon 3. Ziele: Kurzfristige Stabilisierung. « Eröffnen der Möglichkeit, längerfristige und grundlegende Hilfe anzunehmen, um eine dauerhafte Stabilisierung zu erreichen. ° falls erforderlich flankierende stationäre Entzugsbehandlung einleiten 4. Methode: Flexibles, rasches und lösungsorientiertes Handeln; wöchentlich wiederkehrende Krisen- sprechstunde. 5. Standards: Sofortige Intervention durch Fachkräfte der PSB während der Dienstzeit, bzw. kompetente Weitervermittlung. SE/ = Caritasverband Darmstadt e.V. ÜD Bereich Suchthilfe - caritas Arbeitsbereich 13: Stand Januar 2014 Psychosoziale Substitutionsbegleitung 1. Kurzbeschreibung des Arbeitsbereichs: Psychosoziale Substitutionsbegleitung ist die Unterstützung von Drogenabhängigen und ihrem Umfeld, bei einer parallel laufenden ärztlichen Abgabe von Drogenersatzstoffen in z.B. einer Substitutionsambulanz. Sie umfasst psychosozial stabilisierende Hilfen, die För- derung von Ausbildung und Arbeit, Unterstützung bei der Distanzierung von der Drogen- szene, Hilfe beim Aufbau drogenfreier Beziehungen und Freizeitgestaltung, das Erschlie- Ben von weiterführenden Hilfemöglichkeiten sowie die Motivationsarbeit zur Annahme wei- terer Ausstiegsangebote. 2. Zielgruppe: ® Klienten und Klientinnen, die an einer Substitutionsbehandlung teilnehmen. 3. Ziele: ° Stabilisierung drogenfreier Beziehungen bzw. Reintegration, e Beendigung des Konsums illegaler Drogen; langfristig Überwindung der Suchtmittelab- hängigkeit, e gesundheitliche und soziale Stabilisierung e Förderung eines Risikobewusstseins, Übernahme von Verantwortung für sich u. andere e Entwicklung bzw. Erarbeitung einer Motivation für weitere Therapiemaßnahmen, ggf. Erarbeitung erster Behandlungsziele e Überbrückung der Wartezeit bis zur ambulanten oder stationären medizinischen Reha- bilitation « Planmäßige Beendigung der Substitutionsbehandlung. 4. Methoden: Methoden der Sozialarbeit sowie der Sozial- und Psychotherapie 5. Standards: Regelmäßige substitutionsbegleitende Einzelgespräche, Einbeziehung des sozialen Um- felds, Austausch mit dem substituierenden Arzt/Ärztin. Mitarbeit im Qualitätszirkel Substitution SE/ + Caritasverband Darmstadt e.V. US Bereich Suchthilfe - caritas Arbeitsbereich 14: Stand Januar 2014 Multiplikatorenarbeit 1. Kurzbeschreibung: Multiplikatorenarbeit bedeutet, geeignete Personen zu schulen, damit sie in ihrem Umfeld in Bezug auf suchtrelevante (präventive) Fragen tätig werden können und als Ansprech- partner für Fragen aus dem Spektrum der Sucht zur Verfügung stehen. 2. Zielgruppe: « Multiplikatoren/-innen aus Institutionen und aus der Allgemeinbevölkerung: (z.B. Schule, Betriebe, Behörden, Ärzte, Psychologen usw.) 3. Ziele: * Sensibilisierung, ® Vermittlung von Sachkenntnissen, sowie von pädagogischen und psychologischen Grundlagen, « Befähigung zur Weitergabe von Information und zur Umsetzung des Gelernten, e Wissen über Hilfe- und Interventionsmöglichkeiten bei einer Suchtgefährdung oder - erkrankung. 4. Methoden: Selbsterfahrungsorientiertes Lernen, Hospitation, pädagogische Methoden z.B. Gesprä- che, Vorträge, Seminare, Gruppenarbeit, Erlebnispädagogik, kreative Methoden (Theater, Musik, Malen usw.) 5. Standards: Maximalstandard: Klassische Schulung, ganzheitlich orientiert, langfristige kontinuierliche und konzipierte Maßnahmen unter Einbezug weiterer Kooperationspartner und Institutio- nen. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 15: Stand Januar 2014 Unterstützung von Schulen, Vereinen und öffentlichen Institutionen 1. Kurzbeschreibung: Unterstützung von Schulen, Vereinen und öffentlichen Institutionen bedeutet auf Anfrage für Institutionen als Experten zur Suchthilfe für Informationsveranstaltungen zur Verfügung zu stehen. Nachdem Schulen, Vereine und andere sich bereits eigenständig mit dem Thema auseinandergesetzt haben, können ergänzende Veranstaltungen durch das SHZ in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt an- geboten werden. 2. Zielgruppe: R Schulen, Vereine, Lehrer, Übungsleiter und andere nichtgewerbliche öffentliche Einrich- tungen 3. Ziele: ° Vermittlung von Sachkenntnissen, Information über Wirkungsweise von Suchtmitteln Wissen über Hilfe- und Interventionsmöglichkeiten bei einer akuten Überdosierung Wissen über Hilfe- und Interventionsmöglichkeiten bei Suchtgefährdung oder - erkrankung. 4. Methoden: Erfahrungsorientiertes Lernen, pädagogische Methoden, Gruppenarbeit. 5. Standards: \ Maximalstandard: Lehrer, Ubungsleiter- und andere Fachkräfte in öffentlichen Institutionen haben in Eigenrecherche vor Besuch des Suchtberaters bereits Informationen über das Internet und andere Informationswege gefunden. In Schulen haben sich Schülergruppen in Referaten und Eigenarbeiten mit dem Thema beschäftigt. In Vereinen wurde das Konsum- verhalten von Übungsleitern vor, während und nach den Übungsstunden reflektiert und thematisiert. Die Institution hat finanzielle Mittel für Foigemaßnahme, z.B. Risikochecks aquiriert. NE/ * Caritasverband Darmstadt e.V. Öl SI Bereich Suchthilfe - caritas Arbeitsbereich 16: Stand Januar 2014 Frühintervention HaLT 1. Kurzbeschreibung: Frühintervention umfasst alle - eventuell jeweils auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene - Angebote und Maßnahmen, die niederschwellig, frühzeitig und in enger Kooperation mit anderen Hilfesystemen einen Zugang zum Suchthilfenetz ermöglichen. Frühintervention kann auch mittels, für die jeweilige Zielgruppe entwickelten, standardisierten Programmen durchgeführt werden. . oo. 000 . Zielgruppe: für Jugendliche und Erwachsene mit riskantem Alkoholkonsum . Ziele: Anstoß, Reflexion, Entwickeln einer ‚inneren Fragehaltung“, Krankheitseinsicht bei Abhängigen, Vorbereitung und Motivation für den weiteren Hilfeprozess, Kontraktbildung, Sicherung, Steigerung oder Wiederherstellung der psychosozialen Gesundheit. . Methoden: e Persönliches Gespräch, Infomaterial zum Thema Sucht und über weitere Hilfean- gebote. « Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit pädagogischen und erlebnispädagogischen E- lementen, angelehnt an Erkenntnisse der "Motivierenden Gesprächsführung” und des Projektes "HaLT" Hart am Limit. . Standards: Im Konzept der Beratungsarbeit sind die Stufen von der Information über die Motivation hin zur Therapie klar abgegrenzt. Für besondere Zielgruppen wurden/werden entsprechende Projekte entwickelt und durchgeführt. Mitarbeiter sind für die Arbeit im HaLT-Projekt zertifiziert. Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Darmstadt und den Kinderkliniken. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 17: Stand Januar 2014 Begleitung von Selbsthilfegruppen 1. Kurzbeschreibung: Die Begleitung von Selbsthilfegruppen beschreibt die Unterstützung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Gruppen und Gruppenverantwortlichen durch das SHZ. Die Begleitung erfolgt partnerschaftlich, sie beinhaltet fachliche und organisatorische Un- terstützung. 2. Zielgruppe: e Mitglieder und Gruppenverantwortliche. 3. Ziele: e Optimierung partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und Beratungs- stellen, e Regelmäßige gegenseitige Information über den aktuellen Stand des jeweiligen Hilfe- spektrums, « Förderung des Austausches der verschiedenen Gruppen, « Unterstützung bei Krisenintervention. 4. Methoden: e Gespräche, Schulungen, Supervision. « Beteiligung an und Förderung des Weiterbildungslehrgangs zum Suchthelfer 5. Standards: Das Suchthilfezentrum fördert und unterstützt aktiv die Selbsthilfe und fördert Neugrün- dungen von Gruppen. Besprechungen mit den Gruppenverantwortlichen finden regelmä- Big statt. Der/die zuständige Ansprechpartner/-in im SHZ hat für die Begleitung ein ausrei- chendes Stundendeputat zur Verfügung. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 18: Stand Januar 2014 Angebote für suchtmittelauffällige Verkehrsteilnehmer/-innen 1. Kurzbeschreibung: Angebote für Verkehrsteilnehmer/-innen, die infolge von Suchtmittelmissbrauch auffällig geworden sind. Den Betroffenen wird bei der eigenen Standortbestimmung und der Be- wertung der individuellen Missbrauchs- oder Suchtproblematik weitergeholfen. o .eo0oW . Zielgruppe: Verkehrsteilnehmer/-innen, die durch Suchtmittelmissbrauch auffällig geworden sind. . Ziele: Reflexion des persönlichen Umgangs mit Suchtmittel, Diagnosestellung, Veränderungsstrategien erarbeiten, Gegebenenfalls entwickeln einer Behandlungsmotivation. . Methoden: e Vorwiegend pädagogische Methoden wie Gespräche, Gruppenarbeit, Rollenspiele, Informationsvermittlung. . Standards: « Das Suchthilfezentrum hat regelmäßigen Kontakt zu anderen Institutionen, die mit diesem Thema befasst sind (Gericht, Führerscheinstelle, TUV etc.). NE/ = Caritasverband Darmstadt e.V. UND - Bereich Suchthilfe - caritas Arbeitsbereich 19: Stand Januar 2014 Klientenbezogene Kooperation 1. Kurzbeschreibung: Klientenbezogene Kooperation beschreibt die Zusammenarbeit eigenständiger Dienste zur Optimierung der Hilfe für die Betroffenen. Sie gliedert sich in die Vernetzung mit Einrich- tungen im Einzugsbereich (regionale Vernetzung) und die Vernetzung mit anderen Einrich- tungen der Suchtkrankenhilfe (überregionale Vernetzung, Therapieverbund). An der Vernetzung sind je nach Einzelfall beteiligt: Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Kliniken, Arzte/-innen, Juristen/-innen, Behörden (Kostenträger, Sozial- und Jugendamt, Arbeitsamt, Gerichte/JVA, Schulen, Polizei usw.); andere Einrichtungen der Wohlfahrts- pflege (Wohnungslosenhilfe, Jugendhilfe, Sozialpsychiatrie, Arbeitsprojekte usw.), Betrie- be. 2. Zielgruppe: Betroffene « Angehörige 3. Ziele: e Schnelle und unkomplizierte Verfügbarkeit notwendiger, ergänzender Hilfen inner- und außerhalb des Suchtkrankenhilfesystems e Bestmögliche angemessene und zeitnahe Versorgung der Betroffenen e Sicherstellung von Möglichkeiten der Krisenintervention 4. Methoden: ° Verbindliche Kooperationsabsprachen, regelmäßiger Austausch zwischen den ein- zelnen Einrichtungen, Zusammenarbeit im Einzelfall unter Wahrung der gesetzli- chen Schweigepflicht (Verletzung des Privatgeheimnisses $ 203 Ziffer 4 und 5 StGB) und des gesetzlichen Datenschutzes. e Mitgestaltung im Kommunalen Arbeitskreisen 5. Standards: Klientenbezogene Kooperation ist ein regelmäßig genutztes Arbeitsinstrument der Einrich- tung. Es bestehen verbindliche Absprachen mit allen Einrichtungen, mit denen es eine regelmäßige fallbezogene Zusammenarbeit gibt. Zusätzlich besteht Bereitschaft zur Ver- netzung mit weiteren Einrichtungen wenn der Einzelfall es erfordert. Arbeitskreise zur Pla- nung und Sicherung der Vernetzung finden regelmäßig statt. Die vernetzten Einrichtungen kennen gegenseitig ihre jeweilige Arbeitsweise und weisen Klient/-innen auf Angebote an- derer Einrichtungen hin. NE i Caritasverband Darmstadt e.V. SD -Bereich Suchthilfe - caritas Arbeitsbereich 20: Stand Januar 2014 Institutionelle Kooperation 1. Kurzbeschreibung: Institutionelle Kooperation meint die Zusammenarbeit aller Institutionen und Personen, die auf dem Hintergrund sachlicher oder ideeller Beziehungen ein gemeinsames Interesse verfolgen. Dieses Interesse kann personen- oder sachbezogen sein, es kann sich auf ei- nen begrenzten Zeitraum beziehen oder zunächst unbefristet sein. Gelungene Kooperati- on bedeutet, dass alle Beteiligten bereit sind, zumindest teil- und zeitweise eigene Interes- sen hinter das gemeinsame Interesse zurückzustellen. An der Kooperation sind beteiligt: Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe; komplementäre Institutionen (z.B. Krankenhäuser, andere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Behörden), Kostenträger, Kommune, Verbände, Vereine, Parteien. 2. Zielgruppe: Alle, die an der Kooperation beteiligt sind. . Ziele: Erarbeitung und Umsetzung weiterführender, fachlicher Entwicklungen, Gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Kostenträgern, Gemeinwesen u.ä., Lobbyarbeit. .oo0 4. Methoden: e Regelmäßige Treffen aller, die an der Kooperation beteiligt sind, Austausch zwi- schen den einzelnen Einrichtungen, Zusammenarbeit in themenbezogenen Ar- beitsgruppen. e Mitarbeit und Verantwortungsübernahme im Kommunalen Suchthilfenetz. 5. Notwendige strukturelle Voraussetzungen: ® Personell: Ein/e Mitarbeiter/-in ist verantwortlich zuständig für die Planung und Einhal- tung regelmäßiger Kooperation der Gesamteinrichtung (i.d.R. Leitungsaufgabe). Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation ist bei allen Mitarbeitern/-innen vorhanden, denen einzelne Aufgabengebiete delegiert sind. 6. Standards: Die Einrichtung kooperiert regelmäßig, geplant und zielgerichtet mit allen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Suchtkrankenhilfe, mit denen ein andauerndes gemeinsames und konkret formuliertes Interesse besteht. Darüber hinaus besteht Bereitschaft zu pro- jektbezogener Kooperation. Bei der Teilnahme an Arbeitskreisen ist personelle Kontinuität gesichert Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 21: Stand Januar 2014 Öffentlichkeitsarbeit 1. Kurzbeschreibung: Öffentlichkeitsarbeit umfasst alle Tätigkeiten, den Auftrag, Angebot, Ziel und Selbstver- ständnis des Suchthilfezentrums, in der Öffentlichkeit transparent zu machen und ins Be- wusstsein zu rücken. Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört auch die Information des Gemeinwe- sens und der Kirchen über aktuelle fachliche und politische Entwicklungen. Sie spricht ge- sellschaftlich relevante Kräfte an und mobilisiert diese im Sinne einer Lobbyarbeit für das Klientel. Sie ist sowohl allgemein als auch zielgruppenspezifisch ausgerichtet. . Zielgruppe: Allgemeine Bevölkerung, Politik, Kirchen, Multiplikatoren/-innen, Fachöffentlichkeit, Betroffene. ee oe om “© . Ziele: Öffentlichkeitsarbeit informiert über das SHZ so, dass Betroffene über die Erreichbarkeit und das Hilfespektrum regelmäßig informiert sind. « Das SHZ ist im Bewusstsein der fachlichen, politischen, kirchlichen und allgemeinen Öf- fentlichkeit präsent. « Die Öffentlichkeitsarbeit das SHZ beeinflusst die öffentliche Haltung zum bearbeiteten Sachgebiet positiv und reduziert dadurch Berührungsängste zum jeweiligen Thema. « Die Öffentlichkeitsarbeit erreicht, dass das SHZ als kompetente Partner in allen Fragen ihres Sachgebiets angefragt und bei Entscheidungen beteiligt wird. ® Die Öffentlichkeit erreicht, dass das SHZ finanzielle und politische Unterstützung er- fährt. 4. Methoden: e Veröffentlichung in verschiedenen Medien (z.B. Anzeigen, Fachartikel); Presse- und Medienarbeit; Verteilen von Infomaterial (z.B. Info-Stände, Versand von Jahresbe- richten), Veranstaltung das SHZ (allgemein und zielgruppenspezifisch). ® Pflege einer eignen Hompage. 5. Notwendige strukturelle Voraussetzungen: * Personell: Ein/e Mitarbeiter/in ist verantwortlich für die Koordination der Öffentlichkeits- arbeit (Leitungsaufgabe oder regelmäßige Info darüber an die Leitung). ° Materiell: Entsprechendes Material und Medien, Budget für die Öffentlichkeitsarbeit; eigene Homepage. 6. Standards: . Das Suchthilfezentrum führt eine geplante und regelmäßige Offentlichkeitsarbeit durch, der ein Konzept zugrunde liegt. Es ist ein aktuelles Repertoire an Infomaterial vorhanden, das regelmäßig überprüft und erneuert wird, ebenso zielgruppenspezifische Adressdatei- en. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 23 Stand Januar 2014 Information und Beratung für Ratsuchende im Fachbereich Pathologischer Internetgebrauch 1. Kurzbeschreibung: Informationen zu Fragestellungen: Was ist das Krankheitsbild des pathologischen Inter- netgebrauchs? Entstehung und Ursachen? Suchtverlauf? Häufigkeitsverteilung (Statisti- ken); Lebensumfeld; Hilfemöglichkeiten. 2. Zielgruppe: \ Alle Ratsuchenden ( z. B. Betroffene, Angehörige, Kollegen, Vorgesetzte, Lehrer, Ärzte, usw.) 3. Ziele: * Sensibilität gegenüber dem Thema Pathologischer Internetgebrauch e Sachinformationen über Pathologischen Internetgebrauch e Sachinformationen über das Hilfesystem 4. Methoden: Vortrag, persönliches Gespräch, Infomaterial zum Thema Pathologischer Internetgebrauch und über weitere Hilfeangebote, Angebot von Informationsgruppen 5. Standards: Minimalstandard: Qualifizierte Antwort auf eine gezielte Frage. Maximalstandard: Umfassende Information gekoppelt mit dem Angebot weitergehender Maßnahmen. Online-Beratung mit Chat und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme über so- ziale Netzwerke (z.B. facebook) NE E> Caritasverband Darmstadt e.V. Öl Bereich Suchthilfe - carnılas Arbeitsbereich 24: Stand Januar 2014 Arbeit mit Bezugspersonen im Fachbereich Pathologischer Internetgebrauch 1. Kurzbeschreibung: Die Arbeit mit Bezugspersonen bietet Unterstützung bei der Bewältigung der Probleme, die im Zusammenhang mit dem pathologischen Internetgebrauch eines Angehörigen ent- stehen oder verstärkt werden. Sie ist darauf ausgerichtet, den Behandlungserfolg zu si- chern, indem sie Sicherheit im Umgang mit den Betroffenen vermittelt und die Bereitschaft der Angehörigen hieran mitzuwirken verstärkt. 2. Zielgruppe: Bezugspersonen der Abhängigen aus den Lebensbereichen + Familie, + soziales Umfeld, * berufliches Umfeld. . Ziele: Bearbeitung und ggf. Entlastung von Schuldgedanken und -gefühlen, kritische Reflexion der Verhaltens- und Beziehungsmuster, Erkennen der begünstigenden bzw. aufrechthaltenden Faktoren des pathologischen Internetgebrauchs, « Entwicklung alternativer Verhaltensweisen und Problemlösemöglichkeiten auch ohne professionelle Unterstützung (für Klient/-in und Umfeld). .oveoe@ 4. Methoden: Einzel- Paar- und Gruppengespräche, Vermittlung in Angehörigen-Selbsthilfegruppen; Einbeziehen in Behandlungsabiäufe. 6. Standards: Fachkräfte des Suchthilfezentrums beraten und betreuen die Bezugspersonen und stellen ggf. die Indikation für eine weiterführende Behandlung. Es bestehen Kontakte zu niederge- lassenen Therapeuten/-innen, psychosomatischen Kliniken, Selbsthilfegruppen. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Arbeitsbereich 25: Stand Januar 2014 Frühintervention als Erweiterung des Projektes Halt für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Alkoholkonsum 1. Kurzbeschreibung: Frühintervention umfasst alle - eventuell jeweils auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene - Angebote und Maßnahmen, die niederschwellig, frühzeitig und in enger Kooperation mit anderen Hilfesystemen einen Zugang zum Suchthilfenetz ermöglichen. Frühintervention kann auch mittels, für die jeweilige Zielgruppe entwickelten, standardisierten Programmen durchgeführt werden. 2. Zielgruppe: + für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Alkoholkonsum 3. Ziele: e Anstoß, Reflexion, « Entwickeln einer „inneren Fragehaltung“, * Bewusstheit für Konsumverhalten herstellen « eigene Grenzen erkennen und Erlernen von gesundheitsbewussten Entscheidungen e Sicherung, Steigerung oder Wiederherstellung der psychosozialen Gesundheit « Entwicklung eines risikoarmen Alkoholkonsums 4. Methoden: e Persönliches Gespräch, Infomaterial zum Thema Alkohol und Sucht e Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit pädagogischen und erlebnispädagogischen E- lementen, angelehnt an Erkenntnisse der "Motivierenden Gesprächsführung" und des Projektes "HALT" Hart am Limit. e Arbeit mit Bezugspersonen 5. Standards: « Im Konzept der Beratungsarbeit sind die Stufen von der Information über die Motivation hin zur Therapie klar abgegrenzt. « Für besondere Zielgruppen wurden/werden entsprechende Projekte entwickelt und durchgeführt. « Mitarbeiter sind für die Arbeit im HaLT-Projekt zertifiziert « Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Darmstadt, den Kinderkliniken, Kinderärzte, Jugendbewährungshilfe, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe NE x Caritasverband Darmstadt e.V. SI Bereich Suchthilfe - carıtas Arbeitsbereich 26: Stand Januar 2014 Angebote für Raucherentwöhnung 1. Kurzbeschreibung: Nichtrauchertraining ist eine Entwöhnungsbehandlung, die im ambulanten Setting durch- geführt wird. Sie beinhaltet im Vorfeld eine Motivationsklärung und setzt eine Entschei- dung für Rauchabstinenz voraus. Unter Entwöhnungsbehandlung versteht man ein plan- volles und zielgerichtetes therapeutisches Vorgehen, welches zunächst den Suchtverlauf und die Funktion des Verhaltens analysiert um dann Verhaltensänderungen vorzubereiten, einzuleiten und auch im Alltag aufrecht zu erhalten. Dazu ist es wichtig Bewältigungsstra- tegien einzuüben um möglichen Rückfallsituationen entgegen wirken zu können und die Selbstregulation zu stärken. 2. Zielgruppe: e Klienten/-innen, bei denen eine Tabakabhängigkeit vorliegt und die eine entsprechende Motivation zur Rauchabstinenz entwickelt haben. . Ziele: Vollständige Rauchabstinenz Wiedererlangung bzw. Aufrechterhaltung der psychischen und physischen Gesundheit Vorbeugung von Erkrankungen, die durch ständigen und massiven Tabakkonsum ent- stehen e Verbesserung der Lebensqualität und der Lebenszufriedenheit ohne Tabakkonsum. .ooow 4. Methoden: ® Strukturiertes Gruppenprogramm nach der „Rauchfrei“ Methode, Arbeit in Gruppen und telefonische Rückkopplung im -Einzelkontakt e Einzelgespräche zur Aufarbeitung individueller Problemstellungen, die durch die Rauchabstinenz zutage treten können. 5. Standards: Eine Fachkraft des Suchthilfezentrums, die im „Rauchfrei-Programm“ ausgebildet -und als Kursleiter/in vom Institut für Therapieforschung in München zertifiziert ist, führt die Rau- cherentwöhnung durch. NG MS carıtas Suchthilfezentrum Darmstadt Platz der deutschen Einheit 21 64293 Darmstadt Tel: 06151 666770 06151 663727 Fax: 06151 666812 Email: sucht@caritas-darmstadt.de Dienststellenleitung Andrea Wiechert Diplom Sozialarbeiterin Suchttherapeutin VDR Träger: Caritasverband Darmstadt e.V. Caritasverband Darmstadt e.V. - Bereich Suchthilfe - Heinrichstrasse 32A, 64283 Darmstadt, www.caritas-darmstadt.de Mitglied im Suchthilfeverbund der Caritasverbände in Hessen % Sy d Suchthilfeverbund der Caritasverbände carııas in Hessen
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Nutzungsvertrag Bismarckstraße 3 Scentral 1 Nutzungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat (Stadt) und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e. V., vertreten durch den Vorstand, dieser wird vertreten durch Frau Edda Haack, Leiterin des Regionalen Diakonischen Werkes Darmstadt-Dieburg (DW) über die Gebäude Bismarckstraße 3, Gemarkung Darmstadt Flur 3 Nr. 66/1 (Objekt) Nutzungsvertrag Bismarckstraße 3 Scentral 2 1. Vertragszweck Die Stadt überlässt dem DW für die Laufzeit des "Vertrages zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ Darmstadt" vom .21. März 2007.für die in diesem Vertrag beschriebenen Zwecke die vorbezeichneten Gebäude Bismarckstraße 3, Darmstadt zur Nutzung. Die Gebäude werden mit dem gesamten Inventar gemäß beigefügter Aufstellung zu r Verfügung gestellt. Es wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, das Bestandteil dieses Vertrages ist. 2. Kosten Die Nettokaltmiete beträgt 18.840 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird vom DW nicht geschuldet. Die Überlassung erfolgt im Rahmen der städtischen Drogenhilfe unentgeltlich. Sämtliche Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskosten VO vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) sowie andere Nebenkosten z. B. Telefon, Internet, Strom etc. trägt das DW. Eine Betriebskostenabrechnung erfolgt jährlich durch die Stadt. 3. Überlassung der Räume an Dritte Das DW ist nicht befugt das Objekt oder Teile davon ohne Zustimmung der Stadt an Dritte zu überlassen. 4. Unterhaltung der Räume Der Stadt obliegt die Gebäudeunterhaltung. Erforderliche Schönheitsreparaturen, wie sie einem Mieter obliegen, hat das DW auszuführen. 5. Bauliche Veränderungen Bauliche Veränderungen jeder Art darf das DW nur mit Zustimmung der Stadt vornehmen. 6. Versicherungen/Schäden Das DW übernimmt die Zahlung der Versicherungsprämien für die bestehenden Brand- und Gebäudeversicherungen. Für Beschädigungen des Objekts haftet das DW, soweit sie von seinen Mitarbeitern, Besuchern, Lieferanten, Handwerkern, etc. verursacht worden sind. Von auftretenden Schäden am Objekt hat das DW die Stadt unverzüglich schriftlich, per Fax oder E-mail zu unterrichten. 7. Verkehrssicherungspflicht Die Verkehrssicherungspflichten und der Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Winterglätte) für das Objekt (Gebäude und Grundstück) obliegt dem DW. Es stellt die Stadt von allen diesbezüglichen Haftungsansprüchen von Beschäftigten, Beauftragten oder Dritten frei. Die Haftungsfreistellung gilt nicht für die Schäden, die darauf beruhen, dass die Stadt ihr bekannte bauliche Mängel, zu deren Beseitigung sie verpflichtet ist, nicht in zumutbarer Frist beseitigt hat. Nutzungsvertrag Bismarckstraße 3 Scentral 3 8. Rückgabe Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist das Objekt in besenreinem Zustand an die Stadt zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel, auch die, die das DW hat nachträglich anfertigen lass en, sind zurückzugeben. 9. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die eventuelle Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Bestimmung derart ersetzt werden, dass sie dem Wesensgehalt der Unwirksamen am nächsten kommt. Darmstadt, den 21.03.2007 Walter Hoffmann Edda Haack Oberbürgermeister Diakonisches Werk Wolfgang Glenz Bürgermeister
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Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Diakonie
Diakonisches Werk
Darmstadt-Dieburg
Konzeption
Leistungen und Angebote
der Einrichtung
„scentral“
Drogenhilfe Darmstadt
Seite 1 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt
Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Als zentrale Anlaufstelle für Drogennutzer und Drogenabhängige aus der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg stellt die Einrichtung „scentral“ mit den
Arbeitsbereichen und Angebotsmodulen
Kontaktladen
Streetwork
Clearingstelle
Psychosoziale Betreuung von Substituierten
Angebote für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
KISS-Gruppen
Spezifische Angebote für ältere Drogenabhängige
Arbeitsprojekt für substituierte ehemals Drogenabhängige
eine tragende Säule im Versorgungskonzept und sozialen Hilfesystem
der Wissenschaftsstadt Darmstadt dar.
Seite 2 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Inhaltsverzeichnis
1.) Kontaktladen Seite 4
2.) Streetwork Seite 5
3.) Clearingstelle Seite 9
im Rahmen der Sucht- und Drogenhilfe Darmstadt
4.) Psychosoziale Betreuung für Substituierte Seite 11
5.) Unterstützungsangebote für Kinder
suchtbelasteter und psychisch kranker Eltern
- „FitKids Darmstadt Seite 13
6.) KISS-Gruppen Seite 17
7.) Sucht im Alter -
Spezifische Angebote für ältere Drogenabhängige Seite 18
8.) Arbeitsprojekt für substituierte ehemalige Drogenabhängige Seite 21
9.) Sozial- und Qualitätsmanagement
Prozesse, Struktur- und Konzeptqualität
Leitbild Seite 22
Seite 3 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
1.) Kontaktladen
Der Kontaktladen stellt seit Beginn das zentrale Basisangebot der Gesamteinrichtung
„scentral‘“ dar. Der Arbeitsansatz im Kontaktladen ist akzeptierend und suchtbegleitend. Das
Angebot dient Drogenabhängigen und Nutzern illegaler Substanzen als Rückzugsraum vom
Aufenthalt auf der Straße bzw. der Drogenszene und bietet eine breite Palette von
niedrigschwellig und unbürokratisch erreichbaren Hilfemöglichkeiten. Die Besucher können
die Angebote auch anonym und absichtslos in Anspruch nehmen. Durch den
niedrigschwelligen Ansatz können die Drogenabhängigen unverbindlich, schnell und
unmittelbar täglich Informationen, Hilfestellungen, Beratung und Krisenintervention erhalten.
Darüber hinaus entwickeln sich durch häufige Kontakte beratungsgestützte Beziehungen, in
deren Verlauf bei Bedarf ausstiegsorientierte Gespräche geführt werden können. Diese
ermöglichen das Hinführen zu und Vermitteln in weiterführende Einrichtungen der Sucht- und
Drogenhilfe und anderen Fachdiensten.
Die Anlaufstelle ist kalendertäglich geöffnet,
an Werktagen (Montag bis Freitag) von 10:00 bis 17:00 Uhr
an Wochenendtagen (Samstag und Sonntag) von 10:00 bis 16:00 Uhr
und an allen Feiertagen von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Leistungen:
Die Einrichtung bietet Nutzerinnen und Nutzern illegaler Substanzen und Drogenabhängigen
Sozialberatung, Suchtberatung, allgemeine Lebensberatung und Rechtsberatung, sowie eine
Grundversorgung in den Bereichen Gesundheitsprophylaxe, Ernährung und Hygiene.
Drogenkonsum, Drogenhandel und die Weitergabe von Drogen aller Art ist in der Einrichtung
untersagt und wird aktiv durch das Personal unterbunden.
Unterstützt werden in der Beratung Wünsche zur Entgiftung und ggf. zur Entwöhnung, z. B.
bei Bedarf eine Vermittlung in eine ambulante oder stationäre Therapiemaßnahme
Gebrauchtes Spritzenmaterial kann durch entsprechend organisierte Rücknahme sicher und
hygienisch entsorgt werden, steriles Spritzbesteck wird im Tausch kostenlos ausgegeben.
Toiletten und Duschen stehen zur Verfügung, Wäsche kann bei Bedarf gewaschen werden.
Eine Versorgung mit Getränken und Nahrungsmitteln ist verfügbar und erfolgt kostenfrei oder
zu sehr niedrigen Preisen. Täglich werden im Kontaktladen frische und qualitativ hochwertige
warme Mahlzeiten zubereitet. Ebenfalls sind belegte Brötchen, Plunderstückchen, Kuchen,
Joghurt, Milchreis etc. im Angebot.
Seite 4 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Personalausstattung
Im Kontaktladen sind vier Beschäftigte mit Fachkompetenz aus den Bereichen Sozialarbeit
und Sozialpädagogik hauptamtlich in Teilzeit im Schichtsystem (mit insgesamt 2,5 VZÄ)
(Erläuterung: VZÄ = Vollzeitäquivalent) tätig. Unterstützt werden die hauptamtlichen Kräfte
von 20 Teilzeitbeschäftigten (mit insgesamt 3,7 VZÄ) als Hilfskräften auf der Basis von
geringfügigen Arbeitsverhältnissen. Bei den Hilfskräften handelt es sich in der Regel um
Studierende sozialer Fächer oder um ausgebildete soziale Fachkräfte. In einer Schicht arbeiten
regelhaft eine hauptamtliche Kraft und zwei Hilfskräfte. Die kalendertägliche Öffnungszeit
des Kontaktladens bedingt diesen Personaleinsatz.
Rechtsberatung
Wöchentlich an einem Nachmittag (regelhaft an Montagen) wird für die Klientel eine
kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt angeboten. Der Anwalt ist hierbei im
Rahmen eines Honorarvertrages im Auftrag der Einrichtung tätig. Sollte sich die
Notwendigkeit zu juristischer Vertretung oder anwaltlicher Unterstützung bei Prozessen aus
diesen Beratungen ergeben, ist der Rechtsanwalt behilflich bei der Durchführung des
Kostenübernahmeverfahrens, vertritt die Mandanten selbst oder vermittelt diese an andere
Rechtsanwälte weiter.
