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2016/0003

Bundesprogramm 'Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist'

Magistratsvorlage 13.01.2016

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2016/0003

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2016/0003

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0003 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200/051-007-1400 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-10/3650-30 Sachkonto: u.a. 7128000 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist"  
 
Vorlage vom: 13.01.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Teilnahme am  
Bundesprogramm „Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ im Verbund von 
sieben städtischen Kindertagesstätten  und fünf Einrichtungen freier Träger zu .  
2. Die für die Umsetzung notwendigen Stellen im Stellenplan  2016 (sieben 0,5 VZÄ , EG S8b) 
werden aus den bereits eingeplanten Praktikumsplätzen im Bereich Kinderbetreuung für 
die Dauer des Projektes generiert  (Personalaufwand je Stelle 31.500 Euro/jährlich) . 
3. Im Stellenplan 2017 werden für die zur Umsetzung notwendigen Stellen sieben 0 ,5 VZÄ, 
EG S8b kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.  
4. Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich.  Das sich 
hieraus ergebende Delta an Personalaufwand in Höhe von 45.500 Euro/jährlich fü r 7 
Stellen wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Praktikumsplätze 
gegenfinanziert.

- 2 - 
5. Die für die Umsetzung der Maßnahme  (Schaffung von fünf 0,5 VZÄ, EGS8b)  bei den freien 
Trägern notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich  rund 35.000 Euro  stehen unter 
der Kostenstelle 051-007-1400 zur Verfügung. Hierbei ist die Kostenerstattung des 
Bundes bereits berücksichtigt.  
6. Für die im Stellenplan 2016 bereits verankerte 0,5 VZÄ Fachberatungsstelle werden 
seitens des Bundes jährlich 32.000 Euro erstatte t. 
7. Die Aufgabe der sprachlichen  Bildung in den städtischen Kindertagesstätten soll, für die 
Zeitdauer des Programmes vom 01.01.2016 – 31.12.2019, vorrangig an bereits 
eingestellte Kita -Fachkräfte übertragen werden.  Notwendige Zahlungen (EG S8a nach EG 
S8b) werden in diesem Zeitraum  gemäß § 14 Absatz 3 TVöD  geleistet. Die hierdurch 
entstehenden Stunden-/Stellenvakanzen sind durch befristete Neueinstellungen bzw. 
Stundenaufstockungen auszugleichen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.01.2016 
 
 
Ziel des Bundesprogramms „ Sprach -Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ist es, 
frühzeitig Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf in Ihrer Entwicklung,  durch eine 
alltagsintegrierte Förderung zu unterstützen, um ihnen so die gesellschaftliche Teilhabe und 
Integration sowie einen erfolgreichen Bildungsverlauf zu ermöglichen.  
 
Durch Sprache erschließen sich Kinder die Welt, sie treten mit Menschen in Kontakt und 
eigenen sich Wissen an. Sprachliche Kompetenzen haben einen erheblichen Einfluss auf den 
weiteren Bildungsweg. Dies gilt insbesondere für Kinder aus bildungsbenachteiligten 
Familien und Familien mit Migrationshintergrund. Besonders diese Kinder sollen von Anfang 
an, von guten Bildungsangeboten profitieren können. Daher startet am 1. Januar 2016 das 
neue Bundesprogramm Sprach -Kitas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend und läuft bis 31.Dezember 2019.  
 
Die Schwerpunkte des Bundesprogramms sind die sprachliche Bildung, inklusive Bildung 
und die Zusammenarbeit mit Familien. Als wesentliche strukturelle Weiterentwicklung sieht 
das Bundesprogramm „Sprach -Kitas“ die Einbeziehung einer Fachberatung vor. Die Wirkung 
der zusätzlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen soll durch eine kontinuierliche, 
prozessbegleitende Fachberatung gestärkt werden. Deshalb werden neben den 
Sprachexpertinnen und Sprachexperten zus ätzliche Fachkräfte auf Ebene der Beratung der 
beteiligten Kitas gefördert. Bereits praktizierte Sprachförderung im Kindergarten soll für den 
U-3 Bereich weiterentwickelt und konzeptionell verankert werden. Die Verbesserung des 
inhaltlichen Angebots für di ese Kinder soll perspektivisch zu einer Steigerung der 
Sprachkenntnisse dieser Kinder führen.  
 
