0416/2024
Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023
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Anlage 1 Förderzusagen
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0 46 115 100 151 71 0 24 0 24 0 0 0 0 0 20 40 60 80 100 120 140 160 1 Innenstadt 2 Rodenkirchen 3 Lindenthal 4 Ehrenfeld 5 Nippes 6 Chorweiler 7 Porz 8 Kalk 9 Mülheim Förderzusagen Mietwohnungen (mit Mietpreis- und Belegungsbindungen) 2023 Verteilung auf Stadtbezirke Typ A Typ B
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 Mitteilung WoFP 2023 Vorlagen-Nummer 20.02.2024 0416/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 Liegenschaftsausschuss 04.03.2024 Bauausschuss 11.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 Trotz des angespannten Wohnungsmarkts in Zusammenhang mit den hohen Baukosten im Jahr 2023 konnte das Amt für Wohnungswesen im Jahr 2023 Förderzusagen für insgesamt 531 Wohnungen (WE) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte mit Wohnbe- rechtigungsschein erteilen (2022: 1327 WE; davon 334 WE Neubau und 993 WE Modernisie- rung). Im Einzelnen handelte es sich um die Bewilligung von 16 Bauprojekten. Vermutlich führten die verschiedenen Rahmenbedingungen und Entwicklungen (Zinswende, Baukostenentwicklung, Entwicklung der Energiepreise, Fachkräftemangel) auch im mehrjähri- gen Vergleich in Bezug auf die Anzahl der Wohneinheiten zu einem Rückgang bei der An- tragsstellung. Die Bauzinsen für Immobiliendarlehen sind in den letzten zwei Jahren erheblich gestiegen. Im September 2023 lag der Zinssatz bei 3,93 Prozent (bei einer 10-jährigen Bin- dung). Hinzu kommt, dass Förderbewilligungen mittlerweile grundsätzlich erst dann ausge- sprochen werden dürfen, wenn die erforderliche Baugenehmigung vorliegt. Dies führt teilweise zu einer Phasenverschiebung bei der Bewilligung. Für 17 WE wurden Bewilligungen zur Förderung des Erwerbs oder der Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum ausgesprochen. Für das Jahr 2023 erhielt die Stadt Köln vom Ministerium für Heimat, Bau, Kommunales, Digi- talisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ein Globalbudget von 95 Mio. Euro zur Umsetzung des Wohnraumförderprogramms zugewiesen. Da dieses Gesamtbudget zur Be- willigung aller Anträge bei Weitem nicht ausreichte, bekam die Stadt Köln weitere angefor- derte Mittel in Höhe von rund 68 Mio. € zugewiesen. Insgesamt belief sich das Gesamtvolu- men der Landesfördermittel somit im Jahr 2023 auf 163,6 Mio. €. (2022: 184,7). Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: Neuschaffung von Mietwohnraum In 2023 wurde für 16 Bauprojekte mit 531 Neubauwohnungen eine Förderzusage erteilt (2022: 2 334 WE). Alle bewilligten WE werden barrierefrei im Sinne der Wohnungsbauförderbestim- mungen sein. Des Weiteren werden alle WE über einen Aufzug erschlossen. 43 % der WE verfügen über eine zusätzliche Badewanne. Für diesen Förderbaustein wurden Mittel i. H. v. insgesamt rd. 158 Mio. € bewilligt. In Verbindung mit den geförderten WE werden zusätzlich 195 freifinanzierte WE errichtet. Die Bauabteilung des Amtes für Wohnungswesen errichtet ein Bauvorhaben mit 12 WE. Hier wurde eine Fördersumme von 2,6 Mio. € bewilligt. Weitere drei Projekte mit insgesamt 35 WE sind eingereicht, konnten jedoch noch nicht bewilligt werden, da noch nicht alle Fördervoraus- setzungen nachgewiesen werden konnten, insbesondere das Vorliegen einer Baugenehmi- gung. 18 eingereichte Anträge für den Neubau mit 504 WE konnten im Berichtsjahr nicht bewilligt werden, da die erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung nicht vorgelegen haben. Die Bewilligung dieser Anträge ist für dieses Jahr beabsichtigt. Eigentumsmaßnahmen Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen werden nicht gesondert zugeteilt, sondern sind Bestandteil des Globalbudgets. Die Darlehenskonditionen hatten sich in 2023 sehr verbessert, so dass insgesamt 34 Neuanträge gestellt wurden. In den vergangenen Jahren lag das An- tragsvolumen im einstelligen Bereich. Es ist zu erwarten, dass die Antragszahlen stetig weiter steigen. Bewilligt wurden 13 Anträge (2022: 4 Anträge). Ein Antrag wurde zurückgezogen. Hier wurde ein Gesamtbetrag i. H. v. insgesamt rd. 2,5 Mio. € bewilligt. Modernisierungsförderung Für diesen Förderbaustein lagen insgesamt vier Anträge mit vier WE vor (2022: 993 WE; diese hohe Zahl an bewilligten WE beinhaltete vier große Modernisierungsvorhaben der GAG im Mietwohnungsbau und ein großes Modernisierungsvorhaben des Kölner Studierenden- werks). Bewilligt wurden hier Fördermittel i. H. v. insgesamt 600.000,00 €. Noch nicht bewilligt wurden fünf Anträge für insgesamt 18 WE mit einem Fördervolumen von insgesamt 5,2 