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2018/0190

Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts

Magistratsvorlage 26.06.2018

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3716 Zeichen

G
KS KS
KS
KSKS
KS
KS KS
KS
Bahnhof
Bahnhof
Bhf
Wa
Industriestraße
Industriestraße
Ostendstraße
Behringstraße
Wegscheide
Wegscheide
Bahnhofstraße
Robert-Stolz-Straße
Wegscheide
Auf die Junkerwiese
Bruchwiese
Allmen
der
gewann
Wald
Im Steinfeld
Rod
HsNr. 10A
HsNr 14
HsNr. 15
30
1
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2224
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28
1 35
7
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25 23 21
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1 3 5 7 9
12 14
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1
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20A
22
8642
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2119171513119
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106A6
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2
HsNr. 6A
HsNr. 6B
In der
Neben den
Allmen
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vor demIm Hahnfang
Auf dem
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Auf dem
Holzweg
HsNr. 29
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3
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9
1919A
131517
2
7
2
27252321
31
KD=120.74
KD=121.81
KS=117.99KS=118.05
KS=118.73
KS=119.77
KS=119.28KS=119.34
KS=118.66
KS=118.84OK Rohr=119.42
OK Rohr=119.90
KS=119.79
120.26
117.29
117.28
121.94123.23
Feldweg
Schotter
Ackerrand
Ackerrand
Ackerrand
Ackerrand
Ackerrand
Ackerrand
Ackerrand
Ackerrand
Teil 2 von 3
Teil 3 von 3
Asphalt
Ackerrand
Geländer
Schilf
Feldweg
Ackerrand
Feldweg
Feldweg
SchotterBeton
Gleisverlauf nicht gerade
Schotter
Schilf Gleis
Gleis
Gelände nicht messbarBahngelände / Buschwerk
Brücke
Buschwerk
Buschwerk
Buschwerk
Hecke
Buschwerk
Hecke bleibt (Windschutz)
Strommast
Hecke
Hecke
Bach
Feldweg
Feldweg
Asphalt
Asphalt
GleisSchranke
Schacht
Schacht
Mast
Asphalt
Asphalt Rampe
Brücke
Wald
Schilf
Hecke
Leitplanke
Durchgang
überdachteFahrradstellplätze
Fahrradboxen
Geländer
Treppe
BahnsteigTreppe
Hecke
Schacht
Bach
Schotter
Treppe
HegbachBrücke
Erle
Gleis
GleisGleis
GleisGleis
Gleis
GleisGleisGleisGleis
GleisGleisGleisGleisGleis
Gleis
GleisGleis
GleisGleis
ErleErle
Hecke
HeckeHecke
Hecke
HeckeHeckeHeckeHecke
Hecke bleibt (Windschutz)
Hecke bleibt (Windschutz)
Schotter
Naturschutzgebiet"Faulbruch bei Erzhausen"
Hahnwiesenbach
HahnwiesenbachHahnwiesenbach
Schilf
Getrennter Verkehr =  5,50 m + BankettEntmischung z.B. 4,00 m Radweg + LandwirtschaftPP)X‰JlQHU
EgelsbachKreisel K 168
Verbindung Regional Rundroute
neuer Steg 4,00 mHegbach
3UI5DGLHQ
BahnhofErzhausen
Bahnhof Wixhausen
(QJVWHOOH*DUWHQJUXQGVWFN3ULYDW691)
xxxTestleuchten (Photinus)150 m
800 mRadweg = 4,00 m + Bankett)X‰JlQJHU/DQGZLUWVFKDIWhEHUQDKPHGHVYRUKDQGHQHQ:HJVBreite ca. 3,00 m
Mischverkehr = 4,00 m + Bankett5DGIDKUHU)X‰JlQJHU1300 m Naturschutzgebiet"Faulbruch bei Erzhausen"
450 m
650 mRadweg =2,50 m - 4,00 m + Bankett
0HVVHOHU3DUN6WUD‰H
70 m150 m(QJVWHOOH*DUWHQJUXQGVWFN3ULYDWmax. 4,00 m + Bankett
Engstelle wegen Schacht20 m Neuregelung desGrabeneinlaufs
%DKQVWUD‰H.Warnung durch taktile Elemente
Getrennter Verkehr =  5,50 m + BankettEntmischung z.B. 4,00 m Radweg + LandwirtschaftPP)X‰JlQHU
)X‰JlQJHU/DQGZLUWVFKDIWhEHUQDKPHGHVYRUKDQGHQHQ:HJVBreite ca. 3,00 m
4 m Radweg+ LandwirtschaftPP)X‰ZHJ
Getrennter Verkehr:
Taktile Markierung(Noppenplatten)
1. BA2. BA
3ODQXQJVEUR
bQGHUXQJ
Projekt:NeubauRaddirektverbindungFrankfurt - Darmstadt0D‰VWDEXQPD‰VWlEOLFK
2. verantw. gez.
albrecht schaalfreischaffende landschaftsarchitekten bdlamadeleine orth (m.eng.)ZHVWHQGVWUD‰H60325 frankfurt am main schaal@gruenhochdrei.de
Blatt-Nr.                           01     
$UWGHUbQGHUXQJ3.1.
Datum:              03.05.2018
Mitgezeichnet:
5HJLRQDOSDUN5KHLQ0DLQ6G:HVW*PE+c/o Stadt Kelsterbach*HVFKlIWVIKUHU0DQIUHG2FNHO
Planart
Projekt Nr.:
Datum4.
telefon 069 | 707 26 17mobil 0176 | 29 99-58 96
Prinzipskizze - Wegebreiten
sebastian koch
Prinzipskizze Wegbreiten RDV - 1. Bauabschnitt    TOP 2 
Trennstreifen: R + Lw + F = 5,50 m + Bankett(R + Lw = 4,00 m, F = 1,50 m + Bankett)Trennung der Verkehrsarten:R = 4,00 m + F = ca. 3 m + BankettMischverkehr: R + F = 4,00 m + BankettEngstellenTestleuchten (Photinus)
Legende
x

