1442/2021
Zusätzliche Stellen für IT Administratorinnen und IT Administratoren an Schulen des Landes NRW
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 10.05.2021 1442/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Zusätzliche Stellen für IT Administratorinnen und IT Administratoren an Schulen des Landes NRW Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU Fraktion Die CDU Fraktion stellt folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0750/2021: 1. Wie viel Geld kann Köln beantragen? 2. Bis wann müssen Anträge gestellt werden? 3. Was kann gefördert werden und Wie werden die Bedarfe ermittelt? 4. Gibt es darüber hinaus weitere Förderprogramme, die Mittel nach Köln bringen? 5. Ab wann erfolgt die Umsetzung in Köln und bis wann sind die Fördermittel investiert? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1.) Die Stadt Köln kann gemäß der Förderrichtlinie rd. 5,7 MIO EUR für einen Zeitraum von 4 Jahren beantragen. Dieser Fördersatz beträgt 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger erbringen ihren Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwen- dungsfähigen Gesamtausgaben. Zu 2.) Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2024 möglich. Zu 3.) Gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT- Administrierenden der schulischen IT-Infrastruktur, die in unmittelbarer Verbindung zu Investitionen nach der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden: Befristete Personalausgaben für IT-Administrierende bzw. als Sachausgaben für IT -Administration durch externe IT-Dienstleister Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden. Die Bedarfsermittlung und Vorbereitung der Antragstellung sowie die Klärung der Finanzierung des Eigenanteils für die Schulträgerin Stadt Köln erfolgen bis zum dritten Quartal 2021. Zu 4.) Hierzu liegen aktuell keine Informationen vor. 2 Zu 5.) Die Fachverwaltung wird nach Durchführung der Bedarfsermittlung, Verfahrensfestlegung und Finanzierungsklärung die Ausschüsse Digitalisierung sowie Schule und Weiterbildung umfas- send informieren. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1442/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 16.04.2021 09:21