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V/0316/2010

Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster

Vorlagen 16.04.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.04.2010, TOP 20

Anlage1_V-0316-2010_Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage1_V-0316-2010_Richtlinien

6011 Zeichen

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus den Gewinnausschüttungen 
der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Münster 
 
1. Die Durchführung von Projekten  
• zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen  Aufgaben des Trägers  
• für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des kommuna len, bürgerschaft-
 lichen und trägerschaftlichen Engagements  
 
insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung , Soziales und Familie, Kultur 
und Sport sowie Umwelt kann von der Stadt Münster a us den Gewinnausschüttun- 
gen der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Müns ter gefördert werden. Ein 
Rechtsanspruch besteht nicht. 
  
 2. Finanzieller Rahmen 
 
 Von den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln sollen im Normalfall 
• ca. 50 % für die Durchführung besonderer städtisch er Projekte  
• ca. 50 % für die Durchführung qualifizierter Proje kte freier Träger wie Vereine, 
Institutionen, Verbände und Initiativen sowie ander er bürgerschaftlicher Grup- 
pen aus Münster 
  
bereitgestellt werden. 
 
Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen für Proje kte eingesetzt werden, die einen 
hohen qualitativen Standard und/oder einen großen W ert für die Allgemeinheit 
 ha- 
ben.  
 
Grundsätzlich sollen nur Projekte gefördert werden,  deren Laufzeit sich maximal 
über einen Zeitraum von einem Jahr erstreckt. In be gründeten Ausnahmefällen 
kann auch bei einer längeren Dauer eines Projektes ein Zuschuss gewährt werden. 
 
Der Eigenanteil an den Gesamtkosten soll in der Regel mindestens 15 % betragen; 
eigene Personalkosten können dabei nicht als Eigenanteil angesetzt werden. 
 
Eine Förderung aus den Mitteln der Gewinnausschüttu ng ist ausgeschlossen, so- 
fern bereits eine andere finanzielle Unterstützung durch die Sparkasse Münsterland 
Ost (z.B. Stiftung) gewährt wird. 
 
3. Antragsberechtigte 
 
  Antragsberechtigt sind  
 
• städtische Dezernate und Ämter sowie städtische Ei nrichtungen   
• freie Träger wie Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen sowie bürger- 
schaftliche Gruppen aus Münster. 
 
4. Antragstellung 
 
Anträge sind schriftlich beim Amt des Rates und des  Oberbürgermeisters zu stellen. 
In der Antragstellung sind das Projekt bzw. die Ver anstaltung detailliert zu beschrei- 
ben und alle beteiligten Institutionen zu nennen. D arüber hinaus muss sichergestellt 
sein, dass alle anderen Förderungsmöglichkeiten aus geschöpft wurden. Im Antrag 
sind in jedem Fall die geplante Finanzierung des Pr ojektes sowie alle beantragten 
oder zugesagten Förderungen von anderer Seite zu benennen.

5.    Antragsfristen 
 
  Anträge sind grundsätzlich rechtzeitig vor einer Veranstaltung zu stellen.  
 
6.    Vergabeverfahren  
 
 Die eingereichten Anträge werden vom Amt des Rates  und des Oberbürgermeisters 
geprüft und mit einem Bewilligungsvorschlag an eine  politische Arbeitsgruppe, der 
ein Ratsmitglied von jeder Fraktion des Rates angeh ören sollte, weitergeleitet. Die 
Sitzungen der Arbeitsgruppe werden vom Amt des Rate s und des Oberbürgermeis- 
ters vorbereitet und geleitet. Die Arbeitsgruppe ta gt auf Einladung des Amtes des 
Rates und des Oberbürgermeisters. Die endgültige En tscheidung über die Vergabe 
der Mittel trifft der Rat in öffentlicher Sitzung. 
 
 Über  Anträge, die bis zum 15.10. eines Jahres eingereicht werden, wird in der Regel 
parallel zum Etat nach entsprechender Vorberatung i m Ausschuss für Finanzen und 
Beteiligungen entschieden.  Dabei soll das Volumen dieser Zuschussvergaben 75% 
des Gesamtbetrages der aus der Gewinnausschüttung d es jeweiligen Jahres zur 
Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigen.  
 
 Die verbleibenden 25 % der Gesamtsumme sollen für Anträge für unterjährige Pro- 
jekte, vergeben werden. Über diese Anträge soll nac h entsprechender Beratung der 
politischen Arbeitsgruppe in der jeweils letzten Si tzung des Rates vor den Oster- 
und Sommerferien eines Jahres entschieden werden. 
 
