Mandari Insight

3310/2023

Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Ausschuss 03.11.2023

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2023-10-06_OLQ_Anlage 4_3.1er_Abwaegung_ausserhFrist

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2023-10-18_OLQ_Anlage7_Aufgabenstellung

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Anlage 14 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 9.2.6. BV 9 vom 02.09.2024

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Anlage 15 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.2 StEA 19.09.2024

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2024-03-11_OLQ_Anlage12_Antwort_LandNRW_Ministerium_Direktkauf

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2023-10-18_OLQ_Anlage 9_AblaufVerfahren_BeteiligungÖffentlichkeit

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2023-10-10_OLQ_Anlage 2_Strukturkonzept

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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2024-01-29_OLQ_ Anlage11_Anfrage_StadtKöln_LandNRW_Direkterwerb

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2023-09-04_OLQ_Anlage 5_Abwägung_TöB

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2024_01_30_ Anlage 10_Beschluss BV 9 v. 29.01.2024 zu 3310_2023

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2023-10-06_OLQ_Anlage 3_3.1er_Abwägung_Stellungnahmen

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Anlage 13 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 9.1 StEA 20.06.2024

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2021_08_16_OLQ_Anlage 1_Bereich_B-Plan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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2023-09-04_OLQ_Anlage 6_Abwägung_TöB_nach Frist

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2023-10-18_OLQ_Anlage 8_DarstellungGrundstücksvergabeverfahren

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2023-10-06_OLQ_Anlage 4_3.1er_Abwaegung_ausserhFrist

28553 Zeichen

Anlage 4 
 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 – Arbeitstitel: „Otto-Langen-Quartier“ in Köln-Mülheim – außerhalb 
des erneuten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 
 
Außerhalb des erneuten Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
1 Es wird darauf hingewiesen, dass es in Köln an 
Räumen für Künstler und Jugendlichen zum Arbei-
ten, zum Bauen und zum Ausprobieren fehlt, insbe-
sondere im Mülheimer Süden. Deshalb wird ange-
regt im Otto-Langen-Quartier Kreativen, einen 
Raum für ein Kölner Produktionszentrum für Thea-
ter, Tanz, Musik und internationale Residenzen zu 
geben. Gute Beispiele sind: Fablab Amsterdam 
https://fablab.waag.org, Institute for Arts & Techno-
logy Brüssels https://www.imal.org/en, Foam Brüs-
sel https://fo.am 
ja Die aufgeführten Vorschläge können als Teil der Nutzungen der Flächen, 
die dem Gemeinwohl dienen sollen, umgesetzt werden. 
Zuletzt hat der Rat in seiner Sitzung am 04.02.2021 erneut seinen Willen 
bekräftigt (AN/0234/2021), das gesamte Otto-Langen-Quartier, das heißt 
die ehemalige KHD Hauptverwaltung sowie den Grundstückteil, der sich 
im Eigentum des Landes NRW befindet, zu einem gemeinwohlorientier-
ten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, 
Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.  
Derzeit werden die städtischen Planungsvorgaben für das Bieterverfah-
ren von der Stadt Köln erarbeitet und abgestimmt. Besonderer Augen-
merk liegt hierbei auf einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des 
Quartiers mit den Themen Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und Teil-
habe. Diese Themen sollen sich nach Möglichkeit in allen Bereichen des 
öffentlichen und privaten Lebens im Otto-Langen Quartier wiederspie-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
geln. Diese sind neben dem Städtebau, dem Freiraum und dem Denk-
malschutz auch die Bereiche Nutzungskonzept, Ökologie, Klimaschutz 
und Mobilität.  
Als Teil der Aufgabenstellung soll ein eigener Baustein unter dem Aspekt 
der Gemeinwohlorientierung von mindestens 5.000 m² BGF (Flächen 
NRW-Urban) entwickelt werden. Schwerpunktthemen sind Nutzungen in 
den Bereiche Kultur, Produktion und Handwerk, Gesundheit und Bildung. 
Es werden sowohl Anforderungen für Art und Umfang einer gemeinwohl-
orientierten Entwicklung, die Anforderungen an Betreiber sowie die Um-
setzung und die Finanzierung der formulierten gemeinwohlorientierten 
Nutzungsziele festgelegt. 
Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Konzept entwickelt werden, wel-
ches die Themen Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und Teilhabe mitei-
nander verknüpft und in praktisch anwendbare Nutzungen überführt. Der 
Ansatz sollte das Ziel verfolgen und geeignet sein, einen langfristig gesi-
cherten, niederschwelligen Zugang zu Räumen jeglicher Art zu schaffen. 
Neben den möglichen Nutzungen und deren Verortung auch den iterati-
ven Prozess einer tragfähigen Projektentwicklung bis zur Umsetzung be-
schreibt und Lösungen für dauerhafte und wirtschaftlich tragfähige Trä-
gerschaften und Betreibermodelle aufzeigt. 
Es gilt in einer „Phase 0“ niederschwellige, offene Formate zu entwickeln, 
die eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ort ebenso ermöglichen, 
wie das Zuhören und Mitdenken. Beispiele können Ortserkundungen, ge-
zielte Befragungen, Ideenwerkstätten, Experimente (Bsp. Raumlabor) o-
der andere partizipative Verfahren sein, die interessierte Menschen vor 
Ort einbinden.  
Ein Nutzungskonzept für die städtischen Gebäude der ehemaligen KHD-
Hauptverwaltung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
 
2 Es wird darauf hingewiesen, dass angesichts der 
zunehmend spürbaren Auswirkungen der Klimaver-
änderungen und des Mangels an bezahlbaten 
Kenntnis-
nahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Wohnungen eine ökologisch soziale Wohnungs-
bauwende in Köln stattfinden muss. 
Es wird daruf hingewiesen, dass drei Vorzeige-
städte im deutschsprachigen Raum gibt, die syste-
matisch versuchen, Klimaschutz und Wohnungs-
bau zu vereinbaren. Das sind an aller erster Stelle 
Wien, Zürich und Ulm. Es wird für das Otto-Lan-
gen-Quartier ein ähnliches Vorgehen, einen ge-
meinwohlorientierten Nutzungsmix mit Aufstockun-
gen bei vorhandenen Gebäuden und den Zuschlag 
der Fläche an stadteigene Baugesellschaften und 
gemeinwohlorientierte Genossenschaften. 
3-4 Siehe Anlage 3, Nr. 1  Siehe Anlage, 3 Nr.1 
5 
5.1 
Es wird angeregt, dass im Gebiet des Otto-Langen-
Quartiers mehr als 50 Prozent sozialer Wohnungs-
bau plus 20 Prozent preisgedämpfter Wohnungs-
bau umgesetzt werden, mit einer "Durchmischung" 
von Wohneigentum, freien und gefördertem Woh-
nungsbau.  
In diesem Rahmen ließen sich entsprechend Bun-
des-, NRW- und kommunaler Förderinstrumente 
mit geförderten Wohnungen, auch Infrastruktur bei 
Hilfebedarf und Versorgungsinfrastruktur schaffen, 
z.B. ambulante Wohngemeinschaften ("Pflege-
WGs") und Quartiersräume I Treffpunkte, sowie 
Quartiersräume für Alt und Jung etc.  
Eine Vergabe sollte nicht renditeorientiert verlau-
fen, sondern durch Konzeptvergaben an konkrete 
Nutzungsziele gebunden werden und zum Beispiel 
in Erbpacht geschehen. 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt.  
Gem. den Vorgaben des Kooperative Baulandmodells sind 30% der 
Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. 
Im Rahmen des Bausteins Gemeinwohlorientierung können Quartiers-
räume Berücksichtigung finden 
Siehe Nr. 3.2 und Nr. 3.3, Nr. 3.4

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
5.2 Es wird angeregt, dass neben Kitas und Schulen 
auch Flächen für kulturelle Angebote vorgegeben 
sein sollten.  
Gerade die industriehistorische Bausubstanz 
könnte der Hintergrund für ein generationsübergrei-
fendes soziokulturelles Zentrum bieten. Neben 
"konsumtiven" Angeboten stehen hier die partizipa-
tiven Angebote für die Neu- und Altmülheimer*in-
nen im Fokus.  
Im Otto-Langen-Quartier sollte daher frühzeitig bei 
allen wirtschaftlichen Interessen, der soziale, kultu-
relle und geschichtliche Kern mitgedacht werden, 
da hier ein Ort mit hoher Strahlkraft, aber auch 
Raum für Begegnung, Miteinander und Austausch 
im Sinne der einzigartigen Industriegeschichte ge-
schaffen werden kann. 
Kenntnis-
nahme 
Die Anregungen können insbesondere im Baustein Gemeinwohlorientie-
rung aufgegriffen werden. Siehe Anlage 3, Nr. 1.4 
Die Ideen könnten auch in einem noch zu erarbeitendes Nutzungskon-
zept für die Flächen des städtischen Gebäudes des ehemaligen KHD-
Verwaltungsgebäudes aufgegriffen werden. 
5.3 Aufgrund des hohen Migrationsanteil in allen Bevöl-
kerungsschichten, wird ein hohen Bedarf zur 
Schaffung kultursensibler Angebote gesehen. Hier 
kann ein Interkulturelles Zentrum Raum für Begeg-
nungen schaffen. Ausgehend von der unzureichen-
den Infrastruktur, bezogen auf Migrationsberatung 
(MBE), sowie Sozialberatung für Menschen aus be-
nachteiligten Quartieren, muss interkulturelles Den-
ken und Handeln, sozialarbeiterische Beratung, Be-
gleitung und Vernetzung zu Angeboten für Hilfesu-
chende aus migrantischen Communities einen 
Platz im Mülheimer Süden finden. Die bestehenden 
Einrichtungen können zukünftig nicht den Hilfebe-
darf und zudem die Schaffung kultursensibler An-
gebote zusätzlich decken und leisten. 
Kenntnis-
nahme 
Die Anregungen können im Rahmen der Entwicklung der gemeinwohlori-
entierten Flächen Berücksichtigung finden. 
Siehe auch Anlage 3, Nr. 1.2 und 1.4

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Angesichts der Größe des Otto-Langen-Quartiers 
wird es angeregt ein Quartiersbüro für Gemeinwe-
senarbeit (GWA) zu errichten, um die Anliegen der 
Neu- und Altbürger*innen zu transportieren, aufzu-
nehmen und zu gestalten. 
5.4 Es wird die Planung eines Kita- und eines Schul-
neubaus im Otto-Langen-Quartier, mindestens ei-
ner Grundschule sowie einer weiterführenden Ge-
samtschule begrüßt. 
teilweise Die Grundschule und die weiterführende Schule werden nicht im Otto-
Langen-Quartier realisiert, sondern im benachbarten „Deutz-Areal“. 
Es wird eine Kita im Gebiet vorgesehen. 
5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass es rein aufsu-
chende Angebote für Jugendliche geben sollte, von 
ihnen auch mitgestaltet werden können.  
Es wird angeregt im öffentlichen Raum nieder-
schwellige und kostenfreie Angebote für Jugendli-
che gibt wie beispielsweise frei zugängliche Sport-
anlagen, Plätze zum Chillen, Skaterbahnen, Par-
cour-Strecken etc. zu schaffen. 
Die Planung sollte Konfliktpotentiale direkt im Auge 
haben und die Jugend mit geschickter Platzierung 
der Angebote schützen. 
Kenntnis-
nahme 
Die Anregungen können im Rahmen der Entwicklung der gemeinwohlori-
entierten Flächen Berücksichtigung finden. 
siehe auch Anlage 3, Nr. 1.2 und 1.4 5.6 Die Schaffung neuer sozialer Institutionen und 
Räume für Familien wird angeregt.  
Von besonderer Bedeutung sind hier zu errich-
tende Spielplätze und Erlebnis-Landschaften" die 
gleichermaßen für Familien aus der Stegerwald-
siedlung sowie aus den umliegenden Quartieren in 
Mülheim Süd nutzbar sind.  
Kenntnis-
nahme 
Die Anregungen können im Rahmen der Entwicklung der gemeinwohlori-
entierten Flächen Berücksichtigung finden. 
siehe auch Anlage 3, Nr. 1.2 und 1.4

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
5.7 Es wird darauf hingewiesen, dass generell die Inf-
rastruktur zur täglichen Versorgung berücksichtigt 
werden muss, wie u.a. medizinische Versorgung 
(Arzt, Apotheke) sowie Nahversorger wie Lebens-
mittel, Bäcker etc.  
Es werden Gemeinschaftsräume und Treffpunkte 
für Senior*innen, beispielsweise als Cafe oder mit 
Gestaltung bürgerschaftlichen Engagements, benö-
tigt. Außerdem sollte eine Infrastruktur "Pflege, 
Versorgung und Unterstützung für Menschen mit 
Hilfe- und Unterstützungsbedarf mitgeplant werden, 
hier auch im Rahmen digitaler Entwicklungen und 
Möglichkeiten (E-Mobilität, digitale Services, Ein-
kaufsdienste etc.). 
Des Weiteren sollten Infrastrukturmaßnahmen im 
Rahmen von Unterstützungsleistungen, ambulanter 
Pflege, inklusive (Pflege-)Wohngemeinschaften o-
der auch Seniorenwohnen mit Serviceleistungen 
berücksichtigt werden. Generell sollten hierzu An-
gebote zur Stärkung der Versorgungssicherheit für 
ältere Menschen I Menschen mit Unterstützungs-
bedarf in der eigenen Häuslichkeit geschaffen wer-
den. Wünschenswert ist ein Angebot im (teil)statio-
nären bzw. stationären Bereich, wie Tagespflege, 
Seniorenzentrum, welches in einem generationen-
verbindenen Setting (Vernetzung mit Kita, Schule, 
etc.) die Verbindungen zwischen Alt und Jung ge-
währleistet und fördert. 
Es sollten Verbindungen geschaffen werden, durch 
den Ausbau des ÖPNV, Gestaltung von Fuß- und 
Verkehrswegen, Platz-Aufenthaltsqualität, Mehrge-
Kenntnis-
nahme 
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für eine Nahversorgung geschaffen. 
Die Anregungen können im Rahmen der Entwicklung der gemeinwohlori-
entierten Flächen Berücksichtigung finden. 
 
Ziel ist auch die Schaffung von wegemäßigen Verbindungen in und durch 
das Quartier mit Grün-und Freiflächen die multifunktional und generatio-
nenübergreifend genutzt werden können. 
Mit dem geplanten Bau einer neuen Stadtbahnlinie, die zukünftig über die 
Deutz-Mülheimer Straße verkehren soll, kann zukünftig ein weiterer An-
schlusspunkt an den ÖPNV bereitgestellt werden. 
 
siehe auch Anlage 3, Nr. 1.1 und 1.4, Nr.7

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
nerationenplatz, das heißt konkret nutzbarer öffent-
lichen Raum für Senior*innen, der zum Verweilen 
einlädt. 
Hierzu zählen auch Flächen und Möglichkeiten für 
Sport- und Freizeitangebote für Senior*innen. 
5.8 Es wird angeregt in den großen Freiraumflächen 
Kinderspielplätze, Jugendflächen wie Parcours und 
Sport- bzw. Mehrgenerationenplätze vorzusehen. 
 
ja Die Anregungen werden Teil des anschließenden Qualifizierungsverfah-
rens zur Konzeptfindung für die Nutzung und Gestaltung des Otto-Lan-
gen-Quartiers und in der Aufgabenstellung berücksichtigt. 
Siehe auch Anlage 3, Nr. 1.2, 1.18, 1.22 
5.9 Es wird sich für eine klimabewusste Quartiersbau-
planung ausgesprochen. Frischluftschneisen und 
Durchgangsmöglichkeiten für alle Bevölkerungs-
gruppen bzw. eine Anbindung zum Rhein mit der 
Möglichkeit zu Erholung und Freizeit sind ein Anlie-
gen aller Mülheimer*innen, der Neuzugezogenen 
sowie der "Alteingesessenen". 
ja Die Hinweise werden Teil der Aufgabenstellung zum Grundstücksverga-
beverfahren. 
5.10 Es wird angeregt, für das Otto-Langen-Quartier 
eine gute Infrastruktur zum Einkaufen, aber auch 
Dienstleistungen wie Schreinereien und Handwerk 
zu ermöglichen. Auf einen emissionsarmen Betrieb 
ist zu achten. Gastronomie belebt das Quartier.  
Ein reiner Bürostandort ist unserer Sicht nach nicht 
im Sinne eines gemischten Quartiers. Co-Working-
Spaces in Verbindung mit sozialen und kulturellen 
Angeboten sind hier förderlich. 
ja Die Anregungen werden Teil des anschließenden Qualifizierungsverfah-
rens zur Konzeptfindung für die Nutzung und Gestaltung des Otto-Lan-
gen-Quartiers und in der Aufgabenstellung berücksichtigt. 
Siehe auch Anlage 3, Nr. 1.2 und 1.7 
5.11 Insgesamt wird gefordet, bei der Neuentwicklung 
des Otto-Langen-Quartiers im Mülheimer Süden, 
eine soziale und kulturelle Infrastruktur mit in die 
Kenntnis-
nahme 
Die Forderungen werden zur Kenntnis genommen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Planungen einzubeziehen. Es muss Raum für Kin-
der, Jugendliche, Familien und Senior*innen ge-
nauso geschaffen werden wie ausreichend Kita- 
und Schulplätze, Bürgerzentrum, GWA und Begeg-
nungsstätten. 
Es wird darauf hingewiesen, dass in Mülheim eine 
Vielzahl von Menschen auf SGBII/ SGBXII-
Leistungen angewiesen ist. Dem sozialen Woh-
nungsbau kommt daher besondere Bedeutung als 
wirksamer Schutzfaktor zur angemessenen Wohn-
raumversorgung zu. Es geht besonders um das Zu-
sammenwachsen der alten und neuen Quartiere 
 
6 
6.1 
 
Es wird angeregt, dass die Schaffung von Wohnun-
gen einer der Schwerpunkte bei der Entwicklung 
des gesamten Otto-Langen-Areals zu einem urba-
nen Quartier sein soll.  
Der Wohnungsbau soll über das gesamte Pla-
nungsgebiet verteilt werden und sich so mit ande-
ren Nutzungsarten mischen. Drei Wohnbaublöcke 
mit reiner Wohnnutzung sollen das Plangebiet im 
Süden abschließen und somit den Anschluss an 
die südlich gelegenen Quartiere bilden.   
Insgesamt sollen bis zu 500 Wohnungen entste-
hen, davon bis zu 70% - jedoch mindestens 50% - 
im öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß den 
gesetzlichen Vorgaben der sozialen Wohnraumför-
derung.  
Es wird angeregt, dass sich der Wohnungsbau 
über das gesamte Planungsgebiet verteilt und mit 
teilweise Siehe Anlage 3, Nr. 1.1 und Nr. 1.7 
 
 
Da der östliche Teil des Plangebietes innerhalb der Schutzradien der Ke-
gelschiffe des angrenzenden Hafens liegt, können Wohnungen nur au-
ßerhalb dieser Grundstücksflächen errichtet werden, da sensible Nutzun-
gen innerhalb dieser Radien unzulässig sind. 
Ob die gewünschte Anzahl an Wohnungen und eine Aufteilung – 50% 
Wohnen, 25% Gewerbe, 25% Bildung und Kultur - erreicht werden kann, 
ist im weiteren Verfahren zu prüfen. 
Gem. den Vorgaben des Kooperative Baulandmodells sind 30% der 
Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. 
Die genaue Anzahl der möglichen Wohnungen kann erst im Rahmen des 
städtebaulichen Konzeptes benannt werden, es wird auf die Vorgaben 
zum Koop.Baulandmodell verwiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
anderen Nutzungsarten mischt, z.B. soziale Pro-
jekte in Kooperation mit freien Trägern, wie z.B. 20 
Wohneinheiten für Housing First.  
Außerdem sollen im Quartier Projekte des gemein-
schaftlichen und generationenübergreifenden Woh-
nens (Bau- und Wohngruppen) realisiert werden. 
Auch dafür sollen Grundstücke im Quartier bereit-
gestellt werden. So soll das Wohnen und Bauen in 
aktiven Nachbarschaften gestärkt werden.  
 
Teil der Aufgabenstellung des Grundstücksverkaufsverfahrens ist es un-
terschiedliche Wohnungstypologien und Wohnformen für verschiedene 
Zielgruppen im Planungskonzept vorzusehen. 
 
6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Ergebnisse einer 
Expertenbefragung zum Kölner Wohnungsmarkt 
(4/2021), die seitens der Stadt Köln veröffentlicht 
wurden, belegen erneut den wachsenden Bedarf 
an öffentlich geförderten Wohnungsbau. Das 
größte Potenzial besteht im Segment „preiswerte 
Wohnungen für Geringverdienende“. Aus dem in 
Köln zu geringem Angebot an preiswerten Woh-
nungen wird ein entsprechend hoher Bedarf abge-
leitet. Knapp drei Viertel (72%) der Befragten se-
hen hierin ein hohes Potenzial. Danach folgen die 
abgefragten Segmente „studentisches Wohnen“ mit 
einem mittleren Wert von 2,6 (Potenzialeinschät-
zung hoch: 67%) und die Schaffung von familien-
gerechten Großwohnungen im Geschosswoh-
nungsbau. Die fehlende Verfügbarkeit von Grund-
stücken ist das Haupthindernis beim geförderten 
Wohnungsbau. Daher besteht die Notwendigkeit ei-
ner städtischen Grundstücksoffensive auch im 
Otto-Langen-Areal durch Grundstückserwerb bzw. 
entsprechende Auflagen für Investoren im Rahmen 
des B-Planverfahrens.  
ja In der Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren werden ne-
ben Wohnung für Familien und Senioren auch Wohnungen für studenti-
sches Wohnen gefordert. 
Siehe Anlage 3, Nr. 1.7

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Es wird gefordert, die in der Expertenbefragung er-
mittelten Wohnbedarfe sollen prioritär im Otto-Lan-
gen-Quartier realisiert werden. 
6.3 Es wird angeregt, das fast 300 m lange Bestands-
gebäude der ehemaligen KHD-Verwaltung entlang 
der Deutz-Mülheimer-Straße mit Wohnungen zu 
durchmischen und so den urbanen Charakter ver-
stärken 
Kenntnis-
nahme 
Bisher gibt es für das Gebäude der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung 
noch kein Nutzungskonzept. 
6.4 Das städtische Konzept sieht laut Vorgabenbe-
schluss vom 01.02.2018 den Neubau von zwei 12-
geschossigen Wohnungsneubauten vor. Diese Pla-
nung soll nicht umgesetzt werden, da sie die erhal-
tenswerte Bausubstanz zerstört, angrenzende Be-
reiche durch die hohen Neubauten verschattet wer-
den und sich ungünstig auf das Mikroklima aus-
wirkt. Auch die Planung des ehemaligen KHD-
Verwaltungsgebäude entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße, die ausschließlich eine gewerbliche Mono-
struktur vorsieht sollte aufgegeben werden. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Anlage 3, Nr. 34.5 
 
7 Siehe Anlage 3, Nr.1  Siehe Anlage 3, Nr.1 
8 
8.1 
 
Zu dem Bebauungsplanentwurf Nr. 69469/08 wird 
auf die Stellungnahme des Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsamtes Rhein vom 24.02.2021 verwie-
sen, die weiterhin Bestand hat. 
Kenntnis-
nahme 
 
8.2 Das Planungsgebiet soll als gemischt genutztes 
Quartier mit Wohnungen sowie Gewerbe-, Büro-
und Dienstleistungsnutzung entwickelt werden. Es 
muss in der folgenden Aufstellung des Bebauungs-
plans sichergestellt werden, dass dieser Bereich 
ja Die in Aufstellung befindliche 216. FNP-Änderung sieht entlang des Au-
enweg eine gewerbliche Nutzung vor, die als Schallschutzriegel für eine 
östlich angrenzende Misch- und Wohnnutzung als Schallschutzriegel die-
nen soll.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
mit seiner schutzbedürftigen Nutzung durch einen 
zum Hafen hin gelegenen Schutzriegel vor den 
Lärmemissionen des Hafens bewahrt wird. Dieser 
Schutzriegel ist dauerhaft zu sichern. Ebenfalls ist 
sicherzustellen, dass die schutzbedürftige Nutzung 
des Mischgebietes erst nach Fertigstellung des 
Riegels beginnt. 
 
Auf der Grundlage des Lärmgutachtens zu den Emissionen aus den im 
Hafen befindlichen Betrieben (ACCON 10/2019) wird im folgenden Be-
bauungsplan-Verfahren eine detaillierte Schalltechnische Untersuchung 
erstellt werden. Diese soll nachweisen, dass an der geplanten Wohnnut-
zung die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für ein Mischgebiet ein-
gehalten werden. 
In die Aufgabenstellung zur geplanten Konzeptausschreibung sind die 
Erkenntnisse des ACCON-Gutachtens aus 10/2019 aufgenommen mit 
der Maßgabe, diese zu berücksichtigen, um so den städtebaulichen Ent-
wurf rechtssicher im Rahmen der Bauleitplanung sichern zu können. 
Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung prüfen, inwieweit durch eine 
bedingte Festsetzung sichergestellt werden muss, dass eine Wohnnut-
zung im Plangebiet erst nach Herstellung des gewerblichen Schallschutz-
riegels aufgenommen werden kann. 
8.3 Südlich des Plangebiets sind öffentliche Grün- und 
Freiflächen vorgesehen, die weitestgehend frei von 
jeglicher Bebauung sind. Hier ist ebenfalls sicher-
zustellen, dass das Plangebiet vor den vom Hafen 
ausgehenden Lärmemissionen ausreichend ge-
schützt wird. 
ja Auf der Grundlage des Lärmgutachtens zu den Emissionen aus den im 
Hafen befindlichen Betrieben (ACCON 10/2019) wird im folgenden Be-
bauungsplan-Verfahren eine detaillierte Schalltechnische Untersuchung 
erstellt werden. Diese soll nachweisen, dass an der geplanten Wohnnut-
zung die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für ein Mischgebiet ein-
gehalten werden. 
8.4 Der unmittelbar an dem Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes vorbeifließende Rhein und der Mül-
heimer Hafen werden in einem erheblichen Umfang 
zum Schiffsverkehr, auch von Schiffen zum Trans-
port von Gefahrgütern, genutzt. Für die Beförde-
rung gefährlicher Güter auf dem Rhein gilt das Eu-
ropäische Übereinkommen über die internationale 
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasser-
straßen (ADN 2021). Dieses Europäische Überein-
kommen ist als völkerrechtlicher Vertrag vom natio-
nalen Gesetzgeber übernommen worden und steht 
ja Die Verwaltung wird im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens prüfen, 
welche gewerblichen Nutzungen mit einer Lage innerhalb des Schutz-
kreises vereinbar sind. Hierzu sind Regelungen im Bebauungsplan (Aus-
schluss bestimmter Nutzungen) bzw. in einem städtebaulichen / Durch-
führungsvertrag denkbar.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen        06.10.2023 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
in Deutschland im Rang einer Rechtsverordnung. 
Das ADN 2021 enthält Vorschriften insbesondere 
für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung 
und Dokumentation gefährlicher Güter und für den 
Umgang während der Beförderung. 
Gemäß der Verordnung ADN 2021, Abschnitt 7, 
haben Schiffe, die Gefahrgut transportieren, Si-
cherheitsabstände (Schutzkreise) zu „zones resi-
dentielles“, Ingenieurbauwerken und Tanklagern 
einzuhalten. Der Sicherheitsabstand zu den „zones 
residentielles“ beträgt bei sogenannten 1-Kegel-
Schiffen 100 m bzw. bei 2-Kegel-Schiffen 300 m. 
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hält im 
nordwestlichen Teil des Hafens Liegestellen mit 
Landgangmöglichkeit für sogenannte Kegelschiffe 
vor, die es der Schifffahrt u. a. ermöglichen, ihre 
gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhal-
ten. Aktuell verfügt der Hafen über acht Liegeplätze 
für 1-Kegel-Schiffe und einen Liegeplatz für ein 2-
Kegel-Schiff. 
Der in der Verordnung ADN vorgeschriebene Ab-
stand wird in Ihrem städtebaulichen Planungskon-
zept für das Möhring-Quartier insofern berücksich-
tigt, dass sich die geplante Wohnbebauung außer-
halb des Schutzkreises befindet. Innerhalb des 
Schutzkreises ist laut städtebaulichem Planungs-
konzept die Ansiedlung von Gewerbe und Dienst-
leistung vorgesehen. 
Die Schutzkreise sind in dem Bebauungsplanent-
wurf Nr. 69472/01 berücksichtigt. Trotzdem ist Sinn 
und Zweck der Verordnung ADN der Schutz vor

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen        06.10.2023 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren. Des-
halb rege ich an, die Schutzwürdigkeit von Gewer-
benutzungen in dem Bebauungsplan mindestens 
einer Abwägung zu unterziehen. Insbesondere, da 
die in dem zur Verfügung gestellten Flyer Flächen 
für die gewerbliche Nutzung aufgeführt sind und 
diese innerhalb des Schutzkreises liegen. 
Ausschluss von Abwehransprüchen 
Die oben beschriebenen Zweckbestimmungen des 
Rheins als Verkehrsweg und des Hafens als 
Schutzhafen und Liegehafen für den ruhenden Ver-
kehr sowie die vorliegende gewerbliche Nutzung in-
nerhalb des Hafengebiets führen zu einer erhebli-
chen immissionstechnischen Vorbelastung des 
Plangebiets. Hierzu zählen Immissionen von Lärm, 
Luftschadstoffen und Gerüchen. 
8.5 Die Bauleitplanung muss sich an die in der Umge-
bung des Plangebiets vorhandenen Nutzungen an-
passen und nicht umgekehrt. Mit der vorliegenden 
Planung dürfen die in der Umgebung des Plange-
biets vorhandenen Nutzungen nicht nachteilig 
durch das mit der Bebauungsplanaufstellung ver-
bundene Heranrücken von Wohnnutzungen beein-
trächtigt werden. 
ja Mit den zahlreichen Gesprächen und Ortsterminen bei den im Hafen be-
findlichen Betrieben zur Vorbereitung der Schalltechnischen Untersu-
chung ACCON 10/2019 hat sich die Verwaltung ein Bild der vorhandenen 
Nutzungen machen können. Entsprechend werden die vorhandenen Nut-
zungen und deren Emissionen im Rahmen des Bebauungsplan-Verfah-
rens Berücksichtigung finden. 
8.6 Abwehransprüche zukünftiger Bewohner sowie von 
Nutzern gewerblicher Anlagen innerhalb des Plan-
gebiets gegen jegliche Vorbelastung durch die 
Schifffahrt und vorhandene Nutzung innerhalb des 
Hafengebiets sind durch den Bebauungsplan aus-
nein Eine solche Festsetzungsmöglichkeit ist auf Grundlage des Regelungs-
kanons des Baugesetzbuches nicht möglich. 
 
Die ausreichende Berücksichtigung von hafenseitigen Emissionen im Be-
bauungsplanverfahren stellt sicher, dass unberechtigte Abwehransprü-
che von der zuständigen Behörde zurück gewiesen werden können.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen        06.10.2023 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
zuschließen. Der Ausschluss der Abwehransprü-
che ist in die Festsetzung des Bebauungsplans 
aufzunehmen. 
 
 
Stand 06.10.2023

2023-10-18_OLQ_Anlage7_Aufgabenstellung

106709 Zeichen

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
1 
 
Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier 
Aufgaben, Ziele und Vorgaben aus den Informationen zum Bieterwettbewerb  
 
Städtebauliche Entwicklungsziele 
Es soll für das Otto-Langen-Quartier ein Planungskonzept erarbeitet werden, das für die Ent-
wicklung des Mülheimer Südens eine sinnvolle Ergänzung darstellt, der Industriegeschichte 
dieses Ortes in besonderem Maße Rechnung trägt und vielfältige Entwicklungsperspektiven 
für unterschiedliche Nutzergruppen bietet. 
Für die brach liegenden ehemaligen Gewerbe- und Industriestrukturen, welche durch zahlrei-
che, zum Teil denkmalgeschützte, Gebäude unterschiedlicher Baualtersklassen noch heute 
ablesbar sind, soll eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung und eine nachhaltige 
Nutzungsperspektive, insbesondere für die denkmalgeschützten Gebäude gefunden werden. 
Die Denkmäler und die erhaltenswerte Gebäudestrukturen, sollen weitestgehend erhal-
ten bleiben und auch zukünftig das industrielle Erbe erlebbar machen. Ergänzt werden sollen 
diese durch Neubauten, deren Architektursprache den historischen Gebäuden und Struktu-
ren in angemessener Weise gerecht wird und gleichzeitig auch offen ist für neue zukunfts-
weisenden Gestaltungsformen und Bauweisen. Es sind insbesondere für die denkmalge-
schützten Gebäude innovative Nutzungsideen zu entwickeln. 
Die Fläche soll zu einem lebendigen, gemischt genutzten und urbanen Quartier mit der in 
Köln dringend benötigten Wohnbebauung entwickelt werden. Bei der Planung sind die Vor-
gaben des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln zu berücksichtigen. Hiernach 
sind u.a. 30 % der gesamten neu entstehenden Geschossfläche Wohnen als öffentlich geför-
derter Wohnungsbau zu realisieren Daneben sollen Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsnut-
zungen in Verbindung mit gemeinwohlorientierten, künstlerisch, kulturellen und sozialen Nut-
zungen und Einrichtungen sowie vielfältige Freizeitangebote für unterschiedliche Nutzergrup-
pen entstehen. Ergänzt wird das neue Quartier durch eine Kindertagesstätte.  
Aufgrund der Restriktionen, die sich aus den Kegelschiffradien des angrenzenden Hafens 
ergeben, sollen die westlichen Grundstücksflächen entsprechend den Vorgaben des (zukünf-
tigen) Flächennutzungsplanes als gewerblich genutzt e Fläche im zukünftigen B -Plan ausge-
wiesen werden. Die östlich angrenzenden Flächen sollen als urbanes Gebiet (MU) festgesetzt 
werden. 
Auf den Grundstücksflächen sind neben einer Mischung aus gefördertem und freifinanziertem 
Wohnungsangebot auch Flächen für Baugruppen, oder spezialisierte Wohnnutzungen wie 
Studentenwohnen, inklusiven Wohnformen und besondere Wohnformen vorzusehen. 
Besonderes Augenmerk liegt auch auf einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des 
Quartiers mit den Themen Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und Teilhabe. Diese Themen 
sollen sich nach Möglichkeit in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens im Otto-
Langen Quartier spiegeln. So sind sie im Städtebau, Freiraum und Denkmalschutz ebenso 
mitzudenken, wie in den Bereichen Nutzungskonzept, Ökologie und Mobilität. Die Planung 
sollte ihren Fokus dementsprechend auch auf konkrete Ansätze wie inklusives Bauen, hoch-
wertige, sichere öffentliche Räume mit einem ausgewogenen Verhältnis von grüner und 
blauer Infrastruktur und den Erhalt und die Revitalisierung von baukulturellem Erbe legen. 
Insbesondere für die Bereiche Nutzungskonzept, Ökologie und Mobilität sollen Ansätze ge-
funden werden, die benachteiligten Gesellschaftsgruppen stets mitdenken. Für Vielfalt und 
Chancengleichheit gilt es sowohl bezahlbares Wohnen in unterschiedlichen Wohnformen als 
auch Umweltgerechtigkeit innerhalb des Bereiches Ökologie und Niederschwelligkeit inner-
halb des Bereiches Mobilität zu realisieren. 
Eine kleinteilige Entwicklung innerhalb der genannten Bereiche ermöglicht eine Durchmi-
schung im Sinne eines gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartiers.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
2 
Darüber hinaus soll ein im Rahmen des Wettbewerbes ein Konzept  entwickelt werden, wel-
ches sich dem Thema Gemeinwohlorientierung ausschließlich in den Bereichen Kultur, Pro-
duktion und Handwerk, Gesundheit und Bildung widmet. 
Die bereits im Werkstattverfahren 2013/2014 definierte übergeordnete städtebauliche 
Raumkante entlang des Auenwegs und zum Rhein soll entsprechend des Strukturkonzeptes 
im Otto-Langen-Quartier aufgegriffen werden. Diese definiert zum einen eine sichtbare archi-
tektonische Gebäudekante als auch eine durchgehende Grünstruktur zum Auenweg, die sich 
in Richtung Norden mit dem Rheinboulevard als „grünes Band“ entlang des Rheins fortsetzt.  
Es sollen attraktive Grün - und Freiräume und Wegeverbindungen innerhalb des Gebietes 
geschaffen werden, die mit den umliegenden Quartieren und Grünräumen wirkungsvoll ver-
knüpft werden und qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche für unterschiedlichen Nutzergruppen bie-
ten. Eine zentrale zusammenhängende Grün-  und Freifläche südlich der Möhringhalle bildet 
die „grüne Mitte“ des Quartiers und schafft eine Verbindung zum bereits bestehenden Grünzug 
Charlier. Hieran soll in geeigneter Weise angeschlossen werden. 
Der Bedarf an privaten und insbesondere an öffentlichen Grün- und Spielflächen, der durch 
die Planung von Gewerbe und insbesondere von Wohnen generiert wird, ist unter Anwen-
dung der Richtwerte des Koop. Baulandmodells für die Ermittlung der entsprechenden Be-
darfe planerisch zu decken und entsprechend im Wettbewerbsverfahren nachzuweisen. 
Die bisher aufgrund ihrer Nutzung nach außen abgeschlossene Gebäudestruktur soll sich 
städtebaulich öffnen und durchlässig werden. Es sollen neue Zugänge zur Deutz -Mülheimer 
Straße und vom Auenweg in Richtung Süden durch die denkmalgeschützten Industriehallen 
und Verbindungen zum Rhein geschaffen werden. Die vorhandenen beiden Werkstraßen sind 
in die neue Erschließungsstruk tur zu integrieren, damit der industrielle Charakter und insbe-
sondere die Dimension der historischen Industriehallen auch zukünftig ablesbar bleiben. 
Die öffentliche Erschließung des Quartiers erfolgt zukünftig über eine neue Straße vom 
Auenweg. Ziel ist die Schaffung eines immissions- und autoarmen Quartiers. Die inneren Er-
schließungswege sind verkehrsberuhigt zu planen, die Aufenthaltsqualität des öffentlichen 
Raumes soll durch geeignete Straßenraumgestaltung und Straßenraumbegrünung erhöht 
werden. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) und damit einhergehend der Stellplatzbe-
darf soll größtmöglich reduziert werden. Notwendige Stellplätze sind unterirdisch zu planen 
um eine vielfältige Nutzung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen zu ermöglichen. 
Im Hinblick auf derzeitige Trendentwicklungen im Mobilitätsverhalten und die Kapazität des 
Straßennetzes im rechtrheinischen Köln, wird ein innovativer Umgang mit dem Thema Mobi-
lität im Mülheimer Süden angestrebt. Es soll ein innovatives Mobilitätskonzept umgesetzt 
und zukunftsorientierte Mobilitätsformen im Gebiet etabliert werden. 
Zur Sicherstellung des öffentlichen Hochwasserschutzes im Bereich des Otto-Langen-Quar-
tiers sind entlang des Auenweges Hochwasserschutzanlagen als stationäre Wände her-
zustellen. Diese sind bereits im Planungskonzept zu berücksichtigen und darzustellen. Für 
die Erstellung von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen ist ein Planfeststellungsverfah-
ren nach dem Wasserrecht (§ 68 Abs. 1 WHG) erforderlich.  
Weitere Zielvorgabe ist eine möglichst klimagerechte und klimaschonende Planung und 
eine Minimierung der klimatischen Auswirkungen (Klimawandelfolgen), die Klimaleitlinien der 
Stadt Köln und entsprechende klimatische Minderungsmaßnahmen sind bei der Planung zu 
berücksichtigen. Es soll insgesamt ein Beitrag zur Verbesserung der ökologischen und klein-
klimatischen Bedingungen im Plangebiet geleistet werden. Das Quartier soll in jeder Hinsicht 
durch diverse Anpassungsmaßnahmen auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet sein.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
3 
Hochhauskonzept Mülheimer Süden 
Das aus den Ideen des Werkstattverfahrens weiterentwickelte Hochhauskonzept für den 
Gesamtraum Mülheimer Süden sieht an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept 
räumlich prägenden Orten insbesondere entlang des Auenwegs Hochpunkte vor. Einer dieser 
Hochpunkte ist auch im Otto-Langen-Quartier vorgesehen. Aufgrund der, sich aus den Vorga-
ben des Denkmalschutzes ergebenden Abstandsregelungen zu den auf der Grundstücksflä-
che vorhandenen denkmalgeschützten Gebäuden, kann dieser nur im südwest lichen Grund-
stücksbereich in einem Mindestabstand von 50 m zu den angrenzenden Denkmälern ange-
ordnet werden (s. hierzu auch Ausführungen Denkmalschutz). Da sich dieser Bereich inner-
halb des Kegelschiffradius befindet, können im Hochhaus nur gewerbliche Nutzungen vorge-
sehen werden. 
Da die Hochpunkte im Mülheimer Süden miteinander in einem unmittelbaren städtebaulichen 
Zusammenhang stehen und untereinander korrespondieren, wurde, bis auf den südlichen 
Hochpunkt im Euroforum West, eine einheitliche Höhe von ca. 65 m üNN festgelegt. Die 
mögliche Anzahl der Geschosse innerhalb dieser Gebäudehöhe richtet sich nach den für die 
jeweiligen Nutzungen erforderlichen Geschosshöhen. 
Es ist ein Hochpunkt entsprechend des oben genannten Konzeptes und unter Beachtung der 
denkmalrechtlichen Vorgaben in ein schlüssiges Gesamtkonzept einzubinden.  
 
 
Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden 
Im Auftrag der Stadt Köln wurde zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen 
Qualität, insbesondere der öffentlich wahrnehmbaren Bereiche im Planungsgebiet Mülheim 
Süd, für den Gesamtraum und seine Teilbereiche ein Gestaltungsleitfaden erstellt. 
Neben der Erläuterung der städtebaulichen und planerischen Zielsetzungen, liefert er vor al-
lem konkrete Gestaltungsvorgaben und -vorschläge sowie weitere unterstützende Anregun-
gen für Bauherren und Architekten zur Gestaltung und Qualifizierung der privaten Bauvorha-
ben und deren Übergänge zum öffentlichen Raum.  
Die Vorgaben des Gestaltungsleitfadens sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
4 
Wettbewerbsbereiche 
 
Abbildung 1: Otto-Langen-Quartier mit Darstellung Ideenbereich und Vertiefungsbereich (copyright: KölnGis, 
Stadt Köln) 
 
Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in zwei Wettbewerbsbereiche, dem Ideenteil und dem 
eigentlichen Wettbewerbsbereich. Der Wettbewerbsbereich umfasst die Flächen im Otto-
Langen-Quartier die sich im Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co KG befinden. Der 
Ideenteil bezieht auch die östlich angrenzenden städtischen Grundstücksflächen der ehe-
maligen KHD-Hauptverwaltung entlang der Deutz-Mülheimer Straße und eine südlich an-
grenzende Teilfläche (Erschießungsfläche) mit ein. 
 
Ideenteil (Wettbewerbsstufe 1 – Konzepte) 
Um die Qualität des Gesamtraums des Otto-Langen-Quartiers zu erfassen und eine sinn-
volle Verbindung sowohl des vorhandenen historischen Gebäudebestandes und der Neu-
bauten, als auch des Freiraums und der Nutzungen über die Grundstücksgrenzen der Flä-
chen, die sich im Eigentum von NRW-Urban befinden, hinweg herstellen zu können, ist in 
der ersten Stufe des Wettbewerbs ein übergeordnetes städtebauliches Konzept zu ent-
wickeln das auch die östlich angrenzenden städtischen Gebäude der ehemaligen denkmal-
geschützten KHD-Hauptverwaltung berücksichtigt. Hierbei sind die Anschluss- und Über-
gangsstellen der Grundstücksflächen und Gebäude und darüber hinaus gehende Verbindun-
gen zur Deutz-Mülheimer Straße mitzudenken und darzustellen. 
Das Konzept soll zusammenhängend gedacht, die Flächen sollen aber unabhängig vonei-
nander entwickelt werden können. 
Neben einer sinnvollen Erschließung eines autoarmen Quartiers mit entsprechenden Mobili-
tätsangeboten sind auch bei der Gestaltung des Freiraums, neben qualitativ hochwertigen 
Grün- und Freiflächen, sinnvolle Verbindungen innerhalb des Quartiers und zu den angren-
zenden Stadtquartieren, dem Grünzug Charlier und zum Rheinboulevard für unterschiedliche 
Nutzergruppen im städtebaulichen Gesamtkonzept zu berücksichtigen und darzustellen.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
5 
Die unterschiedlichen Nutzungsbausteine (Gewerbe, Dienstleistungen, soziale Infrastruktur, 
Wohnen, geförderter Wohnungsbau, besondere Wohnformen und gemeinwohlorientierte 
Nutzungen) sind im Quartier zu verorten. Sie sind so anzuordnen, dass sie in einem sinnvol-
len städtebaulichen Zusammenhang stehen und den zukünftigen BewohnerInnen und  
NutzerInnen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten. Dies gilt insbesondere für den Bau-
stein Gemeinwohlorientierung. 
Bereits in der ersten Wettbewerbsstufe ist unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ent-
wicklungszielen eine Leitidee (Vision) zu entwickeln und neben einem städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Gesamtkonzept sind erste Ideen und Konzepte zu den Themen Um-
gang mit den denkmalgeschützten Gebäuden und der erhaltenswerten historischen Bausub-
stanz, Grün- und Freiflächen, Nutzungsstrukturen und Nutzungsverteilung, klimagerechte 
und klimaschonende Planung und Erschließung- und Mobilität zu entwickeln und schema-
tisch darzustellen. 
Daneben sind auch schon Ideen zum Thema Gemeinwohlorientierung zu entwickeln und 
erste Inhalte eines tragfähigen Konzeptes einschließlich eines möglichen Betreibermodells 
zu erläutern. 
Die Kaufinteressenten sollen im Rahmen der ersten Stufe des Qualifizierungsverfahrens Lö-
sungsansätze und konzeptionelle Ideen entwickeln und nachweisen, dass sie die Komplexi-
tät von Standort und Aufgabenstellung durchdrungen haben.  
 
Wettbewerbsteil (Wettbewerbsstufen 2 und 3 – Städtebaulicher Entwurf, Architektur 
und Gemeinwohl) 
In Wettbewerbsstufe 2 sollen die Ideen und Konzepte aus Wettbewerbsstufe 1 für die Grund-
stücke, die sich im Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co KG  befinden (Wettbewerbsteil) 
weiter ausgearbeitet und entsprechend den städtebaulichen Zielen der Planungsaufgabe kon-
kretisiert werden. Am Ende erhalten die Teilnehmer Überarbeitungshinweise, die in einer drit-
ten Wettbewerbsstufe nochmals geprüft werden. Ziel ist es mit der 3. Stufe belastbare Kon-
zepte für die verbindliche Umsetzung zu generieren. Die am Ende der 3. Stufe für den Preis-
wettbewerb ausgewählten Konzepte müssen grundsätzlich - trotz zu erwartender Unter-
schiede in den individuellen Herangehensweisen - alle den Planungsvorgaben entsprechen.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
6 
 Nutzungsstruktur, Nutzungsvorgaben 
Grundlage für die mögliche maximale Nutzungsdichte im Otto-Langen-Quartier (Flächen der 
NRW.URBAN GmbH & Co KG) stellen die für die Fortschreibung des Gesamtverkehrsgut-
achtens Mülheimer Süden getroffenen Annahmen zu den BGF-Zahlen für Wohnen (BGF: 
46.140 m²) und Gewerbe (BGF: 33.237 m²) dar. Diese und das daraus resultierende Ver-
kehrssaufkommen sind die Grundlage für eine maximale Nutzungsdichte im Otto-Langen-
Quartier. Eine höhere Dichte darüber hinaus ist nicht möglich, da eine gesicherte Erschlie-
ßung des Gesamtgebietes Mülheimer Süden dann nicht mehr gewährleistet werden kann.  
 
Nutzungsbeschränkungen aus den Schutzansprüchen Gefahrgutliegestellen Mülhei-
mer Hafen 
Bedingt durch die Schutzansprüche der Gefahrgutliegestellen im Mülheimer Hafen sind in-
nerhalb des Schutzradius der Kegelschiffradien nur gewerbliche und keine sensiblen Nut-
zungen, wie Wohnen, Kindertagesstätte und Kinderspielplätze zulässig. 
 
Gewerbliche Nutzung, Dienstleistung 
Im Bereich der Kegelschiffradien sollen insbesondere Gewerbe-, Dienstleistungs- und Gast-
ronomienutzungen vorgesehen werden. Außerhalb der Schutzradien sind diese, neben der 
Wohnnutzung gem. der vorgesehenen Art der Nutzung als „Urbanes Gebiet“ (MU) und unter 
Beachtung der Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells zulässig. Es soll ein gewerbli-
cher Nutzungsmix entstehen, der der Idee einer urbanen und vielfältigen Entwicklung für un-
terschiedliche Nutzergruppen Rechnung trägt und flexibel an geänderte gesellschaftliche 
Veränderungen angepasst werden kann. Daneben sind Flächen für gemeinwohlorientierte 
Nutzungen zu berücksichtigen. 
In den überwiegend großflächigen möglichst zu erhaltenden Hallenstrukturen können Dienst-
leistungsnutzungen und nicht störendes Gewerbe, sowie soziale und kulturelle Einrichtungen 
angesiedelt werden. 
Für die Denkmäler und insbesondere die Möhringhalle, als bedeutendes Denkmal im Otto-
Langen-Quartier, ist im Rahmen des Wettbewerbs eine Idee einer Nachnutzung zu aufzuzei-
gen, die das Gebäude zukünftig für alle BürgerInnen erlebbar und nutzbar macht und das in-
dustriegeschichtliche Erbe des Otto-Langen-Quartiers und des Mülheimer Südens erlebbar 
erhält. 
 
Einzelhandel 
Einzelhandel ist in diesem Gebiet ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind kleinere 
Handwerksbetriebe (Verkauf an der Stätte der Leistung) oder Kioske. 
 
Soziale Infrastruktur: Kindertagesstätten und Schulen 
Durch die neuen Wohnnutzungen innerhalb des Gebietes entsteht ein Bedarf an Kinderbe-
treuung. Es ist eine Kindertagesstätte entsprechend den Vorgaben zum Kooperativen Bau-
landmodell im Wettbewerbsbereich zu errichten. Als Orientierung zur Ermittlung des erfor-
derlichen Kita-Bedarfs bzw. die Rahmenvorgaben zur Ermittlung der ursächlichen Bedarfe ist 
die Tabelle „Orientierung zum Bedarf an Plätzen und Gruppen“ beigefügt. Auf dieser Ba-
sis sollen im Grundstücksverkaufsverfahren die Bedarfe überschlägig ermittelt und darge-
stellt werden. 
Der konkrete Bedarf wird erst im Bebauungsplanverfahren anhand der konkreten Planung 
ermittelt.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
7 
Die Anforderungen an „Flächenbedarfe für Kitas“ sowie die „Empfehlungen zum Raum-
programm für Kindertageseinrichtungen“ vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) sind 
den Anlagen zu entnehmen und bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen. 
Der Bedarf eines Schulstandortes im Otto-Langen-Quartier besteht nicht, dieser wird in den 
angrenzenden Quartieren gedeckt. 
 
Erdgeschosszonen 
In öffentlich wirksamen Bereich ist die Gestaltung der Erdgeschosszone entscheidend für die 
städtische Aufenthaltsqualität, oder das sogenannte „urbane Flair“ eines neuen lebendigen 
Quartiers. Die Gestaltung dieser Zone ist damit auch ein zentrales Werkzeug zur Gestaltung 
des öffentlichen Raums. Hier finden der produktive Austausch, Handel und Begegnungen 
statt, ein Ort für Ein- und Ausblicke, eine Verbindung von Außen- und Innenraum.  
In den Erdgeschossen sollen Nutzungen (z.B. kleine Gewebeeinheiten, Ateliers, Dienstleis-
tungen und sonstige sozialen/kulturellen Einrichtungen) untergebracht werden, die das Woh-
nen ergänzen und zu einer Belebung der Sockelbereiche und der Außenräume beitragen 
und damit die öffentlich genutzten Freiräume prägen. 
Die Erdgeschossflächen sollen mit einer entsprechenden Deckenhöhe so gestaltet werden, 
dass sie in ihrer Nutzung flexibel sind und jederzeit auf gesellschaftliche Veränderungen rea-
gieren können. Wichtig ist hier auch eine ausgewogene und nachhaltige Nutzungsmischung.  
Entsprechende Planungshinweise sind dem Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden zu 
entnehmen. 
 
1.1. Nutzung Wohnen 
Die Wohnbauflächenpotenziale im Kölner Stadtgebiet sind begrenzt und der Wohnungsmarkt 
ist gekennzeichnet von kontinuierlich steigenden Kaufpreisen für Grundstücke und Wohn-
raum sowie steigenden Mieten. Die Versorgung der Bevölkerung mit bedarfsgerechtem, 
preiswertem Wohnraum und die gezielte Berücksichtigung von im Wohnungsmarkt benach-
teiligten Bevölkerungsgruppen hat daher höchste Priorität.  
Gleichzeitig ist am Standort des Otto- und Langen Quartiers zu beachten, dass die potentiel-
len Wohnbauflächen außerhalb der Kegelschiffradien und im Kernbereich des ehemaligen 
Industriestandortes liegen. Die Vereinbarung der Nutzung Wohnen mit dem Wunsch nach 
dem Erhalt historischer Bausubstanz und den Erfordernissen einer Schadstoffsanierung stellt 
eine besondere Herausforderung des Standortes dar.   
 
1.1.1. Wohnungsmarktsegmente 
Geförderter Wohnungsbau 
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind 30 % der gesamten neu ent-
stehenden Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau im Plangebiet 
zu realisieren. Für die spätere Realisierungsfähigkeit einer geförderten Maßnahme sind be-
reits in der Bauleitplanung die städtebaulichen Voraussetzungen gemäß Wohnraumförde-
rungs-bestimmungen NRW (WFB) zu berücksichtigen.  
Die Wohnungen sind möglichst kleinteilig und mindestens blockweise gemischt im Gebiet zu 
verteilen und barrierefrei (DIN 18040 Teil2) zu errichten.  
Im Rahmen der Grundstücksvergabe werden Nachweise zur Verortung und Berechnungen 
nach dem Kölner Baulandmodell abgefragt. 
 
Preisgedämpfter Wohnungsbau

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
8 
Die Stadt Köln erwägt zudem, Vorgaben für weitere 20% der neu entstehenden GF Wohnen 
zu treffen, die zu einer Dämpfung des Mietpreises führen. Vorbehaltlich dieser vom Rat der 
Stadt Köln noch zu treffenden Vorgaben für den preisgedämpften Wohnungsbau sind diese 
weiteren 20% im Plangebiet zu realisieren. Der Anteil und die Verteilung der Wohnungen 
sollten möglichst kleinteilig, oder mindestens blockweise gemischt sein.  
Sofern der Ratsbeschluss während des laufenden Grundstücksverkaufsverfahrens gefasst 
wird, sind die Vorgaben zu beachten und ggf. bei der Preisfindung zu berücksichtigen. 
 
Wohnungsmischung und Nutzungsflexibilität: 
Die unterschiedlichen Wohnungstypologien und Wohnformen sowohl im geförderten als 
auch im freifinanzierten Wohnungsbau (Eigentums- und Mietwohnungen) sind im Gebiet zu 
mischen, für ein Miteinander der unterschiedlichen Zielgruppen und eine lebenswerte Nach-
barschaft.  
Die Grundrisse sind multifunktional und nutzungsflexibel zu gestalten um auf sich ändernde 
Rahmenbedingungen, Bedürfnisse und demografische Herausforderungen reagieren zu kön-
nen.  
Orientierungswerte für die entsprechenden Wohnungsgrößen ergeben sich aus den Vorga-
ben der Wohnbauförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW 2023).  
Die förderfähige Wohnfläche von Wohnungen beträgt maximal für: 
 
• 1 Zimmer, Küche, Nebenräume 50 Quadratmeter, 
• 2 Zimmer, Küche, Nebenräume 65 Quadratmeter, 
• 3 Zimmer, Küche, Nebenräume 80 Quadratmeter, 
• 4 Zimmer, Küche, Nebenräume 95 Quadratmeter, 
• 5 Zimmer, Küche, Nebenräume 110 Quadratmeter. 
 
Im Rahmen der Grundstücksvergabe reicht die Verortung der Wohnungen, eine überschlä-
gige Kalkulation der Wohnungsgrößen sowie die Zuordnung erforderlicher Freiflächen nach 
Wohnungsbauförderung aus.  
 
1.1.2. Zielgruppen 
Anhand der Analyse der erfolgten und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung
1 sowie 
der Entwicklung des Wanderungsverhaltens – insbesondere unter Betrachtung einzelner Al-
tersgruppen – werden Rückschlüsse auf Wohnungsnachfragen bzw. diesbezügliche Nach-
holbedarfe geschlossen.   
Hinsichtlich der Berücksichtigung bestimmter Zielgruppen sollte der entstehende Wohnungs-
neubau insbesondere Wohnraum für Familien und für Ältere vorsehen.  
Wohnen für Familien 
Der Schaffung von familiengerechtem Wohnraum sollte einen hohen Stellenwert bei der 
Schaffung neuen Wohnraums haben. Dabei spielt neben entsprechender Wohnungsgröße 
(Wohnungen mit 4-5 Zimmern), und erschwinglicher Preisgestaltung auch das Wohnumfeld 
eine große Rolle. Die Gestaltung eines lebendigen Quartiers mit Ansiedlung von sozialer Inf-
rastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten ist ein entscheidender Faktor für ein familien-
freundliches Umfeld.  
 
                                            
1 Stadt Köln (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
9 
Wohnen für Ältere 
Wohnraum für ältere Personengruppen ist im Wohnungsmix des Neubauvorhabens unbe-
dingt zu berücksichtigen. Die Wohnungen sind barrierefrei zu errichten und sollten sowohl 
Eigentums- als auch Mietwohnungen umfassen. Da die durchschnittlichen Haushaltsgrößen 
in der Regel ein bis zwei Personen umfassen, kommen insbesondere kleinere Wohnungen 
(Wohnungen mit 1-2 Zimmern) für diese Zielgruppe in Frage. Es sollte darauf geachtet 
werden, dass im näheren Wohnumfeld Einrichtungen der Grundversorgung wie Super-
märkte, medizinische Versorgung und Apotheken sowie Grün- und Aufenthaltsflächen und 
eine gute Anbindung an den ÖPNV vorhanden sind. 
Wohnen für Studierende 
Aufgrund der stetig wachsenden Studierendenzahl besteht ein Bedarf an kostengünstigem 
Wohnraum für Studierende, insbesondere auch durch die rechtsrheinischen Hochschul-
standorte. Studentisches Wohnen trägt zur Belebung und Mischung des Quartiers bei und 
soll dementsprechend ebenfalls Teil der Planung sein und im Plangebiet verortet werden. 
Inklusive Wohnformen  
Grundsätzlich besteht ein erhöhter Bedarf an Wohnungen für Menschen mit Behinderungen. 
Bestandswohnungen können die besonderen Anforderungen oft nicht in ausreichendem 
Maße abdecken. Daher soll diese Zielgruppe auch in diesem Neubauprojekt mitgedacht wer-
den. Darüber hinaus sollen soziale Wohnprojekte angesiedelt werden. Konkret besteht ein 
Bedarf für das Projekt „Housing First“ des Vringstreff e.V., das obdachlosen Menschen bei 
der Reintegration unterstützt.  
Besondere Wohnformen 
Im Sinne des Gemeinwohls sollen gemeinschaftliche und generationsübergreifende Wohn-
formen realisiert werden. Für Projekte dieser Art, beispielsweise in Form von Bau- oder 
Wohngruppen, Clusterwohnungen soll ebenfalls eine Fläche vorgehalten werden. 
Im Rahmen der Grundstücksvergabe reicht die Verortung der Wohnungen (gefördert, freifi-
nanziert) für die unterschiedlichen Zielgruppen und besonderen Wohnformen unter Berück-
sichtigung einer sinnvollen Nutzungsmischung, eine überschlägige Kalkulation der Woh-
nungsgrößen sowie die Zuordnung erforderlicher Freiflächen aus. 
In der 2. Wettbewerbsstufe sind anhand von ausgewählten Grundrissen Details der unter-
schiedlichen Wohnungstypologien und Wohnformen und deren multifunktionale und flexible 
Nutzung darzustellen. 
 