Mio. €. Eine Bewilligung dieser Anträge wird in diesem Jahr angestrebt. Sonderkontingente Zuschuss Mieterstrom NRW 2023 (Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Um- setzung von Mieterstrommodellen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Krise) Mit dem Zuschuss soll eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise geleistet werden, die zu einer mittelbaren finanziellen Entlastung von Haus- halten im geförderten Wohnungsbau beitragen soll und besondere Härten bei der Stromver- sorgung ausgleicht. Für diesen Zuschuss lagen fünf Anträge vor. Insgesamt handelte es sich hier um 562 WE. Es wurden Zuschüsse von insgesamt 216.208,68 € bewilligt. Ergänzungszuschuss Wohnbau NRW 2023 (Richtlinie über die Gewährung eines Ergän- zungszuschusses im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Krise) Zur Vermeidung von Baustellenstilllegungen, zur Unterstützung der Fertigstellung und der zeitnahen Umsetzung von geförderten Bau- und Modernisierungsvorhaben wird dieser Zu- schuss gewährt. Aus diesem Sonderkontingent wurden 3,5 Mio. € für drei Anträge (89 WE) bewilligt. Gewährung von Ergänzungsdarlehen (Baukostensteigerungen Mietwohnungen) 3 Für Bauvorhaben, mit einer Förderzusage aus dem Jahr 2021 wurden Ergänzungsdarlehen i. H. v. insgesamt 5,4 Mio. € bewilligt. Verteilung, Rückblick und Ausblick Aus der Anlage 1, Förderzusagen Mietwohnungen Neubau 2023, Verteilung auf die Stadtbe- zirke ist ersichtlich, dass 309 Neubau-WE auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet gefördert werden. Im rechtsrheinischen Köln bilden sich 222 Neubau-WE ab. In den Jahren 2006 bis 2023 konnten insgesamt 14.787 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gefördert werden, s. Anlage 2. Das ergibt einen Jahresschnitt von rund 821 Wohneinheiten, in den letzten fünf Jahren beträgt die durchschnittliche jährliche Förde- rung 1.064 WE. In 2023 sind 809 Mietwohnungen aus der Bindung gefallen. Erfreulicherweise liegen aktuell Anträge für Bindungsverlängerungen (für 239 WE) und Bin- dungserwerbe (93 WE) vor. Für diese Anträge ist eine Bewilligung in diesem Jahr vorgese- hen. Weitere Anträge sind angekündigt. Aktuell liegen Anträge für 158 Wohnheimplätze für studentisches Wohnen vor. Diese Anträge können im ersten Halbjahr 2024 bewilligt werden. Die Akquise von Investierenden und Projektentwickelnden, die bereit sind, sich in Köln in den geförderten Wohnungsbau einzubringen, wird durch das Amt für Wohnungswesen seit Jahren engagiert betrieben. Bedingt durch die hohe Nachfrage ist der Erwerb entsprechender Grund- stücke am freien Markt jedoch schwierig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Stand heute bis zum Jahr 2033 insgesamt 20.499 Miet- wohnungen aus der Belegungsbindung fallen werden (vgl. Anlage 3). Der mengenmäßige Be- stand an öffentlich geförderten WE wird daher nur dann zu halten sein, wenn zukünftig pro Jahr durchschnittlich über 2.000 öffentlich geförderte WE fertig gestellt werden (Neubau und Modernisierung) oder Zweckbindungen über Bindungsverlängerungen und –erwerbe gesichert werden. Anlagen 1.: Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2023 – Verteilung auf die Stadtbezirke 2.: Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2006 – 2023 3.: Übersicht über Anzahl der Mietwohnungen, die aus der Bindung fallen 2012-2033 gez. Dr. Rau
Anlage 2 geförderte Mietwohnungen
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802 857 471 993 642 663 210 537 609 1016 871 842 950 1139 1073 1254 1327 531 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung 2006 - 2023
Anlage 3 Mietwohnungen Bindung
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Jahr
Status
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
mit öffentlichen Mitteln gefördert +
vereinbarte Förderung EK A +
vereinbarte Förderung EK B
1.674 1.135 809 1.712 1.625 545 347 528 780 615 828 809 1.210 4.548 1.692 2.039 1.679 1.063 2.456 3.835 1.401 576
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Anzahl Mietwohnungen, die aus der Bindung fallen - 19.10.2023
1.674
1.135
809
1.712 1.625
545
347
528
780
615
828 809
1.210
4.548
1.692
2.039
1.679
1.063
2.456
3.835
1.401
576
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1.000
2.000
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4.000
5.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 202 4 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
Anzahl Mietwohnungen, die aus der Bindung fallen
mit öffentlichen Mitteln gefördert + vereinbarte Förderung EK A + vereinbarte Förderung EK B
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0416/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.02.2024
- Erstellt
- 25.01.2024 14:29