1898/2020
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss
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Anlage 06.3 - Grundriss OG
4274 Zeichen
l l l l l 6.00 + 6.00 + 6.00 \ 6.00 L 6.00 6.00 6.00 L 6.00 7 | | | | Zu 7 | 7 \ 49 45 , \ , Ta 1.80 1.20 2 a7 1.80 1.80 7 .20 1.80 1.20 1.80 1.20 1.80 1.80 780 | 3.00 Br 1.80 1.20 1.80 1. 20, 1.80 1.20 1.80 1.80 1.20 1.80 je 1,575 T Zu u 12707 1,575 1 yl 1,575 7 1,575 | 7 1,575 1 T 1,575 1,575 7, 7 1,575 T T 1,575 T 1,575 T 221 2.55 1 2 a 3.23 1 2.55 2.55 ii 4.15 8.40 | 1 3.02 ii 2. 55 ii 12. 55 1 3.96 3.43 1 2. 55 152 1 4.00 1 1.98 ii 10.70 1 2.68 7 1 5.34 j 11.52 j ii 2.76 1.98 ii 4.00 j u l l | T j j j j j j j j | | | | | | | | | | | | | | | | | Bl l l l l b l l l l l j j j j | j j j j j | | Einheit 102 Typ B6.1 | | Einheit 103 Typ Al | Einheit 104 Typ C5 | | | | | | N 2.RW | 2.RW | | | | BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 RFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 \ 2 l l l l | l l l l T ee s Zimmed 1 Zimmer ?° Zimmer Zimmer 2 | Zimmer 3 "=" Wohnen fan er Ike ——]] Wohnen/Küche T WfZimmer 1 [Zimmer 2 Zihmer 7° 07 Zimmer 3” I Zimther 47, 5 en ı1D.Pom? 13.72m? 12.44m? 5 0m? ] +0-20m”?] 25.98 m? |6.05m2 605m 27.72m? 10.P0 1D,POom? 14.12m2? 3.72m 10.20m r o & l — l l ® — l l = Q / N ) 12 \ E= x | [> u | Zimmer 4 u j | mr | | “ 088m — | ® > ı u 2 R— | 5 [| | | | Bad 2 2 | 1! nur? lv vn | pyorser/Köche | Zn 7.07m? | Bi 4.34m? 13.96m2 NA | 21.45m?2 - | ’ . | j } EN N j SH x - - - BBadT= I 0 —J - 2.204202 IN. u = =— - - - |- - =1- | - - =Bad 2 - Ho 4 - © ® D=120m a S 4.25m: 9 Abstel \\ u ad 1 Abstell e) O 4.25m2 | ® N 1.12m? 0er l Bad A 1.329? FI N ®) u | en) fh (Bad 2) elle m2 |, ME :-'-- | I Bad ur "nf. on | | o o = sr ur nun 4.25m2 \\ 7 ur 17.71m2 = — Rn | I Z | 2 N 5.75m2 5 | In | 6m? Ve | 2 a ı j = x = D=1.20m 3.35M2 3 Flu g b) ”. | 2 ı \ Zn % 5 10oN | R N [@) 1.01 \ 7 ı NH > van | . < a 2 A IS / | / Küche | ® 2.13°\ 6.34m? — — 2.13 7 N Wohnen | EB j (6) N | - 9.38m2 & N _ , m N [6) j FT | ohnen| beizom — 1a a | ir 29 I — beizom ae- - - — 22.15m? N \ Abstel| [6) alı35 ea N | Hl] | | i | E 104 Abstell | \ \ | 22.15m —_ = 1.352 dr I I! = WTB5m o DS g üche/Essen Hziamerl3| HZimmer!4 | Flur To ae Flur£ # " 101, Treppehraum Oberlicht NR | Zimmer Zimmer 2 | [Köche/Essen |toggie —— Tr N 5 z|| 14.24m2 l 10.2dm2 |K10.2dm> | Re © \, ae 30.26m? OKFE +2,97° _ Öberlicht 106 bR213 2 Pa | 2 5 I] |& _ - - - I EssrQ]) 14.24m?_ _| _[10.20m 0.24m? || | 17.71m2 I 10.40m 2 I N ORRD2ET Senator - [10.24m? _ f110.20m?_ | _|14.24m? _ |eesm—— | © SZ | RK } ERFH TO X} | BRFH 110 BRFH 110 j BRFH 110 BRFH 110 j BRFH 110 BRFH 1110 . j Treppemanwände, , BRFH 110 j BRFH 110 BRFH 110 j BRFH 110 BRFH 110 | | 2.RW | | | Dachausstieg u | 2.RW l . | l l j l - “| . | ) l Einheit 101 Typ B6 Einheit 105 Typ B6 j j j j j j j j | | | | | B > | | | | | | ' | | | | | | | | | | Gefälle | ' | | | | | | | | | | j j j j j j j j j | | | | | | | | | j j j j j j j j j | | | | | | | | | j j j j j j j bay 4.00 L 9.00 n 2.06 4 2.06 ıb 4.32 4 3.26 " 1.98 u "b 2.80 u 2.16 L 9.00 — 4.00 — % 1 2.76 1 2) 1.80 h »Lı 1.80 Fur al 1.80_)1 FW 1.80 Er 0 L | 4.32 h 20) 11.28 \ 1.80 IR =) 1.80 "un m 1.80 a). ah. 1.80 ) 2: 2.76 sL I 1,575 1,575 1,575 1,575 1,575 I 1,575 j j 1,575 j 1,575 1,575 1,575 1,575 | ai | 49,45 | L 6.00 j 6.00 j 6.00 L 6.00 L 6.00 \ 6.00 j 6.00 j 6.00 j © 08 9 >» Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen! Legende Genehmigungsplanung: Bauzeichnung 1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau) BRH= Lageplan Ba MI 7 LZIN DF Geplante bauliche Anlagen (im Bestand) Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand) Abriss Rettungsweg Brüstungshöhe als Fertigmaß Vorhandene bauliche Anlagen Geplante bauliche Anlagen Abriss Oberlicht mit Lüftungstaster Dehnfuge —arararn N R-RN- | —_ . Ag Ein | 88 — | 2 Sr | \ | I | SSNUIHNNIN =] AUENIIF i n 1 [ER | | 1 Laubengang aktualisiert 20.12.19 A aktualisiert 20.01.20 B Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Köln Bauherr: Stadt Köln Amt für Wohnungswesen 562/4 Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden pagelhenn Telefon +49 (0) 2103 - 41763-0 Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29 E-Mail Internet info@pagelhenn.de www.pagelhenn.de 1813 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Obergeschoss Grundriß M. 17/100 Blatt: G11 Datum: 29.11.2019 Bauherr: Architekt:
Anlage 05.3 - Schnitte
1045 Zeichen
Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen! Legende Genehmigungsplanung: Bauzeichnung 1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau) 1 Geplante bauliche Anlagen (im Bestand) Bu Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand) lu! Abriss > Rettungsweg BRH= Brüstungshöhe als Fertigmaß Lageplan Vorhandene bauliche Anlagen ER Geplante bauliche Anlagen ae] Abriss T> << Oberlicht mit Lüftungstaster DF Dehnfuge OK G Bestand 61,59 Z OK G Bestand 61,63 IT 77 I Laubengang aktualisiert 5 20.12.19 A aktualisiert 20.01.20 B Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Köln Bauherr: Stadt Köln Amt für Wohnungswesen 562/4 Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden archileklinnenarchiteki [elefon +49 (0) 2103 - 41763-0 Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29 E-Mail info@pagelhenn.de Internet www.pagelhenn.de _OK\G Bestalnd 61,79 1813 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Schnitte A-A/ B-B M. 17/100 Blatt: G@20 Datum: 29.11.2019 Bauherr: Architekt:
Anlage 01 - Übersichtsplan
424 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [348011,5644493] 1:10000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.07.2020
Anlage 03 - Luftbild
430 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [347990,5644542] 1:2000 KölnGIS Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.07.2020
Anlage 05.2 - Ansichten Nord_Süd
709 Zeichen
#000 = 1190 NN __ i ————- Alle Moße sind verantwortlich zu prüfen! Legende Genehmigungsplanung: Bouzeichnung EEE Center inet ER Serie inch rose im aan EEER oosene nich Ana im EI rm EI Benamen H= _ Brungehöhe a Forigmad Lageplan Vorhandene bouche Anlagen EEE Seren bauche Anger I am 327 Obonc mntahnaeor Or Dehnie 2990 = 61,900 Loubongeng aktualier 29 | A Oktuolsien EEE Einheitennummererung ektuliien | 29.01.20 | c Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Köln Bauherr: Stadt Köln Amt für Wohnungswesen 562/4 Neubau, Umbou und Sanierung Otmor- Pohl-Plotz1, 51103 Köln 1813 Entwurts- und Genehmigungsplanung ‚Ansichten Nord/ Süd M.17100 Ben 626 Datum: 29.11.2019 _ Bauherr: Architekt:
Anlage 06.4 - Grundriss DA
1837 Zeichen
6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 r u r u Zu r Zu r Zu 49145 0° 15.08 9.04 9.04 15.08 A I i — fi 18.693 18.50 l l l zn AN l l l l l x DE u Ra u unn re Ba El un u Bu N nn Br nr In EEE ET nn | | | Soldrkollektor Soldrkollektor Soldrkollektor. _ . \ 4 Soldrkollektör Soldrkollektör Solarkallektor | S 2 N ı 1! ı n Ko} un r ı! R [| SAT-Anlage nach Angabe N 1. | IL Haustechnik 2 ı 1! ı ı l N L I j 1 j I j ] B nn 4 u | u En | 1 | \ J Bi J l | l 11 l l l | 1 l | ı l | ©berlight: m } = = | min. 0,5m? öffenbar | 1 Ss S IR 77 TA>227T227277 l r nn u Bam am un PIE 2 ' ı ı | Me) | I | LH Lei | | | | o| III kIII Alııı OKFD Hk;,10 | | | IE: EERBSERHERBBEEN E OKRD 5.00 | | ! R BR 2 Dachpusstieg Oberlicht R T — — = — — Zu — — — = — — — — — — — Zu — = — T — — — — — — — — = T — — — = — — — — = — — — — u u u \ T T T T T T T T T Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen! Legende Genehmigungsplanung: Bauzeichnung 1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau) 1 Geplante bauliche Anlagen (im Bestand) Bu Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand) lu! Abriss > Rettungsweg BRH= Brüstungshöhe als Fertigmaß Lageplan Vorhandene bauliche Anlagen ER Geplante bauliche Anlagen ae] Abriss T> << Oberlicht mit Lüftungstaster DF Dehnfuge \Tm Tem rTTITT 7 u I Li | 1 Laubengang aktualisiert 20.12.19 A aktualisiert 20.01.20 B Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Köln Bauherr: Stadt Köln Amt für Wohnungswesen 562/4 Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln E-Mail Internet pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden archileklinnenarchiteki [elefon +49 (0) 2103 - 41763-0 Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29 info@pagelhenn.de www.pagelhenn.de 1813 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Dachaufsicht Grundriß M. 17/100 Blatt: G@ 12 Datum: 29.11.2019 Bauherr: Architekt:
Anlage 04 - Freianlagenplanung
677 Zeichen
9 ® Legende (>) Baum geplant als Ersatzpflanzung Baum vorhanden Vorhandenen Baum roden Belag Asphalt Belag Pflaster Fallschutzbelag//Sand Rasen Vegetationsfläche Index Anderumi Datum Bearbeitet Bauherr: Stadt Köln Amt für Wohnungswesen Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Projekt: Außenanlagen Wohnbau Potsdamer Straße Potsdamer Straße 1b 50859 Köln N Planart: Entwurf A Planung: Neuer Trassweg 28 CONTU StR angecnGichach NDSCHAFTSARCHITEKTUR Tei 02204122976 Fax 02204160350. ‚Alexander Nix Landschafisarchitekt BDLA E-Mail nix@contur2.de Plan-Nr: 614020320 Bearbeitet: ANIS) ud Bd Kö: Gezeichnet: AN Datum: 20.03.2020 Format: Ta7S5om Maßstab: kein Bauer Tandschaftsarchtekt
