Mandari Insight

V/0034/2026

Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung in Münster

Vorlagen 21.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 01.07.2026, TOP 4

Anlage 1: Ratsantrag A-R/0030/2024 vom 08.06.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Bericht zur barrierefreien und inklusiven gynäkologischen Versorgung in Münster

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Ratsantrag A-R/0030/2024 vom 08.06.2024

4728 Zeichen

1 
 
   
 
08.06.2024 
 
 
Ratsantrag 
 
Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung  
- Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von 
Frauen mit Behinderung in Münster 
 
1. Der Rat beschließt, dass es in Münster für Frauen und Mädchen mit 
Behinderung / chronischer Erkrankung eine inklusive und barrierefreie 
gynäkologische Versorgung geben muss. 
 
2. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu ermitteln, wie die gynäkologische 
Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster derzeit ist und welche 
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen werden müssen. 
Dabei soll es insbesondere um die Information, Sensibilisierung und 
Einbindung gynäkologischer Praxen und Kliniken gehen. Dazu soll auch mit 
den Krankenkassen kooperiert werden.  
 
3. Fachlich beteiligt werden soll in diesem Zusammenhang auch das 
NetzwerkBüro für Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer 
Erkrankung NRW, das zu diesem Thema bereits umfangreiches Wissen und 
Material vorlegen kann. Ziel ist es, dies für die lokale Ebene nutzbar zu 
machen.  
 
Begründung: 
2013 wurde in Münster der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ beschlossen.  
Das darin formulierte Leitziele bzgl. der inklusiven gesundheitlichen Versorgung lautet: 
„Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle 
Menschen zugänglich.“ Für die Zielgruppe Frauen und Mädchen heißt es: „Bei allen 
Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Münster werden die Belange von Frauen 
und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote für Frauen 
und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass sie für alle Frauen und 
Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung – zugänglich und nutzbar 
sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen und Mädchen, die von Gewalt 
betroffen sind.“ 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2024

2 
 
Das Recht auf eine inklusive gesundheitliche Versorgung berührt insbesondere im 
Bereich der Gynäkologie einen besonders sensiblen Bereich. In der Broschüre des 
NetzwerkBüros „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung. Informationen und Tipps für 
Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ heißt es:  
„Häufig können Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere mit 
Lernschwierigkeiten, ihre eigene Sexualität nicht selbstbestimmt ausleben. Ihr Recht auf 
eigene Sexualität wird ausgeblendet. Deshalb werden sie wenig oder gar nicht über 
diesen Teil ihres Körpers, über Verhütung und über Schwangerschaften aufgeklärt. (…) 
Obwohl viele Frauen besondere Unterstützung benötigen, fehlen immer noch 
barrierefreie Praxen. Und nur wenige Ärztinnen und Ärzte nehmen sich mehr Zeit und 
Geduld, um auf ihre besonderen Bedürfnisse als Frau oder Mädchen mit Behinderungen 
einzugehen. Dies ist aber bei der frauenärztlichen Versorgung besonders wichtig. 
Schließlich geht es um intime Themen wie Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft.“ 
Die Forderung nach einer Barrierefreiheit der Praxen bezieht sich dabei nicht nur auf die 
Zugänge per Aufzug oder Rampe, sondern auch die Beschaffenheit z.B. des 
Untersuchungsstuhls, der Umkleiden oder Toiletten, der Zugänglichkeit von 
Informationen auf der Website oder Erläuterungen in einfacher Sprache. Insbesondere 
geht um eine Sensibilisierung des ärztlichen und pflegerischen Personals für die Fragen 
und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung. 
Neben den unmittelbaren Angeboten der Praxen selbst muss es auch um eine 
Sensibilisierung für das Thema in Schulen und Werkstätten gehen, um die 
Zugangsbarrieren für Frauen und Mädchen mit Behinderung zu gynäkologischer 
Beratung, Vorsorge und Behandlung zu senken. 
Mit diesem Antrag beauftragen wir die Verwaltung, sich dieses Themas stärker als bisher 
anzunehmen und neben einer Evaluation zur aktuellen Situation in den gynäkologischen 
Praxen auch geeignete Ansätze und Maßnahmen zu entwickeln, um eine inklusive 
gynäkologische Versorgung in Münster und entsprechende Zugänge zu erreichen. 
 
Studie zum Hintergrund: „Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen 
Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von 
Frauen mit Behinderung“, Bielefeld 2019)  
Zur räumlich-technischen Barrierefreiheit wurde im Rahmen des Projekts Plan B in 
Hamburg aufgezeigt, welche Aspekte eine Prüfung umfassen kann und was sich in 
Praxen mit geringem Aufwand umsetzen lässt. https://patienteninitiative.de/wp-
content/uploads/2019/10/PlanB.hamburg-Dokumentation.pdf 
 
Andrea Blome   Thomas Kollmann  Helene Goldbeck 
Harald Wölter    Maria Winkel   Martin Grewer 
Sylvia Rietenberg   Lia Kirsch 
und Fraktion    und Fraktion

Anlage 2: Bericht zur barrierefreien und inklusiven gynäkologischen Versorgung in Münster

57660 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
1 
 
Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung in Münster 
Antwort zum Ratsantrag A-R/0030/2024 "Barrierefreie und inklusive gynäkologische 
Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit 
Behinderung in Münster" 
Inhalt 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 2 
1.1. Gynäkologische Versorgung für Frauen und Mädchen mit Behinderung – ein Thema 
von besonderer Bedeutung ................................ ................................ ................................  2 
1.2. UN-Behindertenrechtskonvention ................................ ................................ .......... 3 
1.3. Definitionen und Ziel des Berichts ................................ ................................ .......... 4 
2. Was wissen wir bereits über Münster? ................................ ................................ ........... 5 
2.1. Frauen mit Bedarf ................................ ................................ ................................ .. 5 
2.2. Barrierefreiheit in gynäkologischen Einrichtungen ................................ .................. 6 
3. Wie bewerten Personen aus gynäkologischen Einrichtungen die Situation in Münster? . 9 
3.1. Online-Befragung von Krankenhäusern ................................ ................................ . 9 
3.1.1. Methodik ................................ ................................ ................................ ........ 9 
3.1.2. Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ....10 
3.2. Gruppen-Befragung der Praxen ................................ ................................ ............13 
3.2.1. Methodik ................................ ................................ ................................ .......13 
3.2.2. Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ....14 
3.3. Vergleich der Ergebnisse und Fazit ................................ ................................ .......17 
4. Was ist zu tun? ................................ ................................ ................................ ..............18 
Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..............23 
Anhang 1 Online-Befragung: Antworten zur Checkliste Barrierefreiheit - Gynäkologie .........25

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
2 
 
1. Einleitung 
Vorbemerkung: Der vorliegende Bericht wurde vom Gesundheits- und Veterinäramt erstellt 
und durch wertvolle fachliche Hinweise der Gleichstellungsbeauftragten, der Beauftragten für 
Menschen mit Behinderung sowie des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinde-
rung/chronischer Erkrankung NRW bereichert. Kapitel 1.1 gibt eine fachliche Einordnung und 
wurde geschrieben von Dr. Monika Rosenbaum, NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Be-
hinderung / chronischer Erkrankung NRW. 
 
1.1. Gynäkologische Versorgung für Frauen und Mädchen mit Be-
hinderung – ein Thema von besonderer Bedeutung  
Die UN-Behindertenrechtskonvention weist ausdrücklich auf die mehrfachen und sich über-
schneidenden Formen der Diskriminierung hin, denen Frauen und Mädchen mit Behinderung 
ausgesetzt sind. Sie verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, sowohl durch inklusives 
Mainstreaming als auch durch gezielte Maßnahmen aktiv zur Verbesserung ihrer Lebenssitu-
ation beizutragen. Die gynäkologische, frauenärztliche und geburtshilfliche Betreuung – ein für 
Frauen lebenswichtiger Bereich mit großen Versorgungslücken ist aus drei Gründen von gro-
ßer Bedeutung: 
1. Selbstbild und Teilhabe 
Das Wissen um die eigenen Rechte und der tatsächliche Zugang zur gynäkologischen Ver-
sorgung stärken das Selbstbild von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Häufig erleben 
sie, dass ihre Person auf die Behinderung reduziert wird. Bei Frauen mit frühkindlicher oder 
angeborener Beeinträchtigung ist die Entwicklung einer eigenen geschlechtlichen Identität oft 
ebenso erschwert wie bei Frauen, die in besonderen Wohnformen leben. Frauen, die erst im 
späteren Lebensverlauf eine Behinderung erwerben, empfinden diese häufig als identitäts-
prägendes, einschneidendes Ereignis, das als Bruch in einem „normalen“ Lebensverlauf 
wahrgenommen wird. 
Die Möglichkeit, frauenärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen – einschließlich Beratung 
zu Sexualität, Fruchtbarkeit, Verhütung und Kinderwunsch – trägt dazu bei, dass Frauen und 
Mädchen mit Behinderung sich als vollwertige Individuen, als Personen mit  geschlechtlicher 
Identität und sexueller Orientierung erfahren können, dass sie ihr Recht auf Partnerschaft, 
Sexualität, Elternschaft und körperliche Unversehrtheit wahrnehmen können. 
2. Schutz und Selbstbestimmung 
Ein barrierefreier Zugang zu gynäkologischen Angeboten ist nicht nur medizinisch notwendig, 
sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Viele Frauen und 
Mädchen mit Behinderung leben einerseits in überbehütenden Strukturen, sind andererseits 
seit Geburt einer Verletzung ihrer Grenzen, also subjektiv übergriffigem Verhalten ausgesetzt, 
z. B. durch medizinisches oder psychologisches Fachpersonal, das Eingriffe oder Befragun-
gen als notwendige Maßnahmen darstellt. Solche langjähr igen Erfahrungen erschweren den 
Betroffenen, tatsächliche Übergriffe zu erkennen, Hilfe zu suchen oder sich zur Wehr zu set-
zen, und tragen zur hohen Prävalenz von Gewalterfahrungen bei.

