Mandari Insight

1898/2020

Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2020

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Anlage 06.3 - Grundriss OG

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Ansehen

Anlage 05.3 - Schnitte

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Ansehen

Anlage 01 - Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 03 - Luftbild

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Ansehen

Anlage 05.2 - Ansichten Nord_Süd

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Ansehen

Anlage 06.4 - Grundriss DA

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Ansehen

Anlage 04 - Freianlagenplanung

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Ansehen

Anlage 10 - Auszug aus BauA vom 08.03.2021

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Ansehen

Anlage 06.2 - Grundriss EG

· application/pdf

Ansehen

Anlage 06.1 - Grundriss UG

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Ansehen

Anlage 08 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 02 - Lageplan

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Ansehen

Anlage 05.1 - Ansichten Ost_West

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Ansehen

Anlage 07 - Haushaltsmäßige Auswirkungen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 09 - Auszug aus BauA vom 25.01.2021

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Ansehen

Sachstandsbericht

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Ansehen

Anlage 06.3 - Grundriss OG

4274 Zeichen

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Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!

Legende Genehmigungsplanung:

Bauzeichnung

1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau)

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Lageplan

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Geplante bauliche Anlagen (im Bestand)

Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand)

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Rettungsweg

Brüstungshöhe als Fertigmaß

Vorhandene bauliche Anlagen

Geplante bauliche Anlagen

Abriss

Oberlicht mit Lüftungstaster

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Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c
Flüchtlingsunterkunft
Potsdamer Straße 1b, Köln
Bauherr: Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
562/4 Neubau, Umbau und Sanierung
Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln
Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
pagelhenn Telefon +49 (0) 2103 - 41763-0
Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29

E-Mail

Internet

info@pagelhenn.de
www.pagelhenn.de

1813

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Obergeschoss

Grundriß M. 17/100
Blatt: G11 Datum: 29.11.2019
Bauherr: Architekt:

Anlage 05.3 - Schnitte

1045 Zeichen

Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!

Legende Genehmigungsplanung:

Bauzeichnung

1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau)
1 Geplante bauliche Anlagen (im Bestand)

Bu Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand)

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> Rettungsweg

BRH= Brüstungshöhe als Fertigmaß

Lageplan

Vorhandene bauliche Anlagen

ER Geplante bauliche Anlagen

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Laubengang aktualisiert 5 20.12.19 A
aktualisiert 20.01.20 B
Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c

Flüchtlingsunterkunft
Potsdamer Straße 1b, Köln

Bauherr: Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
562/4 Neubau, Umbau und Sanierung
Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln

pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
archileklinnenarchiteki  [elefon +49 (0) 2103 - 41763-0
Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29
E-Mail info@pagelhenn.de

Internet www.pagelhenn.de

_OK\G Bestalnd 61,79

1813

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Schnitte A-A/ B-B

M. 17/100

Blatt: G@20 Datum: 29.11.2019

Bauherr: Architekt:

Anlage 01 - Übersichtsplan

424 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [348011,5644493]   1:10000
 
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 08.07.2020

Anlage 03 - Luftbild

430 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [347990,5644542]   1:2000
 
KölnGIS
Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 08.07.2020

Anlage 05.2 - Ansichten Nord_Süd

709 Zeichen

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Alle Moße sind verantwortlich zu prüfen!

Legende Genehmigungsplanung:

Bouzeichnung

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Flüchtlingsunterkunft
Potsdamer Straße 1b, Köln

Bauherr: Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
562/4 Neubau, Umbou und Sanierung
Otmor- Pohl-Plotz1, 51103 Köln

1813

Entwurts- und Genehmigungsplanung

‚Ansichten Nord/ Süd

M.17100

Ben 626 Datum: 29.11.2019

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Bauherr: Architekt:

Anlage 06.4 - Grundriss DA

1837 Zeichen

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Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!

