Mandari Insight

2024/0136

Antrag des Sport- und Kulturverein Rot-Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahmen hier: 1. Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung der Tennisanlage und Wasseranschluss 2. Kauf eines Stufenbarrenholms

Magistratsvorlage 29.04.2024

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627 Zeichen

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4286 Zeichen

Antrag auf städtische Förderung im
Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich

Postfach 11 1061

Sportamt
64225 Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sportamt

Bad Nauheimer Str. 2

64289 Darmstadt

Name des Vereins

SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 e.V.

1. Vorhaben

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

Der Magistrat

(Beschreibung in Stichworten. z. B, Neubau bzw. Umbau, Standort. Raumprogramm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung)

Kauf eines Stufenbarrenholms (Rechtecksäule für Reckanlage)

2. Begründung des Bedarfs

(bitte unbedingt ausfüllen, evtl. gesondertes Blatt verwenden)

Laut Wettkampfvorschriften sollen Übungen an dem unteren Holm des Stufenbarrens geturnt werden.

Dieser Holm ist für die kleinen Hände junger Mädchen besser geeignet und erleichtert den Auf- und Abbau.

Geschätzte Gesamtkosten
4. Finanzierungsvorstellungen
a) Eigenleistung des Vereins
Barmittel
Wert der Selbsthilfe
b) städtische Zuwendung
c) Zuwendung des Landes Hessen
d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen
e) sonstige ZuzehuesR ne

f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen)

Gesamt
Sportamt B Telefon: 06151 13-2971
Bad Nauheimer Str. 2 Telefax: 06151 13-2940
64289 Darmstadt L E-Mail:  ınfoßttarmstadt.de

Internet: www,darmstadt.de

1.053,57 €

_—

€
€
0 nt

1.053,57 €

—__

Mitglied
im

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung Ara

+ /2

5, Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? Dja nein

Höhe der eventuellen Zusage

Bei Bauvorhaben:

Datum
6. Angestrebter Baubeginn möglichst noch im Frühjahr 2024
Bauzeit
und vorgesehene Bauzeit
Name des Architektur- Name, Vorname
7.  büros
PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
8. Bauantrag
a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt? OD ia nein
b) Ist der Bauantrag gestellt? . Dia nein
Datum
c) Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Nummer
d) amtliche Nummer des Bauantrags
9. Ist die Baugenehmigung erteilt? OD ja BI nein
Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins

Darmstadt, den 15.04.2024 Wh

Datum und Uhterschrift
Person, die den Verdin gesetzlich vertritt
und Funktion

reinssternpel

Als Anlagen sind unbedingt beizufügen:

a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros
b) Lageplan

c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten

d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse)

Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen!

Stand: 04/2020

SKY Rot-Weiss Darmstadt 1954 eV. » Winkelschneise

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Magistrat der Stadt Darmstadt
Sportamt / z.Hd. Frau Herge
Bad Nauheimer Str. 2

64283 Darmstadt

Förderantrag für eine Rechtecksäule - Holm für Steckreck (langlebiges Sportgerät)

Sehr geehrte Frau Herge,

für unsere Abteilung Leistungsturner (zurzeit 34 Mitglieder) benötigen wir eine Stufenbarrenholm. Die Anschaffung
eines Stufenbarrenholms für unsere Reckanlage würde im Trainingsbetrieb der jüngeren Mädchen unserer

Sport- und Kulturverein

9» 64295 Darmstadt

Darmstadt, den 13.04.2023

Wertkampt-Turngruppe zu einer deutlichen Erleichterung führen.

