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2024/0152

Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder

Magistratsvorlage 15.07.2024

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26 Zeichen

|
N

I I

IDSW Freibatt —,

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329 Zeichen

Punkt 4: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12  Nr. 86/14 aus 
dem Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in 
das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder 
 (V-Nr. 2024/0152) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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5292 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 52 520 
IV 65 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0152 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
261 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:  10800 Investitionsnummer:  23108-0002 
Kostenträger:        Sachkonto: 0509010  
 
Betreff: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem 
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das 
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder  
 
Vorlage vom: 15.07.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr.86/14 Alsfelder 
Straße 33, Fläche besonderer funktionaler Prägung (2.701 m²) wird vom Anlagevermögen 
des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des 
Eigenbetriebs Bäde r übertragen.  
 
2. Die Übertragung des Eigentums erfolgt zum Buchwert.  
 
3. Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für 
54.001 € überlassen. Die Grunderwerbskosten i.H.v. 3.240 € trägt der EB Bäder.

- 3 - 
 
Anlagen: DSW Freibad 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.08.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt .

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  15.07.2024:  
 
 
Mit Beschluss vom 24. Juli 2014 und 29. September 2016 hat die Stadtverordneten-
versammlung den Neubau des Nordbades beschlossen. Der Neubau des Hallenbades wurde 
auf den Flurstücken Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/12 Nr. 58/15 errichtet (siehe 
Anlage). Das Flurstück Nr. 86/12 wurde inzwischen in die Flurstücke 86/13 und 86/14 geteilt. 
Bisher steht nur die Fläche Nr. 58/15 im Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder. 
 
In einem zweiten Bauabschnitt wurden weitere Aufbauten für Sanitäranlagen, Kiosk und 
Technik für den Betrieb des DSW Freibades auf dem Flurstück Flur 12 Nr. 86/12 (nach Teilung 
Nr. 86/13 und 86/14) errichtet. Diese Fläche steht im Anlagevermögen von IDA. Für dieses 
Flurstück hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Vertrag vom 9. Juni 1975 den 
Darmstädter Schwimm- und Wassersportverein (DSW) ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 
Jahren eingeräumt.  
 
Zur Umsetzung des Baus des Nordbades einschließlich der Außenflächen bedurfte es neuer 
vertraglicher Regelung mit dem DSW.  
 
Die Stadt Darmstadt und der DSW vereinbarten am 10.05.2023 das bestehende Erbbaurech t 
für das Flurstück Nr. 86/14 aufzuheben. Gleichzeitig wurde eine Inhaltsänderung des 
Erbbaurechts hinsichtlich eines neuen Flurstücks Nr. 86/13 in der Weise vereinbart, dass das 
Erbbaurecht bis zum 30. Juni 2071 verlängert und der Inhalt des Erbbaurechts teilweise neu 
gefasst wird.   
 
Der DSW ist demnach Eigentümer des bereits auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen 
Bauwerks, nämlich des 50m-Beckens und des Mehrzweckbeckens. Diese bleiben mit 
Wirksamkeit der Inhaltsänderung des Erbbaurechts für die Dauer der Verlängerung im 
Eigentum des Erbbauberechtigten und sind in ihrem heutigen Bestand nach Maßgabe der 
heutigen Nutzung zu erhalten als Teil des Landesleistungszentrums für den Schwimmsport.  
 
Da das Nordbad und das DSW Freibad künftig als Kombibad geführt werden, ist eine 
Übertragung des gefassten Flurstück 86/14 in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder 
sinnvoll, da dort Gebäude entstanden sind, die dem Kombibad zuzurechnen sind. Hierzu 
zählen der Chlorgasraum, Sanitär-, Lager- und Aufenthaltsräume, sowie eine Kasse. 
 
Das Flurstück Nr. 86/14 mit einer Fläche von 2.701 m² soll daher zum 1. Januar 2025 in das 
Anlagenvermögen des Eigenbetriebs Bäder übertragen werden. Das Grundstück Gemarkung 
Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für 54.001 € überlassen.  
 
Der Buchwert des Flurstückes beträgt 1 €. Zudem übernimmt der Eigenbetrieb Bäder die 
Entschädigungsleistung i.H.v. 54.000 € die IDA an den DSW zu leisten hatte.

Die Grunderwerbskosten für die Rücknahme der Teilfläche i.H.v. 3.240 € wurden von IDA 
bereits bezahlt und werden vom EB Bäder ebenfalls erstattet. 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Bäder hat der Übertragung am 18. Juni 2024 
zugestimmt. 
 
