Mandari Insight

3990/2024

Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen - Fortführung der Maßnahmen in 2025 und 2026

Mitteilung Ausschuss 13.01.2025

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Vorlage Nr. 3334-2024 - ANLAGE - weitergehende Informationen

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Beschlussvorlage Mindeststandards ab 2025 Nr. 3334-2024

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Vorlage Nr. 3334-2024 - ANLAGE - weitergehende Informationen

20138 Zeichen

1 
 
Anlage zur Vorlage Mindeststandards 3334/2024  
Weitergehende Informationen 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für 
die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten zu entwi-
ckeln, die eine Ergänzung zu den Kölner Leitlinien aus 2004 darstellen. Dies geschah vor 
dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl der Geflüchteten, die in Köln untergebracht 
und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und in dieser Situation eine Verbesserung 
der Unterbringungs- und Betreuungssituation dringend geboten war. Der Höchststand der 
Zahl unterzubringender Geflüchteter wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000 Menschen er-
reicht. 
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be-
darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den 
Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten (Session-Nr.: 0544/2017/1) einge-
flossen sind.  
Ende Oktober 2024 liegt die Zahl der städtisch unterzubringenden Geflüchteten bei 9.233 
Personen. Es stehen Zuweisungen des Landes an Asylbewerber*innen nach Köln von 
1.129 Personen (Stand 25.10.2024) im Raum, wobei derzeit etwa 20-40 Zuweisungen wö-
chentlich erfolgen. Hinzukommen wöchentlich bis etwa 40 zusätzliche Unterbringungsan-
fragen beim Tagesdienst des Sozialen Dienstes der Stadt Köln. Der Hauptausschuss der 
Stadt Köln hat am 22.07.2024, inzwischen genehmigt durch den Rat, eine Bedarfsfeststel-
lung (Vorlage 0391/2024) beschlossen, die bis Ende Juli 2025 von einem Unterbringungs-
bedarf der Stadt Köln von 11.500 Geflüchteten ausgeht, wobei eine zusätzliche Reserve 
von 500 Plätzen mit vorgesehen wird. 
Die Fortdauer des Krieges in der Ukraine, der sich durch Raketen und Drohnen immer 
mehr auf das Landesinnere ausdehnt und insbesondere immer mehr Großstädte wie 
Charkiw, Odessa und Lwiw bedroht, zeigt die Notwendigkeit, sich weiter auf mögliche 
neue Fluchtbewegungen vorzubereiten. Derzeit sind noch rund 2.550 Geflüchtete aus der 
Ukraine in städtischen Unterkünften untergebracht. Neue Geflüchtete aus der Ukraine 
warten jedoch bereits in Landesunterkünften auf ihre Verteilung auf die Kommunen. Hinzu 
kommen etwa 11.000 Geflüchtete aus der Ukraine, die in Köln in privaten Mietwohnungen 
und Unterkünften untergekommen sind. 
Auch die Zahl der Geflüchteten aus dem Nahen und Mittleren Osten, insbesondere aus 
Syrien und Afghanistan, nimmt nicht ab. Hinzu kommen neue Krisengebiete wie Sudan 
und Libanon, bei denen noch nicht eingeschätzt werden kann, wie diese sich auf das Auf-
kommen an Geflüchteten in Europa auswirken. 
Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, über verbindliche Mindeststandards nachhaltig dafür 
Sorge zu tragen, dass die aus Krisen- und Kriegsgebieten geflohenen Menschen hier auch 
künftig adäquat untergebracht und betreut werden. 
 
Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 
Durch den Einsatz des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen konnte in den 
letzten Jahren das Ankommen und die Unterbringung aller nach Köln Geflüchteten gut ge-
meistert werden. Eine wesentliche Stütze und Hilfe waren dabei die vielen ehrenamtlich 
Helfenden. Die in 2017 geschaffenen und längst etablierten Strukturen haben insbeson-
dere bei der Akquise und Koordination der Ehrenamtlichen mit und ohne Sprachkenntnis-
sen sehr gut ineinandergegriffen. Die vereinbarten Mindeststandards zur Stärkung des Eh-
renamtes haben insbesondere eine Basis für Koordination und effektiven Einsatz dieser 
ehrenamtlich Helfenden geschaffen.  
Im Stadtgebiet Köln gibt es mit Stand Februar 2024 ca.45 Willkommensinitiativen, siehe auch 
unter: https://www.ki-koeln.de/assets/Liste-der-Willkommensinitiativen-und-weiterer-Akteure-
1.pdf die sich in ihrem Stadtbezirk oder bezirksübergreifend für die Belange der geflüchteten 
Menschen einsetzen. Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche migrantische Organisationen, 
die sich in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren – oftmals verbunden mit einer eigenen

2 
Fluchtgeschichte. 
Die Einsatzfelder der Initiativen oder nicht organisierten Ehrenamtlichen werden immer an-
spruchsvoller, denn auf Grund von noch unzureichenden Kultur- und Sprachkenntnissen ste-
hen neu Eingewanderte häufig vor allein nicht lösbaren Herausforderungen, z.B. bei Frage-
stellungen im Zusammenhang mit Wohnen, Arbeit oder zum Gesundheits- oder Bildungssys-
tem. Nicht nur Geflüchtete in den städtischen Unterkünften bedürfen Unterstützung, sondern 
ebenfalls Familien/alleinstehende Menschen mit Fluchthintergrund, die inzwischen eine ei-
gene Wohnung bezogen haben.  
Insbesondere Ehrenamtliche aus den Willkommensinitiativen und vermehrt auch aus migran-
tischen Organisationen sind vor Ort gut mit den hauptamtlichen Beratungsstrukturen (z.B. In-
terkultureller Dienst, Sozialraumkoordination, Träger der Wohlfahrtspflege, Bezirksjugend-
pflege) vertraut und vernetzt. Gemeinsam stehen Ehren- und Hauptamt den geflüchteten 
Menschen mit viel Expertise und breit aufgestellten Unterstützungsangeboten zur Seite, was 
der Integration der Menschen und ihrem Zugang in die Regelsysteme zu Gute kommt. Be-
darfe stellen sich bei den geflüchteten Menschen nach wie vor insbesondere bei: 
 der Begleitung zu Behörden, 
 dem Ausfüllen von Formularen für die Beantragung von Leistungen,  
 allen Formalitäten und Gesprächen im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohn-
raum, 
 Fragen zum (Aus-) Bildungssystem und Anerkennung von Berufsabschlüssen 
 Belangen im Zusammenhang mit beruflicher Beschäftigung, 
 Fragen der Gesundheitsversorgung und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistun-
gen.  
 
