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V/0324/2016

Bebauungsplan Nr. 567 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 19.04.2016

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V-0324-2016-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0324-2016-Anlage-4-Planverkleinerung

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V-0324-2016-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

V-0324-2016-Anlage-2-Begruendung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0324-2016-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

1686 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0324/2016 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Textliche Festsetzungen   
zum Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße  
1.  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  Die Oberkante Fertigfußboden der Gebäude im Erdgeschoss muss mindestens 0,3  m 
über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden 
Verkehrsfläche liegen.  
2. Kennzeichnungen gemäß § 9 Abs. 5 BauGB  
2.1 Altlasten  
Das gesamte Plangebiet ist Altlastenverdachtsfläche.  
Im Baugenehmigungsverfahren ist dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
der Stadt Münster als Untere Bodenschutzbehörde nachzu weisen, dass von den 
vorhandenen Bodenbelastungen keine Gefahren für die im Bundes -Bodenschutgesetz 
(BBodSchG) definierten Schutzgüter ausgehen.  
3. Hinweise  
3.1 Denkmalschutz  
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung von 
Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / 
Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL -
Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen.  Die 
Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  
3.2 Einsichtnahme in Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.  
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1

V-0324-2016-Anlage-4-Planverkleinerung

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III
II
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265
WA
0,4 0,8
o
GD  30° - 45°
II
Flur 150
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0324/2016Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 567: St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße
Planverkleinerung - Maßstab 1:1000

V-0324-2016-Anlage-1-Stellungnahmen

2908 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0324/2016  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits -  und 
Behör denbeteiligung  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 567:  
St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße  
Es wurde folgende Stellungnahme abgegeben:  
Die Eingeberin handelt in Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. Erbbaurechtsnehmerin.  
Inhalt:  
Nach Auffassung der Eingeberin leide der Bebauungsplanvorentwurf formell und materiell  an 
folgenden Fehlern:  
• Der Entwurf basiere auf unzutreffenden Beschlussgrundlagen, da als Antragsgegenstand 
nicht ein Hotel, sondern ein „Bordellbetrieb“ unterstellt worden wäre.  
• Der Planung mangele es an einer „städtebaulichen Notwendigkeit“.  
• Die Planung berücksichtige keine, in näherer Umgebung bereits vorhandenen, „Ersatz- und 
Ausgleichsflächen“ und sei auch wegen der „städtischen Mitwirkung an der Vorbereitung 
des zur Genehmigung gestellten Bauvorhabens“ sowie aufgrund der Nichtberücksichtigung 
„bestandskräftiger baulicher Anlagen“ „ermessens- und abwägungsfehlerhaft“.  
• Außerdem stehe der wirksame Flächennutzungsplan der Planung entgegen.  
• Die Planung entfalte eine „enteignende Wirkung“ und käme einer (unzulässigen)  
„Verhinderungsplanung“ gleich.  
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erwägungen wird angeregt,  die Planung einzustellen 
und damit die Festsetzung en des bisher geltenden Planungs rechtes (Bebauungsplan Nr. 347) 
beizubehalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die vorstehenden Bedenken werden nur stichwortartig vorgebracht, ohne diese näher zu 
begründen. Insoweit kann auch nur generalisierend Stellung genommen werden:  
Aus den verfahrensleitenden Vorlagen und Gremienbeschlüssen geht unmissverständlich der in 
Rede stehende Antraggegenstand (Hotel) hervor.  
Das wesentliche Planungsziel (Stärkung der Kanalzone als Grün-  und Naherholungsraum) wird 
in der Begründung zum Plan ausführlic h dargelegt. Insofern ist eine städtebauliche 
Erforderlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB gegeben.  
Ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan wurde bei der Entwicklung der 
zeichnerischen und textlichen Festsetzungskonzeption eine sorgfältige Auseinandersetz ung 
und Abwägung mit den hier zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belangen 
vorgenommen.  
Dabei waren auch die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans (Grünfläche) als 
öffentlicher Belang in die Abwägung einzustellen, die im Übrigen den Planungszielen 
vollständig entsprechen.  
Im Ergebnis werden mehr als ein Viertel des Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“ 
festgesetzt.  
Vor diesem Hintergrund kann von einer „enteignungsgleichen Verhinderungsplanung“ keine 
Rede sein.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Planung einzustellen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1).  
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 1

