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2019/0239

Haushaltssatzung 2020

Magistratsvorlage 01.08.2019

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2019/0239

48 Zeichen

Vorlage-Nr. 2019/0239 
 
 
Haushaltssatzung 2020

anlage 3

117 Zeichen

Punkt 6: Haushaltssatzung 2020 
 (V-Nr. 2019/0239) 
 
Die Vorlage wird mit 2 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

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3462 Zeichen

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2019
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 738.430.553 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 719.428.733 EUR
mit einem Saldo von 19.001.820 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 528.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 500.000 EUR
mit einem Saldo von 28.500 EUR
mit einem Überschuss von 19.030.320 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 35.383.557 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.060.250 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 155.605.360 EUR
mit einem Saldo von -136.545.110 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 136.545.110 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 23.081.635 EUR
mit einem Saldo von 113.463.475 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 12.301.922 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 136.545.110 EUR
festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B
in Höhe von 400.000  EUR
sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 3.432.124  EUR
enthalten. 
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2020
§ 1
§ 2

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 33.620.600 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2020 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 165.000.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 454 v. H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich. 
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt.
Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2021
Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw.
frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und
Prävention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde)
ausgenommen. Die/Der Personal- und Organisationsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit
der/dem Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die
Stellen, die unter§ 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich
ausgenommen.
Darmstadt, den xx.xx.2019 Der Magistrat 
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 5 
§ 6
§ 7
§ 8
§ 3
§ 4

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499 Zeichen

Punkt 8: Haushaltssatzung 2020 
 (V-Nr. 2019/0239) 
 
Stadtkämmerer Schellenberg weist auf einen Schreibfehler im Entwurf der 
Haushaltssatzung hin. 
§ 8, Satz 2 muss heißen „… bis 2. Quartal 2021“ 
 
Die SPD stellt folgenden Antrag: 
Der Gewerbesteuerhebesatz ist auf 458 Punkte zu erhöhen. 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD und Die Linke.  
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD, Die Linke., FDP und UWIGA

anlage 5

163 Zeichen

Punkt 14: Haushaltssatzung 2020 
 (V-Nr. 2019/0239) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, Die Linke., FDP, UWIGA u. Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0239
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.08.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00