Zu 2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen 
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von enga-
gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Herausfor-
derung. Durch die bei den Heimleitungen angebundenen Ehrenamtskoordinator*innen kann 
eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heimleitungen mit Blick auf das 
Ehrenamt erreicht werden. Der besondere Unterstützungsbedarf aufgrund der Lage, Größe 
und Belegung von Einrichtungen hat sich 2022 bis 2024 nachhaltig verstetigt, so das fol-
gende Stellenanteile für eine funktionierende Ehrenamtskoordination in den Jahren 
2025/2026 weiterhin notwendig sind: 
 Herkulesstraße (0,75 Stelle)  
 Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle)  
 Luzerner Weg (0,25 Stelle)  
 Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle)  
 Neusser Landstraße 117 (0,25 Stelle)  
 Ringstraße (0,5 Stelle)  
 Merianstraße P5 (0,25 Stelle)  
 Vorgebirgsstraße (0,25 Stelle)  
 
Zu 2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern 
Die Stelleninhaber*innen sind u.a. Ansprechpersonen für die ehrenamtlichen Vereine und 
Initiativen vor Ort und mit vielen Akteur*innen im Bezirk (z.B. Träger freie Wohlfahrts-
pflege, Sozialraumkoordination, Bezirksjugendpflege etc.) über regelmäßig stattfindende 
Arbeitskreise/Runde Tische gut vernetzt. Sie kümmern sich als Bindeglied zur Stadtver-
waltung insbesondere um die  
 Herstellung von Kontakten in verschiedene Dienststellen, 
 Geschäftsführung (Einladung und Durchführung) für im Bezirk vorhandene Arbeits-
gruppen, Runde Tische etc. mit den wesentlichen Akteur*innen der Geflüchtetenarbeit,

3 
 Beratung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei ihrer Engagementausübung 
(z.B. bei der Suche nach Raumressourcen), 
 Klärung von Fragen rund um das Thema ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten (Koor-
dinator*innen als zentrale Anlaufstelle im Bezirk), 
 Weiterleitung von wichtigen und aktuellen Informationen aus verschiedenen Dienststel-
len der Verwaltung an das Ehrenamt, z.B. Informationen zu Unterkünften im jeweiligen 
Stadtbezirk oder zu Projekten des Interkulturellen Dienstes. 
 
Die nachfolgenden Zitate von zwei Bürgeramtsleitungen (Stand: November 2024) unter-
streichen die Bedeutung der Stellen in den Bürgerämtern: 
 „Die städtischen Koordinator*innen fungieren als unersetzliches Scharnier zwischen 
den Ehrenamtler*innen und den Willkommensinitiativen einer- und der Verwaltung an-
dererseits. Hand in Hand mit den Koordinatoren*innen bei den Trägern bieten sie Lot-
sendienste und Vermittlung von Ehrenamtlichen in Unterkünfte und standortunabhän-
gige Angebote an, beraten und begleiten Hauptamtliche in den Unterkünften, initiieren 
Kooperationen und Netzwerke und organisieren gemeinsam den Arbeitskreis Geflüch-
tete in den Bezirken sowie Feste für die Ehrenamtler*innen.  
Für die Bürgerämter bildeten beide Kräfte zusammen mit den anderen wichtigen An-
geboten der Mindeststandards ein komplementäres effektives System, um vor Ort zur 
finanziellen Entlastung kommunaler Hilfen und der Fachämter die ehrenamtliche Ge-
flüchtetenarbeit zu stärken.  
 
 „Anträge, Formulare, Paragraphen, Fristen… Selbst Einheimischen mit Deutsch als 
Muttersprache fällt es nicht leicht, im Dschungel der Bürokratie zurecht zu kommen. 
Geflüchtete und traumatisierte Menschen mit nur geringen Kenntnissen deutscher 
Sprache und Rechtsordnung stünden vor schier unüberwindbaren Hindernissen, wenn 
es nicht Ehrenamtliche gäbe, die ihnen bei Behördengängen und tausend anderen All-
tagssorgen helfen. Und diese wunderbaren ehrenamtlich tätigen Menschen würden 
selber manches Mal verzweifeln, wenn ihnen nicht die engagierten Kolleginnen und 
Kollegen der Ehrenamtskoordination in unseren Bürgerämtern und bei den Trägern 
zur Seite stünden. Ihre Arbeit ist völlig unverzichtbar.“ 
 
Über die Bürgeramtsstellen hinaus wurden bis Ende 2024 zusätzlich 13 halbe Stel-
len bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und 
dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit finanziert. 
Auf Grund von notwendigen Einsparungen zum Haushaltsplan 2025/2026 entfallen 
diese Stellen ab 2025.  
 
