V/0324/2016
Bebauungsplan Nr. 567 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0324-2016-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0324/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Die Oberkante Fertigfußboden der Gebäude im Erdgeschoss muss mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. 2. Kennzeichnungen gemäß § 9 Abs. 5 BauGB 2.1 Altlasten Das gesamte Plangebiet ist Altlastenverdachtsfläche. Im Baugenehmigungsverfahren ist dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster als Untere Bodenschutzbehörde nachzu weisen, dass von den vorhandenen Bodenbelastungen keine Gefahren für die im Bundes -Bodenschutgesetz (BBodSchG) definierten Schutzgüter ausgehen. 3. Hinweise 3.1 Denkmalschutz Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 3.2 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1
V-0324-2016-Anlage-4-Planverkleinerung
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Anl 190 215 216 202 251 252 253 254 234 2056 2362 I 152a I 154a II 152b I I 152 I 166 III II Weg Anl 258 259 260 261 262 263 264 265 WA 0,4 0,8 o GD 30° - 45° II Flur 150 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0324/2016Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER Bebauungsplan Nr. 567: St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Planverkleinerung - Maßstab 1:1000
V-0324-2016-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0324/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Stellungnahmen zur Öffentlichkeits - und Behör denbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 567: St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Es wurde folgende Stellungnahme abgegeben: Die Eingeberin handelt in Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. Erbbaurechtsnehmerin. Inhalt: Nach Auffassung der Eingeberin leide der Bebauungsplanvorentwurf formell und materiell an folgenden Fehlern: • Der Entwurf basiere auf unzutreffenden Beschlussgrundlagen, da als Antragsgegenstand nicht ein Hotel, sondern ein „Bordellbetrieb“ unterstellt worden wäre. • Der Planung mangele es an einer „städtebaulichen Notwendigkeit“. • Die Planung berücksichtige keine, in näherer Umgebung bereits vorhandenen, „Ersatz- und Ausgleichsflächen“ und sei auch wegen der „städtischen Mitwirkung an der Vorbereitung des zur Genehmigung gestellten Bauvorhabens“ sowie aufgrund der Nichtberücksichtigung „bestandskräftiger baulicher Anlagen“ „ermessens- und abwägungsfehlerhaft“. • Außerdem stehe der wirksame Flächennutzungsplan der Planung entgegen. • Die Planung entfalte eine „enteignende Wirkung“ und käme einer (unzulässigen) „Verhinderungsplanung“ gleich. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erwägungen wird angeregt, die Planung einzustellen und damit die Festsetzung en des bisher geltenden Planungs rechtes (Bebauungsplan Nr. 347) beizubehalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die vorstehenden Bedenken werden nur stichwortartig vorgebracht, ohne diese näher zu begründen. Insoweit kann auch nur generalisierend Stellung genommen werden: Aus den verfahrensleitenden Vorlagen und Gremienbeschlüssen geht unmissverständlich der in Rede stehende Antraggegenstand (Hotel) hervor. Das wesentliche Planungsziel (Stärkung der Kanalzone als Grün- und Naherholungsraum) wird in der Begründung zum Plan ausführlic h dargelegt. Insofern ist eine städtebauliche Erforderlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB gegeben. Ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan wurde bei der Entwicklung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungskonzeption eine sorgfältige Auseinandersetz ung und Abwägung mit den hier zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belangen vorgenommen. Dabei waren auch die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans (Grünfläche) als öffentlicher Belang in die Abwägung einzustellen, die im Übrigen den Planungszielen vollständig entsprechen. Im Ergebnis werden mehr als ein Viertel des Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Vor diesem Hintergrund kann von einer „enteignungsgleichen Verhinderungsplanung“ keine Rede sein. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Planung einzustellen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1). Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 1
