2016/0135
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
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2016/0135
3593 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0135
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter
Werkstätten und Wohnein richtungen
Vorlage vom: 05.04.2016
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter
Werkstätten und Wohneinri chtungen (DWW) und deren Stellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter in die
Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
und leitet die Vorlage zur Beschlussfa ssung der Punkte 2. und 3. an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in
die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen.
- 2 -
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 3 besonders
erfahrene Personen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Nach § 8 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (DWW) gehören der Betriebskommission an:
a) – der Oberbürgermeister Kraft Amtes o der ein von ihm bestimmtes Mitglied des
Magistrats,
– der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,
– sowie 1 weiteres Magistratsmitglied
Da das weitere Magistratsmitglied nicht aufgrund der Funktion Mitglied der
Betriebskommission ist, besteht hi er gemäß der Betriebssatzung die Möglichkeit,
sich vertreten zu lassen. Aus diesem Grund ist für dieses Magistratsmitglied ein
Vertreter bzw. eine Vertreterin zu wählen.
Beide Wahlen erfolgen nach dem Mehrheitswahlsystem.
b) 5 Mitglieder der Stadtverordne tenversammlung und deren persönliche Vertreter.
- Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende
Nachrücker zur Verfügung stehen.
c) 2 mit den Aufgaben des Eigenbetriebes beso nders erfahrene Personen und deren
persönliche Vertreter.
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -
d) 1 wirtschaftlich besonders erfahrene Person
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person
durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.
Die HEAG Holding AG schlägt Herrn Gerd Wieber vor.
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie
bleiben, soweit keine unvorher sehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.
Darmstadt, 12.04.201 6
772/da Nst.: 2318
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0135
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00