AN/0088/2019
Fragen zur Vorlage Nr. 4179/2018, Sitzung am 24.1.2019, TOP 7.1.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.01.2019 AN/0088/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren Fragen zur Vorlage Nr. 4179/2018, Sitzung am 24.1.2019, TOP 7.1. Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Paetzold, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. Die Fraktion DIE LINKE stellt fest, dass das Thema illegale Wohnraumzweckentfremdung endlich und ausreichend in der Verwaltung angekommen ist. Sie bedauert zugleich, dass es offensichtlich erst der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen exzessiven Umnutzungen bedurfte, nun endlich adäquat gegen zu steuern. In Bezug auf den nun vorgelegten Zwischenbericht (Vorlagennummer 4179/2018) ergeben sich weitere Fragen, um deren Beantwortung – soweit schon möglich – wir bis zur Sitzung am 24.1.2019 bitten: 1. Der Mitteilung der Verwaltung ist zu entnehmen, dass eine ämterübergreifende Kooperation zwischenzeitlich evaluiert werden sollte. Diese Zusammenarbeit wird vom Kölner Mieterverein u.a. seit längerem gefordert. Ist es möglich, dem Ausschuss fortan umfassend über die Ergebnisse dieser Kooperation zu berichten? 2. Ist gewährleistet, dass die neue Wohnraumschutzsatzung, die ja „eine der Fachaufgaben des zukünftigen Amtsjuristen beim Amt für Wohnungswesen“ sein wird, zeitnah in die politischen Gremien gegeben werden kann? Die Verwaltung räumt ja ein, dass die Stelle noch nicht besetzt werden konnte. 3. In Anlage 1 wird angeführt, dass seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzungen 4910 Ersatzwohnungen errichtet wurden. Warum konnten diese Wohnungen nicht gebaut werden, ohne Wohnraum abzubrechen? Wir bitten darüber hinaus um die detaillierte Darstellung der Miethöhe in den abgebrochenen sowie in den neu fertig gestellten Wohnungen. 4. In Anlage 2 wird das Meldeportal der Stadt München erwähnt, dass der Erfassung von Verdachtsfällen dient. Wäre die Einrichtung eines solchen Portals bei der Kölner Wohnungsaufsicht denkbar, zumal der technische wie finanzielle Aufwand vergleichsweise gering erscheint? 5. Die Stadt Frankfurt vermeldet keinerlei Bußgeldbescheide, da die Bürger immer „direkt auf die Ahndung eingegangen“ sind. Offensichtlich findet dort eine deutlichere Ansprache an Eigentümer und Vermieter statt. Welche Verschärfungen in der Buß- und Zwangsgeldandrohung bzw. -verhängung sind nötig, um die zügige Rückführung von Wohnraum auf den Wohnungsmarkt effektiv zu verbessern? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0088/2019
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 21.01.2019
- Erstellt
- 21.01.2019 09:40