V-0324-2016-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0324/2016 Begründun g zum Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Inhalt Seite 1. Ausgangslage ........................................................................................................................................ 1 2. Planungsanlass ...................................................................................................................................... 1 3. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3.1 Bestehendes Planungsrecht ....................................................................................................... 2 3.2 Räumliche und strukturelle Situation .......................................................................................... 3 3.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 4. Inhalt des Bebauungsplans .................................................................................................................... 3 4.1 Planungsziele .............................................................................................................................. 3 4.2 Verfahren .................................................................................................................................... 4 4.3 Bauflächen .................................................................................................................................. 5 4.4 Private Grünflächen .................................................................................................................... 5 4.5 Erschließung ............................................................................................................................... 6 5. Umweltbelange ...................................................................................................................................... 6 5.1 Immissionen ............................................................................................................................... 6 5.2 Grünflächen und Artenschutz ..................................................................................................... 7 5.3 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................ 7 5.4 Denkmalschutz / Archäologie ..................................................................................................... 7 6. Gesamtabwägung und Zusammenfassung ........................................................................................... 8 7. Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 8 8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ........................................................................ 8 1. Ausgangslage Der Bebauungsplan Nr. 347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal, rechtskräftig seit dem 14.02.1992 diente vorwiegend dazu, die vorhandenen Kleingartenanlagen, die Sport - und Freizeiteinrichtungen sowie die Erwerbsgärtnerei planungsrechtlich abzusichern. Im nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans sollte die vorhandene Splittersiedlung an der Wolbecker Straße entsprechend dem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Das Baufeld „SO-Gebiet, Zweckbestimmung Hotel“ wurde auf Anregung des Betreibers der Gaststätte Homann im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 347 ausschließlich deshalb eingeplant, um dem bestehenden Gaststättenbetrieb eine Entwicklungsperspektive (Hotel) einzuräumen und damit Möglichkeiten für eine dauerhafte Betriebssicherung zu eröffnen. Da der Betrieb inzwischen auf gegeben wurde, ist dieser Begründungszusammenhang für das angesprochene Baufeld entfallen. Da das Gebäude bereits abgebrochen wurde, ist die Situation auch städtebaulich neu zu bewerten. Dies soll im Rahmen des neu aufzustellenden Bebauungsplans erfolgen. 2. Planungsanlass Für das Plangebiet wurde ein Bauantrag (Eingang 19.02.2014) zur Errichtung eines Hotels mit 103 Betten mit Tiefgarage (18 Stellplätze) sowie mit zehn überirdischen Stellplätzen auf den verbleibenden Flächen gestellt. Bauvorhaben in diesem Bereich sind derzeit auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal, in Kraft getreten am 14.02.1992, zu beurteilen. Mit dem vorgenannten Begründung / Seite 1 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Bauantrag sollte das gemäß Bebauungsplan Nr. 347 noch verbleibende Baufeld (SO-Gebiet) im Südwesten des Grundstücks entsprechend bebaut werden. Da dieses Vorhaben den nunmehr bestehenden Planungszielen aus o. g. Gründen widerspricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses (Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 567) die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens am 14.05.2014 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt. Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 567 am 02.04.2014 wurden auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen / Veränderungssperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu sichern. Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder N utzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist eine Veränderungssperre (Ratsbeschluss vom 10.09.2014) gemäß § 14 Baugesetzbuch ( BauGB) erlassen worden. Die Veränderungssperre wurde durch Ratsbeschluss vom 17.02.2016 verlängert. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 567 tritt die Veränderungssperre außer Kraft. 3. Geltungsbereich Der Bebauungsplan Nr. 567 erstreckt sich im Stadtteil St. Mauritz . Das P langebiet wird begrenzt durch • die Wolbecker Straße (L 793) im Norden, • die August-Schepers-Straße im Nordwesten, • einen öffentlichen Weg im Südwesten und • die Grenze zu den Flurstücken 215 (bewaldete Parkfläche) und 216 (Wohnbebauung) im Osten. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 150, Flurstücke 190, 261 und 262 (teilweise). Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind durch einen grauen Farbstreifen im Plan bezeichnet. 3.1 Bestehendes Planungsrecht Der neu aufzustellende Bebauungsplan überplant einen Tei lbereich des Bebauungsplans Nr. 347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund- Ems-Kanal, in Kraft getreten am 14.02.1992, der nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans für diesen Bereich außer Kraft tritt. Neben den überwiegenden Grünfestsetzungen im Bebauungsplan Nr. 347 wurde für den Bereich des künftigen Bebauungsplans 567 bisher ein Sondergebiet „Hotel“ mit einer zusätzlichen Zulässigkeit von Schank - und Speisewirtschaften fest gesetzt. Beim Maß der baulichen Nutzung wurden auf der nordöstlichen Teilfläche die damals existierenden Gasthausgebäude mit überbaubaren Grundstücksflächen planungsrechtlich abgesichert (GRZ 0,4; GFZ 0,8; zweigeschossige Bauweise, 48°+/-3°). Der nordwestliche Bereich stellte die eigentliche Hotel-Erweiterungsfläche dar und erlaubt e eine etwas höhere bauliche Ausnutzung (GRZ 0,4; GFZ 1,0; dreigeschossige Bauweise, 45°+/-3°). Begründung / Seite 2 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Die östlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäude wurden als Allgemeines Wohngebiet durch Baugrenzen mit geringfügigen Entwicklungsmöglichkeiten bezüglich der Grundfläche festgesetzt. Im Süden des Plangebiets w urden seinerzeit im Bebauungsplan Nr. 347 private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz fest gesetzt, wobei das nicht mehr genutzte Funktionsgebäude der Tennisplätze ebenfalls durch eine überbaubare Grundstücksfläche als Zubehörgebäude zur Grünfläche planungsrechtlich abgesichert wurde. 3.2 Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet befindet sich direkt östlich des Dortmund-Ems-Kanals, der hier eine starke Zäsur zwischen den dicht bebauten Wohnquartieren der südöstlichen Innenstadt (Herz -Jesu- Viertel) und dem hauptsächlich von freizeitlichen und gärtnerischen Nutzungen geprägten Bereich bis zur Umgehungsstraße (B 51) im Südosten bildet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 347 wurden im Jahr 2013 statt des festgesetzten Hotels im Wege der Befreiung von der Art der Nutzung auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Homann drei Mehrfamilienhäuser im Anschluss an die bestehenden Siedlungsansätze genehmigt. Die v.g. Bauvorhaben wurden bisher nicht realisiert. Unmittelbar nordwestlich des Plangebiets liegt, durch die August -Schepers-Straße getrennt, das Kanalufer mit einer öffentlichen Grünfläche und einem kanalbegleitenden Fuß- und Radweg. Nördlich schließt sich die stark befahrene Wolbecker Straße an, die das Plangebiet von den nördlich angrenzenden Wohngebieten trennt . Die beschriebene Splittersiedlung mit Wohnbebauung im Osten weist zum Teil villenartige Gebäude mit sehr tiefen Hausgärten und ausgeprägtem Baumbewuchs sowie Hecken auf. Dahinter befindet sich die Kleingartenanlage „Großer Dahlkamp“. Südlich/südwestlich des Plangebiets lieg en jenseits eines öffentlichen Weges (Schwarzer Weg) eine Erwerbsgärtnerei, vereinzelte Wohngebäude, sowie mit dem „Kleinen Dahlkamp“ eine weitere Kleingartenanlage. Entlang des Dortmund- Ems-Kanals und der August-Schepers-Straße schließen sich in Richtung Süden weitere Sportanlagen an. In Bezug auf die Geschoss igkeit ist das Umfeld – mit Ausnahme des an der Wolbecker Straße gelegenen Instituts der Feuerwehr (II -V) – weiträumig durch eine meist zweigeschossige Bauweise vorgeprägt. 3.