V/0605/2025
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 2. Halbjahr 2025
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Anlage 1 - Richtlinien
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Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver- waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0605/2025 V/0605/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 2. Halbjahr 2025 Beratungsfolge 04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initia- tiven im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten auf Antrag und gemäß der geltenden Richtlinie (Anlage 1) einen Zuschuss für laufende Aufwendungen oder Einzelveranstaltungen, bzw. keinen Zuschuss. 2. Der Nachbarschaftstreff „Alte Apotheke“ erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro. 3. Das Kulturquartier Münster GmbH erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro. 4. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro. 5. Die Fördervereine der örtlichen Grundschulen erhalten für ihre Projekte einen Zuschuss von insgesamt 25.000,00 Euro, der sich prozentual anhand der angemeldeten Kinder für das Schuljahr 2025/2026 wie folgt verteilt: • Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 3.500 Euro • Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 4.500 Euro • Margaretenschule 5.500 Euro • Matthias-Claudius-Schule Handorf 6.000 Euro • Pleisterschule 5.500 Euro Amt für Bürger - und Ratsservice 24.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Christ Telefon: 492-1662 Christ@stadt -muenster.de - 2 - V/0605/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2025 Zeile 15 Transferaufwendungen 29.850 € Bereitgestellt: 29.986,16 € Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die in Anlage 2 aufgeführten Vereine und Vereinigungen haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -Ost am 29.10.2025 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster-Ost in Ihrer Sitzung vom 14.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 81.350 Euro zuzüglich der übertragenen Restmittel aus dem Jahr 2024 in Höhe von 31.836,16 Euro bereitgestellt. Für das 1. Halbjahr 2025 wurden davon Zuschüsse in Höhe von 16.200 Euro (Vorlage V/0223/2025) sowie 3.000 Euro für das Theater Don Kidschote und jeweils 1.000 Euro für das Hospiz Lebenshaus und für das Vinzenzwerk gewährt. Für die Repräsentationsmittel des Bezirksbürgermeisters wurden 2.000 Euro festgelegt. Darüber hinaus legte der Ältestenrat am 29.10.2025 fest, dass 60.000 Euro für die Sanierung der Spielplätze vorgesehen werden sollen. Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine und Vereinigungen eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost Anlage 2: Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 - Zuschussliste 2.Hj 2025
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BV Ost - Zuschussanträge 2. Halbjahr 2025
Zweck / Anlass
Nr. Vereine Mitglieder Laufende
Aufwen-
dungen
Jubiläum Einzel-
veranst.
Zuschuss
im Vorjahr
Beantragter
Zuschuss
Zuschuss
bewilligt
1 Bücher-Etage, KÖB St. Margareta 270 X Ja 600,00 € 350,00 €
2 DieWerseKultur 1 X Ja 500,00 € 0,00 €
3 Handorfer Kantorei e. V. 42 X Ja 400,00 0,00 €
4 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ ca. 580 X Ja 400,00 € 0,00 €
5 Kleingärtnerverein Große-Dahlkamp e. V. Münster
von 1921 164 X Nein 1.500,00 € 500,00 €
Gesamt 3.400,00 € 850,00 €
Anlage A
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Anlage A zur V/0605/2025 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: • mit hoher Umwelt- und Naturqualität • mit breiter Freizeit- und Sportangebot • mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2025 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 29.986,16 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0605/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.11.2025
- Erstellt
- 03.11.2025 13:06