Über Anträge mit einer Fördersumme von bis zu 1.500  € kann die Verwaltung im 
Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe entscheiden. Kom mt ein Einvernehmen nicht 
zustande, wird hierüber in einer der nächsten Sitzu ngen der Arbeitsgruppe beraten 
und entschieden.  
 
7. Bewilligungsverfahren 
   
Nach Beschlussfassung des Rates erhält der/die Antr agsteller/in einen entspre- 
chenden Bescheid vom Amt des Rates und des Oberbürg ermeisters. Ein Rechtsan- 
spruch auf Förderung besteht nicht.  
 
8. Auszahlung 
 
Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel direkt nach Beschlussfassung des Ra- 
tes. Weicht der tatsächliche Kostenrahmen von der A ntragstellung ab, so wird nur in 
der Höhe ausgezahlt, wie es zur Durchführung des Pr ojektes erforderlich ist. Auf 
Beschluss der Arbeitsgruppe kann auch vor der Entsc heidung des Rates eine Ab- 
schlagszahlung in Höhe von 20 % der von der Arbeits gruppe vorgeschlagenen ge- 
planten Fördersumme ausgezahlt werden.  
 
9. Verwendungsnachweis 
 
Nach der Veranstaltung ist vom Veranstalter ein Ver wendungsnachweis in einfacher 
Form einzureichen, mit dem die zweckentsprechende V erwendung der Mittel nach- 
gewiesen wird. Eine vertiefende Überprüfung der Ein zelbelege findet in der Regel 
nicht statt, kann aber in begründeten Fällen jederzeit nachgeholt werden.  
 
Ergibt sich aus dem vorgelegten Verwendungsnachweis , dass der Zuschuss nicht 
oder nicht in voller Höhe zweckentsprechend verwend et wurde, werden die Mittel 
ganz oder teilweise zurückgefordert. Gleiches gilt,  sofern die tatsächlich entstande-

nen Kosten durch anderweitige Mittel gedeckt werden  konnten. Des Weiteren kann 
der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert we rden, wenn sich die tatsäch- 
lich entstandenen Kosten gegenüber den Angaben im Antrag reduziert haben. 
 
Im Übrigen wird der Zuschuss ganz oder teilweise zu rückgefordert, sofern die Mittel 
erkennbar nicht unter Berücksichtigung des Grundsat zes der Wirtschaftlichkeit ein- 
gesetzt wurden 
. 
 
10. Diese Richtlinien treten am Tag nach der Beschl ussfassung des Rates in Kraft.  
 
 
 
gez. 
 
 
Markus Lewe

Beschlussvorlage

5965 Zeichen

V/0316/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster 
1. Änderung der Richtlinien 
2. Gewährung von Zuschüssen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Änderung der Richtlinien der Stadt Münster zur Gewährung von Zuschüssen aus den Ge-
winnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster (Anlage 1) wird ent-
sprechend der Empfehlung der Arbeitsgruppe-Sparkassenüberschuss vom 19.04.2010 be-
schlossen.  
 
2. Den Vorschlägen der Arbeitsgruppe über die Gewährung von Zuschüssen wird im Einzelnen wie 
folgt zugestimmt:  
 
a) Für die aufgeführten Projekte werden Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: 
 
Lfd. Nr. Antragsteller Projekt Zuschuss  
in € 
1/2010 Frauenbüro und  Beteiligte FrauenZeitAlter 2010   10.000 
2/2010 Münster Marketing Konzertierte Aktion Wissenschafts-
stadt: Medizinische Prävention 
125.000 
 
3/2010 Freundeskreis der Stadtbücherei 
e.V. 
Seniorenscouts für die Stadtbüche-
rei 
  10.000 
5/2010 Gesundheitsamt Familienhebamme   46.375 
9/2010 Theater Titanick Münster/Leipzig 
GbR 
Open Air Theaterfestival 2011 200.000 
14/2010 Verein zur Förderung einer Erin-
nerungs-/Fo
rschungs- und Bil-
dungsstätte in der ehemaligen 
Villa ten Hompel 
Ankauf der Skulptur „Geschichte 
von unten“ 
  21.500 
17/2010 Lebenshilfe e.V. „Ich war eine Ratte“ – Integratives 
Theaterprojekt 
  15.000 
Vorlagen-Nr.: 
V/0316/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0316/2010 
28/2010 Theater Sycorax e.V. „Kommt ein Mann zur Welt“ – Inte-
gratives Theater für Menschen mit 
psychischer Erkrankung
 
