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Antrag des Sport- und Kulturverein Rot-Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahmen hier: 1. Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung der Tennisanlage und Wasseranschluss 2. Kauf eines Stufenbarrenholms
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Antrag auf städtische Förderung im Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich Postfach 11 1061 Sportamt 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Sportamt Bad Nauheimer Str. 2 64289 Darmstadt Name des Vereins SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 e.V. 1. Vorhaben Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat (Beschreibung in Stichworten. z. B, Neubau bzw. Umbau, Standort. Raumprogramm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung) Kauf eines Stufenbarrenholms (Rechtecksäule für Reckanlage) 2. Begründung des Bedarfs (bitte unbedingt ausfüllen, evtl. gesondertes Blatt verwenden) Laut Wettkampfvorschriften sollen Übungen an dem unteren Holm des Stufenbarrens geturnt werden. Dieser Holm ist für die kleinen Hände junger Mädchen besser geeignet und erleichtert den Auf- und Abbau. Geschätzte Gesamtkosten 4. Finanzierungsvorstellungen a) Eigenleistung des Vereins Barmittel Wert der Selbsthilfe b) städtische Zuwendung c) Zuwendung des Landes Hessen d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen e) sonstige ZuzehuesR ne f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) Gesamt Sportamt B Telefon: 06151 13-2971 Bad Nauheimer Str. 2 Telefax: 06151 13-2940 64289 Darmstadt L E-Mail: ınfoßttarmstadt.de Internet: www,darmstadt.de 1.053,57 € _— € € 0 nt 1.053,57 € —__ Mitglied im Sprechzeiten: nach Vereinbarung Ara + /2 5, Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? Dja nein Höhe der eventuellen Zusage Bei Bauvorhaben: Datum 6. Angestrebter Baubeginn möglichst noch im Frühjahr 2024 Bauzeit und vorgesehene Bauzeit Name des Architektur- Name, Vorname 7. büros PLZ, Ort, Straße, Hausnummer 8. Bauantrag a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt? OD ia nein b) Ist der Bauantrag gestellt? . Dia nein Datum c) Wann wurde der Bauantrag gestellt? Nummer d) amtliche Nummer des Bauantrags 9. Ist die Baugenehmigung erteilt? OD ja BI nein Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins Darmstadt, den 15.04.2024 Wh Datum und Uhterschrift Person, die den Verdin gesetzlich vertritt und Funktion reinssternpel Als Anlagen sind unbedingt beizufügen: a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros b) Lageplan c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse) Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen! Stand: 04/2020 SKY Rot-Weiss Darmstadt 1954 eV. » Winkelschneise Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistrat der Stadt Darmstadt Sportamt / z.Hd. Frau Herge Bad Nauheimer Str. 2 64283 Darmstadt Förderantrag für eine Rechtecksäule - Holm für Steckreck (langlebiges Sportgerät) Sehr geehrte Frau Herge, für unsere Abteilung Leistungsturner (zurzeit 34 Mitglieder) benötigen wir eine Stufenbarrenholm. Die Anschaffung eines Stufenbarrenholms für unsere Reckanlage würde im Trainingsbetrieb der jüngeren Mädchen unserer Sport- und Kulturverein 9» 64295 Darmstadt Darmstadt, den 13.04.2023 Wertkampt-Turngruppe zu einer deutlichen Erleichterung führen. Ab einem Alter von 10 Jahren ist es in den meisten Wettkampf-Ausschreibungen des Hessischen Turnverbands und |bungen nicht mehr am Reck, sondern am unteren Holm des Stwufenbarrens hend trainieren. da sowohl das’unterschiedliche h recht ‘kleinen Turnerinnen einen ziemlichen Unterschied ausmacht. Der Stufenbarrenholm