2411/2021
Ergänzung des U-Bahn-Vertrages vom 17.09. / 24.10.1973 zur Übertragung der Federführung für die Aufzugsnachrüstungen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße die Kölner Verkehrs-Betriebe
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/690/11 Vorlagen-Nummer 2411/2021 Freigabedatum 13.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung des U-Bahn-Vertrages vom 17.09. / 24.10.1973 zur Übertragung der Federführung für die Aufzugsnachrüstungen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der Planungsleistungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den U-Bahn-Vertrag vom 17.09. / 24.10.1973 dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass die Planung und die Baudurchführung für den nachträglichen Ein- bau von 2 Aufzügen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen werden. Im Hinblick auf die Kos- tenverteilung soll es bei den bestehenden Regelungen bleiben. Der Rat der Stadt Köln ermäch- tigt die Verwaltung, einen entsprechenden Nachtragsvertrag zum U-Bahn-Vertrag mit der KVB abzuschließen. 2. Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für den Einbau von jeweils 2 Aufzügen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße fest. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB die Planung fortführt, die notwendigen Genehmigungen beantragt und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorbereitet. Die KVB beantragt die Förderung beim Zuschussgeber. Alternative Der Rat der Stadt Köln übergibt die weitere Bearbeitung der genannten Maßnahmen nicht an die KVB und beschließt gleichzeitig, die Planung zum nachträglichen Aufzugseinbau der Stadtbahn- haltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße zurückzustellen und an diesen Haltestellen vorerst keine Aufzüge einzubauen. Dies hat zur Folge, dass sich die Zielerreichung der Barrierefreiheit aus dem 3. Nahverkehrsplan verzögert. Verkehrsausschuss 23.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Innenstadt, Kalk und Mülheim uneingeschränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Text % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass Im Zuge der Ost-West-Achse sollen die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße mit Aufzügen barrierefrei nachgerüstet werden. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist als gesetzliches Ziel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschrieben. Beide Haltestellen befinden sich zudem auf der sogenannten Ost-West-Achse. Die brandschutztechnische Ertüchtigung des Bestandtunnels und die rechtsrheinischen oberirdischen Abschnitte der Ost-West-Achse werden durch die KVB umgesetzt. Mit der Durchführung der Auf- zugsnachrüstung durch die KVB entstehen durch eine Bündelung der Maßnahmen „brandschutztech- nische Ertüchtigung“ und „Aufzugsnachrüstungen“ Synergieeffekte. Den grundsätzlichen Bedarf, die Kapazität auf der Ost-West Achse zu erhöhen, hat der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 (Vorlage 3211/2018) festgestellt. Mit Vorlage 1137/2019 wurde am 21.05.2019 der Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den linksrheinischen Streckenabschnitt, ohne Planungsleistungen für den rechtsrheinischen Abschnitt, gefasst. Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Vorlage 2399/2019) wurde der KVB die Federführung für die 4 Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 „Ost-West-Achse“ im rechtsrheinischen, oberirdischen Streckenabschnitt sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver- kehr) übertragen. Ein entsprechender Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag wurde mit der KVB abgeschlossen. Die Ergebnisse der Planung für die Aufzugsnachrüstungen der Stadtbahnhaltestellen Deutz Techni- sche Hochschule und Fuldaer Straße werden dem Rat der Stadt Köln nach der Vorplanung (Leis- tungsphase 2 der HOAI) zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Beschreibung der vorhandenen Situation 1. Stadtbahnhaltestelle