V/0280/2014
Schulden- und Liquiditätsbericht 2013
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Berichtsvorlage
16256 Zeichen
V/0280/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Schulden- und Liquiditätsbericht 2013
Beratungsfolge
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
Bericht:
Schuldenbericht 2013
Im Rahmen der Vorlage V/0372/1998 beschloss der Haupt - und Finanzausschuss, dass die Ver-
waltung künftig jeweils im zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Jahresrechnung in der
Finanz- und Beteiligungskommission
- über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur G e-
samtsteuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs - und Belastungs verläufen (Controlling beim
Cash-Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und
- über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für
kommende Haushaltsjahre
berichten soll.
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.
1. Schuldensituation der Stadt Münster
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes ei n-
schließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2017 stellt sich nach der derzeitigen Finanzplanung wie
folgt dar:
Jahr Schulden
am 31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen Zinsen Tilgung
Schulden
Pro-Kopf
am
31.12.**
Schulden-
dienst
Pro-
Kopf**
2013 736.207.219 29.879.840 897.177 26.473.047 28.982.663 2.466,21 185,77
2014 727.089.939 22.602.720 -9.117.280 29.207.190 31.720.000 2.435,67 204,10
2015 722.740.849 28.670.910 -4.349.090 28.307.050 33.020.000 2.421,10 205,44
2016 703.807.639 15.086.790 -18.933.210 27.106.910 34.020.000 2.357,67 204,77
2017 692.478.649 22.481.010 -11.328.990 26.306.785 33.810.000 2.319,72 201,38
** Zugrundegelegte Bevölkerungszahl = Wohnberechtigte Bevölkerung gem. SMS Statistik für Münster, ab 2013 ide n-
tisch mit Bevölkerungszahl 2012
Vorlagen-Nr.:
V/0280/2014
Auskunft erteilt:
Herr Deppe
Ruf:
492 20 20
E-Mail:
Deppe@stadt-muenster.de
Datum:
17.03.2014
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0280/2014
Die im Jahre 2014ff dargestellte negative Nettokreditaufnahme führt zu einer Entschuldung.
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2004 mit 657,4 Mio. € bis Ende 2013 auf 736,2 Mio. € um
12 % erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschu ldung im Zeitraum von Ende 1994 (255,2 Mio.
€) bis Ende 2003 (606,6 Mio. €) um 237,7 %.
Der Schuldendienst stieg von 1994 bis 2003 von 31 Mio. € auf 44,1 Mio. € und somit um rd. 42,3
%. Im Zeitraum von 2004 bis 2013 stieg der Schuldendienst um 29,4 %.
Nach der aktuellen Finanzplanung 2014 bis 2017 wird sich der Schuldenstand voraussichtlich auf
rd. 692,5 Mio. € verringern.
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines
aktiven Zinsmanagements eingesetzt (2.1 – 2.4). Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel
verfolgt, unterschiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben b e-
grenzt/minimiert werden. Dazu gehört auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren
auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen. Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder
Finanzierungsform Risiken liegen. Um diese Risiken zu streuen oder zu begrenzen, wurde mit
der Vorlage 338/01 festgelegt, dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus
festverzinslichen Krediten (Kommunalkredit auf dem Europäischen Markt, z insgünstige Kredite
von der KfW/EIB) bestehen; für den Kreditbestand dürfen darüber hinaus für maximal 15 % Zin s-
sicherungsinstrumente angewendet werden sowie für max. 15 % in Schweizer-Franken Darlehen
aufgenommen werden.
2.1 Zinssicherungen
Mit der erst en Vorlage zum Schuldenmanagement im Jahre 1998 wurden seinerzeit Zinssich e-
rungsinstrumente/Derivate vorgestellt. Dieses Thema wurde im Rahmen der Finanzkommission
im Jahre 1999 durch eine entsprechende Fortbildungs - und Informationsveranstaltung vertieft.
Die nachfolgenden Gespräche mit der Finanzkommission und Vertretern der Fraktionen führten
dazu, dass die Verwaltung den Einstieg in das Geschäftsfeld der „Zinssicherungsinstrumente“
unternahm.
Um dieses Feld weiter zu optimieren, wurden mit mehreren Kr editinstituten Gespräche geführt.
