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Sicherheit der Radfahrer auf der Vorgebirgsstraße / Ecke Vorgebirgstor
Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/1458/2014 vom 27.10.2014
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1458/2014 Stand: 07.09.2023 Sachstandsbericht Sicherheit der Radfahrer auf der Vorgebirgsstraße / Ecke Vorgebirgstor 8.1.1 Sicherheit der Radfahrer auf der Vorgebirgsstraße / Ecke Vorgebirgstor; Antrag der CDU-Fraktion AN/1458/2014 Die CDU-Fraktion zieht ihren Ursprungsantrag zurück und stellt anlässlich des am 25.02.2015 stattgefundenen Ortstermins einen gemeinsamen Änderungsantrag mit den Fraktionen der SPD und FDP. 1. Beschluss: Die FDP-Fraktion beantragt das Ende der Debatte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. Die Fraktion Die Grünen stellt einen Ergänzungsantrag zu dem gemeinsamen Änderungsan- trag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP wie folgt: 2. Beschluss - Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen: Des Weiteren wird darum gebeten, einen Fahrrad-Schutzstreifen vom Ende des Radweges bis zur Einmündung Herthastraße zu markieren. Es soll eine Untersuchung erfolgen, welche Auswirkungen diese Maßnahme sowohI auf den Verkehrsfluss, als auch auf die Sicherheit der Radfahrer hat. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Bronisz abgelehnt. 3. Beschluss - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP Die Verwaltung wird gebeten, zur Vermeidung von Unfällen mit Radfahrern und / oder auswei- chenden KFZen auf der Vorgebirgsstraße in Richtung Süden am Ende des nach Süden füh- renden Radwegs an der Einmündung der Heinrich-Brüning-Straße die Rückführung der Rad- fahrer auf die Fahrbahn deutlich mit einer weißen Markierung zu kennzeichnen. Darüber hin- aus wird die Verwaltung gebeten, in diesem Bereich an geeigneter Stelle einen barrierefreien Überweg zu installieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Zu Punkt 3 Die Rot Einfärbung der Radwegausschleusung auf die Fahrbahn ist gut sichtbar und weist deutlich auf die Führung der Radfahrenden hin. Zusätzlich wird mit VZ 237 StVO (Radweg) und dem Zusatzzeichen darunter, VZ 1012-31 (Ende), wird auf das Ende des Radweges vorher hingewiesen. Im Kreuzungsbereich „Vorgebirstor/Vorgebirgsstraße“ ist die Kreuzungsquerung barrierefrei! Nächste Schritte: Keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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