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
3 
 
Das Recht auf umfassende Aufklärung, Prävention, Schutzmaßnahmen und eine vertrauens-
volle medizinische Begleitung im Falle von Gewalt wird durch die Istanbul-Konvention beson-
ders für vulnerable Gruppen zusätzlich bekräftigt und eingefordert. 
3. Vorsorge und Behandlung 
Der Anspruch auf medizinische Vorsorge und Behandlung bei gynäkologischen Beschwerden, 
wohnortnah und in guter Qualität, darf nicht von Mobilität, Kommunikationsfähigkeit oder insti-
tutionellen Barrieren abhängig sein. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die struktu-
rellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Frauen mit Behinderung ihre gesundheitli-
chen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. 
 
1.2. UN-Behindertenrechtskonvention 
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist durch die Ratifizierung von Bundestag und Bun-
desrat im Jahr 2009 zu geltendem deutschen Recht geworden. Artikel 25 geht auf das Recht 
einer geschlechtsspezifischen barrierefreien Gesundheitsversorgung ein:  
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das 
erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinde-
rung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, 
dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheits-
diensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere stellen 
die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder er-
schwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität 
und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich se-
xual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der Gesamtbevöl-
kerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen Gesundheitswesens“  
(Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 
2025).

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
4 
 
1.3. Definitionen und Ziel des Berichts 
Um ein einheitliches Verständnis zu gewährleisten, werden im Folgenden Definitionen der 
zentralen Begrifflichkeiten vorgestellt. 
Barrierefreiheit 
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsge-
genstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquel-
len und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für 
Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis 
und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die 
Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (§ 4 BGG Behindertengleich-
stellungsgesetz). 
Patient*innengruppe: Frauen mit Behinderungen 
Im Text wird die Bezeichnung „Frauen mit Behinderung“  oder „Frauen mit Behinderungen“  
genutzt. Gemeint sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen (Teilhabebeeinträchtigungen) 
aus jeder Altersgruppe: 
• mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rollstuhlfahrer*innen) 
• mit kognitiven (z. B. Lernschwierigkeiten) und/oder psychischen Beeinträchtigungen 
• mit Sinnesbeeinträchtigungen (Seh- und/oder Hörvermögen) 
Auch gemeint sind Trans*Frauen sowie Trans*Männer mit und ohne geschlechtsangleichende 
Operationen, mit den oben genannten Beeinträchtigungen. 
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt die Schwere der Behinderung an. Ab einem GdB von 
50 zählt eine Person als schwerbehindert. In NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte dafür 
verantwortlich, den GdB festzustellen und den Schwerbehindertenausweis auszustellen. In 
der Stadt Münster ist das Sozialamt zuständig.  
Ziel dieser Arbeit ist es, den aktuellen Stand der gynäkologischen Versorgung für Frauen mit 
Behinderung in Münster genauer zu beschreiben. Die nachfolgenden Kapitel gliedern sich ent-
lang der drei Hauptfragestellungen, die nacheinander bearbeitet wurden. 
 
Zentrale Ergebnisse sind im Folgenden anhand der blauen Schrift erkennbar. 
Was wissen wir 
bereits über 
Münster?
Daten zur aktuellen 
Versorgungssituation
Wie bewerten Personen 
aus gynäkologischen 
Einrichtungen die 
Situation in Münster?
Befragung von 
Krankenhäusern und 
Praxen
Was ist zu tun?
Bewertung der 
Ergebnisse durch die 
Verwaltung

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
5 
 
2. Was wissen wir bereits über Münster? 
Im folgenden Kapitel wird die Versorgungssituation anhand der zugänglichen Daten in Münster 
beschrieben. 
2.1. Frauen mit Bedarf 
Vorbemerkung: Die nachfolgenden Zahlen sind als Orientierung für die Größenordnung zu 
verstehen, wie viele Frauen eine barrierefreie gynäkologische Versorgung benötigen. Insge-
samt ist davon auszugehen, dass Barrierefreiheit die meisten Frauen mit Behinderung betrifft, 
auch wenn es Arten der Schwerbehinderung gibt, die nicht zwangsläufig mit einem Bedarf 
einhergehen, z. B. Diabetes Typ 1. Es werden nur die Daten des Sozialamtes dargestellt, da 
diese im Vergleich mit der offiziellen Schwerbehindertenstatistik, zusätzlich ebenfalls die Per-
sonen enthalten, die einen Ausweis beantragt haben und bei denen ein Grad der Behinderung 
unter 50 festgestellt wurde. Nicht berücksichtigt sind die Frauen, die eine Behinderung haben, 
die jedoch keinen Antrag auf Anerkennung dieser gestellt haben. 
Laut des Statistikberichts des Sozialamtes 202 4 lebten in Münster knapp unter 30.000 
Frauen mit einer Behinderung. Davon waren ca. zwei Drittel, d. h. 17.994 Frauen, schwer-
behindert. Die meisten behinderten Frauen sind nicht im gebärfähigen Alter, d. h. über 65 
Jahre. Mit steigendem Alter nimmt der Anteil behin derter Frauen zu (Abbildung 1). Eine gute 
gynäkologische Versorgung ist bei Frauen in jedem Lebensalter von Bedeutung, je nach Alter 
sind andere Themen im Fokus. Für Frauen ab 50 sind die Themen Krebs früherkennung, 
Wechseljahre oder Gebärmuttersenkungs- und Inkontinenzbeschwerden relevanter (Krause & 
Prütz, 2020).  
 
 
Abbildung 1 Frauen mit Behinderung nach Grad der Behinderung (GdB) und nach Altersgruppen und Ge-
schlecht am Stichtag 31.12.2024 (Statistikbericht 2024 des Sozialamts) 
0 bis unter 7
Jahre
7 bis unter
16 Jahre
16 bis unter
65 Jahre
65 Jahre und
älter Gesamt
GdB ab 50 68 229 6.372 11.325 17.994
GbB unter 50 22 70 6.323 5.082 11.497
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
Anzahl
Altersgruppen
Frauen mit Behinderung in Münster, 2023

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
6 
 
 
 
Abbildung 2 Frauen mit Behinderung nach Grad der Behinderung (GdB) und nach Altersgruppen und Geschlecht 
am Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres (Statistikberichte 2015-2024 des Sozialamts) 
 
Seit 2015 sinkt die Anzahl von schwerbehinderten Frauen (GdB über 50) leicht. Die Anzahl an 
Frauen mit einer leichteren Behinderung (GdB unter 50) nimmt deutlich zu (Abbildung 2). 
 
2.2. Barrierefreiheit in gynäkologischen Einrichtungen 
Ambulant und teilstationär 
Die nachfolgenden Angaben zur Barrierefreiheit basieren auf freiwilli gen Selbstaus-
künften der Praxen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.  Es wurden Angaben 
der KVWL-Arztsuche (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 2025a) am 28.02.2025 
und 13.02.2026 ausgewertet. Dort sind alle Praxen aufgeführt, die gesetzlich versicherte Pa-
tient*innen behandeln, inkl. der teilstationären Einrichtung GYNMÜNSTER. Die Erhebung der 
Barrierefreiheit erfolgt mittels eines schriftlichen Fragebogens der KVWL zu zehn fest definier-
ten Merkmalen der Barrierefreiheit (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 2025b). 
In Münster gibt es insgesamt 41 gynäkologische Praxen mit 83 Gynäkolog*innen. Fast 
jedes Merkmal wird von mindestens einer Praxis erfüllt. 22 % der Praxen in Münster 
erfüllen mindestens ein Merkmal im Hinblick auf Mobilität, 2 % im Hinblick auf Sehbe-
einträchtigungen und 10 % in Bezug auf Hörbeeinträchtigungen. Merkmale der Barrie-
refreiheit zu kognitiven Einschränkungen sind nicht vorhanden.  Keine Praxis hat eine  
„induktive Höranlage“ oder eine „behindertengerechte Treppe“. Nur jeweils eine Praxis gibt an, 
eine „behindertengerechte Sanitäranlage“ und „Orientierungshilfen für Sehbehinderte“ vorzu-
halten (Tabelle 1).   
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
GbB unter 50 8.894 9.281 9.592 9.949 10.342 10.538 10.849 11.222 11.388 11.497
GdB ab 50 18.543 18.473 18.266 18.290 18.613 18.206 17.880 18.229 18.108 17.994
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
Anzahl 
Frauen mit Behinderung in Münster 2015 - 2024

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
7 
 
Tabelle 1 Gynäkologische Praxen in Münster nach Merkmalen der Barrierefreiheit 
  Anzahl Praxen 
 
