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2411/2021

Ergänzung des U-Bahn-Vertrages vom 17.09. / 24.10.1973 zur Übertragung der Federführung für die Aufzugsnachrüstungen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße die Kölner Verkehrs-Betriebe

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Fuldaer Straße Lageplan Fahrebene

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Anlage 3 Technische Hochschule Deutz Lageplan Fahrebene

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Anlage 6 Stellungnahme RPA

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Anlage 2 Technische Hochschule Deutz Lageplan Verteilerebene

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Anlage 1 Technische Hochschule Deutz Lageplan Straßenebene

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Anlage 4 Fuldaer Straße Lageplan Straßenebene

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Beschlussvorlage Rat

20424 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/690/11 
 
Vorlagen-Nummer 
 2411/2021 
Freigabedatum 
13.10.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung des U-Bahn-Vertrages vom 17.09. / 24.10.1973 zur Übertragung der Federführung 
für die Aufzugsnachrüstungen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und 
Fuldaer Straße an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die 
Vergabe der Planungsleistungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den U-Bahn-Vertrag vom 17.09. / 24.10.1973 dahingehend zu 
ändern und zu ergänzen, dass die Planung und die Baudurchführung für den nachträglichen Ein-
bau von 2 Aufzügen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer 
Straße an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen werden. Im Hinblick auf die Kos-
tenverteilung soll es bei den bestehenden Regelungen bleiben. Der Rat der Stadt Köln ermäch-
tigt die Verwaltung, einen entsprechenden Nachtragsvertrag zum U-Bahn-Vertrag mit der KVB 
abzuschließen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für 
den Einbau von jeweils 2 Aufzügen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule 
und Fuldaer Straße fest. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB die Planung fortführt, die 
notwendigen Genehmigungen beantragt und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 
6 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorbereitet. Die KVB beantragt die 
Förderung beim Zuschussgeber. 
 
 
Alternative  
 
Der Rat der Stadt Köln übergibt die weitere Bearbeitung der genannten Maßnahmen nicht an die 
KVB und beschließt gleichzeitig, die Planung zum nachträglichen Aufzugseinbau der Stadtbahn-
haltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße zurückzustellen und an diesen 
Haltestellen vorerst keine Aufzüge einzubauen. Dies hat zur Folge, dass sich die Zielerreichung 
der Barrierefreiheit aus dem 3. Nahverkehrsplan verzögert. 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt, Kalk 
und Mülheim uneingeschränkt zustimmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Text € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Text      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Anlass 
 
Im Zuge der Ost-West-Achse sollen die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und 
Fuldaer Straße mit Aufzügen barrierefrei nachgerüstet werden.  
 
Die Herstellung der Barrierefreiheit ist als gesetzliches Ziel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 
vorgeschrieben. Beide Haltestellen befinden sich zudem auf der sogenannten Ost-West-Achse.  
 
Die brandschutztechnische Ertüchtigung des Bestandtunnels und die rechtsrheinischen oberirdischen 
Abschnitte der Ost-West-Achse werden durch die KVB umgesetzt. Mit der Durchführung der Auf-
zugsnachrüstung durch die KVB entstehen durch eine Bündelung der Maßnahmen „brandschutztech-
nische Ertüchtigung“ und „Aufzugsnachrüstungen“ Synergieeffekte. Den grundsätzlichen Bedarf, die 
Kapazität auf der Ost-West Achse zu erhöhen, hat der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 (Vorlage 
3211/2018) festgestellt. Mit Vorlage 1137/2019 wurde am 21.05.2019 der Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss für den linksrheinischen Streckenabschnitt, ohne Planungsleistungen für den 
rechtsrheinischen Abschnitt, gefasst. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Vorlage 2399/2019) wurde der KVB die Federführung für die

4 
Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 „Ost-West-Achse“ im rechtsrheinischen, oberirdischen 
Streckenabschnitt sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver-
kehr) übertragen. Ein entsprechender Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag wurde mit der KVB 
abgeschlossen. 
 
Die Ergebnisse der Planung für die Aufzugsnachrüstungen der Stadtbahnhaltestellen Deutz Techni-
sche Hochschule und Fuldaer Straße werden dem Rat der Stadt Köln nach der Vorplanung (Leis-
tungsphase 2 der HOAI) zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.  
 