Ab einem Alter von 10 Jahren ist es in den meisten Wettkampf-Ausschreibungen des Hessischen Turnverbands und
|bungen nicht mehr am Reck, sondern am unteren Holm des Stwufenbarrens

hend trainieren. da sowohl das’unterschiedliche
h recht ‘kleinen Turnerinnen einen ziemlichen Unterschied
ausmacht. Der Stufenbarrenholm für das Reck ließe sich auch problemloser mit weniger Hilfe in der Reckanlage
montieren. Dies würde zu einer deutlichen Zeitersparnis führen und auch wenn wenige der jüngeren Mädchen zum
Training da wären, könnte an diesem Holm adäquat für die Wettkämpfe trainiert werden.

des Turngaus festgelegt, dass die
geturnt werden müs:

Material als auch die Dicke der Stange bei den noc

Die Kosten für diesen Holm belaufen sich laut Auszug aus dem Bestellkatalog auf € 1.053,57. Wir bitten hiermit um
Förderung unseres Antrages. Gleichzeitig bitten wir um „vorzeitigen Baubeginn“, um diesen Stufenbarrenholm

baldmöglichst bestellen zu können.

Mit sportlichen Grüßen

Hayfy Distelmann (1. Vorsitzender)

GESCHÄFTSSTELLE:
Winkeischneise 9 : 64295 Darmstadt
E-Mail: vorstand@rot-weiss-darmstadt.de

VR 898 Amtsgericht Darmstadt

n. Dies müssen wir mit den Mädchen entsprecl

BANKVERBINDUNG:
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
IBAN: DE31 5085 0150 0007 0015 33
BIC: HELADEFIDAS

Darmstadt 1954 eV.

Rot-Weiss

Vorstand

LAUF- UND BREITENSPO

2024/0136

3924 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0136 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 421010/424010  
Kostenstelle:  052-010-1200 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  4210-11/4240-11 Sachkonto: 0358010/7128000  
 
Betreff: Antrag des Sport - und Kulturverein Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige 
Durchführung der Maßnahmen  
hier: 1. Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung der Tennisanlage und  
 Wasseranschluss  
 2. Kauf eines Stufenbarrenholms  
 
Vorlage vom: 29.04.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den Anträgen des Sport - und Kulturverein Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige 
Durchführung der Maßnahme n „Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung der 
Tennisanlage und Wasseranschluss “ sowie „Kauf eine Stufenbarrenholms“ wird zugestimmt.  
 
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den 
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.

- 2 - 
Anlagen: Antrag auf städt. Förderung, SKV RW (Steuerungsgerät)  
Angebot Rolig  GmbH, SKV Rot -Weiß (Steuerungsgerät)  
Antrag auf städt. Förderung, SKV RW (Holm)  
Angebot Gleich Sport, SKV RW (Holm)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2024 
 
 
Der Sport- und Kulturverein Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. hat Anträge auf Förderung bei 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien sind 
die Anträge förderungsfähig, komm en aber bei einer Bezuschussung erst im Jahr 202 5 zum 
Tragen. 
 
Die veraltete Steuerung zur Bewässerung der Tennisplätze entspricht nicht mehr den 
Anforderungen der VDE -Vorschriften für elektrische Geräte und muss dringend erneuert 
werden. Im Zuge dessen sollen zwei der vorhandenen Tennisplätze, die bisl ang an einer 
separaten Trinkwasseranbindung angeschlossen waren, an das vorhandene 
Brunnenwassersystem angebunden werden.  
Um evtl. Schäden durch die alte Steuerung zu verhindern, soll der Austausch umgehend 
erfolgen. 
 
Laut Wettkampfvorschriften des Hessis chen Turnverbands und des Turngaus ist festgelegt, 
dass die Übungen ab einer bestimmten Altersklasse nicht mehr am Reck, sondern am 
unteren Holm des Stufenbarrens geturnt werden müssen. Dies muss entsprechend trainiert 
werden. Der Verein möchte hierfür ein en Stufenbarrenholm für die Reckanlage anschaffen, 
welcher problemlos und mit einer deutlichen Zeitersparnis montiert werden kann.  
 
Mit dem Sportamt sind die Maßnahmen besprochen. D ie Anträge des Sport- und Kulturverein 
Rot-Weiß Darmstadt 1954 e. V. sind fach- und sachgerecht und w erden dementsprechend 
befürwortet. 
 
Das Budget beim Landessportbund ist gerade durch Bezuschussung einer anderen 
Maßnahme des Vereines ausgeschöpft.  
 