für das Reck ließe sich auch problemloser mit weniger Hilfe in der Reckanlage montieren. Dies würde zu einer deutlichen Zeitersparnis führen und auch wenn wenige der jüngeren Mädchen zum Training da wären, könnte an diesem Holm adäquat für die Wettkämpfe trainiert werden. des Turngaus festgelegt, dass die geturnt werden müs: Material als auch die Dicke der Stange bei den noc Die Kosten für diesen Holm belaufen sich laut Auszug aus dem Bestellkatalog auf € 1.053,57. Wir bitten hiermit um Förderung unseres Antrages. Gleichzeitig bitten wir um „vorzeitigen Baubeginn“, um diesen Stufenbarrenholm baldmöglichst bestellen zu können. Mit sportlichen Grüßen Hayfy Distelmann (1. Vorsitzender) GESCHÄFTSSTELLE: Winkeischneise 9 : 64295 Darmstadt E-Mail: vorstand@rot-weiss-darmstadt.de VR 898 Amtsgericht Darmstadt n. Dies müssen wir mit den Mädchen entsprecl BANKVERBINDUNG: Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt IBAN: DE31 5085 0150 0007 0015 33 BIC: HELADEFIDAS Darmstadt 1954 eV. Rot-Weiss Vorstand LAUF- UND BREITENSPO
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0136
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 421010/424010
Kostenstelle: 052-010-1200 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4210-11/4240-11 Sachkonto: 0358010/7128000
Betreff: Antrag des Sport - und Kulturverein Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige
Durchführung der Maßnahmen
hier: 1. Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung der Tennisanlage und
Wasseranschluss
2. Kauf eines Stufenbarrenholms
Vorlage vom: 29.04.2024
Beschlussvorschlag :
1. Den Anträgen des Sport - und Kulturverein Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige
Durchführung der Maßnahme n „Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung der
Tennisanlage und Wasseranschluss “ sowie „Kauf eine Stufenbarrenholms“ wird zugestimmt.
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.
- 2 -
Anlagen: Antrag auf städt. Förderung, SKV RW (Steuerungsgerät)
Angebot Rolig GmbH, SKV Rot -Weiß (Steuerungsgerät)
Antrag auf städt. Förderung, SKV RW (Holm)
Angebot Gleich Sport, SKV RW (Holm)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2024
Der Sport- und Kulturverein Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. hat Anträge auf Förderung bei
der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien sind
die Anträge förderungsfähig, komm en aber bei einer Bezuschussung erst im Jahr 202 5 zum
Tragen.
Die veraltete Steuerung zur Bewässerung der Tennisplätze entspricht nicht mehr den
Anforderungen der VDE -Vorschriften für elektrische Geräte und muss dringend erneuert
werden. Im Zuge dessen sollen zwei der vorhandenen Tennisplätze, die bisl ang an einer
separaten Trinkwasseranbindung angeschlossen waren, an das vorhandene
Brunnenwassersystem angebunden werden.
Um evtl. Schäden durch die alte Steuerung zu verhindern, soll der Austausch umgehend
erfolgen.
Laut Wettkampfvorschriften des Hessis chen Turnverbands und des Turngaus ist festgelegt,
dass die Übungen ab einer bestimmten Altersklasse nicht mehr am Reck, sondern am
unteren Holm des Stufenbarrens geturnt werden müssen. Dies muss entsprechend trainiert
werden. Der Verein möchte hierfür ein en Stufenbarrenholm für die Reckanlage anschaffen,
welcher problemlos und mit einer deutlichen Zeitersparnis montiert werden kann.
Mit dem Sportamt sind die Maßnahmen besprochen. D ie Anträge des Sport- und Kulturverein
Rot-Weiß Darmstadt 1954 e. V. sind fach- und sachgerecht und w erden dementsprechend
befürwortet.
Das Budget beim Landessportbund ist gerade durch Bezuschussung einer anderen
Maßnahme des Vereines ausgeschöpft.
