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2023/0197

Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 05.06.2023

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7068 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0197 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
270 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32.1  - Besucherzentrum Mathildenhöhe -  (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
Für das Gebiet des Osthangs  der Mathildenhöhe zwischen Fiedlerweg, Olbrichweg und der 
südlichen Grenze der Liegenschaften am Hoetgerweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan 
gemäß § 30 BauGB zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe 
Ost – aufzustellen m it der Zielsetzung der Neuordnung und Weiterentwicklung des städtischen 
Grundstücks am Olbrichweg zur Errichtung eines Besucherzentrums und weiterer kultureller 
Einrichtungen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.06.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0197 vom 05.06.2023: 
 
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die 
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats, die 
Entwicklung des Besucherzentrums an die Forderungen von ICOMOS  (International Council of 
Monuments and Sites) anzupassen, die den bisher vorgesehenen und im rechtskräftigen 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – (O 32) festgesetzten Standort des 
Besucherzentrums (s. Abbildung unten) innerhalb der Welterbestätte als nicht adäquat 
angesehen hat. Um die F orderungen von ICOMOS zu erfüllen, muss das Besucherzentrum 
vom ursprünglich vorgesehenen Standort nach Osten verschoben werden. Der rechtskräftige 
Bebauungsplan O 32 weist an der entsprechenden Stelle jedoch kein Baurecht aus. Damit 
das Besucherzentrum am  gewünschten Standort errichtet werden kann, muss daher neues 
Planungsrecht geschaffen werden, in dem der Bebauungsplan O 32.1 – Besucherzentrum 
Mathildenhöhe – (O 32.1) aufgestellt wird.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bisher geplanter Standort des Besucherzentrums (VC) (ohne Maßstab)  
Die orangefarbene Linie zeigt die Grenze der Welterbestätte auf – das graublau hinterlegte Gebäude 
zeigt den bisher vorgesehenen Standort des Besucherzentrums.  
 
Der am 24.04.2021 in Kraft getretene Bebauungsplan O 32 setzt im Bereich des neu 
aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 zwei Baufelder für Gemeinbedarfsflächen und eine 
öffentliche Grünfläche fest, wobei ein Baufeld für das Besucherzentrum vorgesehen war. Da 
das Besucherzentrum infolge der Evaluierung durch ICOMOS nicht in der Welterbestätte 
liegen darf, wird der Bebauungsplan O 32.1 aufgestellt . Dieser soll für den neu gewählten 
Standort ein entsprechendes Baufeld festsetzen und so das Planungsrecht für das 
Besucherzentrum schaffen.  
 
Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe  
 
Für die Nominierung de s bedeutenden Ensembles auf der  Mathildenhöhe wurde ein 
Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung erstellt. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe 
stellte dabei d ie Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Der Masterplan

- 5 - 
Mathildenhöhe, der im Rahmen des Managementplans für das Nominierungsgebiet unter 
Beteiligung der Öffentlichkeit  durch die Architektur - und Planungsgesellschaft mbH in Kassel 
(ANP) erstellt wurde, sah am Osthang im Bereich der städtischen Fläche das 
Besucherzentrum und weitere kulturelle Nutzungen vor.  
 
Festlegung und Lage des Geltungsbereich s des Bebauungsplanes O 32.1  
 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 umf asst die 
städtische Fläche am Osthang der Mathildenhöhe sowie den südlich angrenzenden 
Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Südseite der 
Liegenschaften an Hoetger - und Fiedlerweg sowie das Grundstück der Hochschule 
Darmstadt, im Osten an den Fiedlerweg und das Grundstück Fiedlerweg 14, im Süden und 
Südwesten an die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungsbereich des 
Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an die Welterbestätte 
Mathildenhöhe mit de m Ausstellungsgebäude.  
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (ohne Maßstab ) 
 
Der Geltungsbereich überdeckt den bestehenden Bebauungsplan O 3 2 – Mathildenhöhe Ost – 
in dem Bereich der städtischen Fläche am Olbrichweg,  welche für kulturelle Nutzungen und 
das Besucherzentrum vorgesehen ist.  
 
