2020/0014
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Spitzahorns in der Hammelstrift nach Prüfung Verpflanzbarkeit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2020/0014
3571 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0014
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung eines Spitzahorns in der Hammelstrif t nach Prüfung Verpflanzbarkeit
Vorlage vom: 25.03.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung des Spitzahorns zu.
Anlagen: Lageplan Hammelstrift B. -Nr. 113
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.3.2020
In der Hammelstrift soll auf dem Gelände des Kreishauses Darmstadt-Dieburg ein neues
Verwaltungsgebäude in modularer Bauweise für den abgängigen Gebäudetrakt 5 entstehen.
Aufgrund des Neubaus muss die Feuerwehrzufahrt zum Gebäudetrakt 1 bis 3 verlegt werden.
Hierfür wird von der Berufsfeuerwehr Darmstadt eine zusätzliche Einfahrt für die Feuerwehr
von Nordosten gefordert. Baum-Nr. 113 in der Hammelstrift (s. Lageplan) steht genau in dieser
geplanten Feuerwehrzufahrt und muss deshalb gefällt werden.
Bei dem zu fällenden Baum (Baum-Nr. 4140. 02.01. 113) handelt es sich um einen Spitzahorn
mit einem Stammdurchmesser von 32cm, einer Höhe von 15 m und einem Kronendurchme s-
ser von 9 m. Der Baum steht in einer kleinen Baumscheibe zwischen Gehweg und Straße.
Die Prüfung der Verpflanzbarkeit des Ahorns (Baum Nr. 113) in der Hammelstrift hat ergeben,
dass in diesem Fall aufgrund des speziellen Standortes des Baumes mit erheblichen Kosten,
welche die Kosten für die Verpflanzung selbst (3,0 m Rundspatenmaschine inkl. Pflege für 3
Jahre) um ein vielfaches übersteigen, zu rechnen ist. Diese zusätzlichen Kosten setzen sich
zusammen aus den Kosten für ein Baumsachverständigen-Gutachten zur Verpflanzwürdigkeit
und Verpflanzfähigkeit des Baumes, den Arbeiten im Gehweg- und Fahrbahnbereich sowie den
sehr teuren, in diesem Fall erforderlichen Leitungsverlegungen (Telekom, zwei Gasleitungen,
Wasserleitung, Straßenbeleuchtung, Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal).
Die Fachverwaltung empfiehlt aufgrund der mit der geprüften Baumverpflanzung einhergehen-
den unverhältnismäßig hohen Kosten (Leitungsverlegungen) in diesem Fall auf eine Großbaum-
verpflanzung zu verzichten. Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden
Magistratsbeschlusses mit der Bauherrschaft eine privatrechtliche Vereinbarung schließen,
in welcher sich die Bauherrschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.333,47 Euro
verpflichtet. Diese Summe ergibt sich aus dem berechneten Sachwertverfahren nach Koch
(Wertermittlung nach FLL-Richtlinie) des beauftragten Sachverständigenbüros. Eine Ersatz-
pflanzung im öffentlichen Straßenraum im unmittelbaren Umfeld des zu fällenden Baumes ist
in der Hammelstrift leider nicht möglich.
Darmstadt, 31.03.2020
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 2
347 Zeichen
Datum: 10.01.2020 Groos Hammelstrift Baum - Nr. 113 i Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 I+D 181 180 180 1 73 183 315 184 315A 185 186 73 2 H+D 313 187 188 73 11 +D 317 189 I+D 307 190 193 192 191 acha 73 H+D 305 Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg 10 +D 303 Eu) 39+D 1.000 Maßstab 1: 20 30 m 10 1cm = 10m
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hammelstrift
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0014
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.03.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00