Darmstadt, 29.04.2024
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
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Rolig GmbH 65439 Flörsheim am Main Hafenstraße 6-+9 & zuH, Telefon 06145/5038-0 ; Telefax 06145/5038-28 br u www.rolig.de we 7, ante | Wasser Wärme Strom DINEN ISO 9001 Rolig GmbH Hafenstrasse 6+9 * 65439 Flörsheim An den Kreissparkasse Groß-Gerau Sportverein SKV Rot-Weiß BLZ 508 525 53 Konto 1016708 Herr Pflug / Herr Diestelmann Rüsselsheimer Volksbank Winkelschneise 9 BLZ 500 930 00 Konto 5060303 D-64295 Darmstadt | Datum 25.03.2024 | Bearbeiter Staskowiak Tobias Personenkonto 4 Angebot Nurnmer A405559 1von9 Seite Betrifft : Erneuern der Steuerung für die Beregnungstechnik auf dem Tennis-Platz Sowie die Wasserleitung von Platz 5 und 6 vom Trinkwassernetz trennen Und diese an die Wasserversorgung der Zisterne anbinden. - Vormontage und Verdrahtung der Steuerung in der Firma - Messen aller Steuerleitungen vor Ort - Erneuern aller Drucktaster an den Tennisplätzen - Programmieren aller Steuerrelais für den Handbetrieb - Programmieren des Steuergerätes für den Automatikmodus - Messen und Dokumentieren aller Regelparameter Wir danken für Ihre Anfrage. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen der VOB, die Sie gerne in unseren Geschäftsräumen einsehen können, bieten wir an: Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR Lohn und Material in ca. 01.01 2,00 Stück Fahrtkostenpauschale für Zone B 75,00 150,00 01.02 16,00 Std ‚Arbeitszeit Monteur 68,00 1.088,00 ‚Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, je angefangene 15 Minuten 01.03 16,00 Std Arbeitszeit Monteur 68,00 1.088,00 Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufwand, je angefangene 15 Minuten 01.04 1,00 ST HAGER FL123A 331,60 331,60 Orion Schrank SKI 800X600X250 01.05 1,00 ST HAGER FL415A 117,10 117,10 Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 2von9 Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR Übertrag: 2.774,70 Orion Montageplatte Metall 800x600x2 01.06 6,00 Stück ELTAKO MFZ12DDX-UC Multifunktionsrelais 70,10 420,60 01.07 1,00 ST SPELSBERG AK 14PLUS 153,00 153,00 AK 14 Plus Kleinverteiler IP 65 01.08 6,00 Stück EATON FAK-SIKC 11/1 83,40 500,40 FUSS-UND GROBHANDTASTER 01.09 5,00 Stück PROTEC.CLASS PKGM25 74,90 3,75 Set Verschr./Gegenmutter M25 01.10 9,00 Stück PROTEC.CLASS PKGM20 61,90 5,57 Set Verschr./Gegenmutter M20 01.11 3,00 Stück HENSEL DK0200G 5,50 16,50 Kabelabzweigkasten bis 2,5qmm o.Klemme 01.12 2,00 Ifm HAGER LF6011009016 Leitungsführungskanal 36,87 73,74 vws 01.13 6,00 Stück PSM 515 Schrumpfmuffe 5x1,5-5x16 57,66 345,96 01.14 1,00 Stück Klein-, Klemm- & Befestigungsmaterial 50,00 50,00 01.15 15,00 M NYY-J 5X2,5 RE schwarz Ring 50 m 266,75 40,01 PVC-Erdkabel 0,6/1 kV mit CU-Leiter 01.16 1,00 Stück Hunter Steuergerät PC-401 251,52 251,52 - 4 Stationen - modular erweiterbar auf 15 Stationen - Elektronisches Steuergerät - 4 Slarlzeilen pru Tay - 3 Programme - Wasserbudget 10 - 150 % - Anschluß Pumpenstart-Relais - interner Trafo 230 - 24 V 50 Hz 01.17 1,00 Stück Erweiterungsmodul 3 Stationen für 74,25 74,25 Hunter Steuergerät PC 01.18 1,00 St Gebo Plast Reparaturkupplung 62,00 62,00 63x63mm 01.19 0,50 M aduxa Druckrohr PE100RC 63x5,8 SDR11 TW 12,50 6,25 schwarz, mit blauer Außenschicht 6m 01.20 1,00 Stk Gebo-Plast 63 x 40, Kupplung, reduziert 22,48 22,48 01.21 1,00 Stk Gebo-Plast 40 x 1 1/4", 9,93 9,93 Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 3von 9 Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR Übertrag: 4.810,66 Anschlussverschraubung mit Innengewinde 01.22 1,00 Stück Winkel mit 1%" IGx 1%" |G 90° PP 9,57 9,57 01.23 1,00 Stk Gebo-Plast 40 x 1 1/4", 9,93 9,93 Anschlussverschraubung mit Außengewinde 01.24 1,00 ST Bogen Nr.40 ija 45Grad 1" 19,70 19,70 verzinkt 01.25 1,00 Stück Reduzierter-Doppelnippel 1" x %" PP 1,76 1,76 01.26 1,00 Stück Muffe %4" PP 1,99 1,99 01.27 1,00 Stück TAVLIT PP Verteiler Übergang gerade 1,82 1,82 3/4" AG x 1" IG Überwurfmutter 01.28 0,50 M aduxa Druckrohr PE100RC 40x3,7 SDR11 TW 5,20 2,60 schwarz, mit blauer Außenschicht 6m 01.29 1,00 ST Stopfen Nr.294 mit Loch 1" 13,80 13,80 verzinkt Nettosumme in EUR 4.871,83 zuzüglich 19% Umsatzsteuer auf 4.871,83 EUR 925,65 Endsumme in EUR 5.797,48 Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Material -bzw. Zeitaufwand. Die Zeitrechnung beginnt auf der Baustelle. Zu den bauseitigen Leistungen gehören: - Übernahme eventueller Flur- und Gebäudeschäden, welche durch die Bauarbeiten entstehen können. - Zur Verfügung stellen, notfalls herstellen