Kategorie* Merkmal Merkmal 
erfüllt 
mind. 1 Merk-
mal erfüllt 
Mobilität Untersuchungsmöbel höhenverstellbar 8 9 von 41 (22 %) 
Umkleidekabine groß 7 
Aufzug barrierefrei 3 
Stufenloser Zugang 3 
Behindertenparkplatz 2 
Sanitäranlagen behindertengerecht 1 
Treppen behindertengerecht 0 
Sehen Orientierungshilfe für Sehbehinderte 1 1 von 41 (2 %) 
Hören Induktive Höranlage 0 4 von 41 (10 %) 
Terminvereinbarung per E-Mail / Fax 4 
Kognitiv Nicht vorhanden   
*Eigene Zuordnung 
Datenbasis: KVWL Arztsuche, Abruf 28.02.2025 und 13.02.2026 (keine Änderung) 
Grau hervorgehoben sind die Merkmale, die von keiner oder nur einer Praxis erfüllt werden  
 
Stationär 
Für diese Auswertung wurde das deutsche Krankenhaus -Verzeichnis genutzt ( Stand: 
24.03.2025 und 13.02.2026). Es ist  nicht bekannt, ob alle Krankenhäuser dem deutschen 
Krankenhaus-Verzeichnis vollständig Auskunft gegeben haben. In Münster gibt es vier Kran-
kenhäuser mit einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. 
Es werden insgesamt 34 Merkmale der Barrierefreiheit pro Krankenhaus angegeben, davon 
beziehen sich 15 Merkmale auf die Kategorien Mobilität, Sehen und Hören. Drei Merkmale 
beziehen sich auf die Kategorie kognitive Einschränkungen. Weitere 16 Merkmale werden zu 
sonstigen Kategorien aufgeführt (z. B. Übergewicht / Körpergröße).  
Jedes Merkmal wird von mindestens einem Krankenhaus erfüllt. Alle Krankenhäuser in 
Münster erfüllen mindestens ein Merkmal im Hinblick auf Mobilität  und auf Sehbeein-
trächtigungen. Drei der vier Krankenhäuser haben Vorkehrungen getroffen in Bezug auf 
Hörbeeinträchtigungen und in Bezug auf Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich. Bei 
den weiteren Kategorien liegt der Anteil bei mindestens 75  %. Bei zehn Merkmalen gibt es 
jeweils nur ein Krankenhaus, welches dies erfüllt (grau hervorgehoben) (Tabelle 2).

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
8 
 
Tabelle 2 Krankenhäuser in Münster mit Abteilung für Frauenheilkunde nach Merkmalen der Barrierefreiheit 
  Anzahl Krankenhäuser 
 
Kategorie Merkmal 
 
Merkmal  
erfüllt 
mind. 1 Merk-
mal erfüllt 
Mobilität Zimmer mit rollstuhlgerechten Sanitäranlagen 4 4 von 4 (100 %) 
Rollstuhlgerechter Zugang zu Serviceeinrichtun-
gen 
4 
Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug (innen/au-
ßen) 
4 
Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucher und Besu-
cherinnen 
4 
Barrierefreie Erreichbarkeit für Menschen mit Mobi-
litätseinschränkungen 
3 
Barrierefreie Erschließung des Zugangs - und Ein-
gangsbereichs für Menschen mit Mobilitätsein-
schränkungen 
3 
Besondere personelle Unterstützung 4 
Sehen Aufzug mit Sprachansage und/oder Beschriftung in 
erhabener Profilschrift und/oder Blinden-
schrift/Brailleschrift 
4 4 von 4 (100 %) 
 
 
 
 
Schriftliche Hinweise in gut lesbarer, großer und 
kontrastreicher Beschriftung 
4 
Blindenleitsystem bzw. personelle Unterstützung 
für sehbehinderte oder blinde Menschen 
1 
Hören 
 
Übertragung von Informationen in leicht verständli-
cher, klarer Sprache 
2 3 von 4 (75 %) 
Ausstattung von Zimmern mit Signalanlagen 
und/oder visuellen Anzeigen 
1 
Ausstattung der Wartebereiche vor Behandlungs-
räumen mit einer visuellen Anzeige eines zur Be-
handlung aufgerufenen Patienten 
1 
Aufzug mit visueller Anzeige 3 
Kommunikationshilfen 1 
Kognitiv (De-
menz / Geis-
tige Behinde-
rung) 
 
Arbeit mit Piktogrammen 1 3 von 4 (75 %) 
Bauliche Maßnahmen für Menschen mit Demenz  
oder geistiger Behinderung 
1 
Besondere personelle Unterstützung von Men-
schen mit Demenz oder geistiger Behinderung 
3 
Übergewicht / 
Körpergröße 
 
Geeignete Betten für Patienten und Patientinnen 
mit besonderem Übergewicht oder besonderer Kör-
pergröße (Übergröße, elektrisch verstellbar) 
4 4 von 4 (100 %) 
 
OP-Einrichtungen für Patienten und Patientinnen 
mit besonderem Übergewicht oder besonderer Kör-
pergröße: Schleusen, OP-Tische 
4 
Röntgeneinrichtungen für Patienten und Patientin-
nen mit besonderem Übergewicht oder besonderer 
Körpergröße 
3 
Untersuchungsgeräte für Patienten und Patientin-
nen mit besonderem Übergewicht oder besonderer 
4

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
9 
 
Körpergröße: z.B. Körperwaagen, Blutdruckman-
schetten 
Hilfsgeräte zur Pflege für Patienten und Patientin-
nen mit besonderem Übergewicht oder besonderer 
Körpergröße, z.B. Patientenlifter 
4 
Hilfsmittel für Patienten und Patientinnen mit be-
sonderem Übergewicht oder besonderer Körper-
größe, z.B. Anti-Thrombosestrümpfe 
4 
Allergien Allergenarme Zimmer 1 4 von 4 (100 %) 
 Diätetische Angebote 4 
Fremdspra-
chigkeit / Reli-
gion 
Dolmetscherdienst 4 4 von 4 (100 %) 
 Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges 
Personal 
4 
Mehrsprachiges Informationsmaterial über das 
Krankenhaus 
1 
Mehrsprachige Internetseite 1 
Räumlichkeiten zur religiösen und spirituellen Be-
sinnung 
3 
Organisatio-
nale Rahmen-
bedingungen 
Barrierefreie Zugriffsmöglichkeiten auf Notrufsys-
teme 
2 3 von 4 (75 %) 
Informationen zur Barrierefreiheit auf der Internet-
seite des Krankenhauses 
2 
Barrierefreie Eigenpräsentation / Informationsdar-
bietung auf der Krankenhaushomepage 
1 
Datenbasis: Deutsches Krankenhaus -Verzeichnis. Abruf: 24.03.2025  und 13.02.2026 (keine Ände-
rung) 
 
Grau hervorgehoben sind die Merkmale, die nur von keinem oder nur einem Krankenaus erfüllt wer-
den 
 
3. Wie bewerten Personen aus gynäkologischen Einrichtungen  
die Situation in Münster? 
 
3.1. Online-Befragung von Krankenhäusern 
3.1.1. Methodik 
Die Online-Befragung wurde auf Basis der Erkenntnisse eines Forschungsprojekts zur barrie-
refreien gynäkologischen Versorgung (Hornberg, et al., 2019)  durch das Gesundheits- und 
Veterinäramt entwickelt. Berücksichtigt wurden zusätzlich Anmerkungen zum Fragebogen des 
Sozialamtes (Beauftragte für Menschen mit Behinderung), Amt für Gleichstellung (Gleichstel-
lungsbeauftragte) sowie des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer 
Erkrankung NRW. Zuletzt wurde die Verständlichkeit der Formulierungen und der Zeitaufwand 
durch zwei Gynäkologinnen des Gesundheits- und Veterinäramtes überprüft. Technisch um-
gesetzt wurde die Befragung mithilfe des Portals „Beteiligung NRW“.

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
10 
 
Die Einladung zur Befragung wurde an alle vier Krankenhäuser in Münster per E-Mail versen-
det, welche eine Abteilung für Frauenheilkunde vorhalten. Die Befragung wurde vom 
23.12.2024 bis zum 09.03.2025 durchgeführt. 
3.1.2. Ergebnisse 
Rücklauf und Beschreibung der Teilnehmenden 
Alle vier Kliniken in Münster mit einer gynäkologischen Abteilung nahmen an der Befragung 
teil. Es gibt nur eine teilstationäre Einrichtung in Münster. Diese nahm nicht teil. 
Alle Teilnehmenden gaben an, mindestens 15 Jahre Berufserfahrung zu haben. Sie gaben an, 
dass Personen mit Behinderung im Durchschnitt 8,3 % der Patient*innenkontakte ausmachen.  
Vorbereitung der Einrichtungen für Frauen mit Behinderung 
Zunächst wurde den Teilnehmenden eine Definition vorgestellt, um welche Patient*innengrup-
pen es sich in der Befragung handelt (siehe Einleitung).  
„Die folgenden Fragen beziehen sich auf Ihre Erfahrungen mit den folgenden drei Pati-
ent*innengruppen, aus jeder Altersgruppe, in der gynäkologischen Versorgung: 
• Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rollstuhlfahrer*innen) 
• Menschen mit kognitiven (z. B. Lernschwierigkeiten) und/oder psychischen Beein-
trächtigungen 
• Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen (Seh- und/oder Hörvermögen) 
Auch gemeint sind Trans*Frauen sowie Trans*Männer mit und ohne geschlechtsan-
gleichende Operationen, mit den oben genannten Beeinträchtigungen.“ 
Der stationäre und teilstationäre Bereich wurde durchweg als eher gut oder gut bewer-
tet. Der ambulante Bereich wurde von den Teilnehmenden gemischt bewertet (Abbildung 3). 
Es wurde in einem Freitextfeld angemerkt, dass Menschen mit Einschränkungen dort überpro-
portional in Behandlung sind, was an dem besonderen Versorgungsauftrag liegt.