 Barrierefreiheit 
Die Erschließung der Gebäude und der Freianlagen ist barrierefrei zu planen. Die Vorgaben 
des § 49 BauO NRW sind einzuhalten. Zudem wird auf die DIN 18040 verwiesen. 
 
 Gemeinwohlorientiertes Konzept für Kultur, Produktion, Handwerk, Ge-
sundheit und Bildung 
 
3.1. Definition Gemeinwohlorientierung 
Der Begriff Gemeinwohl ist nicht statisch definiert und damit stets entwicklungsfähig. Er kann 
sich mit und durch eine Gesellschaft verändern und muss immer wieder neu mit konkreten 
Inhalten gefüllt werden. In Bezug auf diese Ausschreibung ist die Orientierung am Gemein-
wohl, sprich am Wohle der Allgemeinheit gemeint, das nur erfüllt sein kann, wenn ein Ge-
winn für die gesamte Gemeinschaft entsteht. Damit ist Gemeinwohl sozialintegrativ. Ein er-
folgreiches Gemeinwohl schützt kleine Gruppen und setzt das Wohl Einzelner voraus. Es

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
10 
geht darum, einen Ausgleich zwischen Einzel-, Gruppen- und Gesamtinteressen zu finden. 
Aus diesem Grunde reicht zur Bestimmung des Gemeinwohls keine Abstimmung über Ein-
zelkriterien, die nur das Wohl einer Mehrheit bedienen, sondern es bedarf einer steten Aus-
handlung und einem Ausgleich zwischen allen Interessen und Werten.  
Da sich die Ausschreibung auf das Otto- und Langen Quartier bezieht, liegt es nahe den 
räumlichen Bezugsrahmen daran anlehnend zu wählen und vom Gemeinwohl für das Quar-
tier und seine Nachbarschaft auszugehen. Zeitlich sollte der Begriff der Gemeinwohlorientie-
rung ähnlich zukunftsgewandt wie der Begriff der Nachhaltigkeit verstanden werden. Das 
Wohl der Allgemeinheit ist dementsprechend nur gegeben, wenn es auch das Wohl der zu-
künftigen Allgemeinheit ist.  
Entsprechend dem Grundgesetz Artikel 14 sollte auch hier der Gebrauch des Eigentums zu-
gleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.   
 
3.2. Die Vision 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 als Zielsetzung beschlossen, 
dass Otto- Langen-Quartier zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier 
mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln (AN0234/2021). 
Damit dieser Beschluss in eine konkrete Planung übersetzt wird, soll neben der Beachtung 
des Themas Gemeinwohlorientierung in allen Bereichen von Städtebau, Freiraum, Denkmal-
schutz über Nutzungskonzept, Ökologie und Mobilität ein eigener Baustein unter dem As-
pekt der Gemeinwohlorientierung von mindestens 5.000m² BGF entwickelt werden. Ge-
meinwohlorientierte Nutzungen im Zusammenhang mit Wohnen, wie z.B. der Anteil an öf-
fentlich gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum sowie weitere mögliche gemeinwohl-
orientierte Wohnformen gehen in diese Berechnung ausdrücklich nicht ein, diese sind dar-
über hinaus zusätzlich abzubilden. 
 
Für den Baustein der Gemeinwohlorientierung soll ein in sich schlüssiges Konzept vorgelegt 
werden, welches die Themen Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und Teilhabe miteinander 
verknüpft und in praktisch anwendbare Nutzungen überführt. Dazu gehört auch die Darstel-
lung eines hierfür möglichen Betreibermodells, das aufzeigt, wie Aktivitäten finanziert werden 
und wie der Projektmittelzugang demokratisch organisiert werden könnte. Der Ansatz sollte 
das Ziel verfolgen und geeignet sein, einen langfristig gesicherten, niederschwelligen Zu-
gang zu Räumen jeglicher Art zu schaffen. Es ist darzustellen, wie die Trägerschaft langfris-
tig für die gemeinwohlorientierten Bausteine organisiert werden kann. Hierbei ist eine tragfä-
hige Projektentwicklung mit einer fundierten Phase 0 (Programmierung) ebenso entschei-
dend wie ein stabiles Betreibermodell, dessen langfristige Rentabilität dargelegt werden 
sollte.  
Durch das Angebot von Räumen für Gestaltung und Vernetzung soll für die Nutzer*innen von 
Beginn an die Möglichkeit zur Identifikation mit dem neu entstehenden Otto-Langen Quartier 
entstehen. Berücksichtigt werden sollten hierbei allgemein die Bedarfe von Menschen mit 
geringeren Chancen zur Teilhabe, aber auch eine mögliche Integration von bereits bestehen-
den Initiativen, die bereits vor Ort aktiv sind. Insbesondere inhaltliche sowie strukturelle Ko-
operationen sollten dabei stets mitgedacht werden, damit sich der Baustein im Laufe der Ent-
wicklung des Quartiers flexibel an veränderte Nutzungsansprüche anpassen lässt. In diesem 
Kontext sollte dargestellt werden, wie auch Zwischennutzungen ermöglicht werden können.   
Das Konzept soll nachweisen, wie Bedarfe für die Menschen aus dem Otto-Langen Quartier 
selber, aber auch für die Menschen aus den umliegenden Quartieren ermittelt werden kön-
nen. Es soll das Ziel haben und erkennbar geeignet sein, Angebote so entwickeln zu kön-
nen, dass eine Strahlkraft erzeugt wird, die weit über das Otto-Langen Quartier hinausgeht. 
So trägt das Konzept zum einen zur Integration des Quartiers in den umliegenden, ebenfalls 
neu entstehenden „Mülheimer Süden“ bei und kann zum anderen auch die angrenzenden, 
bestehenden Quartiere mit seinen Angeboten bereichern.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
11 
3.3. Aufgabenbeschreibung  
Das oben beschriebene Konzept soll auf mindestens 5.000 m2 Bruttogeschossfläche im 
Otto-Langen-Quartier (Wettbewerbsgebiet) realisiert werden. Wie bereits erwähnt, bezieht 
sich diese Fläche ausschließlich auf den Anteil im GE und MU, der nicht der Nutzung Woh-
nen zugeordnet werden kann. Die Nutzungen sind in folgenden Schwerpunktthemen vorge-
geben: 
  Kultur 50% 
  Produktion und Handwerk 30% 
  Gesundheit 10% 
  Bildung 10% 
Die prozentualen Angaben befinden sich in Abhängigkeit zur tatsächlich geplanten BGF-Zahl 
für das gesamte Konzept. Abweichungen hiervon sind in geringem Maße möglich, wenn sie 
plausibel begründet werden können.  
Da konkrete Nutzungen in den Bereichen Kultur, Produktion, Handwerk, Gesundheit und Bil-
dung erst noch im Rahmen des Prozesses erarbeitet werden müssen, gilt es sich hier zu-
nächst an den Oberbegriffen zu orientieren. Die groben Nutzungsbereiche sollen sich in den 
geplanten Städtebau baulich wie auch konzeptionell einfügen und für alle Zielgruppen gut er-
reichbar sein. Verortet können die Nutzungen dementsprechend sowohl zentral an einem Ort 
als auch dezentral in unterschiedlichen Bereichen des Quartiers sein. Mögliche Symbiosen 
mit benachbarten Nutzungen sollen dabei ebenso mitgedacht werden, wie die Themen Sicht-
barkeit im öffentlichen Raum, Barrierefreiheit und Anbindungen.  
Bezüglich einer Konkretisierung der Nutzungen, sollte das Konzept deutlich machen, wie die 
Bedarfe der neuen und umliegenden Bewohnerschaft ermittelt und in die Planung zukünfti-
ger Nutzungen miteinbezogen werden können. Für die spätere Angebotsausrichtung spielt 
ein hoher Ortsbezug eine entscheidende Rolle. Es soll dargestellt werden, wie Zielgruppen 
aus der nahen und näheren Umgebung des neuen Quartiers angesprochen werden können. 
Im Sinne der Gemeinwohlorientierung sollen geplante Angebote für möglichst alle Personen-
gruppen offen und zugänglich sein. Dementsprechend soll auch erläutert werden, wie diese 
Niederschwelligkeit im Prozess mitgedacht werden kann. Nicht zuletzt muss die Gewährleis-
tung einer aktiven Teilhabe aller Interessierten Kern des Konzeptes sein. Von der Möglich-
keit eigene Ideen einzubringen bis hin zur Beteiligung an Entscheidungsprozessen sollen 
Wege aufgezeigt werden, wie diese intensive Einbindung vom Start bis zu Verstetigung ge-
lingen kann. 
Eine weitere Teilaufgabe des Konzeptes besteht darin Lösungen für mögliche Trägerschaf-
ten und Betreibermodelle aufzuzeigen. Die Trägerschaft kann eine bestehe oder noch zu 
gründende Institution sein, bei der es auf die gemeinwohlorientierten Ziele im Gesellschafts-
zweck ankommt. Ausführungen zur Bestandshaltung sollen Aussagen über das angestrebte 
Betreibermodell enthalten und bestenfalls verdeutlichen, wie sich das Konzept wirtschaftlich 
langfristig tragen kann und wie mit erwirtschafteten Gewinnen umgegangen werden wird. Für 
die Umsetzung eines langfristig tragfähigen Konzeptes ist eine praxisorientierte Struktur für 
die Zusammenarbeit mit der Stadt Köln wichtig und daher ebenfalls zu erarbeiten. Hier soll 
auch dargelegt werden, wie die Umsetzung des Konzeptes im Sinne einer Qualitätssiche-
rung fortlaufend mit der Stadt Köln abgestimmt und überprüft werden kann. Ebenso soll eine 
gute Kooperation mit weiteren Akteur*innen vor Ort parallel zum eigenen Prozess mitgeplant 
werden.  
Im Sinne des Gemeinwohls soll sich das Thema Nachhaltigkeit auch in den Qualitäten der 
geplanten Bauwerke wiederfinden. Es soll demensprechend dargestellt werden, wie eine 
nachhaltige Bauweise im Konzept Berücksichtigung findet. Die ehemalige industrielle Nut-
zung vererbt Kulturgut, das an Standorten im Quartier zur Identitätsstiftung beitragen kann. 
Ein Fokus soll auf den Erhalt der Bausubstanz bzw. der ortsbildprägenden Gebäude auch

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
12 
abseits des offiziellen Denkmalschutzes gelegt werden. Zur Identitätsstiftung können eben-
falls Gemeinschaftsräume beitragen, die sowohl außen wie innen Vernetzung erlebbar ma-
chen können. In Einbindung in den Prozess zur aktiven Teilhabe sollen diese Räume eben-
falls mitgedacht werden.    
Im Rahmen der Grundstücksvergabe wird im Bewusstsein um den iterativen Prozess kein 
abschließender Umsetzungsplan zur gemeinwohlorientierten Nutzung gefordert. Es soll in 
der zweiten Wettbewerbsstufe ein Konzept mit folgenden Inhalten erarbeitet werden:  
- Verortung Gemeinwohlorientierte Nutzung und geforderte %-Anteile Nutzungs-
mix 
- Konzept zur Ermittlung der Bedarfe/Ansprache der zu Beteiligenden 
- Darstellung Prozessdesign von der Phase 0 zur Umsetzung, Zeitplanung  
- Darstellung des angestrebten Betreibermodells/Trägerschaft und angedachte 
(Quer-) Finanzierungsmöglichkeiten 
- Einbezug Thema Nachhaltigkeit / Umgang mit Kulturgut 
Die Weiterverfolgung und Umsetzung des Konzeptes wird nach der Grundstücksvergabe 
engmaschig durch die Stadt Köln begleitet. Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen des Kauf-
vertrages auch diesen Baustein der Gesamtentwicklung verpflichtend umzusetzen.  
 
 Denkmalschutz und Gebäudeerhalt 
 
Abbildung 2: Übersicht denkmalgeschützte und erhaltenswerte Bereiche, copyright Stadt Köln 
 
Die industriehistorische Bedeutung der Gasmotoren-Fabrik Deutz ist heute durch die überlie-
ferten Bauten der Zeit um 1900 und aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts umfassend nach-
vollziehbar und vermittelt in Teilen einen Eindruck vom Charakter des ehemaligen Werks.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
13 
4.1. Erhaltenswerter Gebietscharakter, Baudenkmäler, erhaltenswerte Gebäude 
Auf dem Standort befinden sich drei gelistete Baudenkmale. Darüber hinaus hat die Stadt di-
versen Bereiche des Standortes einen erhaltenswerten Gebietscharakter eingeräumt, der di-
verse Gebäude als erhaltenswerte Gebäude einstuft.  
Das Otto-Langen Quartier stellt anlagentechnisch und baulich das Kernstück der 1872 fertig-
gestellten Gründungsanlage dar. Es besteht heute aus zwei aneinandergebauten, langge-
streckten, parallel zur Deutz-Mülheimer-Straße geführten denkmalgeschützten Verwaltungs-
gebäuden aus Backstein von 1900 und 1911 und damit auch funktional verknüpften, recht-
winkelig daran aufgereihten Produktionshallen. In diesem Komplex erfolgte neben der Ver-
waltung der gesamte Produktionsablauf von Motorenentwicklung über Modellbau, Gießerei, 
Montage im Mittelmotorenbau bis zum Versand. In der Fertigung wurden dabei die Hallen 
nacheinander entsprechend des Produktionsprozesses durchlaufen. 
 
Foto 1: Gasmotorenfabrik Deutz um 1890 
Das Gesamtareal der Industrieanlage weitete sich ab den 1890er Jahren durch den Bau von 
Hallen zum Großmotoren- und Kleinmotorenbau auf die – außerhalb des Wettbewerbsgebie-
tes liegende - östliche Seite der Deutz-Mülheimer-Straße aus. Die heute ebenfalls denkmal-
geschützten Hallen bilden mit den gegenüberliegenden, in einheitlicher Fluchtlinie angeleg-
ten Verwaltungsgebäuden das städtebaulich eindrucksvolle Bild einer geradlinigen Industrie-
straße, die über Köln hinaus einzigartig und daher städtebaulich von herausragender Bedeu-
tung ist.  
 
Foto 2: Ansicht von der Deutz-Mülheimer Straße/Ecke Auenweg

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
14 
Die im Grundsatz 1872 entstandene städtebauliche Gebietsstruktur der industriellen Anlage 
mit Verwaltungsgebäude und rechtwinkelig daran aufgereihten Hallen ist im Otto-Langen 
Quartier bis heute baulich im Grundsatz erhalten. Diese Hallenstruktur mit ihren Bauten 
wurde in Anpassung an den Produktionsprozess erweitert (um 1910 und im Weiteren im 
Schwerpunkt um 1950 und 1970) und in Teilen verändert, blieb im Wesentlichen aber bis zur 
Aufgabe des Standortes 2005 und mit einem Anteil denkmalgeschützter Einzelgebäude und 
erhaltenswerter Industriehallen aus der Zeitphase um 1900 erhalten.  
Die Bauten aus der Nachkriegszeit sowie aus der Entwicklungsphase der 1970er Jahre wur-
den baulich nicht als gebietsprägend und erhaltenswert eingestuft.  
Ausführliche Informationen zum Gebäudebestand aus denkmalpflegerischer Sicht sind in 
den, den Bieterunterlagen beigefügten Anlagen zum Denkmalschutz zu finden.  
 
 
Abbildung 3 :erhaltenswerter Bestand, copyright Stadt Köln 
 
4.2. Zielsetzung für den Wettbewerb 
Primäres Ziel ist die Erhaltung der aus Denkmälern und erhaltenswerten Industriehallen be-
stehenden baulichen Strukturen mit einer nachvollziehbaren, zusammenhängenden Aussage 
des ehemaligen industriellen Gebietscharakters. Dies bedingt eine umfassende Erhaltung 
von originaler Hallen- und Bausubstanz. In diese zu erhaltende Struktur sollen neue bauliche 
Erweiterungen mit authentischer Aussage in Bezug auf die Baukörperdimensionierung, Fas-
saden- und Dachstrukturen sowie Materialität ergänzend integriert werden. Außenraum und 
Architektur mit ihrer spezifischen Nutzung sollten funktional und gestalterisch angemessen 
vernetzt werden. Die geplante bauliche Konzeption und das zu entwickelnde Stadtbild sollten 
der spezifischen, historischen Bedeutung des Ortes gerecht werden und die ehemalige 
Werksanlage mit ihrer industriellen Funktion wahrnehmbar erhalten. 
Städtebaulich und architektonisch ist für das Gebiet ein gestalterischer Duktus zu finden, in 
dem Neubauten und historische Hallen sich zu einem Gebietszusammenhang ergänzen und

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
15 
der industrielle Charakter mit seiner Identität und den Spuren des Ortes in das 21. Jahrhun-
dert transformiert und weitergetragen wird. 
 
4.2.1. Allgemeines Höhenkonzept unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes 
An die denkmalgeschützten Gebäude ist unmittelbar höhengleich anzuschließen. Nördlich 
angrenzend an die Möhringhalle kann in ausreichendem Abstand eine Erhöhung um ein Ge-
schoss für die anschließende Gebäudegruppe erfolgen. Dies kann auch als Richtschnur für 
den Anbau an die Denkmäler Hallen 31-7 und 31-8 und die Verwaltungsgebäude gelten.  
Die Höhenstaffelung einzufügender Neubauten hat in Anlehnung und Wiederholung der be-
stehenden Traufhöhen zu erfolgen. An das dreigeschossige Verwaltungsgebäude des Ide-
enteils der Nordseite Werkstraße ist in Richtung Möhringhalle höhengleich anzuschließen. 
Ein höhergeschossiges Gebäude ist in diesem Bereich auch in Bezug auf die Denkmalaus-
sage Möhringhalle beeinträchtigend. 
Ein Gebäude mit maximaler Firsthöhe von 18 m und gleichschenkeligem Satteldach kann in 
die bestehenden Hallenstrukturen Halle 26 bis 29 integriert werden und somit die Giebelsil-
houette der Rheinseite akzentuieren.  
Die Integration eines Hochpunktes in die bestehenden baulichen Strukturen der ehemaligen 
Industrieanlage ist nur südlich, abgerückt im Abstand von 50 m von der Möhringhalle (Halle 
17) denkbar. Siehe hierzu Ausführungen zum „Hochhauskonzept Mülheimer Süden“ S. 
43/44. 
 
4.2.2  Einzeldenkmale 
Besondere Maßstäbe sind an die Konzeption der zu erhaltenden denkmalgeschützten Ge-
bäude mit ihrer jeweiligen denkmalbegründenden Aussage zu stellen. Die Umnutzungskon-
zeption der denkmalgeschützten Hallen soll in Bezug auf Substanzerhalt und Erhaltung des 
Erscheinungsbilds denkmalgerecht erfolgen. Dabei ist aufgrund der herausragenden Bedeu-
tung der Denkmäler die Erhaltung der weitestgehenden Originalität der Substanz und des Er-
scheinungsbildes von Bedeutung. Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Wahrnehmbar-
keit des Innenraumes als durchgängiger Hallenraum mit der Ausstattung und den gebäude-
spezifischen Merkmalen ist zu verfolgen. 
Möhringhalle (Halle 17) 
Die Freistellung des Gebäudes in Anknüpfung an die Ursprungskonzeption als freistehende 
Messehalle als auch ein einseitiger Anbau an der Nordfassade können Zielstellung eines 
städtebaulichen Konzeptes sein. An die Möhringhalle ist unmittelbar höhengleich anzu-
schliessen. Angrenzend an die Möhringhalle kann in ausreichendem Abstand eine Erhöhung 
um ein Geschoss erfolgen. 
Die Wahrnehmbarkeit des Gebäudes als Teil der Silhouette vom Auenweg her ist anzustre-
ben. 
Aufgrund der Bedeutung des Bauwerkes ist eine originale, konservatorische substanzielle 
Erhaltung und Restaurierung des Bauwerks mit reduzierten baulichen Eingriffen und Erhalt 
des derzeitigen oder Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes (wie u.a. Öff-
nung der korbbogigen Fenster) erforderlich. 
Zwei Hallen am nördlichen Abschluss des Wettbewerbsgebietes (Hallen 31-7 und 31-8) 
Der nicht denkmalgeschützte eingeschossige Bauteil (Halle 34) zum Auenweg ist ersatzlos 
zu entfernen. Zur Gebietserschließung ist eine teilweise Öffnung der Außenwand im Bereich 
der vorgegebenen Fensteröffnungen denkbar. Bei Umnutzung ist eine wahrnehmbare Erhal-
tung der Überdachung der Halle 31-8 erforderlich. Ein Anbau an den bogenförmigen Giebel 
Halle 31-7 ist zur Erhaltung der Wahrnehmbarkeit des Stahlfachwerkgiebels nur im Erdge-
schoss zulässig.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
16 
Die angefügten, baugleichen 5 weiteren Hallen sind mit ihren Konstruktionsmerkmalen und 
Ausstattungen ebenfalls erhaltenswert.  
Verwaltungsbau Deutz-Mülheimer-Straße (Gebäude 1 und 23) 
Dieser wesentlich prägende Teil der Industriestraßenbebauung sollte nicht durch rückwärtige 
Bebauung auf dem Wettbewerbsgelände von der Deutz-Mülheimer-Straße wahrnehmbar 
überbaut werden. Im Wettbewerbsprozess ist die Realisierung einer rückwärtigen Bebauung 
mit der umfassenden Erhaltung der angebauten, erhaltenswerten Hallen zu überprüfen. Ein 
etwaiger Gebäudeanschluss eines Neubaus ist höhengleich herzustellen. Eine verkehrliche 
Durchlässigkeit für fußläufige Verkehre zur Gebietsvernetzung im Erdgeschossbereich zur 
funktionalen Verbindung der beiden ehemaligen Werksstraßen mit der Deutz-Mülheimer-
Straße ist denkbar.  
Hinweis zur denkmalrechtlichen Erlaubnis: 
Die Einzeldenkmäler unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW. Ein-
griffe in die Denkmalsubstanz sowie Veränderungen des Umgebungsbereiches bedürfen ei-
ner denkmalrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Köln.  
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Umnutzung kann nicht im Rahmen und auf alleiniger 
Grundlage des Wettbewerbes erteilt werden. Nach der Wettbewerbsphase sind in der weite-
ren Bearbeitung eine denkmalfachliche Bestandsaufnahme sowie ein mit der Denkmalbe-
hörde abgestimmtes Restaurierungskonzept zum Erhalt der bauzeitlichen Substanz Grund-
lage des weiteren Vorgehens. Auf dieser Grundlage erfolgt die Entwicklung einer konkreten 
Umnutzungsplanung.  
 
4.2.3 Erhaltenswerte Gebäude und Gebietsstrukturen: 
Erhaltenswerte Industriehallen 
Eine beschriebene umfassende Erhaltung der genannten Hallen mit Originalsubstanz, Mate-
rialität und Ausstattung der Fassaden sowie gebäudeprägender Elemente, Erhaltung oder 
Wiederholung der markanten Dachstrukturen und Integration baulicher Erweiterungen in den 
Bestand wird angestrebt. Eine intensive Prüfung und Auseinandersetzung mit der Bausub-
stanz ist für die Konzepterarbeitung und deren Umsetzbarkeit notwendig.  
Ein Gebäude mit maximaler Firsthöhe von 18 m und gleichschenkeligem Satteldach kann in 
die bestehenden Hallenstrukturen Halle 26 – 29 integriert werden und somit die Giebelsilhou-
ette der Rheinseite akzentuieren. 
Werksstraßen 
Südliche, offene Werksstraße 
Angrenzend an die Gebäude des Ideenteils sind auf dem Wettbewerbsgelände die Gebäude 
und Sheddachhallen (Gebäude 5, 5a, 6, 7) mit ihren prägenden Merkmalen erhaltenswert 
sowie die Möhringhalle als Denkmal. Der Charakter der Werkstraße soll erhalten bleiben. Die 
Höhenstaffelung einzufügender Neubauten soll daher in Anlehnung an die bestehenden 
Traufhöhen erfolgen. An das dreigeschossige Verwaltungsgebäude des Ideenteils der Nord-
seite Werkstraße ist in Richtung Möhringhalle höhengleich anzuschließen. Ein höherge-
schossiges Gebäude ist in diesem Bereich auch in Bezug auf die Denkmalaussage Möhrin-
ghalle beeinträchtigend. Die Neubauten sollen sich in ihrem Charakter in die bestehende 
bauliche Struktur integrieren. 
Die nördliche Werkstrasse (Gebäude 26) ist in der bestehenden Breite mit ihren beidseitig 
flankierenden, gegliederten Backsteinwänden erhaltenswert. Eine Überdachung kann ganz 
oder teilweise entfallen. 
Hallensilhouette Auenweg

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
17 
Die Giebelsilhouette als Merkmal der aneinandergereihten, das Rheinpanorama prägenden 
Industriehallen zum Auenweg soll als Wahrzeichen ablesbar erhalten bleiben. Neue Ge-
bäude können in Weiterentwicklung des gestalterischen Duktus in die Silhouette integriert 
werden. Hierbei ist auch ein Gebäude mit einer maximalen Firsthöhe von 18 m und Sattel-
dach vorstellbar.  
 
Gebietsbegrenzende Mauer - Auenweg 
Die Mauer als wahrnehmbarer und prägender Abschluss der Industrieanlage zum Auenweg 
sollte aus Sicht des Denkmalschutzes backsteinsichtig erhalten bleiben. 
Allerdings sind die Vorgaben zum Hochwasserschutz zwingend zu beachten. Die Sicherung 
des Hochwasserschutzes erfordert zum Auenweng die Errichtung einer planfestgestellten 
Hochwasserschutzwand. Diese könnte nach technischer Prüfung auch unmittelbar vor der 
vorhandenen Wand zum Auenweg errichtet werden. 
 
 
 Erschließung, Verkehr und Mobilität 
Die Stadt Köln ist bestrebt, die Abwicklung des Verkehrs gesamtstädtisch verträglicher und 
menschen- und umweltgerechter zu organisieren. Ziel ist es, den Umweltverbund aus ÖPNV, 
Fuß- und Radverkehr durch geeignete Maßnahmen zu stärken. Auch vor dem Hintergrund 
der angestrebten Klimaneutralität 2035 müssen gerade neue städtebauliche Vorhaben ent-
sprechend qualifiziert werden. Daher ist es bedeutend, bereits in ersten Planungsphasen 
Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und zur verträglichen Verkehrsabwicklung mitzuden-
ken, zu planen und zu verorten. 
Für den Gesamtraum Mülheimer Süden wurde im Jahr 2013 im Rahmen des Werkstattver-
fahrens Mülheimer Süden inkl. Hafen vom Ingenieurbüro brenner BERNARD eine überge-
ordnete Verkehrsuntersuchung erstellt, die im Jahr 2018 fortgeschrieben wurde. Darüber hin-
aus hat eine Eigentümerinitiative, bestehend aus den Grundstückseigentümern und Entwick-
lern im Mülheimer Süden, 2016 und 2017 ein Mobilitätskonzept (Argus Stadt und Verkehr 
Partnerschaft mbB, 2017) für die zu entwickelnden Bereiche Euroforum Nord und West, 
Otto-Langen-Quartier, Lindgens-Areal und Deutz-Areal erarbeiten lassen.  
Die Gutachten stellen eine wesentliche Grundlage für die Gewährleistung einer gesicherten 
Erschließung des Mülheimer Südens und der einzelnen Plangebiete dar. Im Hinblick auf der-
zeitige Trendentwicklungen im Mobilitätsverhalten, die übergeordneten Ziele der Stadt Köln 
und die Kapazität des Straßennetzes im rechtrheinischen Köln, wird ein innovativer Umgang 
mit dem Thema Mobilität im Mülheimer Süden angestrebt.  
 
LoI (Letter of Intent): 
Auf der Grundlage des Mobilitätskonzepts wurden die am Mülheimer Süden beteiligten In-
vestoren in einem Letter of Intent (LoI) von der Stadt Köln zur Umsetzung eines Mobilitäts-
konzeptes verpflichtet, das die im ARGUS-Konzept formulierten Ziele konkretisiert. Der LoI 
enthält neben Regelungen zur Kostenbeteiligung am Bau der neuen Stadtbahnlinie Ver-
pflichtung zur Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes mit Regelungen zum Fahrradparken, 
Carsharing, Elektromobilität, Mobilstationen. Übergeordnetes Ziel ist die Reduzierung des 
Pkw-Verkehres. Es wird auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens des Ingenieurbüros 
brenner BERNARD verpflichtend eine Stellplatzreduzierungsfaktor von 0,5 festgelegt. Da 
zwischenzeitlich die neue Stellplatzsatzung der Stadt Köln rechtskräftig ist, ist diese als Be-
rechnungsgrundlage für die notwendigen Stellplätze anzuwenden. 
Da die NRW.URBAN GmbH & Co KG bei der Erarbeitung des LOI mitgewirkt, aber diesen 
nicht unterschrieben hat, werden die entsprechende Regelungen aus dem LOI für das Otto-

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
18 
Langen-Quartier unmittelbar im Bauleitplanverfahren geregelt und für den neuen Investor 
entsprechend verpflichtend vertraglich in einem städtebaulichen Vertrag, bzw. Durchfüh-
rungsvertrag geregelt. 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens sind auf der Grundlage des Verkehrs-
gutachtens und des Mobilitätskonzeptes für den Gesamtraum Mülheimer Süden neben ei-
nem Verkehrsgutachten auch verpflichtend ein Mobilitätskonzept für das Otto-Langen-Quar-
tier zu erstellen, das die Mobilitätsangebote im Plangebiet konkretisiert und verortet und die 
Grundlage für den verpflichteten Stellplatzreduzierungsfaktors in Höhe von 0,5 bildet. 
Entsprechende Festsetzungen und vertragliche Vereinbarungen über alternative Mobilitäts-
angebote werden im weiteren Bauleitplanverfahren für das Otto-Langen-Quartier fixiert.  
 
5.1. Erschließung / Erschließungskonzept 
Das bisher gewerblich genutzte ehemalige KHD-Werksgelände (Deutz AG) befindet sich zwi-
schen den beiden Haupterschließungsstraßen, der Deutz-Mülheimer Straße und dem Auen-
weg. Die Erschließung des Geländes erfolgte bisher ausschließlich über die Deutz-Mülhei-
mer Straße über eine Zufahrt durch das ehemalige Verwaltungsgebäude zur inneren Werks-
straße, die das weitere Gelände und die aufstehenden Hallen erschließt. Diese Zufahrt 
diente auch als Feuerwehrzufahrt. Zudem bestehen aktuell weitere Zugangstore am Grün-
zug Charlier sowie am Auenweg. 
Konkretes Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Schaffung eines autoarmen Quartiers 
mit möglichst geringer Pkw-Nutzung und deutlicher Reduzierung der notwendigen 
Stellplätze. Die Flächen für den ruhenden und fließenden motorisierten Individualverkehr im 
Plangebiet sind unter Beachtung der Sicherstellung der notwendigen Erschließungsfunktion 
möglichst gering zu halten. 
 
Abbildung 4: aktuelles Erschließungskonzept 2023, copyright Stadt Köln

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
19 
 
Das Erschließungskonzept (siehe Abbildung 4) ist die Grundlage für die verkehrliche Er-
schließung des Otto-Langen-Quartiers. Diese soll im Wesentlichen über eine neu zu schaf-
fende öffentliche Straße abzweigend vom Auenweg erfolgen.  
Die neue Planstraße wird beidseitig die größeren Bauflächen bzw. Bestandsgebäude er-
schließen. Die konkrete Querschnittsgestaltung der Planstraße ist insbesondere abhängig 
von den entwurfsprägenden Nutzungsansprüchen, die sich aus den Rad- und Fußverkehrs-
belangen und der Aufenthaltsqualität, sowie der Verkehrserzeugungsrechnung und der dar-
aus resultierenden Kraftfahrzeugstärke in der Spitzenstunde ergeben. Mögliche Straßen-
querschnitte liegen in Abhängigkeit von der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Einord-
nung zwischen dem „Separationsprinzip“, dem „Mischungsprinzip“ (Querschnittsbreite mind. 
18,00 m) und einer „Mittelallee“ mit zusätzlichen Aufenthaltsflächen für den Fußverkehr in 
Mittellage (Querschnittsbreite mind. 20 m). Das Flächenangebot für den ruhenden Kfz-Ver-
kehr im öffentlichen Straßenraum ist auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren und soll 
maximal 5% der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze betragen. Außerdem sind 
Flächen für den ruhenden Radverkehr in den Straßenraum zu integrieren. Zu bevorzugen 
sind die Varianten „Mischungsprinzip“ und „Allee“.  
Von dieser Planstraße aus kann in nördliche Richtung eine interne Erschließung des Quar-
tiers erfolgen. Hier können insbesondere Mischverkehrsflächen zu einer höheren Qualität der 
Verkehrsräume in Verbindung mit Frei- und Aufenthaltsräumen führen.  
Eine durchgängige Fahrbeziehung zwischen Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße ist da-
bei grundsätzlich möglich, aber nicht zwingend. Die durchgängige Befahrbarkeit für den MIV 
ist zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs und als Umfahrungsmöglichkeit der Signalan-
lage am Auenweg zu unterbinden. Die Erreichbarkeit für Entsorgungs- und Rettungsfahr-
zeuge ist dabei sicherzustellen. Die Entscheidung hierüber kann im weiteren Planungspro-
zess auf Basis des Gesamtkonzepts erfolgen.  
Der östliche Teil dieser Erschließungsfläche zur Deutz-Mülheimer Straße verläuft über ein 
fremdes Grundstück, eine entsprechende Sicherung erfolgt im Bebauungsplanverfahren. 
Bei der Planung des Erschließungskonzeptes ist zu berücksichtigen, dass das zukünftige 
Nutzungskonzept im Otto-Langen-Quartier keine zusätzlichen Verkehre über die im Ver-
kehrsgutachtens für den Gesamtraum berücksichtigten Verkehrszahlen erzeugen darf. An-
dernfalls ist davon auszugehen, dass die Erschließung des Otto-Langen-Quartiers selbst, 
aber auch die der übrigen Plangebiete im Gesamtraum Mülheimer Süden nicht gesichert ist. 
Deshalb sind für das Bebauungsplanverfahren die durch die Planung ausgelösten Mehrver-
kehre zu untersuchen und das Erschließungskonzept daran anzupassen.  
Im Rahmen der Grundstücksvergabe ist keine verkehrstechnische Berechnung erforderlich.  
Unnötige Verkehre sind möglichst aus dem Gebiet herauszuhalten. Insbesondere die ver-
trägliche Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs der Kindertagesstätte und ähnlichen Ein-
richtungen ist im Wettbewerbsverfahren mitzudenken und im weiteren Verfahren nach dem 
Grunderwerb nachzuweisen.  
Rettungswege, Zuwegungen für Ver- und Entsorgung sowie sonstige notwendige Zuwegun-
gen samt Schleppkurven müssen gewährleistet sein. Es ist insbesondere sicherzustellen, 
dass im Falle eines Hochwassers, die Grundstückflächen von der Deutz-Mülheimer Straße 
aus von Rettungsfahrzeugen angefahren werden können. Es ist zu prüfen ob die bereits vor-
handenen Zufahrten/Zuwegungen (ehemalige Feuerwehzufahrt durch das Verwaltungsge-
bäude, Toranlage Deutz-Mülheimer Straße/Ecke Auenweg) hierfür genutzt werden können. 
Bemessungsfahrzeuge für die Erschließungsplanung sind das vom Köln verwendete drei-
achsige Müllfahrzeug sowie die Drehleiter der Feuerwehr. 
Das öffentliche Straßenland ist so zu gestalten, dass die verkehrliche Funktionsfähigkeit und 
die Verkehrssicherheit gewährleistet werden und gleichzeitig der Straßenraum so qualifiziert

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
20 
wird, dass ein sehr hohes Maß an Aufenthaltsqualität entsteht. Der motorisierte Verkehr soll 
weitestgehend vermieden, nicht vermeidbare Verkehre auf umweltfreundliche Fortbewe-
gungsmittel verlagert und/oder emissionsfrei abgewickelt werden. 
 
Fuß- und Radwegenetz 
Ergänzt werden soll die Planstraße und die erforderliche innere Erschießung durch ein 
neues öffentlich zugängliches Fuß- und Radwegenetz im Quartier, das kurze Wege im und 
um das Quartier sichert und das Areal besser in den Stadtteil integriert und mit den umlie-
genden Quartieren verbindet. Die Anschlüsse und die Integration an/in das umgebende We-
genetz sind verkehrssicher zu gestalten.  
Es soll eine Vernetzung für den Fuß- und Radverkehr durch das Quartier in Verbindung mit 
einer Abfolge von Plätzen und Grünflächen weiter in Richtung Süden mit Anbindung an den 
Grünzug Charlier und über den Auenweg hinweg in Richtung Rheinboulevard entstehen.  
 
5.2. Ruhender Verkehr 
Notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze 
Der Bedarf an notwendigen Stellplätzen und notwendigen Fahrradabstellplätzen, inkl. 
des Besucheranteils berechnet sich nach den Vorgaben der BauO NRW in Verbindung mit 
der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln vom 22.06.2022. 
Siehe Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/stellplatzsatzung_31-
05-2022.pdf 
Im Rahmen des Wettbewerbs sind die notwendigen Stellplätze und notwendigen Fahrradab-
stellplätze entsprechend der geforderten Planungstiefe nachzuweisen und bei der Planung zu 
berücksichtigen und zu verorten.  
Entsprechend den Vorgaben des Verkehrsgutachtens in Verbindung mit dem Mobilitätsgut-
achten für den Gesamtraum Mülheimer Süden und analog den Regelungen aus dem LOI ist 
für die Pkw-Stellplätze verpflichtend ein Stellplatzreduzierungsfaktor von 0,5 zu berück-
sichtigen. Über diesen Wert hinaus dürfen keine Pkw-Stellplätze errichtet werden. Dies ist im 
weiteren Verfahren anhand des zu erstellenden Mobilitätskonzeptes nachzuweisen, die darin 
enthaltenden Maßnahmen sind verpflichtend umzusetzen. 
Die notwendigen Stellplätze für die unterschiedlichen Nutzungen sollen zugunsten einer ge-
steigerten Aufenthaltsqualität für das Quartiersinnere in Tiefgaragen oder Quartiersparkhäu-
sern bzw. in den Gebäuden, in jedem Fall aber auf den auch zukünftig privaten Grundstücks-
flächen, untergebracht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass private Tiefgaragen unter 
zukünftig öffentlichen Flächen nicht zulässig sind. Zufahrten  zu den Tiefgaragen sollten vom 
Quartiersinneren, nicht vom Auenweg erfolgen (s.u. Hochwasserschutz). 
Sollten oberirdische Stellplatzflächen geplant werden, sind je angefangene 4 Stellplätze, bei 
Längsaufstellung je angefangene 2 Stellplätze, ein Baum mit Baumscheibe gemäß Vorgabe 
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen vorzusehen. Hierbei sind bestehende Ka-
näle, Versorgungsleitungen, Zufahrten usw. zu berücksichtigen.  
Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Köln enthält weitere Anforderungen an notwendige 
Stellplätze und Fahrradabstellplätze, diese sind in der weiteren Planung zu beachten.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
21 
Fahrradabstellplätze, Fahrradabstellanlagen 
Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sind in den Tiefgaragen oder oberirdisch auf den pri-
vaten öffentlich zugänglichen Erschließungs- und Grünflächen zu realisieren, hierbei ist eine 
angemessene Anzahl für Besucher im Außenraum einzuplanen. Sie sind so anzuordnen, 
dass sie für die Nutzer gut zu erreichen und sicher zugänglich sind. In Tiefgaragen ist von 
Anfang an auf eine funktionale Erschließung über sichere Rampen oder fahrradtaugliche 
Aufzüge zu achten.  
Zur Erhöhung der Fahrradattraktivität sollen auch wetterfeste, diebstahlsichere und ver-
schließbare Abstellmöglichkeiten (zur Vermietung, Verkauf) eingeplant werden. Bei größeren 
Einheiten soll eine Stromversorgung für E-Bikes/ Pedelecs berücksichtigt werden. 
Fahrradabstellanlagen müssen die Abmessung von mind. 2 m x 0,75 m pro Fahrrad zuzüg-
lich der notwendigen Verkehrsfläche, Anschließmöglichkeit, Barrierefreiheit und Zugänglich-
keit sowie Einsehbarkeit und Beleuchtung aufweisen. Für Spezialfahrzeuge, z.B. Lastenfahr-
räder oder Kinderanhänger sind Stellplatzflächen von 2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwen-
digen Verkehrsfläche einzuplanen.  
Für die Kindertageseinrichtung sollen Fahrradabstellplätze und Lastenfahrradplätze für den 
Hol- und Bringverkehr auf privater Fläche berücksichtigt werden. 
Fahrradabstellplätze und Fahrradabstellanlagen sind gestalterisch qualitätsvoll in das Ge-
samtkonzept zu integrieren. Im Rahmen der Ausschreibung zur Grundstücksvergabe wird 
die Verortung und überschlägige Berechnung gemäß der entsprechenden Planungstiefe ab-
gefragt. 
Ladezonen und Stellplätze für Lieferverkehr müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grund-
stück eingeplant werden. Sofern nicht anders möglich, müssen sie in der Tiefgarage vorge-
sehen werden. Es ist grundsätzlich zu vermeiden, dass Lieferverkehr rückwärts vom Grund-
stück auf das öffentliche Straßenland ausfährt.  
 
5.3. Planung und Gestaltung von Verkehrsflächen 
Auch die Verkehrsflächen sind so zu gestalten, dass neben der Erschließungsfunktion auch 
Freiraum- und Aufenthaltsqualitäten z.B. durch Mischverkehrsflächen, verkehrsberuhigte Zo-
nen, geeignete Straßenraumgestaltung und Möblierung und Begrünung von Platz- und Ver-
kehrsflächen entstehen. Die Aufenthaltsfunktion und die Belange des Fußverkehrs überwie-
gen den Fahrverkehr.  
Planungsgrundsätze Straßenraumbegrünung: 
Ein grundsätzliches Ziel ist es, maximale Biotopmasse im Bereich von versiegelten bzw. nut-
zungsbelegten Verkehrsflächen zu platzieren. Hierdurch werden im Sinne einer zeitgemäßen 
und klimaangepassten Freiraumplanung für Verkehrsflächen wichtige Funktionen wie bei-
spielsweise die Staubbindung, der Kühlungseffekt, die Vermeidung durch Aufheizung durch 
Schattenwurf, die Steigerung der Aufenthaltsqualität oder die unterstützenden Funktionen 
bei Starkregenereignissen etc. übernommen. Auch das Thema „Wasser zum Baum“ ist bei 
der Planung zu berücksichtigen. 
Hinsichtlich der Planung von Straßenbäumen gilt der Grundsatz, Bäume in regelmäßigen 
Abständen in den Straßenraum zu platzieren. Ein leichter Kronenschluss der Bäume ist an-
zustreben. Der Standort eines Straßenbaumes hat für die Realisierung der vorgenannten 
Planungsgrundsätze immer Vorrang vor privaten Belangen des Bauvorhabens wie beispiels-
weise der Sicherung Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr.  
Die Planung der Straßenraumbegrünung soll sich an den Vorgaben des Grünhandbuches 
der Stadt Köln - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen orientieren.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
22 
Schnittstelle Starkregenvorsorge/ Niederschlagswasserbeseitigung: 
Es sind folgende wasserwirtschaftliche Maßnahmen und deren Schnittstellen zur Gestaltung 
der Verkehrsflächen zu berücksichtigen, sofern sie nicht die Erschließungsfunktion ein-
schränken:  
• Rückhalt von Starkregen im Straßenkörper in geschlossenen unterirdischen Rigolen 
• Versickerung/Entwässerung über Tiefbeete, Mulden o. Ä. 
• Ableitung von Starkregen, oberirdisch in Rinnen/Notwasserwegen/Straßen und Wege 
• Integration von Baumrigolen (Rückhalt von Starkregen, Straßenentwässerung) 
In Sinne einer Verbesserung der mikroklimatischen Verhältnisse im urbanen Raum sind, so-
fern möglich, oberirdische Maßnahmen der Rückhaltung von Niederschlagswasser in ge-
schlossenen, unterirdischen Speicherkörper vorzuziehen. Je nach Verschmutzungsgrad des 
Niederschlagswassers und entsprechender Kategorisierung gemäß des Trennerlasses NRW 
ist eine geeignete Vorbehandlung des Niederschlagswassers erforderlich.  
Im Rahmen der Grundstücksvergabe ist ein Konzept zum Umgang mit Starregen vorzulegen. 
 
Planungsgrundlagen: 
Bei der Planung der Straßen sind die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Rast 06)“, 
das „Gestaltungshandbuch der Stadt Köln“, das „Handbuch für Straßenplanung der Stadt 
Köln“ und die“ Checkliste des Amtes für Straßen - und Verkehrsentwicklung“ zu berücksichti-
gen.  
 
Gestaltungshandbuch: Kölner Gesamtstrategie für die Gestaltung des öffentlichen 
Raums 
Informationen und den Download finden Sie unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/62467/in-
dex.html 
Eine Checkliste zu Anforderungen bei der Verkehrs- und Straßenplanung der Stadt Köln 
finden Sie hier: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/informationen-fuer-archi-
tektinnen-zu-anforderungen-bei-der-verkehrs-strassenplanung 
Handbuch der Straßenplanung, Richtlinien und Vorgaben zur Straßenplanung der Stadt 
Köln: https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/content/aemteronline/66/hand-
buch_der_stra%C3%9Fenplanung_-_abschnitt_a_-_03_22.pdf 
 
5.4. Herstellung der verkehrlichen Erschließung 
Die innere Erschließung des Baugebiets mit Anbindung an den Auenweg ist entsprechend 
den Regelungen aus dem Kooperativen Baulandmodell vom zukünftigen Erwerber herzustel-
len und anschließend kosten- und lastenfrei an die Stadt Köln übertragen. Entsprechende 
Regelungen hierzu sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Gegenstand eines Erschlie-
ßungsvertrages oder der Erschließungsregelungen eines im Rahmen eines vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes abzuschließenden Durchführungsvertrages mit der Stadt Köln. 
 
5.5. Mobilitätskonzept  
Im Hinblick auf derzeitige Trendentwicklungen im Mobilitätsverhalten und die Kapazität des 
Straßennetzes im rechtrheinischen Köln, wird ein innovativer Umgang mit dem Thema Mobi-
lität im Mülheimer Süden angestrebt. Es sollen zukunftsorientierte alternative Mobilitätsfor-
men etabliert, der Rad- und Fußverkehr, der ÖPNV sowie das Carsharing bewusst gefördert 
werden. Neben der Schaffung eines lebenswerten und immissionsarmen Quartiers soll eine 
vielfältige Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen ermöglicht werden. Gleichzeitig

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
23 
sollen Anreize geschaffen werden, den verbesserten ÖPNV und die ausgebauten Rad- und 
Fußwegeverbindungen zu nutzen. Ziel ist hierbei, eine geringere Belastung der umliegenden 
Verkehrsinfrastrukturen sowie eine Reduzierung der notwendigen Stellplätze und damit ein-
hergehend die Minderung des Stellplatzbedarfs für private Pkw.  
Im Rahmen des Grundstückverkaufsverfahrens sind, auf der Grundlage der Vorgaben des 
Mobilitätskonzeptes aus 2017, die Möglichkeiten alternativer Mobilitätsangebote, etwa die 
Errichtung einer Mobilstation (z.B. mit Carsharing, Leifahrrädern, etc.) im Quartier aufzuzei-
gen und zu verorten. Diese Maßnahmen müssen geeignet sein, die geforderte Stellplatzre-
duzierung um 0,5 sicherzustellen. Der endgültige Nachweis erfolgt mit dem Mobilitätsgutach-
ten zum Bebauungsplanverfahren. 
Die erforderlichen alternativen Mobilitätsangebote sind ausschließlich auf den zukünftig pri-
vaten Grundstücksflächen herzustellen, dauerhaft zu unterhalten und der Allgemeinheit zur 
Verfügung zu stellen. Sie sollen für die Bevölkerung gut und sichtbar und erreichbar sein und 
städtebaulich sinnvoll in einer ansprechenden gestalterischen Qualität in das Gesamtkonzept 
integriert werden. 
 
Mobilstation 
Für das Otto-Langen-Quartier sieht das Mobilitätskonzept im Bereich der Fläche die sich im 
Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co KG befindet, neben qualitativ hochwertigen Fahr-
radabstellanlagen, Ladeoptionen für e-Fahrzeuge, Carsharing-Stellplätze auch eine Mobili-
tätsstation vor (1x Typ statisch; 1x Typ Service).  
Erläuterungen hierzu siehe Mobilitätskonzept Mülheim Süd (Argus Stadt und Verkehr Part-
nerschaft mbB, 2017), Anlage XX 
Mobilstationen sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück und in Abstimmung mit der 
Stadt Köln bezüglich der Ausstattungen zu errichten, sie sind so auszugestalten, dass eine 
zukünftige Erweiterung möglich ist.  
Im Rahmen der Grundstücksvergabe sind diese Stationen im Entwurf zu verorten.  
Derzeit werden die Anforderungen von Mobilstationen im Quartier im Raumbuch der Stadt 
Köln präzisiert. Dieses wird voraussichtlich bis Ende 2023 fertig gestellt sein. 
Infos und Anforderungen für die weitere Umsetzung und Gestaltung von Mobilstationen fin-
den Sie hier: 
Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW Stand 2021 
https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Vernetzte_Mobilit%C3%A4t/mobil.nrw-
Gestaltungsleitfaden-Mobilstationen-NRW-3.0.pdf 
Handbuch Mobilstationen NRW 
mobilitaet.nrw.de/media/2022/4/19/bf4aadb4f3be968af79e921de6b85bb2/ZNM-Handbuch-
Mobilstationen-3.-Auflage.pdf 
 
5.6. Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr 
Bei der Planung sind die Erfordernisse der Rettungsfahrzeuge zu berücksichtigen. Feuer-
wehraufstellflächen sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück und nicht im öffentlichen 
Straßenland oder auf öffentlichen Grünflächen zu positionieren. 
Flächen für die Feuerwehr und Feuerwehrzufahrten sind gemäß der BauONRW in Verbin-
dung mit der Musterrichtlinie „Flächen für Feuerwehr“ und der Checkliste Anforderungen Ver-
kehrs- und Straßenplanung Stadt Köln (66 Amt für Straßen und Radwegebau) bei der Pla-
nung zu berücksichtigen und in den Planunterlagen darzustellen.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
24 
Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit (auch bei Hochwasser) uneingeschränkt nutzbar blei-
ben. Deshalb ist insbesondere sicherzustellen, dass, wenn die Erschließungsstraße vom Au-
enweg wegen Hochwassers nicht mehr befahrbar ist, die Grundstückflächen auch von der 
Deutz-Mülheimer Straße über entsprechende Zufahrten von Rettungsfahrzeugen angefahren 
werden können. Es ist zu prüfen, ob die bereits vorhandenen Zufahrten/Zuwegungen (ehe-
malige Feuerwehrzufahrt von der Deutz-Mülheimr Straße, Toranlage Deutz-Mülheimer 
Straße/Ecke Auenweg) und eine eventl. Öffnung im Bereich des Haupteingangs, unter Be-
achtung des Denkmalschutzes, hierfür genutzt werden können. Einfahrten von der öffentli-
chen Verkehrsfläche in die Feuerwehrzufahrten müssen immer aus beiden Richtungen unge-
hindert möglich sein. 
 
 
 Freiräume und Grünflächen, Zielsetzung Freiraumkonzept 
Zur Schaffung eines zukunftsorientieren Quartiers mit hoher Wohn- und Lebensqualität sind 
ausreichende und hochwertige Grün- und Freiflächen für diverse Nutzungen und verschie-
dene Eigenschaften vorzusehen. Die Gestaltung der Freiräume soll die Begegnung und 
Kommunikation und die Identitätsbildung des Quartiers fördern und das neue Quartier struk-
turieren. Durch die Schaffung von abwechslungsreichen Freiräumen sollen qualitativ hoch-
wertige und nutzungsoffen gestaltete Freiflächen und Aufenthaltsbereiche unterschiedlichen 
Charakters entstehen. Hierzu zählen private Gartenflächen, private Kleinkindspielflächen und 
z.B. gemeinschaftlich nutzbare Quartiersflächen ebenso wie öffentliche Freiräume und Platz-
flächen sowie öffentliche Grünflächen und Spielplätze. In Kombination mit den Alt- und Neu-
baustrukturen sind sie die Grundlagen für ein lebenswertes neues Stadtquartier. 
Bedingt durch den Klimawandel ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Stadt, was wie-
derum infrastrukturelle, ökonomische und ökologische Anpassungen erfordert um einer 
klimaresilienten und naturnahen Quartiersentwicklung gerecht werden zu können. Eine zent-
rale Rolle spielt hier die Ausformulierung von urbanem Grün, das nicht nur aus klimatechni-
schen Gründen wertvoll, bspw. die positive Beeinflussung der Versickerung von Regenwas-
ser, sondern zusätzlich auch die Biodiversität durch eine größere Lebensraumvielfalt fördert. 
Es sollen Pflanzen und Gehölze ausgewählt werden, die als widerstandsfähig gegenüber 
dem Klimawandel eingestuft werden und die Biodiversität fördern. 
Neben der Schaffung attraktiver Freiräume im Quartier selbst, sind die angrenzenden Stadt-
bereiche und Freiräume mit dem Plangebiet wirkungsvoll zu verknüpfen. Es soll insbesondere 
eine Verbindung zum nördlich angrenzenden Rheinboulevard geschaffen werden. Durch un-
terschiedlich gestaltete Wegeverbindungen soll das neu entstehende Stadtquartier, das bis-
lang für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war, für Bewohner, Nutzer und Besucher erlebbar 
werden. Auch die notwendigen Verkehrsflächen sollen Aufenthaltsqualitäten aufweisen und 
der Grünvernetzung im Quartier und mit den benachbarten Quartieren dienen. 
Lage und Gestaltung der Freifläc hen sollten ausreichend soziale Kontrolle ermöglichen und 
den Nutzern und Bewohnern ausreichend Sicherheit bieten. Die Konzeption sollte eine starke 
Resilienz gegen Vandalismus und Verwahrlosung aktiv berücksichtigen.  
Im Kreuzungsbereich von Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße soll eine Platzfläche als 
neuer Eingang ins Quartier und auch als Übergang und Verbindung zu dem, im angrenzen-
den Lindgens-Areal geplanten neuen Quartiersplatz entstehen. Für die Platzfläche im Lind-
gens-Areal wurde im Sommer 2023 ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt, das Ergebnis 
dieses Wettbewerbs soll bei der weiteren Gestaltung der Platzfläche im Otto-Langen-Quar-
tier berücksichtigt und fortgeführt werden. 
Der vom Denkmal geprägte Eingang in das Otto-Langen-Quartier soll hierbei besondere Be-
rücksichtigung erfahren und der spezifischen und historischen Bedeutung des Ortes gerecht 
werden und die ehemalige Werksanlage in ihrer industriellen Funktion auch im Vorbereich 
wahrnehmbar erhalten und in den Vordergrund stellen. Die unter Denkmalschutz stehenden

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
25 
südlich angrenzenden Industriehallen (Nr.31/7 und 31/8) flankieren als nördliches Eingangs-
tor den Eintritt in die so genannte Industriestraße. Sie können unter Beachtung der denkmal-
rechtlichen Vorgaben geöffnet werden, um so eine Torsituation als Eingang in das neue 
Quartier zu schaffen. Daran angrenzend soll sich das Quartier weiter nach Süden öffnen und 
unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Gebäude und Gebäudestrukturen eine Wege-
verbindung durch das Quartier mit weiteren Platzflächen entstehen. 
 
Eine mögliche Platzgestaltung sollte das imposante Eingangsbild dieser mächtigen Industrie-
bauten erhalten und den Einblick in diese Industriestraße nicht verstellen. Die Vorfläche vor 
den denkmalgeschützten Gebäuden südlich des Auenwegs ist im Gestaltungs- und Nut-
zungskontext vernetzt mit dem Gesamtgebiet Otto-Langen-Quartier zu sehen. Die geplante 
bauliche Platzkonzeption sollte an dieser Stelle der spezifischen, historischen Bedeutung 
des Ortes gerecht werden und die ehemalige Werksanlage mit ihrer industriellen Funktion 
auch im Vorbereich wahrnehmbar erhalten und in den Vordergrund stellen. Für die Fläche ist 
an dieser Stelle ein gestalterischer Duktus zu finden, der dem industriellen Charakter auch 
hinsichtlich Materialwahl und räumlicher Gestaltung gerecht wird. Im Rahmen des Grund-
stücksverkaufs werden erste konzeptionelle Ideen für die Platzgestaltung an dieser Stelle er-
wartet. Die Ausformulierung der Freiraumplanung ist Gegenstand der nachgelagerten Um-
setzung.  
Südlich der Möhringhalle soll bis zum bereits bestehenden Grünzug Charlier eine zentrale 
zusammenhängende Grün- und Freifläche als „grüne Mitte“ entstehen. Neben einer attrakti-
ven Aufenthaltsfläche für die BewohnerInnen und BesucherInnen des Quartiers soll diese 
Fläche auch der industriegeschichtlich bedeutsamen Möhringhalle eine adäquate Außenflä-
che bieten und qualitätsvoll gestaltet werden. 
Entlang des Auenwegs ist die Idee einer „grünen Kante“ zum Rhein aus dem Werkstattver-
fahren weiter zu entwickeln. 
 
