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Gülleausbringung auf die Felder

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0753/2017 vom 20.03.2017

Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 0753/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gülleausbringung auf die Felder Die SPD Fraktion Stadtbezirk Chorweiler bittet um Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Ge- schäftsordnung des Rates zur Gülleausbringung auf die Felder in Blumenberg und Esch/Auweiler. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Frage 1: Ist das Ausbringen von Gülle auf Felder, die im Wasserschutzgebiet liegen, erlaubt? Das Ausbringen von Gülle ist in Wasserschutzgebieten zulässig. Die pflanzenbedarfsgerechte Dün- gung gehört zu der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und ist auch aus Bodenschutzgrün- den notwendig. Frage 2: Gibt es Beschränkungen? Frage 3: Ist bekannt in welchen Maßen bzw. Massen Gülle auf die oben genannten Felder gebracht wird? Frage 4: Gibt es Kontrollen? Die Düngemittelausbringung erfolgt unter Berücksichtigung der analysierten Nährstoffgehalte im Bo- den, des Nährstoffbedarfs der Pflanzen und des Nährstoffgehalts in den Düngemitteln. Die Ausbrin- gung von Mist und Gülle sowie von industriellem Dünger unterliegt der Aufsicht durch die Landwirt- schaftskammer NRW, Kreisstelle Köln-Auweiler. Daneben erfolgt eine gezielte Beratung der Kölner Landwirte durch den Rheinenergie AG als Betreiber der Kölner Wassergewinnungsanlagen in zwei Kooperationen „Wasserwirtschaft – Landwirtschaft“. Die landwirtschaftliche Düngemittelausbringung ist wiederholt Gegenstand der Beratungen in den Bezirksvertretungen - in der Bezirksvertretung Chorweiler zuletzt am 30.10.2014. In der Vorlage unter 7.1.2 der damaligen Sitzung wurde mit der Stellungnahme der Verwaltung zu dieser Thematik eine Einladung der Rheinenergie AG für die Bezirksvertretung Chorweiler ausgesprochen, im Wasserwerk Weiler am 24.11.2014 die landwirtschaftliche Düngemittelausbringung eingehend zu erläutern.

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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