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
11 
 
 
Abbildung 3 Ergebnis zur Frage “Wie schätzen Sie die Vorbereitung von gynäkologischen Einrichtungen in Münster 
mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innengruppen ein?“ (Anzahl an teilnehmenden Krankenhäu-
sern = 4) 
Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
Den Befragten wurde danach die folgende Frage gestellt: „Wie relevant sind für Sie bzw. Ihre 
Einrichtung, in der Sie arbeiten, die folgenden Herausforderungen?“. Die drei relevantesten 
Herausforderungen, beziehen sich auf einen erhöhten Aufwand im Regelbetrieb bei gleichzei-
tigen fehlenden Personalressourcen (Abbildung 4). Praxen bewerteten diese drei Herausfor-
derungen ebenso als am relevantesten (siehe Kap. 3.2). 
1
1
2
3
4
1
0 1 2 3 4
ambulant
stationär
teilstationär
Anzahl an Personen
Vorbereitung von gynäkologischen Einrichtungen in Münster mit Blick auf 
besondere Patient*innenbedürfnisse - Sicht Krankenhäuser
gut eher gut eher schlecht schlecht keine Meinung

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
12 
 
  
Abbildung 4 Relevanz ausgewählter Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aus Sicht der be-
fragten Krankenhäuser (n = 4), absteigend sortiert nach Häufigkeit der Nennungen. 
* z. B. durch Umgang mit psychischen und emotionalen Belastungen bei Patient*innen; Erläuterung: Viele Frauen 
mit Behinderungen haben traumatische Erfahrungen oder Ängste, die es erschweren, Vertrauen aufzubauen und 
Untersuchungen durchzuführen 
 ** z. B. Online-Terminvereinbarungen, barrierefreie Websites oder Wissen zu speziellen gynäkologischen Ange-
boten für Frauen mit Behinderungen in Münster, an die weiterverwiesen werden kann  
1,8
1,8
2,0
2,0
2,3
2,3
2,3
2,8
2,8
3,0
3,5
3,8
4,0
1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0
Fehlende finanzielle Ressourcen für den z. T.
erhöhten Zeitaufwand für die Behandlung
Fehlende persönliche Anreize zur Umsetzung
von Maßnahmen zur Verbesserung der
Barrierefreiheit
Fehlende Anreize in Münster allgemein zur
Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung
der Barrierefreiheit
Fehlende städtische Infrastruktur für eine
barrierefreie Anfahrt zu meiner Praxis
Fehlendes Wissen zu Fortbildungsangeboten
Fehlende finanzielle Ressourcen zur
Inanspruchnahme von Fortbildungsangeboten
Fehlende finanzielle Ressourcen zur Umsetzung
eines Mindeststandards von Barrierefreiheit
Fehlendes Wissen zur Umsetzung (inkl. digitale
Barrierefreiheit **)
Körperliche Arbeitsbelastung (z. B. beim Transfer
von mobilitätseingeschränkten Patient*innen)
Psychische Arbeitsbelastung*
Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes
Personal)
Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität
geringer als angenommen)
Höherer Aufwand in der Kommunikation durch
fehlende Muttersprachlichkeit
Durchschnitt 
1 = nicht relevant bis 4 = relevant
Relevanz verschiedener Herausforderungen aus Sicht der Krankenhäuser

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
13 
 
Unterstützung und Zusammenarbeit 
Auf die Frage, ob mit Fachleuten oder Organisationen zusammengearbeitet wird, um die Ver-
sorgung der Patient*innengruppen zu verbessern, bejahten dies zwei von vier Teilnehmenden 
(50 %). Zwei Teilnehmende beschrieben im Freitextfeld, dass eine Vernetzung mit niederge-
lassenen Praxen und anderen Krankenhäusern vorhanden sei und z. T. auch eine Vernetzung 
mit weiteren Stakeholdern in Münsterland und darüber hinaus üblich sei. 
Keiner der Teilnehmenden aus den Krankenhäusern hat spezielle Fortbildungsange-
bote besucht, es sind keine geplant und auch nicht gewünscht. Teilnehmende schrieben 
im Freitextfeld, dass sie gut aufgestellt seien und das Angebot ausreichend sei. 
Checkliste Barrierefreiheit – speziell für gynäkologische Versorgung 
Im Anschluss daran wurden die Teilnehmenden gebeten, für die Einrichtung aus dem Sektor, 
in dem sie aktuell arbeiten, anzugeben, inwiefern bestimmte Merkmale der Barrierefreiheit er-
füllt sind. Die Ergebnisse ergänzen die Informationen, die im Internet zu f inden sind (siehe 
Kapitel 2.2), da diese Checkliste speziell für die gynäkologische Versorgung entwickelt wurde 
(Hornberg, et al., 2019) . Ein exemplarisches Beispiel für den ergänzenden Charakter dieser 
Checkliste ist das Merkmal „Untersuchungsstuhl mit Hebelift“. Dieses Merkmal wird für Gynä-
kolog*innen und Patient*innen als besonders wichtig eingestuft (Freie Hansestadt Bremen, 
2025). Ein Hebelift erleichtert den Transfer von Patient*innen von einem Rollstuhl auf einen 
Untersuchungsstuhl erheblich. Ein Krankenhaus bestätigte, einen Untersuchungsstuhl mit Lif-
ter zu besitzen. Die detaillierten Ergebnisse sind in der Anlage 1 dargestellt.  
 
3.2. Gruppen-Befragung der Praxen 
3.2.1. Methodik 
Die Praxen wurden zeitgleich mit den Krankenhäusern zur der in Kap. 3.1 vorgestellten Online-
Befragung (s.o.) eingeladen. Allerdings nahmen nur 22 % (5 von 22 eingeladenen Praxen) der 
Praxen an der Befragung teil. Dies entspricht 12% der Praxen in Münster (5 von 41 Praxen).  
Die Ergebnisse der Online-Befragung sind in diesem Bericht daher nicht enthalten, da diese 
als nicht aussagekräftig genug eingeschätzt werden. Auch decken sich die Ergebnisse der 
Präsenz-Befragung mit den Ergebnissen der Online-Befragung. Der Rücklauf liegt im erwart-
baren Bereich, da erfahrungsgemäß der Praxis-Alltag durch Zeitnot gekennzeichnet ist. Dar-
über hinaus schaffen gynäkologische Praxen für ihre Patient *innen und deren Bedarfe in der 
Regel pragmatische und individuelle Lösungen, die sich nicht zwangsläufig systematisiert ab-
fragen lassen. Hierdurch wurde möglicherweise nicht die Notwendigkeit gesehen, sich an der 
Umfrage zu beteiligen.  
Um trotz dieser Herausforderungen die Perspektive der Praxen im Bericht valide abbilden zu 
können, wurde ein zusätzliches Befragungsformat durchgeführt. Die Ergebnisse der Online-
Befragung der Praxen wurden im Qualitätszirkel (QZ) Gynäkologie Münster am 10.12.2025

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
14 
 
vorgestellt und gemeinsam reflektiert. Ziel war es, die Ergebnisse der Online-Befragung fach-
lich einzuordnen und mit dem Praxiswissen der Teilnehmer*innen abzugleichen.  
Es wurde zunächst die Definition der Patient*innengruppen aus Kap. 1.3 vorgestellt. Anschlie-
ßend wurden zwei ausgewählte Fragen aus der Online-Befragung mittels einer live-Befragung 
(mentimeter) wiederholt: 
• Wie schätzen Sie die Vorbereitung von Praxen in Münster mit Blick auf die besonderen 
Bedürfnisse der Patient*innengruppen ein? (schlecht, eher schlecht, eher gut, gut) 
• Wie relevant sind für Sie bzw. Ihre Einrichtung, in der Sie arbeiten, die folgenden Her-
ausforderungen? (nicht relevant, eher nicht relevant, eher relevant, relevant) 
Danach folgte eine offene Diskussion. Das folgende Ergebniskapitel zu den Ergebnissen der 
Gruppendiskussion wurde mit dem Qualitätszirkel Gynäkologie  (QZ-Gynäkologie) abge-
stimmt.  
3.2.2. Ergebnisse 
Im QZ-Gynäkologie waren Vertreter*innen aus zehn Praxen anwesend (mind. 1 Person  pro 
Praxis). Im QZ-Gynäkologie sind derzeit 22 Praxen vertreten, somit nahmen 45% der Praxen 
aus dem Qualitätszirkel teil. Bezogen auf die 41 Praxen in Münster stellt dies 24%, d. h. ein 
Viertel der Praxen in Münster dar. Pro Praxis nahm jeweils eine Person teil.  
Vorbereitung mit Blick auf Patient*innenbedürfnisse 
Die Vorbereitung von Praxen in Münster mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der 
Patient*innengruppen wurde tendenziell als eher schlecht eingeschätzt (siehe Abbil-
dung 5). Hierbei ist zu beachten, dass die vier zur Verfügung stehenden Antwortmöglichkeiten 
(gut, eher gut, eher schlecht, schlecht) nur eine grobe Einschätzung ermöglichen. 
 
