V/0316/2010
Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster
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Anlage1_V-0316-2010_Richtlinien
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus den Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Münster 1. Die Durchführung von Projekten • zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers • für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des kommuna len, bürgerschaft- lichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung , Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt kann von der Stadt Münster a us den Gewinnausschüttun- gen der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Müns ter gefördert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 2. Finanzieller Rahmen Von den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln sollen im Normalfall • ca. 50 % für die Durchführung besonderer städtisch er Projekte • ca. 50 % für die Durchführung qualifizierter Proje kte freier Träger wie Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen sowie ander er bürgerschaftlicher Grup- pen aus Münster bereitgestellt werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen für Proje kte eingesetzt werden, die einen hohen qualitativen Standard und/oder einen großen W ert für die Allgemeinheit ha- ben. Grundsätzlich sollen nur Projekte gefördert werden, deren Laufzeit sich maximal über einen Zeitraum von einem Jahr erstreckt. In be gründeten Ausnahmefällen kann auch bei einer längeren Dauer eines Projektes ein Zuschuss gewährt werden. Der Eigenanteil an den Gesamtkosten soll in der Regel mindestens 15 % betragen; eigene Personalkosten können dabei nicht als Eigenanteil angesetzt werden. Eine Förderung aus den Mitteln der Gewinnausschüttu ng ist ausgeschlossen, so- fern bereits eine andere finanzielle Unterstützung durch die Sparkasse Münsterland Ost (z.B. Stiftung) gewährt wird. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind • städtische Dezernate und Ämter sowie städtische Ei nrichtungen • freie Träger wie Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen sowie bürger- schaftliche Gruppen aus Münster. 4. Antragstellung Anträge sind schriftlich beim Amt des Rates und des Oberbürgermeisters zu stellen. In der Antragstellung sind das Projekt bzw. die Ver anstaltung detailliert zu beschrei- ben und alle beteiligten Institutionen zu nennen. D arüber hinaus muss sichergestellt sein, dass alle anderen Förderungsmöglichkeiten aus geschöpft wurden. Im Antrag sind in jedem Fall die geplante Finanzierung des Pr ojektes sowie alle beantragten oder zugesagten Förderungen von anderer Seite zu benennen. 5. Antragsfristen Anträge sind grundsätzlich rechtzeitig vor einer Veranstaltung zu stellen. 6. Vergabeverfahren Die eingereichten Anträge werden vom Amt des Rates und des Oberbürgermeisters geprüft und mit einem Bewilligungsvorschlag an eine politische Arbeitsgruppe, der ein Ratsmitglied von jeder Fraktion des Rates angeh ören sollte, weitergeleitet. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe werden vom Amt des Rate s und des Oberbürgermeis- ters vorbereitet und geleitet. Die Arbeitsgruppe ta gt auf Einladung des Amtes des Rates und des Oberbürgermeisters. Die endgültige En tscheidung über die Vergabe der Mittel trifft der Rat in öffentlicher Sitzung. Über Anträge, die bis zum 15.10. eines Jahres eingereicht werden, wird in der Regel parallel zum Etat nach entsprechender Vorberatung i m Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen entschieden. Dabei soll das Volumen dieser Zuschussvergaben 75% des Gesamtbetrages der aus der Gewinnausschüttung d es jeweiligen Jahres zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigen. Die verbleibenden 25 % der Gesamtsumme sollen für Anträge für unterjährige Pro- jekte, vergeben werden. Über diese Anträge soll nac h entsprechender Beratung der politischen Arbeitsgruppe in der jeweils letzten Si tzung des Rates vor den Oster- und Sommerferien eines Jahres entschieden werden. Über Anträge mit einer Fördersumme von bis zu 1.500 € kann die Verwaltung im Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe entscheiden. Kom mt ein Einvernehmen nicht zustande, wird hierüber in einer der nächsten Sitzu ngen der Arbeitsgruppe beraten und entschieden. 