Nachfolgend eine Übersicht über die Zuordnung der bis zum 31.12.2024 befristet finan-
zierten dreizehn halben Stellen: 
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit  c/o 
BFmF e.V.   
0,5 Stelle (bezirksübergreifend) 
Forum für Willkommenskultur c/o Kölner Freiwil-
ligen Agentur e.V. & Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
1,5 Stellen (bezirksübergreifend),  
      umfassen 2 x 0,5 Stellen Basisaus- 
      stattung aus 2015, s.o.  
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Büro für Bürgerengagement 
(AWO Kreisverband Köln) 
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz)

4 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Kölner Freiwilligen Agentur e.V. 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen 
e.V. (SkF) / Börse für bürgerschaftliches Enga-
gement 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engage-
ment (KABE) / Ceno & die Paten e.V.) 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) 
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirchen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lindenthal) 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt und 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) 
 
Zu 2.3) Ausbau und Pflege der Website www.wiku-koeln.de 
Zielgruppe der Plattform sind neben den aktiven Ehrenamtlichen auch Kölner Bürger*in-
nen, die sich für Geflüchtete engagieren möchten und den Kontakt zu entsprechenden Ini-
tiativen und Vereinen suchen. Seit Beschluss der Mindeststandards bis heute wurde die 
Internetplattform kontinuierlich weiterentwickelt und durch Mitarbeitende der Agentur pietz-
pluswild GmbH inhaltlich und technisch betreut. 
Die finanzielle Unterstützung der Wiku-Plattform sichert einerseits den Betrieb (z.B. 
Hosting und Sicherheitsupdates) und die aufwändige Pflege der integrierten Bausteine der 
Plattform und ermöglicht andererseits die technische Weiterentwicklung, um die Seiten für 
Interessierte weiterhin attraktiv und bedienerfreundlich zu gestalten. 
Ein zentraler Bestandteil der Plattform ist zum einen der viel genutzte und unentgeltlich 
abonnierbare Veranstaltungskalender sowie ein Bereich mit Informationen zu den ver-
schiedenen ehrenamtlichen Vereinen und Initiativen in Köln, welcher inzwischen auch von 
den Initiativen selbst aktuell gehalten werden kann. Als ebenfalls wichtiges Element, ist die 
umfangreiche Materialsammlung der Plattform zu nennen. 
 
Zu 2.4) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen 
Die Kriterien für die Antragsstellung ab 2023 wurden unter Beteiligung von Vertreter*innen 
aus dem Arbeitskreis Ehrenamtskoordination Geflüchtetenarbeit, wie folgt aufgestellt:  
Die administrative Unterstützung steht ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen und Migrant*in-
nenselbstorganisationen offen, die schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenhilfe aktiv sind. 
Das heißt, dass die Institution aus ihrem (Vereins-) Zweck überwiegend und regelmäßig 
ehrenamtliche Leistungen für geflüchtete Kölner*innen anbietet. Administrativer Unterstüt-
zungsbedarf dürfte erst gegeben sein, wenn: 
- die Initiativen und Vereine mindestens aus einer Anzahl von je 15 aktiven Mitgliedern  
  bestehen, 
- es sich um rein ehrenamtlich betriebene Initiativen und Vereine ohne hauptamtlich  
  finanzierte Mitarbeitende handelt, 
- die Initiativen und Vereine vernetzt sind mit den Koordinationsmitarbeitenden in den  
  Bürgerämtern.  
Eine gleichzeitige Förderung aus dem Förderbereich „Interkulturelle Zentren“ oder bei in-
stitutioneller bzw. Projekt-Förderung aus dem Programm „Dritte Orte“ wird ausgeschlos-
sen. 
Für das Jahr 2024 haben insgesamt 21 ehrenamtliche Initiativen und Vereine einen Antrag 
auf Administrative Unterstützung gestellt; 15 davon konnten positiv beschieden werden. 
Um die Mittel aus dem Fördertopf (in 2024 70.000 Euro) bedarfsgerecht zu verteilen, rich-

5 
tet sich die Bewilligung der Wochenstundenanzahl insbesondere nach der Größe der Initi-
ative bzw. nach der Anzahl der aktiven Ehrenamtlichen. Dafür wurde folgendes Raster er-
stellt:  
 
Kategorie nach Größe der 
Initiativen Anzahl Ehrenamtliche 
Förderumfang 
Std/Woche 
Kleinere Initiativen 15 bis 30 4-6 
Mittlere 30-60 6-8 
Größere ab 60 8-10 
 
Im Einzelnen konnten folgende Empfänger*innen finanziell gefördert werden: 
 
Initiative / Verein 
AK Politik der Willkommensinitiativen 
Caritaskreis St. Gereon Köln-Merheim e.V. 
cityofhope cologne e. V.  
Erfolg e. V.  
Faradgang e. V.  
FluMi 
Kulturkinder e. V.  
Menschenrechte-Einundzwanzig e. V. 
Mosaik e. V.  
Netzwerk Integration Lindenthal (NIL) 
Ökumenische Flüchtlingshilfe Köln Dellbrück/Holweide 
Sonnenblumen Community Development Group 
Willkommen in Nippes 
Willkommensinitiative Köln-West WILLI 
WiSü im Rheinbogen e. V. 
Gesamt: 
 
Für die künftigen Jahre ist mit einem weiteren Anstieg von Antragsteller*innen zu rechnen.  
Auf Grund des Wegfalls der Landesmittel aus dem Programm KOMM-AN NRW ab 2025 
(Link zur Mitteilung 3485/2024 über die Verwendung der Mittel in 2024) sowie der Kürzun-
gen von kommunalen Mitteln im Bereich der Mindeststandards ab 2025 wird die Bedeu-
tung der Administrativen Unterstützung steigen. 
Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 
wird die Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen des AK Ehrenamtskoordination Geflüchtetenar-
beit erneut eingeladen, um gemeinsam zu beratschlagen, wie der Topf Administrative Un-
terstützung ab 2025 möglichst gerecht aufgeteilt werden kann und ob eine Anpassung der 
Förderkriterien notwendig ist. 
 
Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 
Zu 3.1) Finanzierung von 5 Stellen Krankenpflegepersonal und 1 Stelle Hebamme, angebun-
den beim Betreuungsträger DRK 
Die Anzahl der großen Unterkünfte mit über 200 Plätzen zur Erstunterbringung ist auf sieben 
Unterkünfte angestiegen, wo insgesamt ca. 2900 Geflüchtete untergebracht werden können. 
Die Gesundheitsversorgung kommt bei der Unterbringung von vielen Menschen auf begrenz-

6 
ten Raum eine besondere Bedeutung zu, wenn der Ausbreitung von ansteckenden Krankhei-
ten vorgebeugt werden soll.  
Bei dem seit 2015 angewendeten und bewährten Betreuungsschlüssel von 1:400 für medizi-
nisches Personal bedeutete dies einen zwingend erforderlichen Stellungumfang an Kranken-
pflegepersonal, um einen Mindeststandard in der medizinischen Versorgung abzusichern.  
 