Abbildung 5 Ergebnis zur Frage “Wie schätzen Sie die Vorbereitung von gynäkologischen Praxen in Münster mit 
Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innengruppen ein?“ (Anzahl an teilnehmenden Praxen = 10) 
Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
Den Befragten wurde danach die folgende Frage gestellt: „Wie relevant sind für Sie bzw. Ihre 
Einrichtung, in der Sie arbeiten, die folgenden Herausforderungen?“. Die relevantesten Her-
2 5 3
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
ambulant
Anzahl an Personen
Vorbereitung von gynäkologischen Praxen in Münster mit Blick auf besondere 
Patient*innenbedürfnisse - Sicht Praxen
gut eher gut eher schlecht schlecht keine Meinung

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
15 
 
ausforderungen waren, so der Gruppenkonsens, der erhöhte Zeitaufwand und die der-
zeitigen Vergütungsregelungen. Diese Einschätzung zeigte sich in der Befragung als auch 
in der anschließenden Diskussion. Die drei Herausforderungen, die in der Befragung am rele-
vantesten bewertet wurden (siehe Abbildung 6), stehen allesamt im Zusammenhang mit zeit-
lichen Anforderungen. In der Diskussion zum Thema erhöhter Zeitaufwand wurde erläutert, 
dass eine fehlende Transparenz der Barrieren (auch Sprache) bei der Anmeldung zu Proble-
men mit der Planbarkeit führt. Zusätzlich genannt wurden weiterhin Terminausfälle für Spezi-
altermine, aufgrund von unentschuldigtem Fehlen.

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
16 
 
 
Abbildung 6 Relevanz ausgewählter Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Praxen aus Sicht 
der befragten Praxen (n = 10), absteigend sortiert nach Häufigkeit der Nennungen. 
* z. B. durch Umgang mit psychischen und emotionalen Belastungen bei Patient*innen; Erläuterung: Viele Frauen 
mit Behinderungen haben traumatische Erfahrungen oder Ängste, die es erschweren, Vertrauen aufzubauen und 
Untersuchungen durchzuführen 
 ** z. B. Online -Terminvereinbarungen, barrierefreie Websites oder Wissen zu speziellen gynäkologischen Ange-
boten für Frauen mit Behinderungen in Münster, an die weiterverwiesen werden kann  
*** Rückmeldung aus QZ: Derzeit existieren keine münsterspezifischen Anreize; bewertet wurden daher Anreize 
allgemein 
**** Transfer = sicheres Umsetzen oder Bewegen mobilitätseingeschränkter Personen innerhalb der Praxis (z.B. 
auf den Untersuchungsstuhl) 
 
1,9
2
2,1
2,3
2,5
2,5
2,5
2,6
3,1
3,2
3,4
3,6
4
1 1,5 2 2,5 3 3,5 4
Fehlende finanzielle Ressourcen zur
Inanspruchnahme von Fortbildungen
Fehlende städtische Infrastruktur für eine
barrierefreie Anfahrt
Fehlendes Wissen zu Fortbildungsangeboten
Fehlende finanzielle Ressourcen zur Umsetzung
eines Mindeststandards
Fehlendes Wissen zur Umsetzung (inkl. digitale
Barrierefreiheit) **
Körperliche Arbeitsbelastung (z. B. beim
Patient*innen Transfer) ****
Fehlende persönliche Anreize zur Umsetzung von
Maßnahmen
Psychische Arbeitsbelastung*
Fehlende finanzielle Ressourcen für den z. T.
erhöhten Zeitaufwand
Fehlende Anreize in Münster allgemein zur
Umsetzung von Maßnahmen ***
Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes
Personal)
Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität
geringer als angenommen)
Höherer Aufwand in der Kommunikation durch
fehlende Muttersprachlichkeit
Durchschnitt 
1 = nicht relevant bis 4 = relevant
Relevanz verschiedener Herausforderungen aus Sicht der Praxen

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
17 
 
Unterstützungsbedarfe 
Es wurde der Wunsch nach Dolmetscher*innen (insb. weiblich) geäußert sowie einer Beglei-
tung bei mobilitätseingeschränkten Patient*innen. Weiterhin hilfreich sei es, wenn Patient*in-
nen besser auf einen gynäkologischen Besuch vorbereitet werden. Der Vorschla g des Ge-
sundheits- und Veterinäramtes, die mehrsprachig und in einfacher Sprache verfügbaren Bro-
schüren des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung 
NRW „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung“ zu verteilen, wurde befürwortet. 
Auch wurden Anliegen Richtung KVWL formuliert: Eine angemessene Vergütung des zeitli-
chen Mehraufwands (eigene Ziffer) 1, finanzielle Unterstützung für Sonderausstattung (z. B. 
gyn. Stuhl für 200kg) und zur Schulung von Medizinischen Fachangestellten (MFAs). Auch die 
Einrichtung von Spezialsprechstunden mit besonderer Ausstattung der Räumlichkeiten wurde 
als hilfreich erachtet. Diese könnten z. B. auch für andere Facharztgruppen genutzt werden 
(ähnlich wie beim ärztlichen Notdienst).  
Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Befragung 
Die erneute Befragung der Teilnehmenden bestätigte grundsätzlich die Tendenzen, die in der 
ersten Online-Befragung erkennbar waren (hier nicht berichtet aufgrund der mangelnden Re-
präsentativität und deckungsgleichen Ergebnissen).  
3.3. Vergleich der Ergebnisse und Fazit 
Insgesamt nahmen 100% der Krankenhäuser (n = 4) und 24% der Praxen (n = 10) in Münster 
teil. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse zu den Fragen vergleichend dargestellt. 
• Vorbereitung der Einrichtungen für Frauen mit Behinderung 
o Am besten vorbereitet ist aus Sicht der Personen aus Krankenhäusern und Pra-
xen der stationäre Bereich, dann folgt der teilstationäre Bereich und zuletzt der 
ambulante Bereich. 
o Alle Personen aus Praxen waren sich einig, dass der ambulante Bereich in 
Münster insgesamt eher schlecht vorbereitet ist. 
• Die Relevanz der Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wird von 
Krankenhäusern und Praxen sehr ähnlich bewertet (Skala 1-4). Die drei größten Her-
ausforderungen sind für beide Gruppen gleich: 
o Höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit 
(Durchschnitt 4,0 für Praxen und Krankenhäuser) 
o Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität geringer als angenommen) 
(Durchschnitt Praxen 3,6 und Krankenhäuser 3,8) 
o Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes Personal) (Durchschnitt Pra-
xen 3,4 und Krankenhäuser 3,5) 
• Die meisten Herausforderungen werden ähnlich bewertet (maximaler Unterschied we-
niger als 1 Punkt). Eine Ausnahme stellen zwei Herausforderungen dar:  
 
1 Für die gynäkologische Grundversorgung sind derzeit 12 Minuten inklusive Vor - und Nachbereitung 
vorgesehen (Kalkulationszeit). Dafür erhalten Praxen eine Vergütung von 18,73 Euro.

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
18 
 
o Fehlende finanzielle Ressourcen für den z. T. erhöhten Zeitaufwand (Durch-
schnitt Praxen 3,1 und Krankenhäuser 1,8) 
o Fehlende Anreize in Münster allgemein zur Umsetzung von Maßnahmen 
(Durchschnitt Praxen 3,2 und Krankenhäuser 2,0) 
• Krankenhäuser äußerten keine Unterstützungsbedarfe, wohingegen der Qualitätszirkel 
der gynäkologischen Praxen in Münster konkrete Unterstützungsbedarfe äußerte. 
Krankenhäuser und Praxen stehen somit vor den gleichen Herausforderungen, Praxen schät-
zen sich selbst jedoch als deutlich schlechter vorbereitet auf die Bedürfnisse der Patient*in-
nengruppe als auch schlechter ausgestattet mit finanziellen Ressourcen ein. Maßnahmen sind 
somit eher im ambulanten Bereich erforderlich.  
Einordnend ist zu den Befragungsergebnissen anzumerken, dass diese Herausforderungen 
nicht nur spezifisch für den hier untersuchten Kontext (gynäkologische Versorgung von Frauen 
mit Behinderung) gelten. Vielmehr sind dies allgemeine Herausforderungen in der Versorgung 
von Patient*innen, deren Behandlung einen erhöhten Zeitaufwand erfordert. 
Diese strukturellen Rahmenbedingungen können nicht durch einzelne Praxen oder die Kom-
mune allein verändert werden, sondern müssen auf Landes-, Bundes- und vertragsärztlicher 
Ebene adressiert werden.  
4. Was ist zu tun? 
Die Ergebnisse zeigen, dass in Münster sowohl die Zahlen als auch die Einschätzungen von 
Gynäkolog*innen auf einen klaren Bedarf hinweisen, die gynäkologische Versorgung für 
Frauen mit Behinderung zu verbessern. Dies ist wenig überraschend und bestätigt die Ergeb-
nisse eines umfangreichen Forschungsprojekts der Universität Bielefeld, das die bundesweit 
unzureichende gynäkologische Versorgungssituation für Frauen mit Behinderung belegt  
(Hornberg, et al., 2019). Auch in Bremen wurde Bedarf im Rahmen eines Forschungsprojektes 
ermittelt (Freie Hansestadt Bremen, 2025) . Angesichts der alternden Bevölkerung ist zu er-
warten, dass die Zahl der Frauen mit Behinderung, sowohl bundesweit als auch in Münster, in 
Zukunft steigen wird. 
Welche Merkmale Krankenhäuser und Praxen im Idealfall erfüllen sollten, um Barrierefreiheit 
in der Gynäkologie zu erreichen, ist bereits unter Beteiligung von Patient*innen ausgearbeitet 
worden (Hornberg, et al., 2019). Der Bericht konzentriert sich daher bewusst auf die Perspek-
tive der umsetzenden Akteure, um die relevantesten Hemmnisse bei der Umsetzung von Bar-
rierefreiheit zu identifizieren. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass diese Ergebnisse nicht als 
Priorisierung von Maßnahmen zu verstehen sind. Die Einschätzung von Frauen mit Behinde-
rung, welche Maßnahmen prioritär sind, kann davon abweichen. 
Die eigens durchgeführte Befragung hebt die Münster-spezifischen Herausforderungen 
hervor, die für Gynäkolog*innen bei der Verbesserung der Barrierefreiheit besonders 
relevant sind. Auffallend bei den Befragungsergebnissen ist, dass Krankenhäuser und 
Praxen übereinstimmend drei Herausforderungen als am relevantesten bewerteten 
(Skala 1-4):  
• Höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit (Durch-
schnitt 4,0 für Praxen und Krankenhäuser)

