2024/0152
Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder
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| N I I IDSW Freibatt —,
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Punkt 4: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder (V-Nr. 2024/0152) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Sportamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 52 520
IV 65
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0152
Magistratsbeschluss -Nr.
261
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 10800 Investitionsnummer: 23108-0002
Kostenträger: Sachkonto: 0509010
Betreff: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder
Vorlage vom: 15.07.2024
Beschlussvorschlag :
1. Das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr.86/14 Alsfelder
Straße 33, Fläche besonderer funktionaler Prägung (2.701 m²) wird vom Anlagevermögen
des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des
Eigenbetriebs Bäde r übertragen.
2. Die Übertragung des Eigentums erfolgt zum Buchwert.
3. Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für
54.001 € überlassen. Die Grunderwerbskosten i.H.v. 3.240 € trägt der EB Bäder.
- 3 -
Anlagen: DSW Freibad
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 14.08.2024
Der Vorlage wird zugestimmt .
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.07.2024:
Mit Beschluss vom 24. Juli 2014 und 29. September 2016 hat die Stadtverordneten-
versammlung den Neubau des Nordbades beschlossen. Der Neubau des Hallenbades wurde
auf den Flurstücken Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/12 Nr. 58/15 errichtet (siehe
Anlage). Das Flurstück Nr. 86/12 wurde inzwischen in die Flurstücke 86/13 und 86/14 geteilt.
Bisher steht nur die Fläche Nr. 58/15 im Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder.
In einem zweiten Bauabschnitt wurden weitere Aufbauten für Sanitäranlagen, Kiosk und
Technik für den Betrieb des DSW Freibades auf dem Flurstück Flur 12 Nr. 86/12 (nach Teilung
Nr. 86/13 und 86/14) errichtet. Diese Fläche steht im Anlagevermögen von IDA. Für dieses
Flurstück hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Vertrag vom 9. Juni 1975 den
Darmstädter Schwimm- und Wassersportverein (DSW) ein Erbbaurecht für die Dauer von 50
Jahren eingeräumt.
Zur Umsetzung des Baus des Nordbades einschließlich der Außenflächen bedurfte es neuer
vertraglicher Regelung mit dem DSW.
Die Stadt Darmstadt und der DSW vereinbarten am 10.05.2023 das bestehende Erbbaurech t
für das Flurstück Nr. 86/14 aufzuheben. Gleichzeitig wurde eine Inhaltsänderung des
Erbbaurechts hinsichtlich eines neuen Flurstücks Nr. 86/13 in der Weise vereinbart, dass das
Erbbaurecht bis zum 30. Juni 2071 verlängert und der Inhalt des Erbbaurechts teilweise neu
gefasst wird.
Der DSW ist demnach Eigentümer des bereits auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen
Bauwerks, nämlich des 50m-Beckens und des Mehrzweckbeckens. Diese bleiben mit
Wirksamkeit der Inhaltsänderung des Erbbaurechts für die Dauer der Verlängerung im
Eigentum des Erbbauberechtigten und sind in ihrem heutigen Bestand nach Maßgabe der
heutigen Nutzung zu erhalten als Teil des Landesleistungszentrums für den Schwimmsport.
Da das Nordbad und das DSW Freibad künftig als Kombibad geführt werden, ist eine
Übertragung des gefassten Flurstück 86/14 in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder
sinnvoll, da dort Gebäude entstanden sind, die dem Kombibad zuzurechnen sind. Hierzu
zählen der Chlorgasraum, Sanitär-, Lager- und Aufenthaltsräume, sowie eine Kasse.
Das Flurstück Nr. 86/14 mit einer Fläche von 2.701 m² soll daher zum 1. Januar 2025 in das
Anlagenvermögen des Eigenbetriebs Bäder übertragen werden. Das Grundstück Gemarkung
Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für 54.001 € überlassen.
Der Buchwert des Flurstückes beträgt 1 €. Zudem übernimmt der Eigenbetrieb Bäder die
Entschädigungsleistung i.H.v. 54.000 € die IDA an den DSW zu leisten hatte.
Die Grunderwerbskosten für die Rücknahme der Teilfläche i.H.v. 3.240 € wurden von IDA
bereits bezahlt und werden vom EB Bäder ebenfalls erstattet.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Bäder hat der Übertragung am 18. Juni 2024
zugestimmt.