Darmstadt, 29.04.2024 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

anlage 2

21869 Zeichen

Rolig GmbH

65439 Flörsheim am Main
Hafenstraße 6-+9
& zuH, Telefon 06145/5038-0
; Telefax 06145/5038-28 br
u www.rolig.de
we 7, ante | Wasser Wärme Strom
DINEN ISO 9001
Rolig GmbH Hafenstrasse 6+9 * 65439 Flörsheim
An den Kreissparkasse Groß-Gerau
Sportverein SKV Rot-Weiß BLZ 508 525 53 Konto 1016708
Herr Pflug / Herr Diestelmann Rüsselsheimer Volksbank
Winkelschneise 9 BLZ 500 930 00 Konto 5060303
D-64295 Darmstadt
| Datum 25.03.2024 |
Bearbeiter Staskowiak Tobias
Personenkonto 4
Angebot Nurnmer A405559

1von9

Seite

Betrifft : Erneuern der Steuerung für die Beregnungstechnik auf dem Tennis-Platz
Sowie die Wasserleitung von Platz 5 und 6 vom Trinkwassernetz trennen
Und diese an die Wasserversorgung der Zisterne anbinden.

- Vormontage und Verdrahtung der Steuerung in der Firma

- Messen aller Steuerleitungen vor Ort

- Erneuern aller Drucktaster an den Tennisplätzen

- Programmieren aller Steuerrelais für den Handbetrieb

- Programmieren des Steuergerätes für den Automatikmodus
- Messen und Dokumentieren aller Regelparameter

Wir danken für Ihre Anfrage.
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen der VOB, die Sie gerne in unseren

Geschäftsräumen einsehen können, bieten wir an:

Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
preis in EUR

Lohn und Material in ca.

01.01 2,00 Stück Fahrtkostenpauschale für Zone B 75,00 150,00

01.02 16,00 Std ‚Arbeitszeit Monteur 68,00 1.088,00

‚Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand,
je angefangene 15 Minuten

01.03 16,00 Std Arbeitszeit Monteur 68,00 1.088,00
Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufwand,
je angefangene 15 Minuten

01.04 1,00 ST HAGER FL123A 331,60 331,60
Orion Schrank SKI 800X600X250

01.05 1,00 ST HAGER FL415A 117,10 117,10

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A405559
An den Datum 25.03.2024
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 2von9
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
preis in EUR
Übertrag: 2.774,70
Orion Montageplatte Metall 800x600x2
01.06 6,00 Stück ELTAKO MFZ12DDX-UC Multifunktionsrelais 70,10 420,60
01.07 1,00 ST SPELSBERG AK 14PLUS 153,00 153,00
AK 14 Plus Kleinverteiler IP 65
01.08 6,00 Stück EATON FAK-SIKC 11/1 83,40 500,40
FUSS-UND GROBHANDTASTER
01.09 5,00 Stück PROTEC.CLASS PKGM25 74,90 3,75
Set Verschr./Gegenmutter M25
01.10 9,00 Stück PROTEC.CLASS PKGM20 61,90 5,57
Set Verschr./Gegenmutter M20
01.11 3,00 Stück HENSEL DK0200G 5,50 16,50
Kabelabzweigkasten bis 2,5qmm o.Klemme
01.12 2,00 Ifm HAGER LF6011009016 Leitungsführungskanal 36,87 73,74
vws
01.13 6,00 Stück PSM 515 Schrumpfmuffe 5x1,5-5x16 57,66 345,96
01.14 1,00 Stück Klein-, Klemm- & Befestigungsmaterial 50,00 50,00
01.15 15,00 M NYY-J 5X2,5 RE schwarz Ring 50 m 266,75 40,01
PVC-Erdkabel 0,6/1 kV mit CU-Leiter
01.16 1,00 Stück Hunter Steuergerät PC-401 251,52 251,52
- 4 Stationen
- modular erweiterbar auf 15 Stationen
- Elektronisches Steuergerät
- 4 Slarlzeilen pru Tay
- 3 Programme
- Wasserbudget 10 - 150 %
- Anschluß Pumpenstart-Relais
- interner Trafo 230 - 24 V 50 Hz
01.17 1,00 Stück Erweiterungsmodul 3 Stationen für 74,25 74,25
Hunter Steuergerät PC
01.18 1,00 St Gebo Plast Reparaturkupplung 62,00 62,00
63x63mm
01.19 0,50 M aduxa Druckrohr PE100RC 63x5,8 SDR11 TW 12,50 6,25
schwarz, mit blauer Außenschicht 6m
01.20 1,00 Stk Gebo-Plast 63 x 40, Kupplung, reduziert 22,48 22,48
01.21 1,00 Stk Gebo-Plast 40 x 1 1/4", 9,93 9,93