anlage 3

215 Zeichen

Punkt 9: Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts 
 (V-Nr. 2018/0190) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Enthaltung: FDP-Fraktion

anlage 4

217 Zeichen

Punkt 17: Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts 
 (V-Nr. 2018/0190) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: AfD, FDP

anlage 2

10060 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
BW OBW 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0190 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
249 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541011 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 15066-6111 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Raddirektverbindung Frankfurt -Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts  
 
Vorlage vom: 26.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt die weitere Vorgehensweise für den 1. Bauabschnitt der 
Raddirektverbindung. Der Grundsatzbeschluss und die Genehmigung der Haushaltsmittel 
erfolgten bereits im Januar 2018 mit der Vorlage 2017/0335.  
2. Die für den 1.Bauabschnitt ermittelten Kosten stehen unter der Kostenstelle 066 -100-
1000, Kostenträger 5410-11, Produkt-Nr. 541011, Investitionsnummer 15066 -6111 zur 
Verfügung. Zur Realisierung des Vorhabens schließt die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Maßnahmenträger (Regionalpark 
gGmbH) ab. 
 
 
Anlagen: Übersicht_1_Ba.

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 04.07.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Juni 2018  
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 (Vorlage 2017/0335) die 
Realisierung einer Raddirektverbindung zwischen Frankfurt und Darmstadt beschlossen. 
Projektleiter für die gesamte Strecke ist die Regionalpark Rhein Main Südwest gGmbH in 
inhaltlicher und vertraglicher Kooperation mit den jeweilig betroffenen Kommunen und 
Landkreisen. Die Umsetzung der gesamten Strecke auf Darmstädter Gemarkung  ist vorerst in 
drei  Bauabschnitte unterteilt, die nach Konkretisierung der Planung einzeln dem Magistrat 
zum Beschluss vorgelegt werden sollen. 
Auf Basis des Beschlusses dieser Vorlage kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Bau- 
und Finanzierungsvereinbarung zum 1. Bauabschnitt mit der Regionalpark GmbH schließen 
und die Regionalpark gGmbH die weiteren Projektschritte (z. B. Ausschreibungen für 
Bauleistungen) voran bringen.   
 
