2015/0013
Satzung der unselbstständigen Stiftung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2015/0013
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassun g Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0013
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612020
Kostenstelle: 910-020-8001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6120-21 Sachkonto:
Betreff: Satzung der unselbstständigen Stiftung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 15.01.2015
Beschlussvorschlag :
Die Satzung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung wird aus ste uerlichen Gründen im § 3 der
Stiftungssatzung ergänzt.
Im Übrigen verbleibt es bei dem seitherigen Satzungsbestimmungen.
Anlagen: Satzung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.01.2015:
Anlässlich der Prüfung der Steuerbefreiung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Jahr 2011 bis 2013 von der Körperschafts - und
Gewerbesteuer wurde vom F inanzamt Darmstadt mitgeteilt, dass die Satzung der
Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung in ihrer Form nicht der Mustersatzung, die als Anlage
zum § 60 der Abgabenordnung vorgegeben wird, entspricht.
Der § 3 der Stiftungssatzung ist laut Aussage des Finanza mtes mit dem Passus
„Die Organmitglieder sowie der Stifter und sein Rechtsnachfolger erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.“ zu ergänzen.
Da durch die Ergänzung der Stiftungssatzung keine Änderung des Stiftungszweckes eintritt,
ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nicht erforderlich.
Die Satzung wird dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt und
anschließend dem Finanzamt Darmstadt übersandt.
Darmstadt, 15.01.2015
20.1.1-gk Nst. 3246
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Satzung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung (vormals Darmstädter Stiftung für Wohltätigkeitszwecke, Philipp-Diehl-Stiftung und Liesel-Fischer-Stiftung) § 1 In der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung sind die ehemaligen rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Stadt Darmstadt - Darmstädter Stiftung für Wohltätigkeitszwecke, - Philipp Diehl Stiftung und - Liesel Fischer Stiftung zusammengefasst. Mit Sitz in Darmstadt verfolgt sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die zusätzliche Unterstützung hilfsbedürftiger Darmstädter Bür- ger/innen und deren Kinder, sozial benachteiligter Darmstädter Kinder in der Schul- und Be- rufsausbildung sowie Darmstädter Waisenkinder, Halbwaisen und Kinder aus zerrütteten Fami- lien. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuwendungen an hilfsbedürftige Per- sonen im Sinne des § 53 AO. Die Förderung erfolgt durch Sach- und Geldleistungen an Einzel- personen, soziale Institutionen und Ausbildungsbetriebe. § 2 Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. § 3 Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Organmitglieder sowie der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. § 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 5 Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 6 Bei Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Darmstadt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Darmstadt, 15.01.2015 WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT DER MAGISTRAT Jochen Partsch André Schellenberg Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I 30
IV 20
Vorlage-Nr. 2015/0013
Magistratsbeschluss-Nr.
31
Produkt-Nr.: 612020
Kostenstelle: 910-020-8001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 6120-21 Sachkonto:
Betreff: Satzung der unselbstständigen Stiftung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 15.01.2015
Beschlussvorschlag :
Die Satzung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung wird aus steuerlichen Gründen im § 3 der
Stiftungssatzung ergänzt.
Im Übrigen verbleibt es bei dem seitherigen Satzungsbestimmungen.
Anlagen: Satzung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 28.01.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.01.2015:
Anlässlich der Prüfung der Steuerbefreiung der Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Jahr 2011 bis 2013 von der Körperschafts- und
Gewerbesteuer wurde vom Finanzamt Darmstadt mitgeteilt, dass die Satzung der
Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung in ihrer Form nicht der Mustersatzung, die als Anlage
zum § 60 der Abgabenordnung vorgegeben wird, entspricht.
Der § 3 der Stiftungssatzung ist laut Aussage des Finanzamtes mit dem Passus
„Die Organmitglieder sowie der Stifter und sein Rechtsnachfolger erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.“ zu ergänzen.
Da durch die Ergänzung der Stiftungssatzung keine Änderung des Stiftungszweckes eintritt,
ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nicht erforderlich.
Die Satzung wird dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt und
anschließend dem Finanzamt Darmstadt übersandt.
Darmstadt, 15.01.2015
20.1.1-gk Nst. 3246
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0013
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.01.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00