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A405559

An den Datum 25.03.2024

Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 3von 9

Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt

preis in EUR

Übertrag: 4.810,66
Anschlussverschraubung mit Innengewinde

01.22 1,00 Stück Winkel mit 1%" IGx 1%" |G 90° PP 9,57 9,57

01.23 1,00 Stk Gebo-Plast 40 x 1 1/4", 9,93 9,93
Anschlussverschraubung mit Außengewinde

01.24 1,00 ST Bogen Nr.40 ija 45Grad 1" 19,70 19,70
verzinkt

01.25 1,00 Stück Reduzierter-Doppelnippel 1" x %" PP 1,76 1,76

01.26 1,00 Stück Muffe %4" PP 1,99 1,99

01.27 1,00 Stück TAVLIT PP Verteiler Übergang gerade 1,82 1,82
3/4" AG x 1" IG Überwurfmutter

01.28 0,50 M aduxa Druckrohr PE100RC 40x3,7 SDR11 TW 5,20 2,60
schwarz, mit blauer Außenschicht 6m

01.29 1,00 ST Stopfen Nr.294 mit Loch 1" 13,80 13,80
verzinkt
Nettosumme in EUR 4.871,83
zuzüglich 19% Umsatzsteuer auf 4.871,83 EUR 925,65
Endsumme in EUR 5.797,48

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Material -bzw. Zeitaufwand. Die Zeitrechnung beginnt auf der

Baustelle.

Zu den bauseitigen Leistungen gehören:

- Übernahme eventueller Flur- und Gebäudeschäden, welche durch die Bauarbeiten entstehen können.

- Zur Verfügung stellen, notfalls herstellen einer Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle.

- Zur Verfügung stellen eines genügend großen Arbeits- und Lagerplatzes, frei von Hindernissen.
Hierzu gehören auch Kabel, Leitungen etc., sowohl über, als auch unter Geländeoberkante.

Die Auftragssumme ist zahlbar und fällig: -

Bei Auftragserteilung, spätestens jedoch bei Beginn der Arbeiten 1500,00 €

Weitere Zwischenrechnungen je nach Baufortschritt.

Rest nach Fertigstellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A405559

An den Datum 25.03.2024
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 4von9
Pnsitinn Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt

preis in EUR

für den kaufmännischen Verkehr

(Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)

Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung dieses Auftrags
abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

1. Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von &
310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.

(2) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote der Rolig GmbH
und aller mit ihr geschlossenen Verträge (Werk-, Werklieferungs- und Kaufvertrag), sofern und
soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

(3) Vertragsbestandteil ist ferner die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
Teil B und Teil C, soweit letzterer dem Auftragsgegenstand nach Anwendung findet, in der
jeweils gültigen Fassung (bei Bauleistungen). °

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
‚schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote der Rolig GmbH sind bis zum Vertragsschluss freibleibend.

(2) Im Bereich des Brunnenbaus bezieht sich das Angebot jeweils auf ein bestimmtes
Bohrverfahren. Wird das Verfahren auf Wunsch des Bestellers gewechselt, so verlieren die
Angebotspreise ihre Gültigkeit.