  18.000 
31/2010 ISG-Bahnhofsviertel Münster 
e.V. 
Kunstprojekt „Bezüge Bhf. – Ein 
Beitrag zum Diskurs übe
r zeitge-
nössische Kunst und Stadtraum im 
Bahnhofsviertel“ 
  25.000 
36/2010 Volkshochschule Münster  „Vielfalt leben“ –Förderung interkul-
tureller Kompetenz 
  17.000 
38/2010 Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium 
 
Amt des Rat
es und des Ober-
bürgermeisters (Bereich 
Städtepartnerschaften) 
„Zeitreise“  
Gemeinsam für den Wandel der 
Zukunft – im Bewusstsein der ge-
meinsamen Vergangenheit 
(Internation
ales, bildungspolitisches 
Medienprojekt mit Teilnehmern aus 
Israel, Deutschland und Polen) 
 
  25.000 
39/2010 Deutscher Ärztinnenbund e.V. Internationaler Weltärztinnenkon-
gress in Münster  
  25.000 
40/2010 Hospizbewegung Münster e.V. Fortbildung/Qualifizierung von Mit-
arbeitern so
wie Neugewinnung Eh-
renamtlicher 
  20.000 
 
b) Für folgende Projekte werden keine Zuschüsse bewilligt: 
 
Lfd. Nr. Antragsteller Projekt 
8/2010 Schulpsychologische Beratungsstelle Therapeutisches Reiten in Schulen  
12/2010 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. Kosten für professionelles Coaching 
13/2010 pro Gitarre e.V. Guitar Festival Münster 2010 
15/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, Kita am Edelbach 
Kostenloses, gesundes Frühstück 
16/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, Kita am Edelbach 
pädagogische Betreuung und Begleitung 
von Kindern mit besonderem Förderbedarf 
und deren Erziehungsb
erechtigten in Zu-
sammenarbeit mit dem Verein für Motothe-
rapie 
18/2010 Förderverein der Droste Hauptschule 
Roxel 
ROKULA (Roxeler Kultur Landschaft) 
19/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, Kita Be
rg Fidel 
heilpädagogisches Reiten 
20/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien, Kita Be
rg Fidel 
gesunder Snack am Nachmittag 
21/2010 Filmservice Münster.Land, Presse- und 
Informationsamt der Sta
dt Münster  
„Du bist Provinz“ – Ausstellung und Doku-
mentation  
22/2010 Radsportverein Münster 1895 e.V. Radball – Anteil für Neuaufbau einer Schü-
ler- und Jug
endabteilung 
26/2010 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. schulische Integration für Familien von Vor-
schulkinder
n 
32/2010 TuS Hiltrup 1930 e.V. Shakespeare Reloaded Romeo & Julia 
35/2010 AK Soziale Stadt Münster Süd-Ost Fachtag der Stadtteilarbeitskreise „Eltern-
arbeit“ 
37/2010 Kantorei an der Apostelkirche Konzert J.S. Bach h-Moll-Messe, November 
2010 
41/2010 architektur stadt ms Buch und Themenreihe Architekten in 
Münster

- 3 - 
V/0316/2010 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die für die Finanzierung der obigen Projekte erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalts-
plan-Entwurf bei der folgenden Produktgruppe veranschlagt: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politische 
Gremien, Städtepartnerschaf-
ten 
  
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 2010  557.875 
Teilbetrag des 
Gesamt-
ansatzes von 
2.056.790 € 
Insgesamt:  557.875  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 Rich tlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus den 
Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster beschlossen.  
 
In einer ersten Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe wurde nur für einige Anträge eine Emp-
fehlung abgegeben, über die der Rat in seiner Sitzung am 17.03.2010 entschieden hat.  
 
Gleichzeitig wurde in der Arbeitsgruppe eine Änderung der Richtlinien vereinbart.  
 
Nach Vorschlägen der Fraktionen wurde von der Verwaltung ein Entwurf neuer Richtlinien erstellt 
und mit der Arbeitsgruppe abgestimmt. Dabei ging es insbesondere um den Wegfall der Bagatell-
grenze sowie um den Ansatz eines Eigenanteils bei Zuschussanträgen. Auch sollte die Entschei-
dung über Zuschussanträge im Wesentlichen zeitgleich mit den Etatberatungen getroffen werden. 
Einvernehmlich wurde sodann durch die Arbeitsgruppe die vorliegende Fassung der Richtlinien 
dem Rat zur Beschlussfassung vorgeschlagen.  
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
 
 
Anlage: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus den Gewinnausschüttungen der 
Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

28.04.2010 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • An der Apostelkirche
  • Edelbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0316/2010
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37