Deutz Technische Hochschule Die Stadtbahnhaltestelle Deutz Technische Hochschule befindet sich im Bereich des Einmündungs- punktes Deutz-Kalker Straße / Reitweg. Zurzeit gibt es von jeder Straßenseite der Deutz-Kalker Stra- ße eine Zugangsmöglichkeit zur Stadtbahnhaltestelle. An jedem Zugang führen eine Fahrtreppe so- wie eine feste Treppe auf die Verteilerebene. Von dort erreichen die Fahrgäste die Bahnsteige der dort verkehrenden Stadtbahnlinien 1 und 9 ebenfalls über feste Treppen und Fahrtreppen. Die Fahr- ebene ist bereits barrierefrei ausgebaut, so dass die Fahrgäste nahezu niveaugleich in alle Bahnen ein- und aussteigen können. Die Haltestelle Deutz Technische Hochschule wurde vor der Pandemie von ca. 11.100 Personen pro Tag genutzt und ist insbesondere wegen der LanxessArena-Besucher*innen, der Hochschule und der Berufs- und Fachoberschule sehr bedeutsam. Um einen stufenfreien Zugang zur Haltestelle zu errei- chen, ist der Einbau von zwei Aufzügen notwendig. Die Aufzüge verbinden die Fahrebene ohne einen Halt in der Verteilerebene mit der Oberfläche. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle wird zu einem Fahrgastzuwachs beitragen, da die Haltestelle für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Fahrgäste mit Kinderwagen, etc. zukünftig uneingeschränkt nutzbar sein wird. Hinzu kommt, dass die soziale Sicherheit für die Fahrgäste durch die Aufzüge er- höht wird. Die bisherige Situation führt den Fahrgast zwangsläufig von der Fahrebene über die Vertei- lerebene an die Oberfläche. Durch die erforderliche Querung der Verteilerebene ist insbesondere in den Abendstunden eine geringe soziale Kontrolle gegeben. Aufzugsstandorte Die beiden Aufzüge werden die Straßenebene direkt mit den beiden Seitenbahnsteigen verbinden. In Folge der Aufzugsnachrüstung muss die Haltestelle inklusive des vorhandenen Kiosks technisch er- tüchtigt werden. Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden verschiedene Standorte für den nördli- chen und den südlichen Aufzugstandort betrachtet. Aufgrund vieler Faktoren, wie u. a. der Lage der Stadtbahnhaltestelle zur Deutz-Kalker Straße, der umgebenden Bebauung und denkmalgeschützten Einfriedung, wurden die entwickelten Vorzugsvarianten der Aufzugsstandorte verwaltungsintern und mit der KVB bewertet und als Vorzugsvariante abgestimmt (Anlage 1). Der nördliche Aufzugsschacht wird sich an der Straßenoberfläche in direkter Nähe des Treppenab- ganges zur Verteilerebene befinden. Der geplante Aufzugstandort ist an der Straßenachse ausgerich- tet. Nach bisherigem Stand wird der Straßenraum im Bereich des nördlichen Aufzugs nach der Auf- zugsnachrüstung in den Zustand vor der Baumaßnahme wiederhergestellt. In der Zwischenebene wird der Aufzugsschacht durch Nebenräume führen. Durch eine erforderliche Anpassung der Be- triebsräume wird die Erreichbarkeit der Räume weiterhin gegeben sein (s. Anlage 2). In der Fahrebe- ne wird sich der Aufzug am östlichen Bahnsteigende (s. Anlage 3) befinden. Die Einfriedung des an- grenzenden Friedhofs wird auf der Liste Kölner Baudenkmäler geführt. Dies muss in der weiteren Planung mitberücksichtigt und das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege weiterhin an der Ab- stimmung beteiligt werden. Der südliche Aufzugsschacht ist in dem Bereich der Schrägparkplätze neben dem Gehweg auf Höhe 5 der Deutz-Kalker Straße Hausnummern 56-60 vorgesehen. Dadurch werden Parkplätze und mindes- tens ein Baum (Stammdurchmesser ca. 20 cm) entfallen. Eine Umgestaltung des Straßenraumes soll nur in dem unmittelbar an den Aufzugsstandort angrenzenden Bereich erfolgen (s. Anlage 1). Aus Gründen der besseren Integration des Aufzuges in das vorhandene Straßenbild, wird die Einhausung des Aufzugs in der Straßenebene parallel zur Bordsteinkante ausgerichtet. Der Aufzugsschacht selbst wird an der Bahnsteigkante ausgerichtet. In der Fahrebene wird sich der Aufzug im Bereich des vorhandenen Zwischenpodests befinden. Das Podest wird zum