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V/0638/2025

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 19.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.12.2025, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Zuschüsse 2025

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Anlage 2 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2412 Zeichen

V/0638/2025 
V/0638/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den in Anlage 1 aufgeführten örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen und 
Initiativen werden Zuschüsse für den beantragten Zweck wie aufgeführt gewährt. 
 
2. Für die Unterhaltung des Seihofteichs wird dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig-
keit ein Betrag von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
in € 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Bezirksvertretungen (frei ver-
fügbare Mittel)  
2025   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
 1.000,00  
Zeile 15 Transferaufwendungen  15.277,84  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d ) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
24.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Guddorf  
Telefon: 492-1640 oder -
1650 
Guddorf@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0638/2025 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 2).  
 
Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und 
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 18.11.2025 ausgespro-
chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden.  
 
Die unter lfd. Nr. 1 -7 der Anlage 1 genannten Antragstellenden sollen die Zuschüsse in der ausge-
wiesenen bzw. auf Nachweis bis zur maximalen ausgewiesenen Höhe erhalten. Dem unter lfd. Nr. 8 
der Anlage 1 genannten Antragsteller soll kein Zuschuss gewährt werden.  
 
 
im Auftrag 
 
gez. 
 
 
Guddorf 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Zuschüsse 2025 
Anlage 2 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage A

Anlage 1 Zuschüsse 2025

1119 Zeichen

Anlage 1 
Zuschussvorschläge zur Vereinsförderung 2025 der Bezirksvertretung Münster-West 
 
Den nachfolgenden Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse 
in folgender Höhe gewährt. 
Lfd. 
Nr. 
Antragstellende Zweck Zuschusshöhe/ 
Bemerkungen 
1 Förderverein der 
Ludgerusschule - Städt. 
Gemeinschaftsgrundschule - 
Münster-Albachten e.V. 
einwöchiges Zirkusprojekt 5.000,00 € 
2 SV Concordia Albachten 
1955 e.V.  Walking Football-Tore *1.400,00 € 
3 Schützenverein Gievenbeck 
von 1864 e.V. 
Hebeanlage für Toiletten- und 
Abwasser *4.327,84 € 
4 1.FC Mecklenbeck 75-jähriges Jubiläum 300,00 € 
5 DJK SCNienberge e.V.  Raumumgestaltung/Einbau einer 
kleinen Küchenzeile *3.000,00 € 
6 HeimatKulturkreis Roxel e.V. Kunstausstellung in 
Pantaleonkirche 1.000,00 € 
7 Musikschule Roxel e.V. 50-jähriges Jubiläum in 2026 250,00 € 
8 Fastnachtskumpanei die 
Wiedertäufer am 
Buddenturm e.V. 
Materialkosten für die 
Restaurierung von Kostümen 0,00 € 
 Summe  15.277,84 € 
 
Bei den unter lfd. Nr. 2,3 und 5 bezeichneten Zuschüssen sind die Kosten/Fehlbeträge durch 
geeignete Belege nachzuweisen.

Anlage 2 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

3119 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wir-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engage-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Migrati-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeinde-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten 
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
Die Anträge müssen begründet werden. 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fi-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn 
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchge-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Ab-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ 
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Anlage A

1441 Zeichen

Anlage A zur V/0638/2025 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-
West 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.  
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbil-
des sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d) Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der 
Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver-
tretung Münster-West.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0638/2025
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2025
Erstellt
19.11.2025 09:27