Projektstatus Raddirekt  
Für den ersten Bauabschnitt Egelsbach-Erzhausen-Wixhausen liegen inzwischen baureife 
Planungen vor, die sowohl den Landkreis Offenbach als auch die Stadt Darmstadt im 
nördlichen Grenzbereich betreffen. Für den zweiten Bauabschnitt durch Wixhausen haben die 
Vorplanungen begonnen. Der dritte Bauabschnitt soll entlang der Aumühle bis zur B3 erfolgen. 
Für die weitere Führung Richtung Innenstadt soll noch in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie 
mit Bürgerbeteiligung in Auftrag gegeben werden, bei der auch die Möglichkeit einer 
Verbindung mit dem vom Verband Region Rhein-Neckar angestoßenen Projekt eines 
Radschnellwegs Darmstadt – Heidelberg/Mannheim geprüft werden soll. Die Realisierung des 
1. Bauabschnitts durch die Regionalpark GmbH ist für 2019 vorgesehen.  
 
Zielgruppe 
Die zukünftige Raddirektverbindung ist für die komfortable Benutzung mit Fahrrädern 
/Pedelecs konzipiert. Der Radverkehr wird die dominierende Verkehrsform sein. Dennoch ist 
auch damit zu rechnen, dass der Radweg abschnittsweise auch von Joggern, Spaziergängern, 
Inlinern, aber auch von Grünpflegefahrzeuge oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen mitgenutzt 
wird. Dies wurde bei der Ausbauplanung des 1. Bauabschnitts berücksichtigt.  
 
Überblick 1. Bauabschnitt 
Im Auftrag der Regionalpark GmbH plant das Büros grün³ den ersten Bauabschnitt. Dieser 
verläuft von Egelsbach bis zur Überquerung des Hegbachs nach Erzhausen. Die 
Raddirektverbindung verläuft weiter durch Erzhausen und südlich der Kreisstraße 168 durch 
den Wald bis zur Darmstädter Stadtgrenze nördlich von Wixhausen. Auf Darmstädter 
Gemarkung verläuft der 1. Bauabschnitt ca. 1km entlang der Bahnlinie über freies Feld und 
Wald unter teilweiser Nutzung bestehender Wege. Diese Strecke wird auf den Bedarf der 
Raddirektverbindung ausgebaut.   
 
Detailbeschreibung Raddirekt-Führung Gemarkung Darmstadt-Wixhausen   
Ab der Gemarkung Darmstadt-Wixhausen verläuft der Radweg für rund 270 Meter am 
Waldrand. Eine vorhandene Hecke, bestehend aus unter anderem Brombeeren, Liguster und 
Feldahorn muss gerodet werden (ca. 275 m²). Dadurch entsteht bis kurz vor dem 
Hahnwiesenbach ein rund 415 m² großer Grünstreifen auf der Wegparzelle.  
 
Um eine durchgehende Breite von vier Metern beizubehalten und den Weg nicht in den 5-
Meter-Korridor der Bahn zu verschwenken, wird die Verrohrung des Hahnwiesenbachs in 
Richtung Osten um zwei Meter verlängert.

- 5 - 
 
Kurz nach der Überquerung des Hahnwiesengrabens ergibt sich eine kurze Engstelle aufgrund 
eines bahneigenen Schachts. 
 
Nach der Engstelle schwenkt der Weg in Richtung Osten und wird auf einer Länge von 450 
Metern auf 5,50 Meter + 0,30 Meter Bankett verbreitert. Rad- und Fußweg werden durch eine 
Markierung getrennt. Der Weg wird in Richtung Westen verbreitert. Das 5,50 Meter breite 
Wegeflurstück Nr. 127/1 im Eigentum der Stadt Darmstadt wird voll ausgenutzt. Für die 
Verbreiterung des Weges in das Bahngrundstück Nr. 125/1 wird noch die Zustimmung der DB 
benötigt.  
 
Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, auf diesem Abschnitt im Bereich der Strommasten 
eine sogenannte „Service-Station“ einzurichten (Unterstand, Orientierungsplan). Die genaue 
konzeptionelle Ausgestaltung steht hier noch aus.   
 
Um den Weg auf den letzten 150 Metern des 1. Bauabschnitts auf 5,50 Meter verbreitern zu 
können, werden Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen. 
 
