Mandari Insight

2020/0014

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Spitzahorns in der Hammelstrift nach Prüfung Verpflanzbarkeit

Magistratsvorlage 25.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2020/0014

129.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

3.4 MB · application/pdf

Ansehen

2020/0014

3571 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0014 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes  
hier: Fällung eines Spitzahorns in der Hammelstrif t nach Prüfung Verpflanzbarkeit  
 
Vorlage vom: 25.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung des Spitzahorns zu.  
 
 
Anlagen: Lageplan Hammelstrift B. -Nr. 113 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  25.3.2020 
 
 
In der Hammelstrift soll auf dem Gelände des Kreishauses Darmstadt-Dieburg ein neues  
Verwaltungsgebäude in modularer Bauweise für den abgängigen Gebäudetrakt 5 entstehen.  
Aufgrund des Neubaus muss die Feuerwehrzufahrt zum Gebäudetrakt 1 bis 3 verlegt werden.  
Hierfür wird von der Berufsfeuerwehr Darmstadt eine zusätzliche Einfahrt für die Feuerwehr 
von Nordosten gefordert. Baum-Nr. 113 in der Hammelstrift (s. Lageplan) steht genau in dieser 
geplanten Feuerwehrzufahrt und muss deshalb gefällt werden. 
 
Bei dem zu fällenden Baum (Baum-Nr. 4140. 02.01. 113) handelt es sich um einen Spitzahorn 
mit einem Stammdurchmesser von 32cm, einer Höhe von 15 m und einem Kronendurchme s-
ser von 9 m. Der Baum steht in einer kleinen Baumscheibe zwischen Gehweg und Straße. 
 
Die Prüfung der Verpflanzbarkeit des Ahorns (Baum Nr. 113) in der Hammelstrift hat ergeben, 
dass in diesem Fall aufgrund des speziellen Standortes des Baumes mit erheblichen Kosten, 
welche die Kosten für die Verpflanzung selbst (3,0 m Rundspatenmaschine inkl. Pflege für 3 
Jahre) um ein vielfaches übersteigen, zu rechnen ist. Diese zusätzlichen Kosten setzen sich 
zusammen aus den Kosten für ein Baumsachverständigen-Gutachten zur Verpflanzwürdigkeit 
und Verpflanzfähigkeit des Baumes, den Arbeiten im Gehweg- und Fahrbahnbereich sowie den 
sehr teuren, in diesem Fall erforderlichen Leitungsverlegungen (Telekom, zwei Gasleitungen, 
Wasserleitung, Straßenbeleuchtung, Schmutzwasserkanal und  Regenwasserkanal).  
 
Die Fachverwaltung empfiehlt aufgrund der mit der geprüften Baumverpflanzung einhergehen-
den unverhältnismäßig hohen Kosten (Leitungsverlegungen) in diesem Fall auf eine Großbaum-
verpflanzung zu verzichten. Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden 
Magistratsbeschlusses mit der Bauherrschaft eine privatrechtliche Vereinbarung schließen, 
in welcher sich die Bauherrschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.333,47 Euro 
verpflichtet. Diese Summe ergibt sich aus dem berechneten Sachwertverfahren nach Koch 
(Wertermittlung nach FLL-Richtlinie) des beauftragten Sachverständigenbüros. Eine Ersatz-
pflanzung im öffentlichen Straßenraum im unmittelbaren Umfeld des zu fällenden Baumes ist 
in der Hammelstrift leider nicht möglich. 
 
 
Darmstadt, 31.03.2020 
 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

anlage 2

347 Zeichen

Datum: 10.01.2020

Groos

Hammelstrift Baum - Nr. 113

i

Wissenschaftsstadt

Darmstadt

2

I+D

181

180

180
1

73

183

315

184

315A

185

186

73
2

H+D

313

187

188

73
11

+D

317

189

I+D

307

190

193

192

191

acha

73

H+D

305

Kreisverwaltung

Darmstadt-Dieburg

10

+D

303

Eu)

39+D

1.000

Maßstab 1:

20 30 m

10

1cm = 10m

Beratungsverlauf (1)

TOP 100

Orte (1)

  • Hammelstrift

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0014
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.03.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00