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Planungsbereich als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Dauerkleingärten, Sportplatz und Spielbereich A dar. Die mit der Fortschreibung des FNP 2004 eingearbeiteten Ziele und Grundzüge der Grünordnung werden höherrangig angesehen als die D arstellung einer insul ar liegenden, kleinen Wohnbaufläche. Daher soll von einer Berichtigung des FNP im Wege der Anpassung (§ 13 a BauGB) abgesehen werden. 4. Inhalt des Bebauungsplans 4.1 Planungsziele Die übergeordneten Planungsziele sind wie folgt zusammen zu fassen: • Der Regionalplan weist das Plangebiet als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich aus. Begründung / Seite 3 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße • Der Flächennutzungsplan stellt den gesamten Planungsbereich (sowie südlich und östlich angrenzende Flächen) als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen P arkanlage, Dauerkleingärten, Sportplatz und Spielbereich A dar. • Die Grundstücke liegen am nordöstlichen Rand des in der Grünordnung Münster ausgewiesenen Hauptgrünzuges Lütkenbeck -Loddenbach und zugleich am „systemüberlagernden Grünzug Dortmund- Ems-Kanal“. Im Grünsystem/Freiraumkonzept ist das Gebiet als Vorrangfläche für funktionale Grünanlagen innerhalb des radialen Grünzuges Lütkenbeck-Loddenbach eingetragen. In Anbetracht dieser übergeordneten Ziele und vor dem Hintergrund der geänderten, unter Punkt 1 und 2 genannten Rahmenbedingungen ist die Situation städtebaulich neu zu bewerten. Das übergeordnete Planungsziel besteht darin, diesen sensiblen Bereich, der zum einen am Schnittpunkt der beiden Freiraumsystem e Lütkenbeck-Loddenbach und Dortmund-Ems-Kanal und zum anderen am Rande des hochverdichteten Innenstadtbereichs liegt , von Bebauung freizuhalten, soweit möglich, der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und die Funktionen des Stadtgrüns zur Entfaltung zu bringen. Dies spiegelt sich u.a. auch in den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider und gilt auch dann, wenn vorhandene Nutzungen wie Erwerbsgärtnereien oder einzelne Wohngebäude voraussichtlich längerfristig dort Bestand haben werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 347 im Jahre 1992 wurde dieses Ziel im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zugunsten einer Erweiterungsmöglichkeit der damals vorhandenen Gaststätte in Form eines Sondergebiets „Hotel“ zurückgestellt, was jedoch als städtebauliche Ausnahme mit dem Ziel der ausschließlichen Betriebssicherung des damals vorhandenen Traditionslokals zu verstehen ist. Durch die Betriebsaufgabe tritt das Ziel der Weiterentwicklung der beiden für Stadtgliederung, Stadtökologie und Erholungsfunktionen bedeutenden Freiraumsysteme wieder in den V ordergrund. D ie geplante Dimension und Nutzungsintensität des eingereichten Bauantr ags (solitäre, neue Hotelnutzung) würden zu Beeinträchtigungen v.g. Planungsziele zum Schutz des Freiraums führ en. Dem entsprechend ist heute – auch vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen – eine andere städtebaulich begründete Entscheidung zugunsten eines Ausgleichs des Grün- und Freiflächendefizits in der dicht bevölkerten südöstlichen Innenstadt zu treffen. Das Sondergebiet „Hotel“ ist somit nicht mehr Teil des Bebauungsplans Nr. 567 und wird daher nicht festgesetzt. Um jedoch nicht unverhältnismäßig in die bauliche und wirtschaftliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks einzugreifen, wurde bereits im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens dem Antrag des Grundstücks eigentümers auf Errichtung von drei Mehrfamilienhäuser n à drei Wohneinheiten auf dem nordöstlichen Grundstücksteil zugestimmt, da diese weitgehend (und für die erteilte Befreiung maßgeblich entscheidend) auf den bereits versiegelten Flächen der ehemaligen Gaststätte realisiert werden, die ursprünglichen baulichen Dimensionen aufgrei fen und die östlich angrenzende Splittersiedlung städtebaulich sinnhaft und maßvoll abrunden. Mit der Festsetzung von privaten Grünflächen und von der Genehmigung slage entsprechenden Bauflächen wird den privaten Belangen der Grundstückseigentümerin hinreichend Rechnung getragen. 4.2 Verfahren Der Bebauungsplan Nr. 567 wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt, da keine örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden. Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gemäß § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, da die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: Begründung / Seite 4 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße • es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung; • die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet ist kleiner als 20.000 m²; • die Planung ermöglicht / umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; • Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. 