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V/0605/2025

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 2. Halbjahr 2025

Vorlagen 14.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 04.12.2025, TOP 5.2

Anlage 1 - Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Zuschussliste 2.Hj 2025

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Anlage A

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Anlage 1 - Richtlinien

3804 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver-
waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise 
über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Beschlussvorlage

3738 Zeichen

V/0605/2025 
V/0605/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 2. Halbjahr 2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initia-
tiven im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten auf Antrag und gemäß der geltenden Richtlinie 
(Anlage 1) einen Zuschuss für laufende Aufwendungen oder Einzelveranstaltungen, bzw. 
keinen Zuschuss. 
 
2. Der Nachbarschaftstreff „Alte Apotheke“ erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro. 
 
3. Das Kulturquartier Münster GmbH erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro. 
 
4. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 
Euro. 
 
5. Die Fördervereine der örtlichen Grundschulen erhalten für ihre Projekte einen Zuschuss von 
insgesamt 25.000,00 Euro, der sich prozentual anhand der angemeldeten Kinder für das 
Schuljahr 2025/2026 wie folgt verteilt: 
• Astrid-Lindgren-Schule Gelmer    3.500   Euro 
• Kardinal-von-Galen-Schule Handorf  4.500  Euro 
• Margaretenschule    5.500  Euro 
• Matthias-Claudius-Schule Handorf  6.000  Euro 
• Pleisterschule     5.500  Euro 
 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
24.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Christ  
Telefon: 492-1662 
Christ@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0605/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Bezirksvertretung 2025   
Zeile 15 Transferaufwendungen  29.850 € Bereitgestellt: 
29.986,16 € 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und 
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von 
Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 
1 der Vorlage). Die in Anlage 2 aufgeführten Vereine  und Vereinigungen  haben einen 
Zuschussantrag gestellt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten 
Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung 
des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -Ost am 29.10.2025 ausgesprochen. Diese 
sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. 
 
Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster-Ost in Ihrer Sitzung vom 
14.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 81.350 Euro zuzüglich der 
übertragenen Restmittel aus dem Jahr 2024 in Höhe von 31.836,16 Euro bereitgestellt. Für das 
1. Halbjahr 2025 wurden davon Zuschüsse in Höhe von 16.200 Euro (Vorlage V/0223/2025) 
sowie 3.000 Euro für das Theater Don Kidschote und jeweils 1.000 Euro für das Hospiz 
Lebenshaus und für das Vinzenzwerk gewährt. Für die Repräsentationsmittel des 
Bezirksbürgermeisters wurden 2.000 Euro festgelegt. Darüber hinaus legte der Ältestenrat am 
29.10.2025 fest, dass 60.000 Euro für die Sanierung der Spielplätze vorgesehen werden sollen.  
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine und Vereinigungen eine 
schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Schnell 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage1:  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost 
Anlage 2:  Übersicht der eingegangenen Anträge

Anlage 2 - Zuschussliste 2.Hj 2025

573 Zeichen

BV Ost - Zuschussanträge 2. Halbjahr 2025 
 
 
 
 Zweck / Anlass  
Nr.  Vereine Mitglieder Laufende 
Aufwen-
dungen 
Jubiläum Einzel-
veranst. 
Zuschuss 
im Vorjahr 
Beantragter 
Zuschuss 
Zuschuss 
bewilligt 
1 Bücher-Etage, KÖB St. Margareta 270   X Ja 600,00 € 350,00 € 
2 DieWerseKultur 1   X Ja 500,00 € 0,00 € 
3 Handorfer Kantorei e. V. 42 X   Ja 400,00 0,00 € 
4 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ ca. 580 X   Ja 400,00 € 0,00 € 
5 Kleingärtnerverein Große-Dahlkamp   e. V. Münster 
von 1921 164 X   Nein 1.500,00 € 500,00 € 
       Gesamt 3.400,00 € 850,00 €

Anlage A

1780 Zeichen

Anlage A zur V/0605/2025 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Ost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
• mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
• mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
• mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2025 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 29.986,16 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur 
Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0605/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.11.2025
Erstellt
03.11.2025 13:06