V-0324-2016-Anlage-2-Begruendung

26636 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0324/2016 
 
Begründun g  
zum Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße  
Inhalt Seite 
1. Ausgangslage ........................................................................................................................................ 1 
2. Planungsanlass ...................................................................................................................................... 1 
3. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3.1 Bestehendes Planungsrecht ....................................................................................................... 2 
3.2 Räumliche und strukturelle Situation .......................................................................................... 3 
3.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 
4. Inhalt des Bebauungsplans .................................................................................................................... 3 
4.1 Planungsziele .............................................................................................................................. 3 
4.2 Verfahren .................................................................................................................................... 4 
4.3 Bauflächen .................................................................................................................................. 5 
4.4 Private Grünflächen .................................................................................................................... 5 
4.5 Erschließung ............................................................................................................................... 6 
5. Umweltbelange ...................................................................................................................................... 6 
5.1 Immissionen ............................................................................................................................... 6 
5.2 Grünflächen und Artenschutz ..................................................................................................... 7 
5.3 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 7 
5.4 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 7 
6. Gesamtabwägung und Zusammenfassung ........................................................................................... 8 
7. Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 8 
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ........................................................................ 8 
1. Ausgangslage  
Der Bebauungsplan Nr.  347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / 
Dortmund-Ems-Kanal, rechtskräftig seit  dem 14.02.1992 diente vorwiegend dazu, die 
vorhandenen Kleingartenanlagen, die Sport - und Freizeiteinrichtungen sowie die 
Erwerbsgärtnerei planungsrechtlich abzusichern. Im nördlichen Teilbereich des 
Bebauungsplans sollte die vorhandene Splittersiedlung an der Wolbecker Straße entsprechend 
dem Bestand planungsrechtlich gesichert werden.  
Das Baufeld „SO-Gebiet, Zweckbestimmung Hotel“  wurde auf Anregung des Betreibers der 
Gaststätte Homann im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs Nr.  347 
ausschließlich deshalb eingeplant, um dem bestehenden Gaststättenbetrieb eine 
Entwicklungsperspektive (Hotel) einzuräumen und damit Möglichkeiten für eine dauerhafte 
Betriebssicherung zu eröffnen. Da der Betrieb inzwischen auf gegeben wurde, ist dieser 
Begründungszusammenhang für das angesprochene Baufeld entfallen. Da das Gebäude 
bereits abgebrochen wurde, ist die Situation auch städtebaulich neu zu bewerten. Dies soll im 
Rahmen des neu aufzustellenden Bebauungsplans erfolgen.  
2. Planungsanlass  
Für das Plangebiet wurde ein Bauantrag (Eingang 19.02.2014) zur Errichtung eines Hotels mit 
103 Betten mit Tiefgarage (18 Stellplätze) sowie mit zehn überirdischen Stellplätzen auf den 
verbleibenden Flächen gestellt. Bauvorhaben in diesem Bereich sind derzeit auf der Grundlage 
des Bebauungsplans Nr.  347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / 
Dortmund-Ems-Kanal, in Kraft getreten am 14.02.1992, zu beurteilen. Mit dem vorgenannten 