Anlage 10 - Auszug aus BauA vom 08.03.2021
2129 Zeichen
Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax: (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Bauausschusses vom 08.03.2021 öffentlich 5.3 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss 1898/2020 zu 5.3 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021 AN/0499/2021 I. Beschluss über den Änderungsantrag Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: - Dachflächen zusätzlich für Photovoltaik zu nutzen, - Fassaden zu begrünen und - für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die so geänderte Vorlage Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3.619.000 € und Kosten für die Erstausstattung in Höhe von rund 22.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplan- Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. - 2 - zeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Fi- nanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-3- 5202 – Neubau Potsdamer Str. 1 b, freigegeben. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: - Dachflächen zusätzlich für Photovoltaik zu nutzen, - Fassaden zu begrünen und - für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent- lich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. - Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 06.2 - Grundriss EG
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Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen! Legende Genehmigungsplanung: Bauzeichnung BRH= Lageplan Ba MI 7 LZIN DF Geplante bauliche Anlagen (Neubau) Geplante bauliche Anlagen (im Bestand) Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand) Abriss Rettungsweg Brüstungshöhe als Fertigmaß Vorhandene bauliche Anlagen Geplante bauliche Anlagen Abriss Oberlicht mit Lüftungstaster Dehnfuge | l ı ı ı ı ı | | ı ı ı ı | ı ı ı | ı ı ı ı ' ı ı ı | | 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 + + + + + u + u + j 49.45 j Ta: 1.80 1.20 1.80 1.80 1.80 1.20 1.80 1.20 1.80 1.20 1.80 1.80 6.00 j 1.80 3.00 Br 1.80 1.20 1.80 1. 20 / 1.80 1.20 1.80 2.40 1 27 1.20 1.80 je 1,575 T 7 1,575 L 4 1,575 T 1,575 T | 1,575 7 7 1,575 | T 1,575 7 1,575 1 T 1,575 1,575 7, 7 1,575 T 7, 1,575 7, 2>1\m2.55 1 3.43 3.23 2.55 1 2.55 1 4.15 8.40 1 5:02 ii 2. 55 ii 12; 55 T .08 1.80 1.082, wA 1 2. 55 2 7 4.00 1.98 1 10.70 1 2.68 5.34 11.52 7. A 1.98 1 4,00 u ı ı T ı ı ı ! ı ı ı ı | ı | Einheit:002 Typ B6.1 | Einheit 003 Typ Al Einheit 004 Typ A5 ı x x x x x x x x x x —x x x x x x x x x x BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BEH 110 BRFH 110 BRFH 110 aha 11o MFH 10 | BRFH 110 | BRFH 110 BRFH 110 | BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 | o Zimme 1 Zimmer 2 Zimmer I Zimmler 2 | Zimmer 37 "ra. Wohnen gg —— r > € — Wohnen/Küche 1 | Zimmer 1 [Zimmer 2 Zimmer 37° 7 7 Zimmer 37 1 Zimmer a Fr 7 ee T ı1D.Pom? 13.72m? 12.44m? 5 0m? ] +0-20m”?] 25.98m? |65.$5m7 605m 27.72m? 10.POm? 7 Re 14.12m2? 3.72m 10.20m = 2 S = BASS = 2 l u FT ) l ® 3 - I ı g u Bu Zimmler 4 ae] Y \ 7 —_ oO Q Bm O 8 8 = — 8 sg u = FL NH N o Re Eur? »- 1. | "Yohnen/Köche u | Z Flur 2 iR IR S 4.34m? 13.96m? N 1 21.45m? _, ES vn A 110m DA _ - Bostr HH - - — M_ _ I... _ 2.202 2.2. _ —— | |- — _ Adftell NY l a _ _|_ _ — 2 _ Ri! 22.2.2. -|- FB -) BT - 4.25m2° Abstel / Bad 1 xl Flurı [2.88m: i > 4.25m2 S ® , 1.12m2 J ostet fi Im 6.31 m? “ ® Ro > f \ fh Bad 2 . | m], Bad AN Bad Flur N > I: — = Panon Flör 1 I] 4.25m2 SZ 2 oo = BR ne) fe) Zi u Bu 1 POWeVeER la ® a | 5 I" Ds nn hr 3 2.135\ 6. — — 2.135 Tal —x oO Wohnen —Qf | [6) Sl , 5 br au N N [6) ohnenı N 2 Ne) — 1.01 „göm®| © fh IK 1c] 72 fh — " _ 22.15m2 ı 1’ | ı Abstel| [6] a3 g003 |! Wr li E 004 Abstell | — 22.15m3 _.2.2.- Mn = an ES 1.3512 dr nl "35m | | im © Y n = ölheVEssen Zimmerl3l Pzimherl4 Flur la. er 0 , peppenaumx x xx IX X Ko n NM |Köche/Esiem [Moggie — | | = =| 215 = Kl —05m2|| 14.24m2 _ 11 10.20m2 10.2dm2 JH | 17.71m2 N adEoo og 10.40m? 135 & So RR? . A SEE ZEHN! —_ 2217 . || 110.2dm?2_ | _|14.24m2 m & a Sr a I - x x x x x a SI SI N BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH INO Toppemalmuinde o Bro BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 BRFH 110 oo Mn Denn Q Se | Einheit OO] Typ B6 | | | Mi 7 FE Einheit 005 Typ B6 | | <- Bir EL ı ı | ı ı ıo o ı ı o o u u Q No N S Q ı ı x ' N o ı ı | ı < lo ° | AbsteH 24.822 | | | | Kinderwfigen/Rollstühle o o ° [) 2) % ı ı ı ı ı ı Fahrräder j Vordach | | r eh: 1.992 > 3.60 | \ ı ı ı bay 00 L 9.00 n 2.06 pP) 2.16 L 4.32 4 2.26 bi: 1.98 y 5 3.12 ıb 2.08 u 2.06 + 9.00 — 4.00 3 l l l l l l l hl a Ba ho 1 X Permer Bu hl % 2.76 In FR 1.80 h 2 1.80 By 20) 1.80 IR no]. 