 
Beschreibung der vorhandenen Situation 
 
1. Stadtbahnhaltestelle Deutz Technische Hochschule  
 
Die Stadtbahnhaltestelle Deutz Technische Hochschule befindet sich im Bereich des Einmündungs-
punktes Deutz-Kalker Straße / Reitweg. Zurzeit gibt es von jeder Straßenseite der Deutz-Kalker Stra-
ße eine Zugangsmöglichkeit zur Stadtbahnhaltestelle. An jedem Zugang führen eine Fahrtreppe so-
wie eine feste Treppe auf die Verteilerebene. Von dort erreichen die Fahrgäste die Bahnsteige der 
dort verkehrenden Stadtbahnlinien 1 und 9 ebenfalls über feste Treppen und Fahrtreppen. Die Fahr-
ebene ist bereits barrierefrei ausgebaut, so dass die Fahrgäste nahezu niveaugleich in alle Bahnen 
ein- und aussteigen können. 
 
Die Haltestelle Deutz Technische Hochschule wurde vor der Pandemie von ca. 11.100 Personen pro 
Tag genutzt und ist insbesondere wegen der LanxessArena-Besucher*innen, der Hochschule und der 
Berufs- und Fachoberschule sehr bedeutsam. Um einen stufenfreien Zugang zur Haltestelle zu errei-
chen, ist der Einbau von zwei Aufzügen notwendig. Die Aufzüge verbinden die Fahrebene ohne einen 
Halt in der Verteilerebene mit der Oberfläche.  
 
Der barrierefreie Umbau der Haltestelle wird zu einem Fahrgastzuwachs beitragen, da die Haltestelle 
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Fahrgäste mit Kinderwagen, etc. zukünftig uneingeschränkt 
nutzbar sein wird. Hinzu kommt, dass die soziale Sicherheit für die Fahrgäste durch die Aufzüge er-
höht wird. Die bisherige Situation führt den Fahrgast zwangsläufig von der Fahrebene über die Vertei-
lerebene an die Oberfläche. Durch die erforderliche Querung der Verteilerebene ist insbesondere in 
den Abendstunden eine geringe soziale Kontrolle gegeben. 
 
Aufzugsstandorte 
 
Die beiden Aufzüge werden die Straßenebene direkt mit den beiden Seitenbahnsteigen verbinden. In 
Folge der Aufzugsnachrüstung muss die Haltestelle inklusive des vorhandenen Kiosks technisch er-
tüchtigt werden. Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden verschiedene Standorte für den nördli-
chen und den südlichen Aufzugstandort betrachtet. Aufgrund vieler Faktoren, wie u. a. der Lage der 
Stadtbahnhaltestelle zur Deutz-Kalker Straße, der umgebenden Bebauung und denkmalgeschützten 
Einfriedung, wurden die entwickelten Vorzugsvarianten der Aufzugsstandorte verwaltungsintern und 
mit der KVB bewertet und als Vorzugsvariante abgestimmt (Anlage 1). 
 
Der nördliche Aufzugsschacht wird sich an der Straßenoberfläche in direkter Nähe des Treppenab-
ganges zur Verteilerebene befinden. Der geplante Aufzugstandort ist an der Straßenachse ausgerich-
tet. Nach bisherigem Stand wird der Straßenraum im Bereich des nördlichen Aufzugs nach der Auf-
zugsnachrüstung in den Zustand vor der Baumaßnahme wiederhergestellt. In der Zwischenebene 
wird der Aufzugsschacht durch Nebenräume führen. Durch eine erforderliche Anpassung der Be-
triebsräume wird die Erreichbarkeit der Räume weiterhin gegeben sein (s. Anlage 2). In der Fahrebe-
ne wird sich der Aufzug am östlichen Bahnsteigende (s. Anlage 3) befinden. Die Einfriedung des an-
grenzenden Friedhofs wird auf der Liste Kölner Baudenkmäler geführt. Dies muss in der weiteren 
Planung mitberücksichtigt und das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege weiterhin an der Ab-
stimmung beteiligt werden. 
 