Legende Genehmigungsplanung:

Bauzeichnung

1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau)

1 Geplante bauliche Anlagen (im Bestand)

Bu Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand)

lu! Abriss

> Rettungsweg

BRH= Brüstungshöhe als Fertigmaß

Lageplan

Vorhandene bauliche Anlagen

ER Geplante bauliche Anlagen

ae] Abriss

T> << Oberlicht mit Lüftungstaster
DF Dehnfuge

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Laubengang aktualisiert 20.12.19 A
aktualisiert 20.01.20 B
Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c

Flüchtlingsunterkunft

Potsdamer Straße 1b, Köln

Bauherr: Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen

562/4 Neubau, Umbau und Sanierung

Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln

E-Mail

Internet

pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
archileklinnenarchiteki  [elefon +49 (0) 2103 - 41763-0
Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29

info@pagelhenn.de
www.pagelhenn.de

1813

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Dachaufsicht

Grundriß M. 17/100
Blatt: G@ 12 Datum: 29.11.2019
Bauherr: Architekt:

Anlage 04 - Freianlagenplanung

677 Zeichen

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Legende

(>) Baum geplant als Ersatzpflanzung

Baum vorhanden

Vorhandenen Baum roden

Belag Asphalt
Belag Pflaster

Fallschutzbelag//Sand

Rasen
Vegetationsfläche
Index Anderumi Datum Bearbeitet
Bauherr: Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Projekt: Außenanlagen Wohnbau Potsdamer Straße
Potsdamer Straße 1b
50859 Köln N
Planart: Entwurf A
Planung: Neuer Trassweg 28
CONTU StR angecnGichach
NDSCHAFTSARCHITEKTUR Tei 02204122976
Fax 02204160350.
‚Alexander Nix Landschafisarchitekt BDLA E-Mail nix@contur2.de
Plan-Nr: 614020320 Bearbeitet: ANIS)
ud Bd Kö: Gezeichnet: AN
Datum: 20.03.2020 Format:  Ta7S5om
Maßstab: kein
Bauer Tandschaftsarchtekt

Anlage 10 - Auszug aus BauA vom 08.03.2021

2129 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443 
Fax:  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 15.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des 
Bauausschusses vom 08.03.2021 
öffentlich 
 
5.3 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf 
dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, 
Baubeschluss 
1898/2020 
zu 5.3 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021 
AN/0499/2021 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:  
- Dachflächen zusätzlich für Photovoltaik zu nutzen, 
- Fassaden zu begrünen und 
- für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich 
nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
  
Einstimmig zugestimmt.  
 
II. Beschluss über die so geänderte Vorlage  
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf 
dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung 
Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3.619.000 € 
und Kosten für die Erstausstattung in Höhe von rund 22.000 €.  
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender 
Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplan-

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zeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Fi-
nanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-3-
5202 – Neubau Potsdamer Str. 1 b, freigegeben. 
Ergänzung: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:  
- Dachflächen zusätzlich für Photovoltaik zu nutzen, 
- Fassaden zu begrünen und 
- für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent-
lich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. 
-  
Abstimmungsergebnis:  
  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 06.2 - Grundriss EG

3938 Zeichen

Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!

Legende Genehmigungsplanung:

Bauzeichnung

BRH=

Lageplan

Ba

MI 7
LZIN

DF

Geplante bauliche Anlagen (Neubau)

Geplante bauliche Anlagen (im Bestand)

Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand)

Abriss

Rettungsweg

Brüstungshöhe als Fertigmaß

Vorhandene bauliche Anlagen

Geplante bauliche Anlagen

Abriss

Oberlicht mit Lüftungstaster

Dehnfuge

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Laubengang aktualisiert 20.12.19 A
aktualisiert 20.01.20 B
Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c
Flüchtlingsunterkunft
Potsdamer Straße 1b, Köln
Bauherr: Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
562/4 Neubau, Umbau und Sanierung
Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln
Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
pagelhenn Telefon +49 (0) 2103 - 41763-0
Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29

E-Mail

Internet

info@pagelhenn.de
www.pagelhenn.de

1813

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Erdgeschoss

Grundriß M. 17/100
Blatt: G 10 Datum: 29.11.2019
Bauherr: Architekt:

Anlage 06.1 - Grundriss UG

1203 Zeichen

Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!

Legende Genehmigungsplanung:

| | | | | | | | |
N Bauzeichnung

1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau)

j j j j j j j j j 1 Geplante bauliche Anlagen (im Bestand)

Bu Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand)

lu! Abriss

> Rettungsweg

BRH= Brüstungshöhe als Fertigmaß

Lageplan

Vorhandene bauliche Anlagen

ER Geplante bauliche Anlagen

ae] Abriss

MI 7

L2Sy Oberlicht mit Lüftungstaster

DF Dehnfuge

Keller 2
103.43m?

|
Bpdeneinlauf

austechnik ] Haustechnik 2 Trocknen

71.74m? 29.47m? 47.33m?