Freiraumkonzept Mülheimer Süden 
Für den Gesamtraum Mülheimer Süden wurde ein Freiraumkonzept vom Büro LAND, Düs-
seldorf im Auftrag der Stadt Köln erarbeitet. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Ge-
staltung des Freiraums im Mülheimer Süden und ist bei der Planung zu berücksichtigen.  
Die zentralen Leitziele des Freiraumkonzeptes sind: 
• Öffentlich erlebbarer Freiraum als Grünes Freiraumnetzwerk 
• Schaffung eines Grünen Freiraumnetzes als Strategie zur Verknüpfung der Quartiere 
und Nachbarschaften und als Instrument zur Entwicklung des Mülheimer Südens. 
• Grün-Blaue Infrastruktur als Wachstumskatalysator für eine resiliente Entwicklung von 
ökologisch ästhetischem, wassersensiblem urbanem Grün zur Schaffung von grünen 
Lebensräumen und zur Reduzierung der Folgen des Klimawandels. 
• Urbane Räume erlebbar gestalten. Vorhandene Strukturen nutzen, besondere Atmo-
sphären herausarbeiten und mit neuen gestalterischen Elementen inszenieren. Ver-
trauen, Ordnung und Wohlbefinden im öffentlichen Raum gewährleisten – Der Mensch 
als Maßstab. 
• Identität des Ortes entdecken und Inwertsetzen. Wiederverwendung von historischen 
Spuren im Stadtraum als atmosphärische Elemente und als Wiedererkennungsmerk-
male. 
• Sehen und Gesehen werden- Die Geschichte des Ortes erlebbar gestalten und durch 
Kunst im öffentlichen Raum inszenieren. 
Qualitätsanforderungen an die Herstellung und Gestaltung öffentlicher Grünflächen sind im 
„Grünhandbuch des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln“ aufge-
führt. Dieses kann als Orientierungshilfe herangezogen werden.  
Link: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71743/index.html

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
26 
s. auch Broschüre „Zukunftsbäume für die Stadt“  
https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/zukunftsbaeume-fuer-die-
stadt 
 
6.1. Öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grünflächen  
Öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grünflächen sind gemäß den Vorgaben aus dem ko-
operativen Baulandmodell nachzuweisen und darzustellen. Gemäß den Vorgaben des Ko-
operativen Baulandmodells wird davon ausgegangen, dass je Einwohnerin bzw. Einwohner 
(EW) ein Bedarf von 10 m² öffentliche/ öffentlich zugängliche Grünfläche begründet wird. Der 
konzeptabhängige rechnerische voraussichtliche Bedarf ist im Rahmen der Bearbeitung dar-
zustellen und entsprechend nachzuweisen. Siehe hierzu auch die Ausführungen zum Koope-
rativen Baulandmodell. 
Die Grünflächen sind zusammenhängend anzuordnen, kleinteilige Parzellierung ist zu ver-
meiden. 
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Flächen barrierefrei gestaltet, gut zugänglich und 
nicht, öffentlich zugängliche Grünflächen nur in untergeordnetem Maß, auf einer Tiefgarage 
ausgewiesen oder unterbaut werden dürfen. Die Flächen müssen zu pflegerischen Unterhal-
tungszwecken befahrbar sein. 
 
Sportangebote: 
Öffentliche Grünflächen sollen auch Angebote zur Sportausübung (unter Berücksichtigung der 
immissionsschutzrechtlichen Vorgaben) einschließen. Alternativ ist auch zu prüfen, ob Dach-
flächen oder Hauswände für unterschiedliche Bewegungs- und Sportformen in Betracht kom-
men. 
 
Kunst im öffentlichen Raum: 
Da die Stadt Köln in besonderer Weise die industriegeschichtliche Bedeutung des Mülheimer 
Südens mit Denkmälern/Kunst im öffentlichen Raum würdigen möchte, werden die Teilneh-
menden gebeten, einen potentiellen zukunftsfähigen Ort im Plangebiet dafür vorzuschlagen. 
Ein tragfähiges Konzept zur Realisierung von Kunst im öffentlichen Raum wird derzeit erar-
beitet. 
 
6.2. Öffentliche Spielplatzflächen 
Die notwendigen öffentlichen Spielplatzflächen sind an geeigneten Stellen innerhalb des 
Plangebietes nachzuweisen. In jedem Fall ist dabei zu berücksichtigen, dass die öffentlichen 
Spielflächen nicht innerhalb des Schutzradius der Gefahrgutschiffe im Mülheimer Hafen lie-
gen dürfen. Gemäß Kooperativem Baulandmodell ergibt sich ein Bedarf an öffentlichen 
Spielflächen von 2 m² pro Einwohner. Hierbei ist zu beachten, dass ein Spielplatz nicht die 
zweckmäßige Größe von 500 m² unterschreiten darf. Der konzeptabhängige rechnerische 
voraussichtliche Bedarf ist im Rahmen der Bearbeitung darzustellen und entsprechend nach-
zuweisen Siehe hierzu ebenfalls die Ausführungen zum Kooperativen Baulandmodell. 
Die Gestaltung der Spielflächen muss den unterschiedlichen Anforderungen der großen Nut-
zergruppe von Kindern und Jugendlichen entsprechen und abwechslungsreich gestaltet sein. 
Öffentliche Spielflächen dürfen nicht durch Tiefgaragen oder andere Bauteile unterkellert 
sein, deren Zugänglichkeit muss barrierefrei möglich sein.  
Siehe auch Anlage: Qualitätsanforderung öffentlicher Spielplatz (Stand 2020/2021) der Stadt 
Köln

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
27 
6.3. Private Kleinkinderspielflächen 
Die erforderlichen privaten Kleinkinderspielflächen gem. § 8 Abs. 2 der Bauordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. der Satzung der Stadt Köln „Private Spielflä-
chen für Kleinkinder“ vom 15.08.1999 sind für die geplanten Wohnnutzungen im Wettbe-
werbsverfahren nachzuweisen. Die Spielflächen sind auf den privat genutzten Grundstücken 
herzurichten, sie dürfen nicht auf den Mehrbedarf der öffentlichen Spielflächen angerechnet 
werden. Sie sollen darüber hinaus in ein System von gemeinschaftlich und privat nutzbaren 
Grünflächen eingebunden sein, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und somit zur Identitäts-
stiftung innerhalb des neuen Quartiers beitragen. 
Im Rahmen des Wettbewerbes sind die privaten Kleinspielflächen überschlägig zu berech-
nen und bei der Planung der Freiflächen zu berücksichtigen. 
Link zur Satzung der Stadt Köln:  
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/private-spielflaechen-fuer-kleinkin-
der_1999_08_15.pdf 
 
6.4. Dach- und Tiefgaragenbegrünung, Fassadenbegrünung 
Zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation bzw. als zusätzliche Retentionsmöglichkeit 
ist eine Dach- und Tiefgaragenbegrünung im Plangebiet vorzusehen, auch ein Einsatz von 
Fassadenbegrünung wäre wünschenswert (s. Empfehlungen Klimaschutzleitlinien Stadt 
Köln). Begrünte Dachflächen sind, soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar, sinnvoll be-
gehbar und nutzbar auszuführen. Innovative Konzepte zur Nutzung der Dachflächen als ur-
bane Freiräume und Dachgärten werden ausdrücklich begrüßt. Auch Räume für gemein-
schaftliche Freibereiche sind wünschenswert.  
In Anhängigkeit vom Entwurfskonzept kommen folgende Formen von Begrünung in Frage  
- Extensive Dachbegrünung zur Kombination mit Photovoltaikanlagen (Substratstärke aus-
schließlich Filter – und Drainschicht 8 cm); 
- Intensive Dachbegrünung als Dachgarten und/oder Retentionsdach zur Zwischenspeiche-
rung von Niederschlagswasser (Substratstärke ausschließlich Filter – und Drainschicht 30 
cm); 
- Begrünung von Tiefgaragen oder anderen unterirdischen Bauteilen mit Rasen, Stauden, 
Kleingehölzen (Substratstärke ausschließlich Filter – und Drainschicht 60 cm); 
- Baumstandorte (Substratstärke ausschließlich Filter – und Drainschicht 120 cm sowie 25 
m³ Wurzelraum). Zusätzlich sollte geprüft werden, inwieweit intensiv sowie extensiv ge-
plante Gründächer um Biodiversitätskomponenten wie Totholzhaufen, Sandhügel oder 
Kiesbereiche ergänzt werden können um wertvolle Sekundärhabitate für Insekten, Vögel 
und weitere Kleinlebewesen im urbanen Raum bereitzustellen 
 
6.5. Umgang mit Niederschlagswasser 
Im Rahmen der Freiraumplanung ist im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung des Lan-
deswassergesetzes (LWG) ein Konzept zur möglichen Versicherung, Verrieselung oder orts-
nahen Einleiten des Niederschlagswassers in ein Gewässer zu erarbeiten. Die Versickerung 
des Niederschlagwassers sollte über dafür ausgelegte Bereiche wie Mulden, Tiefbeete und 
Baumscheiben eingeplant werden. Die Möglichkeit der Versickerungsmaßnahmen ist mit der 
Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Eine entsprechende Wasserrechtliche Erlaubnis ist 
einzuholen. 
Entsprechende Maßnahmen sind bereits im Grundstücksvergabeverfahren im Rahmen der 
Freiraumplanung vorzusehen, es ist ein schematisches Starkregen- und Regenwasserkon-
zept zu erstellen, hierbei sind die Ziele und Anforderungen einer wassersensiblen Stadt-
entwicklung zu berücksichtigen (s. hierzu die Ausführungen zum Kapitel 8.1.3 -Starkregen 
und die hierin aufgeführten Konzepte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB)).

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
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Aufgrund der fast flächendeckend vorhandenen Bodenauffüllungen mit bodenbelasten-
den Stoffen ist im Bereich von Grünflächen, insbesondere zur Versickerung von Regenwas-
ser, ein umfassender Bodenaustausch vorzusehen.  
 
6.6. Müllentsorgung 
Um ein qualitätsvolles Wohn- und Arbeitsumfeld sicherzustellen, sind in den Konzepten 
Wertstoffsammelbehälter (als möglicher Unterflurcontainer) jeweils auf den zukünftig privaten 
Flächen gut befahrbar und erreichbar, barrierefrei vorzusehen und gestalterisch in das Frei-
raumkonzept einzubinden und zu verorten. Das zu planende Volumen richtet sich nach den 
Vorgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB). Die Müllstandorte müssen gemäß den 
Richtlinien der AWB anfahrbar angeordnet werden. Gegebenenfalls erforderliche Wende- 
bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten sind einzuplanen.  
Weitere Informationen finden Sie im Flyer „Informationen zur Angebotspalette Unterflurbehäl-
ter in der Wohnungswirtschaft“: 
 
https://www.awbkoeln.de/medien/Downloads/Wohnungswirtschaft/Unterflur-
beh%C3%A4lter/Flyer_Unterflurbeh%C3%A4lter.pdf  
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sind die Müllstandorte zu verorten und gestalterisch 
in das Gesamtkonzept sinnvoll einzubinden. 
 
6.7. Vorgaben Wohnraumförderung 
In den Wohnraumförderbestimmungen ist festgesetzt, dass ein Drittel der Fläche des im För-
derantrag bezeichneten Grundstückes als Grünfläche gestaltet werden soll. 
 
6.8 Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes: 
Der im Auftrag der Stadt Köln erarbeitete „Kriterienkatalog für barrierefreie und generati-
onengerechte Quartiere“ ist bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes zu beachten.  
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf16/pdf161/brosch%C3%BCre_kriterienka-
talog_inklquartiere_bfrei_-_02.04.2020.pdf

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
29 
 Hochwasserschutz 
Im Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln vom 01.02.1996 sind die planfestgestellten 
Hochwasserschutzanlagen auf Kölner Stadtgebiet mit ihren jeweiligen Schutzzielen doku-
mentiert und der Betrieb sowie die Prüfungen definiert. Jedoch stellen die planfestgestellten 
technischen Hochwasserschutzanlagen nur einen Teil der Uferlinie des Rheins auf Kölner 
Stadtgebiet dar. In der Umsetzungsphase des Hochwasserschutzes wurden die übrigen Be-
reiche als „Bereiche ohne bauliche Ertüchtigung“ zusammenfassend beschrieben. Hier han-
delt es sich um Bereiche ohne planfestgestellte Hochwasserschutzanlagen. Diese Uferberei-
che setzen sich unter anderem aus Hochufern, Bahndämmen und sonstigen Anlagen – über-
wiegend im Eigentum Dritter – zusammen.  
Verantwortlich für die Planung, den Bau und den Betrieb von öffentlichen Hochwasser-
schutzanlagen sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln). Sie kann sich 
für die Aufgabenerfüllung Dritter bedienen.  
Die Uferabschnitte des Otto-Langen-Quartiers gehören zum Planfeststellungsabschnitt 
(PFA) 17. Für den rechtsrheinischen Uferabschnitt von der Zoobrücke in Richtung Norden 
(Rhein-km ca. 690.35) bis in Verlängerung des Lindgens-Areals – Hafenstr. 12 (Rhein-km 
ca. 691,5) wurden im damaligen Planfeststellungsverfahren keine Hochwasserschutzanlagen 
festgestellt. Ab Hafenstr. 12 in Richtung Norden sowie vom Süden aus bis zur Zoobrücke 
wurden öffentliche Hochwasserschutzanlagen planfestgestellt und erstellt. 
Im Zuge der Erschließung des Otto-Langen-Quartiers sollen Hochwasserschutzanlagen 
als stationäre Wände erstellt werden. Dies ergibt sich aus der vorgesehenen Bebauung 
auf einer Geländeaufschüttung mit unbekannter Statik. Für die Erstellung von öffentlichen 
Hochwasserschutzanlagen ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserrecht (§ 68 
Abs. 1 WHG) erforderlich. Genehmigende Behörde ist die Obere Wasserbehörde, die Be-
zirksregierung Köln.  
Die Vorgaben für den Hochwasserschutz sind zwingend zu beachten. Die Erstellung einer 
planfestgestellten Hochwasserschutzmauer (HWS-Mauer) ist Grundvoraussetzung für die 
Bebauung des Bereichs landseitig der HWS-Mauer. 
Für den Bereich des Otto-Langen-Quartiers sollen öffentliche Hochwasserschutzanlagen als 
stationäre Wände erstellt werden, die in Folge Teile des planfestgestellten, öffentlichen 
Hochwasserschutzes für Köln werden und von den StEB Köln geprüft und unterhalten wer-
den.  
Die zu erstellende Hochwasserschutzmauer ist vom Investor in enger Abstimmung mit den 
StEB Köln zu erstellen. Die StEB Köln werden ein entsprechendes Planfeststellungsverfah-
ren beantragen. Die genehmigende Behörde ist die Obere Wasserbehörde der Bezirksregie-
rung Köln. Um das Planfeststellungsverfahren nicht zu verzögern oder zu gefährden, sollte in 
der Hochwasserschutzmauer auf Durchbrüche und Öffnungen, wie z.B. Tiefgarageneinfahr-
ten vom Auenweg, verzichtet werden. Tiefgaragen mit Öffnungen zum Auenweg würden ein 
zu genehmigendes Flutungs- und Räumungskonzept erfordern. Die neu zu errichtende 
Hochwasserschutzmauer muss anstelle der bestehenden Ufersicherungsmauer errichtet 
werden. Eine wasserseitige Verschiebung der Mauer in das gemäß § 76 des Gesetzes zur 
Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) festgesetzte Überschwem-
mungsgebiet ist zu vermeiden. Alle baulichen Eingriffe im gesetzlich festgelegten Über-
schwemmungsgebiet, erfordern eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln ge-
mäß §§ 78 und 78a WHG. Dies kann zu Verzögerungen und zu einer Gefährdung des Ge-
nehmigungsverfahrens führen. Die Hochwasserschutzwand wird durch den Vorhabenträger 
nach den Vorgaben der StEB errichtet und dann an die Stadt Köln übertragen – Unterhalt 
und Pflege liegen dann dauerhaft bei der StEB. 
Die Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlich-
keit beim B-Planverfahren und beim Planfeststellungsverfahren haben einen großen Über-
schneidungsbereich. Das Verfahren der Plangenehmigung kann zeitlich parallel mit der Bau-
leitplanung durchgeführt werden.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
30 
Die geltenden Vorgaben der bisherigen Planfeststellungsverfahren zu den Hochwasser-
schutzanlagen in diesem Uferabschnitt des Rheins (PFA 17) sollen mit der Ausnahme des 
Freibords und der neuen Wasserspiegellagenberechnungen unverändert bleiben. Das in der 
Erstellung des Kölner Hochwasserschutzes verwendete Freibord wurde mit 10 cm angesetzt. 
Die neueren Vorgaben der DIN 19712 geben heute 20 cm Freibord vor. Seit der Planung des 
Kölner Hochwasserschutzes wurde neue Wasserspiegellagen vorgenommen. Diese sind 
hier anzuwenden. Anhand der Wasserspiegellagen wurde für den Bereich des Mülheimer 
Hafens das Schutzziel HQ200 (entspricht 11,90 m Kölner Pegel) definiert und gibt die Be-
messungsansätze für den Kölner Hochwasserschutz vor.  
Die zu errichtende Hochwasserschutzmauer ist auf ein Hochwasser von 11,90 m Kölner Pe-
gel (KP) auszulegen. Dies entspricht einem 200-jährlichen Hochwasser (HQ200). Die Anlage 
muss den Erfordernissen allgemein anerkannter Regeln der Technik für feste Hochwasser-
schutzwände der DIN 19712 entsprechen und erfordert ein Planfeststellungsverfahren. Ge-
mäß DIN 19712 –Tabelle 3 muss ein Freibord von mindestens 20 cm beachtet werden. Auf 
der Grundlage der einschlägigen Vorschriften in letztgültiger Fassung sind für alle Teile des 
Bauwerks die entsprechenden statischen Nachweise zu erbringen. 
Es ist bereits im Wettbewerbsverfahren bei der Planung eine Hochwasserschutzanlage als 
stationäre Hochwasserschutzwand im Bereich des Auenweges zu berücksichtigen und in 
den Planunterlagen darzustellen. Im weiteren Verfahren sind dann auf dieser Grundlage und 
in enger Abstimmung mit den StEB die Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsver-
fahren zu erarbeiten. 
 
Abbildung 5: Hochwassergefahrenkarte und Schutz bei 11,90 m KP (HQ200) für den Mülheimer Hafen. 
 
Nähere Informationen für Vorgaben an diese bauliche Anlage finden sich in der Anlage 
zum Hochwasserschutz. Hier sind auch Angaben zur geschätzten Höhe der zu errichten-
den Hochwasserschutzmauer in Bezug auf die Geländehöhen der Kanalschächte zu finden.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
31 
Weitere Gefahrenkarten zu Hochwasser, Grundhochwasser und Starkregen können auf fol-
gender Internetseite eingesehen werden:  
https://www.hw-karten.de/index.html?Module=Hochwasser 
 
7.1. Rechtliche und technische Anforderungen zum Bauen in den zukünftigen Deich-
schutzzonen 
Nachdem die planfestgestellte HWS-Mauer erstellt wurde, wird sie Teil der Deichschutzlinie 
in Köln und es gelten die Vorgaben der Deichschutzverordnung (DSchVO). 
Die Schutzzone I umfasst die Hochwasserschutzanlage einschließlich des Deichverteidi-
gungswegs und gemessen vom Fuß des Deiches bzw. der äußeren Begrenzung der sonsti-
gen Hochwasserschutzanlage einen Streifen von je 4 m Breite auf der Wasser- und der 
Landseite. Dieser Bereich ist gänzlich von Bebauung freizuhalten.  
Die Schutzzone II umfasst einen an die Schutzzone I (Schutzzone I 4 m, gemessen an der 
äußeren Begrenzung der Hochwasserschutzanlage) anschließenden Streifen von je 16 m 
Breite auf der Wasser- und der Landseite der Hochwasserschutzanlage. Hier ist u.a. das 
Herstellen von baulichen Anlagen in der Schutzzone II für sonstige Hochwasserschutzanla-
gen genehmigungspflichtig. Gemäß § 7 der DSchVO kann ein Antrag auf Befreiung bzw. Ge-
nehmigung bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 gestellt werden. 
Weitere Auflagen, die sich aus der neuen Deichschutzzone ergeben, sind in der Anlage zum 
Hochwasserschutz aufgeführt.   
 
 
 Klimaschutz und Klimawandelfolgen 
Vor dem Hintergrund der Klimanotstand-Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln 
2019 und dem Bekenntnis zum klimaneutralen Köln, ist die Zielvorgabe eine möglichst klima-
gerechte und klimaschonende Planung und eine Minimierung der dadurch resultierenden kli-
matischen Auswirkungen (Klimawandelfolgen).  
In Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassungen sind Vorschläge für eine nachhaltige 
Quartiersentwicklung, die unter anderem die Aspekte des flächensparenden, energieeffizien-
ten und ökologischen und ressourcenschonenden Bauens berücksichtigen.  
Entsprechende klimatische Minderungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine intensive Dach-
begrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Flächen, Verschattung 
von Flächen im Außenbereich, Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort oder die Frei-
haltung von Frischluftschneisen, sind aufzuzeigen und in der Planung zu berücksichtigen. 
Dazu gehören auch Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung.  
Es soll insgesamt ein Beitrag zur Verbesserung der ökologischen und kleinklimatischen Be-
dingungen im Plangebiet geleistet werden. 
 
8.1 Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln 
Am 17.03.2022 hat der Rat der Stadt Köln die Leitlinien zum Klimaschutz und deren verbind-
liche Anwendung beschlossen. Ziel ist es den Klimaschutz in der Umsetzung von nicht-städ-
tischen Neubauvorhaben (Wohngebäude, Nichtwohngebäuden) im Rahmen von Bebauungs-
plan-Verfahren verbindlich zu regeln. 
 
Die in den Merkblättern Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Wohngebäuden und Nicht-
wohngebäuden aufgeführten Vorgaben sind bei der Planung zu beachten. Die Unterlagen 
sind abrufbar unter  https://www.stadt-koeln.de/artikel/69175/index.html

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
32 
Die Wärmebereitstellung für das Otto-Langen-Quartier erfolgt über das Fernwärmenetz im 
Auenweg.  
Die Leitlinien zum Klimaschutz sind nicht anzuwenden bei denkmalgeschützten oder denk-
malwerten Bestandsgebäude, die im Nachgang zu einer Bebauungsplan-Aufstellung saniert 
und einer neuen Nutzung zugeführt werden, sie stellen einen Sonderfall dar. Hier ist im je-
weiligen Einzelfall mit der Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) und dem Stadtkonservator 
(48) zu klären, welche baulichen Anforderungen an eine energetische Ertüchtigung dieser 
Gebäude möglich bzw. erforderlich sind.  
Auf Grund der besonderen Bedeutung der historischen Bausubstanz im Otto- und Langen 
Quartier sind beide Stellen frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. 
In den Bewerbungsunterlagen wird eine Erläuterung, wie mit den Anforderungen und Emp-
fehlungen der Kölner Leitlinien zum Klimaschutz umgegangen werden soll, erwartet. Weiter-
hin sind Aussagen zur Energieverteilung und –speicherung zu treffen. 
Weiterhin sind für Neu- und Umbaumaßnahmen in hohem Maß nachhaltige Baustoffe zu ver-
wenden, um die Einsatz von sogenannter „grauer Energie“ zu vermeiden. Hierzu sind aussa-
gefähige Informationen beizufügen, aufgeschlüsselt nach: 
• Anteil Gebäude in %: keine Minderung (z.B. Massivbau)  
• Anteil Gebäude in %: Minderung durch Verwendung klimaschonender Baustoffe / sor-
tenreines Bauen  
• Anteil Gebäude in %: Minderung durch Verwendung klimaneutraler Baustoffe und sor-
tenreines Bauen und hohe Recyclingquote der Ausgangsmaterialen in % 
Abschätzung der %tualen Erhöhung von Baukosten durch die gewählten Baustoffe 
Im nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahren ist der Nachweis zur Einhaltung der Anforde-
rungen der Kölner Leitlinien für nicht städtische Wohn- und Nichtwohngebäude, die neu er-
richtet werden durch eine ausgefüllte Testattabelle zu erbringen. 
 
8.2 Hitzebelastung 
Das Plangebiet selbst ist aufgrund seines hohen Versiegelungsgrades und der Bebauung als 
thermisches Lastgebiet einzustufen. Allerdings profitiert das Plangebiet aufgrund seiner Lage 
in der Nähe des Rheins von der dortigen Kalt- und Frischluftversorgung.  
Die Hitzebelastung bei zukünftigen austauscharmen sommerlichen Hitzewetterlagen lässt 
sich aus der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung entnehmen: der überwie-
gende Teil des Plangebietes ist als Klasse 3 – (wärme)belastete Siedlungsfläche -, der öst-
lichste Teil als Klasse 4 – klimaaktive Fläche - bewertet. Hier wird der stadtklimatisch güns-
tige Einfluss der Rheins bemerkbar. Der westlich angrenzende Uferbereich des Hafens ist 
als Klasse 4 – klimaaktiv - bewertet, die östlich angrenzende Fläche des Deutz-Areals als 
Klasse 2 - hoch (wärme)belastete Siedlungsfläche. 
Link zur Planungshinweiskarte Hitze: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con-
tent/pdf57/planungshinweis_hitze_clm_endfassung.pdf 
Der Umgang mit der prognostizierten zukünftigen sommerlichen Hitzebelastung als Folge 
des Klimawandels erfordert eine zusammenhängende Durchgrünung des Plangebietes.  
Dazu ist eine nord-süd-gerichtete Durchgängigkeit mit einem großzügigen Anschluss an den 
„Grünzug Charlier“, an das Plangebiet „Lindgens-Areal“ und nach Westen an den „Rheinbou-
levard“ vorzusehen. Letzterer soll auch den Luftaustausch zwischen Plangebiet und dem 
Rhein fördern. Vorrang haben dabei Grünflächen mit Bodenanschluss, die eine Kühlung 
durch Verdunstung leisten können. Weiterhin sind ausreichend Baumstandorte zu planen. 
Auch Wasserflächen und / oder Brunnen tragen zur Abkühlung durch Verdunstung bei.  
Weitere Maßnahmen Reduktion der Wärmebelastung sind beispielsweise:

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
33 
- die Begrünung von Dächern, die Entsiegelung und Begrünung von Flächen, die Verwen-
dung heller Oberflächenfarben und Materialien mit günstigen thermischen Eigenschaften, 
die Verschattung von Flächen im Außenbereich die Schaffung von verschatteten Sitz- 
und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie die Speicherung und Nutzung von Regenwasser o-
der die Installation von Wasserflächen vorsehen. 
- Wand- und Fassadenbegrünungen – von kleinen Pflanzenwänden bis hin zu vertikalen 
Gärten – sind zu berücksichtigen.  
- Breitkronige Bäume als Schattenspender auf Spielplätzen sollten berücksichtigt werden. 
Bei Neupflanzungen wird ein natürlicher Bodenanschluss begrüßt und bevorzugt. 
Im Wettbewerbsverfahren sind bei der Planung Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebe-
lastung zu berücksichtigen und in den Unterlagen zu erläutern und darzustellen. 
 
8.3 Starkregen 
Gemäß der Starkregengefahrenkarte der StEB ergibt sich für die unbebauten Teile des Plan-
gebietes bei einem 100-jährlichen Ereignis eine mäßige Starkregengefährdung. 
Im Hinblick auf die Starkregenvorsorge sind Flächen vorzuhalten, die anfallende Starkregen-
abflüsse (100 jährliches Regenereignis für öffentliche Flächen; für private Flächen gelten die 
Bestimmungen der DIN 1986-100) schadensfrei ableiten und rückhalten. Hierzu wurde in 
2015 der wasserwirtschaftliche Fachbeitrag „Niederschlagsentwässerung und Starkre-
genvorsorge“ (MUST, Köln, 30.08.2014) zu dem Planungskonzept Mülheimer Süden, inklu-
sive Hafen erstellt. Der Beitrag formuliert Planungshinweise für eine „wassersensible“ Stadt-
gestaltung, die – im Gegensatz zum bisher verfolgten Ansatz einer möglichst schnellen Ab-
leitung in die Kanalisation – das Ziel verfolgt, zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versi-
ckerung, Verdunstung, Nutzung sowie Speicherung und gedrosselter Ableitung von Regen-
wasser zu suchen. Die darin beschriebenen Ziele und Anforderungen der wassersensiblen 
Stadtentwicklung dienen als Grundlage für die weitere Planung. 
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen verän-
derten Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversie-
gelung durch Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgesche-
hens infolge des Klimawandels berücksichtigt. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen an-
fallenden Wassermengen dimensioniert sind, ist das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von Gebäu-
den fernzuhalten. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte Maßnahmen an der Oberflä-
che zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch Starkregenniederschläge ver-
mieden bzw. abgemildert werden können.  
Das städtebauliche Konzept soll zu einer Minderung der Flächenversiegelung und somit zu 
einer Erhöhung des Versickerungs- und Verdunstungspotentials der Flächen führen.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
34 
 
Abbildung 6: Starkregenkonzept 2015 (Quelle: wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Starkregen StEB 
Köln) 
 
Im Rahmen des W ettbewerbsverfahrens soll eine Strategie für die Starkregenvorsorge und 
eine nachhaltige Wasser- und Regenwassernutzung entwickelt werden, die auch gestalterisch 
ansprechend in das städtebauliche Konzept integriert werden kann. Dies ist in einem sche-
matischen Starkregen- und Regenwasserkonzept darzustellen. 
 
Geeignete Maßnahmen sind:  
- Entsiegelung befestigter Flächen 
- Sicherung und Schaffung von Retentionsflächen, 
- dezentrale Versickerung und Verdunstung des Regenwassers 
- offene Ableitung von Regenwasser 
- Begrünung von Dachflächen und multifunktionale Nutzung von Verkehrs- und Freiflächen 
- Einstaudächer und multifunktionale Nutzung von Verkehrs- und Freiflächen 
 
Zur gefahrlosen Ableitung von Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen sind inner-
halb der öffentlichen und privaten Flächen ausreichend große Retentionsflächen vorzuse-
hen. Die öffentlichen Kinderspielplatzflächen stehen dafür nicht zur Verfügung.  
Aufgrund der fast flächendeckend vorhandenen Bodenauffüllungen mit bodenbelasten-
den Stoffen ist im Bereich von Grünflächen, insbesondere zur Versickerung von Regenwas-
ser, ein umfassender Bodenaustausch vorzusehen. Dies ist bei der Planung der vorgenann-
ten Grünflächen zu berücksichtigen.

Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier Stand 18.10.2023      Anlage 7 
 
35 
Informationen zum Thema „Schwammstadt“ und Starkregenvorsorge liefern die Stadtentwäs-
serungsbetriebe Köln mit den Leitfäden: 
Wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln 
https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-
Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/FirstSpirit_1489560439762Leitfaden-
Planung_ES_140217_web.pdf 
 
Wassersensibel planen und bauen in Köln 
https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-
Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/Leitfaden-Wassersensibel-planen-und-
bauen.pdf 
 
Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgeanpassung“: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=870082&type=do 
 
Hinweise und Planungsgrundlagen finden sich in der Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale 
Retentionsflächen“. 
https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-
Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/MURIEL-Multifunktionale-Re-
tentionsfl%C3%A4chen.pdf 
 
Im Bebauungsplanverfahren werden ein Überflutungsnachweis und eine Wasserbilanz gefor-
dert.

Anlage 14 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 9.2.6. BV 9 vom 02.09.2024

1306 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 30.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 02.09.2024 
öffentlich 
9.2.6 Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier in Köln-Mül-
heim  
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der er-
neuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes und zum Grundstücksverkaufsverfahren der Flächen, die 
sich im Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden 
3310/2023 
 
Auf Grundlage des vom Stadtentwicklungsausschuss am 20.06.2024 gefassten Be-
schlusses benennt die Bezirksvertretung Mülheim noch die stellvertretenden Teilneh-
mer für das Begleitgremium zum Grundstücksverkaufsverfahren: 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 
(stimmberechtigte TeilnehmerIn-
nen)  
Bezirksvertretung Mülheim 
(stellvertretende TeilnehmerInnen) 
1.  1. Herr Höltig (Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen) 
2.  2. Herr Dr. Portz (CDU-Fraktion) 
3. 3. Herr Lünenbach (SPD-Fraktion) 
4. 4. Frau Hane-Knoll (Fraktion DIE 
LINKE) 
5. 5. Herr Tücks (Einzelmandatsträger 
FDP) 
6. 6. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 15 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.2 StEA 19.09.2024

3276 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 
öffentlich 
9.2 Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier in Köln-Mül-
heim  
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der er-
neuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes und zum Grundstücksverkaufsverfahren der Flächen, die 
sich im Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden 
3310/2023 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
4.    benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilneh-
mer für das Begleitgremium zum Grundstücksverkaufsverfahren sowie deren 
Vertreterinnen und Vertreter. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 
(stimmberechtigte TeilnehmerInnen)  
Bezirksvertretung Mülheim 
(stellvertretende TeilnehmerInnen) 
1. RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grü-
nen) 
1. Herr Höltig (Bündnis 90/ Die Grünen) 
2. RM Kienitz (CDU) 2. Herr Dr. Portz (CDU) 
3. RM Pütz (SPD)  3. Herr Lünenbach (SPD) 
4. RM Sterck (FDP) 4. Herr Tücks (Einzelmandatsträger FDP) 
5. RM Venturini (VOLT) 5. Herr Gotzen (Auf Vorschlag von RM 
Venturini) 
6. RM Weisenstein (LINKE) 6. Frau Hane-Koll (LINKE) 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

II Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzung fett): 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt das städtebauliche Strukturkonzept vom 10.10.2023 gemäß Anlage 
2 als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und für 
das Grundstücksverkaufsverfahren der landeseigenen Flächen im Otto-Lan-
gen-Quartier. 
Die Ergebnisse der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 3 und Anlage 4) zu berücksichtigen.  
2. stimmt den städtebaulichen Entwicklungszielen sowie den Vorgaben und Krite-
rien der Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren zu (Anlage 7) 
3. stimmt dem Ablauf des Grundstücksverkaufsverfahrens mit der aufgezeigten 
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 8 und 9 zu. 
4. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilneh-
mer für das Begleitgremium zum Grundstücksverkaufsverfahren sowie deren 
Vertreterinnen und Vertreter. 
  
Stadtentwicklungsausschuss 
(stimmberechtigte TeilnehmerInnen)  
Bezirksvertretung Mülheim 
(stellvertretende TeilnehmerInnen) 
1. RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grü-
nen) 
1. Herr Höltig (Bündnis 90/ Die Grünen) 
2. RM Kienitz (CDU) 2. Herr Dr. Portz (CDU) 
3. RM Pütz (SPD)  3. Herr Lünenbach (SPD) 
4. RM Sterck (FDP) 4. Herr Tücks (Einzelmandatsträger 
FDP) 
5. RM Venturini (VOLT) 5. Herr Gotzen (Auf Vorschlag von RM 
Venturini) 
6. RM Weisenstein (LINKE) 6. Frau Hane-Koll (LINKE) 
 
 
 
5. verzichtet auf erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim (BV9) ohne 
Einschränkungen zustimmt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Hinweis:  
 
Der Beschluss vom 20.06.2024 des Stadtentwicklungsausschusses wurde um die Be-
nennung der Personen unter Ziffer 4 ergänzt.

2024-03-11_OLQ_Anlage12_Antwort_LandNRW_Ministerium_Direktkauf

2027 Zeichen

Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

MHKBD Nordrhein-Westfalen | 40190 Düsseldorf

Herrn Beigeordneten

Markus Greitemann

Stadt Köln

Stadthaus Deutz — Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

5. März 2024
Ihr Anschreiben vom 29. Januar 2024
Sehr geehrter Herr Beigeordneter,

haben Sie vielen Dank für Ihr oben genanntes Anschreiben, in dem Sie auf
das Otto-Langen-Quartier in Köln eingehen. In Rücksprache mit dem Ministe-
rium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen kann ich Ihnen daher mit-
teilen, dass ein Direktverkauf des Otto-Langen-Quartiers weiterhin nicht in Be-
tracht kommt, da sich an dem Grundsachverhalt nichts verändert hat.

Die von der Stadt Köln angestrebte Entwicklung des Areals, unter anderem
mit gewerblicher Nutzung steht einem Direktverkauf weiterhin im Wege. Daran
hat auch die im Haushaltsgesetz 2024 vorgenommene Änderung des 8 15
Absatz 3 Nummer 1a HHG nichts geändert.

Die in $ 15 Absatz 3 Nummer 1a HHG vorgenommene Änderung erlaubt eine
Kombination aus öffentlich-gefördertem Wohnraum und kommunaler Nutzung:
Das Grundstück muss jedoch insgesamt (das heißt zu 100 %) für kommunale
Zwecke oder den öffentlich-geförderten Wohnraum oder einer Kombination

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Die Ministerin | Jürgensplatz 1 | 40219 Düsseldorf

Seite | 1

Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

dieser beiden Zweckbestimmungen genutzt werden. Eine entsprechende klar-
stellende Regelung in den Verwaltungsvorschriften zu $ 15 Absatz 3 HHG
sollte in der Zwischenzeit veröffentlicht worden sein.

Ich hoffe, Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen weitergeholfen zu haben

und verbleibe

mit freundlichem Gruß

vs

Ina Scharrenbach MdL

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | Seite | 2
Die Ministerin | Jürgensplatz 1 | 40219 Düsseldorf

2023-10-18_OLQ_Anlage 9_AblaufVerfahren_BeteiligungÖffentlichkeit

8 Zeichen

Anlage 9

2023-10-10_OLQ_Anlage 2_Strukturkonzept

1033 Zeichen

Hafenstraße
Juliusstraße
Auenweg
Deutz-Mülheimer Straße
Deutz-Mülheimer Straße
Auenweg
Rampe
Straße
151-155
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IV
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Halle
Hallen
184
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S IV
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206
202
195
1
185
212-214
Werkstraße
Werkstraße
Grünzug Charlier
Legende
Kegelschiffradius
Markierung Werkstraße
Wettbewerbsbereich
Ideenteil
Öffentliche Erschließung
Öffentliche Grün- / Freifläche
Denkmal
Gewerbefläche
Gemischte Baufläche
Otto-Langen-Quartier
Strukturkonzept
Maßstab: 1:2000
Stand: 10.10.2023
Anlage 2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3471 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3310/2023
Stand: 18.08.2025 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier in Köln-Mülheim 
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der erneuten 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und 
zum Grundstücksverkaufsverfahren der Flächen, die sich im Eigentum der 
NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt das städtebauliche Strukturkonzept vom 10.10.2023 gemäß Anlage 2 als Grund-
lage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und für das Grundstücksverkaufs-
verfahren der landeseigenen Flächen im Otto-Langen-Quartier.  
Die Ergebnisse der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3 und 
Anlage 4) zu berücksichtigen.  
2. stimmt den städtebaulichen Entwicklungszielen sowie den Vorgaben und Kriterien der Auf-
gabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren zu (Anlage 7)  
3. stimmt dem Ablauf des Grundstücksverkaufsverfahrens mit der aufgezeigten Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 8 und 9 zu.  
4. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer für das 
Begleitgremium zum Grundstücksverkaufsverfahren sowie deren Vertreterinnen und Ver-
treter. 
 
Stadtentwicklungsausschuss  
(stimmberechtigte TeilnehmerInnen)  
Bezirksvertretung Mülheim  
(stellvertretende TeilnehmerInnen)  
1. RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen)  
 
1. Herr Höltig (Bündnis 90/ Die Grünen)  
 
2. RM Kienitz (CDU)  
 
2. Herr Dr. Portz (CDU)  
 
3. RM Pütz (SPD)  
 
3. Herr Lünenbach (SPD)  
 
4. RM Sterck (FDP)  
 
4. Herr Tücks (Einzelmandatsträger FDP)  
 
5. RM Venturini (VOLT)  
 
5. Herr Gotzen (Auf Vorschlag von RM Ven-
turini)  
6. RM Weisenstein (LINKE)  
 
6. Frau Hane-Koll (LINKE)  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung

2 
 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das städtebauliche Strukturkonzept vom 10.10.2023 ist die Grundlage für das Grundstücks-
verkaufsverfahren der landeseigenen Flächen im Otto -Langen-Quartier und die weitere 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs. Die Ergebnisse der erneuten frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden dabei berück-
sichtigt.  
Die beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsziele, sowie die Vorgaben und Kriterien 
der Aufgabenstellung gemäß Anlage 7 wurden in den finalen Bieterunterlagen b erücksich-
tigt. 
Das Grundstücksverkaufsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat auf der Grund-
lage des geplanten Ablaufs des Verfahrens gemäß Anlagen 8 und 9 des Beschlusses mit 
der Veröffentlichung der Ausschreibung im Februar dieses Jahres begonnen. Aufgrund des 
späteren Beginns des Verfahrens verschieben sich die einzelnen Verfahrensschritte um ein 
Jahr. 
Nächste Schritte: 
Derzeit erarbeiten die am Grundstücksverkaufsverfahren beteiligten Planungsteams die Un-
terlagen und Konzepte der ersten Stufe des Qualitätswettbewerbs. Diese werden Ende Sep-
tember dem Begleitgremium, in dem die unter Nr.4 des Beschlusses bestimmten politischen 
VerterterInnen teilnehmen, und der Öffentlichkeit präsentiert. Daran anschließend erfolgen die 
weiteren Stufen des Wettbewerbs. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein Sachstandsbericht mehr erforderlich.

Beschlussvorlage Ausschuss

23346 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 3310/2023 
Freigabedatum 03.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier in Köln-Mülheim 
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der erneuten 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und 
zum Grundstücksverkaufsverfahren der Flächen, die sich im Eigentum der 
NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt das städtebauliche Strukturkonzept vom 10.10.2023 gemäß Anlage 2 als 
Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und für das Grund-
stücksverkaufsverfahren der landeseigenen Flächen im Otto-Langen-Quartier. 
Die Ergebnisse der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (An-
lage 3 und Anlage 4) zu berücksichtigen.  
2. stimmt den städtebaulichen Entwicklungszielen sowie den Vorgaben und Kriterien der 
Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren zu (Anlage 7) 
3. stimmt dem Ablauf des Grundstücksverkaufsverfahrens mit der aufgezeigten Beteili-
gung der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 8 und 9 zu. 
4. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer für 
das Begleitgremium zum Grundstücksverkaufsverfahren sowie deren Vertreterinnen 
und Vertreter. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 
(stimmberechtigte TeilnehmerInnen)  
Bezirksvertretung Mülheim 
(stellvertretende TeilnehmerInnen) 
1. 1. 
2. 2. 
3. 3. 
4. 4. 
5. 5. 
6. 6. 
 
5. verzichtet auf erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim (BV9) ohne Ein-
schränkungen zustimmt. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Das Otto-Langen-Quartier ist mit einer Fläche von ca. 4,5 ha wesentlicher Bestandteil des Ge-
samtplanungsraums Mülheimer Süden, zentral in Köln gelegen, angrenzend an den Mülhei-
mer Hafen, mit direktem Zugang zum Rhein. Aufgrund seiner zentralen Lage kommt dem Mül-
heimer Süden stadtentwicklungspolitisch eine hohe Bedeutung zu.  
Insbesondere im Otto-Langen-Quartier, das einen Großteil des ehemaligen Gießereigeländes 
des Motorenwerkes der Klöckner-Humboldt-Deutz AG (KHD) umfasst, ist eine nahezu vollflä-
chige Bebauung mit Werkshallen, Produktions- und Verwaltungsgebäuden aus den unter-
schiedlichen Zeitepochen, die teilweise unter Denkmalschutz stehen, heute noch erhalten. Be-
reits im Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 2013/2014 wurde unter Beteili-
gung der Öffentlichkeit ein städtebauliches Planungskonzept für das Gesamtgebiet entwickelt, 
das eine nutzungsstrukturelle, städtebauliche und freiraumplanerische Perspektive für die 
Konversionsflächen auf einer der größten innerstädtischen Industriebrachen Kölns aufzeigt 
und die Grundlage für die weiteren Planungen im Mülheimer Süden ist.  
 
Verfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.09.2016 die Einleitung eines Bebauungsplanver-
fahrens – Arbeitstitel: „Möhring-Quartier in Köln Mülheim“ (Session-Nr. 2446/2016) mit dem 
Ziel beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues urbanes Stadtquar-
tier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistung und Gewerbe zu schaffen.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat im Rahmen einer 
Abendveranstaltung am 27.10.2016 stattgefunden. Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurden Be-
hörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Januar 2017 um Stellungnahme zu 
dem frühen Stand des Planungskonzeptes gebeten.  
 
Die Beiträge aus der Öffentlichkeit befassten sich insbesondere mit der Art der geplanten Nut-
zungen, städtebaulichen Hochpunkten, Themen der Mobilität und den Verkehrsbelastungen 
im Mülheimer Süden sowie der bedeutenden Historie des Geländes. Es wurde eine Einbin-
dung weiterer historischer Gebäudeteile in die Planung gefordert. 
 
Nach Prüfung und Bewertung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und weiterer Anregungen aus der Bürgerschaft zum Erhalt der histori-
schen Bausubstanz, wurde das beschlossene städtebauliche Planungskonzept unter stärkerer 
Berücksichtigung der industriegeschichtlichen Bedeutung der Bestandsgebäude in Abstim-
mung mit allen Beteiligten überarbeitet und bedeutsame und erhaltenswerte Gebäude in die 
Planung integriert.  
 
Ein Großteil der Flächen im Otto-Langen-Quartier befindet sich im Eigentum der NRW.UR-
BAN GmbH & Co. KG (NRW.URBAN), die für das Land NRW treuhänderisch handelt. Vor 
dem Hintergrund des 2017 angekündigten Verkaufs der Flächen durch NRW.URBAN wurde 
das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept am 01. Februar 2018 dem Stadtentwick-

3 
lungsausschuss als Teilvorgabenbeschluss (Session-Nr. 4014/2017) vorgelegt und als Grund-
lage für die Konkretisierung der weiteren Planungen und als Planungsvorgabe für das anste-
hende Grundstücksverkaufsverfahren gesichert und beschlossen. Der Arbeitstitel änderte sich 
in „Otto-Langen-Quartier“.  
 
Aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit der Fläche hat sich 
der Hauptausschuss der Stadt Köln im Mai 2020 in einer Resolution dafür ausgesprochen, 
dass raum13 einen Ankerpunkt für eine ganzheitliche Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers 
mit gemeinwohlorientiertem Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen 
Nutzungen unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschut-
zes bildet und dass das besondere Vorkaufsrecht zur Sicherung der Zielsetzungen angewandt 
werden soll (AN/0659/2020). Zuletzt hat der Rat in seiner Sitzung am 04.02.2021 erneut sei-
nen Willen bekräftigt (AN/0234/2021), das gesamte Otto-Langen-Quartier zu einem gemein-
wohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe 
und Wohnen zu entwickeln.  
 
Die beabsichtigte Veräußerung der Flächen im Eigentum des Landes NRW durchlief zunächst 
interne Prüfungen, bevor in 2020 der Ausschreibungsprozess erneut aufgenommen wurde. 
Anfang 2021 hat das Stadtplanungsamt gemeinsam mit NRW.Urban die wesentlichen 
Grundlagen und städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Ziele des 
Grundstücksvergabeverfahrens abgestimmt und erarbeitet. Aufgrund der zwischenzeitlich 
geänderten Rahmenbedingungen wurde von der Verwaltung auf der Grundlage des zuletzt 
beschlossenen Planungskonzeptes ein Strukturkonzept entwickelt, das die städtebaulichen, 
freiraumgestalterischen und nutzungsstrukturellen Ziele und Vorgaben zusammenfasst. 
Die Verwaltung informierte die Politik in einer Mitteilung am 14.06.2021 (Session-Nr. 
2038/2021) über das anstehende Grundstücksverkaufsverfahren und über die Fortführung 
des Bebauungsplanverfahrens „Otto-Langen-Quartier“.  
 
Um sämtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebiets in ihrer Gesamtheit zu 
erfassen und um dem großen Interesse der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, wurde im Ja-
nuar 2021 eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und 
vom 27.09.- 07.10.2021 eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) 
BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand aufgrund der damaligen 
Coronalage nicht als Abendveranstaltung, sondern als Online-Beteiligung auf dem städtischen 
Mitwirkungsportal „meinungfuer.koeln“ und durch Aushang des städtebaulichen Planungskon-
zeptes im Stadthaus Deutz und im Bezirksrathaus Mülheim statt. Zeitgleich bestand die Mög-
lichkeit Stellungnahmen per E-Mail zu übermitteln. Auf das Beteiligungsverfahren, wurde über 
einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) verteilten 
Flyer, sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 52 vom 15. 
September 2021 mit Verweis zur Internetseite hingewiesen.  
 
Insgesamt sind über 200 Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen.  
Diese beziehen sich auf folgende Themenschwerpunkte: 
 Umsetzung der Resolution des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 
25.02.2020, 
 Rückkehr raum13 als Ankerpunkt für eine ganzheitliche Entwicklung des Otto-
Langen-Quartiers  
 Gemeinwohlorientierte Entwicklung im Otto-Langen-Quartier mit einem Nut-
zungsmix aus Wohnen, mit einem hohen Anteil an gefördertem Wohnungsbau, 
neue Formen des Wohnens und Arbeitens, gewerblichen und kulturellen Nut-
zungen und Dienstleistungen 
 Übernahme der von raum13 und vom Initiativkreis Otto-Langen-Quartier erar-
beiteten Planungskonzepte und Ideen in die zukünftige Planung 
 Erwerb der Grundstücksflächen im Otto-Langen-Quartier durch die Stadt Köln 
 Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwicklung bottom-up, Errichtung 
eines urbanen Musterquartiers 
 Erhalt und Integration des historischen Gebäudebestands

4 
 nahezu autofreies Quartier unter Berücksichtigung innovativer Mobilitätsange-
bote, vernetzte Grün- und Freiflächen, Durchlässigkeit des Gebietes für die Öf-
fentlichkeit  
 klimagerechte und klimaschonende Planung 
 
Die oben aufgeführten Themenschwerpunkte konnten größtenteils in der Aufgabenstellung 
zum Grundstücksverkaufsverfahren Berücksichtigung finden (siehe unten städtebauliche Vor-
gaben und Entwicklungsziele und Anlage 7).  
 
Ein direkter Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln ist nach Prüfung des Landes NRW auf-
grund von vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Mit einer Sat-
zung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetz-
buch wurde am 26.03.2020 die Grundlage für einen Erwerb der Grundstücke durch die Stadt 
Köln geschaffen. Die Stadt Köln hat bereits von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und 
die Gebäude der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung Anfang 2022 von einem privaten Eigen-
tümer erworben. Hier sollen zukünftig gemeinwohlorientierte und kulturellen Nutzungen ent-
stehen. Derzeit führt die Stadt Köln Gespräche mit raum 13 und Akteuren vor Ort über eine 
Nutzung des Gebäudes.  
 
Ziel des europaweiten Verkaufsverfahrens ist es, ein städtebauliches und freiraumplaneri-
sches Konzept zu entwickeln, dass die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren 
bildet. Die Ansätze und Ideen der bereits erarbeiteten Konzepte finden sich in der Aufgaben-
stellung wieder. Im Rahmen des entwickelten Bausteins „Gemeinwohlorientierung“ soll nach 
dem Grundstücksverkauf ein tragfähiges Konzept unter Beteiligung der Bevölkerung und den 
AkteurInnen vor Ort entwickelt werden. Um dem großen Interesse der Öffentlichkeit Rechnung 
zu tragen soll die Bevölkerung im Rahmen des Grundstücksverkaufsverfahrens informiert wer-
den und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. 
 
Alle eingegangenen Stellungnahmen, inklusive der im Rahmen des Onlinedialoges eingegan-
genen Anregungen und Hinweisen, sind in zwei Abwägungstabellen behandelt, die der Vor-
lage in den Anlagen 3 und 4 beigefügt sind. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öf-
fentlicher Belange sind in den Anlagen 5 und 6 aufgeführt. 
 
Strukturkonzept 
Für das Grundstücksverkaufsverfahren wurde 2021 ein Strukturkonzept als Grundlage für die 
weitere Planung erstellt. Es enthält Aussagen zur Erschließung des Quartiers, der Verteilung 
der Nutzungen, dargestellt sind auch die mögliche Anordnung von Grün- und Freiflächen.  
Auf Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden, die Idee einer einheitlichen städtebau-
lichen Raumkante und eines quartiersübergreifenden „grünen Bandes“ entlang des Auenwe-
ges aus dem Werkstattverfahren wiederaufzugreifen, wurde das Strukturkonzept im Bereich 
des Auenweges angepasst (siehe Anlage 2). Es soll als Grundlage für das nun folgende 
Grundstücksverkaufsverfahren und die konkretisierenden Planungen im Otto-Langen-Quartier 
beschlossen werden. 
 
Vorgaben und städtebauliche Entwicklungsziele für das Grundstücksverkaufsverfahren 
 
Das Otto-Langen-Quartier soll zu einem lebendigen, gemischt genutzten und urbanen Quar-
tier entwickelt werden. Es soll ein Planungskonzept erarbeitet werden, dass unter Berücksich-
tigung der vorhandenen Denkmäler und der erhaltenswerten industriellen Bausubstanz vielfäl-
tige Entwicklungsperspektiven für unterschiedliche Nutzungen bietet und den zukünftigen An-
forderungen einer klimagerechten und klimaschonenden Planung gerecht wird.  
Dabei sind die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln zu berücksichti-
gen. Es sind 30 % der gesamten neu entstehenden Geschossfläche Wohnen als öffentlich ge-
förderter Wohnungsbau zu realisieren. Neben Wohnungen sollen Gewerbe-, Büro- und 
Dienstleistungsnutzungen in Verbindung mit gemeinwohlorientierten, künstlerisch, kulturellen 
und sozialen Nutzungen und Einrichtungen sowie vielfältige Freizeitangebote für unterschiedli-
che Nutzergruppen entstehen. Ergänzt wird das neue Quartier durch eine Kindertagesstätte. 
Aufgrund der Restriktionen, die sich aus den Kegelschiffradien des angrenzenden Hafens er-
geben, kann auf den westlichen Grundstücksflächen nur eine gewerbliche Nutzung entstehen.

5 
Es ist ein Hochpunkt mit gewerblicher Nutzung entsprechend des weiterentwickelten Hoch-
hauskonzeptes für den Mülheimer Süden unter Beachtung der denkmalrechtlichen Abstände 
und Vorgaben in ein schlüssiges Gesamtkonzept einzubinden. 
Besonderes Augenmerk liegt auf einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des Quartiers mit 
den Themen Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und Teilhabe. Diese Themen sollen sich nach 
Möglichkeit in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens im Otto-Langen-Quartier 
spiegeln. Darüber hinaus soll im Rahmen des Wettbewerbes ein Konzept entwickelt werden, 
welches sich dem Thema Gemeinwohlorientierung ausschließlich in den Bereichen Kultur, 
Produktion und Handwerk, Gesundheit und Bildung widmet. Dieses Konzept soll auf mindes-
tens 5.000 m² Bruttogeschossfläche im Wettbewerbsgebiet realisiert werden.  
Es sollen attraktive Grün- und Freiräume und Wegeverbindungen innerhalb des Gebietes ge-
schaffen werden, die mit den umliegenden Quartieren, Grünräumen und dem Rhein wirkungs-
voll verknüpft werden und qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche für unterschiedlichen Nutzergrup-
pen bieten. Die bisher aufgrund ihrer Nutzung nach außen abgeschlossene Gebäudestruktur 
soll von der Deutz-Mülheimer Straße und dem Auenweg städtebaulich geöffnet und durchläs-
sig werden. Eine zentrale zusammenhängende Grün- und Freifläche südlich der Möhringhalle 
bildet die „grüne Mitte“ des Quartiers, zum Auenweg soll „eine grüne Kante“ eine durchge-
hende Verbindung zum Rheinboulevard schaffen.  
Die öffentliche Erschließung des Quartiers erfolgt zukünftig über eine neue Straße vom Auen-
weg. Ziel ist die Schaffung eines immissions- und autoarmen Quartiers. Der motorisierte Indi-
vidualverkehr und damit einhergehend der Stellplatzbedarf soll größtmöglich reduziert werden. 
Es soll ein innovatives Mobilitätskonzept umgesetzt und zukunftsorientierte Mobilitätsformen 
im Gebiet etabliert werden. 
Zur Sicherstellung des öffentlichen Hochwasserschutzes im Bereich des Otto-Langen-Quar-
tiers sind entlang des Auenweges Hochwasserschutzanlagen als stationäre Wände herzustel-
len, diese sind bereits in der Planung zu berücksichtigen. Für die Erstellung der öffentlichen 
Hochwasserschutzanlagen wird im Anschluss an das Grundstücksverkaufsverfahren ein Plan-
feststellungsverfahren durchgeführt.  
 
Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in zwei Wettbewerbsbereiche, dem Ideenteil und dem 
eigentlichen Wettbewerbsbereich, den Flächen im Otto-Langen-Quartier die sich im Eigentum 
von NRW.URBAN befinden. Der Ideenteil bezieht auch die östlich angrenzenden städtischen 
Grundstücksflächen der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße und eine südlich angrenzende Teilfläche (Erschießungsfläche) mit ein. 
 
Die detaillierte Aufgabenstellung zum Bieterwettbewerb ist der Vorlage als Anlage 7 beigefügt. 
Sie gliedert sich in folgende Kategorien: Nutzungsstruktur, Nutzungsvorgaben, Barrierefrei-
heit, Gemeinwohlorientierung, Denkmalschutz und Gebäudeerhalt, Erschließung, Mobilität 
und Verkehr, Freiräume und Grünflächen, Hochwasserschutz sowie Klimaschutz und Klima-
wandelfolgen. Den Bieterunterlagen werden noch weitere Anlagen mit weiteren detaillierten 
Informationen beigefügt, diese sind allerdings aufgrund des Umfangs nicht Bestandteil dieser 
Vorlage. 
 
Durchführung des Grundstücksverkaufsverfahrens  
 
Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG führt in Abstimmung mit der Stadt Köln ein europaweit 
veröffentlichtes mehrstufiges, offenes und anonymes Bieterverfahren durch. Der Grundstücks-
verkauf erfolgt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze Transparenz, Wettbe-
werb und Gleichbehandlung in Anlehnung an Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem 
Teilnahmewettbewerb. Das Verfahren enthält auch Elemente einer sogenannten „Konzept-
vergabe“, ist mit dieser aber nicht gleich zu setzen. Es erfolgt eine klare Trennung zwischen 
der Ermittlung des besten Entwurfes und Nutzungskonzeptes im Qualitätswettbewerb sowie 
des höchsten Kaufpreisangebotes im Preiswettbewerb. Eine Gewichtung von Konzept und 
Preis findet nicht statt.  
NRW.URBAN handelt dabei im Treuhandauftrag des Landes Nordrhein – Westfalen für den 
Grundstücksfonds. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Köln. 
Die im Vorfeld der Ausschreibung mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele und Planungsvorga-
ben werden Bestandteil der Ausschreibung und sind von den Bietern zu berücksichtigen.

6 
 
Die Bevölkerung soll im Rahmen des Grundstücksverkaufsverfahren informiert und beteiligt 
werden. Es ist geplant, jeweils zu Beginn des Verfahrens, nach den Stufen 1 und 2 und am 
Ende des Qualitätswettbewerbes Veranstaltungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzu-
führen. 
 
Eine Beschreibung des Grundstücksverkaufsverfahrens und der zeitliche Ablauf mit Beteili-
gung der Öffentlichkeit sind in den Anlagen 8 und 9 dargestellt. 
 
Weiteres Verfahren: 
Die Vergabe und Annahme des Kaufangebots stehen gemäß den Richtlinien des Grundstücks-
fonds NRW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Köln. Nach Zustimmung der Stadt 
Köln wird der Höchstbietende dem Landtag als Käufer angezeigt, anschließend erfolgt die Un-
terzeichnung des Kaufvertrages.  
 
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages wird das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage 
des Wettbewerbsergebnisses fortgeführt und die erforderlichen vertraglichen Regelungen zwi-
schen der Stadt und dem neuen Eigentümer getroffen. 
 