7. Bewilligungsverfahren Nach Beschlussfassung des Rates erhält der/die Antr agsteller/in einen entspre- chenden Bescheid vom Amt des Rates und des Oberbürg ermeisters. Ein Rechtsan- spruch auf Förderung besteht nicht. 8. Auszahlung Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel direkt nach Beschlussfassung des Ra- tes. Weicht der tatsächliche Kostenrahmen von der A ntragstellung ab, so wird nur in der Höhe ausgezahlt, wie es zur Durchführung des Pr ojektes erforderlich ist. Auf Beschluss der Arbeitsgruppe kann auch vor der Entsc heidung des Rates eine Ab- schlagszahlung in Höhe von 20 % der von der Arbeits gruppe vorgeschlagenen ge- planten Fördersumme ausgezahlt werden. 9. Verwendungsnachweis Nach der Veranstaltung ist vom Veranstalter ein Ver wendungsnachweis in einfacher Form einzureichen, mit dem die zweckentsprechende V erwendung der Mittel nach- gewiesen wird. Eine vertiefende Überprüfung der Ein zelbelege findet in der Regel nicht statt, kann aber in begründeten Fällen jederzeit nachgeholt werden. Ergibt sich aus dem vorgelegten Verwendungsnachweis , dass der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe zweckentsprechend verwend et wurde, werden die Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. Gleiches gilt, sofern die tatsächlich entstande- nen Kosten durch anderweitige Mittel gedeckt werden konnten. Des Weiteren kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert we rden, wenn sich die tatsäch- lich entstandenen Kosten gegenüber den Angaben im Antrag reduziert haben. Im Übrigen wird der Zuschuss ganz oder teilweise zu rückgefordert, sofern die Mittel erkennbar nicht unter Berücksichtigung des Grundsat zes der Wirtschaftlichkeit ein- gesetzt wurden . 10. Diese Richtlinien treten am Tag nach der Beschl ussfassung des Rates in Kraft. gez. Markus Lewe
Beschlussvorlage
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V/0316/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat Oberbürgermeister Betrifft Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster 1. Änderung der Richtlinien 2. Gewährung von Zuschüssen Beratungsfolge 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Änderung der Richtlinien der Stadt Münster zur Gewährung von Zuschüssen aus den Ge- winnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster (Anlage 1) wird ent- sprechend der Empfehlung der Arbeitsgruppe-Sparkassenüberschuss vom 19.04.2010 be- schlossen. 2. Den Vorschlägen der Arbeitsgruppe über die Gewährung von Zuschüssen wird im Einzelnen wie folgt zugestimmt: a) Für die aufgeführten Projekte werden Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: Lfd. Nr. Antragsteller Projekt Zuschuss in € 1/2010 Frauenbüro und Beteiligte FrauenZeitAlter 2010 10.000 2/2010 Münster Marketing Konzertierte Aktion Wissenschafts- stadt: Medizinische Prävention 125.000 3/2010 Freundeskreis der Stadtbücherei e.V. Seniorenscouts für die Stadtbüche- rei 10.000 5/2010 Gesundheitsamt Familienhebamme 46.375 9/2010 Theater Titanick Münster/Leipzig GbR Open Air Theaterfestival 2011 200.000 14/2010 Verein zur Förderung einer Erin- nerungs-/Fo rschungs- und Bil- dungsstätte in der ehemaligen Villa ten Hompel Ankauf der Skulptur „Geschichte von unten“ 21.500 17/2010 Lebenshilfe e.V. „Ich war eine Ratte“ – Integratives Theaterprojekt 15.000 Vorlagen-Nr.: V/0316/2010 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0316/2010 28/2010 Theater Sycorax e.V. „Kommt ein Mann zur Welt“ – Inte- gratives Theater für Menschen mit psychischer Erkrankung 18.000 31/2010 ISG-Bahnhofsviertel Münster e.V. Kunstprojekt „Bezüge Bhf. – Ein Beitrag zum Diskurs übe r zeitge- nössische Kunst und Stadtraum im Bahnhofsviertel“ 25.000 36/2010 Volkshochschule Münster „Vielfalt leben“ –Förderung interkul- tureller Kompetenz 17.000 38/2010 Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Amt des Rat es und des Ober- bürgermeisters (Bereich Städtepartnerschaften) „Zeitreise“ Gemeinsam für den Wandel der Zukunft – im Bewusstsein der ge- meinsamen Vergangenheit (Internation ales, bildungspolitisches Medienprojekt mit Teilnehmern aus Israel, Deutschland und Polen) 25.000 39/2010 Deutscher Ärztinnenbund e.V. Internationaler Weltärztinnenkon- gress in Münster 25.000 40/2010 Hospizbewegung Münster e.V. Fortbildung/Qualifizierung von Mit- arbeitern so wie Neugewinnung Eh- renamtlicher 20.000 b) Für folgende Projekte werden keine Zuschüsse bewilligt: Lfd. Nr. Antragsteller Projekt 8/2010 Schulpsychologische Beratungsstelle Therapeutisches Reiten in Schulen 12/2010 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. Kosten für professionelles Coaching 13/2010 pro Gitarre e.V. Guitar Festival Münster 2010 15/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien, Kita am Edelbach Kostenloses, gesundes Frühstück 16/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien, Kita am Edelbach pädagogische Betreuung und Begleitung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Erziehungsb erechtigten in Zu- sammenarbeit mit dem Verein für Motothe- rapie 18/2010 Förderverein der Droste Hauptschule Roxel ROKULA (Roxeler Kultur Landschaft) 19/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien, Kita Be rg Fidel heilpädagogisches Reiten 20/2010 Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien, Kita Be rg Fidel gesunder Snack am Nachmittag 21/2010 Filmservice Münster.Land, Presse- und Informationsamt der Sta dt Münster „Du bist Provinz“ – Ausstellung und Doku- mentation 22/2010 Radsportverein Münster 1895 e.V. Radball – Anteil für Neuaufbau einer Schü- ler- und Jug endabteilung 26/2010 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. schulische Integration für Familien von Vor- schulkinder n 32/2010 TuS Hiltrup 1930 e.V. Shakespeare Reloaded Romeo & Julia 35/2010 AK Soziale Stadt Münster Süd-Ost Fachtag der Stadtteilarbeitskreise „Eltern- arbeit“ 37/2010 Kantorei an der Apostelkirche Konzert J.S. Bach h-Moll-Messe, November 2010 41/2010 architektur stadt ms Buch und Themenreihe Architekten in Münster - 3 - V/0316/2010 II. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die für die Finanzierung der obigen Projekte erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalts- plan-Entwurf bei der folgenden Produktgruppe veranschlagt: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush. Jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaf- ten Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2010 557.875 Teilbetrag des Gesamt- ansatzes von 2.056.790 € Insgesamt: 557.875 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 Rich tlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus den Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost an die Stadt Münster beschlossen. In einer ersten Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe wurde nur für einige Anträge eine Emp- fehlung abgegeben, über die der Rat in seiner Sitzung am 17.03.2010 entschieden hat. Gleichzeitig wurde in der Arbeitsgruppe eine Änderung der Richtlinien vereinbart. Nach Vorschlägen der Fraktionen wurde von der Verwaltung ein Entwurf neuer Richtlinien erstellt und mit der Arbeitsgruppe abgestimmt. Dabei ging es insbesondere um den Wegfall der Bagatell- grenze sowie um den Ansatz eines Eigenanteils bei Zuschussanträgen. Auch sollte die Entschei- dung über Zuschussanträge im Wesentlichen zeitgleich mit den Etatberatungen getroffen werden. Einvernehmlich wurde sodann durch die Arbeitsgruppe die vorliegende Fassung der Richtlinien dem Rat zur Beschlussfassung vorgeschlagen. gez. Markus Lewe Anlage: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus den Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland-Ost an die Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- An der Apostelkirche
- Edelbach
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0316/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37