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SV-2021/0037

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 3. Juli 2021 betr. Befristungen und Tariflosigkeit bei der Starkenburg Service GmbH beenden

Antrag 05.07.2021

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Punkt 34.5: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 3. Juli 2021 betr. Befristungen und 
Tariflosigkeit bei der Starkenburg Service GmbH beenden 
 (V-Nr. SV-2021/0037) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD, UFFBASSE, Die Linke., AfD, UWIGA/WGD,  
Stadtve. Dietrich (FW) und Stadtve. Neumann (Die Partei)  
Stimmenthaltung: FDP

SV-2021/0037

4664 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2021/0037 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 3. Juli 2021 betr. Befristungen und Tariflosigkeit 
bei der Starkenburg Service GmbH beenden 
 
 
 
 
  
 
Darmstadt, den 03.07.2021 
 
Befristungen und Tariflosigkeit bei der Starkenburg Service GmbH beenden  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Selbstverpflichtung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur sozialen Verantwortung im Stadtkonzern, die in der 
Stadtwirtschaftsstrategie 2025 niedergelegt ist: „Die Unternehmen der Stadtwirtschaft 
sind verantwortungsvolle Arbeitgeber. Hierzu gehören wettbewerbsfähige Löhne und 
Gehälter, Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen und die Minimierung von 
Leiharbeitsverhältnissen. Wettbewerbsfähige Löhne und Gehälter gehen mit 
tarifvertraglichen Regelungen einher. Tarifflucht ist nicht zulässig. Auf sachgrundlo se 
Befristungen wird nach Möglichkeit verzichtet.“ 
2. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen haben während der Corona-Pandemie zu Recht 
viel Applaus bekommen für ihren hohen Einsatz bei außergewöhnlichen Belastungen 
und für ihre Bereitschaft, das besondere Infektionsrisiko auf sich zu nehmen. Das gilt 
für die Pflegekräfte genauso wie für diejenigen, die sie z. B. bei der Logistik, der 
Reinigung und der Patientenversorgung unterstützen. Die Bedeutung ihrer Arbeit für 
das Wohl der Menschen in unserer Stadt muss aber auch materiell anerkannt werden, 
insbesondere durch eine Entlohnung, von der sie jetzt und im Alter gut leben können, 
und durch sichere Arbeitsverhältnisse. 
3. Deshalb ist es aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung fragwürdig, dass im 
Geschäftsfeld Gesundheit die Starkenburg Service GmbH (SSG) als ausgegliedertes 
Tochterunternehmen des Städtischen Klinikums genutzt wird, um dort geringe Löhne, 
tariflose Beschäftigungsverhältnisse und Befristung als Regelgestaltung für 
Arbeitsverträge umzusetzen. 
 
   Antrag 
   an die Stadtverordnetenversammlung  
   der Stadt Darmstadt 
Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
Telefon 06151 / 66 90 310 
Telefax 06151 / 66 90 533 
info@linksfraktion-darmstadt.de 
www.linksfraktion-darmstadt.de

2 
4. Die Geschäftsführung der SSG wird aufgefordert, unverzüglich mit der Gewerkschaft 
ver.di in Verhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrags zu treten. 
5. Sie wird darüber hinaus aufgefordert, keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge 
mehr abzuschließen. Bestehende sachgrundlos befristete Verträge sind zu entfristen. 
Die Geschäftsführung der Klinikum Darmstadt GmbH wird gebeten zu überprüfen, ob die 
Beschäftigungsverhältnisse der weiteren Tochtergesellschaften des Klinikums wie die Klinikum 
Catering Service GmbH, die Emilia Seniorenresidenz GmbH oder die Medizinische 
Versorgungszentrum GmbH mit den Anforderungen der Stadtwirtschaftsstrategie an die soziale 
Verantwortung städtischer Unternehmen übereinstimmen. 
6. Städtische Tochtergesellschaften, die hauptsächlich zu dem Zweck der internen 
Arbeitnehmerüberlassung ausgegründet wurden, passen nicht zu den sozialen Zielen 
der Stadtwirtschaftsstrategie. Die Stadtverordnetenversammlung erklärt den Wunsch, 
solche Gesellschaften wieder in das übergeordnete Unternehmen einzugliedern. 
 
Begründung: 
Den Hintergrund für diesen Antrag bildet die Antwort des Oberbürgermeisters vom 1. Juni 
2021 auf die Große Anfrage unserer Fraktion vom 8. Mai 2021. 
Hintergrundinfos: 
 Es geht um ca. 300 direkt Beschäftigte. Außerdem arbeiten etwa 80 Personen bei der 
SSG, die ihren einen Arbeitsvertrag beim Klinikum aus der Zeit vor der Ausgründung 
behalten konnten und daher nach TVöD bezahlt werden. 
 Das Gehalt der neu eingestellten Beschäftigten orientiert sich auf freiwilliger Basis am 
Tarif im Gebäudereinigungs-Handwerk. Tarifliche Lohnerhöhungen werden allerdings 
immer erst mit einigen Monaten Verspätung umgesetzt. 
 Aktueller Stundenlohn für SSG-Beschäftigte: 11,12 Euro/Stunde seit dem 1.4.2021 
(tariflicher Zeitpunkt für Lohnerhöhung wäre der 1.1.2021 gewesen). Das entspricht 
1.926 Euro Monatsbrutto bei 40 Wochenstunden. Stufensteigerungen bei längerer 
Betriebszugehörigkeit gibt es nicht. 
 Zum Vergleich: Das Einstiegs-Monatsgehalt nach kommunalem TVöD bei niedriger 
Eingruppierung (EG 1 Stufe 2) beträgt  2.112 Euro bei 38,5 Wochenstunden (1.980 
Euro Tabellenentgelt + 132 Euro anteilige Jahressonderzahlung). Hinzu kommen 
Stufensteigerungen - in der Endstufe steigt das Monatsbrutto inklusive Sonderzahlung 
auf 2.336 Euro. 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
Für die Fraktion DIE LINKE: 
Karl-Heinz Böck 
Martina Hübscher-Paul 
Maria Stockhaus 
Ann-Christine Sparn 
Uli Franke

Beratungsverlauf (1)

TOP 34.5

Orte (1)

  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2021/0037
Typ
Antrag
Datum
05.07.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00