Teil entfernt, um einen barriere- freien Ein- und Ausstieg in den Aufzug ohne Rampe zu gewährleisten. Um eine möglichst große Durchgangsbreite im Bereich des Zwischenpodests zu erhalten, ist der Aufzug an der Bahnsteigkante bzw. Wand der Haltestelle auszurichten (s. Anlage 3). In der Verteilerebene wird der Aufzugsschacht Nebenräume kreuzen, die entsprechend angepasst werden müssen (s. Anlage 2). Der Planungsraum für die Anpassung der betroffenen Rad- und Fußverkehrsanlagen im Bereich des nördlichen Aufzugstandortes und die Radverkehrsführung im Bereich des südlichen Aufzugsstandor- tes werden im weiteren Prozess mitbetrachtet und genau festgelegt. Zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit werden die Fahr-, die Verteilerebene und die Stra- ßenoberfläche zusätzlich mit Bodenindikatoren nachgerüstet. Brandschutz Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle müssen aufgrund der baulichen Ver- änderungen zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen an der Stadtbahnhaltestelle inklusive des Kiosks durchgeführt werden. Voraussichtlich müssen die Türen und die Deckenverkleidungen erneuert werden, um den Brandschutz in der Haltestelle nach neuem Standard zu erfüllen. Details zu den erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen eines noch zu erstellenden Brandschutzkonzep- tes festgestellt. 2. Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße Die Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße befindet sich an der Fuldaer Straße im Bereich zwischen der Geraer Straße und des Höhenberger Kirchwegs. Das Haltestellenbauwerk kreuzt die Fuldaer Straße unterirdisch. Das Bauwerk besteht aus den überdachten Haltestellenzugängen in der Straßenebene und der Fahrebene. Die beiden Bahnsteige in der Fahrebene sind jeweils über eine Kombination aus fester Treppe und Fahrtreppe, die in beide Richtungen zu befahren ist, erreichbar. Am Ende der bei- den Treppenanlagen befindet sich jeweils ein Zwischenpodest, von dem über vier Treppenstufen die Bahnsteige zugänglich sind. Von dort erreichen die Fahrgäste die Bahnsteige der dort verkehrenden Linie 1. Von den Bahnsteigen können die Fahrgäste nahezu niveaugleich in alle Bahnen ein- und aussteigen. Die Haltestelle Fuldaer Straße wurde vor der Pandemie von ca. 5.200 Fahrgästen pro Tag genutzt. Um einen stufenfreien Zugang zu der Haltestelle zu erreichen, ist der Einbau von zwei Aufzügen not- wendig. Die Aufzüge verbinden die Fahrebene mit der Oberfläche. Aufgrund des barrierefreien Um- baus ist ein Fahrgastzuwachs an der Haltestelle zu erwarten. Bei den Planungen der Haltestellenbauwerke in den 1970er Jahren wurde das Thema soziale Sicher- heit im Vergleich zu heute nur wenig berücksichtigt. Die überdachten Haltestellenzugänge der Halte- stelle Fuldaer Straße sind in der Straßenebene verwinkelt und nur schlecht einsehbar, so dass eine soziale Kontrolle nicht gegeben ist. Durch einen nachträglichen Einbau von Aufzügen an der Halte- stelle Fuldaer Straße, erhöht sich die Sicherheit für die Fahrgäste bei der Nutzung der Aufzüge erheb- lich. Die Aufzüge werden so angeordnet, dass der Ein- und Ausstiegsbereich gut einsehbar ist. Aufzugsstandorte Es wurden unterschiedliche Varianten für die Aufzugsstandorte im Vorfeld untersucht. Bei der Ab- stimmung verwaltungsintern und mit der KVB wurden Vorzugsvarianten für die Aufzugsstandorte 6 festgelegt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Haltestellengebäude befindet sich ein überdachter Wartebereich für die Bushaltestelle Fuldaer Straße. Die vorgesehenen Standorte der Aufzüge befin- den sich im rückwärtigen Bereich des Unterstandes im Anschluss an den angrenzenden Spielplatz (Anlage 4). In der Fahrebene sind die favorisierten Aufzugsstandorte am östlichen Ende des genutzten Bahn- steigs. Im Anschluss des genutzten Bahnsteigbereichs befindet sich derzeit eine nicht genutzte Bahnsteigfläche (s. Anlage 5). Um eine vollständige Barrierefreiheit der Haltestelle zu erreichen, müssen