V/0033/2021
Bäume auf Spielplätzen: Baumbestand auf Standfestikeit prüfen; Anpassung der Dringlichkeit im Baumkataster - Antrag der SPD-Fraktion an den Fachausschuss vom 16.06.2020
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Beschlussvorlage
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V/0033/2021 V/0033/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bäume auf Spielplätzen: Baumbestand auf Standfestigkeit prüfen; Anpassung der Dringlichkeit im Baumkataster - Antrag der SPD-Fraktion an den Fachausschuss vom 16.06.2020 Beratungsfolge 02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Antrag der SPD -Fraktion „ Bäume auf Spielplätzen: Baumbestand auf Standfestigkeit prüfen; Anpassung der Dringlichkeit im Baumkataster“ wie folgt modifiziert aufgegriffen wird: - Die Kontrolle des städtischen Baumbestandes im Umfeld der öffentlichen Spielplätze wird auch zukünftig auf der Grundlage der jeweils aktuellen Geschäftsanweisung „Baumkon- trolle“ durchgeführt. - Die bisher erfolgte Kontrolle der flächigen Baumbestände im Umfeld von Spiel - und Sportplätzen wird, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Einzelbaumerfassung entwickelt. Für jeden Baum kann damit ein eigener Prüfzeitraum festgelegt werden. 2. Der Antrag der SPD-Fraktion ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Zurzeit entstehen keine weiteren Kosten. Bei Intensivierung der Kontrollen ist eine Kostenermittlung durchzuführen. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 18.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Menke Telefon: 492-6743 Menke@stadt-muenster.de - 2 - V/0033/2021 Begründung: 1. Veranlassung Im Zusammenhang mit dem Baumsturz einer Robinie am 12.06.2020 auf dem Kinderspielplatz in der Nähe der Studtstraße im Kreuzviertel beantragt die SPD-Fraktion zur Gewährleistung der Sicherheit auf öffentlichen Sport- und Spielflächen: “ 1. Die Standfestigkeit von hochstämmigen Bäumen im Umfeld der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet soll überprüft werden. 2. Im städtischen Baumkataster sollen Bäume an Sport- und Spielplätzen gesondert erfasst und die Prüfzeiträume verkürzt werden. Offensichtlich hätten die Überprüfungen im bisher üblichen Turnus die hier ausgehende Gefährdung nicht verhindern können.“ 2. Sachverhalt Die am 12.06.2020 umgestürzte Robinie war letztmalig am 20.05.2019 kontrolliert worden und befand sich damit in dem Regelkontrollzyklus der Geschäftsanweisung Baumkontrolle. Als Bestandteil der öffentlichen Grünfläche ÖG 12704 wurde der Baum im Rahmen einer Einzelkont rolle überprüft. Er hatte eine grüne Krone und erschien äußerlich vital. Lediglich zu einer Seite gab es einzelne lichte Stellen und abgestorbene Äste. Als Umsturzursache wurde eine Wurzelfäule festgestellt , die im Rahmen einer Sichtkontrolle nicht erkennbar war. Außerdem gab es eine durch Efeu verdeckte Mor- schung unter der Rinde im Stammfußbereich. Leider ist es auch durch eine noch so intensive Kontrolle der Bäume nicht möglich, jeden Schaden an einem Baum zu erkennen und das Umstürzen von Bäumen komplet t zu vermeiden. Es findet immer eine Abwägung zwischen den Zielen Baumerhalt und Sicherheit statt. Dem hat der Gesetzgeber durch entsprechende Regelungen Rechnung getragen. Mit der Geschäftsanweisung Baumkontrolle der Stadt Münster gibt es eine belastbare Grundlage für die Durchführung der Baumkontrollen in Münster. Die Geschäftsanweisung ist in der Vergangenheit (und wird auch in der Zukunft) immer wie- der geprüft und aktualisiert. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels auf den Baumbestand wird zurzeit amtsintern über eine erneute Anpassung der Baumkontrollen diskutiert und eine Anpassung vorbereitet. Diese wird dann auf einer neuen EDV-technischen Basis realisiert. 