Begründung / Seite 1 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße /  
August-Schepers-Straße  
Bauantrag sollte das gemäß Bebauungsplan Nr.  347 noch verbleibende Baufeld (SO-Gebiet) 
im Südwesten des Grundstücks entsprechend bebaut werden.  
Da dieses Vorhaben den nunmehr bestehenden Planungszielen aus o.  g. Gründen 
widerspricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses  (Aufstellungsbeschluss für 
Bebauungsplan Nr. 567) die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens am 14.05.2014 
für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.  
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  567 am 02.04.2014 wurden auch 
die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von 
Baugesuchen / Veränderungssperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu 
sichern. Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche 
Bauaktivitäten oder N utzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist eine 
Veränderungssperre (Ratsbeschluss vom 10.09.2014) gemäß § 14 Baugesetzbuch ( BauGB) 
erlassen worden.  Die Veränderungssperre wurde durch Ratsbeschluss vom 17.02.2016 
verlängert. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  567 tritt die Veränderungssperre außer 
Kraft.  
3. Geltungsbereich  
Der Bebauungsplan Nr.  567 erstreckt sich im Stadtteil St. Mauritz . Das P langebiet wird 
begrenzt durch  
• die Wolbecker Straße (L 793) im Norden,  
• die August-Schepers-Straße im Nordwesten,  
• einen öffentlichen Weg im Südwesten und  
• die Grenze zu den Flurstücken 215 (bewaldete Parkfläche) und 216 (Wohnbebauung) im 
Osten.  
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 150, Flurstücke 190, 261 und 262 (teilweise).  
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind durch einen grauen 
Farbstreifen im Plan bezeichnet.  
3.1 Bestehendes Planungsrecht  
Der neu aufzustellende Bebauungsplan überplant einen Tei lbereich des Bebauungsplans 
Nr. 347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund- Ems-Kanal, in 
Kraft getreten am 14.02.1992, der nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans für diesen 
Bereich außer Kraft tritt.  
Neben den überwiegenden Grünfestsetzungen im Bebauungsplan Nr. 347 wurde für den 
Bereich des künftigen Bebauungsplans 567 bisher ein Sondergebiet „Hotel“ mit einer 
zusätzlichen Zulässigkeit von Schank - und Speisewirtschaften fest gesetzt. Beim Maß der 
baulichen Nutzung wurden auf der nordöstlichen Teilfläche die damals  existierenden 
Gasthausgebäude mit überbaubaren Grundstücksflächen planungsrechtlich abgesichert 
(GRZ 0,4; GFZ 0,8; zweigeschossige Bauweise, 48°+/-3°). Der nordwestliche Bereich stellte die 
eigentliche Hotel-Erweiterungsfläche dar und erlaubt e eine etwas höhere bauliche Ausnutzung 
(GRZ 0,4; GFZ 1,0; dreigeschossige Bauweise, 45°+/-3°).  
Begründung / Seite 2 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße /  
August-Schepers-Straße  
Die östlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäude wurden als Allgemeines Wohngebiet 
durch Baugrenzen mit geringfügigen Entwicklungsmöglichkeiten bezüglich der Grundfläche 
festgesetzt.  
Im Süden des Plangebiets w urden seinerzeit im Bebauungsplan Nr.  347 private Grünflächen 
mit der Zweckbestimmung Sportplatz fest gesetzt, wobei das nicht mehr genutzte 
Funktionsgebäude der Tennisplätze ebenfalls durch eine überbaubare Grundstücksfläche als 
Zubehörgebäude zur Grünfläche planungsrechtlich abgesichert wurde.  
3.2 Räumliche und strukturelle Situation  
Das Plangebiet befindet sich direkt östlich des Dortmund-Ems-Kanals, der hier eine starke 
Zäsur zwischen den dicht bebauten Wohnquartieren der südöstlichen Innenstadt (Herz -Jesu-
Viertel) und dem hauptsächlich von freizeitlichen und gärtnerischen Nutzungen geprägten 
Bereich bis zur Umgehungsstraße (B 51) im Südosten bildet.  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  347 wurden im Jahr 2013 statt des festgesetzten 
Hotels im Wege der Befreiung von der Art der Nutzung auf dem Grundstück der ehemaligen 
Gaststätte Homann drei Mehrfamilienhäuser im Anschluss an die bestehenden  
Siedlungsansätze genehmigt. Die v.g. Bauvorhaben wurden bisher nicht realisiert.  
Unmittelbar nordwestlich des Plangebiets liegt, durch die August -Schepers-Straße getrennt, 