Im Rahmen dieser täglichen Arbeit und zur Sicherung der medizinischen Basisversorgung 
der Menschen müssen: 
 „Ankommens-Checks“ (z.B. Organisation der Tuberkulosediagnostik, Sichtung von Impf-
pässen, Mutterpässen und Kindervorsorgeheften und vorhandenen Arztberichten etc.) 
durchgeführt werden, 
 laufende Beratungen und Unterstützung bei diversen Therapien (z.B. Ausgabe vereinzel-
ter nicht verschreibungspflichtiger Medikamente wie Nasentropfen oder Fieberzäpfchen) 
erfolgen, 
 Anbindungen / Terminvereinbarungen bei niedergelassenen Ärzten / in Fachambulanzen 
stattfinden, 
 Aufklärungs- und bedarfsgerechte Versorgungen im Rahmen von Ausbruchsgeschehen 
(z.B. Windpocken, Magen-Darm-Infektionen (Rotavirus, Norovirus), RSV, Influenza, Covid 
u.a.) durchgeführt werden, 
 in epidemischen oder pandemischen Situationen weitere Checks (z.B. Fiebermessen, 
Symptomabfragen), die von besonderer Bedeutung sind, wie sich im Jahr 2020 bis heute 
im Umgang mit Covid-19 herausgestellt hat, vorgenommen werden, 
 die Menschen, die aufgrund einer akuten Infektionserkrankung in einer Quarantäneunter-
kunft untergebracht werden, täglich durch medizinisches Fachpersonal betreut werden. 
Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die erstmals in Köln untergebracht werden, nicht aus-
reichend versorgt werden, wenn kein medizinisches Beratungs- und Unterstützungs- Ange-
bot vorgehalten wird. Die Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt 
ebenfalls, wobei letzteres das Gesundheitssystem unnötig belastet. 
 
Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0 Stelle 
Hebamme beim Gesundheitsamt 
Im Rahmen einer Evaluation in 2019 wurden die oben genannten Stellen beim Gesundheits-
amt angebunden, die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden in verschiedenen Unterbrin-
gungsressourcen hat sich eingespielt und sehr bewährt. 
Nach wie vor erfolgt die regelmäßige, stadtweite aufsuchende Betreuung in den Unterkünften 
für Geflüchtete (über 80 Personen, 50 – 80 Personen und unter 50 Personen).  
Aufgaben: 
 Aufklärung und Information über das bestehende Gesundheitssystem 
 Medizinische Beratung vor Ort zu den verschiedensten Themen 
 Vermittlung zu niedergelassenen Ärzten / Ärztinnen 
 Weiterleitung in die Spezial-Ambulanzen der Kliniken 
 Organisation stationärer Aufnahme ins Krankenhaus 
 interne Vermittlung innerhalb des Gesundheitsamtes 
 Information und Abstimmung mit dem Wohnungsamt 
 Beratung der Sozialarbeiter*innen bzgl. des Hinzuziehens weiterer Unterstützungssys-
teme (Jugendamt, Flüchtlingsberatung, Schwangerschaftsberatung etc.)  
 Kostenübernahmeverfahren besonderer Therapien / Hilfsmittel 
 Erfassung der gesundheitlichen Situation der Bewohner*innen über 
 niederschwellige Kontaktaufnahme 
 Impfangebote in den Ankunftsunterkünften 
 Begleitung in besonderen Situationen

7 
Zusätzlich werden in den großen Gemeinschaftsunterkünften regelmäßig Impfungen für Kin-
der und Jugendliche unter 18 Jahren (Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) angeboten. 
 
Die Hebamme unterstützt bei der Anbindung u.a. an niedergelassene Gynäkolog*innen und 
an die Geburtskliniken, es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem „Frühe Hilfen“ Team 
im Gesundheitsamt. Darüber hinaus werden die Schwangeren und Mütter über eine altersge-
rechte Babynahrung und eine entsprechende Versorgung informiert. 
Für Frauen, die die im Heimatland von FGM (female genital mutilation / weibliche 
Genitalbeschneidung) betroffen sind, konnte in den vergangenen Jahren ein Versorgungs-
netzwerk in Köln aufgebaut werden: spezialisierte Gynäkolog*innen (Gesundheitsamt) und 
Pädiater*innen (Kinderklinik Amsterdamerstr.) für die klinischen Untersuchungen und Erstell-
lung für Gutachten, Beratungsstellen zur weiteren Betreuung und Begleitung (z.B. Yuna e.v, 
Agisra e.v.)

Mitteilung Ausschuss

3006 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
16 
Vorlagen-Nummer 13.01.2025 
 3990/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 17.01.2025 
Integrationsrat 21.01.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 
Gesundheitsausschuss 28.01.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 31.01.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 
 
Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen - Fortführung der Maßnahmen 
in 2025 und 2026 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.24 die Fortführung von Maßnahmen zur Be-
treuung geflüchteter Menschen in 2025 und 2026 beschlossen (Vorlage 3334/2024, 
Beschluss vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026). 
 
Die Maßnahmen mit einem Umfang von ca. 1,7 Millionen Euro jährlich sehen u.a.  
einen verbesserten Personalschlüssel für bestimmte Einrichtungen vor, stärken das 
Ehrenamt und sichern die medizinische Grundversorgung.  
 
