V/0723/2014/2
Neuausrichtung Schulsozialarbeit
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Ergänzungsvorlage Beschluss
9824 Zeichen
V/0723/2014/2
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Neuausrichtung Schulsozialarbeit
Beratungsfolge
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der BuT -Schulsozialarbeit aus den
bisherigen Mitteln im Laufe des ersten Halbjahres 2015 endet.
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt den grundsätzlichen Bedarf von Schulsozialarbeit in
allen Schulformen und eine flächendeckende Versorgung als Ziel an.
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Eckpunkte für die künftige Neuausrichtung von
Schulsozialarbeit, mit der
der Ansatz der BuT-Schulsozialarbeit dem Grunde nach fortgeführt wird und
die städtischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Inklusion, Übergang Sc hu-
le-Beruf, Integration durch Bildung sowie Abbau von (Bildung -)Armut gleichermaßen
aufgegriffen und verfolgt werden.
3. Die BuT-Schulsozialarbeit soll dem Grunde nach fortgeführt werden. Die Verwaltung
wird beauftragt, auf der Grundlage der in der Vorlag e 0723/2014 skizzierten Über -
legungen ein ämterübergreifendes und zwischen den Ämtern 40, 50 und 51 abg e-
stimmtes Gesamtkonzept für die Schulsozialarbeit an Münsters Schulen zu erarbeiten
und den Gremien rechtze itig vor Schuljahresende 2014/ 2015 zur Entsche idung vor -
zulegen. Als Schwerpunkte für die Schulsozialarbeit werden formuliert:
Vorlagen-Nr.:
V/0723/2014/2. Erg.
Auskunft erteilt:
Frau Riegel
Frau Grosse
Ruf:
492-4060
492-4063
E-Mail:
RiegelAud@stadt-muenster.de
Grosse@stadt-muenster.de
Datum:
04.12.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0723/2014/2
1. Inklusion/ Gemeinsames Lernen,
2. Übergang Schule/Beruf,
3. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien,
4. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion.
Dabei soll ergänzend zu den bisherigen konzeptionellen Überlegungen als zusätzl i-
ches Kriterium die SchülerInnenzahl berücksichtigt werden. Insbesondere im Aufg a-
benfeld Inklusion soll die Zahl der SchülerInnen mit Förderbedarf ein ausschlagg e-
bendes Kriterium für die Zuweisung von SozialpädagogInnen -Stellen an die Schulen
sein. Im Aufgabenfeld Inklusion ist auch die Primarstufe mit den bestehenden und
neuen Angeboten des gemeinsamen Lernens /gemeinsamen Unterrichts in das G e-
samtkonzept einzubeziehen. Das Gesamtkonzept Schulsozialarbeit soll beginnend mit
dem Schuljahr 2015/206 umgesetzt werden.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der künftige Einsatz von Schulsozialarbeit sich vo r-
rangig an folgenden Kriterien orientiert:
I. Inklusion/ Gemeinsames Lernen / Schaffung eines inklusiven Bildungssystems
II. Organisation des Übergangs von den allgemeinen Schulen in die Berufsausbi l-
dung/ Schaffung von Ausbildungsperspektiven für bildungsbenachteiligt e Jugendli-
che
III. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion
4. In dem Gesamtkonzept Schulsozialarbeit sind Veränderungen der Schullandschaft
z.B. durch Auslaufen bestehender Schulen (z.B. Geistschule) und entstehender bzw.
aufwachsender neuer Schulen (z.B. Primus-Schule) zu berücksichtigen.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit
Personalressourcen (sowohl städtisch als auch bei freien Trägern) im Umfang von in s-
gesamt 21,5 Stellen erforderlich sind.
Für städtische Mitarbeiter/ -innen werden dafür ergänzend zu den im Stellenplanentwurf
2015 bereits enthaltenen 5,00 Stellen weitere 6,75 Stellen EGr. S 11 im Teilergebnisplan
(davon 4,00 Stellen in der Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ und weitere
2,75 Stellen in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“) eingerichtet und die
dafür notwendigen Personalaufwendungen zusätzlich bereitgestellt.
Für die weiteren, bei freien Trägern angesiedelten 9,75 Stellen Sozialarbeit werden
585.980,00 € durch die Stadt Münster finanziert. Die dafür notwendigen Sachaufwe n-
dungen werden zusätzlich bereitgestellt.