das Kanalufer mit einer öffentlichen Grünfläche und einem kanalbegleitenden Fuß-  und 
Radweg. Nördlich schließt sich die stark befahrene Wolbecker Straße an, die das Plangebiet 
von den nördlich angrenzenden  Wohngebieten trennt . Die beschriebene Splittersiedlung  mit 
Wohnbebauung im Osten weist zum Teil villenartige Gebäude mit sehr tiefen  Hausgärten und 
ausgeprägtem Baumbewuchs sowie  Hecken auf. Dahinter befindet sich die Kleingartenanlage 
„Großer Dahlkamp“. Südlich/südwestlich des Plangebiets lieg en jenseits eines öffentlichen 
Weges (Schwarzer Weg) eine Erwerbsgärtnerei, vereinzelte Wohngebäude, sowie mit dem 
„Kleinen Dahlkamp“ eine weitere Kleingartenanlage. Entlang des Dortmund- Ems-Kanals und 
der August-Schepers-Straße schließen sich in Richtung Süden weitere Sportanlagen an.  
In Bezug auf die Geschoss igkeit ist das Umfeld – mit Ausnahme des an der Wolbecker Straße 
gelegenen Instituts der Feuerwehr (II -V) – weiträumig durch eine meist zweigeschossige 
Bauweise vorgeprägt.  
3.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Planungsbereich als Grünfläche mit den 
Zweckbestimmungen Parkanlage, Dauerkleingärten, Sportplatz und Spielbereich A dar. Die mit 
der Fortschreibung des FNP 2004 eingearbeiteten Ziele und Grundzüge der Grünordnung 
werden höherrangig angesehen als die D arstellung einer insul ar liegenden, kleinen 
Wohnbaufläche. Daher soll von einer Berichtigung des FNP im Wege der Anpassung (§ 13 a 
BauGB) abgesehen werden.  
4. Inhalt des Bebauungsplans  
4.1 Planungsziele  
Die übergeordneten Planungsziele sind wie folgt zusammen zu fassen: 
• Der Regionalplan weist das Plangebiet als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich aus.  
Begründung / Seite 3 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße /  
August-Schepers-Straße  
• Der Flächennutzungsplan stellt den gesamten Planungsbereich (sowie südlich und östlich 
angrenzende Flächen) als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen P arkanlage, 
Dauerkleingärten, Sportplatz und Spielbereich A dar.  
• Die Grundstücke liegen am nordöstlichen Rand des in der Grünordnung Münster 
ausgewiesenen Hauptgrünzuges Lütkenbeck -Loddenbach und zugleich am 
„systemüberlagernden Grünzug Dortmund- Ems-Kanal“. Im Grünsystem/Freiraumkonzept 
ist das Gebiet als Vorrangfläche für funktionale Grünanlagen innerhalb des radialen 
Grünzuges Lütkenbeck-Loddenbach eingetragen.  
In Anbetracht dieser übergeordneten Ziele und vor dem Hintergrund der geänderten, unter 
Punkt 1 und 2 genannten Rahmenbedingungen ist die Situation städtebaulich neu zu bewerten.  
Das übergeordnete Planungsziel besteht darin, diesen sensiblen Bereich, der zum einen am 
Schnittpunkt der beiden Freiraumsystem e Lütkenbeck-Loddenbach und Dortmund-Ems-Kanal 
und zum anderen am Rande des hochverdichteten Innenstadtbereichs liegt , von Bebauung 
freizuhalten, soweit möglich, der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und die Funktionen des 
Stadtgrüns zur Entfaltung zu bringen.  Dies spiegelt sich  u.a. auch in den Darstellungen des 
Flächennutzungsplans wider und gilt auch dann, wenn vorhandene Nutzungen wie 
Erwerbsgärtnereien oder einzelne Wohngebäude voraussichtlich längerfristig dort Bestand 
haben werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  347 im Jahre 1992 wurde dieses 
Ziel im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zugunsten einer Erweiterungsmöglichkeit der 
damals vorhandenen Gaststätte in Form eines Sondergebiets „Hotel“ zurückgestellt, was 
jedoch als städtebauliche Ausnahme mit dem Ziel der  ausschließlichen Betriebssicherung des 
damals vorhandenen Traditionslokals zu verstehen ist. Durch die Betriebsaufgabe tritt das Ziel 
der Weiterentwicklung der beiden für Stadtgliederung, Stadtökologie und Erholungsfunktionen 
bedeutenden Freiraumsysteme wieder in den V ordergrund. D ie geplante Dimension und 
Nutzungsintensität des  eingereichten Bauantr ags (solitäre, neue Hotelnutzung) würden zu 
Beeinträchtigungen v.g. Planungsziele zum Schutz des Freiraums führ en. Dem entsprechend 
ist heute –  auch vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen – eine andere 
städtebaulich begründete Entscheidung zugunsten eines Ausgleichs des Grün-  und 