2.) Streetwork
Zielsetzung
Der Grundansatzdes Angebotesbesteht in der aufsuchenden und nachgehenden Sozialarbeit,
d.h. die Kontaktsuche vor Ort bildet die Voraussetzung für eine effektive Betreuung von
Menschen, die andere Hilfeangebote nicht oder nur mangelhaft in Anspruch nehmen. Ziel ist
es, einzelne Personen, ihrer aktuellen Situation angemessen, soweit zu stabilisieren, dass sie
zu einer verbesserten Lebenssituation finden und gleichzeitig gesellschaftlich integrierter
leben können. Dies führt in der Konsequenz in der Regel auch zu einer Verringerung der
gesamtgesellschaftlichen Kosten.
Die Klientinnen und Klienten müssen dazu, neben der eigentlichen Kontaktaufnahme, im
Stabilisierungsprozess durch die Streetworker wiederholt an dem Punkt unterstützt werden, an
dem sie sich aktuell im Rahmen ihrer Lebenssituation jeweils befinden. Dieser Prozess der
Stabilisierung oder Herauslösung bei Abhängigkeitserkrankungen kann sich bei einzelnen
Klienten ohne weiteres über mehrere Jahre erstrecken.
Voraussetzung für die Weiterleitung und Bindung an weiterführende Angebote ist der Aufbau
eines personengebundenen, persönlichen Bekanntheits- und Vertrauensverhältnisses. Dies
bedingt kontinuierliche persönliche Präsenz und Ansprechbarkeit der Streetworker.
Seite 5 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral*- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Eine Beschränkung auf die reine Schaffung von Erstkontakten im öffentlichen Bereich mit
möglichst unmittelbarer Weiterleitung an andere soziale Hilfsangebote ist aufgrund der
Struktur unserer Zielgruppe(n) problematisch. Die Information über weiterführende
Beratungs- und Unterstützungsangebote anderer Einrichtungen führt in der Regel nur dann zu
weiteren, eigenständigen Aktivitäten der Klienten, wenn sie zielgerichtet, d.h. in Kenntnis der
momentanen, individuellen Bedarfssituation der Betroffenen erfolgt. Dies setzt zwangsläufig
intensivere, persönliche Gespräche voraus, um als sinnvoll erkennbare „nächste Schritte“ zur
Linderung oder Veränderung der jeweiligen Problemlage vorschlagen zu können.
Die Zusammenarbeit erfolgt mit einer Vielzahl von Einrichtungen und Institutionen:
(Hinweis: die nachfolgen Auflistung stellt eine Auswahl dar und ist nicht abschließend)
Ordnungs- und Polizeibehörden
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
Einrichtungen der Jugendhilfe
Jobcenter (Stadt und Kreis)
Clearingstelle (im Hause)
Kontaktladen (im Hause)
Substitutionsambulanz
Arztpraxen (substituierend)
Suchthilfezentrum
Suchthilfekoordinator der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Wohnungssicherungsstelle
Jugendamt
Krankenhäuser
Entgiftungsstationen
SozialpsychiatrischerVerein
Bewährungshilfe
Justizvollzugsanstalten
Betreutes Wohnen
Übergangseinrichtungen
Stationäre Therapieeinrichtungen
Hierbei sind vorbereitende und begleitende Gespräche, gemeinsame Besuche, Anbahnung und
Nachhaltung erforderlich, um im Einzelfall die tatsächliche Inanspruchnahme von Angeboten
sicher zu stellen. Dabei zeigt sich in besonderem Maße, dass niedrigschwellige Arbeit im
Kern intensive Beziehungsarbeit ist.
Die Erhaltung und Ausweitung eines niedrigschwelligen Ansatzes hat in den vergangenen
Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, da neue und komplexere Hürden in der
Beantragung und Sicherstellung von Leistungen entstanden sind, die einen Großteil unserer
teilweise in sehr desolaten Verhältnissen aufgewachsenen und lebenden Klientel überfordern
(z.B. wechselnde Trägerzuständigkeiten, Vollständigkeit von Anträgen, wiederkehrende
Beantragung, Verhandlung mit Energieversorgern u.a.).
Seite 6 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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Leistungen
Problemgruppen sind identifiziert und für korrektive Maßnahmen zu erreichen,
Szenen werden transparenter und damit für Sozialarbeit und Angebote adressierbar,
Neu erscheinende potenzielle Zielgruppen können durch ein stadtbekanntes und als
positiv wahrgenommenes, niedrigschwelliges Angebot wie den Bus am Luisenplatz
möglicherweise früher erkannt und in existierende Hilfeangebote eingebunden werden,
Szenenahes Kontaktangebot mit hohem Vertrauensvorschuss der „Szene“, dadurch
häufig erste Anlaufstelle bei unklarer Problemlage,
Sicherstellung von notwendigen Lebenshilfen (u.a. Behördengänge, Beratung,
Beantragungen),
Sicherstellung von Maßnahmeantritten (z.B. Fahrten und Verbringung in Entgiftungs-
und Therapieeinrichtungen, JVA),
Rückführung in die Herkunftsfamilien/-gemeinden,
Unterstützung bei der Vermeidung von sozialem Abstieg/Kriminalität/Krankheit als
Folge von Abhängigkeitserkrankungen,
Unterstützung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
Vermittlung in Substitution, KISS-Gruppe, Arbeitsprojekt, Suchtberatung, AIDS-Hilfe,
Entgiftungsstationen, Therapieeinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Betreutes
Wohnen, Tageseinrichtungen, Teestube, SPV u.a.,
Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen in Schulen, Kirchengemeinden),
Kurzfristige finanzielle Hilfen in akuten Krisensituationen,
Herauslösung von Personen aus der Drogenszene und Unterstützung bei ihrer
gesundheitlichen und gesellschaftlichen Rehabilitation.
Zielgruppen, anzusprechende Personenkreise
Suchtkranke und Suchtmittelkonsumierende (legale und illegale Substanzen)
Psychisch Kranke
Wohnungslose
Angehörige der Punkszene
Prostituierte
Ältere Menschen (oft mit Armutsproblematik)
EU-Zuwanderer aus den neuen EU-Ländern (z. B. Prostituierte | Bettler/Bettlerinnen)
Jugendliche (mit sozialer/häuslicher/schulischer Problemlage)
Junge Erwachsene
Angehörige der o.g. Personengruppen
Interessierte Bürger und Bürgerinnen
Fachkollegen und Fachkolleginnen
Die im Rahmen von Außendiensten jeweils überwiegend angetroffenen bzw. kontaktierten
Personengruppen variieren mit dem Ort der Aktivität und der jeweiligen Tageszeit
(z.B. Prostitution vorwiegend nachts, jugendliche Klientel eher nachmittags/abends).
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Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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Öffentliche Präsenzzeiten und einzelfallbezogene Zeiten
Es wird darauf geachtet, dass mindestens die Hälfte der Arbeitszeiten der Kräfte im Bereich
Streetwork mit aufsuchender Arbeit im öffentlichen Raum verbracht wird. Schwankungen
können sich durch einzelfallbezogene, temporäre Aktivitäten ergeben.
Einsatzbereiche
Bus am Luisenplatz:
. Sichtbarkeit des Angebots, Kontaktangebot
. Angebot und Unterstützung/Versorgungsangebote auf der Straße
. Leichte Erreichbarkeit, keine Kontaktschwellen
° Wiedererkennung, Kontinuität
Tags unterwegs mit und ohne Bus:
. Angebot ortsunabhängig
. Sichtbarkeit des Angebots
. Kontaktaufbau
. Kontaktpflege
. Rundgänge im Innenstadtbereich mit Ansprache von möglicher Klientel
. Versorgung
Nachts unterwegs mit Bus:
. Angebot ortsunabhängig
° Kontaktaufbaw/Kontaktpflege/Vertrauensbildung
. Streitschlichtung/Moderation/Vermittlung bei Konflikten
. akute Krisenintervention
s Sofortmaßnahmen bei desolater Klientel, z.B.Verbringung in Einrichtungen
. Grundversorgung mit sterilem Spritzbesteck, Verteilung von Kondomen, Ausgabe von
Getränken/Nahrungsmitteln zur Vermeidung akuter gesundheitlicher Gefährdungen
Regelmäßige Präsenzzeiten eines Mitarbeiters von Streetwork als Kontaktperson und
Ansprechpartner für Wohnungs-/Obdachlose in der Fachberatungsstelle Teestube.
Erweiterung der Aktivitäten im Bereich Streetworkerfolgten ab dem Jahr 2014 im
Innenstadtbereich und in den Stadtteilen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und werden
im Jahr 2015 stetig erweitert:
® Situationsbezogene Kontaktaufnahme zu temporär auffällig werdenden
Jugendgruppen (z.B. Jugendliche im Hermgarten, in der Orangerie und weiteren
öffentlichen Plätzen, in Jugendzentren, Discotheken etc.)
Zugehende Aktivitäten in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Vermehrte Rundgänge im Innenstadtbereich
Aufsuchende Sozialarbeit in den sozialräumlichen Quartieren
Aufsuchende Arbeit in Stadtteilbrennpunkten zu wechselnden Zeiten
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Case Management
Die Mitarbeitenden im Bereich Streetwork werden permanent, über die vor Ort zu leistende
Akutversorgung hinaus, bei einzelfallbezogenen Hilfen prüfen, ob Mehrfachbetreuungen
vorliegen. Die Kräfte sind grundsätzlich und stets bestrebt, Doppelbetreuungen zu
vermeiden,Betreuungsaktivitäten sinnvoll und zielorientiert zu koordinieren, somit auch im
Einzelfall eventuell auftretenden zusätzlichen Betreuungsaufwand zu reduzieren.
Personalausstattung
Es werden vier Fachkräfte aus dem Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit entsprechender,
teilweise sehr langjähriger Erfahrung in Teilzeit im Schichtsystem eingesetzt (2,25 VZÄ).
Es wird auf eine geschlechterparitätische Besetzung der Stellen geachtet.
3.) Clearingstelle
im Rahmen der Sucht- und Drogenhilfe Darmstadt
Ausgangssituation
Im Kontext der Weiterentwicklung der Drogenhilfe Darmstadt wurde auf Grundlage des
fachpolitischen Konzeptes kommunaler, Sucht- und Drogenpolitik der Wissenschaftsstadt
Darmstadt das Leistungsmodul „Notschlafplätze“ Ende 2010 aus dem „scentral“ heraus gelöst
und in bestehende Wohnungslosenhilfeeinrichtungen des Diakonischen Werkes, das
Männerübernachtungsheim im Zweifalltorweg sowie das Frauenübergangswohnhaus in der
Otto-Röhm-Str. integriert.
Parallel dazu wurde u.a. in den Arbeitsgremien „Fachkonferenz Wohnungslose“ und der
„Projektgruppe der Fachkonferenz Wohnungslose“ eine fachliche Begleitung und zugehende
Präsenz der Suchthilfe in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als wichtig und
notwendig erachtet. Hintergrund ist die Bewertung der Bedarfslagen der Personengruppe der
substanzabhängigen Wohnungslosen, die auf Grund unterschiedlicher Defizite,
eingeschränktem Selbsthilfepotential und komplexer Lebens- und Krankheitssituationen in
der Sucht- und Drogenhilfe nicht ankommen und deren Angebote nicht nutzen können oder
wollen.
Zu diesem Zweck wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem
Diakonischen Werk Darmstadt-Dieburg eine Clearingstelle im Bereich der Suchthilfe
eingerichtet und an die Einrichtung, ‚scentral“‘ des Diakonischen Werkes angegliedert. Sie steht
für die integrierten Überbrückungsplätze und darüber hinaus allen Darmstädter Einrichtungen
der Wohnungslosenhilfe, in denen Drogen- und Alkoholabhängige bzw. problematisch
Substanzmittelkonsumierende untergebracht sind, zur Verfügung. Zielsetzung der
Clearingstelle ist, als ein erweitertes Beratungs-, Schnittstellen- und Lotsenangebot der
Suchthilfe im Bereich der Wohnungslosenhilfe zu fungieren.
Seite 9 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Leistungen
Beratung, Unterstützung und Begleitung findet in den Einrichtungen der Darmstädter
Wohnungslosenhilfe statt. Neben einer: Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation,
sowie Unterstützung zur Existenzsicherung, wird die Motivation zu suchtreduzierendem oder
abstinentem Verhalten angestrebt. Des Weiteren wird auf Wunsch der Suchtmittelabhängigen
bei Bedarf die Vermittlung in medizinische Behandlung, ambulante oder stationäre
therapeutische Maßnahmen, sowie andere betreute Wohnformen unterstützt und gewährleistet.
Aufgaben und Tätigkeiten
- Motivierende ausstiegsorientierte Beratungsgespräche
- Gespräche und Unterstützungzur Vermeidung einer Krankheitsverschlechterung
- Weitervermittlung in ambulante oder stationäre therapeutische Maßnahmen
- Beratende und abwägende Gespräche mit den betroffenen Suchtmittelkonsumenten
und den zuständigen Mitarbeitenden der Einrichtungen hinsichtlich weiterführender
Maßnahmen und/oder alternativer Unterbringungsmöglichkeiten
- Hilfe bei der Suche nach Substitutionsbehandlungen und psychosozialer Betreuung
- Informationen über bestehende Hilfeangebote.
. Aktivierung zur Teilnahme an bestehenden suchtspezifischen Angeboten:
z.B. Arbeitsprojekte, KISS-Gruppen
5 Heranführung an eine eigenständige Lebensführung wird gestärkt und aktiviert
- Kollegiale Beratung und Unterstützung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen
- Vermittlung an und in Einrichtungen z.B. des diakonischen Suchthilfeverbundes,
sowie an weiterführende regionale und überregionale Fachdienste .
- Ankoppeln an das kommunale Hilfesystem im Suchtbereich wird ermöglicht
- Hilfen bei der Vermittlung in betreute Wohnformen, Pflegeheime oder Hospize
E Zusammenarbeit mit allen Behörden der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die für die
Aufgabenstellung der Clearingstelle relevant sind
- Evaluation und Führen von Fallstatistiken
- Bedarfsgerechte Anpassung und Konzeptfortschreibung erfolgt
Personalausstattung
Im Bereich Clearing arbeiten zwei Beschäftigte mit Fachkompetenz aus den Bereichen
Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Teilzeit mit insgesamt 1 VZA.
Die Clearingstelle ist fachlich in das Team des „scentral“ eingebunden. Eine Teilzeitstelle ist
im Männerwohnheim des Diakonischen Werkes im Zweifalltorweg verortet und in die dortige
Einrichtung strukturell eingegliedert. Die andere Teilzeitstelle operiert von der Einrichtung
„scentral“ aus und leistet aufsuchende und zugehende Arbeit in den Einrichtungen anderer
Träger der Wohnungslosenhilfe in Darmstadt.
Die Fachkräfte vertreten sich nach Bedarf gegenseitig.
Seite 10 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
4.) Psychosoziale Betreuung für Substituierte
Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem
Diakonischen Werk Darmstadt-Dieburg und der Vitos GmbHhinsichtlich der psychosozialen
Betreuung Substituierter.
In der medizinischen Ambulanz in Darmstadt, die vom Träger Vitos betrieben wird, werden
Opiatabhängige mit Drogenersatzstoffen wie Methadon oder Buprenorphin substituiert und
bei Bedarf psychiatrisch behandelt. Dafür sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung 150 Behandlungsplätze bewilligt worden,
wovon nach Absprache mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Jahr 2013 im Durchschnitt
ca. 110 Plätze belegt waren. Gewährleistet wurde die medizinische Betreuung und Versorgung
von einer Ärztin und einem Arzt mit entsprechender fachlicher Qualifikation und vier
Krankenpflegerinnen bzw. Psychiatriepflegerinnen.
Wichtiger Bestandteil des Substitutionsprogramms und damit der ganzheitlichen
medizinischen Behandlung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist die
psychosoziale Betreuung (PSB) der Substituierten. "
Ziel der Substitutionsbehandlung ist es, die Patienten durch eine unterstützende medizinische
und psychosoziale Begleitung zu stabilisieren, ggf. ausstiegsorientiert bis hin zur Beendigung
der Substitutionsbehandlung im Hinblick auf eine abstinente Lebensführung. Aspekte wie
Gesundheitsfürsorge, Entkriminalisierung, Hilfe bei der Regelung sämtlicher finanzieller
Angelegenheiten, Begleitung beim Ausstieg oder Wechsel aus der Substitution, sowie
Vermittlung in eine Therapiemaßnahme kommen hier zum Tragen.
Die größte Gruppe der hier betreuten langjährig Drogenabhängigen befindet sich mittlerweile
im Alter von 40 Lebensjahren oder darüber. Hier besteht zukünftig eindeutiger und
zunehmender Bedarf, der damit einhergehenden besonderen Lebenslage Rechnung zu tragen.
Ein oftmals zu beobachtender frühzeitiger Alterungsprozess wirft im Einzelfall die Frage nach
einer geeigneten Unterbringung auf, außerdem ist die erforderliche adäquate medizinische
und häusliche Versorgung, aufgrund teilweise massiver gesundheitlicher Beschwerden, zu
gewährleisten.