Der südliche Aufzugsschacht ist in dem Bereich der Schrägparkplätze neben dem Gehweg auf Höhe

5 
der Deutz-Kalker Straße Hausnummern 56-60 vorgesehen. Dadurch werden Parkplätze und mindes-
tens ein Baum (Stammdurchmesser ca. 20 cm) entfallen. Eine Umgestaltung des Straßenraumes soll 
nur in dem unmittelbar an den Aufzugsstandort angrenzenden Bereich erfolgen (s. Anlage 1). Aus 
Gründen der besseren Integration des Aufzuges in das vorhandene Straßenbild, wird die Einhausung 
des Aufzugs in der Straßenebene parallel zur Bordsteinkante ausgerichtet. Der Aufzugsschacht 
selbst wird an der Bahnsteigkante ausgerichtet. In der Fahrebene wird sich der Aufzug im Bereich 
des vorhandenen Zwischenpodests befinden. Das Podest wird zum Teil entfernt, um einen barriere-
freien Ein- und Ausstieg in den Aufzug ohne Rampe zu gewährleisten. Um eine möglichst große 
Durchgangsbreite im Bereich des Zwischenpodests zu erhalten, ist der Aufzug an der Bahnsteigkante 
bzw. Wand der Haltestelle auszurichten (s. Anlage 3). In der Verteilerebene wird der Aufzugsschacht 
Nebenräume kreuzen, die entsprechend angepasst werden müssen (s. Anlage 2).  
Der Planungsraum für die Anpassung der betroffenen Rad- und Fußverkehrsanlagen im Bereich des 
nördlichen Aufzugstandortes und die Radverkehrsführung im Bereich des südlichen Aufzugsstandor-
tes werden im weiteren Prozess mitbetrachtet und genau festgelegt. 
 
Zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit werden die Fahr-, die Verteilerebene und die Stra-
ßenoberfläche zusätzlich mit Bodenindikatoren nachgerüstet. 
 
Brandschutz 
 
Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle müssen aufgrund der baulichen Ver-
änderungen zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen an der Stadtbahnhaltestelle inklusive 
des Kiosks durchgeführt werden. Voraussichtlich müssen die Türen und die Deckenverkleidungen 
erneuert werden, um den Brandschutz in der Haltestelle nach neuem Standard zu erfüllen. Details zu 
den erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen eines noch zu erstellenden Brandschutzkonzep-
tes festgestellt. 
 
 
2. Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße  
 
Die Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße befindet sich an der Fuldaer Straße im Bereich zwischen der 
Geraer Straße und des Höhenberger Kirchwegs. Das Haltestellenbauwerk kreuzt die Fuldaer Straße 
unterirdisch. Das Bauwerk besteht aus den überdachten Haltestellenzugängen in der Straßenebene 
und der Fahrebene. Die beiden Bahnsteige in der Fahrebene sind jeweils über eine Kombination aus 
fester Treppe und Fahrtreppe, die in beide Richtungen zu befahren ist, erreichbar. Am Ende der bei-
den Treppenanlagen befindet sich jeweils ein Zwischenpodest, von dem über vier Treppenstufen die 
Bahnsteige zugänglich sind. Von dort erreichen die Fahrgäste die Bahnsteige der dort verkehrenden 
Linie 1. Von den Bahnsteigen können die Fahrgäste nahezu niveaugleich in alle Bahnen ein- und 
aussteigen. 
 
Die Haltestelle Fuldaer Straße wurde vor der Pandemie von ca. 5.200 Fahrgästen pro Tag genutzt. 
Um einen stufenfreien Zugang zu der Haltestelle zu erreichen, ist der Einbau von zwei Aufzügen not-
wendig. Die Aufzüge verbinden die Fahrebene mit der Oberfläche. Aufgrund des barrierefreien Um-
baus ist ein Fahrgastzuwachs an der Haltestelle zu erwarten. 
 
Bei den Planungen der Haltestellenbauwerke in den 1970er Jahren wurde das Thema soziale Sicher-
heit im Vergleich zu heute nur wenig berücksichtigt. Die überdachten Haltestellenzugänge der Halte-
stelle Fuldaer Straße sind in der Straßenebene verwinkelt und nur schlecht einsehbar, so dass eine 
soziale Kontrolle nicht gegeben ist. Durch einen nachträglichen Einbau von Aufzügen an der Halte-
stelle Fuldaer Straße, erhöht sich die Sicherheit für die Fahrgäste bei der Nutzung der Aufzüge erheb-
lich. Die Aufzüge werden so angeordnet, dass der Ein- und Ausstiegsbereich gut einsehbar ist. 
 
 
Aufzugsstandorte 
 
Es wurden unterschiedliche Varianten für die Aufzugsstandorte im Vorfeld untersucht. Bei der Ab-
stimmung verwaltungsintern und mit der KVB wurden Vorzugsvarianten für die Aufzugsstandorte

6 
festgelegt. 
 