Freiflächendefizits in der dicht bevölkerten südöstlichen Innenstadt zu treffen. Das 
Sondergebiet „Hotel“ ist somit nicht mehr Teil des Bebauungsplans Nr.  567 und wird daher 
nicht festgesetzt.  
Um jedoch nicht unverhältnismäßig in die bauliche und wirtschaftliche Ausnutzbarkeit des 
Grundstücks einzugreifen, wurde bereits im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens dem Antrag 
des Grundstücks eigentümers auf Errichtung von drei Mehrfamilienhäuser n à drei 
Wohneinheiten auf dem nordöstlichen Grundstücksteil  zugestimmt, da diese weitgehend (und 
für die erteilte Befreiung maßgeblich entscheidend)  auf den bereits versiegelten Flächen der 
ehemaligen Gaststätte realisiert werden, die ursprünglichen baulichen Dimensionen aufgrei fen 
und die östlich angrenzende Splittersiedlung städtebaulich sinnhaft und maßvoll abrunden.  
Mit der Festsetzung von privaten Grünflächen und von der Genehmigung slage entsprechenden 
Bauflächen wird den privaten Belangen der Grundstückseigentümerin hinreichend Rechnung 
getragen.  
4.2 Verfahren  
Der Bebauungsplan Nr.  567 wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB 
aufgestellt, da keine örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden. Das Planverfahren zur 
Schaffung von Planungsrecht wird gemäß § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der 
Innenentwicklung“ durchgeführt, da die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen 
vorliegen:  
Begründung / Seite 4 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße /  
August-Schepers-Straße  
• es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung; 
• die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet ist kleiner als 20.000 m²;  
• die Planung ermöglicht / umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen;  
• Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.  
4.3 Bauflächen  
Zur Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung ist die Art der baulichen Nutzung und sind die 
überbaubaren Grundstücksflächen von besonderer Bedeutung.  
Im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die 
Festsetzung stellt eine planungsr echtliche Sicherung der im Jahr  2013 genehmigten drei 
Mehrfamilienhäuser dar und erlaubt neben der vorrangig angestrebten Wohnnutzung 
ergänzende Nutzungen, die das Wohnen nicht stören. Die GRZ wird im A llgemeinen 
Wohngebiet mit 0,4, die GFZ mit 0,8 festgesetzt und orientiert sich damit an der Höchstgrenze 
des § 17 Abs.  1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO) für diese Gebietskategorie, um eine 
zweckmäßige und effiziente Ausnutzung des Baug rundstücks sicherzustellen. Die Zahl der 
Vollgeschosse ist auf ein Höchstmaß von II begrenzt und nimmt damit die Höhenentwicklung 
der östlich angrenzenden Straßenrandbebauung auf.  
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen definiert und greifen weitgehend 
jene des Bebauungsplans Nr.  347 für den dortigen Bereich auf. Dem entsprechend orientieren 
sie sich auch an den bereits durch die ehemalige Gaststätt ennutzung versiegelten Flächen und 
berücksichtigen die genehmigte Neuplanung.  
Für den nordwestlichen Bereich wird aus den o.g. Gründen das Sondergebiet „Hotel“ 
aufgehoben und stattdessen eine private Grünfläche festgesetzt, sodass nun der gesamte 
Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Ausnahme des Allgemeinen Wohngebiet s dieser 
Kategorie unterliegt. Auf eine Festlegung der Zweckbestimmung der privaten Grünfläche wurde 
bewusst verzichtet, um eine größtmögliche Flexibilität des Eigentümers für zukünftige 
Nutzungsoptionen zu gewährleisten, soweit sie der Hauptnutzung als Grünfläche entsprechen.  
Da bereits der Bestand in offener Bauweise realisiert wurde, wird eine offene Bauweise 
festgesetzt.  
Mit der Festsetzung einer geneigten Dachform (30° -45° Dachneigung) wird auf die umgebende 
Bebauung reagiert: Die angrenzende Wohnbebauung hat eine Dachneigung von etwa 45°. Die 
Lage am Kanal und die städtebauliche Besonderheit eines „Eckgrundstücks“ begründet  eine 
freiere Gestaltung der Dachform. Deshalb wird auf die Festsetzung der Dachform verzichtet.  
4.4 Private Grünflächen  
In Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans wi rd der Teil des 
Geltungsbereichs, der nicht als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird, als private 