Einher gehen oft fehlende Familien- und Sozialkontakte. Hier müssen spezifisch konzipierte
Angebote angedacht und entwickelt werden.
Leistungen
Leitlinien
Die Arbeit erfolgt klientenzentriert, motivierend, familienorientiert und ausstiegsorientiert.
In der Arbeit mit Eltern stehen die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Seite 11 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Arbeitsinhalte der psychosozialen Betreuung
Beratung
Beratung und Unterstützung beim Entwickeln von Zielen,
Motivationen und Fähigkeiten für das Entwerfen und Umsetzen
neuer Lebensperspektiven
Drogenberatung, Vermittlung in betreute Wohnformen und andere Einrichtungen
des Drogenhilfesystems, beispielsweise des Diakonischen Suchthilfeverbunds
aufsuchende Beratung (Hausbesuche, Krankenhausbesuche, Besuche
in der Justizvollzugsanstalt, im Heim und in Langzeiteinrichtungen)
Begleitung im Prozess der Beendigung der Substitution und in
instabilen Lebensphasen nach Abschluss der Behandlung
Lebenspraktische Hilfen / Kriseninterventionen
Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Grundversorgung
Vermittlung in weiterführende Hilfen (Beratungsstellen, Betreute
Wohngemeinschaften, Entzugskliniken, Aids-Hilfe, Hospize, Krankenhäuser, Ärzte)
Begleitung zu Behörden (Sozialamt, Arbeitsamt, Ausländerbehörde, Wohnungsamt,
Gericht u.a.)
Hilfe in lebenspraktischen Bereichen (Unterstützung bei Wohnungsauflösungen,
Umzügen, Verbringung in Therapieeinrichtung u.a.)
Kooperation mit anderen an der Betreuung der Klienten beteiligten
Personen(Bewährungshilfe, Sozialdienste, Krankenkassen,
Rentenversicherungsträgern,
gesetzlichen Betreuern u.a.)
Kriseninterventionen bei Rückfällen oder bei Schwierigkeiten in der Bewältigung des
Alltages
Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten (Sichtung von Unterlagen, Kontaktaufnahme
mit Gläubigern, Vermittlung an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle u.a.)
Familienorientierte PSB für von illegalen Substanzen abhängige Eltern/ Schwangere/
mit Kindern in einem Haushalt Lebenden
Information zu Schwangerschaft, Geburt, Substitution und Nachbetreuung der Kinder
in den Kliniken, Vermittlung in Schwangerschaftsberatung
Gestaltung von Alltagsstruktur und Freizeitangeboten
Ausblick
Entwicklung von Leitlinien in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit substituierenden
Ärzten unseres Kooperationspartners Vitos.
Intensivierung der Vernetzung mit den Kooperationspartnern und weiteren Akteuren und die
Initiierung und Implementierung eines Qualitätszirkels zur Thematik, Substition von
Opiatabhängigen“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und in der näheren Umgebung.
Seite 12
Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral‘“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Personalausstattung:
Drei Fachkräfte aus dem Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit teilweise langjährigen
Erfahrungen bzw. Zusatzqualifikationen im Suchtbereich in Teilzeit mit insgesamt 1,75 VZÄ.
Die Fachkräfte vertreten sich gegenseitig.
5.) Unterstützungsangebote für Kinder suchtbelasteter und
psychisch kranker Eltern - „FitKids Darmstadt“
Zahlen und Fakten
In Deutschland leben heute mehr als 2,6 Millionen Kinder mit suchtkranken Eltern unter
einem Dach. Fast jedes sechste Kind kommt aus einer Suchtfamilie. Kinder suchtkranker
Eltern sind die größte bekannte Sucht-Risikogruppe. Ihr Risiko, als Erwachsene selbst
suchtkrank zu werden, ist im Vergleich zu Kindern aus nichtsüchtigen Familien bis zu
sechsfach erhöht.
Etwa ein Drittel dieser Kinder wird im Erwachsenenalter stofflich abhängig. Ein Drittel
entwickelt psychische oder soziale Störungen. Das dritte Drittel kommt — scheinbar — ohne
sichtbare Schädigungen davon, doch viele von ihnen kämpfen mit Depressionen, Ängsten,
psycho-somatischen Störungen und nichtstofflichen Abhängigkeiten.
(Nacoa e.V. ‚Deutschland 2011)
Für Darmstadt würde das bedeuten, dass ca. 3.500 bis 4.000 Kinder und Jugendliche in
Familien und Lebensgemeinschaften leben, die durch Missbrauch und Abhängigkeit von
Suchtmitteln geprägt sind.
(Demographie Bericht 2012, Perspektiven für Darmstadt)
Das „scentral“ befindet sich seit 2009 in einem sich stetig intensivierenden Prozess der
Auseinandersetzung zum Thema „Elternschaft und Sucht“. Der konzeptionelleAnsatzder
Einrichtung wurde um die familienorientierte Arbeit mit Eltern erweitert. Wir versuchen den
Belastungen, denen diese Kinder ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen, indem wir suchtkranke
Eltern für
e die besondere Situation ihrer Kinder sensibilisieren
e sie in ihrer Elternrolle stärken und
e darauf hinwirken, bei Bedarf Unterstützung anzunehmen.
Situation der Kinder
Kinder aus suchtbelasteten Familien gehören zu einer wichtigen Gruppe der Suchtprävention.
Sie werden in der Literatur oft als „vergessene Kinder“ bezeichnet. Vergessen sind sie vor
allem deswegen, weil sich die Aufmerksamkeit ihrer Eltern mehr oder weniger vollständig auf
das Suchtmittel, bzw. den suchtkranken Elternteil konzentriert. Lange Zeit haben sich auch
entsprechende Hilfeeinrichtungen primär auf den suchtkranken Betroffenen (Hilfesuchenden)
fokussiert und erst nachrangig auf das familiäre Umfeld.
Seite 13 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Die Lebensrealität dieser Kinder ist nachweislich geprägt durch starke Gefühle von
Unsicherheit, Angst, Hilflosigkeit, Scham, Schuld und Wut. Die Suchterkrankung in der
Familie wird tabuisiert, sowohl innerhalb des Systems, als auch im sozialen Umfeld. Keiner
soll merken, was in der Familie vor sich geht. Die Belastungen für diese Kinder sind sehr
vielfältig und umfassend. Sie lernen früh, dass sie sich nur auf sich selbst verlassen können
und das einzig Zuverlässige die Unzuverlässigkeit ist.
Häufig gelten die dem Suchtsystem immanenten Gesetze:
e Vertraue nicht!
© Rede nicht!
e Fühle nicht!
(Janet G. Woititz "Um die Kindheit betrogen", 2004)
Eigene kindliche Wünsche und Bedürfnisse werden den Bedürfnissen des suchtkranken
Elternteils untergeordnet, Gefühle werden kaum oder nur verzerrt wahrgenommen. Es kommt
häufig zu einer entwicklungsunangemessenen Übernahme von Verantwortung.
Die Erfahrung von grundlegender Geborgenheit, stabiler, zuverlässiger, emotionaler
Zuwendung, als auch ein sicheres Bindungsgefühl - als Voraussetzung für die Entwicklung
einer stabilen Persönlichkeit - bleibt ihnen oftmals versagt.
Unsere Ziele
Kinder und Jugendlicheaus suchtbelasteten Familien sollen davor geschützt werden, selbst
eine Abhängigkeit zu entwickeln. Wir wollen sie dabei unterstützen Verhaltensweisen und
Einstellungen zu entwickeln, die es ihnen langfristig ermöglichen, bestenfalls unbeschadet,
mit der belastenden Familiensituation zu Recht zu kommen.
In der Wissenschaft wurden sieben Resilienzen identifiziert und erforscht, die vor möglichen
eigenen Suchterkrankungen schützen:
Einsicht
Unabhängigkeit
Beziehungsfähigkeit
Initiative
Kreativität
Humor
Moral
Durch unsere Angebote wollen wir die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen,die 0.8.
Resilienzen zu entfalten und ihnen die Möglichkeit geben
e stabile Beziehungen zu Erwachsenen und anderen Kindern aufzubauen,
e die Erfahrung zu sammeln, gesehen, wertgeschätzt und ernstgenommen zu werden,
« eigene kreative Ressourcen kennenzulernen,
® ihre Selbstwirksamkeit zu erleben,
Seite 14 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
e eine Krankheitseinsicht in das Suchtverhalten der Eltern zu bekommen,
® ihre Erfahrungen zu teilen mit anderen betroffenen Kindern und Jugendlichen.
Eltern und Bezugspersonen
in ihrer Erziehungs- und Beziehungsfähigkeit zu unterstützen, sie zu motivieren:
® sich mit der besonderen Situation der Kinder und Jugendlichen auseinander zu setzen,
« weitere Hilfen, bei Bedarf, in Anspruch zu nehmen.
Fachkräfte
« im Umgang mit suchtbelasteten Familien mehr Handlungssicherheit zu vermitteln
Um die o.g. Ziele zu erreichen, wurden bereits verschiedene Bausteine entwickelt. Diese
können entsprechend dem aktuellen Bedarf verändert und/oder weiterentwickelt werden.
Freizeitpädagogische Gruppenangebote
Gruppenaktivitäten im freizeitpädagogischen Bereich für Kinder und Eltern wurden
durchgeführt bzw. sind geplant, z. B. eine Aktivität in der Osterzeit oder der Besuch eines
Freizeitparkes. Die Aktivitäten werden vom „scentral“ organisiert und pädagogisch begleitet.
Stadtteilorientiertes Beratungsangebot
Im Stadtteil Darmstadt-Eberstadt wird seit September 2014 regelmäßig an einem Nachmittag
pro Woche für vier Stunden ein Beratungsangebot für Angehörige aus suchtbelasteten
Familien und für die kollegiale Beratung für Kolleginnen und Kollegen aus Institutionen, die
mit solchen Familien arbeiten, vorgehalten.
Das Angebot findet im „Haus der Vielfalt“ statt und wird von einer Mitarbeiterin des
„scentral“ durchgeführt.
Geplante Gruppenangebote
Kindergruppe
Kinder von psychisch kranken Eltern und Kinder von Suchtkranken zeigen hinsichtlich ihrer
Probleme mit der elterlichen Erkrankung viele Parallelen auf.
Zentrale Gefühle und Erlebnisse wie z.B. Desorientierung, Schuld- und Schamgefühle,
Redeverbot und gesellschaftliche Isolierung sind gemeinsame Erfahrungswerte.
Die Gruppe soll ein pädagogisches Angebot sein und wirdin gemischtgeschlechtlicher
Besetzung durchgeführt werden. Mit dem Gruppenangebot möchten wir die Kinder aus ihrem
oftmals chaotischen Alltag entlasten und ihnen die Möglichkeit geben, in erster Linie „einfach
nur“ unbeschwert Kind sein zu können.
Sie sollen
e Spaß haben,
e Mut haben bzw. entwickeln, sich konstruktiv mit ihren Stärken und Schwächen
auseinander zu setzen,
Seite 15 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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e Kontinuität, Verlässlichkeit und Sicherheit kennenlernen,
«e Selbstvertrauen und Selbstwert stärken.
Es findet eine Enttabuisierung des Themas „Sucht“ statt durch altersgerechte Information und
sie können über ihre Erlebnisse sprechen und Fragen stellen.
e Die Gruppe ist offen und findet 1x/Woche für 2 Std. am Nachmittag statt.
e Die Dauer der Teilnahme ist nicht begrenzt.
® Inhaltlich sind neben Kreativangeboten im Innenbereich (z.B. modellieren mit Ton,
zeichnen, kochen etc.) auch wetterabhängig viele gemeinsame Aufenthalte in der
Natur geplant, wo die Kinder die Möglichkeit haben sich neue Erlebnisräume zu
erschließen und ihre körperlichen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Grenzen zu erleben
e Inden Ferien sind zwei Tagesausflüge geplant.
e Bei Bedarf finden auch Einzelgespräche statt.
Elterngruppe
Unsere geplanten Angebote für diese Zielgruppe:
e Elternberatungsgespräche,
e Austausch mit anderen Eltern,
e Eilternkompetenztraining (wo u.a. ausgewählte entwicklungsbedingte Themen in der
Gruppe, z.B. Ernährung, Erziehungsfragen, Gesundheit, Pubertät, etc. behandelt
werden),
e Eiltern/Kind Freizeitaktivitäten.
Unsere Ziele in der Arbeit mit den Eitern sind u.a.:
® Auflösung des Tabus „Mein Kind hat nichts mitbekommen“,
« Förderung des Einfühlungsvermögens und Verständnisses für die Situation des Kindes
und der kindlichen Bedürfnisse,
© Sensibilisierung für die Auswirkungen der Suchterkrankung auf die Kinder
(Vernachlässigung, Überforderung, Verunsicherung),
e Stärkung der Erziehungskompetenz und zunehmende Übernahme von
Elternverantwortung.
Wir verfolgen einen kinderzentrierten Ansatz- unter Berücksichtigung der familien-
systemischen Dynamik. Die Kinder stehen im Vordergrund unserer Aufmerksamkeit und
Bemühungen.
Multiplikatorenschulungen
Das Angebot soll sich an Fachkräfte richten, die in ihrer Arbeit im Kontakt sind mit Kindern
und Jugendlichen (Jugendamt, Schule, Kindergarten, Hort, Kinder- und Jugendhilfe-
einrichtungen, etc.).
Der Umgang mit suchtbelasteten Familiensystemen stellt eine besondere Herausforderung
dar. Häufig ist die Suchtproblematik nicht klar zu erkennen und zu benennen. Wie bereits
oben beschrieben, liegt es „in der Natur der Sache“ dass dieses Familiengeheimnis gut
Seite 16 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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gehütet, das Problem verleugnet, und eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema
möglichst vermieden wird.
In der Schulung sollen folgende Themeninhalte vermittelt werden:
e Basiswissen Sucht
e Elternverantwortung und Suchterkrankungen
e Auswirkungen elterlicher Suchterkrankung auf die Kinder
e Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdung in Bezug auf die elterliche
Suchterkrankungen
Die Rolle der Fachkraft im suchtbelasteten System
Information zur rechtlichen Situation
Ziel der Schulung soll u.a. sein:
«® Fachkräfte in ihrer Arbeit mit diesen oftmals schwierigen Familiensystemen zu
entlasten,
e Berührungsängste mit dem Thema über adäquate Wissensvermittlung zu reduzieren,
e Sensibilität und Sicherheit in der Selbst- und Fremdwahrnehmung zu erhöhen,
e Fähigkeit zur Einschätzung einer vorliegenden Suchterkrankung zu erwerben,
Personalausstattung
Die Leistungen erfolgen derzeit als zusätzliche Leistungen durch die Fachkräfte aus dem
Bereich Psychosoziale Betreuung Substituierter und anderer Bereiche der Einrichtung
„scentral“.
Perspektivisch wäre ein für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Arbeitsansatzes
schwerpunktmäßig zur Verfügung stehendes Stellenkontingent, eventuell auch in enger
Kooperation mit dem Bereich Psychosoziale Beratungsdienste des Diakonischen Werkes,
erstrebenswert.
6.) KISS-Gruppen
KISS ist verhaltenstherapeutisches Selbstmanagementprogramm ("BehavioralSelf-Control
Training") zur gezielten Reduktion des Konsums legaler und illegaler Substanzen
(Körkel&GK Quest, 2005). Das strukturierte, aufeinander aufbauende, über einen Zeitraum
von drei Monaten laufende Gruppenprogramm wird ein- bis zweimal im Jahr angeboten.
Setting
Gruppengröße: bis max. 12 Personen
Frequenz: einmal wöchentlich ca. zwei Stunden
Dauer: 12 Wochen
Personalausstattung:
Die Leistungen erfolgen durch mehrere geschulte Fachkräfte aus dem Bereich Psychosoziale
Betreuung Substituierter und Clearing.
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7.) Sucht im Alter -
Spezifische Angebote für ältere Drogenabhängige
Gruppenangebot
„Über-Lebens-Künstler“
Drogenabhängige Menschen erreichen heute durch das gut ausgebaute Drogenhilfesystem mit
breiter medizinischer Versorgung (u.a. durch Substitutionsbehandlungen mit
Methadon/Buprenorphin/Diamorphin, HIV-Medikamente, Interferon) und niedrigschwellige
Hilfen (u.a. Kontaktläden, akzeptierende Sozialarbeit, Notschlafstellen, Konsumräume) ein
weit höheres Lebensalter als noch vor wenigen Jahrzehnten. Das Überleben auf der Straße
und eine elementare Grundversorgung sind weitgehend sichergestellt, die älter werdenden
Drogenabhängigen stellen das Versorgungssystem jedoch vor eine neuartige Herausforderung:
„Über ein Viertel der Heroinabhängigen in Behandlung ist über 40 Jahre alt; sie zeigen
aufgrund ihrer langjährigen Abhängigkeit oft Erkrankungs- und Gesundheitszustände, die
sonst erst 20 Jahre später auftreten“ (Tim Pfeiffer-Gerschel, Leiter der Deutschen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht DBDD, November 2013). „Dass diese
Menschen überleben und älter werden, ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Ein wesentlicher
Grund hierfür ist die bessere gesundheitliche Versorgung der Drogenabhängigen und die
Maßnahmen zur Schadensminimierung, wie z.B. Spritzentauschprogramme und
Konsumräume. In Zukunft müssen mehr spezielle Versorgungsangebote geschaffen werden,
die den Bedürfnissen der älteren Drogenabhängigen gerecht werden“ (Mechthild Dyckmans,
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, November 2013)
Ausgangslage in Darmstadt
Drogenabhängige, die das 40. Lebensjahr überschritten haben und unsere
Drogenhilfeeinrichtung „scentral“ mit ihren Hilfsangeboten nutzen, haben häufig
- bereits eine ca. 25 jährige Drogenlaufbahn hinter sich,
- bis zu 10 Jahren Erfahrung im Strafvollzug,
- 3 — 4 Langzeittherapien begonnen (bzw. abgeschlossen),
- mehrere Substitutionsbehandlungen durchlaufen,
- eine dauerhafte Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit,
- Anspruch auf Grundsicherung,
- starke gesundheitliche Einschränkungen bzw. sind gesundheitlich sehr angeschlagen.
