Mandari Insight

V/0769/2017

Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2016 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2016 und Rückgewährung

Vorlagen 06.09.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 20.09.2017, TOP 6

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlagen zur Vorlage 769-2017

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

9279 Zeichen

V/0769/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2016 incl. der Feststellung nicht 
verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2016 und Rückgewährung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäft sjahr 
2016 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis geno m-
men. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2016 der Wir tschaftsförderung 
Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 24.04.2017 der uneingeschränkte Bestät i-
gungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende En t-
scheidungen zu treffen: 
 
a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäftsjahr 
2016, abschließend 
 
 in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 33.662.022,66 € 
  
 sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung 
 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von  86.078,06 €, 
 
 wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2016 En t-
lastung erteilt. 
c) Der Jahresfehlbetrag von 86.078,06 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrüc k-
lage ausgeglichen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0769/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0769/2017 
d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12. 2017 der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Par tner, 
Münster, beauftragt. 
4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung  festzustellen, 
dass  
a) die für das Geschäftsjahr 2016 vorgesehene Kapitaleinlage der   
- Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € 
- Festbetragseinlage II in Höhe von 12.774,65 € 
- Festbetragseinlage III in Höhe von 22.493,10 € 
nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jah-
res 2017 einzusetzen ist. 
b)  die Festbetragseinlage IV in Höhe von 3.636 € nicht verbraucht worden ist und an die 
Stadt Münster zurück zu zahlen ist. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
erlassenen Betrauungsakt 
a) die nach Beschlusspunk t 4 a) bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r-
brauchten Kapitaleinlagen für 2016 von insgesamt 39.195,09 € für eine Anpassung der 
Kapitaleinlagen des Jahres 2017 einzusetzen und zunächst nicht rückzuzahlen sind 
b) die nach Beschlusspunkt 4 b) bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r-
brauchte Kapitaleinlage für 2016 in Höhe von 3.636 € an die Stadt Münster zurückg e-
zahlt wird. 
c) und die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH 
auf der Grundlage des Jahresabschlus ses für 2016 festgestellten nicht verbrauchten 
Einlagen für 2016 von insgesamt 70.581,29 € sowie die in der Gesellschafterversamm-
lung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 201 6 festge-
stellten nicht verbrauchten Einlagen für 2016 von 8.914,50 € an die Stadt Münster z u-
rück zu gewähren sind.  
d) mithin insgesamt 83.131,79 € in 2017 von der Wirtschaftsförderung Münster an die 
Stadt Münster zurückgezahlt werden. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: 
 
Dem Jahresabschluss 2016 der Wirtsc haftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaftspr ü-
fungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner am 24. April 2017 der uneingeschränkte Bestätigung s-
vermerk erteilt. 
 
Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2016: 
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) sch ließt das Geschäftsjahr 2016 unter wirtschaftl i-
chen Gesichtspunkten erfolgreich ab.  
Der Jahresfehlbetrag liegt bei 86 T€. Damit weist das Ergebnis ein um 1.530 T€ besseres Jahreser-
gebnis aus als im Wirtschaftsplan prognostiziert. Dies ist vor allem auf das sehr gute Grundstücksg e-

- 3 - 
V/0769/2017 
schäft zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte das Ergebnis um 166 T€ verbessert werden, 
wobei das Vorjahr mit Sondereffekten belastet war.  
Die WFM verkaufte im Jahr 2016 aus eigenem Bestand 13 Grundstücke (2015: 11) mit einem Vol u-
men von 96.360 qm (2015: 76.997 qm). Die Umsätze lagen mit 5.998 T€ über dem  Niveau der Pla-
nung mit 2.360 T€.  
Im Lagebericht wird dargestellt, dass die WFM das Jahr 2016 unter strukturpolitischen Gesichtspun k-
ten insgesamt erfolgreich abgeschlossen hat. So wurde in drei der zwölf Jahresergebnis -Kategorien 
ein Allzeithoch erreicht und in zwei weiteren Kategorien der Durchschnittswert der ve rgangenen fünf 
Jahr übertroffen. 
 