Beleuchtung 
Die Raddirektverbindung wird entsprechend den Anforderungen beleuchtet. Der Einsatz von 
vom Stromnetz unabhängigen Solarleuchten mit einer insektenfreundlichen Lichtquelle wird 
geprüft.  Die Leuchten besitzen einen Sensor, so dass die Lichtstärke heruntergedimmt wird, 
wenn sich niemand auf dem Weg befindet. Zusätzlich sollen Nachtabschaltungen 
programmiert werden. Ende August beginnt im Bereich von Egelsbach eine Testphase mit 
einer potentiell geeigneten Beleuchtung.  
 
Umwelt/Ausgleichsmaßnahmen 
Erforderlich sind eine naturschutzrechtliche und eine landschaftsschutzrechtliche 
Genehmigung. Diese werden zusammen bei der unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt 
Darmstadt) beantragt und zusammen erteilt. Im Zuge dessen wird über Art und Umfang von 
Eingriff Ausgleichsmaßnahmen entschieden 
 
Bauweise, Markierungen, Baubetrieb, Bodenentsorgung bzw. –verwertung 
Breite: 5,0 m, davon 4,0 m asphaltiert und 1,0 m Bankette; abschnittsweise 5,50 m + 0,60 m 
Bankette 
Bautiefe: 0,40 m, abschnittsweise 0,60 m; 15 cm Frostschutzschicht FSS (abschnittsweise bis 
35 cm), 15 cm Schottertragschicht STS, 10 cm Asphalttragdeckschicht ATDS 
Bankette: Ausbildung als Schotterrasen, 40 cm hoch, 30-50cm breit, nach verfügbarem Platz. 
Die seitlich an die Bankette angrenzenden Freiflächen, die beim Baubetrieb in 
Mitleidenschaft gezogen werden, werden anschließend aufgelockert und mit 
Wiesenmischung eingesät. 
Markierungen: Vorgesehen ist eine durchgehende Seitenmarkierung beidseits mit 12 cm 
reflektierenden Bändern und eine unterbrochene Mittelmarkierung, weiß, 12 cm breit. 
Lagerplatz: Die Zufahrt zu den Bauflächen findet in Darmstadt über die Messeler-Park-Straße 
statt. Besonders wertvolle Bäume werden entsprechend der Baumschutzverordnung 
gesichert.

- 6 - 
 
Finanzierung 
Das von der Regionalpark GmbH beauftragte Planungsbüro grün³ hat für die Baumaßnahme 
des 1. Bauabschnitts auf Darmstädter Gemarkung eine Kostenschätzung ermittelt. Enthalten 
sind darin auch Kosten für Beleuchtung und Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen. Die gerundete 
Kostenschätzung für den Darmstädter Teilabschnitt beläuft sich auf ca. 890.000 Euro und 
setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Kampfmitteluntersuchung 25.000,00 € 
Anlage von Weg und Außenanlagen 580.000,00 € 
Baunebenkosten 105.000,00 € 
Gesamt netto 710.000,00 € 
Unvorhergesehenes 40.000,00 € 
Zwischensumme 750.000,00 € 
Umsatzsteuer 19% 140.000,00 € 
Gesamt Brutto 890.000,00 € 
 
Die Maßnahme wird wie in der Magistratsvorlage Nr. 2017/0335 dargelegt durch das Land 
Hessen gefördert, es sind Fördersätze von bis zu 90% möglich. Der Förderantrag wird für die 
Gesamtroute durch die Regionalpark Südwest GmbH gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt 
noch keine definitive Aussage über den Fördersatz vor. Wird ein Fördersatz von 80% 
angenommen, ergibt sich ein Eigenanteil von ca. 180.000,00 € für die Stadt Darmstadt.  
 
Die finanziellen Mittel für die Realisierung des 1. Bauabschnitts und die weitere Planung sind 
in ausreichender Höhe bei der Kostenstelle 066-100-100, Investitionsnummer 15066-6111-
Raddirektroute Darmstadt-Frankfurt vorhanden und wurden mit der Magistratsvorlage Nr. 
2017/0335 bewilligt. Hier wurden auf Basis einer Machbarkeitsanalyse aus dem Jahr 2015 
insgesamt 1,2 Mio. EUR (Kostenansatz ohne zu erwartende Fördermittel in Höhe von 80% – 
90%) für die drei „Darmstädter“ Bauabschnitte veranschlagt. Aufgrund der nun vorliegenden 
genaueren Kostenberechnung beim 1. Bauabschnitt ist davon auszugehen, dass die 
Finanzplanung für die beiden noch ausstehenden Abschnitte angepasst werden muss.     
 