Die Mehrzahl dieser Gruppe hat sich aus dem aktiven Leben in der Drogenszene
zurückgezogen, ist wohnfähig und wird nicht mehr durch Beschaffungs- und
Folgekriminalität auffällig. Als Substituierte (durch Methadon/Buprenorphin/Diamorphin)
haben sie mitunter gemäßigten Beikonsum.
Seite 18 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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Aufgrund der durch die lange Drogenabhängigkeit früher einsetzenden Altersbeschwerden
und fortdauernde Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit befinden sie sich trotz ihres (nach
allgemeinen Maßstäben erwerbsfähigen Alters) bereits mit ca. 40 — 45 Jahren quasi in der
sozialen Rolle eines „Frührentners“. Sofern sie dieses Alter erreichen konnten (was durch den
erfolgreichen Ausbau des Drogenhilfesystems seit den 90er Jahren erst ermöglicht wurde),
beginnt damit häufig ihr letzter Lebensabschnitt.
Für fast alle trifft zu, dass sie nicht in ein funktionierendes Sozialgefüge eingebettet sind.
Intakte Familien- oder Freundeskreise sind so gut wie nicht vorhanden, die Erlangung neuer
Sozialkontakte ist durch die jahrzehntelange Verengung auf den Drogen- und Szenekontext
kaum oder nur äußerst erschwert möglich. Gerade durch die erreichte, relative Stabilität der
Überlebenssituation wird der Mangel an sinnerfüllten Beschäftigungen, Aufgaben und
Hobbies besonders deutlich. Sie haben ihre schwere Suchterkrankung zwar überlebt, sind
jedoch nicht rehabilitiert, bzw. nicht sozial integriert und dadurch in ihrer Lebensgestaltung
weiterhin eingeschränkt.
Für die Suchthilfe entsteht damit neuer Handlungsbedarf: In Ergänzung der psychosozialen
Begleitung eine pragmatische Unterstützung bei der sinnvollen Gestaltung des Weiterlebens
nach dem Überleben zu geben.
Dies meint eine begleitende Unterstützung und das Ermöglichen von gemeinschaftlichen
sozialen Aktivitäten, die für die einzelnen Betroffenen in ihrer aktuellen gesellschaftlichen
„Rolle“ nicht mehr möglich oder erreichbar sind. Nur dadurch kann einer (mit wachsender
Entfernung von der Drogenszene) fortschreitenden Isolation entgegen und auf eine Teilhabe
am sozialen Leben hingewirkt werden.
Über das Erfahren (das eigene Tun) kann für die älter gewordenen Drogenabhängigen
zumindest punktuell die Zugehörigkeit zu neuen Umgebungen, Gruppen und
Beschäftigungsfeldern erlebbar werden (z.B. nehmen sich die Teilnehmer als
Theaterbesucher mit Stolz als Teil dieser gesellschaftlichen Gruppe wahr).
Neben dem Aufbau von sozialen Kontakten innerhalb einer Gruppe mit gleichgelagerten
Lebenssituationen, Problemen und Interessen ist auch eine solche Außenorientierung und
Öffnung für neue oder verschüttete Interessengebiete identitätsstiftend und damit ebenfalls
stabilisierend.
In diesem Kontext setzt die Idee der Gruppe „Über-Lebens-Künstler“ an.
Projektformat und Projektinhalte
- Freizeit- und Gesprächsgruppe für älter gewordene, drogenabhängige Menschen
- Offene Gruppe (6 -12 Teilnehmer/-innen max.)
- Freiwillige Teilnahme, inhaltliche Mitbestimmung
- Anlassbezogene (oder bedarfsorientierte) begleitete Treffen oder Veranstaltungen
- Unterstützung/Förderung der Teilhabe am sozialen Leben
- Sinnerfüllte Lebensgestaltung anregen, entdecken, erfahren
- Verstärkung der erlebten sozialen Einbindung/Anbindung
- Intensivierung des Kontakts mit Personen vergleichbaren Hintergrunds
Seite 19 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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- Gespräche über die Lebens- und Alltagssituation und die Lebensperspektiven
- Unterstützung beim Zugang zu Veranstaltungen und/oder Bildungsangeboten
(Konzerte, Veranstaltungen, Vorträge, Führungen, Besuch von Freizeiteinrichtungen
etc.); Hilfe zur Selbsthilfe
- Finanzielle Unterstützung bzw. Hilfe beim Zugang zu öffentlichen Mitteln oder
Spenden
Personalausstattung
Die Angebote werden derzeit zusätzlich durch eine sozialpädagogische Fachkraft aus dem
Bereich Clearing und Streetwork vorgehalten.
8.) Arbeitsprojekt für substituierte ehemalige Drogenabhängige
TeilnehmendeamMaßnahmen im Arbeitsprojekt zur beruflichen Eingliederung sind ehemals
drogenabhängige, jetzt in der Regel substituierte Klienten des „scentral“.
Es werden in Kooperation mit dem Jobcenter insgesamt sechs Plätze in Arbeitsgelegenheiten
angeboten. Eine quantitative Weiterentwicklung ist aufgrund der Bedarfslage vorgesehen.
Einteilung, Anweisung, Betreuung, Beratungund Verwaltung bei der zugewiesenen Arbeit
erfolgt durch den zuständigen Mitarbeiter des „scentral‘“, bei den Außeneinsatzstellen auch
durch den Arbeitsanleiter vor Ort.
DieAkquisition von Einsatzstellen erfolgt laufend. Einsatzstellen gibt es innerhalb der
Einrichtung und außerhalb der Einrichtung, derzeit bei Sportvereinen und in der Pflege von
öffentlichen Parkanlagen.
Teilnahmevoraussetzungen:
. Kein relevanter Beikonsum von Suchtmittelsubstanzen
. Bereitschaft zur Teilnahme bis zu 25 Stunden wöchentlich
. Entsprechende physische und psychische Belastbarkeit
° Anbindung an das scentral
Einsatzstellen
Eine Stelle: Kleiderkammer im „scentral‘“
Eine Stelle: Hausmeistertätigkeit im „scentral“
Vier Stellen: Pflege der Sportanlagen von Darmstädter Vereinen
und von öffentlichen Parkanlagen in Darmstadt
Seite 20 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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Vorhandene Infrastruktur:
Kleiderkammer, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Gartengeräte und Werkzeug,
PC-Arbeitsplatz und fachliche Anleitung.
Projektziele
Wecken von Motivation bei den Teilnehmern
Aufbau und Verbesserung des Selbstbewusstseins
Schaffung einer sinnstiftenden Tagesstruktur
Integration in soziale und arbeitsweltbezogene Strukturen
Arbeits-, Beschäftigungs- und Belastungstraining
Erlernen eines konstruktiven Arbeitsverhaltens
Befähigung zu eigenen Aktivitäten auf dem Arbeitsmarkt
Zukunftsorientierung und Förderung einer beruflichen Perspektive
Die Arbeitsgelegenheiten laufen in der Regel über einen Zeitraum von sechs Monaten,
eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist im Einzelfall möglich.
Über den Verlauf der Maßnahme wird dem Kostenträger berichtet.
Die personelle und räumliche Anbindung erfolgt durch die Drogenhilfeeinrichtung „scentral“.
Personalausstattung
Für die personelle Umsetzung wird derzeit eine Stelle mit 0,25 VZÄ vorgehalten.
Seite 21 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
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9. Sozial- und Qualitätsmanagement
Sicherung der Prozess-, Struktur- und Konzeptqualität
Leitbild
Interne Strukturen
Leitung und Verwaltung
Die Leitung der Gesamteinrichtung wird übernommen von einer Fachkraft (Diplom-
Sozialarbeiter mit 1 VZÄ) mit langjähriger Erfahrung in diversen Bereichen der Sucht- und
Drogenhilfe, sowohl in niedrigschwelligen, ambulanten Kontexten wie auch in stationären,
abstinenzorientierten Zusammenhängen.
Die Leitungskraft verfügt über eine abgeschlossene Zusatzqualifikation in Sozialmanagement
und über eine abgeschlossene therapeutische Zusatzausbildung.
Leistungen der Leitung:
« Sicherstellung des Betriebes der Gesamteinrichtung
« Fachliche Anleitung der Mitarbeitenden
« Personalführung
® Personalentwicklung
® Organisation von internen Fortbildungsmaßnahmen,
° Steuerung des Einrichtungsbudgets und des finanziellen Mitteleinsatzes
® organisatorische und inhaltliche Steuerung der Gesamteinrichtung
« Zusammenarbeit mit allen relevanten Kooperationspartnern der Einrichtung, mit
Ämtern, Behörden, Fachdiensten, sämtlichen kooperierenden Einrichtungen etc.
® Durchführung von Gremienarbeit
® Durchführung von Vernetzungsarbeit
* Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
® Durchführung von Beratungsarbeit bei Spitzenfällen
® Konzeptionelle Arbeiten
« Entwicklung und Implementierung von Angeboten
® Erstellung von Sachberichten, Jahresberichten, Dokumentationen
® Akquise von Spendenmitteln, Kontaktpflege zu Spendern
® Gewährleistung der Verwaltung der Einrichtung .
° Funktion der Bereichsleitung Sucht- und Drogenhilfe beim Träger
« Mitarbeit in diversen Gremien im Trägerverbund und der Hessischen Suchthilfe
Die Verwaltung der Gesamteinrichtung wird unterstützt durch eine Fachkraft mit
verwaltungsspezifischer Ausbildung mit 0,6 VZÄ.
Die Verwaltungskraft absolvierte ihre Ausbildung beim Träger Diakonisches Werk Darmstadt-
Dieburg und ist daher neben den allgemeinen Verwaltungskenntnissen auch mit allen
trägerspezifischen Verwaltungsstrukturen und Abläufen vertraut.
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Interne Kommunikation und Personalentwicklung
Der fachliche Austausch sämtlicher Kolleginnen und Kollegen der Einrichtung und wird
gewährleistet durch regelmäßige,zeitlich angemessene Teamsitzungen der einzelnen Bereiche
und des Gesamtteams. Die Einrichtungsleitung nimmt regelhaft an den Teamsitzungen teil.
Die Sicherung und stetige Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit erfolgt durch die
kontinuierliche Reflexion, Bewertung und die kontinuierliche Anpassung der Arbeitsprozesse.
Die kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung ist
erwünscht und wird vom Träger der Einrichtung, dem Diakonischen Werk Darmstadt-Dieburg
unterstützt. Hierbei werden interne und externe Fortbildungsangebote wahrgenommen.
Das Team der Einrichtung überprüft und reflektiert die Arbeit kontinuierlich in regelmäßiger
kollegialer und extern geleiteter Supervision. Bei Bedarf werden zusätzliche Veranstaltungen
zur Organisationsentwicklung, zum Teambuilding u. ä. mit externer Unterstützung
durchgeführt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind den einzelnen Bereichen der Gesamteinrichtung
primär zugeordnet, um fachliche Schwerpunktsetzungen vornehmen zu können.
Wechselseitige Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bereiche wird im
Bedarfsfall gewährleistet.
Fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung
Die inhaltliche Weiterentwicklung und konzeptionelle Fortschreibung der Arbeitsansätze und
der Arbeitsinhalte erfolgt durch den einrichtungsinternen fachlichen Austausch und die
Teilnahme der Einrichtungsleitung und von Kolleginnen und Kollegen der Einrichtung an
relevanten Gremien im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe und in angrenzenden sozialen
Tätigkeitsfeldern, z. B. der Wohnungslosenhilfe.
Die Implementierung neuer Angebote wird durch die einrichtungsinterne Identifikation neu
entstehender Bedarfe, die fachliche Diskussion mit den Kooperationspartnern im Netzwerk
und den durch die kommunalpolitischen Instanzen vorgetragenen Wahrnehmungen und
Wünsche unterstützt und befördert.
Vernetzung
Die Vernetzung mit allen wichtigen Kooperationspartnern, sozialen Fachdiensten,
kommunalen Institutionen, dem Suchthilfekoordinator der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Polizei- und Ordnungsbehörden und politischen Gremien wird von der Einrichtung
gewünscht, umgesetzt und stetig verbessert.
Die Einrichtung beteiligt sich in Fachgremien am fachlichen Diskurs und unterstützt die
Ausbildung und Forschung u.a. durch Beschäftigung von Praktikanten und Kontakte zu
Hochschulen und Dozenten.
Seite 23 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt Stand 02/2015
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Die Einrichtung „scentral“ ist Bestandteil des Diakonischen Suchthilfeverbundes Südhessen
und der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für Suchtkrankenhilfe des Diakonischen
Werkes in Hessen.
Die Einrichtungsleitung ist vertreten und wirkt mit in allen relevanten Gremien der Sucht- und
Drogenhilfe der Diakonie Hessen, der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für
Suchtkrankenhilfe, des Diakonischen Suchthilfeverbundes Südhessen, beim Gesamtverband
für Suchtkrankenhilfe und in diversen Gremien der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen.
Dokumentation
Die Einrichtungsleitung erstellt regelmäßig informative Sachberichte und Jahresberichte.
Aktenführung und Dokumentation in der Gesamteinrichtung entsprechen den zeitgemäßen
Qualitätsanforderungen und werden laufend optimiert.
Die Einrichtung leistetPräventionsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit in allen geeigneten Medien
und durch Veranstaltungen aller Art.
Leitbild
Für die Einrichtung und alle Mitarbeitenden der Einrichtung „scentral‘“ ist das christliche
Menschenbild der Nächstenliebe und das Leitbild des Diakonischen Werkes Darmstadt-
Dieburg die ethische und moralische Grundlage Ihres Selbstverständnisses für Ihre Tätigkeit
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„scentral“
Drogenhilfe Darmstadt
Bismarckstraße 3
64293 Darmstadt
Tel: 06151/3605338
Tel.: 06151/3605330
E-Mail:
mann@dw-darmstadt.de
kontaktladen@drogenhilfe-darmstadt.de
www.dw-darmstadt.de
www.diakonie-hessen.de
Leitung:
Rainer Mann
Diakonie
Diakonisches Werk
Darmstadt-Dieburg
Seite 25 Konzeption/Leistungen/Angebote „scentral“- Drogenhilfe Darmstadt
Stand 02/2015
2016/0246
8794 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0246
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 367000
Kostenstelle: 050-007-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3675-10 Sachkonto: 7128000
Betreff: Weiterentwicklung der Sucht - und Drogenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 14.06.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen den vorg elegten
Änderungsverträgen und den beigefügten Konzepten der Träger zu.
2. Der Änderung des Vertrages zwischen dem Landkreis Darmstadt -Dieburg und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt. Hieraus ergeben sich Mehrerträge unter
der Kostenstelle 050 -007-1010 in Höhe von bis zu 30.000 Euro.
3. Die sich aus den Änderungen ergebenden Mehrbelastungen des Haushaltes sind für das
Haushaltsjahr 2016 unter Berücksichtigung der bereits etatisierten 125.000 Euro aus
Spielapparatesteuer gedeckt.
4. Der Dynamisierung d er Verträge mit den Trägern auf der Basis der Hessischen
Jugendhilfekommission SGB VIII (Personal- und Sachkosten) wird zugestimmt. Die sich
hieraus für die Jahre 2017 ff. ergebenden Mehrbelastungen des Haushaltes werden im
Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen etatisiert.
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Anlagen: Änderungsvertrag Caritas, 09.06.2016
Caritas durchgeschriebene Fassung 09.06.2016
Änderungsvertrag Scentral, 09.06.2016
Diakonie Scentral Vertrag 13.10.06 geändert 09.06.2016 durchgeschriebene
Fassung
Nutzungsvertrag DW B ismarckstraße 131006 durchgeschriebene Fassung
09.06.2016
Landkreis Änderungsvertrag 09.06.2016
Konzept DW
Konzept Caritas
Kostenkalkulation Caritas
Kostenkalkulation DW
Kooperationsvereinbarung Sucht CV u. DW
Rahmenvertrag DW
Ursprungsvertrag Caritas
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.06.2016:
Die bestehenden Vereinbarungen mit dem Caritasverband e.V. für das in seiner
Trägerschaft betriebene Suchthilfezentrum und mit dem Diakonischen Werk für die
von diesem betriebene Drogenhilfeeinrichtung Scentral müssen – wie in den
Verträgen vorgesehen – auf Grund einer fachlich geänderten Konzeption,
Veränderungen im Personalbereich sowie eines gestiegenen Mittelbedarfes
fortgeschrieben werden, um sie den aktuellen Anforderungen anzupassen.