Ziel des Bebauungsplans  
 
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans O 32.1 ist es, das Baufenster für das 
Besucherzentrum entsprechend den Anforderungen von ICOMOS zu versetzen. Dur ch die

Verschiebung des Besucherzentrums ist die Nutzung der Fläche im westlichen Teil vor dem 
Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der Hochschule 
Darmstadt) neu zu definieren und als Freifläche zu sichern. Das Baufeld für weiter e kulturelle 
Nutzungen ist vor diesem Hintergrund neu zu bewerten und entsprechend festzusetzen.  
Auszug aus dem Management -Plan: Darstellung der Welterbestätte (orange farbene Linie ) innerhalb 
der Pufferzone (Teildarstellung, orang efarben gerissen) ohne Maßstab 
Der blaue Kreis deutet die Lage des neuen Standorts des Besucherzentrums an.  
 
In der Stellungnahme zu den Forderungen von ICOMOS wurden folgende Punkte 
herausgestellt:  
 
 Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb der Welterbestätte. Die Bauma sse wurde 
deutlich reduziert.  
 Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.  
 Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.  
 Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die visuelle Integrität der Attribute.  
 Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte 
abgerückt. 
 Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb des 
Welterbegebietes sind keine Parkplä tze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone ist das 
Parken durch Parkraumbewirtschaftung geregelt.  
 
Da der neu vorgeschlagene Standort einen höheren Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht 
und zudem den Erhalt des Baumbestandes begünstigt, soll eine dem S tandort 
entsprechende qualitätvolle Entwicklung des Freiraums über eine von der DSE organisierte 
Planungskonkurrenz gesteuert werden. Dies schließt die Fläche zwischen der Ostseite des 
Ausstellungsgebäudes und dem neuen Besucherzentrum ein.  
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

2023/0197

7004 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0197 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32.1  - Besucherzentrum Mathildenhöhe -  (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 05.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
Für das Gebiet des Osthangs  der Mathildenhöhe zwischen Fiedlerweg, Olbrichweg und der 
südlichen Grenze der Liegenschaften am Hoetgerweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan 
gemäß § 30 BauGB zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe 
Ost – aufzustellen m it der Zielsetzung der Neuordnung und Weiterentwicklung des städtischen 
Grundstücks am Olbrichweg zur Errichtung eines Besucherzentrums und weiterer kultureller 
Einrichtungen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0197 vom 05.06.2023: 
 
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die 
Welterbeliste  der UNESCO aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats, die 
Entwicklung des Besucherzentrums an die Forderungen von ICOMOS  (International Council of 
Monuments and Sites) anzupassen, die den bisher vorgesehenen und im rechtskräftigen 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – (O 32) festgesetzten Standort des 
Besucherzentrums (s. Abbildung unten) innerhalb der Welterbestätte als nicht adäquat 
angesehen hat. Um die Forderunge n von ICOMOS zu erfüllen, muss das Besucherzentrum 
vom ursprünglich vorgesehenen Standort nach Osten verschoben werden. Der rechtskräftige 
Bebauungsplan O 32 weist an der entsprechenden Stelle jedoch kein Baurecht aus. Damit 
das Besucherzentrum am gewünsch ten Standort errichtet werden kann, muss daher neues 
Planungsrecht geschaffen werden, in dem der Bebauungsplan O 32.1 – Besucherzentrum 
Mathildenhöhe – (O 32.1) aufgestellt wird.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bisher geplanter Standort des Besucherzentrums (VC) (ohn e Maßstab) 
Die orangefarbene Linie zeigt die Grenze der Welterbestätte auf – das graublau hinterlegte Gebäude 
zeigt den bisher vorgesehenen Standort des Besucherzentrums.  
 
Der am 24.04.2021 in Kraft getretene Bebauungsplan O 32 setzt im Bereich des neu 
aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 zwei Baufelder für Gemeinbedarfsflächen und eine 
öffentliche Grünfläche fest, wobei ein Baufeld für das Besucherzentrum vorgesehen war. Da 
das Besucherzentrum infolge der Evaluierung durch ICOMOS nicht in der Welterbestä tte 
liegen darf, wird der Bebauungsplan O 32.1 aufgestellt . Dieser soll für den neu gewählten 
Standort ein entsprechendes Baufeld festsetzen und so das Planungsrecht für das 
Besucherzentrum schaffen.  
 
Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe  
 
Für die Nominierung de s bedeutenden Ensembles auf der  Mathildenhöhe wurde ein 
Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung erstellt. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe 
stellte dabei die Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Der Masterplan 
Mathildenhöhe, der im Rahmen des Managementplans für das Nominierungsgebiet unter

- 4 - 
Beteiligung der Öffentlichkeit  durch die Architektur - und Planungsgesellschaft mbH in Kassel 
(ANP) erstellt wurde, sah am Osthang  im Bereich der städtischen Fläche das 
Besucherzentrum und weitere kulturelle Nutzungen vor.  
 
Festlegung und Lage des Geltungsbereich s des Bebauungsplanes O 32.1  
 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 umfasst die 
städtische Flä che am Osthang der Mathildenhöhe sowie den südlich angrenzenden 
Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Südseite der 
Liegenschaften an Hoetger - und Fiedlerweg sowie das Grundstück der Hochschule 
Darmstadt, im Osten an den Fiedle rweg und das Grundstück Fiedlerweg 14, im Süden und 
Südwesten an die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungsbereich des 
Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an die Welterbestätte 
Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude.  
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (ohne Maßstab ) 
 
Der Geltungsbereich überdeckt den bestehenden Bebauungsplan O 3 2 – Mathildenhöhe Ost – 
in dem Bereich der städtischen Fläche am Olbrichweg, welche für kulturelle Nutzungen und 
das Besucherzentrum vorgesehen ist.  
 
Ziel des Bebauungsplans  
 
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans O 32.1 ist es, das Baufenster für das 
Besucherzentrum entsprechend den Anforderungen von ICOMOS zu versetzen. Durch die 
Verschiebung des  Besucherzentrums ist die Nutzung der Fläche im westlichen Teil vor dem 
Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der Hochschule

- 5 - 
Darmstadt) neu zu definieren und als Freifläche zu sichern. Das Baufeld für weitere kulturelle 
Nutzungen ist vor diesem Hintergrund neu zu bewerten und entsprechend festzusetzen.  
Auszug aus dem Management -Plan: Darstellung der Welterbestätte (orange farbene Linie ) innerhalb 
der Pufferzone (Teildarstellung, orang efarben gerissen) ohne Maßstab  
Der blaue Kreis deutet die Lage des neuen Standorts des Besucherzentrums an.  
 
In der Stellungnahme zu den Forderungen von ICOMOS wurden folgende Punkte 
herausgestellt:  
 
 Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb der Welterbestätte. Die Baumasse wurde 
deutlich reduziert. 
 Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.  
 Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.  
 Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die visuelle Integr ität der Attribute.  
 Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte 
abgerückt. 
 Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb des 
Welterbegebietes  sind keine Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone ist das 
Parken durch Parkraumbewirtschaftung geregelt.  
 
Da der neu vorgeschlagene Standort einen höheren Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht 
und zudem den Erhalt des Baumbestandes begünsti gt, soll eine dem Standort 
entsprechende qualitätvolle Entwicklung des Freiraums über eine von der DSE organisierte 
Planungskonkurrenz gesteuert werden. Dies schließt die Fläche zwischen der Ostseite des 
Ausstellungsgebäudes und dem neuen Besucherzentrum e in. 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

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255 Zeichen

Punkt 9: Bebauungsplan O 32.1  - Besucherzentrum Mathildenhöhe -  
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2023/0197) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke. und UFFBASSE

anlage 2

290 Zeichen

Punkt 3: Bebauungsplan O 32.1  - Besucherzentrum Mathildenhöhe -  
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2023/0197) 
 
 Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt  
 der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
 Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE

anlage 4

232 Zeichen

Punkt 11: Bebauungsplan O 32.1  - Besucherzentrum Mathildenhöhe -  
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2023/0197) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE und Die Linke.  
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD und Stadtv. Klett

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 3
TOP 11
TOP 270

Orte (3)

  • Fiedlerweg 14
  • Olbrichweg
  • Hoetgerweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0197
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.06.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00