Weitergeführt werden folgende Elemente der Mindeststandards:

2 
 
o Verbesserter Betreuungsschlüssel für bestimmte Einrichtungen (2,75 
Stellen Fachkräfte der Sozialarbeit) 
o Finanzierung von Trägerstellen für die Koordination des Ehrenamts in 
großen Einrichtungen (3 Stellen) 
o Stellen zur Koordination des Ehrenamtes im Stadtbezirk in den Bürger-
ämtern (9 x 0,5 Stellen) 
o Pflege und Ausbau der Plattform Willkommenskultur Köln 
o Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen  
o Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete (Finanzierung von 5 Stel-
len Krankenpflegepersonal plus 1 Stelle Hebamme ab 2024, angebun-
den bei den jeweiligen Trägern sowie 3 Stellen Krankenpflegepersonal 
und eine Hebamme im Gesundheitsamt) 
 
Eine wichtige Veränderung gegenüber den bisherigen Vorlagen zu den Mindeststan-
dards besteht darin, dass 13 halbe Stellen bei Trägern für die Ehrenamtskoordination 
künftig nicht mehr in dem Maßnahmenpaket enthalten sind. Auf Grund von notwendi-
gen Einsparungen zum Haushaltsplan 2025/2026 wurden diese Stellen zur Konsoli-
dierung vorgeschlagen. 
 
Die Entscheidung des Rates über die Verlängerung der Maßnahmen ab 2025 wurde 
noch in 2024 getroffen, damit Zuschüsse an die Träger für die medizinische Versor-
gung und personelle Betreuung der geflüchteten Menschen in den städtischen Unter-
künften im neuen Jahr schnellstmöglich ausgezahlt werden können. Eine Vorberatung 
in den o.a. Gremien konnte aus zeitlichen Gründen nicht mehr stattfinden. 
 
Die unverändert beschlossene Vorlage wird hiermit zur Kenntnis in die o.a. Gremien 
gegeben. 
 
Gez. Reker 
 
Anlagen: 
Beschlussvorlage Mindeststandards Nr. 3334/2024 
Anlage zur Vorlage Nr. 3334/2024 – weitergehende Informationen

Beschlussvorlage Mindeststandards ab 2025 Nr. 3334-2024

20925 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
OB/16/162/4 
16/162 
Vorlagen-Nummer 
 3334/2024 
Freigabedatum 
12.12.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen - Fortführung der Maßnahmen 
in 2025 und 2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2025/2026 ab 01.01.2025 die bis 31.12.2026 befristete Fortführung der Mindest-
standard-Maßnahmen zur Betreuung geflüchteter Menschen in folgendem Umfang: 
 
1. „der Betreuungsschlüssel von 1:60“ bezüglich der Stellen für Fachkräfte der 
Sozialarbeit bei den betreuenden sozialen Trägern für bestimmte Einrichtungen 
(Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschaftsver-
pflegung, soweit diese belegt sind) hat sich bewährt und wird fortgeführt. 
Zur Weiterführung dieser Maßnahme sind 2,75 Stellenanteile bei Trägern vergü-
tet nach S12 TVöD SuE, mit einem Mehraufwand von insgesamt 235.400 € p.a. 
notwendig. 
 
2. Stärkung des Ehrenamtes: 
2.1. Finanzierung von Stellen zur Koordination des Ehrenamtes in Einrichtungen 
mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder Aus-
stattung, soweit diese belegt sind. Nach derzeitigem Stand ergibt dies ab dem 
Jahr 2025 einen Bedarf von bis zu 3,0 Stellen für Fachkräfte der Sozialen Ar-
beit, vergütet nach S 12 TVöD SuE, mit einem jährlichen finanziellen Aufwand 
von € 256.800 (3 x 85.600 €). 
 
2.2. Beibehaltung der mit Ratsbeschluss vom 11.07.2017 im Stellenplan 2018 un-
befristet eingerichteten 9 x 0,5 Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern in 
Höhe von 393.822 € in 2025 und 401.698 € in 2026 (zuzüglich jährlicher Tarif-
kostensteigerungen). 
 
2.3. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „Wiku“ mit jährlichen Auf-
wendungen in Höhe von 12.810 € in 2025 und 13.450 € in 2026. 
 
Rat 12.12.2024

2 
2.4. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung von 
schwerpunktmäßig in der Geflüchtetenarbeit tätigen Vereinen und Initiativen 
mit jährlichen Aufwendungen von 75.000 € jeweils in 2025 und 2026. 
 
3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unterbrin-
gungsressourcen für Geflüchtete: 
 
3.1. Finanzierung von Stellen, angebunden bei den jeweiligen Trägern, zur Sicher-
stellung der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notauf-
nahmen/-unterkünften). Nach derzeitigem Stand liegt der Bedarf bei 5 Stellen 
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P 7 TVöD-P, sowie 1 Stelle Hebamme, 
P 7 TVöD-P mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 409.200 € (zuzüglich jähr-
licher Tarifkostensteigerungen). 
 
3.2. Beibehaltung der im Stellenplan 2022 unbefristet eingerichteten 3,0 Stellen Ge-
sundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD-P, und 1,0 Stelle Hebamme, Be-
wertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 293.400 € 
(zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen). 
 
Die zur Finanzierung benötigten Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan-
entwurf 2025/2026  
- im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter den  
Punkten 1 und 2.1 dargestellten Maßnahmen  
- im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produkt-
gruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen, für die unter den Punkten 2.3 und 2.4 dargestell-
ten Maßnahmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsgerecht Verschie-
bungen zwischen den einzelnen Positionen vorzunehmen 
- im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in der Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter Punkt 3.1 
dargestellte Maßnahme 
- im Teilergebnisplan der Bürgerämter in der Produktgruppe 0111 (Sonstige 
Innere Verwaltung) in der Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, für die 
unter Punkt 2.2 dargestellte Maßnahme 
- im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Ge-
sundheitsdienste in der Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, für die un-
ter Punkt 3.2 dargestellte Maßnahme 
 
entsprechend berücksichtigt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.676.432€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 s. 
Tabelle 
a) Personalaufwendungen    695.098 € 
b) Sachaufwendungen etc.    989.850  € 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
In Köln gelten für die Betreuung von geflüchteten Menschen Mindeststandards. 
Diese wurden vom Rat in 2017 beschlossen und zuletzt in 2023 bis Ende 2024 ver-
längert. Die Maßnahmen sehen einen verbesserten Personalschlüssel für be-
stimmte Einrichtungen vor, stärken das Ehrenamt und sichern die medizinische 
Grundversorgung. Sie haben einen Umfang von ca. 1,7 Millionen Euro jährlich und 
sollen nun zwei weitere Jahre bis 31.12.2026 fortgeführt werden.  
 