1.80 24 | 4.32 zo) ——— 10.08 h ARE 1.8 IR 20) 1.80 gm 20 | 1.80 o); ah: 1.80 oh ER 3.123 \ 1,575 1,575 1,575 1,975 1,575 1,575 1,5 = 1,575 1,575 1,575 1,575 6.00 6.00 j 6.00 6.00 6.00 6.00 j 6.00 j 6.00 Zu 7 Ar + Zn Zu N \ © © ® 0 6 08 z \ | I | SSNUIHNNIN =] AUENIIF i n u I Laubengang aktualisiert 20.12.19 A aktualisiert 20.01.20 B Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Köln Bauherr: Stadt Köln Amt für Wohnungswesen 562/4 Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden pagelhenn Telefon +49 (0) 2103 - 41763-0 Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29 E-Mail Internet info@pagelhenn.de www.pagelhenn.de 1813 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Erdgeschoss Grundriß M. 17/100 Blatt: G 10 Datum: 29.11.2019 Bauherr: Architekt:
Anlage 06.1 - Grundriss UG
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Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen! Legende Genehmigungsplanung: | | | | | | | | | N Bauzeichnung 1 Geplante bauliche Anlagen (Neubau) j j j j j j j j j 1 Geplante bauliche Anlagen (im Bestand) Bu Vorhandene bauliche Anlagen (im Bestand) lu! Abriss > Rettungsweg BRH= Brüstungshöhe als Fertigmaß Lageplan Vorhandene bauliche Anlagen ER Geplante bauliche Anlagen ae] Abriss MI 7 L2Sy Oberlicht mit Lüftungstaster DF Dehnfuge Keller 2 103.43m? | Bpdeneinlauf austechnik ] Haustechnik 2 Trocknen 71.74m? 29.47m? 47.33m? Aufstellraum Heizungsanlage ebeanlage für WM/TR nd Ausguß s geschlossenes System SU] Laubengang aktualisiert 20.12.19 A aktualisiert 20.01.20 B Einheitennummerierung aktualisiert 29.01.20 c Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Köln Bauherr: Stadt Köln Amt für Wohnungswesen 562/4 Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar- Pohl-Platz1, 51103 Köln pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden archileklinnenarchiteki [elefon +49 (0) 2103 - 41763-0 Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29 E-Mail info@pagelhenn.de Internet www.pagelhenn.de 1813 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Untergeschoss Grundriß M. 17/100 Blatt: G@ 09 Datum: 29.11.2019 Bauherr: Architekt:
Anlage 08 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 20.07.2020 143 2020-0832 KOB Flücht- lingsunterkunft Potsdamer Straße 1b-gez.doc 56 über Dez. V Kostenberechnung für den Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Weiden RPA-Nr. KOB 2020/0832 eingereichte Kosten:.3.040.502,17 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 18.06.2020 (Posteingang RPA am 30.06.2020) wurde die Kostenberech- nung für den Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft zur Prüfung eingereicht. Zie! der Prüfung ist die Erwirkung des Baubeschlusses in den politischen Gremien. Nach Abschluss der Prüfung wurden keine Gründe festgestellt, die einer Weiterführung des Projektes entgegenstehen. Um Beachtung nachfolgender Punkte wird gebeten. Prüfbare Mengenermittlungen für die Kostengruppen KG 300 und KG 400 lagen zum Zeit- punkt der Prüfung nicht vor. Die Mengen sind teilweise lediglich als Pauschale in der dritten: Kostenebene angegeben. Insofern können die Mengen gegenwärtig nicht bestätigt werden. Die angesetzten Einheitspreise der Kostenberechnung befinden sich auf einem hohen Ni- veau. Dies zeigt auch der Vergleich zu den Kostenkennwerten des BKI. Die ermittelten Kennwerte für die Kostengruppen KG 300 und KG 400 liegen ca. 50 €/m2 unter den Maxi- mal- Kennwerten für vergleichbare Objekte. Die TGA-Planung weist in einigen Punkten noch Unklarheiten auf, woraus ein Kostenrisiko resultiert. So ist z. B. noch nicht geklärt, ob der bestehende Kanalanschluss weiter verwen- det werden kann. Ebenso ist die Dachentwässerung noch unklar. In der weiteren Planung sollten Optionen für Einsparpotentiale einfließen. Die Unterlagen werden zur weiteren Verwendung zurückgereicht. Mit freundlichen Grüßen gez. EEE ausgefertigt: u ERREEEEELZSERZEIEN
Anlage 02 - Lageplan
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80m6040200 Mittelpunkt: [347996,5644593] 1:2000 KölnGIS Amtl. Basiskarte (farbig) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.07.2020
Anlage 05.1 - Ansichten Ost_West
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Alle Moße sind verantwortlich zu prüfen! Legende Genehmigungsplanung: EEE vororcene bosch Aion Im Bond ES A H= _ Brungehöhe a Forigmad Lageplan Vorhandene bouche Anlagen EEE Seren bauche Anger I am 327 Obonc mntahnaeor Or Dehnie _ GGG GEÄZ, Vin zo Flüchtlingsunterkunft Potsdamer Straße 1b, Köln