Aufstellraum
Heizungsanlage

ebeanlage für WM/TR
nd Ausguß

s geschlossenes System

SU]

Laubengang aktualisiert 20.12.19 A
aktualisiert 20.01.20 B
Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c

Flüchtlingsunterkunft
Potsdamer Straße 1b, Köln

Bauherr: Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
562/4 Neubau, Umbau und Sanierung
Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln

pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
archileklinnenarchiteki  [elefon +49 (0) 2103 - 41763-0
Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29
E-Mail info@pagelhenn.de

Internet www.pagelhenn.de

1813

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Untergeschoss
Grundriß M. 17/100
Blatt: G@ 09 Datum: 29.11.2019

Bauherr: Architekt:

Anlage 08 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1733 Zeichen

14 20.07.2020
143

2020-0832 KOB Flücht-
lingsunterkunft Potsdamer

Straße 1b-gez.doc
56

über Dez. V

Kostenberechnung für den Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft
Potsdamer Straße 1b, Weiden
RPA-Nr. KOB 2020/0832

eingereichte Kosten:.3.040.502,17 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 18.06.2020 (Posteingang RPA am 30.06.2020) wurde die Kostenberech-
nung für den Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft zur Prüfung eingereicht. Zie! der
Prüfung ist die Erwirkung des Baubeschlusses in den politischen Gremien.

Nach Abschluss der Prüfung wurden keine Gründe festgestellt, die einer Weiterführung des
Projektes entgegenstehen. Um Beachtung nachfolgender Punkte wird gebeten.

Prüfbare Mengenermittlungen für die Kostengruppen KG 300 und KG 400 lagen zum Zeit-
punkt der Prüfung nicht vor. Die Mengen sind teilweise lediglich als Pauschale in der dritten:
Kostenebene angegeben. Insofern können die Mengen gegenwärtig nicht bestätigt werden.

Die angesetzten Einheitspreise der Kostenberechnung befinden sich auf einem hohen Ni-
veau. Dies zeigt auch der Vergleich zu den Kostenkennwerten des BKI. Die ermittelten
Kennwerte für die Kostengruppen KG 300 und KG 400 liegen ca. 50 €/m2 unter den Maxi-
mal- Kennwerten für vergleichbare Objekte.

Die TGA-Planung weist in einigen Punkten noch Unklarheiten auf, woraus ein Kostenrisiko
resultiert. So ist z. B. noch nicht geklärt, ob der bestehende Kanalanschluss weiter verwen-
det werden kann. Ebenso ist die Dachentwässerung noch unklar.

In der weiteren Planung sollten Optionen für Einsparpotentiale einfließen.

Die Unterlagen werden zur weiteren Verwendung zurückgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. EEE ausgefertigt: u
ERREEEEELZSERZEIEN

Anlage 02 - Lageplan

420 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [347996,5644593]   1:2000
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (farbig)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 08.07.2020

Anlage 05.1 - Ansichten Ost_West

307 Zeichen

Alle Moße sind verantwortlich zu prüfen!

Legende Genehmigungsplanung:

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Lageplan

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Flüchtlingsunterkunft
Potsdamer Straße 1b, Köln

