V/0034/2026
Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung in Münster
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Anlage 1: Ratsantrag A-R/0030/2024 vom 08.06.2024
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1 08.06.2024 Ratsantrag Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster 1. Der Rat beschließt, dass es in Münster für Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung eine inklusive und barrierefreie gynäkologische Versorgung geben muss. 2. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu ermitteln, wie die gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster derzeit ist und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen werden müssen. Dabei soll es insbesondere um die Information, Sensibilisierung und Einbindung gynäkologischer Praxen und Kliniken gehen. Dazu soll auch mit den Krankenkassen kooperiert werden. 3. Fachlich beteiligt werden soll in diesem Zusammenhang auch das NetzwerkBüro für Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW, das zu diesem Thema bereits umfangreiches Wissen und Material vorlegen kann. Ziel ist es, dies für die lokale Ebene nutzbar zu machen. Begründung: 2013 wurde in Münster der Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ beschlossen. Das darin formulierte Leitziele bzgl. der inklusiven gesundheitlichen Versorgung lautet: „Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle Menschen zugänglich.“ Für die Zielgruppe Frauen und Mädchen heißt es: „Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Münster werden die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote für Frauen und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass sie für alle Frauen und Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung – zugänglich und nutzbar sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2024 2 Das Recht auf eine inklusive gesundheitliche Versorgung berührt insbesondere im Bereich der Gynäkologie einen besonders sensiblen Bereich. In der Broschüre des NetzwerkBüros „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung. Informationen und Tipps für Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ heißt es: „Häufig können Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere mit Lernschwierigkeiten, ihre eigene Sexualität nicht selbstbestimmt ausleben. Ihr Recht auf eigene Sexualität wird ausgeblendet. Deshalb werden sie wenig oder gar nicht über diesen Teil ihres Körpers, über Verhütung und über Schwangerschaften aufgeklärt. (…) Obwohl viele Frauen besondere Unterstützung benötigen, fehlen immer noch barrierefreie Praxen. Und nur wenige Ärztinnen und Ärzte nehmen sich mehr Zeit und Geduld, um auf ihre besonderen Bedürfnisse als Frau oder Mädchen mit Behinderungen einzugehen. Dies ist aber bei der frauenärztlichen Versorgung besonders wichtig. Schließlich geht es um intime Themen wie Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft.“ Die Forderung nach einer Barrierefreiheit der Praxen bezieht sich dabei nicht nur auf die Zugänge per Aufzug oder Rampe, sondern auch die Beschaffenheit z.B. des Untersuchungsstuhls, der Umkleiden oder Toiletten, der Zugänglichkeit von Informationen auf der Website oder Erläuterungen in einfacher Sprache. Insbesondere geht um eine Sensibilisierung des ärztlichen und pflegerischen Personals für die Fragen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Neben den unmittelbaren Angeboten der Praxen selbst muss es auch um eine Sensibilisierung für das Thema in Schulen und Werkstätten gehen, um die Zugangsbarrieren für Frauen und Mädchen mit Behinderung zu gynäkologischer Beratung, Vorsorge und Behandlung zu senken. Mit diesem Antrag beauftragen wir die Verwaltung, sich dieses Themas stärker als bisher anzunehmen und neben einer Evaluation zur aktuellen Situation in den gynäkologischen Praxen auch geeignete Ansätze und Maßnahmen zu entwickeln, um eine inklusive gynäkologische Versorgung in Münster und entsprechende Zugänge zu erreichen. Studie zum Hintergrund: „Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von Frauen mit Behinderung“, Bielefeld 2019) Zur räumlich-technischen Barrierefreiheit wurde im Rahmen des Projekts Plan B in Hamburg aufgezeigt, welche Aspekte eine Prüfung umfassen kann und was sich in Praxen mit geringem Aufwand umsetzen lässt. https://patienteninitiative.de/wp- content/uploads/2019/10/PlanB.hamburg-Dokumentation.pdf Andrea Blome Thomas Kollmann Helene Goldbeck Harald Wölter Maria Winkel Martin Grewer Sylvia Rietenberg Lia Kirsch und Fraktion und Fraktion
Anlage 2: Bericht zur barrierefreien und inklusiven gynäkologischen Versorgung in Münster
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Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 1 Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung in Münster Antwort zum Ratsantrag A-R/0030/2024 "Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster" Inhalt 1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 2 1.1. Gynäkologische Versorgung für Frauen und Mädchen mit Behinderung – ein Thema von besonderer Bedeutung ................................ ................................ ................................ 2 1.2. UN-Behindertenrechtskonvention ................................ ................................ .......... 3 1.3. Definitionen und Ziel des Berichts ................................ ................................ .......... 4 2. Was wissen wir bereits über Münster? ................................ ................................ ........... 5 2.1. Frauen mit Bedarf ................................ ................................ ................................ .. 5 2.2. Barrierefreiheit in gynäkologischen Einrichtungen ................................ .................. 6 3. Wie bewerten Personen aus gynäkologischen Einrichtungen die Situation in Münster? . 9 3.1. Online-Befragung von Krankenhäusern ................................ ................................ . 9 3.1.1. Methodik ................................ ................................ ................................ ........ 9 3.1.2. Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ....10 3.2. Gruppen-Befragung der Praxen ................................ ................................ ............13 3.2.1. Methodik ................................ ................................ ................................ .......13 3.2.2. Ergebnisse ................................ ................................ ................................ ....14 3.3. Vergleich der Ergebnisse und Fazit ................................ ................................ .......17 4. Was ist zu tun? ................................ ................................ ................................ ..............18 Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ ..............23 Anhang 1 Online-Befragung: Antworten zur Checkliste Barrierefreiheit - Gynäkologie .........25 Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 2 1. Einleitung Vorbemerkung: Der vorliegende Bericht wurde vom Gesundheits- und Veterinäramt erstellt und durch wertvolle fachliche Hinweise der Gleichstellungsbeauftragten, der Beauftragten für Menschen mit Behinderung sowie des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinde- rung/chronischer Erkrankung NRW bereichert. Kapitel 1.1 gibt eine fachliche Einordnung und wurde geschrieben von Dr. Monika Rosenbaum, NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Be- hinderung / chronischer Erkrankung NRW. 1.1. Gynäkologische Versorgung für Frauen und Mädchen mit Be- hinderung – ein Thema von besonderer Bedeutung Die UN-Behindertenrechtskonvention weist ausdrücklich auf die mehrfachen und sich über- schneidenden Formen der Diskriminierung hin, denen Frauen und Mädchen mit Behinderung ausgesetzt sind. Sie verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, sowohl durch inklusives Mainstreaming als auch durch gezielte Maßnahmen aktiv zur Verbesserung ihrer Lebenssitu- ation beizutragen. Die gynäkologische, frauenärztliche und geburtshilfliche Betreuung – ein für Frauen lebenswichtiger Bereich mit großen Versorgungslücken ist aus drei Gründen von gro- ßer Bedeutung: 1. Selbstbild und Teilhabe Das Wissen um die eigenen Rechte und der tatsächliche Zugang zur gynäkologischen Ver- sorgung stärken das Selbstbild von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Häufig erleben sie, dass ihre Person auf die Behinderung reduziert wird. Bei Frauen mit frühkindlicher oder angeborener Beeinträchtigung ist die Entwicklung einer eigenen geschlechtlichen Identität oft ebenso erschwert wie bei Frauen, die in besonderen Wohnformen leben. Frauen, die erst im späteren Lebensverlauf eine Behinderung erwerben, empfinden diese häufig als identitäts- prägendes, einschneidendes Ereignis, das als Bruch in einem „normalen“ Lebensverlauf wahrgenommen wird. Die Möglichkeit, frauenärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen – einschließlich Beratung zu Sexualität, Fruchtbarkeit, Verhütung und Kinderwunsch – trägt dazu bei, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung sich als vollwertige Individuen, als Personen mit geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung erfahren können, dass sie ihr Recht auf Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft und körperliche Unversehrtheit wahrnehmen können. 