2343/2021
Kommunales Sonder-Schwimmlern-Programm in der Corona-Pandemie
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Anlage 1 Ausschussmitteilung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 15.06.2021 2305/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Sportausschuss 17.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Sonder-Schwimmlern-Programm Sachstand zum Beschluss des ASW am 07.06.2021 „Kommunales Sonder -Schwimmlern-Programm in der Corona-Pandemie“ (Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion, AN/0908/2021): Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 07.06.2 021 unter TOP 2.1 den Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Einrichtung eines sofortigen Sonder -Schwimmlern- Programms aus dem Budget „Sicher schwimmen“ in den Sommerferien für alle Kölner Grundschüle- rinnen und Grundschüler zu beauftragen. Die Kölner Schüler und Schülerinnen haben aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen und Auflagen „Nachholbedarfe“. So konnte während der Schulschließungen und auch während des Dist- anzunterrichtes kein Unterricht bzw. nur im Distanzlernen stattfinden. In diesen W ochen konnte folg- lich auch kein Schwimmunterricht stattfinden. Während der Phasen des Wechselunterrichtes waren erhebliche Hygienemaßnahmen und –auflagen zu beachten. Sie machten eine Durchführung des regulären Schwimmunterrichtes und auch der An- gebote im Rahmen der Maßnahme „Sicher Schwimmen“ unmöglich. Um aber den Schülern und Schülerinnen, insbesondere im Primarbereich, dennoch ein Angebot unterbreiten zu können, hat die Schulverwaltung in Abstimmung und mit Unterstützung der Köln Bäder GmbH sogenannte Schwimmwochen für das Schuljahr 2020/2021 angeboten. Im laufenden Jahr waren in der Zeit zwischen dem 1.3. und 23.04.2021 diese Angebote durch die Rückkehr zum Wechselunterricht wieder möglich. Nach Abzug der Osterferien waren dies 5 Wochen. Hierfür wurden teilweise Schwimmbäder durch die Köln Bäder GmbH ausschließlich für die Nutzung durch Schulen geöffnet, so dass das Amt für Schulentwicklung die jeweiligen Bäder vollständig an- mietete und damit die üblichen Nutzungszeiten natürlich teils erheblich ausdehnte. Sie wurden jeweils von einzelnen Schulen klassenweise genutzt, so dass sie sehr komprimiert ihren Schwimmunterricht durchführen konnten. Damit konnten Hygieneauflagen eingehalten werden und es handelte sich je- weils um feste Gruppen. Die Schwimmwochen wurden von den Schulen begrüßt und auch die Untere Schulaufsicht hat sich für diese Initiative sehr bedankt, da sie keinesfalls selbstverständlich ist und ihresgleichen in anderen Kommunen suche. Die Obere Schulaufsicht beabsichtigt, dieses Modell auch anderen Kommunen zu empfehlen und möchte in diesem Zusammenhang auf das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln verweisen. Informationen wird der zuständige Fachbereich gerne weitergeben und als Ansprechpart- ner zur Verfügung stehen. Neben den Schwimmwoche n – insbesondere für den Primarbereich – wurden jedoch auch Abitur- 2 klassen berücksichtigt, so dass die Vorbereitung des Abiturs nicht gefährdet wurde. Des weiteren wurde den Auszubildenden für das Bäderwesen eine Nutzung ermöglicht. Im Rahmen der pandemiebedingten Einschränkungen wurden seitens der Schulverwaltung möglichst die höchsten Prioritäten berücksichtigt. Stets galt es, die grundsätzlichen sowie schulspezifischen Regelungen für den Schulsport als auch die hygienerechtlichen für Bäder gültigen Rege lungen zu beachten. Die alleinige Nutzung der Bäder hatte höhere Kosten als für das reguläre Schulschwimmen zur Folge. Unter Berücksichtigung bisheriger, tatsächlicher Kosten sowie der bis Jahresende geplanten Aufwen- dungen werden nach derzeitigem Stand ke ine bzw. keine nennenswerten freien Mittel zur Verfügung stehen. Um Grundschülern und Grundschülerinnen, die in den vergangenen Monaten keinen oder deutlich weniger Schwimmunterricht hatten und somit die Schwimmfähigkeit noch nicht erreichen konnten, eine Möglichkeit zu eröffnen, während der Sommerferien einen Schwimmkurs in Anspruch nehmen zu können, wurden Abstimmungen zwischen dem Amt für Schulentwicklung und der Köln Bäder GmbH durchgeführt und Vereinbarungen getroffen. Die Köln Bäder GmbH kann währ end der 6-wöchigen Sommerferien in 9 Bädern Schwimmkurse an- bieten. Die Kurse finden täglich für eine Stunde statt und dauern 2 Wochen. Insgesamt können nach derzeitigem Stand ca. 20 Kurse durchgeführt werden. Diese Kurse werden derzeit gezielt den Schulen angeboten, die sich in Wohnbereichen mit besonde- rem Jugendhilfebedarf befinden. Die Bedarfe werden kurzfristig ermittelt und durch die Schulverwal- tung ausgewertet. Sofern die Bedarfe das v. g. Kontingent übersteigen sollten, wird die Verwaltung auf die Kö ln Bäder GmbH zugehen mit dem Ziel, weitere Angebote zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden den Ausschüssen in der nächsten Sitzungsfolge nach den Sommerferien mitgeteilt. Die Kosten für diese Schwimmkurse werden durch das Amt für Schulentwicklung getrage n. Sie wer- den – sofern entgegen derzeitiger Planung möglich – aus Mitteln des Schulschwimmens sowie Sicher Schwimmen gezahlt oder aber durch Umschichtungen finanziert. Die Köln Bäder GmbH bieten darüber hinaus kostenpflichtige Schwimmkurse an. Diese Angebote sowie die durch die Verwaltung beauftragten und finanzierten Kurse werden vielen Schülern und Schülerinnen während der Sommerferien die Möglichkeit eröffnen, einen solchen Kurs zu belegen. Der Aufsichtsrat der Köln Bäder GmbH hat in seiner Sitzung am 11.6.2021 gebeten, den Sach- standsbericht der Geschäftsführung den Ausschüssen zur Kenntnis zu geben. Der Bericht ist als An- lage 1 dieser Mitteilung beigefügt. Gez. Voigtsberger
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 2343/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 Kommunales Sonder-Schwimmlern-Programm in der Corona-Pandemie Zum Antrag der FDP-Fraktion vom 14.06.2021 (gleichlautend zum Antrag der FDP-Fraktion für die Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 7.6.2021) nimmt die Verwaltung Stellung: Der gleichlautende Antrag wurde in die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 15.06.2021, des Sportausschusses am 29.04.2021 sowie in den Schulausschuss am 7.6.2021 eingebracht. Der zu- ständige Fachausschuss Schule und Weiterbildung hat den Antrag beschlossen. Die Verwaltung hat die Ausschüsse mit Mitteilung (2305/2021) über den Sachstand und das für die Sommerferien mit der Köln Bäder GmbH vereinbarte Vorgehen informiert. Die Mitteilung ist als Anla- ge beigefügt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2343/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 18.06.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 17:10