Anlage 07 - Haushaltsmäßige Auswirkungen
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Potsdamer Str. 1 b 3 Lindenthal Weiden Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Anm. -1 0 1 2 3 2019 2020 2021 2022 2023 Januar Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 141.442 € 2 Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 141.442 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 44.734 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 46. 485 € Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 2.000 € Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 6.378 € Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 99.597 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 2.2 02 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 60. 303 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 62.505 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 3.500 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 34.012 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 37.512 € 0 € 0 € 0 € 0 € 58.172 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 58.172 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 40.329 € 6 83.310 € 1.447.279 € 1.447.279 € 0 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 22.015 € 40.329 € 683.310 € 1.447.279 € 1.447.279 € 22.015 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 40.329 € 85.733 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 597.577 € 1.447.279 € 1 .447.279 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 2 Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004 Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung Bedarf Teilfinanzplan 1004 Finanzrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Ergebnisrechnung Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Die Nutzungsgebühren für die Flüchtlingsunterkünfte sind zwar von den Nutzern zu entrichten, werden aber größtenteils über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 1898/2020 Freigabedatum 24.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3.619.000 € und Kosten für die Erstausstattung in Höhe von rund 22.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202 – Neubau Potsdamer Str. 1 b, freigegeben. Integrationsrat 12.01.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Bauausschuss 25.01.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) e.z. 31.08.2020 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.641.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 99.597 € c) bilanzielle Abschreibungen 62.505 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge 141.442 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Teil der Verwaltungsaufgaben im Rahmen der öffentlich -rechtlichen Unterbringung ist es für Men- schen, die aufgrund Ihrer besonderen Lebenssituation keinen regulären Zugang zum Wohnungsmarkt im Rahmen eines Miet-Wohnverhältnisses haben, Wohnraum zu schaffen um sie vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren. Um auch in der Hochphase des Zugangs von Geflüchteten der gesetz- lichen Unterbringungsverpflichtung nachkommen zu können, wurde in den letzten Jahren vermehrt auf den Bau von kurzfristig zu realisierenden, temporären Unterkünften (Mobilie Wohneinheiten, Sys- tembauten etc.) mit großer Aufnahmekapazität je Standort sowie auf die Anmietung von Beherber- gungsbetrieben gesetzt. Aufgrund von stetig sinkenden Geflüchtetenzahlen ist es der Verwaltung nun möglich den nächsten Schritt zur weiteren Integration der Geflüchteten in den Wohnungsmarkt zu gehen, indem sie die Schaffung dauerhafter Unterbringungsmöglichke iten, wie konventionelle Ge- bäude mit barrierefreien, abgeschlossen Nutzungseinheiten, vorantreibt. Neben der Erfüllung des Grundbedürfnisses auf eigenverantwortliches Wohnen wird gleichzeitig auf Nachhaltigkeit gesetzt, da die Nutzungseinheiten aufgrund ihrer Barrierefreiheit und den Zuschnitten nach der Unterbringung der Geflüchteten auch an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden können. 