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V/0033/2021

Bäume auf Spielplätzen: Baumbestand auf Standfestikeit prüfen; Anpassung der Dringlichkeit im Baumkataster - Antrag der SPD-Fraktion an den Fachausschuss vom 16.06.2020

Vorlagen 14.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

11330 Zeichen

V/0033/2021 
 
V/0033/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bäume auf Spielplätzen: Baumbestand auf Standfestigkeit prüfen; Anpassung der Dringlichkeit im 
Baumkataster - Antrag der SPD-Fraktion an den Fachausschuss vom 16.06.2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Antrag der SPD -Fraktion „ Bäume auf 
Spielplätzen: Baumbestand auf Standfestigkeit prüfen; Anpassung der Dringlichkeit im 
Baumkataster“ wie folgt modifiziert aufgegriffen wird: 
 
- Die Kontrolle des städtischen Baumbestandes im Umfeld der öffentlichen Spielplätze wird 
auch zukünftig auf der Grundlage der jeweils aktuellen Geschäftsanweisung „Baumkon-
trolle“ durchgeführt. 
- Die bisher erfolgte Kontrolle der flächigen Baumbestände im Umfeld von Spiel - und 
Sportplätzen wird, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Einzelbaumerfassung entwickelt. Für 
jeden Baum kann damit ein eigener Prüfzeitraum festgelegt werden. 
 
2. Der Antrag der SPD-Fraktion ist damit erledigt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zurzeit entstehen keine weiteren Kosten. Bei Intensivierung der Kontrollen ist eine Kostenermittlung 
durchzuführen. 
 
 
 
 
 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
18.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Menke 
Telefon: 492-6743 
Menke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0033/2021 
Begründung: 
 
1. Veranlassung 
Im Zusammenhang mit dem Baumsturz einer Robinie am 12.06.2020 auf dem Kinderspielplatz in der 
Nähe der Studtstraße im Kreuzviertel beantragt die SPD-Fraktion zur Gewährleistung der Sicherheit 
auf öffentlichen Sport- und Spielflächen: 
“ 
1.   Die Standfestigkeit von hochstämmigen Bäumen im Umfeld der öffentlichen Spielplätze im 
Stadtgebiet soll überprüft werden. 
 
2.   Im städtischen Baumkataster sollen Bäume an Sport- und Spielplätzen gesondert erfasst und 
die Prüfzeiträume verkürzt werden.  
 
Offensichtlich hätten die Überprüfungen im bisher üblichen Turnus die hier ausgehende Gefährdung 
nicht verhindern können.“ 
 
2. Sachverhalt 
Die am 12.06.2020 umgestürzte Robinie war letztmalig am 20.05.2019 kontrolliert worden und befand 
sich damit in dem Regelkontrollzyklus der Geschäftsanweisung  Baumkontrolle. Als Bestandteil der 
öffentlichen Grünfläche ÖG 12704 wurde der Baum im Rahmen einer Einzelkont rolle überprüft. Er 
hatte eine grüne Krone und erschien äußerlich vital. Lediglich zu einer Seite gab es einzelne lichte 
Stellen und abgestorbene Äste. Als Umsturzursache wurde eine Wurzelfäule festgestellt , die im 
Rahmen einer Sichtkontrolle nicht erkennbar war. Außerdem gab es eine durch Efeu verdeckte Mor-
schung unter der Rinde im Stammfußbereich. 
 
Leider ist es auch durch eine noch so intensive Kontrolle der Bäume nicht möglich, jeden Schaden an 
einem Baum zu erkennen und das Umstürzen von Bäumen komplet t zu vermeiden. Es findet immer 
eine Abwägung zwischen den Zielen Baumerhalt und Sicherheit statt. Dem hat der Gesetzgeber 
durch entsprechende Regelungen Rechnung getragen. Mit der Geschäftsanweisung Baumkontrolle 
der Stadt Münster gibt es eine belastbare Grundlage für die Durchführung der Baumkontrollen in 
Münster. Die Geschäftsanweisung ist in der Vergangenheit (und wird auch in der Zukunft) immer wie-
der geprüft und aktualisiert. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels auf den 
Baumbestand wird zurzeit amtsintern über eine erneute Anpassung der Baumkontrollen diskutiert und 
eine Anpassung vorbereitet. Diese wird dann auf einer neuen EDV-technischen Basis realisiert. 
 