Die Ergebnisse aus diesen Kontakten wurden der Finanz - und Beteiligungskommission in der
nichtöffentlichen Vorlage Nr. 960/2002 am 06.11.02 vorgestellt. Die Stadt hat im Nachhinein mit
einem Kreditinstitut einen Vertrag ge schlossen; danach erfolgt eine Unterstützung der Stadt im
Schuldenmanagement durch regelmäßige Portfolioanalysen sowie Beratungsgespräche.
Erstmalig ist ab 2005 in die Haushaltssatzung folgender Passus aufgenommen worden:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr er-
gänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken
abschließen (z. B. Derivate) . Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung
(Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind –
auf 30 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.
2.2 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt
Zum 31.12.2013 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenomm e-
nen Kredite bewertet mit einem Kurs (Bilanz) von 1,2248 CHF pro Euro auf rd. 86,4 Mio. € und
somit auf 11,73 % gemessen am Schuldenstand zum Ende des Jahres 2013.
Die Stadt Münster hat sieben Einzelkredite in der Fremdwährung Schweizer Franken. Der let zte
Kredit/Derivat läuft ohne Prolongation im Jahre 2043 aus. Gege nüber der Kreditaufnahme auf
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dem deutschen Kapitalmarkt besteht zz. ein kumulierter Zinsvo rteil (seit 2001) von rd. 14 Mio. €.
Für das Jahr 2013 wurde ein Vorteil in Höhe von rd. 314 T € erzielt.
Der bisher tiefste Schlusskurs konnte am 10.08.2011 mit 1,03 CHF/EUR festgestellt werden.
Der aktuelle Kurs (Stand: 17.03.2014) beläuft sich auf 1,215 CHF /EUR.
2.3 Derivate
2.3.1 Portfolio und Ergebnisse
Die Stadt Münster setzt seit 1998 Derivate Produkte zur Zins- und Risikosteuerung ein.
Die folgende Übersicht zeigt die Verteilung zum 31.12.2013 auf:
Aus der Grafik ergibt sich, dass das Kreditvolumen bei rund 773,3 Mio. € liegt. In dieser Summe
sind auch Kreditvereinbarungen berücksichtigt (Forwarddarlehen), die erst in der Zukunft zum
Tragen kommen. Aus diesem Grund liegt das Volumen über dem Schulden stand zum
31.12.2013.
Die Differenz aus Geschäftsvolumen und Kreditvolumen betrifft die bestehenden derivativen G e-
schäfte. Die Prozentangaben beziehen sich auf das Geschäftsvolumen.
Das mit einem festen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio wird zum 31. 12.2013 mit einem Kurs
von 109,15 bewertet. Das mit einem variablen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio wird zum 31.
12.2013 mit einem Kurs von 100,37 bewertet.
Der Kurs bei den Payer Swaps liegt bei 109,45 und bei den Receiver Swaps bei 91,70.
Insgesamt ist das Portfolio zu 95,6 % festverzinslich und zu 4,4 % variabel verzinst.
Die Durchschnittsverzinsung für das Jahr belief sich auf 3,60 %.
2.3.2 Rechtliche Situation
In zwei erstinstanzlichen Urteilen hat sich das Landgericht Dortmund im Juli 2013 zu Derivatge-
schäften von Kommunen geäußert. Die Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit von einfachen
Zinsswaps (sogenannten Plain Vanilla Swaps). Entscheiden d sei, dass die einfachen Swapg e-
schäfte konnex sind, das heißt, der Begrenzung beziehungsweise Absi cherung von Risiken di e-
nen. Die Konnexität ist der Zusammenhang in zeitlicher und inhaltlicher Sicht zwischen den Swap
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und einem oder mehrere Darlehen. Die Urteile enthalten Kriterien, nach denen Swapgeschäfte
als objektiv sittenwidrig einzustufen seien.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im Streit um Swap-Geschäfte am 07. Oktober 2013
geurteilt. Der 9. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bank insbesondere
darüber aufklären muss, wenn ein Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eing e-
schätzt wird. Die obsiegende Stadt Ennepetal hat danach keine weiteren Zahlungen auf Swap
Geschäfte zu erbringen, welche sie 2007 und 2008 mit der WestLB abgeschlossen hatte.
