A-W/0007/2024
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rüschhausweg im Bereich der Wartburg-Grundschule
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Originalantrag
2555 Zeichen
Mit für t Münster-West SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Münster-West Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster • STADT MÜNSTER 2 1. FEB. 2024 Amt für !lürger- u. f\:tts::~ervioe ~ irksverwaltung Ws.sl A-l.J /OCOt/202 4 20.02.2024 Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rüschhausweg im Bereich der Wartburg Gruridschule • Die Bezirksvertretung Münster West möge beschließen: Auf dem Rüschhausweg zwischen der Kreuzung Dieckmannstraße/Hensenstraße und dem Stadtlohnweg wird ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgänger*innen in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung:· Der Rüschhausweg zwischen der Kreuzung Dieckmannstraße/Hensenstraße und dem Stadtlohnweg ist ein neuralgischer Punkt mit einem hohen Verkehrsaufkommen, an dem viele verschiedene verkehrsteilnehrner'tnnen zusammentreffen und es häufig zu unübersichtlichen Situationen kommt. Zum einen gibt es hier im weiteren Verlauf eine Grundschule mit Sporthalle und eine Kita, die über den einmündenden Toppheideweg erreichbar sind. Auf dem Rüschhausweg selbst befinden sich beidseitig Bushaltestellen, die von den Schüler*innen und von vielen Fahrgästen aus dem Einzugsgebiet genutzt werden. Gegenüber des Schulareals auf der anderen Straßenseite befindet sich ·ein Einkaufszentrum mit einem Supermarkt, weiteren Geschäften und Einrichtungen und mit einem großen Parkplatz für PKW, der auch ein Durchgang bzw. eine Durchfahrt für Fahrräder zur westlich liegenden Parallelstraße,· auf dem sich noch weitere Anbieter*innen und Einrichtungen befinden, ermöglicht. Der Supermarkt wird mehrmals am Tag über diesen Parkplatz von Groß LKWs mit Waren beliefert. Das Nebeneinander von PKW, LKW, Radfahrenden, Fußgänger*innen (zum Teil auch mit Rollatoren), Schulkindern und Busverkehr erfordert in diesem Bereich des Rüschhausweges eine hochkonzentrierte Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmenden, sodass hier proaktiv eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden sollte, um insbesondere die „schwächsten" Teilnehmer*innen im Straßenverkehr stärker zu schützen. Auch die schon bestehende Verkehrsinsel für den Übergang ist hier nur eine kleine Abhilfe; sinnvoller wäre es, noch eine Geschwindigkeitsreduzierung vorzusehen, um die beschriebenen Gefahrenpunkte zu entschärfen. Gez. Elke Kraut-Kleinschmidt Alexander Bliefernich Stephan Brinktrine •
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (5)
- Rüschhausweg
- Stadtlohnweg
- Toppheideweg
- Dieckmannstraße
- Hensenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0007/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 21.02.2024
- Erstellt
- 21.02.2024 09:34