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Haltestellengebäude befindet sich ein überdachter 
Wartebereich für die Bushaltestelle Fuldaer Straße. Die vorgesehenen Standorte der Aufzüge befin-
den sich im rückwärtigen Bereich des Unterstandes im Anschluss an den angrenzenden Spielplatz 
(Anlage 4). 
 
In der Fahrebene sind die favorisierten Aufzugsstandorte am östlichen Ende des genutzten Bahn-
steigs. Im Anschluss des genutzten Bahnsteigbereichs befindet sich derzeit eine nicht genutzte 
Bahnsteigfläche (s. Anlage 5). 
 
Um eine vollständige Barrierefreiheit der Haltestelle zu erreichen, müssen taktile Bodenleitelemente 
nachgerüstet werden. 
 
Brandschutz 
 
Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle müssen aufgrund der baulichen Ver-
änderungen zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen an der Stadtbahnhaltestelle und am 
Kiosk durchgeführt werden. Details zu den erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen eines 
noch zu erstellenden Brandschutzkonzeptes festgestellt. 
 
 
Aufzüge 
 
Bei beiden Haltestellen sind die Aufzüge als maschinenraumlose Seilaufzüge mit einer Kabinengröße 
von 1,10 m x 2,10 m geplant. Die Rohbaumaße des Aufzugsschachts betragen 2,00 m x 2,70 m. Die 
Förderhöhe der beiden Aufzüge beträgt jeweils ca. 11,0 m. Der Rohbauschacht wird als senkrechte 
Verbindung zwischen Fahrebene und Straßenebene hergestellt. In diesen Schacht werden das Trag-
gerüst und der Aufzug inklusive der kompletten Maschinentechnik eingebracht. Der Aufzugsantrieb 
sitzt im Schachtkopf. Geplant sind transparente Aufzüge mit Glasscheiben in den Kabinenseitenwän-
den und dem Schachtgerüst. Die Öffnungsbreite der Tür beträgt 1,00 m. Die Detailausstattung der 
Aufzüge wird mit den Behindertenverbänden im Rahmen der Anhörung nach Behindertengleichstel-
lungsgesetz abgestimmt. 
 
 
Externe Vergaben  
 
Bei den extern stufenweise zu vergebenden Leistungen handelt es sich voraussichtlich um folgende 
Gewerke / Leistungen: 
 Objektplanung Ingenieurbauwerke 
 Objektplanung Verkehrsanlagen  
 Objektplanung Gebäude durch ein qualifiziertes Architekturbüro 
 Objektplaner Freianlage durch einen qualifizierten Freiraumplaner (nur Fuldaer Straße) 
 Fachplanung Tragwerksplanung 
 Fachplanung Technische Ausrüstung 
 Projektsteuerung 
 Bauüberwachung / Bauoberleitung 
 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
 Brandschutzgutachter 
 Prüfstatiker 
 Ökologische Bauüberwachung 
 Baugrund- / Bodengutachten 
 Erdungs- und Blitzschutzgutachten 
 Beweissicherung 
 Untersuchung Grünbelange

7 
Die KVB übernimmt die Koordinierung und abschließende einvernehmliche Abstimmung der gesam-
ten Planung mit der Stadt Köln.  
 
 
RPA 
 
Dem Rechnungsprüfungsamt wurde die Bedarfsprüfung für die freiberuflichen Leistungen und die 
Liefer- und Gutachterleistungen für die Planung der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle 
Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße in Höhe von rund 5,03 Mio. € netto zur Prüfung 
eingereicht.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat eine abschließende Stellungnahme verfasst, die als Anlage 6 beige-
fügt ist. 
 
 
Änderung des U-Bahn-Vertrages 
 
Im U-Bahn-Vertrag vom 17.09. / 24.10.1973 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwi-
schen der Stadt Köln und der KVB für die bis zum damaligen Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stre-
cken sowie den U-Bahn- und Hochbahnstrecken festgelegt worden. Im Rahmen der Barrierefreiheit 
soll für die Aufzugsnachrüstungen in den zwei unterirdischen Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische 
Hochschule und Fuldaer Straße auf der Ost-West-Achse eine ergänzende bzw. eine vom Grundsatz 
abweichende Vereinbarung getroffen werden. 
 
