Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Barrierefreiheit öffentliche Bekanntmachungen (Az.: 02-1600-219/18)
Beschlussvorlage Ausschuss 1331/2019 vom 15.04.2019
Stand: Am 14.05.2019 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden geändert beschlossen.
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Anlage Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Schriftgröße bei öffentlichen Bekanntmachungen in Tageszeitungen ist m.E. auch ein Thema bei der Barrierefreiheit. Die Texte sind so klein geschrieben, dass man diese nur mit der Lupe lesen kann. Ich habe in der Angelegenheit Kontakt mit dem Kölner Stadt-Anzeiger aufgenommen (s.u.) Dort teilte man mit, dass dies auf Veranlassung des Auftraggebers geschehe, da diese Artikel als kostenpflichtige Anzeige entgegen genommen werden. Frage: Kann man nicht der Stadt Köln, die diese Anzeigen aufgibt, eine angemessene Schriftgröße vorschreiben? Mit freundlichen Grüßen -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/13/130 Vorlagen-Nummer 1331/2019 Freigabedatum 15.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, Betr.: Barrierefreiheit öffentliche Bekanntmachungen (Az.: 02- 1600-219/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt aber aus den nachfolgenden Gründen die Anregung zur barrierefreien Veröffentlichung in der Tages- zeitung zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung abzulehnen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 2 Begründung: Der Petent stellt im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung in der Tageszeitung die Frage, warum öffentliche Bekanntmachungen in der Zeitung so klein abgedruckt werden, dass man diese nur mit der Lupe lesen kann. Stellungnahme der Verwaltung: Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, wer- den im „Amtsblatt der Stadt Köln“ veröffentlicht. Damit ist die Bekanntgabe vollzogen. Das Amtsblatt ist nicht nur in gedruckter Form, sondern auch online im Internetauftritt der Stadt Köln einsehbar. (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/amtsblatt/index.html) Hier kann problemlos die Schriftgröße vergrößert bzw. verkleinert werden. Als freiwillige Leistung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht die Stadt Köln Informationen zu Bauleitplänen zusätzlich in den Tageszeitungen. Jede Veränderung (größere Schriftart, Ausdeh- nung auf drei Spalten) verursacht zusätzliche Kosten. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf
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14.05.2019
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.4, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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