2. Schutz und Selbstbestimmung Ein barrierefreier Zugang zu gynäkologischen Angeboten ist nicht nur medizinisch notwendig, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Viele Frauen und Mädchen mit Behinderung leben einerseits in überbehütenden Strukturen, sind andererseits seit Geburt einer Verletzung ihrer Grenzen, also subjektiv übergriffigem Verhalten ausgesetzt, z. B. durch medizinisches oder psychologisches Fachpersonal, das Eingriffe oder Befragun- gen als notwendige Maßnahmen darstellt. Solche langjähr igen Erfahrungen erschweren den Betroffenen, tatsächliche Übergriffe zu erkennen, Hilfe zu suchen oder sich zur Wehr zu set- zen, und tragen zur hohen Prävalenz von Gewalterfahrungen bei. Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 3 Das Recht auf umfassende Aufklärung, Prävention, Schutzmaßnahmen und eine vertrauens- volle medizinische Begleitung im Falle von Gewalt wird durch die Istanbul-Konvention beson- ders für vulnerable Gruppen zusätzlich bekräftigt und eingefordert. 3. Vorsorge und Behandlung Der Anspruch auf medizinische Vorsorge und Behandlung bei gynäkologischen Beschwerden, wohnortnah und in guter Qualität, darf nicht von Mobilität, Kommunikationsfähigkeit oder insti- tutionellen Barrieren abhängig sein. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die struktu- rellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Frauen mit Behinderung ihre gesundheitli- chen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. 1.2. UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention ist durch die Ratifizierung von Bundestag und Bun- desrat im Jahr 2009 zu geltendem deutschen Recht geworden. Artikel 25 geht auf das Recht einer geschlechtsspezifischen barrierefreien Gesundheitsversorgung ein: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinde- rung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheits- diensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder er- schwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich se- xual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der Gesamtbevöl- kerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen Gesundheitswesens“ (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2025). Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 4 1.3. Definitionen und Ziel des Berichts Um ein einheitliches Verständnis zu gewährleisten, werden im Folgenden Definitionen der zentralen Begrifflichkeiten vorgestellt. Barrierefreiheit „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsge- genstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquel- len und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (§ 4 BGG Behindertengleich- stellungsgesetz). Patient*innengruppe: Frauen mit Behinderungen Im Text wird die Bezeichnung „Frauen mit Behinderung“ oder „Frauen mit Behinderungen“ genutzt. Gemeint sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen (Teilhabebeeinträchtigungen) aus jeder Altersgruppe: • mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rollstuhlfahrer*innen) • mit kognitiven (z. B. Lernschwierigkeiten) und/oder psychischen Beeinträchtigungen • mit Sinnesbeeinträchtigungen (Seh- und/oder Hörvermögen) Auch gemeint sind Trans*Frauen sowie Trans*Männer mit und ohne geschlechtsangleichende Operationen, mit den oben genannten Beeinträchtigungen. Der Grad der Behinderung (GdB) gibt die Schwere der Behinderung an. Ab einem GdB von 50 zählt eine Person als schwerbehindert. In NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte dafür verantwortlich, den GdB festzustellen und den Schwerbehindertenausweis auszustellen. In der Stadt Münster ist das Sozialamt zuständig. Ziel dieser Arbeit ist es, den aktuellen Stand der gynäkologischen Versorgung für Frauen mit Behinderung in Münster genauer zu beschreiben. Die nachfolgenden Kapitel gliedern sich ent- lang der drei Hauptfragestellungen, die nacheinander bearbeitet wurden. Zentrale Ergebnisse sind im Folgenden anhand der blauen Schrift erkennbar. Was wissen wir bereits über Münster? Daten zur aktuellen Versorgungssituation Wie bewerten Personen aus gynäkologischen Einrichtungen die Situation in Münster? Befragung von Krankenhäusern und Praxen Was ist zu tun? Bewertung der Ergebnisse durch die Verwaltung Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 5 2. Was wissen wir bereits über Münster? Im folgenden Kapitel wird die Versorgungssituation anhand der zugänglichen Daten in Münster beschrieben. 2.1. Frauen mit Bedarf Vorbemerkung: Die nachfolgenden Zahlen sind als Orientierung für die Größenordnung zu verstehen, wie viele Frauen eine barrierefreie gynäkologische Versorgung benötigen. Insge- samt ist davon auszugehen, dass Barrierefreiheit die meisten Frauen mit Behinderung betrifft, auch wenn es Arten der Schwerbehinderung gibt, die nicht zwangsläufig mit einem Bedarf einhergehen, z. B. Diabetes Typ 1. Es werden nur die Daten des Sozialamtes dargestellt, da diese im Vergleich mit der offiziellen Schwerbehindertenstatistik, zusätzlich ebenfalls die Per- sonen enthalten, die einen Ausweis beantragt haben und bei denen ein Grad der Behinderung unter 50 festgestellt wurde. Nicht berücksichtigt sind die Frauen, die eine Behinderung haben, die jedoch keinen Antrag auf Anerkennung dieser gestellt haben. Laut des Statistikberichts des Sozialamtes 202 4 lebten in Münster knapp unter 30.000 Frauen mit einer Behinderung. Davon waren ca. zwei Drittel, d. h. 17.994 Frauen, schwer- behindert. Die meisten behinderten Frauen sind nicht im gebärfähigen Alter, d. h. über 65 Jahre. Mit steigendem Alter nimmt der Anteil behin derter Frauen zu (Abbildung 1). Eine gute gynäkologische Versorgung ist bei Frauen in jedem Lebensalter von Bedeutung, je nach Alter sind andere Themen im Fokus. Für Frauen ab 50 sind die Themen Krebs früherkennung, Wechseljahre oder Gebärmuttersenkungs- und Inkontinenzbeschwerden relevanter (Krause & Prütz, 2020). Abbildung 1 Frauen mit Behinderung nach Grad der Behinderung (GdB) und nach Altersgruppen und Ge- schlecht am Stichtag 31.12.2024 (Statistikbericht 2024 des Sozialamts) 0 bis unter 7 Jahre 7 bis unter 16 Jahre 16 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter Gesamt GdB ab 50 68 229 6.372 11.325 17.994 GbB unter 50 22 70 6.323 5.082 11.497 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Anzahl Altersgruppen Frauen mit Behinderung in Münster, 2023 Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 6 Abbildung 2 Frauen mit Behinderung nach Grad der Behinderung (GdB) und nach Altersgruppen und Geschlecht am Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres (Statistikberichte 2015-2024 des Sozialamts) Seit 2015 sinkt die Anzahl von schwerbehinderten Frauen (GdB über 50) leicht. Die Anzahl an Frauen mit einer leichteren Behinderung (GdB unter 50) nimmt deutlich zu (Abbildung 2). 2.2. Barrierefreiheit in gynäkologischen Einrichtungen Ambulant und teilstationär Die nachfolgenden Angaben zur Barrierefreiheit basieren auf freiwilli gen Selbstaus- künften der Praxen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Es wurden Angaben der KVWL-Arztsuche (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 2025a) am 28.02.2025 und 13.02.2026 ausgewertet. Dort sind alle Praxen aufgeführt, die gesetzlich versicherte Pa- tient*innen behandeln, inkl. der teilstationären Einrichtung GYNMÜNSTER. Die Erhebung der Barrierefreiheit erfolgt mittels eines schriftlichen Fragebogens der KVWL zu zehn fest definier- ten Merkmalen der Barrierefreiheit (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 2025b). In Münster gibt es insgesamt 41 gynäkologische Praxen mit 83 Gynäkolog*innen. Fast jedes Merkmal wird von mindestens einer Praxis erfüllt. 