taktile Bodenleitelemente nachgerüstet werden. Brandschutz Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle müssen aufgrund der baulichen Ver- änderungen zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen an der Stadtbahnhaltestelle und am Kiosk durchgeführt werden. Details zu den erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen eines noch zu erstellenden Brandschutzkonzeptes festgestellt. Aufzüge Bei beiden Haltestellen sind die Aufzüge als maschinenraumlose Seilaufzüge mit einer Kabinengröße von 1,10 m x 2,10 m geplant. Die Rohbaumaße des Aufzugsschachts betragen 2,00 m x 2,70 m. Die Förderhöhe der beiden Aufzüge beträgt jeweils ca. 11,0 m. Der Rohbauschacht wird als senkrechte Verbindung zwischen Fahrebene und Straßenebene hergestellt. In diesen Schacht werden das Trag- gerüst und der Aufzug inklusive der kompletten Maschinentechnik eingebracht. Der Aufzugsantrieb sitzt im Schachtkopf. Geplant sind transparente Aufzüge mit Glasscheiben in den Kabinenseitenwän- den und dem Schachtgerüst. Die Öffnungsbreite der Tür beträgt 1,00 m. Die Detailausstattung der Aufzüge wird mit den Behindertenverbänden im Rahmen der Anhörung nach Behindertengleichstel- lungsgesetz abgestimmt. Externe Vergaben Bei den extern stufenweise zu vergebenden Leistungen handelt es sich voraussichtlich um folgende Gewerke / Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Objektplanung Gebäude durch ein qualifiziertes Architekturbüro Objektplaner Freianlage durch einen qualifizierten Freiraumplaner (nur Fuldaer Straße) Fachplanung Tragwerksplanung Fachplanung Technische Ausrüstung Projektsteuerung Bauüberwachung / Bauoberleitung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Brandschutzgutachter Prüfstatiker Ökologische Bauüberwachung Baugrund- / Bodengutachten Erdungs- und Blitzschutzgutachten Beweissicherung Untersuchung Grünbelange 7 Die KVB übernimmt die Koordinierung und abschließende einvernehmliche Abstimmung der gesam- ten Planung mit der Stadt Köln. RPA Dem Rechnungsprüfungsamt wurde die Bedarfsprüfung für die freiberuflichen Leistungen und die Liefer- und Gutachterleistungen für die Planung der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße in Höhe von rund 5,03 Mio. € netto zur Prüfung eingereicht. Das Rechnungsprüfungsamt hat eine abschließende Stellungnahme verfasst, die als Anlage 6 beige- fügt ist. Änderung des U-Bahn-Vertrages Im U-Bahn-Vertrag vom 17.09. / 24.10.1973 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwi- schen der Stadt Köln und der KVB für die bis zum damaligen Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stre- cken sowie den U-Bahn- und Hochbahnstrecken festgelegt worden. Im Rahmen der Barrierefreiheit soll für die Aufzugsnachrüstungen in den zwei unterirdischen Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße auf der Ost-West-Achse eine ergänzende bzw. eine vom Grundsatz abweichende Vereinbarung getroffen werden. Vertraglich geregelt ist grundsätzlich, dass die Stadt Köln für die Erstellung von Bauwerken mit den erforderlichen Zugängen und Einrichtungen zuständig ist und die entsprechenden Kosten trägt. Wäh- rend die KVB generell für die Erstellung und Finanzierung von Betriebseinrichtungen zuständig ist und die damit verbundenen Kosten übernimmt. Demnach ist die Verwaltung für die Errichtung der geplanten Aufzugsnachrüstungen an den Haltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße verantwortlich. Zwischen KVB und Stadt Köln besteht Einvernehmen, diese Zuständigkeiten durch einen noch abzuschließenden Nachtragsvertrag an die KVB zu übertragen, da Synergieeffekte zwischen Aufzugsnachrüstung, brandschutztechnischer Nachrüstung und dem Fahrbetrieb der KVB bestehen. Kosten, Förderung und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Aufzugsnachrüstung bei den Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße einschließlich der brandschutztechnischen Anpassung der Haltestel- len betragen nach einem ersten prognostizierten