Vergabe von bezirksorientierten Mitteln
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3298/2019 vom 19.09.2019
Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3298/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe von bezirksorientierten Mitteln Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt folgende Vergabe bezirksorientierter Mittel: 1. 800,-.- EUR an den Bürgerverein Longerich zum Aufstellen und Schmücken eines Weihnachts- baumes 2. 1.000,-- EUR an Frau Julia Giesen zur Umsetzung und Revitalisierung des Bücherschrankes am Leipziger Platz 3. 300,-- EUR an den DJK Köln-Nord e.V. zur Durchführung eines Mädchen-Trainingslagers U16w und U12w 4. 2.000,-- EUR an das Flora Sinfonie Orchester zur Durchführung zweier Kinderkonzerte im Alten- berger Hof 5. 300,-- EUR an Frau Petra Fritzsche zur Durchführung eines Dankeschön-Festes für ehrenamtlich engagierte Menschen mit Geflüchteten in den Stadtbezirken Nippes und Innenstadt Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die entsprechenden Anträge sind den Bezirksvertretern im Vorfeld zugegangen. Anlagen -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf
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