Zusammensetzung des Begleitgremiums 
 
Der gesamte Qualitätswettbewerb wird durch ein politisch legitimiertes Auswahlgremium be-
gleitet. Die Entscheidung des Begleitgremiums über die Auswahl des besten Konzeptes ist bin-
dend für das weitere Verkaufsverfahren.  
Das Gremium setzt sich in Anlehnung an das Verfahren bei Planungswettbewerben aus Sach-
preisrichtern und Fachpreisrichtern zusammen. Analog den Regelungen der Stadt Köln zur Zu-
sammensetzung von Jurys bei  Planungswettbewerben, sind alle im Stadtentwicklungsaus-
schuss vertretenen stimmberechtigen Fraktionen in dem Begleitgremium stimmberechtigt ver-
treten. Der Bezirksbürgermeister Mülheim erhält ebenfalls Stimmrecht. Die Mitglieder der Be-
zirksvertretung sind als stellvertretende Jury-Mitglieder ohne Stimmecht am Gremium beteiligt. 
 
 Herr Fuchs, Bezirksbürgermeister Mülheim (mit Stimmrecht) 
 6 MitgliederInnen des Stadtentwicklungsausschusses (mit Stimmrecht) und Vertrete-
rInnen (BV9 ohne Stimmrecht) 
 Herr Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen (mit Stimmrecht), Vertretung 
Frau Herr, Amtsleiterin Stadtplanungsamt 
 VertreterIn des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW 
(mit Stimmrecht) 
 VertreterIn von NRW.Urban (mit Stimmrecht) 
 Herr Prof. Walter, Ständige Jury Mülheimer Süden (mit Stimmrecht) 
 Herr Prof. Kister, Ständige Jury Mülheimer Süden (mit Stimmrecht) 
 Herr Minkus, Ständige Jury Mülheimer Süden (mit Stimmrecht) 
 Frau Prof. Bolles-Wilson, Ständige Jury Mülheimer Süden (mit Stimmrecht) 
 Frau Junge, Ständige Jury Mülheimer Süden (mit Stimmrecht) 
 
 Weiterhin FachexpertInnen aus den Themenfeldern Denkmalschutz (Herr Dr. Werner, 
Stadtkonservator und Mitglied Ständige Jury Mülheimer Süden), Gemeinwohlorientie-
rung, Hochwasserschutz, Verkehr, Mobilität, Klimaschutz (beratend, nicht stimmbe-
rechtigt) 
 
Derzeit wird die weitere personelle Besetzung des Begleitgremiums und die Auswahl der Fa-
chexpertInnen gemeinsam zwischen NRW.URBAN und dem Stadtplanungsamt abgestimmt. 
Die Ständige Jury Mülheimer Süden hat in ihrer Sitzung am 16.10.2023 die Zusammenset-
zung des Begleitgremiums beraten und Ihre Mitglieder bestimmt. 
 
Vorberatungen: 
Bebauungsplan 69469/08 – Arbeitstitel: Otto-Langen-Quartier in Köln-Mülheim

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Aufstellungsbeschluss (Möhring-Quartier in Köln-Mülheim) (Session-Nr.2446/2016) 
05.09.2016  Bezirksvertretung 9 (Mülheim)       zugestimmt 
15.09.2016  Stadtentwicklungsausschuss          mit Ergänzungen beschlossen 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB:  
19.10.2016 Bekanntmachung Amtsblatt 
27.10.2016  Abendveranstaltung (Modell 2) im DOCK.ONE, Hafenstraße 1, Köln-Mülheim 
 
Teilvorgabenbeschluss: (Session-Nr. 4014/2017) 
22.01.2018  Bezirksvertretung 9 (Mülheim)       zugestimmt 
01.02.2018  Stadtentwicklungsausschuss –           geändert beschlossen 
 
Mitteilung über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens OLQ und die erneute frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Information zum Grundstücksverkaufs-
verfahren der Flächen im Eigentum des Landes NRW (Session-Nr. 2038/2021)  
14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)               Kenntnis genommen 
17.06.2023  Stadtentwicklungsausschuss              Kenntnis genommen 
 
Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB:  
15.09.2021 Bekanntmachung Amtsblatt 
23.09.2021 - 07.10.2021, aufgrund von Einschränkungen durch das Corona-Virus in Form einer 
Online-Beteiligung über das Beteiligungsportal der Stadt Köln „mei-
nungfuer.koeln“ 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan  
Anlage 2  Strukturkonzept 2023, Otto-Langen-Quartier  
Anlage 3 Übersicht der Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
Anlage 4 Übersicht der außerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen aus der er-
neuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
Anlage 5 Übersicht der Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
Anlage 6  Übersicht der außerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen aus der er-
neuten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 
1 BauGB 
Anlage 7 Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren  
Anlage 8 Ablauf Grundstücksverkaufsverfahren 
Anlage 9 Übersicht zeitlicher Ablauf des Grundstückvergabeverfahrens mit Beteiligung 
der Öffentlichkeit  
Anlage 10 Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung

2024-01-29_OLQ_ Anlage11_Anfrage_StadtKöln_LandNRW_Direkterwerb

3969 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, VI, 50605 Köln 
Dezernat VI 
Dezernat VI - Planen und Bauen  
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Herr Greitemann, Zimmer 15A60  
T: 0221 221-25900, F: 0221 221-22344  
Dezernat-Planen-und-Bauen@Stadt-Koeln.de 
Sprechzeiten  
Nur nach besonderer Vereinbarung 
Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Digitalisierung 
des Landes Nordrhein-Westfalen  
z.H. Frau Ministerin Ina Scharrenbach 
Jürgensplatz 1 
40219 Düsseldorf 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 61/VI Gr 29.01.2024 
 
Otto-Langen-Quartier in Köln 
hier: Direkterwerb der Grundstücke von NRW.URBAN durch die Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach, 
 
wie in meinem letzten Schreiben bereits angeführt, hat die Landesregierung in Ihrem 
Koalitionsvertrag die Rolle der Kommunen bei der Entwicklung neuer Baugebiete, die 
Wohnraum für breite Kreise der Bevölkerung zu dauerhaft angemessenen Konditio-
nen bieten und der dazu erforderlichen vorsorgenden Bodenpolitik ausdrücklich aner-
kannt und hervorgehoben. 
Eine breite Mehrheit des Rates der Stadt Köln sieht bei der Entwicklung der Grundstü-
cke im Otto-Langen Quartier in Köln-Mülheim, als einen über Köln hinaus industriehis-
torisch einmaligen Ort, die Rolle der Kommune zur Bewahrung und Weiterentwicklung 
dieses bedeutenden Erbes als besonders wichtig an.  
Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt Köln in der Vergangenheit bereits das Ge-
lände der ehemaligen Hauptverwaltung der Fa. KHD des Otto-Langen-Quartiers und 
damit ein Schlüsselgrundstück erworben. Sie hat hierzu von der Ausübung ihres Vor-
kaufsrechts gemäß der eigens hierfür erlassenen Satzung auf Grundlage des § 25 
BauGB für das gesamte Entwicklungsareal Gebrauch gemacht. Auch im Kontext die-
ses Erwerbs wurde nochmals deutlich, dass die historisch zusammen entstandenen, 
zum Teil miteinander verflochtenen Liegenschaften des Gesamtkomplexes idealer-
weise aus einer Hand entwickelt werden sollten.

- 2 - 
 
Wie bereits in der Vergangenheit geschildert, ist es weiterhin der breite politische 
Wunsch, auch die Grundstücke im Eigentum des Landes bzw. der NRW.URBAN di-
rekt zu erwerben, um die Entwicklung und tatsächliche Realisierung des für die Stadt-
entwicklung so bedeutsamen Areals unmittelbar steuern zu können. Dieser Wunsch 
wird einmal mehr durch die neuen haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes 2024 
gestärkt. 
Diese ermöglichen es nun, eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Areals im 
Sinne kommunaler Zwecke in Verbindung mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu 
entwickeln. Die konkreten Nutzungen und deren Umfang wären dann im weiteren Ver-
fahren gemäß den Vorgaben des Landeshaushaltsgesetztes zu konkretisieren und mit 
dem Land NRW abzustimmen. 
Daher wende ich mich erneut an Sie zum Austausch über die landeseigenen, von 
NRW.URBAN gehaltenen, Grundstücke im Otto-Langen-Quartier und einen möglichen 
Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln. 
Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns nun vor dem Hintergrund der geänderten 
Gesetzeslage gelänge, einen gemeinsamen Weg für einen Direkterwerb der Flächen 
im Eigentum von NRW.URBAN im Otto-Langen-Quartier für eine gemeinwohlorien-
tierte und an alle Bevölkerungsschichten adressierende Neuentwicklung des bedeu-
tenden historischen Industriestandorts zu einem gemischten Quartier zu ermöglichen. 
Bis zu einer abschließenden Klärung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für 
einen Direkterwerb der Flächen im Otto-Langen Quartier durch die Stadt Köln bitte ich 
Sie um die Aussetzung des durch NRW.URBAN angestrebten europaweiten Veräuße-
rungsverfahrens. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
In Vertretung 
 
Gez. 
Markus Greitemann

2023-09-04_OLQ_Anlage 5_Abwägung_TöB

35844 Zeichen

Anlage 5 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08– Arbeitstitel: Otto-Langen-Quartier (ehem. Möhring-Quartier) 
in Köln-Mülheim– eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger 
Träger öffentlicher Belange 
 
Die erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) wurde vom 17.12.2020 bis zum 29.01.2021 durchgeführt. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 18 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung 
mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei 
inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum 
Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des 
Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach 
§ 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der 
endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 
1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die 
Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu 
berücksichtigen. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH 
 
Vorhandene Anlagen oder Planungen der RMR-GmbH 
sind nicht betroffen.  
 
 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
2 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es wird darauf hingewiesen, dass mögliche 
Ausgleichsmaßnahmen nicht im Schutzstreifen von 
Leitungen der RMR-GmbH geplant werden dürfen.  
 
Wenn Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, 
soll der TOeB erneut beteiligt werden. 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
2 
 
 
 
 
 
 
2.1 
KölnBusiness 
 
Sicherung von Wirtschaftsbetrieben 
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der 
Wirtschaftsförderung der Schwerpunkt zunächst auf der 
Sicherung der bestehenden Wirtschaftsbetriebe im 
Umfeld des Planungsgebietes liegt. Hierbei ist nicht nur 
die Sicherung des derzeitigen Bestandes beachtlich, 
sondern auch die Sicherung einer zukunftsfähigen 
Entwicklung dieser Betriebe von hoher Wichtigkeit. 
 
 
Ja 
 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.  
2.2 Schutzradius Kegelschiffe 
Es wird gebeten den „Schutzradius Kegelschiffe" zum 
Ausschluss sensibler Nutzungen auch in zukünftigen 
Planungen beizubehalten.  
Um eine größtmögliche Lärm-Abschirmung zu den 
dahinter anzusiedelnden Nutzungen zu erreichen, wird 
eine möglichst geschlossene Bebauung entlang des 
Auenweges vorgeschlagen. 
 
Ja 
 
 
 
Kenntnisnahme  
 
Die sogenannten „Schutzradien der Kegelschiffe“ werden im 
weiteren Verfahren berücksichtigt, sie sind auch Teil der 
Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahrens. 
Innerhalb der Schutzradien sind sensible Nutzungen unzulässig. 
 
2.3 Kultur- und Kreativwirtschaft 
Die geplante Mischnutzung, die auch die Ansiedlung von 
Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft 
umfasst, wird als identitätsstiftend und aufwertend 
begrüßt.  
Es wird eine Integration von Raumangeboten - 
möglicherweise auch in durch Lärmquellen 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Auch in 
der Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren wird 
ein Nutzungsmix aus Gewerbe-, Büro- und 
Dienstleistungsnutzungen in Verbindung mit 
gemeinwohlorientierten, künstlerisch, kulturellen und sozialen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
beeinträchtigen Bereichen - an Kreative in einem 
folgenden Ausschreibungsverfahren gewünscht. 
Insbesondere wird empfohlen auch neue Formen der 
Kollaboration (Co-Working / Fab Lab/ Co-Crafting) oder 
urbane Produktion mit in die Planungen einzubeziehen. 
Nutzungen und Einrichtungen formuliert. Dieser kann auch die 
genannten Nutzungen beinhalten. 
2.4 Verkaufsflächen 
Es wird vorgeschlagen, um dem im Werkstattverfahren 
zu diesem Quartier erarbeiteten Leitsatz für ein 
lebendiges, gemischtes und urbanes Quartier gerecht zu 
werden, auch Verkaufsflächen für Läden / Geschäfte/ 
Gastronomie in den Erdgeschossen zuzulassen.  
 
Die verkehrsgünstige Lage inkl. Einsicht der Hallen 
zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg ist für 
Einzelhandel sehr interessant, so dass sich auch für den 
Altbestand sicherlich zahlreiche Nachnutzer finden 
ließen, die in die Immobilien investieren und diese damit 
sichern und aufwerten würden.  
 
Da ca. 200 m weiter südlich bereits ein B-Plan mit SO-
Ausweisung für großflächigen Einzelhandel im Bereich 
Lebensmittel beschlossen wurde und dieser Standort 
zukünftig schwerpunktmäßig für die Nahversorgung des 
neuen Viertels und der gegenüberliegenden Stegerwald-
Siedlung dienen soll, würden für das Otto-Langen-
Quartier Ausweisungen für kleinere 
Einzelhandelsbetriebe und/ oder kleinflächige 
Fachmärkte (bis 799 m2 VK) im Erdgeschoss 
ausreichen.  
Dieser Standort könnte somit das nördlich gelegene 
Bezirkszentrum Mülheim (Teilbereich Buchheimer 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren und auch in der 
Aufgabenstellung zum Grundstücksvergabeverfahren 
berücksichtigt. In den Erdgeschossen sollen u.a. Nutzungen 
(z.B. kleine Gewebeeinheiten, Ateliers, Dienstleistungen und 
sonstige sozialen/kulturellen Einrichtungen) untergebracht 
werden, die das Wohnen ergänzen und zu einer Belebung der 
Sockelbereiche und der Außenräume beitragen und damit die 
öffentlich genutzten Freiräume prägen. 
 
Es ist beabsichtigt, im Bebauungsplan die Flächen der 
sogenannten Kegelschiffradien als „Gewerbegebiet“ (GE) und 
die östlich angrenzenden Flächen des Plangebietes als 
„Urbanes Gebiet“(MU) festzusetzten. Es wird im weitern 
Verfahren geprüft welche Regelungen zum Einzelhandel 
grundsätzlich getroffen werden.  
 
Es wird auf das 2013 beschlossene „Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept Köln“ verwiesen, dass im Mülheimer Süden das 
Nahversorgungszentrum (NVZ) „Mülheim-Süd“ ausweist. Das 
Otto-Langen-Quartier liegt in direkter Nachbarschaft zu dem 
geplanten NVZ Mülheim-Süd (Bebauungsplanverfahren Nr. 
70470/11 „Deutz Areal“). In dem zentralen Versorgungsbereich 
NVZ „Mülheim-Süd“ ist die Ansiedlung eines Lebensmittel- und 
eines Drogeriemarktes sowie kleinteiliger kleinteiliger

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Straße/ Wiener Platz) um fehlende Nutzungen bzw. 
Branchen ergänzen, die dort schon aus Platzgründen 
nicht angesiedelt werden können, zumal die Hallen des 
Otto-Langen-Quartiers dafür ausreichend Flächen 
vorhalten würden. Allerdings sollte hierbei von 
Sortimentseinschränkungen im B-Plan bzw. den 
textlichen Festsetzungen abgesehen werden, um nicht 
bestimmte Branchen von vornherein auszuschließen 
oder zu benachteiligen.  
Einzelhandelsgeschäfte und ergänzender 
Komplementärnutzungen geplant.  
 
 
 
2.5 Denkmalschutz 
Es wird angeregt, für den Gebäuderiegel der ehemaligen 
KHD-Hauptverwaltung eine GE-Nutzung für nicht-
störendes Gewerbe festzulegen.  
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren geprüft. Es ist 
beabsichtigt die Fläche der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung 
im Bebauungsplan als „Urbanes Gebiet“(MU) festzusetzen.  
2.6 Schallschutz 
Der Altbau-Gebäuderiegel könnte eine ergänzende 
schallschützende Rolle für die im Innenbereich 
anzusiedelnde Wohnnutzung übernehmen.  
Die dadurch entstehende „Abkapselung" der 
Wohnnutzung im Innenbereich nach Westen und Osten 
und die gleichzeitige Nähe der anzusiedelnden 
Nutzungen würde aus meiner Ansicht eine optimale 
Verbindung von „Leben und Arbeiten am gleichen Ort" 
mit allen einhergehenden Synergie-Effekten 
ermöglichen. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
3 Bezirksregierung Köln –Dezernat 52- 
(Abfallwirtschaft u. Bodenschutz- einschl. 
anlagenbezogener Umweltschutz) 
 
Es wird gebeten, die für Altdeponien zuständigen 
städtischen Ämter im Verfahren zu beteiligen. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Die zuständigen städtischen Ämter sind im Rahmen der 
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt worden und haben 
Ihre Stellungnahme abgegeben.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4 
 
 
 
 
 
4.1 
Industrie- und Handelskammer zu Köln  
 
Schutzradius Kegelschiffe 
Die Funktion des Mülheimer Hafens als Schutzhafen 
muss gewährleistet werden. Der 300-Meter Abstand zu 
den Liegeplätzen der 2-Kegel-Schiffe muss bei der 
Planung von Wohngebieten berücksichtigt werden. 
 
 
 
Ja 
 
 
Die sogenannten „Schutzradien der Kegelschiffe“ werden im 
weiteren Verfahren berücksichtigt, sie sind auch Teil der 
Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahrens. 
Innerhalb der Schutzradien sind sensible Nutzungen unzulässig. 
 
 
4.2 Werftbetrieb 
Der 24-Stundenbetriebe der Werft und die weiteren 
hafenaffinen Gewerbebetriebe dürfen durch 
heranrückende Wohnbebauung nicht gestört werden. 
 
Ja 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
4.3 Eventlocations in Lindgens-Areal 
Bei der Verortung von Wohngebieten ist auch die 
Nutzungsstruktur im nördlich angrenzenden Plangebiet 
Lindgens-Areal zu berücksichtigen. So befinden sich im 
südlichen Bereich des Lindgens-Areals mit dem Dock 
One und dem Harbour-Club Eventlokation, die gerade in 
den Abend- und Nachtzeiten nicht mit ruhebedürftigen 
Nutzungen vereinbar sind. 
Die IHK Köln besteht auf die Berücksichtigung der 
vorhandenen Gewerbebetriebe vor Ort. Die 
Unternehmen dürfen nicht in der Ausübung ihrer 
Tätigkeit eingeschränkt und an einer Entwicklung 
gehindert werden. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
4.4 Einzelhandel 
Eine Einzelhandelsentwicklung ist eng mit den 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln 
abzustimmen und wird nicht großflächig sein können. 
 
Ja 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt und in 
die Auslobungsunterlagen aufgenommen. 
4.5 Kultur- und Kreativwirtschaft

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die Integration von Kultur- und Kreativwirtschaft findet 
die IHK Köln gut. Vor allem die an der Deutz-Mülheimer 
Straße ansässige gGmbH Raum 13 hat sich um die 
wirtschaftshistorische Identifikation des Standortes 
verdient gemacht. Im Prozess der Stadtentwicklung sind 
es häufig die Unternehmen der Kreativwirtschaft die Alt-
Standorte attraktiv machen. Sie verhindern einen 
Trading-Down-Effekt der Standorte und tragen zum 
Werterhalt und auch zur Wertsteigerung bei. Diese 
spiegeln sich sehr häufig in den Sympathien der 
Öffentlichkeit und Bürgern wider.  
Es ist ein Akt der Wertschätzung diesen Unternehmen 
und Initiativen im Prozess der weiteren Stadtentwicklung 
eine wichtige Rolle einzuräumen. 
Kenntnisnahme Es ist Teil der Aufgabenstellung zum 
Grundstücksverkaufsverfahren, insbesondere im Baustein 
„Gemeinwohlorientierung“ Kultur- und Kreativwirtschaft in eine 
neue Planung zu integrieren.  
 
Derzeit führt die Stadt Köln Gespräche mit raum13 und weiteren 
AkteurInnen vor Ort über eine Nachnutzung des städtischen 
Gebäudes an der Deutz-Mülheimer Straße. 
4.6 Sonstige 
- Die Zusage einer Fläche und die planerische 
Berücksichtigung der Raum 13 als Ankerpunkt 
wird begrüßt. 
- Die IHK Köln bietet bei der Suche nach Experten 
zu den Themen Förderung und Finanzierung und 
Konzeptionen der Integration von Kulturräumen 
ihre Unterstützung an. 
Kenntnisnahme  
5 
 
 
 
 
5.1 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
 
Gegen das Planungskonzept bestehen keine 
grundsätzlichen Bedenken. 
 
Niederschlagsentwässerung und 
Starkregenvorsorge 
Es wird gebeten die Anhänge (Wasserwirtschaftlicher 
Fachbeitrag sowie Planungshinweise zur Nieder-
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
schlagsentwässerung und Starkregenvorsorge) aus der 
Stellungnahme von Hr. Twardon vom 23.01.2017 zu 
berücksichtigen.  
 
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage 
Stammheim und außerhalb der Wasser-schutzzone. Es 
ist vorgesehen, das Planungsgebiet im Trennsystem zu 
entwässern. Das Schmutzwasser und das klärpflichtige 
Niederschlagswasser werden dem Abwasserkanal DN 
1400/1560 in der Deutz-Mülheimer-Straße zugeführt 
(siehe Anlage). Auf Grundlage der zu erwartenden 
Flächenversiegelung und insbesondere in 
Zusammenhang mit den weiteren 
Erschließungsgebieten im Mülheimer Süden eine 
Prüfung seitens der StEB Köln aus, inwiefern die 
Festlegung einer Einleitungsbeschränkung 
(Drosselwassermenge) notwendig wird.  
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht 
beeinträchtigt wird. Die Versickerung des 
Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan 
festzusetzen. 
 
 
 
 
 
5.2 Altlasten 
Vor der Planung von Versickerungsanlagen müssen 
ausreichende Bodenuntersuchungen durchgeführt und 
die Versickerungseignung überprüft werden. Sofern 
technisch umsetzbar, könnte die Ableitung des nicht 
klärpflichtigen Niederschlagswassers in den 
Regenwasserauslasskanal im Auenweg erfolgen. Da für 
das Gebiet die Entwässerung im Trennsystem geplant 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ist, dürfen keine Metalldachflächen (zum Beispiel Kupfer, 
Zink) im Planungsgebiet vorgesehen werden. Bei der 
städtebaulichen Planung ist zu berücksichtigen, dass 
Versickerungsanlagen innerhalb der Deichschutzzonen 
nicht zulässig sind (§ 4 DSchVO).  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die  StEB Köln 
aufgrund des bestehenden Wasserrechts über alle 
Veränderungen im Ein-zugsgebiet informiert werden 
müssen. 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
5.3 Entwässerungstechnischer Hochwasserschutz  
Es gilt in jedem Fall die Hochwasserschutzlinie zu 
beachten. Das Gelände stellt einen Tiefpunkt dar und 
verzeichnet aktuell einen Anschluss an den 
Regenwasserkanal in der Hafenstraße. Die dortigen 
Kapazitäten sind ausgeschöpft und können nicht weiter 
belastet werden. Der Anschluss ist dort mit einem 
Schieber gesichert, der bei 10,20 m Kölner Pegel (KP) 
geschlossen wird. Alle Hausanschlüsse der Deutz-
Mülheimer Straße sind mit Hausanschlussschiebern 
ausgestattet, die ab 11 m KP geschlossen werden. Dies 
sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Darüber 
hinaus bitte ich Sie folgende Hinweise zur 
Überflutungsvorsorge zu berücksichtigen: 
 
Ja 
 
Mittlerweile wurde von den StEB Köln in Abstimmung mit der 
Bezirksregierung Köln ein Konzept zum Hochwasserschutz im 
Mülheimer Süden erarbeitet. Dieses sieht im Otto-Langen-
Quartier eine stationäre Hochwasserschutzwand zum Rhein vor.  
 
Es ist bereits im Wettbewerbsverfahren zum 
Grundstücksverkaufsverfahren der Flächen, die sich im 
Eigentum von NRW.URBAN befinden, bei der Planung eine 
Hochwasserschutzanlage als stationäre Hochwasserschutzwand 
im Bereich des Auenweges zu berücksichtigen und in den 
Planunterlagen darzustellen. Im weiteren Verfahren sind dann 
auf dieser Grundlage und in enger Abstimmung mit den StEB die 
Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren zu 
erarbeiten. Die StEB Köln werden ein entsprechendes 
Planfeststellungsverfahren beantragen. 
 
5.4 Starkregen 
Es wird darauf hingewiesen, dass geeignete 
Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der 
 
Ja 
Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, sie 
sind auch Teil der Aufgabenstellung zum 
Grundstücksverkaufsverfahren.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen 
dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte 
dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen 
Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischen 
zu speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden 
fernzuhalten. 
 
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
- Wahl der Straßenführung 
- gezielte bzw. schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen 
- Rückhaltung von Niederschlagswasser 
- Notüberläufe 
- Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um 
Wasser möglichst schadlos vom Gebäude 
fernzuhalten 
- Objektschutz besonders gefährdeter 
Grundstücke/Gebäude 
 
5.5 Hochwasserschutz 
Die für das städtebauliche Planungskonzept vor-
gesehene Fläche liegt rechtsrheinisch im sogenannten 
Planfeststellungsabschnitt 17 der 
Hochwasserschutzanlagen in Köln bei ca. Rhein-km 
690,7 bis 691,2. Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz 
(WHG) liegt das betroffene Gebiet größtenteils in einem 
Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets 
des Rheines. 
 
Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der Stadt 
Köln wurde neben den konstruktiven Hoch-
 
Ja 
 
Mittlerweile wurde von den StEB Köln in Abstimmung mit der 
Bezirksregierung Köln ein Konzept zum Hochwasserschutz im 
Mülheimer Süden erarbeitet. Dieses sieht im Otto-Langen-
Quartier eine stationäre Hochwasserschutzwand zum Rhein vor.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
wasserschutzmaßnahmen auch eine 
Hochwasserschutzlinie aufgenommen. Diese entspricht 
im o.g. Bereich einem Wasserstand von 11,90 mKP und 
verläuft entlang des Auenweges. Entsprechend den 
Vorgaben der Bezirksregierung Köln wird diese 
Hochwasserschutzlinie wie eine „sonstige 
Hochwasserschutzanlage“ gewertet. Ein Bereich entlang 
des Auenweges zwischen den Rheinstrom-km 690,7 und 
691,2 liegt im gesetzlich festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet des Rheins. Bauvorhaben im 
Überschwemmungsgebiet bedürfen der Genehmigung 
der Bezirksregierung Köln. Das Gebiet wird ohne ober- 
und unterirdischen Schutzmaßnahmen ab ca. 9,40 m KP 
angeflutet. Ab diesem Rheinpegel erreicht das Wasser 
die Bebauung am Auenweg. Die Vorgaben aus §78 
WHG sind einzuhalten. Insbesondere ist sicherzustellen, 
dass das Vorhaben die die Hochwasserrückhaltung nicht 
oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von 
verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- 
und zeitgleich ausgeglichen wird. 
5.6 Unterirdische Hochwasserschutzlinie (siehe 
wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag, Abb. 3.2).  
Diese verläuft entlang der Deutz-Mülheimer-Str. und 
berücksichtigt die unterirdischen 
Hochwasserschutzmaßnahmen. Entlang dieser Linie 
müssen querende Abwasserkanäle durch 
Hochwasserdoppelschieber gesichert werden, um 
Überflutungen im Hinterland durch Rheinhochwasser zu 
verhindern. 
 
 
Ja 
 
 
Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
Siehe Nr. 5.5 
5.7 Grundhochwasser  
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich 
auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer 
Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie aus dem 
Jahr 2009 wurden Grundwasserstände mit ca. 45,50 m 
NHN (Auenweg) und 44,50 m NHN (Deutz-Mülheimer-
Straße) berechnet. Berechnet wurde der maximale 
Grundwasserstand auf Basis der Randbedingungen der 
bisher höchstgemessenen Grundwasserstände von 
1988 und einer Hochwassersimulation von 11,90 m KP. 
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die 
Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine 
Gewähr für die tatsächlichen Wasserstände kann somit 
nicht übernommen werden. 
5.8 Angepasste Bauweise und Hochwassermanagement 
Aufgrund der Nähe zum Rhein kann eine grundsätzliche 
Gefährdung durch Hochwasser nicht ausgeschlossen 
werden. Gefahrenkarten zu Hochwasser, 
Grundhochwasser und Starkregen können auf folgender 
Internetseite eingesehen werden: 
 https://www.hw-
karten.de/index.html?Module=Hochwasser.  
 
Für die geplanten Gebäude innerhalb des 
Projektgebietes empfehlen wir eine 
hochwasserangepasste Bauweise. Eine dauerhafte 
Nutzung der Häuser unterhalb der o.g. Höhenlinie wird 
kritisch gesehen. Auch sollte planerisch gewährleistet 
werden, dass bei Rheinhochwasser (ober- und unter-
irdisch) Sachschäden an den bestehenden und 
geplanten Gebäuden vermieden werden. Informationen 
dazu können der Internetseite der StEB Köln unter:  
Kenntnisnahme Siehe Nr. 5.5

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
https://www.steb-koeln.de/hochwasser-und-
ueberflutungs-
schutz/hochwasservorsorge/eigenvorsorge-gegen-
hochwasser.jsp 
entnommen werden 
 
Weitergehende Informationen zur angepassten 
Bauweise und Hochwassermanagement in Risiko-
gebieten können aus den nachfolgenden Broschüren 
entnommen werden: 
• „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums 
des Innern, für Bau und Hei-mat, 
• „Wassersensibel Planen und Bauen in Köln“ der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
• „Management von Hochwasser und Stark-regen – 
Eine Einstiegshilfe für Betriebe“ von der IHK NRW 
• Merkblatt DWA-M 553 „Hochwasserangepasstes 
Planen und Bauen“ 
• Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag 
„Flusshochwasser“ zum Planungskonzept Mülheimer 
Süden inklusive Hafen von der 
Ingenieurgemeinschaft Ruiz Rodriguez, Zeisler und 
Blank, GBR. 
5.9 Weitere Risikogebiete  
Es wird gebeten folgende Auflagen für Risikogebiete 
außerhalb von Überschwemmungsgebieten 
aufzunehmen: 
 
Auflagen: 
§ 5 Absatz 2 WHG 
ja Die Auflagen werden entsprechend berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein 
kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren 
verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz 
vor nachteiligen Hoch-wasserfolgen und zur 
Schadensminderung zu treffen, insbesondere die 
Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen 
Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch 
Hochwasser anzupassen.“ 
 
§ 78 b Absatz 1 Satz 2 WHG 
„Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen 
bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen 
Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den 
allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder 
wesentlich erweitert werden, soweit eine solche 
Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch 
möglich ist; bei den An-forderungen an die Bauweise 
sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und 
die Höhe des möglichen Schadens angemessen 
berücksichtigt werden.“ 
§ 78 c Satz 2 WHG  
„Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in 
Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, wenn 
andere weniger wassergefährdende Energieträger zu 
wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen 
oder die Anlage nicht hoch-wassersicher errichtet 
werden kann. Eine Heizölverbraucheranlage nach Satz 1 
kann wie geplant errichtet werden, wenn das Vorhaben 
der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor 
der Errichtung mit den vollständigen Unterlagen 
angezeigt wird und die Behörde innerhalb einer Frist von

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
vier Wochen nach Eingang der Anzeige weder die 
Errichtung untersagt noch Anforderungen an die 
hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat.“ 
 
 
 
Deichschutzverordnung  
In der von der Bezirksregierung erlassenen 
Deichschutzverordnung (DSchVO) sind verschiedene 
Schutzzonen mit entsprechenden Regelungen 
festgelegt. Für ein Vorhaben innerhalb dieser 
Schutzzonen besteht, je nach Gefährdungsgrad 
entweder eine Genehmigungspflicht oder ein Verbot. 
 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB (TP – 1) 
abzustimmen 
 
6 
 
 
 
 
 
6.1 
Stadtwerke Köln 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die geplante 
Stadtbahnerweiterung „Mülheim Süd“ entlang der Deutz-
Mülheimer Straße es zu Erschütterungen und 
Lärmemissionen kommen wird. Es müssen somit 
ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor den 
Immissionen getroffen werden. Betriebliche 
Einschränkungen durch eventuelle spätere Forderungen 
der Bewohner können seitens der KVB nicht toleriert 
werden. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Der Hinweis wird in der weiteren Planung berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.2 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft 
mbH 
Es wird angemerkt, dass sich das Plangebiet innerhalb 
des Fernwärmeversorgungsbereichs der RheinEnergie 
AG befindet, sodass die Versorgung mit dieser umwelt- 
und klimaschonenden Technologie anzustreben ist.  
 
Die bisherige technische Versorgung des Areals erfolgte 
über ein eigenständiges Industrienetz der Deutz AG. Im 
Zuge der Entwicklung des Plangebietes muss dieses 
umstrukturiert und an die aktuellen technischen 
Standards angepasst werden.  
Aus diesem Grund wird seitens der RheinEnergie in 
Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und 
zukünftigen Investoren eine technische 
Versorgungsplanung erarbeitet.  
 
Es werden folgende Anmerkungen gemacht: 
• Das bisher eigenständige Industrienetz (Strom) 
wurde ausgehend von der Transformatorenstation 
„Deutz-Mülheimer-Straße 206“ aufgebaut. Diese befindet 
sich zwar außerhalb des Plangebiets „Otto-Langen-
Quartier“ (im benachbarten Plangebiet „Deutz-Areal“ im 
Bereich der zukünftigen Schule), ist aber trotzdem von 
essentieller Bedeutung zur Versorgung beider 
Plangebiete.  
• Es wird gebeten die Interessenten, Investoren 
und zukünftigen Bauträger darüber zu informieren, dass 
für das Areal in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie 
ein neues Versorgungskonzept erarbeitet werden muss. 
• Es wird angeboten im Vorfeld ein 
Abstimmungsgespräch zwischen RheinEnergie AG 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird in der weiteren Planung der technischen 
Versorgung vor Ort berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
/Rheinische NETZGesellschaft und den Ämtern der 
Stadt Köln bereit, zu führen.  
 
Rheinische NETZGesellschaft mbH, Fachbereich NR, 
Ann-Kathrin Schlößer, Parkgürtel 24, 50823 Köln 
Tel.: 0221 – 4746 254; Mail: ak.schloesser@rng.de. 
6.3 Weitere Informationen und Hinweise 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge des zu 
erarbeitenden technischen Versorgungskonzepts auch 
weitere Standorte für zukünftige 
Transformatorenstationen vorgeschlagen werden. 
Sofern seitens der Investoren und zukünftigen Bauträger 
keine konkreten Bedarfswerte genannt werden, werden 
eigene Bedarfsabschätzungen als Grundlage für die 
technische Versorgungsplanung vorgenommen. Diese 
sowie die angesprochenen Vorschläge für die Standorte 
der zukünftigen Transformatorenstationen basieren in 
solchen Fällen in der Regel auf Prognosen anhand des 
durchschnittlichen Verbraucherverhaltens, des 
anzunehmenden Elektrifizierungsgrads der 
Gebäudetechnik sowie auf einer Annahme in Bezug auf 
die zukünftige Ausstattung mit Lademöglichkeiten für 
Elektrofahrzeuge.  
 
Die Menge der tatsächlich benötigten 
Stromnetzstationen kann daher grundsätzlich von der in 
den Versorgungskonzepten dargestellten Anzahl 
abweichen. Abhängig von der technischen 
Gebäudeausrüstung (inkl. E-Mobilitätslade-infrastruktur) 
können zusätzliche Standorte für Stromnetzstationen 
erforderlich werden und sich auch gegebenenfalls erst in 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Zukunft durch technische Entwicklungen neu ergeben. 
Darüber hinaus kann sich die Anzahl der benötigten 
Standorte natürlich auch verringern. 
 
Es wird angemerkt, dass in Bezug auf den zu 
entwickelnden Bebauungsplan, keine „feste Anzahl“ von 
Transformatorenstationen festgesetzt werden sollte. 
Stattdessen wird die Positionierung der 
Transformatorenstationen auf Basis der 
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der 
Konzessionsverträge sowie der Technischen 
Anschlussbedingungen der Rheinischen 
NETZGesellschaft mbH vorgenommen.  
 
Es wird gebeten, künftig in den textlichen Festzungen 
und der Begründung des zu entwickelnden 
Bebauungsplans explizit auf die Anwendung dieser 
Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen hinzuweisen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
7 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
 
Es wird bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der 
Schleppkurven und Wendeanlagen auf die Einhaltung 
der RASt 06 hingewiesen. Es wird um Berücksichtigung 
des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung 
der Stadt Köln gebeten. 
 
 
ja 
 
 
Die RASt 06 und die Abfallsatzung der Stadt Köln werden im 
weiteren Verfahren berücksichtigt. 
8 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
 
Es wird angemerkt, dass in der Begründung und den 
Plänen zwar alle geschützten Denkmäler nach § 3 
DSchG NRW berücksichtigt sind, eine textliche 
Würdigung allerdings bislang fehlt. 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
 
Die denkmalgeschützten Gebäude werden auch im 
Auslobungstext zum Grundstücksverkaufsverfahrens

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Deshalb wird angeregt, die denkmalgeschützten 
Gebäude kurz zu charakterisieren und die überragende, 
internationale geschichtliche Bedeutung der 
Gasmotorenfabrik Deutz textlich darzustellen. 
Unterstützung bietet dabei das anliegende 
Denkmalwertgutachten des LVR-Amts für 
Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) sowie die 
Unterschutzstellungsbescheide mit Anlage des 
städtischen Amts für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege. 
 
Zu empfehlen ist außerdem, auf die inhaltliche 
Verbindung mit den östlich der Deutz-Mülheimer Str. 
befindlichen Hallen hinzuweisen, die ebenfalls Teil der 
Gasmotorenfabrik waren und zum Teil gemäß § 3 
DSchG NRW geschützt sind, genauso auf die 
geschützten Denkmäler südlich und nördlich des 
Plangebiets. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
charakterisiert und die geschichtliche Bedeutung textlich 
dargelegt.  
9 Nord-West-Ölleitung GmbH 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
10 Air Liquide GmbH 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme  
 
11 Amprion GmbH 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
12 Evonik 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
13 Westnetz GmbH 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
14 GASCADE Gastransport GmbH 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken – Im 
Auftrag zugleich für die Unternehmen WINGAS GmbH, 
NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport 
GmbH & Co. KG 
 
 
Kenntnisnahme 
 
15 PLEDOC GmbH 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken – Im 
Auftrag zugleich für die Unternehmen Open Grid Europe 
GmbH, Essen, der GasLINE GmbH & Co. KG, Straelen 
und der Viatel  
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
16 Finanzamt Köln-Ost 
Auf eine Stellungnahme zum genannten Planverfahren 
wird verzichtet. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
17 Bezirksregierung Köln 
Dezernat 25 – Verkehr – Integrierte 
Gesamtverkehrsplanung) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
Bevor konkrete Maßnahmen festgelegt werden, ist das 
Ergebnis des Verkehrsgutachtens abzuwarten. Sobald 
das Gutachten vorliegt soll es dem Verkehrsdezernat zur 
Kenntnis und Prüfung vorgelegt werden. 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird ein 
Verkehrsgutachten erstellt. Dieses wird den zuständigen 
Fachämtern zur Prüfung vorgelegt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen 
Stellungnahmen          
20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
18 Polizeipräsidium Köln 
Aus polizeilicher Sicht bestehen keine Bedenken 
hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens. 
 
Kenntnisnahme  
Stand: 05.09.2023

2024_01_30_ Anlage 10_Beschluss BV 9 v. 29.01.2024 zu 3310_2023

3032 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 29.01.2024 
öffentlich 
9.2.2 Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier in Köln-Mül-
heim  
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der er-
neuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes und zum Grundstücksverkaufsverfahren der Flächen, die 
sich im Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden 
3310/2023 
 
 
Herr Bezirksbürgermeister lässt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen abstimmen. 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt das städtebauliche Strukturkonzept vom 10.10.2023 gemäß Anlage 
2 als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und für 
das Grundstücksverkaufsverfahren der landeseigenen Flächen im Otto-Lan-
gen-Quartier. 
Die Ergebnisse der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 3 und Anlage 4) zu berücksichtigen.  
2. stimmt den städtebaulichen Entwicklungszielen sowie den Vorgaben und Krite-
rien der Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren zu (Anlage 7) 
3. stimmt dem Ablauf des Grundstücksverkaufsverfahrens mit der aufgezeigten 
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 8 und 9 zu. 
4. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilneh-
mer für das Begleitgremium zum Grundstücksverkaufsverfahren sowie deren

Vertreterinnen und Vertreter. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 
(stimmberechtigte TeilnehmerIn-
nen)  
Bezirksvertretung Mülheim 
(stellvertretende TeilnehmerInnen) 
1. 1. 
2. 2. 
3. 3. 
4. 4. 
5. 5. 
6. 6. 
 
5. verzichtet auf erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim (BV9) ohne 
Einschränkungen zustimmt. 
 
(1) Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt die Absicht, den sich im Landeseigen-
tum befindlichen Teil des Otto Langen Quartiers gem. § 15 Abs. 3 HHG NRW direkt zu 
erwerben.  
(2) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung erneut an das Land her-
anzutreten und einen Direkterwerb des zweiten Teilgrundstücks des Otto Langen Quar-
tiers anzustreben. In den Gesprächen ist zu prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt 
sein müssen, damit sich der Finanz- und Haushaltsausschuss des Landtags mit der 
Angelegenheit befasst.  
(3) Bis zur abschließenden Klärung fordert der Stadtentwicklungsausschuss das Land 
NRW bzw. die NRW.URBAN GmbH & Co. KG auf, das Bieterverfahren auszusetzen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der 
Einzelmandatsträger Tücks (FDP), Altefrohne (Die PARTEI) und Hengstenberg (AfD).

2023-10-06_OLQ_Anlage 3_3.1er_Abwägung_Stellungnahmen

219007 Zeichen

Anlage 3 
Seite 1 von 99 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 – Arbeitstitel: „Otto-Langen-Quartier“ in Köln-Mülheim – eingegange-
nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund der Einschränkungen durch 
das Corona-Virus in Form einer Onlinebeteiligung über das Beteiligungsportal der Stadt Köln „meinungfuer.koeln“, in der näheren Umgebung 
des Plangebietes verteilten Flyern und durch Aushänge im Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz und im Bezirksrathaus Mülheim vom 
23.09.2021 bis zum 07.10.2021. Die erneute Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB wurde am 15.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Köln ortsüb-
lich bekannt gemacht.  
 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse-
hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln.  
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 162 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 40 Stellungnahmen über das Beteiligungsportal „mei-
nungfuer.koeln“ eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
Seite 2 von 99 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
A Schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit   
1 
1.1 
Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die ge-
meinsame fraktionspübergreifende Resolution im 
Hauptausschuss der Stadt Köln vom 22.05.2020 
zum Otto-Langen-Quartiers zur Umsetzung ge-
bracht wird, sichtbar in den Rahmenplan eingear-
beitet wird und die Grundlage für die weitere Quar-
tiersentwicklung bildet. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fraktionen 
sich in der Resolution unter Punkt 2 dafür ausspre-
chen, „dass raum13 — Deutzer Zentralwerk der 
Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehe-
maligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotoren-
fabrik Deutz für eine ganzheitliche Entwicklung der 
Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorien-
tierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kultu-
rellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies 
auch unter Berücksichtigung der besonderen Rah-
menbedingungen des Denkmalschutzes sein soll.“ 
  
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat im Mai 2020 eine Resolution ge-
fasst, dass raum13 weiterhin den Ankerpunkt für eine ganzheitliche Ent-
wicklung des Otto-Langen-Quartiers mit gemeinwohlorientiertem Nut-
zungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzun-
gen bilden auch unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedin-
gungen des Denkmalschutzes. Zur Sicherung der genannten Ziele und 
Rahmenbedingungen wird sich für die Anwendung des besonderen Vor-
kaufsrechtes ausgesprochen. 
 
Die Stadt Köln hat seit der Veröffentlichung der Resolution im Frühjahr 
2020 unter Anwendung des besonderen Vorkaufrechts, die Grundstücks-
flächen der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung Anfang 2022 erworben. 
Derzeit führt die Stadt Köln u.a.mit raum13 Gespräche über die Rahmen-
bedingungen einer zuerst einmal befristeten Zwischennutzung der städti-
schen Gebäude. Die Stadt Köln befürwortet eine kulturelle Zwischennut-
zung der Gebäude. Die Festlegung auf eine langfristige Nutzung des 
städtischen Gebäudes ist derzeit allerdings erst einmal nicht beabsichtigt, 
um die Entwicklung eines langfirstigen Nutzugnskonzeptes für die Ge-
bäude zu ermöglichen. Ziel ist es allerdings, entsprechend der oben ge-
nannten Resolution, in den städtischen Gebäuden eine gemeinwohlorien-
tierte und kulturelle Nutzung zu etablieren. 
 
Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG führt in Abstimmung mit der Stadt 
Köln ein europaweit veröffentlichtes mehrstufiges, offenes und anonymes 
Bieterverfahren zum Verkauf der landeseigenen Grundstücksflächen im 
Otto-Langen-Quartier durch. Derzeit werden im Rahmen des geplanten 
Bieterverfahrens die städtebaulichen Vorgaben und Planungsziele für 
das Otto-Langen-Quartier erarbeitet und zwischen der Stadt Köln und 
NRW.URBAN abgestimmt. Diese beinhalten nicht nur städtebauliche,

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
Seite 3 von 99 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
freiraumgestalterische und umweltrelevante Themen und Vorgaben, son-
dern insbesondere nutzungsstrukturelle und gemeinwohlorientierte Fra-
gestellungen sowie den Umgang mit dem denkmalgeschützten und er-
haltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal. Zu berücksichtigen sind 
bei der angestrebten Konzeptentwicklung grundsätzlich die Anforderun-
gen des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Besonderer Au-
genmerk liegt auf dem Thema Gemeinwohlorientierung, neben unter-
schiedlichen Wohnformen und Wohnungstypologien wird auch ein Nut-
zungsmix aus sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen unter 
Berücksichtigung der denkmalgschützten und erhaltenswerten Gebäu-
desubstanz gefordert.  
 
Mit dem Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens wird das Bebauungsplan-
verfahren weiter fortgeführt und damit die planugnsrechtliche Grundlage 
für die spätere Umsetzung geschaffen. Der Erwerber der Grundstücksflä-
chen verpflichtet sich im Kaufvertrag und später auch in einem städte-
baulichen Vertrag das Ergebnis des Wettbewerbs umzusetzen. 
 
Mit den Vorgaben im Wettbewerbsverfahren und mit dem Kauf der ehe-
maligen KHD-Hauptverwaltung kann die Stadt Köln die Ziele einer ge-
meinwohlorientierten Entwicklung mit entsprechendem Nutzungsmix im 
Otto-Langen-Quartier sicherstellen. 
 
1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die ehemalige 
KHD-Hauptverwaltung in den vergangenen zehn 
Jahren von raum13 – Deutzer Zentralwerk der 
Schönen Künste nicht nur als Kulturort der Begeg-
nung und des Stadtquartiersmanagements belebt 
und bespielt worden ist, sondern, dass das Ge-
lände von der Kunst aus zu einem Ankerpunkt im 
zukünftig zu gestaltenden gesamten Otto-&-Lan-
gen-Quartier erarbeitet. Diese Funktion muss als 
zentrales Element in die Planung übernommen 
werden.  
teilweise Zur Nutzung des städtischen Gebäudes durch raum13 siehe 1.1 
Derzeit wird der Verkauf der landeseigenen Grundstücksflächen im Otto-
Langen-Quartier vorbereitet. Teil des Verkaufsverfahrens ist ein integrier-
tes mehrstufiges städtebauliches Wettbewerbsverfahren, hierfür werden 
derzeit gemeinsam mit NRW.URBAN die planerischen Ziele und Vorga-
ben für die Aufgabenstellung erarbeitet. Mit dem Verfahren wird sicherge-
stellt, dass dass die städtebaulichen und planerischen Ziele und Anforde-
rungen der Stadt Köln an das Grundstück in den Verkaufsprozess einflie-
ßen und am Ende auch umgesetzt werden.  
Die von Raum13 durchgeführten Zukunftswerkstätten zeigen Impulse für 
eine zuküntige Nutzung des Otto-langen-Quartiers auf. Ideen aus dem

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
Seite 4 von 99 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Es wird gefordert, dass raum13 – Deutzer Zentral-
werk der Schönen Künste sofort an Ort und Stelle 
zurückkehren und von der Pioniernutzung zu einer 
gesicherten, dauerhaften Nutzung verstetigt wer-
den muss. 
• Das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste ist 
(Stand 2021): 
o Aufführungsräume für z.B. Theater, Konzerte, 
Kino 
o Ausstellungsflächen für z.B. bildende und ange-
wandte Kunst 
o Lebendiges Archiv / Erinnerungsräume 
o Spielräume / Experimentierräume 
o Bildungsräume / Denkräume 
o Grün- und Naturflächen / Freiräume 
o Begegnungsräume 
o Werkstätten, Proberäume, Ateliers, Büros, Lager-
flächen 
o Wohnateliers 
o Kunst- und Wissenschaftsbeirat 
o Künster*innen & Expert*innen 
o Ehrenamtskreis, 
o Freund*innenkreis 
o institutionelle Koopertaionspartner*innen 
o Stadtteilpartner*innen & Wirtschaftsunternehmen. 
 
Konzept „LAB 1869“ finden sich auch in den Zielvorgaben zum Grund-
stücksverkaufsverfahren wieder und werden zusammen mit den Anre-
gungen und Bedenken aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öf-
fentlichkeit in der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren berück-
sichtigt. 
Aufgabe des Grundstücksverkaufsverfahrens ist es, auf der Grundlage 
der städtebaulichen Entwicklungsziele und der daraus entwickelten Pla-
nungsaufgaben ein Planungskonzept für das Otto-Langen-Quartier zu er-
arbeiten, das die Grundlage für die weitere Konkretisierung des städte-
baulichen Entwurfs und des daraus dann weitergeführten Bauleitplanver-
fahrens darstellt. Die städtischen Vorgaben beinhaltet unter dem Bau-
stein „Gemeinwohlorientierung“ auch Nutzungen für Kunst, Kultur und 
Bildung. Siehe auch Nr.1.4. 
Das Wettbewerbsverfahren besteht aus zwei Schritten. Im ersten 
Schreitt, einem dreistufigen Qualitätswettbewerb, mit dem Ergebnis eines 
städtebaulichen Konzeptes auf der Grundlage der inhaltlichen Qualitäts-
kriterien der Ausschreibung und im zweiten Schritt aus einem Preiswett-
bewerb in dem der Kaufpreis über den finalen Zuschlag entscheidet. 
Die Wettbewerbsergebnisse des Qualitatätswettbewerbes werden von ei-
nem Begleitgremium, einer Jury aus aus Vertreter*innen der politischen 
Fraktionen, Vertreter*innen der Stadt Köln, Vertreter*innen der Ständigen 
Jury Mülheimer Süden, Vertreter*innen des Landes NRW und 
NRW.URBAN sowie externen Fachberater*innen bewertet. Am Ende der 
3. Stufe werden bis zu 3 Wettbewerbssieger bestimmt, mit denen 
NRW.Urban in die Kaufverhandlungen eintritt. Der Zuschlag erfolgt auf 
das wirtschaftlichste Angebot. Eine Gewichtung von Konzept und Preis 
findet nicht statt.  
 
Die Vergabe und Annahme des Kaufangebots stehen gemäß den Richtli-
nien des Grundstücksfonds NRW unter dem Vorbehalt der Zustimmung 
der Stadt Köln. Nach Zustimmung der Stadt Köln wird der Höchstbietende 
dem Landtag als Käufer angezeigt, anschließend erfolgt die Unterzeich-
nung des Kaufvertrages.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass mit den 2018 – 
2020 von raum13 durchgeführten Zukunftswerk-
stätten ist ein umfassender Vorschlag für die lang-
fristige Quartiersgestaltung entstanden ist, der die 
Bereiche Wohnen, Arbeiten, Kultur, Mobilität und 
Ökologie berührt. Deshalb wird sich dafür ausge-
sprochen, dass dieses von vielen fachkundigen Be-
teiligten erarbeitete Konzept in die Planung über-
nommen werden muss. 
Auf der Grundlage des Konzeptes, das am Ende den Zuschlag erhält, 
wird das Bebauungsplanverfahren fortgeführt.  
 
Da es sich bei dem Verkaufsverfahren um ein europaweites Verfahren 
handelt, unterliegt es den europarechtlichen Regelungen, die beim Ver-
kauf der Fläche einzuhalten sind, daneben sind landesrechtliche und 
haushaltsrechltiche Vorgaben beim Verkauf der Flächen zu berücksichti-
gen. Ziel des Verfahrens ist es ein tragfähiges städtebauliches und frei-
raumplanerisches Konzept zu entwickeln. Bereits erarbeitete Konzepte 
können deshalb nicht übernommen werden. 
1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass es fundamental 
für die weitere Quartiersplanung ist, die Grundstü-
cke in öffentliches Eigentum der Stadt Köln zusam-
menzuführen. Die Direktvergabe vom Land NRW 
an die Kommune ist unbedingte Voraussetzung für 
einen sinnhaften Prozess. 
Um dieses Vorhaben, die deutlich preiswertere und 
daher zu priorisierende Direktvergabe des NRW 
Grundstücks an die Stadt Köln Realität werden zu 
lassen, muss die Stadt Köln gegenüber dem Land 
NRW darlegen, dass sie mit dem Erwerb der Flä-
che die Erfüllung kommunaler Zwecke zum Wohl 
ihrer Einwohner*innen im Rahmen der kommuna-
len Daseinsvorsorge erfüllt. 
nein Der Rat der Stadt Köln hat am 27.03.2020 eine Satzung über ein beson-
deres Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für 
das Otto-Langen-Quartier beschlossen. Die Satzung ist am 08.04.2020 in 
Kraft getreten. 
Die Stadt Köln hat das besondere Vorkaufsrecht gem. der oben genann-
ten Satzung für einen Teil des Plangebietes bereits ausgeübt und Anfang 
2022 die ehemalige KHD Hauptverwaltung erworben. 
Ein Direkterwerb der NRW.URBAN gehörenden Flächen im Otto-Langen-
Quartier durch die Stadt Köln ist nach Prüfung des Landes NRW auf-
grund von vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtlichen Gründen nicht 
möglich.  
Das Vorkaufsrecht gem. der geltenden Satzung kann für diese Flächen 
erst dann ausgeübt werden, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwi-
schen der derzeitigen Eigentümerin der Grundstücke – NRW.Urban – 
und einer/m zukünftigen Käufer*in geschlossen wurde. Erst dann kann 
die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben und die Grundstücksflächen selbst 
erwerben. 
Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG bereitet derzeit in enger Abstimmung 
mit der Stadt Köln ein europaweit veröffentlichtes mehrstufiges Verfahren

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
vor, mit dem Ziel die Grundstückflächen unter Berücksichtigung der Pla-
nungsvorgaben der Stadt Köln an den Höchstbietenden zu verkaufen 
und einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen.  
Siehe Nr.1.2 
1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemein-
wohlorientierung für das Otto-&-Langen-Quartier 
mehrfach als politischer Wille bekundet und festge-
halten wurde. Sie bildet die Grundvoraussetzung 
und soll folgende Schwerpunkte enthalten: Kultur, 
Bildung, Wissenschaft, historisches Erbe, Wirt-
schaftsförderung (Gründer*innenszene), Grünanla-
gen, Archive, studentisches Wohnen, sozialer 
Wohnungsbau. 
Es wird gefordert diese Punkte in den Rahmenplan 
aufzunehmen und dem Land NRW von der Stadt 
Köln nachdrücklich und offensiv darzustellen.  
 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Zuletzt hat der Rat in seiner Sitzung am 04.02.2021 erneut seinen Willen 
bekräftigt (AN/0234/2021), das gesamte Otto-LangenQuartier, das heißt 
die ehemalige KHD Hauptverwaltung sowie den Grundstückteil, der sich 
im Eigentum des Landes NRW befindet, zu einem gemeinwohlorientier-
ten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, 
Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.  
Derzeit werden die städtischen Planungsvorgaben für das Bieterverfah-
ren von der Stadt Köln erarbeitet und abgestimmt. Besonderer Augen-
merk liegt hierbei auf einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des 
Quartiers mit den Themen Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und Teil-
habe. Diese Themen sollen sich nach Möglichkeit in allen Bereichen des 
öffentlichen und privaten Lebens im Otto-Langen Quartier wiederspie-
geln. Diese sind neben dem Städtebau, dem Freiraum und dem Denk-
malschutz auch die Bereiche Nutzungskonzept, Ökologie, Klimaschutz 
und Mobilität.  
Als Teil der Aufgabenstellung soll ein eigener Baustein unter dem Aspekt 
der Gemeinwohlorientierung von mindestens 5.000 m² BGF (Flächen 
NRW-URBAN) entwickelt werden. Schwerpunktthemen sindNutzungen in 
den Bereiche Kultur, Produktion und Handwerk, Gesundheit und Bildung. 
Es werden sowohl Anforderungen für Art und Umfang einer gemeinwohl-
orientierten Entwicklung, die Anforderungen an Betreiber sowie die Um-
setzung und die Finanzierung der formulierten gemeinwohlorientierten 
Nutzungsziele festgelegt. 
Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Konzept entwickelt werden, wel-
ches die Themen Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit und Teilhabe mitei-
nander verknüpft und in praktisch anwendbare Nutzungen überführt. Der

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Ansatz sollte das Ziel verfolgen und geeignet sein, einen langfristig gesi-
cherten, niederschwelligen Zugang zu Räumen jeglicher Art zu schaffen. 
Neben den möglichen Nutzungen und deren Verortung auch den iterati-
ven Prozess einer tragfähigen Projektentwicklung bis zur Umsetzung be-
schreibt und Lösungen für dauerhafte und wirtschaftlich tragfähige Trä-
gerschaften und Betreibermodelle aufzeigt. 
Es gilt in einer „Phase 0“ niederschwellige, offene Formate zu entwickeln, 
die eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ort ebenso ermöglichen, 
wie das Zuhören und Mitdenken. Beispiele können Ortserkundungen, ge-
zielte Befragungen, Ideenwerkstätten, Experimente (Bsp. Raumlabor) o-
der andere partizipative Verfahren sein, die interessierte Menschen vor 
Ort einbinden.  
 