einer Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle. - Zur Verfügung stellen eines genügend großen Arbeits- und Lagerplatzes, frei von Hindernissen. Hierzu gehören auch Kabel, Leitungen etc., sowohl über, als auch unter Geländeoberkante. Die Auftragssumme ist zahlbar und fällig: - Bei Auftragserteilung, spätestens jedoch bei Beginn der Arbeiten 1500,00 € Weitere Zwischenrechnungen je nach Baufortschritt. Rest nach Fertigstellung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 4von9 Pnsitinn Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR für den kaufmännischen Verkehr (Verkäufer und Käufer sind Unternehmer) Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen. 1. Allgemeines / Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von & 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. (2) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote der Rolig GmbH und aller mit ihr geschlossenen Verträge (Werk-, Werklieferungs- und Kaufvertrag), sofern und soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. (3) Vertragsbestandteil ist ferner die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und Teil C, soweit letzterer dem Auftragsgegenstand nach Anwendung findet, in der jeweils gültigen Fassung (bei Bauleistungen). ° (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich ‚schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsschluss (1) Angebote der Rolig GmbH sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. (2) Im Bereich des Brunnenbaus bezieht sich das Angebot jeweils auf ein bestimmtes Bohrverfahren. Wird das Verfahren auf Wunsch des Bestellers gewechselt, so verlieren die Angebotspreise ihre Gültigkeit. (3). Angebote der Rolig GmbH setzen voraus, dass der Auftraggeber alle zur Angebotserarbeitung erforderlichen Angaben gemacht hat. Die Rolig GmbH fragt die für die Angebotserarbeitung erforderlichen Informationen nur im Rahmen des allgemein Üblichen nach. j (4) Mit der Bestellung einer Werkleistung oder eines Liefergegenstandes erklärt der Besteller verbindlich die Auftragserteilung zu den in dem Angebot niedergelegten Konditionen. Die Rolig GmbH erklärt die Annahme mit der Auftragsbestätigung. (5) Eine Bestellung, die ohne ein Angebot der Rolig GmbH erfolgt oder von einem Angebot. derselben abweicht, stellt ein neues Angebot dar, das der Annahme (Auftragsbestätigung) durch die Rolig GmbH bedarf. Die Auftragsbestätigung der Rolig GmbH tritt in diesem Falle als Vertragsbestandteil an die Stelle des Angebots. Eine Auftragsbestätigung des Bestellers bedarf bei Abweichung von der Auftragsbestätigung der Rolig GmbH der erneuten Annahme. (6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Rolig GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Rolig GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihrem Zulieferer. Der Besteller wird über die Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 5von9 Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 3. Preise (1) Alle Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Skonto oder sonstige Abzüge. (2) Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise sind nur dann als Festpreise zu verstehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. (3) Sollen. vertragliche Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden oder können sie auf Grund von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, erst später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, so ist die Rolig GmbH berechtigt, Lohn- und Materialpreiserhöhungen an den Besteller weiterzugeben. Das gilt nicht, wenn im Hinblick auf die Leistungserbringung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss ein Festpreis vereinbart wurde. (4) Bei Bohrarbeiten bleiben Bohrgut und Erdaushub Eigentum des Bestellers. Sie werden nur nach Vereinbarung gegen Vergütung von der Rolig GmbH abtransportiert. 4. Termine (1) Sind bei einem Werkvertrag Ausführungsfristen nicht vereinbart, wird mit den Arbeiten spätestens zwölf Werktage nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Besteller begonnen, sofern die notwendigen Unterlagen vom Besteller beigebracht sind, ein ungehinderter Beginn der Arbeiten an der Baustelle gewährleistet ist, eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist und weitere nach dem Auftrag erforderliche Mitwirkungshandlungen erbracht worden sind. (2) Der Besteller gerät mit den erforderlichen Mitwirkungshandlungen nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung in Verzug; falls der Ausführungsbeginn vereinbart wurde, so tritt ab diesem Zeitpunkt Verzug ein. 