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V/0723/2014/2

Neuausrichtung Schulsozialarbeit

Vorlagen 10.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 19

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0723/2014/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuausrichtung Schulsozialarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der BuT -Schulsozialarbeit aus den 
bisherigen Mitteln im Laufe des ersten Halbjahres 2015 endet. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt den grundsätzlichen Bedarf von Schulsozialarbeit in 
allen Schulformen und eine flächendeckende Versorgung als Ziel an.  
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Eckpunkte für die künftige Neuausrichtung von 
Schulsozialarbeit, mit der  
 
 der Ansatz der BuT-Schulsozialarbeit dem Grunde nach fortgeführt wird und  
 
 die städtischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Inklusion, Übergang Sc hu-
le-Beruf, Integration durch Bildung sowie Abbau von (Bildung -)Armut gleichermaßen 
aufgegriffen und verfolgt werden. 
 
3. Die BuT-Schulsozialarbeit soll dem Grunde nach fortgeführt werden. Die  Verwaltung 
wird beauftragt, auf der Grundlage der in der Vorlag e 0723/2014  skizzierten Über -
legungen ein ämterübergreifendes und zwischen den Ämtern  40, 50 und 51 abg e-
stimmtes Gesamtkonzept für die Schulsozialarbeit an  Münsters Schulen zu erarbeiten 
und den Gremien rechtze itig vor  Schuljahresende 2014/ 2015 zur Entsche idung vor -
zulegen. Als Schwerpunkte für die Schulsozialarbeit werden formuliert:  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0723/2014/2. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Riegel 
Frau Grosse 
Ruf: 
492-4060 
492-4063 
E-Mail: 
RiegelAud@stadt-muenster.de 
Grosse@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0723/2014/2 
 
 1. Inklusion/ Gemeinsames Lernen,  
 2. Übergang Schule/Beruf,  
 3. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und  Begleitung von Kindern und 
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien,  
 4. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion.  
 
 Dabei soll ergänzend zu den  bisherigen konzeptionellen Überlegungen als zusätzl i-
ches Kriterium die  SchülerInnenzahl berücksichtigt werden. Insbesondere im Aufg a-
benfeld Inklusion soll die  Zahl der SchülerInnen mit Förderbedarf ein ausschlagg e-
bendes Kriterium für die Zuweisung von SozialpädagogInnen -Stellen an die Schulen  
sein. Im Aufgabenfeld Inklusion ist auch die Primarstufe mit den bestehenden  und 
neuen Angeboten des gemeinsamen Lernens /gemeinsamen Unterrichts in  das G e-
samtkonzept einzubeziehen. Das Gesamtkonzept Schulsozialarbeit soll beginnend mit 
dem Schuljahr 2015/206 umgesetzt werden. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der künftige Einsatz von Schulsozialarbeit sich vo r-
rangig an folgenden Kriterien orientiert: 
 
I. Inklusion/ Gemeinsames Lernen / Schaffung eines inklusiven Bildungssystems  
 
II. Organisation des Übergangs von den allgemeinen Schulen in die Berufsausbi l-
dung/ Schaffung von Ausbildungsperspektiven für bildungsbenachteiligt e Jugendli-
che 
 
III. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und 
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien 
 
IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion  
 
4. In dem Gesamtkonzept Schulsozialarbeit sind Veränderungen der  Schullandschaft 
z.B. durch Auslaufen bestehender Schulen (z.B. Geistschule) und  entstehender bzw. 
aufwachsender neuer Schulen (z.B. Primus-Schule) zu berücksichtigen. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit 
Personalressourcen (sowohl städtisch als auch bei freien Trägern) im Umfang von in s-
gesamt 21,5 Stellen erforderlich sind. 
 
Für städtische Mitarbeiter/ -innen werden dafür ergänzend zu den im Stellenplanentwurf 
2015 bereits enthaltenen 5,00 Stellen weitere 6,75 Stellen EGr. S 11 im Teilergebnisplan 
(davon 4,00 Stellen in der Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ und weitere 
2,75 Stellen in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“) eingerichtet und die 
dafür notwendigen Personalaufwendungen zusätzlich bereitgestellt. 
 
 Für die weiteren, bei freien Trägern angesiedelten 9,75 Stellen Sozialarbeit werden 
585.980,00 € durch die Stadt Münster finanziert. Die dafür notwendigen Sachaufwe n-
dungen werden zusätzlich bereitgestellt.

- 3 - 
V/0723/2014/2 
5. Sämtliche mit der Vorlage 0723/2014/1 vorgesehenen Haushaltsmittel zur Finanzierung 
der Schulsozialarbeit mit Ausnahme der zur unveränderten  Fortführung der BuT -
Schulsozialarbeit bis Schuljahresende 2014/ 2015 nötigen  Mittel werden bis zur B e-
schlussfassung über ein Gesamtkonzept zur Schulsozialarbeit im 1. Halbjahr 2015 ge-
sperrt. Eine Entsperrung der Mittel  erfolgt im Zuge der Beschlussfassung über das 
Gesamtkonzept Schulsozialarbeit und in der Höhe der sich daraus ergebenden Fina n-
zierungsbedarfe durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die vom Land in 
Aussicht gestellten  Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit, die Inkl usions-
pauschale des Landes und die Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter sind in 
das Gesamtkonzept Schulsozialarbeit und seine Finanzierung vollständig mit einzube-
ziehen. 
 
6. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass  
 
 im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter Beratungs - und 
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im U m-
fang von 6,00 Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 05 01 „Leistungen der 
Grundsicherung nach dem SGB II“ aus den Verwaltungskosten des Jobcenters e r-
stattet werden. 
 
 über die Landespauschale zur Umsetzung der Inklusion rd. 2,50 Stellen gegenf i-
nanziert werden. 
 
6. (Die Eingruppierung der SchulsozialarbeiterInnen erfolgt nach EGr. S 12.) In der schul-
individuellen Umsetzung des Gesamtkonzeptes wird die Verwaltung die Stellenwerte 
der Schulsozialarbeiter/innen - einschließlich der  bereits vorhandenen - anhand der 
konkreten Tätigkeitsschwerpunkte festlegen. Anpassungen der Stellenwerte gegen-
über der Grundeingruppierung in EGr. S 11 werden zum Stellenplan 2016 vorgenom-
men, die Eingruppierung (Zeitpunkt) der Mitarbeiter/innen erfolgt nach den tariflichen 
und arbeitsvertraglichen Regelungen. 
 
7. Die Verwaltung wird beauft ragt, die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im gemei n-
samen Prozess in einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern von Verwaltung, Schulen 
und Schulaufsicht zu begleiten und die Ergebnisse den Fachausschüssen und den B e-
zirksvertretungen, dem Integrationsrat und der Kommission zur Förderung der I n-
klusion von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis vorzulegen. 
 
8. Ratsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
 8.1 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die erfolgreiche 
Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden“ (A -R/0027/2014) ist erl e-
digt. 
 
 8.2  Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in 
Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ 
(A-R/0028/2014) beinhaltet organisatorische Fragestellungen. Hierzu wird die Ve r-
waltung Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vo r-
legen. 
 
9. Der Rat nimmt die Ankündigung der Landesregierung, die Fortsetzung der BuT -
Schulsozialarbeit für die kommenden 3 Jahre anteilig zu finanzieren, zur Kenn tnis. 
Die Mittel sollen in vollem Umfang für die Finanzierung in Anspruch genommen 
werden.

- 4 - 
V/0723/2014/2 
 
10. Die Ve rwaltung wird beauftragt, zu klären, ob und in welchem Umfang die La n-
desmittel für die Finanzierung  der Schulsozialarbeit auch in der veränderten Au f-
gabenzuordnung verwendet werden können und welche Auswirkungen sich ggf. 
für die im Beschlussvorschlag vorgesehene Dienstleistungsverei nbarung mit dem 
Jobcenter ergeben.  
 
11. Bis zur Klärung dieser offenen Fra gen erfolgt eine Fortsetzung der aktuellen BuT -
Schulsozialarbeit unter Inanspruchnahme der im Haushaltsentwurf vorges ehenen 
Haushaltsmittel. Eine Fortführung der Finanzierung ab dem 01.08.2015 steht unter 
dem Vorbehalt eines Beschlusses zum Gesamtkonzept. 
 
Kosten/ Folgekosten  
 
Die für die Neuausrichtung Schulsozialarbeit benötigten zusätzlichen Ressourcen - städtisch 
und über freie Träger besetzt - müssen zusätzlich ab dem Etat 2015 wie folgt bereitgestellt 
werden: 
 
Teilergebnispläne 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
(in €) 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
03 01 
 
Leistungen für Schulen 
 
   
Zeile  11 Personalaufwendungen 2015 ff. 220.410 4,00 Stellen EGr. S 11 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 420.700 7,00 Stellen EGr. S 11 
bei freien Trägern 
      
Produkt-
gruppe 
06 03 Förderung von benachteili g-
ten jungen Menschen 
   
Zeile  11 Personalaufwendungen 2015 ff. 151.530 2,75 Stellen EGr. S 11 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 165.280 2,75 Stellen EGr. S 11 
bei freien Trägern 
      
Produkt-
gruppe 
05 01 Leistungen der Grund -
sicherung nach dem SGB II 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. - 373.070 Erstattungen für 6,00 
Stellen EGr. S 111 
      
Produkt-
gruppe 
16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen (Erträge) 
2015 ff. 140.800 Inklusionspauschale 
 
      
Saldo (Aufwendungen ./. Erträge)  444.050  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und 
Sachaufwendungen sowie die zusätzlichen Erträge sind bei den o. g. Produktgruppen über 
Veränderungsblätter zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 zu veranschlagen.  
                                                
1 Für diese 6,00 Stellen ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 15,2 % (ca. 66.000,00 €) zu berücksichtigen.

- 5 - 
V/0723/2014/2 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Haupt-und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2014 den oben genannten Be-
schluss gefasst und empfiehlt dem Rat, entsprechend zu beschließen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0723/2014/2
Typ
Vorlagen
Datum
10.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37