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2009/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 28.11.2024 (AN/1604/2024) betreffend "Planungsgenehmigungsverfahren - Hat die Verwaltung an alles gedacht?"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.09.2026, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3490 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 2009/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 
Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 28.11.2024 (AN/1604/2024) betreffend 
"Planungsgenehmigungsverfahren - Hat die Verwaltung an alles gedacht?" 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 
28.11.2024 unter TOP 9.2.5 eine schriftliche Anfrage (AN/1604/2024) gestellt. 
 
In der Anfrage wurde zunächst u. a. angeführt:  
 
„Im Stadtteil Kalk kam es nach einem Planungsfehler beim Bau der Schule des Erzbistums 
dazu, dass die hiesigen Pappeln gefällt werden mussten, obwohl in der Genehmigung stand, 
dass diese zwingend zu erhalten gewesen wären.“  
 
Danach erfolgten diese Fragen: 
 
 
Frage: 
 
Wie läuft das Prüfungsverfahren bei Baugenehmigungen ab? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das bestimmt sich je nach von der Bauordnung NRW (BauO NRW) vorgegebener Verfahren-
sart. Das ist zum einen das sog. vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO 
NRW, in welchem bzgl. der BauO NRW nur ausgewählte Vorschriften zu prüfen sind. Zum an-
deren gibt es noch das sonstige Baugenehmigungsverfahren in welchem bzgl. BauO NRW 
alle dort bestehenden Zulässigkeitsvorgaben zu prüfen sind. 
 
Das Bauaufsichtsamt kann nur durch das Verfahren bestimmte rein baurechtliche Vorgaben 
selbst prüfen. Sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften sind durch Beteiligung anderer Fach-
dienstellen in Bezug auf das Ziel der BauO NRW zu prüfen. Das bedeutet, dass es sich ge-
genüber dem Bauaufsichtsamt nicht um eine allumfassende Beurteilung des Vorhabens durch 
die angefragte Fachdienststelle handelt, sondern lediglich um eine grundsätzliche Zulässig-
keitsfeststellung des Bauvorhabens bezogen auf spezialfachliche Vorschriften. 
 
Das liegt darin begründet, dass eine Baugenehmigung (basiert allein auf der BauO NRW) nur 
den neu vorgesehenen nach BauO NRW relevanten Endzustand auf einem Grundstück selbst 
regelt / bestimmt, wie er dort auf Dauer bleiben soll. Auf dem zeitlichen und tatsächlichen Weg 
bis dahin (Phase der tatsächlichen Bauausführung) bzw. für nicht nach BauO NRW zu prü-
fende (z. B. technische) Anlagen greift eine Baugenehmigung nicht bzgl. der jeweils vorhan-
denen / entstehenden (Zwischen-)Zustände. Das ist allein dann dem Rechtskreis anderen et-
waig bestehenden Gesetzen und Rechten (und den dazu zuständigen Behörden) überlassen.

2 
 
 
 
Frage: 
 
Werden bei dem Prüfungsverfahren bei Baugenehmigungen auch Prüfungen von Ver- und  
Entsorgungsleitungen geprüft?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein 
 
 
Frage: 
 
Wenn nicht, warum nicht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Weil mit gesetzlicher Änderung der BauO NRW ab 1996 das ausdrücklich nicht mehr Prüfge-
genstand eines Baugenehmigungsverfahrens ist. Diese Regelung war vom Gesetzgeber mit 
dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung des bauaufsichtlichen Verfahrens sowie Re-
duzierung der Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden so vorgenommen worden.  
 
 
Frage: 
 
Wann ist geplant, diese Bereiche mit in das Prüfungsverfahren zu integrieren, um so ein Fi-
asko, wie an der Erzbischöflichen Schule zu verhindern?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Da die BauO NRW seit 1996 bis heute nichts anderes bestimmt, wird sich dazu nichts am 
Prüfverfahren des Bauaufsichtsamtes ändern können.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2009/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.07.2026
Erstellt
07.07.2026 16:47