5. Gefahrtragung (1) Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung des Werkes, die von beiden Teilen nicht ZU vertreten ist, geht auf den Besteller über, wenn die Montage auf dessen Wunsch oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn das noch nicht fertig gestelite Werk einvernehmlich der Obhut des Bestellers übergeben wird oder sich vertragsgemäß während der Erstellung bei ihm befindet. (2) Wird dem Besteller eine Sache geliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf ihn über; im Falle der Versendung gilt dies bei der Auslieferung der Sache an die Transportperson. (3) Der Versand von Sachen erfolgt auf Kosten des Bestellers. Eine Versicherung für den Versand erfolgt nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten. 6. Haftung (1) Die Rolig GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. (2) Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den nach Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 6von9 Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR (3) Die Haftungsbeschränkung erfasst auch die Haftung wegen unerlaubter Handlung. (4) Die Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei der Rolig GmbH zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers. (5) Sofern auf Wunsch des Bestellers vorhandene Anlagen und Einrichtungen (zum Beispiel Pumpenanlagen, Druckkästen etc.) angeschlossen oder verwendet werden sollen, übernimmt die Rolig GmbH keine Haftung für die Funktionsfähigkeit und die Mangelfreiheit derselben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Überprüfung der bestehenden Anlagen und Einrichtungen gemäß Ziffer 2 vereinbart und schriftlich bestätigt wurde. . j (6) Die Rolig GmbH haftet nicht dafür, dass an dem Bohrpunkt Wasser aufgefunden wird. Es ist die Pflicht des Bestellers, die Tauglichkeit des Bohrpunktes zu ermitteln. Der Besteller sichert ferner zu, dass das Erdreich an dem von ihm bestimmten Bohrpunkt frei von Versorgungsleitungen, Rohren etc. ist. Für Beschädigungen an Sachen der Rolig GmbH, Dritter oder des Bestellers selbst, die auf eine unzutreffende Zusicherung zurückzuführen sind, haftet alleine der Besteller. Er hat die Rolig GmbH im Innenverhältnis von Schadenersatzansprüchen Dritter insoweit freizustellen. ’ 7. Gewährleistung a) Werkleistungen (1) Die Rolig GmbH leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung. (2) Sofern die Rolig GmbH die Beseitigung des Mangels und die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Besteller unzumutbar ist, kann er nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz statt der Leistung im Haftungsrahmen nach Ziffer 6 verlangen. (3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich mindern, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu, sofern eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist. (A) Sofern die Rolig GmbH die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Besteller nicht zum Rücktritt berechtigt. (5) Rechte des Bestellers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planunge- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, hetreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes. (6) Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn die Rolig GmbH grobes Verschulden trifft sowie bei ihr zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei dem Verlust des Lebens des Bestellers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (7) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. (8) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. b) Lieferung von Sachen (1) Die Rolig GmbH leistet für Mängel der gelieferten Sache zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397. Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 7von9 Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR (2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. (3) Offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen ab Empfang der gelieferten Sache schriftlich anzuzeigen, damit der Besteller nicht die Gewährleistungsrechte verliert. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, den Zeitpunkt der Mängelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der Rüge. (4) Verlangt der Besteller Schadenersatz statt der Leistung, verbleiben die gelieferten Sachen bei ihm, wenn dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei einer arglistigen Vertragsverletzung der Rolig GmbH. (5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Ablieferung der Ware ein Jahr. (6) Die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten Sache richtet sich nur nach den Produktbeschreibungen des Herstellers, nicht auch nach öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers. (7) Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung und steht dieser Mangel der ordnungsgemäßen Montage entgegen, muss die Rolig GmbH lediglich eine mangelfreie Montageanleitung nachliefern. (8) Garantien im Rechtssinn erhält der Besteller durch die Rolig GmbH nicht; Herstellergarantien bleiben unberührt. 