Grünfläche festgesetzt, um die Ziele der Freiraumentwicklung zu sichern und ein e Bebauung 
und Versiegelung der Fläche auszuschließen.  
Eine öffentliche Grünfläche wird nicht festgesetzt, da angrenzende Freiräume ebenfalls im 
angrenzenden, rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.  347 als private Grünflächen festgesetzt 
sind. Der  Öffentlichkeit stehen die Flächen entlang des  Kanals für eine Naherholung zur 
Verfügung und durch den öffentlichen Weg „Schwarzen Weg“ südlich des Plangebiets sind und 
Begründung / Seite 5 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße /  
August-Schepers-Straße  
bleiben die umliegenden Freiflächen für die Öffentlichkeit erlebbar. D ie Funktionen des 
Stadtgrüns können ebenfalls durch private Grünflächen gewährleistet werden.  
Der Eingriff in bisher bestehende, private Baurechte ist vor dem Hintergrund der v.g. 
Planungsziele auch unter Würdigung der privaten Belange gerechtfertigt. Da die „Sieben-
Jahres-Frist“ (§ 42 BauGB) überschritten ist, bestehen keine Entschädigungsansprüche.  
Ein vorhandener Baum wird als erhaltenswert festgesetzt, da er sich städtebaulich prägend im 
Eingangsbereich von Osten befindet.  
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.  
4.5 Erschließung  
Von der vielbefahrenen Wolbecker Straße zweigt ein gleichnamiger Wohnstich ab, der das 
Plangebiet von Norden erschließt. Eine weitere innere öffentliche Erschließung des Plangebiets 
ist nicht erforderlich.  
Das P langebiet kann an die vorhandene Schmutz - und Regenwasserk analisation 
angeschlossen werden.  Durch die Bushaltestelle Lohausweg (Buslinien 11, 22, R22, R32, 
N84), die in ca. 200 m Entfernung zum Plangebiet liegt, ist eine gute Anbindung an den ÖPNV 
gewährleistet.  
Um eine Überflutung der Gebäude bei Starkregenereignissen zu vermeiden, wird festgesetzt, 
dass die Oberkante Fertigfußboden der Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,3 m über der 
Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen muss.  
5. Umweltbelange  
5.1 Immissionen  
Die Wolbecker Straße ist als Landesstraße L 793 klassifiziert und erfüllt dem entsprechend 
eine übergeordnete Funktion für den Durchgangsverkehr. Das festgesetzte Allgemeine 
Wohngebiet liegt im Einwirkungsbereich der Verkehrsemissionen.  
Nach überschlägigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die schallschutztechnischen 
Orientierungswerte für die Baugrenzen zur Wolbecker Straße hin für Allgemeine Wohngebiete 
gemäß DIN 48005 punktuell, jedoch um weniger als 3 dB(A) überschritten werden.  
Verträgliche Innenraumpegel, auch zur Wolbecker Straße hin, sind gewährleistet, da der 
technische Standard der Gebäudefassaden unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften 
zum Wärmeschutz bereits ausreichende Schalldämmwirkungen entfaltet. Außerdem is t zu 
berücksichtigen, dass die geplanten Wohngebäude jeweils über der Schallquelle „Wolbecker 
Straße“ abgewandte, ruhige Gartenseiten verfügen.  
Aktive Schutzmaßnahmen sind aufgrund der geringen Überschreitungen nicht erforderlich und 
scheiden außerdem aufgrund der exponierten städtebaulichen Situation aus.  
Lärm- und Geruchsbelästigungen durch den Schifffahrtsverkehr auf dem Dortmund- Ems-Kanal 
bewegen sich im verträglichen Rahmen. Gleiches gilt aufgrund der gegebenen 
Abstandsverhältnisse für die Emissionen, die von den südöstlich des Plangebiets gelegenen 
Sportanlagen ausgehen.  
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für den Bereich Wolbecker Straße in den 
kommenden Jahren umfangreiche Baumaßnahmen im Zuge der Brückenneubauten über den 
Begründung / Seite 6 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße /  
August-Schepers-Straße  
Dortmund-Ems-Kanal ( 2017) und über die B  51 (2016) zu erwarten sind. Die damit 
verbundenen Lärmbelastungen sind nur temporär.  
5.2 Grünflächen und Artenschutz  
Im Plangebiet befinden sich die geräumten Bauflächen für die bereits genehmigten 
Mehrfamilienhäuser sowie die Flächen, die als private Grünflächen festgesetzt werden. In 
diesen befinden sich die beiden Tennisplätze sowie das Vereinsgebäude. Die Nutzung der 
Tenniseinrichtungen wurde aufgegeben. Auf den verbleibenden Flächen stehen Laub-  und 