Anlage 07 - Haushaltsmäßige Auswirkungen

3356 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Potsdamer Str. 1 b 
3 Lindenthal 
Weiden 
Neubau 
Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum 
Anm. 
-1 0 1 2 3
2019 2020 2021 2022 2023 
Januar 
Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 141.442 € 2
Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 141.442 €
Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 44.734 €
Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 46. 485 €
Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 2.000 €
Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 6.378 €
Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0  €
Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0  €
Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 99.597 €
Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 2.2 02 €
Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 60. 303 €
Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 62.505 €
Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 3.500 €
Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 34.012 €
Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 37.512 €
0 € 0 € 0 € 0 € 58.172 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 58.172 €
Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 01 
Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 02 
Einzahlungen aus der Veräußerung von 
Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 40.329 € 6 83.310 € 1.447.279 € 1.447.279 € 0 €
Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 800 € 0 € 0 € 0  € 0 € 22.015 €
40.329 € 683.310 € 1.447.279 € 1.447.279 € 22.015 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 40.329 € 85.733  € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 597.577 € 1.447.279 € 1 .447.279 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Anmerkungen 
0
1
2
Projekt 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Szenario 
Teilplan 1004 
Periode 
Jahr 
Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung 
Bedarf Teilfinanzplan 1004 
Finanzrechnung 
Bedarf Teilergebnisplan 1004 
Ergebnisrechnung 
Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). 
Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und 
einmal jährlich abgerechnet. 
Die Nutzungsgebühren für die Flüchtlingsunterkünfte sind zwar von den Nutzern zu entrichten, werden aber größtenteils über 
Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt

Beschlussvorlage Rat

15563 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1898/2020 
Freigabedatum 
24.08.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 
mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3.619.000 € und Kosten für die Erstausstattung in Höhe von 
rund 22.000 €.  
 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei 
der Finanzstelle 5620-1004-3-5202 – Neubau Potsdamer Str. 1 b, freigegeben. 
 
 
 
Integrationsrat 12.01.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 
Bauausschuss 25.01.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) e.z. 31.08.2020 
Finanzausschuss 01.02.2021 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.641.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    99.597 € 
c) bilanzielle Abschreibungen    62.505 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    141.442 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung 
 
Teil der Verwaltungsaufgaben im Rahmen der öffentlich -rechtlichen Unterbringung ist es für Men-
schen, die aufgrund Ihrer besonderen Lebenssituation keinen regulären Zugang zum Wohnungsmarkt 
im Rahmen eines Miet-Wohnverhältnisses haben, Wohnraum zu schaffen um sie vor der drohenden 
Obdachlosigkeit zu bewahren. Um auch in der Hochphase des Zugangs von Geflüchteten der gesetz-
lichen Unterbringungsverpflichtung nachkommen zu können, wurde in den letzten Jahren vermehrt 
auf den Bau von kurzfristig zu realisierenden, temporären Unterkünften (Mobilie Wohneinheiten, Sys-
tembauten etc.) mit großer Aufnahmekapazität je Standort sowie auf die Anmietung von Beherber-
gungsbetrieben gesetzt. Aufgrund von stetig sinkenden Geflüchtetenzahlen ist es der Verwaltung nun 
möglich den nächsten Schritt zur weiteren Integration der Geflüchteten in den Wohnungsmarkt zu 
gehen, indem sie die Schaffung dauerhafter Unterbringungsmöglichke iten, wie konventionelle Ge-
bäude mit barrierefreien, abgeschlossen Nutzungseinheiten, vorantreibt. Neben der Erfüllung des 
Grundbedürfnisses auf eigenverantwortliches Wohnen wird gleichzeitig auf Nachhaltigkeit gesetzt, da 
die Nutzungseinheiten aufgrund ihrer Barrierefreiheit und den Zuschnitten nach der Unterbringung der 
Geflüchteten auch an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden können.