8. Vergütung (1) Der Besteller verpflichtet sich, bei der Lieferung von Sachen die Vergütung spätestens vierzehn Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung zu entrichten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. . : (2) Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Rolig GmbH schriftlich anerkannt wurden. (3) Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. (4) Ansprüche der Rolig GmbH auf Werklohn verjähren in fünf Jahren. 9. Eigentumsvorbehalt (1) Die Rolig GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten und angelieferten, noch nicht verbauten Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller ihrer Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. (2) Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks des Bestellers geworden sind, verpflichtet sich der Besteller, im Falle der Rückabwicklung des Vertrages den Ausbau der Gegenstände zu gestatten, die ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Grundstücks oder der Hauptsache ausgebaut werden können und das Eigentum an den Gegenständen der Rolig GmbH zurückzuübertragen. Die Ausbaukosten und die sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. . (3) Eine Be-/Verarbeitung der von der Rolig GmbH gelieferten Sachen erfolgt für sie als Hersteller, so dass sie unmittelbar Eigentümerin nach eingebauten Wertanteilen der entstehenden neuen Sache wird, soweit die Forderung gegenüber dem Besteller noch nicht Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 8von9 Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR getilgt ist. Das Eigentum der Rolig GmbH erlischt, sobald und soweit die Forderung getilgt wird. (4) Über alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände darf der Besteller nicht verfügen. (5) Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen auf seine Kosten zu warten und zu erhalten; bei zu verbauenden Sachen gilt dies erst ab der Abnahme. (6) Der Besteller hat einen Wohnsitzwechsel, einen Besitzwechsel, einen Zugriff Dritter (zum Beispiel Pfändung, Zwangsvollstreckung), die Beschädigung oder den Verlust der Sachen unverzüglich der Rolig GmbH anzuzeigen. (7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer Verletzung der vorgenannten Pflichten, ist die Rolig GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache herauszuverlangen. 10. Kündigung des Vertrags j Erfolgt eine Kündigung des Werkvertrags gleich aus welchem Grund, ohne dass diese von der Rolig GmbH zu vertreten ist, so hat die Rolig GmbH das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der ‚Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht die Rolig GmbH oder der Besteller im Einzelfall andere Nachweise erbringen. 11. Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). i (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Rolig GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ein anderes ergibt. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der ınwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kammt bzw diese | ücke ausfüllt Termine zur Ausführung werden nur Telefonisch vom Büro aus vergeben Bitte senden Sie uns das Angebot bei Auftragserteilung unterschrieben zurück. Die Bindefrist beträgt 4 Wochen. Ort, Datum Unterschrift: Ich hoffe, dass Ihnen mein Angebot zusagt und würde mich freuen, Ihren Auftrag zu erhalten. Bei Auftragserteilung sichere ich Ihnen eine Fach- u. Termingerechte Ausführung zu. Sollten Sie zu meinem Angebot noch Detaillierte Fragen haben, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 Angebot Nummer A405559 An den Datum 25.03.2024 Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 9von9 Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt preis in EUR Abteilung für Brunnen, Beregnung, Tiefbau und Gebäudetechnik, Tel.: +49 (0) 6145 / 5038 - 18 Fax.: - 28 Mit freundlichen Grüßen ROLIG Wasser Wärme Strom Tobias Staskowiak GRUNDFOS s SERVICE PARTNER srunpros®“t Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397 e Mail: tiefbau@rolig.de ne DIN ENISO 2001 “ 2