22 % der Praxen in Münster erfüllen mindestens ein Merkmal im Hinblick auf Mobilität, 2 % im Hinblick auf Sehbe- einträchtigungen und 10 % in Bezug auf Hörbeeinträchtigungen. Merkmale der Barrie- refreiheit zu kognitiven Einschränkungen sind nicht vorhanden. Keine Praxis hat eine „induktive Höranlage“ oder eine „behindertengerechte Treppe“. Nur jeweils eine Praxis gibt an, eine „behindertengerechte Sanitäranlage“ und „Orientierungshilfen für Sehbehinderte“ vorzu- halten (Tabelle 1). 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 GbB unter 50 8.894 9.281 9.592 9.949 10.342 10.538 10.849 11.222 11.388 11.497 GdB ab 50 18.543 18.473 18.266 18.290 18.613 18.206 17.880 18.229 18.108 17.994 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 Anzahl Frauen mit Behinderung in Münster 2015 - 2024 Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 7 Tabelle 1 Gynäkologische Praxen in Münster nach Merkmalen der Barrierefreiheit Anzahl Praxen Kategorie* Merkmal Merkmal erfüllt mind. 1 Merk- mal erfüllt Mobilität Untersuchungsmöbel höhenverstellbar 8 9 von 41 (22 %) Umkleidekabine groß 7 Aufzug barrierefrei 3 Stufenloser Zugang 3 Behindertenparkplatz 2 Sanitäranlagen behindertengerecht 1 Treppen behindertengerecht 0 Sehen Orientierungshilfe für Sehbehinderte 1 1 von 41 (2 %) Hören Induktive Höranlage 0 4 von 41 (10 %) Terminvereinbarung per E-Mail / Fax 4 Kognitiv Nicht vorhanden *Eigene Zuordnung Datenbasis: KVWL Arztsuche, Abruf 28.02.2025 und 13.02.2026 (keine Änderung) Grau hervorgehoben sind die Merkmale, die von keiner oder nur einer Praxis erfüllt werden Stationär Für diese Auswertung wurde das deutsche Krankenhaus -Verzeichnis genutzt ( Stand: 24.03.2025 und 13.02.2026). Es ist nicht bekannt, ob alle Krankenhäuser dem deutschen Krankenhaus-Verzeichnis vollständig Auskunft gegeben haben. In Münster gibt es vier Kran- kenhäuser mit einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Es werden insgesamt 34 Merkmale der Barrierefreiheit pro Krankenhaus angegeben, davon beziehen sich 15 Merkmale auf die Kategorien Mobilität, Sehen und Hören. Drei Merkmale beziehen sich auf die Kategorie kognitive Einschränkungen. Weitere 16 Merkmale werden zu sonstigen Kategorien aufgeführt (z. B. Übergewicht / Körpergröße). Jedes Merkmal wird von mindestens einem Krankenhaus erfüllt. Alle Krankenhäuser in Münster erfüllen mindestens ein Merkmal im Hinblick auf Mobilität und auf Sehbeein- trächtigungen. Drei der vier Krankenhäuser haben Vorkehrungen getroffen in Bezug auf Hörbeeinträchtigungen und in Bezug auf Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich. Bei den weiteren Kategorien liegt der Anteil bei mindestens 75 %. Bei zehn Merkmalen gibt es jeweils nur ein Krankenhaus, welches dies erfüllt (grau hervorgehoben) (Tabelle 2). Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 8 Tabelle 2 Krankenhäuser in Münster mit Abteilung für Frauenheilkunde nach Merkmalen der Barrierefreiheit Anzahl Krankenhäuser Kategorie Merkmal Merkmal erfüllt mind. 1 Merk- mal erfüllt Mobilität Zimmer mit rollstuhlgerechten Sanitäranlagen 4 4 von 4 (100 %) Rollstuhlgerechter Zugang zu Serviceeinrichtun- gen 4 Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug (innen/au- ßen) 4 Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucher und Besu- cherinnen 4 Barrierefreie Erreichbarkeit für Menschen mit Mobi- litätseinschränkungen 3 Barrierefreie Erschließung des Zugangs - und Ein- gangsbereichs für Menschen mit Mobilitätsein- schränkungen 3 Besondere personelle Unterstützung 4 Sehen Aufzug mit Sprachansage und/oder Beschriftung in erhabener Profilschrift und/oder Blinden- schrift/Brailleschrift 4 4 von 4 (100 %) Schriftliche Hinweise in gut lesbarer, großer und kontrastreicher Beschriftung 4 Blindenleitsystem bzw. personelle Unterstützung für sehbehinderte oder blinde Menschen 1 Hören Übertragung von Informationen in leicht verständli- cher, klarer Sprache 2 3 von 4 (75 %) Ausstattung von Zimmern mit Signalanlagen und/oder visuellen Anzeigen 1 Ausstattung der Wartebereiche vor Behandlungs- räumen mit einer visuellen Anzeige eines zur Be- handlung aufgerufenen Patienten 1 Aufzug mit visueller Anzeige 3 Kommunikationshilfen 1 Kognitiv (De- menz / Geis- tige Behinde- rung) Arbeit mit Piktogrammen 1 3 von 4 (75 %) Bauliche Maßnahmen für Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung 1 Besondere personelle Unterstützung von Men- schen mit Demenz oder geistiger Behinderung 3 Übergewicht / Körpergröße Geeignete Betten für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Kör- pergröße (Übergröße, elektrisch verstellbar) 4 4 von 4 (100 %) OP-Einrichtungen für Patienten und Patientinnen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Kör- pergröße: Schleusen, OP-Tische 4 Röntgeneinrichtungen für Patienten und Patientin- nen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße 3 Untersuchungsgeräte für Patienten und Patientin- nen mit besonderem Übergewicht oder besonderer 4 Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 9 Körpergröße: z.B. Körperwaagen, Blutdruckman- schetten Hilfsgeräte zur Pflege für Patienten und Patientin- nen mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße, z.B. Patientenlifter 4 Hilfsmittel für Patienten und Patientinnen mit be- sonderem Übergewicht oder besonderer Körper- größe, z.B. Anti-Thrombosestrümpfe 4 Allergien Allergenarme Zimmer 1 4 von 4 (100 %) Diätetische Angebote 4 Fremdspra- chigkeit / Reli- gion Dolmetscherdienst 4 4 von 4 (100 %) Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal 4 Mehrsprachiges Informationsmaterial über das Krankenhaus 1 Mehrsprachige Internetseite 1 Räumlichkeiten zur religiösen und spirituellen Be- sinnung 3 Organisatio- nale Rahmen- bedingungen Barrierefreie Zugriffsmöglichkeiten auf Notrufsys- teme 2 3 von 4 (75 %) Informationen zur Barrierefreiheit auf der Internet- seite des Krankenhauses 2 Barrierefreie Eigenpräsentation / Informationsdar- bietung auf der Krankenhaushomepage 1 Datenbasis: Deutsches Krankenhaus -Verzeichnis. Abruf: 24.03.2025 und 13.02.2026 (keine Ände- rung) Grau hervorgehoben sind die Merkmale, die nur von keinem oder nur einem Krankenaus erfüllt wer- den 3. Wie bewerten Personen aus gynäkologischen Einrichtungen die Situation in Münster? 3.1. Online-Befragung von Krankenhäusern 3.1.1. Methodik Die Online-Befragung wurde auf Basis der Erkenntnisse eines Forschungsprojekts zur barrie- refreien gynäkologischen Versorgung (Hornberg, et al., 2019) durch das Gesundheits- und Veterinäramt entwickelt. Berücksichtigt wurden zusätzlich Anmerkungen zum Fragebogen des Sozialamtes (Beauftragte für Menschen mit Behinderung), Amt für Gleichstellung (Gleichstel- lungsbeauftragte) sowie des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW. Zuletzt wurde die Verständlichkeit der Formulierungen und der Zeitaufwand durch zwei Gynäkologinnen des Gesundheits- und Veterinäramtes überprüft. Technisch um- gesetzt wurde die Befragung mithilfe des Portals „Beteiligung NRW“. Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 10 Die Einladung zur Befragung wurde an alle vier Krankenhäuser in Münster per E-Mail versen- det, welche eine Abteilung für Frauenheilkunde vorhalten. Die Befragung wurde vom 23.12.2024 bis zum 09.03.2025 durchgeführt. 3.1.2. Ergebnisse Rücklauf und Beschreibung der Teilnehmenden Alle vier Kliniken in Münster mit einer gynäkologischen Abteilung nahmen an der Befragung teil. Es gibt nur eine teilstationäre Einrichtung in Münster. Diese nahm nicht teil. Alle Teilnehmenden gaben an, mindestens 15 Jahre Berufserfahrung zu haben. Sie gaben an, dass Personen mit Behinderung im Durchschnitt 8,3 % der Patient*innenkontakte ausmachen. Vorbereitung der Einrichtungen für Frauen mit Behinderung Zunächst wurde den Teilnehmenden eine Definition vorgestellt, um welche Patient*innengrup- pen es sich in der Befragung handelt (siehe Einleitung). „Die folgenden Fragen beziehen sich auf Ihre Erfahrungen mit den folgenden drei Pati- ent*innengruppen, aus jeder Altersgruppe, in der gynäkologischen Versorgung: • Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rollstuhlfahrer*innen) • Menschen mit kognitiven (z. B. Lernschwierigkeiten) und/oder psychischen Beein- trächtigungen • Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen (Seh- und/oder Hörvermögen) Auch gemeint sind Trans*Frauen sowie Trans*Männer mit und ohne geschlechtsan- gleichende Operationen, mit den oben genannten Beeinträchtigungen.