Parkplatz am Bahnhof Wahn
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2614/2018 vom 15.08.2018
Stand: Am 11.09.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 2614/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Parkplatz am Bahnhof Wahn Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung am 20.06.2018 die Anfrage 1095/2018, TOP 9.2.1. zur Parksituation während der Sommerhauptreisezeit am Bahnhof- Wahn gestellt. In dieser Anfrage wird darauf hingewiesen, dass am Bahnhof besonders während der Haupturlaubs- zeit Parkplätze länger als 24 Stunden „blockiert“ werden und so die Berufspendler keinen freien Park- platz mehr finden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Parkplatz am Bahnhof Wahn ist ein öffentlicher Parkplatz ohne Einschränkungen. Der reguläre „P&R-Parkplatz“ ist im Eigentum der DB AG. Auf einem kleinen Parkstreifen befinden sich drei Behindertenparkplätze; widerrechtliches Parken dort wird vom Ordnungs- und Verkehrsdienst kontrolliert und geahndet. Bei allgemeinen Kontrollen ließe sich nicht feststellen, ob ein Fahrer sein Fahrzeug urlaubsbedingt dauerhaft auf dem Parkplatz abgestellt oder als Berufspendler geparkt hat. Aus verkehrsrechtlichen Gründen ist es dem Ordnungs- und Verkehrsdienst somit nicht möglich, Dauerparken festzustellen bzw. zu ahnden.
Beratungsverlauf
-
11.09.2018
TOP 9.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz