V/0769/2017
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2016 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2016 und Rückgewährung
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Beschlussvorlage
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V/0769/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2016 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2016 und Rückgewährung Beratungsfolge 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäft sjahr 2016 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis geno m- men. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2016 der Wir tschaftsförderung Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 24.04.2017 der uneingeschränkte Bestät i- gungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende En t- scheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2016, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 33.662.022,66 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 86.078,06 €, wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2016 En t- lastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag von 86.078,06 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrüc k- lage ausgeglichen. Vorlagen-Nr.: V/0769/2017 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 05.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0769/2017 d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12. 2017 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Par tner, Münster, beauftragt. 4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung festzustellen, dass a) die für das Geschäftsjahr 2016 vorgesehene Kapitaleinlage der - Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € - Festbetragseinlage II in Höhe von 12.774,65 € - Festbetragseinlage III in Höhe von 22.493,10 € nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jah- res 2017 einzusetzen ist. b) die Festbetragseinlage IV in Höhe von 3.636 € nicht verbraucht worden ist und an die Stadt Münster zurück zu zahlen ist. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH erlassenen Betrauungsakt a) die nach Beschlusspunk t 4 a) bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r- brauchten Kapitaleinlagen für 2016 von insgesamt 39.195,09 € für eine Anpassung der Kapitaleinlagen des Jahres 2017 einzusetzen und zunächst nicht rückzuzahlen sind b) die nach Beschlusspunkt 4 b) bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r- brauchte Kapitaleinlage für 2016 in Höhe von 3.636 € an die Stadt Münster zurückg e- zahlt wird. c) und die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlus ses für 2016 festgestellten nicht verbrauchten Einlagen für 2016 von insgesamt 70.581,29 € sowie die in der Gesellschafterversamm- lung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 201 6 festge- stellten nicht verbrauchten Einlagen für 2016 von 8.914,50 € an die Stadt Münster z u- rück zu gewähren sind. d) mithin insgesamt 83.131,79 € in 2017 von der Wirtschaftsförderung Münster an die Stadt Münster zurückgezahlt werden. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: Dem Jahresabschluss 2016 der Wirtsc haftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaftspr ü- fungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner am 24. April 2017 der uneingeschränkte Bestätigung s- vermerk erteilt. Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2016: Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) sch ließt das Geschäftsjahr 2016 unter wirtschaftl i- chen Gesichtspunkten erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei 86 T€. Damit weist das Ergebnis ein um 1.530 T€ besseres Jahreser- gebnis aus als im Wirtschaftsplan prognostiziert. Dies ist vor allem auf das sehr gute Grundstücksg e- - 3 - V/0769/2017 schäft zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte das Ergebnis um 166 T€ verbessert werden, wobei das Vorjahr mit Sondereffekten belastet war. Die WFM verkaufte im Jahr 2016 aus eigenem Bestand 13 Grundstücke (2015: 11) mit einem Vol u- men von 96.360 qm (2015: 76.997 qm). Die Umsätze lagen mit 5.998 T€ über dem Niveau der Pla- nung mit 2.360 T€. Im Lagebericht wird dargestellt, dass die WFM das Jahr 2016 unter strukturpolitischen Gesichtspun k- ten insgesamt erfolgreich abgeschlossen hat. So wurde in drei der zwölf Jahresergebnis -Kategorien ein Allzeithoch erreicht und in zwei weiteren Kategorien der Durchschnittswert der ve rgangenen fünf Jahr übertroffen. Ausblick: Für das Jahr 2017 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.444 T€ und für die Folgejahre mit Fehlbeträgen zwischen 1.309 T€ und 1.435 T€ gerechnet. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 in den Anlagen 1 bis 3 en tnommen werden. Beratung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 die in Beschlusspunkt 3 dar- gestellten Punkte beraten und beschlossen. Zu Beschlusspunkt 4: Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 11/2017 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wi e- dergegeben werden: Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europä ischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (kurz: DAWI). Die Wir t- schaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilf e- rechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen e rfüllt und insb e- sondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten, als in Artikel 5 vorgesehen. Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen sind. Zur Feststellung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompe n- sation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, di eser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für di esen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist. Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesell-schafterversammlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbra uchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorg a- ben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Ei n- nahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung auf die eingezahlte Kap i- taleinlage je Festbetrag. - 4 - V/0769/2017 Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung wurden die Festbetragseinlagen des Jahres 2016 - budgetbezogen - vollständig verbraucht. Wertbezogen verfügen jedoch vier der insgesamt fünf Festbetragseinlagen über einen zu hohen Aus gleich, der sich jeweils aus übertragenen Festbetrag s- einlagen der Jahre 2014 und 2015 speist. Daher liegt auch für das Jahr 2016 eine Überkompensation für folgende Festbetragseinlagen vor: Festbetragseinlage Überkompensation (in €) Überkompensation (in %) I Nr. 2 3.927,34 € II 12.774,65 € III 22.493,10 € IV 3.636,00 € Summe 42.831,09 € 3,1 % Bezogen auf die Summe aller von der WFM erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2016 (1.390.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. Die Beträge der Festbetragseinlage I Nr. 2, II und III sind daher in das Geschäftsjahr 2017 zu übe r- tragen und sodann von dem für di esen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapi - taleinlage des Jahres 2017 abzuziehen. Hingegen wird die Überkompensation der Festbetragseinlage IV (3.636,00 €) an den Gesellschafter Stadt Münster zurückgezahlt, da im Zuge der Anpa ssung der Festbetragseinlagen zu Beginn des Jahres 2017 die Festbetragseinlage IV gestrichen wurde. Zu Beschlusspunkt 5: Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweil igen Mutter wurden die Beschlüsse über die Festste l- lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2017 bereits gefasst. I.V. Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2016 Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2016 Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016
Anlagen zur Vorlage 769-2017
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Grundlage des Unternehmens Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) verfolgt eine öffentliche, struk- turpolitische Aufgabe. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschäftsstäfidortes Münster. Mit der Be- ratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Ver- marktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzepten so- wie dem Einsatz von Marketing-Instrumenten begegnet die WFM ihrem Auftrag.’ '"B. Wirtschaftsbericht "Das Grundstücksgeschäft der WFM verlief sehr erfolgreich. Mit 11,4 ha verkaufter/vermittelter Flächen wurde das Niveau des Vorjahres um 3,5 ha übertroffen und erreichte damit den. Durchschnittswert der vergangenen Jahre. Gleichzeitig konnten ‘so viele Bestandsimmobilien vermittelt. werden wie nie zuvor, Insgesamt schließt die WFM ein . strukturpolitisch erfolgreiches Geschäftsjahr ab. In drei der Jahresergebniskategorien wurde ein Allzeithoch erreicht, in zwei weiteren Kategorien wurde der Durchschnittswert der vergangenen fünf Jahre übertroffen. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen- die WFM und ihre Tochtergesellschaften im Jahr 2016 beteiligt waren, zu folgenden Ergebnissen: h \ Kriterium 2016 2015 |@2011 - 2015 “Arbeitsplätze ' j - Neu ‚174 264 256 - Gesichert 1.637 722 1.008 Verkaufte/vermittelte Grundstücke == 16 19 20 |- Anzahl ‘| Neuansiedlungen - Fläche (in ha) 11,2 Immobilienvermittlungen - Anzahl 71 - Fläche (in m2) 21.000 | 20 | Bestandsentwicklungen Bewilligte Förderanträge - Anzahl - Volumen (in TE) Erstberatung Existenzgründung 606 Die strukturpolitischen Zahlen zeigen, dass die WFM ihre öffentliche Zweck- setzung erfüllt hat. WFM-seitig wurden diese Leistungen von dem 13-köpfigen Team erarbeitet, das unter Berücksichtigung von zwei Teilzeitarbeitskräften aus - 12 Vollzeit-Stellen besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter riehmen zur ' Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teil. | | | j c. Ertragslage Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2016 unter wirtschaftlichen Gesichts- punkten sehr erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei - 86 TE. Das Ergebnis weist für das Jahr 2016 ein um 1.530 TE besseres Jahresergebnis aus als im Wirtschaftsplan! 2016 prognostiziert. Dies ist vor allem auf das sehr gute Grundstücksgeschäft zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um 166 TE. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Vorjahr um j Sondereffekte in Höhe von TE 900 belastet war. Die WFM verkaufte im Jahr 2016 aus eigenem Bestand 13 Grundstücke (2015: 11) mit einem Volumen von 96.360 m2 (2015: 76.997 m2). Die ‚Umsätze Tagen mit 5.998 TE über dem Niveau der. Planzahlen (Plan 2016: 2.360 TE).. Das Ergebnis für das Grundstücksgeschäft insgesamt veränderte sich gegenüber 2015 um - 396 TE. Ferner ergaben sich um 43 TE höhere sonstige betriebliche Erträge. .- D. Finanzlage Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes „Hansa-BusinessPark“ in Münster-Amelsbüren werden künftig im Wesentlichen . fremdfinanziert,: soweit sie nicht durch die Erlöse aus getätigten Grundstücks- geschäften abgedeckt werden können. Für die Erschließungsinvestitionen steht insgesamt ein Kreditvolumen von :12 Mio. € zur Verfügung, von dem am 31.12:2016 3,5 Mio. €in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die kom- j ‚menden Jahre Festbetragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der Stadt Münster, an die Gesellschaft in Höhe von jährlich 1.700 TE vor. Von diesem Betrag sind jährlich 400 TE an die Tochtergesellschaft, die Technologieförderung “ Münster GmbH; weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbetragseinlägen ist „hur zur Vermeidung von Überkompensationen aus europäischem Beihilferecht vorgesehen. | ‚Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im Rahmen der Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher von der Stadt Münster finanzierten Erschließungskosten an diese zurück- zuführen. E. Vermögenslage Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 29,6 % (Vorjahr 27,7 %). Der zur Veräußerung bestimmte Grundstücksbestähd beträgt 62,0 % (Vorjahr 68,8 %) der Bilanzsumme. Das Anlagevermögen sowie der Grundstücksbestand Ist zu 80,1 % (Vorjahr 70,6 %) durch Eigenkapital finanziert. Unter Berücksichtigung ‘des langfristigen Fremdkapitals ergibt sich eine Anlagendeckung in Höhe von 92,9 % (Vorjahr 86,8 %). F. Prognose-, Chancen- und Risikobericht _ Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistun- gen werden voraussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen. Gleiches gilt für die Technologieförderung Münster GmbH (TFM), an der die. WFM knapp 94 % des Stammkapitals hält und die wiederum zu 79 %.an der CeNTech GmbH betei- ligt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ihres strukturpoli- tischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres.2010 in der _ WFM - wie auch in den Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH - ein Risiko- und Liquiditätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, in Verbindung mit den am 16. Dezember 2013 geänderten Gesellschaftsverträgen, u.a. die Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Münster, ab dem Jahr 2017 bis auf. Weiteres eine in Festbetragseinlagen differenzierte eigenkapitalähnliche Einlage in Höhe von jährlich 1.700 TE in die WFM einzuzahlen. Von diesem Betrag werden 400 TE an. die TFM weitergeleitet. Damit ist die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausreichend gesichert. Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen Beihilferechts zulässig ge- währt werden, hat die Stadt Münster für die WFM mit Datum vom 26. Juli 2012 einen Betrauungsakt erlassen. Er definiert Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in Form der "allgemeinen und besonderen Wirtschafts- förderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Auf- gabe, der Parameter zur Berechnung ..der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermei- dung der Überkompensation, wurde der Betrauüngsakt mit Schreiben der Stadt Münster vom 23. November 2016 angepasst. Hinweise auf unzulässige Beihilfen, die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise erhalten haben könnte, ‚liegen nicht vor. Als Investor und Betreiber hat die NBZ - Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster gebaut. Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 10,4 Mio, € und ist in Höhe "von 6,6 Mio. € mit Fördermitteln des Landes NRW und der Europäischen Union ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich jeweils mit zusätzlichen 1,5°Mio. € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zentrums größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zu- schüssen durch das Land NRW nicht zu rechnen, Hier wäre die WFM als alleinige Gesellschafterin gefordert, mögliche Liquiditätsdefizite zu kompensieren. Für das Jahr 2017 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.444 TE gerechnet, In den Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die voraussichtlich zwischen 1.309 TE und 1.435 TE liegen werden. r,[24. April 2017 Dr. Thomas Robbers Geschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0769/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37