Mandari Insight

1442/2021

Zusätzliche Stellen für IT Administratorinnen und IT Administratoren an Schulen des Landes NRW

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 07.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2364 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 10.05.2021 
 1442/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
 
Zusätzliche Stellen für IT Administratorinnen und IT Administratoren an Schulen des Landes 
NRW 
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU Fraktion  
 
Die CDU Fraktion stellt folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
AN/0750/2021: 
 
 
1. Wie viel Geld kann Köln beantragen?  
2. Bis wann müssen Anträge gestellt werden?  
3. Was kann gefördert werden und Wie werden die Bedarfe ermittelt?  
4. Gibt es darüber hinaus weitere Förderprogramme, die Mittel nach Köln bringen?  
5. Ab wann erfolgt die Umsetzung in Köln und bis wann sind die Fördermittel investiert? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.) Die Stadt Köln kann gemäß der Förderrichtlinie rd. 5,7 MIO EUR für einen Zeitraum von 4 
Jahren beantragen. Dieser Fördersatz beträgt 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die 
Zuwendungsempfänger erbringen ihren Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwen-
dungsfähigen Gesamtausgaben. 
 
Zu 2.) Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2024 möglich. 
 
Zu 3.) Gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Ausbildung und Finanzierung von IT-
Administrierenden der schulischen IT-Infrastruktur, die in unmittelbarer Verbindung zu Investitionen 
nach der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen 
durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden: 
 Befristete Personalausgaben für IT-Administrierende bzw. als Sachausgaben für IT -Administration 
durch externe IT-Dienstleister 
 Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden. 
Die Bedarfsermittlung und Vorbereitung der Antragstellung sowie die Klärung der Finanzierung des 
Eigenanteils für die Schulträgerin Stadt Köln erfolgen bis zum dritten Quartal 2021. 
 
Zu 4.) Hierzu liegen aktuell keine Informationen vor.

2 
 
 
Zu 5.) Die Fachverwaltung wird nach Durchführung der Bedarfsermittlung, Verfahrensfestlegung 
und Finanzierungsklärung die Ausschüsse Digitalisierung sowie Schule und Weiterbildung umfas-
send informieren.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2021 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1442/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.05.2021
Erstellt
16.04.2021 09:21