 
In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnah-
men (Session-Nr.: 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindest-
standards bis zum Jahresende 2021 führten:  
Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen 
Unterbringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020

4 
Session-Nr.:  2811/2019), 
Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur 
Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.: 
3557/2019).  
In 2021 erfolgte die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2023 (Ratsbeschluss 
vom 16.09.2021, Session-Nr.: 1491/2021). 
In 2023 erfolgte eine erneute Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2024 (Rats-
beschluss vom 07.12.2023, Session-Nr. 2893/2023). 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Mindeststandardmaßnahmen zunächst befristet bis 
31.12.2026 fortzuführen. Notwendige Anpassungen auf Grund neuer Entwicklun-
gen/Bedarfe erfolgen nach regelmäßiger Überprüfung der Maßnahmen. Hierzu bedarf 
es ggf. separater Beschlussvorlagen zur Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel. 
Zur Bewältigung von unvorhergesehenen Krisen sind durch den städtischen Krisen-
stab ggf. flankierende Beschlüsse zu fassen, damit ein zeitnahes Reagieren in Notsi-
tuationen gewährleistet ist. 
Anpassungen der Mindeststandardmaßnahmen sowie Beschlüsse durch den Krisen-
stab sind bspw. dann erforderlich, wenn die Anzahl der unterzubringenden Geflüchte-
ten (einschl. der unerlaubt Eingereisten) stark ansteigt, z.B. um 20 Prozent in einem 
Vierteljahr. Wenn die Anzahl der unterzubringenden Geflüchteten soweit sinkt, dass 
bestimmte Einrichtungen bzw. Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf 
nicht mehr genutzt werden müssen, verringert sich der Bedarf entsprechend. Dies se-
hen Leistungsvereinbarungen mit den Betreuungsträgern bereits vor.  
 
Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt 
Zu den einzelnen Beschlusspunk-
ten 
Jährliche Aufwen-
dungen in 2024 (vgl. 
Vorlage 2893/2023)  
 
Jährliche Aufwen-
dungen 2025 und 
2026 *) 
  
1) Mehraufwand Betreuungsschlüs-
sel Unterbringung 1:60  
360.000 € 
(für 4,5 Stellen) 
235.400 €  
(für 2,75 Stellen) 
2.1) Sachaufwendungen zur Finan-
zierung von Trägerstellen für Koor-
dination Ehrenamt in großen Ein-
richtungen  
280.000 €  
(für 3, 5 Stellen)  
256.800 €  
(für 3 Stellen)  
2.2) Personalaufwendungen in Bür-
gerämtern zur Koordination des 
Ehrenamtes im Stadtbezirk  
407.133 € 393.822 € in 2025 
401.698 € in 2026 
 
Sachaufwendungen zur Förderung 
von Stellen bei Trägern für die Ko-
ordination des Ehrenamtes stand-
ort- und bezirksübergreifend 
538.281 € 
(für 13 halbe Stellen) 
0 € 
(Streichung der 13 
halben Stellen) 
 
2.3) Sachaufwendungen Pflege 
und Ausbau der Wiku-Plattform 
12.200 € 12.810 € in 2025 
13.450 € in 2026 
2.4) Sachaufwendungen Admin-U-
Mittel 
70.000 75.000 € in 2025 
75.000 € in 2026 
3.1) Sachaufwendungen zur Finan-
zierung von Stellen Kranken-pfle-
gepersonal, angebunden bei den 
jeweiligen Trägern (plus 1 Stelle 
Hebamme ab 2024) 
421.000 € 
(für 6 Stellen Kran-
kenpflegepersonal 
und 1 Stelle Heb-
amme) 
 
409.200 € 
(für 5 Stellen Kran-
kenpflegepersonal + 
1 Stelle Hebamme à 
68.200 €)

5 
3.2) Personalaufwendungen im Ge-
sundheitsamt (3 Stellen Kranken-
pflegepersonal + 1 Hebamme)  
273.666 € 293.400 € 
 
Jährliche Gesamtaufwendungen  2.362.280 € in 2024 1.676.432 € in 2025 
1.684.948 € in 2026  
 
 
Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60 
Mit Vorlage 2893/2023 beschloss der Rat erneut einen verbesserten Betreuungs-
schlüssel von 1:60 bezüglich der Stellen für Fachkräfte der Sozialarbeit bei den be-
treuenden sozialen Trägern für Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbrin-
gung und Gemeinschaftsverpflegung. 
Die Verwaltung empfiehlt, an der Möglichkeit des Betreuungsschlüssels von 1:60 
für die unten genannten Einrichtungen auch 2025 und 2026 festzuhalten, weil hier 
aufgrund der höheren Belegung und geringeren Privatsphäre ein erhöhtes Konflikt-
potential besteht und damit auch ein erhöhter Betreuungsbedarf. Derzeit erfolgt nur 
noch an drei belegten Standorten eine solche Unterbringung:  
 
a) Hardtgenbuscher Kirchweg (Ostheim), Leichtbauhalle [4 statt 3 Stellen]  
 
b) Luzerner Weg (Mülheim), Leichtbauhalle [3 statt 2,25 Stellen] 
 
c) Mathias-Brüggen-Straße (Ossendorf), Notunterkunft [4 statt 3 Stellen] 
 
Durch den verbesserten Betreuungsschlüssel von 1:60 anstatt 1:80 ergibt sich für 
die genannten Standorte ein Mehrbedarf von 2,75 Stellenanteilen mit einem Ge-
samtvolumen von 235.400 € p.a.. Die Reduzierung der Stellenanteile in den Leicht-
bauhallen gegenüber dem Jahr 2024 ergibt sich, da aufgrund der hohen Belegung 
Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2025/2026 durchgeführt werden. 
Insgesamt führt die Verlängerung dieser Maßnahme aufgrund der reduzierten Stel-
lenanteile zu Minderaufwendungen gegenüber 2024 von 124.600 € p.a. 
 
Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 
2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen 
An größeren dezentralen Standorten sind die Gewinnung von ehrenamtlich enga-
gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine 
Herausforderung. Durch Ehrenamtskoordinator*innen kann für die nachfolgend auf-
geführten großen Einrichtungen mit über 200 zur Verfügung stehenden Plätzen 
eine Verbesserung der Betreuung in den Jahren 2025 und 2026 erreicht werden:  
 Herkulesstraße (0,75 Stelle)  
 Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle)  
 Luzerner Weg (0,25 Stelle)  
 Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle)  
 Neusser Landstraße 117 (0,25 Stelle)  
 Ringstraße (0,5 Stelle)  
 Merianstraße P5 (0,25 Stelle)  
 Vorgebirgsstraße (0,25 Stelle)  
 
Gegenüber Vorlage 2893/2023 sind die beiden großen Standorte Merianstraße 
(378 Plätze) und Vorgebirgsstraße (396 Plätze) hinzugekommen. Dafür sind jedoch

6 
zwei andere Unterbringungstandorte (Schlagbaumsweg 240 Plätze und Sinnersdor-
fer Straße 252 Plätze) entfallen. Der jährliche Minderbedarf gegenüber 2024 be-
trägt 23.200 €  
Die Verwaltung empfiehlt, die insgesamt 3,0 Stellen für ehrenamtliche Koordinie-
rungsaufgaben in Unterbringungseinrichtungen mit besonderem zusätzlichem Un-
terstützungsbedarf beizubehalten. Es wurde für Standorte mit einer Belegung über 
200 Plätze eine 0,25-Stelle angesetzt und ab 400 Plätze eine 0,5-Stelle.  
 
2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern 
Mit Beschluss über die Mindeststandards durch den Rat im Jahr 2017 (Session-Nr.: 
0544/2017/1) wurde u.a. entschieden, in jedem Bürgeramt eine halbe Stelle für die 
Koordination der ehrenamtlichen Arbeit für und mit geflüchteten Menschen in dem 
jeweiligen Stadtbezirk einzurichten.  
Die unbefristeten Stellen bei den Bürgerämtern sind ein wichtiges Verbindungsglied 
zwischen Verwaltung und Ehrenamt und auch weiterhin zwingend erforderlich, wie 
sich auch beim Russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wieder gezeigt hat und 
nach wie vor zeigt. Durch sie können die Konzeption und Umsetzung neuer be-
zirksorientierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern Vernetzung, Bera-
tung und Information wirkungsvoll und nachhaltig unterstützt werden (s. auch An-
lage). Die Stelleninhaber*innen sind zudem als Ehrenamtskoordinator*innen wich-
tige Ansprechpersonen für die ehrenamtlich Aktiven im jeweiligen Stadtbezirk. 
 
Bis Ende 2024 gab es über die Bürgeramtsstellen hinaus 13 halbe, seitens der 
Stadt Köln finanzierte, Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Fo-
rum für Willkommenskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit. 
Aufgrund von notwendigen Einsparungen zum Haushaltsplan 2025/2026 kön-
nen diese Stellen nicht weiter finanziert werden. 
 
2.3) Ausbau und Pflege Wiku 
Das Netzwerk „Willkommenskultur Köln“ mit der unabhängigen Wiku-Internetplatt-
form www.wiku-koeln.de ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlingsarbeit akti-
ven Vereinen und Willkommensinitiativen (s. auch Anlage). 
Die Fördersumme in Höhe von 12.200 € wurde in 2024 vollumfänglich ausge-
schöpft. Eine Förderung ist auch in den Jahren 2025 und 2026 erforderlich, um die 
Plattform in der notwendigen Qualität weiter im Netz anbieten zu können. Ein Teil 
des Förderbetrages wird für die Finanzierung eines Minijobs eingesetzt.  
Die Verwaltung empfiehlt, unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Mindest-
lohnsätze in 2025 12.810 € und in 2026 13.450 € zur Verfügung zu stellen.  
 
2.4) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen  
Über die Mindeststandards wurde bislang zur administrativen Unterstützung von 
klassischen Willkommensinitiativen ein jährlicher Sachkostenzuschuss gewährt. Die 
Mittel standen für die Beschäftigung einer internen Administrations-/Koordinations-
kraft auf der Basis eines sog. Minijobs oder „Einkauf“ der Leistungen bei Dritten im 
Umfang von bis zu 10 Wochenstunden pro Initiative bereit.  
In 2022 hat sich gezeigt, dass eine Förderung von ausschließlich klassischen Will-
kommensinitiativen nicht mehr zeitgemäß ist. Somit wurde in Abstimmung mit Ver-
treter*innen aus dem AK Ehrenamtskoordination Geflüchtetenarbeit eine Öffnung 
des Fördertopfes als sinnvoll erachtet. Seitdem profitieren auch andere ehrenamtli-
che Initiativen und Vereine wie z.B. Migrant*innenselbstorganisationen, die schwer-
punktmäßig in der Geflüchtetenarbeit aktiv sind, von dieser Förderung. Detaillierte 
Informationen, auch zur Höhe der einzelnen Fördersummen in Abhängigkeit der

7 
Größe der Vereine bzw. Initiativen in 2024, s. Anlage. 
Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Geflüchte-
tenarbeit wird die Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen des AK Ehrenamtskoordination 
Geflüchtetenarbeit erneut involviert, um zu eruieren, wie die Mittel des Topfs Admi-
nistrative Unterstützung in 2025 und 2026 möglichst (bedarfs-)gerecht verteilt wer-
den können. 
Für den Haushalt 2025/2026 wurde ein Haushaltsplanansatz in Höhe von jeweils 
75.000 € pro Jahr berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, die genannte Förder-
summe jeweils in 2025 und 2026 zur Verfügung zu stellen.  
 
Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 
3.1. Finanzierung von 5 Stellen Krankenpflegepersonal und 1 Stelle Hebamme,  
angebunden bei den jeweiligen Trägern, für die Sicherstellung der medizinischen 
Grundversorgung in sechs großen Gemeinschaftseinrichtungen, in denen neu einge-
reiste Geflüchtete im Regelfall als erstes untergebracht werden. 
Auch 2025 und 2026 sollte sichergestellt sein, dass Krankenpflege-Stellen beim Deut-
schen Roten Kreuz finanziert sind, um neu angekommenen Geflüchteten in Köln den 
Übergang in das Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung zu erleichtern und 
gleichzeitig die vor Einzug in Regelwohnheime notwendige medizinische Untersu-
chung und Grundversorgung sicher zu stellen (insbesondere Planung der TBC-Scree-
ning-Untersuchung, generelle Kontrolle des Impfstatus und ggfls. Terminierung von 
notwendigen Impfungen oder erforderlichen Arztterminen). Siehe auch Anlage. 
Die Anzahl der großen Unterkünfte mit über 200 Plätzen, in die neu eingereiste Ge-
flüchtete als erstes untergebracht werden, liegt derzeit bei sieben Unterkünften. 
 Hardtgenbuscher Kirchweg 0,5 Stelle 
 Herkulesstraße    1,5 Stellen 
 Luzerner Weg   0,5 Stelle  
 Mathias-Brüggen-Str.  0,5 Stelle 
 Ringstraße    1,0 Stelle 
 Vorgebirgstrasse    0,5 Stelle  
 Merianstraße P 5    0,5 Stelle  
Bei dem seit 2015 angewendeten Betreuungsschlüssel von 1:400 bedeutet dies 
insgesamt fünf VZÄ, um den Mindeststandards in der medizinischen Versorgung 
aufrecht zu erhalten. An den beiden Leichtbauhallen-Standorten Hardtgenbuscher 
Kirchweg und Luzerner Weg wird es voraussichtlich aus baulichen Gründen zu ei-
ner etwas geringeren Belegung kommen, so dass hier der Bedarf reduziert wurde.  
 
Die Zahl der untergebrachten schwangeren Frauen, die während ihrer Unterbrin-
gung ein Kind zur Welt bringen, ist unverändert hoch, so dass dringender Bedarf an 
der aufgeführten zusätzlichen Hebamme besteht. Die Hebammenstelle wird als 
eine der zehn im 3. Gleichstellungsaktionsplan des Amtes für Gleichstellung von 
Frauen und Männern ausgewählten förderwürdigen Aktionen benannt, mit denen 
der Schwerpunkt des Aktionsplans zum Thema reproduktive Rechte und Gesund-
heit umgesetzt werden kann.  
 
Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 
1,0 Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt 
Seit dem Beschluss der Mindeststandards im Jahr 2017 (0544/2017/1) hat es signi-
fikante Entwicklungen gegeben (s. auch Anlage), die unmittelbare Auswirkungen 
auf den Einsatz der medizinischen Pflegekräfte vor Ort haben. 
Die durch Beschluss des Rates vom 06.02.20 (2811/2019) ermöglichte Anbindung 
von medizinischen Fachkräften (3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*in-
nen, 1,0 Stelle Hebamme) beim Gesundheitsamt hat sich sowohl im Umgang mit

8 
der Covid-19 – Pandemie als auch der Ukrainekrise sehr bewährt. Aufgrund der 
seit 2016 aufgebauten medizinischen Versorgungsstruktur, der bis dahin etablierten 
(internen und externen) Netzwerke und des aufgebauten interdisziplinären Teams 
im Gesundheitsamt konnte die Gruppe der Geflüchteten anforderungsgerecht ver-
sorgt werden.  
Weiterhin erfolgt die regelmäßige, stadtweite aufsuchende Betreuung in den Unter-
künften für Geflüchtete (über 80 Personen, 50 – 80 Personen und unter 50 Perso-
nen). Bei diesen Besuchen wird mit Einverständnis der Bewohner*innen deren ge-
sundheitliche Situation erfasst und über das bestehende Gesundheitssystem infor-
miert. 
Die medizinische Versorgung der Geflüchteten muss weiter fortgesetzt werden. Die 
Verwaltung empfiehlt, auch weiterhin die beim Gesundheitsamt angebundenen 3,0 
Stellen Gesundheits-/Krankenpfleger*innen und 1,0 Stelle Hebamme beizubehal-
ten, um auch bei den zukünftig zu vermutenden Zuwanderungen durch Migrations-
bewegungen die Versorgung dieser vulnerablen Gruppe zu sichern und bedarfsge-
recht agieren zu können. 
 
Fazit:  
Die Erfahrungen mit einem erhöhten Aufkommen an städtisch unterzubringenden Ge-
flüchteten in den letzten Jahren 2022 bis 2024 auf dem Niveau der Jahre 2016-2018 
zeigen, dass etablierte und nachhaltige Strukturen bei der Unterbringung und Betreu-
ung von Geflüchteten sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern 
abgesichert werden müssen.  
Die durch Ratsbeschluss im 2017 verabschiedeten und in 2023 letztmalig verlänger-
ten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen erfüllen nach wie vor ihren beabsichtigten 
Zweck.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der aktuell gültige Ratsbeschluss ist bis 31.12.2024 befristet. 
Um die Träger schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, entsprechende Personalent-
scheidungen zu treffen, ist ein Ratsbeschluss zur Fortführung der Mindeststandards in 
2025 und 2026 schnellstmöglich erforderlich. 
Da die Fachausschüsse und Gremien des Rates (Integrationsrat, Ausschuss für Sozi-
ales, Seniorinnen und Senioren, Gesundheitsausschuss, Runder Tisch für Flüchtlings-
fragen, Finanzausschuss) nicht mehr über die Beschlussvorlage beraten können, wird 
die Verwaltung deren Sprecher*innen zeitnah zu einem Fachgespräch einladen. 
 
Anlage:  
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Mindeststandard-Maßnahmen

Beratungsverlauf (14)

17.01.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.01.2025 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.01.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3990/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.01.2025
Erstellt
17.12.2024 10:05