In diesem Veränderungsprozess haben die genannten Träger im Auftrag der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits eine Kooperationsvereinbarung getroffen um
trägerübergreifende Synergieeffekte zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Diese ist zur Kenntnis ebenfalls beigefügt.
Vertragsfortschreibung Caritasverband
Der Caritasverband Darmstadt nimmt seit 2005 als Träger des Suchthilfezentrums die
Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind ihm
von der Stadt zwei Beschäftigte im Wege einer Personalgestellung (§ 4 Abs. 3 TVöD)
zur Verfügung gestellt worden. Nach deren Ausscheiden wurden diese Personen, wie
im Vertrag vorgesehen, durch Beschäftigte des Caritasverbandes ersetzt.
Vor diesem Hintergrund wurde in Zusammenarbeit mit dem Suchthilfekoordinator der
Wissenschaftsstadt Darmstadt das Konzept des Suchthilfezentrums fortgeschrieben
und in seinem Leistungsspektrum erweitert. Die Beratungsangebote umfassen
nunmehr über den Bereich der illegalen Drogen hinaus auch Angebote in den
Bereichen Alkoholmissbrauch, Spielsucht, Internetmissbrauch und Prävention.
Die Fortschreibung des Vertrages betrifft damit die Erweiterung des
Beratungsangebotes, die Ablösung der bisherigen Personalgestellung durch eine
Personalkostenerstattung für den Träger sowie eine Erhöhung des städtischen
Kostenbeitrages. Nach der bisherigen Vertragsstruktur wurden die Vergütungen und
die entsprechenden tarifbedingten Erhöhungen der gestellten Beschäftigen durch die
Stadt getragen. Da nunmehr die Aufgaben durch Beschäftigte des Caritasverbandes
wahrgenommen werden, wird die Personalkostenerstattung dynamisiert geregelt und
an die regelhafte jährliche Erhöhung nach der Hessischen Jugendhilfekommission SGB
VIII (Personal- und Sachkosten) gekoppelt.
Insgesamt stellt die Stadt 199.500,00 EUR jährlich zur Verfügung, wobei durch
Zusammenführung von Zuschüssen letztlich eine Ersparnis von ca. 7.000,00 EUR
erfolgt. Der Träger selbst beteiligt sich mit Eigenmitteln von 147.000,00 EUR jährlich.
Vertragsfortschreibung Diakonisches Werk
Das Diakonische Werk Hessen und Nassau e. V. nimmt in dem Bereich der
Wissenschaftsstadt Darmstadt seit dem Jahr 2007 Aufgaben der Drogenhilfe wahr.
Hierzu existieren bisher ein Rahmenvertrag sowie Einzelverträge für die
Arbeitsbereiche Cafébetrieb, Kontaktladen, Streetwork und Clearingstelle (ehemals
Notschlafplätze). Der Träger erfüllte seine Aufgaben anfangs vollständig durch
städtisches Personal, das ihm im Rahmen einer Gestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD zur
Verfügung gestellt wurde.
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Vertraglich ist bisher vorgesehen, dass der Träger das gestellte Personal sukzessive
durch eigenes Personal ersetzt. Im Rahmenvertrag ist außerdem eine Deckelung der
städtischen Erstattungen für Personalkosten auf 448.000,00 EUR (+ 97.000,00 EUR
für die psychosoziale Betreuung) und für Sachkosten auf 72.100,00 EUR pro Jahr
vorgesehen. Zurzeit sind noch 3 hauptamtliche und 9 geringfügig Beschäftigte der
Stadt bei dem Träger tätig.
Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderung im Personalbereich und der
Tatsache, dass wegen Lohnsteigerungen der beim Diakonischen Werk Beschäftigten
die gedeckelten Erstattungen der Stadt an den Träger nicht mehr ausreichend sind, ist
es auch hier erforderlich, die Personalkostenerstattung dynamisiert zu regeln und an
die regelhafte jährliche Erhöhung nach der Hessischen Jugendhilfekommission SGB
VIII (Personal- und Sachkosten) gekoppelt.
Die bestehenden Einzelverträge „Kontaktladen“, „Streetwork“ und „Clearingstelle“
können nunmehr in einem einheitlichen Gesamtvertrag zusammengefasst werden, da
die dem Träger gestellten städtischen Beschäftigten in den genannten
Arbeitsbereichen übergreifend eingesetzt werden.
Durch die Änderungen des Vertrages werden Mehrkosten generiert, die jedoch bereits
haushalterisch im Jahr 2016 durch die Etatisierung der Spielapparatesteuer in Höhe
von 125.000 Euro gedeckt sind.
Die Änderungen des Nutzungsvertrages über das Gebäude Bismarckstraße 3 ergeben
sich aus gestiegenen Gebäudekosten und dem Umzug der Substitutionsambulanz in
andere Räumlichkeiten.
Vertragsfortschreibung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg trägt entsprechend der Nutzung durch
LandkreisbewohnerInnen die Kosten für den Kontaktladen und die
Subsitutionsambulanz. Der hierzu geschlossene „Vertrag über die Fortsetzung der
Drogenhilfe nach Auflösung des Zweckverbandes Jugend-, Drogenberatung und
Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 21.
März 2007“ wird mit dem beigefügten Änderungsvertrag an die geänderten Kosten
angepasst. Hieraus ergeben sich Mehrerträge von bis zu 30.000 Euro pro Jahr.
Der besseren Lesbarkeit wegen, sind die Änderungsverträge „Caritas“ und
„Diakonisches Werk“ in die beigefügten durchgeschriebenen Fassungen der
bestehenden Verträge eingearbeitet.
Finanzielle Entwicklung
Um den in den kommenden Jahren steigenden Kosten sachgerecht entgegen wirken
zu können, wird die Dynamisierung der Finanzbeträge, die an die regelhafte jährliche
Erhöhung nach der Hessischen Jugendhilfekommission SGB VIII (Personal- und
Sachkosten) gekoppelt ist, beschlossen.
Hieraus ergeben sich in den Jahren 2017 ff. Mehrbelastungen des Haushaltes, die im
Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen etatisiert werden müssen. Für 2017
ergeben sich nachfolgende Beträge:
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Caritasverband
Sachkosten (Steigerung 0,38% von 27.000 Euro)
Personalkosten (Steigerung 2,45% von 172.500 Euro)
Mehrbelastung 4.330 Euro
Diakonisches Werk
Sachkosten (Steigerung 0,38% von 145.000 Euro)
Personalkosten (Steigerung 2,45% von 496.000 Euro)
Mehrbelastung 12.630 Euro
Darmstadt, 14.06.2016
Dezernat IV Dezernat V
Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Änderungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, nachstehend Auftraggeberin genannt und dem Caritas Verband Darmstadt e. V. vertreten durch Herrn Direktor Ansgar Funcke nachstehend Träger genannt 2 I. Der Vertrag zur Übertragung der Aufgaben der Jugend- und Drogenberatungsstelle Darmstadt vom 21.06.2005 in der Fassung der Änderung vom 21.03.2007 wird wie folgt geändert: 1. Der Titel des Vertrages: “Vertrag zur Übertragung der Aufgaben der Jugend- und Drogenberatungsstelle Darmstadt“ wird geändert in: „Vertrag zum Betrieb des Suchthilfezentrums Darmstadt“. 2. Die Vorbemerkung erhält folgenden Wortlaut. „ Die Auftraggeberin hat im Jahr 2005 die Sucht- und Drogenberatung auf den Träger vertraglich übertragen. Grundlage der Tätigkeit des Trägers ist das fachpolitische Konzept zur Sucht - und Drogenpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dieses basiert auf den vier Säulen: Prävention, um den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern. Behandlung, um rechtzeitig qualifizierte Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke anzubieten. Überlebenshilfen, um Überleben zu sichern und Hilfsangeboten zuzuführen. Repressive Maßnahmen, um das Angebot zu reduzieren und kriminellen Drogenhandel konsequent zu bekämpfen. 3. § 1 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut: “(1) Der Träger betreibt für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Suchthilfezentrum nach Maßgabe der Konzeption, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrages ist.“ 4. § 1 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut: “(3) Der Träger hat folgendes zu gewährleisten: 1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt geförderten Arbeitsfelder der Suchthilfe sind auf d er Grundlage des fachpolitischen Konzepts zur Sucht- und Drogenhilfe zu organisieren. 2. Die Umsetzung und die Entwicklung der Suchthilfe ist mit der Koordinationsstelle für Sucht - und Drogenhilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen und künftig am Bedarf orientiert zu konzipieren. 3. Die Aufgaben der Suchthilfe im Rahmen der Sozialgesetzgebung, insbesondere dem SGB II und dem SGB XII (“Hilfe aus einer Hand”) sind in enger Kooperation mit den zuständigen Diensten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erfüllen. Hilfesuchenden aus dem Gebiet der Stadt Darmstadt ist Vorrang zu gewähren. 4. Die Arbeit im Suchthilfezentrum wird entsprechend den gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen fortentwickelt.” 3 5. § 3 erhält folgenden Wortlaut: “§ 3 Der Träger stellt zur Erfüllung der Aufgaben des Suchthilfezentrums fachlich geeignetes Personal im Umfang von 2 Vollzeitkräften im Sozial- und Erziehungsdienst. Außerdem werden Tätigkeiten im Verwaltungsbereich im Umfang einer Stelle mit 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zur Verfügung gestellt.” 6. § 4 wird gestrichen. 7. § 5 wird zu § 4 und erhält folgenden Wortlaut: “§ 4 Finanzierung Die Auftraggeberin gewährt dem Träger für die Erfüllung der in § 1 beschriebenen Aufgaben einen jährlichen Zuschuss, der im Jahr 2015 199.500 Euro beträgt. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird eine regelhafte jährliche Erhöhung der Festbeträge entsprechend der jeweiligen Erhöhungssätze der Hessischen Jugendhilfekommission SGB VIII (Personal- und Sachkosten) erfolgen.“ 8. § 9 entfällt. 9. Die bisherigen §§ 6 bis 10 werden §§ 5 bis 8. II. Der Änderungsvertrag tritt am 01.01.2016 in Kraft. Darmstadt, den Jochen Partsch Oberbürgermeister Barbara Akdeniz Ansgar Funcke Stadträtin Caritas Verband Darmstadt e. V.
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Vertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 1 Vertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat - nachstehend „Auftraggeberin“ genannt - und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e. V., vertreten durch den Vorstand, vertreten durch Frau Edda Haack, Leiterin des Regionalen Diakonischen Werkes Darmstadt-Dieburg - nachstehend „Träger“ genannt - Vertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 2 Vorbemerkung Die Auftraggeberin hat im Jahr 2007 die Aufgabengebiete der Drogenhilfeeinrichtung „Scentral“ auf den Träger vertraglich übertragen. Dieser Vertrag regelt die Pflichten des Trägers über die Wahrnehmung dieser Aufgaben einerseits sowie die Kostenerstattung der Auftraggeberin an dererseits. Grundlage der Tätigkeit des Trägers ist das fachpolitische Konzept zur Sucht - und Drogenpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dieses basiert auf den vier Säulen: Prävention, um den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern. Behandlung, um rechtzeitig qualifizierte Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke anzubieten. Überlebenshilfen, um Überleben zu sichern und Hilfsangeboten zuzuführen. Repressive Maßnahmen, um das Angebot zu reduzieren und kriminellen Drogenhandel konsequent zu bekämpfen § 1 Zuständigkeiten und Aufgaben (1) Der Träger übernimmt den Betrieb des Kontaktladens „Scentral“ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in eigener Verantwortung. Das Scentral gliedert sich in folgende Arbeitsbereiche: 1. Cafebetrieb Kontaktladen 2. Streetwork 3. Clearingstelle 4. Psychosoziale Beratung. Die Erfüllung der Aufgaben in den einzelnen Arbeitsfeldern und der entsprechende Personaleinsatz ist in der Gesamtkonzeption (Stand 02/2015) näher bestimmt , die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist. (2) Der Träger führt mit den jeweiligen Zuschussgebern und Leistungsträgern die entsprechenden Finanzverhandlungen und stellt die erforderlichen Anträge. (3) Mit der Übernahme der Arbeitsfelder und Aufgaben des „Scentral“ aus der bisherigen Trägerschaft der Auftraggeberin ist folgendes durch den Träger zu gewährleisten: 1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt geförderten Arbeitsfelder der Sucht - und Drogenhilfe sind auf der Grundlage des fachpolitischen Konzepts zur Sucht- und Drogenhilfe zu organisieren. 2. Die Umsetzung und die Entwicklung der Sucht - und Drogenhilfe sind mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Koordinationsstelle für Sucht - und Drogenhilfe - abzustimmen und stetig am Bedarf orientiert zu konzipieren. 3. Mit den zuständigen Diensten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den von dieser geförderten Einrichtungen in den Bereichen Sucht - und Drogenberatung ist eng zusammen zu arbeiten. 4. Die Arbeit im Bereich „Scentral“ ist entspreche nd den gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen fortzuentwickeln. (4) Der Träger erbringt die Leistung im Rahmen des Kontaktladens „Scentral“ (ohne die Bereiche Streetwork und Clearingstelle) auch für Bewohner des Landkreises Darmstadt - Dieburg. Diese Leistung ist mit den Zahlungen gemäß § 5 abgegolten. Vertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 3 § 2 Koordination, Kooperation (1) Der Träger sagt zu, den Dialog mit den Ordnungsbehörden und dem Polizeipräsidium Südhessen, insbesondere der Koordinationsstelle für Sucht - und Drogenhilfe im Rahmen des Kommunalen Präventionsrates mit zu führen. (2) Zur Qualitätssicherung hat der Tr äger eine am Hessischen Kerndatensatz orientierte einheitliche regionale Datenerfassung vorzunehmen und diese der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten stimmt der Träger mit der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab. § 3 Beschäftigte (1) Die Erfüllung der Aufgaben wird durch geeignetes Personal (hauptamtlich und geringfügig Beschäftigte) des Trägers und durch gestellte Beschäftigte (§ 4 Abs. 3 TVöD) de r Auftraggeberin geleistet. Für die vo n der Auftraggeberin gestellten Beschäftigten überträgt diese das Direktionsrecht hinsichtlich Art und zeitlicher Lage der Tätigkeit auf den Träger. Soweit durch die Ausübung des Direktionsrechts Personalvertretungsregelungen bzw. R echte der Frauenbeauftragten berührt werden, verpflichtet sich d ie Auftraggeberin im jeweiligen Fall die notwendigen Abstimmungen mit dem Personalrat bzw. der Frauenbeauftragten zu treffen und erforderliche Zustimmungen einzuholen. (2) Scheidet eine oder ein in Abs. 1 bezeichnete/r Beschäftigte/r bei der Auftraggeberin aus, hat der Träger, sofern es sich um eine hauptamtlich beschäftigte Person handelt, eine ausreichend qualifizierte Ersatzkraft einzustellen. (3) Für den Fall des Ausscheidens einer geringfügig beschäftigten Person vereinbaren die Parteien dieses Vertrages folgendes: Mit dem Ziel, den Einsatz der geringfügig beschäftigten Personen zu optimieren, prüfen Träger und Auftraggeber in gemeinsam, ob deren Arbeitsleistung mit vorhandenem Personal erledigt werden kann oder ob eine Ersatzeinstellung seitens des Trägers erforderlich ist. Kommt eine Einigung über den Ersatz der Arbeitsleistung nicht zu Stande, entscheidet eine Schiedsstelle, die aus je einem V ertreter der Vertragsparteien und einer vorsitzenden Person aus dem Bereich des Sozialgerichts Darmstadt beauftragt wird. Die Kostenregelung des § 91 ZPO gilt entsprechend. § 4 Sachmittel Der Träger übernimmt unentgeltlich von Auftraggeber die Räumlichk eiten Bismarckstrasse 3, Darmstadt, mit dem gesamten Inventar. Das Nähere regelt der Nutzungsvertrag zwischen dem Träger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die zum Betrieb der Einrichtung erforderlichen Sachmittel beschafft der Träger selbst. Notwendige Reparaturen, Ersatz - oder Ergänzungsbeschaffungen beim Inventar hat dieser auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Verpflichtungen des Hauseigentümers bleiben hiervon unberührt. Vertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 4 § 5 Finanzierung (1) Die Auftraggeberin gewährt dem Träger für Sach - und Betreuungskosten gemäß der als Anlage beigefügten „Aufgaben - und Finanzübersicht“ (Stand 04.12.2014) jährlich 144. 887 EUR. (2) Für das vom Träger für die Aufgaben eingesetzte Personal gewährt die Auftraggeberin gemäß der als Anlage beigefügten „Aufgaben- und Finanzübersicht“ (Stand 04.12.2014) im Jahr 2015 eine Erstattung von 495.867 EUR. Kann die Auftraggeberin dem Träger Arbeitsleistungen von gemäß § 3 Abs. 2 hauptamtlich Beschäftigten nicht zur Verfügung stellen (z.B. wegen Ausscheidens der oder des Beschäftigten) gewährt sie dem Träger mit Rücksicht auf das Besserstellungsverbot für jede vom Träger eingestellte Ersatzkraft einen Ausgleich für die Personalkosten von bis zu 50.000,00 Euro pro Jahr. Für vom Träger eingestellte Personen als Ersatz für das Ausscheiden von einer der 11 geringfügig Beschäftigten (§ 3 Abs. 3) erstattet die Auftraggeberin die dem Träger jährlich einen Betrag von bis zu 5.882,00 Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird eine regelhafte jährliche Erhöhung der vorstehenden Leistungen entsprechend der jeweiligen Erhöhungssätze der Hessischen Jugendhilfekommission SGB VIII (Personal- und Sachkosten) erfolgen. (3) D ie Auftraggeberin leistet die an den Träger zu erbringenden Zahlungen in vier gleichen Raten, jeweils zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober. (4) Erfüllt der Träger seine Aufgaben ganz oder teilweise nicht, zahlt er solche Beträge zurück, die er nicht zweckentsprechend verwendet hat. (5) Der Träger soll zusätzliche Fördermittel akquirieren um das Leistungsangebot der Einrichtung in Abstimmung mit der Auftraggeberin zu verbessern. § 6 Verwendungsnachweise, Rechnungsprüfung, Leistungsstatistik (1) Der Träger stellt der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf der Grundlage der vereinbarten Konzeptionen jährlich einen umfassenden Jahresbericht zur Verfügung und dokumentiert die Qualitätsentwicklung und Planung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der Koordinationsstelle für Sucht - und Drogenhilfe Darms tadt. Der Jahresbericht enthält auch einen Stellenplan der geringfügig Beschäftigten. Über die Verwendung der Mittel gemäß § 5 ist bis spätestens 31. März nach Abschluss des Haushaltsjahres ein Nachweis zu führen. Dieser Verwendungsnachweis besteht aus einem umfassenden Jahresbericht auf der Grundlage der vereinbarten Konzeption und dokumentiert die Qualitätsentwicklung und Planung im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe einem Stellenplan der geringfügig Beschäftigten und einer gegliederten Abrechnung. Vertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 5 Die Original-Ausgabenbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszüge) sind beizufügen. Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüf t. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Mittelempfängers vornehmen. Sofern der Träger eine eigene Prüfungseinrichtung unterhält, hat er eine Vorprüfung durchzuführen und das Ergebnis zu besch einigen. In diesem Fall ist die Vorlage von Belegen entbehrlich. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBl. I S. 708, zuletzt geändert am 19.12.2000, GVBl. I S. 542) insbesondere § 5 Abs. 2 bis 4 zu. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Förderung ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder auch nach schriftlicher Aufforderung nicht rechtzeitig vorgelegt wird, der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach seiner Erbringung oder nicht mehr für den oben genannten Verwendungszweck verwendet wird. (2) Der Träger erfasst in einer jährlich sowohl der Stadt als auch dem Landkreis Darmstadt - Dieburg vorzulegenden Leistungsstatistik die von ihm betreuten Personen. Dabei ist deren Erstwohnsitz auszuweisen und zu dokumentieren. Personenbezogene Daten sind zu anonymisieren. Die Statistik ist spätestens zum 31. Januar des Folgejahres vorzulegen. § 7 Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag beginnt an dem Tag, an dem die Auflösung des Zweckverbandes Jugend - und Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis -Darmstadt- Dieburg gemäß § 11 KGG öffentlich bekannt gemacht wird und wird zunächst bis zum bis zum 31.12.2011 geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Träger Beschäftigte entgegen § 3 anderweitig einsetzt. § 8 Änderungen des Vertrages Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. § 9 Vertragseintritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Rechten und Pflichten des Zweckverbandes Jugend - und Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis-Darmstadt-Dieburg aus diesem Vertrag nach Auflösung des Zweckverbandes auf die Auftraggeberin überge hen. Sofern zwischen dieser und dem Träger Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 SGB II, §§ 75 ff SGB XII oder §§ 78 a ff SGB VIII bestehen, bleiben diese unberührt. Vertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 6 § 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag hiervon im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzen, die ihr im Ergebnis mö glichst gleich kommt. § 11 Beteiligungsrechte Die Rechte des Personalrates und der Frauenbeauftragten sind gewahrt. Darmstadt, den 21. März 2007 Wolfgang Glenz Edda Haack Vorstandsvorsitzender Leiterin Zweckverband Jugend-, Drogenberatung Diakonisches Werk und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg Alfred Jakoubek als satzungsmäßiger Vertreter der Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Zweckverbandes Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und des Landkreis Darmstadt-Dieburg
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Rahmenvertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ Darmstadt zwischen dem Zweckverband Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Verbandsvorstand - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e. V., vertreten durch den Vorstand, vertreten durch Frau Edda Haack, Leiterin des Regionalen Diakonischen Werkes Darmstadt-Dieburg - nachstehend Träger genannt - Rahmenvertrag zur Übertragung der ‚Aufgabengebigte des „Scentral® Vorbemerkung Der Auftraggeber betreibt seit dem Jahr 1997 auf der Grundlage der Verbandssatzung vom 13. Januar 1979 u. a. den Kontaktladen für Drogenabhängige „Scentral‘. j Der Auftraggeber wird sich in nächster Zeit gemäß $8$ 21 f des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16.12.1969, zuletzt geändert am 24.06.1978 (GVBl | S. 420) -KGG- auflösen. Nach Auflösung des Auftraggebers wird der Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt: und dem Träger weitergeführt. Die nachfolgenden Bestimmungen des Vertrages regeln mithin allein das Verhältnis zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Träger. Abwicklungen im Sinne von $ 22 KGG bleiben davon unberührt. Grundlage der Tätigkeit des Trägers ist das fachpolitische. Konzept „Kommunale Sucht- und Drogenpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, . das von der Stadtverordnetenversammlung am 12.03.2003 beschlossen wurde. ; Die Sucht und Drogenpolitik basiert danach auf vier Säulen: Prävention um den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern. Behandlung um rechtzeitig qualifizierte Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke anzubieten. } . Überlebenshilfen i um Überleben zu sichern und Hilfsangeboten zuzuführen. - Repressive Maßnahmen. j - um das Angebot zu reduzieren und kriminellen Drogenhandel:konsequent zu bekämpfen. N s1 Zuständigkeiten und Aufgaben (1) . Der Träger übernimmt den Betrieb des Kontaktladens „Scentral“ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in eigener Verantwortung. Das Nähere ist in gesonderten Verträgen bestimmt. Diese Verträge regeln im Einzelnen den Betrieb, die Finanzierung sowie die Personalausstattung folgender Arbeitsbereiche: 1. Cafebetrieb Kontaktladen 2. Streetwork 3. Notschlafplätze. Der Träger hat ferner die ihm vom Auftraggeber gestellten Beschäftigten gemäß den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung zum Betrieb der Substitutionsambulanz zur psychosozialen Betreuung von deren Klienten einzusetzen. Die Einzelverträge und die Kooperationsvereinbarung sind wesentliche Bestandteile dieser Vereinbarung. Rahmenvertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral" 2 (2) Der Träger führt mit den jeweiligen Zuschussgebern und Leistungsträgern die entsprechenden Finanzverhandlungen und stellt die erforderlichen Anträge. (3) Mit der Übernahme der Arbeitsfelder und Aufgaben des „Scentral“ aus der bisherigen Trägerschaft des Auftraggebers ist folgendes durch den neuen Träger zu gewährleisten: 4. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt geförderten Arbeitsfelder der Sucht- und Drogenhilfe sind auf der Grundlage des fachpolitischen Konzepts zur Sucht- und Drogenhilfe zu organisieren. 2. Die Umsetzung und die Entwicklung der Sucht- und Drogenhilfe sind mit der Sozialverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe - abzustimmen und künftig am Bedarf orientiert zu konzipieren. 3. Mit den zuständigen Diensten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den von dieser geförderten Einrichtungen in den Bereichen Sucht- und Drogenberatung ist eng zusammen zu arbeiten. j 4. Die Arbeit im Bereich „Scentral* ist entsprechend den gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen fortzuentwickeln. (4) Die Aufgaben des „Scentral“ werden näher bestimmt durch gemeinsam zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Träger zu erstellende Konzeptionen und Leistungsvereinbarungen, die Bestandteil dieses Vertrages werden. (5) Der Träger erbringt die Leistung im Rahmen des Kontaktladens. „Scentral“ (ohne die Bereiche Streetwork und Notschlafen) auch für Bewohner des Landkreises Darmstadt- Dieburg. Diese Leistung ist mit den Zahlungen gemäß $ 5 abgegolten. 82 H Koordination, Kooperation ’ % (1) Der Träger sagt zu, den Dialog mit den Ordnungsbehörden und dem Polizeipräsidium Südhessen, insbesondere der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe im Rahmen des Kommunalen Präventionsrates mit zu führen. (2) Zur Qualitätssicherung hat der Träger eine am Hessischen Kerndatensatz orientierte einheitliche regionale Datenerfassung vorzunehmen und diese der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten stimmt der Träger mit der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab. ' 83 Beschäftigte (1) Der Auftraggeber beschäftigt zur Erfüllung der Aufgaben geeignetes Personal (hauptamtlich und geringfügig Beschäftigte). Diese Beschäftigten erbringen ab dem in Kraft treten dieses Rahmenvertrages und den in 8 1 genannten Verträgen ihre Arbeitsleistung gem. $ 4 Abs. 3 TVöD (Personalgestellung) bei dem Träger. Die in $ 1 Abs. 1 genannte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger, dem Auftraggeber und dem Zentrum für soziale Psychiatrie bleibt davon unberührt. Für die vom Auftraggeber gemäß den Einzelverträgen und der Kooperationsvereinbarung dem Träger gestellten Beschäftigten überträgt er das Direktionsrecht hinsichtlich Art und zeitlicher Lage der Tätigkeit auf den Träger. Soweit durch die Ausübung des Direktionsrechts Rahmenvertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 3 Personalvertretungsregelungen berührt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber. im jeweiligen Fall die notwendigen Abstimmungen mit dem Personalrat zu treffen und erforderliche Zustimmungen einzuholen. (2) Scheidet eine oder ein in Abs. 1 bezeichnete/r Beschäftigte/r beim Auftraggeber aus, hat der Träger, sofern es sich um eine hauptamtlich beschäftigte. Person handelt, eine ausreichend qualifizierte Ersatzkraft einzustellen. (3) Für den Fall des Ausscheidens einer geringfügig beschäftigten Person vereinbaren die Parteien dieses Vertrages folgendes: Mit dem Ziel, den Einsatz der geringfügig beschäftigten Personen zu optimieren, prüfen Träger und Auftraggeber gemeinsam, ob deren Arbeitsleistung mit vorhandenem Personal erledigt werden kann oder ob eine Ersatzeinstellung seitens des Trägers erforderlich ist. Kommt eine Einigung über den Ersatz der Arbeitsleistung nicht zu Stande, entscheidet eine Schiedsstelle, die aus je einem Vertreter der Vertragsparteien und einer vorsitzenden Person aus dem Bereich des Sozialgerichts Darmstadt beauftragt wird. Die Kostenregelung des $ 91 ZPO gilt entsprechend. 84 Sachmittel Der Träger übernimmt unentgeltlich von Auftraggeber die Räumlichkeiten Bismarckstrasse 3, Darmstadt, mit dem gesamten Inventar. Das Nähere regelt der Nutzungsvertrag zwischen dem Träger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die zum Betrieb der Einrichtung erforderlichen Sachmittel beschafft der Träger selbst. Notwendige Reparaturen, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen beim Inventar hat dieser auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Verpflichtungen des Hauseigentümers bleiben hiervon unberührt. ; Y 85 Finanzierung (1) Der Auftraggeber gewährt dem Träger für die Erfüllung der in $ 1 beschriebenen Aufgaben Finanzmittel für Sachkosten in Höhe von 42.600 Euro pro Jahr. (2) Kann der Auftraggeber dem Träger Arbeitsleistungen von gemäß $ 3 Abs. 2 hauptamtlich Beschäftigten nicht zur Verfügung stellen (z. B. wegen Ausscheidens der oder des Beschäftigten), gewährt er dem Träger für die von diesem eingestellte Ersatzkraft Personalmittel. Die Höhe richtet sich nach der KGST-Personalkostentabelle 2005/2006 (Stand 15.02.2006). Hierbei werden die in der Tabelle ausgewiesenen Personalkosten (gesamt) zu Grunde gelegt zzgl. einer Verwaltungskostenumlage von 4% (siehe hierzu beiliegende Tabelle). Der Aufwand des Auftraggebers für von ihm gestellte Beschäftigte sowie die Ausgleichszahlungen für vom Träger Beschäftigte darf insgesamt 392.000 Euro (+ 97.000 Euro für die psychosoziale Betreuung) pro Jahr nicht übersteigen. Die für die Ersatzkraft zu zahlenden Personalmittel vermindern sich. um Krankengeldleistungen nach $$ 44 ff SGB V. Dies gilt nicht, wenn der Träger für den erkrankten Beschäftigten eine adäquate Krankheitsvertretung einstellt. Rahmenvertrag zur Übertragung der ‚Aufgabengebiete des „Scentral“ 4 Für vom Träger eingestellte Personen als Ersatz für „ausgeschiedene geringfügig Beschäftigte ($ 3 Abs. 3), zahlt der Auftraggeber an den Träger Personalmittel in der Höhe von 5.882 Euro jährlich (pro rata tempori). Dieser Betrag umfasst die Personalkosten je. geringfügig Beschäftigter zuzüglich 4% Verwaltungskostenpauschale DW in Hessen und Nassau sowie. 360 Euro Verwaltungskostenpauschale DW Darmstadt. Der Aufwand des Auftraggebers für von ihm gestellte Beschäftigte sowie die Ausgleichszahlungen für vom Träger Beschäftigte darf insgesamt 247.044 Euro pro Jahr auf Basis von 42 geringfügig Beschäftigten nicht übersteigen. . (3) Der Auftraggeber leistet die an den Träger zu erbringenden Zahlungen in vier gleichen Raten, jeweils zum . 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober. (4) Erfüllt der Träger seine Aufgaben ganz oder teilweise nicht, zahlt er solche Beträge zurück, die er nicht zweckentsprechend verwendethat. on j (5) Der Träger soll zusätzliche Fördermittel akquirieren um das Leistungsangebot der Einrichtung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verbessern. 86 Verwendungsnachweise, Rechnungsprüfung, Leistungsstatistik (1) Der Träger stellt der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf der Grundlage der vereinbarten Konzeptionen jährlich einen umfassenden Jahresbericht zur Verfügung und dokumentiert die Qualitätsentwicklung und Planung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe Darmstadt. Der Jahresbericht enthält auch einen Stellenplan der geringfügig Beschäftigten. Über die Verwendung der Mittel gemäß $ 5 ist bis spätestens 31. März nach Abschluss des Haushaltsjahres ein Nachweis zu führen. Dieser Verwendungsnachweis besteht aus - einem umfassenden Jahresbericht auf der Grundlage der vereinbarten Konzeption und dokumentiert die Qualitätsentwicklung und Planung im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der Koordinierungsstelle für Sucht- und Drogenhilfe in Darmstadt, j . - einem Stellenplan der geringfügig Beschäftigten und - einer gegliederten Abrechnung. Die Original-Ausgabenbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszüge) sind beizufügen. Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt. der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese ‚Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Mittelempfängers vornehmen. Sofern der Träger eine eigene Prüfungseinrichtung unterhält, hat er eine Vorprüfung ‚durchzuführen und das Ergebnis zu bescheinigen. In diesem Fall ist die Vorlage von Belegen entbehrlich. : Rahmenvertrag zur Überträgung der Aufgabengebiete des „Scentral“ 5 Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBl. | S. 708, zuletzt geändert am 19.12.2000, GVBl. | S. 542) insbesondere $ 5 Abs. 2 bis 4 zu. Der Auftraggeber behält sich vor, die Förderung ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn: der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder auch nach schriftlicher Aufforderung nicht rechtzeitig vorgelegt wird, der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach seiner Erbringung oder nicht mehr für den oben genannten Verwendungszweck verwendet wird. (2) Der Träger erfasst in einer jährlich sowohl der Stadt als auch dem Landkreis Darmstadt- Dieburg vorzulegenden Leistungsstatistik die von ihm betreuten Personen. Dabei ist deren Erstwohnsitz auszuweisen und zu dokumentieren. Personenbezogene Daten sind zu anonymisieren. Die Statistik ist spätestens zum 31. Januar des Folgejahres vorzulegen. 87 Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag beginnt an dem Tag, an dem die Auflösung des Auftraggebers gemäß 8 11 KGG öffentlich bekannt gemacht wird und wird zunächst bis zum bis zum 31.12.2011 geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Träger Beschäftigte entgegen $ 3 anderweitig einsetzt. ° . ö 88 » Änderungen des Vertrages Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. j 89 wu Vertragseintritt der Wissenschäftsstadt Darmstadt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus diesem Vertrag nach Auflösung des Auftraggebers auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt übergehen. Sofern zwischen dieser und dem Träger Vereinbarungen nach $ 17 Abs. 2 SGB II, 88 75ff SGB XII oder 88 78a ff SGB VII bestehen, bleiben diese unberührt. s10 “ Salvatorische Klausel Soliten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag hiervon im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzen, die ihr im Ergebnis möglichst gleich kommt. Rahmenvertrag zur Übertragung der Aufgabengebiete des „Scentral‘ 6 $ 11 Beteiligungsrechte Die Rechte des Personalrates und der Frauenbeauftragten sind gewahrt. Anlage: Tabelle Darmstadt, den 21.März 2007 / lol a am ı) Wolfga Edda Haack Vorstandsvorsitzender Leiterin Zweckverband Jugend-, Drogenberatung Diakonisches Werk und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg Klaus Peter Schellhaas Erster Kreisbeigeordneter als satzungsmäßiger Vertreter der Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Zweckverbandes Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und des Landkreis Darmstadt-Dieburg Rahmenvertrag zur Übertragung der ‚Aufgabengebiete des „Scentral” 7 Ifd. onouas» 0 nAz a Tabelle: Beschäftigte Lange, Dietmar Schäfer-Weis,Renate Hettinger,Eva Hettinger,Eva Groh,Wolfgang Penschow,Sybille Schnur,Ute Strehlow,Constantin Reinacke,Heike Hd; Nr. 1+2 60 % Kontäkladen 30 % Streetwork 10-%.Notschlafen Schadt-Saiko, Pia Lieberum, Andrea Pr Funktion Leitung Verwaltungskraf t : Soz.Päd Soz.Päd Soz.Päd. Soz.Päd. Soz.Päd. Soz.Päd. Soz.Päd. Soz.Päd Soz.Päd Rahmenvertrag zur Überträgung der Aufgabengeblete des „Scentral“ Bereich Su. Ss.u. Streetwork Streetwork Streetwork Kontaktladen Streetwork Kontaktladen Kontaktladen Substitution Substitution EG TVÖD 13 6 9 Krankengeld 9 9 9 10 9 wchst. vB 29 30 30 vB 30 vB 30 vB 28,75 Personalkosten Ist 2005 73.565,72 31.987,46 29.617,10. 13.660,00 40.912,85 52.875,15 43.414,52 58.839,88 44.487,01 389.359,69 55.421,38 39.262,92 lo MH 94.684,30
anlage 13
13996 Zeichen
Änderungsvertrag
zum Vertrag zur Übertragung der Aufgaben der
Jugend- und Drogenberatungsstelle Darmstadt vom 21.06.2005
zwischen
dem Zweckverband Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und '
den Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Verbandsvorstand,
» nachstehend Auftraggeber genannt -
und
dem Caritasverband Darmstadt e. V., vertreten durch Herrn Dr. Veith,
.- nachstehend Träger genannt -
Änderungövertrag zum Betrieb der Drogenberatungsstelle: Darmstadt
Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag vom 21.06.2005 wird wie folgt geändert:
1.8 3 erhält folgende Fassung:
„83
Personal
(1) Der Auftraggeber beschäftigt zur Erfüllung der Aufgaben der Drogenberatung geeignetes
Personal und zwar für die Beratungsstelle 2 Fachkräfte mit je 100% der nach dem TVöD
(kommunal) geltenden Arbeitszeit.