Ausblick: 
Für das Jahr 2017 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.444 T€ und für die Folgejahre mit 
Fehlbeträgen zwischen 1.309 T€ und 1.435 T€ gerechnet.  
 
 
Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver-
lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 in den Anlagen 1 bis 3 en tnommen 
werden.  
 
Beratung: 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 die in Beschlusspunkt 3 dar-
gestellten Punkte beraten und beschlossen. 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 11/2017 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wi e-
dergegeben werden: 
 
Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europä ischen 
Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (kurz: DAWI). Die Wir t-
schaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme 
dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilf e-
rechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen 
mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vom 20.12.2011 
ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung 
einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen e rfüllt und insb e-
sondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten, als in Artikel 5 vorgesehen.  
Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat 
und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen  sind. Zur  Feststellung, 
ob eine  Überkompensation  vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompe n-
sation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, di eser Betrag 
auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für di esen Zeitraum zu 
zahlenden Ausgleich abzuziehen ist.  
Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesell-schafterversammlung 
erforderlich. Die Höhe der nicht verbra uchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorg a-
ben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Ei n-
nahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung auf die eingezahlte Kap i-
taleinlage je Festbetrag.

- 4 - 
V/0769/2017 
Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung wurden die Festbetragseinlagen des Jahres 2016 
- budgetbezogen - vollständig verbraucht. Wertbezogen verfügen jedoch vier der insgesamt fünf 
Festbetragseinlagen über einen zu hohen Aus gleich, der sich jeweils aus übertragenen Festbetrag s-
einlagen der Jahre 2014 und 2015 speist. Daher liegt auch für das Jahr 2016 eine Überkompensation 
für folgende Festbetragseinlagen vor:    
 
Festbetragseinlage Überkompensation (in €) Überkompensation (in %) 
I Nr. 2 3.927,34 €  
II 12.774,65 €  
III 22.493,10 €  
IV 3.636,00 €  
Summe 42.831,09 € 3,1 % 
Bezogen auf die Summe aller von der WFM erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2016 (1.390.000 €) 
übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. 
Die Beträge der Festbetragseinlage I Nr. 2, II und III sind daher in das Geschäftsjahr 2017 zu übe r-
tragen und sodann von dem für di esen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapi -
taleinlage des Jahres 2017 abzuziehen. Hingegen wird die Überkompensation der Festbetragseinlage 
IV (3.636,00 €) an den Gesellschafter Stadt Münster zurückgezahlt, da im Zuge der Anpa ssung der 
Festbetragseinlagen zu Beginn des Jahres 2017 die Festbetragseinlage IV gestrichen wurde.  
 
Zu Beschlusspunkt 5: 
Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar 
an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser 
Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweil igen Mutter wurden die Beschlüsse über die Festste l-
lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2017 bereits gefasst. 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
Gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2016 
Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2016 
Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