Die Wissenschaftsstadt  Darmstadt hat für 7 Kindertagesstätten den Zuschlag zur  Teilnahme 
erhalten. Diese sind: Kita Meissnerweg, Kita Am See, Kita Kinderwelt, Kita Kinderinsel, Kita 
Pestalozzihaus, Kita An der Nachtweide sowie Kita Janusz -Korczak-Haus.    
 
Bei  freien Trägern wurde folgenden Einrichtungen der Zuschlag erteilt:                
ASB Krippenhaus Darmstadt, educcare Kita TU Kinderhaus Stadtmitte, AWO Kita 
Traumwolke, AWO Kita Villa Glücksstern und AWO Kita Pippi Langstrumpf.  
 
Neben konzeptionellen Anforderungen waren die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme 
der Kindertagesstätten, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bzw. von 
bildungsbenachteiligten Kindern über dem Landesdurchschnitt liegt und Kinder unter 3 
Jahren in der Kindertagesstätte betreut werden. Einrichtungen in Stadtteilen mit besonderem 
Entwicklungsbedarf wurden u.a. bei der Auswahl bevorzugt.   
 
Die für die Umsetzung notw endigen Stellen im Stellenplan 2016 (sieben 0,5 VZÄ, EG S8b) 
werden aus den bereits eingeplanten Praktikumsplätzen im Bereich Kinderbetreuung für die 
Dauer des Projektes generiert ( Personalaufwand je Stelle 31.500 Euro/jährlich).  
 
Im Stellenplan 2017 werde n für die zur Umsetzung notwendigen Stellen sieben 0,5 VZÄ, EG 
S8b kw für die Dauer des Projektes im Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet.

- 4 - 
Die Kostenerstattung des Bundes beläuft sich je VZÄ auf 25.000 Euro/jährlich. Das sich 
hieraus ergebende Delta  an Personalaufwand  in Höhe von 45.500 Euro/jährlich für 7 Stellen 
wird aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Praktikumsplätze gegenfinanziert. Hierfür 
werden für die Dauer des Projektes 2 Praktikumsplätze nicht besetzt.  
 
Die für die Umsetzung der Ma ßnahme (Schaffung von fünf 0,5 VZÄ, EGS8b) bei den freien 
Trägern notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich rund 35.000 Euro werden aus den 
bereits etatisierten Haushaltsmitteln Zuschüsse an die freien Träger zum Betrieb von 
Kindertagesstätten zur V erfügung gestellt. Hierbei ist die Kostenerstattung des Bundes 
bereits berücksichtigt.  
 
Für die bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt einzurichtende  Fachberatung wird seitens des 
Bundes ein Zuschuss zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten sowie zu den 
Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Stell e (mindestens 19,5 Wochenstunden, TVöD 
S17) in Höhe von insgesamt 32.000 € pro Jahr  gewährt. Die Stelle wurde bereits im 
Stellenplan 2016 realisiert.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich neben der Erstellung von 
Zwischennachweisen und Verwen dungsnachweisen unterjährig zur Übergabe von Monitoring 
Daten an die eingerichtete Regiestelle und zur Mitwirkung an der begleiteten Evaluation.  
 
Innerhalb von 3 Monaten ab dem Beginn des Bewilligungszeitraumes muss die Besetzung 
der zu fördernden Stellen (TVöD S 8b) nachgewiesen werden.  
 
Die Zustimmung des Personalrates ist einzuholen.  
 
Darmstadt, den 13.01.2016  
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
i.V. 
 
 
 
 
Andre Schellenberg    André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer    Stadtkämmerer    Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

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TOP 44

Orte (1)

  • Meißnerweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0003
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.01.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00