Kostenorientierungswert 20,3 Mio. € netto, der aus vergleichbaren Maßnahmen beruht. Hierin enthalten sind die jeweiligen Planungskosten. Das geschätzte Gesamtvolumen der für die Planung zu vergebenden Ingenieurverträge und Pla- nungsleistungen beträgt rd. 5,03 Mio. € netto. Die von der Stadt zu übernehmenden Planungskosten werden nach Ergänzung des U-Bahn-Vertrages an die KVB erstattet. Ferner erhält die KVB auf die Fremdleistungen eine 7%ige Pauschale i. H. v. rd. 0,35 Mio. € netto für interne Planungs-, Bauüber- wachungs- und Verwaltungsleistungen. Für den städtischen Haushalt ergibt sich im Zusammenhang mit den zu erbringenden Planungs- leistungen folgende Belastung: Planungskosten 5,03 Mio. € zuzüglich 7 % Pauschale auf Fremdleistungen 0,35 Mio. € Zwischensumme 5,38 Mio. € zuzüglich 19 % MwSt. 1,02 Mio. € Summe rund 6,40 Mio. € Die Zahlungen an die KVB stehen mit Abschluss der Planungen der externen Ingenieurbüros an. Die 8 entsprechenden investiven Auszahlungen i. H. v. rund 6,40 Mio. € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplan-Anmeldeverfahrens 2023 ff. bei der Finanzstelle 6903-1202-0-5200 Ost- West-Stadtbahn im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 be- darfsgerecht berücksichtigen. Die Förderung der Maßnahme soll im Rahmen der Gesamtmaßnahme Kapazitätserweiterungen auf der Ost-West Achse zwischen Bensberg und Weiden West erfolgen. Das Projekt wurde für eine För- derung nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) in Verbindung mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit einem Fördersatz von bis zu 95 % auf die zuwendungsfähigen Kosten angemeldet und in „Zeile c“ des GVFG-Bundesprogramms aufge- nommen. Nach einer standardisierten Bewertung auf Basis der Entwurfsplanung aller Projektbaustei- ne stellt die KVB einen Finanzierungsantrag für das Gesamtprojekt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor. Die Kostenberechnung wird dem Rat der Stadt Köln in einer weiteren Beschlussvorlage über die Durchführung der Maßnahmen vorgelegt. Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet. Anlagen Anlage 1: Technische Hochschule Deutz Lageplan Straßenebene Anlage 2: Technische Hochschule Deutz Lageplan Verteilerebene Anlage 3: Technische Hochschule Deutz Lageplan Bahnsteigebene Anlage 4: Fuldaer Straße Lageplan Straßenebene Anlage 5: Fuldaer Straße Lageplan Bahnsteigebene Anlage 6: Stellungnahme RPA
Anlage 5 Fuldaer Straße Lageplan Fahrebene
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Lager Lager Vorabzug Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt ------ Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht: ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. AF 13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG Bell 13.07.2021 Bell13.07.2021 041:250 Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX VLageplanAufzugsstandorteBahnsteigebeneAufzugsnachrüstungFuldaer StraßeV0002LP 6928110
Anlage 3 Technische Hochschule Deutz Lageplan Fahrebene
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Vorabzug Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt ------ Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht: ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. AF 13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG Bell 13.07.2021 Bell13.07.2021 041:250 Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX VLageplanAufzugsstandorteBahnsteigebeneAufzugsnachrüstungDeutz Technische HochschuleV 0003LP 6921914
Anlage 6 Stellungnahme RPA