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 3: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder (V-Nr. 2024/0152) Der Ausschuss für Sport und Vielfalt empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 30: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder (V-Nr. 2024/0152) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2024/0152
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Sportamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0152
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 10800 Investitionsnummer: 23108-0002
Kostenträger: Sachkonto: 0509010
Betreff: Übertragung des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 aus dem
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das
Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder
Vorlage vom: 15.07.2024
Beschlussvorschlag :
1. Das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr.86/14 Alsfelder
Straße 33, Fläche besonderer funktionaler Prägung (2.701 m²) wird vom Anlagevermögen
des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Darmstadt in das Anlagevermögen des
Eigenbetriebs Bäde r übertragen.
2. Die Übertragung des Eigentums erfolgt zum Buchwert.
3. Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für
54.001 € überlassen. Die Grunderwerbskosten i.H.v. 3.240 € trägt der EB Bäder.
- 2 -
Anlagen: DSW Freibad
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.07.2024:
Mit Beschluss vom 24. Juli 2014 und 29. September 2016 hat die Stadtverordneten-
versammlung den Neubau des Nordbades beschlossen. Der Neubau des Hallenbades wurde
auf den Flurstücken Gemarkung Darmstadt Flur 12 Nr. 86/12 Nr. 58/15 errichtet (siehe
Anlage). Das Flurstück Nr. 86/12 wurde inzwischen in die Flurstücke 86/13 und 86/14 geteilt.
Bisher steht nur die Fläche Nr. 58/15 im Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder.
In einem zweiten Bauabschnitt wurden weitere Aufbauten für Sanitäranlagen, Kiosk und
Technik für den Betrieb des DSW Freibades auf dem Flurstück Flur 12 Nr. 86/12 (nach Teilung
Nr. 86/13 und 86/14) errichtet. Diese Fläche steht im Anlagevermögen von IDA. Für dieses
Flurstück hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Vertrag vom 9. Juni 1975 den
Darmstädter Schwimm- und Wassersportverein (DSW) ein Erbbaurecht für die Dauer von 50
Jahren eingeräumt.
Zur Umsetzung des Baus des Nordbades einschließlich der Außenflächen bedurfte es neuer
vertraglicher Regelung mit dem DSW.
Die Stadt Darmstadt und der DSW vereinbarten am 10.05.2023 das bestehende Erbbaurecht
für das Flurstück Nr. 86/14 aufzuheben. Gleichzeitig wurde eine Inhaltsänderung des
Erbbaurechts hinsichtlich eines neuen Flurstücks Nr. 86/13 in der Weise vereinbart, dass das
Erbbaurecht bis zum 30. Juni 2071 verlängert und der Inhalt des Erbbaurechts teilweise neu
gefasst wird.
Der DSW ist demnach Eigentümer des bereits auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen
Bauwerks, nämlich des 50m-Beckens und des Mehrzweckbeckens. Diese bleiben mit
Wirksamkeit der Inhaltsänderung des Erbbaurechts für die Dauer der Verlängerung im
Eigentum des Erbbauberechtigten und sind in ihrem heutigen Bestand nach Maßgabe der
heutigen Nutzung zu erhalten als Teil des Landesleistungszentrums für den Schwimmsport.
Da das Nordbad und das DSW Freibad künftig als Kombibad geführt werden, ist eine
Übertragung des gefassten Flurstück 86/14 in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs Bäder
sinnvoll, da dort Gebäude entstanden sind, die dem Kombibad zuzurechnen sind. Hierzu
zählen der Chlorgasraum, Sanitär-, Lager- und Aufenthaltsräume, sowie eine Kasse.
Das Flurstück Nr. 86/14 mit einer Fläche von 2.701 m² soll daher zum 1. Januar 2025 in das
Anlagenvermögen des Eigenbetriebs Bäder übertragen werden. Das Grundstück Gemarkung
Darmstadt Flur 12 Nr. 86/14 wird dem EB Bäder für 54.001 € überlassen.
Der Buchwert des Flurstückes beträgt 1 €. Zudem übernimmt der Eigenbetrieb Bäder die
Entschädigungsleistung i.H.v. 54.000 € die IDA an den DSW zu leisten hatte.
- 4 -
Die Grunderwerbskosten für die Rücknahme der Teilfläche i.H.v. 3.240 € wurden von IDA
bereits bezahlt und werden vom EB Bäder ebenfalls erstattet.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Bäder hat der Übertragung am 18. Juni 2024
zugestimmt.
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Alsfelder Straße 33
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0152
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.07.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00