Anlagen zur Vorlage 769-2017

11100 Zeichen

Ve

Bee ET ZIIEE FSEVE SSZZÜEISEE
B " - ern sie © . . usjsodsdunzusuägesdunuyoey "9
Eye Lellszurez
” . 07 FoTSETEFT LEFNSUNIPSN J2q uageupng pun Purjsaquassey "Ill
wu STIER
. I 0 31 :IA.00'0 3yer waugs
. SIE Ayawı uon yazjnensay Jaup Inu Uonep
[72 ge'620’80, Spuejsusßaßsusägune‘ seNsuog '£
FEDER TEN ng‘ . 031. :[A.00'0 3 Ayer waus
[3 00'0r8°8 usgsodsBunzusußgesbunugsey "q SIE Iyaw LOA YZIne]ssy Jouja yıw Lonep
\ . . 09 31 :IA 6r'S029E 3
‚ LabUngSIa”) pun uaßunJejar] Sne Uonep
HeisiLzaste u 235 E14 22:3:3303 . JayeypstaseD uabad uadunıapiog "Z
S6F3L:IA 031 SA 00'0 3..yer wauıs
SZ'EBL’LL DAyEF WEUIS NZ Sıq NaZjnensay Jaugs u uonep SI2 Ayaw uoA Hazınensoy Jaujo Ju vonep
. 021 !IA H6'20E 3 NaLHOyDIS Leej2os Jap uauıyey wi uonep “ , OBLFTAHILILD
1 SCH 3L IA Bz'S28'9, 3 Wwenals sne vonep B . . uaBUNSI3"] pun uadunssjar] sne uonep
56p ETTESLLL usyayypjpuiquen sbgsuos "G O4, 06‘909°06 vawyowawun Buapunglen usbab uaßunıspsog "L
& BEOL BL: TA -apugjsusßoßsusßgunaA BBlNSU0S pun uabunsapaog 1]
" Ep'Z66°L05 3 ep Weugs nz siq yazinejsey Jauja yw uorep eye P
[7793 Er'vaß’ag6 Wayeyosjjassg Joqnusdad uelexyapugen "> RE W'SLOZUEOT .uayneg
. - SUyo pun Yu SYOMSPUNID SJWunsag nexts nz
. SSL BL :TA .
85'735°80, 3 Jyer WaUIS nz s1g 9Z,nENSOy Jaujs Ju Lonep ano 7
89 IS'ZISBOL usÖunIsIs"] pun LaBUNJJa77 Sne usnaxypılpuiguaA "E " _
usdgunayynerun "q
#8} 21. :TA 00'0 3.Iyer wauje nz sıq Jazjnensay Jeujs Ju uonep
#64 000 B uaßunyaysag jne uaßunyezuy ausyeyg °7 . .
031 :IA 27'5 2yer waur nz sıq yeZnensay sau u uonep Ws seines oo.
nosr ze'soonos’e . vejmpsunpsuy Jeqguadaß uayayyonpungen "I Br EI SLEZ Uaulyawsjur) LaLepungsan ve ajlajuy
\ UoNayyolpugaaA "oO uoßejwezueutg I
ME ss'EBrEL07
”oooos'Eger uaßun) au 26
aSo0y SÖHSUOS 3 . SEEBEFZ Bünpeyssnesyayossg
vaduniasyany ‘a pun -sqeiyag 'uabejuy ayopuy *Z
ö 502 LL’O60'SEE" uopmspung
ungen innannn “ UapWaJ} ‚ne usyneg Jap yalıyanyosure varneg
71274 ze'19S°888 YZ ’ Pun a}yosy ayopeßsyomspun.d 'somspund *ı
° 07 . snpaanzueig I woßeweyoeg 1
[7774 Ze1BS BLZ . abepanedey men se. auam Pun alyoay auaqzome yaıılaßjug
„008 00'000°008 tendey spauyajezeg "1 Spugjsusßaßsuoßguns araropewu 1
endeyuasıg v uaßgunsaadejuy "Y
Ei 5 ö ö . 31 .
SLOZ’ZLVE SIWZZLLE
pueIg . b mus "
VAISSYd VALDV

” SLOZ’ZY'LE WUnz zueng
ZOISURW HAI JS7sun Bunsopuggsyeyaspuim .

neyosjessäsßunnudsyeyosuin  - EAWASNLEVd F LOSYHLSONON SQ ”

D°7) 29t Maar 2r rond 2

48

u
var

sız
696

LITE
0808

L9E0L

EZ
ZeEOL

3
SLOzZzLLE- Wr

972) DIE ERITENN 727 Pony

0]

Se
90'810'98-
ya
s0'EzR'sg-
wu

syHBETz-

Trasse

v1’E9r 9
LIELEPI-
F "Chi
E74:17773
Ve'gEg BB ı

LSVOEBLZ
EI'LEEOLE

VEILLL6EOZ
EOESETZIT

dz'szsoLle

0599983
41'859129°9

’ ‚ Isnuaazueng "u

: sbeyonsgendey op sne swyeujug '9L
Besagıygjsauger "5,

. j wenajg aÖnsuog "pL
WenaJg yaeu swugaßug ’E)

Besyz woA pun UeLuwoyulg WwoA Jenayg oyeısın zı

uaÖUnpuawynY ayojuyg pun ussujz "LL

aÖg.U3 ayaıluyp pun uosuiz aBlsuog '0L

‚stugeBlasgemag "6

usbunpuawyny aysıgenag sönsuog "8

usbejueyoes pun susßgunanaßejuy sap apugjsusbaßsusäguaN Sjlapeyewwı ne ushungauyosqy "2