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Anlage 6 14 : 23.09.2021 143 69 über Dez. Ill Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2411/2021 Ergänzung des U-Bahn-Vertrages vom 17.09. / 24.10.1973 zur Übertragung der Federfüh- rung für die Aufzugsnachrüstungen in die Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hoch- schule und Fuldaer Straße an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und Bedarfsfeststellungsbe- schluss für die Vergabe der Planungsleistungen. RPA-Nr.: 2021/0697 Kosten eingereicht: 5,4 Mio. € (netto) bzw. 6,4 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir im Betreff vorgelegte Beschlussvorlage 2411/2021 in der Fas- sung vom 17.09.2021. Das Amt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsich- tigt einen Bedarfsfeststellungsbeschluss im Rat zu erwirken. Die Stadt Köln plant für die Haltestellen Deutz Technische Hochschule und Fuldaer Straße, die Zugänge barrierefrei auszubauen. Dazu sind größere Umbaumaßnahmen der einzelnen Haltestellen notwendig, welche durch Objektplaner, Fachplaner und Sachverständige (z. B., Tragwerksplaner, Planer der Technischen Gebäudeausstattung sowie Brandschutzgutach- ter) begleitet und umgesetzt werden müssen. Aus den vorgelegten Unterlagen ergeben sich für die einzelnen Haltestellen folgende anrechenbare Kosten: Haltestelle Deutz Technische Hochschule: 7,5 Mio. € (netto) Haltestelle Fuldaer Str. 7,3 Mio. € (netto Gesamt anrechenbare Kosten 14,8 Mio. € (netto) Diese sind Grundlage für die Honorarermittlung der Fachplaner und dienen der Kostenab- schätzung für Gutachterleistungen. Unter Einrechnung der nicht näher erläuterten 7 % igen KVB-Pauschalen, werden die Planungskosten der einzelnen Haltestellen wie folgt angege- ben: Haltestelle Deutz Technische Hochschule: 2,6 Mio. € (netto) Haltestelle Fuldaer Str. 2,5 Mio. € (netto) Pauschale der KVB 0,3 Mio. € (netto Gesamt angegebene Honorare 5,4 Mio. € (netto) 12 Die Gesamtkosten in Höhe von 20,2 Mio. € (netto) liegen im Rahmen einer Kostenschätzung (Kostengenauigkeit bei + 30 %). Grundsätzlich sehe ich keine Bedenken gegen die Fortfüh- rung des Projektes. Aus der Beschlussvorlage ergibt sich, dass der Stadtbahnvertrag angepasst werden muss. Hierzu empfehle ich die Einbindung des Amtes 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versiche- rungen. Ich gehe davon aus, dass die Änderungen des Stadtbahnvertrages den erforderli- chen Gremien vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Technische Hochschule Deutz Lageplan Verteilerebene
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Vorabzug Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt ------ Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht: ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. AF 13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG Bell 13.07.2021 Bell13.07.2021 041:250 Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX VLageplanAufzugsstandorteVerteilerebeneAufzugsnachrüstungDeutz Technische HochschuleV 0002LP 6921914
Anlage 1 Technische Hochschule Deutz Lageplan Straßenebene
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Vorabzug Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt ------ Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht: ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. AF 13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG Bell 13.07.2021 Bell13.07.2021 041:250 Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX VLageplanAufzugsstandorteStraßenebeneAufzugsnachrüstungDeutz Technische HochschuleV 0001LP 6921914
Anlage 4 Fuldaer Straße Lageplan Straßenebene
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Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungenwerden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegeben mit Einträgen Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt ------ Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln Stadt KölnAmt 66KVB AGkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Übersicht: ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. AF 13.07.2021VORENTWURFSPLANUNG Bell 13.07.2021 Bell13.07.2021 041:250 Stadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX VLageplanAufzugsstandorteStraßenebeneAufzugsnachrüstungFuldaer StraßeV0001LP 6928110 Vorabzug
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2411/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.12.2021
- Erstellt
- 24.06.2021 06:57