Auswertung Sperrung Hohenstaufenstraße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0571/2022 vom 30.03.2022
Stand: Am 07.04.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0571/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Auswetrung Sperrung Hohenstaufenstraße Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Sitzung der BV Porz am 17.02.2022, TOP 9.2.1 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie kann ein Mehrverkehr in der Cheruskerstr. Von 683 Fahrten aus einer Sperrung entstehen, obwohl alle bekannten Rechenarten aus den gezählten Verkehren und den Einbahnstraßenverläufen zu einem Minderverker von 198 Fahrten führen müsste? 2. Ist es möglich, dass in ihrer Analyse die Sperrung der Cimbernstr. und die Erhöhte Bautätigkeit in der Fertigstellungsphase der Schule Breitenbachstr. keine Berücksichtigung erfuhr? 3. Liegen zu den geschilderten Beobachtungen Beobachtungsprotokolle vor, die eine objektive nach- prüfbare Analyse zulassen oder muss davon ausgegangen werden, dass es sich um subjektive Mei- nungsdarstellungen aus kurzfristigen Momentbeobachtungen und auf Einzelaussagen und Unter- schriftenlisten berufene Meinungsbildung handelt? 3 a) Bei den Unterschriftlisten gab es Unterschriftsdoppelungen war dies der Verwaltung bekannt? 3 b) Kann die Verwaltung diese Beobachtungsprotokolle zur Verfügung stellen? 4. Warum wurde die Sperrung der Hohenstaufenstr. nicht im Geodatenportal eingefügt und so eine Weitergabe der Sperrung an Navigations-Software verhindert, womit bei einem Stau am Hochkreuz jegliche Navigationssoftware die Hohenstaufenstr. als Ausweichstrecke nimmt? 5. Wann gedenkt die Verwaltung den Durchgangsverkehr auf die Sperrung der Hohenstaufenstr. Frühzeitig durch das Aufstellen geeigneter Schilder hin zu weisen?“ Antwort der Verwaltung: Anders als bei der Aufstellung von Verkehrskonzepten wurde vorliegend keine Nachverfolgung der Verkehre im Quartier durchgeführt, sondern lediglich die Anzahl der Fahrzeuge an einzelnen Zählstel- len (Grundschule, Kita etc.) ermittelt. Die dargestellte Anzahl von Fahrzeugen wurde an den jeweili- gen Messstellen erfasst. Ob etwaige Abweichungen auf Fehlfahrten oder Baustellenverkehre inner- halb des Quartiers zurückzuführen sind, kann auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden. Während des Versuchszeitraums hat die Verwaltung die Verkehrssituation zu verschiedenen Zeiten 2 im Rahmen des Außendienstes stichprobenartig überprüft. Eine Protokollierung hierzu ist nicht er- folgt. Es hat sich jedoch der Eindruck gefestigt, dass die Sperrung der Hohenstaufenstraße zu einer Mehrbelastung der Nebenstraßen führt. Verschiedene Meldungen seitens der Anwohner*innen sowie der Gemeinschaftsgrundschule und der Kindertagesstätte Cheruskerstraße weisen ebenfalls auf eine Verlagerung des Verkehrs hin. Die insgesamt ablehnende Haltung der Mehrheit der Bürger*innen zeigt sich in den verschiedenen Unterschriftsaktionen und Briefen des Bürgervereins Gremberghoven e. V. sowie der Vernetzung der Porzer Bürgervereine. Eine Dopplung der Unterschriften ist der Ver- waltung dabei nicht bekannt. Einzelne Dopplungen verändern das Meinungsbild aufgrund der Vielzahl der Unterschriften aber nicht maßgebend. Vielmehr wurde die ablehnende Haltung der Bürger*innen nach Kenntnis der Verwaltung auf einer Kundgebung vor dem Porzer Rathaus Mitte Januar bekräftigt. Die Verwaltung wird aber selbstverständlich dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz folgen und auf der Rather Straße sowie Steinstraße zusätzlich auf die Sperrung hinweisen. Nach einem ange- messenen Zeitraum werden erneute Verkehrsuntersuchungen beauftragt und über deren Ergebnis berichtet. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Dokumentation von Sperrungen lediglich auf dem Mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz im Verkehrskalender erfolgt. Da die Hohenstaufenstraße nicht Bestandteil des Mobilitätsrelevanten Verkehrsnetzes ist, erfolgte vorliegend keine entsprechen- de Information.
Beratungsverlauf
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07.04.2022
TOP 9.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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