3. Aktuelle Vorgehensweise Grundlage für die Baumkontrolle an Spielplätzen is t die „Interne Geschäftsanweisung für das Amt 67 zur Kontrolle der Verkehrssicherheit an Bäumen“ vom 01.10.2017. Diese sieht auf der Grundlage der FLL ( Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) -Baumkontrollrichtlinie 2010 folgende Regelkontrollintervalle vor: - 3 - V/0033/2021 Zustand 1) des Bau- mes Reifephase Alterungsphase Jugendphase Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs geringer 3) höher 2) geringer 3) höher 2) Nr. 1 2 3 4 5 1 gesund, leicht geschädigt alle 2 Jahre alle 2 Jahre 1 x jährlich 1 x jährlich keine speziellen Kontrollen, son- dern Überprüfung im Rahmen der Pflege gemäß Abschnitt 5.3.1 2 stärker geschädigt 1 x jährlich 1) Leicht geschädigt: Schäden, die sich voraussichtlich bis zur nächsten Rege lkontrolle nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken. Stärker geschädigt: Schäden, die sich voraussichtlich innerhalb eines Jahres nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken. 2) Bäume, z.B. an bzw. auf normal und stärker frequentierten Straßen, Wegen, Plät zen und belebten Grünanlagen sowie Spielplätzen, Gebäuden, angrenzender Wohnbebauung und Parkplätzen 3) Bäume, z. B. an schwächer frequentierten Wegen bzw. auf weniger besuchten Grünflächen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kontrollen jährlich wechselnd im belaubten (ab Mitte April bis September) und unbelaubten Zustand (Oktober bis Mitte April) durchzuführen sind. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt nach folgendem Schema: Im Zusammenhang mit der Einführung eines App -basierten Baumkontrollverfahrens (Pit -Kommunal) erstellt die Verwaltung aktuell ein Konzept zur Entwicklung der städtischen Baumkontrolle im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels (Trockenheit, Schädlingsbefall…). Mit dem Ziel, die notwendigen Anpassungen in der Geschäftsanwe isung zu vollziehen, wurden zum jetzigen Zeitpunkt zusammenfassend folgende Handlungsfelder identifiziert: - Die bisher in Grünzügen und Parkanlagen erfolgte Negativkontrolle von größeren Baumgrup- pen (Objekten) entspricht nicht mehr den Anforderungen an die Dokumentation der Kontrolle - 4 - V/0033/2021 bzw. der durchzuführenden Maßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, die notwendige Baum - Grunderfassung – zunächst ab der Reifephase – auszuweiten und als Einzelbäume in das Baumkataster aufzunehmen. Entwicklungsstadium Bemerkungen Jugendphase Anwachsen der Bäume bis zur Geschlechtsreife Reifephase Phase, in der sich der Baum vor allem entsprechend seines Standortes und seiner Art ausdehnt - Wachstumsphase Alterungsphase Nur noch geringe Höhenentwicklung – Erhaltungsphase bis Zer- fallsphase - Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einem deutlich erhöhten Kontrollaufwand so- wohl im Hinblick auf die Qualität der Kontrolle (Einsatz von zertifiziertem Personal) als auch auf die Häufigkeit der Kontrollen. Die aktuelle Gesc häftsanweisung sieht dazu für bestimmte Bereiche bereits jetzt „Zusatzkontrollen“ vor, die nach extremen Witterungseinflüssen (Stürme, Starkregen, Hitzeperioden etc.) durchzuführen sind. Da diese Ereignisse kontinuierlich zu- nehmen, ist hierfür ein erheblicher zusätzlicher Personalaufwand erforderlich. - Die Trockenheit der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass es auch jetzt noch im Unter- grund deutlich weniger pflanzenverfügbare Feuchtigkeit gibt. Die Verwaltung hat darauf mit ei- ner Ausweitung der Bewässerungsmaßnahmen reagiert. Nichtsdestotrotz führt diese Situation dazu, dass insbesondere Haltewurzeln im Untergrund kümmern bzw. sogar absterben. Durch die Bildung von Adventivwurzeln können sich die Bäume oberirdisch weiterhin aus dem zeit- weise feuchteren Oberboden versorgen, die Standsicherheit der Bäume nimmt aber zuneh- mend ab. Angesichts der in den letzten zwei Jahren fast vollständig ausgefallenen Nieder- schläge, sterben aber gerade flachwurzelnde Bäume ab, da die Oberböden vollständig ausge- trocknet waren. Auch aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Intensität der Baumkontrollen zu steigern und die Aus- und Fortbildung des Personals zu verbessern! - Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen führen, dass die aktuell ca. 110.000 Stadtbäume mindestens einmal jährlich kontrolliert werden müssen. Für eine „fachlich qualifi- zierte Baumkontrolle“ stehen aktuell je Baum weniger als fünf Minuten