4.3 Bauflächen Zur Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung ist die Art der baulichen Nutzung und sind die überbaubaren Grundstücksflächen von besonderer Bedeutung. Im nordöstlichen Teil des Geltungsbereichs wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Festsetzung stellt eine planungsr echtliche Sicherung der im Jahr 2013 genehmigten drei Mehrfamilienhäuser dar und erlaubt neben der vorrangig angestrebten Wohnnutzung ergänzende Nutzungen, die das Wohnen nicht stören. Die GRZ wird im A llgemeinen Wohngebiet mit 0,4, die GFZ mit 0,8 festgesetzt und orientiert sich damit an der Höchstgrenze des § 17 Abs. 1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO) für diese Gebietskategorie, um eine zweckmäßige und effiziente Ausnutzung des Baug rundstücks sicherzustellen. Die Zahl der Vollgeschosse ist auf ein Höchstmaß von II begrenzt und nimmt damit die Höhenentwicklung der östlich angrenzenden Straßenrandbebauung auf. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen definiert und greifen weitgehend jene des Bebauungsplans Nr. 347 für den dortigen Bereich auf. Dem entsprechend orientieren sie sich auch an den bereits durch die ehemalige Gaststätt ennutzung versiegelten Flächen und berücksichtigen die genehmigte Neuplanung. Für den nordwestlichen Bereich wird aus den o.g. Gründen das Sondergebiet „Hotel“ aufgehoben und stattdessen eine private Grünfläche festgesetzt, sodass nun der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Ausnahme des Allgemeinen Wohngebiet s dieser Kategorie unterliegt. Auf eine Festlegung der Zweckbestimmung der privaten Grünfläche wurde bewusst verzichtet, um eine größtmögliche Flexibilität des Eigentümers für zukünftige Nutzungsoptionen zu gewährleisten, soweit sie der Hauptnutzung als Grünfläche entsprechen. Da bereits der Bestand in offener Bauweise realisiert wurde, wird eine offene Bauweise festgesetzt. Mit der Festsetzung einer geneigten Dachform (30° -45° Dachneigung) wird auf die umgebende Bebauung reagiert: Die angrenzende Wohnbebauung hat eine Dachneigung von etwa 45°. Die Lage am Kanal und die städtebauliche Besonderheit eines „Eckgrundstücks“ begründet eine freiere Gestaltung der Dachform. Deshalb wird auf die Festsetzung der Dachform verzichtet. 4.4 Private Grünflächen In Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans wi rd der Teil des Geltungsbereichs, der nicht als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird, als private Grünfläche festgesetzt, um die Ziele der Freiraumentwicklung zu sichern und ein e Bebauung und Versiegelung der Fläche auszuschließen. Eine öffentliche Grünfläche wird nicht festgesetzt, da angrenzende Freiräume ebenfalls im angrenzenden, rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 347 als private Grünflächen festgesetzt sind. Der Öffentlichkeit stehen die Flächen entlang des Kanals für eine Naherholung zur Verfügung und durch den öffentlichen Weg „Schwarzen Weg“ südlich des Plangebiets sind und Begründung / Seite 5 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße bleiben die umliegenden Freiflächen für die Öffentlichkeit erlebbar. D ie Funktionen des Stadtgrüns können ebenfalls durch private Grünflächen gewährleistet werden. Der Eingriff in bisher bestehende, private Baurechte ist vor dem Hintergrund der v.g. Planungsziele auch unter Würdigung der privaten Belange gerechtfertigt. Da die „Sieben- Jahres-Frist“ (§ 42 BauGB) überschritten ist, bestehen keine Entschädigungsansprüche. Ein vorhandener Baum wird als erhaltenswert festgesetzt, da er sich städtebaulich prägend im Eingangsbereich von Osten befindet. Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen. 4.5 Erschließung Von der vielbefahrenen Wolbecker Straße zweigt ein gleichnamiger Wohnstich ab, der das Plangebiet von Norden erschließt. Eine weitere innere öffentliche Erschließung des Plangebiets ist nicht erforderlich. Das P langebiet kann an die vorhandene Schmutz - und Regenwasserk analisation angeschlossen werden. Durch die Bushaltestelle Lohausweg (Buslinien 11, 22, R22, R32, N84), die in ca. 200 m Entfernung zum Plangebiet liegt, ist eine gute Anbindung an den ÖPNV gewährleistet. Um eine Überflutung der Gebäude bei Starkregenereignissen zu vermeiden, wird festgesetzt, dass die Oberkante Fertigfußboden der Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen muss. 5. Umweltbelange 5.1 Immissionen Die Wolbecker Straße ist als Landesstraße L 793 klassifiziert und erfüllt dem entsprechend eine übergeordnete Funktion für den