(3). Angebote der Rolig GmbH setzen voraus, dass der Auftraggeber alle zur
Angebotserarbeitung erforderlichen Angaben gemacht hat. Die Rolig GmbH fragt die für die
Angebotserarbeitung erforderlichen Informationen nur im Rahmen des allgemein Üblichen
nach. j

(4) Mit der Bestellung einer Werkleistung oder eines Liefergegenstandes erklärt der Besteller
verbindlich die Auftragserteilung zu den in dem Angebot niedergelegten Konditionen. Die Rolig
GmbH erklärt die Annahme mit der Auftragsbestätigung.

(5) Eine Bestellung, die ohne ein Angebot der Rolig GmbH erfolgt oder von einem Angebot.
derselben abweicht, stellt ein neues Angebot dar, das der Annahme (Auftragsbestätigung)
durch die Rolig GmbH bedarf. Die Auftragsbestätigung der Rolig GmbH tritt in diesem Falle als
Vertragsbestandteil an die Stelle des Angebots. Eine Auftragsbestätigung des Bestellers bedarf
bei Abweichung von der Auftragsbestätigung der Rolig GmbH der erneuten Annahme.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Rolig GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von der Rolig GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihrem Zulieferer. Der Besteller wird über die

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Angebot Nummer A405559

An den Datum 25.03.2024
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 5von9
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt

preis in EUR

Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.

3. Preise

(1) Alle Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
ohne Skonto oder sonstige Abzüge.

(2) Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise sind nur dann als
Festpreise zu verstehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(3) Sollen. vertragliche Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden
oder können sie auf Grund von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, erst später als
vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, so ist die Rolig GmbH berechtigt, Lohn-
und Materialpreiserhöhungen an den Besteller weiterzugeben. Das gilt nicht, wenn im Hinblick
auf die Leistungserbringung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss ein Festpreis
vereinbart wurde.

(4) Bei Bohrarbeiten bleiben Bohrgut und Erdaushub Eigentum des Bestellers. Sie werden nur
nach Vereinbarung gegen Vergütung von der Rolig GmbH abtransportiert.

4. Termine

(1) Sind bei einem Werkvertrag Ausführungsfristen nicht vereinbart, wird mit den Arbeiten
spätestens zwölf Werktage nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Besteller
begonnen, sofern die notwendigen Unterlagen vom Besteller beigebracht sind, ein
ungehinderter Beginn der Arbeiten an der Baustelle gewährleistet ist, eine vereinbarte
Anzahlung eingegangen ist und weitere nach dem Auftrag erforderliche Mitwirkungshandlungen
erbracht worden sind.

(2) Der Besteller gerät mit den erforderlichen Mitwirkungshandlungen nach Ablauf von 30
Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung in Verzug; falls der Ausführungsbeginn vereinbart
wurde, so tritt ab diesem Zeitpunkt Verzug ein.

5. Gefahrtragung

(1) Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung des Werkes, die von beiden Teilen nicht
ZU vertreten ist, geht auf den Besteller über, wenn die Montage auf dessen Wunsch oder aus
Gründen, die dieser zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn das noch nicht fertig
gestelite Werk einvernehmlich der Obhut des Bestellers übergeben wird oder sich
vertragsgemäß während der Erstellung bei ihm befindet.

(2) Wird dem Besteller eine Sache geliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf ihn über; im Falle der Versendung gilt dies
bei der Auslieferung der Sache an die Transportperson.

(3) Der Versand von Sachen erfolgt auf Kosten des Bestellers. Eine Versicherung für den
Versand erfolgt nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten.

6. Haftung

(1) Die Rolig GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer selbst, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf
den nach Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.

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Angebot Nummer A405559

An den Datum 25.03.2024
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 6von9
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt

preis in EUR

(3) Die Haftungsbeschränkung erfasst auch die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

(4) Die Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung.
Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei der Rolig GmbH zurechenbaren Verletzungen
von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers.