Diese Beschäftigten erbringen seit dem 01.07.2005 ihre Arbeitsleistung bei dem Träger.
Dieses wird als Personalgestellung gemäß $ 4 Abs. 3 TVöD weitergeführt.
Der Träger hat die Beschäftigten für die Aufgaben der Drogenberatung einzusetzen. Inner-
halb des Suchthilfezentrums/Drogenberatung sind konzeptionelle Weiterentwicklungen er-
forderlich. In diesem Rahmen hat der Träger die Befugnis, das Direktionsrecht auszuüben.
(2) Scheidet eine oder ein in Abs. 1 bezeichnete/r Beschäftigte/r beim Auftraggeber aus, hat
der Träger eine ausreichend qualifizierte Ersatzkraft einzustellen.“
2.85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Finanzierung : : ©: ie
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Träger für die Erfüllung der in $ 1 beschriebenen Aufga-
ben einen Sachkostenzuschuss von jährlich maximal 31.500 Euro unter Vorbehalt der Ab-
rechnung der tatsächlich entstandenen Ausgaben.
Kann der Alftraggeber dem Träger Arbeitsleistungen von gemäß Ziff. 1 dieses Änderungs-
vertrages ($'3 Abs. 2) Beschäftigten nicht zur Verfügung stellen (z. B. wegen Ausscheidens
der oder des Beschäftigten), gewährt er dem Träger für die von diesem eingestellte Ersatz-
kraft Personalmittel.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der KGST-Personalkostentabelle 2005/2006
(Stand 15.02.2006) EG TVöD Stufe 11. Hierbei werden die in der Tabelle ausgewiesenen
Personalkosten (gesamt) zu Grunde gelegt.
Außerdem erstattet der Auftraggeber dem Träger weitere Personalkosten für eine Verwal-
tungskraft bzw. eine Fachkraft im Rahmen der Eingruppierung nach EG TVöD Stufe 6 mit
50 %.der regulären tariflichen Arbeitszeit.
Der Aufwand des Auftraggebers für von ihm gestellte Beschäftigte sowie die Ausgleichszah-
lungen für vom Träger Beschäftigte darf insgesamt 155.900 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
Die für die Ersatzkraft zu zahlenden Personalmittel vermindern sich um Krankengeldleistun-
gen nach $$ 44 ff SGB V. Dies gilt nicht, wenn der Träger für den erkrankten Beschäftigten
eine adäquate Krankheitsvertretung einstellt."
Änderungsvertrag zum Betrieb der Drogenberatungsstelle Darmstadt 2
I}
Die Rechte des Personalrates und der Frauenbeauftragten sind gewahrt.
in
Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft an dem Tag, an dem die Auflösung des Auftraggebers
gemäß $ 11 KGG öffentlich bekannt gemacht wird.
Darmstadt, den 21. März 2007
Dr. Werner Veith
Vorstand&vorsitzender Caritasdirektor
Zweckvefband Jugend-, Drogenbefatung Caritasverband Darmstadt e.V.
und Drogenhilfe für die Stadt Darnhstadt
und den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Klaus Peter Schellhaas
Erster Kreisbeigeordneter
als satzungsmäßiger Vertreterder
Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
des Zweckverbandes Jugend-, Drogenberatung
und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt
und den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Änderungsvertrag zum Betrieb der Drogenberatungsstelle Darmstadt 3
Vertrag
zur Übertragung der Aufgaben der Jugend- und Drogen-
beratungsstelle Darmstadt
Zwischen
dem Zweckverband Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und
den Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Verbandsvorstand,
- nachstehend Auftraggeber genannt -,
und
dem Caritasverband Darmstadt e.V., vertreten durch Herrn Dr. Veith,
- nachstehend Träger genannt —,
wird folgender Vertrag zur Übernahme der Jugend- und Drogenberatungsstelle Darmstadt
sowie der Fortfjihrung der Aufgaben, des Betriebes und der Finanzierung geschlossen:
Vorbemerkung
Der Auftraggeber betreibt seit dem Jahr 1979 auf der Grundlage der Verbandssatzung vom
13: Januar 1979 u.a. die Jugend- und Drogenberatung (seit dem 01.01.2005 ausschließlich für
Klienten aus dem Gebiet der Stadt Darmstadt).
Der Auftraggeber wird sich in nächster Zeit gemäß $$ 21 ff des Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit vom 16.12.1969, zuletzt geändert am 24.06.1978 (GVBl I S. 420) -
KGG- auflösen. Nach Auflösung des Auftraggebers wird der Vertrag zwischen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und dem Träger weitergeführt. Die nachfolgenden Bestimmungen des
Vertrages regeln mithin allein das Verhältnis zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
dem Träger. Abwicklungen im Sinne von $ 22 KGG bleiben davon unberührt.
Gründlage der Tätigkeit des Trägers ist das fachpolitische Konzept „Kommunale Sucht- und
Drogenpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, das von der Stadtverordnetenversammlung
am 12.03.2003 beschlossen wurde.
Die Sucht und Drogenpolitik basiert danach auf vier Säulen:
Prävention,
um den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern.
Behandlung,
um rechtzeitig qualifizierte Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke anzubieten.
. Überlebenshilfen,
um Überleben zu sichern und Hilfsangeboten zuzuführen.
s Repressive Maßnahmen,
um das Angebot zu reduzieren und kriminellen Drogenhandel konsequent zu bekämpfen.
si
Zuständigkeiten und Aufgaben
(1) Der Träger übernimmt den Betrieb der Drogenberatungsstelle für.den Bereich der Stadt
Darmstadt in eigener Verantwortung und integriert diese Aufgabe in einem Beratungszentrum
Sucht- und Drogenberatüng Darmstadt.
(2) Der Träger führt mit den jeweiligen Zuschussgebern und Leistungsträgern die entspre-
chenden Finanzverhandlungen und stellt die erforderlichen Anträge.
(3) Mit der Übernahme der Arbeitsfelder und Aufgaben der Drogenberatung aus der bisheri-
gen Trägerschaft des Auftraggebers ist Folgerides durch den neuen Träger zu gewährleisten:
1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt geförderten Arbeitsfelder der Sucht- und Dro-,
genhilfe sind auf der Grundlage des fachpolitischen Konzepts zur Sucht- und Drogenhilfe.
zu organisieren.
‚Die Umsetzung und die Entwicklung der Sucht- und Drogenhilfe sind mit der Koordinati-
"" onsstelle für Sucht- und Drogenhilfe der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen und
künftig am Bedarf orientiert zu konzipieren. Minis it ”
3, Die räumliche Trennung zwischen den Angeboten der Überlebenshilfg ynd dem Rehand-
lungs- und Berptungsbereich ist entsprechesd-den Beschlüssen der Stadiverordnetenver-
sammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufteilung der verschiedenen Dienste der
Sucht- und Drogenhilfe in fachspezifischen Module vorzunehmen.
4.Die sich im Zusammenhang mit der neuen Sozialgesetzgebung, insbesondere dem SGB II
und dem SGB XII ergebenden Aufgaben im Bereich der Sucht- und Drogenberatung ("Hilfe
aus einer Hand") sind in enger Kooperation mit den zuständigen Diensten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt zu erfüllen. Hilfesuchenden aus dem Gebiet der Stadt Darmstadt ist
Vorrang zu gewähren.
5.Die Arbeit im Bereich Drogenberatung wird entsprechend den gesellschaftlichen und ge-
setzlichen Anforderungen fortentwickelt. .
(4) Die Aufgaben Sucht- und Drogenberatung werden näher bestimmt durch eine gemeinsam
zwischen der Stadt Darmstadt und dem Träger zu erstellende Konzeption und Leistungsver-
einbarung, die Bestandteil dieses Vertrages wird.
82
Koordination, Kooperation
(1) Der Träger sagt zu, den Dialog mit weiteren Sucht-/Drogenberatungsstellen in der Region
Starkenburg, den Ordnungsbehörden und dem Polizeipräsidium Südhessen, insbesondere der
Koordinationsstelle für Sucht- und Drogenhilfe im Rahmen des Kommunalen Präventionsra-
tes mit zu führen.
(2) Zur Qualitätssicherung hat der Träger eine am Hessischen Kerndatensatz orientierte ein-
. heitliche regionale Datenerfassung vorzunehmen und diese der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten stimmt der Träger mit der Koordinationsstelle für
Sucht- und Drogenhilfe bei der Stadt Darmstadt ab.
83
Personal
(1) Der Auftraggeber beschäftigt zur Erfüllung der Aufgaben der Drogenberatung geeignetes
Personal und zwar für die Beratungsstelle 2 Fachkräfte mit je 100% und eine Verwaltungs-
‚kraft mit 50% der nach dem BAT (kommunal) geltenden Arbeitszeit.
(2) Die Arbeitsverhältnisse dieser Mitarbeiter gehen gemäß $ 613 a BGB mit Abschluss die-
ses Vertrages auf den Träger über. Die Einzelheiten sind in einer separaten Vereinbarung be-
stimmt.
"6) Falls Mitarbeiter dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. $ 613 a Abs. 6 BGB wi-
" dersprechen, stellt der Auftraggeber für die Dauer von bis zu 6 Monaten die Dienstleistung
dieser Mitarbeiter dem Träger zur Verfügung. Die Möglichkeit zur arbeitsrechtlichen Kündi-
gung durch den Auftraggeber bleibt davon unberührt.
84
Sachmittel
Die zum Betrieb der Einrichtung erforderlichen Sachmittel beschafft der Träger selbst. Für
‚vom Auftraggeber übernommene Sachen leistet er diesem einen Ausgleich gemäß separater
Vereinbarung.
85
Finanzierung
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Träger für die Erfüllung der in $ 1 beschriebenen Aufga-
ben
- einen Sachkostenzuschuss von jährlich 5.700 Euro,
- einen Personalkostenzuschuss für 2005 von 155.900 Euro zeitanteilig ab Vertragsbeginn,
. für 2006 und 2007 von jeweils 155.900 Euro.
Für die Zeit nach dem 31. Dezember 2007 legen die Vertragsparteien den Personalkostenzu-
schuss neu fest. Dabei wird bei dem Personalbestand gem. $ 3 Abs. 1 die tarifliche Gehalts-
entwicklung berücksichtigt. Die Verhandlungen darüber sind bis spätestens 30. November
2007 abzuschließen. Andernfalls gilt der bestehende Personalkostenzuschuss solange weiter,
bis eine Einjgung erzielt worden ist.
&
Der Wert der Dienstleistungen gem. $ 3 Abs. 3 wird von dem Personalkostenzuschuss abge-
zogen. .
Der Auftraggeber zahlt den Zuschuss in vier gleichen Raten, jeweils zum
31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober.
Erfüllt der Träger seine Aufgaben ganz oder teilweise nicht, werden Zuschusszahlungen ent-
sprechend zurückgefordert.
(2) Der Träger soll zusätzliche Fördermittel akquirieren, um das Leistungsangebot der Ein-
richtung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verbessern.
(3) Sollten sich Drittmittel (z.B. Leistungen des Landes, Spenden, Bußgeldzuweisungen) ver-
ringern oder ganz entfallen, besteht keine Verpflichtung zum Ausgleich. In diesem Fall ver-
pflichten sich die Vertragspartner, unverzüglich Verhandlungen über die Sicherstellung der
Finanzierung der Einrichtung aufzunehmen. Die notwendigen Entscheidungen sind so recht-
zeitig zu treffen, dass der Träger ggf. unter Einhaltung bestehender Kündigungsfristen Verträ-
ge auflösen kann.
.$6
Verwendungsnachweise, Rechnungsprüfung
Der Träger stellt der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf der Grundlage der vereinbarten Kon-
zeption jährlich einen umfassenden Jahresbericht zur Verfügung und dokumentiert die Quali-
tätsentwicklung und Planung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der Koordinati-
onsstelle für Sücht- und Drogenhilfe Darmstadt.
Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Wis-
senschäftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen
(auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Zu-
schussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte
aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hes-
sen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBl I S. 708, zuletzt geändert am 19.12.2000, GVBIIS.
542) insbesondere $ 5 Abs. 2 bis 4 zu.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Förderung ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die
Vergangenheit zu widerrufen sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn:
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt
wird,
der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe (z.B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben
gegenüber der Planung) nicht alsbald nach seiner Erbringung oder nicht mehr für den oben
genannten Verwendungszweck verwendet wird.
Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag beginnt am 01.07.2005, und wird zunächst bis zum 31.12.2010 geschlossen. Die
Laufzeit verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von ei-
nem Jahr zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
. Das Recht auf fristlose Kündigung bleibt unberührt.
. $8
Änderungen des Vertrages
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform.
$9
a Vertragseintritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Rechte und Pflichten des Auf-
traggebers aus diesem Vertrag nach Auflösung des Auftraggebers auf die Wissenschafisstadt
Darmstadt übergehen.
810
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführ-
bar sein oder werden, so bleibt der Vertrag hiervon im übrigen unberührt. Die Vertragspartner
wetden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durch-
führbare Bestimmung ersetzen, die ihr im Ergebnis möglichst gleich kommt. :
Darmstadt, den 21.06.2005
IM Is.
Wolfgang&lenz Dr. Werner Veith
Vorstandsvorsitzender Caritasdirektor
Zweckverband Jugend-, Drogenberatung Caritasverband Darmstadt e.V.
und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt
und den Landkreis Darmstadt-Dieburg
genehmigt:
Mus 06.10.2000
Celine Fries
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Zweckverband Jugend- , Drogenberätung
und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt
und ‘den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Heinrichstraße 32A
- Otto-Röhm-Straße
- Bismarckstraße 3
- Luisenplatz 5A
- Birkenweg
- Zweifalltorweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0246
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00