2016/0003
Bundesprogramm 'Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist'
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2016/0003
7819 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0003
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200/051-007-1400 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-10/3650-30 Sachkonto: u.a. 7128000
Betreff: Bundesprogramm "Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist"
Vorlage vom: 13.01.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Teilnahme am
Bundesprogramm „Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ im Verbund von
sieben städtischen Kindertagesstätten und fünf Einrichtungen freier Träger zu .
2. Die für die Umsetzung notwendigen Stellen im Stellenplan 2016 (sieben 0,5 VZÄ , EG S8b)
werden aus den bereits eingeplanten Praktikumsplätzen im Bereich Kinderbetreuung für
die Dauer des Projektes generiert (Personalaufwand je Stelle 31.500 Euro/jährlich) .
3. Im Stellenplan 2017 werden für die zur Umsetzung notwendigen Stellen sieben 0 ,5 VZÄ,
EG S8b kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.
4. Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich. Das sich
hieraus ergebende Delta an Personalaufwand in Höhe von 45.500 Euro/jährlich fü r 7
Stellen wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Praktikumsplätze
gegenfinanziert.
- 2 -
5. Die für die Umsetzung der Maßnahme (Schaffung von fünf 0,5 VZÄ, EGS8b) bei den freien
Trägern notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich rund 35.000 Euro stehen unter
der Kostenstelle 051-007-1400 zur Verfügung. Hierbei ist die Kostenerstattung des
Bundes bereits berücksichtigt.
6. Für die im Stellenplan 2016 bereits verankerte 0,5 VZÄ Fachberatungsstelle werden
seitens des Bundes jährlich 32.000 Euro erstatte t.
7. Die Aufgabe der sprachlichen Bildung in den städtischen Kindertagesstätten soll, für die
Zeitdauer des Programmes vom 01.01.2016 – 31.12.2019, vorrangig an bereits
eingestellte Kita -Fachkräfte übertragen werden. Notwendige Zahlungen (EG S8a nach EG
S8b) werden in diesem Zeitraum gemäß § 14 Absatz 3 TVöD geleistet. Die hierdurch
entstehenden Stunden-/Stellenvakanzen sind durch befristete Neueinstellungen bzw.
Stundenaufstockungen auszugleichen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.01.2016
Ziel des Bundesprogramms „ Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ist es,
frühzeitig Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf in Ihrer Entwicklung, durch eine
alltagsintegrierte Förderung zu unterstützen, um ihnen so die gesellschaftliche Teilhabe und
Integration sowie einen erfolgreichen Bildungsverlauf zu ermöglichen.
Durch Sprache erschließen sich Kinder die Welt, sie treten mit Menschen in Kontakt und
eigenen sich Wissen an. Sprachliche Kompetenzen haben einen erheblichen Einfluss auf den
weiteren Bildungsweg. Dies gilt insbesondere für Kinder aus bildungsbenachteiligten
Familien und Familien mit Migrationshintergrund. Besonders diese Kinder sollen von Anfang
an, von guten Bildungsangeboten profitieren können. Daher startet am 1. Januar 2016 das
neue Bundesprogramm Sprach -Kitas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend und läuft bis 31.Dezember 2019.
Die Schwerpunkte des Bundesprogramms sind die sprachliche Bildung, inklusive Bildung
und die Zusammenarbeit mit Familien. Als wesentliche strukturelle Weiterentwicklung sieht
das Bundesprogramm „Sprach -Kitas“ die Einbeziehung einer Fachberatung vor. Die Wirkung
der zusätzlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen soll durch eine kontinuierliche,
prozessbegleitende Fachberatung gestärkt werden. Deshalb werden neben den
Sprachexpertinnen und Sprachexperten zus ätzliche Fachkräfte auf Ebene der Beratung der
beteiligten Kitas gefördert. Bereits praktizierte Sprachförderung im Kindergarten soll für den
U-3 Bereich weiterentwickelt und konzeptionell verankert werden. Die Verbesserung des
inhaltlichen Angebots für di ese Kinder soll perspektivisch zu einer Steigerung der
Sprachkenntnisse dieser Kinder führen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für 7 Kindertagesstätten den Zuschlag zur Teilnahme
erhalten. Diese sind: Kita Meissnerweg, Kita Am See, Kita Kinderwelt, Kita Kinderinsel, Kita
Pestalozzihaus, Kita An der Nachtweide sowie Kita Janusz -Korczak-Haus.
Bei freien Trägern wurde folgenden Einrichtungen der Zuschlag erteilt:
ASB Krippenhaus Darmstadt, educcare Kita TU Kinderhaus Stadtmitte, AWO Kita
Traumwolke, AWO Kita Villa Glücksstern und AWO Kita Pippi Langstrumpf.
Neben konzeptionellen Anforderungen waren die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme
der Kindertagesstätten, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bzw. von
bildungsbenachteiligten Kindern über dem Landesdurchschnitt liegt und Kinder unter 3
Jahren in der Kindertagesstätte betreut werden. Einrichtungen in Stadtteilen mit besonderem
Entwicklungsbedarf wurden u.a. bei der Auswahl bevorzugt.
Die für die Umsetzung notw endigen Stellen im Stellenplan 2016 (sieben 0,5 VZÄ, EG S8b)
werden aus den bereits eingeplanten Praktikumsplätzen im Bereich Kinderbetreuung für die
Dauer des Projektes generiert ( Personalaufwand je Stelle 31.500 Euro/jährlich).
Im Stellenplan 2017 werde n für die zur Umsetzung notwendigen Stellen sieben 0,5 VZÄ, EG
S8b kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.
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Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich. Das sich
hieraus ergebende Delta an Personalaufwand in Höhe von 45.500 Euro/jährlich für 7 Stellen
wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Praktikumsplätze gegenfinanziert. Hierfür
werden für die Dauer des Projektes 2 Praktikumsplätze nicht besetzt.
Die für die Umsetzung der Ma ßnahme (Schaffung von fünf 0,5 VZÄ, EGS8b) bei den freien
Trägern notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich rund 35.000 Euro werden aus den
bereits etatisierten Haushaltsmitteln Zuschüsse an die freien Träger zum Betrieb von
Kindertagesstätten zur V erfügung gestellt. Hierbei ist die Kostenerstattung des Bundes
bereits berücksichtigt.
Für die bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt einzurichtende Fachberatung wird seitens des
Bundes ein Zuschuss zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten sowie zu den
Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Stell e (mindestens 19,5 Wochenstunden, TVöD
S17) in Höhe von insgesamt 32.000 € pro Jahr gewährt. Die Stelle wurde bereits im
Stellenplan 2016 realisiert.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich neben der Erstellung von
Zwischennachweisen und Verwen dungsnachweisen unterjährig zur Übergabe von Monitoring
Daten an die eingerichtete Regiestelle und zur Mitwirkung an der begleiteten Evaluation.
Innerhalb von 3 Monaten ab dem Beginn des Bewilligungszeitraumes muss die Besetzung
der zu fördernden Stellen (TVöD S 8b) nachgewiesen werden.
Die Zustimmung des Personalrates ist einzuholen.
Darmstadt, den 13.01.2016
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i.V.
Andre Schellenberg André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Meißnerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0003
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.01.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00