3 
 
Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen entsprechende Neubau-
potenziale, um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter zu realisieren. Dem-
entsprechend hat der Rat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 beschlossen, am Standort Potsdamer 
Str. 1 b den Abriss des Bestandsgebäudes sowie Planungen zum Neubau einer Ge flüchtetenunter-
kunft in konventioneller Bauweise an gleicher Stelle aufzunehmen (Planungsbeschluss 2396/2018). 
Geplantes Vorhaben: 
Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung auf dem städti-
schen Grundstück an der Potsda mer Str. 1 b einen Neubau in konventioneller Bauweise zur Unter-
bringung von Geflüchteten zu realisieren. 
Bauplanungsrecht: 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pla-
nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der rd. 2.500 m² großen  Teilgrundstücksfläche festge-
stellt. 
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach zwei auf diesem Flurstück bestehenden, sich 
überschneidenden Bebauungsplänen, die jeweils Grünfläche ausweisen. In einer ämterübergreifen-
den Vorbesprechung des Bauvorhabens wurde eruiert, dass die geplante Bebauung in diesem Zu-
sammenhang mit zwei Vollgeschossen mit Flachdach grundsätzlich möglich ist, da der Neubau an 
gleicher Stelle und in derselben Größenordnung erfolgt, wie das bereits abgerissene Bestandsgebäu-
de. Somit findet auch kein weiterer Eingriff in die Natur statt. Im Rahmen einer Befreiung von den 
Bebauungsplänen nach § 31 BauGB wurde seitens der Bauaufsichtsbehörde eine unbefristete Bau-
genehmigung in Aussicht gestellt. 
Baubeschreibung: 
Die auf diesen bau - und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht 
nunmehr eine Unterkunft für Geflüchtete in konventioneller Bauweise vor. Der zweigeschossige Bau-
körper besitzt ein Flachdach. Zusätzlich ist eine Vollunterkellerung vorgesehen. 
Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Nutzungseinheiten 
insgesamt rund 952 m². Es sind 10 Nutzungseinheiten geplant, deren Größe zwischen rund 36 m² 
und 112 m² variiert. 
Im Erdgeschoss befinden sich drei 5-Zimmer-Wohnungen, eine 1-Zimmer-Wohnung sowie eine roll-
stuhlgerechte 4-Zimmer- Wohnung. Das 1. Obergeschoss beinhaltet drei 5 -Zimmer- Wohnungen, 
eine 4 Zimmer- Wohnung sowie eine 1-Zimmer- Wohnung. Alle Wohnungen verfügen über eine Log-
gia. Bei Bedarf kann eine Wohnung als Büro für einen städtischen Sozialarbeiter/in hergerichtet wer-
den. Der Sicherheitsdienst ist aufgrund der Eigenständigkeit der zukünftigen Bewohner nicht mehr 
ständig vor Ort, sondern fährt lediglich Kontrollfahrten. 
Alle 10 Wohnungen wer den nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften barrierefrei nach DIN 
18040-2 errichtet, um im Rahmen der Nachhaltigkeit später leichter an WBS-Empfänger bzw. Perso-
nen mit körperlicher Beeinträchtigung vermietet werden zu können. Die Wohnflächenobergrenzen der 
Wohnraumförderbestimmungen werden zudem eingehalten. Die rollstuhlgerechte 4 -Zimmer-
Wohnung im Erdgeschoss verfügt über einen größeren Abstellraum als Kellerersatz. Waschmaschine 
und Trockner werden im Badezimmer der rollstuhlgerechten Wohnung unte rgebracht. Die zu den 
sonstigen Wohnungen gehörenden Abstellräume wurden in den Wohnungen sowie im Keller einge-
plant. Aufgrund der Geschossigkeit und der barrierefreien Zugänglichkeit der rollstuhlgerechten Woh-
nung im Erdgeschoss, kann auf eine Installation von Aufzügen verzichtet werden bzw. ist diese nach

4 
§ 39 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO) erst ab dem vierten Geschoss gesetzlich gefordert.  
Im Kellergeschoss befinden sich Technik- und Lagerflächen für Hausmeister, Trockenräume, Haus-
anschluss und Heizungszentrale. Zudem gibt es einen gemeinsamen Wasch- und Trockenraum, in 
dem sich zu jeder Wohnung, außer zu der rollstuhlgerechten, Waschmaschinen und Trockner befin-
den. Die den Wohnungen zugewiesenen Keller sowie sonstigen Kellerräume sind über ein gemein-
sames Treppenhaus erreichbar. 
 