3 Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen entsprechende Neubau- potenziale, um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter zu realisieren. Dem- entsprechend hat der Rat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 beschlossen, am Standort Potsdamer Str. 1 b den Abriss des Bestandsgebäudes sowie Planungen zum Neubau einer Ge flüchtetenunter- kunft in konventioneller Bauweise an gleicher Stelle aufzunehmen (Planungsbeschluss 2396/2018). Geplantes Vorhaben: Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung auf dem städti- schen Grundstück an der Potsda mer Str. 1 b einen Neubau in konventioneller Bauweise zur Unter- bringung von Geflüchteten zu realisieren. Bauplanungsrecht: Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pla- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der rd. 2.500 m² großen Teilgrundstücksfläche festge- stellt. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach zwei auf diesem Flurstück bestehenden, sich überschneidenden Bebauungsplänen, die jeweils Grünfläche ausweisen. In einer ämterübergreifen- den Vorbesprechung des Bauvorhabens wurde eruiert, dass die geplante Bebauung in diesem Zu- sammenhang mit zwei Vollgeschossen mit Flachdach grundsätzlich möglich ist, da der Neubau an gleicher Stelle und in derselben Größenordnung erfolgt, wie das bereits abgerissene Bestandsgebäu- de. Somit findet auch kein weiterer Eingriff in die Natur statt. Im Rahmen einer Befreiung von den Bebauungsplänen nach § 31 BauGB wurde seitens der Bauaufsichtsbehörde eine unbefristete Bau- genehmigung in Aussicht gestellt. Baubeschreibung: Die auf diesen bau - und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht nunmehr eine Unterkunft für Geflüchtete in konventioneller Bauweise vor. Der zweigeschossige Bau- körper besitzt ein Flachdach. Zusätzlich ist eine Vollunterkellerung vorgesehen. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Nutzungseinheiten insgesamt rund 952 m². Es sind 10 Nutzungseinheiten geplant, deren Größe zwischen rund 36 m² und 112 m² variiert. Im Erdgeschoss befinden sich drei 5-Zimmer-Wohnungen, eine 1-Zimmer-Wohnung sowie eine roll- stuhlgerechte 4-Zimmer- Wohnung. Das 1. Obergeschoss beinhaltet drei 5 -Zimmer- Wohnungen, eine 4 Zimmer- Wohnung sowie eine 1-Zimmer- Wohnung. Alle Wohnungen verfügen über eine Log- gia. Bei Bedarf kann eine Wohnung als Büro für einen städtischen Sozialarbeiter/in hergerichtet wer- den. Der Sicherheitsdienst ist aufgrund der Eigenständigkeit der zukünftigen Bewohner nicht mehr ständig vor Ort, sondern fährt lediglich Kontrollfahrten. Alle 10 Wohnungen wer den nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften barrierefrei nach DIN 18040-2 errichtet, um im Rahmen der Nachhaltigkeit später leichter an WBS-Empfänger bzw. Perso- nen mit körperlicher Beeinträchtigung vermietet werden zu können. Die Wohnflächenobergrenzen der Wohnraumförderbestimmungen werden zudem eingehalten. Die rollstuhlgerechte 4 -Zimmer- Wohnung im Erdgeschoss verfügt über einen größeren Abstellraum als Kellerersatz. Waschmaschine und Trockner werden im Badezimmer der rollstuhlgerechten Wohnung unte rgebracht. Die zu den sonstigen Wohnungen gehörenden Abstellräume wurden in den Wohnungen sowie im Keller einge- plant. Aufgrund der Geschossigkeit und der barrierefreien Zugänglichkeit der rollstuhlgerechten Woh- nung im Erdgeschoss, kann auf eine Installation von Aufzügen verzichtet werden bzw. ist diese nach 4 § 39 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO) erst ab dem vierten Geschoss gesetzlich gefordert. Im Kellergeschoss befinden sich Technik- und Lagerflächen für Hausmeister, Trockenräume, Haus- anschluss und Heizungszentrale. Zudem gibt es einen gemeinsamen Wasch- und Trockenraum, in dem sich zu jeder Wohnung, außer zu der rollstuhlgerechten, Waschmaschinen und Trockner befin- den. Die den Wohnungen zugewiesenen Keller sowie sonstigen Kellerräume sind über ein gemein- sames Treppenhaus erreichbar. Energetisch ist das Gebäude entsprechend den Bestimmungen bzw. auf Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2016) geplant. Die Umsetzung eines darüber hinausgehender Energiestandard (Passivhaus-Standard) ist nicht gefordert bzw. von der Verwaltung aus den nachfol- genden Gründen auch nicht beabsichtigt. Grundsätzlich ist die Planung und Umsetzung von Wohn- gebäuden oder Unterbringungsgebäuden unter Berücksichtigung des Passivhaus-Standards reali- sierbar. Die bislang durchgeführten Vergleiche haben jedoch gezeigt, dass die Errichtung von Ge- bäuden nach EnEV in der Regel die wirtschaftlichere Lösung darstellt, da hierbei der geringste Bar- wert bzw. die geringste Amortisationsdauer ausgewiesen wurde; siehe hierzu Vorlage 0537/2018. Darüber hinaus favorisiert die Verwaltung insbesondere im öffentlich verwalteten Geschosswoh- nungsbau auch weiterhin den Standard nach EnEV 2016, da sich dieser bewährt hat, die entspre- chende Anlagentechnik