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52/301 - 09.20 Wissenschaftsstadt trag auf städtische Förderung im pe Darmstadt Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich istrat Postfach 11 1061 Der Magistra Sportamt 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Sportamt Bad Nauheimer Str. 2 64289 Darmstadt Name des Vereins SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 eV. 1. Vorhaben (Beschreibung ın Stichworten. z. B. Neubau zw. Umbau. Standort, Raumprogramm. Ausstattung bzw. Art der Anschaffung) Erneuerung der Steuerungsanlage zur Bewässerung unserer Tennisplätze und Wasseranschluss der Plätze 5 und 6 an unseren Vereinseigenen Brunnen. 2. Begründung des Bedarfs (bitte unbedingt ausfullen, evtl, gesondertes Blatt verwenden) Unsere veraltete Steuerung zur Bewässerung der Tennisplätze entspricht nicht mehr den VDE-Vorschriften. Deshalb können keine Arbeiten an dieser vorgenommen werden. Wir wollen, um Wasserkosten einzusparen, auch unsere Tennisplätze 5 und 6 an unseren Brunnen und damit an unsere Steuerung anschließen. 3. Geschätzte Gesamtkosten 6.000,00 € 4. Finanzierungsvorstellungen a) Eigenleistung des Vereins Barmittel 3.300,00 € Wert der Selbsthilfe € b) städtische Zuwendung 2.700,00 € c) Zuwendung des Landes Hessen € d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen € e) sonstige Zuschussgebende € t) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) € Gesamt 6.000,00 € Mitglied ’ im „/ 2 portamt Telefon: 06151 13-2971 Sprechzeiten: Bad Nauheimer Str. 2 Telefax: 06151 13-2940 nach Vereinbarung fi 64289 Darmstadt E-Mail ınfo@darmstadt.de Familie Internet: www.darmstadt.de 5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? Dja nein Höhe der eventuellen Zusage € Bei Bauvorhaben: Datum 6. Angestrebter Baubeginn möglichst noch im Frühjahr 2024 Bauzeit und vorgesehene Bauzeit Name des Architektur- Name. Vorname 7. büros . PLZ. Ort, Straße, Hausnummer 8. Bauantrag a) Isteine Bauvoranfrage gestellt? Dia nein b) Ist der Bauantrag gestellt? Dia neın Datum c) Wann wurde der Bauantrag gestellt? Nummer d) amtliche Nummer des Bauantrags 9. Ist die Baugenehmigung erteilt? Oia BI nein Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins fe N (* Vorstand *) / Darmstadt, den 15.04.202@ Person, die den Verein/gesetzlich vertritt und Funktion Als Anlagen sind unbedingt beizufügen: a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros b) Lageplan c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse) -Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen! Stand: 04/2020 Sport- und Kulturverein Rot-Weiss Darmstadt 1954 eV. SKV Rot-Weiss Darmstadt 1954 e.V. « Winkelschneise 9 * 64295 Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistrat der Stadt Darmstadt Sportamt / z.Hd. Frau Herge Bad Nauheimer Str. 2 64283 Darmstadt " Vorstand Darmstadt, den 15.04.2023 Förderantrag für Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung Tennisanlage mit Anbindung der Tennisplätze 5 + 6 an unser Brunnenwasser Sehr geehrte Frau Herge, an unseren Tennisplätzen muss die sehr alte Steuerung zur Bewässerung zwingend erneuert werden. Sie entspricht in keiner Weise mehr den Anforderungen der VDE-Vorschriften für elektrische Geräte und unsere Fachfirma ist nicht bereit hieran irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Auch eventuelle Schäden durch Blitzeinschlag, etc. sind mit dieser Steuerung nicht versichert. Wir wollen unsere Plätze 5 + 6. die ehemals dem SCDC )-Tennisclub gehörten und eine sepärate Trinkwasser- anbindung haben, an unser Brunnenwassersystem anbinden. Damit würden wir weitere Kosten von’ein- bis zweitausend Euro jährlich einsparen können. Hierfür ist aber auf jedenfalls eine Anbindung an die Steuerung der Beregnungsanlage notwendig. Die Kosten für die neue Steuerung und die Anschlußarbeiten betragen laut anhängendem Angebot der Fa. Rolig € 5.797,48. Da wir aber von weiteren notwendigen Arbeiten an alten Verbindungsrahren wissen, gehen wir von mindestens € 6.000,00 aus. Wir bitten hiermit um Förderung unseres Antrages. Gleichzeitig bitten wir um „vorzeitigen Baubeginn“, um die Arbeiten möglichst bald beauftragen zu können. Mit sportlichen Grüßen BANKVERBINDUNG: GESCHÄFTSSTELLE: Winkelschneise 9 - 64295 Darmstadt Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt . il: t-weiss- AN: DEI 5085 0150 0007 0015 33 E-Mail: vorstand@rot-weiss darmstadt.de IBAN: DE31 508 LAUF- UND BREITENSPO BIC: HELADEFIDAS VR 898 Amtsgericht Darmstadt
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Bad Nauheimer Straße 2
- Winkelschneise 9
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0136
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00