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
19 
 
• Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität geringer als angenommen) (Durchschnitt 
Praxen 3,6 bzw. Krankenhäuser 3,8) 
• Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes Personal) (Durchschnitt Praxen 3,4 
und Krankenhäuser 3,5) 
Insgesamt zeigt sich hier eine Problematik, die generell für Patient*innen gilt, für die mehr Zeit 
als üblich benötigt wird. Beispielsweise wurde die am höchsten priorisierte Herausforderung 
„höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit “ in den beste-
henden Austauschtreffen mit dem Gesundheits - und Veterinäramt bereits öfter thematisiert.  
Kostenlose Online-Übersetzer wie Google Translate sind für medizinische Zwecke (Patient*in-
nengespräche, Arztbriefe, Befunde) unzureichend, da Präzision, Datenschutz und kulturelle 
Sensibilität nicht gewährleistet werden können. Hier sind professionelle Dolmetscher*inne n 
oder spezialisierte kostenpflichtige Übersetzungsdienste und –software sinnvoller. 
Mit Blick auf die Herausforderungen und die durch die Praxen geäußerten Unterstüt-
zungsbedarfe wird deutlich, dass diese über den Einflussbereich der Stadtverwaltung 
hinausgehen und die zuständigen Akteur*innen informiert werden sollten. Die einzige 
Herausforderung, die im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung liegt (Fehlende städti-
sche Infrastruktur für eine barrierefreie Anfahrt zu meiner Praxis) wurde übereinstimmend von 
Krankenhäusern und Praxen als „eher nicht relevant“ bewertet. Langfristige Lösungen können 
nur auf Bundes- und Landesebene erreicht werden. In der Gesetzgebung sind zukünftige Ver-
besserungen zu erwarten (siehe unten 4. Maßnahme).  
Auf Basis der priorisierten Herausforderungen plant das Gesundheits- und Veterinäramt vier 
wesentliche Maßnahmen, um die Barrierefreiheit für die gynäkologische Versorgung von 
Frauen mit Behinderung in Münster zu verbessern. 
 
1. Maßnahme: Einbeziehung der zuständigen Akteur*innen 
Das Gesundheitsamt wird die Ergebnisse den primär zuständigen Akteur *innen für die Ge-
sundheitsversorgung zur Verfügung stellen: 
• Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (ambulante Versorgung) 
• Bezirksregierung/Land NRW und Krankenhausträger (stationäre Versorgung) 
• Ärztekammer Westfalen-Lippe (berufliche Vertretung der Ärzt*innen im ambulanten 
und stationären Bereich) 
• Krankenkassen 
Die Kontaktaufnahme  soll dazu dienen, Informationen zu verbreiten, das Bewusstsein zu 
schärfen und konkrete Maßnahmen anzuregen, u. a.: 
• Bitte um Verteilung von Informationsmaterial für Patient*innen z. B. Broschüre des 
NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW 
Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung (deutsch, einfache Sprache, ukrainisch, 
russisch), enthalten ist unter anderem auch eine Checkliste der Barrierefreiheit aus 
Patient*innensicht

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
20 
 
• Bitte um Verteilung von Informationsmaterial für Ärzt*innen, z. B. Broschüre Anregun-
gen für niedrigschwellige Lösungen für mehr Barrierefreiheit in Praxen (Landesarbeits-
gemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.) 
• Die Befragung zeigt, dass in einigen Praxen Ressourcen und das nötige Wissen zur 
Umsetzung von Barrierefreiheit fehl en, was die Notwendigkeit gezielter Fortbildungs-
angebote sowie der Entwicklung von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten unter-
streicht. 
• Bei der Priorisierung von Maßnahmen in Münster sollten Frauen mit Behinderung be-
teiligt werden. Somit kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen ausgewählt 
werden, welche für die Personengruppe den größtmöglichen Nutzen hervorbringen. 
In diesem Rahmen wird das Gesundheits- und Veterinäramt in Kontakt mit dem NetzwerkBüro 
Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW sowie mit der Gleichstel-
lungsbeauftragten, der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung stehen. 
 
2. Maßnahme: Sensibilisierung & Information weiterer Akteur*innen 
 
Die Broschüre „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung“ (verfügbar in Alltagssprache, ein-
facher Sprache, russisch und ukrainisch) wurde mit der Bitte um Verteilung an Frauen und 
Mädchen mit Sprachbarrieren an das Sozialamt, die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unter-
stützung Asylsuchender e.V. (GGUA) sowie das Psychosoziale Zentrum Refugio Münster An-
fang 2026 versendet. Ziel der Maßnahme ist es, dass sich Frauen und Mädchen durch die 
Broschüre besser auf einen gynäkologischen Besuch vorbereiten können und so die Gesund-
heitskompetenz gestärkt wird.  
 
Weitere an der Versorgung beteiligte Akteur*innen sollen über bestehende Informationskanäle 
vom Gesundheits- und Veterinäramt zum Thema informiert und für die Problematik sensibili-
siert werden. Dazu gehören unter anderem: 
• Städtetag NRW 
• Bezirksregierung 
• Kommunale Gesundheitskonferenz 
• Krankenhauskonferenz 
• Andere Gesundheitsämter und Kommunen 
• Gynäkolog*innen in Münster (z. B. Qualitätszirkel der niedergelassenen Gynäkolog*in-
nen) 
 
3. Maßnahme: Verbesserung der Barrierefreiheit der „Anonymen Spurensicherung“ 
Ein barrierefreier Zugang zu gynäkologischen Angeboten ist nicht nur medizinisch notwendig, 
sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt  bei Frauen mit 
Behinderung.  
Geplant ist das bestehende gynäkologische Angebot der „Anonymen Spurensicherung“ mit-
telfristig barriereärmer und mehrsprachig anzubieten. Frauen können sich im Rahmen der 
„Anonymen Spurensicherung“ nach einem sexuellen Übergriff ärztlich untersuchen und die

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
21 
 
Ergebnisse anonym sichern lassen, ohne zuvor bei der Polizei offiziell Anzeige erstatten zu 
müssen (Stadt Münster, 2026; Stadt Münster, 2025). 
 
4. Maßnahme: Beobachtung der bundes- und landesweiten politischen Entwicklungen  
Es wird verfolgt, inwiefern der bundesweite Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barri-
erefreies Gesundheitswesen zu Verbesserungen führt  (Bundesministerium für Gesundheit, 
2024). Dieser Plan wurde am 2. Dezember 2024 vorgestellt und ist das Ergebnis eines breiten 
Dialogprozesses mit über 100 Beteiligten aus Betroffenenverbänden und 3.000 eingereichten 
Vorschlägen. Die Bundesregierung gab im Oktober 2025 an, derzeit geeignete Maßnahmen 
zu prüfen und den Aktionsplan als Grundlage nutzen  (Deutscher Bundestag, 2025). Zu den 
Maßnahmen gehören unter anderem: 
• Barrierefreie Gesundheitsversorgung: Arzt- und Zahnarztpraxen sollen barrierefrei er 
werden und ba uliche Änderungen werden finanziell gefördert. Die Bedürfnisse von 
Menschen mit Behinderungen sollen explizit in den Vorgaben für die vertragsärztliche 
und vertragszahnärztliche Versorgung berücksichtigt werden. 
• Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention: Menschen mit Behinderungen sollen 
in Präventions - und Gesundheitsförderungsmaßnahmen besser berücksichtigt wer-
den. Krankenkassen sollen digitale, barrierefreie Präventionsangebote entwickeln. 
• Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation : 
Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt mit seinen nachgeordneten Behörden 
das Ziel, Gesundheitsinformationen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in geeig-
neten, barrierefreien und mehrsprachigen Formaten zielgruppengerecht zu gestalten. 
Die Details zu den geplanten Maßnahmen sind im Aktionsplan des Bundesministeriums für 
Gesundheit (2024) nachzulesen.  
Einen kleinen Schritt hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit bringt das Barrierefreiheitsstärkungs-
gesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Es soll dafür sorgen, dass digitale Angebote 
wie Websites oder Online-Terminbuchungen für alle Menschen besser zugänglich sind. Das 
bedeutet: Inhalte sollen leicht auffindbar, verständlich und ohne fremde Hilfe nutzbar sei n – 
etwa durch einfache Bedienung, gute Lesbarkeit und klare Sprache. Bei Verstößen können 
Sanktionen drohen (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe, 2025c). Für gynäkologi-
sche Praxen ändert sich jedoch nicht automatisch etwas. Viele gelten als Kleinstunternehmen 
und sind vom Gesetz ausgenommen, es sei denn sie bieten eigene digitale Dienste an, etwa 
Videosprechstunden oder Terminbuchungen. Entscheidend ist, wer den digitalen Dienst be-
treibt. Wenn z. B. auf einen externen Anbieter verlinkt wird, ist dieser verantwortlich  
(Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 2025c).  
Auf Landesebene gibt es ebenso Bestrebungen die Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen zu 
verbessern. Der Inklusionsbeirat arbeitet an der Umsetzung des am 05.04 2022 beschlosse-
nen Aktionsplans „NRW inklusiv“ 2022. Der Inklusionsbeirat arbeitet gemeinsam mit der Lan-
desregierung an einer Realisierung der Maßnahmen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2026). Der aktuelle Umsetzungsstand wird als Ant-
wort auf eine kleine Anfrage beschrieben (Landtag Nordrhein-Westfalen, 2025). Im Fachbeirat 
Gesundheit des Inklusionsbeirates wurde das Thema „gynäkologische Versorgung“ als