Energetisch ist das Gebäude entsprechend den Bestimmungen bzw. auf Grundlage der aktuellen 
Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2016) geplant. Die Umsetzung eines darüber hinausgehender 
Energiestandard (Passivhaus-Standard) ist nicht gefordert bzw. von der Verwaltung aus den nachfol-
genden Gründen auch nicht beabsichtigt. Grundsätzlich ist die Planung und Umsetzung von Wohn-
gebäuden oder Unterbringungsgebäuden unter Berücksichtigung des Passivhaus-Standards reali-
sierbar. Die bislang durchgeführten Vergleiche haben jedoch gezeigt, dass die Errichtung von Ge-
bäuden nach EnEV in der Regel die wirtschaftlichere Lösung darstellt, da hierbei der geringste Bar-
wert bzw. die geringste Amortisationsdauer ausgewiesen wurde; siehe hierzu Vorlage 0537/2018. 
Darüber hinaus favorisiert die Verwaltung insbesondere im öffentlich verwalteten Geschosswoh-
nungsbau auch weiterhin den Standard nach EnEV 2016, da sich dieser bewährt hat, die entspre-
chende Anlagentechnik wartungsfreundlich ist und von vielen Nutzergruppen akzeptiert wird. 
Als Heizsystem fungiert hier eine solarunterstützte zentrale Gas -Heizungsanlage mit zentraler 
Warmwasserbereitung. Die Verteilung der Raumwärme erfolgt mittels Fußbodenheizung. Als zusätz-
liche regenerative Energiequelle dient eine Photovoltaikanlage, die den eigenen Strombedarf decken 
soll. 
Im Bereich der Außenanlagen sind bereits ein Sandkasten mit Schaukel sowie ein Rasenballspiel-
platz im hinteren Bereich der Anlage vorhanden. Der vorhandene Tischtennisplatz im vorderen Be-
reich wird mit einer zusätzlichen Tischtennisplatte ergänzt. Zudem wird eine barrierefreie Rampe zum 
hinteren Spielbereich entstehen, damit auch die hinteren Außenanlagen durch den Rollstuhlfahrer/in 
erreicht werden können. Zudem werden die vorhandenen Sitzmöglichkeiten sowie Mastleuchten teil-
weise neu angeordnet und erweitert. Am Hauszugangsweg sollen 28 Fahrradabstellplätze sowie eine 
Einhausung zum Unterstellen von Rollstühlen und Kinderwägen entstehen. Es werden keine weiteren 
PKW-Stellplätze benötigt, fünf oberirdische Stellplätze für das Personal sind bereits auf dem Nach-
bargrundstück angelegt. Der Baumbestand wird weitestgehend erhalten bleiben, teilweise entstehen 
neue Strauchbepflanzungen und die anderen Freiflächen werden eingesät. 
Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mind. 60 Jahre. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver-
brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet 
eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu - als auch bei Ersatzbauten. Um einer 
wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben 
so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende  Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen 
Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach-
haltig ist. 
Zeitrahmen:

5 
Der Abriss des Bestandsgebäudes wurde bereits im 1. Halbjahr 2020 durchgeführt. Die tatsächlichen 
Aufwendungen für den Abriss sind mit rd. 150.000 € wesentlich geringer als im Planungsbeschluss 
angenommen wurde. 
Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab Januar 2021 erfolgen, wobei mit einer reinen Bauzeit von 
24 Monaten zu rechnen ist. 
Die Fertigstellung ist bis zum 31.12.2022 geplant. 
Wirtschaftlichkeit:  
Der geplante Neubau an der Potsdamer Str. 1 b ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß-
nahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 ergeben sich bei derzeitigem Pla-
nungsstand Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 3.618.197,58 € brutto. Diese Kostenberech-
nung geht davon aus, dass Abweichungen der im Bauverlauf tatsächlichen entstehenden Kosten bei 
maximal 20 % liegen. Diese Berechnung beinhaltet sämtliche Bau - und Baunebenkosten inklusive 
Mehrwertsteuer, interne oder kalkulatorische Kosten sind nicht umfasst. 
Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO. 
Im Vergleich zu anderen Unterkunftsarten, wie angemietete Objekte (z. B. Hotels) oder Großu nter-
künfte (z. B. Container) mit erheblichen Aufwand für Sicherheits- und Trägerpersonal, ist die hier ge-
plante Unterkunftsart trotz der höheren Bauqualität auf Dauer grundsätzlich kostengünstiger.  
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden die entsprechenden späteren Nutzungs-
gebühren der Bewohner, grundsätzlich kostendeckend kalkuliert. Die prognostizierten Gebührener-
träge belaufen sich auf jährlich 141.442 € und beruhen auf vergleichbaren Objekten, die in der aktuel-
len vom Hauptausschuss a m 15.01.2018 beschlossenen städtischen Gebührensatzung, enthalten 
sind. Andere Unterkunftsarten werden in der Satzung mit deutlich höheren Gebührensätzen pro m² 
Wohnfläche kalkuliert. Da sich die den Nutzungsgebühren zugrunde liegenden Kosten verändern 
können, kann die Gebührensatzung den Erfordernissen angepasst werden, was auch derzeit geplant 
ist. Somit könnte die jetzige rechnerische Kostenunterdeckung von rund 21.000 € p. a. wieder ausge-
glichen werden. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass die Nutzungsgebühren für die Un-
terkünfte für Geflüchtete zwar von den Nutzern zu entrichten sind, aber größtenteils über Transferleis-
tungen der Stadt Köln gedeckt werden. 
Finanzierung: 
Für das Projekt ist im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Neubauplanungen insgesamt mit in-
vestiven Auszahlungen in Höhe von rd. 683.000 € zu rechnen. Zur Finanzierung der noch erforderli-
chen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfi-
nanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen 
für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202 - Neubau Potsdamer Str. 1 b durch Um-
schichtungen von der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, entsprechende Mittel zur 
Verfügung. 
Die Mittel für das Jahr 2021  wurden im gleichen Teilfinanzplan im Haushaltsplan 2020/2021 bei der 
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, veranschlagt und werden im Rahmen der Bewirt-
schaftung umgebucht. 
Der Mittelbedarf für die Jahre 2022 ff. ist in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. De-
zernat V wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewie-
senen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
Zur Finanzierung der noch erforderlichen investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen i. H. v. rund 22.000 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Fi-