Vertraglich geregelt ist grundsätzlich, dass die Stadt Köln für die Erstellung von Bauwerken mit den 
erforderlichen Zugängen und Einrichtungen zuständig ist und die entsprechenden Kosten trägt. Wäh-
rend die KVB generell für die Erstellung und Finanzierung von Betriebseinrichtungen zuständig ist 
und die damit verbundenen Kosten übernimmt. Demnach ist die Verwaltung für die Errichtung der 
geplanten Aufzugsnachrüstungen an den Haltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer 
Straße verantwortlich. Zwischen KVB und Stadt Köln besteht Einvernehmen, diese Zuständigkeiten 
durch einen noch abzuschließenden Nachtragsvertrag an die KVB zu übertragen, da Synergieeffekte 
zwischen Aufzugsnachrüstung, brandschutztechnischer Nachrüstung und dem Fahrbetrieb der KVB 
bestehen. 
 
 
Kosten, Förderung und Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten für die Aufzugsnachrüstung bei den Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische 
Hochschule und Fuldaer Straße einschließlich der brandschutztechnischen Anpassung der Haltestel-
len betragen nach einem ersten prognostizierten Kostenorientierungswert 20,3 Mio. € netto, der aus 
vergleichbaren Maßnahmen beruht. Hierin enthalten sind die jeweiligen Planungskosten. 
 
Das geschätzte Gesamtvolumen der für die Planung zu vergebenden Ingenieurverträge und Pla-
nungsleistungen beträgt rd. 5,03 Mio. € netto. Die von der Stadt zu übernehmenden Planungskosten 
werden nach Ergänzung des U-Bahn-Vertrages an die KVB erstattet. Ferner erhält die KVB auf die 
Fremdleistungen eine 7%ige Pauschale i. H. v. rd. 0,35 Mio. € netto für interne Planungs-, Bauüber-
wachungs- und Verwaltungsleistungen.  
 
Für den städtischen Haushalt ergibt sich im Zusammenhang mit den zu erbringenden Planungs-
leistungen folgende Belastung:  
 
Planungskosten   5,03 Mio. € 
zuzüglich 7 % Pauschale auf Fremdleistungen  0,35 Mio. € 
Zwischensumme   5,38 Mio. € 
zuzüglich 19 % MwSt.   1,02 Mio. € 
Summe rund   6,40 Mio. € 
 
Die Zahlungen an die KVB stehen mit Abschluss der Planungen der externen Ingenieurbüros an. Die

8 
entsprechenden investiven Auszahlungen i. H. v. rund 6,40 Mio. € wird das Dezernat für Mobilität im 
Rahmen des Haushaltsplan-Anmeldeverfahrens 2023 ff. bei der Finanzstelle 6903-1202-0-5200 Ost-
West-Stadtbahn im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 be-
darfsgerecht berücksichtigen. 
 
Die Förderung der Maßnahme soll im Rahmen der Gesamtmaßnahme Kapazitätserweiterungen auf 
der Ost-West Achse zwischen Bensberg und Weiden West erfolgen. Das Projekt wurde für eine För-
derung nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) in Verbindung 
mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit einem Fördersatz von bis zu 95 % auf 
die zuwendungsfähigen Kosten angemeldet und in „Zeile c“ des GVFG-Bundesprogramms aufge-
nommen. Nach einer standardisierten Bewertung auf Basis der Entwurfsplanung aller Projektbaustei-
ne stellt die KVB einen Finanzierungsantrag für das Gesamtprojekt.  
 
Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor. 
Die Kostenberechnung wird dem Rat der Stadt Köln in einer weiteren Beschlussvorlage über die 
Durchführung der Maßnahmen vorgelegt. 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur 
und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Technische Hochschule Deutz Lageplan Straßenebene 
Anlage 2: Technische Hochschule Deutz Lageplan Verteilerebene 
Anlage 3: Technische Hochschule Deutz Lageplan Bahnsteigebene 
Anlage 4: Fuldaer Straße Lageplan Straßenebene 
Anlage 5: Fuldaer Straße Lageplan Bahnsteigebene 
Anlage 6: Stellungnahme RPA

Anlage 5 Fuldaer Straße Lageplan Fahrebene

1244 Zeichen

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Lager
Vorabzug
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt
------
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht:
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd.
AF
13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG
Bell
13.07.2021
Bell13.07.2021
041:250
Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX
VLageplanAufzugsstandorteBahnsteigebeneAufzugsnachrüstungFuldaer StraßeV0002LP 6928110

