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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Unwahre Antworten auf Bürgerfragen", AZ 129/23

Mitteilung BV 3233/2023 vom 13.10.2023

Stand: Am 19.10.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3233/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.10.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Unwahre Antworten auf Bürgerfragen", AZ 129/23 Die Bürgereingabe wird der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis gegeben. Eine Stellung- nahme hat die Fachverwaltung bislang nicht abgegeben. Sobald diese vorliegt, wird der Be- zirksvertretung Nippes ein Beschlussvorschlag vorgelegt. Gez. Dr. Ulrich Höver
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    Betreff: Bürgereingabe Unwahre Antworten auf Bürgerfragen Weitersenden-Datum: Thu, 6 Jul 2023 17:53:30 +0200 Weitersenden-Von: Datum: Thu, 6 Jul 2023 17:53:15 +0200 Von: An: Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert, ich möchte Sie bitten folgende Bürgereingabe auf die Tagesordnung der nächsten BV Nippes zu setzen. ----- Die BV Nippes möge folgendes beschließen: 1. Die BV rügt die nicht wahrheitsgemäße Beantwortung der Einwohnerfrage vom 10.03.2022 Protected link 2. Die BV rügt, dass auch die nachgebesserte Antwort auf die Einwohnerfrage in der Sitzung vom 09.06.2022 nicht der Wahrheit entspricht. Protected link 3. Die BV fordert die Verwaltung auf die Einwohnerfrage erneut und wahrheitsgemäß zu beantworten. 4. Die BV fordert die Verwaltung auf die ausstehenden Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zeitnah zu bearbeiten und der BV die entsprechenden Lärmgutachten und Bescheide vorzulegen. 5. Die Verwaltung möge die lange Bearbeitungsdauer der Anträge begründen und erläutern warum bisher nur diejenigen Anträge beschieden wurden, zu denen Untätigkeitsklage eingereicht wurde. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass 2018 noch kein Corona war und ein Antrag üblicherweise binnen weniger Monate und nicht mehrerer Jahre zu bescheiden ist. Begründung: Zu Frage 2 der nachgebesserten Antwort: Der Verwaltung liegen weitere nicht genannte Lärmgutachten vor: https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsgutachten-altes-krankenhaus-in-der-pallenbergstrasse- 24/ https://fragdenstaat.de/anfrage/laermgutachten-kempener-strasse/ Zu Frage 3 der nachgebesserten Antwort: Das Verkehrsgutachten zur Pallenbergstraße 24 wurde unter Verwendung von aktuellen Verkehrsdaten erstellt. Folglich liegen solche Verkehrsdaten vor. Es ist von der BV nicht hinzunehmen, dass engagierte Bürger ihre Rechte ausschließlich dann durchsetzen können, wenn Sie bereit sind Klage einzureichen. ----- Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 19.10.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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