Ein Nuztungskonzept für die städtischen Gebäude der ehemaligen KHD-
Hauptverwaltung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, allerdings 
soll auch hier eine gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden. 
1.5 Es wird die Direktvergabe des NRW Grundstücks 
an die Stadt Köln gefordert. 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt, siehe Nr.1.3 
 
1.6 Es wird gefordert, dass das gesamte Otto-Langen-
Quartier über die Eigentumsgrenzen hinweg als Ur-
banes Gebiet § 6a Baunutzungsverordnung kennt-
lich gemacht wird und die Gemeinwohlrendite für 
Kölner*innen in den Mittelpunkt stellt. Dieses ur-
bane Gebiet ermöglicht auch in der ehemaligen 
KHD-Hauptverwaltung neue Formen von Wohnen 
und Arbeiten im Bestand. Hierdurch kann Abriss im 
NRW Urban-Gelände vermieden werden, was auch 
den Zielen zur Klimaneutralität und der Ressour-
censchonung dienlich ist.  
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
Eine Festsetzung des gesamten Plangebietes als Urbanes Gebiet (MU) 
ist nicht möglich. Das Urbane Gebiet zeichnet sich durch eine gemischte 
Nutzung aus Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und andere Nutzungen 
aus. Da ein westlicher Teil des Plangebietes innerhalb der Schutzradien 
des Mülheimer Hafens liegt, in dem keine sensiblen Nutzungen wie bei-
spielsweise Wohnen oder Kindertagesstätten verortet werden dürfen, ist 
solch eine Festsetzung für das gesamte Plangebiet rechtlich nicht mög-
lich, da eine der Hauptnutzungen, die ein MU prägen – Wohnen -, nicht 
zulässig ist. Gleichwohl sollen die Teilgebiete außerhalb der Schutzra-
dien als MU/MI-Gebiete festgesetzt werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
1.7 Es wird sich für einen Nutzungsmix aus sozialem 
Wohnungsbau (Studentisches Wohnen, Wohnateli-
ers, etc.), kulturellen Nutzungen, Gründerwerkstät-
ten bzw. kleinen und mittelständischen Betriebe, 
Bildungseinrichtungen, Coworking-Räumen, Krea-
tivwirtschaft, Social Impact Labs und Community 
Center, sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Quar-
tiers- und Sozialprojekten usw. ausgesprochen. 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Es wird ein entsprechender Nutzungsmix als Vorgabe für das Qualifizie-
rungsverfahren formuliert und mit den Festsetzungen des zukünftigen 
Bebauungsplans ermöglicht. Neben verschiedenen Wohnungstypologien 
für unterschiedliche Zielgruppen, als geförderter und freifinanzierter Woh-
nungsbau, sollen Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsnutzungen in Ver-
bindung mit gemeinwohlorientierten, künstlerisch, kulturellen und sozia-
len Nutzungen und Einrichtungen sowie vielfältige Freizeitangebote für 
unterschiedliche Nutzergruppen entstehen. Ergänzt wird das neue Quar-
tier durch eine Kindertagesstätte.  
Gem. den Vorgaben des Kooperative Baulandmodells sind 30% der 
Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. 
Siehe auch Nr. 1.4 Gemeinwohlorientierung 
1.8 Ergebnis des aktuellen Verfahrens muss ein urba-
nes Musterquartier sein, das zukunftsfest und -fä-
hig ist. Das heißt: 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Die Planungen im laufenden Bebauungsplanverfahren sollen kein Mus-
terquartier für die Stadt der Zukunft zum Ergebnis haben. 
1.9 Gefordert wird ein Labor der Stadtentwicklung nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Dies könnte im Rahmen des Themas Gemeinwohlorientierung aufgegrif-
fen werden. Siehe Nr.1.4 
1.10 größere Anteile für nicht kommerzielle Nutzung als 
für kommerzielle Nutzung 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen im Plangebiet, wie bei-
spielsweise durch das nachgewiesene Vorkommen von Altlasten, der 
Schutzradien der sogenannen Kegelschiffe, die Vorgaben des Denkmal-
schutzes und die zahlreichen Bestandsgebäude in unterschiedlichem Er-
haltungszustand, ist eine kommerzielle Nutzung notwendig, um die ent-
stehenden Kosten zu decken.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Für eine Teilfläche von 5000 m² BGF soll eine nicht-kommerzielle Nut-
zung im Plangebiet verankert werden und den formulierten Zielen zur 
Gemeinwohlorientierung entsprechen. Siehe Nr.1.4 
Ein Nuztungskonzept für die städtischen Gebäude der ehemaligen KHD-
Hauptverwaltung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, allerdings 
sollen hier gemeinwohlorientierte Nutzungen ermöglicht werden. 
1.11 Zusammenführung von Kunst und Stadtentwick-
lung 
Kenntnis-
nahme 
Die u.a. von raum13 durchgeführten Zukunftswerkstätten zeigen Impulse 
für die künftige Nutzung auf. Unter diesem Gesichtspunkt kann im weite-
ren Verfahren auf die Ergebnisse verwiesen werden.  
Ideen aus dem städtebaulichen Entwurf „LAB 1869“ finden sich auch in 
den Planungsvorgaben zum Wettbewerbsverfahren wieder. 
Grundlage für die weitere Planung im Otto-Langen-Quartier wird das Er-
gebnis des Qualifizierungsverfahrens, als Teil des Grundstücksverkaufs-
verfahrens.  
Siehe auch Nr. 1.4 
1.12 behutsame Entwicklung aus dem Bestand nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Eine Identifizierung der erhaltenswerten Bausubstanz ist in Absprache 
mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege erfolgt.  
Eine Vorgabe im nun anschließenden Qualifizierungsverfahren wird es 
sein, neben den Denkmälern und auch die erhaltenswerte Baustruktur 
größtmöglich zu erhalten, in eine neue Bebauung zu integrieren und ei-
ner neuen Nutzung zuzuführen. 
Eine schrittweise behutsame Entwicklung ist nicht vorgesehen. Es soll 
die Gesamtfläche der Eigentümerin NRW.URBAN veräußert werden und 
im Anschluss anhand der im Verkaufsprozesses erarbeiteten Planung re-
alisiert werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
1.13 Ort der Transformation, Kunst und Wissenschaft 
als treibende Motoren 
nein Der Forderung kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht ge-
folgt werden. Allerdings kann dieses Thema im Bereich der gemeinwohl-
orientieren Nutzungen realisiert werden. 
Siehe hierzu aber auch Nr. 1.4 
1.14 Quartiersentwicklung von unten – bereits Gewach-
senes in die Nachhaltigkeit überführen 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
Siehe hierzu Ausführungen zum Baustein Gemeinwohlorientierung Nr. 
1.4.  
1.15 Raum für Erprobung von Wohn- und Arbeitsformen teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
Im Rahmen des Bausteins Gemeinwohlorientierung werden unter ande-
rem auch gewerbliche und kulturelle Nutzungen ermöglicht, die dies be-
rücksichtigen können. Siehe Nr. 1.4 
Es werden auch gemeinschaftliche und generationen übergreifende 
Wohnformen, Bau- und Wohngruppen als Aufgabenstellung im Wettbe-
werbsverfahren formuliert. 
1.16 Kultur, Soziales, Natur von Anfang und auf Augen-
höhe in die Quartiersentwicklung einbeziehen 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
Siehe hierzu Ausführungen zum Baustein Gemeinwohlorientierung Nr. 
1.4.  
1.17 prozessorientierte Entwicklung, Schritt für Schritt nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Eine prozessorientierte Entwicklung des Quartiers ist nicht vorgesehen. 
Es soll die Gesamtfläche der Eigentümerin NRW.Urban veräußert wer-
den und im Anschluss anhand der im Verkaufsprozesses erarbeiteten 
Planung realisiert werden.  
1.18 vorausschauendes Denken und zukunftsweisendes 
Handeln bei Themen wie Energie- und Flächenver-
brauch, 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Derzeit ist das Plangebiet nahezu vollflächig überbaut. Das Strukturkon-
zept sieht eine deutliche Reduzierung des Versiegelungsgrades vor. Der 
Verbrauch an versiegelter Fläche wird also verringert.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
In Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassungen sind im Rahmen 
des Wettbewerbes Vorschläge für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, 
die unter anderem die Aspekte des flächenspare nden, energieeffizienten 
und ökologischen und ressourcenschonenden Bauens berücksichtigen, zu 
erarbeiten.  
Entsprechende klimatische Minderungsmaßnahmen, sind aufzuzeigen 
und in der Planung zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Maßnahmen 
zur Reduzierung der Wärmebelastung.  
Die Art und Weise der Versorgung des Plangebietes mit Energie wird im 
weiteren Verfahren erarbeitet. Hierbei sind Klimaleitlinien der Stadt Köln 
zu berücksichtigen. 
Bei der weiteren Planung sind die Klimaleitlinien der Stadt Köln zu be-
rücksichtigen. 
1.19 nahezu autofrei mit vernetzten Grün- und Freiflä-
chen 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und des 
ruhenden Verkehrs zu Gunsten einer erhöhten Qualität der Grün- und 
Freiflächen ist planerischer Wille. Die Realisierung eines gänzlich auto-
freien Gebietes wird nicht verfolgt. 
Es sollen neue zukunftsorientierte Möglichkeiten alternativer Mobilitäts-
formen, etwa die Einrichtung einer Mobilstation (z.B. mit Carsharing, 
Leihfahrräder, etc.), aufgezeigt und vorgeben werden. Ein Fuß- und Rad-
wegenetz sichert kurze Wege im Quartier und verbindet das Areal besser 
mit dem Stadtteil und den anderen Quartieren und schafft eine Durchläs-
sigkeit des Gebietes zum Rhein. Es ist nicht geplant das Otto-Langen- 
Quartier als komplett autofreies Quartier zu entwickeln. Es wird ein inno-
vativer Umgang mit dem Thema Mobilität angestrebt, zukunftsorientierte 
Mobilitätsformen sollen etabliert und gefördert werden. Ziel ist es, die Flä-
chen im Plangebiet für den motorisierten Individualverkehr, auch den ru-
henden Verkehr, möglichst gering zu halten und die Aufenthalts-, Frei-
raum- und Grünqualitäten im Quartier deutlich zu stärken und ein quali-
tätsvolles und gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Mit der Idee der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, der 
Schaffung von neuen Mobilitätsformen, des Ausbaus der Fuß- und Rad-
wegeverbindung und der Schaffung qualitätsvoller Grün- und Freiflächen 
wird im neuen Quartier ein wichtiger Beitrag zur Umverteilung des öffent-
lichen Raumes im Mülheimer Süden geschaffen. 
 
1.20 Kluge, nachhaltige, tragfähige, gemeinwohlorien-
tierte Formen der Quartiersfinanzierung 
ja Dem Hinweis wird gefolgt.  
Dies ist Teil der Vorgaben zum gemeinwohlorientierten Baustein im Wett-
bewerbsverfahren. 
Siehe Nr. 1.4 zum Baustein Gemeinwohlorientierung 
1.21 Wandlungsfähigkeit von Grundrissen, Gebäuden ja Dem Hinweis wird gefolgt. Dies ist Teil der Aufgabenstellung im Grund-
stücksverkaufsverfahren. 
1.22 Klimaschützende Gestaltung des Areals, aus-
schließliche Nutzung erneuerbarer Energien 
teilweise Dem Hinweis wird teilweise gefolgt. 
Siehe Nr. 1.18 
Im Rahmen des Bebauungsplanes wird ein Energiekonzept für das Quar-
tier erarbeitet, eine ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien kann 
nicht umgesetzt werden.  
1.23 Keine Durchfahrt für MIV vom Auenweg zur DM-
Straße, nur ggf. Liefer- und Versorgungsverkehr 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt.  
Die Verbindung zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg ist auf-
grund des Hochwasserschutzes und des damit verbundenen Einsatzes 
von Rettungsfahrzeugen nötig. Diese Verbindung soll nicht durch den öf-
fentlichen Verkehr befahrbar sein. Eine entgültige Entscheidung hierüber 
kann erst im weiteren Planungsprozess auf der Basis des Gesamtkon-
zeptes erfolgen. 
1.24 Es wird darauf hingewiesen dass für die innovative 
Entwicklung dieses historisch einzigartigen Ortes in 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
ein Musterquartier der Stadt der Zukunft sind fol-
gende Schritte von entscheidender Bedeutung sind 
und die Weichen sellen: 
Die Planungen im laufenden Bebauungsplanverfahren sollen kein Mus-
terquartier für die Stadt der Zukunft zum Ergebnis haben. 
1.25 Die Stadt als Eigentümerin des Geländes zur 
Vergabe der Grundstücke / Parzellen / Entwicklung 
Bottom up / Erbbaurecht & Konzeptvergabe als Im-
movbilie 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
siehe Nr. 1.3 
 
1.26 Erarbeitung einer Quartierssatzung von einem 
Trans- und Interdisziplinärer Entwicklungsrat unter 
Einbindung der bereits beteiligten Expert*innen 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Es ist nicht beabsichtig für das Otto-Langen-Quartier eine Quartiersat-
zung zu erarbeiten. Die Grundstücksflächen des Landes NRW werden an 
einen privaten Investor veräußert, der die Maßnahme entsprechend des 
Wettbewerbsergebnisses und des rechtskräftigen Bebauungsplans um-
setzt.  
Die für die Sicherung einer qualitätsvollen Umsetzung der Architektur, 
des Städtebaus und des Freiraumes im Mülheimer Süden im Jahre 2021 
berufene Ständige Jury Mülheimer Süden wird das Verfahren im Otto-
Langen-Quartier auch in dessen Umsetzungsphase kritisch begleiten. 
1.27 Gründung einer eigenständigen Entwicklungsge-
sellschaft, die den Prozess mit den Akteur*innen 
vor Ort steuert 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Die Steuerung des Prozesses durch eine eigenständige Entwicklungsge-
sellschaft kann nur erfolgen, wenn die Stadt Eigentümerin des Grund-
stücks würde. 
Allerdings ist es Teil der Aufgabenstellung für den Baustein Gemein-
wohlorientierung (5.000 m² BGF) ein Konzept zu entwickeln, wie die Be-
darfe der Bevölkerung unter Einbindung der AkteurInnen vor Ort ermittelt 
werden können und wie dies in einem iterativen Prozess gesteuert und 
umgesetzt werden kann.  
1.28 Wissenschaftliche Begleitung des Entwicklungspro-
zesses, Methoden des Reallabors 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Die Entwicklung eines Grundstückes mit den Methoden eines Reallabors 
sind für ein mit Altlasten vorbelastetes Grundstück nicht geeignet. Ohne

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
eine grundlegende Sanierung der Altlasten können weder die Gebäude 
noch die Freiflächen genutzt werden. Solange die Anforderungen an die 
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung nicht erfüllt sind, ist auch 
eine Zwischennutzung nicht möglich. Damit wird auch eine wissenschaft-
liche Begleitung eines solchen Experimentes unter Nutzung der Metho-
den des Reallabors obsolet. 
1.29 Es wird eine zukunftsfähige regelgerechte Öffent-
lichkeitsbeteiligung, die der gemeinsamen Aufgabe 
angemessen und dem langjährigen Engagement 
vieler Expert*innen und Bürger*innen würdig ist an-
geregt.  
Das beinhaltet auch, dass die Ergebnisse der Zu-
kunftswerkstätten im Deutzer Zentralwerk der 
Schönen Künste in den Jahren 2018 bis 2020 in 
das „amtliche“, von der Stadt Köln durchzuführende 
Verfahren mit einfließen. Es wird vorgeschlagen, 
dass für das „Musterquartier für die Stadt der Zu-
kunft“ ausreichend viele Informationsveranstaltun-
gen vorausgehen, damit die Bürger*innenschaft 
transparent und umfänglich an den von Verwaltung 
und den Engagierten vor Ort entwickelten Ideen 
partizipieren kann.  
Es wird darauf hingeweisen, dass es hierzu es 
schon einen Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 gibt: 
„Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtent-
wicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim 
weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung 
des Otto- Langen-Quartiers neben der fachlichen 
Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteili-
gungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht 
Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Ver-
treterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen 
Künste“) einzubinden.“ 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. I 
BauGB 2021 hatten die BürgerInnen Gelegenheit Ihre Anregungen und 
Bedenken zum Planungskonzept zu äußern. Die eingegangenen Stel-
lungnahmen fließen mit in die Aufgabenstellung zum Grundstücksver-
kaufsverfahren ein. 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens haben die BürgerIn-
nen nochmals die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen und Anregun-
gen und Bedenken zu äußern. 
 
Es ist beabsichtigt im Rahmen des Grundstückesvergabeverfahrens die 
Öffentlichkeit zu beteiligen und über die Wettbewerbsergebnisse zu infor-
mieren. Wie dies konkret aussieht, wird derzeit gemeinsam mit 
NRW.URBAN erarbeitet. 
Für die Flächen, die für eine gemeinwohlorientierte Nutzung vorgesehen 
werden, soll im Rahmen des Wettbewerbs ein Konzept entwickelt wer-
den, wie der Prozess unter Einbeziehung der Akteure vor Ort und in den 
umliegenden Quartieren gestaltet und umgesetzt werden kann.  
Siehe Nr 1.4 und 1.2 
 
Die Planungen im laufenden Bebauungsplanverfahren sollen kein Mus-
terquartier für die Stadt der Zukunft zum Ergebnis haben.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
1.30 Frei-/Spielraum für das Austesten einer ständigen, 
iterativen Anpassung an den gesellschaftlichen 
Wandel – als Denklandschaft und Experimentier-
/Freiraum für inspirierte & inspirierende, mutige Un-
ternehmungen und Initiativen 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Kann eventl. mit in die Konzeptentwicklung zum Baustein Gemeinwohlo-
rientierung und einem zukünftigen Nutzungskonzept der städtischen Ge-
bäude mit einfließen. siehe Nr. 1.4 
1.31 Vorbilder in der Architektur: 
Kolumba Museum Köln, Zeche Zollverein Essen, 
Landschaftspark Nord Duisburg, Carlswerk Köln, 
lle de Nantes Frankreich, Belval-Ouest Luxemburg, 
ROM-Gelände Rotterdam 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
1.32 Vorbilder im Prozess und in der Form: 
ExRotaprint Berlin, Utopiastadt Wuppertal, Gänge-
viertel Hamburg, Kalkbreite Zürich, Haus der Statis-
tik Berlin 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
1.33 Folgende Anlagen wurden der Stellungnahme bei-
gefügt: 
raum13 Organigramm 
Auszeichnung Goethe Institut 
raum13 Faltplan 2018 Impulsgeber ZukunftsWerk-
Stadt 
raum13 ZukunftsWerkStadt_das Buch 2019 
raum13 ZukunftsWerkStadt_der Faltplan 2020 
raum13 ZukunftsWerkStadt_das Nutzungskonzept 
2020 – vom raum13 ins OLQ 
Kölner Stadtanzeiger Artikel „Stadt der Zukunft“ 
Kölner Stadtanzeiger Artikel „Stillstand beim Vor-
zeigeprojekt“ 
Kenntnis-
nahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
raum13 Anzeige Sicherung des Otto-&-Langen-
Quartiers 
Fraktionsübergreifende Presseerklärung 
15.02.2020 
Deutzer Appell Kunst-und Wissenschaftsbeirat 
DZK 19.11.2019 
raum13 JETZT IST ZEIT Jubiläumszeitung Presse-
spiegel 2011 - 2016 
raum13 JETZT IST ZEIT ZukunftsWerkStadt Pres-
sespiegel 2016 - 2019 
2 
2.1 
Es wird vorgeschlagen, dass das ganze Gelände 
eine "zweite Heimat" werden kann, ein (Öko-) -Dorf 
für einsame Menschen, für benachteiligte und arme 
Menschen und für Kinder und Jugendliche.Diese 
treffen im Dorf auf "Paten", auf RentnerInnen, auf 
Arbeitssuchende, auf Menschen mit Talenten. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
2.2 Es wird angeregt, dass es für folgende Themen 
Lern-Bereiche geben in denen Kinder von Erwach-
senen lernen und sich entwickeln können: 
Tiere und Garten, Handwerke, Kunst, Sport und 
Bewegung  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Das Thema kann im Rahmen des Bausteins Gemeinwohlorientierung 
aufgegriffen werden. Das Konzept und die gemeinwohlorientierten Nut-
zungen und die Bedarfe werden mit den BürgerInnen vor Ort in einem 
iterativen Prozess entwickelt. 
2.3 Es soll diverse Werkstätten, eine große Oma-Kü-
che, ein riesiges Atelier, ein Ruhehaus, eine Zone 
zum Zurückziehen einen Raum für Gespräche ei-
nen Dorf-Marktplatz zum gemeinsamen Treffen, für 
den Ideenaustausch, zur Inspiration, für Trö-
del/Flohmärkte und für Kundgebungen. 
Kenntnsi-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Das Thema kann im Rahmen des Bausteins Gemeinwohlorientierung 
aufgegriffen werden. Das Konzept und die gemeinwohlorientierten Nut-
zungen und die Bedarfe werden mit den BürgerInnen vor Ort in einem 
iterativen Prozess entwickelt.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Einmal jährlich findet ein OpenHouse statt. Eltern, 
Freunde, Geschwister, Lehrer und alle Interessen-
ten besuchen das Dorf im Dorf. 
3 
3.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfspla-
nung aus dem Beschluss vom 2016 einige zentrale 
Mängel im Sinne einer innovativen und zukunftsge-
wandten Stadtentwicklung aufweist.  
Dazu gehören folgende Punkte:  
Nein Die Entwurfsplanung aus dem Jahre 2016 ist nicht Inhalt der Beteiligung, 
da die Planung 2018 überarbeitet und in veränderter Form im Februar 
2018 vom Stadtentwicklungsausschuss als Teilvorgabenbeschluss be-
schlossen.  
Dieser Teilvorgabenbeschluss wurde anhand von konkretisierenden Pla-
nungsvorgaben weiter aktualisiert und war als Strukturplan zum einen die 
Grundlage der erneuten frühzeitgen Beteiligung der Bevölkerung im Rah-
men des Bebauungspalanverfahrens und ist auch die Planungsgrundlage 
für das Wettbewerbsverfahren zum Grundsücksverkauf und des weiteren 
Bebauungsplanverfahrens. 
3.2 Der lange dreigeschossige GE-Riegel am nördli-
chen Rand ist architektonisch unambitioniert und 
sorgt für eine unangenehme Situation Richtung 
Deutz-Mülheimer Straße  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 3.1 
Zwischenzeitlich sind die beiden nördlichen Industriehallen zum Auen-
weg unter Denkmalschutz gestellt worden, sodass diese im Rahmen der 
weiteren Verfahren zu erhalten sind. 
3.3 Die Stellplätze werden vorrangig über Tiefgaragen 
erzielt, was am Rheinufer aufgrund der Hochwas-
serproblematik kritisch sein kann, deshalb wird die 
Errichtung einer Quartiersgarage vorgeschlagen. 
 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Siehe Nr. 3.1 
Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze wird im nun anschließen-
den Verkaufsverfahren mit integriertem Qualifizierungsverfahren erarbei-
tet. 
3.4 
 
Der Versiegelungsgrad entlang der NW einführen-
den Planstraße, die SÖ an das Wohngebiet an-
schließt ist problematisch. Dort wo Aufenthaltsqua-
lität geschaffen werden soll, drohen Hitzeinseln im 
Sommer sowie Probleme mit der Entwässerung.  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Siehe Nr. 3.1 
Die Themen Wärmebelastung und Entwässerung werden im Rahmen 
des anschließenden Wettbewerbsverfahren berücksichtigt.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
3.5 Gleiches gilt für den Quartiersplatz an der Kreu-
zung Auenweg Deutz-Mülheimer Straße. Zudem 
wird nicht ersichtlich wie der Platz belebt werden 
soll. Als Nutzungsbeispiele für das angrenzende 
Gebäude werden Dienstleistungen und Ärzte ange-
geben.  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Siehe Nr. 3.1 
Die sinnvolle Ausgestaltung und Integration einer Platzfläche im Bereich 
Auenweg/Deutz-Mülheimer Straße ist Teil der Aufgabenstellung des 
Wettbewerbsverfahrens. 
3.6 Die Verlängerung der Außenfläche zum Rhein läuft 
über den Auenweg ohne ersichtliche Querungs-
möglichkeit für Besucher. Wie soll hier eine sichere 
Verkehrssituation gewährleistet werden?  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Siehe Nr. 3.1 
Eine Anbindung des neuen Quartiers an den Rheinboulevard ist Teil der 
Aufgabenstellung des nun anschließenden Verkaufsverfahren mit inte-
griertem Qualifizierungsverfahren erarbeitet. 
3.7 Die Begründung der Planung macht keine Aussa-
gen zu Energiekonzepten oder nachhaltiger Bau-
weise. Solche Themen müssen von Beginn an mit-
gedacht werden. Gleiches gilt für die Entwässerung 
des Geländes und der allgemeinen Klimawan-
delanpassung. Raum für Retentionsflächen und 
Verschattung müssen frühzeitig bedacht werden. 
ja Dem Hinweis wird gefolgt. 
Siehe Nr. 1.18 und 1.22 
Konzepte zur Energieversorgung, nachhaltiger Bauweise, Klimawan-
delanpassungen und Entwässerung werden im Verkaufsverfahren mit in-
tegriertem Qualifizierungsverfahren erarbeitet. 
3.8 Trotz einiger Kritikpunkte wird die Planung begrüßt. Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
4 Es wird sich für das Entwicklungskonzept von 
raum13 ausgesprochen. 
 Siehe Nr. 1 
5 Es wird die beschränkte Form der Öffentlichkeits-
beteiligung kritisiert und ein seriöser Öffentlichkeits-
prozess gefordert. 
 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Aufgrund der Pandemielage im Herbst 2021 war keine Abendveranstal-
tung in Präsens, wie bei der Stadt Köln sonst üblich, möglich. Stattdes-
sen wurden andere Wege der Beteiligung und Information beschritten. 
Über Flyer wurde die an das Plangebiet angrenzende Nachbarschaft auf-
gerufen, sich zu beteiligen. Die übrige Stadtbevölkerung wurde über das

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Amtsblatt und die lokale Presse sowie den Internetauftritt der Stadt Köln 
und das digitale Beteiligungsportal „meinungfuer.koeln“ informiert. Auf 
drei verschiedene Weisen konnten Stellungnahmen eingereicht werden: 
postalisch, per E-Mail oder über die Diskussionsseite des Beteiligungs-
portals. 
6 
6.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass Kunst als Poten-
tial und nicht als Dekoration für die Entwicklung des 
Otto-Langen-Quartier genutzt und eingebracht wer-
den soll. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Siehe Nr. 1.2 
6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ein nach-
haltiges und zukunftsfähiges Konzept von raum13 
für die Entwicklung des Otto-&-Langen-Quartiers 
mit Finanzierungsmodellen, Nutzungskonzepten 
sowie Architektur-Plänen vorliegt.  
Kenntis-
nahme 
Siehe Nr. 1.2 
6.3 Es wird die Entwicklung eines Musterquartiers un-
ter Einbeziehung der Partizipation von Bürger:in-
nen und Künstler:innen und der erarbeiteten Kon-
zepte von raum13 in die Quartiersentwicklung ge-
fordert. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.2 und auch 1.4, 1.8, 1.24 
7 Die Plaung wird als sehr vielversprechend empfun-
den. Es wird angeregt, im Otto-Langen-Quartier 
eine Bäckerei anzusiedeln, da es diese im Bereich 
zwischen dem Wiener Platz und dem Deutzer 
Bahnhof derzeit nicht gibt. 
ja Dem Hinweis wird gefolgt.  
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für eine Nahversorgung geschaffen. 
 
8 
8.1 
 
Es werden die Ideen und Ergebnisse des intensi-
ven durch raum13 gestalteten Prozessen zum 
Otto-Langen-Quartier befürwortet und angeregt, 
diese in den weiteren Planungsprozess mit einzu-
beziehen. 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
Siehe Nr. 1.2, 1.24, 1.28

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Darauf aufbauend, wird darauf hingewiesen, dass 
folgene Eckpunkte zur Realisierung eines Realla-
bors als Musterquartier unverzichtbar sind: 
8.2 neue Formen des Wohnens und Arbeitens ja Der Forderung wird gefolgt. Siehe 1.15 
8.3 Immobilien von Vielen für Viele. nein Der Forderung kann im Rahmen des Grundstückvergabeverfahrens und 
des Bebauungsplanverfahrens nicht gefolgt werden. 
Siehe Nr. 1.4, Baustein Gemeinwohlorientierung 
8.4 Kleinteilige Parzellierung Konzeptvergabe auf 
Grundlage einer Quartierssatzung 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Siehe auch Nr. 1.2 und 1.25, 1.26 
8.5 Bodenbereitstellung z.B. durch Erbpacht nein Der Forderung kann im Rahmen des Bebauungsplans und des Grund-
stücksvergabeverfahrens nicht gefolgt werden, da die landeseigenen 
Grundstücksflächen an einen Investor verkauft werden. 
8.6 siehe 1.18 ja Dem Hinweis wird gefolgt, siehe Nr. 18, 1.22 
8.7 siehe 1.19 ja Der Forderung wird gefolgt. Siehe 1.19 
8.8 ein weitgehender Erhalt der bestehenden Architek-
tur 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Eine Identifizierung der erhaltenswerten Bausubstanz ist in Absprache 
mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege erfolgt.  
Eine Vorgabe im Qualifizierungsverfahren wird es sein, neben den Denk-
mälern und auch die erhaltenswerte Baustruktur größtmöglich zu erhal-
ten, in eine neue Bebauung zu integrieren und einer neuen Nutzung zu-
zuführen. 
8.9 ein Nutzungsmix aus mehr als 40% sozialem Woh-
nungsbau (Studentisches Wohnen, Wohnateliers, 
etc.), Gründerwerkstätten bzw. kleine und mittel-
ständische Betriebe, kulturelle Nutzungen, Kita-und 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
Gem. den Vorgaben des Kooperative Baulandmodells sind 30% der 
Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Bildungseinrichtungen, gemeinschaftlich organi-
sierte Akteure für Coworking, Kreativwirtschaft, 
Social Impact Labs und Community Center, sowie 
weitere zivilgesellschaftliche Quartiers-, Sozialpro-
jekte. 
Es wird ein entsprechender Nutzungsmix als Vorgabe für das Qualifizie-
rungsverfahren formuliert.  
Siehe 1.7 und 1.4  
8.10 Eine Entwicklung nach und nach aus dem Bestand 
heraus unter Berücksichtigung der historischen Be-
deutung. Dies widerspricht der Vergabe der Fläche 
an ein Planungsbüro, das aus "einem Guss" plant. 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Eine schrittweise Entwicklung ist nicht vorgesehen. Es soll die Gesamt-
fläche der Eigentümerin NRW.Urban veräußert werden und im Anschluss 
anhand der im Verkaufsprozesses erarbeiteten Planung realisiert wer-
den. Gleichwohl soll der historische Bestand bei der Planung berücksich-
tigt werden. 
Siehe auch Nr. 1.2 
8.11 Es wird darauf hingewiesen, dass das Otto-Langen 
Quartier nur gemeinsam, parteiübergreifend mit 
den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden 
kann, so wie es von raum13 im Deutzer Zentral-
werk der schönen Künste praktiziert worden ist. 
Daher wird es für zwingend notwendig gehalten, 
den städtischen Beteiligungsprozess, der derzeit 
nur digital, ohne Kommunikationsmöglichkeiten der 
Betroffenen und Engagierten geplant ist, zu verlän-
gern und zu öffnen. Beteiligungsverfahren müssen 
gründlicher erfolgen. raum13 sollte hier unbedingt 
einbezogen werden und das Deutzer Zentralwerk 
der schönen Künste als Ort im Quartier, als Anker-
punkt wieder zur Verfügung stehen. 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Das Bebauungsplanverfahren befindet sich in einem weiter fortgeschritte-
nen Verfahrensschritt. 
Nach dem formalen Beteiligungsschritt gemäß §3 (1) BauGB, der auf-
grund von veränderten Rahmenbedingungen nochmals durchgeführt 
wurde, schließt nun der Verkaufsprozess mit integriertem Qualifizierungs-
verfahren an, da das Grundstück auf Wunsch der derzeitigen Eigentüme-
rin – NRW.Urban – veräußert werden soll. Der Verfahrenschritt der öf-
fentlichen Beteiligung im Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen und 
kann nicht verlängert werden. 
Siehe Nr. 1.29 und 1.2 
Für die Flächen, die für eine gemeinwohlorientierte Nutzung vorgesehen 
werden, sollen frühzeitig im Dialog mit den Bürger*innen und Akteur*in-
nen vor Ort der Prozess entwickelt werden. Siehe Nr. 1.4 
9-10 siehe Nr.1  siehe Nr.1 
11 Siehe Nr. 1.1, 1.2, 1.3, 1.7   Siehe Nr. 1.1, 1.2, 1.3, 1.7

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
11.1 
11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (BMZ) umfangreiche Fördermittel für resiliente 
und integrierte Stadtentwicklung ausgibt und dabei 
mit der Weltbank und UN Organisationen für neue 
Konzepte kooperiert. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren geprüft. 
12 Siehe Nr.1  siehe Nr.1 
13 Es wird gefordert, dass die Fläche ausschließlich 
dem Gemeinwohl dienen soll und mind. 70% geför-
derter Wohnungsbau.. 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. Es soll ein gemischt genutzes Quartier 
entstehen, nur für eine Fläche von 5.000 m² BGF werden konkrete Vor-
gaben zum Thema Gemeinwohlorientierung in der Aufgabenstellung zum 
Grundstücksvergabeverfahren formuliert. Siehe Nr. 1.4 und 8.9 
14 
14.1 
Siehe Nr.1  siehe Nr.1 
14.2 Es wird angeregt, dass auf eine klimaneutrale Be-
bauung und Nutzung geachtet wird und die Anbin-
dung an ÖPNV (DM-Straße) und car Sharing Ange-
bote sichergestellt werden.  
 
Wichtig ist zudem die weitestgehende Erhaltung 
der historischen Bausubstanz. 
ja Der Forderung wird soweit möglich gefolgt.  
Durch den hohen Anteil an Bestandsbebauung und denkmalgeschützten 
Gebäuden kann die geforderte Klimaneutralität hinsichtlich der Bebauung 
nicht zugesichert werden. Klimaneutrale Nutzungen können im Bebau-
ungsplanverfahren nicht festgesetzt werden. 
Die neu zu errichtenden Gebäude sollen den Zielen der Klimaleitlinien 
der Stadt Köln entsprechen. 
Siehe Nr.1.18, 1.22  
Zum Thema ÖPNV-Anbindung und Mobilität siehe Nr. 1.19 
15-16 Siehe Nr.1  siehe Nr.1 
17 Siehe Nr.1  siehe Nr.1

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
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Stellungnahme der Verwaltung 
 
17.1 
17.2 Es wird darauf hingeweisen, dass intensive, krea-
tive und niedrigschwellige Angebote, die zu einer 
breiten Beteiligung in der Bürgerschaft führen, 
wichtig sind. Sie führen zu einer starken Akzeptanz 
in der Gesellschaft sowie zu einem Quartier, wel-
ches die Bedürfnisse und den Bedarf der Stadtge-
sellschaft betrifft.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.2, 1.4 zum Thema Gemeinwohlorientierung 
18-22 Siehe Nr.1  siehe Nr.1 
23 Es wird angeregt, historische Bedeutung und äs-
thetische Kraft dieses Ortes in seiner Einmaligkeit 
erhalten, als Gesamtkomplex. Eine Besonderheit 
dieses Ortes ist das Zusammenspiel von Innen-, 
Außen- und Innen+Außen-Räumen. Dies bedarf 
besonderer Berücksichtigung und Erhaltung. Die 
Idee des 3. Ortes steuert im Sinne eines barriere-
freien und individuellen Zugangs für möglichst viele 
Menschen. Kinder und Jugendliche im Blick haben, 
ihnen Raum geben. 
ja Dem Hinweis wird gefolgt. 
Es ist Teil der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren der beson-
deren historische Bedeutung des Ortes gerecht zu werden und bei der 
Planung zu berücksichtigen 
24-28 Siehe Nr.1  siehe Nr.1 
29 
29.1 
Siehe Nr.1  siehe Nr.1 
29.2 Es wird die Umsetzung eines "Social Impact Labs / 
Community Center angeregt. Im Rahmen einer zu-
beantragenden Förderung einen Gesundheits- und 
Informationskiosk als wichtigen Aspekt der Quar-
tiersentwicklung einbringen. Ein solcher Kiosk soll 
ein niederschwelliger Begegnungsort sein, an dem 
Gesundheitskompetenz sowie Umgangmit Informa-
tionen im Internet und deren Verlässlichkeit vermit-
zur Kennt-
nis 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Siehe auch Nr. 1.4, könnte im Baustein Gemeinwohlorientierung und 
beim zukünftigen Nutzungskonzept der städtischen Gebäude berücksich-
tigt werden.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
telt wird. Weiterhin könnten einfache Gesundheits-
leistungen wie Check-Ups und Impfungen angebo-
ten werden. Die Schirmherrschaft hierzu könnte 
durch die allgemeinmedizinischen Lehrstühle Köln 
und Witten (Campus Köln) übernommen werden, 
als deren Mitarbeiter ich die entsprechenden Ge-
staltungsrechte habe. 
30-33 siehe Nr.1  siehe Nr.1 
34 
34.1 
Die erneuet frühezeitige Öffentlichkeitsveranstal-
tung nur digital duchzuführen ist der Bedeutung 
des Areals nicht angemessen. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr.5 
34.2 Es wird angeregt, dass die Stadt Köln die landesei-
genen Flächen von NRW.Urban erwirbt. 
nein Siehe 1.3 
34.3 Es ist unbedingt zu vermeiden, dass ein einziger 
Investor das ganze Areal beplant und bebaut – 
stattdessen sollte die Grundstücksvergabe kleintei-
lig und im Erbbaurecht erfolgen. Für den Woh-
nungsbau sind Gesellschaften wie die städtische 
GAG sowie Wohnungsbau-Genossenschaften 
erste Wahl und Garant für einen großen Anteil öf-
fentlich geförderter Wohnungen. 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt.  
Die Grundstücksflächen werden von NRW.Urban als Einheit an einen In-
vestor verkauft.  
Siehe auch Nr. 1.3 
34.4 Die Planung eines neuen Quartiers soll sozialen, 
ökologischen und klimagerechten baulichen Anfor-
derungen genügen, und berücksichtigen, dass es 
sich um ein industriegeschichtliches Denkmal (Aus-
gangspunkt für die Motorisierung der Welt) handelt.  
Es ist wünschenswert neben den Denkmälern auch 
weitere Gebäude zu erhalten und für eine neue 
Nutzung lediglich umzubauen, statt sie abzureißen. 
ja Der Forderung wird gefolgt. Die Aspekte werden in der Aufgabenstellung 
zum Wettbewerbsverfahren berücksichtigt. 
Siehe 1.1, 1.18 und 1.22 
Die Denkmäler und die erhaltenswerte Gebäudestrukturen, sollen weitest-
gehend erhalten bleiben und auch zukünftig das industrielle Erbe erlebbar 
machen. Ergänzt werden sollen diese durch Neubauten, deren Architek-
tursprache den historischen Gebäuden und Strukturen in angemessener

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
In den Erdgeschossen sollten Durchgänge vorge-
sehen werden, um so attraktive Plätze im Inneren 
zu ermöglichen / zu erschließen. 
Weise gerecht wird und gleichzeitig auch offen ist für neue zukunftswei-
senden Gestaltungsformen und Bauweisen. Es sind insbesondere für die 
denkmalgeschützten Gebäude innovative Nutzungsideen zu entwickeln. 
Vernetzte Wegebeziehungen und die Gestaltung von attraktiven Plätzen 
ist Teil der Aufgabenstellung im Grundstücksverkaufsverfahren. 
34.5 Es wird angeregt, die vorliegende Planung, die 
zwei 12-geschossige Hochhäuser als einzige 
Wohngebäude vorsieht, in eine möglichst kleintei-
lige Nutzungsmischung umzuändern. Die Hochhäu-
ser würden als Fremdkörper empfunden und au-
ßerdem das Mikroklima durch starke Windströmun-
gen negativ beeinflussen.  
Eine Durchmischung mit Wohnungsnutzung kann 
so geplant werden, dass dennoch jeweils der Si-
cherheitsabstand zum Hafen eingehalten wird. Eine 
kleinteilige Nutzungsmischung würde zum Entste-
hen eines lebendigen Viertels mit hoher Wohn- und 
Aufenthaltsqualität beitragen. Dabei könnte Wohn-
raum wie auch z.B. Büros und Ateliers jeweils in 
den Geschossen geschaffen werden, während sich 
im Erdgeschoss z.B. eine Nutzung mit Läden, 
Gastronomie und Gewerbe anbietet. 
Da Wohnraum dringend benötigt wird, soll ein hälf-
tiger Anteil für Wohnen geplant werden. 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. Die Planung mit zwei 12-geschossi-
gen Gebäuden wird nicht umgesetzt, sie wird abgelöst durch das Ergeb-
nis des in das Grundstücksverfahren integrierten Wettbewerb. Siehe Nr. 
1.2 
Siehe auch 3.1  
Das, aus den Ideen des Werkstattverfahrens weiterentwickelte Hoch-
hauskonzept für den Gesamtraum Mülheimer Süden sieht an städtebau-
lich markanten und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten insbe-
sondere entlang des Auenwegs Hochpunkte vor. Einer dieser Hoch-
punkte ist auch im Otto-Langen-Quartier vorgesehen. Aufgrund der, sich 
aus den Vorgaben des Denkmalschutzes ergebenden Abstandsregelun-
gen zu den auf der Grundstücksfläche vorhandenen denkmalgeschützten 
Gebäuden, ist im Otto-Langen-Quartier nur noch ein Hochpunkt möglich, 
dieser kann nur im südwestlichen Grundstücksbereich in einem Mindest-
abstand von 50 m zu den angrenzenden Denkmälern angeordnet wer-
den. 
Aus diesem Grund kann die Planung mit zwei 12-geschossigen Hoch-
häusern nicht realisiert werden. Auf der Grundlage des weiterentwickel-
ten Hochhauskonzeptes wird im Rahmen des Grundstücksverkaufsver-
fahrens ein städtebauliches Konzept entwickelt. 
Teile des Plangebietes können als urbanes Gebiet (MU) festgesetzt wer-
den. Das Urbane Gebiet zeichnet sich durch eine gemischte Nutzung aus 
Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und andere Nutzungen aus. Da der 
westliche Teil des Plangebietes innerhalb der Schutzradien des Mülhei-
mer Hafens liegt, in dem keine sensiblen Nutzungen wie beispielsweise 
Wohnen oder Kindertagesstätten verortet werden dürfen, ist solch eine 
Festsetzung für das gesamte Plangebiet nicht möglich, da eine der

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Hauptnutzungen, die ein MU prägen – Wohnen -, nicht zulässig ist. Ob 
ein hälftiger Anteil für Wohnen erreicht werden kann, wird im weiteren 
Verfahren entwickelt. 
Zum Nutzungsmix Siehe 1.7 
35-36 Siehe Nr.1  siehe Nr.1 
37 
37.1 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass durch diese Pla-
nung die Schiffswerft im Mülheimer Haren direkt 
betroffen ist, da damit schutzbedürftige Nutzungen 
an den Betrieb der Werft heranrücken könnten. 
Hierdurch können Nutzungskonflikte insbesondere 
wegen der Schallemissionen der Werft begründet 
werden. 
Derzeit führt die Stadt Köln die Verfahren der 208. 
und 216. Änderung des Flächennutzungsplans 
durch, die den gesamten Mülheimer Süden inklu-
sive Hafen umfassen. Im Rahmen der ersten Of-
fenlage wurden erhebliche Bedenken geltend ge-
macht. Diese betrafen insbesondere das Heranrü-
cken schutzbedürftiger Nutzungen an die beste-
henden Gewerbebetriebe und die gewerbliche Nut-
zung im Bereich des Mülheimer Hafens und daraus 
resultierende Lärmkonflikte. Es wird, insbesondere 
an Ermittlung der Belastung des Plangebiets durch 
Geräusche aus gewerblichen Quellen und der 
Schifffahrt kritisiert und auf die als Anlage 1 beige-
fügte Stellungnahme zur 216. Änderung des FNP 
als Anlage 1 hingewiesen. Die vorgebrachten Ein-
wendungen waren auch Gegenstand einer intensi-
ven Prüfung der bisherigen Planungsansätze. 
Für die Verfahren der 208. und 216. Änderung des 
Flächennutzungsplans hat die Stadt Köln selbst ein 
Kenntnis-
nahme 
Der mögliche Immissionskonflikt ist der Verwaltung bekannt. Diese hat 
bereits im Rahmen der 216. FNP-Änderung mit einem ausführlichen 
Schalltechnischen Gutachten auf den möglichen Immissionskonflikt zwi-
schen Nutzungen im Hafen und den landseitig geplanten Vorhaben rea-
giert.

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Stellungnahme Berücksich-
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Stellungnahme der Verwaltung 
 
neues Gutachten bei der Accon Köln GmbH einge-
holt, um sicherzustellen, dass alle Lärmquellen des 
Mülheimer Hafens unter Zugrundelegung der pla-
nungsrechtlich relevanten Maßstäbe realitätsnah 
erfasst und betrachtet werden. Als Ergebnis,wurde 
das Planungskonzept für die 216. Änderung des 
Flächennutzungsplans, indessen Geltungsbereich 
auch das Plangebiet des Bebauungsplans „Otto-
Langen-Quartier liegt, nachfolgend deutlich abge-
ändert. Es ist nunmehr ein gewerblichen Nutzun-
gen vorbehaltener „Schutzriegel" zwischen dem 
Hafen einerseits und den schutzbedürftigen Nut-
zungen insbesondere in den Mischgebieten ande-
rerseits vorgesehen. Hierdurch soll der erforderli-
che Immissionsschutz der schutzbedürftigen Nut-
zungen einerseits sowie der weitere Betrieb der ge-
werblichen schifffahrtlichen Nutzungen im Hafenbe-
reich andererseits gewährleistet werden. 
Ausweislich der Begründung des Planungskon-
zepts zum Otto-Langen-Quartier sollen aufgrund 
der einzuhaltenden Schutzradien der Liegestellen 
für Gefahrgutschiffe im Mülheimer Hafen die ge-
werblichen Nutzungen auf der zum Hafengebiet lie-
genden Seite des Plangebiets gelegen sein. 
37.2 Es wird angemerkt, dass das aktuelle Planungs-
konzept nicht geeignet erscheint, den zukünftigen 
Nutzern des Gebiets einen ausreichenden Immissi-
onsschutz zu gewährleisten. Denn die bisherige 
Planungskonzeption weist breite Öffnungen der 
zum Hafen gerichteten Bereiche für gewerbliche 
Nutzungen auf. Es ist keine geschlossene Front 
zum Hafen vorgesehen, die einen ausreichenden 
Schutz der Bereiche für Wohnnutzungen von dem 
Ja Im Rahmen eines Konzeptausschreibungsverfahren werden unter ande-
rem städtebauliche Aspekte geregelt werden. In der von der Verwaltung 
mit NRWUrban als Grundstückeigentümerin formulierten Konzeptaus-
schreibung werden auch Belange des Immissionsschutzes dargestellt 
und deren Berücksichtigung eingefordert. Diese finden in der anschlie-
ßenden Auswahl des Bewerberkonzeptes für die Umsetzung Berücksich-
tigung.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
vom Hafen ausgehenden Lärmemissionen sicher-
stellt. Aus diesem Grund ist in dem Planungsgebiet 
mit einer Beaufschlagung von Gewerbelärm zu 
rechnen, der mit relevanten Richtwerten der TA 
Lärm unvereinbar ist.  
Das städtebauliche Planungskonzept in der am 23. 
September 2021 im Rahmen der frühzeitigen Betei-
ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
bekannt gemachten Fassung führt dazu, dass ins-
besondere die Belange der benachbarten Schiffs-
werft betroffen sind. 
37.3 Der städtebauliche Entwurf sieht vor, einen Groß-
teil des alten Gebäudebestandes in der Form denk-
malgeschützter Industriebauten sowie die Struktur 
der Werkstraßen und Raumkanten zu erhalten und 
einer neuen Nutzung zuzuführen. Aufgrund der 
Schutzradien der Liegestellen für Gefahrgutschiffe 
im Mülheimer Hafen sollen sich gewerbliche Nut-
zungen zum Hafengebiet orientieren. Neben Ge-
werbe sind hier ausweislich der schematischen 
Darstellung Büros, Dienstleistungen, Handwerks-
betriebe, Kulturbetriebe und Gastronomie ange-
dacht. Außerhalb der Schutzradien soll ein ge-
mischtes Quartier für Wohnen in Verbindung mit 
gewerblichen Nutzungen, soziale Infrastruktur wie 
Kita entstehen. Daneben sind öffentliche Grünflä-
chen in dem Plan enthalten. 
Das städtebauliche Planungskonzept geht von brei-
ten Öffnungen der zum Hafenbereich ausgerichte-
ten Gewerbebebauung aus. Eine geschlossene 
Front zum Hafen ist nicht vorgesehen. Es ist zwar 
geplant, dass die gewerblichen Nutzungen an der 
Kenntnis-
nahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
zum Hafen gelegenen Seite des Plangebiets ent-
stehen sollen. Wegen der vorgesehenen Öffnun-
gen dürften diese aber keine ausreichende Schutz-
riegelfunktion zugunsten der schutzbedürftigen 
Nutzungen haben. 
37.4 Der Werftbetrieb im Mülheimer Hafen ist bereits 
seit 1898 im Mülheimer Hafen ansässig. Als einzi-
ger Hafen auf Kölner Stadtgebiet ist der Mülheimer 
Hafen einschließlich seiner Wasserfläche Bestand-
teil der gemäß § 1 Bundeswasserstraßengesetz 
gewidmeten internationalen Wasserstraße „Rhein". 
Er steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutsch-
land. und ist als Schutz- und Sicherheitshafen ge-
widmet. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Werft als In-
standsetzungsbetrieb für die gewerbliche Binnen-
schifffahrt ein notwendiger Dienstleister ist. Der 
Werft kommt für die Schifffahrt auf dem Rhein und 
insbesondere im Kölner Chemiegürtel mit seinen 
zahlreichen Tankschifffahrtsbewegungen große 
Bedeutung zu. Denn sie zählt nicht nur zu einer der 
größten Instandsetzungs- und Wartungswerfen 
deutschlandweit, sondern kann aufgrund ihres 24-
stündgen Betriebes insbesondere auch in Notfällen 
den für die Region sehr bedeutsamen Schifffahrts-
betrieb aufrechterhalten. 
Der Standort im Mülheimer Hafen erfüllt aufgrund 
seiner Lage am Wasser, der ausreichenden Nach-
frage (bedingt durch das hohe Schifffahrtsaufkom-
men in diesem Rheinabschnitt) und aufgrund sei-
ner baulichen Ausstattung alle grundsätzlichen Vo-
raussetzungen für eine Reparaturwerft. 
Kenntnis-
nahme 
Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit einschließlich Betriebszeiten 
der Kölner Schiffswerft Deutz ist der Verwaltung bekannt und wird von 
der Verwaltung anerkannt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Für die Schifffahrt in der Region ist die Werft daher 
unverzichtbar. Sie hat für die Rheinschifffahrt eine 
zukommende große Bedeutung. Dessen Systemre-
levanz wird von dem Wasserstraßen- und Schiff-
fahrtsamt Köln und auch dem Bundesverkehrsmi-
nisterium bestätigt. siehe Anlage 2 zur Stellung-
nahme  
Bei der Werft handelt es sich um eine nach 
BlmSchG genehmigungspflichtige Binnenschiffs-
werft. Wegen ihrer Inbetriebnahme vor Inkrafttreten 
des BlmSchG wurde die nach § 16 GewO und § 67 
BlmSchG angezeigt und ist damit immissions-
schutzrechtlich zulässig. Sämtliche Arbeiten mit al-
len verfügbaren Gerätschaften und Anlagen dürfen 
innerhalb 24-Stunden an den sechs Werktagen 
durchgeführt werden. 
Für die weitere Darstellung der Werft und ihres Be-
triebs wird auf die, der Stadt Köln vorliegenden 
schriftsätzlichen Darstellungen im Normenkontroll-
verfahren zum Bebauungsplan Euroforum Nord, 1. 
Änderung, bei dem OVG NRW (Az. 7 D 87/19.NE) 
verwiesen. Den Inhalt der vorgenannten Darstellun-
gen wird insgesamt auch zum Gegenstand einge-
reichten Stellungnahme. 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer 
Reparaturwerft für Binnenschiffe lärmintensiv ist. 
Dies ist insbesondere durch die Arbeiten an den 
aus Metall gebauten Schiffen und durch die mit 
dem Werftbetrieb verbundenen Verkehrsbewegun-
gen zu Lande und zu Wasser begründet. Die Pla-
nung des Heranrückens schutzbedürftiger Nutzun-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
gen an einen Werftbetrieb muss das berücksichti-
gen, um spätere Nutzungskonflikte und Betriebsbe-
schränkungen zu vermeiden. 
37.5 Das bisherige Planungskonzept ist grundlegend zu 
überarbeiten. Die Belange der Kölner Schiffswerft 
Deutz sowie der Binnenschifffahrt und gewerblicher 
Nutzer im Hafenumfeld sind stärker als bisher zu 
berücksichtigen. 
teilweise Das Planungskonzept ist die Grundlagen für das Grundstücksverkaufs-
verfahren. Im Rahmen Wettbewerbsverfahrens zum Grundstücksverkauft 
wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, dass dann die Grundlage für 
das weitere Bebauungsplanverfahren wird. Die Belange der Kölner 
Schiffswerft Deutz sowie der Binnenschifffahrt und gewerblicher Nutzer 
im Hafenumfeld werden ausreichend berücksichtigt. Hierzu hat die Ver-
waltung bereits in 2019 ein entsprechendes umfassendes schalltechni-
sches Gutachten vorgelegt. 
37.6 Es wird darauf hingewiesen, dass eine baugebiets-
übergreifende sachgerechte Auseinandersetzung 
mit der Lärmthematik zu erfolgen hat. Auf das Plan-
gebiet wirken insoweit gewerbliche Schallquellen 
insbesondere aus dem westlich gelegenen Hafen-
bereich mit der Werft unserer Mandantin und ande-
ren Gewerbebetrieben ein. An den relevanten Im-
missionsorten im Plangebiet ist somit für die Beur-
teilung der Frage, ob relevante Immissionsricht-
werte der TA Lärm eingehalten werden, der Lärm-
beitrag dieser gewerblichen Schallquellen insge-
samt als (Gesamt-) Vorbelastung in den Blick zu 
nehmen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des 
Verfahrens der 216. Flächennutzungsplanänderung 
bei den Emissionsbeiträgen nur für die Werft ein re-
alistischer Worst-Case-Ansatz ermittelt; bei den üb-
rigen Gewerbebetrieben, die in das Runde-Tisch-
Verfahren nicht eingebunden gewesen sind, ist das 
unterblieben.  
nein Im Vorfeld der Erstellung des von der Stadt beauftragten Schalltechni-
schen Gutachtens zum Mülheimer Hafen wurde neben einer umfassen-
den Ortsbesichtigung auch Gespräche mit den Betreibern der im und am 
Hafen ansässigen Betriebe geführt. Diese waren neben der Kölner 
Schiffswerft Deutz (KSD) insbesondere das Wasser- und Schifffahrtsamt 
(WSA), die Fa Moisl Bautaucher, die Fa. Heipa Boote und die Diskothek 
„Bootshaus“. Die Fa. Heipa-Boote wird von lediglich zwei Personen be-
trieben, so dass schon von daher kein regelhafter Nachtbetrieb stattfin-
den kann. In den letzten Jahren war der Stadtverwaltung lediglich ein ein-
ziger Nachteinsatz der Fa. Heipa-Boote gemeldet, es handelte sich um 
die Bergung eines havarierten Sportbootes mittels des bei der Fa. Heipa-
Boote vorhandenen Drehkrans. In Abstimmung mit der Firma Heipa-
Boote wurde entsprechend abgestimmt, dass hier kein nächtlicher Regel-
betrieb anzusetzen ist. Einzelne nächtliche Aktivitäten dieser Fa. können 
gemäß TA-Lärm als seltenen Ereignisse bewertet werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Um den Anforderungen an eine zutreffende Ermitt-
lung der lärmrelevanten Belange gerecht zu wer-
den, wird angeregt, im Rahmen der weiteren Be-
bauungsplanaufstellung für das Otto-Langen-Quar-
tier eine Ermittlung der Gesamtbelastung des Plan-
gebiets mit Lärm aus allen relevanten gewerblichen 
Quellen durchzuführen und das erforderliche Ab-
wägungsmaterial sorgfältig zu ermitteln. 
37.7 Insbesondere müssen im Rahmen des weiteren 
Planverfahrens auch die von Schiffsbewegungen, 
die dem Werftbetrieb zuzuordnen sind, ausgehen-
den Geräusche und deren Einwirkung auf das 
Plangebiet berücksichtigt werden. Die im Rahmen 
des Verfahrens zur 216. Änderung des Flächennut-
zungsplans herangezogene schalltechnische Un-
tersuchung der Accon GmbH berücksichtigt entge-
gen Ziff. 7.4 der TA Lärm nicht ausreichend die 
dem Betrieb unserer Mandantin zuzurechnenden 
Schiffsbewegungen und bewertet diese nicht nach 
TA Lärm. Nach dieser Vorschrift sind Verkehrsge-
räusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der 
Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem 
Betrieb der Anlage entstehen, der zu beurteilenden 
Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übri-
gen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei 
der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen 
und zu beurteilen. Die TA Lärm geht demnach da-
von aus, dass alle Geräusche, die durch Tätigkei-
ten oder Geschehensabläufe im Zusammenhang 
mit der bestimmungsgemäßen Nutzung einer An-
lage hervorgerufen werden, als Anlagengeräusche 
zu betrachten und bewerten sind. 
nein Im Hafenbecken findet Schiffsverkehr statt, der sowohl der Kölner 
Schiffswerft (KSD) als auch anderen Zielen zuzuordnen ist. Eine Diffe-
renzierung war im Rahmen der Gutachtenerstellung nicht möglich. Es 
waren auch seitens der Kanzlei Luther keine Anzahlen von Schiffsbewe-
gungen zu bzw. von der Werft oder innerhalb des Hafenbeckens vorge-
legt worden, die eine Differenzierung hätte ermöglichen können. In Ab-
stimmung mit KSD und der Stadtverwaltung hat der Gutachter eine An-
nahme zu den Schiffsbewegungen im Hafen getroffen. 
 