Durchgangsverkehr. Das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet liegt im Einwirkungsbereich der Verkehrsemissionen. Nach überschlägigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die schallschutztechnischen Orientierungswerte für die Baugrenzen zur Wolbecker Straße hin für Allgemeine Wohngebiete gemäß DIN 48005 punktuell, jedoch um weniger als 3 dB(A) überschritten werden. Verträgliche Innenraumpegel, auch zur Wolbecker Straße hin, sind gewährleistet, da der technische Standard der Gebäudefassaden unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zum Wärmeschutz bereits ausreichende Schalldämmwirkungen entfaltet. Außerdem is t zu berücksichtigen, dass die geplanten Wohngebäude jeweils über der Schallquelle „Wolbecker Straße“ abgewandte, ruhige Gartenseiten verfügen. Aktive Schutzmaßnahmen sind aufgrund der geringen Überschreitungen nicht erforderlich und scheiden außerdem aufgrund der exponierten städtebaulichen Situation aus. Lärm- und Geruchsbelästigungen durch den Schifffahrtsverkehr auf dem Dortmund- Ems-Kanal bewegen sich im verträglichen Rahmen. Gleiches gilt aufgrund der gegebenen Abstandsverhältnisse für die Emissionen, die von den südöstlich des Plangebiets gelegenen Sportanlagen ausgehen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für den Bereich Wolbecker Straße in den kommenden Jahren umfangreiche Baumaßnahmen im Zuge der Brückenneubauten über den Begründung / Seite 6 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Dortmund-Ems-Kanal ( 2017) und über die B 51 (2016) zu erwarten sind. Die damit verbundenen Lärmbelastungen sind nur temporär. 5.2 Grünflächen und Artenschutz Im Plangebiet befinden sich die geräumten Bauflächen für die bereits genehmigten Mehrfamilienhäuser sowie die Flächen, die als private Grünflächen festgesetzt werden. In diesen befinden sich die beiden Tennisplätze sowie das Vereinsgebäude. Die Nutzung der Tenniseinrichtungen wurde aufgegeben. Auf den verbleibenden Flächen stehen Laub- und Nadelgehölze. Ein Baum im West en des Plangebiets ist erhaltungswürdig und wird demgemäß im Bebauungsplan festgesetzt. Hinweise auf planungsrelevante Arten liegen für das Plangebiet nicht vor. Relevante Vorkommen dieser Tierarten sind aufgrund der Struktur des Gebiet s auch nicht zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet für die häufigen Tierarten des Siedlungsgebiets als Fortpflanzungs- und Ruheraum sowie als Nahrungshabitat dient. Durch die Festsetzung der privaten Grünfläche bleibt der Charakter dieser Fläche grundsätz lich erhalten. Bei den üblichen gärtnerischen Tätigkeiten sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten, d.h. es dürfen keine Nester zerstört, Tiere getötet werden etc. Eventuell notwendige Fällarbeiten sind aus Gründen des Artenschutzes in der Zeit von Oktober bis Februar vorzunehmen. Da das ehemalige Vereinsgebäude potenzielle Tagesverstecke für Fledermäuse bietet, werden im Rahmen einer Genehmigung für den Abbruch dieses Gebäudes ggf. Schutzmaßnahmen festgelegt. Aufgrund der überwiegenden Grünfestsetzungen des Bebauungsplans, auch in dem Bereich, in dem nach bisherigem Planungsrecht ein Hotelneubau möglich gewesen wäre sowie der Begrenzung der Wohnbebauung auf den Bereich, der bereits in der Vergangenheit bebaut und versiegelt war, sind artens chutzrechtliche Konflikte nicht zu erwarten. Für eine weitergehende Prüfung im Planverfahren bestehen aufgrund der beschriebenen Situation keine Anhaltspunkte. 5.3 Altlasten / Altstandorte Das gesamte Plangebiet befindet sich im Bereich der im städtischen Verzeichnis über schädliche Bodenveränderungen geführten Fläche 10055. Untersuchungen wurden auf dem Grundstück durchgeführt, hierbei wurden in verschiedenen Bereichen Auffüllungen und Kontaminationen mit Kohlenwasserstoffen (KW) oberhalb der in den bodenschutzrechtlichen Regelwerken festgesetzten Prüfwerte festgestellt. Bei künftigen Genehmigungsverfahren muss der Antragssteller durch ein Gutachten nachweisen, dass von den Bodenbelastungen keine Gefahren für die im Bundes - Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definierten Schutzgüter ausgehen. Im Bebauungsplan erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung in den textlichen Festsetzungen. 5.4 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitig em Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes N RW (DSchG). Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenk mäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkm älern und das Verhalten bei deren Entdeckung regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Begründung / Seite 7 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 567 St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße 6. Gesamtabwägung und Zusammenfassung Durch die getroffenen Festsetzungen erfolgt eine gerechte Abwägung zwischen den übergeordneten Zielen der Grünordnung und des Freiraumschutzes einerseits sowie den privaten Belangen nach angemessener Inwertsetzung des (Bau-) Grundstückes andererseits. Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft; die Wirkung von Eingriffen wurde im Rahmen des Planungsproz esses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, sodass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich ist. 7. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 0,88 ha 100 % Private Grünfläche 0,65 ha 74 % Bauflächen (WA) 0,23 ha 26 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich in Privateigentum. Die Realisierung der Planung wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im bzw. am Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein S ozialplan ist nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 567: St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße Münster, den __________ Oberbürgermeister Begründung / Seite 8 von 8
Beschlussvorlage
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V/0324/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 567: St. Mauritz - Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegende Stellungnahme zum Entwurf des Bebauu ngsplans Nr. 567: St. Mauritz – Wolbecker Straße / August-Schepers-Straße wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird der nachfolgenden Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungs plans Nr. 567 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Anregung, die Planung einzustellen (siehe Anlage 1). 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 567: St. Mauritz – Wolbecker Straße / August -Schepers- Straße wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 567 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die oben stehe nden Beschlussvorschläge keine Kosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0324/2016 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 26.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0324/2016 Begründung: 1. Der Rat der Stadt Münster hat am 02.04.2014 gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 567 gefasst (siehe Vorlage Nr. V/0274/2014). Die frühzeitige Bete iligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgte vom 02.03. bis zum 16.03.2015 durch Aushang des Planentwurfs im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fand vo m 15.09. bis zum 15.10.2015 statt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 07.03. bis zum 07.04.2016 durchgeführt. Parallel zur öffentlichen Auslegung fand auch die Beteil igung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB statt. Zu diesen Beteiligungen ist insgesamt 1 Stellungnahme eingegangen (siehe Anlage 1). Über sie soll entsprechend dem Beschlussvorschlag unter 1.1 Beschluss gefasst werden. 2. Der Planentwurf soll aufgrund des obe nstehenden Beschlussvorschlags nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 567 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Der Rat der Stadt Münster hat am 17.02.2016 die Satzung der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 106 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 567: St. Mauritz – Wolbecker Straße / August -Schepers-Straße beschlossen (siehe Vorlage Nr. V/0992/2015). Diese Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald u nd soweit der Bebauungsplan Nr. 567 nach dem oben stehenden Satzungsbeschluss (Beschlussvorschlag 2) durch Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten sein wird. Der Bebauungsplan Nr. 567 ist ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 (3) BauGB, da keine örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden. Das Planverfahren zu r Schaffung von Planungsrecht wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 567 überlagert den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 347: Wolbecker Straße / Umgehungsstraße / Lütkenbecker Weg / Dortmund-Ems-Kanal. Im Überlagerungsbereich tritt der neue Bebauungsplan an die Stelle des bisherigen Pl anungsrechts. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplans Nr. 347 können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahme 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Wolbecker Straße
- August-Schepers-Straße 1
- Albersloher Weg 33
- Lütkenbecker Weg
- An den Speichern 7
- Umgehungsstraße
- Lohausweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0324/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37