zur Verfügung! Dieser Zeitrahmen erweist sich zunehmend als unzureichend. Neben der Vitalität des Baumes mu ss der Kontrolleur Pathogene wie Pilze und Krankhe iten in Krone, Stamm und Wurzel erkennen und richtig einschätzen. Daneben werden z. B. hohle Stämme und deren Statik sowie fehl- wüchsige Kronenelemente bewertet. Mit einer Liste als Hilfestellung arbeitet de r Baumkontrol- leur die relevanten Punkte ab und muss am Ende eine klare Aussage zur weiteren Vorge- hensweise treffen. Erforderliche Hilfsmittel für die Kontrolle sind Schonhammer, Sondierstab und Splintmesser. Laut verschiedener Untersuchungen benötigt der g eschulte (!) Baumkon- trolleur für diese Regelkontrollen ca. 7 – 8 Minuten je Baum , für einen alten Baum mit vielen Defekten sind auch schon mal mehr als eine Viertelstunde Zeit erforderlich. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass es trotz aller Kontrollen wegen nicht er- kennbarer Defektsymptome zu unvorhersehbaren Ast - und Baumbrüchen kommen kann. Im Rechts- und Ausländeramt ge hen pro Jahr durchschnittlich acht Schadensersatzforderungen wegen umgefallener Bäume oder heruntergefallener Äste ein, Schadensersatz wird aber nur geleistet, wenn städtisches Personal Schäden schuldhaft verursacht hat. Das ist in der jünge- ren Vergangenhe it nicht wegen unterlassener Baumkontrollen, sondern einige wenige Male wegen Unachtsamkeiten bei Baumpflegearbeiten geschehen. Insgesamt muss aber zur Kenntnis genommen werden, dass schon durch kleinere Sturm - und Regenereignisse zuneh- mende Probleme festzustellen sind. Bei Schäden infolge höherer Gewalt leistet die Stadt kei- nen Schadensersatz. Geringfügige Schäden, die durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in eigener Zuständigkeit beseitigt werden, sind statistisch nicht erfasst. - 5 - V/0033/2021 Fazit: Zusätzliche qualifizierte Überprüfungen der Standfestigkeit von hochstämmigen Bäumen im Umfeld der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet sowie eine Kürzung der Prüfzeiträume sind angesichts der vorgenannten Probleme sinnvoll und werden für vorgeschä digte Bäume bereits jetzt durchge- führt. Eine gesonderte Erfassung der Bäume an Sport - und Spielflächen im städtischen Baumkataster ist im Wesentlichen bereits erfolgt. Für Baumgruppen bzw. flächige Gehölzbestände muss diese aber noch umgesetzt werden. Eine zeitnahe Umsetzung der Vorschläge der SPD-Fraktion sowie die Erstellung eines vollständigen städtischen Baumkatasters sind ohne zusätzliche Ressourcen nur über einen sehr langen Zeitraum möglich. Bereits für die Gewährleistung der rechtlich zwingend erfo rderlichen Regelkontrollen der Stadtbäume ist der vorhandene Personalbestand kaum ausreichend. Zusätzliche Kontrollen bzw. intensivere Kontrollen sind nur durch die Neueinstellung bzw. Umschichtung von Personal bzw. durch Firmenvergaben möglich. Daneben ist eine umfassende, wiederkehrende Schulung und Zerti- fizierung der Mitarbeiter notwendig. Die Verwaltung arbeitet deshalb an einem Konzept für die zukünftige Vorgehensweise. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0033/2021 Kurzüberblick Durchführung von zusätzlichen Verkehrssicherheits-Kontrollen im Umfeld von Spiel- und Sport- plätzen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Ziele aus dem Haushaltsplan PG 1301 1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. 2. Der Zuschussbedarf je qm Grünanlagen bzw. Grün- und Freiflächen (der städtischen Ämter und Einrichtungen) darf nicht überproportional steigen (Maßstab ist die allgemeine Preisstei- gerung). 3. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit des städtischen Baumbestandes ist eine stän- dige Pflichtaufgabe. Diese ist in der „Internen Geschäftsanweisung für das Amt 67 zur Kon- trolle der Verkehrssicherheit von Bäumen“ geregelt. Finanzierung Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig BGB und die daraus resultierende Rechtsprechung Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Studtstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0033/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2021
- Erstellt
- 08.01.2021 10:32