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V/0723/2014/2
5. Sämtliche mit der Vorlage 0723/2014/1 vorgesehenen Haushaltsmittel zur Finanzierung
der Schulsozialarbeit mit Ausnahme der zur unveränderten Fortführung der BuT -
Schulsozialarbeit bis Schuljahresende 2014/ 2015 nötigen Mittel werden bis zur B e-
schlussfassung über ein Gesamtkonzept zur Schulsozialarbeit im 1. Halbjahr 2015 ge-
sperrt. Eine Entsperrung der Mittel erfolgt im Zuge der Beschlussfassung über das
Gesamtkonzept Schulsozialarbeit und in der Höhe der sich daraus ergebenden Fina n-
zierungsbedarfe durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die vom Land in
Aussicht gestellten Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit, die Inkl usions-
pauschale des Landes und die Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter sind in
das Gesamtkonzept Schulsozialarbeit und seine Finanzierung vollständig mit einzube-
ziehen.
6. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass
im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter Beratungs - und
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im U m-
fang von 6,00 Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 05 01 „Leistungen der
Grundsicherung nach dem SGB II“ aus den Verwaltungskosten des Jobcenters e r-
stattet werden.
über die Landespauschale zur Umsetzung der Inklusion rd. 2,50 Stellen gegenf i-
nanziert werden.
6. (Die Eingruppierung der SchulsozialarbeiterInnen erfolgt nach EGr. S 12.) In der schul-
individuellen Umsetzung des Gesamtkonzeptes wird die Verwaltung die Stellenwerte
der Schulsozialarbeiter/innen - einschließlich der bereits vorhandenen - anhand der
konkreten Tätigkeitsschwerpunkte festlegen. Anpassungen der Stellenwerte gegen-
über der Grundeingruppierung in EGr. S 11 werden zum Stellenplan 2016 vorgenom-
men, die Eingruppierung (Zeitpunkt) der Mitarbeiter/innen erfolgt nach den tariflichen
und arbeitsvertraglichen Regelungen.
7. Die Verwaltung wird beauft ragt, die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im gemei n-
samen Prozess in einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern von Verwaltung, Schulen
und Schulaufsicht zu begleiten und die Ergebnisse den Fachausschüssen und den B e-
zirksvertretungen, dem Integrationsrat und der Kommission zur Förderung der I n-
klusion von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis vorzulegen.
8. Ratsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
8.1 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die erfolgreiche
Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden“ (A -R/0027/2014) ist erl e-
digt.
8.2 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in
Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“
(A-R/0028/2014) beinhaltet organisatorische Fragestellungen. Hierzu wird die Ve r-
waltung Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vo r-
legen.
9. Der Rat nimmt die Ankündigung der Landesregierung, die Fortsetzung der BuT -
Schulsozialarbeit für die kommenden 3 Jahre anteilig zu finanzieren, zur Kenn tnis.
Die Mittel sollen in vollem Umfang für die Finanzierung in Anspruch genommen
werden.
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10. Die Ve rwaltung wird beauftragt, zu klären, ob und in welchem Umfang die La n-
desmittel für die Finanzierung der Schulsozialarbeit auch in der veränderten Au f-
gabenzuordnung verwendet werden können und welche Auswirkungen sich ggf.
für die im Beschlussvorschlag vorgesehene Dienstleistungsverei nbarung mit dem
Jobcenter ergeben.
11. Bis zur Klärung dieser offenen Fra gen erfolgt eine Fortsetzung der aktuellen BuT -
Schulsozialarbeit unter Inanspruchnahme der im Haushaltsentwurf vorges ehenen
Haushaltsmittel. Eine Fortführung der Finanzierung ab dem 01.08.2015 steht unter
dem Vorbehalt eines Beschlusses zum Gesamtkonzept.
Kosten/ Folgekosten
Die für die Neuausrichtung Schulsozialarbeit benötigten zusätzlichen Ressourcen - städtisch
und über freie Träger besetzt - müssen zusätzlich ab dem Etat 2015 wie folgt bereitgestellt
werden:
Teilergebnispläne
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
(in €)
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
03 01
Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 ff. 220.410 4,00 Stellen EGr. S 11
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 420.700 7,00 Stellen EGr. S 11
bei freien Trägern
Produkt-
gruppe
06 03 Förderung von benachteili g-
ten jungen Menschen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 ff. 151.530 2,75 Stellen EGr. S 11
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 165.280 2,75 Stellen EGr. S 11
bei freien Trägern
Produkt-
gruppe
05 01 Leistungen der Grund -
sicherung nach dem SGB II
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. - 373.070 Erstattungen für 6,00
Stellen EGr. S 111
Produkt-
gruppe
16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2015 ff. 140.800 Inklusionspauschale
Saldo (Aufwendungen ./. Erträge) 444.050
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und
Sachaufwendungen sowie die zusätzlichen Erträge sind bei den o. g. Produktgruppen über
Veränderungsblätter zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 zu veranschlagen.
1 Für diese 6,00 Stellen ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 15,2 % (ca. 66.000,00 €) zu berücksichtigen.
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Begründung:
Der Haupt-und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2014 den oben genannten Be-
schluss gefasst und empfiehlt dem Rat, entsprechend zu beschließen.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0723/2014/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37