Nadelgehölze. Ein Baum im West en des Plangebiets ist erhaltungswürdig und wird demgemäß 
im Bebauungsplan festgesetzt.  
Hinweise auf planungsrelevante Arten liegen für das Plangebiet nicht vor. Relevante 
Vorkommen dieser Tierarten sind aufgrund der Struktur des Gebiet s auch nicht zu erwarten. Es 
ist davon auszugehen, dass das Plangebiet für die häufigen Tierarten des Siedlungsgebiets als 
Fortpflanzungs- und Ruheraum sowie als Nahrungshabitat dient. Durch die Festsetzung der 
privaten Grünfläche bleibt der Charakter dieser Fläche grundsätz lich erhalten. Bei den üblichen 
gärtnerischen Tätigkeiten sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten, d.h. es 
dürfen keine Nester zerstört, Tiere getötet werden etc. Eventuell notwendige Fällarbeiten sind 
aus Gründen des Artenschutzes in der Zeit von Oktober bis Februar vorzunehmen. Da das 
ehemalige Vereinsgebäude potenzielle Tagesverstecke für Fledermäuse bietet, werden im 
Rahmen einer Genehmigung für den Abbruch dieses Gebäudes ggf. Schutzmaßnahmen 
festgelegt.  
Aufgrund der überwiegenden Grünfestsetzungen des Bebauungsplans, auch in dem Bereich, in 
dem nach bisherigem Planungsrecht ein Hotelneubau möglich gewesen wäre sowie der 
Begrenzung der Wohnbebauung auf den Bereich, der bereits in der Vergangenheit bebaut und 
versiegelt war, sind artens chutzrechtliche Konflikte nicht zu erwarten. Für eine weitergehende 
Prüfung im Planverfahren bestehen aufgrund der beschriebenen Situation keine Anhaltspunkte.  
5.3 Altlasten / Altstandorte  
Das gesamte Plangebiet  befindet sich im Bereich der im städtischen Verzeichnis über 
schädliche Bodenveränderungen geführten Fläche 10055.  
Untersuchungen wurden auf dem Grundstück durchgeführt, hierbei wurden in verschiedenen 
Bereichen Auffüllungen und Kontaminationen mit Kohlenwasserstoffen (KW) oberhalb der in 
den bodenschutzrechtlichen Regelwerken festgesetzten Prüfwerte festgestellt.  
Bei künftigen Genehmigungsverfahren muss der Antragssteller durch ein Gutachten 
nachweisen, dass von den Bodenbelastungen keine Gefahren für die im Bundes -
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definierten Schutzgüter ausgehen.  
Im Bebauungsplan erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung in den textlichen Festsetzungen.  
5.4 Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitig em Kenntnisstand keine 
Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes N RW (DSchG). Bei Bodeneingriffen in 
einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit 
archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenk mäler 
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der 
natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkm älern und 
das Verhalten bei deren Entdeckung regelt das Denkmalschutzgesetz.  
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Begründung / Seite 7 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567  
St. Mauritz – Wolbecker Straße /  
August-Schepers-Straße  
6. Gesamtabwägung und Zusammenfassung  
Durch die getroffenen Festsetzungen erfolgt eine gerechte Abwägung zwischen den 
übergeordneten Zielen der Grünordnung und des Freiraumschutzes einerseits sowie den 
privaten Belangen nach angemessener Inwertsetzung des (Bau-) Grundstückes andererseits.  
Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in 
Natur und Landschaft; die Wirkung  von Eingriffen wurde im Rahmen des Planungsproz esses 
gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt.  
Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, 
sodass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich ist.  
7. Flächenbilanz  
Plangebiet gesamt 0,88 ha 100 % 
Private Grünfläche 0,65 ha 74 % 
Bauflächen (WA) 0,23 ha 26 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich in Privateigentum.  
Die Realisierung der Planung wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im bzw. am 
Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen 
in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein S ozialplan ist nicht 
erforderlich.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)  
als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________  
als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 567:  
St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße  
Münster, den __________ 
 