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
22 
 
Schwerpunktthema gesetzt und es finden Gespräche mit den Akteuren der Selbstverwaltung 
statt, um konkrete Maßnahmen in der Praxis zu eruieren  (Landtag Nordrhein -Westfalen, 
2025). 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen in 
Münster sowie in den Krankenhäusern derzeit noch nicht abschließend geklärt ist. Angesichts 
der laufenden Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse ist jedoch davon auszugehen, dass 
Fortschritte im Bereich der Barrierefreiheit im Gesundheitssystem erzielt werden. Es ist zu 
erwarten, dass sich diese Entwicklungen mittelbar auch positiv auf die gynäkologische Versor-
gung auswirken werden.

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
23 
 
Literaturverzeichnis 
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. (2025). 
Die UN -Behindertenrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte von 
Menschen mit Behinderungen . Abgerufen am 23.04.2025 von 
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/Publikatione
nErklaerungen/Broschuere_UNKonvention_KK.html 
Bundesministerium für Gesundheit. (2024). Aktionsplan für ein diverses, inklusives und 
barrierefreies Gesundheitswesen . Abgerufen am 03.03.2025 von 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/aktionsplan
-barrierefreies-gesundheitswesen-pm-02-12-24.html 
Deutscher Bundestag. (2025). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum 
Thema "Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung – Umsetzung 
konkreter Maßnahmen" . Abgerufen am 23.03.2026 von 
https://dserver.bundestag.de/btd/21/024/2102481.pdf 
Freie Hansestadt Bremen. (2025). Studie zur barrierefreien gynäkologischen Versorgung in 
Bremen. Abgerufen am 14.04.2025 von 
https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/themen/gesundheit/barrierefreie-
gynaekologische-versorgung-43796 
Hornberg, C., Hagemann, A., Peters, M., Gillitzer, S., Lätzsch, R., Wattenberg, I., . . . 
Niggemann, R. (2019). Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen 
Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von 
Frauen mit Behinderung- Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).  
Bielefeld: Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Arbeitsgruppe 
7 – Umwelt und Gesundheit. Abgerufen am 03.03.2025 von 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/evaluatio
n-von-spezialambulanzen-und-gynaekologischen-sprechstundenangeboten-zur-
gynaekologischen-und-geburtshilflichen-versorgung-von-frauen-mit-behinderung.html 
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe. (2025a). Arzt- und Psychotherapeutensuche. 
Abgerufen am 28.02.2025 von https://www.kvwl.de/arztsuche 
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe. (2025b). Fragebogen barrierefreie Praxis . 
Abgerufen am 10.04.2025 von 
https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Mitglieder/Service/Arztsuche/fb_barrie
refreiheit.pdf 
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe. (2025c). Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 
in Kraft. Abgerufen am 24.03.2026 von https://www.kvwl.de/aktuelles/detail/nachricht-
barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-tritt-in-kraft 
Krause, L., & Prütz, F. (2020). Inanspruchnahme gynäkologischer und allgemeinärztlicher 
Leistungen durch Frauen ab 50 Jahren. Journal of Health Monitoring, 5(2). Abgerufen 
am 03.03.2025 von https://edoc.rki.de/handle/176904/6862 
Landtag Nordrhein-Westfalen. (2025). Antwort auf die Kleine Anfrage 6060 vom 14. Juli 2025 
"Versprechen gehalten? – Was hat die Landesregierung zur Förderung von Inklusion

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
24 
 
und Diversität im Gesundheitswesen getan?" . Abgerufen am 25.03.2026 von 
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-
16481.pdf 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen. (2026). 
Abgerufen am 24.03.2026 von https://www.mags.nrw/inklusionsbeirat-und-fachbeirate 
Stadt Münster. (2025). Pressemitteilung: Vertrauliche Hilfe nach sexualisierter Gewalt . 
Abgerufen am 14.04.2025 von 
https://www.muenster.de/pressemeldungen/web/frontend/design/kommunikation/sho
w/1180153 
Stadt Münster. (2026). Pressemitteilung: Mehr Menschen nutzen anonyme Spurensicherung 
nach sexualisierter Gewalt . Abgerufen am 16.04.2026 von https://www.stadt -
muenster.de/aktuelles/newsdetail/anonyme-spurensicherung-nach-sexualisierter-
gewalt

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
25 
 
Anhang 1 Online-Befragung: Antworten zur Checkliste Barriere-
freiheit - Gynäkologie 
Frage Antwortoption Kranken-
häuser 
Die Räumlichkeiten sind 
vollständig barrierefrei für 
Rollstuhlnutzer*innen 1 
ja 3 
Die Räumlichkeiten sind 
weitgehend barrierefrei für 
Rollstuhlnutzer*innen 2 
ja 3 
Die Räumlichkeiten sind 
für gehbehinderte Patien-
tinnen zugänglich 3 
ja 4 
Die Räumlichkeiten sind 
für sinnesbehinderte Pati-
entinnen zugänglich (Seh-
behinderung) 4 
ja 3 
Haustür/ Eingangsbereich 
(Mehrfachauswahl) 
Tür öffnet automatisch/ mit Taster 4 
Klingel mit Sprechanlage 1 
Lichtsignal ergänzt durch akustisches Signal 0 
1 nur "ja" ankreuzen, wenn alle drei genannten Merkmale zutreffen: 1. Ebenerdiger Zu-
gang (Schwellenhöhe max. 3 cm bzw. Rampen mit max. 6 % Steigung) und/oder: roll-
stuhlgerechter Aufzug (Türbreite mind. 90 cm, Tiefe mind. 140 cm; Fahrstuhlkabine min-
destens 110 cm x 140 cm) 2. Türbreite der Eingangs - und Innenraumtüren mindestens 
90 cm 3. Bewegungsflächen (Zusammenhängende, unverstellbare Bodenfläche) in den 
Räumen mindestens 150 x 150 cm  
2 nur "ja" ankreuzen, wenn alle drei genannten Merkmale zutreffen) 1. Weitgehend eben-
erdiger Zugang (max. eine Stufe bzw. Rampen mit max. 20 % Steigung) und/oder: Auf-
zug (Türbreite mind. 70 cm, Fahrstuhlkabine mind. 70 cm x 90 cm) 2. Türbreite der Ein-
gangs- und Innenraumtüren mindestens 80 cm 3. Bewegungsflächen in den Räumen 
mindestens 110 x 110 cm  
3 nur "ja" ankreuzen, wenn alle genannten drei Merkmale zutreffen  1. Zugang mit max. 
drei aufeinander folgenden Stufen (Höhe der Stufen je max. 15 cm) 2. Beidseitige Hand-
läufe/Geländer vorhanden 3. Sitzgelegenheiten in Anmelde- und Wartezonen  
4 nur "ja" ankreuzen, wenn alle vier genannten Merkmale zutreffen 1. Taktile Leitsysteme 
2. Markierte Treppenstufen 3. Beidseitige Handläufe 4. Zugang mit Blindenführhund 
möglich

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
26 
 
Frage Antwortoption Kranken-
häuser 
Lage und Merk-
male der Praxis-
räume (Mehrfach-
auswahl) 
Erdgeschoss 0 
Etage 3 
Ebenerdig 0 
Kontrastreiche Glasflächen 0 
Taktile Bodenelemente 0 
Blendfreie Beleuchtung von Fluren und Treppenhäusern 1 
Gut lesbare Schilder in Augenhöhe im Sitzen 2 
Gut lesbare Schilder in Augenhöhe im Stehen 3 
Beschriftung in leichter Sprache 3 
Beschriftung in Blindenschrift 0 
Empfangstheke ist an einer Stelle abgesenkt (mind. auf 50 cm) 1 
Induktive Höranlage am Anmeldetresen und/ oder Behandlungs-
zimmer 0 
Behindertengerechte Toilette 5 4 
Wartebereich: Stellfläche für Personen im Rollstuhl, Stühle mit 
Armlehnen zum Abstützen 3 
Wartebereich: akustischer/ optischer Aufruf 1 
Medizinische Aus-
stattung/ Untersu-
chungsräume 
(Mehrfachaus-
wahl) 
Unterschiedliche Räume für Beratung und Untersuchung 3 
Schalldämmung 1 
Rollstuhlgerechte Umkleidekabine (mind. 150 x 150 cm) 1 
Unterfahrbares Mobiliar 2 
An entsprechenden Stellen mit Leitern an den Wänden ausgestat-
tet (z.B. über dem Untersuchungsstuhl, an der Untersuchungs-
liege) 
0 
Extra breite, hydraulisch verstellbare Untersuchungsliege 3 
Sonstige spezielle Ausstattung/ Gestaltung 
1 (Lifter im 
Haus vor-
handen) 
5 Türen öffnen nach außen, Türbreite mindestens 90 cm; Bewegungsfläche vor dem WC 
mindestens 150 x 150 cm; Toilette von der Seite mit Rollstuhl anfahrbar, d. h. Bewe-
gungsraum neben WC mind. 90 cm; Waschbecken unterfahrbar (max. 80 cm hoch und 
55 cm tief); Haltegriffe und Notruf vorhanden