Ein höchstinstanzliches Verfahren am Bundesgerichtshof steht noch aus, so dass noch nicht a b-
sehbar ist, welche Auffassungen sich hinsichtlich schuldhafter Pflichtverletzungen der Banken
und etwaiger Schadenhöhen letztlich durchsetzen werden. Der Deutsche Städtetag gibt derzeit
keine Empfehlungen für oder gegen Klagen bei Derivatgeschäften. Die Verwaltung prüft derzeit,
ob sich aus der Struktur einzelner Derivatgeschäfte Ansätze für Pflichtverstöße der Banken he r-
leiten lassen.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe Finanzmanagement/Treasury beim Deutschen Städtetag erfolgt
derzeit eine Überarbeitung der Musterdienstanweisung zum Einsatz von Derivaten. Es ist bea b-
sichtigt eine Klassifizierung nach Risikostufen bei Derivaten der Musterdienstanweisung als Hi l-
festellung für interessierte Mitgliedstädte beizufügen.1
Soweit die Ergebnisse der Arbeitsgruppe veröffentlicht werden, wird eine Prüfung der bestehe n-
den Derivate anhand der Klassifizierung vorgenommen.
4. Kommunale Verschuldungsdiagnose
Im Jahr 2013 hat der Deutsche Sparkassen und Giroverband wieder eine bundesweite Studie zur
kommunalen Verschuldung zum Stichtag 30.04.2013 durchgeführt. Von insgesamt 11.753 (NRW:
427) Kommunen haben sich 300 (NRW 57) an der Studie beteiligt. Von den 300 Kommunen ha t-
ten 10 Kommunen eine Verschuldung über 500 Mio. €.
Als wesentliches Ergebnis kann festgestellt werden:
Die Stadt Münster hat im Vergleich zu den 344 beteiligten Kommunen den höchsten Fremdwä h-
rungsbestand mit rd. 14,76 % am Investitionskreditbestand. Die Kommunen in der Einwohne r-
klasse G2 (>200.000 – 400.000 Einwohner) und einer Verschuldung von mehr als 500 Mio. €
hatten rd. 2,46 % an Fremdwährungen im Portfolio. In NRW liegt der Fremdwährungsanteil bei
0,93 %.
Der Derivateanteil bei der Stadt Münster beläuft sich auf rd. 54 % g emessen am Investitionskre-
ditbestand. Die Kommunen in der Einwohnerklasse G2 und mit einer Verschuldung von mehr als
500 Mio. € hatten rd. 14 % Derivateanteil. Bezogen auf NRW lag der Anteil bei 12 %.
5. Liquiditätskredite
Wie bereits in den Vorjahren hat te die Stadt Münster am Jahresanfang 2013 Liquid itätskredite in
Schweizer Franken (CHF) für umgerechnet rd. 30,0 Mio € im Bestand. Diese Kredite stellen seit
der Aufnahme im Jahr 2010 den relativ dauerhaften Liquiditätsgrundbedarf dar. Aufgrund des
aktuellen Umbaus der Kreditvergabe der Banken bei Fremdwährungen (nur noch wenige Anbi e-
ter sind am Markt) wurde diese Kreditsumme im September 2013 um umgerechnet rd. 3,5 Mio. €
gemindert. Wie bereits in der Haushaltrede des Kämmerers erwähnt, soll in 2014 in die sem
Segment ein weiterer Kreditabbau erfolgen.
Daneben wurden zeitweise weitere Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von max imal 17,0 Mio. €
aufgenommen. Der weitere kurzfristige Liquiditätsbedarf wurde bis zu einer Höhe von maximal
10,7 Mio. € über das Cash-Pooling mit Tochterunternehmen gedeckt. Dieses Cash -Pooling wur-
1 Vgl. Eildienst, Informationen für Rat und Verwaltung, Heft 1/2, 17.01.2014, S. 6
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de in 2013 zur Liquiditätsverstärkung der Stadtkasse an 140 Tagen mit einem Durchschnittswert
von rd. 3,7 Mio. € herangezogen.
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werde n. Sie ist etwas u ngenau, da
zur besseren Darstellung nur der 1., 10. und 20. Tag des Monats (bzw. des darauf folgenden
Werktages) als Stichtag berücksichtigt wurde.