 
 
Oberbürgermeister 
Begründung / Seite 8 von 8

Beschlussvorlage

4321 Zeichen

V/0324/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 567: St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegende Stellungnahme zum Entwurf des Bebauu ngsplans Nr.  567: St.  Mauritz – 
Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird der nachfolgenden Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungs plans Nr.  567 nicht 
gefolgt:  
 
1.1.1 Der Anregung, die Planung einzustellen (siehe Anlage 1).  
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.  567: St.  Mauritz – Wolbecker Straße / August -Schepers-
Straße wird gemäß §§  2 und 10 i.  V. m. §  13 a Baugesetzbuch (BauGB) und §§  7 und 41 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 567 wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die oben stehe nden 
Beschlussvorschläge keine Kosten entstehen.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0324/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0324/2016 
Begründung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster hat am 02.04.2014 gemäß §  2 (1) BauGB den Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  567 gefasst (siehe Vorlage Nr.  V/0274/2014). Die 
frühzeitige Bete iligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1) BauGB erfolgte vom 02.03. bis zum 
16.03.2015 durch Aushang des Planentwurfs im Kundenzentrum des Stadthauses  3. Die 
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (1) 
BauGB fand vo m 15.09. bis zum 15.10.2015 statt. Die öffentliche Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs gemäß §  3 (2) BauGB wurde vom 07.03. bis zum 07.04.2016 
durchgeführt. Parallel zur öffentlichen Auslegung fand auch die Beteil igung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB statt.  
 
Zu diesen Beteiligungen ist insgesamt 1  Stellungnahme eingegangen (siehe Anlage 1). Über sie 
soll entsprechend dem Beschlussvorschlag unter 1.1 Beschluss gefasst werden.  
 
2. Der Planentwurf soll aufgrund des obe nstehenden Beschlussvorschlags nicht geändert oder 
ergänzt werden. Somit kann auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr.  567 gefasst 
werden (Beschlussvorschlag 2).  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.02.2016 die Satzung der Stadt Münster zur 1. Verlängerung 
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 106 für den Bereich des Bebauungsplans Nr.  567: 
St. Mauritz – Wolbecker Straße / August -Schepers-Straße beschlossen (siehe Vorlage 
Nr. V/0992/2015). Diese Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald u nd soweit der 
Bebauungsplan Nr. 567 nach dem oben stehenden Satzungsbeschluss (Beschlussvorschlag  2) 
durch Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten sein wird.  
 
Der Bebauungsplan Nr.  567 ist ein einfacher Bebauungsplan gemäß §  30 (3) BauGB, da keine 
örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden. Das Planverfahren zu r Schaffung von 
Planungsrecht wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der 
Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  567 überlagert den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Nr.  347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / 
Dortmund-Ems-Kanal. Im Überlagerungsbereich tritt der neue Bebauungsplan an die Stelle des  
bisherigen Pl anungsrechts. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplans 
Nr. 347 können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
1. Stellungnahme  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung

Beratungsverlauf (4)

16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 47.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 50.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Wolbecker Straße
  • August-Schepers-Straße 1
  • Albersloher Weg 33
  • Lütkenbecker Weg
  • An den Speichern 7
  • Umgehungsstraße
  • Lohausweg

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Details

Aktenzeichen
V/0324/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37