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
27 
 
Frage Antwortoption Kranken-
häuser 
Untersuchungs-
stuhl (Mehrfach-
auswahl) 
Ohne Stufen begehbar 3 
Höhenverstellbar 4 
Auf Höhe absenkbar, die Sitzhöhe in einem Rollstuhl entspricht 4 
Leicht verstellbare/ abzunehmende Elemente (Beinstützen) 4 
Hebelift 1 
Verbindungsrutsche 0 
Erreichbarkeit der 
Praxis in Metern - 
Bus 
unter 100 Meter 3 
100-300 Meter (1-5 min) 1 
300-600 Meter (5-10 min) 0 
600-900 Meter (10-15 min) 0 
mehr als 900 Meter (mehr als 15 min) 0 
Erreichbarkeit der 
Praxis in Metern - 
Bahn 
unter 100 Meter 0 
100-300 Meter (1-5 min) 0 
300-600 Meter (5-10 min) 0 
600-900 Meter (10-15 min) 1 
mehr als 900 Meter (mehr als 15 min) 3 
Verfügbarkeit Be-
hindertenpark-
plätze 6 
sind vorhanden 4 
Nähe Behinder-
tenparkplätze 
In unmittelbarer Nähe zur Einrichtung 4 
Etwas entfernt von der Einrichtung (bitte in Metern schätzen) 0 
6 Breite mindestens 3,5 m; Bordsteine abgesenkt

Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 
 
28 
 
Frage Antwortoption Kranken-
häuser 
Verfügbarkeit von 
Informationsmate-
rialien (Mehrfach-
auswahl) 
Leichte Sprache 3 
Brailleschrift 0 
Piktogramme 2 
Digital 3 
Audio 0 
Verfügbarkeit von 
Kommunikations-
mitteln (Mehrfach-
auswahl) 
Kenntnisse des Personals in der Einrichtung in Leichter Sprache 3 
Kenntnisse des Personals in der Einrichtung in mind. einer Fremd-
sprache 3 
Fremdsprachendolmetscher bei Bedarf verfügbar 1 
Kenntnisse des Personals in der Einrichtung in Gebärdensprache 0 
Gebärdensprachedolmetscher bei Bedarf verfügbar 1

Beschlussvorlage

7001 Zeichen

V/0034/2026 
V/0034/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung in Münster 
Antrag A-R/0030/2024 "Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und 
Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   02.06.2026 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 
   23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderung 
Vorberatung 
   24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Ratsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt „Barrierefreie und in-
klusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versor-
gung von Frauen mit Behinderung in Münster (A-R/0030/2024) vom 08.06.2024 (Anlage 1) ist 
damit erledigt. 
 
 II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Es entstehen keine Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
Mit dem Bericht (Anlage 2) nimmt die Verwaltung zum Ratsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL, SPD und Volt „Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und 
Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster (A -
R/0030/2024) vom 08.06.2024 Stellung (Anlage 1). Der Bericht wurde vom Gesundheits- und Veteri-
näramt erstellt und durch wertvolle fachliche Hinweise der Gleichstellungsbeauftragten, der Beauf-
Gesundheits - und 
Veterinäramt 
 
11.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schönfeld  
Telefon: 492-4667 
Schoenfeld@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0034/2026 
tragten für Menschen mit Behinderung sowie des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinde-
rung/chronischer Erkrankung NRW bereichert.  
 
Zur Erfassung des Status quo der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in 
Münster wurden aktuelle Statistiken (Anlage 2, Kapitel 2) mit den fachlichen Einschätzungen von Gy-
näkolog*innen (Kapitel 3) kombiniert. Die fachlichen Einschätzungen wurden durch eine Befragung 
der Krankenhäuser mit gynäkologischen Fachabteilungen (Online-Befragung) sowie gynäkologischen 
Praxen (Online -Befragung sowie Präsenz -Befragung) erfasst. Alle vier Krankenhäuser in Münster 
nahmen an der Online-Befragung teil. Der Rücklauf aus den Praxen betrug – trotz mehrfacher Erinne-
rungen über die KVWL, Hinweise in Qualitätszirkeln und einer Verlängerung des Befragungszeit-
raums – lediglich 12 % (5 von insgesamt 41 Praxen in Münster). 
Möglicherweise liegt dieser niedrige Rücklauf daran, dass der Praxisalltag erfahrungsgemäß stark 
von Zeitnot geprägt ist. Zudem entwickeln gynäkologische Praxen für ihre Patientinnen häufig prag-
matische und individuelle Lösungen, die sich nicht ohne Weiteres in standardisierte Abfragen über-
tragen lassen. Dadurch wurde möglicherweise nicht die Notwendigkeit gesehen, sich an der Umfrage 
zu beteiligen. 
 
Aufgrund des geringen Rücklaufs wurde eine zusätzliche Präsenz -Befragung der Praxen durchge-
führt. Dazu wurden die wichtigsten Fragen aus der Online-Befragung im Rahmen eines persönlichen 
Treffens mit dem Qualitätszirkel der niedergelassenen Gynäkolog*innen erneut gestellt, diskutiert und 
die Ergebnisse verschriftlicht. Somit konnten 9 der 41 Praxen in Münster befragt werden (24%). Die 
Ergebnisse der Präsenz-Befragung deckten sich mit den Ergebnissen der Online-Befragung.  
Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Krankenhäuser (stationär) und Praxen (ambulant) vor ähnli-
chen Herausforderungen bei der Versorgung von Frauen mit Behinderung stehen, sich jedoch unter-
schiedlich gut vorbereitet einschätzen. Während der stationäre Bereich als vergleichsweise gut vorbe-
reitet eingeschätzt wird, wird insbesondere der ambulante Bereich – vor allem von den Praxen selbst 
– als eher schlecht vorbereitet eingeschätzt. Die größten Herausforderungen sowohl für Krankenhäu-
ser als auch Praxen liegen im erhöhten Kommunikationsaufwand (v. a. bei fehlender Muttersprach-
lichkeit), einem höheren als erwarteten Zeitaufwand sowie fehlenden Personalressourcen. Deutliche 
Unterschiede zwischen Krankenhäusern und Praxen zeigen sich bei der Bewertung finanzieller Rah-
menbedingungen: Praxen sehen hier größere Probleme als Krankenhäuser (siehe Kapitel 3.3 „Ver-
gleich der Ergebnisse und Fazit“). 
 
Einordnend ist zu den Befragungsergebnissen anzumerken, dass diese Herausforderungen nicht nur 
spezifisch für den hier untersuchten Kontext (gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinde-
rung) gelten. Vielmehr sind dies allgemeine Herausforderungen in der Versorgung von Patient*innen, 
deren Behandlung einen erhöhten Zeitaufwand erfordert. 
 
Die Maßnahmen (Kapitel 4) wurden v. a. auf Basis der durch die Gynäkolog*innen am stärksten prio-
risierten Herausforderungen erarbeitet. Dabei zeigte sich, dass dazu passende Maßnahmen meist 
über die Zuständigkeit der Stadtverwaltung hinausgehen und eine Kontaktaufnahme mit den primär 
zuständigen Akteur*innen notwendig ist. Die Stadtverwaltung plant vier Maßnahmen:  
 
1. Einbeziehung der zuständigen Akteur*innen und Anregung ausgewählter Maßnahmen 
• Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (ambulante Versorgung) 
• Bezirksregierung/Land NRW und Krankenhausträger (stationäre Versorgung) 
• Ärztekammer Westfalen -Lippe (berufliche Vertretung der Ärzt*innen im ambulanten 
und stationären Bereich) 
• Krankenkassen 
2. Sensibilisierung & Information weiterer Akteur*innen  
• z. B. durch Verteilung von mehrsprachigem und in leichter Sprache verfügbaren Infor-
mationsmaterial 
3. Verbesserung der Barrierefreiheit der „Anonymen Spurensicherung“

- 3 - 
V/0034/2026 
4. Beobachtung der bundesweiten Entwicklungen durch den Aktionsplan für ein diverses, inklusi-
ves und barrierefreies Gesundheitswesen 
Zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Akteur*innen (siehe Maßnahme 1) wird 
das Gesundheits- und Veterinäramt in Kontakt mit dem NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Be-
hinderung/chronischer Erkrankung NRW sowie mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Beauftragten 
für Menschen mit Behinderung und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen stehen. 
 
Der Handlungsbedarf liegt schwerpunktmäßig im ambulanten Bereich. Praxen benötigen bessere 
finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen, gezielte Anreize sowie Unterstützung bei Personal- 
und Qualifizierungsfragen. Da viele Hürden struktureller Natur sind, müssen Lösungen auf Landes - 
und Bundesebene sowie auf vertragsärztlicher Ebene ansetzen – kommunale Maßnahmen allein rei-
chen nicht aus. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Ratsantrag A-R/0030/2024 vom 08.06.2024 
Anlage 2: Bericht zur barrierefreien und inklusiven gynäkologischen Versorgung in Münster

Beratungsverlauf (5)

02.06.2026 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 10 Vorberatung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 4 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 4.1 Vorberatung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0034/2026
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2026
Erstellt
08.01.2026 11:19