. 99 31 :IA 62'E80'99 3 Bunbuosionsieny un, uonep
Bunzimssayun Inf pun Bunduosiensuejiy In) vabunpueaynıy pun uageßay sjeizos (d

JeljeyaD pun auyg7 (e
puraynejeuosisg '9
sıugabJayoy "5
vojsoysyomspunIg Spuajne] 21Mos LEyoryspunıg uoA Bunysllyos3g ap an} Bunpuamyny
puemynejeusgeny
Bunjsiaywessg °£

sheug ayayqameg obhsung "7

ssguezesun 'L

ILOZ’ZELE SIq EL WIOA HSZ Sp ıny Bunuypansnyıaa pun -uulmaeg
Ajsuny 'HAWH Jaysunw Sunspig;syeyaspum

zeyosjsseßsßungnidsyeysspiy  - EAU UBNLEVAF LOSVH BIO NOA Ks! -

a

Aueoe » Zur Voreage 761 (2

Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

A. Grundlage des Unternehmens

Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) verfolgt eine öffentliche, struk-

turpolitische Aufgabe. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschäftsstäfidortes Münster. Mit der Be-
ratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Ver-
marktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzepten so-

wie dem Einsatz von Marketing-Instrumenten begegnet die WFM ihrem Auftrag.’

'"B. Wirtschaftsbericht

"Das Grundstücksgeschäft der WFM verlief sehr erfolgreich. Mit 11,4 ha

verkaufter/vermittelter Flächen wurde das Niveau des Vorjahres um 3,5 ha
übertroffen und erreichte damit den. Durchschnittswert der vergangenen Jahre.

Gleichzeitig konnten ‘so viele Bestandsimmobilien vermittelt. werden wie nie

zuvor, Insgesamt schließt die WFM ein . strukturpolitisch erfolgreiches

Geschäftsjahr ab. In drei der Jahresergebniskategorien wurde ein Allzeithoch

erreicht, in zwei weiteren Kategorien wurde der Durchschnittswert der

vergangenen fünf Jahre übertroffen. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen-

die WFM und ihre Tochtergesellschaften im Jahr 2016 beteiligt waren, zu

folgenden Ergebnissen:

h

\

Kriterium 2016 2015 |@2011 - 2015
“Arbeitsplätze ' j
- Neu ‚174 264 256
-  Gesichert 1.637 722 1.008
Verkaufte/vermittelte Grundstücke ==
16 19 20

|- Anzahl

‘| Neuansiedlungen

- Fläche (in ha) 11,2
Immobilienvermittlungen
- Anzahl 71
- Fläche (in m2) 21.000 |
20

| Bestandsentwicklungen

Bewilligte Förderanträge
- Anzahl
- Volumen (in TE)

Erstberatung Existenzgründung

606

Die strukturpolitischen Zahlen zeigen, dass die WFM ihre öffentliche Zweck-
setzung erfüllt hat. WFM-seitig wurden diese Leistungen von dem 13-köpfigen

Team erarbeitet, das unter Berücksichtigung von zwei Teilzeitarbeitskräften aus

- 12 Vollzeit-Stellen besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter riehmen zur '

Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an

 Aus- und Fortbildungen teil.

|
|
|
j

c. Ertragslage

Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2016 unter wirtschaftlichen Gesichts-
punkten sehr erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei - 86 TE. Das Ergebnis
weist für das Jahr 2016 ein um 1.530 TE besseres Jahresergebnis aus als im
Wirtschaftsplan! 2016 prognostiziert. Dies ist vor allem auf das sehr gute

Grundstücksgeschäft zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich

das Ergebnis um 166 TE. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Vorjahr um
j Sondereffekte in Höhe von TE 900 belastet war. Die WFM verkaufte im Jahr 2016
aus eigenem Bestand 13 Grundstücke (2015: 11) mit einem Volumen von
96.360 m2 (2015: 76.997 m2). Die ‚Umsätze Tagen mit 5.998 TE über dem
Niveau der. Planzahlen (Plan 2016: 2.360 TE).. Das Ergebnis für das

Grundstücksgeschäft insgesamt veränderte sich gegenüber 2015 um - 396 TE.