(5) Sofern auf Wunsch des Bestellers vorhandene Anlagen und Einrichtungen (zum Beispiel
Pumpenanlagen, Druckkästen etc.) angeschlossen oder verwendet werden sollen, übernimmt
die Rolig GmbH keine Haftung für die Funktionsfähigkeit und die Mangelfreiheit derselben.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Überprüfung der bestehenden Anlagen und
Einrichtungen gemäß Ziffer 2 vereinbart und schriftlich bestätigt wurde. . j
(6) Die Rolig GmbH haftet nicht dafür, dass an dem Bohrpunkt Wasser aufgefunden wird. Es ist
die Pflicht des Bestellers, die Tauglichkeit des Bohrpunktes zu ermitteln. Der Besteller sichert
ferner zu, dass das Erdreich an dem von ihm bestimmten Bohrpunkt frei von
Versorgungsleitungen, Rohren etc. ist. Für Beschädigungen an Sachen der Rolig GmbH, Dritter
oder des Bestellers selbst, die auf eine unzutreffende Zusicherung zurückzuführen sind, haftet
alleine der Besteller. Er hat die Rolig GmbH im Innenverhältnis von Schadenersatzansprüchen
Dritter insoweit freizustellen. ’

7. Gewährleistung

a) Werkleistungen

(1) Die Rolig GmbH leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung.

(2) Sofern die Rolig GmbH die Beseitigung des Mangels und die Nacherfüllung wegen
unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Besteller
unzumutbar ist, kann er nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz statt der Leistung im
Haftungsrahmen nach Ziffer 6 verlangen.

(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
die den Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich mindern, steht dem Besteller
jedoch kein Rücktrittsrecht zu, sofern eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist.

(A) Sofern die Rolig GmbH die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten
hat, ist der Besteller nicht zum Rücktritt berechtigt.

(5) Rechte des Bestellers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der
Erbringung von Planunge- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, hetreffen, verjähren in
einem Jahr ab Abnahme des Werkes.

(6) Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn die Rolig GmbH grobes Verschulden trifft sowie
bei ihr zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei dem Verlust des Lebens des
Bestellers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

(8) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung.

b) Lieferung von Sachen
(1) Die Rolig GmbH leistet für Mängel der gelieferten Sache zunächst nach ihrer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397.

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(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen.

(3) Offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen ab Empfang der gelieferten Sache
schriftlich anzuzeigen, damit der Besteller nicht die Gewährleistungsrechte verliert. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für die
Anspruchsvoraussetzungen, den Zeitpunkt der Mängelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der
Rüge.

(4) Verlangt der Besteller Schadenersatz statt der Leistung, verbleiben die gelieferten Sachen
bei ihm, wenn dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei einer arglistigen
Vertragsverletzung der Rolig GmbH.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Ablieferung der Ware ein Jahr.

(6) Die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten Sache richtet sich nur nach den
Produktbeschreibungen des Herstellers, nicht auch nach öffentlichen Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers.

(7) Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung und steht dieser Mangel der
ordnungsgemäßen Montage entgegen, muss die Rolig GmbH lediglich eine mangelfreie
Montageanleitung nachliefern.

(8) Garantien im Rechtssinn erhält der Besteller durch die Rolig GmbH nicht;
Herstellergarantien bleiben unberührt.

8. Vergütung

(1) Der Besteller verpflichtet sich, bei der Lieferung von Sachen die Vergütung spätestens
vierzehn Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung zu entrichten. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. . :

(2) Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch die Rolig GmbH schriftlich anerkannt wurden.

(3) Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
dem selben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Ansprüche der Rolig GmbH auf Werklohn verjähren in fünf Jahren.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Rolig GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten und angelieferten, noch nicht
verbauten Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller ihrer Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks des Bestellers
geworden sind, verpflichtet sich der Besteller, im Falle der Rückabwicklung des Vertrages den
Ausbau der Gegenstände zu gestatten, die ohne wesentliche Beeinträchtigungen des
Grundstücks oder der Hauptsache ausgebaut werden können und das Eigentum an den
Gegenständen der Rolig GmbH zurückzuübertragen. Die Ausbaukosten und die sonstigen
Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. .

