2021/0312
Landeswohlfahrtsverband Hessen hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH
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Punkt 22: Landeswohlfahrtsverband Hessen hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH (V-Nr. 2021/0312) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2021/0312
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.11.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0312
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 611010
Kostenstelle: 910-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6110-11 Sachkonto: 7354300
Betreff: Landeswohlfahrtsverband Hessen
hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021
Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7
DAH
Vorlage vom: 02.11.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i.V.m . Ziffer 3.5.7 DAH in
Höhe von 845.409 Euro wird zugestimmt.
2. Die Deckung wird über die Kostenstelle 050-006-1000, Sachkonto 7270100, Kostenträger
3120-10 sichergestellt.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.11.2021:
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat mit Schreiben vom 04.10.2021 die
endgültige Höhe der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 mitgeteilt. Grundlage ist
die vom Land Hessen genehmigte Haushaltssatzung 2021 des LWV.
Danach hat die Wissenschaf tsstadt Darmstadt 10,252% von 470.815.342 Euro für das Jahr
2021 an den LWV abzuführen. Den tatsächlichen Kosten in Höhe von 48.267.989 Euro steht
ein Haushaltsansatz in Höhe von 47.422.580 Euro gegenüber.
Für das Jahr 2021 bedarf es daher der Bewilligung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO
i.V.m. 3.5.7. DAH in Höhe von 845.409 Euro.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben bei der Kostenstelle 050-006-1000, Sachkonto
7270100, Kostenträger 3120-10 (Kosten der Unterkunft SGB II).
Darmstadt, 02.11.2021
20-HB
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Punkt 33: Landeswohlfahrtsverband Hessen hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH (V-Nr. 2021/0312) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Stadtve. Neumann (Die Partei)
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0312
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.11.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00