Bürgerbeteiligung 
Der Bauabschnitt 1 liegt außerhalb der geschlossenen Bebauung, von den Baumaßnahmen 
sind mit Ausnahme der Besitzer anliegender Grundstücke keine Bürgerinnen und Bürger direkt 
betroffen. Deshalb wird keine gesonderte Bürgerbeteiligung für diesen Bauabschnitt 
durchgeführt. 
 
 
Darmstadt, den 26.06.2018 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernat IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek     André Schellenberg 
Stadträtin      Stadtkämmerer

anlage 6

169 Zeichen

Punkt 4: Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts 
 (V-Nr. 2018/0190) 
 
Abstimmungsergebnis: 
8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

anlage 7

158 Zeichen

Punkt 30: Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts 
 (V-Nr. 2018/0190) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 5

219 Zeichen

Punkt 6: Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts 
 (V-Nr. 2018/0190) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

2018/0190

10041 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.06.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0190 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541011 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  15066-6111 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Raddirektverbindung Frankfurt -Darmstadt, Umsetzung des 1. Bauabschnitts  
 
Vorlage vom: 26.06.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beschließt die weitere Vorgehensweise für den 1. Bauabschnitt der Radd i-
rektverbindung. Der Grundsatzbeschluss und die Genehmigung der Haushaltsmittel e r-
folgten bereits im Januar 2018 mit der Vorlage 2017/0335.  
2. Die für den 1.Bauabschnitt ermittelten Kosten stehen unter der Kostenstelle 066 -100-
1000, Kostenträger 5410 -11, Produkt-Nr. 541011, Investitionsnummer 15066 -6111 zur 
Verfügung. Zur Realisierung des Vorhabens schließt die Wissenschaftsstadt Darmstadt e i-
ne Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Maßnahmenträger (Regionalpark 
gGmbH) ab. 
 
 
Anlagen: Übersicht_1_Ba.  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Juni 2018 
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 (Vorlage 2017/0335) die Realisi e-
rung einer Raddirektverbindung zwischen Frankfurt und Darmstadt beschlossen. Projektleiter 
für die gesamte Strecke ist die Regionalpark Rhein Main Südwest gGmbH in inhaltlicher und 
vertraglicher Kooperation mit den jeweilig betroffenen Kommunen und Landkre isen. Die Um-
setzung der gesamten Strecke auf Darmstädter Gemarkung  ist vorerst in drei  Bauabschnitte 
unterteilt, die nach Konkretisierung der Planung einzeln dem Magistrat zum Beschluss vorg e-
legt werden sollen. 
Auf Basis des Beschlusses dieser Vorlage kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Bau- 
und Finanzierungsvereinbarung zum 1. Bauabschnitt mit der Regionalpark GmbH schließen 
und die Regionalpark gGmbH die weiteren Projektschritte (z. B. Ausschreibungen für Baulei s-
tungen) voran bringen.   
 
Projektstatus Raddirekt  
Für den ersten Bauabschnitt Egelsbach-Erzhausen-Wixhausen liegen inzwischen baureife Pla-
nungen vor, die sowohl den Landkreis Offenbach als auch die Stadt Darmstadt im nördlichen 
Grenzbereich betreffen. Für den zweiten Bauabschnitt durch Wixhausen haben die Vorplanun-
gen begonnen. Der dritte Bauabschnitt soll entlang der Aumühle bis zur B3 erfolgen. Für die 
weitere Führung Richtung Innenstadt soll noch in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie mit 
Bürgerbeteiligung in Auftrag gegeben werden, bei der auch die Möglichkeit einer Verbindung 
mit dem vom Verband Region Rhein-Neckar angestoßenen Projekt eines Radschnellwegs 
Darmstadt – Heidelberg/Mannheim geprüft werden soll. Die Realisierung des 1. Bauabschnitts 
durch die Regionalpark GmbH ist für 2019 vorgesehen.  
 
Zielgruppe 
Die zukünftige Raddirektverbindung ist für die komfortable Benutzung mit Fahrrädern 
/Pedelecs konzipiert. Der Radverkehr wird die dominierende Verkehrsform sein. Dennoch ist 
auch damit zu rechnen, dass der Radweg abschnittsweise auch von Joggern, Spaziergängern, 
Inlinern, aber auch von Grünpflegefahrzeuge oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen mitgenutzt 
wird. Dies wurde bei der Ausbauplanung des 1. Bauabschnitts berücksichtigt.  
 
