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BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 172, Planbereich: Östlich der Funkestraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen c) Satzungsbeschluss d) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Abs. 1 BauGB

Sitzungsvorlage 2003/339 vom 17.11.2003

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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