Liquiditätskredite 2013
20,000
25,000
30,000
35,000
40,000
45,000
50,000
01.01.13
01.02.13
01.03.13
01.04.13
01.05.13
01.06.13
01.07.13
01.08.13
01.09.13
01.10.13
01.11.13
01.12.13
Datum
Mio.€
CHF-Kredite Liquiditätskredite Cash-Pooling
6. Mittel- und langfristige Kapitalanlagen
Mit der Vorlage 0350/2013 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liege nschaften
am 11.06.2013 die Grundsätze für die Anlage von Kapital durch die Stadt Mün ster beschlossen.
Über das mittel- und langfristig angelegte Kapitalvermögen soll jährlich berichtet werden.
Vorab zwei Hinweise:
1. Im Rahmen der Umsetzung europäischen Rechtes wurde das Investitionsgesetz übera r-
beitet. Mit Wirkung vom 22.07.2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft g e-
treten. Materiell hat sich für die Kapitalanlagen der Stadt Münster in den Fonds nichts g e-
ändert, aber die bisher üblichen und eingängigen Begriffe „Spezialfonds“ und „Depotbank“
sind nunmehr „Alternativer Investmentfonds (AIF)“ und “Verwahrstelle“.
2. Die in dieser Vorlage benannten Fondswerte sind Zeitwerte, die von den in der Bilanz
ausgewiesenen Werten abweichen, da sie dort nach dem Nied erstwertprinzip angesetzt
werden müssen.
Das mittelfristig angelegte Bankguthaben belief sich am 01.01.2013 auf 29,798 Mio. €, am
31.12.2013 auf 29,343 Mio. €. Ein Betrag von 0,475 Mio. €, der aus den angesa mmelten KFZ-
Ablösebeträgen stammt, wurde im Jahr 2013 an die WBI ausgezahlt.
Des Weiteren hat die Stadt Münster gemeinsam mit ihren eigenbetriebsähnlichen Ei nrichtungen
seit dem Jahr 1999 bzw. 2000 Kapital in Fonds angelegt und zwar dem VUS -Fonds (Verso r-
gungs- und Sanierungsfonds) und dem WVR -Fonds (Westfälischer Ve rsorgungsrücklagefonds).
Letzterer wird gemeinsam mit 6 weiteren Städten gehalten.
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Die Fonds haben folgende Entwicklung erfahren
VUS-Fonds
Mio. €
WVR-Fonds
(Anteil Stadt Münster)
Mio .€
Anfangswert 01.01.2013 41,031 5,226
Endwert 31.12.2013 43,251 10,161
Differenz 2,220 4,935
Unterjährige Zuführungen
durch die Stadt Münster 0,047 4,633
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlage:
Erläuterung zu Derivaten
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Anlage 1:
Erläuterung zu Derivaten
Receiver Swap
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit
einem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich di e
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate an der Entwicklung e i-
nes Indexes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz- und lang-
fristigem Zinssatz eingespart wird. Das Risiko bei diesem Swap l iegt darin, dass die kurzfristigen
Zinssätze über den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit
gleicher Laufzeit hätte aufgewendet werden müssen.
Payer Swap
Beim Payer Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit
einem variablen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde
liegende Verzinsung im Zinssatz fixiert ist und keiner Schwankung unterliegt. Das Risiko bei di e-
sem Swap liegt, wie beim Kommunalkredit, darin, dass die langfristigen Zinssätze sinken.
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht eing e-
räumt, zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne A usgleichszahlung aufzulösen
bzw. in eine variable Verzinsung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu
zahlenden Zinssatz.
Doppel Swap
Der Doppel-Swap ist eine Kombination von Receiver - und Payer-Swap und dient der Zinssich e-
rung des aktuellen Zinsniveaus.
Cap
Ein Cap ist eine „Höchstzinssatzversicherung“.
Er dient zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze bei variabel verzinslichen Finanzi e-
rungen, d. h. bei Roll -over-Krediten oder variabel verzinslichen Positionen, z. B. indem zu einem
Festsatzkredit ein Receiver-Swap abgeschlossen wurde
Floor
Ein Floor ist eine „Mindestzinsvereinbarung“, die der Vertragspartner erhält. In Verbindung mit
einem Cap kann die zu zahlende Prämie vermindert werden.
Receiver-Swaption
Der Verkäufer (Stadt Münster) der Receiver -Swaption ist Stillhalter einer Option und erzielt eine
Prämie zur aktuellen Zinsentlastung.
Bei Ausübung der Option – durch den Käufer – tritt die Stadt Münster in einen Payer Swap ein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0280/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37