(3) Eine Be-/Verarbeitung der von der Rolig GmbH gelieferten Sachen erfolgt für sie als
Hersteller, so dass sie unmittelbar Eigentümerin nach eingebauten Wertanteilen der
entstehenden neuen Sache wird, soweit die Forderung gegenüber dem Besteller noch nicht

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getilgt ist. Das Eigentum der Rolig GmbH erlischt, sobald und soweit die Forderung getilgt wird.
(4) Über alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände darf der Besteller nicht
verfügen.

(5) Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen auf seine
Kosten zu warten und zu erhalten; bei zu verbauenden Sachen gilt dies erst ab der Abnahme.
(6) Der Besteller hat einen Wohnsitzwechsel, einen Besitzwechsel, einen Zugriff Dritter (zum
Beispiel Pfändung, Zwangsvollstreckung), die Beschädigung oder den Verlust der Sachen
unverzüglich der Rolig GmbH anzuzeigen.

(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
einer Verletzung der vorgenannten Pflichten, ist die Rolig GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Sache herauszuverlangen.

10. Kündigung des Vertrags j

Erfolgt eine Kündigung des Werkvertrags gleich aus welchem Grund, ohne dass diese von der
Rolig GmbH zu vertreten ist, so hat die Rolig GmbH das Recht, eine pauschale Vergütung bzw.
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der ‚Kündigung
vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht die Rolig GmbH oder der Besteller im
Einzelfall andere Nachweise erbringen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). i
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist der Geschäftssitz der Rolig GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ein
anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, anstelle der ınwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten
kammt bzw diese | ücke ausfüllt

Termine zur Ausführung werden nur Telefonisch vom Büro aus vergeben

Bitte senden Sie uns das Angebot bei Auftragserteilung unterschrieben zurück. Die Bindefrist beträgt 4 Wochen.

Ort, Datum Unterschrift:

Ich hoffe, dass Ihnen mein Angebot zusagt und würde mich freuen, Ihren Auftrag zu erhalten. Bei Auftragserteilung
sichere ich Ihnen eine Fach- u. Termingerechte Ausführung zu. Sollten Sie zu meinem Angebot noch Detaillierte
Fragen haben, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Abteilung für Brunnen, Beregnung, Tiefbau und Gebäudetechnik, Tel.: +49 (0) 6145 / 5038 - 18 Fax.: - 28

Mit freundlichen Grüßen

ROLIG

Wasser Wärme Strom

Tobias Staskowiak

GRUNDFOS s
SERVICE PARTNER

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e Mail: tiefbau@rolig.de

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DIN ENISO 2001

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4367 Zeichen

52/301 - 09.20

Wissenschaftsstadt

trag auf städtische Förderung im
pe Darmstadt

Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich

istrat
Postfach 11 1061 Der Magistra

Sportamt
64225 Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt

Sportamt
Bad Nauheimer Str. 2
64289 Darmstadt

Name des Vereins

SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 eV.

1. Vorhaben

(Beschreibung ın Stichworten. z. B. Neubau zw. Umbau. Standort, Raumprogramm. Ausstattung bzw. Art der Anschaffung)

Erneuerung der Steuerungsanlage zur Bewässerung unserer Tennisplätze und Wasseranschluss der Plätze

5 und 6 an unseren Vereinseigenen Brunnen.

2. Begründung des Bedarfs

(bitte unbedingt ausfullen, evtl, gesondertes Blatt verwenden)
Unsere veraltete Steuerung zur Bewässerung der Tennisplätze entspricht nicht mehr den VDE-Vorschriften.

Deshalb können keine Arbeiten an dieser vorgenommen werden. Wir wollen, um Wasserkosten einzusparen,
auch unsere Tennisplätze 5 und 6 an unseren Brunnen und damit an unsere Steuerung anschließen.

