V/0638/2025
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Beschlussvorlage
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V/0638/2025 V/0638/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den in Anlage 1 aufgeführten örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen und Initiativen werden Zuschüsse für den beantragten Zweck wie aufgeführt gewährt. 2. Für die Unterhaltung des Seihofteichs wird dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit ein Betrag von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag in € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei ver- fügbare Mittel) 2025 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 1.000,00 Zeile 15 Transferaufwendungen 15.277,84 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d ) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Amt für Bürger - und Ratsservice 24.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Guddorf Telefon: 492-1640 oder - 1650 Guddorf@stadt -muenster.de - 2 - V/0638/2025 Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 2). Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs- sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 18.11.2025 ausgespro- chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. Die unter lfd. Nr. 1 -7 der Anlage 1 genannten Antragstellenden sollen die Zuschüsse in der ausge- wiesenen bzw. auf Nachweis bis zur maximalen ausgewiesenen Höhe erhalten. Dem unter lfd. Nr. 8 der Anlage 1 genannten Antragsteller soll kein Zuschuss gewährt werden. im Auftrag gez. Guddorf Anlagen: Anlage 1 Zuschüsse 2025 Anlage 2 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen Anlage A
Anlage 1 Zuschüsse 2025
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Anlage 1 Zuschussvorschläge zur Vereinsförderung 2025 der Bezirksvertretung Münster-West Den nachfolgenden Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt. Lfd. Nr. Antragstellende Zweck Zuschusshöhe/ Bemerkungen 1 Förderverein der Ludgerusschule - Städt. Gemeinschaftsgrundschule - Münster-Albachten e.V. einwöchiges Zirkusprojekt 5.000,00 € 2 SV Concordia Albachten 1955 e.V. Walking Football-Tore *1.400,00 € 3 Schützenverein Gievenbeck von 1864 e.V. Hebeanlage für Toiletten- und Abwasser *4.327,84 € 4 1.FC Mecklenbeck 75-jähriges Jubiläum 300,00 € 5 DJK SCNienberge e.V. Raumumgestaltung/Einbau einer kleinen Küchenzeile *3.000,00 € 6 HeimatKulturkreis Roxel e.V. Kunstausstellung in Pantaleonkirche 1.000,00 € 7 Musikschule Roxel e.V. 50-jähriges Jubiläum in 2026 250,00 € 8 Fastnachtskumpanei die Wiedertäufer am Buddenturm e.V. Materialkosten für die Restaurierung von Kostümen 0,00 € Summe 15.277,84 € Bei den unter lfd. Nr. 2,3 und 5 bezeichneten Zuschüssen sind die Kosten/Fehlbeträge durch geeignete Belege nachzuweisen.
Anlage 2 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wir- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engage- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Migrati- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeinde- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fi- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchge- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Ab- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0638/2025 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- West Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbil- des sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0101 Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 Buchstabe d) Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver- tretung Münster-West.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0638/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 19.11.2025 09:27