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2021/0312

Landeswohlfahrtsverband Hessen hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH

Magistratsvorlage 02.11.2021

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312 Zeichen

Punkt 22: Landeswohlfahrtsverband Hessen 
hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 
Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 
3.5.7 DAH 
 (V-Nr. 2021/0312) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

2021/0312

2281 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.11.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0312 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 611010 
Kostenstelle:  910-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  6110-11 Sachkonto: 7354300 
 
Betreff: Landeswohlfahrtsverband Hessen  
hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021  
Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 
DAH 
 
Vorlage vom: 02.11.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i.V.m . Ziffer 3.5.7 DAH in 
Höhe von 845.409 Euro wird zugestimmt.  
2. Die Deckung wird über die Kostenstelle  050-006-1000, Sachkonto 7270100, Kostenträger 
3120-10 sichergestellt.  
 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.11.2021: 
 
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat mit Schreiben vom 04.10.2021 die 
endgültige Höhe der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 mitgeteilt. Grundlage ist 
die vom Land Hessen genehmigte Haushaltssatzung 2021 des LWV.  
 
Danach hat die Wissenschaf tsstadt Darmstadt 10,252% von 470.815.342 Euro für das Jahr 
2021 an den LWV abzuführen. Den tatsächlichen Kosten in Höhe von 48.267.989 Euro steht 
ein Haushaltsansatz in Höhe von 47.422.580 Euro gegenüber.  
 
Für das Jahr 2021 bedarf es daher der Bewilligung  überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO 
i.V.m. 3.5.7. DAH in Höhe von 845.409 Euro.  
 
Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben bei der Kostenstelle 050-006-1000, Sachkonto 
7270100, Kostenträger 3120-10 (Kosten der Unterkunft SGB II).  
 
Darmstadt, 02.11.2021 
20-HB 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz    André Schellenberg 
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

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Punkt 33: Landeswohlfahrtsverband Hessen 
hier: Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2021 
Bezug: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 
3.5.7 DAH 
 (V-Nr. 2021/0312) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Stadtve. Neumann (Die Partei)

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0312
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.11.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00