 
Der Dezernent I                     Der Dezernent IV                         
 
 
 
 
Hanno Benz                       André Schellenberg                     
Oberbürgermeister                 Stadtkämmerer

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Punkt 3: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12  Nr. 86/14 aus 
dem Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in 
das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder 
 (V-Nr. 2024/0152) 
 
Der Ausschuss für Sport und Vielfalt empfiehlt einstimmig der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 30: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12  Nr. 86/14 aus dem 
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das 
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder 
 (V-Nr. 2024/0152) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2024/0152

5214 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0152 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:  10800 Investitionsnummer:  23108-0002 
Kostenträger:        Sachkonto: 0509010  
 
Betreff: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem 
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das 
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder  
 
Vorlage vom: 15.07.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr.86/14 Alsfelder 
Straße 33, Fläche besonderer funktionaler Prägung (2.701 m²) wird vom Anlagevermögen 
des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des 
Eigenbetriebs Bäde r übertragen.  
 
2. Die Übertragung des Eigentums erfolgt zum Buchwert.  
 
3. Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für 
54.001 € überlassen. Die Grunderwerbskosten i.H.v. 3.240 € trägt der EB Bäder.

- 2 - 
Anlagen: DSW Freibad 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  15.07.2024:  
 
 
Mit Beschluss vom 24. Juli 2014 und 29. September 2016 hat die Stadtverordneten-
versammlung den Neubau des Nordbades beschlossen. Der Neubau des Hallenbades wurde 
auf den Flurstücken Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/12 Nr. 58/15 errichtet (siehe 
Anlage). Das Flurstück Nr. 86/12 wurde inzwischen in die Flurstücke 86/13 und 86/14 geteilt. 
Bisher steht nur die Fläche Nr. 58/15 im Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder. 
 
In einem zweiten Bauabschnitt wurden weitere Aufbauten für Sanitäranlagen, Kiosk und 
Technik für den Betrieb des DSW Freibades auf dem Flurstück Flur 12 Nr. 86/12 (nach Teilung 
Nr. 86/13 und 86/14) errichtet. Diese Fläche steht im Anlagevermögen von IDA. Für dieses 
Flurstück hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Vertrag vom 9. Juni 1975 den 
Darmstädter Schwimm- und Wassersportverein (DSW) ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 
Jahren eingeräumt.  
 
Zur Umsetzung des Baus des Nordbades einschließlich der Außenflächen bedurfte es neuer 
vertraglicher Regelung mit dem DSW.  
 
Die Stadt Darmstadt und der DSW vereinbarten am 10.05.2023 das bestehende Erbbaurecht 
für das Flurstück Nr. 86/14 aufzuheben. Gleichzeitig wurde eine Inhaltsänderung des 
Erbbaurechts hinsichtlich eines neuen Flurstücks Nr. 86/13 in der Weise vereinbart, dass das 
Erbbaurecht bis zum 30. Juni 2071 verlängert und der Inhalt des Erbbaurechts teilweise neu 
gefasst wird.   
 
Der DSW ist demnach Eigentümer des bereits auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen 
Bauwerks, nämlich des 50m-Beckens und des Mehrzweckbeckens. Diese bleiben mit 
Wirksamkeit der Inhaltsänderung des Erbbaurechts für die Dauer der Verlängerung im 
Eigentum des Erbbauberechtigten und sind in ihrem heutigen Bestand nach Maßgabe der 
heutigen Nutzung zu erhalten als Teil des Landesleistungszentrums für den Schwimmsport.  
 
Da das Nordbad und das DSW Freibad künftig als Kombibad geführt werden, ist eine 
Übertragung des gefassten Flurstück 86/14 in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder 
sinnvoll, da dort Gebäude entstanden sind, die dem Kombibad zuzurechnen sind. Hierzu 
zählen der Chlorgasraum, Sanitär-, Lager- und Aufenthaltsräume, sowie eine Kasse. 
 
Das Flurstück Nr. 86/14 mit einer Fläche von 2.701 m² soll daher zum 1. Januar 2025 in das 
Anlagenvermögen des Eigenbetriebs Bäder übertragen werden. Das Grundstück Gemarkung 
Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für 54.001 € überlassen.  
 
Der Buchwert des Flurstückes beträgt 1 €. Zudem übernimmt der Eigenbetrieb Bäder die 
Entschädigungsleistung i.H.v. 54.000 € die IDA an den DSW zu leisten hatte.

- 4 - 
Die Grunderwerbskosten für die Rücknahme der Teilfläche i.H.v. 3.240 € wurden von IDA 
bereits bezahlt und werden vom EB Bäder ebenfalls erstattet. 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Bäder hat der Übertragung am 18. Juni 2024 
zugestimmt. 
 
 
Der Dezernent I                     Der Dezernent IV                         
 
 
 
 
Hanno Benz                       André Schellenberg                     
Oberbürgermeister                 Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 30
TOP 261
TOP 4
TOP 3

Orte (1)

  • Alsfelder Straße 33

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0152
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.07.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00