Entsprechen hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gutachterbüro 
ACCON die Beurteilung der vom Schiffsverkehr im Mülheimer Hafen aus-
gehenden Lärmimmissionen gemäß DIN 18005 vorgenommen. 
Im Übrigen sei der Vollständigkeit halber darauf verwiesen, dass der 
Lärm von sehr langsam fahrenden Schiffen im Hafenbecken gegenüber 
anderen Lärmquellen deutlich in den Hintergrund tritt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 
92. EL Februar 2020, TA Lärm Nr. 7.7 Besondere 
Regelungen, Rn. 36. 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-
gerichts ist dementsprechend auch der unter Inan-
spruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums ab-
gewickelte Zu- und Abgangsverkehr einer Anlage, 
deren Nutzung den Verkehr auslöst, dieser Anlage 
zuzurechnen, sofern er sich innerhalb eines räumli-
chen überschaubaren Bereichs bewegt und vom 
übrigen Verkehr unterscheidbar ist. 
BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, 4 C 5/98, Rn. 
37 —juris m.w.N. 
Diese Verkehrsgeräusche sind damit in die Bewer-
tung nach TA Lärm einzubeziehen. Nur Verkehr, 
der nicht diesen Vorgaben entspricht, kann hin-
sichtlich seiner Schallbeiträge nach den Immissi-
onsrichtwerten der 16. BlmSchV beurteilt werden. 
Hausmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 
92. EL Februar 2020, TA Lärm Nr.7.4, Rn. 41. 
Eine Begrenzung dahingehend, dass sich Ziff. 7.4 
der TA Lärm ausschließlich auf Fahrzeuggeräu-
sche auf Straßen und Schienenwegen bezieht, 
kann der Vorschrift nicht entnommen werden. Denn 
der Sinn und Zweck der Norm liegt darin, sämtliche 
Verkehrsgeräusche, die im Zusammenhang mit 
dem Betrieb der Anlage entstehen und durch die-
sen veranlasst werden, dieser zuzurechnen. 
Hausmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 
92. EL Februar 2020, TA Lärm Nr. 7.4, Rn. 37 f.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die TA Lärm 1968 enthielt hierfür keine Regelung, 
so dass diese Lücke von der Rechtsprechung ge-
schlossen wurde. Nach dieser war der bei der Be-
urteilung der von Anlagen ausgehenden Lärmein-
wirkungen auch der mit ihnen typischerweise ver-
bundene Zu- und Abgangsverkehr zu berücksichti-
gen, soweit er sich noch innerhalb eines räumlich 
überschaubaren Bereichs der Anlage bewegte und 
noch nicht im allgemeinen Verkehr aufgegangen 
war. 
Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, 4 C 6 und 
7/85, NVwZ 1987, 1078 (1079); Beschluss vom 9. 
Oktober 1990, 4 B 121 /90, NVwZ 1991, 267 (267); 
Beschluss vom 23. Juli 1992, 7 B 103.92, BeckRS 
1992, 31263327; Urteil vom 27. August 1998, 4 C 
5.98, NVwZ 1999, 523 (526 ff.). 
Bei einer Werft besteht aber ein großer Teil des Zu- 
und Abgangsverkehrs bestimmungsgemäß aus 
Schiffsbewegungen, so wie bei einer Kfz-Werkstatt 
dieser Verkehr aus Kfz-Bewegungen besteht. Wa-
rum Schiffsbewegungen nach Ziff. 7.4 der TA Lärm 
bei einer Werft nicht relevant sein sollen, Kfz-Be-
wegungen bei einer Kfz-Werkstatt aber schon, 
wäre nicht erklärlich: In beiden Konstellationen 
handelt es sich um Verkehrsgeräusche von Was-
ser- bzw. Straßenfahrzeugen, die durch den Be-
trieb einer stationären Anlage veranlasst werden 
und jedenfalls bei einem ausreichenden räumlichen 
Bezug dieser auch konkret zugerechnet werden 
können. 
Maßgeblich für die Anwendung der Ziff. 7.4 Abs. 1 
TA Lärm ist damit, ob die Schiffsgeräusche auf 
dem Betriebsgrundstück bzw. bei der Ein- oder 
Ausfahrt zur bzw. von der Werft im Zusammenhang

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
mit der bestimmungsgemäßen Werftnutzung ste-
hen. Wenn das der Fall ist, sind sie in Schallunter-
suchungen entsprechend zu betrachten und nach 
TA Lärm zu bewerten. 
Als Betriebsgrundstück ist dabei der Teil der Erd-
oberfläche zu sehen, auf dem sich die Anlage be-
findet, sowie die umliegenden Flächen, soweit sie 
der bestimmungsgemäßen Nutzung der Anlage 
dienen. Entscheidend sind die konkreten Verhält-
nisse vor Ort und die Verkehrsanschauung. 
Hausmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 
92. EL Februar 2020, TA Lärm Nr.7.4, Rn. 40. 
Der Mülheimer Hafen einschließlich seiner Wasser-
Fläche (Hafenbecken) ist zwar Bestandteil der ge-
mäß § 1 Bundeswasserstraßengesetz gewidmeten 
internationalen Wasserstraße „Rhein" und steht im 
Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Bei der 
Abgrenzung eines Betriebsgrundstücks von öffentli-
chen Verkehrsflächen kommt es jedoch nicht auf 
die Eigentumsverhältnisse an. 
Aus diesem Grund ist der Begriff des „Betriebs-
grundstücks" weit im Sinne von Betriebsgelände 
auszulegen. 
Vgl. Feldhaus/Tegeder, Bundesimmissionsschutz-
recht, Loseblattwerk Stand 2014, TA Lärm Nr. 7, 
Rn. 37. 
Es ist offensichtlich, dass die zu reparierenden 
Schiffe ausschließlich über das Hafenbecken die 
Werft erreichen können. Eine andere Zuwegung für 
die Schiffe existiert nicht.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die von den die Werft besuchenden Wasserfahr-
zeugen im Bereich des Hafens bei der Zu- und Ab-
fahrt sowie der Umlegung im Werftbereich emittier-
ten Geräusche stehen auch im Zusammenhang mit 
der Werft, da sie durch den bestimmungsgemäßen 
Anlagenbetrieb versucht werden. Sie sind damit 
der Anlage zuzurechnen und wie alle anderen An-
lagengeräusche ausschließlich nach der TA Lärm 
zu ermitteln und zu beurteilen. 
Das Gutachten der Accon GmbH hat das nicht be-
rücksichtigt. Die Ermittlung der Immissionsbelas-
tung des Plangebiets der 216. Änderung des Flä-
chennutzungsplans ist damit aber offenkundig un-
zureichend und fehlerhaft. 
Weiterhin unzureichend in dem Verfahren der 216. 
Flächennutzungsplanänderung ist auch die Berück-
sichtigung der Schallbeiträge, die von den im 
Werftbereich sowie im weiteren Bereich des Ha-
fens liegenden Schiffen ausgehen.  
37.8 Insoweit wird in den vorliegenden Schallprognosen 
nicht beachtet, dass es auf den im Hafenbereich 
liegenden Schiffen auch nachts zu Instandset-
zungsarbeiten kommt, die mit intensiven Schalle-
missionen verbunden sind. Hierauf war im Rahmen 
der Konsultationen des Runden Tisches ausdrück-
lich hingewiesen worden. Die Binnenschiffer nutzen 
auch ihre nächtlichen Liegezeiten im Hafen regel-
mäßig für derartige Arbeiten, für die teilweise auch 
Fremdunternehmen an Bord der Schiffe gehen. Es 
ist gerade eine der Funktionen eines Schutzhafens, 
solche Instandsetzungsarbeiten zu ermöglichen. 
Die Schallbeiträge nächtlicher Arbeiten auf den 
nein Diese Thematik war mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt im Rahmen 
der Erstellung der schalltechnischen Untersuchung ACCON im Auftrag 
der Stadt Köln besprochen worden. Für die Liegeplätze für Schiffe, die 
Gefahrstoffe transportieren, ist ein solcher Zuschlag im Rahmen der 
schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Schiffen müssen daher in die Schallprognose ein-
bezogen werden; hier darf nicht eine Unterlassung 
solcher Arbeiten zur Nachtzeit unterstellt werden. 
37.9 Es wird darauf hingewiesen, dass für die schall-
technische Untersuchung und der darin zugrunde 
gelegten Anzahl angenommene Schiffe, die gleich-
zeitig im Hafen liegen, im Rahmen eines realisti-
schen Wort-Gase-Szenarios von bis zu 60 Schiffen 
im Hafenbereich auszugehen ist. All dies ist im ge-
genständlichen Planungsverfahren sorgfältig zu er-
mitteln und zu würdigen. 
nein Hier wird auf die Funktion des Mülheimer Hafens als sogenannter 
„Schutzhafen“ abgehoben. Dieser soll Schiffen für den Fall einer Sper-
rung des Rheins dienen etwa im Fall von Eisgang, einer Havarie mit Ber-
gungsarbeiten oder bei extremem Niedrigwasser. Diese Funktion wurde 
gegenüber der Stadtverwaltung durch das WSA weder durch Unterlagen 
(Genehmigung, Planfeststellung o. ä.) nachgewiesen noch wurde aufge-
zeigt, wann dies zuletzt der Fall war und wie häufig dies in den letzten 
Jahrzehnten vorgekommen ist. Damit handelt es sich nach Einschätzung 
der Verwaltung um ein Szenario eines absoluten Ausnahmefalls, der, 
wenn überhaupt, nur äußerst selten auftritt und damit nicht zu den regel-
haft auftretenden und damit zu berücksichtigen Lärmereignissen im Mül-
heimer Hafen zuzurechnen ist. 
37.10 Wie oben bereits dargelegt wurde, sind die auf der 
Werft durchgeführten Arbeiten auf Grund ihrer Art 
(wie Metallbearbeitung an großen Objekten, 
Schneidbrennen, Trennschleifen, Schweißen, 
Hochdruckreinigen, Dockbetrieb) mit Lärm verbun-
den und finden weitestgehend unter freiem Himmel 
statt. Eine Verringerung bzw. ein Ausschluss dieser 
Lärmemissionen ist wegen der Natur eines Werft-
betriebes nicht möglich. Die Arbeit mit den meisten 
Lärmemissionen ist dabei das Reinigen mit einem 
Hochdruckreiniger. Hier hat das Accon-Gutachten 
festgestellt, dass es dadurch zur Nachtzeit zu 
Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm 
kommen kann. 
Aber selbst dann, wenn das Reinigen mit einem 
Hochdruckreiniger nachts nicht durchgeführt wird, 
können Überschreitungen der Richtwerte der TA 
nein Diese Gutachten wurde weder im Vorfeld mit der Stadtverwaltung abge-
stimmt noch wurde es der Stadtverwaltung zur Prüfung und Auswertung 
vorgelegt. 
Für die Stadtverwaltung sind weiterhin die mit der KSD und den anderen 
Betreibern von gewerblichen Nutzungen im bzw. am Mülheimer Hafen 
abgestimmten Emissionsansätze und die darauf aufbauenden Ergeb-
nisse der schalltechnischen Untersuchung ACCON vom Oktober 2019 
die Grundlage für die Beurteilung im Rahmen von Bauleitplan-Verfahren.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Lärm nicht ausgeschlossen werden. Zu diesem Er-
gebnis kommt ein jüngstes Gutachten der Accon 
GmbH vom 30. Oktober 2020. In dem Gutachten 
wurden die zu erwartenden Beurteilungspegel er-
mittelt, die sich ohne die Hochdruckreinigung im 
Beurteilungspegel nachts ergeben. Ausweislich der 
Berechnungsergebnisse sollte nachts an den Fas-
saden im Bereich des Otto-Langen-Quartiers in 
Höhe des 1. OG maximal Pegel von 47 dB(A) auf-
treten. In Höhe des 4. OG werden Pegel von 50 
dB(A) ermittelt. Damit ergeben die Berechnungen, 
dass ohne die nächtlichen Reinigungsarbeiten mit-
tels Hochdruckreiniger um ca. 5 dB(A) bis 6 dB(A) 
geringere Pegel an den nächstgelegenen, höchst-
belasteten Fassaden der geplanten Gebäude zu 
erwarten sind. Die Richtwerte für Mischgebiete von 
45 dB(A) werden zudem nachts an den höchstbe-
lasteten Fassaden weiterhin teilweise deutlich 
überschritten. 
37.11 Darüber hinaus muss im Rahmen der Planungen 
die Systemrelevanz der Werft für den Betrieb der 
Bundeswasserstraße Rhein insgesamt berücksich-
tigt werden. Diese Systemrelevanz hatte das Bun-
desverkehrsministerium in einem Schreiben vom 
26. März 2020 ausdrücklich anerkannt (beigefügt 
als Anlage 2). 
Insoweit muss vorliegend eine fundierte Auseinan-
dersetzung damit erfolgen, welche Folgen die be-
absichtigte Darstellung von Mischgebieten und das 
damit ermöglichte Heranrücken von Wohnbebau-
ung im Umfeld des Hafens für die Schifffahrt haben 
wird. 
Kenntnis-
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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Der Rhein ist eine internationale Schifffahrtsstraße, 
die einem besonderen völkerrechtlichen Schutz 
nach der revidierten Rheinschifffahrtsakte genießt. 
Zu deren Grundprinzipien gehört die Freiheit der 
Schifffahrt. Dieses erfordert, Behinderungen der 
Schifffahrt zu vermeiden oder zumindest möglichst 
gering zu halten. Hierzu gehören auch Behinderun-
gen durch Einschränkungen der Verfügbarkeit der 
Anlagen der Schifffahrtsstraße. Den Vertragsstaa-
ten, zu denen auch Deutschland gehört, ist es auch 
untersagt, der freien Schifffahrt Hindernisse gleich 
welcher Art entgegenzusetzen. 
Der Mülheimer Hafen ist Teil des von der Rhein-
schifffahrtsakte errichteten Regimes. Er ist insbe-
sondere als Schutzhafen angelegt, um der Schiff-
fahrt bei Hochwasser und Eisgang Sicherheit zu 
gewähren. Gleichzeitig dient er als Liegeplatz zur 
Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten der 
Schiffer. Die Vertragsstaaten sind zum Vorhalten 
dieser Einrichtungen verpflichtet, da ihr Fehlen die 
Schifffahrt behindern würde. 
Unverzichtbarer Bestandteil des Schutzhafens ist 
aber die Werft. Hier werden vielfältige Instandset-
zungsarbeiten an den Schiffen der Binnenschiff-
fahrt durchgeführt und bei Havarien Unterstützung 
geleistet. Dazu gehören etwa auch Instandset-
zungsarbeiten an Tankschiffen, für die aufgrund 
des Europäisches Übereinkommens über die inter-
nationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf 
Binnenwasserstraßen (ADN-Übereinkommen) be-
sondere Anforderungen gelten. Die Werft ist auf In-
standsetzungsarbeiten bei Gefahrguttransportschif-
fen spezialisiert. Ihre Funktionen sind im nordrhein-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
westfälischen Rheinabschnitt und weit darüber hin-
aus einzigartig. 
Sie ist daher eine wichtige Voraussetzung für die 
Binnenschifffahrt. Ginge sie verloren, wäre die 
Schifffahrt ernstlich behindert und gestört. Nament-
lich gilt dies für Havariefälle, für die es dann in ei-
nem Umkreis von mehreren Hundert Kilometern 
keine Reparatureinrichtung mehr geben würde. 
Durch die bisherige Planung und der dadurch her-
vorgerufenen Konfliktsituationen kann nicht ausge-
schlossen werden, dass der Betrieb der Werft 
durch immissionsschutzrechtliche Maßnahmen ein-
geschränkt bzw. unmöglich wird. Der Werftbetrieb 
ist auch unter Zugrundelegung des Stands der 
Technik mit erheblichen Lärmemissionen und ei-
nem Tag und Nachtbetrieb verbunden. Rückt 
Wohnbebauung zu nah an die Werft heran, kann 
dies mit den Schutzansprüchen der Wohnbevölke-
rung kollidieren. 
Gerade mit Blick auf den prognostizierten Zuwachs 
des Schiffsverkehrsaufkommens auf dem Rhein 
muss die Systemrelevanz der Werft unserer Man-
dantin in der Planung Berücksichtigung finden. 
Denn der Mülheimer Hafen und die Werft werden 
zukünftig eher noch stärker in Anspruch genom-
men. 
37.12 Im Rahmen der weiteren Planung müssen zudem 
die Erweiterungsabsichten der Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung Berücksichtigung finden. 
Diese beabsichtigt in Zukunft, die bereits vorhande-
nen Liegemöglichkeiten für Gefahrgutschiffe im 
Mülheimer Hafen auszuweiten und darüber hinaus 
die bislang durch die HGK genutzten Kaiabschnitte 
nein Im ACCON Gutachten aus 10/2019 im Auftrag der Stadtverwaltung sind 
diese Erweiterungsabsichten der Liegeplätze für Gefahrgutschiffe bereits 
berücksichtigt. Das Gutachten sieht eine maximale Belegung vor mit acht 
Schiffen der Kegelklasse 1 und mit zwei Schiffen der Kegelklasse 2. Es 
wurde im Gutachten angenommen, dass alle zehn Schiffe Hilfsaggregate 
zur Stromerzeugung in Betrieb haben.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
zum Liegen für die übrige Schifffahrt herzurichten 
(Schreiben der Wasser- und Schifffahrtsdirektion 
West als Anlage 3) beigefügt). Dieser Erweite-
rungsabsichten können zu weiteren Lärmemissio-
nen im Plangebiet führen, vor denen die zukünfti-
gen Nutzer ausreichend geschützt werden müssen. 
 
Weitere Liegestellen zum regelmäßigen Liegebetrieb – mit Ausnahme ei-
nes Liegeplatzes für Schiffe, die auf eine Reparatur bei KSD warten - 
wurden der Stadtverwaltung bislang nicht angezeigt. 
37.13 Im weiteren Planungsverfahren müssen daneben 
auch die Auswirkungen der Planung auf die ver-
kehrliche Situation im Mülheimer Süden ausrei-
chend ermittelt und bewertet werden. Die Entwick-
lung des gesamten Stadtquartiers in Köln Mülheim 
und die damit verbundene Zunahme der Verkehrs-
belastung erfordert offenkundig einen Ausbau des 
gesamten Straßennetzes rund um den Mülheimer 
Hafen. Daher muss auch das hier. gegenständliche 
städtebauliche Planungskonzept die leistungsfä-
hige Abwicklung des Verkehrsaufkommens im 
Plangebiet sicherstellen. 
ja Den Hinweisen wird gefolgt. 
37.14 Es müssen bei der Aufstellung des Bebauungs-
plans ausreichende immissionsschützende Fest-
setzungen getroffen werden . Es ist sicherzustellen, 
dass die schutzbedürftigen Nutzungen durch einen 
zum Hafen hin gelegenen Schutzriegel vor den 
vom Hafen ausgehenden Lärmemissionen ausrei-
chend geschützt werden. Nur so kann der erforder-
liche Immissionsschutz der schutzbedürftigen Nut-
zungen im Plangebiet einerseits sowie der weitere 
Betrieb der gewerblichen Nutzungen im Hafenbe-
reich gewährleistet werden. Zudem muss der Erhalt 
des Schutzriegels dauerhaft gesichert sein. 
Darüber hinaus sind Festsetzungen zu treffen, 
dass schutzbedürftige (Wohn-)Nutzungen erst 
dann aufgenommen werden dürfen, wenn die zur 
ja Den Hinweisen wird gefolgt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Vermeidung von Lärmkonflikten zu errichtende Rie-
gelbebauung tatsächlich auch errichtet wurde. 
Weiter muss sichergestellt werden, dass auch am 
südlichen Ende des Planungsgebiets ein ausrei-
chender Schutz vor den Lärmemissionen aus dem 
Hafenbereich entsteht. Südlich des Plangebiets ist 
ein Grünzug vorgesehen, der weitestgehend frei 
von jeglicher Bebauung ist. Unmittelbar an diesem 
Grünzug befindet sich jedoch im Hafen das Steven-
dock der Werft mit dort erfolgenden Arbeiten auch 
zur Nachtzeit. Insbesondere können dort zukünftig 
verstärkt auch die im Accon-Gutachten angespro-
chenen, besonders geräuschträchtigen Hochdruck-
reinigungsarbeiten erfolgen. Hier muss sicherge-
stellt werden, dass auch am südlichen Rand des 
Plangebiets ein ausreichender Schutz vor den vom 
Werftbetrieb ausgehenden Lärmemissionen herge-
stellt wird. 
37.15 Es wird darauf hingewiesen, dass dem aktuellen 
Planungskonzept noch nicht entnommen werden 
kann, dass den Belangen der Kölner Schiffswerft 
Deutz in ausreichender Weise Berücksichtigung 
gefunden haben. Daher sind die mit dieser Stel-
lungnahme dargelegten Einwendungen im Rahmen 
der weiteren Planung zu berücksichtigen und aus-
reichend zu würdigen. Es wird angemerkt, dass die 
Entstehung eines neuen Stadtquartiers grundsätz-
lich begrüßt wird, jedoch unter der Bedingung, dass 
für den Werftbetrieb damit keine Einschränkungen 
verbunden sind.  
Es wird die Erarbeitung einer gemeinsamen Lö-
sung mit der Werft angeregt.  
Kenntnis-
nahme 
Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
38 Es wird die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung 
im Otto-Langen-Quartier unterstützt. Das Gelände 
darf auf keinen Fall meistbietend zum Höchstpreis 
verkauft werden. 
 Siehe Nr. 1.4, 1.2 
39 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
40 
40.1 
Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
40.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln 
sich mit der Resolution vom 28. September 2017 
für die internationalen Entwicklungsziele der 2030-
Agenda für nachhaltige Entwicklung als Leitlinien 
für das kommunalpolitische Handeln gesetzt hat. 
Eine zukunftsweisende Entwicklung eines Quar-
tiers muss sich auch nach diesen Leitlinien richten. 
Durch raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen 
Künste würde ein erheblicher Schritt hin dazu gelin-
gen.  
 
Die Förderung von Kunst und Kultur in einem Quar-
tier ist notwendig/sinnvoll: 
SDG 5 – Geschlechtergleichheit: Ein erheblicher 
Prozentsatz der Beschäftigten im Kultursektor sind 
Frauen. 
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts-
wachstum: Auf den Kulturtourismus entfallen 40 % 
der weltweiten Tourismuseinnahmen. - Sorgfältig 
verwaltetes kulturelles Erbe zieht Tourismusinvesti-
tionen auf nachhaltige Weise an, indem es die lo-
kalen Gemeinschaften einbezieht, ohne die Kultur-
erbegebiete zu schädigen. 
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten: Kulturpolitische 
Maßnahmen, die eine Vorzugsbehandlung für lokal 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen 
Siehe Nr. 1.4, Nr. 1.2  
Die aufgeführten Vorschläge können als Teil der Nutzungen der Flächen, 
die dem Gemeinwohl dienen sollen, berücksichtigt werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
Seite 44 von 99 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
produzierte Güter im Handel fördern, tragen dazu 
bei, Ungleichheiten innerhalb und zwischen Län-
dern zu verringern. Der Kultursektor ist einer der 
vornehmlich lokal produziert. 
41 Es wird angeregt im Otto-Langen-Quartier Kultur-
räume, Ateliers für Künstler und freischaffende zu 
erhalten und zu bauen. Eine Durchmischung mit 
Kulturschaffenden ist sinnvoll und macht das neue 
Quartier lebendig und lebenswert.  
ja Dem Hinweis wird gefolgt. Siehe Nr. 1.1 und Nr. 1.4 
Die aufgeführten Vorschläge können als Teil der Nutzungen der Flächen, 
die dem Gemeinwohl dienen sollen, umgesetzt werden. 
42 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
43 Es soll ein Nutzungsmix im Quartier aus 50 % 
Wohnen, 25 % gewerbliche Nutzungen und weite-
ren 25 % Bildung und Kultur entstehen.  
Insgesamt sollen bis zu 500 Wohnungen entste-
hen, davon bis zu 70% - jedoch mindestens 50% - 
im öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß den 
gesetzlichen Vorgaben der sozialen Wohnraumför-
derung.  
Zusätzlich zu den bereits denkmalgeschützten Ge-
bäuden sollen die ehemaligen industriellen Be-
stände erhalten und umgenutzt werden. 
Ein öffentlicher Marktplatz und Außengastronomie 
soll in Rheinnähe sowie südlich der Möhringhalle in 
einer vorgelagerten Grünanlage entstehen.  
Es soll ein autofreies Quartier entstehen. 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt.  
Ob die gewünschte Anzahl an Wohungen und eine Aufteilung – 50% 
Wohnen, 25% Gewerbe, 25% Bildung und Kultur - erreicht werden kann, 
ist im weiteren Verfahren zu prüfen. 
Gem. den Vorgaben des Kooperative Baulandmodells sind 30% der 
Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. 
Eine Identifizierung der erhaltenswerten Bausubstanz ist in Absprache 
mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege erfolgt. Eine Vor-
gabe im nun anschließenden Qualifizierungsverfahren wird es sein, ne-
ben den Denkmälern und auch die erhaltenswerte Baustruktur größtmög-
lich zu erhalten, in eine neue Bebauung zu integrieren und einer neuen 
Nutzung zuzuführen (siehe auch Nr. 1.1, Nr. 34.4). 
siehe Nr.1.19 
44 
44.1 
Es wird darauf hingeweisen, dass die bisher vorlie-
genden Beschlüsse, z. B. des Stadtentwicklungs-
ausschusses, zum Otto-Langen-Quartier keine Vor-
gaben für eine gemeinwohlorientierte Planung mit 
dem Ziel eines innovativen, urbanen Stadtquartiers, 
Zur Kennt-
nis 
Im Rahmen des Grundstücksvergabeverfahrens werden die genannten 
Ziele Teil der Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfahrens. 
Siehe Nr. 1.2 und Nr. 1.7 und Nr. 1.4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
das sozialen, ökologischen und klimagerechten 
baulichen Anforderungen beinhalten. Auch sichert 
diese Planung nicht den industriehistorischen Ge-
bäudebestand. Mit den vorliegenden städtischen 
Planungsvorgaben werden die von der Stadt bzw. 
dem Rat der Stadt aufgestellten Ziele nicht erfüllt.  
44.2 Notwendig ist eine kleinteilige und vielfältige Nut-
zungsmischung für das neue Quartier. Das Rück-
grat dazu bildet das fast 300 m lange ehemalige 
KHD-Sozial- und Verwaltungsgebäude an der 
Deutz -Mülheimer Straße. Es wird angeregt, dass 
ein Angebot von Läden, Gastronomie, Manufaktu-
ren, Handwerksbetrieben, Büros, Ateliers und 
Durchgängen im Erdgeschoss entstehen und Mög-
lichkeiten zur Erschließung von der Deutz-Mülhei-
mer-Straße ins Innere des Quartiers geschaffen 
werden. Ergänzend zu den gewerblichen Nutzun-
gen sind Wohnungen, Wohnateliers und Büros in 
den Obergeschossen des ehemaligen Verwal-
tungsgebäudes möglich. Aufgrund dieser vielfälti-
gen Nutzung wird der Straßenraum zum Leben er-
weckt und es werden neue Begegnungsräume ge-
schaffen. Von hier aus sollen Querverbindungen 
durch das neue Quartier zum Auenweg und zum 
Mülheimer Hafen.   
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. Siehe Nr. 1.7 
Der Rat der Stadt Köln hat seinen Willen bekräftigt, das gesamte Otto-
Langen-Quartier zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen 
Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu 
entwickeln. Diese Inhalte sind somit Teil der Vorgaben des Grundstücks-
verkaufsverfahrens, das derzeit vorbereitet wird. 
Bisher liegt noch kein Nutzungskonzept für das ehemalige KHD-
Verwaltungsgebäude vor, die Anregungen werden zur Kenntnis genom-
men. 
Es sollen Verbindungen von der Deutz-Mülheimer Straße durch das 
Quartier zum Auenweg geschaffen werden. 
Siehe auch Nr. 1.4  
44.3 Es wird angeregt, dass sich der Wohnungsbau 
über das gesamte Planungsgebiet verteilt und mit 
anderen Nutzungsarten mischt, z.B. soziale Pro-
jekte in Kooperation mit freien Trägern, wie z.B. 20 
Wohneinheiten für Housing First.  
Das städtische Konzept von 2018 sieht den Neu-
bau von zwei 12-geschossigen Wohnungsneubau-
Kenntis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Das städtische Konzept von 2018 soll nicht umgesetzt werden. Ersetzt 
wird dieses durch das Planungskonzept, das als Ergebnis des anstehen-
den Grundsücksvergabeverfahrens ermittelt wurde. Dieses wird die 
Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
ten vor. Diese würden die erhaltenswerte Bausub-
stanz zerstören und angrenzend Bereiche, wo u. a. 
eine Kindertagesstätte geplant ist, verschatten. Sol-
che Hochhäuser wirken sich auch ungünstig auf 
das Mikroklima aus. Eine solche Wohnnutzung 
wäre isoliert auf zwei Inseln umgeben von aus-
schließlichen Gewerbenutzungen.  
Es wird angeregt, das fast 300 m lange Bestands-
gebäude entlang der Deutz-Mülheimer-Straße mit 
Wohnungsbau zu durchmischen. 
Im Bereich der Kegelschiffradien ist keine sensible Nutzung zulässig, so-
dass eine Wohnutzung nur auf den außerhalb der Radien gelegenen öst-
lichen Grundstücksflächen erfolgen kann. 
Siehe Nr.43, 44.2 und 34.5 und Nr. 3.1 
Bisher gibt es für das Gebäude der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung 
noch kein Nutzungskonzept. Es ist allerdings Ziel dort gemeinwohlorien-
tierte und kulturelle Nutzungen zu verorten. 
44.4 Es wird angeregt, neben den denkmalgeschützten 
Gebäuden, ehemaligen industriellen Bestände zu 
erhalten und umzunutzen. Unter freigelegten Dach-
konstruktionen können alte Werkstraßen und neue 
Höfe wieder erlebbar werden die ehemaligen 
Werkshallen erschließen. Diese können mehrge-
schossig ausgebaut und durch Neubauten in Groß-
raumhallen mit einer attraktiven Nutzungsmischung 
ergänzt werden. 
ja Der Forderung wird gefolgt und entsprechend in der Aufgabenstellung 
zum Grundsütcksverkaufsverfahrens berücksichtigt. 
Siehe 34.4 und 1.2 
44.5 Es wird angeregt, dass die Geschichte von Klöck-
ner-Humboldt-Deutz (KHD), seit der Gründung, in 
der NS-Zeit, mit Themen zu Produktion, Rüstung, 
Zwangsarbeit und Bezug zu dem historisch be-
nachbarten "SS-Arbeitskommando Westwaggon", 
bis hin in die jüngere Geschichte dargestellt wird. 
Der Erinnerungsort kann als eine Außenstelle des 
NS- Dokumentationszentrums getragen werden.  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
44.6 Es wird vorgeschlagen, dass durchmischte Berei-
che mit öffentlichen und privaten Bildungs- und 
Wissenschaftseinrichtungen sowie vielfältigen kul-
turellen Nutzungen entstehen. Potentielle Nutzer 
können u.a. die "Macromedia Hochschule" sein, die 
Kenntnis-
nahme 
Siehe 1.1 und 1.4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Aus- und Weiterbildung im Medienbereich anbietet 
und die "Rheinflanke Köln" mit ihren vielfältigen 
Sport- und Bildungsangeboten für Kinder und Ju-
gendliche. Auch sollen Ateliers und Proberäume - 
z.B. in der ehemaligen Waschkaue – entstehen. 
Das Quartier bietet Raum für vielfältige nichtkom-
merzielle Nutzungen für Bildung und Kultur, darun-
ter auch für Kindertagesstätten.  
Auch das „Deutzer Zentralwerk der Schönen 
Künste“ (raum13 gGmbH) soll einen dauerhaften 
Ort erhalten. Zu einem kulturellen Ort bürgerschaft-
licher Nutzung soll die wiederhergestellte Möhrin-
ghalle in Verbindung mit einer größeren Veranstal-
tungslocation werden. 
Es ist Teil der städtebaulichen Idee auch kulturelle Nutzungen und Bil-
dungen, insbesondere im Baustein Gemeinwohlorientierung im Otto-Lan-
gen-Quartier zu verorten. Es sollen auch Ideen für eine sinnvolle Nutzung 
der Möhringhalle entwickelt werden. 
44.7 Es wird angeregt, dass im Quartier eine Vielfalt ge-
werblicher kleinteiliger Nutzungen angesiedelt wer-
den, wie z.B. Gastronomie, Veranstaltungsloca-
tions, Einzelhandel für das Quartier, Handwerker-
höfe, Manufakturen, Kreativwirtschaft, Co-working 
und klein- und mittelständisches Gewerbe.  
 Siehe Nr. 1.7, 44.2 
44.8 Es wird vorgeschlagen, dass ein öffentlicher Markt-
platz und Außengastronomie in Rheinnähe sowie 
südlich der Möhringhalle in einer vorgelagerten 
Grünanlage entstehen soll.  
teilweise Dem Vorschlag wird teilweise gefolgt. 
Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes sollen auch öffentliche Platz-
flächen und eine zentrale Grünfläche südlich und westlich der Möhrin-
ghalle vorgesehen werden. 
44.9 Die ökologische Lebensqualität soll in diesem fak-
tisch autofreien Quartier durch vernetzte Grün- und 
Freiflächen realisiert werden. 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
siehe 1.19, 173.7 
44.10 Es wird angeregt, dass bei allen Vorhaben für die 
Umsetzung klimagerechtes Bauen und Strategien 
und Maßnahmen zur Vorsorge gegen den Klima-
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Siehe 1.18, 1.22

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
wandel verpflichtend sein sollen. Durch die Nut-
zung der denkmalgeschützten und erhaltenswerten 
baulichen Substanz des historischen Industrieare-
als wird ein erheblicher Beitrag zum städtischen 
Klimaschutz geschaffen. 
44.11 Das Quartier darf keinesfalls durch einen oder we-
nige Großinvestoren entwickelt werden. Es wird an-
gegregt, die Grundstücke kleinteilig im Wege des 
Konzeptverfahrens in Erbbaurecht zu vergeben. 
Für den Wohnungsbau bedarf es seriöser Be-
standshalter, darunter Genossenschaften aus Köln 
und der Region und die mehrheitlich im städtischen 
Eigentum befindliche GAG AG. So soll das Entste-
hen eines großen Bestands öffentlich geförderter 
Wohnungen gewährleistet werden und verhindert 
werden, dass geförderter Wohnraum nach 20 Jah-
ren wieder in den Wohnungsmarkt frei finanzierter 
Wohnungen hineinfällt. 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Die Grundstücksflächen werden von NRW.Urban als Einheit an einen In-
vestor verkauft.  
Siehe auch Nr. 1.2, 1.25 
44.12 Es wird ein partizipativer Planungsprozess mit en-
ger Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure und 
Fachleuten auf Augenhöhe angeregt. Dazu gehört 
eine transparente Prozessorganisation unter kom-
munaler Regie, z.B. durch eine kommunalbeteiligte 
Projektgesellschaft, die Planung und Realisierung 
im Sinne der gemeinwohlorientierten Ziele steuert.  
Es bedarf der Städtebauförderung durch das Land 
NRW. Es müssen Investitionsfördermittel für die er-
haltenswerte historische Bausubstanz, für öffentli-
che Räume und Gemeinschaftseinrichtungen durch 
geeigneter Förderprogramme des Landes- und 
Bundes eingeworben und genutzt werden.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe 1.4 zum Thema Gemeinwohlorientierung 
Der Hinweis zur Städtebauförderung wird im weiteren Verfahren geprüft. 
45-48 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
49 Es wird darauf hingewiesen, dass städtischer 
Wohnraum dringend erforderlich ist. 
ja Diese Forderung wird in der Aufgabenstellugn zum Wettbewerbsverfah-
ren berücksicht. Gemäß den Vorgaben des Koop.Baulandmodell sind  
30% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohungsbau zu errichten. 
50 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
51 
51.1 
siehe Nr.44.3 ja Siehe Nr. 44.3, 34.5, 3.1 
 
51.2 Darüber hinaus ist die Wohnnutzung isoliert auf 
zwei Inseln innerhalb einer ansonsten ausschließli-
chen Gewerbenutzung begrenzt. Anstatt die fast 
300 m lange Bebauung entlang der Deutz Mülhei-
mer Straße mit Wohnungsbau zu durchmischen 
und damit zu urbanisieren, ist hier ausschließlich 
eine gewerbliche Monostruktur geplant. Dabei ent-
stehen leblose öffentliche Räume, ohne jegliche 
soziale Kontrolle nach Dienstschluss. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zur Durchmischung der an der Deutz-Mülheimer Straße an-
stehenden bisher gewerblich genutzten Bebauung mit Wohnnutzung wird 
im weiteren Verfahren überprüft. 
Siehe Nr. 44.2 und 44.3 
51.3 Planerische Festsetzungen beschränken sich ledig-
lich auf Angaben zu Maß und Höhe der Bebauung, 
bleiben ansonsten völlig unverbindlich und stehen 
damit offensichtlich im Widerspruch zu der im An-
zeigentext zur Frühzeitigen Beteiligung von der 
Stadt erklärten Zielsetzung, "das Gelände zu einem 
gemeinwohlorientierten, gemischten und urbanen 
Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Ge-
werbe und Wohnen zu entwickeln und den histori-
schen Gebäudebestand in die neue Nutzung zu in-
tegrieren." 
ja Siehe Nr. 1.2 und Nr. 1.4 
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum Grundstücksverkauf wer-
den Vorgaben zu den aufgeführten Themen definiert, die im städtebauli-
chen Konzept zu berücksichtien sind und auch verpflichtetend vom zu-
künfitgen Eigentümer umgesetzt werden müssen.  
Sie sind dann die Grundlage des weiteren Bebauungsplanverfahrens. 
51.4 Wenn das Gelände tatsächlich zu einem Gemein-
wohlorientierten, durchmischten und damit urbanen 
Quartier entwickelt werden soll, sind dafür durch 
teilweise Siehe Nr. 1.2 und 1.4 
Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahren zum Grundstücksvergabever-
fahrens ist die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren, das

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
ein Bauleitplanverfahren klare und verbindliche Vo-
raussetzungen zu schaffen. Wie diese aussehen 
könnten, ist in dem Planungskonzept des Initiativ-
kreises Otto-Langen-Quartier im August 2021 "Für 
eine Behutsame Stadtentwicklung aus dem Be-
stand und im Prozess" umfassend dargestellt und 
beschrieben.  
Dieses Konzept wird als separate Eingabe zum 
laufenden Beteiligungsprozess eingereicht, soll den 
alten Vorgabenbeschluss aus 2018 ersetzen und 
Grundlage des weiteren Verfahrens werden. 
den städtischen Planungsvorgaben und städtebaulichen Zielen entspricht 
und klare verbindliche Vorgaben formuliert. 
Das Konzept des Initiativkreises Otto-Langen-Quartier kann deshalb 
nicht als neues Konzept den Vorgabenbeschluss von 2018 ersetzten. 
Konzept siehe Nr.156 
 
51.5 Der Weg zur Umwandlung der ehemaligen Gasmo-
torenfabrik zu einem lebendigen Stadtquartier kann 
nur bedeuten, für alle wertvollen und unterschiedli-
chen Bestandsgebäude passende Nutzungen zu 
entwickeln und dafür die verschiedenen Akteure in 
einen gemeinsamen behutsamen Entwicklungspro-
zess zusammenzuführen. Behutsamkeit heißt, bau-
liche Maßnahmen mit Rücksichtnahme und Res-
pekt vor der vorhandenen Industriearchitektur und 
den verbliebenen Spuren in Einklang zu bringen. 
teilweise Siehe Nr. 34.4, Nr.1.1 und Baustein zur Gemeinwohlorientierng Nr. 1.4 
51.6 Für einen urbanen Lebensraum bildet die vorwie-
gend kleinteilige und vielfältige Nutzungsmischung 
die Voraussetzung. Das geht nur mit einer kommu-
nal beteiligten Projektentwicklungsgesellschaft. 
Dazu müssen die Bodenpreise, d. h. die Höhe der 
städtischen Pacht passen. Nur so wird einer breiten 
Mehrheit ermöglicht, an einer am Gemeinwohl ori-
entierten Quartiersentwicklung mitzuwirken und 
teilzuhaben - sei es als Wohnende, als Gewerbe-
treibende, als Kulturschaffende, als Lehrende oder 
Soziale Prozesse Begleitende. 
teilweise Siehe Nr. 1.1, Nr. 1.2, 1.27 und Nr. 34.3 
Siehe 1.4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
51.7 siehe Nr. 44.2 
Es wird zusätzlich angeregt, dass sich die Nut-
zungsvielfalt von Wohnen, Gewerbe und kulturelle 
Nutzungen über das gesamte Quartier erstrecken 
soll.  
Dabei sollen die Anteile der bebaubaren Flächen 
ungefähr 50% für bezahlbare Wohnungen (etwa 
500, davon mind. 50% öffentlich gefördert), 25% für 
bezahlbare gewerbliche Nutzungen und 25% für 
Soziale, Bildungs- und kulturelle Nutzungen betra-
gen. 
teilweise Siehe Nr. 43 und 1.7, 44.2 
 
51.8 Es wird vorgeschlagen, dass sich drei Erschlie-
ßungsachsen in Ost-West-Richtung entlang beste-
hender Hallengebäude mit diversen "house-in-
house" Lösungen entwickeln und Querverbindun-
gen von der Deutz Mülheimer Str. zu Auenweg und 
Mülheimer Hafen geschaffen werden. Zur Quar-
tiersbildung gehört prägend die Wiederherstellung 
der Möhringhalle in Verbindung mit der ehemaligen 
Gießerei als Veranstaltungsort, mit einer zum Mül-
heimer Hafen orientierten Außengastronomie, einer 
vorgelagerten Grün- und Freifläche und einem seit-
lich angeschlossenen kl. Marktplatz. 
ja Der Hinweis wird im weiteren Verfahren geprüft.  
Teil der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren ist es die Möhrin-
ghalle als Denkmal zu erhalten und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen 
und vorgelagert eine Grünfläche anzuordnen als „zentrale grüne Mitte“. 51.9 Für eine Nutzungsvielfalt und Wandelbarkeit der öf-
fentlichen Räume für alle Altersgruppen ist eine 
Durchgrünung und Durchmischung des Quartiers 
mit Höfen, Grün-, Spiel- und Freiflächen wesent-
lich. Differenziert gestaltete Sozialräume können 
von unterschiedlichen Akteuren aus dem Quartier 
oder extern in Trägerschaft betreut und bespielt 
werden. Temporär können modulare Aufbauten u. 
Container diverse Forschungs-, Bewegungs- und 
Kenntnis-
nahme 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Eine Durchmisheung des Quartiers mit Grün- und Freiflächen und die 
Nutzungsvielfalt und Wandelbarkeit der öffentlichen Räume für alle Alter-
gruppen ist Teil der Vorgaben im Grundstücksvergabeverfahren. 
Siehe Nr. 1.18 und 1.22

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Spielprojekte unterstützen. Das kann eine von der 
Rheinflanke betreute Straßenkicker Basketball 
Base sein, eine von Studierenden betriebene 
AquaponikNahrungsketten Kreislaufstation, ein 
Hoch Beet Garten, "hängende Gärten", öffentliche 
Pflanzstellen, ein Klettergarten, eine Kinder Bau 
und Wasserlandschaft oder eine mobile Fahrrad 
Reparaturstation sein. Damit die öffentlichen 
Räume bis auf Not- und Versorgungsfahrzeuge von 
Autoverkehr frei bleiben, sind im südwestlichen Teil 
unter den Wohnungsneubau Blöcken und der 
Grün- und Freifläche vor der Möhringhalle zwei 
Tiefgaragen vorgesehen. Zur Verbesserung des 
Mikroklimas, Verringerung der Aufheizung, C0-2-
Speicherung usw. sind umfangreiche Baum- u. 
Grünpflanzungen notwendig. 
52 Es wird angeregt, dass die Grundstücksvergabe im 
Otto-Langen-Quartier eine kleinteilige Vergabe im 
Wege des Erbbaurechts sein soll. Für den Woh-
nungsbau bedarf es seriöser Bestandshalter, da-
runter Genossenschaften aus Köln und der Region 
und die mehrheitlich im städtischen Eigentum be-
findliche GAG AG. So soll das Entstehen eines gro-
ßen Bestands öffentlich geförderter Wohnungen 
gewährleistet werden. 
Für die nichtkommerziellen Bildungs- und Kul-
turnutzungen soll die Stadt Köln oder eine kommu-
nal beteiligte Gesellschaft Bestandshalter der 
Grundstücke sein.  
Das Quartier soll unter kommunaler Regie und 
nicht durch einen oder wenige Großinvestoren ent-
wickelt und vermarktet werden. 
nein Dem Hinweis wird nicht gefolgt. 
Siehe Nr.1.3, 1.27 und 44.11, Nr.1.4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Eine gemeinwohlorientierte Planung ist am besten 
umzusetzen, wenn die Stadt Köln Eigentümerin 
des Otto-Langen-Areals wird. Durch Ratsbeschluss 
hat die Stadt Köln auf Grundlage der im März 2020 
erlassenen Satzung zum besonderen Vorkaufs-
recht kürzlich die ehemalige KHD-Hauptverwaltung 
erworben. Eine wesentliche weitere Voraussetzung 
für die Realisierung eines gemeinwohlorientierten, 
urbanen Quartiers wäre der Erwerb der größeren 
Grundstücksfläche von der als Treuhänderin des 
Landes NRW agierenden NRW.URBAN im Wege 
des Direktverkaufs an die Stadt Köln. Nach § 15 
Absatz 3 Nummer 1 a HHG 2020 ist der Direktver-
kauf dieses landeseigenen Grundstücks auf Basis 
einer gutachterlichen Wertermittlung an die Stadt 
Köln oder eine mehrheitlich kommunale Gesell-
schaft möglich, wenn eine gemeinwohlorientierte 
Planung tatsächlich beabsichtigt und planerisch 
dargestellt wird. Diese muss insbesondere einen 
hohen Anteil öffentlich geförderten Wohnraum und 
weitere Nutzungen zur Erfüllung kommunaler Zwe-
cke, z.B. Bildungs- und Kultureinrichtungen, bein-
halten. 
Die von der Stadt Köln in dieser Öffentlichkeitsbe-
teiligung vorgelegte Planung erfüllt diese Kriterien 
nicht und ist daher nicht weiterzuverfolgen. 
53 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
54 Siehe Nr. 44  Siehe Nr. 44 
55-56 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
Seite 54 von 99 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
57 Es wird angeregt, dass im Otto-Langen-Quartier 
eine kleinteilige Vergabe von Grund und Boden be-
fördert werden sollte um vielfältige Eigentumser-
gebnisse zu erzielen. Das Erbbaurecht bietet Mög-
lichkeiten, bekannte sozial aufgestellte Bestands-
halter, darunter Genossenschaften aus Köln und 
der Region sowie die mehrheitlich im städtischen 
Eigentum befindliche GAG AG, verstärkt einzubin-
den. Damit kann ein großer Bestand von öffentlich 
geförderter Wohnungen gewährleistet werden 
Eine Findungskommission sollte nach weiteren Er-
werbsmodellen Ausschau halten, die die im Ge-
meinwohl liegenden öffentlichen Bedarfe des sozial 
verträglichen, bezahlbaren Wohnraums fördern. 
Die Einmischung von nichtkommerziellen Bildungs- 
und KulturZentren, bei denen die Stadt Köln selbst 
oder eine kommunal beteiligte Gesellschaft Be-
standshalter der Grundstücke sind. 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine gemein-
wohlorientierte Planung am besten umzusetzen ist, 
wenn die Stadt Köln Eigentümerin des Otto-Lan-
gen-Areals wird.  
Kenntis-
nahme 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Siehe Nr.1.3, 1.27 und 44.11, Nr.1.4 
58 Es wird darauf hingewiesen, dass in Köln dringend 
billigen Wohnraum benötigt wird. Es sollte ein er-
heblicher Anteil an öffentlich geförderten Wohnun-
gen in die Planung mitaufgenommen werden. 
Keine großen Immobilienfirmen. 
Es wird angeregt, dass das ehemaligen KHD-
Gebäude erhalten und für Aktivitäten im Stadtteil 
Kenntnis Das ehemalige KDH-Verwaltungsgebäude wird als Denkmal erhalten.  
Siehe Nr. 1.19 6

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
nutzbar wird, z.B.Aussengastronomie und Flanier-
meile sowie ansprechende Kommunikationszonen 
für Bewohner*innen. 
Das Quartier sollte der Autoverkehr sollte weitge-
hend autofrei sein. 
59 Es wird darauf hingewiesen, das die kreative Ge-
staltung des urbanen Raums ist sehr wichtig. Äs-
thetik kann viel bewegen.  
Kenntnis-
nahme 
 
60 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
61 
61.1 
 
Es wird darauf hingwiesen, dass in den veröffent-
lichten Unterlagen keine Wege und Mittel beschrie-
ben, wie die Orientierung aufs Gemeinwohl ver-
wirklicht werden könnte. Deshalb wird die Stadt 
Köln wird aufgefordert das Thema Gemeinwohlori-
enteirung verbindlich in das Verfahren aufzuneh-
men und Wege der Realisierung zu benennen: 
ja Siehe 1.1 und 1.4 
Die Inhalte und Zielvorgaben zur Gemeinwohlorientierung werden in der 
Aufgabenstellung zum Grundstücksvergabeverfahren formuliert. 
 
61.2 Es wird gebeten, die Anzahl der zu realisierenden 
Wohneinheiten ist zu umreißen. Wie in älteren Vor-
lagen der Stadt Köln aufgeführt, sollen mindestens 
450 bis 500 WE gebaut werden, davon – um die 
Gemeinwohlorientierung zu belegen – mindestens 
50 % im geförderten Wohnungsbau. Hinzu sollen 
gemischte Nutzungen von Wohnen und Arbeiten im 
ehemaligen Verwaltungsgebäude entlang der 
Deutz-Mülheimer Straße kommen. 
Kenntnis-
nahme 
Die Anzahl der zu realisierenden Wohneinheiten kann erst mit dem Er-
gebnis des Wettbewerbsverfahrens genau benannt werden.  
Gemäß den Vorgaben zum Koop.Baulandmodell sind 30% der Wohnun-
gen als geförderter Wohungsbau zu errichten. 
Derzeit gibt es noch kein Nutzungskonzept für die Gebäude der ehemali-
gen KHD-Hauptverwaltung. 
61.3 Es wird darauf hingewiesen, dass zu Gemein-
wohlorientierung auch neue Formen des Wirtschaf-
tens gehören, die sich im Zusammenspiel mit Krea-
tivwirtschaft, Bildung und Forschung, Coworking 
und neuen Produkten sowie Produktionsweisen 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.4 Gemeinwohlorientierung

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
entwickeln (Start-Ups). Deshalb wird für das Ver-
fahren ein Flächenanteil von mindestens 10% für 
Gründer und Start Ups, deren Grundstückspreise 
deutlich unter dem Durchschnitt liegt. 
61.4 Es wird angeregt, dass sich die Freiflächen in 
Grünflächen und Freiräume gliedern sollen, die 
auch in Form von steinerne mit gärtnerischen Ele-
menten oder Bäumen realisiert werden können. 
ja Dem Hinweis wird gefolgt. 
Es werden miteinander verbundene Grün-und Freiflächen und Verbin-
dungen zum Rhein im städtebaulichen Planungskonzept vorgesehen. Sie 
sind Teil der Aufgabenstellung zum Grundstücksvergabeverfahren. 
61.5 Siehe Nr. 156.18  
 
 siehe Nr. 156.18 
61.6 Es wird vorgeschlagen im Zuge der Klimaanpas-
sung das Wasser als Gestaltungs- und Nutzungs-
element mit in die Planung einzubeziehen. Es soll 
ein Pflanzkonzept verbindlich erstellt und umge-
setzt werden. Private Grün- und Freiräume sollen 
dinglich für die Nutzung durch die Öffentlichkeit ge-
sichert werden.  
Spielflächen und Außenbereiche von Kitas sollten 
zwar auch beschattete Bereiche haben, aber über-
wiegend besonnt sein und nicht auf der Nordseite 
liegen. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen des Grundstückvergabeverfahren, wird eine wassersensible 
Stadtgestaltung als Planungsaufgabe gestellt, dies betrifft die Themen 
Regenwasser- und Starkregenmanagement und Maßnahmen zur Redu-
zierung der Klimawandelfolgen, Wärmebelastung. 
Siehe Nr. 1.18 und 1.22 und 34.5 
Die Planung aus 2018 wird durch das Ergebnis des Wettbewerbsverfah-
rens zum Grundstücksverkaufsverfahrens ersetzt.  
Öffentliche Flächen gehen gemäß den Vorgaben zum Koop.Baulandmo-
dell ins Eigentum der Stadt über. 
62 
62.1 
Es wird sich für eine Direktvergabe die Grundstü-
cke in öffentliches Eigentum der Stadt Köln ausge-
sprochen 
Das Quartier soll geprägt sein durch die architekto-
nische Vielfalt, einem ausgeprägten Nachhaltig-
keitsgedanken, einer lebendigen Kultur, qualitativ 
 Siehe Nr .1.1, 1.3, 1.7

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
hochwertigen Bildungseinrichtungen und erstklassi-
ger Wirtschaftsförderung (Gründerszene), einge-
bettet in Grünanlagen und dem historischen Erbe: 
62.2 Zum Thema Wohnen wird folgendes wird vorge-
schlagen: 
-Schaffung von individuellem Wohnraum. Keine 
„Schema F- Wohneinheiten“ verwenden. 
-Eine Mischung aus kleinen und großen Wohn- 
/Gewerbeeinheiten 
-Lichtdurchflutet inkl. guten Belüftungsmöglichkei-
ten mit Frischluft 
-Einsatz von Steuerungssystemen und Visualisie-
rung (Smart Home) 
-Eine Mischung aus Standard- und gehobene Aus-
stattung 
-Hochwasserschutzkonzept 
-Lärmschutz Zoobrücke 
teilweise DenHinweisen wir teilweise gefolgt. 
Im Wettbewerbsverfahren zum Grundstücksvergabeverfahren sind unter-
schiedliche Wohnformen für unterschiedliche Zielgruppen Teil der Aufga-
benstellung. Dabei sollen Wohnungsgrundrisse nutzungsflexibel gestaltet 
werden. 
 
Der Hochwasserschutz wird Teil eines separaten Planfeststellungsver-
fahrens. 
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden auch die immissions-
schutzrechltichen Belange berücksichtigt. 
62.3 Zum Thema Nachhaltigkeit wird folgendes wird vor-
geschlagen: 
-Alle Dachflächen mit Photovoltaik- und Solarther-
mie-Anlagen in Kombination mit Speichern ausstat-
ten. Die Installation einer vollumfassenden Steue-
rung (Smart home) sollte möglich sein, so dass E-
Bike oder E-Auto in der Tiefgarage (Brandschutz 
berücksichtigen) mit regenerativem Strom geladen 
werden kann. 
-Ggf. Einsatz von Wärmepumpen 
-E-Mobilität: Die Stromzuleitung sollte so auslegt 
werden, dass im Quartier - unter Berücksichtigung 
des GEIG - Ladepunkte inkl. Lastmanagement für 
alle Bewohner errichtet werden können. 
ja Den Hinweisen wird gefolgt. 
Siehe Nr. 1.18 und 1.22 
Das Thema E-Mobiliät wird im Rahmen der Aufgabenstellung zum 
Grundstücksverkaufsverfahrens berücksichtigt. 
Im weiteren Verfahren sind die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln zu be-
achten. 
62.4 Zum Thema Verkehr wird folgendes vorgeschla-
gen:  
Ja  Den Hinweisen wird gefolgt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
-Tiefgarage für alle Bewohner und Gewerbetrei-
bende (Vorherige Prüfung: Altlasten vorhanden?) 
-Anbindung an ÖPNV 
-E-Bike-Ladestationen 
Die notwendigen Pkw-Stellplätze sollen größtenteils in Tiefgaragen unter-
gebracht werden. 
Mit dem geplanten Bau einer neuen Stadtbahnlinie, die zukünftig über die 
Deutz-Mülheimer Straße verkehren soll, kann zukünftig ein weiterer An-
schlusspunkt an den ÖPNV bereitgestellt werden. Siehe Nr. 173.7  
E-Bike-Ladestationen sollen im Plangebiet vorgesehen werden. 
62.5 Zum Thema Arbeiten wird folgendes vorgeschla-
gen: 
Eine sehr gut ausgebaute Internetleitung mit zwei 
unterschiedlichen Anbindungspunkten 
Möglichkeiten schaffen, um neue Arbeitsformen 
nutzen zu können (Co-Working etc.) 
Kreativräume 
Kenntnis-
nahme 
Das Thema Internetausbau ist Teil der weiteren Ausbauplanung. 
 