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nanzplanung im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 09 
– Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 
entsprechende Mittel zur Verfügung. 
Die konsumtiven Aufwendungen fallen erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens für die Bauunter-
haltung an und sind für die Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs der investiven Maßnah-
me zwingend notwendig und müssen aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung und 
Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. 
Insofern sind die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 erfüllt. 
Zur Dringlichkeit: 
Es werden dringend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau 
bzw. Ersatz von temporären Unterbringungs maßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. 
Darüber hinaus besteht in Köln generell ein erheblicher Mangel an preiswertem Wohnraum für die 
gesamte Bevölkerung. Bei Nichterreichen der Ratssitzung im September 2020 verzögert sich die Pla-
nung und anschließende Fertigstellung. Aufgrund der grundsätzlichen Ü berarbeitung der Baube-
schlussvorlagen und dem damit verbundenen erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf war 
eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. 
 
 
Anlagen

Anlage 09 - Auszug aus BauA vom 25.01.2021

1467 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 25.02.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 
25.01.2021 
öffentlich 
5.3 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf 
dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, 
Baubeschluss 
1898/2020 
Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD-
Fraktion: 
 
Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach 
mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden.  
Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur 
Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.  
 
Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen 
als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin-
formationssystem abgebildet  
(hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=311605 ).  
Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage 
eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt, 
die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind.  
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.

Sachstandsbericht

2680 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 1898/2020 
 Stand: 20.01.2025 
Sachstandsbericht  
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss 
Abstimmungsergebnis in der Fassung des Bauausschusses (Anlage 10): 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 
mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3.619.000 € und Kosten für die Erstausstattung in Höhe von 
rund 22.000 €. 
 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei 
der Finanzstelle 5620-1004-3-5202 – Neubau Potsdamer Str. 1 b, freigegeben. 
 
Ergänzung:  
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:  
- Dachflächen zusätzlich für Photovoltaik zu nutzen,  
- Fassaden zu begrünen und  
- für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie öffentlich nutzbare Elektro-
Ladestationen zu schaffen.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2831/2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlos-
sen, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller 
Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lö-
venich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. 
 
Zudem wurde die Verwaltung mit diesem Beschluss beauftragt, die städtische Flüchtlingsunterkunft 
am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, 
aufzugeben und zurückzubauen sowie drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem 
Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, 
Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine 
zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

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Drei der vier Systembauten wurden vom Weißdornweg zur Potsdamer Str. umgesetzt. Die wieder-
verwertbaren Materialien der Außenanlagen (z. B. Gehwegplatten, Sitzbänke) wurden im Weißdorn-
weg demontiert und zur Weiterverwendung in die Potsdamer Str. verbracht. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten an den Außenanlagen im April 2024 ist die Anlage zur Nutzung in Be-
trieb genommen wurden.

Beratungsverlauf (6)

31.08.2020 Bauausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.01.2021 Integrationsrat
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1898/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2020
Erstellt
23.06.2020 08:31