Ferner ergaben sich um 43 TE höhere sonstige betriebliche Erträge. .-

D. Finanzlage

Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes

„Hansa-BusinessPark“ in Münster-Amelsbüren werden künftig im Wesentlichen .

fremdfinanziert,: soweit sie nicht durch die Erlöse aus getätigten Grundstücks-

geschäften abgedeckt werden können. Für die Erschließungsinvestitionen steht

insgesamt ein Kreditvolumen von :12 Mio. € zur Verfügung, von dem am
31.12:2016 3,5 Mio. €in Anspruch genommen wurden.

Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die kom-

j ‚menden Jahre Festbetragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der
Stadt Münster, an die Gesellschaft in Höhe von jährlich 1.700 TE vor. Von diesem

Betrag sind jährlich 400 TE an die Tochtergesellschaft, die Technologieförderung
“ Münster GmbH; weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbetragseinlägen ist
„hur zur Vermeidung von Überkompensationen aus europäischem Beihilferecht

vorgesehen.

|

‚Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im
Rahmen der Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher
von der Stadt Münster finanzierten Erschließungskosten an diese  zurück-

zuführen.

E. Vermögenslage

Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 29,6 % (Vorjahr 27,7 %). Der
zur Veräußerung bestimmte Grundstücksbestähd beträgt 62,0 % (Vorjahr
68,8 %) der Bilanzsumme. Das Anlagevermögen sowie der Grundstücksbestand
Ist zu 80,1 % (Vorjahr 70,6 %) durch Eigenkapital finanziert. Unter
Berücksichtigung ‘des langfristigen Fremdkapitals ergibt sich eine
Anlagendeckung in Höhe von 92,9 % (Vorjahr 86,8 %).

F. Prognose-, Chancen- und Risikobericht _

Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistun-
gen werden voraussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen. Gleiches gilt
für die Technologieförderung Münster GmbH (TFM), an der die. WFM knapp 94 %
des Stammkapitals hält und die wiederum zu 79 %.an der CeNTech GmbH betei-
ligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ihres strukturpoli-

tischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres.2010 in der _

WFM - wie auch in den Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH - ein
Risiko- und Liquiditätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, in Verbindung
mit den am 16. Dezember 2013 geänderten Gesellschaftsverträgen, u.a. die
Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Münster, ab dem Jahr 2017 bis
auf. Weiteres eine in Festbetragseinlagen differenzierte eigenkapitalähnliche
Einlage in Höhe von jährlich 1.700 TE in die WFM einzuzahlen. Von diesem
Betrag werden 400 TE an. die TFM weitergeleitet. Damit ist die
Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausreichend

gesichert.

Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen Beihilferechts zulässig ge-
währt werden, hat die Stadt Münster für die WFM mit Datum vom 26. Juli 2012
einen Betrauungsakt erlassen. Er definiert Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse in Form der "allgemeinen und besonderen Wirtschafts-
förderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der
Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Auf-
gabe, der Parameter zur Berechnung ..der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermei-
dung der Überkompensation, wurde der Betrauüngsakt mit Schreiben der Stadt
Münster vom 23. November 2016 angepasst. Hinweise auf unzulässige Beihilfen,
die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise erhalten haben könnte,

‚liegen nicht vor.

Als Investor und Betreiber hat die NBZ - Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine
100 %-ige Tochtergesellschaft der WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster
gebaut. Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 10,4 Mio, € und ist in Höhe
"von 6,6 Mio. € mit Fördermitteln des Landes NRW und der Europäischen Union
ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich jeweils mit zusätzlichen
1,5°Mio. € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zentrums
größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zu-
schüssen durch das Land NRW nicht zu rechnen, Hier wäre die WFM als alleinige
Gesellschafterin gefordert, mögliche Liquiditätsdefizite zu kompensieren.

Für das Jahr 2017 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.444 TE
gerechnet, In den Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die
voraussichtlich zwischen 1.309 TE und 1.435 TE liegen werden.

r,[24. April 2017

Dr. Thomas Robbers
Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0769/2017
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37