62.6 Zum Thema Kultur/Leben/Bildung/Betreuung wird 
folgendes vorgeschlagen: 
Ausstellungsräume für Kunst und Kultur 
Einzelhandel für die Dinge des täglichen Lebens 
(Bäcker, Mini-Markt etc.) 
Kindergarten 
Bildungsstätte/Seminarräume 
teilweise Siehe Nr. 1.1, Nr. 1.4, Nr. 7 
Es wird eine Kita im Quartier vorgesehen. 
63-64 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
65 
65.1 
siehe Nr.1.1 und 1.2 
Es wird eine Entwicklung gewünscht, in der Kunst 
und Kultur einen wesentlichen Faktor für die zu-
künftige Entwicklung spielen und die das Gemein-
wohl in den Mittelpunkt stellt angeregt, die diverse 
Anspruchsgruppen miteinander vereint und die vor 
allem innovative und neue Wege des Zusammenle-
bens sucht  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.1 und 1.2 und Nr. 1.4

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
65.2 Es wird angeregt, dass Kultur, Bildung, historisches 
Erbe, Wissenschaft, GründerInnenszene und sozi-
aler Wohnungsbau als Schwerpunkte in den Rah-
menplan für die Quartiersentwicklung aufgenom-
men werden  
Ja Die Forderungen sind Teil der Aufgabenstellung zum Grundsütcksver-
kaufsverfahrens, sie können insbesondere mit in das Thema Gemein-
wohlorientierung einfließen. 
Siehe Nr. 1.1 und 1.4 
65.3 Es wird sich dafür ausgesprochen, dass im Sinne 
des Gemeinwohls ein urbanes Musterquartier ent-
steht. Es soll durch folgende Aspekte zukunftsfähig 
sein: deutlich mehr nicht-kommerzielle Nutzung, 
Zusammenspiel von Kunst und Stadtentwicklung, 
behutsame Entwicklung aus dem Bestand, Ort der 
Transformation mit Kunst und Wissenschaft als 
treibendem Motor, Quartiersentwicklung bottom-up, 
prozessorientierte nachhaltige Entwicklung, ge-
meinwohlorientierte Formen der Finanzierung, kli-
maschützende Gestaltung des Areals, Bauen im 
Bestand, Nutzung erneuerbarer Energien. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.4, 1.8, 1.10, 1.11, 1.12, 1.13, 1.18, 1.9, 1.20, 1.21 
65.4 Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die Stadt 
als Eigentümerin das Gelände im Sinne des Erb-
baurechts und eines Immobilien-Konzepts vergibt.  
Nein Siehe Nr. 1.3, die Grundstücksflächen von NRW.Urban sollen an einen 
Investor und nicht an die Stadt Köln verkauft werden. 
66-72 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
73 
73.1 
Es wird angeregt, die bestehenden Radwegever-
bindungen vom Rheinboulevard zum Auenweg zu 
erhalten und darauf hingewiesen, dass der Zusam-
menschluss des Rheinboulevards auf den Radweg 
entlang des Auenwegs über Kopfsteinpflaster ver-
läuft, der insbesondere bei einer Begegnung mit 
entgegenkommenden Radverkehr erschwerend 
sein kann.  
Kenntnis-
nahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
73.2 Es wird gefragt, wie die Planungsbüros im Team 
mit den Investoren ausgewählt. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr.1.2 
73.3 Es wird angeregt auf die Nachbarbebauung, insbe-
sondere die vorhandenen Betriebe entlang des 
Rheinboulevards zu achten und geeigente Syner-
gien zu schaffen.   
Kenntnis-
nahme 
- 
73.4 Es wirdd begrüßt, dass die Stadt Köln eine gemein-
wohlorientierte Nutzungsmischung aus Wohnen, 
sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen 
unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes ver-
folgt. 
Kenntnis-
nahme 
 
74-75 Siehe Nr.1  Siehe Nr. 1 
76 
 
Es werden die Vorschläge und Ideen des Initiativ-
kreises Otto-Langen-Quartier und einer gemein-
wohlorientierten Planung unterstützt.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 156 und Nr. 1.4 
77 
77.1 
Es wird die Art und Dauer des Beteiligungsverfah-
rens bedauert und auf die Ideen und Ergebnisses 
des Prozesses von raum13 verwiesen. Es wird an-
geregt, dass das gesamtes Gelände von der Stadt 
Köln erworben werden sollte, um dort wie durch die 
raum13 aktiven konzipiert, ein Leuchtturmprojekt 
entstehen zu lassen. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe 1.1 und Nr.5 
77.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine gute Ver-
kehrsanbindung durch ÖPNV - möglicherweise 
auch auf dem Rhein – wichtig sei. 
 
ja Dem Hinweis wird gefolgt. 
Im Zuge der Gesamtentwicklung des Mülheimer Südens soll eine neue 
Straßenbahnlinie entlang der Deutz-Mülheimer Straße realisiert werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
77.3 Es wird angeregt ein Museum rund um die Motori-
sierung der Welt im Otto-Langen-Quartier anzusie-
deln.  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sollen Nutzungsideen für die er-
haltenswerten und denkmalgeschützen Gebäude entwickelt werden. 
78 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
79 
79.1 
Es wird angeregt, das Otto-Langen-Qaurtier als 
Ort, "Geburtsstätte der Weltmotorisierung“ sensibel 
als Kunstort und Keimzelle mit einer anderen Form 
von Stadtentwicklung zu entwickelt. 
Angeregt wird die Nutzung als Kunsthalle und die 
Errichtung von Künstlerwohnateliers. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 77.3 
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sollen Nutzungsideen für die er-
haltenswerten und denkmalgeschützen Gebäude entwickelt werden. 
79.2 Siehe Nr.1.2  Siehe Nr.1.2 
80-89 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
90 
90.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Otto-Lan-
gen-Quartier in dem angestrebten europaweiten 
Vergabeverfahren nicht zu einem gemeinwohlori-
entierten gemischten und urbanen Quartier zu ent-
wickeln werden kann. 
Es wird gefordert, dass die Stadt mit NRW.URBAN 
umgehend in Gespräche eintritt und zumindest ein 
Moratorium über das Verkaufsverfahren verhängt. 
teilweise Siehe Nr. 1.2, 1.3, 1.4 90.2 Es wird gefordert, dass die Stadt ihre Pläne für das 
Otto-Langen-Quartier mit Bausteinen der Daseins-
fürsorge und in ihren Gemeinwohlzielen derart an-
passt, dass sie den kommunalen Zweck im Sinne 
der Verwaltungsvorschriften zu § 15 Absatz 3 HHG 
2020 erfüllen, so dass die Stadt sich für eine Di-
rektvergabe qualifiziert, und mit NRW.URBAN in 
nein Siehe Nr. 1.1 und 1.3

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Verhandlungen über eine Direktvergabe des 
Grundstücks eintritt. 
90.3 Es wird angeregt, dass im Falle eines Grundstü-
ckerwerbes durch die Stadt, diese das erworbene 
Grundstück dann in eine dauerhaft dem Gemein-
wohl verpflichtete Struktur überführt, die in der 
Lage ist, die gesetzten Ziele dauerhaft sicherzustel-
len. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe auch Nr. 1.4 
90.4 Der Begriff der Gemeinwohlorientierung muss vor 
dem Hintergrund der Grundstücks- und Klimaprob-
lematik zumindest folgende Elemente enthalten:  
Das Grundstück ist in Bau- und Nutzung möglichst 
klimapositiv zu gestalten. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe 1.4  
 
Siehe Nr. 1.18 und 1.22 
90.5 Es ist eine soziale und funktionale Mischung anzu-
streben, die den Mangelsegmenten im Kölner Im-
mobilienmarkt entgegenwirkt und damit auch ein 
Korrektiv zu den Entwicklungen auf den angren-
zenden Geländen der Gerch-Group und der Con-
sus/Adler-Group bildet. Aufgrund der absehbaren 
Hochpreisigkeit im Umfeld sollten geförderte und 
preisgedämpfte Wohnungen in Summe zumindest 
2/3 der Wohnfläche ausmachen. Für Kunst, Kultur, 
urbane Produktion und Büronutzungen gilt dies 
sinngemäß. 
teilweise Siehe Nr. 1.7  
90.6 Es wird angeregt, den Boden und seine Aufbauten 
dauerhaft der Spekulation zu entziehen, weil an-
sonsten die Mischung auf Dauer nicht erhalten wer-
den kann. 
Kenntnis-
nahme 
-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
90.7 Ferner zählen grundsätzlich Elemente der partizi-
pativen Entwicklung ebenso zu den Standards, wie 
eine Vergabe in Erbbauchrecht nach einer Kon-
zeptvergabe gegen Festpreis. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe 1.4 und 1.1, 1.3 
90.8 Es wird darauf hingewiesen, dass all die genannten 
Elemente sich in einer Vergabe an einen Investor 
auch nach dem beschriebenen Auswahlschema 
nicht erreichen lassen, da letztendlich der gebotene 
Preis bei der Auswahl ein entscheidendes Kriterium 
ist. Der voraussichtlich gebotene Grundstückspreis 
wird der Erfahrung nach nur durch hochpreisigen 
Wiederverkauf wieder hereingespielt. Zudem ist an 
den angrenzenden Grundstücken gut erkennbar, 
dass auch professionelle Investoren keine Garantie 
für eine Bebauung bieten. Vor diesem Hintergrund 
muss von diesem Vergabeweg Abstand genom-
men werden. 
nein Siehe Nr. 1.2 
90.9 Der Einwand, dass eine Direktvergabe an die Stadt 
nicht möglich sei, stützt sich darauf, dass die An-
wendung des wenig ambitionierten kooperativen 
Baulandmodells eine Direktvergabe nicht rechtfer-
tigt. Dies sollte mit den zuvor genannten konzeptio-
nellen Änderungen neu zu bewerten sein. 
Das Grundstückseigentum und seine Bewirtschaf-
tung können entweder bei der Stadt liegen oder 
von moderne stadt übernommen werden, wenn 
diese zuvor gesellschaftsrechtlich so umgebaut 
wird, dass sie als Bestandshalterin nach städti-
schen Gemeinwohlzielen fungieren kann. Eine wei-
tere Möglichkeit wäre die Überführung in ein Stif-
tungsvermögen nach dem Modell des Community-
Land-Trusts (Stadtbodenstiftung).  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.3

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
91-92 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
93 Es wird angeregt, das das Otto-Langen-Quartier le-
bendig und bunt zu entwickeln. Eine Kulturstätte, 
die die Geschichte des Quartiers erzählt und Mög-
lichkeiten bietet, die Zukunft zu gestalten. Eine Mi-
schung aus Museum und Zukunftswerkstatt. Dort 
zu wohnen und kreativ zu arbieten mit der Möglcih-
keit moderne Kunst in den alten Mauern zu zeigen. 
Kenntnis-
nahme 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
siehe auch Nr. 1.1 und 1.4 
 
94 
94.1 
Die viefältigen Vorschläge seitens der Akteure von 
Raum 13 sowie des Initiativkreises für das Otto-
Langen-Quartier zu einer gemeinwohlorientierten 
Nutzung bei besonderer Betonung der künstleri-
schen Nutzungen und Potentiale werden befürwor-
tet. 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gemeinwohlori-
entierung und Investoreninteressen nicht kompati-
bel sind. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.1 und Nr. 162 
Zum Thema Gemeinwohl siehe Nr.1.4 
94.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Wörter "an-
gemessen" und "Gemeinwohlorientierung" müssen 
durch klare Planungsvorgaben konkretisiert werden 
und der, einer solchen Quartiersentwicklung ange-
messene Anteil an gemeinwohlorientierten Nutzun-
gen muss extrem hoch sein. 
ja Siehe Nr. 1.4  
94.3 Auch die Art der gemeinwohlorientierten Nutzun-
gen sollte konkret benannt und in der Planung ver-
ortet werden, so dass auch deutlich wird, dass Ge-
meinwohlorientierung auch wirklich Gemeinwohlori-
entierung im Sinne künstlerischer und soziokultu-
reller Nutzungen meint. 
ja Siehe Nr.1.4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
94.4 Es sollten auch die Grünflächen oder Hallen- und 
Versammlungsflächen sehr großzügig dimensio-
niert werden, gemäß dem Motto und Buchtitel des 
bekannten Architekten Jan Gehl: "Leben zwischen 
Häusern", so dass hier Raum für soziale Interak-
tion, urbane Landwirtschaft, etc. entsteht. 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum Grundstückverkaufsverfah-
rens sind Freiflächen mindestens in der Größe der Vorgaben aus dem 
Koop.Baulandmodell im Quartier vorzusehen. 
94.5 Es wird darauf hingeweisen, dass, wenn die Vorga-
ben der weiteren Planung schwammig und undefi-
niert bleiben sollten, der Verkaufspreis astrono-
misch sein und das Motto mal wieder nur "Quanti-
tät statt Qualität" heißen wird. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr.1.2 
94.6 Es wird angeregt, dass wenn Politik und Verwal-
tung auch bei den weiteren Flächen von ihrem Vor-
kaufsrecht Gebrauch zu machen, müssen in der 
jetzt anstehenden Entwicklung der weiteren Vorga-
ben für die Planung, die Qualitätskriterien für ein 
nachhaltiges, kulturell lebendiges und von der sozi-
alen Mischung ausgewogenes Musterquartier deut-
lichst und vielfältig hervortreten. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.1, 1.3 
95-96 Siehe Nr.1   Siehe Nr.1 
97 
97.1 
 
Es wird angeregt, dass die Schaffung von Wohnun-
gen einer der Schwerpunkte bei der Entwicklung 
des gesamten Otto-Langen-Areals zu einem urba-
nen Quartier sein soll.  
Der Wohnungsbau soll über das gesamte Pla-
nungsgebiet verteilt werden und sich so mit ande-
ren Nutzungsarten mischen. Drei Wohnbaublöcke 
mit reiner Wohnnutzung sollen das Plangebiet im 
Süden abschließen und somit den Anschluss an 
die südlich gelegenen Quartiere bilden.   
teilweise Siehe Nr. 1.1 und 1.7 
Da der östliche Teil des Plangebietes innerhalb der Schutzradien der Ke-
gelschiffe des angrenzenden Hafens liegt, können Wohnungen nur au-
ßerhalb dieser Grundstücksflächen errichtet werden, da sensible Nutzun-
gen innerhalb dieser Radien unzulässig sind. 
Teil der Aufgabenstellung des Grundstücksverkaufsverfahrens ist es un-
terschiedliche Wohnungstypologien und Wohnformen für verschiedene 
Zielgruppen im Planungskonzept vorzusehen. 
Siehe Nr. 43 und Nr. 44.3

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Siehe Nr.43 und Nr. 44.3 
Außerdem sollen im Quartier Projekte des gemein-
schaftlichen und generationenübergreifenden Woh-
nens (Bau- und Wohngruppen) realisiert werden. 
Auch dafür sollen Grundstücke im Quartier bereit-
gestellt werden. So soll das Wohnen und Bauen in 
aktiven Nachbarschaften gestärkt werden.  
 
Die genaue Anzahl der möglichen Wohnungen kann erst im Rahmen des 
städtebaulichen Konzeptes benannt werden, es wird auf die Vorgaben 
zum Koop.Baulandmodell verwiesen. 
97.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Ergebnisse einer 
Expertenbefragung zum Kölner Wohnungsmarkt 
(4/2021), die seitens der Stadt Köln veröffentlicht 
wurden, belegen erneut den wachsenden Bedarf 
an öffentlich geförderten Wohnungsbau. Das 
größte Potenzial besteht im Segment „preiswerte 
Wohnungen für Geringverdienende“. Aus dem in 
Köln zu geringem Angebot an preiswerten Woh-
nungen wird ein entsprechend hoher Bedarf abge-
leitet. Knapp drei Viertel (72%) der Befragten se-
hen hierin ein hohes Potenzial. Danach folgen die 
abgefragten Segmente „studentisches Wohnen“ mit 
einem mittleren Wert von 2,6 (Potenzialeinschät-
zung hoch: 67%) und die Schaffung von familien-
gerechten Großwohnungen im Geschosswoh-
nungsbau. Die fehlende Verfügbarkeit von Grund-
stücken ist das Haupthindernis beim geförderten 
Wohnungsbau. Daher besteht die Notwendigkeit ei-
ner städtischen Grundstücksoffensive auch im 
Otto-Langen-Areal durch Grundstückserwerb bzw. 
entsprechende Auflagen für Investoren im Rahmen 
des B-Planverfahrens.  
Es wird gefordert, die in der Expertenbefragung er-
mittelten Wohnbedarfe sollen prioritär im Otto-Lan-
gen-Quartier realisiert werden. 
ja In der Aufgabenstellung zum Grundrücksverkaufsverfahren werden ne-
ben Wohnung für Familien und Senioren auch Wohnungen für studenti-
sches Wohnen gefordert. 
Siehe 1.7

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
97.3 Es wird angeregt, das fast 300 m lange Bestands-
gebäude der ehemaligen KHD-Verwaltung entlang 
der Deutz-Mülheimer-Straße mit Wohnungen zu 
durchmischen und so den urbanen Charakter ver-
stärken 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 44.2 
97.4 Das städtische Konzept sieht laut Vorgabenbe-
schluss vom 01.02.2018 den Neubau von zwei 12-
geschossigen Wohnungsneubauten vor. Diese Pla-
nung soll nicht umgesetzt werden, da sie die erhal-
tenswerte Bausubstanz zerstört, angrenzende Be-
reiche durch die hohen Neubauten verschattet wer-
den und sich ungünstig auf das Mikroklima aus-
wirkt. Auch die Planung des ehemaligen KHD-
Verwaltungsgebäude entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße, die ausschließlich eine gewerbliche Mono-
struktur vorsieht sollte aufgegeben werden. 
Kenntnsi-
nahme 
Siehe Nr. 34.5 
98-107 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
108 
108.1 
Siehe Nr. 97.1  Siehe Nr. 97 
108.2 Siehe Nr. 52  Siehe Nr. 52 
108.3 Es wird angeregt, dass die Bewohner Mülheims 
und Kölns auch über Angebote von Bildung und 
Kultur in das neue Quartier hineingezogen werden 
sollen und so zur Lebendigkeit beitragen.  
Von Nord nach Süd entfalten sich durchmischte 
Bereiche mit öffentlichen und privaten Bildungs- 
und Wissenschaftseinrichtungen sowie vielfältige 
kulturelle Nutzungen. Potentielle Nutzer können die 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.1, 1.2 und 1.4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
"Macromedia Hochschule" sein, die Aus- und Wei-
terbildung in den Medien anbietet, oder die "Rhein-
flanke Köln" mit ihren vielfältigen Sport- und Bil-
dungsangeboten für Kinder und Jugendliche.  
Der Plan muss durch entsprechende Ausweisun-
gen die planungsrechtlichen und baulich-räumli-
chen Voraussetzungen dafür schaffen. Im Projekt-
entwicklungsprozess sind öffentliche, zivilgesell-
schaftliche und private Partner als Träger dafür zu 
akquirieren. 
Im Quartier sollen unterschiedlichen Formen des 
Wohnens und dem Leitbild eines „urbanen Quar-
tiers“ Orte für Kindertageseinrichtungen ausgewie-
sen werden.  
Es sollen Atelier- und Proberäume - z.B. in der 
ehemaligen Waschkaue und evtl. auch verbunden 
mit Wohnungen – entstehen. 
Zu einem kulturellen Ort bürgerschaftlicher Nut-
zung soll die wiederhergestellte Möhringhalle in 
Verbindung mit einer größeren Veranstaltungsloca-
tion werden. Gerade die Möhringhalle soll öffent-
lich-zivilgesellschaftlich genutzt werden und damit 
für die Allgemeinheit weitgehend offen bleiben. 
 
 
 
 
 
 
Die Errichtung einer Kita und unterschiedlichen Wohntypologien für un-
terschiedliche Zielgruppen und besonderen Wohnformen sind Teil der 
Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahrens.Es soll auch eine 
Idee einer Nachnutzung der Möhringhalle entwickelt werden. 
 
108.4 Siehe Nr. 1.1 Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr.1.1 
108.5 Die Berücksichtigung der historischen Prägung des 
Ortes soll über den reinen Denkmalschutz und die 
denkmalwerte Bausubstanz hinausgehen. Es soll 
Raum geschaffen werden für eine Erinnerungskul-
tur, die die besondere industrielle Geschichte nach-
vollziehbar erzählen kann. Hierzu gehört dann auch 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 44.5

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
die Geschichte von KHD in der NS-Zeit, mit The-
men wie Produktion, Rüstung, Zwangsarbeit oder 
das historisch benachbarte "SS-Arbeitskommando 
Westwaggon", getragen von einer Außenstelle des 
NS-Dokumentationszentrums. 
108.6 Es wird angeregt, Flächen für gewerbliche Nutzun-
gen, wie z.B. Gastronomie und Veranstaltungsloca-
tions vorzusehen, aber auch Einzelhandelsflächen 
zur Versorgung des Quartiers und seiner Umge-
bung, Flächen für Handwerkerhöfe, Manufakturen, 
junge Kreativwirtschaft, Coworking, klein- und mit-
telständisches Gewerbe. Kleinteilige Flächennut-
zungen sind großflächigen vorzuziehen.  
Hier soll das Leitbild eines gemischten „urbanen 
Quartiers“ verwirklicht werden. Ein Flächenanteil 
von 10% ist für Gründer und startups vorzusehen, 
deren Grundstückspreise in einer Gesamtkalkula-
tion deutlich unter dem Durchschnitt liegen. 
teilweise Der Hinweis wird teilweise berücksichtigt. 
Siehe 1.7, ein prozentaler Flächenanteil für Gründer und startups wird 
nicht vorgesehen. 
108.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewahrung 
erhaltenswerten Bausubstanz zu der gemeinwohlo-
rierten Entwicklung des Planungsbereichs wesent-
lich dazugehört.  
Die Hallen dokumentieren die Produktionsge-
schichte der ersten Motorenfabrik der Welt. 
Die ehemalige Gasmotorenfabrik Deutz weist hinter 
den zur Deutz-Mülheimer Straße gelegenen Flü-
geln einen überwiegend erhaltenswerten Gebäude-
bestand auf.  
teilweise Siehe 1.4 und 34.4 
siehe 1.12 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat neben den Denkmä-
lern auch die erhaltenswerte Bausubstanz im Rahmen des Grundsütcks-
verkaufsverfahrens identifiziert und festgelegt. Diese Bausubstanz ist bei 
der Planung zu berücksichtigen und größtmöglich zu erhalten. 
Es wurden auch ganz konkrete Anforderungen zum Umgang mit den his-
torischen Industriegebäuden in der Aufgabenstellung zum Wettbewerbs-
verfahren formuliert, die die Teilnehmenden im Planungskonzept berück-
sichten müssen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bestand 
in seinem Umfang in der „Schematischen Darstel-
lung der konkretisierten Planungsvorgaben“ nicht 
vollständig dargestellt ist.  
Dieser Hinweis gilt insbesondere für folgende Ge-
bäude, Gebäudeteile: 
Die direkt nördlich der Möhringhalle anschließende 
große Gießereihalle. Hier besonders wichtig ist der 
direkt östlich der Möhringhalle östlich benachbarte 
Standort der früheren Kupolofenanlage, die Mitte 
der 1970er Jahre durch eine Konverteranlage mit 
drei Konvertern ersetzt wurde. Die Konverter sind 
nicht erhalten. Durch Eintiefungen im Hallenboden 
und niedrige Begleitmauern, ist der Standort der 
Konverter noch gut nachvollziehbar. Das betrifft 
auch den Weg der Befüllung der Konverter mit 
Schrott und Roheisen über eine Rampe und eine 
zugehörige Plattform in dem Gebäude östlich ne-
ben der Möhringhalle. Zur Konverteranlage gehört 
auch ein in die die Gießhalle hineinragender Be-
obachtungsstand zur Kontrolle des Schmelzvor-
ganges und der Einfüllung des flüssigen Guss-
stahls aus den kippbaren Konvertern in große 
Giesspfannen. 
Wichtig sind auch mehrere Bodenöffnungen im üb-
rigen Bereich der Gießereihalle. Mit diesen Öffnun-
gen werden Wärmeöfen, Transportwege für den 
Gießereisand und der Standort eines vierten Kon-
verters angezeigt. Die Öffnungen sollten sichtbar 
bleiben und könnten durch begehbare Glasflächen 
in eine neue Nutzung mit einbezogen werden. 
Die südlich der Gießereihalle gelegene Shedhalle 
soll vollständig in den Umfang der erhaltenswerten

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Substanz einbezogen werden. Zur Werksstraße 
war hier im zweigeschossigen Teil der Shedhalle 
ein Labor eingerichtet, in dem kontinuierlich Gieß-
proben aus den Konvertern überprüft wurden. Zwi-
schen Konvertergebäude und Labor gab es eine 
Rohrpostverbindung, so dass die Probeergebnisse 
schnell in den Leitstand des Konvertergebäudes 
übermittelt werden konnten. Der übrige Bereich der 
Shedhalle diente als Ausbildungswerkstatt. Hier ist 
die Esse eines Schmiedefeuers erhalten. 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Mittel-
motorenbau ein wichtiger Teil der Motorenproduk-
tion der Fabrikanlage war. Hier sollten alle zum Au-
enweg gelegenen Fassaden, also auch die nach 
Norden orientieren Seitenfassaden als erhaltens-
werte Fassaden/Raumkannten dargestellt werden. 
Zum Auenweg waren in einem schmalen Gebäude-
trakt der größere Teil der Sozialräume mit Um-
kleide- und Waschmöglichkeiten für die Beschäftig-
ten untergebracht. Dieser Trakt sollte zumindest 
teilweise erhalten werden. 
108.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die in der „räum-
liche Vernetzung“ der „schematischen Darstellung“ 
dargestellten Wegebeziehung in dieser gezeigten 
Geradlinigkeit gravierende Eingriffe in die genannte 
erhaltenswerte Bausubstanz nach sich ziehen. Das 
betrifft die westliche Nord-Süd-Achse. Diese sollte 
weiter nach Osten so verschoben werden, dass so-
wohl die vorhandene Gebäudeöffnung in der zur 
Werksstraße gelegenen Südfront der Gießereihalle 
genutzt werden kann, wie auch die vorhandene 
Querverbindung durch die schmalen Gießereihal-
len. Das betrifft zudem die über die Werksstraße 
ja Der Hinweis wird im weiteren Verfahren überprüft.  
Siehe Nr. 108.7

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
führende Ost-West-Verbindung. Diese stößt im 
Westen auf das Gebäude mit den Sozialräumen 
und sollte darum herumgeführt werden.  
108.9 Es wird angeregt, zur Darstellung der erhaltenswer-
ten Bausubstanz einen thematischen Beiplan zum 
geplanten Bebauungsplan zu erstellen. Dazu gehö-
ren auch die Standorte der ehemaligen Kupolöfen 
und die Lage des Doppelwohnhauses für Nikolaus 
August Otto und Gottlieb Daimler. Diese über dem 
Bodenniveau nicht mehr sichtbaren Objekte sollten 
durch Grabungen nachgewiesen und durch Markie-
rungen in den neuerstellten Bodenoberflächen 
sichtbar gemacht werden. Falls die Kellerräume 
des Doppelwohnhauses Otto/Daimler unter dem 
dortigen Hallenboden noch vorhanden sind, sollten 
diese zugänglich gemacht werden. Der themati-
sche Beiplan sollte frühzeitig auch schon für weiter-
gehende Planungen und Verhandlungen mit mögli-
chen Investoren als verbindliche Leitlinie genutzt 
werden. 
Kenntnis-
nahme 
Das Amt für Denkmalpflege hat einen Plan „Erhaltenswerte bauhistori-
sche Gebietsstrukturen“ von 10/2020 vorgelegt. Dieser Plan bezieht sich 
nur auf den oberirdischen Bestand und wird Teil der Wettbewerbsunterla-
gen. 
109-112 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
113 
113.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass es neben gutem 
Städtebau und einem klugen, möglichst kleinteili-
gen Mischnutzungskonzept für ein urbanes Quar-
tier auch eines partizipativen Planungs- und eines 
schrittweise sich entwickelnden Realisierungspro-
zesses mit enger Einbindung zivilgesellschaftlicher 
Akteure und nicht nur stadtinterner bedarf, sondern 
auch externer Fachleute auf Augenhöhe.  
Dazu gehört die transparente Prozessorganisation 
unter kommunaler Regie, aber unter Einbindung 
weiterer Akteure, z.B. durch langfristig angelegte 
ja Der Forderung wird entsprochen. 
Das bereits begonnene Bebauungsplaverfahren wird gemäß den Rege-
lungen des Baugesetzbuches durchgeführt. Die BürgerInnen und auch 
die Träger öffentlicher Belanen hatten im Rahmen der frühzeitigen Betei-
ligung bereits die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu äußern, im 
weiteren Verfahren gibt es im Rahmen der Offenlage erneut diese Mög-
lichkeit. 
Der Prozess des Verkaufs und der Planung wird für die Bürgerschaft 
transparent durchgeführt. Dem Verkauf der Flächen von NRW,Urban

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
kommunalbeteiligte Projektentwicklungsgesell-
schaft, die den gesamten Projektentwicklungspro-
zesse mit allen Umsetzungen begleitet. 
geht ein Qualifizierungsverfahren zur Findung des städtebaulichen Kon-
zepts voran. Hierbei wird die politischen Vertreter, die Verwaltung und 
eine unabhängige Jury beteiligt.  
Es ist auch beabsichtigt im Rahmen des Wettbewerbs die BürgerInnen 
zu beteiligen und zu informieren.Wie dies konkret aussehen wird, wird 
derzeit noch im Rahmen der Vorbereitung des Verfahrens mit 
NRW.Urban abgestimmt. 
siehe auch Nr.1.4 zum Thema Gemeinwohlorientierung 
siehe Nr.1.27 und 1.3 
113.2 Es wird angeregt, dass zur Unterstützung und Rea-
lisierung eines urban gemischten und klimagerech-
ten Modell-Quartiers die Stadt sich um die Einwer-
bung von Mitteln der Städtebauförderung beim 
Land NRW und beim Bund bemühen soll, z.B. In-
vestitionsfördermittel für die erhaltenswerte histori-
sche Bausubstanz, für öffentliche Räume und Ge-
meinschaftseinrichtungen, aber auch für besondere 
Formen der Akteursbeteiligung und der Prozessge-
staltung. 
ja Der Hinweis wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 113.3 Es wird darauf hingewiesen, dass es neben des 
Planungsrechtes und Nutzungsfestschreibungen 
ergänzend einer anderen, auf Experiment, Modell-
haftigkeit und möglichst auch Gemeinwohlorientie-
rung ausgerichtete Prozessorganisation bedarf, um 
ein urbanes und gemischtes, klimagerechtes Quar-
tier mit den Zielen der Leipzig-Charta* zu entwi-
ckeln. Hierzu gehören auch Beteiligungs- und Teil-
habeprozesse sowie Zivilgesellschaft als eigen-
ständiger Akteur gehören.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.4 zur Gemeinwohlorientierung 
114-116 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
117 Es wird angeregt, im Otto-Langen-Quartier Experi-
mentierräume für ein offenens und vielseitiges kul-
turelles Angebot zu errichten um die dort vorhan-
dene kulturelle Szene zu erhalten und zu unterstüt-
zen. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe auch Nr. 1.1 und 1.4 
118-127 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
128 
128.1 
Es wird darauf hingeweisen, dass bereits in zahlrei-
chen Stadtlaboren mit vielen lokalen, wie überregi-
onalen Partnern aus der Bürgerschaft, von Archi-
tekten, Entwicklern, und vielen anderen ein Modell-
quartier entwickelt wurde, das Wohnen, Arbeiten 
und Kultur als internationalen Impuls erarbeitet hat.  
Es wird angeregt, diese Vorarbeit in den weiteren 
Planugnsprozess einzubinden, insbesonde unter 
dem Aspekt der Bürgerbeteiligung, dem Thema 
Stadtentwicklung und Kultur. Wichtig ist eine Stadt-
teilentwicklung, die verschiedene Interesse einbin-
det, die zukünftigen Nutzer, Besucher, Arbeiten, 
Kultur, aber auch eine nachhaltige ökologische 
Perspektive. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Aachen 
ein ergänzendes Konzept entwickelt hat.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.2 und 162 
128.2 Siehe Nr. 1  Siehe Nr. 1 
129 Es wird sich dafür ausgesprochen, die Resolution 
vom 22.05.2020 hinsichtlich des Otto-&-Langen-
Quartiers und des raum13 – Deutzer Zentralwerk 
der Schönen Künste weiter zur Umsetzung ge-
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.1 und 1.4

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
bracht wird, sichtbar in den Rahmenplan eingear-
beitet wird und die Grundlage für die weitere Quar-
tiersentwicklung bildet. 
Es wird darauf hingewiesen das bezahlbare inner-
städtische Räume für Musik, Kunst und Kultur, die 
gut und schnell zu erreichen sind, dringend benö-
tigt werden. 
130-136 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
137 Es wird die konstruktive Form der Einbeziehung 
der Öffentlichkeit in den Planungsprozess und ein 
weitereoffener und lösungsoreintiereter Austausch 
begrüßt. Die hochwertige und über lange Zeit ge-
wachsene, substanzhaltige Vorarbeit sollte mit in 
die Lösungsfindung einbezogen werden.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.1 und Nr. 1.2, Nr. 1.4 
Im Rahmen des Grundstücksverkaufsverahrens soll eine Beteiligung und 
Information der Öffentlichkeit stattfinden. Art und Umfang werden derzeit 
noch gemeinsam mit NRW.Urban abgestimmt. 
138-139 Siehe Nr.1   
140 Siehe Nr. 108.7 – 108.9   Siehe Nr. 108.7-108.9 
141 Es wird die Art der Bürgerbeteiligung kritisiert, das 
derzeitige Verfahren weist erhebliche Mängel auf. 
In der nunmehr stattfindenden frühzeitigen Bürger-
beteiligung wurde nicht deutlich, zu welchem Plan 
die Bürger der Stadt Köln eine Stellungnahme ab-
geben sollen.  
Es wird angeregt, dass die Stadt Köln auf der 
Grundlage des bisherigen Verfahrens (u. a. Werk-
statt Mülheim-Süd) und der vorliegenden Planungs-
vorschläge (u. a. Initiativkreis Otto&Langen Quar-
tier) einen entscheidungsoffenen Planentwurf erar-
beitet, der dann einer Bürgerbeteiligung nach dem 
Muster der genannten Verfahren unterworfen wird.  
nein Der Kritik wird nicht gefolgt.  
Die Aufforderung zur Beteiligung war auf das Strukturkonzept bezogen, 
welches den Bürger*innen auf den Flyern und Plakaten sowie auf dem 
Beteiligungsportal der Stadt Köln zur Kenntnis gegeben wurde. Das 
Strukturkonzept ist zwar nicht so konkret wie ein Bebauungskonzept, je-
doch werden darin bereits wichtige Rahmenvorgaben wie beispielsweise 
der Umgang mit den Bestandshallen oder der Ausschluss von Wohnen in 
Teilen des Areals definiert. Darüber hinaus wurden Hinweise und Anre-
gungen allgemeiner Art erfragt. 
Das nun anschließende Verkaufsverfahren mit Qualifizierungsprozess 
wird auf dem „Strukturkonzept“ basieren. Erst mit Abschluss dieses Bie-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt 
Köln hat in seiner Sitzung am 31.01.1978 die Richt-
linien und Grundsätze für die Beteiligung der Bür-
ger an der Bauleitplanung beschlossen. In Frage 
kommt hier im Hinblick auf der Bedeutung der Pla-
nung nur das Modell 3. Dieses Modell 3 ist in dem 
Ratsbeschluss nicht konkretisiert worden. Es wird 
ein situationsgerechtes Verfahren für das Otto-Lan-
gen-Quartier ist, dass mindestens solche Verfah-
rensinhalte und Verfahrensschritte, wie den Verfah-
ren zum Rahmenplan Braunsfeld, Müngersdorf, 
Ehrenfeld oder dem Verfahren zum Helios-Gelände 
verwirklicht werden. 
terverfahrens werden konkrete Pläne für das weitere Bebauungsplanver-
fahren vorliegen. Über das Ergebnis des Bieterverfahrens wird die Politik 
entscheiden. 
 
Siehe Nr.5 zum Beteiligungsverfahren 
142-144 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
145 Es wird eine gemeinwohlorientierte Entwicklung ( 
Kultur, Wissenschaft, Bildung, historisches Erbe, 
Wirtschaftsförderung, Grünanlagen, Archive, stu-
dentisches Wohnen, sozialer Wohnungsbau, Barri-
erefreiheit) im Otto-Langen-Quartier unterstützt und 
die Direktvergabe der landeseigenen Grundstücks-
flächen an die Stadt Köln: 
Ja Siehe Nr. 1.4 und 1.3 
146-148 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
149 
149.1 
Der begonnene Prozess wird begrüßt.  
Es wird angeregt, eine Dokumentationsstelle die 
die Geschichte des Ortes erfasst einzurichten, ver-
waltet und den Bürgern und anderen interessierten 
zugänglich macht.  
Das Gelände soll in seinem jetzigen Zustand syste-
matisch 3-dimensionell erfasst werden und mit Hilfe 
eines Laserscanners und hochauflösenden Fotos 
Kenntnis-
nahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
(photogrammetry-tauglich). Diese virtuelle Zeitkap-
sel kann als Planungshilfe und als virtuelle Rekon-
struktion der Produktionsanlagen zwecks stadtge-
schichtlicher Bedeutung für Köln und die Ge-
schichte der Mobilität dienen. 
149.2 Die Einrichtung einer Infostelle, die vortlaufend de-
taillierten Einblick in die Entwicklung des Projektes 
der Quartiersentwicklung für interessierte und be-
teiligte gibt. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis eine Infostelle einzurichten wird im weiteren Verfahren ge-
prüft. 
149.3 Die eine Sanierung des von Schwerindustrie ge-
prägten Nutzung erfordert es den Rückbau und Sa-
nierung des Geländes von einer Gesellschaft 
durchführen zu lassen, die diese Aufgabe unter 
Kontrolle von Verwaltung und Bürgern betreibt, um 
im Anschluss die einzelnen Parzellen die von den 
verschiedenen Akteuren (gewerblich, kulturell und 
gesellschaftlich) entwickelt werden in einem Zu-
stand zu übergeben, dass eine Umnutzung ohne 
ein unkalkulierbares Risiko für den einzelnen Ak-
teur entstehen. 
Kenntnis-
nahme 
Im weiteren Verfahren wird ein ordnungsgemäßer Rückbau und Sanie-
rung des Gländes sichergestellt. 
150-151 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
152 
152.1 
Es wird angeregt, dass in diesem Baugebiet die 
ökologische Lebensqualität eines autofreien Quar-
tiers durch vernetzte Grün-und Freiflächen realisiert 
werden. Bei allen Vorhaben sollen für die Umset-
zung klimagerechtes Bauen und Klimawandel-Vor-
sorgestrategien obligatorisch sein. Durch die Nut-
zung der denkmalgeschützten und erhaltenswerten 
baulichen Substanz des historischen Industrieare-
als könnte ein erheblicher Beitrag zum städtischen 
Klimaschutz geschaffen werden. 
ja Siehe Nr.1.1, 1.18 und 1.22, 1.19, 34.4

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Stellungnahme Berücksich-
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Stellungnahme der Verwaltung 
 
152.2 Siehe Nr. 44.11 nein Siehe Nr. 1.3 und Nr.44.11 
152.3 Siehe Nr. 44.12 Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 44.12 
152.4 Siehe Nr.52. nein Siehe Nr.52 
153 Siehe Nr.1  Siehe Nr.1 
154 
154.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt 
Köln 2020 mit großer Mehrheit gewünscht, für das 
Otto-Langen-Quartier eine ganzheitliche, gemein-
wohlorientierte Quartiersentwicklung anzustoßen. 
Es soll ein nicht vordringlich an kommerziellen Inte-
ressen ausgerichteter Nutzungsmix aus Wohnen, 
sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen 
entstehen. Auf von klassischen Investoren entwi-
ckelten Arealen, ist das aus ökonomischen Grün-
den nicht möglich. 
In Köln besteht ein großer Bedarf an Räumen für 
Projekte und Nutzungen, die nicht monetär mess-
bare Mehrwerte schaffen und sich daher nicht auf 
dem normalen Immobilienmarkt versorgen können.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr.Nr. 1.1, 1.4 
154.2 Es wird gewünscht, dass die Stadt Köln in einem 
partizipativen Prozess mit ihren Bürger*innen ge-
meinsam ein Konzept entwickelt, das weit über die 
Anforderungen, die im Rahmen des kooperativen 
Baulandmodells an private Investoren gestellt wer-
den können, hinaus geht, um neue und beispielge-
bende Modelle des Wohnens, des Wirtschaftens, 
sozialer und kultureller Projekte zu ermöglichen.Es 
sollte geprüft werden, ob eine solche modellhafte 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. Die Entwicklung des städtebaulichen 
Konzeptes ist Teil des Grundstücksverkaufsverfahrens. Ein entsprechen-
des Konzept ist von den Teilnehmern des Wettbewerbs zu entwickeln, 
dieses ist am Ende die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfah-
ren. 
Im nun anschließenden Verkaufsprozess mit integriertem Qualifikations-
verfahren werden die politischen Vertreter der Bürgerschaft neben einer 
Fachjury und der Verwaltung beteiligt sein. Eine Beteiligung von weiteren

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Entwicklung als Argument für eine Direktvergabe 
des Grundstücks an die Stadt dienen kann. 
Berater*innen, die über fundiertes Wissen über das Plangebiet verfügen, 
ist denkbar.  
Es ist ebenfalls beabsichtigt die Öffentlichkeit in dem mehrstufigen Quali-
fizierungsverfahren zu beteiligen, Art und Umfang werden noch gemein-
sam mit NRW-Urban erarbeitet. 
154.3 Es wird ein erheblich größerer Anteil an geförder-
ten und preisgedämpften Wohnungen, an bezahl-
baren Räumen für Kunst und Kultur und soziale 
Nutzungen angeregt, sie dienen dem Wohl aller 
Kölner*innen im Sinne der kommunalen Daseins-
vorsorge und begründen die Direktvergabe durch 
das Land.  
teilweise Siehe Nr. 1.1, 1.3, 1.4 
Gemäß den Vorgaben des Koop. Baulandmodells sind 30% der Wohnug-
nen im geförderten Wohungsbau zu errichten. 
154.4 Es wird darauf hingewiesen, dass eine gemein-
wohlorientierte Entwicklung von einem normalen 
Immobilien-Entwickler vor dem Hintergrund eines 
Bieterverfahrens mit Höchstgebot nicht leistbar sein 
wird.  
Für das Gelingen einer solch besonderen Aufgabe 
ist über die Fähigkeit, ein Gelände sinnvoll wirt-
schaftlich entwickeln zu können, hinaus das Enga-
gement einer Vielfalt von Akteuren erforderlich, das 
in einem eigens hierfür entworfenen Aktivierungs- 
und Beteiligungsprozess eingebunden wird. Diese 
Akteure sollen als spätere Nutzer*innen die Mög-
lichkeit erhalten, eigene Projekte umzusetzen. Das 
ist nur mit einem guten Konzeptverfahren machbar, 
in dem Grundstück mit einem Festpreis an die bes-
ten Konzepte vergeben werden. 
Welche Projekte und Nutzungen die gewünschte 
Vielfalt ergeben, kann nicht von Planer*innen vorab 
festgelegt, es soll in einem kooperativen Prozess 
gemeinsam entwickelt werden. Dieser Prozess wird 
teilweise siehe 1.2, 1.3 und Nr. 1.4, Baustein Gemeinwohlorientierung

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
von erfahrenen Moderator*innen und Planer*innen 
begleitet und laufend transparent in die Politik und 
die Öffentlichkeit rückgespiegelt. 
154.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Kooperative Pro-
jektentwicklungen, wie z. B. beim Haus der Statistik 
in Berlin, bereits anderswo erfolgreich praktiziert 
werden. Die Stadt Köln sollte diese Erfahrungen 
nutzen und sich von den erfahrenen Akteuren bera-
ten lassen, um ein für das Otto-Langen-Quartier 
passendes Verfahren aufzusetzen.  
Das Prozessdesign soll ein Bestandteil des Ent-
wurfs sein und in den Rahmenplan aufgenommen 
werden. Diese neuartige, und von Marktakteuren 
nicht zu leistende Entwicklung ist ein weiterer Be-
standteil der Begründung, warum das Land das 
Grundstück in Direktvergabe an die Stadt Köln ver-
geben soll 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.3 
154.6 Mit dem neuen Instrument des „urbanen Gebiets“ 
soll die Möglichkeit geschaffen werden, Wohnen, 
Kultur, Soziales, urbane Produktion weitestgehend 
zu verzahnen und experimentelle Lösungen, vor al-
lem auch im Bestand, modellhaft auszuprobieren 
und zu fördern 
ja Siehe Nr. 1.6 
154.7 Es wird angeregt, die Grundstücke in kleinen Par-
zellen an eine Vielfalt von Projekten in Erbpacht zu 
vergeben. Ein dauerhafter Beirat aus Kölner Bür-
ger*innen und externen Fachleuten sollte Transpa-
renz, Qualität und Weiterentwicklung der Projekt-
ziele sichern. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Städte Ham-
burg, Berlin, München, Wien und Tübingen bereits 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 1.3 und 1.4 zum Baustein Gemeinwohlorientierung

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Projekte, von selbstorganisierten Gruppen und jun-
gen Genossenschaften realisiert worden sind.  
154.8 Es wird darauf hingewiesen, es für das Otto-Lan-
gen-Quartier kein Bieterverfahren geben darf, es 
muss eine Direktvergabe des Landes an die Stadt 
Köln ermöglicht werden. 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Siehe Nr. 1.2 und Nr. 1.3, 1.4 
155 
155.1 
Es wird eine am Gemeinwohl orientierte Planung 
begrüßt, allerdings befürchtet, dass mit einem Ver-
kauf der Flächen an einen Großinvestor, dies nicht 
realisiert werden kann. Deshalb wird gefordert, 
dass das Bieterverfahren abgewendet wird und die 
Flächen von der Stadt erworben werden. 
nein Siehe Nr.1.2 und Nr. 1.3 
155.2 Es wird angeregt die gewerblichen Nutzungen und 
damit Anziehungspunkte für die allgemeine Öffent-
lichkeit nicht ausschließlich zum Hafen hin zuorien-
tieren. Es wird eine Öffnung des langen Riegels 
entlang der Deutz-Mülheimer Straße auch für 
Nicht-Anlieger gewünscht. Es sollte für eine allge-
meine Belebung des Straßenbildes gesorgt wer-
den, um möglichen Ansätzen von Ghettoisierung 
bzw. „Gated Communities“ an dieser bislang von 
durchbrausenden PKW geprägten „Passage“ ent-
gegenzuwirken. 
ja Dem Hinweis wird gefolgt. 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob, unter Beachtung des Denkmal-
schutzes, die bereits vorhandenen Gebäudeöffnungen (Eingang, ehema-
lige Werkszufahrt) des städtischen Gebäudes an der Deutz-Mülheimer 
Straße als öffentlich zugängliche Verbindungen und Vernetzungen in das 
Quartier und zum Rhein genutzt werden können. 
Teile des Plangebietes werden als urbanes Gebiet (MU) festgesetzt wer-
den. Das Urbane Gebiet zeichnet sich durch eine gemischte Nutzung aus 
Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und andere Nutzungen aus. Da der 
westliche Teil des Plangebietes innerhalb der Schutzradien des Mülhei-
mer Hafens liegt, in dem keine sensiblen Nutzungen wie beispielsweise 
Wohnen oder Kindertagesstätten verortet werden dürfen, wird er als Ge-
werbegebiet festgesetzt. 
156 
 
Folgende Unterlage wurde als Anlage zur Stellung-
nahme eingereicht: 
Planungs- und Nutzungskonzept Otto-Langen-
Quartier: Analyse und Entwurf auf DIN A0-Plakat, 
Kenntnis-
nahme 
Aufgrund des anstehenden Grundstücksverkaufsverfahrens, dass ein 
städtebauliches Qualifizierungsverfahren beinhaltet kann das vorgelegte 
Konzeopt nicht die bereits im Rahmen des laufenden Bebauungsplanver-
fahrens gefassten Beschlüsse ersetzen. Das Ergebnis des Wettbewerbs-
verfahrens ist die Grundlage für den weiteren Bebauungsplan.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
„Urbane Stadt – Entwicklungsstrategische Offen-
sive 
Es wird angeregt, dass dieses Konzept die Pla-
nungsgrundlagen aus dem Teilvorgabenbeschluss 
des Stadtentwicklungsausschusses vom 
01.02.2018 mit dem Arbeitstitel "Otto-Langen-
Quartier" sowie die Vorgaben aus dem "Beschluss 
über die Vorgaben zur Ausarbeitung der weiteren 
Planung" vom 01.02.2018 zur Aufstellung eines 
Bebauungsplans ersetzen soll. Es knüpft an den 
Ratsbeschluss vom 04.02.2021 an, in dem der Rat 
den Willen bekundet hat, das gesamte Otto-Lan-
gen-Areal, d.h. die o.g. ehemalige KHD Hauptver-
waltung sowie den Grundstückteil, der sich im Ei-
gentum von NRW-Urban befindet, zu einem ge-
meinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier 
mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und 
Wohnen zu entwickeln. (aus AN/0234/2021). 
Allerdings fließen Ideen des Konzeptes mit in die Aufgabenstellung zum 
Wettbewerbsverfahren ein. 
156.1 – 
156.9 
Siehe Nr. 51.1 – 51.9  Siehe Nr. 51.1 – 51.9 
156.10 – 
156.13 
Siehe Nr. 97.1 -97.4  Siehe Nr. 97.1 - 97.4 
156.14 – 
156.17 
Siehe Nr. 108.6 – 108.5  Siehe Nr. 108.6 – 108.5 
156.18 Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchlässig-
keit des Gebietes für die Öffentlichkeit wesentlich 
ist. Es wird angeregt drei Ost-West-Verbindungen 
von der Deutz-Mülheimer Straße in Richtung Rhein 
verlaufen, im Süden die Verbindung im Zuge einer 
für alle Verkehrsarten nutzbaren, verkehrsberuhig-
ten Straße realisiert werden. Das übrige Quartier 
teilweise Die Forderungen werden teilweise berücksichtigt und sind Teil der Aufga-
benstellung zum Grundstücksverkaufsverfahrens. 
Planerische Vorgabe für das Wettbewerbsverfahren ist es, attraktive 
Grün- und Freiräume und Wegeverbindungen innerhalb des Gebietes zu 
geschaffen, die mit den umliegenden Quartieren und Grünräumen wir-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
soll mit Ausnahme für das Liefern und Laden auto-
frei sein.  
Die zentrale Ost-West-Verbindung soll durch das 
denkmalgeschützte Gebäude an der Deutz-Mülhei-
mer Straße führen und sich entlang der ehemaligen 
Werksstraße mit einer großen Freitreppe am Auen-
weg zum Rhein hin öffnen. Sie soll sowohl einen ca 
2.000 qm großen öffentlichen Park, die Möhringha-
lle, Flächen für Außengastronomie und einen Erin-
nerungsort an die Industriegeschichte sowie an die 
Gewaltherrschaft der NS Zeit und ihre Opfer einbin-
den. Die dritte, nördliche Verbindung verknüpft sich 
mit der Nord-Süd-Verbindung. Sie beginnt mit dem 
denkmalgeschützten Bereich an der Nordecke 
durchgehend nach Süden entlang des ehemaligen 
Verwaltungsgebäudes. Dieses Konzept verknüpft 
in ihrem Verlauf steinerne, industriegeschichtliche 
mit gärtnerischen Elementen. Auch Spielflächen für 
jüngere und ältere Kinder sollen hierin eingefloch-
ten werden. 
kungsvoll verknüpfen und qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche für unter-
schiedlichen Nutzergruppen bieten. Eine zentrale zusammenhängende 
Grün- und Freifläche südlich der Möhringhalle bildet die „grüne Mitte“ des 
Quartiers und schafft eine Verbindung zum bereits bestehenden Grünzug 
Charlier. Es sollen auch Verbindungen zur Deutz-Mülheimer Straße 
durch das ehemalige KHD-Verwaltungsgebäude mitgedacht werden. 
Die Größe der öffentlichen Grünflächen bemisst sich u.a. anhand der 
Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell. 
 
Das Verkehrs- und ein Mobilitätskonzept sehen den Ausbau einer neuen 
Stadtbahntrasse über die Deutz-Mülheimer Straße zwischen der Messe 
im Süden und dem Wiener Platz im Norden vor und schaffen so eine An-
bindung an die bestehenden Einkaufsmöglichkeiten in Mülheim. Die Pla-
nungen zur Umsetzung der Trasse haben bereits begonnen. Aufbauend 
auf den vorhandenen Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für den Gesamt-
bereich Mülheimer Süden wird im Bebauungsplanverfahren für das Otto-
Langen-Quartier ein Verkehrs- und ein Mobilitätskonzept als wichtiger 
Bestandteil der Planung erstellt. Es sollen neue zukunftsorientierte Mög-
lichkeiten alternativer Mobilitätsformen, etwa die Einrichtung einer Mobil-
station (z.B. mit Carsharing, Leihfahrräder, etc.), aufgezeigt und vorge-
ben werden. Ein Fuß- und Radwegenetz sichert kurze Wege im Quartier 
und verbindet das Areal besser mit dem Stadtteil und den anderen Quar-
tieren und schafft eine Durchlässigkeit des Gebietes zum Rhein.Es ist 
nicht geplant das Otto-Langen- Quartier als komplett autofreies Quartier 
zu entwickeln. Es wird ein innovativer Umgang mit dem Thema Mobilität 
angestrebt, zukunftsorientierte Mobilitätsformen sollen etabliert und ge-
fördert werden. Ziel ist ein autoarmes Quartier zu schaffen und die Flä-
chen im Plangebiet für den motorisierten Individualverkehr, auch den ru-
henden Verkehr, möglichst gering zu halten und die Aufenthalts-, Frei-
raum- und Grünqualitäten im Quartier deutlich zu stärken und ein quali-
tätsvolles und gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Mit der 
Idee der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, der Schaf-
fung von neuen Mobilitätsformen, des Ausbaus der Fuß- und Radwege-
verbindung und der Schaffung qualitätsvoller Grün- und Freiflächen wird

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
im neuen Quartier ein wichtiger Beitrag zur Umverteilung des öffentlichen 
Raumes im Mülheimer Süden geschaffen. 
siehe Nr. 1.19  
156.19 Im Zuge der Klimaanpassung soll das Wasser als 
Gestaltungs-und Nutzungselement nicht fehlen. Es 
soll ein Pflanzkonzept verbindlich erstellt und um-
gesetzt werden. Wo die Flächen sich nicht ohnehin 
in öffentlichem Eigentum befinden, sondern Fiskal-
oder Privatflächen sein werden, sollen die Grün-
und Freiräume dinglich für die Nutzung durch die 
Öffentlichkeit gesichert werden. Im städtischen Pla-
nentwurf (Trint+Kreuder 2018) fehlen Spielflächen. 
Spielflächen und Außenbereiche von Kindertages-
stätten sollen zwar auch beschattete Bereiche ha-
ben, aber überwiegend besonnt sein und nicht auf 
der Nordseite eines 12-geschossigen Hauses  
liegen. 
Zur Kennt-
nis 
Gemäß den Vorgaben des koop. Baulandmodells sind Grünflächen und 
Spielflächen im Plangebiet vorzusehen, diese werden nach Fertigstellung 
an die Stadt Köln übertragen. 
Das Planungskonzpet von 2018 soll nicht umgesetzt werden. 
156.20 – 
156.22 
Siehe Nr. 108.7 – 108.9  Siehe Nr. 108.7 – 108.9 
156.23 Siehe Nr. 52  Siehe Nr. 52 
156.24 – 
156.26 
Siehe Nr. 113  Siehe Nr. 13 
157 Siehe Nr. 156, 156.1- 156.9  Siehe Nr. 156.1- 156.9 
158 Siehe Nr. 156.1- 156.9  Siehe Nr. 156.1-156.9 
159 Siehe Nr. 156  Siehe Nr. 156 
160 Siehe Nr. 156.14, 156.15, 156.24 – 156.26  Siehe Nr. 156.14, 156.15, 156.24 – 156.26

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
161 Es wird sich dafür ausgesprochen, das Otto-Lan-
gen-Quartier mit der Initiative Raum 13 als Frei- 
und Akerraum zu erhalten und den Kauf der Immo-
bilien und des Geländes durch die Stadt Köln und 
das Land NRW zu ermöglichen . 
teilweise Siehe Nr. 1.1, 1.2 und 1.3 
162 
 
Einreichung der mehrteiligen Publikation „Zukunft 
Werk Stadt“ von raum 13 
Kenntnis-
nahme 
- 
Stand: 06.10.2023 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
B Stellungnahmen aus dem ONLINE-DIALOG 
meinungfuer.koeln 
  
1 Es wird angeregt, das gesamte Otto-Langen-Quar-
tier, von der Stadt Köln gekauft und als gemein-
wohlorientiertes Quartier zu entwickelt wird. Die 
Flächen sollten nicht an Investoren vergeben wer-
den. 
teilweise Den Forderungen wird teilweise gefolgt. 
Siehe Tabelle A, Nr. 1.3, 1.4 und Nr. 1.1 
 
Die Grundstücksflächen werden von NRW.Urban als Einheit an einen In-
vestor verkauft.  
2 
2.1 
Es wird darauf hingewiesen dass die Parksituation 
innerhalb der Stegerwaldsiedlung problematisch 
ist, deshalb wird angeregt im Bereich des Otto-Lan-
gen-Quartiers sowohl Parkplätze für die neue Be-
bauung als auch Ausweichmöglichkeit für die am 
Quartier angrenzenden Bewohner aus der Steger-
waldsiedlung und Mühlheim geschaffen werden, 
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Die Nutzung der Freiflächen als Parkraum ist planerisch nicht gewünscht. 
Der Bebauungsplan verfolgt nicht das Ziel, den Parkdruck in der Steger-
waldsiedlung zu minimieren. Überdies würde diese Maßnahme im Kon-
trast zum Mobilitätskonzept für den Mülheimer Süden stehen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08 während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen     Stand 06.10.2023 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
um die Fahr- und Parksituation innerorts auch ins-
gesamt im Bereich Stegerwaldsiedlung bis Wiener 
Platz zu entspannen. 
2.2 Ein Supermarkt wäre wünschenswert. Derzeit sind 
alle Bewohner in der Stegerwaldsiedlung angewie-
sen auf den Lidl auf der Deutz- Mülheimer Straße. 
Ebenso eine Apotheke und eine Sparkasse oder 
Geldautomatenraum wäre sehr notwendig, da ge-
rade Ärmere, Ältere oder Personen mit Handicap 
aus der Stegerwaldsiedlung Probleme haben mit 
dem ÖPNV bis nach Deutz, Buchforst oder zum 
Wiener Platz zu fahren oder zu laufen. 
teilweise Den Hinweisen wird teilweise gefolgt. 
Standorte für die Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs sind in 
den benachbarten Plangebieten „Deutz-Areal“ (noch ohne Satzungsbe-
schluss) und „Euroforum Nord“ (seit 2018 als Satzung beschlossen) ge-
plant. 
3 Es wird angeregt, dass das Otto-Langen-Quartier, 
gemeinsam mit den umliegenden Quartiersentwick-
lungen, zu einem urbanen, belebten, durchmisch-
ten und dichten Stück Stadt als Fortführung der In-
nenstadt entwickelt wird.  
Dafür braucht es eine urbane Stadtplanung: Block-
randbebauung mit grünen Innenhöfen und Einzel-
handel, Gewerbe und Gastro im Erdgeschoss, dar-
über Wohnungen oder Büros auch einzelne Ge-
bäude, die über die Traufhöhe hinausragen. In Zei-
ten von Wohnungsmangel, Flächenmangel, Ver-
kehrskollaps und Klimawandel sollte mehr urbaner, 
dichter und metropolischer Städtebau gewagt wer-
den. So kann der innerhalb der Städte benötigte at-
traktive Raum zum Wohnen und Arbeiten geschaf-
fen werden und es muss der Natur nicht immer 
weiter durch Zersiedelung auf dem Leib rücken. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr. 1.1 und Nr. 1.9 
 
4 
4.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass neben einer Kita 
dringend Einkaufsmöglichkeiten benötigt werden, 
teilweise Siehe Nr. 2.2

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
die fußläufig zu erreichen sind. Ansonsten wird ein 
Zunahme des Autoverkehrs im Stadtteil befürchtet. 
4.2 Es wird eine ganzheitlich und klima-sensible Pla-
nung erwartet. Kein Parkleitsystem und kein gro-
ßes Auto-Parkhaus. 
ja Siehe Tabelle A: Nr. 1.19 und Nr.1.18, 1.22 
4.3 Es wird gefragt, welche Stadtbahn/Buslinie soll das 
Quartier mit den Einkaufsmöglichkeiten in Mülheim 
verbinden? 
Kenntnis-
nahme 
Im Rahmen der ganzheitlichen Entwicklung „Mülheimer Süden inklusive 
Hafen“ wird eine Stadtbahnlinie auf der Deutz-Mülheimer Straße reali-
siert. Diese wird auch die Haltestelle „Wiener Platz“ anfahren. 
In der direkten Umgebung des „Otto-Langen-Quartiers“ sind Standorte 
für die Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs in den benachbar-
ten Plangebieten „Deutz-Areal“ (noch ohne Satzungsbeschluss) und „Eu-
roforum Nord“ (seit 2018 als Satzung beschlossen) geplant. 
4.4 Es wird gefragt, wie signalisieren Sie den privat 
Wohnenden und Gewerbetreibenden, dass es sich 
um ein autofreies Quartier handelt (siehe Clouth-
Gelände)? 
ja Es wird kein autofreies, sondern ein autoarmes Quartier geplant. Die in-
neren Erschließungswege werden verkehrsberuhigt geplant, die Aufent-
haltsqualität des öffentlichen Raumes soll durch geeignete Straßenraum-
gestaltung und Straßenraumbegrünung erhöht werden. Der motorisierte 
Individualverkehr und damit einhergehend der Stellplatzbedarf soll größt-
möglich reduziert werden. Notwendige Stellplätze sollen unterirdisch her-
gestellt werden um eine vielfältige Nutzung der öffentlichen Verkehrs-und 
Freiflächen zu ermöglichen. 
Es wird auch ein innovativer Umgang mit dem Thema Mobilität im Mül-
heimer Süden angestrebt. Es soll ein innovatives Mobilitätskonzept um-
gesetzt und zukunftsorientierte Mobilitätsformen im Gebiet etabliert wer-
den. 
Anbindung ÖPNV siehe Nr. 4.3 
siehe auch Tabelle A: Nr. 1.19,  
4.5 Es wird gefragt, wann Mülheim ein Verkehrskon-
zept erhält, das den Radverkehr, Fußgänger, Lärm- 
und Gesundheitsschutz endlich priorisiert? 
ja Der Forderung wurde bereits gefolgt. 
Im Rahmen des Planungsprozesses wurden bereits für den Gesamtraum 
Mülheimer Süden ein Verkehrs- und ein Mobilitätskonzept erstellt, das 
als Grundlage für die weitere Entwicklung der einzelnen Teilbereiche