3. Geschätzte Gesamtkosten 6.000,00 €
4. Finanzierungsvorstellungen
a) Eigenleistung des Vereins
Barmittel 3.300,00 €
Wert der Selbsthilfe €
b) städtische Zuwendung 2.700,00 €
c) Zuwendung des Landes Hessen €
d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen €
e) sonstige Zuschussgebende €
t) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) €
Gesamt 6.000,00 €
Mitglied
’ im „/ 2
portamt Telefon: 06151 13-2971 Sprechzeiten:
Bad Nauheimer Str. 2 Telefax: 06151 13-2940 nach Vereinbarung fi
64289 Darmstadt E-Mail ınfo@darmstadt.de Familie

Internet: www.darmstadt.de

5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? Dja nein

Höhe der eventuellen Zusage €

Bei Bauvorhaben:

Datum
6. Angestrebter Baubeginn möglichst noch im Frühjahr 2024
Bauzeit
und vorgesehene Bauzeit
Name des Architektur- Name. Vorname
7.  büros .
PLZ. Ort, Straße, Hausnummer
8. Bauantrag
a) Isteine Bauvoranfrage gestellt? Dia nein
b) Ist der Bauantrag gestellt? Dia neın
Datum
c) Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Nummer
d) amtliche Nummer des Bauantrags
9. Ist die Baugenehmigung erteilt? Oia BI nein
Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins

fe N
(* Vorstand *)

/
Darmstadt, den 15.04.202@

Person, die den Verein/gesetzlich vertritt
und Funktion

Als Anlagen sind unbedingt beizufügen:

a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros
b) Lageplan

c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten

d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse)

-Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen!

Stand: 04/2020

Sport- und Kulturverein

Rot-Weiss
Darmstadt 1954 eV.

SKV Rot-Weiss Darmstadt 1954 e.V. « Winkelschneise 9 * 64295 Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Magistrat der Stadt Darmstadt
Sportamt / z.Hd. Frau Herge
Bad Nauheimer Str. 2

64283 Darmstadt
" Vorstand

Darmstadt, den 15.04.2023

Förderantrag für Erneuerung des Steuergerätes für die Bewässerung Tennisanlage mit Anbindung der

Tennisplätze 5 + 6 an unser Brunnenwasser

Sehr geehrte Frau Herge,

an unseren Tennisplätzen muss die sehr alte Steuerung zur Bewässerung zwingend erneuert werden. Sie entspricht
in keiner Weise mehr den Anforderungen der VDE-Vorschriften für elektrische Geräte und unsere Fachfirma ist
nicht bereit hieran irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Auch eventuelle Schäden durch Blitzeinschlag, etc.

sind mit dieser Steuerung nicht versichert.

Wir wollen unsere Plätze 5 + 6. die ehemals dem SCDC )-Tennisclub gehörten und eine sepärate Trinkwasser-
anbindung haben, an unser Brunnenwassersystem anbinden. Damit würden wir weitere Kosten von’ein- bis
zweitausend Euro jährlich einsparen können. Hierfür ist aber auf jedenfalls eine Anbindung an die Steuerung der

Beregnungsanlage notwendig.

Die Kosten für die neue Steuerung und die Anschlußarbeiten betragen laut anhängendem Angebot der Fa. Rolig
€ 5.797,48. Da wir aber von weiteren notwendigen Arbeiten an alten Verbindungsrahren wissen, gehen wir von
mindestens € 6.000,00 aus.

Wir bitten hiermit um Förderung unseres Antrages. Gleichzeitig bitten wir um „vorzeitigen Baubeginn“, um die
Arbeiten möglichst bald beauftragen zu können.

Mit sportlichen Grüßen

BANKVERBINDUNG:

GESCHÄFTSSTELLE:
Winkelschneise 9 - 64295 Darmstadt Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt .
il: t-weiss- AN: DEI 5085 0150 0007 0015 33
E-Mail: vorstand@rot-weiss darmstadt.de IBAN: DE31 508 LAUF- UND BREITENSPO

BIC: HELADEFIDAS
VR 898 Amtsgericht Darmstadt

Beratungsverlauf (1)

TOP 166

Orte (2)

  • Bad Nauheimer Straße 2
  • Winkelschneise 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0136
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00