“ Der stationäre und teilstationäre Bereich wurde durchweg als eher gut oder gut bewer- tet. Der ambulante Bereich wurde von den Teilnehmenden gemischt bewertet (Abbildung 3). Es wurde in einem Freitextfeld angemerkt, dass Menschen mit Einschränkungen dort überpro- portional in Behandlung sind, was an dem besonderen Versorgungsauftrag liegt. Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 11 Abbildung 3 Ergebnis zur Frage “Wie schätzen Sie die Vorbereitung von gynäkologischen Einrichtungen in Münster mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innengruppen ein?“ (Anzahl an teilnehmenden Krankenhäu- sern = 4) Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Den Befragten wurde danach die folgende Frage gestellt: „Wie relevant sind für Sie bzw. Ihre Einrichtung, in der Sie arbeiten, die folgenden Herausforderungen?“. Die drei relevantesten Herausforderungen, beziehen sich auf einen erhöhten Aufwand im Regelbetrieb bei gleichzei- tigen fehlenden Personalressourcen (Abbildung 4). Praxen bewerteten diese drei Herausfor- derungen ebenso als am relevantesten (siehe Kap. 3.2). 1 1 2 3 4 1 0 1 2 3 4 ambulant stationär teilstationär Anzahl an Personen Vorbereitung von gynäkologischen Einrichtungen in Münster mit Blick auf besondere Patient*innenbedürfnisse - Sicht Krankenhäuser gut eher gut eher schlecht schlecht keine Meinung Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 12 Abbildung 4 Relevanz ausgewählter Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aus Sicht der be- fragten Krankenhäuser (n = 4), absteigend sortiert nach Häufigkeit der Nennungen. * z. B. durch Umgang mit psychischen und emotionalen Belastungen bei Patient*innen; Erläuterung: Viele Frauen mit Behinderungen haben traumatische Erfahrungen oder Ängste, die es erschweren, Vertrauen aufzubauen und Untersuchungen durchzuführen ** z. B. Online-Terminvereinbarungen, barrierefreie Websites oder Wissen zu speziellen gynäkologischen Ange- boten für Frauen mit Behinderungen in Münster, an die weiterverwiesen werden kann 1,8 1,8 2,0 2,0 2,3 2,3 2,3 2,8 2,8 3,0 3,5 3,8 4,0 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 Fehlende finanzielle Ressourcen für den z. T. erhöhten Zeitaufwand für die Behandlung Fehlende persönliche Anreize zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Fehlende Anreize in Münster allgemein zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Fehlende städtische Infrastruktur für eine barrierefreie Anfahrt zu meiner Praxis Fehlendes Wissen zu Fortbildungsangeboten Fehlende finanzielle Ressourcen zur Inanspruchnahme von Fortbildungsangeboten Fehlende finanzielle Ressourcen zur Umsetzung eines Mindeststandards von Barrierefreiheit Fehlendes Wissen zur Umsetzung (inkl. digitale Barrierefreiheit **) Körperliche Arbeitsbelastung (z. B. beim Transfer von mobilitätseingeschränkten Patient*innen) Psychische Arbeitsbelastung* Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes Personal) Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität geringer als angenommen) Höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit Durchschnitt 1 = nicht relevant bis 4 = relevant Relevanz verschiedener Herausforderungen aus Sicht der Krankenhäuser Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 13 Unterstützung und Zusammenarbeit Auf die Frage, ob mit Fachleuten oder Organisationen zusammengearbeitet wird, um die Ver- sorgung der Patient*innengruppen zu verbessern, bejahten dies zwei von vier Teilnehmenden (50 %). Zwei Teilnehmende beschrieben im Freitextfeld, dass eine Vernetzung mit niederge- lassenen Praxen und anderen Krankenhäusern vorhanden sei und z. T. auch eine Vernetzung mit weiteren Stakeholdern in Münsterland und darüber hinaus üblich sei. Keiner der Teilnehmenden aus den Krankenhäusern hat spezielle Fortbildungsange- bote besucht, es sind keine geplant und auch nicht gewünscht. Teilnehmende schrieben im Freitextfeld, dass sie gut aufgestellt seien und das Angebot ausreichend sei. Checkliste Barrierefreiheit – speziell für gynäkologische Versorgung Im Anschluss daran wurden die Teilnehmenden gebeten, für die Einrichtung aus dem Sektor, in dem sie aktuell arbeiten, anzugeben, inwiefern bestimmte Merkmale der Barrierefreiheit er- füllt sind. Die Ergebnisse ergänzen die Informationen, die im Internet zu f inden sind (siehe Kapitel 2.2), da diese Checkliste speziell für die gynäkologische Versorgung entwickelt wurde (Hornberg, et al., 2019) . Ein exemplarisches Beispiel für den ergänzenden Charakter dieser Checkliste ist das Merkmal „Untersuchungsstuhl mit Hebelift“. Dieses Merkmal wird für Gynä- kolog*innen und Patient*innen als besonders wichtig eingestuft (Freie Hansestadt Bremen, 2025). Ein Hebelift erleichtert den Transfer von Patient*innen von einem Rollstuhl auf einen Untersuchungsstuhl erheblich. Ein Krankenhaus bestätigte, einen Untersuchungsstuhl mit Lif- ter zu besitzen. Die detaillierten Ergebnisse sind in der Anlage 1 dargestellt. 3.2. Gruppen-Befragung der Praxen 3.2.1. Methodik Die Praxen wurden zeitgleich mit den Krankenhäusern zur der in Kap. 3.1 vorgestellten Online- Befragung (s.o.) eingeladen. Allerdings nahmen nur 22 % (5 von 22 eingeladenen Praxen) der Praxen an der Befragung teil. Dies entspricht 12% der Praxen in Münster (5 von 41 Praxen). Die Ergebnisse der Online-Befragung sind in diesem Bericht daher nicht enthalten, da diese als nicht aussagekräftig genug eingeschätzt werden. Auch decken sich die Ergebnisse der Präsenz-Befragung mit den Ergebnissen der Online-Befragung. Der Rücklauf liegt im erwart- baren Bereich, da erfahrungsgemäß der Praxis-Alltag durch Zeitnot gekennzeichnet ist. Dar- über hinaus schaffen gynäkologische Praxen für ihre Patient *innen und deren Bedarfe in der Regel pragmatische und individuelle Lösungen, die sich nicht zwangsläufig systematisiert ab- fragen lassen. Hierdurch wurde möglicherweise nicht die Notwendigkeit gesehen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Um trotz dieser Herausforderungen die Perspektive der Praxen im Bericht valide abbilden zu können, wurde ein zusätzliches Befragungsformat durchgeführt. Die Ergebnisse der Online- Befragung der Praxen wurden im Qualitätszirkel (QZ) Gynäkologie Münster am 10.12.2025 Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 14 vorgestellt und gemeinsam reflektiert. Ziel war es, die Ergebnisse der Online-Befragung fach- lich einzuordnen und mit dem Praxiswissen der Teilnehmer*innen abzugleichen. Es wurde zunächst die Definition der Patient*innengruppen aus Kap. 1.3 vorgestellt. Anschlie- ßend wurden zwei ausgewählte Fragen aus der Online-Befragung mittels einer live-Befragung (mentimeter) wiederholt: • Wie schätzen Sie die Vorbereitung von Praxen in Münster mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innengruppen ein? (schlecht, eher schlecht, eher gut, gut) • Wie relevant sind für Sie bzw. Ihre Einrichtung, in der Sie arbeiten, die folgenden Her- ausforderungen? (nicht relevant, eher nicht relevant, eher relevant, relevant) Danach folgte eine offene Diskussion. Das folgende Ergebniskapitel zu den Ergebnissen der Gruppendiskussion wurde mit dem Qualitätszirkel Gynäkologie (QZ-Gynäkologie) abge- stimmt. 3.2.2. Ergebnisse Im QZ-Gynäkologie waren Vertreter*innen aus zehn Praxen anwesend (mind. 1 Person pro Praxis). Im QZ-Gynäkologie sind derzeit 22 Praxen vertreten, somit nahmen 45% der Praxen aus dem Qualitätszirkel teil. Bezogen auf die 41 Praxen in Münster stellt dies 24%, d. h. ein Viertel der Praxen in Münster dar. Pro Praxis nahm jeweils eine Person teil. Vorbereitung mit Blick auf Patient*innenbedürfnisse Die Vorbereitung von Praxen in Münster mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innengruppen wurde tendenziell als eher schlecht eingeschätzt (siehe Abbil- dung 5). Hierbei ist zu beachten, dass die vier zur Verfügung stehenden Antwortmöglichkeiten (gut, eher gut, eher schlecht, schlecht) nur eine grobe Einschätzung ermöglichen. Abbildung 5 Ergebnis zur Frage “Wie schätzen Sie die Vorbereitung von gynäkologischen Praxen in Münster mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innengruppen ein?“ (Anzahl an teilnehmenden Praxen = 10) Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Den Befragten wurde danach die folgende Frage gestellt: „Wie relevant sind für Sie bzw. Ihre Einrichtung, in der Sie arbeiten, die folgenden Herausforderungen?