Überblick 1. Bauabschnitt 
Im Auftrag der Regionalpark GmbH plant das Büros grün³ den ersten Bauabschnitt. Dieser 
verläuft von Egelsbach bis zur Überquerung des Hegbachs nach Erzhausen. Die Raddirektve r-
bindung verläuft weiter durch Erzhausen und südlich der Kreisstraße 168 durch den  Wald bis 
zur Darmstädter Stadtgrenze nördlich von Wixhausen. Auf Darmstädter Gemarkung verläuft 
der 1. Bauabschnitt ca. 1km entlang der Bahnlinie über freies Feld und Wald unter teilweiser 
Nutzung bestehender Wege. Diese Strecke wird auf den Bedarf der Raddirektverbindung aus-
gebaut.   
 
Detailbeschreibung Raddirekt-Führung Gemarkung Darmstadt-Wixhausen   
Ab der Gemarkung Darmstadt-Wixhausen verläuft der Radweg für rund 270 Meter am Wald-
rand. Eine vorhandene Hecke, bestehend aus unter anderem Brombeeren, Liguster und Feld-
ahorn muss gerodet werden (ca. 275 m²). Dadurch entsteht bis kurz vor dem Hahnwiesenbach 
ein rund 415 m² großer Grünstreifen auf der Wegparzelle.  
 
Um eine durchgehende Breite von vier Metern beizubehalten und den Weg nicht in den 5 -
Meter-Korridor der Bahn zu verschwenken, wird die Verrohrung des Hahnwiesenbachs in Ric h-
tung Osten um zwei Meter verlängert.

- 4 - 
Kurz nach der Überquerung des Hahnwiesengrabens ergibt sich eine kurze Engstelle aufgr und 
eines bahneigenen Schachts. 
 
Nach der Engstelle schwenkt der Weg in Richtung Osten und wird auf einer Länge von 450 M e-
tern auf 5,50 Meter + 0,30 Meter Bankett verbreitert. Rad- und Fußweg werden durch eine 
Markierung getrennt. Der Weg wird in Richtung Westen verbreitert. Das 5,50 Meter breite W e-
geflurstück Nr. 127/1 im Eigentum der Stadt Darmstadt wird voll ausgenutzt. Für die Verbre i-
terung des Weges in das Bahngrundstück Nr. 125/1 wird noch die Zustimmung der DB ben ö-
tigt.  
 
Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, auf diesem Abschnitt im Bereich der Stro mmasten 
eine sogenannte „Service-Station“ einzurichten (Unterstand, Orientierungsplan). Die genaue 
konzeptionelle Ausgestaltung steht hier noch aus.   
 
Um den Weg auf den letzten 150 Metern des 1. Bauabschnitts auf 5,50 Meter verbreitern zu 
können, werden Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen. 
 
Beleuchtung 
Die Raddirektverbindung wird entsprechend den Anforderungen beleuchtet. Der Einsatz von 
vom Stromnetz unabhängigen Solarleuchten mit einer insektenfreundlichen Lichtquelle wird 
geprüft.  Die Leuchten besitzen einen Sensor, so dass die Lichtstärke heruntergedimmt wird, 
wenn sich niemand auf dem Weg befindet. Zusätzlich sollen Nachtabschaltungen progra m-
miert werden. Ende August beginnt im Bereich von Egelsbach eine Testphase mit einer poten-
tiell geeigneten Beleuchtung.  
 