3. Aktuelle Vorgehensweise 
Grundlage für die Baumkontrolle an Spielplätzen is t die „Interne Geschäftsanweisung für das Amt 67 
zur Kontrolle der Verkehrssicherheit an Bäumen“ vom 01.10.2017. Diese sieht auf der Grundlage der 
FLL ( Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.  V.) -Baumkontrollrichtlinie 
2010 folgende Regelkontrollintervalle vor:

- 3 - 
V/0033/2021 
Zustand 1) des Bau-
mes 
Reifephase Alterungsphase  
Jugendphase Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs  
geringer 3) höher 2) geringer 3) höher 2)  
Nr.  1 2 3 4  5 
1 
gesund,    
leicht geschädigt alle 2 Jahre alle 2 Jahre 1 x jährlich 1 x jährlich 
 
keine speziellen 
Kontrollen, son-
dern Überprüfung 
im Rahmen der 
Pflege gemäß 
Abschnitt 5.3.1 
2 
stärker    
geschädigt 1 x jährlich 
 
 
1) Leicht geschädigt: Schäden, die sich voraussichtlich bis zur nächsten Rege lkontrolle nicht auf die Verkehrssicherheit 
auswirken. 
 Stärker geschädigt: Schäden, die sich voraussichtlich innerhalb eines Jahres nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken. 
2) Bäume, z.B. an bzw. auf normal und stärker frequentierten Straßen, Wegen, Plät zen und belebten Grünanlagen sowie 
Spielplätzen, Gebäuden, angrenzender Wohnbebauung und Parkplätzen 
3) Bäume, z. B. an schwächer frequentierten Wegen bzw. auf weniger besuchten Grünflächen. 
 
Dabei ist darauf zu achten, dass die Kontrollen jährlich wechselnd  im belaubten (ab Mitte April bis 
September) und unbelaubten Zustand (Oktober bis Mitte April) durchzuführen sind. 
 
Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt nach folgendem Schema: 
 
 
 
 
Im Zusammenhang mit der Einführung eines App -basierten Baumkontrollverfahrens (Pit -Kommunal) 
erstellt die Verwaltung aktuell ein Konzept zur Entwicklung der städtischen Baumkontrolle im Hinblick 
auf die Folgen des Klimawandels (Trockenheit, Schädlingsbefall…). 
 
Mit dem Ziel, die notwendigen Anpassungen in der Geschäftsanwe isung zu vollziehen, wurden zum 
jetzigen Zeitpunkt zusammenfassend folgende Handlungsfelder identifiziert: 
-     Die bisher in Grünzügen und Parkanlagen erfolgte Negativkontrolle von größeren Baumgrup-
pen (Objekten) entspricht nicht mehr den Anforderungen an  die Dokumentation der Kontrolle

- 4 - 
V/0033/2021 
bzw. der durchzuführenden Maßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, die notwendige Baum -
Grunderfassung – zunächst ab der Reifephase – auszuweiten und als Einzelbäume in das 
Baumkataster aufzunehmen. 
Entwicklungsstadium Bemerkungen 
Jugendphase Anwachsen der Bäume bis zur Geschlechtsreife 
Reifephase Phase, in der sich der Baum vor allem entsprechend seines 
Standortes und seiner Art ausdehnt - Wachstumsphase 
Alterungsphase Nur noch geringe Höhenentwicklung – Erhaltungsphase bis Zer-
fallsphase 
 
