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1331/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Barrierefreiheit öffentliche Bekanntmachungen (Az.: 02-1600-219/18)

Beschlussvorlage Ausschuss 15.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.05.2019, TOP 3.4

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage Eingabe

623 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Schriftgröße bei öffentlichen Bekanntmachungen in Tageszeitungen ist m.E. auch ein 
Thema bei der Barrierefreiheit. Die Texte sind so klein geschrieben, dass man diese nur mit 
der Lupe lesen kann. 
  
Ich habe in der Angelegenheit Kontakt mit dem Kölner Stadt-Anzeiger aufgenommen (s.u.) 
Dort teilte man mit, dass dies auf Veranlassung des Auftraggebers geschehe, da diese 
Artikel als kostenpflichtige Anzeige entgegen genommen werden. 
  
Frage: 
  
Kann man nicht der Stadt Köln, die diese Anzeigen aufgibt, eine angemessene Schriftgröße 
vorschreiben? 
  
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

1709 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/13/130 
 
Vorlagen-Nummer 
 1331/2019 
Freigabedatum 
15.04.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Barrierefreiheit öffentliche Bekanntmachungen (Az.: 02-
1600-219/18) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt 
aber aus den nachfolgenden Gründen die Anregung zur barrierefreien Veröffentlichung in der Tages-
zeitung zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung abzulehnen. 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019

2 
Begründung: 
Der Petent stellt im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung in der Tageszeitung die Frage, warum 
öffentliche Bekanntmachungen in der Zeitung so klein abgedruckt werden, dass man diese nur mit 
der Lupe lesen kann. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
  
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, wer-
den im „Amtsblatt der Stadt Köln“ veröffentlicht. Damit ist die Bekanntgabe vollzogen. Das Amtsblatt 
ist nicht nur in gedruckter Form, sondern auch online im Internetauftritt der Stadt Köln einsehbar. 
(https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/amtsblatt/index.html) 
 Hier kann problemlos die Schriftgröße vergrößert bzw. verkleinert werden.  
 
Als freiwillige Leistung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht die Stadt Köln Informationen 
zu Bauleitplänen zusätzlich in den Tageszeitungen. Jede Veränderung (größere Schriftart, Ausdeh-
nung auf drei Spalten) verursacht zusätzliche Kosten. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1331/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.04.2019
Erstellt
10.04.2019 14:07