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
dient und den motorisierten Individualverkehr deutlich einschränken und 
andere Verkehrsarten priorisieren wird. 
4.6 Es wird gefragt, wie dieses Projekt genutzt werden 
kann, um endlich mit der Umverteilung des öffentli-
chen Raums hin zu Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger 
zu beginnen? 
ja Das Verkehrs- und ein Mobilitätskonzept sehen den Ausbau einer neuen 
Stadtbahntrasse über die Deutz-Mülheimer Straße zwischen der Messe 
im Süden und dem Wiener Platz im Norden vor und schaffen so eine An-
bindung an die bestehenden Einkaufsmöglichkeiten in Mülheim. Die Pla-
nungen zur Umsetzung der Trasse haben bereits begonnen. Aufbauend 
auf den vorhandenen Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für den Gesamt-
bereich Mülheimer Süden wird im Bebauungsplanverfahren für das Otto-
Langen-Quartier ein Verkehrs- und ein Mobilitätskonzept als wichtiger 
Bestandteil der Planung erstellt. Es sollen neue zukunftsorientierte Mög-
lichkeiten alternativer Mobilitätsformen, etwa die Einrichtung einer Mobil-
station (z.B. mit Carsharing, Leihfahrräder, etc.), aufgezeigt und vorge-
ben werden. Ein Fuß- und Radwegenetz sichert kurze Wege im Quartier 
und verbindet das Areal besser mit dem Stadtteil und den anderen Quar-
tieren und schafft eine Durchlässigkeit des Gebietes zum Rhein. Es ist 
nicht geplant das Otto-Langen- Quartier als komplett autofreies Quartier 
zu entwickeln. Es wird ein innovativer Umgang mit dem Thema Mobilität 
angestrebt, zukunftsorientierte Mobilitätsformen sollen etabliert und ge-
fördert werden. Ziel ist es, die Flächen im Plangebiet für den motorisier-
ten Individualverkehr, auch den ruhenden Verkehr, möglichst gering zu 
halten und die Aufenthalts-, Freiraum- und Grünqualitäten im Quartier 
deutlich zu stärken und ein qualitätsvolles und gesundes Wohn- und Ar-
beitsumfeld zu schaffen. Mit der Idee der Reduzierung des motorisierten 
Individualverkehrs, der Schaffung von neuen Mobilitätsformen, des Aus-
baus der Fuß- und Radwegeverbindung und der Schaffung qualitätsvoller 
Grün- und Freiflächen wird im neuen Quartier ein wichtiger Beitrag zur 
Umverteilung des öffentlichen Raumes im Mülheimer Süden geschaffen. 
5 
5.1 
Es wird gefordert, dass das Gelände von der Stadt 
erworben werden soll. 
nein Siehe Tabelle A: Nr. 1.2 und A 1.3 
5.2 Es wird die Art Beteiligung kritisiert und angeregt, 
dass die Stadt mehr aufsuchende Beteiligungen 
Kenntnis-
nahme 
Der Forderung wird teilweise gefolgt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
durchzuführen, in Einkaufszentren, Spielplätzen 
und öffentlichen Orten die Menschen befragen 
Aufgrund der Pandemielage im Herbst 2021 war keine Abendveranstal-
tung in Präsens, wie bei der Stadt Köln sonst üblich, möglich. Stattdes-
sen wurden andere Wege der Beteiligung und Information beschritten. 
Über Flyer wurde die an das Plangebiet angrenzende Nachbarschaft auf-
gerufen, sich zu beteiligen. Die übrige Stadtbevölkerung wurde über das 
Amtsblatt und die lokale Presse sowie den Internetauftritt der Stadt Köln 
und das digitale Beteiligungsportal „meinungfuer.koeln“ informiert. Auf 
drei verschiedene Weisen konnten Stellungnahmen eingereicht werden: 
postalisch, per E-Mail oder über die Diskussionsseite des Beteiligungs-
portals. 
Über eine mögliche Beteiligung und den dafür zu erarbeitenden Prozess 
wird im weiteren Verfahren entschieden. 
5.3 Es wird angeregt, für einen Überblick was an sozia-
ler Infrastruktur benötigt wird, Meinungen von "ge-
meinwohlorientierten" Institutionen einholen, die in 
der Umgebung tätig sind: Wohlfahrtsverbände, 
Schulen, Kitas, Religionsgemeinschaften etc. ha-
ben einen sehr guten Überblick , was Mül-
heim/Buchforst/Deutz noch sozialer Infrastruktur 
benötigt wird. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik betreut das gemeinwohlorien-
tierte Projekt „Hallen Kalk“ in Köln Kalk eng, sodass bereits auf Expertise 
in der städtischen Verwaltung zurückgegriffen werden kann. Das Fach-
amt ist im Wettbewerbsverfahren mit eingebunden. Die Einbeziehung 
weiterer Akteure wird nicht ausgeschlossen. 
Siehe auch Tabelle A: Nr.1.4 zur Gemeinwohlorientierung 
5.4 Es wird angeregt Ort mit Kindern und Senioren zu 
entwickeln. 
Kenntnis-
nahme 
siehe Baustein Gemeinwohlorientierung Tabelle A: Nr. 1.4 
5.5 Es wird angeregt eine Infrastruktur für Obdachlose 
zu schaffen. 
Kenntnis-
nahme 
siehe Baustein Gemeinwohlorientierung Tabelle A: Nr. 1.4 
5.6 Zum Thema Gemeinwohlorientierung wird folgen-
des angeregt: Bildungsorte (Schulen, Kitas, Er-
wachsenenbildung) Orte für bürgerschaftliches En-
gagement, Kulturräume (Bandproberäume, Clubs, 
Konzertsäle,), ein Schwimmbad mit Freibad, In-
doorspielplatz 
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt, siehe Baustein zur Gemeinwohlori-
entierung Tabelle A: Nr. 1.4 
Es sind keine Schulen im Plangebiet vorgesehen. Im gegenüberliegen-
den Teilgebiet „Deutz-Areal“ entsteht eine Grundschule und eine Ge-
meinschaftsschule, im Teilgebiet Euroforum West eine weitere Grund-
schule.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
5.7 Es wird angeregt Grünflächen einplanen und eine 
Durchwegungen vom Auenweg zur Deutz-Mülhe-
mer Straße großzügig planen 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Planerische Vorgabe für das Wettbewerbsverfahren ist es, attraktive Grün- 
und Freiräume und Wegeverbindungen innerhalb des Gebietes zu ge-
schaffen, die mit den umliegenden Quartieren und Grünräumen wirkungs-
voll verknüpfen und qualitätsvolle Aufenthaltsberei che für unterschiedli-
chen Nutzergruppen bieten. Eine zentrale zusammenhängende Grün- und 
Freifläche südlich der Möhringhalle bildet die „grüne Mitte“ des Quartiers 
und schafft eine Verbindung zum bereits bestehenden Grünzug Charlier. 
Es sollen auch Verbindungen zur Deutz-Mülheimer Straße durch das ehe-
malige KHD-Verwaltungsgebäude mitgedacht werden. 
Die Größe der öffentlichen Grünflächen bemisst sich u.a. anhand der 
Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell.  
5.8 Es wird angeregt das Quartier autofrei zu planen 
mit entsprechendem ÖPNV und unterirdischen 
Parkplätzen. 
teilweise Es ist ein autoarmes Quartier geplant. Siehe Nr. 4.6 
5.9 Es wird vorgeschlagen einen Anteil an Sozialwoh-
nungen von mindestens 50% oder mehr vorzuse-
hen und große Wohnungen für Familien mit 2-4 
Kindern und Mehrgenerationenhäuser, Wohnpro-
jekte für gemeinsames "Alt-werden", Senioren-
wohnheim 
teilweise Gemäß den Vorgaben des Koop.Baulandmodells werden 30% der Woh-
nungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet. 
Besonderer Augenmerk gilt im Bereich des Otto-Langen-Quartiers der 
Errichtung von Wohnungen für Familien und Senioren. 
6 Es wird angeregt jungen Unternehmen und Start-
Ups im Quartier kreativen Raum zu ermöglichen. 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Es wird ein entsprechender Nutzungsmix als Vorgabe für das Qualifizie-
rungsverfahren formuliert. Neben verschiedenen Wohnungstypologien für 
unterschiedliche Zielgruppen, als geförderter und freifinanzierter Woh-
nungsbau, sollen Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsnutzungen in Ver-
bindung mit gemeinwohlorientierten, künstlerisch, kulturellen und sozia-
len Nutzungen und Einrichtungen sowie vielfältige Freizeitangebote für 
unterschiedliche Nutzergruppen entstehen.  
siehe Baustein Gemeinwohlorientierung Tabelle A: Nr. 1.4

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
7 Siehe Tabelle A: Nr.1  Siehe Tabelle A: Nr.1. 
8 Es wird darum gebeten schnellstmöglich mit der 
Realisierung des dringend benötigten Wohnraums 
entsprechend der vernünftigen städtebaulichen 
Plänen, die im Ratsinformationssystem 
(4014/2017) stehen, zu beginnen und nicht wieder 
umzuplanen, damit aus der derzeitigen Baustelle 
zeitnah ein schönes Stadtviertel wird.  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
9 Es wird eine zeitgemäße Gestaltung, die sich nicht 
primär an Infrastruktur für den motorisierten Indivi-
dualverkehr orientiert angeregt. 
ja Dem Hinweis wird gefolgt.  
Siehe Nr. 4.6 und Tabelle A: Nr. 1.19 
10 Siehe Tabelle A: Nr. 1 
Es wird ein partizipativer Planungsprozess mit en-
ger Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure und 
Fachleuten auf Augenhöhe angeregt. Dazu gehört 
eine transparente Prozessorganisation unter kom-
munaler Regie, z.B. durch eine kommunalbeteiligte 
Projektgesellschaft, die Planung und Realisierung 
im Sinne der gemeinwohlorientierten Ziele steuert.  
Es bedarf der Städtebauförderung durch das Land 
NRW. Es müssen Investitionsfördermittel für die er-
haltenswerte historische Bausubstanz, für öffentli-
che Räume und Gemeinschaftseinrichtungen durch 
geeigneter Förderprogramme des Landes- und 
Bundes eingeworben und genutzt werden. 
teilweise Siehe Tabelle A: Nr. 1 
Der Hinweis zur Städtebauförderung wird im weiteren Verfahren geprüft. 
11 Es angeregt ein Quartier mit 100% sozialem Woh-
nungsbau zu errichten. Damit die Wohnungen und 
das Quartier langfristig einem sozialen Zwecke die-
nen und kein Spekulationsobjekt werden, sollte die 
Bebauung außerdem von Genossenschaften oder 
nein Zu den Möglichkeiten der Stadt Köln die landeseigenen Flächen von 
NRW.Urban zu erwerben  
siehe Tabele A: Nr. 1.3.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
kommunalen Immobilienentwicklern realisiert wer-
den. Damit die Kosten sinken, wäre Erbpacht ein 
bewährtes Mittel.  
Gemäß den Vorgaben des Koop.Baulandmodells sind 30 % der Wohnun-
gen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. 
12 Es wird der Wunsch geäußert, dass Künstler und 
Kulturschaffende diesen Ort weiter benutzen kön-
nen. Ökologische, umweltfreundliche Aspekte soll-
ten bei Neubauten im Vordergrund stehen. Alte In-
dustriekultur sollte erhalten bleiben. Urbanes Le-
ben. Arbeiten und Wohnen.. 
teilweise Siehe Tabelle A: Nr. 1.1, 1.2, 1.4  
Eine Identifizierung der erhaltenswerten Bausubstanz ist in Absprache 
mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege erfolgt.  
Eine Vorgabe im Qualifizierungsverfahren wird es sein, neben den Denk-
mälern und auch die erhaltenswerte Baustruktur größtmöglich zu erhal-
ten, in eine neue Bebauung zu integrieren und einer neuen Nutzung zu-
zuführen. 
13 Siehe Tabelle A: Nr.1  Siehe Tabelle A: Nr.1 
14 Es wird gefordert dringend Künstlern, Unterneh-
mern, Musikern einen Raum schaffen. Das Quartier 
eignet sich für Innovationsprojekten im digitalen 
Bereich, sowie im analogen Bereich, für Ateliers, 
Podcast und Filmstudios, Designbüros, Co-Work-
ing-Spaces, Tonstudios, Siebdruckwerkstädte. 
Aber auch alternative Kindergarten- und Schulkon-
zepte.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr. 1.1, 1.2 und Nr. 1.4 
15 Siehe Tabelle A: Nr.1  Siehe Tabelle A: Nr.1 
16 
16.1 
Eine Direktvergabe vom Land an die Stadt Köln ist 
wünschenswert. 
nein Siehe Tabelle A: Siehe Nr. 1.2 und 1.3, 1.5 
16.2 Es wird die Rückkehr von raum13 gewünscht, die 
in seinen Symposien und Zukunftswerkstätten zwi-
schen 2018 - 2020 sehr wesentliche Gedanken und 
Ideen unter Beteiligung vieler Fachleute entwickelt 
hat. 
teilweise Siehe Tabellle A: Nr. 1.2

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
16.3 Es wird eine langfristige, behutsame Stadtplanung 
als Reallabor unter Beteiligung vieler Menschen 
angeregt, eine Stadtplanung unter Beteiligung von 
Kunst, Kultur und Ökologie. 
nein Diese Forderungen sind aufgrund des beabsichtigten Grundstücksverga-
beverfahrens nicht zu realisieren.  
Siehe Tabelle A: Nr. 1.2 und Thema Gemeinwohlorientierung Nr. 1.4 
Die Entwicklung eines Grundstückes mit den Methoden eines Reallabors 
sind für ein mit Altlasten vorbelastetes Grundstück nicht geeignet. Ohne 
eine grundlegende Sanierung der Altlasten können weder die Gebäude 
noch die Freiflächen genutzt werden. Solange die Anforderungen an die 
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung nicht erfüllt sind, ist auch 
eine Zwischennutzung nicht möglich. Damit wird auch eine wissenschaft-
liche Begleitung eines solchen Experimentes unter Nutzung der Metho-
den des Reallabors obsolet. 
16.4 Es wird darauf hingewiesen, dass trotz propagierter 
Verkehrswende die meisten Planungen für Wohn-
gebiete unter der Prämisse des Automobils erfol-
gen. D.H. große Tiefgaragen, versiegelte Flächen, 
Straßenführungen für den PKW - und: wenig Platz 
für Kinder, Fahrräder, Grün etc. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Nr. 4.6 
Siehe Tabelle A: Nr. 1.19 
16.5 Grünanlagen folgen immer noch dem Parkgedan-
ken der 1950er Jahre. Es werden ökologische 
Pflanzmodelle gegen Austrocknung der Böden mit 
möglicher Humusbildung, Busch- und Krautzonen, 
Wasserflächen für das Stadtklima, kleine "Stadt-
wildnisse" für den Artenschutz im urbanen Bereich 
gefordert- Konzepte. 
ja Der Forderung wird gefolgt. 
Auf der Ebene der Bauleitplanung werden öffentliche Grünflächen ausge-
wiesen. 
Die Nutzungsvielfalt dieser Flächen ist Teil der Planungsvorgaben im 
Wettbewerbsverfahren, dies wird im weiteren Verfahren konkretisiert. 
16.6 Es wird sich für eine langsame Entwicklung und 
eine viel gemischtere Nutzung als die bisher ange-
dachte Variante. Wohnen, Arbeiten (auch durchaus 
produzierendes Gewerbe), Ateliers, Büros, Gastro-
nomie, Theater, Schauräume, Bühnen, Urban Gar-
dening, Spielen, Alt und Jung, bürgerschaftliche 
ja Dem Hinweis wird gefolgt. Teile des Plangebietes werden im Bebauungs-
plan als urbanes Gebiet (MU) festgesetzt.  
Es wird ein entsprechender Nutzungsmix als Vorgabe für das Qualifizie-
rungsverfahren formuliert. Neben verschiedenen Wohnungstypologien für 
unterschiedliche Zielgruppen, als geförderter und freifinanzierter Woh-

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Baugenossenschaften, kleinteilige Architekturmo-
dule, dies sind notwendige Schritte. 
nungsbau, sollen Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsnutzungen in Ver-
bindung mit gemeinwohlorientierten, künstlerisch, kulturellen und sozia-
len Nutzungen und Einrichtungen sowie vielfältige Freizeitangebote für 
unterschiedliche Nutzergruppen entstehen. Ergänzt wird das neue Quar-
tier durch eine Kindertagesstätte.  
Gem. den Vorgaben des Kooperative Baulandmodells sind 30% der 
Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. 
Siehe auch Thema Gemeinwohlorientierung Tabelle A: Nr. 1.4 
16.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bezahlbare Ar-
beitsräume und Wohnungen für Künstler fehlen. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Siehe Nr.1.1 und 1.4 
17 Siehe Tabelle A: Nr.1  Siehe Tabelle A: Nr.1 
18 
18.1 
Es wird sich dafür ausgesprochen, das Gelände in 
öffentlicher Hand zu lassen, also durch die Stadt 
Köln zu kaufen, und ökologisch und gemeinwohlori-
entiert zu entwickeln. Bei Verkauf an einen Investor 
besteht die große Gefahr, dass dieser nichts tut 
und später aufgrund der allgemeinen Preisentwick-
lung gewinnbringend an den nächsten Investor ver-
kauft.  
nein Siehe Tabelle A: Nr. 1.2 und 1.3 
18.2 Es wird die Entwicklung eines autofreien Quartiers 
mit einer sehr guter Anbindung durch öffentliche 
Verkehrsmittel (5-7 Minutentakt) und Radwegen 
nach Deutz, die Innenstadt, den Mülheimer Norden 
und nach Osten und die Einrichtung von sicheren 
Fahrradstellplätze gefordert. 
ja Siehe Nr. 4.6 
18.3 Es wird angeregt, dass der Wohnraum überwie-
gend als sozialer Wohnungsbau sowie als er-
schwinglicher Wohnraum errichtet wird, auch Mög-
lichkeiten für generationenübergreifendes Wohnen.  
teilweise Der Forderung wird teilweise gefolgt. 
Gemäß den Vorgaben des Koop. Baulandmodells sind 30% der Wohnun-
gen als geförderter Wohnungsbau zu errichten. Die Aufgabenstellung

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Insgesamt muss ökologisch geplant und gebaut 
werden, damit die Klimaziele, zu denen die Stadt, 
und auch die Bundesrepublik, sich verpflichtet hat, 
eingehalten werden. Dazu ein durchdachtes Kon-
zept von Infrastruktur, z.B. gemeinsam nutzbare 
Flächen und Räume für Initiativen und Vereine. 
Weiterhin muss bedacht werden, dass die Bebau-
ung auch für große Hitzewellen geeignet ist.  
zum Grundstücksverkaufsverfahren sieht auch einen Wohnungsmix für 
unterschiedliche Zielgruppen und besondere Wohnformen vor. 
Die Ansprüche an moderne Gebäude können vermutlich nur im Neubau 
umgesetzt werden. Ob eine Ertüchtigung der vielen Bestandsgebäude 
unter diesen und denkmalschützenden Gesichtspunkten umgesetzt wer-
den kann, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. 
Siehe Nr. 4.2 
19 Siehe Tabelle A: Nr.1  Siehe Tabelle A: Nr.1 
20 Es wird gefragt, inwiefern der Begriff der Gemein-
wohlorientierung überhaupt mit einem Ausschrei-
bungsverfahren an private Investoren vereinbart ist 
und bittet um Erläuterung des Begriffs. 
  
ja Kommentar der Verwaltung im Online-Dialog: 
 
Für eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung bietet die 2020 fort-
geschriebene Leipzig-Charta konkrete An-
sätze:https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderver
oeffentlichungen/2021/neue-leipzig-charta-pocket.html 
Als eine der fünf Prinzipien für eine gute Stadtentwicklungspolitik sollen 
„Kommunen im Interesse der Allgemeinheit handeln und dementspre-
chende gemeinwohlorientierte Dienstleistungen und Infrastrukturen zur 
Verfügung stellen.  [..]“.  Zum Gemeinwohl gehören verlässliche öffentli-
che Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie die Verringerung und 
Vermeidung von neuen Formen der Ungleichheit in sozialer, wirtschaftli-
cher, ökologischer und räumlicher Hinsicht. Unter gemeinwohlorientierten 
Dienstleistungen und Infrastrukturen fallen Gesundheitsversorgung, sozi-
ale Dienstleistungen, Bildung, kulturelle Angebote, Wohnen, u. a.. Für 
das Otto-Langen-Quartier sollen für die Ausschreibung Kriterien entwi-
ckelt werden, die bei der Projektentwicklung zu beachten sind. Beispiels-
weise, dass bei der Vergabe von Grundstücken bestimmte Betreibermo-
delle zu berücksichtigen sind, die eine Teilhabe und die Einbindung der 
Menschen vor Ort ermöglichen. Außerdem wird die Stadt prüfen, inwie-
weit sie Grundstücke für gemeinwohlorientierte Nutzungen selbst über-
nehmen kann. Wichtig ist ein gemeinsamer und dialogorientierter Ent-
wicklungsprozess. 
 
Siehe auch Tabelle A: Nr. 1.4

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
21 
21.1 
Es wird angeregt, dass in der ehemaligen Haupt-
verwaltung der KHD-Werks ein Ausstellungsbe-
reich eingerichtet wird, in dem man die Geschichte 
der Industriekultur an diesem Ort nachverfolgen 
kann. Die Gebäude sollten erhalten bleiben.. 
Kenntnis-
nahme 
Die KHD-Hauptverwaltung ist ein Denkmal, das erhalten werden muss. 
 
21.2 Wichtig ist auch eine ökologische und gemeinwohl-
orientierte Nachnutzungen in diesem Areal, so z. B. 
kulturelle Angebote, Schulen, aber auch Gastrono-
mie und Einkaufsmöglichkeiten. 
Ja 
Siehe Tabelle A: Nr. 1.4 und Nr. 1.7 
21.3 Die über Jahre im OLQ geleistete, ausgezeichnete 
Arbeit der Künstlerinitiative raum13 sollte bei vielen 
Punkten in der zukünftigen Nutzung Berücksichti-
gung finden 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr. 1.1 
22 - 23 Siehe Tabelle A: Nr. 1  Siehe Tabellle A:Nr. 1 
24 Es wird darauf hingewiesen, dass mehr genderge-
rechte Aspekte in alle Bauplanungen der Stadt mit 
einbezogen werden und gefragt, warum Fussgän-
gerInnen und FahrradfahrerInnen nicht getrennt ge-
plant werden. 
Kenntnis-
nahme 
Zur konkreten Erschließungsplanung kann zu diesem Zeitpunkt noch 
keine Aussage gemacht werden. 
25 
25.1 
Siehe Tabelle A: Nr. 1  Siehe Tabelle A: Nr. 1  
25.2 Es wird darauf hingewiesen, dass intensive, krea-
tive und niedrigschwellige Angebote, die zu einer 
breiten Beteiligung in der Bürgerschaft führen, 
wichtig sind. Sie führen zu einer starken Akzeptanz 
in der Gesellschaft sowie zu einem Quartier, wel-
ches die Bedürfnisse und den Bedarf der Stadtge-
sellschaft betrifft.  
Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr.17.2 und 1.4 Baustein Gemeinwohlorientierung

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
25.3 Es wird darauf hingewiesen, dass das Aufbauen 
auf die bisherige Bildungs- und Aufklärungsarbeit 
zum Erhalt des Geländes dringend ratsam wäre. 
Es wird angeregt, Frei-/Spielräume für das Austes-
ten einer ständigen, iterativen Anpassung an den 
gesellschaftlichen Wandel – als Denk- und For-
schungslandschaft und Experimentier-/Freiraum für 
inspirierte & inspirierende, mutige Unternehmungen 
und Initiativen zu schaffen. 
Kenntnis-
nahme 
 
25.4 Siehe Tabelle A: Nr. 40.2 Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr. 40.2 
Die aufgeführten Vorschläge können als Teil der Nutzungen der Flächen, 
die dem Gemeinwohl dienen sollen, berücksichtigt werden. 
26 Es wird angeregt, das Gelände nicht höchstbietend 
zu versteigern. Es soll ein tragfähiges Konzept er-
stellt werden, die Stadt Köln soll die Grundstücks-
flächen von NRW.Urban erwerben. 
nein Siehe Tabelle A: Nr. 1.2 und 1.3 
27 
 
Die Stadt wird aufgefordert für bezahlbaren Wohn-
raum zu sorgen z.B. über genossenschaftliche Pro-
jekte oder Städtische Wohngesellschaften und die 
Neubauten mit Büroflächen zu begrenzen. 
teilweise Gemäß den Vorgaben zum Koop. Baulandmodell sind 30% der Wohnun-
gen als geförderter Wohnungsbau zu errichten.  
Innerhalb der Schutzradien der Kegelschiffe sind keine sensiblen Nutzun-
gen zulässig, sodass im Bereich dieser Grundstücksflächen nur gewerbli-
che Nutzungen erfolgen können 
28 Es wird wird anregt im Quartier einen Ort der Be-
gegnung zu schaffen für Kunst und unterschiedli-
che Vereine. Auch eine Kletterwand, diverse Out-
door-Fitnessgeräte wären wünschenswert. 
ja Die Anregungen werden Teil des anschließenden Qualifizierungsverfah-
rens zur Konzeptfindung für die Nutzung und Gestaltung des Otto-Lan-
gen-Quartiers. 
Siehe auch Thema Gemeinwohlorientierung unter Tabelle A Nr. 1.4 
29 Siehe Tabelle A: Nr.1  Siehe Tabelle A: Nr.1 
30 Ein Investor mit Schwerpunkt im Bereich der Land- 
und Projektentwicklung hat seine Absicht bekundet 
Kenntnis-
nahme 
Dem Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
die Grundstücksfläche im Otto-Langen-Quartier zu 
erwerben. 
Zum Grundstücksverkaufsverfahren siehe Tabelle A: Nr. 1.2 
31 Es werden die Ideen des Initiativkreises Otto-Lan-
gen-Quartier und eine gemeinwohlorientierte Pla-
nung befürwortet. 
Kenntnis-
nahme 
Aufgrund des anstehenden Grundstücksverkaufsverfahrens, dass ein 
städtebauliches Qualifizierungsverfahren beinhaltet kann das vorgelegte 
Konzept nicht die bereits im Rahmen des laufenden Bebauungsplanver-
fahrens gefassten Beschlüsse ersetzen. Das Ergebnis des Wettbewerbs-
verfahrens ist die Grundlage für den weiteren Bebauungsplan. 
Allerdings fließen Ideen des Konzeptes mit in die Aufgabenstellung zum 
Wettbewerbsverfahren ein. 
32 
32.1 
Siehe Tabelle A:Nr.1.2 Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr.1.2 
32.2 Es wird sich für eine gemeinwohlorientierte Ent-
wicklung mit Kunst und Kultur, in Verzahnung mit 
der ortsansässigen und überregionalen Wirtschaft , 
Bildung, Wissenschaft, historisches Erbe, sozialem 
Wohnungsbau, incl. Beratungsstellen für benach-
teiligte BürgerInnen und Sozialinitiativen und be-
zahlbare Atelierflächen für Künstler ausgespro-
chen. 
ja Siehe Tabelle A: Nr. 1.4 
Es wird geprüft, inwieweit die Hinweise auch in ein zukünftiges Nutzungs-
konzept des Gebäudes der KHD-Hauptverwaltung einfließen können. 
33 Siehe Tabelle A: Nr. 94  Siehe Tabelle A: Nr. 94 
34 Es wird auf die Arbeit von raum13 und deren Pro-
zess Kunst und Stadtentwicklung im Otto-Langen-
Quartier zusammenzuführen verwiesen, der weiter-
geführt und ausgebaut werden soll.  
 
Kenntnis-
nahme 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Siehe auch Tabelle A:Nr. 1.1 
35 
35.1 
Siehe Tabelle A:Nr. 1.2  teilweise Siehe Tabelle A: Nr. 1.2

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Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
35.2 Ergebnis des aktuellen Verfahrens muss ein urba-
nes Musterquartier sein, das zukunftsfest und -fä-
hig ist.  
nein Der Forderung wird nicht gefolgt. 
Die Planungen im laufenden Bebauungsplanverfahren sollen kein Mus-
terquartier für die Stadt der Zukunft zum Ergebnis haben. 
35.3 Gefordert wird ein Labor der Stadtentwicklung als 
Leuchttrumprojekt in das sich gleichberechtigte Ak-
teure aus Kunst Design, Architektur, Raumplanung, 
Stadtgeschichte, Geisteswissenschaften und Zivil-
gesellschaft mit verschiedenen Blickwinkeln ein-
bringen und Lösungsansätze für die die gegenwär-
tig wichtigsten Aufgaben: Wohnen, Arbeit, Umwelt, 
Mobilität, Inklusion, Diversität, Beteiligung und De-
mokratie entwickeln. 
nein Der Forderung eines Labors der Stadtentwicklung wird nicht gefolgt. 
Eventl. kann dies im Rahmen des Bausteins zur Gemeinwohlorientierung 
aufgegriffen werden oder im ehemaligen KHD-Verwaltungsgebäude ver-
ortet werden.  
Siehe Tabelle A: Nr. 1.4 und Nr.1.1 und 1.2 
 
35.4 Anlagen zur Stellungnahmen, siehe Tabelle A: Nr 
1.33 
Kenntnis-
nahme 
 
36 Es wird darauf hingewiesen, dass Köln einen Ort 
alternativen Zusammenlebens, ein kleines, städti-
sches Ökodorf braucht, es wird auf die Vorschläge 
von raum13 verwiesen.. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Siehe auch Tabelle A:Nr. 1.2 
37 Es wird appelliert, das Konzept von raum13 in die 
weiteren Planungen miteinzubeziehen und den Fo-
kus auf eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu le-
gen. 
Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr. 1.1 und Nr. 1.2, Nr. 1.3 Nr. 1.4 
38-39 Siehe Tabelle A: Nr.1  Siehe Tabelle A: Nr.1 
40 Siehe Tabelle A: Nr. 154  Kenntnis-
nahme 
Siehe Tabelle A: Nr. 154 
 
 
Stand 06.10.2023

Anlage 13 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 9.1 StEA 20.06.2024

2280 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 21.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 20.06.2024 
öffentlich 
9.1 Städtebauliches Planungskonzept Otto-Langen-Quartier in Köln-Mül-
heim  
Anhörung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) zu den Ergebnissen der er-
neuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes und zum Grundstücksverkaufsverfahren der Flächen, die 
sich im Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden 
3310/2023 
I Beschluss  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt das städtebauliche Strukturkonzept vom 10.10.2023 gemäß Anlage 
2 als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und für 
das Grundstücksverkaufsverfahren der landeseigenen Flächen im Otto-Lan-
gen-Quartier. 
Die Ergebnisse der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 3 und Anlage 4) zu berücksichtigen.  
2. stimmt den städtebaulichen Entwicklungszielen sowie den Vorgaben und Krite-
rien der Aufgabenstellung zum Grundstücksverkaufsverfahren zu (Anlage 7) 
3. stimmt dem Ablauf des Grundstücksverkaufsverfahrens mit der aufgezeigten 
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 8 und 9 zu. 
4. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilneh-
mer für das Begleitgremium zum Grundstücksverkaufsverfahren sowie deren 
Vertreterinnen und Vertreter. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 
(stimmberechtigte TeilnehmerIn-
nen)  
Bezirksvertretung Mülheim 
(stellvertretende TeilnehmerInnen) 
1.RM Seiger (Bündnis 90/ Die Grü-
nen) 
1. 
2. RM Kienitz (CDU) 2. 
3. 3.

4. 4. 
5. 5. 
6. 6. 
 
5. verzichtet auf erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim (BV9) ohne 
Einschränkungen zustimmt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der 
VOLT-Fraktion zugestimmt. 
 
 
Hinweis zum Beschluss:  
 
Nach Prüfung wird die Vorlage zwecks Benennung der Gremienmitglieder*in-
nen unter Ziffer 4 den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

2021_08_16_OLQ_Anlage 1_Bereich_B-Plan

391 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des  Bebauungsplanes 69469/08Otto - Langen - Quartier (ehem. Möhring - Quartier)in Köln - Mülheim
010050200300 Meter

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1003 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, deshalb fällt es nicht unter die Systematische 
Öffentlichkeitsbeteiligung. Es wurde ein eigenes Beteiligungskonzept entwickelt, siehe Beschussvorlage 
und Anlage 9. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

2023-09-04_OLQ_Anlage 6_Abwägung_TöB_nach Frist

19649 Zeichen

Anlage 6 
1 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69469/08– Arbeitstitel: Otto-Langen-Quartier (ehem. Möhring-Quartier) 
in Köln-Mülheim – außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen von 
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 
Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB sind 5 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung 
mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei 
inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
 
 
 
 
 
1.1 
Bezirksregierung Köln  
Dezernat 54 – Gewässerentwicklung  
 
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser 
Zu dem Verfahren bestehen aus Sicht des WRRL-
Grundwassers keine Bedenken. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsgebiet des 
BP Nr. Nr. 69469/08 der Stadt Köln liegt im 
Grundwasserkörper (GWK) 27_25 „Niederung des 
Rheins“liegt. Dieser GWK ist in der 2. Zustandsbewertung 
gemäß EG-WRRL bezüglich des mengenmäßigen 
Zustandes mit „gut“ und im chemischen Zustandes mit 
„schlecht“ bewertet. In der 3. Zustandsbewertung gemäß 
EG-WRRL ist dieser GWK sowohl bezüglich des 
 
 
 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mengenmäßigen als auch des chemischen Zustandes mit 
„schlecht“ bewertet. 
 
Die negative Veränderung des mengenmäßigen 
Zustandes des GWK 27_25 sind in erster Präferenz auf 
die tieferen Grundwasserleiter bezogen und auf die 
Grundwasserabsenkung durch den Braunkohlenabbau 
zurück zu führen. Gemäß den im „Entwurf des 
Hintergrundpapiers Braunkohle“ dargestellten 
Ausführungen liegen die Voraussetzung für eine 
Festlegung abweichender, weniger strenger 
Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG für den GWK 
27_25 vor. 
Um der Verminderung der Grundwasserneubildung durch 
die Flächenversiegelungen entgegenzukommen, wird 
angeregt die Flächen möglichst minimal zu versiegeln, um 
eine lokale Versickerung von Niederschlagswasser weiter 
zu ermöglichen. Eine Nachverdichtung von Flächen sowie 
die Versiegelung von Freiflächen sind in Bezug auf die 
Grundwasserneubildung negativ zu bewerten 
(Verschlechterungsverbot § 47 WHG), da jede 
Versieglung dazu führt, dass der Grundwasserleiter in 
seiner Bilanz gemindert wird.  
 
Der GWK 27_25 ist auf Grund von erhöhten 
Pflanzenschutzmittel- und Tri+Per-Werten in einem 
schlechten chemischen Zustand, sowohl in der 2. 
Zustandsbewertung als auch in der 3. 
Zustandsbewertung.  
1.2 Gewässerentwicklung/Hochwasserschutz: 
Es wird angemerkt, dass zum städtebaulichen 
Planungskonzept „Otto-Langen-Quartier“ zum Thema

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hochwasserschutz folgende Fragestellungen und 
Anmerkungen bestehen: 
 
Retentionsraum 
Einige Flächen des Plangebiets liegen im gesetzlich 
festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. 
Es wird darauf hingewiesen, dass Bauvorhaben in jedem 
Einzelfall neben einer bauordnungsrechtlichen 
Baugenehmigung vor einer Umsetzung zugleich einer 
wasserwirtschaftlichen Genehmigung nach § 78 Abs. 3 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedürfen. 
Diese Genehmigung kann nur in Aussicht gestellt werden, 
wenn gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG: 
1. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt 
und der Verlust von verlorengehendem 
Rückhalteraum (bezogen auf das 100-jährliche 
Bemessungshochwasser) zeit- und wertgleich 
ausgeglichen wird, 
2.  der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser 
nicht nachteilig verändert werden, 
3.  der bestehende Hochwasserschutz nicht 
beeinträchtigt wird und 
4. das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt 
wird. 
 
Hochwasserschutz  
Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt innerhalb 
des Planfeststellungsabschnitts 17 (PFB 17 – Deutz bis 
Stammheim); innerhalb dieses Planfeststellungsabschnitts 
realisieren neben klassischen Hochwasserschutzanlagen 
teilweise auch sonstige bauliche Anlagen den 
Hochwasserschutz. Bei der Mauer, die westlich entlang 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mittlerweile wurde von den StEB Köln in Abstimmung mit der 
Bezirksregierung Köln ein Konzept zum Hochwasserschutz im 
Mülheimer Süden erarbeitet. Dieses sieht im Otto-Langen-
Quartier eine stationäre Hochwasserschutzwand zum Rhein

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
des „Otto-Langen-Quartiers“ verläuft, handelt es sich um 
eine derartige Anlage. 
Änderungen an dieser Hochwasserschutzlinie bedürfen 
einer Änderung der ursprünglichen Planfeststellung vom 
08.07.2004. Bauleitplanerische Festsetzungen in Text und 
Karte, wie z. B. Öffnungen der Mauer unterhalb des 
planfestgestellten Hochwasserschutzniveaus oder 
Planstraßen und Durchgänge vom Plangebiet in Richtung 
Auenweg können diese erforderliche 
Planfeststellungsänderung nicht ersetzen und sollten 
daher – wenn überhaupt – nicht ohne weitere Erläuterung 
dargestellt werden. 
 
Deichschutzverordnung (DSchVO) 
Die vorhandene Mauer löst zudem auch die Anwendung 
der Deichschutzverordnung aus, was bedeutet, dass bei 
Eingriffen innerhalb der Schutzzonen entlang der 
Hochwasserschutzanlage eine entsprechende 
Genehmigung bzw. Befreiungen gemäß § 7 DSchVO 
erforderlich wird. 
Diese Verbote beinhalten für die Schutzzone I (4m) für 
sonstige Hochwasserschutzanlagen gem. § 5 Abs.3 
sowohl das Herstellen von baulichen Anlagen, Leitungen, 
Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung, 
die Entnahme von Bodenmaterial und das Vertiefen der 
Erdoberfläche sowie das Bepflanzen mit Bäumen und 
Sträuchern. 
vor. Die StEB Köln werden ein entsprechendes 
Planfeststellungsverfahren beantragen. 
 
2 Bezirksregierung Köln 
 
Aus denkmalpflegerischen Gründen wird die 
Stellungnahme des Stadtkonservators der Stadt Köln zum 
 
 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bebauungsplanverfahren unterstützt. Die Belange sollen 
in der weiteren Planung berücksichtigt werden. 
3 
 
 
 
 
 
3.1 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 53 
 
Anlagen im Umfeld des Plangebietes  
Das Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln war 
zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- 
und Überwachungsbehörde für die Anlagen der Firma 
Penox GmbH, Deutz-Mülheimer-Straße 173, 51063 Köln. 
Der Betrieb der Anlagen wurde mittlerweile eingestellt. Die 
Anlagen wurden zurückgebaut. Für das Betriebsgelände 
bzw. die verbliebenen Gebäude besteht seitens des 
Dezernates 53 keine Zuständigkeit mehr. Das Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wurde von hier 
über die Stilllegung und Rückbau der Anlagen 
entsprechend informiert (u. a. Übersendung des 
abschließenden Bescheides zur Stilllegung vom 
28.01.2019, darin auch Auflistung der hier vorgelegten 
Gutachten). 
 
Das Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln war weiterhin 
zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- 
und Überwachungsbehörde für das seitens der Firma 
RheinEnergie AG betriebene Heizwerk, Deutz-Mülheimer-
Straße 133a, 51063 Köln (Heizwerk KHD Deutz). Der 
Betrieb des Heizwerkes wurde mittlerweile eingestellt. Die 
Anlagen wurden zurückgebaut. Für das Betriebsgelände 
besteht seitens des Dezernates 53 ebenfalls keine 
Zuständigkeit mehr. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Seitens des Dezernates 53 der Bezirksregierung Köln 
besteht weiterhin keine immissionsschutzrechtliche 
Zuständigkeit für die Firma Kölner Schiffswerft Deutz 
(KSD) im Mülheimer Hafen. Für diese Firma ist die Untere 
Immissionsschutzbehörde der Stadt Köln zuständig. 
3.2 Berücksichtigung § 50 BImSchG i.V. mit 
Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5a BImSchG 
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von 
angemessenen Sicherheitsabständen nach § 3 Abs. 5c 
BlmSchG bzw. Achtungsabständen ohne Detailkenntnisse 
nach KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche nach 
§ 3 Abs. 5a BlmSchG (“Störfallbetriebe“). 
 
 
Kenntnisnahme 
 
3.3 Gefahrgutschiffe im Mülheimer Hafen 
In den Planunterlagen wird auch auf die Ankermöglichkeit 
von Gefahrgutschiffen (sogenannte Kegelschiffe) im 
Mülheimer Hafen sowie einen daraus resultierenden 
Schutzradius im Hinblick auf sensible Nutzungen 
eingegangen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass diesbezüglich seitens 
des Dezernates 53 der Bezirksregierung Köln keine 
fachliche Zuständigkeit besteht und dass daher keine 
fachliche Prüfung der entsprechenden Ausführungen in 
den Planunterlagen erfolgt ist. 
 
Kenntnisnahme 
 
3.4 Umweltzone 
Im weiteren Bauleitplanverfahren wird auf die Lage des 
Plangebietes innerhalb der Umweltzone eingegangen. 
Kenntnisnahme  
4 
 
 
 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des 
Bundes  
 
Lärmemission

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
4.1 
Das Planungsgebiet soll als gemischt genutztes Quartier 
mit Wohnungen sowie Gewerbe-, Büro-und 
Dienstleistungsnutzung entwickelt werden. 
 
Vorgesehen ist bislang ein Blockkonzept, wobei die zum 
Rhein gelegenen Blöcke als Gewerbegebiete festgesetzt 
werden sollen. Direkt hinter den Gewerbegebieten 
(Baufelder 6, 7 und 8) sind jedoch zum Teil Wohngebiete 
(Baufelder 1, 2, 3 und 5) vorgesehen. Durch die Stellung 
der zu errichtenden Gebäude ist davon auszugehen, dass 
die Gewerbegebiete nur unzureichend als schützender 
Trennriegel für die zukünftige Wohnnutzung gegen den 
vom Hafen ausgehenden Schall dienen.  
Die Baugebiete sollen so festgesetzt werden, dass kein 
durchgängiger Trennriegel parallel zum Rhein entsteht. 
Vorgesehen sind vielmehr Baulücken zwischen den 
einzelnen Baufeldern. Dadurch kann durch diese 
Baulücken die Schallemissionen des Hafens zu den 
dahinter gelegenen Gebäuden mit Wohnnutzung 
gelangen. So entsteht das Risiko, dass hier die Richtwerte 
der TA Lärm nicht eingehalten werden. Dies muss im 
weiteren Bebauungsplanverfahren überprüft und 
sichergestellt werden. 
 
 
ja Die in Aufstellung befindliche 216. FNP-Änderung und auch 
das Strukturkonzept zum Otto-Langen-Quartier sieht entlang 
des Auenweg eine gewerbliche Nutzung vor, die als 
Schallschutzriegel für eine östlich angrenzende Misch- und 
Wohnnutzung als Schallschutzriegel dienen soll. 
 
Auf der Grundlage des Lärmgutachtens zu den Emissionen 
aus den im Hafen befindlichen Betrieben (ACCON 10/2019) 
wird im folgenden Bebauungsplan-Verfahren eine detaillierte 
Schalltechnische Untersuchung erstellt werden. Diese soll 
nachweisen, dass an der geplanten Wohnnutzung die 
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für ein Urbanes GEbiet 
eingehalten werden. 
 
In die Aufgabenstellung zum geplanten 
Grundstücksverkaufsverfahrens sind die Erkenntnisse des 
ACCON-Gutachtens aus 10/2019 aufgenommen mit der 
Maßgabe, diese zu berücksichtigen, um so den 
städtebaulichen Entwurf rechtssicher im Rahmen der 
Bauleitplanung sichern zu können. 
 
4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Begründung 
zum städtebaulichen Planungskonzept (S. 13) in dem 
Plangebiet auch Flächen für spezialisierte 
Wohnnutzungen wie Studentenwohnungen und 
Boardinghouse sowie Hotelnutzung möglich sein sollen. 
Während es sich bei Studentenwohnungen um 
Wohnnutzung und bei Hotelnutzung um Gewerbe handelt, 
Kenntnisnahme Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die beabsichtigen Nutzungen im 
Plangebiet noch nicht fest. Erst das Ergebnis des 
Grundstücksverkaufsverfahrens wird dies konkretisieren. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine 
schalltechnische Untersuchung erstellt, die die Einhaltung der  
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sicherstellt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
hängt die bauplanungsrechtliche Einordnung von 
Boardinghäusern nach der jeweiligen Nutzungsart ab. 
Eine wohnähnliche Nutzung wird dann angenommen, 
wenn ein längerfristig bestehender Unterbringungsbedarf 
mit einer eher eigenständigen Haushaltsführung der 
Bewohner abgedeckt werden soll. Wird die Nutzung 
hingegen durch beherbergungstypische Dienstleistungen 
wie etwa Verköstigung, Reinigungsservice etc. mit einer 
regelmäßig kurzfristigen Verweildauer geprägt, dürfte eher 
von einem Beherbergungsbetrieb auszugehen sein. Hier 
besteht das Risiko, dass eine solche Fläche in einem 
Gewerbegebiet festgesetzt werden soll, das Konzept des 
zukünftigen Boardinghauses jedoch auf eine 
wohnähnliche Nutzung ausgerichtet ist. In diesem Fall 
könnte es insbesondere zu Lärmkonflikten mit dem Hafen 
und seinen Nutzungen kommen, die ggf. nach den 
strengeren Immissionsrichtwerten für Mischgebiete zu 
beurteilen wären. Dies ist im weiteren Verfahren zu 
beachten.  
 
Es ist daher im weiteren Planverfahren sicherzustellen, 
dass Flächen für Boardinghäuser - sollten diese 
überhaupt festgesetzt werden -, entweder in 
Wohngebieten vorgesehen werden oder bei 
Festsetzungen in Gewerbegebieten durch die textlichen 
Festsetzungen sichergestellt wird, dass wohnähnliche 
Nutzungen ausgeschlossen werden. 
4.3 Schutzkreise der Kegelliegestellen gemäß ADN 
Der unmittelbar an dem Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes vorbeifließende Rhein und der 
Mülheimer Hafen werden in einem erheblichen Umfang 
zum Schiffsverkehr, auch von Schiffen zum Transport von 
ja Die Verwaltung wird im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens prüfen, welche gewerblichen Nutzungen mit einer 
Lage innerhalb des Schutzkreises vereinbar sind. Hierzu sind 
Regelungen im Bebauungsplan (Ausschluss bestimmter

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Gefahrgütern, genutzt. Für die Beförderung gefährlicher 
Güter auf dem Rhein gilt das Europäische 
Übereinkommen über die internationale Beförderung 
gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN 2017). 
Dieses Europäische Übereinkommen ist als 
völkerrechtlicher Vertrag vom nationalen Gesetzgeber 
übernommen worden und steht in Deutschland im Rang 
einer Rechtsverordnung. 
 
Das ADN 2017 enthält Vorschriften insbesondere für die 
Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und 
Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang 
während der Beförderung. Gemäß der Verordnung ADN 
2017, Abschnitt 7, haben Schiffe, die Gefahrgut 
transportieren, Sicherheitsabstände (Schutzkreise) zu 
„zones residentielles“, Ingenieurbauwerken und 
Tanklagern einzuhalten. Der Sicherheitsabstand zu den 
„zones residentielles“ beträgt bei sogenannten 1-Kegel-
Schiffen 100 m bzw. bei 2-Kegel-Schiffen 300 m. 
 
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hält im 
nordwestlichen Teil des Hafens Liegestellen mit 
Landgangmöglichkeit für sogenannte Kegelschiffe vor, die 
es der Schifffahrt u. a. ermöglichen, ihre gesetzlich 
vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Aktuell verfügt 
der Hafen über acht Liegeplätze für 1-Kegel-Schiffe und 
einen Liegeplatz für ein 2-Kegel-Schiff. 
 
Der in der Verordnung ADN vorgeschriebene Abstand 
wird in Ihrem städtebaulichen Planungskonzept für das 
Möhring-Quartier insofern berücksichtigt, dass sich die 
geplante Wohnbebauung außerhalb des Schutzkreises 
Nutzungen) bzw. in einem städtebaulichen / 
Durchführungsvertrag denkbar.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
befindet. Innerhalb des Schutzkreises ist laut 
städtebaulichem Planungskonzept die Ansiedlung von 
Gewerbe und Dienstleistung vorgesehen.  
Die Schutzkreise sind in dem Bebauungsplanentwurf Nr. 
69472/01 berücksichtigt. 
 
Trotzdem ist Sinn und Zweck der Verordnung ADN der 
Schutz vor von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren. 
Deshalb rege ich an, die Schutzwürdigkeit von 
Gewerbenutzungen in dem Bebauungsplan mindestens 
einer Abwägung zu unterziehen. Insbesondere, da die im 
Projektdatenblatt (Baufelder 6, 7 und 8) Gewerbe 
aufgeführt ist und dieses jeweils innerhalb des 
Schutzkreises liegt. 
4.4 Ausschluss von Abwehransprüchen 
Die oben beschriebenen Zweckbestimmungen des Rheins 
als Verkehrsweg und des Hafens als Schutzhafen und 
Liegehafen für den ruhenden Verkehr sowie die 
vorliegende gewerbliche Nutzung innerhalb des 
Hafengebiets führen zu einer erheblichen 
immissionstechnischen Vorbelastung des Plangebiets. 
Hierzu zählen Immissionen von Lärm, Luftschadstoffen 
und Gerüchen. 
 
Die Bauleitplanung muss sich an die in der Umgebung 
des Plangebiets vorhandenen Nutzungen anpassen und 
nicht umgekehrt. Mit der vorliegenden Planung dürfen die 
in der Umgebung des Plangebiets vorhandenen 
Nutzungen nicht nachteilig durch das mit der 
Bebauungsplanaufstellung verbundene Heranrücken von 
Wohnnutzungen beeinträchtigt werden.  
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mit den zahlreichen Gesprächen und Ortsterminen bei den im 
Hafen befindlichen Betrieben zur Vorbereitung der 
Schalltechnischen Untersuchung ACCON 10/2019 hat sich die 
Verwaltung ein Bild der vorhandenen Nutzungen machen 
können. Entsprechend werden die vorhandenen Nutzungen 
und deren Emissionen im Rahmen des Bebauungsplan-
Verfahrens Berücksichtigung finden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 69459/08 außerhalb der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen      Stand 05.09.2023
       
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Abwehransprüche zukünftiger Bewohner sowie von 
Nutzern gewerblicher Anlagen innerhalb des Plangebiets 
gegen jegliche Vorbelastung durch die Schifffahrt und 
vorhandene Nutzung innerhalb des Hafengebiets sind 
durch den Bebauungsplan auszuschließen. Der 
Ausschluss der Abwehransprüche ist in die Festsetzung 
des Bebauungsplanes aufzunehmen. 
 
 
nein 
Eine solche Festsetzungsmöglichkeit ist auf Grundlage des 
Regelungskanons des Baugesetzbuches nicht möglich. 
 
Die ausreichende Berücksichtigung von hafenseitigen 
Emissionen im Bebauungsplanverfahren stellt sicher, dass 
unberechtigte Abwehransprüche von der zuständigen Behörde 
zurück gewiesen werden können. 
Stand 05.09.2023

2023-10-18_OLQ_Anlage 8_DarstellungGrundstücksvergabeverfahren

7107 Zeichen

Ablauf Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier, Stand 18.10.2023 Anlage 8 
1 
 
Beschreibung des Grundstücksverkaufsverfahrens Otto-Langen-Quartier 
Übersicht über den Ablauf des Verfahrens: 
 
 
 
Das Verfahren gliedert sich in zwei in sich abgeschlossene Schritte. Nach der formalen Eig-
nungsprüfung zur Teilnahme erfolgt als Schritt 1 der mehrstufige Qualitätswettbewerb in dem 
auf Basis von inhaltlichen Qualitätskriterien eine Auswahl der Bieter vorgenommen wird. In 
Schritt 2, dem Preiswettbewerb, entscheidet allein der Kaufpreis über den finalen Zuschlag. 
Eine Gewichtung des Preises im Sinne einer Konzeptvergabe findet nicht statt.  
 
Veröffentlichung  
Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Verkaufsabsicht in den einschlägigen 
Portalen sowie auf der Internetseite der NRW.URBAN GmbH & Co. KG beziehungsweise 
der direkten Ansprache von bereits bekannten Interessenten durch die NRW.URBAN GmbH 
& Co. KG.  
 
Qualitätswettbewerb – Eignungsprüfung: Teilnahmewettbewerb, Einreichung von Eig-
nungsunterlagen und Referenzen 
Interessierte Teams aus jeweils Investoren und Architekten können sich um die Teilnahme 
am weiteren Verfahren bewerben. Ziel ist es, 12–15 Teilnehmerteams auszuwählen. Bewer-
ben sich mehr als 15 Teilnehmer mit vergleichbaren Referenzen, entscheidet das Los. Die 
NRW.URBAN GmbH & Co. KG behält sich vor, das Verfahren auch mit weniger als 12 Inte-
ressenten durchzuführen, falls nicht ausreichend viele geeignete Bieter sich bewerben.  
Die Eignungsprüfung und die jeweilige Vorprüfung der Unterlagen erfolgt durch fachlich qua-
lifiziertes Personal der NRW.URBAN GmbH & Co. KG. 
 
Qualitätswettbewerb – Stufe 1: Konzepte 
Im Qualitätswettbewerb Stufe 1 soll ein übergeordnetes städtebauliches Konzept für den Ge-
samtraum des Otto-Langen-Quartiers, auch für den Übergang und Anschluss an die Flä-
chen, die sich nicht im Eigentum der NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden (Ideen- und

Ablauf Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier, Stand 18.10.2023 Anlage 8 
2 
 
Vertiefungsteil) entwickelt und die Zielrichtung und Vision (Leitbild) der Investoren-Architek-
tenteams ablesbar werden. Ausschlaggebend ist dabei die Durchdringung der Aufgabenstel-
lung und insbesondere das Verständnis für die besondere Rolle des Ortes in der Geschichte 
und in der aktuellen Stadtentwicklungspolitischen Diskussion um einen gemeinwohlorientier-
ten Nutzungsmix.  
Zu Beginn und zum Abschluss dieser Phase ist eine Information und Beteiligung der Öffent-
lichkeit vorgesehen.  
Die Bieter erhalten Gelegenheit, eine Ortsbesichtigung durchzuführen und Bieterfragen zu 
stellen, deren Beantwortung allen Teilnehmern anonymisiert zur Verfügung gestellt wird.  
Die in nach der Eignungsprüfung ausgewählten Investoren-Planer-Teams (Bieter) erhalten 
die Gelegenheit, Ihre Ideen und ihr städtebauliches Konzept einzureichen. Auf dieser Basis 
wird entschieden, welche 6–8 Interessenten zur nächsten Stufe des Qualifikationsverfahrens 
zugelassen werden.  
 
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt in Stufe 1 in den folgenden fünf Bewer-
tungskategorien nach allgemeinen grundsätzlichen Bewertungskriterien die sich aus der 
Aufgabenstellung ergeben. Diese werden unterschiedlich prozentual gewichtet werden.  
Städtebau und Freiraum 25 % 
Denkmalschutz, Architektur, 25%  
Gemeinwohlorientierung und Nutzungskonzept 30 % 
Klimaschutz und Klimaanpassung 10 % 
Mobilität, Erschließung und Verkehr 10% 
 
Grundsätzliche Bewertungskriterien: 
- Qualität der städtebaulich, architektonischen und freiraumplanerischen Gesamtkonzeption 
unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Ortes 
- Einfügen in das Umfeld und Vernetzung mit der Umgebung 
- Erhalt und Umgang mit der denkmalgeschützten und erhaltenswerten Bausubstanz und 
Baustrukturen und Integration der Neubauten 
- Gestalterische Qualität der Architektur  
- Nutzungsqualität und Nutzungsmischung und Verteilung des geförderten Wohnungsbaus, 
innovative und flexible Nutzungskonzepte insbesondere im Umgang mit der historischen 
Bausubstanz 
- Qualität des gemeinwohlorientierten Konzeptes und Verortung der gemeinwohlorientierten 
Nutzungen 
- Qualität der Erschließung und des ruhenden Verkehrs und innovative Mobilitätsangebote 
- Qualität der Freiräume, öffentliche und private Grün- und Freiflächen und deren Integra-
tion in die bestehenden und neuen Baustrukturen 
- Innovative, klimagerechte und klimaschonende Planung und Bauweise und Maßnahmen 
zur wassersensiblen und klimaresilienten Stadtentwicklung 
 
Qualitätswettbewerb- Stufe 2: Städtebauliche Entwürfe / Architektur / Gemeinwohl 
In der zweiten Wettbewerbsstufe sollen die Ideen und Konzepte aus Wettbewerbsstufe 1 für 
die Grundstücke, die sich im Eigentum NRW.URBAN GmbH & Co. KG befinden weiter aus-
gearbeitet und entsprechend den städtebaulichen Zielen der Planungsaufgabe konkretisiert 
werden. Sie sind anhand von ausgewählten Grundrissen, Ansichten und entsprechenden Vi-
sualisierungen und einem gebauten Modell darzustellen.  
 
Zum Abschluss der 2. Stufe ist eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vorgese-
hen. 
 
Die Bieter erhalten erneut Gelegenheit für Rückfragen und eine Ortsbesichtigung.

Ablauf Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier, Stand 18.10.2023 Anlage 8 
3 
 
Auch die eingereichten Wettbewerbsbeiträge der Stufe 2 werden in den oben genannten Be-
wertungskategorien der Stufe 1 bewertet und mit dem gleichen prozentualen Anteil gewich-
tet. Allerdings werden entsprechend der größeren Planungstiefe und höheren Detailschärfe 
die oben genannten Kategorien nochmals detaillierter betrachtet. 
 
Qualitätswettbewerb- Stufe 3 : Überarbeitete Städtebauliche Entwürfe und Entschei-
dung über das beste Konzept 
Die eingereichten Unterlagen werden nochmals hinsichtlich der Einarbeitung der Überarbei-
tungshinweise geprüft. Am Ende der Prüfung werden durch das Auswahlgremium 2 -3 Inves-
toren-Architekten-Teams als Sieger des Qualitätswettbewerbs ausgewählt. Mit der Auswahl 
der bi s zu 3 besten Konzepte nach Stufe 3 findet das Qualifikationsverfahren seinen Ab-
schluss. Alle Sieger des Qualitätswettbewerbs werden zum Preiswettbewerb, zugelassen. Die 
in Stufe 3 erarbeiteten Konzepte und weiteren Abgabeleistungen sind bindend für den Preis-
wettbewerb und die spätere Umsetzung und werden nicht mehr verhandelt. Die NRW.URBAN 
GmbH & Co. KG behält sich vor, eine geringere Anzahl von Bietern auszuwählen oder die 
Ausschreibung aufzuheben (s.u.), falls keine Konzepte eingereicht werden, die den geforder-
ten Kriterien entsprechen. 
Nach Abschluss der 3. Stufe ist eine Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse vorge-
sehen.  
 
Preiswettbewerb 
 
Auf Basis der Vorgaben aus der Ausschreibung, des eingereichten Konzeptes, der zur Verfü-
gung gestellten Unterlagen sowie eigener Inaugenscheinnahme der Fläche geben die Bieter 
verbindliche Kaufpreisangebote an die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ab. Die vorgelegten 
Angebote dürfen keine Vorbehalte mehr enthalten. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ermit-
telt anhand der eingereichten Gebote den Höchstbietenden.

Beratungsverlauf (4)

29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3310/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.11.2023
Erstellt
17.10.2023 11:32