-     Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einem deutlich erhöhten Kontrollaufwand so-
wohl im Hinblick auf die Qualität der Kontrolle (Einsatz von zertifiziertem Personal) als auch 
auf die Häufigkeit der Kontrollen. Die aktuelle Gesc häftsanweisung sieht dazu für bestimmte 
Bereiche bereits jetzt „Zusatzkontrollen“ vor, die nach extremen Witterungseinflüssen (Stürme, 
Starkregen, Hitzeperioden etc.) durchzuführen sind. Da diese Ereignisse kontinuierlich zu-
nehmen, ist hierfür ein erheblicher zusätzlicher Personalaufwand erforderlich. 
-     Die Trockenheit der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass es auch jetzt noch im Unter-
grund deutlich weniger pflanzenverfügbare Feuchtigkeit gibt. Die Verwaltung hat darauf mit ei-
ner Ausweitung der Bewässerungsmaßnahmen reagiert. Nichtsdestotrotz führt diese Situation 
dazu, dass insbesondere Haltewurzeln im Untergrund kümmern bzw. sogar absterben. Durch 
die Bildung von Adventivwurzeln können sich die Bäume oberirdisch weiterhin aus dem zeit-
weise feuchteren Oberboden versorgen, die Standsicherheit der Bäume nimmt aber zuneh-
mend ab. Angesichts der in den letzten zwei Jahren fast vollständig ausgefallenen Nieder-
schläge, sterben aber gerade flachwurzelnde Bäume ab, da die Oberböden vollständig ausge-
trocknet waren. Auch aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Intensität der Baumkontrollen 
zu steigern und die Aus- und Fortbildung des Personals zu verbessern! 
-     Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen führen, dass die aktuell ca. 110.000 
Stadtbäume mindestens einmal jährlich kontrolliert werden müssen. Für eine „fachlich qualifi-
zierte Baumkontrolle“ stehen aktuell je Baum weniger als fünf Minuten zur Verfügung! Dieser 
Zeitrahmen erweist sich zunehmend als unzureichend. Neben der Vitalität des Baumes mu ss 
der Kontrolleur Pathogene wie Pilze und Krankhe iten in Krone, Stamm und Wurzel erkennen 
und richtig einschätzen. Daneben werden z. B.  hohle Stämme und deren Statik sowie fehl-
wüchsige Kronenelemente bewertet. Mit einer Liste als Hilfestellung arbeitet de r Baumkontrol-
leur die relevanten Punkte ab und muss am Ende eine klare Aussage zur weiteren Vorge-
hensweise treffen. Erforderliche Hilfsmittel für die Kontrolle sind  Schonhammer, Sondierstab 
und Splintmesser. Laut verschiedener Untersuchungen benötigt der g eschulte (!) Baumkon-
trolleur für diese Regelkontrollen ca. 7 – 8 Minuten je Baum , für einen alten Baum mit vielen 
Defekten sind auch schon mal mehr als eine Viertelstunde Zeit erforderlich.                                                                                                                              
Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass es trotz aller Kontrollen wegen nicht er-
kennbarer Defektsymptome zu unvorhersehbaren Ast - und Baumbrüchen kommen kann. Im  
Rechts- und Ausländeramt ge hen pro Jahr durchschnittlich acht Schadensersatzforderungen 
wegen umgefallener Bäume oder heruntergefallener Äste ein, Schadensersatz wird aber nur 
geleistet, wenn städtisches Personal Schäden schuldhaft verursacht hat. Das ist in der jünge-
ren Vergangenhe it nicht wegen unterlassener Baumkontrollen, sondern einige wenige Male 
wegen Unachtsamkeiten bei Baumpflegearbeiten geschehen. Insgesamt muss aber zur 
Kenntnis genommen werden, dass schon durch kleinere Sturm - und Regenereignisse zuneh-
mende Probleme festzustellen sind. Bei Schäden infolge höherer Gewalt leistet die Stadt kei-
nen Schadensersatz. Geringfügige Schäden, die durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit in eigener Zuständigkeit beseitigt werden, sind statistisch nicht erfasst.

- 5 - 
V/0033/2021 
 
Fazit: 
Zusätzliche qualifizierte Überprüfungen der Standfestigkeit von hochstämmigen Bäumen im Umfeld 
der öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet sowie eine Kürzung der Prüfzeiträume sind angesichts 
der vorgenannten Probleme sinnvoll und werden für vorgeschä digte Bäume bereits jetzt durchge-
führt.  
Eine gesonderte Erfassung der Bäume an Sport - und Spielflächen im städtischen Baumkataster ist 
im Wesentlichen bereits erfolgt. Für Baumgruppen bzw. flächige Gehölzbestände muss diese aber 
noch umgesetzt werden. 
Eine zeitnahe Umsetzung der Vorschläge der SPD-Fraktion sowie die Erstellung eines vollständigen 
städtischen Baumkatasters sind ohne zusätzliche Ressourcen nur über einen sehr langen Zeitraum 
möglich. Bereits für die Gewährleistung der rechtlich zwingend erfo rderlichen Regelkontrollen der 
Stadtbäume ist der vorhandene Personalbestand kaum ausreichend. Zusätzliche Kontrollen bzw. 
intensivere Kontrollen sind nur durch die Neueinstellung bzw. Umschichtung von Personal bzw. 
durch Firmenvergaben möglich. Daneben ist eine umfassende, wiederkehrende Schulung und Zerti-
fizierung der Mitarbeiter notwendig.  
 
Die Verwaltung arbeitet deshalb an einem Konzept für die zukünftige Vorgehensweise. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez.  
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage: Anlage A

Anlage A

2032 Zeichen

Anlage A zur V/0033/2021 
Kurzüberblick 
Durchführung von zusätzlichen Verkehrssicherheits-Kontrollen im Umfeld von Spiel- und Sport-
plätzen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 Ziele aus dem Haushaltsplan PG 1301 
1. Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen soll unter Berücksichtigung des 
demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. 
 
2. Der Zuschussbedarf je qm Grünanlagen bzw. Grün- und Freiflächen (der städtischen Ämter 
und Einrichtungen) darf nicht überproportional steigen (Maßstab ist die allgemeine Preisstei-
gerung). 
 
3. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit des städtischen Baumbestandes ist eine stän-
dige Pflichtaufgabe. Diese ist in der „Internen Geschäftsanweisung für das Amt 67 zur Kon-
trolle der Verkehrssicherheit von Bäumen“ geregelt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
BGB und die daraus resultierende Rechtsprechung 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 8.1 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Studtstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0033/2021
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2021
Erstellt
08.01.2021 10:32