Anlage 3 Technische Hochschule Deutz Lageplan Fahrebene

1246 Zeichen

Vorabzug
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt
------
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht:
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd.
AF
13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG
Bell
13.07.2021
Bell13.07.2021
041:250
Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX
VLageplanAufzugsstandorteBahnsteigebeneAufzugsnachrüstungDeutz Technische HochschuleV 0003LP 6921914

Anlage 6 Stellungnahme RPA

2403 Zeichen

Anlage 6

14 : 23.09.2021
143

69 über Dez. Ill

Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2411/2021

Ergänzung des U-Bahn-Vertrages vom 17.09. / 24.10.1973 zur Übertragung der Federfüh-
rung für die Aufzugsnachrüstungen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hoch-
schule und Fuldaer Straße an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und Bedarfsfeststellungsbe-
schluss für die Vergabe der Planungsleistungen.

RPA-Nr.: 2021/0697

Kosten eingereicht: 5,4 Mio. € (netto) bzw. 6,4 Mio. € (brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die mir im Betreff vorgelegte Beschlussvorlage 2411/2021 in der Fas-
sung vom 17.09.2021. Das Amt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsich-
tigt einen Bedarfsfeststellungsbeschluss im Rat zu erwirken.

Die Stadt Köln plant für die Haltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße,

die Zugänge barrierefrei auszubauen. Dazu sind größere Umbaumaßnahmen der einzelnen
Haltestellen notwendig, welche durch Objektplaner, Fachplaner und Sachverständige (z. B.,
Tragwerksplaner, Planer der Technischen Gebäudeausstattung sowie Brandschutzgutach-

ter) begleitet und umgesetzt werden müssen. Aus den vorgelegten Unterlagen ergeben sich
für die einzelnen Haltestellen folgende anrechenbare Kosten:

Haltestelle Deutz Technische Hochschule: 7,5 Mio. € (netto)
Haltestelle Fuldaer Str. 7,3 Mio. € (netto
Gesamt anrechenbare Kosten 14,8 Mio. € (netto)

Diese sind Grundlage für die Honorarermittlung der Fachplaner und dienen der Kostenab-
schätzung für Gutachterleistungen. Unter Einrechnung der nicht näher erläuterten 7 % igen
KVB-Pauschalen, werden die Planungskosten der einzelnen Haltestellen wie folgt angege-
ben:

Haltestelle Deutz Technische Hochschule: 2,6 Mio. € (netto)
Haltestelle Fuldaer Str. 2,5 Mio. € (netto)
Pauschale der KVB 0,3 Mio. € (netto
Gesamt angegebene Honorare 5,4 Mio. € (netto)

12

Die Gesamtkosten in Höhe von 20,2 Mio. € (netto) liegen im Rahmen einer Kostenschätzung
(Kostengenauigkeit bei + 30 %). Grundsätzlich sehe ich keine Bedenken gegen die Fortfüh-
rung des Projektes.

Aus der Beschlussvorlage ergibt sich, dass der Stadtbahnvertrag angepasst werden muss.
Hierzu empfehle ich die Einbindung des Amtes 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versiche-
rungen. Ich gehe davon aus, dass die Änderungen des Stadtbahnvertrages den erforderli-
chen Gremien vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Technische Hochschule Deutz Lageplan Verteilerebene

1246 Zeichen

Vorabzug
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt
------
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht:
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd.
AF
13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG
Bell
13.07.2021
Bell13.07.2021
041:250
Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX
VLageplanAufzugsstandorteVerteilerebeneAufzugsnachrüstungDeutz Technische HochschuleV 0002LP 6921914

Anlage 1 Technische Hochschule Deutz Lageplan Straßenebene

1244 Zeichen

Vorabzug
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt
------
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht:
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd.
AF
13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG
Bell
13.07.2021
Bell13.07.2021
041:250
Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX
VLageplanAufzugsstandorteStraßenebeneAufzugsnachrüstungDeutz Technische HochschuleV 0001LP 6921914

Anlage 4 Fuldaer Straße Lageplan Straßenebene

1230 Zeichen

Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt
------
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht:
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd.
AF
13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG
Bell
13.07.2021
Bell13.07.2021
041:250
Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX
VLageplanAufzugsstandorteStraßenebeneAufzugsnachrüstungFuldaer StraßeV0001LP 6928110
Vorabzug

Beratungsverlauf (5)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2411/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.12.2021
Erstellt
24.06.2021 06:57