wartungsfreundlich ist und von vielen Nutzergruppen akzeptiert wird. Als Heizsystem fungiert hier eine solarunterstützte zentrale Gas -Heizungsanlage mit zentraler Warmwasserbereitung. Die Verteilung der Raumwärme erfolgt mittels Fußbodenheizung. Als zusätz- liche regenerative Energiequelle dient eine Photovoltaikanlage, die den eigenen Strombedarf decken soll. Im Bereich der Außenanlagen sind bereits ein Sandkasten mit Schaukel sowie ein Rasenballspiel- platz im hinteren Bereich der Anlage vorhanden. Der vorhandene Tischtennisplatz im vorderen Be- reich wird mit einer zusätzlichen Tischtennisplatte ergänzt. Zudem wird eine barrierefreie Rampe zum hinteren Spielbereich entstehen, damit auch die hinteren Außenanlagen durch den Rollstuhlfahrer/in erreicht werden können. Zudem werden die vorhandenen Sitzmöglichkeiten sowie Mastleuchten teil- weise neu angeordnet und erweitert. Am Hauszugangsweg sollen 28 Fahrradabstellplätze sowie eine Einhausung zum Unterstellen von Rollstühlen und Kinderwägen entstehen. Es werden keine weiteren PKW-Stellplätze benötigt, fünf oberirdische Stellplätze für das Personal sind bereits auf dem Nach- bargrundstück angelegt. Der Baumbestand wird weitestgehend erhalten bleiben, teilweise entstehen neue Strauchbepflanzungen und die anderen Freiflächen werden eingesät. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mind. 60 Jahre. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver- brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu - als auch bei Ersatzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach- haltig ist. Zeitrahmen: 5 Der Abriss des Bestandsgebäudes wurde bereits im 1. Halbjahr 2020 durchgeführt. Die tatsächlichen Aufwendungen für den Abriss sind mit rd. 150.000 € wesentlich geringer als im Planungsbeschluss angenommen wurde. Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab Januar 2021 erfolgen, wobei mit einer reinen Bauzeit von 24 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis zum 31.12.2022 geplant. Wirtschaftlichkeit: Der geplante Neubau an der Potsdamer Str. 1 b ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß- nahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 ergeben sich bei derzeitigem Pla- nungsstand Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 3.618.197,58 € brutto. Diese Kostenberech- nung geht davon aus, dass Abweichungen der im Bauverlauf tatsächlichen entstehenden Kosten bei maximal 20 % liegen. Diese Berechnung beinhaltet sämtliche Bau - und Baunebenkosten inklusive Mehrwertsteuer, interne oder kalkulatorische Kosten sind nicht umfasst. Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO. Im Vergleich zu anderen Unterkunftsarten, wie angemietete Objekte (z. B. Hotels) oder Großu nter- künfte (z. B. Container) mit erheblichen Aufwand für Sicherheits- und Trägerpersonal, ist die hier ge- plante Unterkunftsart trotz der höheren Bauqualität auf Dauer grundsätzlich kostengünstiger. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden die entsprechenden späteren Nutzungs- gebühren der Bewohner, grundsätzlich kostendeckend kalkuliert. Die prognostizierten Gebührener- träge belaufen sich auf jährlich 141.442 € und beruhen auf vergleichbaren Objekten, die in der aktuel- len vom Hauptausschuss a m 15.01.2018 beschlossenen städtischen Gebührensatzung, enthalten sind. Andere Unterkunftsarten werden in der Satzung mit deutlich höheren Gebührensätzen pro m² Wohnfläche kalkuliert. Da sich die den Nutzungsgebühren zugrunde liegenden Kosten verändern können, kann die Gebührensatzung den Erfordernissen angepasst werden, was auch derzeit geplant ist. Somit könnte die jetzige rechnerische Kostenunterdeckung von rund 21.000 € p. a. wieder ausge- glichen werden. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass die Nutzungsgebühren für die Un- terkünfte für Geflüchtete zwar von den Nutzern zu entrichten sind, aber größtenteils über Transferleis- tungen der Stadt Köln gedeckt werden. Finanzierung: Für das Projekt ist im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Neubauplanungen insgesamt mit in- vestiven Auszahlungen in Höhe von rd. 683.000 € zu rechnen. Zur Finanzierung der noch erforderli- chen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfi- nanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202 - Neubau Potsdamer Str. 1 b durch Um- schichtungen von der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, entsprechende Mittel zur Verfügung. Die Mittel für das Jahr 2021 wurden im gleichen Teilfinanzplan im Haushaltsplan 2020/2021 bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, veranschlagt und werden im Rahmen der Bewirt- schaftung umgebucht. Der Mittelbedarf für die Jahre 2022 ff. ist in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. De- zernat V wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewie- senen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Zur Finanzierung der noch erforderlichen investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i. H. v. rund 22.000 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Fi- 6 nanzplanung im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 09 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 entsprechende Mittel zur Verfügung. Die konsumtiven Aufwendungen fallen erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens für die Bauunter- haltung an und sind für die Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs der investiven Maßnah- me zwingend notwendig und müssen aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Insofern sind die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 erfüllt. Zur Dringlichkeit: Es werden dringend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau bzw. Ersatz von temporären Unterbringungs maßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. Darüber hinaus besteht in Köln generell ein erheblicher Mangel an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung. Bei Nichterreichen der Ratssitzung im September 2020 verzögert sich die Pla- nung und anschließende Fertigstellung. Aufgrund der grundsätzlichen Ü berarbeitung der Baube- schlussvorlagen und dem damit verbundenen erhöhten verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. Anlagen
Anlage 09 - Auszug aus BauA vom 25.01.2021
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 25.02.2021 Auszug aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021 öffentlich 5.3 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss 1898/2020 Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD- Fraktion: Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden. Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden. Stellungnahme der Verwaltung: Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin- formationssystem abgebildet (hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=311605 ). Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt, die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.
Sachstandsbericht
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/562/4
___________________________
Vorlagen-Nummer
1898/2020
Stand: 20.01.2025
Sachstandsbericht
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Baubeschluss
Abstimmungsergebnis in der Fassung des Bauausschusses (Anlage 10):
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337
mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3.619.000 € und Kosten für die Erstausstattung in Höhe von
rund 22.000 €.
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei
der Finanzstelle 5620-1004-3-5202 – Neubau Potsdamer Str. 1 b, freigegeben.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:
- Dachflächen zusätzlich für Photovoltaik zu nutzen,
- Fassaden zu begrünen und
- für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie öffentlich nutzbare Elektro-
Ladestationen zu schaffen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2831/2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlos-
sen, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller
Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lö-
venich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen.
Zudem wurde die Verwaltung mit diesem Beschluss beauftragt, die städtische Flüchtlingsunterkunft
am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476,
aufzugeben und zurückzubauen sowie drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem
Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9,
Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine
zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.
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Drei der vier Systembauten wurden vom Weißdornweg zur Potsdamer Str. umgesetzt. Die wieder-
verwertbaren Materialien der Außenanlagen (z. B. Gehwegplatten, Sitzbänke) wurden im Weißdorn-
weg demontiert und zur Weiterverwendung in die Potsdamer Str. verbracht.
Nach Abschluss der Arbeiten an den Außenanlagen im April 2024 ist die Anlage zur Nutzung in Be-
trieb genommen wurden.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1898/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.12.2020
- Erstellt
- 23.06.2020 08:31