2023/0197
Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Aufstellungsbeschluss)
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anlage 1
7068 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0197
Magistratsbeschluss -Nr.
270
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 05.06.2023
Beschlussvorschlag :
Für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Fiedlerweg, Olbrichweg und der
südlichen Grenze der Liegenschaften am Hoetgerweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan
gemäß § 30 BauGB zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe
Ost – aufzustellen m it der Zielsetzung der Neuordnung und Weiterentwicklung des städtischen
Grundstücks am Olbrichweg zur Errichtung eines Besucherzentrums und weiterer kultureller
Einrichtungen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 21.06.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0197 vom 05.06.2023:
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats, die
Entwicklung des Besucherzentrums an die Forderungen von ICOMOS (International Council of
Monuments and Sites) anzupassen, die den bisher vorgesehenen und im rechtskräftigen
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – (O 32) festgesetzten Standort des
Besucherzentrums (s. Abbildung unten) innerhalb der Welterbestätte als nicht adäquat
angesehen hat. Um die F orderungen von ICOMOS zu erfüllen, muss das Besucherzentrum
vom ursprünglich vorgesehenen Standort nach Osten verschoben werden. Der rechtskräftige
Bebauungsplan O 32 weist an der entsprechenden Stelle jedoch kein Baurecht aus. Damit
das Besucherzentrum am gewünschten Standort errichtet werden kann, muss daher neues
Planungsrecht geschaffen werden, in dem der Bebauungsplan O 32.1 – Besucherzentrum
Mathildenhöhe – (O 32.1) aufgestellt wird.
Bisher geplanter Standort des Besucherzentrums (VC) (ohne Maßstab)
Die orangefarbene Linie zeigt die Grenze der Welterbestätte auf – das graublau hinterlegte Gebäude
zeigt den bisher vorgesehenen Standort des Besucherzentrums.
Der am 24.04.2021 in Kraft getretene Bebauungsplan O 32 setzt im Bereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 zwei Baufelder für Gemeinbedarfsflächen und eine
öffentliche Grünfläche fest, wobei ein Baufeld für das Besucherzentrum vorgesehen war. Da
das Besucherzentrum infolge der Evaluierung durch ICOMOS nicht in der Welterbestätte
liegen darf, wird der Bebauungsplan O 32.1 aufgestellt . Dieser soll für den neu gewählten
Standort ein entsprechendes Baufeld festsetzen und so das Planungsrecht für das
Besucherzentrum schaffen.
Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe
Für die Nominierung de s bedeutenden Ensembles auf der Mathildenhöhe wurde ein
Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung erstellt. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe
stellte dabei d ie Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Der Masterplan
- 5 -
Mathildenhöhe, der im Rahmen des Managementplans für das Nominierungsgebiet unter
Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Architektur - und Planungsgesellschaft mbH in Kassel
(ANP) erstellt wurde, sah am Osthang im Bereich der städtischen Fläche das
Besucherzentrum und weitere kulturelle Nutzungen vor.
Festlegung und Lage des Geltungsbereich s des Bebauungsplanes O 32.1
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 umf asst die
städtische Fläche am Osthang der Mathildenhöhe sowie den südlich angrenzenden
Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Südseite der
Liegenschaften an Hoetger - und Fiedlerweg sowie das Grundstück der Hochschule
Darmstadt, im Osten an den Fiedlerweg und das Grundstück Fiedlerweg 14, im Süden und
Südwesten an die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an die Welterbestätte
Mathildenhöhe mit de m Ausstellungsgebäude.
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (ohne Maßstab )
Der Geltungsbereich überdeckt den bestehenden Bebauungsplan O 3 2 – Mathildenhöhe Ost –
in dem Bereich der städtischen Fläche am Olbrichweg, welche für kulturelle Nutzungen und
das Besucherzentrum vorgesehen ist.
Ziel des Bebauungsplans
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans O 32.1 ist es, das Baufenster für das
Besucherzentrum entsprechend den Anforderungen von ICOMOS zu versetzen. Dur ch die
Verschiebung des Besucherzentrums ist die Nutzung der Fläche im westlichen Teil vor dem
Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der Hochschule
Darmstadt) neu zu definieren und als Freifläche zu sichern. Das Baufeld für weiter e kulturelle
Nutzungen ist vor diesem Hintergrund neu zu bewerten und entsprechend festzusetzen.
Auszug aus dem Management -Plan: Darstellung der Welterbestätte (orange farbene Linie ) innerhalb
der Pufferzone (Teildarstellung, orang efarben gerissen) ohne Maßstab
Der blaue Kreis deutet die Lage des neuen Standorts des Besucherzentrums an.
In der Stellungnahme zu den Forderungen von ICOMOS wurden folgende Punkte
herausgestellt:
Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb der Welterbestätte. Die Bauma sse wurde
deutlich reduziert.
Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.
Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.
Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die visuelle Integrität der Attribute.
Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte
abgerückt.
Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb des
Welterbegebietes sind keine Parkplä tze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone ist das
Parken durch Parkraumbewirtschaftung geregelt.