“. Die relevantesten Her- 2 5 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ambulant Anzahl an Personen Vorbereitung von gynäkologischen Praxen in Münster mit Blick auf besondere Patient*innenbedürfnisse - Sicht Praxen gut eher gut eher schlecht schlecht keine Meinung Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 15 ausforderungen waren, so der Gruppenkonsens, der erhöhte Zeitaufwand und die der- zeitigen Vergütungsregelungen. Diese Einschätzung zeigte sich in der Befragung als auch in der anschließenden Diskussion. Die drei Herausforderungen, die in der Befragung am rele- vantesten bewertet wurden (siehe Abbildung 6), stehen allesamt im Zusammenhang mit zeit- lichen Anforderungen. In der Diskussion zum Thema erhöhter Zeitaufwand wurde erläutert, dass eine fehlende Transparenz der Barrieren (auch Sprache) bei der Anmeldung zu Proble- men mit der Planbarkeit führt. Zusätzlich genannt wurden weiterhin Terminausfälle für Spezi- altermine, aufgrund von unentschuldigtem Fehlen. Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 16 Abbildung 6 Relevanz ausgewählter Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Praxen aus Sicht der befragten Praxen (n = 10), absteigend sortiert nach Häufigkeit der Nennungen. * z. B. durch Umgang mit psychischen und emotionalen Belastungen bei Patient*innen; Erläuterung: Viele Frauen mit Behinderungen haben traumatische Erfahrungen oder Ängste, die es erschweren, Vertrauen aufzubauen und Untersuchungen durchzuführen ** z. B. Online -Terminvereinbarungen, barrierefreie Websites oder Wissen zu speziellen gynäkologischen Ange- boten für Frauen mit Behinderungen in Münster, an die weiterverwiesen werden kann *** Rückmeldung aus QZ: Derzeit existieren keine münsterspezifischen Anreize; bewertet wurden daher Anreize allgemein **** Transfer = sicheres Umsetzen oder Bewegen mobilitätseingeschränkter Personen innerhalb der Praxis (z.B. auf den Untersuchungsstuhl) 1,9 2 2,1 2,3 2,5 2,5 2,5 2,6 3,1 3,2 3,4 3,6 4 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 Fehlende finanzielle Ressourcen zur Inanspruchnahme von Fortbildungen Fehlende städtische Infrastruktur für eine barrierefreie Anfahrt Fehlendes Wissen zu Fortbildungsangeboten Fehlende finanzielle Ressourcen zur Umsetzung eines Mindeststandards Fehlendes Wissen zur Umsetzung (inkl. digitale Barrierefreiheit) ** Körperliche Arbeitsbelastung (z. B. beim Patient*innen Transfer) **** Fehlende persönliche Anreize zur Umsetzung von Maßnahmen Psychische Arbeitsbelastung* Fehlende finanzielle Ressourcen für den z. T. erhöhten Zeitaufwand Fehlende Anreize in Münster allgemein zur Umsetzung von Maßnahmen *** Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes Personal) Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität geringer als angenommen) Höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit Durchschnitt 1 = nicht relevant bis 4 = relevant Relevanz verschiedener Herausforderungen aus Sicht der Praxen Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 17 Unterstützungsbedarfe Es wurde der Wunsch nach Dolmetscher*innen (insb. weiblich) geäußert sowie einer Beglei- tung bei mobilitätseingeschränkten Patient*innen. Weiterhin hilfreich sei es, wenn Patient*in- nen besser auf einen gynäkologischen Besuch vorbereitet werden. Der Vorschla g des Ge- sundheits- und Veterinäramtes, die mehrsprachig und in einfacher Sprache verfügbaren Bro- schüren des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung“ zu verteilen, wurde befürwortet. Auch wurden Anliegen Richtung KVWL formuliert: Eine angemessene Vergütung des zeitli- chen Mehraufwands (eigene Ziffer) 1, finanzielle Unterstützung für Sonderausstattung (z. B. gyn. Stuhl für 200kg) und zur Schulung von Medizinischen Fachangestellten (MFAs). Auch die Einrichtung von Spezialsprechstunden mit besonderer Ausstattung der Räumlichkeiten wurde als hilfreich erachtet. Diese könnten z. B. auch für andere Facharztgruppen genutzt werden (ähnlich wie beim ärztlichen Notdienst). Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Befragung Die erneute Befragung der Teilnehmenden bestätigte grundsätzlich die Tendenzen, die in der ersten Online-Befragung erkennbar waren (hier nicht berichtet aufgrund der mangelnden Re- präsentativität und deckungsgleichen Ergebnissen). 3.3. Vergleich der Ergebnisse und Fazit Insgesamt nahmen 100% der Krankenhäuser (n = 4) und 24% der Praxen (n = 10) in Münster teil. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse zu den Fragen vergleichend dargestellt. • Vorbereitung der Einrichtungen für Frauen mit Behinderung o Am besten vorbereitet ist aus Sicht der Personen aus Krankenhäusern und Pra- xen der stationäre Bereich, dann folgt der teilstationäre Bereich und zuletzt der ambulante Bereich. o Alle Personen aus Praxen waren sich einig, dass der ambulante Bereich in Münster insgesamt eher schlecht vorbereitet ist. • Die Relevanz der Herausforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wird von Krankenhäusern und Praxen sehr ähnlich bewertet (Skala 1-4). Die drei größten Her- ausforderungen sind für beide Gruppen gleich: o Höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit (Durchschnitt 4,0 für Praxen und Krankenhäuser) o Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität geringer als angenommen) (Durchschnitt Praxen 3,6 und Krankenhäuser 3,8) o Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes Personal) (Durchschnitt Pra- xen 3,4 und Krankenhäuser 3,5) • Die meisten Herausforderungen werden ähnlich bewertet (maximaler Unterschied we- niger als 1 Punkt). Eine Ausnahme stellen zwei Herausforderungen dar: 1 Für die gynäkologische Grundversorgung sind derzeit 12 Minuten inklusive Vor - und Nachbereitung vorgesehen (Kalkulationszeit). Dafür erhalten Praxen eine Vergütung von 18,73 Euro. Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 18 o Fehlende finanzielle Ressourcen für den z. T. erhöhten Zeitaufwand (Durch- schnitt Praxen 3,1 und Krankenhäuser 1,8) o Fehlende Anreize in Münster allgemein zur Umsetzung von Maßnahmen (Durchschnitt Praxen 3,2 und Krankenhäuser 2,0) • Krankenhäuser äußerten keine Unterstützungsbedarfe, wohingegen der Qualitätszirkel der gynäkologischen Praxen in Münster konkrete Unterstützungsbedarfe äußerte. Krankenhäuser und Praxen stehen somit vor den gleichen Herausforderungen, Praxen schät- zen sich selbst jedoch als deutlich schlechter vorbereitet auf die Bedürfnisse der Patient*in- nengruppe als auch schlechter ausgestattet mit finanziellen Ressourcen ein. Maßnahmen sind somit eher im ambulanten Bereich erforderlich. Einordnend ist zu den Befragungsergebnissen anzumerken, dass diese Herausforderungen nicht nur spezifisch für den hier untersuchten Kontext (gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinderung) gelten. Vielmehr sind dies allgemeine Herausforderungen in der Versorgung von Patient*innen, deren Behandlung einen erhöhten Zeitaufwand erfordert. Diese strukturellen Rahmenbedingungen können nicht durch einzelne Praxen oder die Kom- mune allein verändert werden, sondern müssen auf Landes-, Bundes- und vertragsärztlicher Ebene adressiert werden. 4. Was ist zu tun? Die Ergebnisse zeigen, dass in Münster sowohl die Zahlen als auch die Einschätzungen von Gynäkolog*innen auf einen klaren Bedarf hinweisen, die gynäkologische Versorgung für Frauen mit Behinderung zu verbessern. Dies ist wenig überraschend und bestätigt die Ergeb- nisse eines umfangreichen Forschungsprojekts der Universität Bielefeld, das die bundesweit unzureichende gynäkologische Versorgungssituation für Frauen mit Behinderung belegt (Hornberg, et al., 2019). Auch in Bremen wurde Bedarf im Rahmen eines Forschungsprojektes ermittelt (Freie Hansestadt Bremen, 2025) . Angesichts der alternden Bevölkerung ist zu er- warten, dass die Zahl der Frauen mit Behinderung, sowohl bundesweit als auch in Münster, in Zukunft steigen wird. Welche Merkmale Krankenhäuser und Praxen im Idealfall erfüllen sollten, um Barrierefreiheit in der Gynäkologie zu erreichen, ist bereits unter Beteiligung von Patient*innen ausgearbeitet worden (Hornberg, et al., 2019). Der Bericht konzentriert sich daher bewusst auf die Perspek- tive der umsetzenden Akteure, um die relevantesten Hemmnisse bei der Umsetzung von Bar- rierefreiheit zu identifizieren. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass diese Ergebnisse nicht als Priorisierung von Maßnahmen zu verstehen sind. Die Einschätzung von Frauen mit Behinde- rung, welche Maßnahmen prioritär sind, kann davon abweichen. Die eigens durchgeführte Befragung hebt die Münster-spezifischen Herausforderungen hervor, die für Gynäkolog*innen bei der Verbesserung der Barrierefreiheit besonders relevant sind. Auffallend bei den Befragungsergebnissen ist, dass Krankenhäuser und Praxen übereinstimmend drei Herausforderungen als am relevantesten bewerteten (Skala 1-4): • Höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit (Durch- schnitt 4,0 für Praxen und Krankenhäuser) Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 19 • Höherer Aufwand als erwartet (z. B. Mobilität geringer als angenommen) (Durchschnitt Praxen 3,6 bzw. Krankenhäuser 3,8) • Fehlende Personalressourcen (z. B. geschultes Personal) (Durchschnitt Praxen 3,4 und Krankenhäuser 3,5) Insgesamt zeigt sich hier eine Problematik, die generell für Patient*innen gilt, für die mehr Zeit als üblich benötigt wird. Beispielsweise wurde die am höchsten priorisierte Herausforderung „höherer Aufwand in der Kommunikation durch fehlende Muttersprachlichkeit “ in den beste- henden Austauschtreffen mit dem Gesundheits - und Veterinäramt bereits öfter thematisiert. Kostenlose Online-Übersetzer wie Google Translate sind für medizinische Zwecke (Patient*in- nengespräche, Arztbriefe, Befunde) unzureichend, da Präzision, Datenschutz und kulturelle Sensibilität nicht gewährleistet werden können. Hier sind professionelle Dolmetscher*inne n oder spezialisierte kostenpflichtige Übersetzungsdienste und –software sinnvoller. Mit Blick auf die Herausforderungen und die durch die Praxen geäußerten Unterstüt- zungsbedarfe wird deutlich, dass diese über den Einflussbereich der Stadtverwaltung hinausgehen und die zuständigen Akteur*innen informiert werden sollten. Die einzige Herausforderung, die im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung liegt (Fehlende städti- sche Infrastruktur für eine barrierefreie Anfahrt zu meiner Praxis) wurde übereinstimmend von Krankenhäusern und Praxen als „eher nicht relevant“ bewertet. Langfristige Lösungen können nur auf Bundes- und Landesebene erreicht werden. In der Gesetzgebung sind zukünftige Ver- besserungen zu erwarten (siehe unten 4. Maßnahme). Auf Basis der priorisierten Herausforderungen plant das Gesundheits- und Veterinäramt vier wesentliche Maßnahmen, um die Barrierefreiheit für die gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster zu verbessern. 1. Maßnahme: Einbeziehung der zuständigen Akteur*innen Das Gesundheitsamt wird die Ergebnisse den primär zuständigen Akteur *innen für die Ge- sundheitsversorgung zur Verfügung stellen: • Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (ambulante Versorgung) • Bezirksregierung/Land NRW und Krankenhausträger (stationäre Versorgung) • Ärztekammer Westfalen-Lippe (berufliche Vertretung der Ärzt*innen im ambulanten und stationären Bereich) • Krankenkassen Die Kontaktaufnahme soll dazu dienen, Informationen zu verbreiten, das Bewusstsein zu schärfen und konkrete Maßnahmen anzuregen, u. a.: • Bitte um Verteilung von Informationsmaterial für Patient*innen z. B. Broschüre des NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung (deutsch, einfache Sprache, ukrainisch, russisch), enthalten ist unter anderem auch eine Checkliste der Barrierefreiheit aus Patient*innensicht Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 20 • Bitte um Verteilung von Informationsmaterial für Ärzt*innen, z. B. Broschüre Anregun- gen für niedrigschwellige Lösungen für mehr Barrierefreiheit in Praxen (Landesarbeits- gemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.) • Die Befragung zeigt, dass in einigen Praxen Ressourcen und das nötige Wissen zur Umsetzung von Barrierefreiheit fehl en, was die Notwendigkeit gezielter Fortbildungs- angebote sowie der Entwicklung von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten unter- streicht. • Bei der Priorisierung von Maßnahmen in Münster sollten Frauen mit Behinderung be- teiligt werden. Somit kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen ausgewählt werden, welche für die Personengruppe den größtmöglichen Nutzen hervorbringen. In diesem Rahmen wird das Gesundheits- und Veterinäramt in Kontakt mit dem NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW sowie mit der Gleichstel- lungsbeauftragten, der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung stehen. 2. Maßnahme: Sensibilisierung & Information weiterer Akteur*innen Die Broschüre „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung“ (verfügbar in Alltagssprache, ein- facher Sprache, russisch und ukrainisch) wurde mit der Bitte um Verteilung an Frauen und Mädchen mit Sprachbarrieren an das Sozialamt, die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unter- stützung Asylsuchender e.V. (GGUA) sowie das Psychosoziale Zentrum Refugio Münster An- fang 2026 versendet. Ziel der Maßnahme ist es, dass sich Frauen und Mädchen durch die Broschüre besser auf einen gynäkologischen Besuch vorbereiten können und so die Gesund- heitskompetenz gestärkt wird. Weitere an der Versorgung beteiligte Akteur*innen sollen über bestehende Informationskanäle vom Gesundheits- und Veterinäramt zum Thema informiert und für die Problematik sensibili- siert werden. Dazu gehören unter anderem: • Städtetag NRW • Bezirksregierung • Kommunale Gesundheitskonferenz • Krankenhauskonferenz • Andere Gesundheitsämter und Kommunen • Gynäkolog*innen in Münster (z. B. Qualitätszirkel der niedergelassenen Gynäkolog*in- nen) 3. Maßnahme: Verbesserung der Barrierefreiheit der „Anonymen Spurensicherung“ Ein barrierefreier Zugang zu gynäkologischen Angeboten ist nicht nur medizinisch notwendig, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt bei Frauen mit Behinderung. Geplant ist das bestehende gynäkologische Angebot der „Anonymen Spurensicherung“ mit- telfristig barriereärmer und mehrsprachig anzubieten. Frauen können sich im Rahmen der „Anonymen Spurensicherung“ nach einem sexuellen Übergriff ärztlich untersuchen und die Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 21 Ergebnisse anonym sichern lassen, ohne zuvor bei der Polizei offiziell Anzeige erstatten zu müssen (Stadt Münster, 2026; Stadt Münster, 2025). 4. Maßnahme: Beobachtung der bundes- und landesweiten politischen Entwicklungen Es wird verfolgt, inwiefern der bundesweite Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barri- erefreies Gesundheitswesen zu Verbesserungen führt (Bundesministerium für Gesundheit, 2024). Dieser Plan wurde am 2. Dezember 2024 vorgestellt und ist das Ergebnis eines breiten Dialogprozesses mit über 100 Beteiligten aus Betroffenenverbänden und 3.000 eingereichten Vorschlägen. Die Bundesregierung gab im Oktober 2025 an, derzeit geeignete Maßnahmen zu prüfen und den Aktionsplan als Grundlage nutzen (Deutscher Bundestag, 2025). Zu den Maßnahmen gehören unter anderem: • Barrierefreie Gesundheitsversorgung: Arzt- und Zahnarztpraxen sollen barrierefrei er werden und ba uliche Änderungen werden finanziell gefördert. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollen explizit in den Vorgaben für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung berücksichtigt werden. • Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention: Menschen mit Behinderungen sollen in Präventions - und Gesundheitsförderungsmaßnahmen besser berücksichtigt wer- den. Krankenkassen sollen digitale, barrierefreie Präventionsangebote entwickeln. • Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation : Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt mit seinen nachgeordneten Behörden das Ziel, Gesundheitsinformationen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in geeig- neten, barrierefreien und mehrsprachigen Formaten zielgruppengerecht zu gestalten. Die Details zu den geplanten Maßnahmen sind im Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit (2024) nachzulesen. Einen kleinen Schritt hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit bringt das Barrierefreiheitsstärkungs- gesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Es soll dafür sorgen, dass digitale Angebote wie Websites oder Online-Terminbuchungen für alle Menschen besser zugänglich sind. Das bedeutet: Inhalte sollen leicht auffindbar, verständlich und ohne fremde Hilfe nutzbar sei n – etwa