Umwelt/Ausgleichsmaßnahmen 
Erforderlich sind eine naturschutzrechtliche und eine landschaftsschutzrechtliche Genehm i-
gung. Diese werden zusammen bei der unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt Darmstadt) 
beantragt und zusammen erteilt. Im Zuge dessen wird über Art und Umfang von Eingriff Au s-
gleichsmaßnahmen entschieden 
 
Bauweise, Markierungen, Baubetrieb, Bodenentsorgung bzw. –verwertung 
Breite: 5,0 m, davon 4,0 m asphaltiert und 1,0 m Bankette; abschnittsweise 5,50 m + 0,60 m 
Bankette 
Bautiefe: 0,40 m, abschnittsweise 0,60 m; 15 cm Frostschutzschicht FSS (abschnittsweise bis 
35 cm), 15 cm Schottertragschicht STS, 10 cm Asphalttragdeckschicht ATDS 
Bankette: Ausbildung als Schotterrasen, 40 cm hoch, 30-50cm breit, nach verfügbarem Platz. 
Die seitlich an die Bankette angrenzenden Freiflächen, die beim Baubetrieb in Mitlei-
denschaft gezogen werden, werden anschließend aufgelockert und mit Wiesenmischung 
eingesät. 
Markierungen: Vorgesehen ist eine durchgehende Seitenmarkierung beidseits mit 12 cm reflek-
tierenden Bändern und eine unterbrochene Mittelmarkierung, weiß, 12 cm breit. 
Lagerplatz: Die Zufahrt zu den Bauflächen findet in Darmstadt über die Messeler-Park-Straße 
statt. Besonders wertvolle Bäume werden entsprechend der Baumschutzverordnung 
gesichert.

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Finanzierung 
Das von der Regionalpark GmbH beauftragte Planungsbüro grün³ hat für die Baumaßnahme 
des 1. Bauabschnitts auf Darmstädter Gemarkung eine Kostenschätzung ermittelt. Enthalten 
sind darin auch Kosten für Beleuchtung und Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen. Die gerundete 
Kostenschätzung für den Darmstädter Teilabschnitt beläuft sich auf ca. 890.000 Euro und 
setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Kampfmitteluntersuchung 25.000,00 € 
Anlage von Weg und Außenanlagen 580.000,00 € 
Baunebenkosten 105.000,00 € 
Gesamt netto 710.000,00 € 
Unvorhergesehenes 40.000,00 € 
Zwischensumme 750.000,00 € 
Umsatzsteuer 19% 140.000,00 € 
Gesamt Brutto 890.000,00 € 
 
Die Maßnahme wird wie in der Magistratsvorlage Nr. 2017/0335 dargelegt durch das Land 
Hessen gefördert, es sind Fördersätze von bis zu 90% möglich. Der Förderantrag wird für die 
Gesamtroute durch die Regionalpark Südwest GmbH gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt 
noch keine definitive Aussage über den Fördersatz vor. Wird ein Fördersatz von 80% ang e-
nommen, ergibt sich ein Eigenanteil von ca. 180.000,00 € für die Stadt Darmstadt.  
 
Die finanziellen Mittel für die Realisierung des 1. Bauabschnitts und die weitere Planung sind 
in ausreichender Höhe bei der Kostenstelle 066-100-100, Investitionsnummer 15066-6111-
Raddirektroute Darmstadt-Frankfurt vorhanden und wurden mit der Magistratsvorlage Nr. 
2017/0335 bewilligt. Hier wurden auf Basis einer Machbarkeitsanalyse aus dem Jahr 2015 
insgesamt 1,2 Mio. EUR (Kostenansatz ohne zu erwartende Fördermittel in Höhe von 80 % – 
90%) für die drei „Darmstädter“ Bauabschnitte veranschlagt. Aufgrund der nun vorliegend en 
genaueren Kostenberechnung beim 1. Bauabschnitt ist davon auszugehen, dass die Finanzpl a-
nung für die beiden noch ausstehenden Abschnitte angepasst werden muss.     
 
Bürgerbeteiligung 
Der Bauabschnitt 1 liegt außerhalb der geschlossenen Bebauung, von den Baumaßnahmen 
sind mit Ausnahme der Besitzer anliegender Grundstücke keine Bürgerinnen und Bürger direkt 
betroffen. Deshalb wird keine gesonderte Bürgerbeteiligung für diesen Bauabschnitt durchge-
führt. 
 
 
Darmstadt, den 26.06.2018 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernat IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek     André Schellenberg 
Stadträtin      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (6)

TOP 9
TOP 249 beschließend
TOP 30
TOP 6
TOP 17
TOP 4

Orte (8)

  • Messeler-Park-Straße
  • Robert-Stolz-Straße
  • Industriestraße
  • Ostendstraße
  • Behringstraße
  • Bahnhofstraße
  • Im Steinfeld
  • Wegscheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0190
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00