Da der neu vorgeschlagene Standort einen höheren Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht
und zudem den Erhalt des Baumbestandes begünstigt, soll eine dem S tandort
entsprechende qualitätvolle Entwicklung des Freiraums über eine von der DSE organisierte
Planungskonkurrenz gesteuert werden. Dies schließt die Fläche zwischen der Ostseite des
Ausstellungsgebäudes und dem neuen Besucherzentrum ein.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
2023/0197
7004 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0197
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 05.06.2023
Beschlussvorschlag :
Für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Fiedlerweg, Olbrichweg und der
südlichen Grenze der Liegenschaften am Hoetgerweg (s. Abb. auf S. 3) ist ein Bebauungsplan
gemäß § 30 BauGB zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe
Ost – aufzustellen m it der Zielsetzung der Neuordnung und Weiterentwicklung des städtischen
Grundstücks am Olbrichweg zur Errichtung eines Besucherzentrums und weiterer kultureller
Einrichtungen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0197 vom 05.06.2023:
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist es ein Ziel des Magistrats, die
Entwicklung des Besucherzentrums an die Forderungen von ICOMOS (International Council of
Monuments and Sites) anzupassen, die den bisher vorgesehenen und im rechtskräftigen
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – (O 32) festgesetzten Standort des
Besucherzentrums (s. Abbildung unten) innerhalb der Welterbestätte als nicht adäquat
angesehen hat. Um die Forderunge n von ICOMOS zu erfüllen, muss das Besucherzentrum
vom ursprünglich vorgesehenen Standort nach Osten verschoben werden. Der rechtskräftige
Bebauungsplan O 32 weist an der entsprechenden Stelle jedoch kein Baurecht aus. Damit
das Besucherzentrum am gewünsch ten Standort errichtet werden kann, muss daher neues
Planungsrecht geschaffen werden, in dem der Bebauungsplan O 32.1 – Besucherzentrum
Mathildenhöhe – (O 32.1) aufgestellt wird.
Bisher geplanter Standort des Besucherzentrums (VC) (ohn e Maßstab)
Die orangefarbene Linie zeigt die Grenze der Welterbestätte auf – das graublau hinterlegte Gebäude
zeigt den bisher vorgesehenen Standort des Besucherzentrums.
Der am 24.04.2021 in Kraft getretene Bebauungsplan O 32 setzt im Bereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 zwei Baufelder für Gemeinbedarfsflächen und eine
öffentliche Grünfläche fest, wobei ein Baufeld für das Besucherzentrum vorgesehen war. Da
das Besucherzentrum infolge der Evaluierung durch ICOMOS nicht in der Welterbestä tte
liegen darf, wird der Bebauungsplan O 32.1 aufgestellt . Dieser soll für den neu gewählten
Standort ein entsprechendes Baufeld festsetzen und so das Planungsrecht für das
Besucherzentrum schaffen.
Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe
Für die Nominierung de s bedeutenden Ensembles auf der Mathildenhöhe wurde ein
Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung erstellt. Das kulturelle Leitbild für die Mathildenhöhe
stellte dabei die Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung dar. Der Masterplan
Mathildenhöhe, der im Rahmen des Managementplans für das Nominierungsgebiet unter
- 4 -
Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Architektur - und Planungsgesellschaft mbH in Kassel
(ANP) erstellt wurde, sah am Osthang im Bereich der städtischen Fläche das
Besucherzentrum und weitere kulturelle Nutzungen vor.
Festlegung und Lage des Geltungsbereich s des Bebauungsplanes O 32.1
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes O 32.1 umfasst die
städtische Flä che am Osthang der Mathildenhöhe sowie den südlich angrenzenden
Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Südseite der
Liegenschaften an Hoetger - und Fiedlerweg sowie das Grundstück der Hochschule
Darmstadt, im Osten an den Fiedle rweg und das Grundstück Fiedlerweg 14, im Süden und
Südwesten an die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an die Welterbestätte
Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude.
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (ohne Maßstab )
Der Geltungsbereich überdeckt den bestehenden Bebauungsplan O 3 2 – Mathildenhöhe Ost –
in dem Bereich der städtischen Fläche am Olbrichweg, welche für kulturelle Nutzungen und
das Besucherzentrum vorgesehen ist.
Ziel des Bebauungsplans
Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans O 32.1 ist es, das Baufenster für das
Besucherzentrum entsprechend den Anforderungen von ICOMOS zu versetzen. Durch die
Verschiebung des Besucherzentrums ist die Nutzung der Fläche im westlichen Teil vor dem
Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der Hochschule
- 5 -
Darmstadt) neu zu definieren und als Freifläche zu sichern. Das Baufeld für weitere kulturelle
Nutzungen ist vor diesem Hintergrund neu zu bewerten und entsprechend festzusetzen.
Auszug aus dem Management -Plan: Darstellung der Welterbestätte (orange farbene Linie ) innerhalb
der Pufferzone (Teildarstellung, orang efarben gerissen) ohne Maßstab
Der blaue Kreis deutet die Lage des neuen Standorts des Besucherzentrums an.
In der Stellungnahme zu den Forderungen von ICOMOS wurden folgende Punkte
herausgestellt:
Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb der Welterbestätte. Die Baumasse wurde
deutlich reduziert.
Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.
Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.
Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die visuelle Integr ität der Attribute.
Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte
abgerückt.
Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb des
Welterbegebietes sind keine Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone ist das
Parken durch Parkraumbewirtschaftung geregelt.
Da der neu vorgeschlagene Standort einen höheren Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht
und zudem den Erhalt des Baumbestandes begünsti gt, soll eine dem Standort
entsprechende qualitätvolle Entwicklung des Freiraums über eine von der DSE organisierte
Planungskonkurrenz gesteuert werden. Dies schließt die Fläche zwischen der Ostseite des
Ausstellungsgebäudes und dem neuen Besucherzentrum e in.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 3
255 Zeichen
Punkt 9: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0197) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. und UFFBASSE
anlage 2
290 Zeichen
Punkt 3: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0197) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE
anlage 4
232 Zeichen
Punkt 11: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0197) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE und Die Linke. Stimmenthaltung: UWIGA/WGD und Stadtv. Klett
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Fiedlerweg 14
- Olbrichweg
- Hoetgerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0197
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.06.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00