durch einfache Bedienung, gute Lesbarkeit und klare Sprache. Bei Verstößen können Sanktionen drohen (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe, 2025c). Für gynäkologi- sche Praxen ändert sich jedoch nicht automatisch etwas. Viele gelten als Kleinstunternehmen und sind vom Gesetz ausgenommen, es sei denn sie bieten eigene digitale Dienste an, etwa Videosprechstunden oder Terminbuchungen. Entscheidend ist, wer den digitalen Dienst be- treibt. Wenn z. B. auf einen externen Anbieter verlinkt wird, ist dieser verantwortlich (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, 2025c). Auf Landesebene gibt es ebenso Bestrebungen die Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Der Inklusionsbeirat arbeitet an der Umsetzung des am 05.04 2022 beschlosse- nen Aktionsplans „NRW inklusiv“ 2022. Der Inklusionsbeirat arbeitet gemeinsam mit der Lan- desregierung an einer Realisierung der Maßnahmen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2026). Der aktuelle Umsetzungsstand wird als Ant- wort auf eine kleine Anfrage beschrieben (Landtag Nordrhein-Westfalen, 2025). Im Fachbeirat Gesundheit des Inklusionsbeirates wurde das Thema „gynäkologische Versorgung“ als Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 22 Schwerpunktthema gesetzt und es finden Gespräche mit den Akteuren der Selbstverwaltung statt, um konkrete Maßnahmen in der Praxis zu eruieren (Landtag Nordrhein -Westfalen, 2025). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen in Münster sowie in den Krankenhäusern derzeit noch nicht abschließend geklärt ist. Angesichts der laufenden Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse ist jedoch davon auszugehen, dass Fortschritte im Bereich der Barrierefreiheit im Gesundheitssystem erzielt werden. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklungen mittelbar auch positiv auf die gynäkologische Versor- gung auswirken werden. Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 23 Literaturverzeichnis Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. (2025). Die UN -Behindertenrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen . Abgerufen am 23.04.2025 von https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/Publikatione nErklaerungen/Broschuere_UNKonvention_KK.html Bundesministerium für Gesundheit. (2024). Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen . Abgerufen am 03.03.2025 von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/aktionsplan -barrierefreies-gesundheitswesen-pm-02-12-24.html Deutscher Bundestag. (2025). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema "Gestaltung barrierefreier und inklusiver Gesundheitsversorgung – Umsetzung konkreter Maßnahmen" . Abgerufen am 23.03.2026 von https://dserver.bundestag.de/btd/21/024/2102481.pdf Freie Hansestadt Bremen. (2025). Studie zur barrierefreien gynäkologischen Versorgung in Bremen. Abgerufen am 14.04.2025 von https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/themen/gesundheit/barrierefreie- gynaekologische-versorgung-43796 Hornberg, C., Hagemann, A., Peters, M., Gillitzer, S., Lätzsch, R., Wattenberg, I., . . . Niggemann, R. (2019). Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von Frauen mit Behinderung- Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Bielefeld: Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Arbeitsgruppe 7 – Umwelt und Gesundheit. Abgerufen am 03.03.2025 von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/evaluatio n-von-spezialambulanzen-und-gynaekologischen-sprechstundenangeboten-zur- gynaekologischen-und-geburtshilflichen-versorgung-von-frauen-mit-behinderung.html Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe. (2025a). Arzt- und Psychotherapeutensuche. Abgerufen am 28.02.2025 von https://www.kvwl.de/arztsuche Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe. (2025b). Fragebogen barrierefreie Praxis . Abgerufen am 10.04.2025 von https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Mitglieder/Service/Arztsuche/fb_barrie refreiheit.pdf Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe. (2025c). Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft. Abgerufen am 24.03.2026 von https://www.kvwl.de/aktuelles/detail/nachricht- barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-tritt-in-kraft Krause, L., & Prütz, F. (2020). Inanspruchnahme gynäkologischer und allgemeinärztlicher Leistungen durch Frauen ab 50 Jahren. Journal of Health Monitoring, 5(2). Abgerufen am 03.03.2025 von https://edoc.rki.de/handle/176904/6862 Landtag Nordrhein-Westfalen. (2025). Antwort auf die Kleine Anfrage 6060 vom 14. Juli 2025 "Versprechen gehalten? – Was hat die Landesregierung zur Förderung von Inklusion Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 24 und Diversität im Gesundheitswesen getan?" . Abgerufen am 25.03.2026 von https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18- 16481.pdf Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen. (2026). Abgerufen am 24.03.2026 von https://www.mags.nrw/inklusionsbeirat-und-fachbeirate Stadt Münster. (2025). Pressemitteilung: Vertrauliche Hilfe nach sexualisierter Gewalt . Abgerufen am 14.04.2025 von https://www.muenster.de/pressemeldungen/web/frontend/design/kommunikation/sho w/1180153 Stadt Münster. (2026). Pressemitteilung: Mehr Menschen nutzen anonyme Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt . Abgerufen am 16.04.2026 von https://www.stadt - muenster.de/aktuelles/newsdetail/anonyme-spurensicherung-nach-sexualisierter- gewalt Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 25 Anhang 1 Online-Befragung: Antworten zur Checkliste Barriere- freiheit - Gynäkologie Frage Antwortoption Kranken- häuser Die Räumlichkeiten sind vollständig barrierefrei für Rollstuhlnutzer*innen 1 ja 3 Die Räumlichkeiten sind weitgehend barrierefrei für Rollstuhlnutzer*innen 2 ja 3 Die Räumlichkeiten sind für gehbehinderte Patien- tinnen zugänglich 3 ja 4 Die Räumlichkeiten sind für sinnesbehinderte Pati- entinnen zugänglich (Seh- behinderung) 4 ja 3 Haustür/ Eingangsbereich (Mehrfachauswahl) Tür öffnet automatisch/ mit Taster 4 Klingel mit Sprechanlage 1 Lichtsignal ergänzt durch akustisches Signal 0 1 nur "ja" ankreuzen, wenn alle drei genannten Merkmale zutreffen: 1. Ebenerdiger Zu- gang (Schwellenhöhe max. 3 cm bzw. Rampen mit max. 6 % Steigung) und/oder: roll- stuhlgerechter Aufzug (Türbreite mind. 90 cm, Tiefe mind. 140 cm; Fahrstuhlkabine min- destens 110 cm x 140 cm) 2. Türbreite der Eingangs - und Innenraumtüren mindestens 90 cm 3. Bewegungsflächen (Zusammenhängende, unverstellbare Bodenfläche) in den Räumen mindestens 150 x 150 cm 2 nur "ja" ankreuzen, wenn alle drei genannten Merkmale zutreffen) 1. Weitgehend eben- erdiger Zugang (max. eine Stufe bzw. Rampen mit max. 20 % Steigung) und/oder: Auf- zug (Türbreite mind. 70 cm, Fahrstuhlkabine mind. 70 cm x 90 cm) 2. Türbreite der Ein- gangs- und Innenraumtüren mindestens 80 cm 3. Bewegungsflächen in den Räumen mindestens 110 x 110 cm 3 nur "ja" ankreuzen, wenn alle genannten drei Merkmale zutreffen 1. Zugang mit max. drei aufeinander folgenden Stufen (Höhe der Stufen je max. 15 cm) 2. Beidseitige Hand- läufe/Geländer vorhanden 3. Sitzgelegenheiten in Anmelde- und Wartezonen 4 nur "ja" ankreuzen, wenn alle vier genannten Merkmale zutreffen 1. Taktile Leitsysteme 2. Markierte Treppenstufen 3. Beidseitige Handläufe 4. Zugang mit Blindenführhund möglich Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 26 Frage Antwortoption Kranken- häuser Lage und Merk- male der Praxis- räume (Mehrfach- auswahl) Erdgeschoss 0 Etage 3 Ebenerdig 0 Kontrastreiche Glasflächen 0 Taktile Bodenelemente 0 Blendfreie Beleuchtung von Fluren und Treppenhäusern 1 Gut lesbare Schilder in Augenhöhe im Sitzen 2 Gut lesbare Schilder in Augenhöhe im Stehen 3 Beschriftung in leichter Sprache 3 Beschriftung in Blindenschrift 0 Empfangstheke ist an einer Stelle abgesenkt (mind. auf 50 cm) 1 Induktive Höranlage am Anmeldetresen und/ oder Behandlungs- zimmer 0 Behindertengerechte Toilette 5 4 Wartebereich: Stellfläche für Personen im Rollstuhl, Stühle mit Armlehnen zum Abstützen 3 Wartebereich: akustischer/ optischer Aufruf 1 Medizinische Aus- stattung/ Untersu- chungsräume (Mehrfachaus- wahl) Unterschiedliche Räume für Beratung und Untersuchung 3 Schalldämmung 1 Rollstuhlgerechte Umkleidekabine (mind. 150 x 150 cm) 1 Unterfahrbares Mobiliar 2 An entsprechenden Stellen mit Leitern an den Wänden ausgestat- tet (z.B. über dem Untersuchungsstuhl, an der Untersuchungs- liege) 0 Extra breite, hydraulisch verstellbare Untersuchungsliege 3 Sonstige spezielle Ausstattung/ Gestaltung 1 (Lifter im Haus vor- handen) 5 Türen öffnen nach außen, Türbreite mindestens 90 cm; Bewegungsfläche vor dem WC mindestens 150 x 150 cm; Toilette von der Seite mit Rollstuhl anfahrbar, d. h. Bewe- gungsraum neben WC mind. 90 cm; Waschbecken unterfahrbar (max. 80 cm hoch und 55 cm tief); Haltegriffe und Notruf vorhanden Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 27 Frage Antwortoption Kranken- häuser Untersuchungs- stuhl (Mehrfach- auswahl) Ohne Stufen begehbar 3 Höhenverstellbar 4 Auf Höhe absenkbar, die Sitzhöhe in einem Rollstuhl entspricht 4 Leicht verstellbare/ abzunehmende Elemente (Beinstützen) 4 Hebelift 1 Verbindungsrutsche 0 Erreichbarkeit der Praxis in Metern - Bus unter 100 Meter 3 100-300 Meter (1-5 min) 1 300-600 Meter (5-10 min) 0 600-900 Meter (10-15 min) 0 mehr als 900 Meter (mehr als 15 min) 0 Erreichbarkeit der Praxis in Metern - Bahn unter 100 Meter 0 100-300 Meter (1-5 min) 0 300-600 Meter (5-10 min) 0 600-900 Meter (10-15 min) 1 mehr als 900 Meter (mehr als 15 min) 3 Verfügbarkeit Be- hindertenpark- plätze 6 sind vorhanden 4 Nähe Behinder- tenparkplätze In unmittelbarer Nähe zur Einrichtung 4 Etwas entfernt von der Einrichtung (bitte in Metern schätzen) 0 6 Breite mindestens 3,5 m; Bordsteine abgesenkt Anlage 2 zur Vorlage V/0034/2026 28 Frage Antwortoption Kranken- häuser Verfügbarkeit von Informationsmate- rialien (Mehrfach- auswahl) Leichte Sprache 3 Brailleschrift 0 Piktogramme 2 Digital 3 Audio 0 Verfügbarkeit von Kommunikations- mitteln (Mehrfach- auswahl) Kenntnisse des Personals in der Einrichtung in Leichter Sprache 3 Kenntnisse des Personals in der Einrichtung in mind. einer Fremd- sprache 3 Fremdsprachendolmetscher bei Bedarf verfügbar 1 Kenntnisse des Personals in der Einrichtung in Gebärdensprache 0 Gebärdensprachedolmetscher bei Bedarf verfügbar 1
Beschlussvorlage
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V/0034/2026 V/0034/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung in Münster Antrag A-R/0030/2024 "Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster" Beratungsfolge 02.06.2026 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung Vorberatung 24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Ratsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt „Barrierefreie und in- klusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versor- gung von Frauen mit Behinderung in Münster (A-R/0030/2024) vom 08.06.2024 (Anlage 1) ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten. Begründung: Mit dem Bericht (Anlage 2) nimmt die Verwaltung zum Ratsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt „Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster (A - R/0030/2024) vom 08.06.2024 Stellung (Anlage 1). Der Bericht wurde vom Gesundheits- und Veteri- näramt erstellt und durch wertvolle fachliche Hinweise der Gleichstellungsbeauftragten, der Beauf- Gesundheits - und Veterinäramt 11.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schönfeld Telefon: 492-4667 Schoenfeld@stadt - muenster.de - 2 - V/0034/2026 tragten für Menschen mit Behinderung sowie des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinde- rung/chronischer Erkrankung NRW bereichert. Zur Erfassung des Status quo der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster wurden aktuelle Statistiken (Anlage 2, Kapitel 2) mit den fachlichen Einschätzungen von Gy- näkolog*innen (Kapitel 3) kombiniert. Die fachlichen Einschätzungen wurden durch eine Befragung der Krankenhäuser mit gynäkologischen Fachabteilungen (Online-Befragung) sowie gynäkologischen Praxen (Online -Befragung sowie Präsenz -Befragung) erfasst. Alle vier Krankenhäuser in Münster nahmen an der Online-Befragung teil. Der Rücklauf aus den Praxen betrug – trotz mehrfacher Erinne- rungen über die KVWL, Hinweise in Qualitätszirkeln und einer Verlängerung des Befragungszeit- raums – lediglich 12 % (5 von insgesamt 41 Praxen in Münster). Möglicherweise liegt dieser niedrige Rücklauf daran, dass der Praxisalltag erfahrungsgemäß stark von Zeitnot geprägt ist. Zudem entwickeln gynäkologische Praxen für ihre Patientinnen häufig prag- matische und individuelle Lösungen, die sich nicht ohne Weiteres in standardisierte Abfragen über- tragen lassen. Dadurch wurde möglicherweise nicht die Notwendigkeit gesehen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Aufgrund des geringen Rücklaufs wurde eine zusätzliche Präsenz -Befragung der Praxen durchge- führt. Dazu wurden die wichtigsten Fragen aus der Online-Befragung im Rahmen eines persönlichen Treffens mit dem Qualitätszirkel der niedergelassenen Gynäkolog*innen erneut gestellt, diskutiert und die Ergebnisse verschriftlicht. Somit konnten 9 der 41 Praxen in Münster befragt werden (24%). Die Ergebnisse der Präsenz-Befragung deckten sich mit den Ergebnissen der Online-Befragung. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Krankenhäuser (stationär) und Praxen (ambulant) vor ähnli- chen Herausforderungen bei der Versorgung von Frauen mit Behinderung stehen, sich jedoch unter- schiedlich gut vorbereitet einschätzen. Während der stationäre Bereich als vergleichsweise gut vorbe- reitet eingeschätzt wird, wird insbesondere der ambulante Bereich – vor allem von den Praxen selbst – als eher schlecht vorbereitet eingeschätzt. Die größten Herausforderungen sowohl für Krankenhäu- ser als auch Praxen liegen im erhöhten Kommunikationsaufwand (v. a. bei fehlender Muttersprach- lichkeit), einem höheren als erwarteten Zeitaufwand sowie fehlenden Personalressourcen. Deutliche Unterschiede zwischen Krankenhäusern und Praxen zeigen sich bei der Bewertung finanzieller Rah- menbedingungen: Praxen sehen hier größere Probleme als Krankenhäuser (siehe Kapitel 3.3 „Ver- gleich der Ergebnisse und Fazit“). Einordnend ist zu den Befragungsergebnissen anzumerken, dass diese Herausforderungen nicht nur spezifisch für den hier untersuchten Kontext (gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinde- rung) gelten. Vielmehr sind dies allgemeine Herausforderungen in der Versorgung von Patient*innen, deren Behandlung einen erhöhten Zeitaufwand erfordert. Die Maßnahmen (Kapitel 4) wurden v. a. auf Basis der durch die Gynäkolog*innen am stärksten prio- risierten Herausforderungen erarbeitet. Dabei zeigte sich, dass dazu passende Maßnahmen meist über die Zuständigkeit der Stadtverwaltung hinausgehen und eine Kontaktaufnahme mit den primär zuständigen Akteur*innen notwendig ist. Die Stadtverwaltung plant vier Maßnahmen: 1. Einbeziehung der zuständigen Akteur*innen und Anregung ausgewählter Maßnahmen • Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (ambulante Versorgung) • Bezirksregierung/Land NRW und Krankenhausträger (stationäre Versorgung) • Ärztekammer Westfalen -Lippe (berufliche Vertretung der Ärzt*innen im ambulanten und stationären Bereich) • Krankenkassen 2. Sensibilisierung & Information weiterer Akteur*innen • z. B. durch Verteilung von mehrsprachigem und in leichter Sprache verfügbaren Infor- mationsmaterial 3. Verbesserung der Barrierefreiheit der „Anonymen Spurensicherung“ - 3 - V/0034/2026 4. Beobachtung der bundesweiten Entwicklungen durch den Aktionsplan für ein diverses, inklusi- ves und barrierefreies Gesundheitswesen Zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Akteur*innen (siehe Maßnahme 1) wird das Gesundheits- und Veterinäramt in Kontakt mit dem NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Be- hinderung/chronischer Erkrankung NRW sowie mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen stehen. Der Handlungsbedarf liegt schwerpunktmäßig im ambulanten Bereich. Praxen benötigen bessere finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen, gezielte Anreize sowie Unterstützung bei Personal- und Qualifizierungsfragen. Da viele Hürden struktureller Natur sind, müssen Lösungen auf Landes - und Bundesebene sowie auf vertragsärztlicher Ebene ansetzen – kommunale Maßnahmen allein rei- chen nicht aus. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Ratsantrag A-R/0030/2024 vom 08.06.2024 Anlage 2: Bericht zur barrierefreien und inklusiven gynäkologischen Versorgung in Münster
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0034/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2026
- Erstellt
- 08.01.2026 11:19